CHARTERVERTRAG Der Unterzeichner: Joachim Greimann (Vercharterer) Haus/Parzelle G78 NL-8531 PM Lemmer und Name : __________________________________________ (Charterer, gleichzeitig Skipper und verantwortlicher Bootsführer) Anschrift : __________________________________________ PLZ/Wohnort : __________________________________________ Telefon/email : __________________________________________ (Nur falls abweichend vom Mietvertrag) vereinbaren, das die Feriengäste berechtigt sind, in Ergänzung zum Mietvertrag des o.g. Ferienhauses folgendes Boot zu nutzen: Sloep Crescent Allure 17, 8PS Außenborder, Lemmer/Niederlande ab 16. Lebensjahr Führerscheinfrei, siehe aktuelle Richtlinien ab 2013 Die Nutzung gilt für den Personenkreis laut Mietvertrag und für den folgenden Zeitraum: Übernahme : _____________________ Zeit : ca. 15:00 Uhr Rückgabe : _____________________ Zeit : ca. 10:30 Uhr Sloep 8PS Außenborder Übergabe/Schwimmwesten Zahlungsbetrag: Zahlungsbedingungen: 20,00€ / Charter = Summe: __________€ = Summe: __________€ Endsumme: _______________€ 30% innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss 70% spätestens 6 Wochen vor Anreise Rücktritt: Kaution: Bei Rücktritt vom Vertrag werden die branchenüblichen Reiserücktrittskosten berechnet. Für eventuelle Schadensfälle wird eine Kaution von 200,-€ erhoben, die nach der Endabnahme/Schlüsselrückgabe zurück erstattet werden. Die Kaution ist ausschließlich in bar bei Ankunft / Schlüsselübergabe zu entrichten. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN SPORTBOOTCHARTER 1. Versicherungen Für das Boot besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 750 Euro. 2. Fahrgebiet Alle Kanäle und Binnenseen der niederländischen Provinzen Friesland, Overijssel und Flevoland sind versichert. Das Befahren fließender Gewässer ist nicht gestattet. Außerhalb des vertraglich vereinbarten Fahrgebietes besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ. Seite 1 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Das Befahren des IJSSELMEERS ist für Führerscheininhaber grundsätzlich erlaubt. Der Skipper ist verpflichtet vor Verlassen der Binnengewässer den aktuellen Wetterbericht einzuholen und eine aktuelle Seekarte für das jeweilige Fahrgebiet an Bord zu haben. Bei unsichtigem Wetter oder bei einer Windstärke von über vier Beaufort ist das Befahren des Ijsselmeers untersagt. Übergabe/Rücknahme des Bootes Das Boot wird zum o.a. Zeitpunkt sauber und betankt dem Charterer übergeben. Die Übergabe und die Rücknahme erfolgt mit der Schlüsselübergabe. Bei verspäteter Rückgabe haftet er für alle Folgeschäden des Vercharterers. Nutzung durch den Charterer Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Boot, den Zusatzausstattungen und dem Inventar. Die Beachtung der im Chalet ausliegenden Bedienungsanleitungen und der Bootsordnung sind Vertragsbestandteil. Das Boot darf nicht für Zwecke benutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Die Güter- bzw. Personenbeförderung gegen Entgeld ist untersagt. Untervercharterung oder Verleih an andere Personen ist nicht erlaubt. Es- dürfen keine Fahrten bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter durchgeführt werden. Alle Betriebsstoffe wie z.B. Benzin/Öl gehen zu Lasten des Charterers. Haftung des Charterers Der Skipper haftet für alle Schäden am Boot, Zubehör, Ausrüstung und Folge- und Ausfallschäden die von Ihm oder seiner Mannschaft vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden und die nicht von der Versicherung reguliert werden. Der Skipper trägt dafür Sorge, dass: - alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet - alle Vorsichtsmaßnahmen gemäß Führerscheinprüfung beachtet - die Chalet ausliegenden Boots- und Marinaregeln eingehalten - evt. notwendige An-/Abmeldungen bei Hafenmeistern vorgenommen - keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung durchgeführt - und Boot und Ausrüstung pfleglich behandelt werden. Haftung und Rücktritt des Vercharterers Das Boot wird sauber und startklar übergeben. Für Personen und Sachschäden des Mieters und dessen Mannschaft wird keinerlei Haftung übernommen. Die Haftung des Vercharterers für Schäden jedweder Art, ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wenn das Boot aus von dem Vercharterer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, kann er unter voller Rückerstattung des Charterpreises zurücktreten. Die Haftung des Vercharterers ist beschränkt auf die volle Höhe des Charterpreises. Bei verzögerter Bereitstellung besteht lediglich Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Charterpreises. Der Vercharterer hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Charterer gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Rücktritt des Charterers Bei Rücktritt vom Vertrag werden die branchenüblichen Reiserücktrittskosten für Ferienhäuser berechnet. Dies entspricht dem Mietvertrag für das Ferienhaus. Schadensfall Der Charterer hat den Vercharterer unverzüglich über jedes Vorkommnis zu unterrichten, aus dem Schaden oder Ansprüche entstehen können (z.B. auch Grundberührung). Er hat die Pflicht, alle Informationen zum Verlauf der Ereignisse zu beschaffen (z.B. Name und Anschrift der Gegenpartei, Zeit und Ort des Vorgangs, Zeugen etc.) Bei einer Kollision oder größeren Schäden ist es die Pflicht des Charterers dafür zu sorgen, daß ein Polizeibericht aufgenommen wird. Recht Für die Vertragsbeziehung gilt niederländisches Recht. Zusatzvereinbarungen : Gültig in Verbindung mit dem Mietvertrag für das Ferienhaus G78, 8531 PM Lemmmer _______________________ __________________________ Datum/Vermieter Datum/Mieter Bitte senden Sie diesen Vertrag innerhalb einer Woche mit dem Mietvertrag an die nachstehende Postanschrift oder gescannt per email unterzeichnet zurück: Adresse: Joachim Greimann Hinseler Feld 10 D-45277 Essen email: [email protected] Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc