2016 AFG HESSEN AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT orte! s g n ga r h e 3L Baunatal Main Frankfurt am Wetzlar Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur n i / n e t n e t s i s s a h Fac t l a h E G d Lohn un 2016 1 Die AFG - AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT Ziel der Gesellschaft ist es, u.a. Mitarbeitern im steuerberatenden Beruf eine qualifizierte Fortbildung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt anzubieten, die aufgrund ihrer Konzeption und den ausgewählten Dozenten zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung dient. Die AFG bietet auch einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in an. n i a M n i e h R ngslehrgänge Vorbereitu r u z / m u z g n u f ü auf die Pr 60326 Frankfurt am Main · Mainzer Landstraße 211 Telefon: 069/975821-80 · Telefax: 069/975821-21 [email protected] STEUERFACHWIRT/-IN 2 Die Kurse beginnen jeweils im November des Jahres. ! n a n e g a l r e t n U Fordern sie AFG HESSEN AUS- UND FORTBILDUNGSSteuerberaterverbandes Hessen e.V. GESELLSCHAFT des und der STEUERAKADEMIE – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 1. Die AFG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Lehrgangsziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3.Lehrstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4.Lehrgangsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Inhalt 4.1 Berufsbegleitende Lehrgänge Fr./Sa. (in Frankfurt am Main, Baunatal und Wetzlar) . . . . . . . . . . 13 4.2 Berufsbegleitender Lehrgang Mo./Mi. (in Frankfurt am Main) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5.Lehrgangsorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 6. Lehrgangskosten/Anmeldeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 7.Unterrichtsmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 8. Zulassung zur Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 9.Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 10. Allgemeine Teilnahmebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 11.Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3 2 Die Fortbildung „Fachassistent/-in Lohn und Gehalt“ richtet sich an Steuerfachangestellte, aber auch an andere Mitarbeiter der Kanzlei. Mit Schwerpunkten wie Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und wichtigen rechtsübergreifenden Themen eröffnen unsere qualifizierten Dozenten hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung. Mit der Fortbildung können Sie Lehrgangsziel • sich ein neues Fachgebiet erschließen und verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen • vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erweitern und vertiefen • zusätzliche Anregungen für die berufliche Praxis nutzen • sich gezielt auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten 4 AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 3 Lehrstoff Die Steuerberaterkammer Hessen führt jährlich gemäß § 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen vom 18. März 2014 eine Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt durch. Der nachfolgende Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungen. Er soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte ist wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen. 1.STEUERRECHT 1.1Grundlagen 1.1.1 Definition Arbeitslohn 1.1.2Lohnsteuerklassen/Faktorverfahren 1.1.3 Abgrenzung steuerfreier/steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.2 Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen (vgl. auch 4.1.) – Zuschläge, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit – Reisekosten – Aufmerksamkeiten – Kinderbetreuung – Betriebsveranstaltungen – Gesundheitsförderung – Umzugskosten – Trinkgeld – Arbeitskleidung – Telekommunikationskosten – Rabatte 1.3 Durchführung des Lohnsteuerabzugs 1.3.