Broschüre FREDELEVEN

2
Inhalt
4-5
Standortportrait / Berlin
6-7
Bezirksinformationen / Friedrichshain
8-9
Infrastruktur / Lageplan
10-11
Projekt
12-15
Altbau
16-19
Neubau
20-23
Immobilienlexikon
24
Bauträger & Vertrieb
26
Notizen
3
Berlin
In Berlin leben Menschen aus über 200 Nationen. Vielfalt und Inspiration, Moderne
und Klassik, neue Trends und historische Traditionen wohnen hier Kiez an Kiez.
Jeden Tag eine andere Welt erleben oder sich von der Atmosphäre im eigenen Viertel
inspirieren lassen, edel und elegant oder hip und trendstark, all das ist Berlin. Was
diese Stadt noch so lebenswert macht? Es sind die schönen Altbauwohnungen,
exklusiven Immobilien und erstklassigen Neubauprojekte, die beeindrucken und
dazu auffordern: Wohnt in uns!
Berlin ist eine selbstbewusste Stadt, die neben kulturellen Highlights ebenso pures
Luxus-Shopping bietet. Genießen Sie den gemütlichen Bummel durch kleine Shops
und Kunstgalerien, die sich meist in den zahlreichen Berliner Altbauten niedergelassen
haben oder in charmanten Immobilien in Szene-Kiezen vorzufinden sind. In den
vielfältigen Bars und Restaurants sitzen unaufgeregt Prominente, Schauspieler
und Schriftsteller mit Unternehmern zusammen, Studenten aus aller Welt
mit internationalen Touristen.Und alle eint die Frage: Currywurst oder Champagner?
5
Friedrichshain
Wie vom Tellerwäscher zum Millionär entwickelte sich Berlin Friedrichshain/Kreuzberg
von einem einfachen Arbeiterviertel zu einem absoluten Trendviertel wie kaum ein
anderer Bezirk in Berlin. Und noch immer befindet sich dieses Viertel auf der Überholspur.
Im urbanen Friedrichshain, eingebettet zwischen internationalen Multikonzernen wie
Universal Music, MTV, BASF oder Mercedes Benz, befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße die Fredersdorfer Straße 11.
Mit diversen Hotspots in der Umgebung – wie z.B. die bekannte Oberbaumbrücke, die
weltberühmte Eastside-Gallery oder der nur 10 Minuten entfernte Fernsehturm am
Alex – befinden Sie sich in ausgesprochen guter Nachbarschaft. Wer es facettenreich
liebt, bekommt in den heißbegehrten Szene-Kiezen seinen Kontrast. Hierzu laden Sie die
Simon-Dach-Straße, die Oranienstraße in Kreuzberg oder die verschiedensten Lokalitäten am Hackeschen Markt ein.
6
HIPSTER
La
Vista
52° 30° 57° N.
13° 27° 15° O.
25
WOHNUNGEN
Objekt
Das Projekt mit insgesamt 25 Einheiten bildet eine
gelungene Symbiose aus einem geschichtsträchtigen
Altbau und einem zukunftsorientierten Neubau.
PRINZ
Charming
Der Altbau
Klare Linien bilden die Fassade des um die Jahrhundertwende errichteten Altbaus.
Den traditionellen Altbaucharme im neuen Gewand liefern Ihnen 16 Wohneinheiten
mit unterschiedlichen Größen und gut gelösten Grundrissen. Originale Treppenhäuser
und stilechte Eingangstüren mit Holzkassetten schmücken den Aufstieg in Ihre
Wohnung. Das Vorderhaus wird zusätzlich einen Aufzug erhalten, welcher die jeweiligen
Zwischenetagen und das Dachgeschoss erschließt.
Das Wohnungsangebot reicht von der gemütlichen 1-Zimmerwohnung bis hin zur
großzügigen 4-Zimmerwohnung. Ob Singles oder Familien, hier wird jeder fündig.
Wer es noch großzügiger möchte, kann auch je nach Möglichkeit nebeneinander
oder übereinander liegende Wohnungen zusammenlegen. Für ein angenehmes
Raumgefühl sorgen die diversen großformatigen Fensterfronten sowie die lichten
Raumhöhen von ca. drei Metern.
Im Dachgeschoss werden zwei spektakuläre Wohneinheiten realisiert. Großzügige
Terrassen, eine lichte Raumhöhe von bis zu 3,20 m sowie diverse Dachflächenfenster
geben dem Vorderhaus den letzten Schliff.
