Antrag Hinterbliebenenrente

Antrag auf Hinterbliebenenrente
Angaben zum/zur Verstorbenen
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Versicherten-Nr.
Name
Geburtsdatum
.
.
Sterbedatum
.
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Steuer-ID
Angaben zur Witwe bzw. zum Witwer
Name
Geburtsname
Geburtsdatum
.
.
Meldeanschrift*
Telefonnummer
E-Mail
Steuer-ID
BVV = „Hauptarbeitgeber“
Datum der Eheschließung/
Eintragung der Lebenspartnerschaft
BVV = „Nebenarbeitgeber“
.
.
Ich habe mit meinem verstorbenen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft gelebt:
ja
nein
Angaben zu Waisen (bitte Informationen unter „Einzureichende Unterlagen“ beachten)
Die Dauer der Waisenrentenzahlung ist abhängig von der Tarifgemeinschaft (TG):
TG A: Kinder unter 27 Jahren (ab 21 Jahren nur mit Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung) / TG N: Kinder unter 25 Jahren (ab 18 Jahren nur mit Nachweis über Schuloder Berufsausbildung)
RSP0003 Antrag Hinterbliebenenrente 07.09.2016
Name
Geburtsdatum
.
.
Steuer-ID
BVV = „Hauptarbeitgeber“
Name
BVV = „Nebenarbeitgeber“
Geburtsdatum
.
.
Steuer-ID
BVV = „Hauptarbeitgeber“
*
BVV = „Nebenarbeitgeber“
Eine gegebenenfalls von der Meldeanschrift abweichende Postanschrift teilen Sie uns bitte gesondert mit.
BVV Versicherungsverein
des Bankgewerbes a.G.
BVV Versorgungskasse
des Bankgewerbes e.V.
BVV Pensionsfonds
des Bankgewerbes AG
Sitz der Gesellschaften: Berlin
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
Telefon: 030 / 896 01-681
Telefax: 030 / 896 01-29 681
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www.bvv.de
Seite 2 des Antrags auf Hinterbliebenenrente
-
Versicherten-Nr. der/des Verstorbenen
Name
Krankenversicherung der Rentner (Angabe für die/den Hinterbliebene/n)
Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert
Name und Anschrift der
Krankenversicherung
Wir bestätigen, dass für den oben genannten Hinterbliebenen bei uns eine private
Kranken- und Pflegevollversicherung besteht und der Versicherungsschutz Leistungen
beinhaltet, die ihrer Art und ihrem Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung entsprechen.
Ort, Datum
Stempel und Unterschrift der PKV
Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
Name und Anschrift der
Krankenkasse
Renten- /Sozialversicherungs-Nr.
der/des Hinterbliebenen
Hinweise zur Lohnsteuerpflicht
Nur für den Teil Ihrer Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse)
besteht Lohnsteuerpflicht.
Wenn Sie mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten, wird zwischen einem „Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) und den „Nebenarbeitgebern“ (Steuerklasse VI) unterschieden. Sie dürfen nur eine zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“
festlegen. Jeder weitere lohnsteuerpflichtige Bezug unterliegt der Besteuerung mit der
Steuerklasse VI. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht lohnsteuerpflichtig. Liegen uns die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten – zum Beispiel
Ihre Steuer-ID – nicht vor, müssen wir die Steuerklasse VI anwenden.
Erklärung Antragsteller
Mit meiner Unterschrift bestätige ich
– die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.
– den Erhalt der beigefügten Belehrung über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen.
Ort, Datum
Unterschrift der Witwe bzw. des Witwers
Ort, Datum
Unterschrift der volljährigen Waise
Ort, Datum
Unterschrift der volljährigen Waise
Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind Sie verpflichtet, uns jede Auskunft zu
erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer
Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit).
Sie sind dafür verantwortlich, uns eine sachgerechte Prüfung unserer
Leistungspflicht zu ermöglichen, indem Sie uns alle Angaben machen, die für die
Aufklärung des Versicherungsfalles notwendig sind (Aufklärungsobliegenheit).
Bei Bedarf ist es erforderlich, dass Sie uns im Versicherungsfall Belege zur
Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder
nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten
Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die
Versicherungsleistung.
Handeln Sie grob fahrlässig, kann der BVV die Leistungen kürzen. Die Höhe der
Kürzung ist abhängig von der Schwere des Verschuldens. Sie haben jedoch die
Möglichkeit den vollen Leistungsumfang zu erhalten, wenn Sie nachweisen, dass
keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Unsere Leistungspflicht bleibt in dem Umfang bestehen, in dem Sie nachweisen,
dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nicht
ursächlich war für die Feststellung des Versicherungsfalles, der Leistungspflicht
oder deren Höhe.
Verletzen Sie arglistig die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur
Beschaffung von Belegen, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Bitte beachten Sie
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von
Belegen verpflichtet.
BVV Versicherungsverein
des Bankgewerbes a.G.
BVV Versorgungskasse
des Bankgewerbes e.V.
BVV Pensionsfonds
