2 Inhalt 4-5 Standortportrait / Berlin 6-7 Bezirksinformationen / Friedrichshain 8-9 Infrastruktur / Lageplan 10-11 Projekt 12-15 Altbau 16-19 Neubau 20-23 Immobilienlexikon 24 Bauträger & Vertrieb 26 Notizen 3 Berlin In Berlin leben Menschen aus über 200 Nationen. Vielfalt und Inspiration, Moderne und Klassik, neue Trends und historische Traditionen wohnen hier Kiez an Kiez. Jeden Tag eine andere Welt erleben oder sich von der Atmosphäre im eigenen Viertel inspirieren lassen, edel und elegant oder hip und trendstark, all das ist Berlin. Was diese Stadt noch so lebenswert macht? Es sind die schönen Altbauwohnungen, exklusiven Immobilien und erstklassigen Neubauprojekte, die beeindrucken und dazu auffordern: Wohnt in uns! Berlin ist eine selbstbewusste Stadt, die neben kulturellen Highlights ebenso pures Luxus-Shopping bietet. Genießen Sie den gemütlichen Bummel durch kleine Shops und Kunstgalerien, die sich meist in den zahlreichen Berliner Altbauten niedergelassen haben oder in charmanten Immobilien in Szene-Kiezen vorzufinden sind. In den vielfältigen Bars und Restaurants sitzen unaufgeregt Prominente, Schauspieler und Schriftsteller mit Unternehmern zusammen, Studenten aus aller Welt mit internationalen Touristen.Und alle eint die Frage: Currywurst oder Champagner? 5 Friedrichshain Wie vom Tellerwäscher zum Millionär entwickelte sich Berlin Friedrichshain/Kreuzberg von einem einfachen Arbeiterviertel zu einem absoluten Trendviertel wie kaum ein anderer Bezirk in Berlin. Und noch immer befindet sich dieses Viertel auf der Überholspur. Im urbanen Friedrichshain, eingebettet zwischen internationalen Multikonzernen wie Universal Music, MTV, BASF oder Mercedes Benz, befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße die Fredersdorfer Straße 11. Mit diversen Hotspots in der Umgebung – wie z.B. die bekannte Oberbaumbrücke, die weltberühmte Eastside-Gallery oder der nur 10 Minuten entfernte Fernsehturm am Alex – befinden Sie sich in ausgesprochen guter Nachbarschaft. Wer es facettenreich liebt, bekommt in den heißbegehrten Szene-Kiezen seinen Kontrast. Hierzu laden Sie die Simon-Dach-Straße, die Oranienstraße in Kreuzberg oder die verschiedensten Lokalitäten am Hackeschen Markt ein. 6 HIPSTER La Vista 52° 30° 57° N. 13° 27° 15° O. 25 WOHNUNGEN Objekt Das Projekt mit insgesamt 25 Einheiten bildet eine gelungene Symbiose aus einem geschichtsträchtigen Altbau und einem zukunftsorientierten Neubau. PRINZ Charming Der Altbau Klare Linien bilden die Fassade des um die Jahrhundertwende errichteten Altbaus. Den traditionellen Altbaucharme im neuen Gewand liefern Ihnen 16 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Größen und gut gelösten Grundrissen. Originale Treppenhäuser und stilechte Eingangstüren mit Holzkassetten schmücken den Aufstieg in Ihre Wohnung. Das Vorderhaus wird zusätzlich einen Aufzug erhalten, welcher die jeweiligen Zwischenetagen und das Dachgeschoss erschließt. Das Wohnungsangebot reicht von der gemütlichen 1-Zimmerwohnung bis hin zur großzügigen 4-Zimmerwohnung. Ob Singles oder Familien, hier wird jeder fündig. Wer es noch großzügiger möchte, kann auch je nach Möglichkeit nebeneinander oder übereinander liegende Wohnungen zusammenlegen. Für ein angenehmes Raumgefühl sorgen die diversen großformatigen Fensterfronten sowie die lichten Raumhöhen von ca. drei Metern. Im Dachgeschoss werden zwei spektakuläre Wohneinheiten realisiert. Großzügige Terrassen, eine lichte Raumhöhe von bis zu 3,20 m sowie diverse Dachflächenfenster geben dem Vorderhaus den letzten Schliff. Neue moderne Bäder, glattverputzte Wände sowie zusätzlich angebrachte Balkonterrassen unterstreichen den hochwertigen Ausstattungsstandard des Gebäudes und sorgen für den nötigen Luxus im Alltag. Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum und stellen Sie sich aus dem Ausstattungskatalog Ihre persönliche Note zusammen. Wohnbeispiel 13 Wohnbeispiele 14 Altbauwohnungen VORDERHAUS / SEITENFLÜGEL Balkon Balcony Einheit Unit Lage Location Größe (m²) Size (sqm) Zimmer Rooms GE01 VH EG 117 3-4 WE02 VH 1. OG 94 3 2 WE03 VH 1. OG 102 3 2 WE04 VH 2. OG 131 4 2 WE05 VH 2 OG 103 3 2 WE06 VH 3 OG 97 3 2 WE07 VH 3. OG 103 3 2 WE08 VH 4. OG 97 3 2 WE09 VH 4. OG 103 3 2 WE10 VH DG 170 4 2 WE11 VH DG 104 3 1 WE12 SFL EG 40 1 1 WE13 SFL 1. OG 38 1 1 WE14 SFL 1. OG 36 1 WE15 SFL 2. OG 39 1 1 WE16 SFL 3. OG 40 1 1 WE17 SFL 3. OG 37 1 WE18 SFL 4. OG 40 1 WE19 SFL 4. OG 36 1 1 Zum Verkauf stehen insgesamt 12 Tiefgaragenstellplätze 15 Der NEUbau Der Neubau verfügt über insgesamt 7 Wohnungen, welche sich im Rücken des Altbaus, im sogenannten Gartenhaus, entfalten. Hier entstehen exklusive Wohnwelten auf insgesamt 4 Etagen. Drei Etagenwohnungen sowie vier Maisonette-Einheiten mit Wohnungsgrößen von ca. 90 m² – 187 m² bieten Ihnen ein grandioses Design. Die Dachgeschoss-Maisonetten wurden architektonisch so gelöst, dass sich die Wohnebenen jeweils über Kreuz versetzt befinden. Durch diesen Grundriss haben Sie die Möglichkeit ideal mit der Sonne zu wandern. Ob drei, vier oder fünf Zimmer, Maisonette oder Etagenwohnung, hier erwarten Sie hochwertige und klassische Materialien perfekt in Szene gesetzt. Großformatige und bodentiefe Fensterflächen sowie die lichten Raumhöhen von ca. 2,72 m sorgen für ein sehr angenehmes Raumgefühl. Die Erdgeschoss-Wohnungen sind ein Traum inmitten der Stadt. Beide Wohnungen verfügen über einen privaten Gartenbereich mit gemütlichen Terrassen. Die beiden Penthouse-Wohnungen hingegen bieten neben den Terrassenbereichen in den Wohn-Etagen zusätzliches Sonnenvergnügen auf den Aufdachterrassen. Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum und stellen Sie sich aus dem Ausstattungskatalog Ihre persönliche Note zusammen. Das Untergeschoss Ob Drahtesel oder Pferdestärken, die Tiefgarage und das Kellergeschoss bieten viel Platz zum Unterstellen. 16 LICHT Spektakel Wohnbeispiel Wohnbeispiele 18 NEUbauwohnungen GARTENHAUS Einheit Unit Lage Location Größe (m²) Size (sqm) Zimmer Rooms Balkon Balcony WE20 GH EG & GH 1. OG 158 5 2 WE21 GH EG & GH 1. OG 174 4 3 WE22 GH 1. OG 89 3 1 WE23 GH 2. OG 107 3 2 WE24 GH 2. OG 108 3 2 WE25 GH 3.OG & GH 4. OG 193 5 4 & Aufdachterrasse WE26 GH 3.OG & GH 4. OG 201 5 4 & Aufdachterrasse Zum Verkauf stehen insgesamt 12 Tiefgaragenstellplätze 19 Immobilienlexikon A - L Abgeschlossenheit / Abgeschlossenheitsbescheinigung Damit an Räumen rechtlich selbständiges Alleineigentum als Wohnungseigentum (Sondereigentum an Wohnungen) oder als Teileigentum (Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen) entstehen kann, müssen die jeweils zugehörigen Räume nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) abgeschlossen sein. Die Abgeschlossenheit ist bei der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum durch eine von der zuständigen Baubehörde auszustellende Abgeschlossenheitsbescheinigung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Baubeschreibung Zum Inhalt der Baubeschreibung zählen alle Einzelheiten des Bauvorhabens, die sich nicht aus den Bauzeichnungen und dem Lageplan ergeben. Dazu gehört die Beschreibung der Beton und Maurerarbeiten mit Angaben zu den Wandstärken, dem Baumaterial, der Art der Decken, die Beschreibung der Ausführungen von Zimmer- Spengler- und Dachdeckerarbeiten, der sanitären und der Elektroinstallationen, der Heizung, der Glas-, Gips- und Fliesenarbeiten, die Schreiner- und Malerarbeiten, die Beschreibung der Bodenbeläge usw. 20 Denkmalschutz Da das Denkmalschutzrecht Landesrecht ist, gibt es keinen einheitlichen Begriff des Denkmals. Unterschieden wird häufig zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmälern und Bodendenkmälern. Da allgemein ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung eines Denkmals unterstellt wird, führt dies zu einem Regelungsbedarf. Bauliche Maßnahmen an Baudenkmälern unterliegen ebenso der Erlaubnispflicht wie deren Beseitigung. Für Maßnahmen an Denkmälern werden öffentliche Zuwendungen bereitgestellt. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist jeweils eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Eigentümergemeinschaft / Wohnungseigentumsgesetz Eine Eigentümergemeinschaft wird gebildet, um Einzeleigentum an Wohnungen und anderen Räumen zu ermöglichen. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz, abgekürzt WEG, vom 15.03.1951 wurde der gesetzliche Grundstein für das “Eigenheim auf der Etage” gelegt. Dieses Gesetz regelt die Verteilung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die gemeinschaftliche Verwaltung durch Wohnungseigentümer, Verwalter und Verwaltungs- beirat, die Instandhaltung, Instandsetzung, die Modernisierung und bauliche Veränderungen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Abrechnungs-, Rechnungslegungs- und Zahlungspflichten. Energieausweis / Energiepass Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Finanzierungsplan Der Finanzierungsplan besteht in der Zusammenstellung aller Kosten (Gesamtkosten) einer Investition (z. B. Baumaßnahme), der Gegenüberstellung der dafür bereitzustellenden Eigen- und Fremdmittel sowie dem sich hieraus ergebenden jährlichen/monatlichen Kapitaldienst. Gemeinschaftseigentum Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen neben dem Grundstück alle übrigen Teile, Anlagen und Einrichtungen sowie die Räume des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dabei handelt es sich vor allem um Dach-, Bodenoder Kellerräume. Grundbuch Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register der im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücke und den mit ihnen verbundenen Rechten (Bestandsverzeichnis). Es dient der Dokumentation der Eigentumsverhältnisse. Instandhaltungsrücklage Damit die Wohnungseigentümergemeinschaft bei notwendig werdenden Instandhaltungsoder Instandsetzungsmaßnahmen auch über die notwendigen liquiden Finanzierungsmittel verfügen kann, gehört die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung zu den Maßnahmen, über die die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschließen kann. Die Höhe der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage wird anteilig zur Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer gezahlt. Das Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft dient ausschließlich zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen. Jahresabrechnung Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ge- hört die Aufstellung einer Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Diese Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und vom Verwalter spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzunehmen. Katasterkarten (Flurkarten) Katasterkarten enthalten die zeichnerischen Darstellungen der Flure und Flurstücke mit Grenzverläufen und Grenzsteinen in einer Gemarkung. Katasterkarten stellen die Ausgangsbasis für verschiedene Verwendungszwecke dar (Lagepläne, Leitungspläne, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Erfassung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen usw.). Lageplan Der Lageplan muss bestimmte Darstellungen enthalten. In der Regel zählt hierzu die Darstellung des Objektes in Zusammenhang zu seiner