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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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09.09.2016
Stipendium für angehende Hausärzte in Sachsen geht in
neue Runde
Ministerin begrüßte Stipendiaten zum 2. Jahrestreffen
Auch im nächsten Studienjahr werden wieder 20 Hausarztstipendien
vergeben. Dafür unterzeichnete Staatsministerin Barbara Klepsch
gemeinsam mit Dr. med. Claus Vogel, stellvertretender Vorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen die Verlängerung des »Vertrages
über die Durchführung des Programms Ausbildungsbeihilfe im Freistaat
Sachsen«.
Mit diesem Stipendium fördert das Sächsische Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz seit 2013 frühzeitig engagierte Studierende
der Humanmedizin. Diese verpflichten sich, künftig als Hausärzte in den
ländlichen Regionen Sachsens zu arbeiten. Bisher wurden 60 Stipendien
ausgereicht. Die Bewerbungsfrist für den neuen Jahrgang mit 20 Plätzen
startet ab Oktober 2016.
»Hausarzt ist ein anspruchsvoller, aber auch sehr erfüllender Beruf. Wir
freuen uns über jede junge Medizinerin und jeden jungen Mediziner,
die künftig in den ländlichen Regionen Sachsens tätig werden. Unsere
Stipendiaten werden dort heilen, wo sie gebraucht werden. Sie leisten
damit einen wertvollen Beitrag für die hausärztliche Versorgung und für die
Menschen in Sachsen«, erklärt Gesundheitsministerin Barbara Klepsch am
Rande des Termins.
Im Anschluss an die Unterzeichnung traf sich die Ministerin Barbara
Klepsch mit Stipendiaten des »Sächsischen Hausarztstipendiums« in der
Sächsischen Staatskanzlei zum Stipendiatentreffen.
Das diesjährige Treffen bot Gelegenheit zum jahrgangsübergreifenden
Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Stipendiaten und
Stipendiengeber bzw. Kooperationspartner.
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Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und
Verbraucherschutz
Albertstraße 10
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Das langfristig angelegte Nachwuchsprogramm des sächsischen
Sozialministeriums für Hausärzte in vornehmlich ländlichen Regionen
ist zum Wintersemester 2013/14 gestartet. Es wird gemeinsam mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen durchgeführt. Im Gegenzug für die ab
dem ersten Semester bis Ende der Regelstudienzeit mögliche monatliche
Förderung von 1.000 Euro haben sich die Stipendiaten verpflichtet, nach
erfolgreicher Weiterbildung für Allgemeinmedizin mindestens sechs Jahre
außerhalb des Großstadtbereiches in Sachsen als Hausarzt tätig zu werden.
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