Neue moderne Bäder, glattverputzte Wände sowie zusätzlich angebrachte
Balkonterrassen
unterstreichen
den
hochwertigen
Ausstattungsstandard
des Gebäudes und sorgen für den nötigen Luxus im Alltag.
Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum und stellen Sie sich aus dem Ausstattungskatalog
Ihre persönliche Note zusammen.
Wohnbeispiel
13
Wohnbeispiele
14
Altbauwohnungen
VORDERHAUS / SEITENFLÜGEL
Balkon
Balcony
Einheit
Unit
Lage
Location
Größe (m²)
Size (sqm)
Zimmer
Rooms
GE01
VH EG
117
3-4
WE02
VH 1. OG
94
3
2
WE03
VH 1. OG
102
3
2
WE04
VH 2. OG
131
4
2
WE05
VH 2 OG
103
3
2
WE06
VH 3 OG
97
3
2
WE07
VH 3. OG
103
3
2
WE08
VH 4. OG
97
3
2
WE09
VH 4. OG
103
3
2
WE10
VH DG
170
4
2
WE11
VH DG
104
3
1
WE12
SFL EG
40
1
1
WE13
SFL 1. OG
38
1
1
WE14
SFL 1. OG
36
1
WE15
SFL 2. OG
39
1
1
WE16
SFL 3. OG
40
1
1
WE17
SFL 3. OG
37
1
WE18
SFL 4. OG
40
1
WE19
SFL 4. OG
36
1
1
Zum Verkauf stehen insgesamt 12 Tiefgaragenstellplätze
15
Der NEUbau
Der Neubau verfügt über insgesamt 7 Wohnungen, welche sich im Rücken des Altbaus,
im sogenannten Gartenhaus, entfalten. Hier entstehen exklusive Wohnwelten auf
insgesamt 4 Etagen. Drei Etagenwohnungen sowie vier Maisonette-Einheiten mit
Wohnungsgrößen von ca. 90 m² – 187 m² bieten Ihnen ein grandioses Design.
Die Dachgeschoss-Maisonetten wurden architektonisch so gelöst, dass sich die
Wohnebenen jeweils über Kreuz versetzt befinden. Durch diesen Grundriss haben
Sie die Möglichkeit ideal mit der Sonne zu wandern.
Ob drei, vier oder fünf Zimmer, Maisonette oder Etagenwohnung, hier erwarten Sie
hochwertige und klassische Materialien perfekt in Szene gesetzt. Großformatige und
bodentiefe Fensterflächen sowie die lichten Raumhöhen von ca. 2,72 m sorgen für
ein sehr angenehmes Raumgefühl.
Die Erdgeschoss-Wohnungen sind ein Traum inmitten der Stadt. Beide
Wohnungen verfügen über einen privaten Gartenbereich mit gemütlichen Terrassen.
Die beiden Penthouse-Wohnungen hingegen bieten neben den Terrassenbereichen
in den Wohn-Etagen zusätzliches Sonnenvergnügen auf den Aufdachterrassen.
Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum und stellen Sie sich aus dem Ausstattungskatalog
Ihre persönliche Note zusammen.
Das Untergeschoss
Ob Drahtesel oder Pferdestärken, die Tiefgarage und das Kellergeschoss bieten viel
Platz zum Unterstellen.
16
LICHT
Spektakel
Wohnbeispiel
Wohnbeispiele
18
NEUbauwohnungen
GARTENHAUS
Einheit
Unit
Lage
Location
Größe (m²)
Size (sqm)
Zimmer
Rooms
Balkon
Balcony
WE20
GH EG & GH 1. OG
158
5
2
WE21
GH EG & GH 1. OG
174
4
3
WE22
GH 1. OG
89
3
1
WE23
GH 2. OG
107
3
2
WE24
GH 2. OG
108
3
2
WE25
GH 3.OG & GH 4. OG
193
5
4 & Aufdachterrasse
WE26
GH 3.OG & GH 4. OG
201
5
4 & Aufdachterrasse
Zum Verkauf stehen insgesamt 12 Tiefgaragenstellplätze
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Immobilienlexikon A - L
Abgeschlossenheit /
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Damit an Räumen rechtlich selbständiges Alleineigentum als Wohnungseigentum
(Sondereigentum an Wohnungen) oder als
Teileigentum (Sondereigentum an nicht zu
Wohnzwecken dienenden Räumen) entstehen
kann, müssen die jeweils zugehörigen Räume
nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) abgeschlossen sein. Die
Abgeschlossenheit ist bei der Begründung von
Wohnungs- oder Teileigentum durch eine von
der zuständigen Baubehörde auszustellende
Abgeschlossenheitsbescheinigung gegenüber
dem Grundbuchamt nachzuweisen.
Baubeschreibung
Zum Inhalt der Baubeschreibung zählen alle
Einzelheiten des Bauvorhabens, die sich nicht
aus den Bauzeichnungen und dem Lageplan
ergeben. Dazu gehört die Beschreibung der
Beton und Maurerarbeiten mit Angaben zu
den Wandstärken, dem Baumaterial, der Art
der Decken, die Beschreibung der Ausführungen von Zimmer- Spengler- und Dachdeckerarbeiten, der sanitären und der Elektroinstallationen, der Heizung, der Glas-, Gips- und
Fliesenarbeiten, die Schreiner- und Malerarbeiten, die Beschreibung der Bodenbeläge usw.
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Denkmalschutz
Da das Denkmalschutzrecht Landesrecht ist,
gibt es keinen einheitlichen Begriff des Denkmals. Unterschieden wird häufig zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und
Bodendenkmälern. Da allgemein ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung
eines Denkmals unterstellt wird, führt dies zu
einem Regelungsbedarf. Bauliche Maßnahmen
an Baudenkmälern unterliegen ebenso der Erlaubnispflicht wie deren Beseitigung. Für Maßnahmen an Denkmälern werden öffentliche
Zuwendungen bereitgestellt. Voraussetzung
für die steuerliche Förderung ist jeweils eine
Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde.
Eigentümergemeinschaft / Wohnungseigentumsgesetz
Eine Eigentümergemeinschaft wird gebildet, um
Einzeleigentum an Wohnungen und anderen
Räumen zu ermöglichen. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz, abgekürzt WEG, vom
15.03.1951 wurde der gesetzliche Grundstein
für das “Eigenheim auf der Etage” gelegt. Dieses
Gesetz regelt die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, den Gebrauch von
Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die
gemeinschaftliche Verwaltung durch Wohnungseigentümer, Verwalter und Verwaltungs-
beirat, die Instandhaltung, Instandsetzung, die
Modernisierung und bauliche Veränderungen
von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
sowie Abrechnungs-, Rechnungslegungs- und
Zahlungspflichten.
Energieausweis / Energiepass
Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes
Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den
Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz
dieses Gebäudes ziehen lassen.
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan besteht in der
Zusammenstellung aller Kosten (Gesamtkosten)
einer Investition (z. B. Baumaßnahme), der
Gegenüberstellung der dafür bereitzustellenden
Eigen- und Fremdmittel sowie dem sich hieraus
ergebenden jährlichen/monatlichen Kapitaldienst.
Gemeinschaftseigentum
Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen
neben dem Grundstück alle übrigen Teile,
Anlagen und Einrichtungen sowie die Räume
des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum
oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dabei
handelt es sich vor allem um Dach-, Bodenoder Kellerräume.
Grundbuch
Beim Grundbuch handelt es sich um ein
öffentliches Register der im Grundbuchbezirk
gelegenen Grundstücke und den mit ihnen
verbundenen Rechten (Bestandsverzeichnis).
Es dient der Dokumentation der Eigentumsverhältnisse.
Instandhaltungsrücklage
Damit die Wohnungseigentümergemeinschaft
bei notwendig werdenden Instandhaltungsoder Instandsetzungsmaßnahmen auch über
die notwendigen liquiden Finanzierungsmittel
verfügen kann, gehört die Bildung einer
angemessenen Instandhaltungsrückstellung
zu den Maßnahmen, über die die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit
in der Wohnungseigentümerversammlung
beschließen kann. Die Höhe der Beiträge zur
Instandhaltungsrücklage wird anteilig zur Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer gezahlt. Das Verwaltungsvermögen
der Wohnungseigentümergemeinschaft dient
ausschließlich zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen.
Jahresabrechnung
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters
einer Wohnungseigentümergemeinschaft ge-
hört die Aufstellung einer Abrechnung über
die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Diese Abrechnung ist
gesetzlich vorgeschrieben und vom Verwalter
spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten
nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzunehmen.
