Fixed Income Research Financial View 8. September 2016 14/2016 NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> Themen Seite Marktumfeld Der Markt im Überblick 2 Financials Update: MREL und TLAC 4 Events Calendar Earnings Releases 13 Rating Changes Im Zeitraum vom 25.08.2016 bis 07.09.2016 14 Anhang Konferenzen 15 Charts & Grafiken 15 Ausgaben im Überblick 20 Ansprechpartner 21 Spreadverlauf: iTraxx Senior Financials vs. Subordinated Fin. Senior Unsecured: Emissionsvolumen der letzten 12 Monate 350 AT 20 AU 18 300 BE CA 16 CH 250 DE 14 DK ES 12 BP EURbn 200 150 FI FR 10 GB IE 8 IN 100 IT 6 LU 4 50 NL NO 2 PT Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research 5D ∆ Markit iTraxx Europe 65 Markit iTraxx Senior Financials 83 Markit iTraxx Subordinated Financials Cash Bond Index in bp ASW in bp 09/16 08/16 07/16 US *Emissionen bis 1 Tag vor Studienveröffentlichung Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research aktuell CDS Index 06/16 iTraxx € Senior Financial Spread Sen vs. Sub. iTraxx € Subordinated Financial 05/16 0 Jun. 16 04/16 Mrz. 16 03/16 Dez. 15 02/16 Sep. 15 01/16 Jun. 15 12/15 Mrz. 15 11/15 SE Dez. 14 10/15 0 Sep. 14 1M ∆ 6M ∆ YTD ∆ 1Y ∆ -3 0 -26 -12 -6 -4 -3 -18 6 1 187 -15 0 -36 34 25 aktuell 5D 1M 6M YTD 1Y Markit iBoxx € Financials Senior 65 45 50 89 73 77 Markit iBoxx € Financials Subord. 169 217 225 280 226 220 Markit iBoxx € Banks Senior 54 42 48 80 64 71 Markit iBoxx € Banks Subordinated 126 158 162 216 170 170 *Mittelwert der Einzelanleihen Die gezeigten Veränderungen beziehen sich auf den aktuellen Stand/Spread im Vergleich zum Schlusskurs vor X Tagen. Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie. Financial View 08. September 2016 Marktumfeld Der Markt im Überblick Analysten: Michaela Hessmert Melanie Kiene, CIIA Der Credit-Markt kommt mit dem Beginn des Septembers und dem Ende der Sommerpause wieder etwas in Bewegung gekommen. Während sich die Pipeline für Euro-Benchmarkemissionen mit fixem Kupon jedoch nur gemächlich füllt, ist am Markt für CDS wieder etwas mehr Aktivität erkennbar. Der iTraxx Senior Financial (Sen.Fin.) engte sich in den vergangenen Tagen moderat ein und notiert bei 84bp. Gegenüber dem iTraxx Europe engte sich der Spread des SenFin Index zuletzt moderat ein und liegt derzeit 19bp über dem iTraxx Europe. Ende Juni 2016, kurz nach dem Brexit Votum, betrug die Differenz bis zu 39bp. Während der Markt für Corporates vom Ankaufprogramm der EZB profitiert, können Financials nur sehr eingeschränkt im Windschatten der Corporates vom insgesamt positiven Umfeld des Credit Marktes profitieren. Die Marktteilnehmer warten heute alle gespannt auf die EZB-Zinsentscheidung. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Notenbank die drei Leitzinssätze anpasst. Vorstellbar sind aktuell höchstens Anpassungen der Laufzeit des Programms und der Ankaufregularien. So ist nicht auszuschließen, dass Mario Draghi eine zeitliche Ausweitung um sechs Monate oder sogar bis zum Jahresende 2017 ankündigt. In diesem Fall wären allerdings einige Spielregeln für den Erwerb der Anleihen zu ändern, da ansonsten schon recht genau auszurechnen ist, wann das Programm mangels Masse vorzeitig leer läuft. Issuer HSBC Holding Country Timing ISIN Maturity Vol. (€bn) ASW Actual Issue Spread Rating (Fitch / Moody’s / S&P) UK 30.08 XS1485597329 8,0 2,0 MS +87 AA- / A1e / - Santander UK HoldCo UK 01.09 XS1487315860 7,0 1,0 MS +117 Ae / Baa1e / - Commerzbank DE 06.09 DE000CZ40LR5 7,0 1,0 MS +62 BBB+e / Baa1e / - Stand: 25.08.2016, 08:57 Uhr; Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research Primärmarkt Die vergangenen Monate waren von extremer Zurückhaltung der Emittenten bei Neuemissionen geprägt. Die Sommerpause begann aufgrund der Brexit Abstimmung der Briten bereits Mitte Juni. Mit der HSBC und Santander UK haben sich zunächst zwei UK-Emittenten aus der Deckung gewagt und jeweils über ihre Holding Gesellschaften Senior Unsecured Bonds im EuroBenchmarkformat begeben. Investoren nahmen die Papiere nach der Emissionsflaute der vergangenen Monate gut auf, so dass sich die Spreads in den ersten Handelstagen einengten. Am vergangenen Dienstag hat die Commerzbank einen siebenjährigen Senior Bond im Volumen von EUR 1,0 Mrd. emittiert. Weiterhin ist die Aktivität am Primärmarkt unterdurchschnittlich. Wir erwarten, dass im weiteren Verlauf des Septembers die Emissionsaktivität deutlich anziehen sollte, da wir mit einem gewissen Nachholeffekt – trotz der unklaren MREL-Ausgestaltung – seitens der Emittenten rechnen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 2 von 25 Financial View 08. September 2016 UK-Großbanken drängen auf Meldungen zufolge üben die großen britischen Banken Druck auf die britiÜbergangsabkommen mit der sche Premierministerin Theresa May aus, bereits im Vorfeld zum offiziellen EU Brexit, ein Übergangsabkommen für Finanzinstitute mit der EU zu vereinbaren. Dieses Übergangsabkommen sollte dahingehend ausgestaltet sein, dass die Vereinbarung des „passporting“, d.h. die Möglichkeit für Banken innerhalb der EU uneingeschränkt Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu vertreiben, über die zweijährige Verhandlungsphase (nach dem Triggern des Artikels 50 des Lissabon-Vertrages) bestand hat. Konkret fordern die UK-Banken drei zusätzliche Jahre zu der zweijährigen Verhandlungsphase, die mit der Berufung auf Artikel 50 ausgelöst wird. Diese Bestrebungen dürften schwierig durchzusetzen sein, da die EU-Partner wiederholt betont haben, dass sie im Vorfeld keine informellen Gespräche führen werden. Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk verwies auf das Prinzip: „no notification, no negotiaton“. Ohne eine entsprechende Übergangsvereinbarung müssten international agierende Investmentbanken (nach der erfolgten Berufung auf Artikel 50 des Lissaboner Vertrages und der daraus resultierenden Zwei-Jahres-Frist zum Ausstieg aus der EU) innerhalb von wenigen Wochen Mitarbeiter und Geschäftsbetriebe aus Großbritannien in die EU verlagern. Bankenvereinigungen fordern weniger strenge Basel IV Regeln In einem gemeinsamen Brief an den Basler Ausschuss haben die Europäische Bankenvereinigung, die Japanische Bankenvereinigung und die Kanadische Bankenvereinigung weniger strenge Basel IV Regeln gefordert. Die aktuellen Vorschläge würden zu einem deutlichen Anstieg der Kapitalanforderungen für Banken führen. Es wird zudem gefordert, dass der Basler Ausschuss Pläne, zur Begrenzung der Möglichkeit die Kapitalanforderungen durch interne Modelle zu reduzieren, zu begrenzen, fallenlässt. iTraxx Index-Roll steht wieder Im September steht der halbjährliche Rolltermin für die iTraxx Indices an. bevor Während der Handel der neuen Serie 26 am 20. September beginnt, wird Markit bereits am 16. September die abschließenden Informationen (z.B. Austauschkandidaten) zur neuen Serie veröffentlichen. Eine vorläufige Liste der Index-Mitglieder wird bereits am heute Abend auf der Website von Markit bekannt gegeben. NORD/LB Fixed Income Research Seite 3 von 25 Financial View 08. September 2016 Financials Update: MREL und TLAC Analysten: Michaela Hessmert Melanie Kiene, CIIA Seit Januar 2016 gilt in der Eurozone das Bail-in Regime, welches ein Kernelement der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD; Bank Recovery and Resolution Directive) darstellt. Die BRRD wurde bereits am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet und die Einführung erfolgte gemäß Art. 130 BRRD über die Umwandlung in nationales Recht zum 1. Januar 