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) 1.3.2 Frei- und Hinzurechnungsbeträge beim Lohnsteuerabzug 1.3.3 Möglichkeiten der Pauschalierung der Lohnsteuer (einschl. Folgewirkung auf die Sozialversicherung) – Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Betriebsveranstaltungen – Betriebliche Altersversorgung – Kurzfristig Beschäftigte – Doppelte Haushaltsführung 1.3.4 Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer –Zeiträume –Lohnsteueranmeldungen –Nebenbuchhaltungen –Lohnsteuerjahresausgleich Arbeitgeber –Lohnsteuer gem. § 37b EStG 1.3.5 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug 1.3.6 Haftung des Arbeitgebers 1.4 Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen 1.5 Betriebsprüfung gem. §§ 146, 147 AO – Rechtsgrundlage – Datenzugriff 5 – Auswertung des Prüfungsergebnisses 1.6 Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) 1.7Lohnsteuernachschau 6 2.SOZIALVERSICHERUNGSNACHWEISRECHT 2.1Grundlagen 2.1.1 Zweige der Sozialversicherung, Umlageverfahren, Anmeldung Berufsgenossenschaft –Gefahrtarifklasse, Zuständigkeit –Betriebsnummer, Beantragung 2.1.2Sozialversicherungspflicht –Rentenversicherung einschl. berufsständische Versorgungswerke –Krankenversicherung –Pflegeversicherung –Arbeitslosenversicherung 2.1.3 Entstehung von Beiträgen 2.1.4Beitragsberechnung –Höhe und Aufteilung der Beiträge/Gleitzone –Freiwillige/private Krankenversicherung –Besonderheiten Pflege- und Arbeitslosenversicherung 2.1.5Beitragsschuldner 2.1.6Arbeitgeberhaftung 2.2Meldepflichten 2.2.1 Sofortmeldungen bei Eintritt eines neuen AN –Anwendungsfälle –Notwendige Angaben –Empfänger der Meldung –Weitere Pflichten des AG 2.2.2 Ein- und Austritt von AN –Meldebescheinigung zur SV –Unterlagen für AN 2.2.3Fehlzeiten/Unterbrechung –Unterbrechungsmeldungen –Krankheit (einschl. möglicher Regressansprüche) –Pflege eines kranken Kindes –Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbote –Sonstige · Arbeitsunfall · Kurzarbeit · Wehrübung · Unbezahlter Urlaub · Entgeltfortzahlung · Pflege von Angehörigen · Bundesfreiwilligendienst · Sonstige freiwillige Dienste 2.2.4Jahresmeldung/UVMG 2.2.5 Jährlicher Lohnnachweis an Berufsgenossenschaften – Meldung des Jahresverdienstes und der Arbeitsstunden des AN aus dem abgelaufenen Jahr 2.2.6GKV-Monatsmeldung 2.2.7Sonderfälle –Hinzuverdienstgrenze für z.B. Rentner, Arbeitslose ALG I und ALG II, Eltern während der Elternzeit, Wiedereintritt in die gesetzliche KV AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 2.3Statusfeststellungsverfahren – GmbH-Geschäftsführer · Auswirkung von Beteiligungsverhältnissen – Kommanditisten – Mitarbeitende Familienangehörige – Angehörige berufsständischer Versorgungswerke – Arbeitnehmerähnliche Selbständige – Scheinselbständige 2.4 Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren 2.4.1 Aufwendungen AG 2.4.2 Anspruch und Berechnung der Lohnfortzahlung –6-Wochenfrist –Mehrere Krankheiten –Krank bei Neueintritt 2.4.3 Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld 2.4.4 Wahlmöglichkeiten und Berechnung des Erstattungsbetrags der U1 bzw. U2 2.4.5 Pflege Angehöriger 2.4.6Insolvenzgeldumlage 2.5 Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse 3. GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS 3.1 Rechtliche Beschränkungen 3.1.1 Steuerberater und deren Mitarbeiter 3.1.2Rechtsdienstleistungsgesetz 3.2 Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht 3.2.1 Gesetze und Verordnungen insbesondere –BGB –GewO –Kündigungsschutzgesetz –Bundesurlaubsgesetz –Nachweisgesetz –Mutterschutzgesetz –Jugendarbeitsschutzgesetz –Schwerbehindertengesetz –Allg. Gleichbehandlungsgesetz –Unfallverhütungsvorschriften (Grundlagen) 3.2.2Abgrenzung –Arbeitgeber –Arbeitnehmer 3.3 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen 3.3.1Anbahnung –Anzeigen –Ausschreibungen –Vorstellungsgespräch –AGG 3.3.2 Begründung von Arbeitsverhältnissen –Formen von Arbeitsverträgen –Inhalt von Arbeitsverträgen · Beginn und Dauer · Arbeitszeit und Arbeitsort · Aufgabenbereiche · Vergütungsmodelle 7 · Entgeltfortzahlung/Urlaub –Vertragsfreiheit –BGB, GewO, Nachweisgesetz –Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung –Einschränkungen durch Tarifverträge/gesetzliche Mindestlohnvorschriften · Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge · Organisierte Vertragspartner · Geltung durch Bezugnahme · Kraft betrieblicher Übung 3.4 Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten 3.5 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen 3.5.1 Kündigung und Kündigungsschutz –Änderungskündigung –Aufhebungsvertrag –Ordentliche Kündigung –Außerordentliche Kündigung –Sozialauswahl –Abfindung 3.5.2Arbeitszeugnis 8 4. RECHTSÜBERGREIFENDE THEMEN 4.1 Geldwerte Vorteile/Sachbezüge (vgl. auch 1.2) 4.1.1Dienstwagennutzung –Privatnutzung –Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte –Familienheimfahrten –Überlassung mehrerer Fahrzeuge –Unfallkosten –Privates Nutzungsverbot –Zuzahlung des Arbeitnehmers –Fahrtenbuch –1 % Regelung 4.1.2Personalrabatte –Bewertung des Sachbezugs –Rabattfreibetrag (Voraussetzungen und Höhe) –Sonderregelung Kraftfahrzeuge –Lohnsteuer-Pauschalierung –Rabattgewährung durch Dritte –Personalrabatte durch Banken, Versicherungen und Hotels 4.1.3 Sonstige Sachbezüge –Wohnung –Beköstigung einschl. Verzehrgutscheine –Gelegenheitsgeschenke –Amtliche Sachbezugswerte –Warengutscheine –Maßnahmen zur Gesundheitsförderung –Jobticket –Gruppenunfallversicherung –Kilometergeld für den Weg zur Arbeitsstätte –Freigrenze 4.2 Betriebliche Altersversorgung – Betriebsrentengesetz – Entgeltumwandlung (auch Altersvermögensgesetz) AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) – Unverfallbarkeit – Insolvenzsicherung – Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – Rückabwicklung, vorzeitige Beendigung 4.2.1Direktzusage –Höhe –Angemessenheit beim Gesellschafter oder nahen Angehörigen –Lohnsteuer –Sozialversicherung 4.2.2Direktversicherung –Grundlagen –Höchstbetrag –Gehaltsumwandlung –Lohnsteuer –Sozialversicherung –Sozialversicherung bei Fälligkeit 4.2.3Unterstützungskasse –Grundlagen –Höchstbetrag –Gehaltsumwandlung –Lohnsteuer –Sozialversicherung –Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit 4.2.4Pensionskasse –Grundlagen –Höchstbetrag –Gehaltsumwandlung –Lohnsteuer –Sozialversicherung –Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit 4.2.5Pensionsfond –Grundlagen –Höchstbetrag –Gehaltsumwandlung –Lohnsteuer –Sozialversicherung –Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit 4.3Vermögensbildung/-beteiligung 4.3.1 Begünstigte Anlageformen 4.3.2Arbeitgeberleistungen 4.3.3Höchstbeträge 4.3.4 Form der Förderung 4.3.5 Lohnsteuer und Sozialversicherung 4.4 Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer) 4.4.1 Arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen 4.4.2 Lohnsteuerliche Behandlung 4.4.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.5 Besondere Personengruppen 4.5.1Schüler/Studenten/Diplomanden 4.5.2 Zeitlicher Umfang 4.5.3 Lohnsteuerliche Behandlung 4.5.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.5.5 Praktikanten in der dualen Berufsausbildung –Vollzeit-Berufstätigkeit unter Einbeziehung der Hochschule 4.5.6 Kurzfristig Beschäftigte 9 10 –Voraussetzungen –Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht 4.5.7 Versorgungs- und Pensionsempfänger, Sterbegeldempfänger –Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht –Steuerliche Begünstigung 4.6 Grundzüge der Baulohnabrechnung – Abgrenzungsproblematik Lohn zum Baulohn – Bauhaupt- und Baunebengewerbe (wesentliche Grundlagen) – Anwendungsfälle zur Abgrenzung – Anzuwendende Tarifverträge – Urlaubsanspruch und -abrechnung 4.7Nettolohnvereinbarungen – Grundsätzliche Probleme – Hochrechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung – Berechnung bei sonstigen Bezügen – Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber – Steuerliche Behandlung von Einkommensteuererstattungen 4.8Teilmonatsberechnung – Berechnungsmethoden – Steuerliche Konsequenzen – Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen – Ermittlung der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze 4.9 Korrekturen/Nachzahlungen für Vormonate 4.9.1 Korrekturen im laufenden Jahr –Berücksichtigungszeitpunkt 4.9.2 Korrekturen für Vorjahre –Zeitpunkt der lohnsteuerlichen Berücksichtigung –Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.10 Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn 4.10.1Zuschlagsteuern –Kirchensteuer –Solidaritätszuschlag 4.10.2Besonderheiten –Mindestkirchensteuer –Pauschalsteuer –Pauschalierung nach § 40 EStG 4.11Entgeltpauschalierung 4.11.1Minijobregelung –Grundlagen –Hauptjob und Nebenjob, mehrere Nebenjobs –Hauptjob und mehrere Nebenjobs –Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse –Arbeitsrechtliche Grundlagen –Betragsgrenze –Kurzfristige Überschreitung der beitragsmäßigen oder zeitlichen Höchstgrenze –Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt bis 31.12.2012) –Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt ab 2013) –Zuständiger Träger der Sozialversicherung 4.11.2Pauschalsteuer 4.11.3Haushaltsscheckverfahren –Grundlagen –Anwendungsfälle –Umfang der Versicherungspflicht AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) –Entgeltgrenze –Beitragssatz –Träger der Versicherung –Technische Abwicklung 4.12 Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge – Definition – Anwendungsfälle – Sozialversicherungsrechtliche Behandlung (Jahresbeitragsbemessungsgrundlage/März-Klausel) – Lohnsteuerliche Behandlung – Fünftel-Regelung – Nachzahlung laufender Arbeitslohn – Berücksichtigung von Freibeträgen 5. BESONDERE THEMEN 5.1Kurzarbeitergeld – Arbeitsrechtliche Voraussetzungen – Betriebliche Voraussetzungen – Persönliche Voraussetzungen – Verfahren – Auswirkung von Arbeitszeitguthaben – Berechnung und Höhe – Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung 5.2Insolvenzgeld – Grundlagen der Gewährung und Berechnung von Insolvenzgeld – Grundlagen der Besonderheiten in Insolvenzgeldzeiträumen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung 5.3 Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz – Verpflichtungen des Arbeitgebers – Drittschuldnererklärung – Berechnung der abzuführenden Beiträge – Teillohnzahlungszeiträume – Teil- und unpfändbare Beträge – Aufrechnung des Arbeitgebers – Haftung des Arbeitgebers 5.4 Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten – Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte – Fahrtkosten für Fahrten zwischen den Betriebsstätten – Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherung 5.5 Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische Bescheinigungen) – Meldung zur Sozialversicherung (siehe 2.2) – Bescheinigungen für Arbeitsagentur – Bescheinigungen für die Krankenkasse – Sonstige Bescheinigungen 5.6 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten –Umfang und Dauer der Aufbewahrungspflicht nach AO, SGB und HGB 5.7 Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit 5.8 Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten 5.9 Datenschutz und Datensicherheit 5.10Vergütungsberechnung –§ 34 StBVV –Pauschalvereinbarung 11 4 Lehrgangs angebot Der Lehrgang umfasst insgesamt 229 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Die Unterrichtsstunden verteilen sich auf die Stoffgebiete wie folgt: SachgebietUnterrichtsstunden Lerntechniken4 Grundzüge des Arbeitsrechts 32 Steuerrecht32 Sozialversicherungsrecht50 Rechtsübergreifende Themen 50 Besondere Themen 32 Stoffwiederholung12 Schreiben Übungsklausur 5 Besprechung Übungsklausur 4 Vorbereitung mündliche Prüfung 8 Unterrichtsstunden insgesamt 229 Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 12 AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 4.1 Berufsbegleitende Lehrgänge (Fr./Sa.) Frankfurt am Main, Baunatal und Wetzlar Termine und Unterrichtszeiten: Tag Datum von bis Std. Anmerkung Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag 05.03.2016 11.03.2016 12.03.2016 18.03.2016 19.03.2016 08.04.2016 09.04.2016 15.04.2016 