Katasterkarten (Flurkarten)
Katasterkarten enthalten die zeichnerischen
Darstellungen der Flure und Flurstücke mit
Grenzverläufen und Grenzsteinen in einer Gemarkung. Katasterkarten stellen die Ausgangsbasis für verschiedene Verwendungszwecke
dar (Lagepläne, Leitungspläne, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Erfassung von
Altlasten und Altlastenverdachtsflächen usw.).
Lageplan
Der Lageplan muss bestimmte Darstellungen
enthalten. In der Regel zählt hierzu die Darstellung des Objektes in Zusammenhang zu
seiner Lage und Umgebung. Der Lageplan weist
zusätzlich die Grenzen und Abgrenzungen
des Grundstückes bzw. geplanten Gebäudes
auf. Dieses ist notwendig um einen Bauantrag zu stellen. Miteigentumsanteil Der
Miteigentumsanteil ist der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus,
Grundstück etc.). Meistens verfügt somit eine
kleine Wohnung über einen niedrigen und
eine große Wohnung über einen hohen Miteigentumsanteil. Festgelegt wird dieses in der
Teilungserklärung.
Löschungsbewilligung
Ist ein Grundstück durch im Grundbuch eingetragene Rechte belastet, können diese mit
Hilfe einer vom Rechteinhaber ausgestellten
Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch
getilgt werden. Die Löschungsbewilligung
muss in Verbindung mit einem Löschungsantrag des Grundstückseigentümers einem
Notar vorgelegt werden, der dann die eigentliche Löschung im Grundbuch veranlasst.
21
Immobilienlexikon M - Z
Maklercourtage
Es gilt ein vom Käufer an uns zu entrichtendes
Vermittlungs- bzw. Nachweishonorar (Maklercourtage) bei Abschluss des Kaufvertrages in
Höhe von 7,14 % (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) auf den tatsächlichen Kaufpreis als
vereinbart. Unsere Angebote sind nur für den
Empfänger selbst bestimmt. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Angebotsempfänger
für unsere Courtage. Die Inhalte unserer
Angebote beruhen auf Mitteilungen des Verkäufers bzw. anderer Stellen und nicht auf
eigenen Ermittlungen. Die Angaben erfolgen
ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Unsere
Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist, bei Verträgen mit Kaufleuten,
Berlin.
Notar
Der Notar ist ein von der Justizverwaltung
eines Bundeslandes nach dem Bedarfsprinzip
bestellter Volljurist, der bestimmte Aufgaben
im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
und der Rechtspflege wahrzunehmen hat. Bei
Immobiliengeschäften ist die Mitwirkung des
Notars zwingend erforderlich (notarielle Beurkundung). Für seine Tätigkeit erhält der Notar
Gebühren und Auslagen.
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Nutzfläche
Als Nutzfläche bezeichnet man alle Flächen,
welche nicht die Wohnfläche eingerechnet
werden. Dachböden, Keller und Treppenaufgänge zählen z.B. nicht zur Wohnfläche und
werden als Nutzfläche bezeichnet.
Ornament
Das Ornament ist eine verzierte Einzelform.
Ein Ornament wird genutzt, um seine Umgebung, zum Beispiel die Fassade, zu gliedern,
zu betonen, zu verzieren, abzugrenzen oder
sogar störend zu wirken, um eine Spannung
zu erzeugen. Florale, figurale und andere
naturalistische oder streng geometrische,
abstrakte und stilisierte Motive werden je nach
Geschmack verwendet.
Planungskosten
Zu den Planungskosten zählen die Gebühren,
welche für die Planungsbeteiligten wie z.B.
Architekten oder Statiker anfallen.
Renovierung
Renovierungsarbeiten = Schönheitsreparatur
bei gebrauchsbedingten Abnutzungserscheinungen (z.B. Streichen und Tapezieren von
Wänden und Decken oder Lackieren von Heizkörpern und –rohren).
Sondernutzungsrecht
Als Sondernutzungsrecht zählt das alleinige
Nutzungsrecht z.B. an Terrassen einer Erdgeschosswohnung oder an Kfz-Stellplätzen,
welches als Sondereigentum begründet wird.
Dieses Recht kann für einzelne oder mehrere
Eigentümer eingeräumt werden. Das bedeutet,
dass außer den Sondernutzungsberechtigten
alle übrigen Miteigentümer vom Mitgebrauch
der Sondernutzungsflächen oder Sondernutzungsräume ausgeschlossen sind.
