Städtebauliche-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Entwicklung ehemaliges VION-Gelände“ in Wunstorf Als die Vion Food Groupe im Jahre 2014 ihre Produktionsstätte in Wunstorf schließt, geht für den zwischen der Wunstorfer Innenstadt und dem Stadtteil Luthe gelegenen Standort eine mehr als 100 jährige Industriegeschichte zu Ende. Im Zuge der Industrialisierung entwickelte sich Wunstorf Ende des 19. Jhdts. zu einem wichtigen Standort der Nahrungsmittelindustrie, dessen Schwerpunkt das später zum Langnese Iglo Konzern gehörige Werk südlich des Luther Weges bildete. In der Hochphase der Produktion, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem auf Tiefkühlprodukte konzentrierte, waren mehr als 1.000 Personen in dem Werk beschäftigt, womit der Standort eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Wunstorf besaß. Aufgrund fehlender räumlicher Entwicklungspotenziale, bedingt durch das Siedlungsflächenwachstum im Umfeld des Werkes nach dem Kriege, geriet die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Ende der 1990-er Jahre ins Stocken. Nach verschiedenen Eigentümerwechseln wurde 2014 schließlich das Ende der Produktion verkündet. Aufgrund der Lage des Wettbewerbsgebietes (ca. 6 ha) zwischen den Verkehrstrassen im Süden und Westen und den Wohngebieten im Norden ist eine Reaktivierung als zeitgemäßer, produzierender Gewerbestandort nicht möglich. 1 Die Stadt Wunstorf und der Eigentümer erwarten Vorschläge für ein Quartier mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung, das sich in den Siedlungsraum einfügt. Aufgrund der angrenzenden Verkehrstrassen ist der städtebaulichen Lösung des Immissionsschutzes besondere Bedeutung beizumessen. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer lobt die Stadt Wunstorf daher nun diesen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb aus, um die Grundlagen für eine zukunftsorientierte Entwicklung und Reaktivierung des Geländes als Wohnstandort zu schaffen und Impulse für die Stadtentwicklung im Wunstorfer Osten zu setzen. Ausloberin Das Verfahren wird durch die Stadt Wunstorf ausgelobt: Stadt Wunstorf Stadtplanung Stiftsstraße 8 31515 Wunstorf Verfahrensart Der Wettbewerb wird als begrenzter städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- / Losverfahren ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch; das Verfahren ist anonym. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Das Wettbewerbsverfahren wird nach den Regeln zur Auslobung von Wettbewerben - RPW 2013 - durchgeführt. Das Verfahren wurde mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt. Der Übereinstimmungsvermerk gem. RPW 2013 wurde am 24.08.2016 unter der Registriernummer 212-32-16/18 erteilt. Ausloberin und Teilnehmer erkennen die Auslobung als verbindlich an. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt", „Stadtplaner” oder „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind Arbeitsgemeinschaften zu bilden, bestehend aus Architekten oder Stadtplanern einerseits und Landschaftsarchitekten andererseits. Federführend im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft ist jeweils der beteiligte Architekt bzw. Stadtplaner. Bei Arbeitsgemeinschaften von natürlichen und juristischen Personen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen müssen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die Teilnahmevoraussetzungen als natürliche Person erfüllt. Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. 2 Die Gesamtzahl wird auf 15 Teilnehmer beschränkt. 9 Büros werden durch ein kombiniertes Bewerbungs- / Losverfahren ermittelt. Folgende sechs Teilnehmer wurden bereits durch die Ausloberin ausgewählt: • • • • • • Peters & Lammerink architecten, NL-Hengelo in Arbeitsgemeinschaft mit Jongen Ontwerp BV. Stedenbouw en Landschap, NLRosmalen raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH, Frankfurt am Main in Arbeitsgemeinschaft mit N.N. reicher haase associierte GmbH, Aachen / Dortmund in Arbeitsgemeinschaft mit lad+, landschaftsarchitektur diekmann, Hannover RTW Architekten, Hannover mit Mare Architecture, NL-Helmond in Arbeitsgemeinschaft mit N.N. Schaller Partner Architekten Stadtplaner BDA, Köln in Arbeitsgemeinschaft mit N.N. schulze & partner architekten, Hannover in Arbeitsgemeinschaft mit nsp christoph Schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover Zur Auswahl der weiteren 9 Teilnehmer ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren (Losverfahren) vorangestellt. Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrung in der Planung von städtebaulichen Entwürfen im Bereich Gemengelage oder Konversion in ähnlicher Größenordnung wie das Wettbewerbsgebiet haben. Folgende Kriterien liegen der Auswahl zu Grunde: • Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Nr. der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie), • Nachweis „Architekt / Stadtplaner“ der Erfahrung in der Planung eines städtebaulichen Entwurfes im Bereich Gemengelage oder Konversion in ähnlicher Größenordnung (mind. 3 ha.), realisiert oder prämiertes Projekt (max. 1 Referenzprojekt), • Nachweis „Landschaftsarchitekt“ der Erfahrung in der Planung eines freiraumplanerischen Entwurfes im mittelstädtischen Kontext in ähnlicher Größenordnung (mind. 3 ha.), realisiert oder prämiertes Projekt (max. 1 Referenzprojekt), sowie • Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft bewirbt. Die an der Teilnahme interessierten Arbeitsgemeinschaften können sich ab Freitag, 09.09.2016 bis spätestens Freitag, 30.09.2016, 12.00 Uhr ausschließlich unter www.wolterspartner.de unter dem Button „Wettbewerb VION-Gelände Wunstorf“ per OnlineFormular bewerben. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Post an Wolters Partner, Daruper Straße 15, 48653 Coesfeld gesendet werden und müssen bis zum 30.09.2016, 12.00 Uhr im Büro Wolters Partner eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von 3 Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert - entsprechende Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge. Die ausgelosten Teilnehmer werden nach Durchführung der Auslosung bis spätestens am 24.10.2016 per E-Mail über das Ergebnis der Auslosung benachrichtigt. Die ausgelosten Arbeitsgemeinschaften müssen ihre Teilnahme verbindlich bis zum 26.10.2016, 12.00 Uhr an das Büro Wolters Partner per Fax (+49 (0) 2541 6088) erklären. Die nicht ausgelosten Büros erhalten keine gesonderte Mitteilung. Beurteilungskriterien Die folgenden Beurteilungskriterien sollen dem Preisgericht im Rahmen des Wettbewerbes als Leitlinie dienen: • Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee, • Räumliche Einbindung in die Umgebung, • Städtebauliche Qualität des Entwurfes, • Umgang mit dem Immissionskonflikt, • Qualität der Freiräume sowie • Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Preisgericht Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Juroren zusammen: Preisrichter / -innen: • Prof. Walter Ackers, Architekt / Stadtplaner, Braunschweig • Reinhard Dress, Architekt / Stadtplaner, Bielefeld • Robert Lehmann, Stadtplanung Stadt Wunstorf • Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Hannover • Drs. Toine Manders, Bevollmächtigter der Fa. Progressu • Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt / Stadtplaner Dortmund / Stuttgart • Ingrid Spengler, Architektin / Stadtplanerin, Hamburg • N.N., CDU-Fraktion • N.N., SPD-Fraktion Weitere Bearbeitung Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, im Anschluss des Wettbewerbsverfahrens entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes einen oder mehrere der mit Preisen ausgezeichneten Teilnehmenden mit den Leistungen der Erstellung des Bebauungsplanes (Architekt / Stadtplaner) und der Erstellung des Umweltberichtes / Grünordnungsplanes (Landschaftsarchitekt) entsprechend den Leistungsphasen gem. § 21 bzw. § 24 HOAI zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar nach HOAI angerechnet. Die Erstellung der Planunterlagen ist voraussichtlich für das Jahr 2017 vorgesehen. Stadt Wunstorf beabsichtigt, im Anschluss des Wettbewerbsverfahrens entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes einen oder mehrere der mit Preisen ausgezeichneten Teilnehmenden mit den Leistungen der Erstellung des Bebauungsplanes (Architekt / Stadtplaner) und der Erstellung des Umweltberichtes / Grünordnungsplanes (Landschaftsarchitekt) entsprechend den Leistungsphasen gem. § 21 bzw. § 24 HOAI zu beauftragen. 4 Preisgeld Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe Mehrwertsteuer) zur Verfügung, die sich wie folgt aufteilt: von 45.000 EUR (inklusive 1. Preis: 18.000 Euro 2. Preis: 10.000 Euro 3. Preis: 8.000 Euro 3 Ankäufe je 3.000 Euro Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Termine 09. – 30.09.2016 20.10.2016 27.10.2016 03.11.2016 06.01.2017 13.01.2017 16.02.2017 März / April 2017 Bewerbungszeitraum Auswahl-/Lostermin Rückfragenfrist Einführungskolloquium Abgabe Planunterlagen Abgabe Modell Preisgerichtssitzung Ausstellung und Dokumentation 5
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