Lage und Umgebung. Der Lageplan weist zusätzlich die Grenzen und Abgrenzungen des Grundstückes bzw. geplanten Gebäudes auf. Dieses ist notwendig um einen Bauantrag zu stellen. Miteigentumsanteil Der Miteigentumsanteil ist der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus, Grundstück etc.). Meistens verfügt somit eine kleine Wohnung über einen niedrigen und eine große Wohnung über einen hohen Miteigentumsanteil. Festgelegt wird dieses in der Teilungserklärung. Löschungsbewilligung Ist ein Grundstück durch im Grundbuch eingetragene Rechte belastet, können diese mit Hilfe einer vom Rechteinhaber ausgestellten Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch getilgt werden. Die Löschungsbewilligung muss in Verbindung mit einem Löschungsantrag des Grundstückseigentümers einem Notar vorgelegt werden, der dann die eigentliche Löschung im Grundbuch veranlasst. 21 Immobilienlexikon M - Z Maklercourtage Es gilt ein vom Käufer an uns zu entrichtendes Vermittlungs- bzw. Nachweishonorar (Maklercourtage) bei Abschluss des Kaufvertrages in Höhe von 7,14 % (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) auf den tatsächlichen Kaufpreis als vereinbart. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Angebotsempfänger für unsere Courtage. Die Inhalte unserer Angebote beruhen auf Mitteilungen des Verkäufers bzw. anderer Stellen und nicht auf eigenen Ermittlungen. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist, bei Verträgen mit Kaufleuten, Berlin. Notar Der Notar ist ein von der Justizverwaltung eines Bundeslandes nach dem Bedarfsprinzip bestellter Volljurist, der bestimmte Aufgaben im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Rechtspflege wahrzunehmen hat. Bei Immobiliengeschäften ist die Mitwirkung des Notars zwingend erforderlich (notarielle Beurkundung). Für seine Tätigkeit erhält der Notar Gebühren und Auslagen. 22 Nutzfläche Als Nutzfläche bezeichnet man alle Flächen, welche nicht die Wohnfläche eingerechnet werden. Dachböden, Keller und Treppenaufgänge zählen z.B. nicht zur Wohnfläche und werden als Nutzfläche bezeichnet. Ornament Das Ornament ist eine verzierte Einzelform. Ein Ornament wird genutzt, um seine Umgebung, zum Beispiel die Fassade, zu gliedern, zu betonen, zu verzieren, abzugrenzen oder sogar störend zu wirken, um eine Spannung zu erzeugen. Florale, figurale und andere naturalistische oder streng geometrische, abstrakte und stilisierte Motive werden je nach Geschmack verwendet. Planungskosten Zu den Planungskosten zählen die Gebühren, welche für die Planungsbeteiligten wie z.B. Architekten oder Statiker anfallen. Renovierung Renovierungsarbeiten = Schönheitsreparatur bei gebrauchsbedingten Abnutzungserscheinungen (z.B. Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken oder Lackieren von Heizkörpern und –rohren). Sondernutzungsrecht Als Sondernutzungsrecht zählt das alleinige Nutzungsrecht z.B. an Terrassen einer Erdgeschosswohnung oder an Kfz-Stellplätzen, welches als Sondereigentum begründet wird. Dieses Recht kann für einzelne oder mehrere Eigentümer eingeräumt werden. Das bedeutet, dass außer den Sondernutzungsberechtigten alle übrigen Miteigentümer vom Mitgebrauch der Sondernutzungsflächen oder Sondernutzungsräume ausgeschlossen sind. Sonderumlage Eine Sonderumlage entsteht, wenn die laufenden Hausgeldvorauszahlungen als auch die vorhandene Instandhaltungsrückstellung nicht ausreichen, um die entstandenen Kosten (z.B. Reparaturen) zu decken. Die Wohnungseigentümer beschließen die Sonderumlage dann in notwendiger Höhe. Teilungserklärung In der Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben ist, erfolgt die gegenständliche und räumliche Abgrenzung und Zuordnung der