I. Allgemeine Hinweise zum vereinfachten Verfahren

Merkblatt für Antragsteller
I. Allgemeine Hinweise zum vereinfachten Verfahren
Anträge können bei der Stiftung nur mit den im Internet verfügbaren Antragsformularen
eingereicht werden. Bitte verwenden Sie immer die aktuellen Antragsversionen. Ohne eine
elektronische Fassung der Projektbeschreibung und des Finanzierungsplans kann der Antrag
nicht bearbeitet werden.
Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht akzeptiert.
Ein Antrag besteht aus drei Dateien und ist wie folgt einzusenden:
1. Projektbeschreibung

ausschließlich per E-Mail (im „doc“-Format, keine PDF-Datei) an
[email protected]
2. Finanzierungsplan

- kann in Deutsch oder Polnisch ausgefüllt werden, mit einer
Zusammenfassung in beiden Sprachen,
- kann in Deutsch oder Polnisch ausgefüllt werden,
ausschließlich per E-Mail (im „xls“-Format, keine PDF-Datei) an
[email protected]
3. Unterschriftenformular - mit den Unterschriften der beteiligten Partner. Die Unterschriften
können gemeinsam (auf einer Seite mit den Unterschriften von max. 3 beteiligten Institutionen)
oder einzeln (d.h. durch mehrfache Einsendung einer Seite) geschickt werden. Das
Unterschriftenformular kann in Deutsch oder Polnisch ausgefüllt werden.

per Post an die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung, Logenstr. 9-10,
15230 Frankfurt (Oder) - nur das Unterschriftenformular, nicht den gesamten Antrag.
Es gilt das Datum des Poststempels.
In Ausnahmefällen auch als Scan an [email protected].
II. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
1. Antragsnummer
Eine Antragsnummer wird Ihrem Vorhaben zugewiesen, wenn Sie den Projekttitel per EMail an [email protected] senden. Die Antragsnummer ist in den drei
Formularen des Antrags einzutragen.
1
2. Finanzierungsplan

Allgemeines
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Tabelle 1 Gesamteinnahmen
-
-

Der Finanzierungsplan ist in Euro zu erstellen.
Die gesamte Projektfinanzierung: alle Einnahmen und Ausgaben der bei der
DPWS beantragten Summe sowie der Eigen- und Drittmittel sind darzustellen.
Nur die weißen Felder sind auszufüllen; die grauen Felder werden automatisch
berechnet und sind schreibgeschützt.
In den Feldern, in denen Beträge einzutragen sind, verwenden Sie bitte nur
Zahlen (keine weiteren Zeichen hinter den Zahlen, wie z. B. 1.000 EUR oder
1.000,-), da es sonst zu Fehlern in den Berechnungen kommen kann.
Bitte geben Sie unbedingt den aktuellen Stand Ihrer Finanzierungsbemühungen an. Der
Förderanteil der DPWS soll 70% nicht übersteigen, so dass mindestens 30% der
Gesamtausgaben eines Vorhabens aus Eigen- oder Drittmitteln getragen werden
müssen.
Die Gesamtsumme in diesem Abschnitt muss der Gesamtsumme der Ausgaben
entsprechen. Bei Finanzierungen aus mehreren Quellen bildet der Antrag also nicht
nur die bei der DPWS beantragte Förderung und die damit zu deckenden Ausgaben
ab, sondern die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Projekts.
Tabelle 2 Gesamtausgaben
-
Im Finanzierungsplan können ausschließlich vorhabenbezogene Ausgaben angesetzt
werden, die innerhalb der vorgesehenen Laufzeit des Vorhabens verursacht werden.
Bei einer Finanzierung aus mehreren Förderquellen, markieren Sie bitte, sofern möglich,
die aus DPWS-Mitteln zu finanzierenden Ausgaben.
3. Unterschriftenformular
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Bitte erkundigen Sie sich, wer an Ihrer Hochschule oder Institution berechtigt ist,
Förderanträge zu unterschreiben. In der Regel ist dafür die Hochschulleitung bzw.
Institutionsleitung zuständig.

Im Bewilligungsfall wird der Zuwendungsvertrag von einem Vertreter der
antragsstellenden Institution unterzeichnet wird, der zum Abschluss von
Rechtsgeschäften befugt ist.
4. Anlagen
Dem Antrag können Anlagen (bis zu max. 5 Seiten) beigefügt werden. Bei Konferenzen,
Seminaren etc. ist das Programm beizufügen.
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