Fachassistenten/-in Lohn und GehaLt 2016

2016
AFG
HESSEN
AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT orte!
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2016
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Die AFG - AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des
Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie
– Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V.
(GbR)
AFG –
AUS- UND
FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
Ziel der Gesellschaft ist es, u.a. Mitarbeitern im steuerberatenden Beruf eine qualifizierte Fortbildung zum/zur
Fachassistent/-in Lohn und Gehalt anzubieten, die aufgrund
ihrer Konzeption und den ausgewählten Dozenten zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung dient.
Die AFG bietet auch einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die
Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in an.
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60326 Frankfurt am Main · Mainzer Landstraße 211
Telefon: 069/975821-80 · Telefax: 069/975821-21
[email protected]
STEUERFACHWIRT/-IN
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Die Kurse beginnen jeweils im November des Jahres.
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Fordern sie
AFG
HESSEN
AUS- UND FORTBILDUNGSSteuerberaterverbandes Hessen e.V.
GESELLSCHAFT des
und der STEUERAKADEMIE – Fortbildungswerk
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
1. Die AFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
2. Lehrgangsziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3.Lehrstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4.Lehrgangsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Inhalt
4.1 Berufsbegleitende Lehrgänge Fr./Sa.
(in Frankfurt am Main, Baunatal und Wetzlar) . . . . . . . . . . 13
4.2 Berufsbegleitender Lehrgang Mo./Mi.
(in Frankfurt am Main) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
5.Lehrgangsorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
6. Lehrgangskosten/Anmeldeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
7.Unterrichtsmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
8. Zulassung zur Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
9.Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
10. Allgemeine Teilnahmebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
11.Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3
2
Die Fortbildung „Fachassistent/-in Lohn und Gehalt“ richtet sich an
Steuerfachangestellte, aber auch an andere Mitarbeiter der Kanzlei.
Mit Schwerpunkten wie Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
und wichtigen rechtsübergreifenden Themen eröffnen unsere qualifizierten Dozenten hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung.
Mit der Fortbildung können Sie
Lehrgangsziel
• sich ein neues Fachgebiet erschließen und verantwortungsvollere
Aufgaben übernehmen
• vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und
Gehaltsabrechnung erweitern und vertiefen
• zusätzliche Anregungen für die berufliche Praxis nutzen
• sich gezielt auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten
4
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
3
Lehrstoff
Die Steuerberaterkammer Hessen führt jährlich gemäß § 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März
2005 auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschuss der
Steuerberaterkammer Hessen vom 18. März 2014 eine Prüfung zum/zur
Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt durch.
Der nachfolgende Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der
Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungen. Er soll in erster Linie als
Orientierungshilfe dienen. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte ist wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf
einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend. Insbesondere stellen
die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung
dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.
1.STEUERRECHT
1.1Grundlagen
1.1.1 Definition Arbeitslohn
1.1.2Lohnsteuerklassen/Faktorverfahren
1.1.3 Abgrenzung steuerfreier/steuerpflichtiger Arbeitslohn
1.2 Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen (vgl. auch 4.1.)
