Besondere Nutzungsbedingungen für den smart Service „smart ready to drop“ Die Daimler AG („Daimler") gewährt dem Kunden das Recht, den smart smart Service „ready to“ drop einschließlich der dazu notwendigen Softwareanwendungen unter Einhaltung folgender Bedingungen sowie der ANB zu nutzen: 1. Angebotsgegenstand 1.1 Durch den smart Service „ready to“ drop erhält der Kunde die Möglichkeit, in Rahmen eines Beta-Tests Paket- und ähnliche Lieferungen durch einen Logistikdienstleister in den Kofferraum seines Fahrzeugs geliefert zu bekommen. 1.2 Der Kunde generiert im Kundenportal oder in der App bei der Dienstübersicht mittels des dortigen TAN-Generators eine TAN, die er bei der am smart Service „ready to“ drop teilnehmenden e-commerce-Plattform bzw. dem -Händler im Rahmen der dortigen Bestellung bei der Lieferadresse mit angibt. Diese TAN dient dem Logistikdienstleister, der die bestellte Ware ausliefert, dazu, ausschließlich das registrierte Fahrzeug einmal mittels einer App zu öffnen, um die bestellte Ware in den Kofferraum zu liefern. Nach der Lieferung schließt und verriegelt der Logistikdienstleister das Fahrzeug wieder mittels einer App. Der Kunde wird hierüber über die smart „ready to“-Services App unterrichtet.1.3 Zur Durchführung des Beta-Tests wird der Kunde vom Kundensupport über die im Kundenportal eingetragene Telefonnummer und E-Mail-Adresse kontaktiert und zu seinen Erfahrungen zum Beta-Test und der Nutzung des smart Services „ready to“ drop befragt. 2. Nutzungsvoraussetzungen 2.1 Nutzungsvoraussetzung zur Verwendung des smart Service „ready to“ drop ist, dass das Fahrzeug des Kunden über die in der Diensteübersicht aufgeführten Sonderausstattungen verfügt. 2.2 Der Kunde muss sich für den smart Service „ready to“ drop in der Diensteübersicht registriert und den smart „ready to“-Services freigeschaltet haben. 2.3 Der Kunde muss sich weiterhin bei dem jeweiligen Logistikdienstleister für den smart „ready to“-Services registriert und einen Ablagevertrag abgeschlossen haben. Die Registrierung erfolgt im Rahmen der Registrierung und Freischaltung des smart Service „ready to“ drop in der Dienstübersicht. 2.4 Sollte der Kunde ein neues Fahrzeug für die smart smart „ready to“-Services und des smart Service „ready to“ drop registriert haben und freigeschaltet sein oder sollte sich das Kennzeichen des registrierten und freigeschalteten Fahrzeugs geändert haben, so hat der Kunde sich bei dem Logistikdienstleister neu zu registrieren und einen neuen Ablagevertrag abzuschließen. Die entsprechenden Daten sind ständig aktuell zu halten. 2.5 Der smart Service „ready to“ drop ist nur bei Warensendungen solcher e-commerce-Plattformen bzw. solchen -Händlern möglich, die den smart Service „ready to“ drop, d.h. die Lieferung der Ware in den Kofferraum des Fahrzeugs, anbieten. Die Liste der Plattformen bzw. Händler ist im Kundenportal der Dienstübersicht angeführt. Die jeweilige e-commerce-Plattform bzw. der jeweilige –Händler selbst bestimmt dabei, für welche Waren und unter welchen Voraussetzungen der smart „ready to“-Services in Anspruch genommen werden kann. Näheres hierzu kann der jeweiligen Plattform bzw. dem Händler und deren jeweiligen Geschäftsbedingungen entnommen werden. 3. Hinweise 3.1 Der Kunde ist verpflichtet die Hinweise aus der Nutzungssanleitung des smart Service „ready to“ drop zu beachten. 3.2 Zur Nutzung des smart Service „ready to“ drop hat der Kunde mittels des TAN-Generators im Kundenportal oderin der App bei der Dienstübersicht eine TAN zu generieren, die er im Rahmen der Bestellung bei der e-commerce-Plattform bzw. dem -Händler bei der Lieferadresse mit angeben muss. 3.3 Das für die smart smart „ready to“-Services registrierte Fahrzeug muss bei jeder Zustellung im Lieferzeitraum im Umkreis von 250 m zur angegebenen Lieferadresse abgestellt sein. Der Lieferzeitraum wird im Rahmen des Bestellprozesses bei der e-commerce-Plattform bzw. dem –Händler angegeben. 