Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 120 - Nr. 6 / 2016 (05.09.2016) - Seite 53 - Änderung des Modulhandbuchs als Anlage zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus an der Universität Hildesheim, Fachbereich 2 Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2015 (Nds. GVBl. S. 384), hat der Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und ästhetische Kommunikation der Universität Hildesheim am 15.06.2016 die folgende Änderung des Modulhandbuchs als Anlage zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus, Verkündungsblatt der Universität Hildesheim, Heft 98, Nr. 18/2014 vom 30.09.2014, beschlossen. Im Studienbereich 1 „künstlerisch-wissenschaftliches Hauptfach Literatur“ wird Modul 4 "Theorie und Praxis der Literaturvermittlung" wie folgt geändert: Das zuvor aus zwei Teilmodulen mir je zwei Lehrveranstaltungen (Wahlpflicht) bestehende Modul wird in vier Teilmodule aufgeteilt. Die geänderte Fassung des Moduls lautet wie folgt: BA Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus/ Hauptfach Literatur Modul 4 Theorie und Praxis der Literaturvermittlung Verantwortlich Dr. Guido Graf Inhaltliche Beschreibung Projektorientierte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis journalistischer, literaturvermittelnder oder verlagsgebundener Formen. Qualifikations- und Kompetenzziele Die Studierenden können journalistische, verlagsgebundene oder literaturvermittelnde Projekte in der Auseinandersetzung mit den besonderen Bedingungen des literarischen Feldes der Gegenwart konzeptualisieren, organisieren und realisieren. Dabei können sie in beiden Teilmodulen einen eigenen Schwerpunkt wählen oder die Einführung in die Theorie und Praxis unterschiedlicher Formen der Publikation und Vermittlung von Literatur kombinieren. Titel des Teilmoduls Seminar/Übung: 1 Projektorientierte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis journalistischer Formen 2 SWS / 3 LP (22,5 KStd : 67,5 SSt ) Titel des Teilmoduls Seminar/Übung: 2 Projektorientierte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis verlagsgebundener Formen 2 SWS / 3 LP (22,5 KStd : 67,5 SSt ) Titel des Teilmoduls Seminar/Übung: 3 Projektorientierte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis literaturvermittelnder Formen. 2 SWS / 3 LP (22,5 KStd : 67,5 SSt ) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 120 - Nr. 6 / 2016 (05.09.2016) - Seite 54 Titel des Teilmoduls Seminar/Übung: 4 Projektorientierte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis von Formen kollaborativen und kollektiven Schreibens und Lesens 2 SWS / 3 LP (22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes 4./ 5. Semester Semester Kennzeichnung Pflichtmodul Workload Kontaktstunden (h) Selbststudium (h) Leistungsnachweise Studium 8 SWS / 12 LP 90h 270h Entwicklung bzw. Weiterentwicklung und Organisation eines journalistischen, literaturvermittelnden, kollaborativen oder eines verlagsgebundenen Projekts (Hausarbeit mit Dokumentation und Reflexion des jeweiligen Projekts) Leistungsnachweise mündliche Prüfung Prüfung Bemerkungen keine Präsenz des Moduls jährlich im Studienangebot Diese Änderung der Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft.
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