– Zuschläge, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit
– Reisekosten
– Aufmerksamkeiten
– Kinderbetreuung
– Betriebsveranstaltungen
– Gesundheitsförderung
– Umzugskosten
– Trinkgeld
– Arbeitskleidung
– Telekommunikationskosten
– Rabatte
1.3 Durchführung des Lohnsteuerabzugs
1.3.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
1.3.2 Frei- und Hinzurechnungsbeträge beim Lohnsteuerabzug
1.3.3 Möglichkeiten der Pauschalierung der Lohnsteuer
(einschl. Folgewirkung auf die Sozialversicherung)
– Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
– Betriebsveranstaltungen
– Betriebliche Altersversorgung
– Kurzfristig Beschäftigte
– Doppelte Haushaltsführung
1.3.4 Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
–Zeiträume
–Lohnsteueranmeldungen
–Nebenbuchhaltungen
–Lohnsteuerjahresausgleich Arbeitgeber
–Lohnsteuer gem. § 37b EStG
1.3.5 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
1.3.6 Haftung des Arbeitgebers
1.4 Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
1.5 Betriebsprüfung gem. §§ 146, 147 AO
– Rechtsgrundlage
– Datenzugriff
5
– Auswertung des Prüfungsergebnisses
1.6 Anrufungsauskunft (§ 42e EStG)
1.7Lohnsteuernachschau
6
2.SOZIALVERSICHERUNGSNACHWEISRECHT
2.1Grundlagen
2.1.1 Zweige der Sozialversicherung, Umlageverfahren, Anmeldung
Berufsgenossenschaft
–Gefahrtarifklasse, Zuständigkeit
–Betriebsnummer, Beantragung
2.1.2Sozialversicherungspflicht
–Rentenversicherung einschl. berufsständische Versorgungswerke
–Krankenversicherung
–Pflegeversicherung
–Arbeitslosenversicherung
2.1.3 Entstehung von Beiträgen
2.1.4Beitragsberechnung
–Höhe und Aufteilung der Beiträge/Gleitzone
–Freiwillige/private Krankenversicherung
–Besonderheiten Pflege- und Arbeitslosenversicherung
2.1.5Beitragsschuldner
2.1.6Arbeitgeberhaftung
2.2Meldepflichten
2.2.1 Sofortmeldungen bei Eintritt eines neuen AN
–Anwendungsfälle
–Notwendige Angaben
–Empfänger der Meldung
–Weitere Pflichten des AG
2.2.2 Ein- und Austritt von AN
–Meldebescheinigung zur SV
–Unterlagen für AN
2.2.3Fehlzeiten/Unterbrechung
–Unterbrechungsmeldungen
–Krankheit (einschl. möglicher Regressansprüche)
–Pflege eines kranken Kindes
–Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbote
–Sonstige
· Arbeitsunfall
· Kurzarbeit
· Wehrübung
· Unbezahlter Urlaub
· Entgeltfortzahlung
· Pflege von Angehörigen
· Bundesfreiwilligendienst
· Sonstige freiwillige Dienste
2.2.4Jahresmeldung/UVMG
2.2.5 Jährlicher Lohnnachweis an Berufsgenossenschaften
– Meldung des Jahresverdienstes und der Arbeitsstunden des
AN aus dem abgelaufenen Jahr
2.2.6GKV-Monatsmeldung
2.2.7Sonderfälle
–Hinzuverdienstgrenze für z.B. Rentner, Arbeitslose ALG I und
ALG II, Eltern während der Elternzeit, Wiedereintritt in die
gesetzliche KV
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
2.3Statusfeststellungsverfahren
– GmbH-Geschäftsführer
· Auswirkung von Beteiligungsverhältnissen
– Kommanditisten
– Mitarbeitende Familienangehörige
– Angehörige berufsständischer Versorgungswerke
– Arbeitnehmerähnliche Selbständige
– Scheinselbständige
2.4 Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren
2.4.1 Aufwendungen AG
2.4.2 Anspruch und Berechnung der Lohnfortzahlung
–6-Wochenfrist
–Mehrere Krankheiten
–Krank bei Neueintritt
2.4.3 Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
2.4.4 Wahlmöglichkeiten und Berechnung des Erstattungsbetrags
der U1 bzw. U2
2.4.5 Pflege Angehöriger
2.4.6Insolvenzgeldumlage
2.5 Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse
3. GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS
3.1 Rechtliche Beschränkungen
3.1.1 Steuerberater und deren Mitarbeiter
3.1.2Rechtsdienstleistungsgesetz
3.2 Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht
3.2.1 Gesetze und Verordnungen insbesondere
–BGB
–GewO
–Kündigungsschutzgesetz
–Bundesurlaubsgesetz
–Nachweisgesetz
–Mutterschutzgesetz
–Jugendarbeitsschutzgesetz
–Schwerbehindertengesetz
–Allg. Gleichbehandlungsgesetz
–Unfallverhütungsvorschriften (Grundlagen)
3.2.2Abgrenzung
–Arbeitgeber
–Arbeitnehmer
3.3 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
3.3.1Anbahnung
–Anzeigen
–Ausschreibungen