2015. Ziel der BRRD ist es, nationalen Institutionen Befugnisse und Instrumente einzuräumen, um Bankenkrisen vorzubeugen und Finanzinstitutionen, sofern notwendig, unter Minimierung der Verluste für die Steuerzahler und Wahrung wichtiger Bankfunktionen geordnet abwickeln zu können. Des Weiteren soll das Bail-in Tool dazu führen, dass Fehlanreize im Bankensektor, wie beispielsweise das Eingehen von zu hohen Risiken, vermieden werden. Vorgesehen ist, dass mindestens 8% der Verbindlichkeiten gewandelt oder abgeschrieben werden, bevor für das Institut die Möglichkeit besteht, auf Mittel des Abwicklungsfonds zurückzugreifen. Bail-in statt Bail-out BRRD räumt nationalen Abwicklungsinstituten verschiedene Möglichkeiten ein Auf der Ebene der Abwicklung (Art. 31 bis 86 BRRD) stehen künftig vier Instrumente zur Verfügung (siehe Tabelle). Es ist jedoch das Bestreben der Aufsicht, frühzeitig einzugreifen. Daher wurden den nationalen Abwicklungsbehörden besondere Befugnisse eingeräumt. Zur Vorbereitung und Vorsorge werden Finanzinstitutionen zur Erstellung von jährlich zu aktualisierenden Sanierungsplänen verpflichtet. Diese müssen die Prozesse beinhalten, die die Institute zur eigenen Sanierung im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Finanzsituation durchführen würden. Abwicklungsbehörden müssen Abwicklungspläne für jedes Finanzinstitut entwerfen, die angewendet werden würden, sofern ein Institut die entsprechenden Bedingungen für eine Abwicklung erfüllt. Auf der Ebene der frühen Intervention, wird es Abwicklungsinstitutionen ermöglicht, z.B. spezielle Manager zur Leitung eines Finanzinstituts einzuberufen, wenn sich die Finanzsituation des Instituts deutlich verschlechtert hat oder ernste Gesetzesverstöße vorliegen. Abwicklungsinstrumente im Überblick Sale of Business (Art. 38-39 BRRD) Brückeninstitut (Art. 40-41 BRRD) Asset separation (Art. 42-43 BRRD) Bail-in (Art. 44-86 BRRD) Grundidee Übertragung von Anteilen an dem abzuwickelnden Institut oder einigen oder allen Aktiva oder Passiva des Instituts an einen bestehenden übernehmenden Rechtsträger Fortführung tragfähiger Teile des Unternehmens Auslagerung von Teilen des Unternehmens oder einer schon errichteten Brückenbank auf behördlich kontrollierte Zweckgesellschaft (asset management vehicle; AMV) Verbesserung der Kapitalbasis des Instituts durch Kürzung von Verbindlichkeiten oder Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital Beschreibung Grundsätzlich (Ausnahmen möglich) zu kommerziellen Konditionen; vorherige Bewertung. Gegenleistungen an Institut bzw. bisherige Anteilseigner Hoheitlich durch Abwicklungsbehörde Übernehmender Rechtsträger tritt hinsichtlich Zulassungen, Mitgliedschaften etc. in die Position des abzuwickelnden Instituts Brückeninstitut wird von Abwicklungsbehörde errichtet und von ihr oder anderen öffentlichen Behörden kontrolliert Übertragung von Anteilen oder Aktiva/Passiva auf das Brückeninstitut zu Regeln, die dem sale of business ähneln Brückeninstitut wird ggf. als Bank lizensiert und beaufsichtigt Zweck: Kontinuität bestimmter oder aller Funktionen, Dienste und Tätigkeiten des abzuwickelnden Instituts Umfasst sowohl Aktiva als auch Passiva Unterschied zum Brückeninstitut: Ziel der Zweckgesellschaft ist die Veräußerung oder geordnete Liquidation, nicht Fortführung der Tätigkeit Gegenleistung (kann auch in Schuldtiteln des AMV bestehen) für das Institut wird von Abwicklungsbehörde nach Bewertung festgesetzt Kürzung/Umwandlung von Verbindlichkeiten orientiert sich an der Haftungskaskade und dem benötigten Kapital Quelle: BRRD, Deutsche Bundesbank, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 4 von 25 Financial View 08. September 2016 Bail-in hierarchy according to the BRRD Quelle: BRRD, NORD/LB Fixed Income Research Ziel: Vermeidung von Bankenschieflagen Grundsätzlich ist es Ziel der Aufsicht, eine Bankenschieflage mit potenziellem Bail-in zu vermeiden. Dazu wurde strengere Vorgaben zur Kapitalisierung (CET1), Liquiditätshaltung (LCR, NSFR) und der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) eingeführt sowie eine Vielzahl von Kontrollmechanismen etabliert, die die Banken in ihrer Geschäftstätigkeit überwachen. Innerhalb des so genannten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP, Supervisory Review and Evaluation Process) ist die Aufsicht angehalten, sich ein umfassendes Bild über die Risikosituation der Bank zu machen. Im Rahmen des SREP wird das Risikoprofil einer Bank durch die Aufsicht aus vier verschiedenen Blickwinkeln geprüft. SREP prüft nach gleichen Wettbewerbsbedingungen Geschäftsmodell Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der einzelnen Banken; sind die Aktivitäten der Bank gut diversifiziert oder konzentriert sie sich auf nur wenige Geschäftsfelder. Governance und Risikomanagement Die Aufseher untersuchen die Organisationsstruktur einer Bank, indem sie ihre Führungsorgane einer Kontrolle unterziehen und prüfen, ob Risiken angemessen gesteuert werden. Kapitalrisiko Prüfung, ob das Sicherheitsnetz der Bank in der Lage ist, Verluste aufzufangen. Beispiele: Cyberangriffe auf das IT-System der Bank, drastischer Rückgang der Ölpreise, Kreditnehmer zahlen ihre Darlehen nicht rechtzeitig zurück. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko Die Aufseher prüfen, ob eine Bank in der Lage ist, ihren Liquiditätsbedarf kurzfristig zu decken, etwa in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, die dazu führen können, dass Kunden erheblich mehr Geld als gewöhnlich abheben. Quelle: EZB, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 5 von 25 Financial View 08. September 2016 SREP dient der Frühintervention SREP wird für die 129 national systemrelevanten Banken der Eurozone angewandt, die sich unter der direkten Aufsicht der EZB befinden. Potenzielle Maßnahmen, welche die Aufsicht im Bedarfsfall ergreifen kann, erstrecken sich über die Aufforderung als zusätzliche Absicherung mehr Kapital vorzuhalten oder zur Senkung des Kreditrisikos bestimmte Kreditportfolios zu veräußern. Im Extremfall kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass eine Bank ihre Unternehmensführung ändert oder ihre Geschäftsstrategie anpasst, um rentabler zu werden. SREP Zuschlag Institute werden durch die Aufsicht aufgefordert, im Bedarfsfall ein SREPZuschlag vorzuhalten. Dieser soll folgende Risiken abdecken: Nicht durch CRR-Methoden abgedeckte Aspekte von Kredit-, Marktpreis-und operationellen Risiken Konzentrationsrisiken im Kreditgeschäft Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Ggf. weitere kapitalbezogene Risiken Ggf. Modellschwächen, die zu Risikounterzeichnung führen können Ggf. Kontroll-, Governance-, Prozessmängel nur als temporäre Maßnahme SREP: EBA Guideline Quelle: BaFin, NORD/LB Fixed Income Research Konzepte zur Sicherstellung von ausreichend verlustabsorbierendem Kapital Für den Fall, dass ein Institut dennoch restrukturiert oder abgewickelt werden muss, will die Aufsicht sicherstellen, dass im Rahmen des Bail-ins auch ausreichend verlustabsorbierendes Kapital zur Verfügung steht. Um dies zu gewährleisten hat das Financial Stability Board (FSB) für die global systemrelevanten Banken (G-SIBs) und die EBA für die europäischen Banken ein Konzept erarbeitet. NORD/LB Fixed Income Research Seite 6 von 25 Financial View 08. September 2016 TLAC (FSB) MREL (EBA) Timetable Implementation of MREL and TLAC Quelle: EBA, FSB, NORD/LB Fixed Income Research TLAC soll „too big to fail“ lösen Am 9. November 2015 hat das Financial