Der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreise Kreisstellen Der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh als Landesbeauftragter im Kreise Waldenburger Straße 6 · 48231 Warendorf Gütersloh Münster An die Teilnehmer der Sperrfristverschiebung Warendorf Mail: [email protected] Waldenburger Straße 6, 48231 Warendorf Tel.: 02581 6379-0, Fax: -33 www.landwirtschaftskammer.de Durchwahl: Internet-Veröffentlichung Gütersloh.docx Mail : Warendorf September 2016 Sperrfristverschiebung gemäß § 4 Absatz 5 Düngeverordnung Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2013 muss jährlich von jedem Landwirt, der die Sperrfristverschiebung nutzen möchte, ein Einzelantrag gestellt werden. Das Antragformular ist auf der Internetseite der Kreisstellen Gütersloh/Münster/Warendorf zu finden (www.landwirtschaftskammer.de/warendorf/sperrfristverschiebung.htm). Folgendes bitten wir Sie im Verwaltungsverfahren zu beachten: 1) Das als Anlage beigefügte Verzeichnis der Flächen ist unbedingt auszufüllen. 2) Übersendung (Fax) des Beleges (Rechnung oder Lieferschein) über den Kauf des Nitrifikationshemmers vor der Ausbringung. 3) Einreichungsfrist für den Antrag auf Sperrfristverschiebung: 23.09.2016 4) Beachten Sie bitte, dass bei Sperrfristverschiebung der frühzeitige Beginn der Sperrfrist für sämtliche Flächen des Betriebes gilt. Die Gebühr für das Verwaltungsverfahren beträgt 60,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Bedingungen und Auflagen CC-relevant sind und zu einem Bußgeld führen können. Bultmann, Kreisgeschäftsführer Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: DZ Bank AG Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15 BIC: GENO DE MS XXX BIC: GENO DE D1 BRS
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