–Vorstellungsgespräch
–AGG
3.3.2 Begründung von Arbeitsverhältnissen
–Formen von Arbeitsverträgen
–Inhalt von Arbeitsverträgen
· Beginn und Dauer
· Arbeitszeit und Arbeitsort
· Aufgabenbereiche
· Vergütungsmodelle
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· Entgeltfortzahlung/Urlaub
–Vertragsfreiheit
–BGB, GewO, Nachweisgesetz
–Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
–Einschränkungen durch Tarifverträge/gesetzliche
Mindestlohnvorschriften
· Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
· Organisierte Vertragspartner
· Geltung durch Bezugnahme
· Kraft betrieblicher Übung
3.4 Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten
3.5 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
3.5.1 Kündigung und Kündigungsschutz
–Änderungskündigung
–Aufhebungsvertrag
–Ordentliche Kündigung
–Außerordentliche Kündigung
–Sozialauswahl
–Abfindung
3.5.2Arbeitszeugnis
8
4. RECHTSÜBERGREIFENDE THEMEN
4.1 Geldwerte Vorteile/Sachbezüge (vgl. auch 1.2)
4.1.1Dienstwagennutzung
–Privatnutzung
–Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
–Familienheimfahrten
–Überlassung mehrerer Fahrzeuge
–Unfallkosten
–Privates Nutzungsverbot
–Zuzahlung des Arbeitnehmers
–Fahrtenbuch
–1 % Regelung
4.1.2Personalrabatte
–Bewertung des Sachbezugs
–Rabattfreibetrag (Voraussetzungen und Höhe)
–Sonderregelung Kraftfahrzeuge
–Lohnsteuer-Pauschalierung
–Rabattgewährung durch Dritte
–Personalrabatte durch Banken, Versicherungen und Hotels
4.1.3 Sonstige Sachbezüge
–Wohnung
–Beköstigung einschl. Verzehrgutscheine
–Gelegenheitsgeschenke
–Amtliche Sachbezugswerte
–Warengutscheine
–Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
–Jobticket
–Gruppenunfallversicherung
–Kilometergeld für den Weg zur Arbeitsstätte
–Freigrenze
4.2 Betriebliche Altersversorgung
– Betriebsrentengesetz
– Entgeltumwandlung (auch Altersvermögensgesetz)
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
– Unverfallbarkeit
– Insolvenzsicherung
– Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
– Rückabwicklung, vorzeitige Beendigung
4.2.1Direktzusage
–Höhe
–Angemessenheit beim Gesellschafter oder nahen Angehörigen
–Lohnsteuer
–Sozialversicherung
4.2.2Direktversicherung
–Grundlagen
–Höchstbetrag
–Gehaltsumwandlung
–Lohnsteuer
–Sozialversicherung
–Sozialversicherung bei Fälligkeit
4.2.3Unterstützungskasse
–Grundlagen
–Höchstbetrag
–Gehaltsumwandlung
–Lohnsteuer
–Sozialversicherung
–Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit
4.2.4Pensionskasse
–Grundlagen
–Höchstbetrag
–Gehaltsumwandlung
–Lohnsteuer
–Sozialversicherung
–Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit
4.2.5Pensionsfond
–Grundlagen
–Höchstbetrag
–Gehaltsumwandlung
–Lohnsteuer
–Sozialversicherung
–Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit
4.3Vermögensbildung/-beteiligung
4.3.1 Begünstigte Anlageformen
4.3.2Arbeitgeberleistungen
4.3.3Höchstbeträge
4.3.4 Form der Förderung
4.3.5 Lohnsteuer und Sozialversicherung
4.4 Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer)
4.4.1 Arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen
4.4.2 Lohnsteuerliche Behandlung
4.4.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
4.5 Besondere Personengruppen
4.5.1Schüler/Studenten/Diplomanden
4.5.2 Zeitlicher Umfang
4.5.3 Lohnsteuerliche Behandlung
4.5.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
4.5.5 Praktikanten in der dualen Berufsausbildung
–Vollzeit-Berufstätigkeit unter Einbeziehung der Hochschule
4.5.6 Kurzfristig Beschäftigte
9
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–Voraussetzungen
–Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht
4.5.7 Versorgungs- und Pensionsempfänger, Sterbegeldempfänger
–Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht
–Steuerliche Begünstigung
4.6 Grundzüge der Baulohnabrechnung
– Abgrenzungsproblematik Lohn zum Baulohn
– Bauhaupt- und Baunebengewerbe (wesentliche Grundlagen)
– Anwendungsfälle zur Abgrenzung
– Anzuwendende Tarifverträge
– Urlaubsanspruch und -abrechnung
4.7Nettolohnvereinbarungen
– Grundsätzliche Probleme
– Hochrechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung
– Berechnung bei sonstigen Bezügen
– Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber
– Steuerliche Behandlung von Einkommensteuererstattungen
4.8Teilmonatsberechnung
– Berechnungsmethoden
– Steuerliche Konsequenzen
– Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
– Ermittlung der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze
4.9 Korrekturen/Nachzahlungen für Vormonate
4.9.1 Korrekturen im laufenden Jahr
–Berücksichtigungszeitpunkt
4.9.2 Korrekturen für Vorjahre
–Zeitpunkt der lohnsteuerlichen Berücksichtigung
–Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
4.10 Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn
4.10.1Zuschlagsteuern
–Kirchensteuer
–Solidaritätszuschlag
4.10.2Besonderheiten
–Mindestkirchensteuer
–Pauschalsteuer
–Pauschalierung nach § 40 EStG
4.11Entgeltpauschalierung
4.11.1Minijobregelung
–Grundlagen
–Hauptjob und Nebenjob, mehrere Nebenjobs
–Hauptjob und mehrere Nebenjobs
–Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse
–Arbeitsrechtliche Grundlagen
–Betragsgrenze
–Kurzfristige Überschreitung der beitragsmäßigen oder
zeitlichen Höchstgrenze
–Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt bis
31.12.2012)
–Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt ab 2013)
–Zuständiger Träger der Sozialversicherung
4.11.2Pauschalsteuer
4.11.3Haushaltsscheckverfahren
–Grundlagen
–Anwendungsfälle
–Umfang der Versicherungspflicht
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
–Entgeltgrenze
–Beitragssatz
–Träger der Versicherung
–Technische Abwicklung
4.12 Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge
– Definition
– Anwendungsfälle
– Sozialversicherungsrechtliche Behandlung (Jahresbeitragsbemessungsgrundlage/März-Klausel)
– Lohnsteuerliche Behandlung
– Fünftel-Regelung
– Nachzahlung laufender Arbeitslohn
– Berücksichtigung von Freibeträgen
5. BESONDERE THEMEN
5.1Kurzarbeitergeld
– Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
– Betriebliche Voraussetzungen
– Persönliche Voraussetzungen
– Verfahren
– Auswirkung von Arbeitszeitguthaben
– Berechnung und Höhe
– Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
5.2Insolvenzgeld
– Grundlagen der Gewährung und Berechnung von Insolvenzgeld
– Grundlagen der Besonderheiten in Insolvenzgeldzeiträumen in der
Lohnsteuer und Sozialversicherung
5.3 Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz
– Verpflichtungen des Arbeitgebers
– Drittschuldnererklärung
– Berechnung der abzuführenden Beiträge
– Teillohnzahlungszeiträume
– Teil- und unpfändbare Beträge
– Aufrechnung des Arbeitgebers
– Haftung des Arbeitgebers
5.4 Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten
– Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte
– Fahrtkosten für Fahrten zwischen den Betriebsstätten
– Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherung
5.5 Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische
Bescheinigungen)
– Meldung zur Sozialversicherung (siehe 2.2)
– Bescheinigungen für Arbeitsagentur
– Bescheinigungen für die Krankenkasse
– Sonstige Bescheinigungen
5.6 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
–Umfang und Dauer der Aufbewahrungspflicht
nach AO, SGB und HGB
5.7 Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit
5.8 Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten
5.9 Datenschutz und Datensicherheit
5.10Vergütungsberechnung
–§ 34 StBVV
–Pauschalvereinbarung
11
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Lehrgangs­
angebot
Der Lehrgang umfasst insgesamt 229 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Die
Unterrichtsstunden verteilen sich auf die Stoffgebiete wie folgt:
SachgebietUnterrichtsstunden
Lerntechniken4
Grundzüge des Arbeitsrechts
32
Steuerrecht32
Sozialversicherungsrecht50
Rechtsübergreifende Themen
50
Besondere Themen
32
Stoffwiederholung12
Schreiben Übungsklausur
5
Besprechung Übungsklausur
4
Vorbereitung mündliche Prüfung
8
Unterrichtsstunden insgesamt
229
Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten!
12
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
4.1
Berufsbegleitende
Lehrgänge (Fr./Sa.)
