Ausschreibung Sprint am 25.09.2016 - Reinoldus Langstrecken-Cup

Ausschreibung Straßensport 2016
Reinoldus Langstrecken Cup
Grundlage dieser Ausschreibung sind der jeweiligen gültigen Fassung der FIM Sporting Code, das Deutsche MotorradSportgesetz, das DMSB-Straßensport-Reglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, ggf. die DMSB-Prädikatsbestimmungen,
die DMSB-Umweltrichtlinien und die Anti-Dopingbestimmungen der WADA/NADA.
1. Veranstaltung
Titel der Veranstaltung: 39. ADAC/DMC Reinoldus Sprint Nürburgring
Datum:
25. September 2016
Strecke/Ort:
GP Strecke Nürburgring
Status der Veranstaltung: Europaoffen
Die Veranstaltung wurde am:
16.2.2016 genehmigt und
- vom DMSB registriert
S-35/16
- von der FIM Europe registriert
EMN: 10/173
ADAC:
Mushövel
DMSB:
2. Veranstalter
Veranstalter:
Vertreter des Veranstalters:
PLZ Wohnort Straße:
Telefon:
Fax:
Email:
Homepage:
Rennleitungsbüro:
Dortmunder Motorsport Club e.V. im ADAC
Oliver Kraus
44359 Dortmund, Eckei 3
+49 231 3579167
+49 231 335289
[email protected]
www.rl-cup.de
+49 172 2360425
Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt
wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden die Bestimmungen der FIM, der FIM-Europe und des DMSB anzuerkennen und
einzuhalten.
3. Nennschluss
ist am: 14.9.16
Maßgebend ist hier das Vorliegen beim Veranstalter. Für nach diesem Termin eingehende Nennungen kann eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr verlangt werden.
4. Strecke
Streckenbezeichnung:
Adresse/Koordinaten:
Streckenlänge/Variante:
Max. zulässige Starter:
Streckenlizenz Nr:
Grand Prix Strecke Nürburgring
Nürburg
5137 mtr
Training 83
Rennen 72
ST-02-16
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen für Minderjährige verboten. Von diesem Verbot
ausgenommen sind Teilnehmer mit Wettbewerbsfahrzeugen und der damit verbundenen Fahrt von oder zur Rennstrecke.
DMSB-Reg.-Nr.
genehmigt am:
S-35/16
16.2.16
DMSB-Ausschreibung Straße DLC 2/2016 - © DMSB
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5. Nenngeld
Das Nenngeld ist zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter zu überweisen.
Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und vorzunehmen an:
Kontoinhaber:
Dortmunder Motorsport Club
Bank:
Sparkasse Dortmund
BIC:
DORTDE33XXX
IBAN:
DE22 4405 0199 0021 0347 62
unter Stichwort:
Startnummer/Teamname/Nachname
6. Sportwarte
Sportkommissar:
Sportkommissar:
Rennleiter:
Rennsekretär:
Leiter d. Streckensicherung:
Obmann Technik:
Technischer Kommissar:
Technischer Kommissar:
Technischer Kommissar:
Leitender Rennarzt:
Zeitnahme / Auswertung:
Umweltbeauftragter:
Udo Arndt
Andre Straßburger
Thomas Schüller Telefon Mobil NN
Claudia Kraus
Telefon Mobil +49172/2360425
Susanne Hornschuh
Ralf Topp
Wilfried Taraschinzki
Michael Kluge
Ingo Hartmann
NN
Wige Solutions
NN
Die Anerkennung der Sportwarte erfolgt vorbehaltlich des Besitzes einer entsprechenden Lizenz, sofern erforderlich.
Sportwartesitzung 1:
Sportwartesitzung 2:
7. Aushang / Ergebnisse / Siegerehrung
Offizielle Mitteilungen:
Dokumentenabnahme, EG, Start/Zielhaus
Siegerehrung:
F1 Podest
8. Klassen
Klasse
Nenngeld in €
1
2
3
über 950 ccm 4-T
über 1000 ccm 4-T/2 +
3 Zyl.
ab 17 Jahre
über 600 ccm - 950
ccm /4-T/4-Zyl.