Stability Board (FSB; Finanzstabilitätsrat, der das globale Finanzsystem überwacht und von den G20-Staaten eingerichtet wurde) die TLAC-Leitlinien für global systemrelevante Banken (G-SIBs) veröffentlicht. TLAC (total loss absorbing capacity) bezeichnet den Verlustpuffer, den die betroffenen Großbanken mindestens vorhalten müssen. Die Anforderungen gelten nicht nur für die Holding-Gesellschaft, sondern für jede identifizierte Abwicklungseinheit. Dabei differenziert das FSB zwischen externem und internem TLAC. Die Mindestanforderungen setzen das Haftungskapital einerseits ins Verhältnis zu den RWA und andererseits ins Verhältnis zum ungewichteten Geschäftsvolumen (Leverage Exposure). Ab 2019 muss ein externer TLAC-Puffer von mindestens 16% der jeweiligen Bilanzrisiken (RWA) vorgewiesen werden bzw. eine Leverage Ratio (LR) von 6%. Bis 2022 steigt der Puffer auf 18% bzw. eine LR von 6,75%. Für den Fall, dass eine Tochtergesellschaft mehr als 5% der Risikoaktiva der G-SIB Gruppe auf sich vereint, muss diese ein internes TLAC ausweisen, das 75-90% des Externen ausmacht. Regulatorische Basel III Kapitalpuffer, wie beispielsweise der Kapitalerhaltungspuffer, bleiben unberücksichtigt. Die Vorschläge des FSB haben keinen Gesetzescharakter (genau wie die Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht) und müssen daher von den betroffenen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der noch ausstehenden Kalibrierung zwischen TLAC und der an die europäische BRRD-Bankenabwicklungsrichtlinie angelehnten Kennziffer MREL (Minimum Requirement of Eligible Liabilities) bemühen sich die Behörden um eine weitestgehende Angleichung. NORD/LB Fixed Income Research Seite 7 von 25 Financial View 08. September 2016 TLAC requirements Quelle: FSB, NORD/LB Fixed Income Research TLAC-Instrumente Gemäß FSB sind folgende Instrumente TLAC-fähig: Regulatorische Kapitalinstrumente wie CET1, AT1 und T2 TLAC-fähige Schuldtitel TLAC-fähige Schuldtitel müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise voll eingezahlt und unbesichert sein. Zudem müssen TLACfähige Schuldtitel vorrangig zur Verlustkompensation beitragen. Erforderlich ist entweder eine vertraglich vereinbarte Nachrangigkeit (conctractural subordination) gegenüber ausgeschlossenen Verbindlichkeiten der Abwicklungseinheit (Beispiel: Spanien und Frankreich) oder eine gesetzliche Subordination innerhalb der Haftungskaskade (Beispiel: Deutschland) oder als dritte Möglichkeit müssen die Schuldtitel eine strukturelle Nachrangigkeit aufweisen, indem sie von der Abwicklungseinheit emittiert wurden, die keine weiteren ausgeschlossenen Verbindlichkeiten hat. Das ist der Fall bei Holding-Gesellschaften (Beispiel: UK). Different ways of subordination Contractural Subordination Statutory Subordination Excluded liabilities (covered deposits up to EUR 100k, Covered Bonds Excluded liabilities (covered deposits up to EUR 100k, Covered Bonds Holding Company (Hold-Co) Deposits from private customers and SMEs above EUR 100k Refinancing of OpCo senior unsecured debt Deposits from private customers and SMEs above EUR 100k Liability cascade Senior Unsecured Deposits from large Corp., Derivatives, Others Subordinated Senior Bonds („Tier 3“) Tier 2 Capital Deposits from large Corp., Derivatives, Others Senior Unsecured Subordinated Debt Tier 2 Capital Subordinated Debt Additional Tier 1 Capital Additional Tier 1 Capital Common Equity Tier 1 Capital Common Equity Tier 1 Capital Structural Subordination Operating Company (Op-Co) Operating liabilities Resolution Entity has to fulfill minimum TLACrequirements Single Point of Entry (SPE) Multiple Point of Entry (MPE) G-SIBs can have one (SPE) or more (MPE) Resolution Entities. While every resolution entity has to meet external TLAC requirements, material subgroubs have to meet internal TLAC requirements (75%-90%) Quelle: NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 8 von 25 Financial View 08. September 2016 Nicht-TLAC-fähige Instrument Folgende Instrumente sind vom TLAC ausgenommen: Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen Sichteinlagen und kurzfristige Einlagen (ursprüngliche Fälligkeit < 1 Jahr) Verbindlichkeiten aus Derivaten Schuldtitel mit derivativen Elementen wie z. B. strukturierte Schuldverschreibungen Steuerverbindlichkeiten Verbindlichkeiten, die gemäß Insolvenzordnung gegenüber Senior Unsecured Gläubigern bevorzugt werden Jegliche Verbindlichkeiten, die nach Gesetzeslage des Emittenten vom Bail in ausgenommen sind oder von der Abwicklungsbehörde nicht abgeschrieben werden bzw. in Eigenkapital umgewandelt werden dürfen, ohne dabei erhebliche Rechtsrisiken in Form von Anfechtungsklagen oder berechtigten Schadensersatzansprüche einzugehen Erleichterungen sind insofern möglich, dass die Abwicklungsbehörde bestimmte TLAC-fähige Verbindlichkeiten einbeziehen kann, die eigentlich pari passu mit ausgeschlossenen Verbindlichkeiten rangieren. Dies ist jedoch begrenzt auf 2,5% (ab 2019) bzw. 3,5% der RWA (ab 2022). Demnach könnten auf Geheiß der Abwicklungsbehörde auch Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, angerechnet werden. Daraus ergibt sich, dass TLAC-fähiges Senior Unsecured Debt, das nicht nachrangig eingestuft ist auf 2,5% bzw. 3,5% der RWA begrenzt ist. Gegenüberstellung MREL TLAC Verlustabsorbtion, Vermeidung von staatlicher Beteiligung, Ziel Verhinderung der „too-big-to-fail”-Problematik Gültigkeit Banken in Europa G-SIBs 2016 Inkrafttreten 2019 (evtl. Übergangsphase von 48 Monaten) Regulatorisches Kapital (CET1 Anteil an Regulatorisches Kapital (CET1, AT1, T2), TLAC begrenzt auf 2/3 Berücksichtigungsfähige Instrumente ausstehende Senior Unsecured Anleihen Senior Unsecured Papiere mit Subordinaton-Klausel Einheitliche Mindestvorgabe 16-18% der Institutsspezifische Kalibrierung nach RWA und Tier1 Leverage Ratio von 6Höhe Risikoprofil des Institutes 6,75%. ggf. zzgl. institutsspezifischem Puffer Abzug von TLAC-Investments bei anderen Engagements in TLAC/MREL-Titeln Keine Berücksichtigung G-SIBs Betrag, Laufzeit, Verhältnis interne und Offenlegung Noch von EBA zu definieren externe Instrumente Quelle: EBA, FSB, EU-Kommission, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 9 von 25 Financial View 08. September 2016 MREL Die „Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities“ (MREL; Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten) haben ihren Ursprung in Artikel 45 der BRRD (Richtlinie 2014/59/EU Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD), die wiederum als harmonisiertes Instrument zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten innerhalb der EU dient und für alle europäischen Institute gilt. Als Richtlinie muss die BRRD in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG; §§49ff.). Obwohl seitens der EBA bereits der finale Entwurf des technischen Regulierungsstandards (EBA/RTS/2015/05) vorlag, er sieht ein kriterienbasiertes Verfahren zur Ermittlung der MREL-Quote vor, folgten erneut Änderungen durch die EU-Kommission. Ende Mai 2016 veröffentlichte die Kommission einen Verordnungsentwurf als delegierten Rechtsakt (C2016/2976), der zur Genehmigung an das Parlament gegeben wurde. Ende Juni wies das Parlament jedoch den Entwurf zur Überarbeitung an die Kommission zurück. MREL-Kriterien: Geschäftsund Fundingmodell, Größe und Risikoprofil Im Folgenden stellen wir aus dem Rechtsakt trotzdem einige Artikel näher dar. Bei der Ermittlung, wieviel Bail-in-fähige Verbindlichkeiten ein Institut vorhalten muss, fordert der