www.thueringen.de Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 i Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................. I Verzeichnis der Abbildungen ............................................................................................... II Verzeichnis der Übersichten ............................................................................................... III Anlagen .................................................................................................................. III Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................IV 1. Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Finanzplanung ........................................ 1 2. Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ................................................... 2 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ........................... 2 2.1.1 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Deutschland ............................ 2 2.1.2 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Thüringen ................................ 4 2.2 Demografische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum .......................... 7 2.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ....................... 12 2.3.1 Schuldenbremse und Stabilitätsrat ......................................................................... 12 2.3.2 Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020........................... 15 2.3.2.1 Bundesstaatlicher Finanzausgleich ........................................................................ 16 2.3.2.2 Solidarpakt II .......................................................................................................... 16 2.3.2.3 Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen................................... 21 2.3.2.4 Berücksichtigung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 im Mittelfristigen Finanzplan .......................................................................... 21 3 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2020 ................................................................................................................. 24 3.1 Eckwerte des Mittelfristigen Finanzplans ................................................................ 24 3.2 Entwicklung der Einnahmen ................................................................................... 26 3.2.1 Gesamteinnahmen ................................................................................................. 26 3.2.2 Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen .................. 29 3.2.3 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten . 31 3.2.4 Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen ........................................................... 32 3.2.5 Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen........................................................ 32 3.2.6 Einnahmen aus EU-Programmen ........................................................................... 33 3.2.7 Schuldentilgung ...................................................................................................... 34 3.3 Entwicklung der Ausgaben ..................................................................................... 35 3.3.1 Gesamtausgaben ................................................................................................... 35 3.3.2 Personalausgaben und Versorgungslasten ............................................................ 38 3.3.3 Ausgaben an den kommunalen Bereich ................................................................. 39 3.3.4 Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen .................................................... 41 3.3.5 Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen .................................................... 42 3.3.6 Ausgaben für EU-Programme ................................................................................ 43 3.3.7 Zinsausgaben ......................................................................................................... 43 I Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für den Zeitraum 2005 bis 2020 3 Abbildung 2: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Thüringen für den Zeitraum 2005 bis 2015 5 Abbildung 3: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Thüringen und ausgewählten Vergleichsregionen in den Jahren 2005 bis 2015 6 Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung Thüringens in den Jahren 2005 bis 2014 8 Abbildung 5: Vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung Thüringens 9 Abbildung 6: Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung in den Jahren 1998 und 2014 10 Abbildung 7: Entwicklung ausgewählter Bevölkerungsgruppen für die Jahre 1998, 2014 und 2030 11 Abbildung 8: Entwicklung der Verschuldung des Freistaates Thüringen im Kernhaushalt in den Jahren 2005 bis 2015 13 Abbildung 9: Schuldenstand der Länder (im Kernhaushalt) je Einwohner im Jahr 2015 14 Abbildung 10: Einnahmestruktur 2016 bis 2020 28 Abbildung 11: Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen BEZ des Landes seit 2010 30 Abbildung 12: Ausgabestruktur 2016 bis 2020 37 II Verzeichnis der Übersichten Übersicht 1: Verwendung der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten ........................ 17 Übersicht 2: Verteilung der Solidarpakt II-Mittel auf Korb I und Korb II.......................... 18 Übersicht 3: Solidarpakt II-Mittel für die neuen Länder in den Jahren 2005 bis 2020 .... 19 Übersicht 4: Entwicklung der von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung potenziell betroffenen Einnahmen bis zum Jahr 2020 ............................... 23 Übersicht 5: Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 ... 25 Übersicht 6: Ausgewählte finanzstatistische Kennzahlen für die Jahre 2016 bis 2020 .. 