Reglement Visions du Reel 2017_DEU_final

REGLEMENT
AUSGABE 2017
REGLEMENT VISIONS DU REEL 2017
FESTIVAL INTERNATIONAL DE CINEMA NYON
1.
PROGRAMMAUSWAHL
Visions du Réel, Festival international de cinéma Nyon, hebt sich aus zwei Gründen hervor:
Auf der einen Seite der Aspekt ,‚Réel’’, d.h. die physische Welt, aber auch deren Wahrnehmung durch die
Menschen. Im ,‚Reellen’’ verschwimmen die Grenzen von Subjektivität und Objektivität. Das Reelle ist, was
man sieht, hört, riecht, berührt, aber auch, was die Wahrnehmung weitergibt: die Idee des Reellen. Das
Reelle besteht daher aus der Realität und dem einhergehenden Imaginären.
Auf der anderen Seite die ,‚Visionen’’. Die Vision ist mehr als nur ein Blick, es ist ein Ausblick auf die Welt.
Eine Vision zu haben bedeutet nicht nur seinen Blick auf Dinge zu werfen, sondern diese auch zu
ergründen, sie zu konfrontieren und zu evaluieren. Es bedeutet, sie sich in der Gegenwart vorzustellen und
eine mögliche Evolution zu erkennen.
Diese zwei Begriffe zusammen sind mehr als nur eine phänomenologische Feststellung der Welt: sie sind
deren tiefgründige Interpretation aus unterschiedlichen, kreativen Blickwinkeln.
Auf der Basis dieser theoretischen Grundlagen, zeigt Visions du Réel in erster Linie Werke, die aufgrund
ihrer formalen und ästhetischen Gestaltung die vergangenen und gegenwärtigen Realitäten der Welt auf
ganz persönliche und singuläre Weise beschreiben.
Die ausgewählten Filme – klassische Erzählungen, Experimentalfilme, Essays, Tagebücher, Werke der
zeitgenössischen Kunst, Familienfilme, historische Recherchen sowie auch fragmentarische Geschichten –
kümmern sich nicht um akademische Grenzen und spielen mit den Genres, indem sie Stilfiguren und
Schnitte einbauen, die sowohl aus dem „Cinéma direct“ als auch aus von der Fiktion inspirierten
Inszenierungen stammen.
Die Auswahlkriterien des Festivaldirektors und seines Auswahlkomitees sind: der Respekt gegenüber den
gefilmten Personen und dem Publikum, die tiefgehende Involvierung des/r Filmemachers/in und die
Notwendigkeit des Films zu existieren. Weitere Kriterien sind die Originalität des Projekts, die Kohärenz
zwischen dem gewählten Thema und deren Form, die Verarbeitung der Zeit bei der Montage und der
Inszenierung, der Bildaufbau, die Schönheit der Bilder und viele weitere.
Ein Wunsch des Festivals ist es ebenfalls, die Erwartungen der Fachleute mit denen eines breiten
Publikums zu vermischen, in der Überzeugung, dass das ,,Cinéma du Réel’’ die originellste und zugleich
zugänglichste Form der zeitgenössischen Kunst ist.
2. SEKTIONEN
WETTBEWERBSSEKTIONEN
COMPETITION INTERNATIONALE
Sie besteht aus den drei Sektionen – Wettbewerb langer Filme, Wettbewerb mittellanger Filme und
Wettbewerb Kurzfilme – und somit den besten, heutigen Dokumentarfilmproduktionen. Nur Filme, die ihre
Weltpremiere oder ihre internationale oder europäische Premiere in Nyon feiern, sind zugelassen.
Weltpremieren werden bevorzugt.
REGARD NEUF
Eine Sektion, die dem Entdecken von neuen Talenten gewidmet ist und daher eine Auswahl an Erstfilmen
umfasst. Nur Filme, die ihre Weltpremiere oder ihre internationale oder europäische Premiere in Nyon
feiern, sind zugelassen. Weltpremieren werden bevorzugt.
HELVETIQUES
Eine Auswahl an langen oder mittellangen Filmen aus Schweizer (Ko)Produktionen. Nur Filme, die ihre
Weltpremiere oder ihre internationale oder europäische Premiere in Nyon feiern, sind zugelassen.
Weltpremieren werden bevorzugt.
