Amtsblatt für den Kreis Soest 7. Jahrgang Soest, 09. September 2016 Nummer 08 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters für das Gebiet des Kreises Soest aus Anlass der Übernahme von Flurbereinigungen in das Liegenschaftskataster. Die Offenlegung bezieht sich auf die Flurbereinigungen: 1. Flurbereinigung Lippeaue I Gemeinde Lippetal Gemarkung Brockhausen Heintrop Herzfeld Hultrop Lippborg Niederbauer Oestinghausen Schoneberg Gemeinde Bad Sassendorf Gemarkung Bettinghasusen Gemeinde Welver Gemarkung Scheidingen Schwefe Stadt Lippstadt Gemarkung Benninghausen Lohe Stadt Werl Gemarkung Werl Westönnen 2. Flurbereinigung Möhneaue-Warstein Gemeinde Möhnesee Gemarkung Völlinghausen Stadt Rüthen Gemarkung Altenrüthen Kallenhardt Kneblinghausen Meiste Rüthen Herausgeberin: Die Landrätin des Kreises Soest Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Telefon: 02921 30-2249 E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme aus im Kreishaus und seinen Nebenstellen sowie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Soest. Einzelbezug per Anfrage über die Geschäftsstelle des Kreistages möglich. Verantwortlich für den Inhalt: Landrätin Eva Irrgang Amtsblatt im Internet: www.kreis-soest.de (klicken Sie auf Politik+Verwaltung > Verwaltung > Bekanntmachungen+Ortsrecht > Amtsblatt) Erscheinungsweise: monatlich oder nach Bedarf Druck: Hausdruckerei Kreisverwaltung Soest Topographisches Landeskartenwerk vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Soest - Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung Seite 2 - Amtsblatt für den Kreis Soest - Nr. 08/2016 – 09.09.2016 Stadt Warstein Gemarkung Allagen Belecke Sichtigvor 3. Flurbereinigung Werl-Mawicke Stadt Soest Gemarkung Ostönnen Soest Stadt Werl Gemarkung Mawicke Westönnen Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in Verbindung mit Nr. 10.2 Abs. 4 Liegenschaftskatastererlass (LiegKatErl. RdErl. d. Innenministeriums) vom 13.01.2009 und § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster - DVOzVermKatG NRW vom 25. Oktober 2006 (alle Gesetze und Erlasse in der zurzeit gültigen Fassung) erfolgt die Bekanntgabe der Übernahme der Flurbereinigungen durch Offenlegung. Die Änderungen und Berichtigungen des Liegenschaftskatasters werden in der Zeit vom 21.09.2016 bis einschließlich 20.10.2016 in der Abt. Liegenschaftskataster und Vermessung des Kreises Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Raum 1136 während der Dienststunden, Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Zeiten können sich betroffene Eigentümer, Eigentümerinnen, Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Inhaber und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke - in Bezug auf die Übernahme oben aufgeführter Flurbereinigungen in das Liegenschaftskataster - unterrichten lassen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminabsprache erforderlich. Diese kann telefonisch unter 02921 / 302336 erfolgen. Ihre Rechte Sie können gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters Klage erheben. Dabei müssen Sie Folgendes beachten: Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nachdem die Offenlegungsfrist abgelaufen ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstrasse 1, 59821 Arnsberg erheben. Dies ist auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 7. November 2012 möglich. Hinweis: Der Gesetzgeber hat das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir Ihnen, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit uns in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten im Vorfeld einer Klage behoben werden. Soest, 22. August 2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung I.A., gez. W. Schäfers
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