Kurzbeschreibung

Städtebauliche-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
„Entwicklung ehemaliges VION-Gelände“ in Wunstorf
Als die Vion Food Groupe im Jahre 2014 ihre Produktionsstätte in Wunstorf schließt, geht für
den zwischen der Wunstorfer Innenstadt und dem Stadtteil Luthe gelegenen Standort eine
mehr als 100 jährige Industriegeschichte zu Ende.
Im Zuge der Industrialisierung entwickelte sich Wunstorf Ende des 19. Jhdts. zu einem
wichtigen Standort der Nahrungsmittelindustrie, dessen Schwerpunkt das später zum
Langnese Iglo Konzern gehörige Werk südlich des Luther Weges bildete. In der Hochphase
der Produktion, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem auf Tiefkühlprodukte
konzentrierte, waren mehr als 1.000 Personen in dem Werk beschäftigt, womit der Standort
eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Wunstorf besaß.
Aufgrund
fehlender
räumlicher
Entwicklungspotenziale,
bedingt
durch
das
Siedlungsflächenwachstum im Umfeld des Werkes nach dem Kriege, geriet die
wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Ende der 1990-er Jahre ins Stocken. Nach
verschiedenen Eigentümerwechseln wurde 2014 schließlich das Ende der Produktion
verkündet.
Aufgrund der Lage des Wettbewerbsgebietes (ca. 6 ha) zwischen den Verkehrstrassen im
Süden und Westen und den Wohngebieten im Norden ist eine Reaktivierung als
zeitgemäßer, produzierender Gewerbestandort nicht möglich.
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Die Stadt Wunstorf und der Eigentümer erwarten Vorschläge für ein Quartier mit dem
Schwerpunkt Wohnnutzung, das sich in den Siedlungsraum einfügt. Aufgrund der
angrenzenden Verkehrstrassen ist der städtebaulichen Lösung des Immissionsschutzes
besondere Bedeutung beizumessen. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer lobt
die Stadt Wunstorf daher nun diesen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb aus,
um die Grundlagen für eine zukunftsorientierte Entwicklung und Reaktivierung des Geländes
als Wohnstandort zu schaffen und Impulse für die Stadtentwicklung im Wunstorfer Osten zu
setzen.
Ausloberin
Das Verfahren wird durch die Stadt Wunstorf ausgelobt:
Stadt Wunstorf
Stadtplanung
Stiftsstraße 8
31515 Wunstorf
Verfahrensart
Der Wettbewerb wird als begrenzter städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit
vorgeschaltetem Bewerbungs- / Losverfahren ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist
deutsch; das Verfahren ist anonym. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Das
Wettbewerbsverfahren wird nach den Regeln zur Auslobung von Wettbewerben - RPW 2013
- durchgeführt. Das Verfahren wurde mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt.
Der Übereinstimmungsvermerk gem. RPW 2013 wurde am 24.08.2016 unter der
Registriernummer 212-32-16/18 erteilt. Ausloberin und Teilnehmer erkennen die Auslobung
als verbindlich an.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften
ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt", „Stadtplaner” oder
„Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind.
Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind Arbeitsgemeinschaften zu bilden,
bestehend aus Architekten oder Stadtplanern einerseits und Landschaftsarchitekten
andererseits. Federführend im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft ist jeweils der beteiligte
Architekt bzw. Stadtplaner. Bei Arbeitsgemeinschaften von natürlichen und juristischen
Personen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen müssen einen
satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende
Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die
Teilnahmevoraussetzungen als natürliche Person erfüllt. Mehrfachbewerbungen oder
Mehrfachteilnahmen natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als
Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme
ausgeschlossen.
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Die Gesamtzahl wird auf 15 Teilnehmer beschränkt. 9 Büros werden durch ein kombiniertes
Bewerbungs- / Losverfahren ermittelt. Folgende sechs Teilnehmer wurden bereits durch die
Ausloberin ausgewählt:
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•
•
•
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Peters & Lammerink architecten, NL-Hengelo
in Arbeitsgemeinschaft mit Jongen Ontwerp BV. Stedenbouw en Landschap, NLRosmalen
raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH, Frankfurt am Main
in Arbeitsgemeinschaft mit N.N.
reicher haase associierte GmbH, Aachen / Dortmund
in Arbeitsgemeinschaft mit lad+, landschaftsarchitektur diekmann, Hannover
RTW Architekten, Hannover mit Mare Architecture, NL-Helmond
in Arbeitsgemeinschaft mit N.N.
Schaller Partner Architekten Stadtplaner BDA, Köln
in Arbeitsgemeinschaft mit N.N.
schulze & partner architekten, Hannover
in Arbeitsgemeinschaft mit nsp christoph Schonhoff landschaftsarchitekten
stadtplaner, Hannover
Zur Auswahl der weiteren 9 Teilnehmer ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren
(Losverfahren) vorangestellt.
Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrung in der Planung von städtebaulichen Entwürfen
im Bereich Gemengelage oder Konversion in ähnlicher Größenordnung wie das
Wettbewerbsgebiet haben.
Folgende Kriterien liegen der Auswahl zu Grunde:
•
Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Nr. der Eintragungsurkunde oder der
letzten
Beitragsrechnung
oder
bei
ausländischen
Bewerbern
ein
Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie),
•
Nachweis „Architekt / Stadtplaner“ der Erfahrung in der Planung eines
städtebaulichen Entwurfes im Bereich Gemengelage oder Konversion in ähnlicher
Größenordnung (mind. 3 ha.), realisiert oder prämiertes Projekt (max. 1
Referenzprojekt),
•
Nachweis „Landschaftsarchitekt“ der Erfahrung in der Planung eines
freiraumplanerischen Entwurfes im mittelstädtischen Kontext in ähnlicher
Größenordnung (mind. 3 ha.), realisiert oder prämiertes Projekt (max. 1
Referenzprojekt), sowie
•
Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft bewirbt.
Die an der Teilnahme interessierten Arbeitsgemeinschaften können sich ab Freitag,
09.09.2016 bis spätestens Freitag, 30.09.2016, 12.00 Uhr ausschließlich unter
www.wolterspartner.de unter dem Button „Wettbewerb VION-Gelände Wunstorf“ per OnlineFormular bewerben. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Post
an Wolters Partner, Daruper Straße 15, 48653 Coesfeld gesendet werden und müssen bis
zum 30.09.2016, 12.00 Uhr im Büro Wolters Partner eingegangen sein. Für den rechtzeitigen
Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen können nicht
berücksichtigt werden. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von
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Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert - entsprechende
Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge.
Die ausgelosten Teilnehmer werden nach Durchführung der Auslosung bis spätestens am
24.10.2016 per E-Mail über das Ergebnis der Auslosung benachrichtigt.
Die ausgelosten Arbeitsgemeinschaften müssen ihre Teilnahme verbindlich bis zum
26.10.2016, 12.00 Uhr an das Büro Wolters Partner per Fax (+49 (0) 2541 6088) erklären.
Die nicht ausgelosten Büros erhalten keine gesonderte Mitteilung.
Beurteilungskriterien
Die folgenden Beurteilungskriterien sollen dem Preisgericht im Rahmen des Wettbewerbes
als Leitlinie dienen:
•
Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee,
•
Räumliche Einbindung in die Umgebung,
•
Städtebauliche Qualität des Entwurfes,
•
Umgang mit dem Immissionskonflikt,
•
Qualität der Freiräume sowie
•
Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Preisgericht
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Juroren zusammen:
Preisrichter / -innen:
•
Prof. Walter Ackers, Architekt / Stadtplaner, Braunschweig
•
Reinhard Dress, Architekt / Stadtplaner, Bielefeld
•
Robert Lehmann, Stadtplanung Stadt Wunstorf
•
Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Hannover
•
Drs. Toine Manders, Bevollmächtigter der Fa. Progressu
•
Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt / Stadtplaner Dortmund / Stuttgart
•
Ingrid Spengler, Architektin / Stadtplanerin, Hamburg
•
N.N., CDU-Fraktion
•
N.N., SPD-Fraktion
Weitere Bearbeitung
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, im Anschluss des Wettbewerbsverfahrens entsprechend
den Empfehlungen des Preisgerichtes einen oder mehrere der mit Preisen ausgezeichneten
Teilnehmenden mit den Leistungen der Erstellung des Bebauungsplanes (Architekt /
Stadtplaner) und der Erstellung des Umweltberichtes / Grünordnungsplanes
(Landschaftsarchitekt) entsprechend den Leistungsphasen gem. § 21 bzw. § 24 HOAI zu
beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar
nach HOAI angerechnet. Die Erstellung der Planunterlagen ist voraussichtlich für das Jahr
2017 vorgesehen.
Stadt Wunstorf beabsichtigt, im Anschluss des Wettbewerbsverfahrens entsprechend den
Empfehlungen des Preisgerichtes einen oder mehrere der mit Preisen ausgezeichneten
Teilnehmenden mit den Leistungen der Erstellung des Bebauungsplanes (Architekt /
Stadtplaner) und der Erstellung des Umweltberichtes / Grünordnungsplanes
(Landschaftsarchitekt) entsprechend den Leistungsphasen gem. § 21 bzw. § 24 HOAI zu
beauftragen.
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Preisgeld
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe
Mehrwertsteuer) zur Verfügung, die sich wie folgt aufteilt:
von
45.000
EUR
(inklusive
1. Preis:
18.000 Euro
2. Preis:
10.000 Euro
3. Preis:
8.000 Euro
3 Ankäufe je 3.000 Euro
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere
Verteilung der Preisgelder beschließen.
Termine
09. – 30.09.2016
20.10.2016
27.10.2016
03.11.2016
06.01.2017
13.01.2017
16.02.2017
März / April 2017
Bewerbungszeitraum
Auswahl-/Lostermin
Rückfragenfrist
Einführungskolloquium
Abgabe Planunterlagen
Abgabe Modell
Preisgerichtssitzung
Ausstellung und Dokumentation
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