Frankfurt am Main, Baunatal
und Wetzlar
Termine und Unterrichtszeiten:
Tag
Datum
von
bis
Std. Anmerkung
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
Freitag
Samstag
05.03.2016
11.03.2016
12.03.2016
18.03.2016
19.03.2016
08.04.2016
09.04.2016
15.04.2016
16.04.2016
22.04.2016
23.04.2016
29.04.2016
30.04.2016
13.05.2016
14.05.2016
20.05.2016
21.05.2016
03.06.2016
04.06.2016
10.06.2016
11.06.2016
17.06.2016
18.06.2016
24.06.2016
25.06.2016
01.07.2016
02.07.2016
08.07.2016
09.07.2016
15.07.2016
16.07.2016
22.07.2016
23.07.2016
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16.00
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8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
16.00
8.00
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
19.15
15.00
20.00
15.00
19.15
15.00
20.00
15.00
19.15
15.00
8
4
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4
8
4
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8
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8
4
8
4
8
4
8
4
8
4
8
4
8
4
8
5
8
4
8
5
8
4
8
Freitag/
Samstag
02.09.2016/
03.09.2016
16.00
8.00
19.15
15.00
4
8
Freitag
09.09.2016
9.00
17.00
9
Samstag
10.09.2016
8.00
15.00
8
Crash-Wochenende
Übungsklausur/
Besprechung
Vorbereitung
mündl. Prüfung
Der Unterricht an den Wochenenden 02./03.09.2016 sowie
09./10.09.2016 findet für alle Lehrgänge zentral in Frankfurt am
Main statt.
Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten!
13
4.2
Berufsbegleitender
Lehrgang (Mo./Mi.)
Nur in Frankfurt am Main
Termine und Unterrichtszeiten:
Tag
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Montag
Mittwoch
Datum
29.02.2016
02.03.2016
07.03.2016
09.03.2016
14.03.2016
16.03.2016
21.03.2016
23.03.2016
11.04.2016
13.04.2016
18.04.2016
20.04.2016
25.04.2016
27.04.2016
02.05.2016
04.05.2016
09.05.2016
11.05.2016
23.05.2016
25.05.2016
30.05.2016
01.06.2016
06.06.2016
08.06.2016
13.06.2016
15.06.2016
20.06.2016
22.06.2016
27.06.2016
29.06.2016
04.07.2016
06.07.2016
11.07.2016
13.07.2016
18.07.2016
20.07.2016
25.07.2016
27.07.2016
18.07.2016
20.07.2016
von
16.30
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16.30
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16.30
16.30
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16.30
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16.30
16.30
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16.30
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16.30
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16.30
16.30
16.30
16.30
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16.30
16.30
16.30
16.30
16.00
16.30
16.30
16.30
16.00
16.30
16.30
16.30
bis
20.30
20.30
20.30
20.30
20.30
20.30
20.30
20.30
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20.30
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20.30
20.30
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20.30
20.30
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20.30
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20.30
20.30
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20.30
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20.30
20.00
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20.30
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20.30
Std. Anmerkung
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5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
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5
5
5
5
5
Freitag
Samstag
02.09.2016/
03.09.2016
16.00
08.00
19.15
15.00
4
8
Freitag
09.09.2016
09.00
17.00
9
Samstag
10.09.2016
08.00
15.00
8
Crash-Wochenende
Übungsklausur/
Besprechung
Vorbereitung
mündl. Prüfung
Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten!
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AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
5
Lehrgangsorte
Baunatal
Stadthalle
Friedrich-Ebert-Allee 1
34425 Baunatal
Frankfurt am Main
Intercity Hotel Frankfurt-Airport
Am Luftbrückendenkmal 1
60549 Frankfurt am Main
Wetzlar
Aula Arnsburger Gasse
Obertorstraße 20
35578 Wetzlar
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung eine Anfahrtsskizze.
Notwendige Änderung des Lehrgangsortes bleibt vorbehalten!
6
Lehrgangs­
kosten /
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss wurde auf den 30.01.2016 festgelegt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt € 1.950.– und beinhaltet die Teilnahme
an den vorgesehenen 229 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde
umfasst 45 Minuten.