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AUSGABE 2017
PREMIERS PAS
Eine Auswahl an ersten Kurzfilmen von Filmschulen. Nur Filme, die ihre Weltpremiere oder ihre
internationale oder europäische Premiere in Nyon feiern, sind zugelassen. Weltpremieren werden
bevorzugt.
GRAND ANGLE
Dem breiten Publikum werden eine Auswahl bester Filme von weltbekannten Filmemachern präsentiert, die
bereits an anderen internationalen Filmfestivals gezeigt wurden. Im Prinzip sollten diese Filme Schweizer
Premiere feiern.
NICHT-WETTBEWERBSSEKTIONEN
ATELIERS
Hommage an eine/n für seine/ihre Dokumentarkreationen anerkannte/n Filmemacher/in. Diese Ateliers
bestehen aus einer Retrospektive sowie einer dem Publikum offenen Masterclass.
MAITRE DU REEL
Hommage an eine/n weltweit anerkannte/n Filmemacher/in der/m ein Preis für sein/ihr Lebenswerk
verliehen wird. Dies besteht aus einer Retrospektive sowie einer dem Publikum offenen Masterclass.
FOCUS
Ein Panorama der zeitgenössischen Produktion eines Landes des globalen Südens und Ostens wird im
Programm sowie im Doc Outlook – International Market (DOCM) gezeigt. Sie wird in Zusammenarbeit mit
der Schweizerischen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Stiftung visions sud
est erstellt. Der Focus besteht aus einer Auswahl an Filmen aus dem eingeladenen Land und vom DOCM
organisierten Konferenzen, einem Pitching der Filmprojekte aus diesem Land sowie Koproduktionstreffen.
SELEKTION DOC ALLIANCE
Drei Filme ausgesucht aus den von Doc Alliance - einem Zusammenschluss von sieben Festivals nominierten Filmen.
3.
AUSWAHL
Der Künstlerische Direktor wählt die Filme für das offizielle Programm aus. Dabei wird er vom
Auswahlkomitee (comité de sélection) unterstützt, bestehend aus Schweizer und ausländischen
Fachleuten.
Der Künstlerische Direktor entscheidet, in welcher Sektion der Film gezeigt wird.
Das Festival kann eine gewisse Anzahl an nicht-selektionierten Filme zurückbehalten, um sie den
Einkäufer/innen und Branchenangehörigen im Rahmen der Media Library des DOCM anzubieten. Diese
Filme werden in einem separaten Katalog aufgeführt und können in der Media Library (Videothek für
Akkreditierte) angeschaut werden. Das Einschreiben dieser Filme in der Media Library ist gebührenpflichtig
(siehe Teilnahmebedingungen Media Library).
Die für das Festivals selektionierten Filme nehmen gratis an der Media Library teil und können von den
Einkäufer/innen und den Branchenangehörigen in der Media Library angeschaut werden.
4.
ZUGELASSENE FILME
Alle Wettbewerbsfilme von Visions du Réel (Compétition Internationale, Regard Neuf, Helvétiques,
Premiers Pas und Grand Angle) müssen als DCP vorliegen. Alle anderen Formate sind nicht zugelassen.
Die Compétition Internationale ist offen für:
•
•
•
Kurzfilme (bis 30')
Mittellange Filme (zwischen 31' und 60')
Langfilme (über 60')
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AUSGABE 2017
a) In den 12 Monaten vor dem Festival produziert wurden.
b) Als Weltpremiere, internationale oder europäische Premiere gezeigt werden. Weltpremieren
werden bevorzugt.
Die Sektion Regard Neuf ist offen für:
•
Langfilme (über 60')
a) Erstfilme
b) In den 12 Monaten vor dem Festival produziert wurden.
c) Als Weltpremiere, internationale oder europäische Premiere gezeigt werden. Weltpremieren
werden bevorzugt.
Die Sektion Helvétiques ist offen für:
•
•
Mittellange Filme (zwischen 31' und 60')
Langfilme (über 60')
a) Von der Schweiz produziert oder koproduziert wurden.
b) In den 12 Monaten vor dem Festival produziert wurden.
c) Als Weltpremiere, internationale oder europäische Premiere gezeigt werden. Weltpremieren
werden bevorzugt.
Die Sektion Premiers Pas ist offen für:
•
Kurzfilme (bis 30')
a) Im Rahmen einer Filmschule produziert wurden.
b) In den 12 Monaten vor dem Festival produziert wurden.
c) Als Weltpremiere, internationale oder europäische Premiere gezeigt werden. Weltpremieren
werden bevorzugt.