über 750 bis 1000
ccm 2 + 3 Zyl.
ab 16 Jahre /
über 450 ccm bis 600
ccm / 4-T/4-Zyl.
über 450 ccm bis 750
ccm / 4-T/2 + 3 Zyl.
ab 16 Jahre
6h Race
1.220 €
inkl Platz 1er Box
6 h Race
940 €
inkl Platz 2er Box
6 h Race
845 €
inkl Platz 3er Box
6 h Race
800 €
inkl Platz 4er Box
4
Endurance-Racing (EinmotorradKlasse)Es gelten die in Klasse 1-3
gültigen Altersklassen für die vom
Team eingesetzte Maschine
6 Stunden
Distanz (h od. km)
9. Vorläufiger Zeitplan
Der Zeitplan wird zum Nennschluss veröffentlicht und ist auch unter www.rl-cup.de
zu finden .
DMSB-Reg.-Nr.
genehmigt am:
S-35/16
16.2.16
DMSB-Ausschreibung Straße DLC 2/2016 - © DMSB
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10. Sonstige Ausführungen
Ausschreibung zum 7.-11. Breakfast-Cup Nürburgring
Für alles was nicht mehr als 92 PS und nicht mehr als 2 Räder hat
7.-10. Breakfast-Cup Nürburgring am 09.04.2016, 15.05.2016, 17.07.2016, 25.09.2016 auf dem
Grand-Prix Kurs des Nürburgrings mit einem Training und einem 1 Rennen.
Veranstalter :
Dortmunder Motorsport Club im ADAC e.V.
Eckei 3, 44359 Dortmund
Alle Fragen der Teilnehmer zur Veranstaltung sind an Christian Otto und Ingo Volmari zu richten
Tel. 01705708993
Email: [email protected]
Ausrichter Dortmunder Motorsport Club im ADAC e.V., Oliver Kraus, Eckei 3, 44359 Dortmund.
Nenngeld beträgt 110.- € und Nennschluss ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung. Das Nenngeld ist an den Veranstalter zu überweisen. Wer bis zum Nennschluss überweist, muss nur 99€
bezahlen.
Wer 2 Veranstaltungen im Voraus bucht zahlt 190.-€
Wer 3 Veranstaltungen im Voraus bucht zahlt 270.-€
Wer 4 Veranstaltungen im Voraus bucht zahlt 340.-€
Kontodaten: Breakfast Cup
Dortmunder Motorsport Club
IBAN: DE69 4405 0199 0021 0343 04
Fahrerlager: Es kann ausschließlich auf der zugewiesenen Fläche geparkt werden
Transponder werden am Nürburgring gestellt und sind im Nenngeld bereits inbegriffen.
Papierabnahme erfolgt am Veranstaltungstag bis 7.30 Uhr in der Fahrerinfo des Nürburgrings
Technische Abnahme erfolgt am Veranstaltungstag bis 8.00 Uhr
Fahrerbesprechung erfolgt am Sonntag im Fuji Media Center (siehe Aushang)
Zeittraining von min. 20 Minuten. am Sonntag – Zeitplan beachten !
Warm up, Startaufstellung, Start: Es erfolgt eine Warm Up Runde, danach fahren die Teilnehmer
direkt in die Startaufstellung. Die Startaufstellung erfolgt nach der Trainingszeit.
Rennen: Es wird ein Rennen über 10 Runden gefahren
Versicherung Es muß eine DMSB-Lizenz vorhanden sein. Ausländische Teilnehmer bekommen vor
Ort ggf. eine Veranstaltungslizenz.
Starterfeld
Maximales Starterfeld von 45 Startern. Es geht nach Reihenfolge der Nennung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme.
Anmeldung und weitere Infos :
Ausschreibung und Nennunterlagen findet Ihr im Internet unter www.germantwintrophy.de oder
www.rl-cup.de
Technische Bestimmungen Breakfast Cup
1. Leistung: Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 92 PS haben
2. Kennzeichnung der Motorräder: Alle Startnummern müssen an der Front (1 x mittig oder jeweils 1
x pro Seite) und auf jeder Seite am Motorrad deutlich lesbar angebracht sein. Der Startnummernuntergrund hat die Farbe weiß und die Ziffern die Farbe schwarz zu haben. Das Startnummernfeld hat
die Maße 230 mm Breite und 190 mm Höhe zu erfüllen.
