Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz zuständiges Amt KRS-Nr. Hauptamt - Amt 10 - 6.00 Kurzbezeichnung Inhaltsverzeichnis 6. Kreisrecht - Richtlinien, Vereinbarungen Lfd. Nr. Bezeichnung 6.01 Sporthallenordnung (Gymnasium und Berufsbildende Schulen Osterholz-Scharmbeck) 6.02 Richtlinien zur Vergabe von Räumen und Sportanlagen der Schulen des Landkreises Osterholz an schulfremde Organisationen 6.03 Sportrichtlinien 6.04 DV zum betriebliches Eingliederungsmanagement 6.05 Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Osterholz-Scharmbeck und dem Landkreis Osterholz über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Waffen- und Sprengstoffwesens 6.06 Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen an rechtsfähige Vereine zur Förderung der Altpapiersammlung im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung 6.07 Richtlinien zur Förderung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr 6.08 Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln aus dem Uferrandstreifenprogramm 6.09 Aktivierungsrichtlinie 6.10 Richtlinien für die Arbeit der Frauenbeauftragten 6.11 Heranziehungsvereinbarung SGB II Kreisrechtssammlung Landkreis Osterholz Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 6.12 Richtlinien für die Jugendarbeit 6.13 Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates des Landkreises Osterholz (Kreisseniorenbeirat) 6.14 Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osterholz und der Stadt Osterholz-Scharmbeck und den Gemeinden Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Schwanewede und Worpswede über die Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe 6.15 Richtlinien über die Bestellung und die Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten 6.16 Vereinbarung über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes zwischen dem Landkreis Osterholz und dem Deutschen Roten Kreuz 6.17 Vereinbarung über das Notarztsystem 6.18 Vereinbarung über Angelegenheiten des Brandschutzes 6.19 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Osterholz und dem Landkreis Verden über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Tierseuchen 6.20 Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Osterholz und der Stadt Osterholz-Scharmbeck und den Gemeinden Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Schwanewede und Worpswede die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Niedersächsischen Gaststättenrechts 6.21 Frei 6.22 Richtlinien des Landkreises Osterholz für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten 6.23 Inventurrichtlinien des Landkreises 6.24 Bewertungsrichtlinie des Landkreises Osterholz 6.25 Richtlinie über die Verwendung von Fraktionsmitteln 6.26 Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Verwaltungsarbeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie KRS-Nr. 6.00 Seite 2
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