3.4 Die Maße der bestellten Ware inklusive der Verpackung dürfen die Innenmaße des Kofferraums des registrierten Fahrzeugs nicht überschreiten. 3.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich im Kofferraum keine Wertgegenstände befinden. Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeug oder der zugestellten Ware übernimmt Daimler keine Haftung. 3.6 Sollte der Lieferant die bestellte und zu liefernde Ware nicht zustellen können, so erfolgt in demselben Zeitraum des folgenden Tags ein erneuter Zustellungsversuch. Es gelten auch hier jeweils die Pflichten des Kunden aus diesem Punkt 3. 3.7 Sollte eine Zustellung insgesamt zweimal fehlschlagen, liefert der Logistikdienstleister die Ware an einen dafür von ihm üblicherweise vorgesehenen Ersatzort (z. Bsp. Packstation oder sonstige Einrichtungen und Station). Darüber und wo die Ware abgeholt werden kann wird der Kunde schriftlich und/oder über eine Mitteilung des Logistikdienstleisters über die smart „ready to“-Services App informiert. Genaueres ist den jeweiligen Liefer- und/oder Geschäftsbedingungen des Logistikdienstleisters zu entnehmen. 3.8 Die Lieferung der Ware in den Kofferraum erfolgt durch einen Logistikdienstleister. Für die ordnungsgemäße Logistik und Kofferraumbelieferung übernimmt Daimler keine Haftung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Lieferung der Ware in den Kofferraum nicht erfolgen kann. Auch hier ist eine Haftung Daimlers ausgeschlossen. 3.9 Sollte das Fahrzeug durch den Logistikdienstleister nicht verriegelt werden können, ist Daimler befugt sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug zu verriegeln. Das umfasst insbesondere die Befugnis, in den Fahrzeuginnenraum zu gelangen. 4. Datenschutz/Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten 4.1 Der Kunde willigt ein, dass Daimler den Standort des geparkten Fahrzeugs erhebt, verarbeitet und nutzt, um diesen sowie den Namen des Kunden, das amtliche Kennzeichen, das Modell und die Farbe des Fahrzeugs dem Kooperationspartner DHL Paket GmbH ausschließlich zum Zweck der Anlieferung von Paketsendungen weiterzugeben. Die Datenweitergabe erfolgt geschützt durch eine TAN erst zum Zeitpunkt der Abwicklung der konkreten Anlieferung/Abholung. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung führt zur Beendigung von DROP, da die Einwilligung eine Voraussetzung für die Erbringung dieses smart „ready to“-Services ist. 4.2 Stellt der Kunde das Fahrzeug einem anderen Fahrer zur Nutzung zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, den anderen Fahrer vor Fahrtantritt über den smart „ready to“-Services und die damit verbundene Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren und dessen Einwilligung dazu einzuholen. 4.3 Für den Zweck der Erbringung des DROP Dienstes werden Daten in dem unter Ziffer 1 beschriebenen Umfang verarbeitet, insbesondere zur Ermöglichung der Anlieferung von Paketsendungen in den Kofferraum des smart Fahrzeugs einschließlich der Behandlung von Störungen. 4.4 Bei Aufruf der Funktion zur Registrierung des Kunden auf dem Logistikportal gibt Daimler zu diesem Zweck den Namen und die Adresse des Kunden und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs an den Kooperationspartner DHL Paket GmbH weiter. 4.5 Daten über die Nutzung der Türfernschließung und -entriegelung werden zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von ausgeführten Befehlen des Fahrzeugs sechs Monate gespeichert. Sofern eine Lieferung nicht zugestellt werden konnte, wird die Position des Fahrzeugs zum Lieferzeitpunkt für eine Woche gespeichert.
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