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Name:
Vorname
Geburtsdatum:
Verein:
Straße:
Segel-Nr.:
PLZ/Ort:
Klasse B
Segelclub Laupheim e.V.
Knaudel-Regatta
Telefon:
17. – 18. September 2016
Mail:
Ausschreibung
Segelclub Laupheim
Bianca Tunger
Kellerstr. 1
88481 Balzheim
Veranstalter:
Segelclub Laupheim e.V.
www.scla.eu
Anmeldung zur Knaudel-Regatta am 17. und 18. September 2016
Hallo,
Klasse:
Optimist B
ich möchte mich zu o.g. Regatta anmelden und von der Haftungsfreizeichnungsklausel habe ich
Kenntnis genommen.
Ort:
Baggersee im Freizeitbereich Rißtal
88471 Laupheim
Zeitplan:
Samstag 17.09.2016
13:00 Uhr Begrüßung und Steuermannsbesprechung
Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt 13.30 Uhr
Ab ca. 19:00 Uhr Rahmenprogramm
Am Frühstück am Sonntag nehme ich mit
Personen teil.
Mit seglerischen Grüßen
Name, Unterschrift
Haftungsfreizeichnungsklausel zur Knaudelregatta 2016
Die Wettfahrtleitung, die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind.
Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung
des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-,
Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind.
Sonntag 18.09.2016
Letzte Startmöglichkeit: 15:00 Uhr
Segelanweisung:
Meldungen:
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige Bootsführer alle
Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung
notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des
Bootsführers sowie deren Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die
Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können.
Samstag, 17.September, ab 10 Uhr im Regattabüro
online oder per
E-mail: [email protected]
Anschrift
Bianca Tunger
Kellerstr. 1
88481 Balzheim
Tel.: 07347/921026
Die Haftungsfreizeichnungsklausel auf dem Meldeformular ist von den
Erziehungsberechtigen zu unterschreiben und bei Ankunft der
Wettfahrtleitung vorzulegen. Ohne die Unterschrift der
Erziehungsberechtigten wird der Teilnehmer von der Wettfahrt
ausgeschlossen.
Das Meldeformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
Ich verpflichte mich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die
Segelanweisungen einzuhalten und erkenne diese ausdrücklich an.
Meldeschluss: 12.09.2016
Bei verspäteter Meldung wird eine Nachmeldegebühr von 5,- € erhoben.
______
Datum
_________________ ___________________________________
Unterschrift Segler Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Meldegeld:
Startgeld 20,- €, spätestens zahlbar nach Ankunft bis 13:00 Uhr.
Das Meldegeld beinhaltet die Startgebühr, ein Abendessen für Samstag und ein
Getränk. Betreuer und Betreuerinnen können sich ebenfalls für das Essen nach
Ankunft anmelden.
Regattabahn: siehe Segelanweisung
Frühstück:
Sonntags gemeinsames Frühstück am Clubhaus. Bitte im Meldeformular
anmelden.
Anfahrt und Unterkunft:
B30 Ulm – Friedrichshafen, Abfahrt Laupheim Süd oder Abfahrt Laupheim Nord,
fahren Sie stadteinwärts und folgen der Beschilderung Bahnhof West / BaggerseeFreizeitbereich Rißtal. Unser Gelände liegt an der Seeseite entlang der Bahnlinie
Ulm – Friedrichshafen. Stadtplan und Hotels siehe im Internet unter
www.laupheim.de . Campingmöglichkeit auf dem Gelände des Segelclub
Laupheim e.V. oder auf angrenzenden öffentlichen Flächen begrenzt möglich.
Die Wettfahrtleitung macht darauf aufmerksam, dass gemäß
Rechtsverordnung der Stadt Laupheim Hunde am See nicht gestattet sind.
Wertung:
Nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A
Geplant sind 5 Wettfahrten.
Ab 4 durchgeführten Wettfahrten wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen.
Wettbewerbsbestimmungen:
Die Wettfahrten werden nach den gültigen WR der ISAF, den
Ordnungsvorschriften Regattaregeln des DSV, den Segelanweisungen, den
Sondervorschriften der Ausschreibung, sowie den Klassenvorschriften der
Optimistenklasse ausgesegelt. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Segler nach
zweimaligem Verstoß gegen die WR 42 (unerlaubte Vortriebsmittel) von der
Wettfahrt auszuschließen. Boote ohne Unterscheidungsnummer können nicht
starten. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden
sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.
Werbung:
Falls Klassenregeln nichts vorschreiben, wird Werbung nach Kategorie C
eingestuft.
Preise:
Es gibt Erinnerungspreise für jeden Teilnehmer.
Sicherheit:
Während der Vorbereitung zu den Wettfahrten und während den Wettfahrten sind
geeignete Schwimmwesten zu tragen. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht
vor, ihre ungeeignet erscheinenden Schwimmwesten als Rettungswesten nicht
anzuerkennen. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des DODV.
Teilnahmebedingungen:
Der Steuermann muss Mitglied eines Vereines sein, der einem regionalen Verband
der ISAF angeschlossen ist (gemäß WR 75.2), und für sein Boot einen gültigen
Messbrief zur Verfügung der Wettfahrtleitung halten (Ergänzung WR 78).
Haftung:
Die Wettfahrtleitung und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern
keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht)
entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen
Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-,
Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind.
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige
Bootsführer alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine
Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den
Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des Bootsführers sowie deren
Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die
Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV,
die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und
anzuerkennen.
Medienrechte: Teilnehmer überlassen dem Veranstalter und seinen Sponsoren
entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
aller Art von dieser Regatta.
Teilnehmer können aufgefordert werden Kameras, Mikrofone oder
Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Dieses Equipment wird vom
Veranstalter gestellt.
Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 3.500.000 € pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.