Ziffernhöhe vorne: 160 mm
Ziffernhöhe hinten/seitlich: 160 mm
Die Beurteilung über Einhaltung und Richtigkeit vorstehender Festlegungen obliegt dem Techn.
Kommissar.
3. Lautstärke: Grundsätzlich dürfen 98 dB(A) nicht überschritten werden. Nach Ende der Veranstaltung sind + 2 dB(A) zulässig. Auspuffanlagen werden markiert und nur solche sind im Wettbewerb
zugelassen. Änderungen können in der Veranstaltungsausschreibung geregelt werden. Fahrzeuge
welche mit einem Zubehör- Absorptionsschalldämpfer ausgerüstet sind, müssen mit einem funktionierenden rohrähnlichen DB-Eater von ca. 100 mm Länge ausgerüstet sein. Fahrzeuge die schon ab
Werk mit einem höheren db(A) Wert homologiert wurden sind zum Start zugelassen. Hier gilt aber
keine weitere Lautstärkentoleranz. Fahrzeuge die den zulässigen Lärmpegel auf der Strecke überschreiten werden umgehend mit der schwarzen Flagge mit Startnummer aus dem laufenden Training
oder Rennen geholt. Wiederaufnahme des Training oder Rennen für dieses Team nur nach bestandener Prüfung.
DMSB-Reg.-Nr.
genehmigt am:
S-35/16
16.2.16
DMSB-Ausschreibung Straße DLC 2/2016 - © DMSB
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4. Luftfilter: Alle Motorräder müssen mit einem Luftfiltergehäuse oder einer Airbox ausgerüstet sein.
Das geschlossene System für die Triebraumentlüftung muss beibehalten werden. Der Einsatz darf
geändert oder entfernt werden.
5. Räder, Reifen und Bremsen Die Radachsen müssen aus Eisenmaterial hergestellt sein. Räder
aus Verbundmaterial (z.B. Carson oder Kohlefaser) sind nicht zulässig, sofern nicht homologiert.
Bremsscheiben und deren Befestigungen am Rad müssen aus Eisenmaterial sein. Die Wahl der Reifen, Mischung und Beschaffenheit sind freigestellt.
6. Modifizierung von Motorradteilen Sämtliche Teile dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden,
müssen allerdings einer Großserie entstammen und für Jedermann käuflich zu erwerben sein. Nicht
ausgetauscht werden dürfen: Rahmen, Motorgehäuse inkl. Zylinder und Zylinderkopf. Schrauben und
Bolzen an hochbelastbaren Teilen dürfen weder modifiziert noch ausgetauscht werden.
7. Alle Öl-Ablass- und -Einfüllschrauben müssen fest angezogen und mit Draht gesichert sein. ÖlFilter müssen fest angezogen und zuverlässig gesichert sein.
8. Befestigung von Transpondern oder Kameras sind nur verschraubt oder als Schnellverschluss mit
gesichertem Splint zulässig. Verstöße werden mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet. Haltesysteme für Kameras sind generell der technischen Abnahme vorzuführen, Saugnapf- oder magnetische Halterungen sind generell nicht zulässig.
9. Des Weiteren gelten die technischen Bestimmungen für Straßensport / Sportproduktionsmotorräder
des aktuellen MSH. Die Verwendung von einem geschlossenen Verkleidungsunterteil, Tankschaum
(Explosafe), Kühlwasser ohne Zusätze und Seitenständer-Demontage wird empfohlen. Wird der Seitenständer nicht demontiert, muss er mit einer funktionierenden Wegfahrsperre ausgerüstet sein oder
im eingeklappten Zustand zusätzlich gesichert werden (Kabelbinder oder ähnliches).
10.Fahrerausrüstung
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des DMSB für die Sicherheitsbekleidung / Fahrerausrüstung
DMSB-Reg.-Nr.
genehmigt am:
S-35/16
16.2.16
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