26 Übersicht 7: Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2016 bis 2020 ........................................................................ 29 Übersicht 8: SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten von 2016 bis 2020...................... 32 Übersicht 9: Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen von 2016 bis 2020 ................ 32 Übersicht 10: Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen von 2016 bis 2020 ............ 33 Übersicht 11: Einnahmen aus EU-Programmen in den Jahren 2016 bis 2020 ................ 34 Übersicht 12: Personalausgaben 2016 bis 2020 ............................................................. 38 Übersicht 13: Finanzausgleichsmasse 2016 bis 2020 .................................................... 40 Übersicht 14: Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen von 2016 bis 2020 ........ 42 Übersicht 15: Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen von 2016 bis 2020 ......... 43 Übersicht 16: Ausgaben für EU-Programme von 2016 bis 2020 ..................................... 43 Übersicht 17: Entwicklung der Zinsausgaben in den Jahren 2016 bis 2020 .................... 44 Anlagen Anlage 1: Einnahmen und Ausgaben 2016 bis 2020 nach Arten (Gemeinsames Schema) III Abkürzungsverzeichnis AAÜG Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz AK VGRdL Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ BEZ Bundesergänzungszuweisungen BIP Bruttoinlandsprodukt EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds EntflechtG Entflechtungsgesetz ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union FAG Finanzausgleichsgesetz GAK Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ggü. gegenüber GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz i. V. m. in Verbindung mit Kfz Kraftfahrzeug LFA Länderfinanzausgleich Mio. Million Mrd. Milliarde OP Operationelles Programm SFG Solidarpaktfortführungsgesetz SGB Sozialgesetzbuch SoBEZ Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen StabG Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft StabiRatG Stabilitätsratsgesetz ThürFAG Thüringer Finanzausgleichsgesetz ThürLHO Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürPFG Thüringer Pensionsfondsgesetz ThürVerf Thüringer Verfassung IV 1. Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Finanzplanung Die Landesregierung legt diesen Finanzplan gemäß § 31 Abs. 1 ThürLHO i. V. m. §§ 9 und 14 StabG sowie § 50 HGrG vor. Für einen Zeitraum von fünf Jahren werden Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen gegenübergestellt. Anders als der Haushaltsplan entfaltet der Finanzplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen und stellt somit auch kein Präjudiz für künftige Ausgaben dar. Durch die Darstellung künftiger Einnahmen und Ausgaben werden die perspektivischen Rahmenbedingungen der Finanz- und Haushaltswirtschaft aufgezeigt. Der Finanzplan bietet somit eine grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung; gleichzeitig kann er jedoch nur als eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes gesehen werden. Der Finanzplan ist auch deshalb gemäß § 9 Abs. 3 StabG jährlich anzupassen. Der vorliegenden Finanzplanung kommt besondere Bedeutung zu, da erstmals das Jahr 2020 mit in die Betrachtungen eingeschlossen wird. Dieses Jahr stellt in gewisser Hinsicht eine Zäsur in den Haushalten – insbesondere der neuen Länder – dar. Einerseits läuft im Jahr 2019 der Solidarpakt II aus. Andererseits müssen Anschlussregelungen für die Ende des Jahres 2019 auslaufenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich gefunden werden. Die Verhandlungen dazu sind noch immer nicht abgeschlossen, wodurch die Planungen für das Jahr 2020 mit zusätzlichen Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmeausstattung verbunden sind. Das erste Jahr des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums ist gemäß § 50 Absatz 2 und 3 HGrG das laufende Haushaltsjahr. Da Thüringen für die Jahre 2016 und 2017 einen Doppelhaushalt verabschiedet hat, wird der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 unabhängig von einem Haushaltsaufstellungsverfahren vorgelegt. Ausgehend vom aktuellen Doppelhaushalt 2016/2017 erstreckt sich der Finanzplanungszeitraum auf die Jahre 2018 bis 2020. Inhaltlichen Ausgangspunkt des Finanzplans bilden folglich die Haushaltspläne der Jahre 2016 und 2017. Für die Jahre 2018 und 2019 sind die wesentlichen Punkte der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2015 bis 2019 aktualisiert bzw. fortgeschrieben worden. Die Plandaten für das Jahr 2020 wurden weitgehend aus den Vorjahren abgeleitet. Der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wurde von der Thüringer Landesregierung im September 2016 beschlossen und anschließend dem Thüringer Landtag zur Kenntnisnahme zugeleitet. 1 2. Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum Die Haushaltswirtschaft des Freistaates Thüringen ist wesentlich von den wirtschaftlichen, demografischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen abhängig. Deshalb verschafft dieses Kapitel einen Eindruck über deren maßgebliche Entwicklungen im Planungszeitraum. Zunächst werden dafür die aktuelle und zu erwartende wirtschaftliche und demografische Entwicklung beschrieben. Zusammen determinieren sie zu einem großen Teil die Einnahmen des Freistaates Thüringen und sind gleichzeitig für viele Ausgabenbereiche relevant. Im Anschluss daran werden die finanzpolitischen Rahmenbedingungen näher beleuchtet, die mittelbar und unmittelbar die Haushaltswirtschaft berühren. Der Blick richtet sich dabei insbesondere auf das Jahr 2020. Zum Ende des Jahres 2019 laufen zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen aus, die einen großen Einfluss auf die Einnahmen des Freistaates Thüringen haben (u.a. das Finanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen zum Solidarpakt II). Die Verhandlungen über notwenige Anschlussregelungen sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Hieraus erwachsen – neben der Ungewissheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung – zusätzliche Risiken hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmeausstattung im Jahr 2020. 