des Bankgewerbes AG
Sitz der Gesellschaften: Berlin
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
Telefon: 030 / 896 01-681
Telefax: 030 / 896 01-29 681
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Einzureichende Unterlagen
Zur Beantragung der Hinterbliebenenrente sind folgende Unterlagen einzureichen:
 Vollständig ausgefüllter Antrag auf Hinterbliebenenrente
 Vollständig ausgefüllte Erklärung zur bargeldlosen Rentenzahlung
 Kopie der Sterbeurkunde
 Kopie der Heiratsurkunde oder der Urkunde über die
Lebenspartnerschaft (gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz)
eingetragene
 Nachweis über die Elterneigenschaft (Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
aus der die Namen der Eltern hervorgehen müssen)
Waisenrente
Wir zahlen eine Waisenrente ohne Nachweis von Schul- oder Berufsausbildung bis
zur Vollendung des
 21. Lebensjahres (Tarifgemeinschaft A) bzw.
 18. Lebensjahres (Tarifgemeinschaft N).
Ist das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, so zahlen wir die Waisenrente
auf Antrag auch bis zum
 27. Lebensjahr (Tarifgemeinschaft A) bzw.
 25. Lebensjahr (Tarifgemeinschaft N).
Das Gleiche gilt, wenn das Kind sich infolge körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung nicht selbst versorgen kann.
Für die Beantragung einer Waisenrente sind folgende Unterlagen einzureichen:
 Kopie der Geburtsurkunde, aus der die Namen der Eltern hervorgehen müssen
 Angaben zur Krankenversicherung der Waise
 Eigene Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer der Waise
 Aktueller Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung
 Gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis, sofern sich das Kind infolge körperlicher
oder geistiger Behinderung nicht selbst versorgen kann
 Bei Waisen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: eigenhändig unterschriebene Angabe der Kontoverbindung
BVV Versicherungsverein
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Hinweise zur Steuerpflicht
A – Renten aus der BVV Pensionskasse
Die Renten des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (Pensionskasse) sind nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einkommensteuerpflichtig. In Abhängigkeit von der steuerlichen Behandlung der Beiträge sind
sie entweder voll oder mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Ihre Rentenanteile, die sich aus unversteuerten Beiträgen oder zulagegeförderten
Beiträgen ergeben, sind im Leistungsfall voll steuerpflichtig. Die Rentenanteile, die
auf pauschal versteuerten oder voll versteuerten Beiträgen beruhen, werden im
Leistungsfall mit dem Ertragsanteil (§ 22 Abs. 1 EStG) versteuert.
Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Die
Steuern werden nicht von uns einbehalten.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, für unsere Leistungsempfänger eine Rentenbezugsmitteilung mit den ausgezahlten Beträgen an das Finanzamt zu übermitteln.
Sie erhalten eine Aufstellung über die gemeldeten Daten.
B – Renten aus der BVV Unterstützungskasse
Nur die Renten der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(Unterstützungskasse) unterliegen als Versorgungsbezüge im Sinne des
§ 19 Abs. 2 EStG – wie Arbeitseinkommen – der Lohnsteuerpflicht. Diese Steuern
werden von uns einbehalten.
Der BVV ruft unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und Ihres Geburtsdatums
die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung ab. Diese Daten werden in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet (ELStAM steht für Elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale).
Wir benötigen von Ihnen bei Rentenantragstellung daher die Information, ob der
BVV als „Hauptarbeitgeber“ oder „Nebenarbeitgeber“ Ihre ELStAM abrufen soll.
Wenn Sie mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten, wird zwischen einem
„Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) und den „Nebenarbeitgebern“
(Steuerklasse VI) unterschieden.
Sie dürfen nur eine zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“ festlegen. Jeder weitere
lohnsteuerpflichtige Bezug unterliegt der Besteuerung mit der Steuerklasse VI.
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht lohnsteuerpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass wir bei der Rentenfestsetzung zunächst die Steuerklasse I
(„Hauptarbeitgeber“, nicht verheiratet), IV („Hauptarbeitgeber“, verheiratet) oder VI
(„Nebenarbeitgeber“)
entsprechend
Ihrer
Angaben
im
Rentenantrag
berücksichtigen. Nach Abruf der ELStAM ab Rentenbeginn erfolgt gegebenenfalls
eine Korrektur (Rückrechnung).
Liegen uns die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten – zum Beispiel Ihre
Steuer-ID – nicht vor, müssen wir die Steuerklasse VI anwenden.
C – Renten aus dem BVV Pensionsfonds
Die Renten des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG (Pensionsfonds) sind
nach § 22 Nr. 5 EStG einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt über Ihre
jährliche Einkommensteuererklärung. Die Steuern werden nicht von uns
einbehalten.