delegierte Rechtsakt in Artikel 4 und 5, dass „das Geschäftsmodell, das Refinanzierungsmodell, die Größe und das allgemeine Risikoprofil“ jedes einzelnen Instituts bei der Erhebung berücksichtigt werden. Detailangaben zur Einwertung fehlen jedoch. Die EUAbwicklungsbehörde Single Resolution Board will für die 150 größten Banken des Euroraums die MREL-Quote auf Gruppenebene bis Ende dieses Jahres ermitteln. Kriterien für MREL-fähige Verbindlichkeiten Zur Anrechnung als MREL-fähige Verbindlichkeit im Zähler müssen Fremdkapitalinstrumente sechs Kriterien erfüllen. Sie sind in Artikel 45 Abs. (4) der BRRD fixiert und wurden in Deutschland in §49 SAG Abs. (2) umgesetzt: Kriterien an MREL-fähige Verbindlichkeiten: Artikel 45 Abs. (4) der BRRD Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten dürfen im Betrag der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß Absatz 1 nur dann enthalten sein, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Das Instrument wurde aufgelegt und in voller Höhe eingezahlt. b) Die Verbindlichkeit besteht weder gegenüber dem Institut selbst, noch ist sie von ihm abgesichert oder garantiert. c) Der Erwerb der Instrumente wurde weder direkt noch indirekt von dem Institut finanziert. d) Die Verbindlichkeit hat eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr. e) Es handelt sich nicht um eine Verbindlichkeit aus einem Derivat. f) Es handelt sich nicht um eine Verbindlichkeit aus Einlagen, für die im Einklang mit Artikel 108 eine Vorzugsstellung in der nationalen Insolvenzrangfolge besteht. Für die Zwecke des Buchstabens d gilt, dass bei einer Verbindlichkeit, die ihrem Inhaber einen Anspruch auf frühzeitige Rückzahlung gewährt, für die Fälligkeit dieser Verbindlichkeit der früheste Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem eine solche Rückzahlung verlangt werden kann. Quelle: BRRD, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 10 von 25 Financial View 08. September 2016 Von einer Nachrangigkeit ist im obigen Kriterienkatalog keine Rede. Ebenso ist keine Grenze enthalten, die bei der Relation von Eigenmitteln zu Fremdkapitalinstrumenten einzuhalten ist. Abgesehen von den Mindestanforderungen an die Eigenmittel (CET1, AT1, etc.) wäre es theoretisch möglich zur Quotenerfüllung ausschließlich auf eine Bereitstellung von MREL-fähigen Verbindlichkeiten zurückzugreifen. Praktisch ist dies jedoch auszuschließen. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält ebenso wie der Entwurf der EBA keine explizite Nachrangigkeit (Subordination) für Verbindlichkeiten, die beispielsweise bei TLAC erforderlich ist, um sie als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten anzuerkennen. Zwar gibt es den Hinweis, dass eine Bildung eines entsprechend hohen Verlustabsorptionspuffers erforderlich ist, um für Glaubwürdigkeit zu sorgen, doch der erforderliche Abstimmungsbedarf wird ersichtlich. Globalsystemrelevante Banken müssen sowohl TLAC als auch MREL erfüllen. In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Mai heißt es zudem, dass bei der MREL-Überprüfung „insbesondere die kürzlich von der G-20 angenommene internationale Norm für die Gesamt-Verlustabsorptionskapazität (TLAC) global systemrelevanter Banken berücksichtigt“ wird. „Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2016 – d. h. rechtzeitig vor Inkrafttreten der Norm im Jahr 2019 – einen Vorschlag zur Einführung dieser Norm in EU-Recht vorzulegen.“ Die MREL-Quote ermittelt sich wie folgt. MREL-Minimum Geht es nach den Vorgaben aus der Abwicklungsrichtlinie für eine Beteiligung des Abwicklungsfonds (Single Resolution Funds) im Ernstfall, dann müssen mindestens 8% der Gesamtverbindlichkeiten plus Eigenmitteln herabgeschrieben/eingesetzt worden sein. In Artikel 1 der vorgelegten Verordnung ist in Absatz 5 b) jedoch zu lesen, dass der Verlustabsorbtionsbetrag höher oder niedriger als der in Absatz 4 genannte standardmäßige Verlustabsorbtionsbetrag (der sich aus den gesetzlichen Anforderungen aus der CRDIV/CRR, Basel I, Leverage Ratio, etc. ergibt) sein kann, soweit es aufgrund des Geschäftsmodells, der Größe, dem Risikoprofil, dem Stresstestergebnis, dem makroökonomischen Umfeld vertretbar ist sowie wenn die Abwicklungsbehörde davon ausgeht, dass ein geringerer Betrag ausreichen würde, um das Marktvertrauen wiederherzustellen. Beträge, die von der Einlagensicherung übernommen werden, können abgezogen werden. Das Reporting über die verfügbaren MREL-fähigen und vom Bail-in ausgenommenen Verbindlichkeiten wird frühestens 2017 kommen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 11 von 25 Financial View 08. September 2016 MREL-Minimum von 8%?! Wie erwähnt, sandte das Parlament die Verordnung am 29. Juni 2016 zurück an die Kommission, womit diese nicht in Kraft treten könne. Das Parlament fordert einen neuen Rechtsakt, der u.a. einen speziellen Test für Abwärtskorrekturen für systemische Institutionen enthält, eine MREL-Quote von nicht unter 8% fordert und eine 48-monatige Übergangszeit als Empfehlungen enthält. Während die EBA in ihrem Vorschlag eine Mindestquote nannte, taucht diese im Rechtsakt der EU-Kommission jedoch nicht mehr auf. Auch aus der BRRD geht kein harmonisiertes Mindestniveau für die MREL hervor. Ebenso ist kein Übergangszeitpunkt genannt, ab wann die MREL-Anforderung bzw. der MREL-Puffer vollumfänglich erfüllt werden muss. Die EBA hatte in ihrem Entwurf damals einen Übergangszeitraum von 48 Monaten vorgeschlagen, welcher nun vom Parlament wieder gewünscht wird. In Sachen Übergangszeit geht Artikel 8 lediglich von „einem angemessenen Übergangszeitraum, der so kurz wie möglich ist“ aus. Aber auch hier muss nochmal nachgebessert werden, damit in den einzelnen Mitgliedstaaten ein einheitliches „level playing field“ gilt. Bis Ende 2016 soll es jedoch endlich einen finalen Rechtsakt für MREL sowie eine Angleichung von MREL und TLAC geben. Calls on the Commission to submit a new delegated act which takes account of the following recommendations: (a) the assessment, for systemic institutions, of whether the burden-sharing requirements as established by Article 44(5) of Directive 2014/59/EU could be met (according to which shareholders and creditors should make a contribution to loss absorption and recapitalisation of no less than 8 % of total liabilities including own funds) should be explicitly maintained in the delegated regulation in order to ensure consistency with the directive and provide legal certainty; (b) the test for downward adjustments to the recapitalisation amount and peer group reference for systemic institutions (Article 2(3)(c) of the draft) should be maintained in the delegated regulation; (c) the 48-month limit for the transitional period (Article 8(2) of the draft) should be maintained in the delegated regulation; Quelle: EU-Parlament, NORD/LB Fixed Income Research EBA veröffentlicht Interim Report zum MREL Framework Am 19. Juli hat die EBA die Konsultationsphase (bis 30. August 2016) für den „Interim Report on MREL“, der die Ausgestaltung und Implementierung von MREL widergibt, eröffnet. Dieser Report ist eine Anforderung mit diversen Mindestkriterien aus Artikel 45 Absatz 19 und 20 der BRRD und geht an die Europäische Kommission, die bis Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag für die Umsetzung der MREL (sowie Umsetzung und Konsistenz zu TLAC) erarbeitet. Die EBA hat den Report in enger Zusammenarbeit mit dem Single Resolution Board (SRB) und den nationalen Abwicklungsbehörden erarbeitet, um die bisherigen