LANDRATSAMT GÖPPINGEN Gesundheitsamt Merkblatt Hepatitis B Die Hepatitis B, auch Gelbsucht genannt, ist eine von Viren verursachte ansteckende Lebererkrankung. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten der Krankheitssymptome) beträgt etwa 30 bis 180 Tage. Bei Krankheitsbeginn können folgende Anzeichen auftreten: Fieber, Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Bauchschmerzen. Die eigentliche „Gelbsucht“ bildet sich gewöhnlich erst anschließend aus. Die Weiterverbreitung dieser Infektionskrankheit erfolgt insbesondere durch Blut, aber auch durch andere Körperflüssigkeiten, die über Hautwunden in die Blutbahn gelangen oder mit den Schleimhäuten in Berührung kommen. Hierfür genügen kleinste Mengen des Virus, um eine Ansteckung auszulösen. Eine sehr hohe Ansteckungsgefahr besteht daher besonders für Drogenabhängige, die gebrauchte Spritzen benutzen. Auch durch Sexualkontakte mit angesteckten Personen und durch das gemeinsame Benutzen von nicht ausreichend desinfizierten Nagelscheren, Zahnbürsten usw. kann Hepatitis B übertragen werden. Von der Verwendung gebrauchter Tätowiernadeln wird zur Vermeidung der Ansteckung dringend abgeraten. Der übliche soziale Kontakt ist jedoch ungefährlich. Ebenso gibt es keine Übertragung durch den Genuss von Trinkwasser und den Verzehr von Lebensmitteln. Ansteckungszeitraum: Personen, die sich einmal mit dem Hepatitis-B-Virus angesteckt haben, können diesen auch lange Zeit nach ihrer Genesung noch im Körper tragen und andere Menschen damit anstecken. Ob eine mit dem Hepatitis-B-Virus angesteckte Person noch ansteckend ist, kann nur durch eine spezielle Blutuntersuchung geklärt werden. Um eine Weiterverbreitung der Hepatitis B zu vermeiden müssen - solange Ansteckungsfähigkeit besteht - von den Patienten und allen Mitgliedern einer Wohngemeinschaft folgende Hygienemaßregeln eingehalten werden: 1. Hepatitis-B-Virusträger müssen Blutverunreinigungen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (gemäß der aktuellen Desinfektionsmittelliste des RKI) entfernen. 2. Mit Blut verunreinigte Wäsche muss entweder gekocht oder vor dem Waschen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (gemäß der aktuellen Desinfektionsmittelliste des RKI) behandelt werden. 3. Alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft und der Sexualpartner des Virusträgers sollten vom Hausarzt auf das Vorliegen einer Hepatitis-B-Virusinfektion untersucht und gegebenenfalls geimpft werden. Selbstverständlich sollen sich alle Kontaktpersonen, Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - Wilhelm-Busch-Weg 1, 73033 Göppingen, Tel. 07161/202-1800, Fax -50 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-goeppingen.de -2welche die oben beschriebenen Krankheitssymptome bemerken, unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. 4. Hepatitis-B-Virusträger müssen streng darauf achten, dass die Gegenstände des persönlichen Hygienebedarfs, wie Rasierapparate, Nagelscheren, Zahnbürsten usw. nicht von anderen Personen mitbenutzt werden. Hinweis: 1. Personen, die sich mit dem Lebensmittelbereich arbeiten. Hepatitis-B-Virus angesteckt haben können im 2. Wer mit dem Hepatitis-B-Virus infiziert ist oder war, darf nicht Blut spenden. Diese Personen kommen auch nicht als Organspender in Betracht. 3. Die Erkrankung mit dem Hepatitis-B-Virus heilt nicht in allen Fällen folgenlos aus. Die allgemeine körperliche Fitness kann oft bis zu einem Jahr nach der Erkrankung noch sehr eingeschränkt sein. 4. Es gibt eine wirksame Schutzimpfung gegen die Hepatitis-B-Erkrankung. Diese wird allen Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren empfohlen. 5. Erkrankte, Krankheitsverdächtige und Kontaktpersonen dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen jederzeit besuchen. Eine Ausnahme hiervon kann ausgesprochen werden, wenn insbesondere Personen durch ein ungewöhnlich starkes aggressives Verhalten, wie Kratzen, Beißen u. Ä., andere Teilnehmer der Einrichtung gefährden würden. Bei Fragen bezüglich des praktischen Vorgehens, insbesondere bei Fragen der Desinfektion, erteilen die Gesundheitsaufseher des Gesundheitsamtes Auskunft.
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