Die Sektion Grand Angle ist offen für:
•
Langfilme (über 60')
Die mindestens Schweizer Premieren sind.
Das Festival präsentiert ebenfalls vier Nicht-Wettbewerbssektionen: Ateliers, Maître du Réel, Focus und
Doc Alliance. Diese Sektionen werden von der künstlerischen Leitung programmiert und keine Filme
können hierfür eingereicht werden.
Definition des Premierenstatus:
•
•
•
•
Weltpremiere: der Film wurde vorher noch nie gezeigt, auch nicht im Fernsehen oder im Internet.
Internationale Premiere: der Film wurde bisher nur im Land des Hauptproduzenten und weder im
Fernsehen noch im Internet gezeigt.
Europäische Premiere: der Film wurde schon in einem aussereuropäischen Land gezeigt, aber noch
nie in Europa mit Ausnahme des Landes des Hauptproduzenten, und wurde noch nie im Fernsehen
oder im Internet gezeigt.
Schweizer Premiere: der Film wurde schon ausserhalb des Landes des Hauptproduzenten gezeigt,
aber noch nie in der Schweiz, und wurde auch noch nie im Fernsehen oder im Internet ausgestrahlt.
Die Produzenten, die einen Film zur Auswahl vorlegen, müssen das Festival über allfällige Projektionen des
Films informieren. So bald der Film selektioniert wurde, verpflichten sich die Produzenten dazu, den Film
vor Ende des Festivals nicht mehr aufzuführen oder im Fernsehen oder Internet zu zeigen.
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AUSGABE 2017
5.
ANMELDUNG UND TRANSPORT DER FILME FÜR DIE
VORAUSWAHL
Für sämtliche für die Vorauswahl eingesandten Filme, muss ein Anmeldeformular online ausgefüllt werden.
Eine Einschreibegebühr von CHF 20.00 wird für jeden eingeschriebenen Film erhoben. Der Film gilt erst
als eingeschrieben, wenn die Einschreibegebühr vom Festival erhalten wurde.
Für die Vorauswahl des Films, muss ein mit Passwort geschützter Internetlink zur Verfügung gestellt
werden. Der Link muss bis Ende April 2017 gültig sein. Es können ebenfalls zwei DVDs mit Vermerk des
Filmtitels, sowie dem Namen und der Adresse der Kontaktperson, fristgerecht an folgende Adresse
eingesandt werden:
Visions du Réel
Programme
Place du Marché 2
CH-1260 Nyon
Switzerland
Achtung: Für DVDs aus dem Ausland bitte auf der Sendung den Vermerk: „No commercial value. For
cultural purposes only.“ anbringen. Der angegebene Wert der Sendung darf €10.00 nicht überschreiten.
Die Versicherungs- und Transportkosten für die DVDs sind vom Absender zu bezahlen, genau so wie die
Transit- und Zollgebühren für den Import wie auch für den Export.
Die DVDs der selektionierten Filme werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Festivals werden
diese DVDs Teil des Festivalarchivs. Die DVDs der nicht-selektionierten Filme werden innerhalb dreier
Monate nach Abschluss des Festivals vernichtet.
Die für die Vorauswahl eingesandten Filme im DVD-Format müssen in der Originalfassung sein, mit
englischen oder französischen Untertitlen.
Anmeldefristen
•
•
10. Oktober 2016 für Filme, fertiggestellt vor September 2016
8. Januar 2017 für Filme, fertiggestellt vor Februar 2017 werden
Bis spätestens zu den oben angegebenen Daten muss das Anmeldeformular online ausgefüllt und die
Einschreibegebühr bezahlt worden sein.
6.
BESTÄTIGUNG DER SELEKTIONIERTEN FILME
Ab 10. Oktober 2016 beginnt das Film-Auswahlverfahren.
Erweckt ein Film das Interesse der Auswahlkommission, so erhält die Produktion eine
Vorselektionsmeldung.
Nicht-selektionierte Filme erhalten eine entsprechende Meldung. Werden sie jedoch für die Media Library
als interessant eingestuft, erhalten die Produzenten eine Einladung für die Media Library (siehe
Teilnahmebedingungen Media Library).