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum 2.1.1 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Deutschland Die deutsche Wirtschaft hat ihren Aufschwung aus dem Vorjahr fortgeführt und sogar geringfügig an Dynamik gewonnen. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich 2015 um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr (2014: 1,6 %). Damit trotzte die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland abermals einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld und lag zudem über der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen Jahre. Mit Blick auf die Jahre ab 2016 wird von einem anhaltenden Aufschwung ausgegangen. Nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Frühjahrsprognose 2016 wird das BIP im aktuellen Jahr ebenfalls um 1,7 % zunehmen. Für die Jahre des Finanzplanungszeitraums wird eine Wachstumsrate von 1,5 % p.a. erwartet (vgl. Abbildung 1). 2 Abbildung 1: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für den Zeitraum 2005 bis 2020 6% Veränderung des BIP (ggü. Vorjahr) Durchschnitt 2005 bis 2015: 1,4% p.a. 4% Projektion 2% 0% -2% -4% -6% 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Preisbereinigt, Angaben in Prozent, bis 2015 gemäß AK VGRdL(Ist-Werte nach Revision), ab 2016: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 20. April 2016. Der Zuwachs des BIP im Jahr 2015 wurde, wie auch schon im Vorjahr, maßgeblich durch die binnenwirtschaftliche Nachfrage getragen. Die Konsumausgaben stiegen insgesamt um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr (private Konsumausgaben: +1,9 %; Konsumausgaben des Staates: +2,4 %). Ihr rechnerischer Wachstumsbeitrag zum BIP lag bei 1,6 %Punkten. Anders als im Vorjahr konnten die Bruttoinvestitionen in diesem Jahr keinen positiven Wachstumsbeitrag leisten. Sie gingen verursacht durch den anhaltenden Vorratsabbau um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Der negative Wachstumsbeitrag der Bruttoinvestitionen auf das BIP betrug rechnerisch 0,1 %-Punkte. Die Zuwachsraten bei den Exporten und Importen von 5,4 % bzw. 5,7 % haben sich auf hohem Niveau erneut sehr gleichmäßig entwickelt. Im Ergebnis resultiert ein Wachstumsbeitrag aus dem Außenbeitrag (Exporte abzgl. Importe) in Höhe von 0,2 %-Punkten. Die tatsächliche Entwicklung des BIP im ersten Quartal 2016 spiegelt die Erwartungen der Frühjahrsprognose wider. Das BIP stieg um 0,7 % im Vergleich zum Vorquartal. Der positive Wachstumskurs der deutschen Wirtschaft setzt sich damit weiterhin fort. 3 Die Bundesregierung betont bei ihrer Frühjahrsprognose, dass das „weltwirtschaftliche Wachstum […] insgesamt noch fragil [ist]“ (vgl. Pressemitteilung zur Frühjahrsprojektion vom 20.4.2016). Konkrete Risiken können hierbei beispielsweise in der gegenwärtigen Wachstumsschwäche in China und Lateinamerika; aber auch in der weiter anhaltenden Griechenlandkrise sowie der Bankenkrise in Italien gesehen werden. Andere Ereignisse, wie der Brexit oder der Putschversuch in der Türkei, die zwar noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben, aber in deren Folge zumindest die Unsicherheit der Marktteilnehmer steigt, waren zum Zeitpunkt der Frühjahrsprognose noch nicht bekannt und konnten deshalb auch nicht in der Prognose berücksichtigt werden. Es bestehen demnach erhebliche Risiken, die dazu führen können, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren schwächer wächst als derzeit angenommen. So haben sich sowohl die ZEW-Konjunkturerwartungen (August) als auch der ifo1 Geschäftsklimaindex (Juli) zuletzt infolge des Brexit-Votums deutlich verschlechtert. Die Auswirkungen der Flüchtlingsmigration sind über Annahmen zu deren Arbeitsmarktverhalten und den entsprechenden Folgewirkungen (z.B. Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage) hingegen in der Frühjahrsprojektion enthalten. Im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung hat sich auch der Arbeitsmarkt weiter positiv entwickelt. Die Arbeitslosenzahl in 2015 ist jahresdurchschnittlich um 104.000 Personen auf 2,795 Mio. Personen zurückgegangen; die Arbeitslosenquote sank damit um 0,3 %-Punkte auf nunmehr 6,4 %. Parallel hat die Erwerbstätigkeit mit 43,03 Mio. Personen einen Rekordstand seit der Wiedervereinigung erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr waren 329.000 Personen mehr beschäftigt. 2.1.2 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Thüringen Die BIP-Entwicklung in Thüringen blieb mit einer Wachstumsrate von 1,1 % im Jahr 2015, wie auch bereits im Vorjahr, hinter dem Bundestrend zurück. Damit lag Thüringen auf dem drittletzten Platz aller Länder und blieb hinter seinem langfristigen Durchschnitt zurück (siehe Abbildung 2).2 1 2 Es gibt aber auch gegenteilige Ergebnisse: Das DIW-Konjunkturbarometer (Juli) kann einen solchen Rückgang nicht feststellen. Die vorläufigen Angaben zur BIP-Entwicklung sind äußerst revisionsanfällig. So wurden aktuell die Wachstumsraten für 2012 von zuletzt +0,1 % auf -0,3 % und die Wachstumsraten für 2013 von - 0,4 % auf +1,4 % korrigiert. Dauerhaft valide Zahlen auf Länderebene liegen erst mit einem zeitlichen Nachlauf von drei Jahren vor. 4 Abbildung 2: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Thüringen für den Zeitraum 2005 bis 2015 6% Veränderung des BIP (ggü. Vorjahr) Durchschnitt 2005 bis 2015: 1,3% p.a. 4% 2% 0% -2% -4% -6% 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Preisbereinigt, Angaben in Prozent gemäß AK VGRdL (Ist-Werte nach Revision). Insbesondere die Wirtschaftsbereiche Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit haben mit einem realen Anstieg der Bruttowertschöpfung in Höhe von jeweils 2,0 % zum BIP-Wachstum des Jahres 2015 beigetragen. Die Bereiche Landund Forstwirtschaft, Fischerei sowie das Baugewerbe verzeichneten hingegen rückläufige Entwicklungen. Das Verarbeitende Gewerbe, viele Jahre der Wachstumsmotor der Thüringer Wirtschaft, erzielte einen leichten Zuwachs der realen Bruttowertschöpfung in Höhe von 0,7 %. Hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung stehen keine länderspezifischen Daten zur Verfügung. Allerdings veröffentlicht die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts regelmäßig eine separate Konjunkturprognose für Ostdeutschland.3 Danach wird die Wirtschaft in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) im Jahr 2016 mit 1,7 % wachsen. Für das Jahr 2017 geht das ifo Institut von einem Wachstum in Höhe von 1,3 % aus. Gestützt wird das Wachstum der beiden Prognosejahre wesentlich durch die private Nachfrage. In 3 Vgl. "ifo Konjunkturprognose für Ostdeutschland und Sachsen 2016/2017", vom 28. Juni 2016.. 5 der Tendenz können diese Werte auf Thüringen übertragen werden, wenngleich die Thüringer Wachstumsrate des BIP in der Vergangenheit regelmäßig nicht exakt der durchschnittlichen Wachstumsrate Ostdeutschlands entsprach. Entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung blieb auch die Entwicklung des Thüringer Arbeitsmarktes hinter dem Bundestrend zurück. Im Jahr 2015 hatten im Jahresdurchschnitt 1,043 Mio. Personen einen Arbeitsplatz in Thüringen. Das waren 4.200 Personen weniger als im Jahr 2014. Damit entwickelte sich die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort Thüringen das dritte Jahr in Folge rückläufig. Die Arbeitslosenquote hingegen sank um 0,4 %-Punkte auf 7,4 %, den geringsten Wert seit der Wiedervereinigung. Damit liegt die Arbeitslosenquote in Thüringen deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder und nähert sich weiter dem Bundesdurchschnitt an (siehe Abbildung 3). Im bisherigen Jahresverlauf 2016 ist die Arbeitslosenquote weiter auf 6,6 % zurückgegangen. Damit waren im Juli 2016 noch 75.153 Personen arbeitslos gemeldet. Abbildung 3: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Thüringen und ausgewählten Vergleichsregionen in den Jahren 2005 bis 2015 19% 17% Deutschland Thüringen Westdeutschland (ohne Berlin) Ostdeutschland (mit Berlin) 15% 13% 11% 9% 7% 5% 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anmerkung: Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, Angaben in Prozent; Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf 2015. In Anbetracht des sehr hohen Zugangs an Asylsuchenden bzw. Geflüchteten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 ist allerdings davon auszugehen, dass sich dies perspektivisch auf die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen auswirken wird. Konkrete 6 Größenordnungen sind derzeit noch nicht abschätzbar und in der weiteren Entwicklung zu beobachten. 2.2 Demografische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum Die Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Thüringen ist seit der Wiedervereinigung von einer rückläufigen Bevölkerungszahl bei gleichzeitiger Alterung der Bevölkerung geprägt. Diese Entwicklungen werden sich, mit unterschiedlichen Dynamiken, auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Hiermit sind weitreichende Einflüsse auf die Haushaltspolitik aller Gebietskörperschaften verbunden. Eine sich ändernde Bevölkerungszahl hat unmittelbar Einfluss auf die Nachfrage nach dem öffentlichen Leistungsangebot. Mit der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung geht zusätzlich auch eine Veränderung der Struktur der nachgefragten öffentlichen Leistungen einher. Der Umfang und die Struktur öffentlicher Leistungen müssen deshalb regelmäßig und rechtzeitig an eine sich ändernde Nachfrage angepasst werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Trends der vergangenen und künftigen Jahre zusammengefasst. Mit dem Bevölkerungsrückgang geht tendenziell ein Rückgang der Zahl erwerbsfähiger Personen mit steuerpflichtigen Einkünften einher. Da auch gleichzeitig die Zuweisungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich von der Einwohnerzahl abhängen, führt eine rückläufige Bevölkerungszahl unmittelbar zu Mindereinnahmen. Die Einnahmen Thüringens reagieren demnach systembedingt auf die veränderte Einwohnerzahl. Für die Ausgaben existiert ein solch systemischer Mechanismus nicht. Hier muss die Politik zur Anpassung der Ausgaben aktiv gestaltende Eingriffe vornehmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Veränderung der Thüringer Bevölkerungszahl der vergangenen Jahre. 7 Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung Thüringens in den Jahren 2005 bis 2014 10.000 natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten abzgl. Sterbefälle) Wanderungssaldo (Zuzüge abzgl. Fortzüge) Bevölkerungsveränderung insgesamt 5.000 0 -5.000 -11.527 -10.015 -4.349 -15.000 -14.915 -13.856 -17.946 -20.802 -23.467 2005 2006 -10.000 -20.000 -21.946 -21.637 -25.