Name: Vorname Geburtsdatum: Verein: Straße: Segel-Nr.: PLZ/Ort: Klasse B Segelclub Laupheim e.V. Knaudel-Regatta Telefon: 17. – 18. September 2016 Mail: Ausschreibung Segelclub Laupheim Bianca Tunger Kellerstr. 1 88481 Balzheim Veranstalter: Segelclub Laupheim e.V. www.scla.eu Anmeldung zur Knaudel-Regatta am 17. und 18. September 2016 Hallo, Klasse: Optimist B ich möchte mich zu o.g. Regatta anmelden und von der Haftungsfreizeichnungsklausel habe ich Kenntnis genommen. Ort: Baggersee im Freizeitbereich Rißtal 88471 Laupheim Zeitplan: Samstag 17.09.2016 13:00 Uhr Begrüßung und Steuermannsbesprechung Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt 13.30 Uhr Ab ca. 19:00 Uhr Rahmenprogramm Am Frühstück am Sonntag nehme ich mit Personen teil. Mit seglerischen Grüßen Name, Unterschrift Haftungsfreizeichnungsklausel zur Knaudelregatta 2016 Die Wettfahrtleitung, die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. Sonntag 18.09.2016 Letzte Startmöglichkeit: 15:00 Uhr Segelanweisung: Meldungen: Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige Bootsführer alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des Bootsführers sowie deren Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können. Samstag, 17.September, ab 10 Uhr im Regattabüro online oder per E-mail: [email protected] Anschrift Bianca Tunger Kellerstr. 1 88481 Balzheim Tel.: 07347/921026 Die Haftungsfreizeichnungsklausel auf dem Meldeformular ist von den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben und bei Ankunft der Wettfahrtleitung vorzulegen. Ohne die Unterschrift der Erziehungsberechtigten wird der Teilnehmer von der Wettfahrt ausgeschlossen. Das Meldeformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Ich verpflichte mich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und erkenne diese ausdrücklich an. Meldeschluss: 12.09.2016 Bei verspäteter Meldung wird eine Nachmeldegebühr von 5,- € erhoben. ______ Datum _________________ ___________________________________ Unterschrift Segler Unterschrift der Erziehungsberechtigten Meldegeld: Startgeld 20,- €, spätestens zahlbar nach Ankunft bis 13:00 Uhr. Das Meldegeld beinhaltet die Startgebühr, ein Abendessen für Samstag und ein Getränk. Betreuer und Betreuerinnen können sich ebenfalls für das Essen nach Ankunft anmelden. Regattabahn: siehe Segelanweisung Frühstück: Sonntags gemeinsames Frühstück am Clubhaus. Bitte im Meldeformular anmelden. Anfahrt und Unterkunft: B30 Ulm – Friedrichshafen, Abfahrt Laupheim Süd oder Abfahrt Laupheim Nord, fahren Sie stadteinwärts und folgen der Beschilderung Bahnhof West / BaggerseeFreizeitbereich Rißtal. Unser Gelände liegt an der Seeseite entlang der Bahnlinie Ulm – Friedrichshafen. Stadtplan und Hotels siehe im Internet unter www.laupheim.de . Campingmöglichkeit auf dem Gelände des Segelclub Laupheim e.V. oder auf angrenzenden öffentlichen Flächen begrenzt möglich. Die Wettfahrtleitung macht darauf aufmerksam, dass gemäß Rechtsverordnung der Stadt Laupheim Hunde am See nicht gestattet sind. Wertung: Nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A Geplant sind 5 Wettfahrten. Ab 4 durchgeführten Wettfahrten wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen. Wettbewerbsbestimmungen: Die Wettfahrten werden nach den gültigen WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften Regattaregeln des DSV, den Segelanweisungen, den Sondervorschriften der Ausschreibung, sowie den Klassenvorschriften der Optimistenklasse ausgesegelt. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Segler nach zweimaligem Verstoß gegen die WR 42 (unerlaubte Vortriebsmittel) von der Wettfahrt auszuschließen. Boote ohne Unterscheidungsnummer können nicht starten. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. Werbung: Falls Klassenregeln nichts vorschreiben, wird Werbung nach Kategorie C eingestuft. Preise: Es gibt Erinnerungspreise für jeden Teilnehmer. Sicherheit: Während der Vorbereitung zu den Wettfahrten und während den Wettfahrten sind geeignete Schwimmwesten zu tragen. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, ihre ungeeignet erscheinenden Schwimmwesten als Rettungswesten nicht anzuerkennen. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des DODV. Teilnahmebedingungen: Der Steuermann muss Mitglied eines Vereines sein, der einem regionalen Verband der ISAF angeschlossen ist (gemäß WR 75.2), und für sein Boot einen gültigen Messbrief zur Verfügung der Wettfahrtleitung halten (Ergänzung WR 78). Haftung: Die Wettfahrtleitung und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige Bootsführer alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des Bootsführers sowie deren Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und anzuerkennen. Medienrechte: Teilnehmer überlassen dem Veranstalter und seinen Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta. Teilnehmer können aufgefordert werden Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Dieses Equipment wird vom Veranstalter gestellt. Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.500.000 € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.
© Copyright 2024 ExpyDoc