Erfahrungen mit MREL einfließen zu lassen. Auch der Single Supervisory Mechanism (SSM) und die Europäische Kommission waren bei der Erstellung involviert. Während der Interim Report vorläufige Empfehlungen zum MREL Framework beinhaltet, wird der finale Report, der bis 31. Oktober 2016 von der EBA erstellt wird, weiteres Feedback und Auswirkungsanalysen beinhalten. NORD/LB Fixed Income Research Seite 12 von 25 Financial View 08. September 2016 Events Calendar Datum 08.09. Zeit 8:00 Earnings Releases Land Unternehmen Ticker Periode* Währung (e) Pre-Tax Profit in Mio. (e) EPS GAAP Homepage FI OP CORPORATE BAN POH1S FH S1 2016 EUR (0) (2) (0) http://www.pohjola.fi 08.09. AT BAWAG P.S.K. BAN 1002Z AV S1 2016 EUR (0) (0) (0) http://www.bawagpsk.com 08.09. DK NYKREDIT BANK AS 314767Z DC Q2 2016 DKK (0) (0) (0) http://www.nykredit.dk 30.09. DE DZ BANK AG DEUTS DZBK GR Q2 2016 EUR (0) (0) (0) http://www.dz-bank.de Stand: 08.09.2016 08:35 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research 1,410 (e) ROE in % *(Q=Quartal; S=Halbjahr; Y=Jahr); **Bef-mkt = bevor der Aktienmarkt öffnet; (e) Bloomberg Konsenserwartung- (Zahl) Anzahl der Schätzungen NORD/LB Fixed Income Research Seite 13 von 25 Financial View 08. September 2016 Rating Changes Datum Land Im Zeitraum vom 25.08.2016 bis 07.09.2016 Unternehmen Agentur Art des Ratings Rating alt Rating neu Trend 31.08.16 PT Caixa Geral de Depositos SA S&P LT Foreign Issuer Credit BB- BB- *+ ↑ 26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch LT Issuer Default Rating BBB+ * BBB+ → 26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch Senior Unsecured Debt BBB+ * BBB+ → 26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch Outlook STABLE ↓ Bei den oben ausgewählten Informationen zu Ratings handelt es sich um eine selektive Auswahl. Stand: 08.09.2016 – 08:35 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 14 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Konferenzen Datum Themen Ort Link 15.09.2016 The Euromoney / ECBC Covered Bond Congress Deutschland, Düsseldorf euromoneyconferences 10.11.2016 NORD/LB International Covered Bond Day Quelle: Anbieter (siehe Links), NORD/LB Fixed Income Research Charts & Grafiken I 50 40 30 20 10 0 LU NL 2 NO PT 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 03/17 02/17 SE 0 US Senior Financials Fälligkeiten je Monat - Floating AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB IE IN IT LU NL NO PT SE US AT 9 AU BE 8 CA CH 7 DE DK 6 ES FI 5 FR GB 4 IE IN 3 IT LU 2 NL NO 1 0 PT SE 09/17 EURbn 60 IT 08/17 70 IN 4 07/17 80 IE 06/17 90 GB 05/17 100 FR 6 04/17 Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Floating FI 03/17 0 ES 8 02/17 10 DK 01/17 20 DE 01/17 30 CH 10 12/16 40 CA 11/16 EURbn 50 BE 12/16 60 AU 12 11/16 70 AT 14 10/16 AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB IE IN IT LU NL NO PT SE US 10/16 80 Senior Unsecured Fälligkeiten je Monat - Fixed EURbn Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Fixed EURbn Anhang Deutschland, Hannover US Sektor: Banks; Währung: EUR; Collateral Type: Senior Unsecured; Amt. Outstanding/Issued: EUR >= 500 Mio.; Maturity Type: Bullet; Coupon Type: Fixed/Variabel/Floating; Country: AT, AU, BE, CA, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LU, NL, NO, NZ, PT, SE, US; In der Säule „Issued 2016“ sind nur die bis gestern emittierten Anleihen enthalten. Stand: 08.09.2016 – 09:13 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 15 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Charts & Grafiken II iTraxx Senior Financials: CDS-Mover Worst Performer ∆ 2W % 113 Credit Agricole SA -4,4% 70 67 Muenchener Rueckversicherung -10,8% Aviva PLC -10,5% 36 32 Credit Suisse Group AG -4,6% 127 121 84 75 BNP Paribas SA -5,8% 73 69 UniCredit SpA -10,5% 181 162 Societe Generale SA -6,1% 110 99 Royal Bank of Scotland PLC/T -10,3% 110 99 Cooperatieve Rabobank UA -6,2% 59 56 iTraxx Senior Financials aktuell: 83 BP DANBNK 0 1/2 05/06/21 30.03.2016 DKRED 0 5/8 06/08/21 01.06.2016 MINGNO 0 3/4 06/08/21 01.06.2016 DANBNK 0 3/4 06/02/23 25.05.2016 40 RABOBK 1 1/4 03/23/26 14.03.2016 60 JYBC 0 5/8 04/14/21 07.04.2016 bp 80 PBBGR 1 1/8 04/27/20 19.04.2016 100 KBCBB 1 04/26/21 20.04.2016 120 BCHINA 0 3/4 07/12/21 05.07.2016 140 SANUK 1 1/8 09/08/23 01.09.2016 Spreadentwicklung: letzte 10 Benchmark Neuemissionen mit Fix-Kupon 20 CS 1 1/2 04/10/26 04.04.2016 130 SBAB 0 1/2 05/11/21 04.04.2016 -12,8% 25.08.2016 08.09.2016 ABNANV 0 5/8 05/31/22 23.05.2016 Banco Santander SA 25.08.2016 08.09.2016 NAB 1 1/4 05/18/26 10.05.2016 ∆ 2W % CS 1 06/07/23 31.05.2016 Best Performer 0 ASW at issue Name Announce date SANUK 1 1/8 09/08/23 01.09.2016 BCHINA 0 3/4 07/12/21 KBCBB 1 04/26/21 ASW at issue ASW as of 08 Sep ASW today iTraxx at issue CDS 5Y at issue CDS 5Y today iTraxx Sen. Fin. at issue 116 105 90 05.07.2016 93 72 114 20.04.2016 108 40 87 PBBGR 1 1/8 04/27/20 19.04.2016 123 41 87 JYBC 0 5/8 04/14/21 07.04.2016 64 46 101 RABOBK 1 1/4 03/23/26 14.03.2016 62 37 MINGNO 0 3/4 06/08/21 01.06.2016 82 31 DANBNK 0 3/4 06/02/23 25.05.2016 61 24 DKRED 0 5/8 06/08/21 01.06.2016 65 35 DANBNK 0 1/2 05/06/21 30.03.2016 57 17 69 CS 1 06/07/23 31.05.2016 89 50 137 NAB 1 1/4 05/18/26 10.05.2016 75 34 96 ABNANV 0 5/8 05/31/22 23.05.2016 51 20 97 SBAB 0 1/2 05/11/21 04.04.2016 57 23 91 CS 1 1/2 04/10/26 04.04.2016 104 61 57 56 77 92 62 90 92 140 91 121 121 90 91 Stand: 08.09.2016 – 08:19 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 16 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Charts & Grafiken III Ratingverteilung iBoxx € Financials (volumengewichet) BB+/Ba1 1,7% AA+/Aa1 AAA/Aaa BB/Ba2 0,0% 0,1% 0,3% iBoxx € Financials: Top 10 Länderübersicht AA/Aa2 0,8% Country Vol. (€ bn) No. of Bonds Mean Vol. (€bn) FR 130,36 145 0,9 US 97,24 89 1,1 NL 93,19 88 1,1 GB 69,39 70 1,0 DE 53,78 61 0,9 SE 34,79 37 0,9 IT 34,31 33 1,0 AA-/Aa3 7,3% A+/A1 10,3% BBB-/Baa3 12,5% BBB/Baa2 14,2% A/A2 26,1% BBB+/Baa1 17,7% A-/A3 9,0% Länderverteilung im iBoxx € Financials ES 25,12 24 1,0 CH 22,90 15 1,5 AU 18,60 23 0,8 iBoxx € Financials: Volumen gewichtete Modified Duration nach Land 7 AT 0,7% VG US TR 14,9% 0,1% 0,2% SE 5,3% NZ 0,2% CA 0,3% CH 3,5% BR AE AU BE 0,1% 2,9% 0,7% 0,0% 6 DE 8,3% 5 DK 1,2% NO 1,7% ES 3,9% FI 1,2% NL 14,3% 4 3 LU 0,8% 2 FR 20,0% KY 0,1% 1 KR 0,1% JE IT IE HK 0,5% 5,3% 2,0% 0,1% GG 0,3% 0 GB 10,7% AE AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GG HK IE IT JE JP KR KY LU NL NO NZ SE TR US VG JP 0,8% Performance iBoxx € (Total Return) Performance iBoxx € Financials (Total Return) Financials Senior Overall 2016 ytd Financials Subordinated 2015 2014 1-3Y 2013 Banks Senior 2012 2011 3-5Y Banks Subordinated 5-7Y Covered 0 2 % YTD 4 % 1M % 6M 6 % 1Y Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research 8 7-10Y -10% 0% 10% 20% 30% Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 17 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Charts & Grafiken IV France & Great Britain & Switzerland 250 250 200 200 150 150 ASW in bp ASW in bp Germany & Austria & BeNeLux 100 100 50 50 0 0 0 1 2 3 DE 4 5 6 AT 7 8 BE 9 10 11 12 years to maturity NL 0 1 2 3 LU Nordics 4 5 6 FR 7 8 9 GB 10 11 12 years to maturity CH Periphery 100 160 140 80 120 100 ASW in bp ASW in bp 60 40 20 80 60 40 0 20 -20 0 1 2 3 4 DK 5 6 FI 7 8 9 SE 0 10 11 12 years to maturity 0 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 years to maturity NO Asia Pacific 3 IT IE ES Overseas 250 180 160 200 140 ASW in bp ASW in bp 120 150 100 100 80 60 40 50 20 0 0 0 1 AU 2 3 4 NZ 5 6 JP 7 8 HK 9 10 11 12 years to maturity 0 KR 1 2 3 4 CA 5 6 7 8 9 10 11 12 years to maturity US iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, KY, TR, VG; Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research NORD/LB Fixed Income Research Seite 18 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Charts & Grafiken iBoxx € Financials: Spreadveränderung nach Land 60 40 20 in bp 0 AT AU BE CH DE DK ES FI FR GB GG IT JE NL NO NZ SE TR VG US -20 -40 -60 -80 Δ Week Δ Month Δ 3 Months iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, JP, HK, KR, KY, TR, VG; Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income iBoxx € Financials: Ausgewählte Bank-Anleihen iBoxx € Financials: Ausgewählte Senior-Anleihen 350 320 300 270 250 ASW in bp ASW in bp 220 200 150 170 120 100 70 50 SUB Banks T1 Banks LT2 Banks Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income SEN Banks SEN Insurance 08 2016 07 2016 06 2016 05 2016 04 2016 03 2016 02 2016 01 2016 12 2015 11 2015 10 2015 09 2015 08 2015 07 2015 06 2015 05 2015 04 2015 03 2015 02 2015 01 2015 12 2014 08 2016 07 2016 06 2016 05 2016 04 2016 03 2016 02 2016 01 2016 12 2015 11 2015 10 2015 09 2015 08 2015 07 2015 06 2015 05 2015 04 2015 03 2015 02 2015 01 2015 12 2014 11 2014 SEN Banks 11 2014 20 0 SEN Financial Services Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income NORD/LB Fixed Income Research Seite 19 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Ausgaben im Überblick Ausgabe Themen 13/2016 25. August 2016 Der Markt im Überblick Primärmarkt Vorschlag der EU zur Bevorzugung von AT1 Kuponzahlungen gegenüber Dividendenzahlungen UniCredit vor Verkauf der polnischen Tochter Pekao 12/2016 11. August 2016 Asset Qualität in Italien EU G-SIBSs verbessern ihre Kapitalisierung EBA-Stresstest besser als erwartet Credit Suisse, UBS Group, Banco Santander Der Markt im Überblick Primärmarkt Moody's: UK-Banken bei Wirtschaftskrise mit hohem Kapitalbedarf Lloyds spart eisern Italien: Privatanleger wichtige Gläubiger italienischer Bankanleihen Gesetz zur Umwandlung der Hypothekenkredite in Schweizer Franken wird gelockert Atlante 2 startet holprig 11/2016 02. Juni 2016 Neues von der EBA: Leverage Ratio und MREL Auslegungshilfe Abwicklungsmechanismusgesetz EBA-Stresstest besser als erwartet Credit Suisse, UBS Group, Banco Santander Der Markt im Überblick Primärmarkt Banco Popular plant Kapitalerhöhung Übernimmt BCP Novo Banco? Postbank-IPO vorerst vom Tisch Atlante springt erneut ein 10/2016 19. Mai 2016 Nächster Schritt auf dem Weg zu MREL Der Markt im Überblick Primärmarkt Neue Rechnungslegungs-vorschriften potentiell belastend für US-Institute Investorenvertrauen in UniCredit ist angeschlagen RZB und RBI prüfen Fusion Comprehensive Assessment bei vier weiteren Banken AIB verschiebt IPO auf H1/17 09/2016 04. Mai 2016 HSBC, UniCredit, Aareal Bank Der Markt im Überblick Primärmarkt EU-Kommission stellt ein Ultimatum EZB überdenkt CoCosEZB uneinig über Behandlung von Staatsanleihen-Risiko bei Banken EU-Kommission ebnet Weg für den Verkauf der HSH IPO der Banca Popolare di Vicenza scheitert Bankenmarkt Kanada Deutsche Bank NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO> NORD/LB Fixed Income Research Seite 20 von 25 Financial View 08. September 2016 Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB Fixed Income Research Michael Schulz Kai Niklas Ebeling Mario Gruppe Michaela Hessmert Melanie Kiene Jörg Kuypers Matthias Melms Sascha Remus Norman Rudschuck Martin Strohmeier Kai Witt Head Covered Bonds Public Issuers Banks Banks Corporates / Retail Products Covered Bonds Corporates / Retail Products Public Issuers Corporates / Retail Products Corporates / Retail Products +49 511 361-5309 +49 511 361-9713 +49 511 361-9787 +49 511 361-6915 +49 511 361-4108 +49 511 361-9552 +49 511 361-5427 +49 511 361-2722 +49 511 361-6627 +49 511 361-4712 +49 511 361-4639 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Head +49 511 361-5587 [email protected] Gabriele Schneider Dirk Scholden Uwe Tacke [email protected] [email protected] [email protected] Markets Sales Carsten Demmler Institutional Sales (+49 511 9818-9440) Daniel Gutschka (Head) Thorsten Bock Uwe Kollster Daniel Novotny-Farkas [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400) Christian Schneider (Head) Oliver Bickel Tobias Bohr Kai-Ulrich Dörries Jan Dröge Sascha Goetz Stefan Krilcic [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Martin Koch Bernd Lehmann Jörn Meißner Lutz Schimanski Ralf Schirrling Brian Zander [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Muhammad Peter Shepherd [email protected] Sales Asien (+65 64 203136) Jefferson Ko [email protected] Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515) René Rindert (Head) Morgan Kermel [email protected] [email protected] Patricia Lamas Laurence Payet [email protected] [email protected] +49 511 9818-8150 +49 511 9818-8150 Firmenkunden FX/MM +49 511 9818-4003 +49 511 9818-4006 Wlada Pesotska Andreas Raimchen Udo A. Schacht Marco da Silva [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Collat. Mgmt / Repos Cust. Exec. & Trading Frequent Issuers Structured Products +49 511 9818-9200 +49 511 9818-9480 +49 511 9818-9640 +49 511 9818-9670 Corporate Sales Schiffe / Flugzeuge Immobilien / Strukturierte Finanzierung Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600) Thomas Cohrs (Head) Axel Hinzmann Thomas Höfermann Alexander Malitsky Julien Marchand [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Financial Markets Trading Corporates Covereds / SSAs Financials Governments Länder & Regionen +49 511 9818-9690 +49 511 9818-8040 +49 511 9818-9490 +49 511 9818-9660 +49 511 9818-9550 NORD/LB Fixed Income Research Seite 21 von 25 Financial View 08. September 2016 Disclaimer Diese Anlageempfehlung/Anlagestrategieempfehlung (nachfolgend als „Anlageempfehlung“ bezeichnet) ist von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) erstellt worden. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank („EZB“), Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht („BaFin“), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Sofern Ihnen diese Anlageempfehlung durch Ihre Sparkasse überreicht worden ist, unterliegt auch diese Sparkasse der Aufsicht der BaFin und ggf. auch der EZB. Eine Überprüfung oder Billigung dieser Präsentation oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erfolgt. Diese Anlageempfehlung richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland (nachfolgend als „relevante Personen“ oder „Empfänger“ bezeichnet). Die Inhalte dieser Anlageempfehlung werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfänger erklären mit der Entgegennahme dieser Anlageempfehlung ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB an Dritte weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Die in dieser Anlageempfehlung untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Anlageempfehlung vertrauen. Insbesondere darf weder diese Anlageempfehlung noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Anlageempfehlung wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Diese Anlageempfehlung und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Anlageempfehlung einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine individuelle Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der NORD/LB für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann die NORD/LB keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Anlageempfehlung geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile der Analysten der NORD/LB dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Anlageempfehlung vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Anlageempfehlung stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Anlageempfehlung stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Anlageempfehlung dar. Auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Anlageempfehlung im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt. Dementsprechend stellen die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von Finanzinstrumenten oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Anlageempfehlung stehen könnten, ist der jeweiligen (Finanzierungs-) Dokumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um prospektpflichtige eigene Emissionen der NORD/LB handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstrument geltenden Anleihebedingungen sowie der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB, die insgesamt unter www.nordlb.de heruntergeladen werden können und die bei der NORD/LB, Georgsplatz 1, 30159 Hannover kostenlos erhältlich sind. Eine eventuelle Anlageentscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser (Finanzierungs-) Dokumentation getroffen werden. Diese Anlageempfehlung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Anlageempfehlung sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die NORD/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente beeinflussen. NORD/LB Fixed Income Research Seite 22 von 25 Financial View 08. September 2016 Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die NORD/LB behält sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen Gegengeschäfts an Dritte in den Markt abzugeben. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Anlageempfehlung und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Anlageempfehlung. Zukünftige Versionen dieser Anlageempfehlung ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Anlageempfehlung zu aktualisieren und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Mit der Verwendung dieser Anlageempfehlung erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an. Die NORD/LB gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen erhält der Empfänger unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB oder unter www.dsgv.de/sicherungssystem. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet. Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Die NORD/LB unterliegt einer teilweisen Regulierung durch die „Financial Conduct Authority“ (FCA) und die „Prudential Regulation Authority“ (PRA). Details über den Umfang der Regulierung durch die FCA und die PRA sind bei der NORD/LB auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung ist “financial promotion“. Empfänger im Vereinigten Königreich sollten wegen möglicher Fragen die Londoner Niederlassung der NORD/LB, Abteilung Investment Banking, Telefon: 0044 / 2079725400, kontaktieren. Ein Investment in Finanzinstrumente, auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommen wurde, kann den Investor einem signifikanten Risiko aussetzen, das gesamte investierte Kapital zu verlieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Frankreich Die NORD/LB ist teilweise reguliert durch die „Autorité des Marchés Financiers“. Details über den Umfang unserer Regulierung durch die zuständigen Behörden sind von uns auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG, Art. L.544-1 und R.621-30-1 des Französischen Geld- und Finanzgesetzes dar und ist als Empfehlung gemäß der Richtlinie 2003/6/EG und 2003/125/EG zu qualifizieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Österreich Keine der in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen stellt eine Aufforderung oder ein Angebot der NORD/LB oder mit ihr verbundener Unternehmen dar, Wertpapiere, Terminprodukte oder andere Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder an irgendeiner Anlagestrategie zu partizipieren. Nur der veröffentlichte Prospekt gemäß dem Österreichischen Kapitalmarktgesetz kann die Grundlage für die Investmententscheidung des Empfängers darstellen. Aus Regulierungsgründen können Finanzprodukte, die in dieser Anlageempfehlung erwähnt werden, möglicherweise nicht in Österreich angeboten werden und deswegen nicht für Investoren in Österreich verfügbar sein. Deswegen kann die NORD/LB ggf. gehindert sein, diese Produkte zu verkaufen bzw. auszugeben oder Anfragen zu akzeptieren, diese Produkte zu verkaufen oder auszugeben, soweit sie für Investoren mit Sitz in Österreich oder für Mittelsmänner, die im Auftrag solcher Investoren handeln, bestimmt sind. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Belgien Die Bewertung individueller Finanzinstrumente auf der Grundlage der in der Vergangenheit liegenden Erträge ist nicht notwendigerweise ein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Empfänger sollten beachten, dass die verlautbarten Zahlen sich auf vergangene Jahre beziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Zypern Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.d. Abschnitts über Begriffsbestimmungen der Zypriotischen Richtlinie D1444-2007-01 (Nr. 426/07) dar. Darüber hinaus wird diese Anlageempfehlung nur für Informations- und Werbezwecke zur Verfügung gestellt und stellt keine individuelle Aufforderung oder Angebot zum Verkauf, Kauf oder Zeichnung eines Investmentprodukts dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Dänemark Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt i.S.d. Dänischen Wertpapierrechts dar und dementsprechend besteht keine Verpflichtung, noch ist es unternommen worden, sie bei der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde einzureichen oder von ihr genehmigen zu lassen, da diese Anlageempfehlung (i) nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt i.S.d. Dänischen Wertpapierhandelsgesetzes oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist oder (ii) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt unter Berufung auf einen oder mehrere Ausnahmetatbestände von dem Erfordernis der Erstellung und der Herausgabe eines Prospekts nach dem Dänischen Wertpapierhandelsgesetz oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen beschreiben die Sicht des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und dürfen vom Empfänger nicht verwendet werden, bevor nicht feststeht, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verwendung zutreffend und aktuell sind. Erträge in der Vergangenheit, Simulationen oder Vorhersagen sind daher kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investmentfonds haben keine garantierten Erträge und Renditen in der Vergangenheit garantieren keine Erträge in der Zukunft. NORD/LB Fixed Income Research Seite 23 von 25 Financial View 08. September 2016 Zusätzliche Informationen für Empfänger in Irland Diese Anlageempfehlung wurde nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG (in der gültigen Fassung) betreffend Prospekte (die „Prospektrichtlinie“) oder aufgrund der Prospektrichtlinie ergriffenen Maßnahmen oder dem Recht irgendeines Mitgliedsstaates oder EWR-Vertragsstaates, der die Prospektrichtlinie oder solche Maßnahme umsetzt, erstellt und enthält deswegen nicht alle diejenigen Informationen, die ein Dokument enthalten muss, das entsprechend der Prospektrichtlinie oder den genannten Bestimmungen erstellt wird. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Luxemburg Unter keinen Umständen stellt diese Anlageempfehlung ein individuelles Angebot zum Kauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Abnahme von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen in Luxemburg dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in den Niederlanden Der Wert Ihres Investments kann schwanken. Erzielte Gewinne in der Vergangenheit bieten keinerlei Garantie für die Zukunft. (De waarde van uw belegging kan fluctueren. In het verleden behaalde resultaten bieden geen garantie voor de toekomst). Zusätzliche Informationen für Empfänger in Polen Diese Anlageempfehlung stellt keine Empfehlung i.S.d. Regelung des Polnischen Finanzministers betreffend Informationen zu Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder deren Aussteller vom 19.10.2005 dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Portugal Diese Anlageempfehlung ist nur für institutionelle Kunden gedacht und darf nicht (i) genutzt werden von, (ii) in irgendeiner Form kopiert werden für oder (iii) verbreitet werden an irgendeine andere Art von Investor, insbesondere keinen Privatkunden. Diese Anlageempfehlung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von in der Anlageempfehlung behandelten Wertpapiere dar, noch kann sie als eine Anfrage verstanden werden, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sofern diese Vorgehensweise für ungesetzlich gehalten werden könnte. Diese Anlageempfehlung basiert auf Informationen aus Quellen, von denen wir glauben, dass sie verlässlich sind. Trotzdem können Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantiert werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle hierin enthaltenen Ansichten bloßer Ausdruck unserer Recherche und Analyse, die ohne weitere Benachrichtigung Veränderungen unterliegen können. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Schweden Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt, kein öffentliches Angebot, kein sonstiges Angebot und keine Aufforderung (und auch keinen Teil davon) zum Erwerb, Verkauf, Zeichnung oder anderen Handel mit Aktien, Bezugsrechten oder anderen Wertpapieren dar. Sie und auch nur Teile davon dürfen nicht zur Grundlage von Verträgen oder Verpflichtungen jeglicher Art gemacht oder hierfür als verlässlich angesehen werden. Diese Anlageempfehlung wurde von keiner Regulierungsbehörde genehmigt. Jedes prospektpflichtige Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich Anlageempfehlung der EG-Prospektrichtlinie und diese Anlageempfehlung ist nicht an Personen oder Investoren in einer Jurisdiktion gerichtet, in der eine solche Anlageempfehlung vollständig oder teilweise rechtlichen Beschränkungen unterliegt oder wo eine solche Anlageempfehlung einen zusätzlichen Prospekt, Registrierungen oder andere Maßnahmen erfordern sollte. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Anlageempfehlung wurde nicht von der Bundesbankenkommission (übergegangen in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 01.01.2009) genehmigt. Die NORD/LB hält sich an die Vorgaben der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse (in der jeweils gültigen Fassung). Diese Anlageempfehlung stellt keinen Ausgabeprospekt gemäß Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar. Diese Anlageempfehlung wird allein zu Informationszwecken über die in dieser Anlageempfehlung erwähnten Produkte veröffentlicht. Die Produkte sind nicht als Bestandteile einer kollektiven Kapitalanlage gemäß dem Bundesgesetz über Kollektive Kapitalanlagen (CISA) zu qualifizieren und unterliegen daher nicht der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Kanada Diese Anlageempfehlung wurde allein für Informationszwecke im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Produkten erstellt und ist unter keinen Umständen als ein öffentliches Angebot oder als ein sonstiges (direktes oder indirektes) Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Provinz oder einem Territorium Kanadas zu verstehen. Keine Finanzmarktaufsicht oder eine ähnliche Regulierungsbehörde in Kanada hat diese Wertpapiere dem Grunde nach bewertet oder diese Anlageempfehlung überprüft und jede entgegenstehende Erklärung stellt ein Vergehen dar. Mögliche Verkaufsbeschränkungen sind ggf. in dem Prospekt oder anderer Dokumentation des betreffenden Produktes enthalten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Es ist empfehlenswert, alle Geschäfts- und Vertragsbedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen. Falls notwendig, sollten sich Empfänger dieser Anlageempfehlung mit einem Fachmann beraten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Finnland Die in dieser Anlageempfehlung beschriebenen Finanzprodukte dürfen, direkt oder indirekt, Einwohnern der Republik Finnland oder in der Republik Finnland nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den anwendbaren Finnischen Gesetzen und Regelungen. Speziell im Falle von Aktien dürfen diese nicht, direkt oder indirekt, der Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden – wie im Finnischen Wertpapiermarktgesetz (746/2012, in der gültigen Fassung) definiert. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Tschechischen Republik Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen werden nur auf einer unverbindlichen Basis angeboten und der Autor übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts. NORD/LB Fixed Income Research Seite 24 von 25 Financial View 08. September 2016 Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäftsund Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Anlageempfehlungen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Anlageempfehlung, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Anlageempfehlung von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Anlageempfehlung kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Anlageempfehlung bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss 08. September 2016 09:05h Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bei der NORD/LB nach § 34 B WpHG und Artikel 5 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 ("Marktmissbrauchsverordnung“) Keine vorhanden. Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Anlageempfehlungen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern. Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Anlageempfehlungen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse und quantitative / statistische Methoden sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Die jeweils verwendeten Methoden sowie die diesen zugrunde gelegten Annahmen und die analytischen Herleitungen der Empfehlung können der Analyse entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Der Empfehlungshorizont liegt bei 6 bis 12 Monaten. Die vorstehende Studie wird zweiwöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Nähere Informationen zu unseren Bewertungsgrundlagen erhalten Sie unter www.nordlb-pib.de/Bewertungsverfahren. Empfehlungssystematik Anteile Empfehlungsstufen (12 Monate) Positiv: Positiv: 47% Neutral: 46% Negativ: 7% Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich. Empfehlungshistorie (12 Monate) Eine Übersicht über unsere gesamten Rentenempfehlungen der vergangenen 12 Monate erhalten Sie unter www.nordlbpib.de/empfehlungsuebersicht_renten. Das Passwort lautet "renten/Liste3". Emittent / Anleihe Datum Empfehlung NORD/LB Fixed Income Research 1. Weitergabe am: 08.09.2016 09:45 Gattung Anlass Seite 25 von 25
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