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: „Wanderungsstatistik“ und „natürliche Bevölkerungsbewegungen“. Die Bevölkerungszahl in Thüringen ist seit der Wiedervereinigung rückläufig. Während im Jahr 1991 noch 2,57 Mio. Einwohner in Thüringen lebten, sind es im Jahr 2014 nur noch 2,16 Mio. Einwohner gewesen. Der starke Bevölkerungsrückgang unmittelbar nach der Wiedervereinigung infolge massiver Abwanderung hat sich in den vergangenen Jahren jedoch deutlich verlangsamt. In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung Thüringens nur noch um 178.000 Einwohner zurückgegangen. Während beispielsweise in 2005 noch über 20.000 Menschen weniger in Thüringen wohnten als im Vorjahr, hat sich dieser Rückgang im Jahr 2014 mit einem Wert von etwa 4.300 Einwohnern fast auf ein Fünftel reduziert. Maßgeblich verantwortlich für diese Entwicklung ist der Wanderungssaldo Thüringens. Im Jahr 2013 sind erstmals seit der Wiedervereinigung mehr Menschen nach Thüringen gezogen, als Menschen Thüringen verlassen haben (+152). Diese Entwicklung hat sich in 2014 mit steigender Dynamik fortgesetzt (+4.721). Aufgrund der starken Flüchtlingsmigration wird der Wanderungssaldo zumindest auch am aktuellen Rand weiter ansteigen. Zwar liegen noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2015 vor – dennoch zeichnet sich bereits in den ersten drei Quartalen 2015 ein so hoher Wanderungssaldo ab, dass die Thüringer Bevölkerungszahl im Jahr 2015 voraussichtlich erstmals seit der Wiedervereinigung gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. In den ersten drei Quartalen stieg die Bevölke- 8 rungszahl um 1.813 Personen gegenüber dem Vorjahr (Wanderungssaldo: +10.097; natürliche Bevölkerungsbewegung: -8.454). Die nachfolgende Abbildung zeigt die erwartete Bevölkerungsentwicklung, die sich gemäß der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (rBv) des Freistaates Thüringen ergibt. Die 1. rBv wurde am 3. November 2015 vom Thüringer Kabinett als maßgebliche Grundlage für Planungen der Landesbehörden des Freistaates Thüringen mit einem Horizont bis einschließlich 2035 festgelegt.4 Abbildung 5: Vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung Thüringens Einwohner in Tsd. 2.400 2.300 2.200 2.100 2.000 Quelle: bis 2015: Thüringer Landesamt für Statistik: Entwicklung der Bevölkerung ab 1950; ab 2016:Fortschreibung gemäß der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Freistaates Thüringen. Nach den Ergebnissen der 1. rBv wird Thüringen bis zum Ende des Betrachtungszeitraums kontinuierlich und gleichmäßig Einwohner verlieren (ca. 14.000 Einwohner pro Jahr).5 Infolge der gegenwärtig starken Zuwanderung kann dieser Rückgang in Zukunft, zumindest vorübergehend, geringer ausfallen. Gleichzeitig sind die Auswirkungen des gegenwärtigen Flüchtlingszuzugs auf die Binnenmigration nur sehr schwer abschätzbar. 4 5 Die 1. rBv kommt – trotz der Annahme einer relativ hohen Zuwanderung – zu dem Ergebnis, dass sich die Einwohnerzahl in Thüringen im Zeitraum von 2015 bis 2035 um 12,8% reduzieren wird. Dieser Rückgang resultiert überwiegend aus dem Sterbefallüberschuss (-314.900 Personen). Dieses Ergebnis ändert sich nach Aussage des TLS in der Tendenz auch nicht wesentlich, wenn andere Annahmen zu den Nettowanderungen mit dem Ausland in die Berechnungen einfließen, da hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung vor allem die Altersstruktur in den Blick genommen werden muss. Der starke Einbruch der Einwohnerzahl im Jahr 2011 ist auf die Datenrevision infolge des Zensus 2011 zurückzuführen, der eine erhebliche Korrektur der Thüringer Bevölkerungszahl bewirkt hat. 9 Die vergangene und zukünftige Entwicklung der Bevölkerungszahl verdeutlicht, dass sich die demografische Veränderung typischerweise sehr gleichmäßig über einen langen Zeitraum erstreckt. Damit sind die sich abzeichnenden Handlungsbedarfe für die Politik frühzeitig absehbar und nur vergleichsweise geringen Unsicherheiten unterworfen. Trotz aller Herausforderungen darf deshalb die Chance nicht verkannt werden, die der demografische Wandel mit sich bringt: Werden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Anpassungsmaßnahmen vorgenommen, kann der Umfang der öffentlichen Strukturen an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Ähnliche Entwicklungen wie für die Bevölkerungszahl lassen sich auch für die Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung identifizieren. Das hohe Geburtendefizit sowie der lange Jahre zu beobachtende Fortzug insbesondere der jungen Bevölkerungsgruppen haben zu einer starken Alterung der Thüringer Bevölkerung geführt. In nachfolgender Abbildung ist beispielhaft die Bevölkerungsstruktur nach Altersjahren der Bevölkerung („Bevölkerungspyramide“) exemplarisch für die Jahre 1998 und 2014 dargestellt. 2014 1998 73 70 67 64 61 58 55 52 49 46 43 40 37 34 31 28 25 22 19 16 13 10 7 4 1 Alter in Jahren Abbildung 6: Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung in den Jahren 1998 und 2014 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 Personen Anmerkung: Ohne Bevölkerung über 74 Jahren; Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung nach Alters- und Geburtsjahren sowie Geschlecht nach Kreisen in Thüringen. Die Abbildung verdeutlicht einerseits noch einmal den starken Bevölkerungsrückgang der vergangenen Jahre. Andererseits zeigt sie eine erkennbare Verschiebung der Altersstruk10 tur. Während im Jahr 1998 noch die Gruppe der 30- 50-Jährigen dominiert hat, ist dies im Jahr 2014 die Gruppe der 40- 70-Jährigen gewesen. Im betrachteten Zeitraum von 1998 bis 2014 ist das Durchschnittsalter der Thüringer Bevölkerung von 40,6 Jahren auf 46,3 Jahre gestiegen. Gemäß der 1. rBv ist mit einem weiteren Anstieg des Durchschnittsalters bis zum Jahr 2035 auf ca. 50 Jahre zu rechnen. Im Zeitraum von 1998 bis 2030 wird sich der Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung, die 65 Jahre oder älter sind, mehr als verdoppeln (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Entwicklung ausgewählter Bevölkerungsgruppen für die Jahre 1998, 2014 und 2030 2,5 Altersgruppe 16 % 2,0 24 % 65+ 33 % 1,5 63 % 60 % 1,0 20-64 50 % 0,5 21 % 16 % 17 % 2014 2030 0-19 0,0 1998 Quelle: bis 2014: Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung nach Alters- und Geburtsjahren sowie Geschlecht nach Kreisen in Thüringen; 2030: 1. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Freistaates Thüringen. Die Entwicklung der betrachteten Altersgruppen entfaltet unmittelbare Politikimplikationen. So berührt beispielsweise der Rückgang der jungen Bevölkerungsgruppe die Bereiche (frühkindliche) Erziehung und Ausbildung; der Rückgang der Personen im erwerbsfähigen Alter hat besondere Relevanz hinsichtlich des Steueraufkommens und damit der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Freistaates. Der starke Anstieg der älteren Bevölkerungsgruppe erfordert kreative und nachhaltige Ansätze, etwa in den Bereichen Teilhabe und Daseinsvorsorge. Allein diese beispielhafte Aufzählung zeigt, wie facettenreich die Handlungsanforderungen an die (Landes-)Politik sind, die von der Alterung der Bevölkerung künftig ausgehen werden. 11 2.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum Es sind insbesondere zwei finanzpolitische Rahmenbedingungen, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Einfluss auf die Haushaltswirtschaft aller Länder haben: Zum einen die Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr 2020. Die Länder müssen dann strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen. Zum anderen die anstehende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ebenfalls zum Jahr 2020. Hiervon sind eine Reihe einfachgesetzlicher Regelungen betroffen. Da gegenwärtig noch keine Anschlussregelungen gefunden wurden, sind die Planungen für das Jahr 2020 mit erheblichen Haushaltsrisiken für Thüringen verbunden. 2.3.1 Schuldenbremse und Stabilitätsrat Im Rahmen der Föderalismuskommission II wurde die Neuregelung der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Jahr 2009 beschlossen. Nach Artikel 109 Abs. 3 GG in seiner neuen Fassung sind die Haushalte von Bund (ab dem Jahr 2016) und Ländern (ab dem Jahr 2020) demnach ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Regelung erlaubt jedoch Ausnahmen bei Konjunkturschwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen. Für die Länder ist somit in einer konjunkturellen Normallage jegliche Neuverschuldung ausgeschlossen. Regelungen zur konkreten Ausgestaltung hierzu können die Länder individuell im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen treffen. Für den Bund ist eine geringfügig abweichende Regelung vorgesehen. Dessen Kreditaufnahme darf auch in konjunkturellen Normalzeiten 0,35 % des (nominalen) Bruttoinlandsproduktes betragen. Die Konkretisierungen der Schuldenregelung für den Bund sind in Artikel 115 GG festgehalten. Die derzeit in der Thüringer Verfassung (ThürVerf) im Artikel 98 festgelegte Schuldenregelung orientiert sich an der alten grundgesetzlichen Fassung des Bundes („Goldene Regel“): die Einnahmen aus Krediten dürfen die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Im Jahr 2009 wurde mit Wirkung zum Jahr 2011 in der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) jedoch eine strengere Regelung aufgenommen. Gemäß § 18 ThürLHO ist der Haushaltsplan grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen sind demnach nur bei besonderen Konjunktureinbrüchen, Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. In diesen Fällen ist mit der Kreditaufnahme jedoch gleichzeitig ein 5-jähriger, verbindlicher Tilgungsplan festzulegen. 12 Die Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse war eine Reaktion auf die immer weiter steigenden Schuldenstände der öffentlichen Haushalte. Die Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden sind allein im Zeitraum von 1991 bis 2015 von 600 Mrd. EUR auf 2.026 Mrd. EUR gestiegen. Im Jahr 2015 entfielen davon 62,3 % auf den Bund, 30,5 % auf die Länder und 7,2 % auf die Gemeinden. Zum 31. Dezember 2015 lag die Verschuldung des Freistaates (im Kernhaushalt des Landes) bei 15,76 Mrd. EUR. Die Entwicklung seit 2005 ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abbildung 8: Entwicklung der Verschuldung des Freistaates Thüringen im Kernhaushalt in den Jahren 2005 bis 2015 16,5 16,0 15,5 15,0 14,5 14,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Angaben in Mrd. EUR. Nachdem die Verschuldung des Freistaates Thüringen von 15,0 Mrd. EUR im Jahr 2005 auf 16,3 Mrd. EUR im Jahr 2011 gestiegen ist, konnten seitdem kontinuierlich Schulden abgebaut werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung des Freistaates Thüringen liegt derzeit geringfügig über dem Länderdurchschnitt, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu beachten ist dabei, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Thüringen auch ohne neue Kreditaufnahme infolge des Bevölkerungsrückgangs exponentiell steigt. 13 Abbildung 9: Schuldenstand der Länder (im Kernhaushalt) je Einwohner im Jahr 2015 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 SL SH RP ST NW NI TH HE BB Lges MV BW BY SN Angaben in EUR, ohne Stadtstaaten. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenregelung wurde im Artikel 109a GG auch die Errichtung des Stabilitätsrates beschlossen. Ihm werden im Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) die folgenden Aufgaben übertragen: (i) die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern (§ 3 StabiRatG), (ii) die Feststellung ggf. drohender Haushaltsnotlagen (§ 4 StabiRatG), (iii) die Festlegung und Überwachung von Sanierungsprogrammen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (§ 5 StabiRatG) sowie (iv) die Überprüfung der Einhaltung des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizites (§ 6 StabiRatG). Im Rahmen der jährlichen Stabilitätsberichte kommen der Bund und die Länder ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Stabilitätsrat nach. In den Berichten wird insbesondere die gegenwärtige und künftige Entwicklung ausgewählter Finanzkennziffern („Struktureller Finanzierungssaldo“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Schuldenstand je Einwohner“ sowie „Zins-Steuer-Quote“) zur Beurteilung der Haushaltslage dargelegt. Wenn Länder bei diesen Kennziffern Auffälligkeiten aufweisen, kann der Stabilitätsrat eine Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage einleiten und ggf. ein Sanierungsprogramm mit dem betroffenen Land beschließen. 