chartervertrag - Ferienhaus und Boot

CHARTERVERTRAG
Der Unterzeichner: Joachim Greimann
(Vercharterer)
Haus/Parzelle G78
NL-8531 PM Lemmer
und
Name :
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(Charterer, gleichzeitig Skipper und verantwortlicher Bootsführer)
Anschrift :
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PLZ/Wohnort :
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Telefon/email :
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(Nur falls abweichend vom Mietvertrag)
vereinbaren, das die Feriengäste berechtigt sind, in Ergänzung zum Mietvertrag des o.g.
Ferienhauses folgendes Boot zu nutzen:
Sloep Crescent Allure 17, 8PS Außenborder, Lemmer/Niederlande
ab 16. Lebensjahr Führerscheinfrei, siehe aktuelle Richtlinien ab 2013
Die Nutzung gilt für den Personenkreis laut Mietvertrag und für den folgenden Zeitraum:
Übernahme :
_____________________ Zeit : ca. 15:00 Uhr
Rückgabe :
_____________________ Zeit : ca. 10:30 Uhr
Sloep 8PS Außenborder
Übergabe/Schwimmwesten
Zahlungsbetrag:
Zahlungsbedingungen:
20,00€ / Charter
= Summe:
__________€
= Summe:
__________€
Endsumme: _______________€
30% innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
70% spätestens 6 Wochen vor Anreise
Rücktritt:
Kaution:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden die branchenüblichen
Reiserücktrittskosten berechnet.
Für eventuelle Schadensfälle wird eine Kaution von 200,-€
erhoben, die nach der Endabnahme/Schlüsselrückgabe zurück
erstattet werden. Die Kaution ist ausschließlich in bar bei
Ankunft / Schlüsselübergabe zu entrichten.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN SPORTBOOTCHARTER
1. Versicherungen
Für das Boot besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 750
Euro.
2. Fahrgebiet
Alle Kanäle und Binnenseen der niederländischen Provinzen Friesland, Overijssel und Flevoland
sind versichert. Das Befahren fließender Gewässer ist nicht gestattet. Außerhalb des vertraglich
vereinbarten Fahrgebietes besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
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Das Befahren des IJSSELMEERS ist für Führerscheininhaber grundsätzlich erlaubt. Der Skipper ist
verpflichtet vor Verlassen der Binnengewässer den aktuellen Wetterbericht einzuholen und eine
aktuelle Seekarte für das jeweilige Fahrgebiet an Bord zu haben. Bei unsichtigem Wetter oder bei
einer Windstärke von über vier Beaufort ist das Befahren des Ijsselmeers untersagt.
Übergabe/Rücknahme des Bootes
Das Boot wird zum o.a. Zeitpunkt sauber und betankt dem Charterer übergeben. Die Übergabe und
die Rücknahme erfolgt mit der Schlüsselübergabe. Bei verspäteter Rückgabe haftet er für alle
Folgeschäden des Vercharterers.
Nutzung durch den Charterer
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Boot, den Zusatzausstattungen und
dem Inventar. Die Beachtung der im Chalet ausliegenden Bedienungsanleitungen und der
Bootsordnung sind Vertragsbestandteil. Das Boot darf nicht für Zwecke benutzt werden, die gegen
geltendes Recht verstoßen. Die Güter- bzw. Personenbeförderung gegen Entgeld ist untersagt.
Untervercharterung oder Verleih an andere Personen ist nicht erlaubt. Es- dürfen keine Fahrten bei
Dunkelheit oder unsichtigem Wetter durchgeführt werden. Alle Betriebsstoffe wie z.B. Benzin/Öl
gehen zu Lasten des Charterers.
Haftung des Charterers
Der Skipper haftet für alle Schäden am Boot, Zubehör, Ausrüstung und Folge- und Ausfallschäden
die von Ihm oder seiner Mannschaft vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden und die nicht von
der Versicherung reguliert werden. Der Skipper trägt dafür Sorge, dass:
- alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet
- alle Vorsichtsmaßnahmen gemäß Führerscheinprüfung beachtet
- die Chalet ausliegenden Boots- und Marinaregeln eingehalten
- evt. notwendige An-/Abmeldungen bei Hafenmeistern vorgenommen
- keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung durchgeführt
- und Boot und Ausrüstung pfleglich behandelt werden.
Haftung und Rücktritt des Vercharterers
Das Boot wird sauber und startklar übergeben. Für Personen und Sachschäden des Mieters und
dessen Mannschaft wird keinerlei Haftung übernommen. Die Haftung des Vercharterers für Schäden
jedweder Art, ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wenn das Boot aus von dem
Vercharterer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, kann er unter voller Rückerstattung
des Charterpreises zurücktreten. Die Haftung des Vercharterers ist beschränkt auf die volle Höhe
des Charterpreises. Bei verzögerter Bereitstellung besteht lediglich Anspruch auf eine anteilige
Erstattung des Charterpreises. Der Vercharterer hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Charterer gegen
die Vertragsbedingungen verstößt.
Rücktritt des Charterers
Bei Rücktritt vom Vertrag werden die branchenüblichen Reiserücktrittskosten für Ferienhäuser
berechnet. Dies entspricht dem Mietvertrag für das Ferienhaus.
Schadensfall
Der Charterer hat den Vercharterer unverzüglich über jedes Vorkommnis zu unterrichten, aus dem
Schaden oder Ansprüche entstehen können (z.B. auch Grundberührung). Er hat die Pflicht, alle
Informationen zum Verlauf der Ereignisse zu beschaffen (z.B. Name und Anschrift der Gegenpartei,
Zeit und Ort des Vorgangs, Zeugen etc.) Bei einer Kollision oder größeren Schäden ist es die Pflicht
des Charterers dafür zu sorgen, daß ein Polizeibericht aufgenommen wird.
Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt niederländisches Recht.
Zusatzvereinbarungen :
Gültig in Verbindung mit dem Mietvertrag für das Ferienhaus G78, 8531 PM Lemmmer
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Datum/Vermieter
Datum/Mieter
Bitte senden Sie diesen Vertrag innerhalb einer Woche mit dem Mietvertrag an die
nachstehende Postanschrift oder gescannt per email unterzeichnet zurück:
Adresse:
Joachim Greimann
Hinseler Feld 10
D-45277 Essen
email:
[email protected]
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