Mit Bürgermeister Toplak auf Schalke

Mit Bürgermeister Toplak auf Schalke
Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich, Teilnahme und Gewinnspielablauf
Die Teilnahme an der Ticketverlosung „Mit Bürgermeister Toplak auf Schalke“ unterliegt diesen Teilnahmebedingungen. Die
Verlosung wird durchgeführt vom Bürgermeister der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten.
Die Teilnahme ist kostenfrei und nur möglich, wenn der Teilnehmer mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen
einverstanden ist. Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz
Herten. Jeder Teilnehmer kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen. Die Gesamtanzahl der Teilnehmer ist unbegrenzt.
Die Verlosung endet am Mittwoch, 7. September, um 12 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Zur
Teilnahme erklären sich die Teilnehmer per Mail einverstanden. Teilnehmerdaten (Name, Anschrift, Handynummer und
Alter) müssen wahrheitsgemäß an die Mailadresse: [email protected] gesendet werden. Für die Richtigke
Vollständigkeit und Lesbarkeit seiner Teilnehmerdaten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Verlosung
Unter allen Teilnehmern wird ein Ticket aus dem privaten Bestand von Bürgermeister Fred Toplak für das Schalke-Spiel am
9.9.2016 verlost. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch Verlosung nach dem Zufallsprinzip. Eine Barauszahlung des
Tickets ist nicht möglich.
Der Gewinner wird zeitnah nach der Auslosung per E-Mail oder Telefon informiert. Mit der Benachrichtigung wird er
aufgefordert, sich kurzfristig beim Bürgermeisteramt (02366 303 382) zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht bis 36
Stunden vor dem Spiel, verfällt sein Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Zur Gewinnspielabwicklung ist die
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Gewinners erforderlich. Die erhobenen personenbezogenen
Daten werden nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht. Der Gewinner verpflichtet sich deshalb vollständige und
wahrheitsgemäße Angaben zu übermitteln. Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar und wird dem Gewinner
kostenfrei am Tag der Veranstaltung vor Ort ausgehändigt. Im Zusammenhang mit der Verlosung verbundene Zusatzkosten
(z.B. An- und Abreise) müssen vom Gewinner getragen werden.
Der Veranstalter kann die Herausgabe oder Einlösung des Tickets verweigern, nachträglich aberkennen oder zurückfordern,
wenn der Gewinner gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedient oder die Abwicklung
des Gewinnspiels manipuliert bzw. dies versucht hat.
Sonstige Bestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, den Zeitraum oder die Bedingungen der Verlosung zu ändern oder die Verlosung ohne
Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Hiervon macht der Veranstalter insbesondere
dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verlosung nicht
gewährleistet werden kann.
Die Verlosung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ausgeschlossen.