Informationen zu den Klausuren in Höherer Mathematik

Prof. Dr. E. Triesch
SoSe 2016
Informationen zu den Klausuren in
Höherer Mathematik
Die Klausur
Höhere Mathematik II“ findet am
”
Montag, den 08.08.2016, von 15:30 Uhr – 17:30 Uhr
statt (bzw. bis 17:00 Uhr für Studierende der Materialwissenschaften).
Die Wiederholungsklausur
Höhere Mathematik I“ findet am
”
Mittwoch, den 03.08.2016, von 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
statt (bzw. bis 10:30 Uhr für Studierende der Materialwissenschaften).
Als Hilfsmittel sind in den Klausuren jeweils zwei handbeschriebene DIN A4-Blätter
(Vorder- und Rückseite beschriftet, keine Fotokopien oder Ausdrucke) zugelassen. Sonstige
Hilfsmittel wie zum Beispiel alte Klausuren, Skripte, Bücher, Mobiltelefone, Smartphones,
Laptops und insbesondere Taschenrechner sind nicht erlaubt! Die Benutzung unzulässiger Hilfsmittel sowie Täuschungsversuche jeglicher Art führen zum sofortigen Ausschluss von
der Klausur.
Zu den Klausuren sind Konzeptpapier, mind. ein dokumentenechter Stift (d.h. blau oder
schwarz; keine roten, pinken, grünen,... Stifte und kein Bleistift) sowie Studierenden- und
Lichtbildausweis mitzubringen.
Die Hörsaalverteilung zu den Klausuren wird im L2 P-Lernraum und im Internet unter der
Adresse www.math2.rwth-aachen.de ein bis zwei Tage vor der jeweiligen Klausur bekannt gegeben.
Die mündlichen Ergänzungsprüfungen zu beiden Klausuren werden vom 30.08.2016 02.09.2016 stattfinden. Ein Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung besteht erst
nach dem dritten nicht bestandenen Klausurversuch.
Aufbau der Klausuren
In Absprache mit dem Prüfungsausschuss für Maschinenbau werden alle Klausuren zur Höheren
Mathematik die folgenden drei Aufgabentypen enthalten:
1. Aufgaben, die unter Darstellung eines nachvollziehbaren Lösungsweges bearbeitet werden
müssen. Der Lösungsweg geht mit in die Bewertung ein.
2. Aufgaben, bei denen ein Ergebnis in ein dafür vorgesehenes Feld eingetragen werden
muss. Wenn das in diesem Feld eingetragene Ergebnis nicht korrekt ist, wird die Darstellung des Lösungsweges in die Bewertung miteinbezogen.
3. Aufgaben, in denen der Wahrheitswert wahr“ oder falsch“ einer oder mehreren Aus”
”
sagen zugeordnet werden muss.