BVV Versicherungsverein
des Bankgewerbes a.G.
BVV Versorgungskasse
des Bankgewerbes e.V.
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Sitz der Gesellschaften: Berlin
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
Telefon: 030 / 896 01-681
Telefax: 030 / 896 01-29 681
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Hinweise zur Krankenversicherungspflicht
Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung
Jede Zahlstelle von Versorgungsbezügen – zu denen der BVV gehört – ist
verpflichtet, die zuständige Krankenkasse zu ermitteln und dieser den Beginn
sowie die Höhe der Versorgungsbezüge zu melden (§ 202 Sozialgesetzbuch
(SGB) V).
Dazu benötigen wir Ihre Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer, die Ihr
Geburtsdatum enthält. Sie finden sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis oder in
Ihrem Rentenbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
Die Krankenkasse prüft die Beitragspflicht und erteilt dem BVV den vorgeschriebenen elektronischen Beitragsbescheid.
Bis zur Übermittlung des Beitragsbescheides werden wir zunächst die Beiträge zur
Krankenversicherung aus dem vollen Versorgungsbezug einbehalten und an die
Krankenkasse abführen. Eventuell zu viel einbehaltene Beiträge erstatten wir nach
Erhalt eines entsprechenden Beitragsbescheides.
Hinweise zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung gilt als Grundsatz
„Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Bei einer Mitgliedschaft in der
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden vom BVV zunächst auch die
Beiträge zur Pflegeversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.
Besteht keine Abführungspflicht für den Beitrag zur Pflegeversicherung oder ein
Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise Heilfürsorge, so werden wir dem
Versorgungsempfänger zu viel einbehaltene Beiträge nach Erhalt eines
entsprechenden Beitragsbescheides erstatten.
Hinweise zur Elterneigenschaft
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose ist um
0,25 Prozentpunkte erhöht.
Bei nachgewiesener Elterneigenschaft entfällt dieser Beitragszuschlag. Sofern Sie
auch nur einmal in der Vergangenheit die Elterneigenschaft als leibliche Eltern,
Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern nachgewiesen haben, ist die Befreiung von der
Zahlung des Beitragszuschlages dauerhaft. Die Dauer der Elterneigenschaft sowie
die Anzahl der Kinder spielt hierbei keine Rolle.
Die Vorlage des Nachweises der Elterneigenschaft sollte umgehend erfolgen.
Weisen Sie erst später nach, dass Sie ein Kind haben, gelten Sie bis zum Ablauf
des Monats, in dem Sie den Nachweis erbracht haben, als kinderlos. Bis dahin ist
der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zu zahlen.
Sofern Sie keine Kinder haben, geben Sie uns bitte Bescheid.
BVV Versicherungsverein
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Erklärung zur bargeldlosen Rentenzahlung
(Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Rückseite)
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Versicherten-Nr.
Name des Rentners
Anschrift
Erklärung des Rentners
Die Rente soll ab
.
.
auf folgendes Konto überwiesen werden:
IBAN
BIC
Name der Bank
Name des Kontoinhabers
Ich beauftrage unwiderruflich – auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben – das
kontoführende Kreditinstitut, Rentenzahlungen zu erstatten, soweit diese nach meinem
Tod überwiesen werden und dies aus dem Guthaben des Überweisungskontos möglich
ist.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der BVV nach seinen Versicherungsbedingungen berechtigt ist, Lebensbescheinigungen von mir anzufordern.
Ort, Datum
Unterschrift des Rentners
Erklärung der kontoführenden Stelle
Wenn nach dem Ableben von Herrn/Frau
weitere Rentenzahlungen des BVV auf das bei uns bestehende Konto erfolgen,
verpflichten wir uns, diese Beträge auf Anforderung des BVV an diesen zurückzuzahlen,
soweit das Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Die bestehenden Regelungen
zu Pfand- und Aufrechnungsrechten seitens der auszahlenden Bank bleiben unberührt.
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel der kontoführenden Stelle
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Telefax: 030 / 896 01-29 681
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Erläuterungen
1. Die Zahlung der Rente erfolgt grundsätzlich auf das Girokonto
Rentenempfängers. Zahlungen auf andere Konten sind nicht möglich.
des
2. In der „Erklärung der kontoführenden Stelle" verpflichtet sich die Bank, uns
überzahlte Beträge, soweit sie gedeckt sind, zu erstatten.
Die „Erklärung der kontoführenden Stelle" kann bei Pensionären der

Deutsche Bank AG

Commerzbank AG

Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank)
entfallen, sofern die Rente auf ein Konto des ehemaligen Arbeitgebers gezahlt wird.
3. Die „Erklärung der kontoführenden Stelle“ kann bei Konten der

Postbank AG

NATIONAL-BANK AG

Landesbank Baden-Württemberg
ebenfalls entfallen.
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