Bekanntmachung Nr. 3 für die Kommunalwahlen am 11. September 2016 in der STADT WUNSTORF 1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Aufgrund § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) fordere ich auf, Wahlvorschläge zur Wahl des Rates der Stadt Wunstorf und für die Ortsratswahlen der Ortschaften des Stadtgebietes der Stadt Wunstorf am 11. September 2016 möglichst frühzeitig beim Gemeindewahlleiter der Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist im Rathaus der Stadt Wunstorf in Zimmer C 215 möglich. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet gemäß § 21 Absatz 2 NKWG am 48. Tag vor der Wahl am Montag, dem 25.07.2016, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist). 2. Zahl der Abgeordneten 2.1 Abgeordnete für den Stadtrat: Als Abgeordnete für den Rat der Stadt Wunstorf sind 40 Ratsmitglieder zu wählen. 2.2 Abgeordnete für die Ortsräte: Für die Ortschaften (Ortsratswahlen) sind nach § 6 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wunstorf folgende Anzahl an Abgeordneten zu wählen: Ortschaft Wunstorf Steinhude Blumenau Bokeloh Großenheidorn Idensen Klein Heidorn Kolenfeld Luthe Mesmerode Anzahl der in den Ortsrat zu wählenden Vertreterinnen bzw. Vertreter 17 9 5 7 7 5 7 7 9 5 3. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche 3.1 Das Wahlgebiet für die Wahl des Stadtrats ist durch Beschluss des Rates der Stadt Wunstorf vom 16.12.2015 in 2 Wahlbereiche eingeteilt, die wie folgt abgegrenzt sind: 2 3.2 Wahlbereich I: Ortschaften Wunstorf, Blumenau und Klein Heidorn Wahlbereich II: Ortschaften Bokeloh, Großenheidorn, Idensen, Kolenfeld, Luthe, Mesmerode und Steinhude Für die Ortsratswahlen bilden die Ortschaften nach Ziffer 2.2 je ein gesondertes Wahlgebiet und je einen Wahlbereich, die durch das Gebiet der Ortschaft begrenzt werden. 4. Höchstzahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber 4.1 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Wahl des Stadtrats oder der Ortsräte darf mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bzw. einer Einzelbewerberin darf nur den Namen dieser wählbaren Bewerberin bzw. dieses wählbaren Bewerbers enthalten. 4.2 Höchstzahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Stadtratswahl: Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gemäß § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 23 Bewerberinnen bzw. Bewerber pro Wahlbereich enthalten. 4.3 Höchstzahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Ortsratswahlen: Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gemäß § 21 Abs. 4 NKWG höchstens die nachstehend angeführte Zahl von Bewerberinnen bzw. Bewerbern enthalten: Ortschaft Wunstorf Steinhude Blumenau Bokeloh Großenheidorn Idensen Klein Heidorn Kolenfeld Luthe Mesmerode Bewerberinnen / Bewerber 22 14 10 12 12 10 12 12 14 10 5. Wahlvorschläge 5.1 Einreichungsfrist: Wahlvorschläge für alle Wahlen sind möglichst frühzeitig einzureichen. Sie müssen spätestens bis zum 25. Juli 2016, 18.00 Uhr, bei der Stadt Wunstorf vorliegen. Die Wahlvorschläge sind an folgende Anschrift zu richten: Gemeindewahlleiter der Stadt Wunstorf, Südstraße 1, 31515 Wunstorf. Die Wahlvorschläge können auch persönlich bei der Stadt Wunstorf im Zimmer C 215 ab- K:\33\10. Wahlen\13. Kommunalwahlen\Kommunalwahl 2016\Bekanntmachungen\Bek-Kom16-03-Einreichung INTERNET.docx 3 gegeben werden. 5.2 Vorschriften für die Einreichung der Wahlvorschläge: Wahlvorschläge können nach § 21 NKWG von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) und von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden. Auf die besonderen Vorschriften für die Einreichung, den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff. NKWG und § 32 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) weise ich ausdrücklich hin. 5.3 Unterschriften für die Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Wunstorf müssen gemäß § 21 Abs. 9 NKWG von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches unter Beachtung des § 32 Absatz 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen müssen gemäß § 21 Abs. 9 NKWG für die Ortschaften Blumenau, Idensen, Klein Heidorn und Mesmerode von mindestens 10 Wahlberechtigten, für die Ortschaften Bokeloh, Großenheidorn, Kolenfeld, Luthe, Steinhude und Wunstorf von mindestens 20 Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft unter Beachtung des § 32 Absatz 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Formblätter für die Unterschriften der Wahlberechtigten werden auf Anforderung von mir kostenfrei ausgegeben. Dabei haben Parteien und Wählergruppen zu bestätigen, dass die Bewerberinnen bzw. Bewerber für ihren Wahlvorschlag nach § 24 Abs. 1 bzw. 2 NKWG aufgestellt worden sind. Nach § 21 Abs. 10 NKWG und der Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 28.05.2015 (Nds. MBl. Nr. 21/2015 Seite 585) sind für die Kommunalwahl am 11.09.2016 folgende Parteien von der Verpflichtung der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit: - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Freie Demokratische Partei (FDP) - DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.) Auf die nach § 31 NKWO gegebene Möglichkeit der Feststellung durch den Wahlausschuss wird hingewiesen. K:\33\10. Wahlen\13. Kommunalwahlen\Kommunalwahl 2016\Bekanntmachungen\Bek-Kom16-03-Einreichung INTERNET.docx 4 6. Wahlanzeige Parteien, die nicht von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterschriften befreit sind und somit die Voraussetzung nach § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können gem. § 22 NKWG als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 13. Juni 2016 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben. Aufgrund der Wahlanzeige wird der Landeswahlausschuss bis zum 01.07.2016 feststellen, welche der anzeigenden Vereinigungen für die Wahlen als Partei anzuerkennen sind. Wunstorf, 18.02.2016 Stadt Wunstorf Der Gemeindewahlleiter Rolf-Axel Eberhardt K:\33\10. Wahlen\13. Kommunalwahlen\Kommunalwahl 2016\Bekanntmachungen\Bek-Kom16-03-Einreichung INTERNET.docx
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