Eine definitive Selektionsbestätigung (mit Angabe der Sektion) wird dem Produzenten oder Filmemacher
spätestens Ende Februar 2017 übermittelt. Das offizielle Programm wird an der Visions du Réel
Pressekonferenz im März 2017 bekanntgegeben. Es ist nicht erlaubt vorher über die Selektion eines
Filmes zu kommunizieren.
Die Gesamtheit der ausgewählten Filme wird kostenlos auf die Media Library – eine online zugängliche
Plattform für akkreditierte Fachpersonen – hinzugefügt (siehe Teilnahmebedingungen Media Library).
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AUSGABE 2017
7.
DOKUMENTATION FUER DIE SELEKTIONIERTEN FILME
Für jeden selektionierten Film müssen unverzüglich die folgenden Unterlagen und Materialien eingesandt
werden. Visions du Réel behält sich das Recht vor dieses Material für Werbezwecke zu verwenden.
•
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•
•
•
•
•
Mindestens drei Fotos des Films (Digitalaufnahmen 10 x 15cm, 300DPI, JPG)
Ein Foto der Filmemacherin, des Filmemachers oder der Filmemacher (Digitalaufnahmen 10 x 15cm,
300DPI, JPG)
Eine Dialogliste mit Timecodes in Englisch und/oder Französisch
Zwei DVDs oder ein geschützter Link der Endversion des Films in HD-Qualität mit englischen
Untertiteln
Ein Link zum max. dreiminütigen Trailer des Films (auf Vimeo, Youtube, Dailymotion, etc.)
Der internationale Titel des Films (dieser wird vom Festival für alle internen und externen
Kommunikationen benutzt)
Poster, Flyers und weiteres Promotionsmaterial
8.
FASSUNG UND UNTERTITEL
Die selektionierten Filme werden in Originalfassung mit englischen und französischen Untertiteln
vorgeführt. Die Kosten für die englische Untertitelung auf der Filmkopie gehen zulasten der Produktion.
Die französische Untertitelung, falls vorhanden, kann ebenfalls mitgeliefert werden, entweder direkt auf der
Filmkopie oder als separate Datei. Sollte sie nicht vorhanden sein, wird eine elektronisch Untertitelung auf
Kosten des Festivals hergestellt. Diese bleibt Eigentum des ausführenden Unternehmens.
9.
EINSENDETERMIN DER FILMKOPIE
Die Filmkopie des selektionierten Films als DCP muss spätestens am 31. März 2017 bei Visions du Réel
eintreffen. Dieser Abgabetermin muss unbedingt eingehalten werden.
10.
TRANSPORTKOSTEN DER FILMKOPIE
Die Versand- und Einfuhrkosten in die Schweiz gehen zu Lasten des Absenders.
Für die Rücksendung der Kopie übernimmt das Festival die Kosten für die Ausfuhr aus der Schweiz und für
den Transport bis zum Empfänger. Sonstige Kosten (Wiedereinfuhrgebühren, Mehrwertsteuer,
Lagerkosten, usw.) gehen zu Lasten des Empfängers.
11.
HAFTUNG DES FESTIVALS
Das Festival versichert die Filmkopie von der Ankunft im Büro von Visions du Réel bis zum Rückversand.
Bei Verlust oder Beschädigung einer Filmkopie während des Festivals übernimmt Visions du Réel nur die
Kosten für eine neue Standardkopie nach den geltenden Tarifen.
12.
PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN
Die Wettbewerbsfilme (Compétition Internationale, Regard Neuf, Helvétiques, Premiers Pas und Grand
Angle) werden dem Festival von den Inhabern der Rechte kostenlos und ohne Gegenleistung zur
Verfügung gestellt.
Kein Film darf nach der offiziellen E-Mail-Bestätigung seiner Teilnahme an Visions du Réel zurückgezogen
werden.
Der oder die Produzenten bestätigen, dass alle Bildrechte der gefilmten Personen respektiert wurden.
13.
DISKUSSIONEN
Im Anschluss alle Erstprojektionen der Filme im internationalen Wettbewerb (Compétition Internationale,
Regard Neuf, Helvétiques, Premiers Pas und Grand Angle) folgen moderierte Diskussionen mit dem
Publikum. Die Filmemacher/innen dieser Sektionen sind verpflichtet an diesen Diskussionen teilzunehmen.