Grundstücks- und Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und Zuordnung von Sondernut- zungsrechten. Eine Teilungserklärung kann später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen bedürfen der Eintragung in das Grundbuch. Unbedenklichkeitsbescheinigung Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Erklärung des Finanzamtes, dass die Person, zu deren Gunsten die Bescheinigung ausgestellt wird, ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Der Notar hat innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung Mitteilung über den Erwerbsvorgang unter Beifügung der Erwerbsurkunde (in der Regel Kaufvertrag) zu machen. Das Finanzamt erlässt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Eingang der Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die Voraussetzung für die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch ist. Verkehrswert Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Falle eines Verkaufes am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Allgemeiner Grund und Boden Fundus Wohneigentumsgesellschaft mbH, Jägerstraße 58, 10117 Berlin, Telefon: 030-810 799 70, Telefax: 030-810 799 799, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rück- zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wirtschaftsplan Damit die Eigentümergemeinschaft über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen kann, sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, entsprechende Vorschüsse an den Verwalter zu zahlen. Dazu hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen der die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Zwischenfinanzierung (Zwischenkredit) Eine Zwischenfinanzierung überbrückt die Auszahlung langfristiger Darlehen zur Endfinanzierung. 23 EIN PROJEKT VON 24 CASADA GmbH Allgemeiner Grund & Boden Fundus Wohneigentumsgesellschaft mbH Bayerischer Platz 1 | 10779 Berlin Jägerstraße 58 | 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 979 99 90-0 Telefax +49 (0)30 979 99 90-119 Telefon +49 (0)30 810 799-70 Telefax +49 (0)30 810 799-799 www.casadagmbh.de | [email protected] www.agbf.com | [email protected] WICHTIGER HINWEIS Die Umsetzung von Gestaltungsvorschlägen, Planungsunterlagen und dargestellten 3-D-Visualisierungen der Gebäude und einzelner Räume in dieser Broschüre können von der Realität und der tatsächlichen Ausführung, auch hinsichtlich der Flächenangaben, abweichen. Vorgestellte Materialien, Fabrikate und Ausstattungsgegenstände sind ein unverbindlicher Gestaltungsvorschlag und können gegebenen falls variieren. Aufwertende Ausstattung / Upgrades sind gegen Aufpreis selbstverständlich möglich. Verbindlich für die Ausführung sind allein die Bauund Leistungsbeschreibung des Kaufvertrages. Abweichungen aufgrund behördlicher Auflagen und Änderungen durch die Genehmigungsbehörden bleiben vorbehalten. NOTIZEN 26 ExklusivVERTRIEB Allgemeiner Grund & Boden Fundus Wohneigentumsgesellschaft mbH Jägerstraße 58 | 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-70 Telefax +49 (0)30 810 799-799 www.agbf.com | [email protected] www.fredeleven.de Büro Eigentumswohnungen Jägerstraße 58 | 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-70 Büro Einfamilienhäuser & Villen Seehofstraße 15 | 14169 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-0 Büro Einfamilienhäuser & Villen Welfenallee 3-7 | 13465 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-150 Büro Anlageimmobilien Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-30 Büro Large Real Estate Voßstraße 22 | 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 810 799-550 Büro Anlageimmobilien Leipzig Humboldtstraße 9 | 04105 Leipzig Telefon +49 (0)341 926 009-20
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