Sonderumlage
Eine Sonderumlage entsteht, wenn die laufenden Hausgeldvorauszahlungen als auch
die vorhandene Instandhaltungsrückstellung
nicht ausreichen, um die entstandenen Kosten
(z.B. Reparaturen) zu decken. Die Wohnungseigentümer beschließen die Sonderumlage
dann in notwendiger Höhe.
Teilungserklärung
In der Teilungserklärung, die gegenüber dem
Grundbuchamt abzugeben ist, erfolgt die
gegenständliche und räumliche Abgrenzung und Zuordnung der Grundstücks- und
Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sowie die Festlegung
der Höhe der Miteigentumsanteile und die
Abgrenzung und Zuordnung von Sondernut-
zungsrechten. Eine Teilungserklärung kann
später nur mit Zustimmung aller Eigentümer
geändert werden. Änderungen bedürfen der
Eintragung in das Grundbuch.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Erklärung des Finanzamtes, dass die Person, zu deren Gunsten die
Bescheinigung ausgestellt wird, ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Der Notar
hat innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung Mitteilung über den Erwerbsvorgang
unter Beifügung der Erwerbsurkunde (in der
Regel Kaufvertrag) zu machen. Das Finanzamt
erlässt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Eingang der Zahlung wird die
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt,
die Voraussetzung für die Eintragung des
Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch ist.
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Falle eines Verkaufes am
Bewertungsstichtag zu erzielen wäre.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
uns (Allgemeiner Grund und Boden Fundus
Wohneigentumsgesellschaft mbH, Jägerstraße
58, 10117 Berlin, Telefon: 030-810 799 70, Telefax: 030-810 799 799, E-Mail: [email protected])
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein
mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben
wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-
zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt,
dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes
hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wirtschaftsplan
Damit die Eigentümergemeinschaft über die
erforderlichen finanziellen Mittel verfügen
kann, sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, entsprechende Vorschüsse an den Verwalter zu zahlen. Dazu hat der Verwalter jeweils
für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu
erstellen der die tatsächlichen Einnahmen und
Ausgaben beinhaltet.
Zwischenfinanzierung (Zwischenkredit)
Eine Zwischenfinanzierung überbrückt die
Auszahlung langfristiger Darlehen zur Endfinanzierung.
23
EIN PROJEKT VON
24
CASADA
GmbH
Allgemeiner Grund & Boden Fundus
Wohneigentumsgesellschaft mbH
Bayerischer Platz 1 | 10779 Berlin
Jägerstraße 58 | 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 979 99 90-0
Telefax +49 (0)30 979 99 90-119
Telefon +49 (0)30 810 799-70
Telefax +49 (0)30 810 799-799
www.casadagmbh.de | [email protected]
www.agbf.com | [email protected]
WICHTIGER HINWEIS
Die Umsetzung von Gestaltungsvorschlägen, Planungsunterlagen und dargestellten 3-D-Visualisierungen der Gebäude und einzelner Räume in dieser Broschüre können von der Realität und der tatsächlichen Ausführung, auch
hinsichtlich der Flächenangaben, abweichen. Vorgestellte Materialien, Fabrikate und Ausstattungsgegenstände
sind ein unverbindlicher Gestaltungsvorschlag und können gegebenen falls variieren. Aufwertende Ausstattung
/ Upgrades sind gegen Aufpreis selbstverständlich möglich. Verbindlich für die Ausführung sind allein die Bauund Leistungsbeschreibung des Kaufvertrages. Abweichungen aufgrund behördlicher Auflagen und Änderungen
durch die Genehmigungsbehörden bleiben vorbehalten.
NOTIZEN
26
ExklusivVERTRIEB
Allgemeiner Grund & Boden Fundus
Wohneigentumsgesellschaft mbH
Jägerstraße 58 | 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-70
Telefax +49 (0)30 810 799-799
www.agbf.com | [email protected]
www.fredeleven.de
Büro Eigentumswohnungen
Jägerstraße 58 | 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-70
Büro Einfamilienhäuser & Villen
Seehofstraße 15 | 14169 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-0
Büro Einfamilienhäuser & Villen
Welfenallee 3-7 | 13465 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-150
Büro Anlageimmobilien
Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-30
Büro Large Real Estate
Voßstraße 22 | 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 810 799-550
Büro Anlageimmobilien Leipzig
Humboldtstraße 9 | 04105 Leipzig
Telefon +49 (0)341 926 009-20