Die Gebühr kann in folgenden Raten gezahlt werden:
Anzahlung € 1.000.– fällig am 15.02.2016
1. Rate € 475.– fällig am 01.04.2016
2. Rate € 475.– fällig am 01.06.2016
Sie erhalten außer einer Teilnahmebestätigung nach dem Anmeldeschluss auch eine Rechnung. Bitte nehmen Sie die Zahlungen auf das
Konto der AFG Hessen GbR fristgerecht vor.
15
7
Unterrichts­
material
16
Die Dozenten arbeiten mit eigenen Skripten. Bitte warten Sie mit dem
Kauf von Literatur und Gesetzestexten bis zum Unterrichtsbeginn.
Aus fachlichen und pädagogischen Gründen verzichten wir auf ein einheitliches Unterrichtsmaterial, da wir die Auffassung vertreten, dass ein
Dozent mit seinem eigenen Material eine effizientere Prüfungsvorbereitung gewährleisten kann, als unter Einsatz der von anderen Dozenten
konzipierten Skripte.
Selbstverständlich richten sich alle Dozenten bei der Stoffvermittlung
nach dem gültigen Anforderungskatalog. Die Gestaltung des Unterrichts
und die damit verbundene Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt jedoch
individuell.
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
8
Zulassung zur
Prüfung zum/zur
Fachassistent/
-in Lohn und
Gehalt
(1)Zur Prüfung ist zuzulassen
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/
Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des
Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine
hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr
bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen
Buchstelle nachweisen kann.
(2)Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer
gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen
Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem
Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens
zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,
b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann,
jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der
Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des
Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei
einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft
hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,
(3)In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen
werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über
seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er
bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den
Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
(4)Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im
Ausland sind zu berücksichtigen.
(5)Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in
Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der
Steuerberaterkammer hat.
(6)Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Kammer festgesetzte
Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der
von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
(7)Zur Fortbildungsprüfung ist nicht zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfung bereits mit Erfolg abgelegt hat.
17
9
Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt
2016 wird voraussichtlich im Oktober 2016 stattfinden. Der Termin
der mündlichen Prüfung wird von den einzelnen Prüfungsausschüssen
individuell festgelegt
Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber schriftlich
auf dem von der Steuerberaterkammer vorgeschriebenen Formular
unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Der Anmeldung sind die
erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen. Die Teilnehmer unserer Lehrgänge erhalten rechtzeitig das entsprechende Formular.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Steuerberaterkammer.
Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist in einer Niederschrift unter Angabe der gründe festzuhalten. Ein
ablehnender Bescheid ist zu begründen.
Die Zulassung zur Prüfung ist dem Prüfungsbewerber rechtzeitig, spätestens mit der Ladung, unter Angabe des Prüfungstages und des Prüfungsortes einschließlich erlaubter Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen.
Die Zulassung kann vom Prüfungsausschuss bis zur Beendigung der
Prüfung widerrufen werden, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
a) Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn)
b) Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung)
c) Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen,
Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht)
d) Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/
Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte,
besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung,
Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge)
e) Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung,
Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit)
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem
schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und
prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den unter a) bis e)
genannten Gebieten zu fertigen.
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AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Prüfungsordnung. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling
zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle
lösen kann. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten
nicht überschreiten.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil der
Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erbracht hat.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
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10
Allgemeine
Teilnahme­
bedingungen
1. Anmeldung und Teilnahmegebühren
Die Anmeldung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss
schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein.
Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß
schriftlich widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt in jedem
Fall nach dem festgesetzten Anmeldeschluss. Bei rechtzeitigem und
ordnungsgemäß erklärtem Widerruf wird eine Verwaltungsgebühr
von € 25.– erhoben.
Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich insbesondere zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangsgebühren zu den genannten Terminen.
Bei zweimaligem Zahlungsverzug ist das Recht auf Ratenzahlung
verwirkt; d.h. die noch ausstehende Lehrgangsgebühr wird sofort in
voller Höhe fällig.
2.Durchführung
Der Beginn eines Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl
gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss
muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren
werden bei Lehrgangsabsage in voller Höhe erstattet.
Fällt der Unterricht z. B. wegen Verhinderung eines Dozenten infolge
Krankheit oder aus anderen, von der AFG Hessen nicht zu vertretenden Gründen (z. B. wegen höherer Gewalt) aus, wird sich die AFG
Hessen um Verlegung bemühen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht
nicht. Es kann auch kein Schadenersatz oder eine Ermäßigung der
Lehrgangsgebühr geltend gemacht werden.