16.04.2016 22.04.2016 23.04.2016 29.04.2016 30.04.2016 13.05.2016 14.05.2016 20.05.2016 21.05.2016 03.06.2016 04.06.2016 10.06.2016 11.06.2016 17.06.2016 18.06.2016 24.06.2016 25.06.2016 01.07.2016 02.07.2016 08.07.2016 09.07.2016 15.07.2016 16.07.2016 22.07.2016 23.07.2016 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 16.00 8.00 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 19.15 15.00 20.00 15.00 19.15 15.00 20.00 15.00 19.15 15.00 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 4 8 5 8 4 8 5 8 4 8 Freitag/ Samstag 02.09.2016/ 03.09.2016 16.00 8.00 19.15 15.00 4 8 Freitag 09.09.2016 9.00 17.00 9 Samstag 10.09.2016 8.00 15.00 8 Crash-Wochenende Übungsklausur/ Besprechung Vorbereitung mündl. Prüfung Der Unterricht an den Wochenenden 02./03.09.2016 sowie 09./10.09.2016 findet für alle Lehrgänge zentral in Frankfurt am Main statt. Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 13 4.2 Berufsbegleitender Lehrgang (Mo./Mi.) Nur in Frankfurt am Main Termine und Unterrichtszeiten: Tag Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Datum 29.02.2016 02.03.2016 07.03.2016 09.03.2016 14.03.2016 16.03.2016 21.03.2016 23.03.2016 11.04.2016 13.04.2016 18.04.2016 20.04.2016 25.04.2016 27.04.2016 02.05.2016 04.05.2016 09.05.2016 11.05.2016 23.05.2016 25.05.2016 30.05.2016 01.06.2016 06.06.2016 08.06.2016 13.06.2016 15.06.2016 20.06.2016 22.06.2016 27.06.2016 29.06.2016 04.07.2016 06.07.2016 11.07.2016 13.07.2016 18.07.2016 20.07.2016 25.07.2016 27.07.2016 18.07.2016 20.07.2016 von 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.30 16.00 16.30 16.30 16.30 16.00 16.30 16.30 16.30 bis 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.30 20.00 20.30 20.30 20.30 20.00 20.30 20.30 20.30 Std. Anmerkung 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Freitag Samstag 02.09.2016/ 03.09.2016 16.00 08.00 19.15 15.00 4 8 Freitag 09.09.2016 09.00 17.00 9 Samstag 10.09.2016 08.00 15.00 8 Crash-Wochenende Übungsklausur/ Besprechung Vorbereitung mündl. Prüfung Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 14 AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 5 Lehrgangsorte Baunatal Stadthalle Friedrich-Ebert-Allee 1 34425 Baunatal Frankfurt am Main Intercity Hotel Frankfurt-Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt am Main Wetzlar Aula Arnsburger Gasse Obertorstraße 20 35578 Wetzlar Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung eine Anfahrtsskizze. Notwendige Änderung des Lehrgangsortes bleibt vorbehalten! 6 Lehrgangs kosten / Anmeldeschluss Der Anmeldeschluss wurde auf den 30.01.2016 festgelegt. Die Lehrgangsgebühr beträgt € 1.950.– und beinhaltet die Teilnahme an den vorgesehenen 229 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Die Gebühr kann in folgenden Raten gezahlt werden: Anzahlung € 1.000.– fällig am 15.02.2016 1. Rate € 475.– fällig am 01.04.2016 2. Rate € 475.– fällig am 01.06.2016 Sie erhalten außer einer Teilnahmebestätigung nach dem Anmeldeschluss auch eine Rechnung. Bitte nehmen Sie die Zahlungen auf das Konto der AFG Hessen GbR fristgerecht vor. 15 7 Unterrichts material 16 Die Dozenten arbeiten mit eigenen Skripten. Bitte warten Sie mit dem Kauf von Literatur und Gesetzestexten bis zum Unterrichtsbeginn. Aus fachlichen und pädagogischen Gründen verzichten wir auf ein einheitliches Unterrichtsmaterial, da wir die Auffassung vertreten, dass ein Dozent mit seinem eigenen Material eine effizientere Prüfungsvorbereitung gewährleisten kann, als unter Einsatz der von anderen Dozenten konzipierten Skripte. Selbstverständlich richten sich alle Dozenten bei der Stoffvermittlung nach dem gültigen Anforderungskatalog. Die Gestaltung des Unterrichts und die damit verbundene Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt jedoch individuell. AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 8 Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistent/ -in Lohn und Gehalt (1)Zur Prüfung ist zuzulassen