Wurmerkrankungen - Landkreis Göppingen

LANDRATSAMT GÖPPINGEN
Gesundheitsamt
Merkblatt Madenwürmer
Verschiedene Würmer können die Organe des Menschen befallen. Die Parasiten siedeln sich
vorwiegend in der Darmregion an. In Deutschland gehören Madenwürmer (Oxyuren)
zu der häufigsten Wurmart. Diese sind kleine, weiße, ca. 1 cm große Würmer die hauptsächlich
Kinder befallen. Die Infektion verläuft oft ohne Krankheitssymptome.
Übertragung:
Die weiblichen Würmer haben eine Lebensdauer von ca. 2 Monaten. Sie befinden sich im Dickdarm.
Nachts verlassen sie den Darm um ihre Eier in der Analgegend abzulegen. Es kommt zum Juckreiz
und das Kind beginnt sich unbemerkt zu kratzen. Die Eier gelangen unter die Fingernägel und können
wieder verschluckt werden (Selbstinfektion); Sie können auch auf Bettwäsche, Unterwäsche
Teppichen und andere Gegenstände haften und durch Schmier- oder Staubinfektion auf andere
Familienmitglieder übertragen werden.
Inkubationszeit:
Die Zeitspanne zwischen der Aufnahme der Eier und der Eiablage beträgt ca. 1 Monat.
Krankheitsbild:
• Häufiger, meist nächtlicher Juckreiz im Afterbereich, der zu Schlafstörungen führen kann.
• Appetitlosigkeit, allgemeines Unwohlsein, Gewichtsverlust und Blässe.
Bei Beschwerden, die auf eine Wurmerkrankung hinweisen, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Behandlung:
Das Wurmmittel ist nach ärztlicher Verordnung anzuwenden. Meist ist eine Wiederholung der
Behandlung nach ca. 2-3 Wochen erforderlich.
Wegen einer Wiederansteckung sollten Familienmitglieder und enge Kontaktpersonen mitbehandelt
werden.
Hygienemaßnahmen bei Befall:
• Häufiges Händewaschen, besonders nach dem Toilettengang und vor dem Essen.
• Sorgfältige Afterhygiene.
• Die Fingernägel sollten möglichst kurz geschnitten sein.
• Bettwäsche sowie Unterwäsche häufig wechseln und sofern möglich im Kochwaschgang
waschen.
• Oberflächen von Einrichtungsgegenstände feucht wischen sowie Teppiche und Polstermöbel
absaugen.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
Kein Ausschluss erforderlich, allerdings sollte die Einrichtung von den Eltern über die Erkrankung
informiert werden.
Meldepflicht:
Es besteht keine Meldepflicht nach § 34 IfSG.
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - Wilhelm-Busch-Weg 1, 73033 Göppingen, Tel. 07161/202-1800, Fax -50
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