Änderungen des an den Anforderungskatalog der Steuerberaterkammer angelehnten Lehrplans bleiben wegen der fortschreitenden
Entwicklung einzelner Prüfungsgebiete vorbehalten.
3. Kündigung des Unterrichtsvertrages – Nichtteilnahme am Unterricht
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Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Lehrgangsvertrag nach Beginn
des Lehrgangs jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Bei frist- und ordnungsgemäßer Kündigung hat der/die Teilnehmer/
-in nur den Kursgebührenanteil zu entrichten, der auf die in der
Vertragslaufzeit gehaltenen Stunden entfällt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt, d.h. der
Unterrichtsvertrag kann auch weiterhin aus wichtigem Grund fristlos
gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt stets eine länger währende Krankheit oder ein Unfall des Teilnehmers, wonach der Besuch
während der überwiegenden Dauer des Lehrgangs unmöglich ist.
Als Nachweis bedarf es in diesen Fällen eines ärztlichen Attests, in
welchem die Arbeitsunfähigkeit für die überwiegende Dauer des
Lehrgangs bescheinigt wird.
Die Nichtzulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und
Gehalt stellt keinen wichtigen Grund dar, weil sich der/die Teilnehmer/
-in hierüber vor Vertragsabschluss Klarheit verschaffen kann.
Die Kündigung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sofern der/die Teilnehmer/-in einzelne Unterrichtsstunden oder -tage
aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Unständen nicht
besuchen kann, ergibt sich hieraus kein Recht zur Reduzierung der
Teilnahmegebühr.
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
4.Prüfungen
Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richten
sich nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer.
Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen.
Für die Zulassung zur Prüfung sowie die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten, Zulassungsbedingungen und Prüfungsinhalte
übernimmt die AFG Hessen keine Haftung.
5.Haftung
Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Weg von und zur Unterrichtsstätte ist der/die Teilnehmer/-in im
Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung seitens des Arbeitgebers versichert, wenn die Teilnahmegebühr voll oder teilweise vom
Arbeitgeber bezahlt wird. Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an der
Teilnahmegebühr, ist der Teilnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung der AFG Hessen versichert.
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme
am Unterricht entstehen, z.B. an der Garderobe, wird nicht gehaftet.
6.Lehrgangsordnung
Im Interesse des gesamten Lehrgangs verpflichtet sich jeder Teilnehmer zu ordnungsgemäßem und rücksichtsvollem Verhalten. Bei
groben Verstößen kann der Lehrgangsteilnehmer nach vorheriger
Abmahnung vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet bzw. ist in
voller Höhe fällig. Die Regelungen bezüglich der Parkplätze, Räume
usw. sind zu beachten.
7.Sonstiges
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte sich
eine Bestimmung als ungültig erweisen, so sollen die übrigen Bestimmungen unverändert weiter gelten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
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22
AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT
des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR)
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ANMELDUNG zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur
Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Vorbereitungslehrgang auf
die Prüfung zum/zur Fachassistenten-/in Lohn und Gehalt 2016 in
n Baunatal (Fr./Sa.)
n Frankfurt am Main (Fr./Sa.)*
n Frankfurt am Main (Mo./Mi.)*
*Eine Zusammenlegung dieser Kurse behalten wir uns je nach Anmeldestand vor.
Anmeldung
n Wetzlar (Fr./Sa.)
an.
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Ort:
E-Mail:
Telefon:
geb. am:
Schulbildung:
Abgeschlossene
Berufsausbildung als:
Zeitpunkt der Prüfung
(Monat/Jahr):
Tätigkeit im steuerberatenden
Beruf im Anschluss an die
Berufsausbildung seit:
Derzeit beschäftigt bei
(Name, Anschrift, Telefon):
AFG AUS- UND FORTBILDUNGS­
GESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der
Steuerakademie – Fortbildungswerk
des Steuerberaterverbandes Hessen
e.V. (GbR)
Mainzer Ldstr. 211 · 60326 FFM
Telefax: 069 / 975 821 21
Die Teilnahmegebühr wird vom Arbeitgeber voll oder zu ........ % bezahlt.
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der AFG Hessen für den Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und
Gehalt 2016 erkenne ich an.
Ort und Datum Unterschrift
–
einfach besser zusammenarbeiten.
www.addison.de/oneclick
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