a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann. (2)Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, (3)In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen. (4)Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen. (5)Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer hat. (6)Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Kammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat. (7)Zur Fortbildungsprüfung ist nicht zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfung bereits mit Erfolg abgelegt hat. 17 9 Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 wird voraussichtlich im Oktober 2016 stattfinden. Der Termin der mündlichen Prüfung wird von den einzelnen Prüfungsausschüssen individuell festgelegt Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber schriftlich auf dem von der Steuerberaterkammer vorgeschriebenen Formular unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen. Die Teilnehmer unserer Lehrgänge erhalten rechtzeitig das entsprechende Formular. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Steuerberaterkammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist in einer Niederschrift unter Angabe der gründe festzuhalten. Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen. Die Zulassung zur Prüfung ist dem Prüfungsbewerber rechtzeitig, spätestens mit der Ladung, unter Angabe des Prüfungstages und des Prüfungsortes einschließlich erlaubter Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Die Zulassung kann vom Prüfungsausschuss bis zur Beendigung der Prüfung widerrufen werden, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete: a) Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn) b) Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung) c) Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht) d) Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/ Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge) e) Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit) Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den unter a) bis e) genannten Gebieten zu fertigen. 18 AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Prüfungsordnung. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erbracht hat. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 19 10 Allgemeine Teilnahme bedingungen 1. Anmeldung und Teilnahmegebühren Die Anmeldung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß schriftlich widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nach dem festgesetzten Anmeldeschluss. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf wird eine Verwaltungsgebühr von € 25.– erhoben. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich insbesondere zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangsgebühren zu den genannten Terminen. Bei zweimaligem Zahlungsverzug ist das Recht auf Ratenzahlung verwirkt; d.h. die noch ausstehende Lehrgangsgebühr wird sofort in voller Höhe fällig. 2.Durchführung Der Beginn eines Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Lehrgangsabsage in voller Höhe erstattet. Fällt der Unterricht z. B. wegen Verhinderung eines Dozenten infolge Krankheit oder aus anderen, von der AFG Hessen nicht zu vertretenden Gründen (z. B. wegen höherer Gewalt) aus, wird sich die AFG Hessen um Verlegung bemühen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Es kann auch kein Schadenersatz oder eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr geltend gemacht werden. Änderungen des an den Anforderungskatalog der Steuerberaterkammer angelehnten Lehrplans bleiben wegen der fortschreitenden Entwicklung einzelner Prüfungsgebiete vorbehalten. 3. Kündigung des Unterrichtsvertrages – Nichtteilnahme am Unterricht 20 Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Lehrgangsvertrag nach Beginn des Lehrgangs jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei frist- und ordnungsgemäßer Kündigung hat der/die Teilnehmer/ -in nur den Kursgebührenanteil zu entrichten, der auf die in der Vertragslaufzeit gehaltenen Stunden entfällt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt, d.h. der Unterrichtsvertrag kann auch weiterhin aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt stets eine länger währende Krankheit oder ein Unfall des Teilnehmers, wonach der Besuch während der überwiegenden Dauer des Lehrgangs unmöglich ist. Als Nachweis bedarf es in diesen Fällen eines ärztlichen Attests, in welchem die Arbeitsunfähigkeit für die überwiegende Dauer des Lehrgangs bescheinigt wird. Die Nichtzulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt stellt keinen wichtigen Grund dar, weil sich der/die Teilnehmer/ -in hierüber vor Vertragsabschluss Klarheit verschaffen kann. Die Kündigung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern der/die Teilnehmer/-in einzelne Unterrichtsstunden oder -tage aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Unständen nicht besuchen kann, ergibt sich hieraus kein Recht zur Reduzierung der Teilnahmegebühr. AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 4.Prüfungen Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richten sich nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer. Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zur Prüfung sowie die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten, Zulassungsbedingungen und Prüfungsinhalte übernimmt die AFG Hessen keine Haftung. 5.Haftung Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Weg von und zur Unterrichtsstätte ist der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung seitens des Arbeitgebers versichert, wenn die Teilnahmegebühr voll oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt wird. Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an der Teilnahmegebühr, ist der Teilnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung der AFG Hessen versichert. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z.B. an der Garderobe, wird nicht gehaftet. 6.Lehrgangsordnung Im Interesse des gesamten Lehrgangs verpflichtet sich jeder Teilnehmer zu ordnungsgemäßem und rücksichtsvollem Verhalten. Bei groben Verstößen kann der Lehrgangsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet bzw. ist in voller Höhe fällig. Die Regelungen bezüglich der Parkplätze, Räume usw. sind zu beachten. 7.Sonstiges Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, so sollen die übrigen Bestimmungen unverändert weiter gelten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 21 22 AFG – AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) 11 ANMELDUNG zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten-/in Lohn und Gehalt 2016 in n Baunatal (Fr./Sa.) n Frankfurt am Main (Fr./Sa.)* n Frankfurt am Main (Mo./Mi.)* *Eine Zusammenlegung dieser Kurse behalten wir uns je nach Anmeldestand vor. Anmeldung n Wetzlar (Fr./Sa.) an. Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: E-Mail: Telefon: geb. am: Schulbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung als: Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr): Tätigkeit im steuerberatenden Beruf im Anschluss an die Berufsausbildung seit: Derzeit beschäftigt bei (Name, Anschrift, Telefon): AFG AUS- UND FORTBILDUNGS GESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. und der Steuerakademie – Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. (GbR) Mainzer Ldstr. 211 · 60326 FFM Telefax: 069 / 975 821 21 Die Teilnahmegebühr wird vom Arbeitgeber voll oder zu ........ % bezahlt. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der AFG Hessen für den Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 erkenne ich an. Ort und Datum Unterschrift – einfach besser zusammenarbeiten. www.addison.de/oneclick Z. B. Kosten- und Zeitersparnis in Ihrer Kanzlei durch MandantenVorerfassung von Personalstammdaten, Gehaltsdaten, Arbeitszeiten und automatische Übermittlung direkt in Ihre Kanzleisoftware mit Personal & Zeiten Die Softwarelösung für innovative Steuerberater
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