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Alle Filmemacher werden ebenfalls täglich im Forum zu Diskussion eingeladen, die von Fachleuten
moderiert werden. Zu diesen Diskussionen sind sämtliche Festivalgäste wie auch das Publikum eingeladen
und sie behandeln Themen im Zusammenhang mit der Ethik und Ästhetik von Filmen.
14.
PROGRAMMATION
Über die Programmierung der selektionierten Filme entscheidet der Künstlerische Direktor. Dieser
Entscheid ist unanfechtbar.
Jeder Film kann im Rahmen des Festivals mehrere Male gezeigt werden.
15.
EINLADUNG
Die Filmemacher/innen, deren Film in dem Compétition internationale, Regard Neuf, Helvétiques, Premiers
Pas und Grand Angle-Sektionen figurieren, werden wie folgt nach Nyon eingeladen:
•
•
•
Drei Tage für Personen aus der Schweiz, wohnhaft ausserhalb des Kantons Waadt oder Genf (zwei
Übernachtungen bezahlt vom Festival)
Vier Tage für Personen aus Europa (drei Übernachtungen bezahlt vom Festival)
Fünf Tage für Personen ausserhalb Europas (vier Übernachtungen bezahlt vom Festival)
Das Festival übernimmt die Übernachtungskosten für eine Person pro Film. Alle anderen Kosten wie z.B.
Reise- und Essenskosten gehen zulasten des Gastes.
16.
DIE PREISE UND JURYS
Die Jury Compétition Internationale – long métrage verleiht den Sesterce d’or für den besten Langfilm
(CHF 20’000) und den Prix du Jury an den innovativsten Langfilme der Compétition Internationale
(CHF 10’000).
Die Jury Compétition Internationale – moyen et court métrage verleiht den Sesterce d’or für den besten
mittellangen Film (CHF 10’000) und den Prix du Jury für den innovativsten mittellangen Film (CHF 5’000),
sowie den Sesterce d’or für den besten Kurzfilm (CHF 5’000) und den Prix du Jury für den innovativsten
Kurzfilm der Compétition Internationale (CHF 2’500).
Die Jury International Regard Neuf verleiht den Sesterce d’argent Regard Neuf für den besten Langfilm
(CHF 10’000), sowie den Prix du Jury für den innovativsten Langfilm (CHF 5’000) der Sektion Regard
Neuf.
Die Jury International Cinéma Suisse verleiht den Sesterce d’argent für den besten Schweizer Langfilm aus
allen Sektionen (CHF 15’000) und den Prix du Jury für den innovativsten Schweizer Film (CHF 10’000).
Die aus Studenten aus der Umgebung bestehende Jury du Jeune Public verleiht den Preis für den besten
Film aus der Sektion Premiers Pas (CHF 3’000).
Der Sesterce d’argent Prix du Public wird vom Publikum an den besten Langfilm der Sektion Grand Angle
(CHF 10'000) verliehen.
Die Jury Interreligieux zeichnet einen Langfilm der Compétition internationale aus, der Fragen zum Sinn und
zur Ausrichtung des Lebens hervorhebt (CHF 5’000).
Die Jury Buyens-Chagoll zeichnet ein Werk mit humanistischer Dimension aus, in welchem sinnstiftende
Werte für die Zukunft der Menschen entwickelt werden (CHF 5’000).
17.
AUSZAHLUNG DER PREISE
Die Preissumme (CHF) wird dem/r Filmemacher/in überwiesen. Ihm/ihr steht es zu, eine allfällige
Weiterverteilung je nach Vertrag mit seinem/ihren Partner/innen vorzunehmen.
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18.
PROMOTION UND VERÖFFENTLICHUNG DER FESTIVALPREISTRÄGER
Alle gemäss Punkt 16 in Nyon ausgezeichneten Filme müssen auf ihren Promotionsunterlagen und im
nationalen oder internationalen DVD-Verleih gut sichtbar das Logo LAUREAT 2017 VISIONS DU REEL NYON tragen. Die nicht prämierten Filme können für ihre Promotion das Logo SELECTION OFFICIELLE
2017 VISIONS DU REEL - NYON verwenden. Diese Logos werden vom Festival zur Verfügung gestellt.
19.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnahme am Festival bedingt die vorbehaltlose Anerkennung sämtlicher Punkte dieses
Reglements. Der Künstlerische Direktor allein ist befugt Ausnahmeregelungen zu treffen.
Bei Abweichungen zwischen der französischen Originalversion und den Übersetzungen ist einzig die
französische Originalversion massgebend.
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