14 Für keine der Kennziffern kann im Stabilitätsbericht 2015 eine Auffälligkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 StabiRatG festgestellt werden. Der Freistaat Thüringen ist somit weiterhin auf einem guten Weg, die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 einhalten zu können. Allerdings verlangen die aktuellen Herausforderungen z.B. im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine weitsichtige und nachhaltige Finanzpolitik, um in den kommenden Jahren die erarbeitete Ausgangssituation nicht zu verspielen. 2.3.2 Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 Wie bereits angeführt, laufen im Jahr 2019 zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen aus, die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzausstattung des Freistaates Thüringen haben: das Maßstäbegesetz, das Finanzausgleichsgesetz (FAG), die Regelungen zum Solidarpakt II sowie das Entflechtungsgesetz. Risiken aus der noch nicht feststehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 sind deshalb in die Planungen einzubeziehen. Bund und Länder haben die Verhandlungen über die Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen im Sommer 2014 aufgenommen. Es wird angestrebt, die Verhandlungen noch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundes (2013 bis 2017) abzuschließen. Aufgrund der hohen einnahmeseitigen Risiken für die Länder, die mit den auslaufenden Regelungen verbunden sind, wäre eine frühzeitige Einigung wünschenswert. Nur dann haben die Länder die Möglichkeit, sich zielgerichtet auf eine veränderte Einnahmeausstattung ab dem Jahr 2020 vorzubereiten. Im Ergebnis der Verhandlungen müssen dabei sowohl die grundgesetzlich vorgegebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als auch die Handlungsfähigkeit aller Länder vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 im Blick behalten werden. Thüringen setzt sich in den Verhandlungen für die Wahrung seiner Haushaltsautonomie durch eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung ein. Dabei müssen sowohl die Einnahmeentwicklung vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 aber auch die relative Einnahmeposition Thüringens im Länderdurchschnitt im Blick behalten werden. 15 2.3.2.1 Bundesstaatlicher Finanzausgleich Die aktuellen einfachgesetzlichen Regelungen zum Finanzausgleich – das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz – wurden im Jahr 2001 beschlossen und sind mit dem 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Während im Maßstäbegesetz die allgemeinen Maßstäbe zur vertikalen und horizontalen Steuerverteilung definiert werden, regelt das Finanzausgleichsgesetz die konkrete jährliche Zuteilung der Steuereinnahmen auf Bund und Länder. Neben den finanzkraftabhängigen Zahlungen erhält Thüringen nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes noch Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für folgende Zwecke: • SoBEZ zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten aus dem infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft gemäß § 11 Abs. 3 FAG (2016: 614 Mio. EUR), • SoBEZ zum Ausgleich von Sonderlasten aufgrund struktureller Arbeitslosigkeit sowie daraus entstehender überproportionaler Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV-SoBEZ) gemäß § 11 Abs. 3a FAG (2016: 137 Mio. EUR) • SoBEZ zum Ausgleich überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung (Pol-BEZ) gemäß § 11 Abs. 4 FAG (2016: 56 Mio. EUR). 2.3.2.2 Solidarpakt II Ein Großteil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entfällt bisher auf die SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten. Diese sind ihrer Höhe nach zwar im FAG festgelegt, haben ihre Grundlage jedoch in den Regelungen zum Solidarpakt II. Das Gesetz zur Fortführung des Solidarpakts zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungsgesetz – SFG) wurde ebenfalls im Jahr 2001 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 verabschiedet. Die SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten stellen dabei die Leistungen des Bundes im Rahmen des Korb I des Solidarpaktes II dar. Den neuen Ländern werden hieraus für den 16 Zeitraum von 2005 bis 2019 insgesamt 105 Mrd. EUR bereitgestellt. Auf Thüringen entfallen davon 15 Mrd. EUR. Die Leistungen des Korb I sind degressiv ausgestaltet und laufen bis zum Jahr 2020 vollständig aus. Obwohl diese Mittel nicht zweckgebunden gewährt werden, müssen die neuen Länder jährlich in ihren Fortschrittsberichten die zweckgemäße Verwendung nachweisen. Die Mittel sollen zur Schließung der Infrastrukturlücke und zur Kompensation der Lasten aus der geringen kommunalen Finanzkraft eingesetzt werden. Die nachfolgende Tabelle fasst die sich nach dem Berechnungsschema der Fortschrittsberichte ergebenden Verwendungsquoten der Mittel aus den SoBEZ teilungsbedingte Lasten für Thüringen zusammen. Insbesondere in den vergangenen vier Jahren wurden deutlich mehr Investitionen durchgeführt, als SoBEZ gewährt wurden. Auch über den gesamten bisherigen Zeitraum 2005 bis 2015 kann eine vollständig zweckgerechte Verwendung der SoBEZ nachgewiesen werden. Die entsprechende rechnerische Verwendungsquote liegt bei 103,3 %. Übersicht 1: Verwendungsanteil in % Verwendung der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 32,8 64,2 108,7 108,3 111,5 86,8 81,2 121,9 156,7 165,4 192,0 Quelle: Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2015 des Freistaates Thüringen. Daneben enthält der Korb II des Solidarpaktes II überproportionale Leistungen des Bundes in den ostdeutschen Ländern zur Förderung des „Aufbau Ost“, wie folgende Abbildung zeigt. 17 Übersicht 2: Verteilung der Solidarpakt II-Mittel auf Korb I und Korb II Solidarpakt II Korb I Korb II SonderbedarfsBundesergänzungszuweisung (SoBEZ): § 11 Abs. 3 FAG: „Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft...“ Überproportionale Zweckzuweisungen des Bundes und der EU (investiv, inkl. Investitionszulage) - Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Kompensationsmittel nach Art 143 c GG (19,1 Mrd. EUR) - EU-Strukturfondsmittel (17,3 Mrd. EUR) - Bundesprogramme (inkl. Investitionszulage, Sonstiges (15,0 Mrd. EUR) Volumen: ca. 105,3 Mrd. EUR Volumen: ca. 51,4 Mrd. EUR Volumen gesamt: ca. 156,7 Mrd. EUR Die Leistungen aus dem Korb II unterliegen wie die SoBEZ ebenfalls einer Degression für den Vergabezeitraum. Allerdings unterliegt diese Degression keiner gesetzlich festgelegten jährlichen Abschmelzung, sondern hängt je nach konkreter Ausgestaltung des Korb II von den jährlich verausgabten Mitteln ab. Der Korb II sieht ein Gesamtvolumen von 51 Mrd. EUR für die Jahre 2005 bis 2019 vor. Insgesamt wurden bis zum Jahr 2014 bereits 91 % der vorgesehenen Korb II-Mittel bereitgestellt. Thüringen hat in diesem Zeitraum 8,4 Mrd. EUR aus dem Korb II erhalten. Auch diese Mittel laufen bis zum Jahr 2020 vollständig aus. Die Leistungen aus dem Korb I und dem Korb II im Rahmen des Solidarpaktes II sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. 18 Übersicht 3: Solidarpakt II-Mittel für die neuen Länder in den Jahren 2005 bis 2020 in Mrd. EUR SoBEZ teilungsbedingte Lasten (Korb I) Neue Länder SoBEZ teilungsbedingte Lasten (Korb I) Thüringen Überproportionale Überproportionale Leistungen des Leistungen des Bundes (Korb II) Bundes (Korb II) Neue Länder Thüringen 2005 10,5 1,51 5,9 1,05 2006 10,5 1,50 5,2 0,97 2007 10,4 1,48 4,9 0,83 2008 10,2 1,46 5,1 0,92 2009 9,5 1,36 5,2 0,97 2010 8,7 1,25 4,8 0,90 2011 8,0 1,15 4,7 0,87 2012 7,3 1,04 4,5 0,78 2013 6,5 0,94 4,4 0,74 2014 5,8 0,83 2,2 0,35 2015 5,1 0,72 2016 4,3 0,61 2017 3,6 0,51 2018 2,8 0,40 2019 2,1 0,30 2020 0,0 0,0 0,0 0,0 insg. 105,3 15,07 51,4 unbekannt 4,6 Mrd. EUR für die Jahre 2015 bis 2019; Aufteilung auf die Jahre und die Länder noch nicht bekannt Gegenüber dem Jahr 2005 muss Thüringen im Jahr 2020 somit einen Rückgang der Solidarpakt II-Mittel in Höhe von 2,6 Mrd. EUR in seinem Haushalt kompensieren. Dies bedeutet eine enorme Herausforderung, die derzeit durch die konjunkturell bedingte, positive Einnahmesituation etwas abgemildert wird. Diese Mehreinnahmen sind jedoch nicht nachhaltig für eine strukturelle Entlastung des Haushalts wirksam. Exkurs: Lasten aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG Die im Rahmen des Korb I des Solidarpaktes II gewährten SoBEZ zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten bilden nur einen Teil der tatsächlichen, teilungsbedingten Sonderlasten der neuen Länder ab. Keine Berücksichtigung finden vor allem die Zahlungen für die Finanzierung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. 19 Neben der Rentenversicherung gab es in der ehemaligen DDR eine Reihe von Zusatzund Sonderversorgungssystemen als zusätzliche soziale Sicherungselemente für bestimmte Personengruppen. Leistungen aus diesem System sind durch das Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden. Die neuen Länder erstatten dem Bund Aufwendungen für Leistungen an Begünstigte der Sonder- und Zusatzversorgung der ehemaligen DDR einschließlich der Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei wurde die Funktionsnachfolge der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme vor Gründung der neuen Länder und einseitig zu deren Lasten geregelt. Die finanzielle Dimension dieser Regelung war damals nicht absehbar und wurde durch nachfolgende gerichtliche Festlegungen noch verschärft. Auch die schrittweise Erhöhung des Bundesanteils gem. Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze führte zu keiner Verringerung der Zahllast. Erwartete Ausgabereduzierungen aufgrund einer sinkenden Anzahl von Leistungsberechtigten als auch einer niedrigeren Anspruchshöhe werden durch die Mehrbelastung aus Rentenerhöhungen aus den jährlichen Rentenwertbestimmungsverordnungen aufgezehrt. So stiegen die Erstattungsleistungen Thüringens in 2015 auf 401,9 Mio. EUR bzw. 4,3 % des Haushaltsvolumens und haben somit die Vorjahresausgaben nochmals überschritten. Der rechnerische Anteil an den SoBEZ teilungsbedingte Lasten erreichte mit 55,5 % einen neuen Höchststand. Dabei sind die AAÜG-Leistungen keine mit den Beamtenpensionen vergleichbaren Leistungen. Im Unterschied zu den Ausgaben für die Versorgung von Beamten, die während ihrer aktiven Zeit in dem jeweiligen Land gearbeitet haben, standen die von der Sonderund Zusatzversorgung Begünstigten nie in einem Dienstverhältnis zu den neuen Ländern, sondern haben ihre Ansprüche zu Zeiten der ehemaligen DDR erworben. Die neuen Länder sind jedoch nicht der Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR. Die neuen Länder werden demnach für Rentenleistungen in Anspruch genommen, die ansonsten bei den Sozialversicherungsträgern anfielen. Die Heranziehung der AAÜG-Lasten ist daher eindeutig eine teilungsbedingte Sonderlast, die den neuen Ländern aufgebürdet wurde, um die an sich gerechtfertigte Mehrbelastung der Rentenversicherung zu vermeiden. Diese Sonderbelastung der neuen Länder darf bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht außer Acht gelassen werden. 20 2.3.2.3 Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen Den Ländern stehen derzeit bis zum Jahr 2019 befristet Leistungen aus dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) zu. Diese Mittel dienen der Finanzierung von zusätzlichen Länderaufgaben infolge der Beendigung der Gemeinschaftsaufgaben „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ und „Bildungsplanung“ sowie der Finanzhilfen des Bundes für „Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ und „Wohnraumförderung“. Die Entflechtung von Aufgaben und Mischfinanzierungen von Bund und Ländern war ein Ergebnis der Föderalismuskommission I im Jahr 2006. Das Entflechtungsgesetz trat zum 1. Januar 2007 in Kraft. Obwohl die den Ländern übertragenen Aufgaben über das Jahr 2019 hinaus fortbestehen werden, ist die Fortführung der Finanzierung über das Jahr 2019 hinaus derzeit nicht gesichert. Die Entflechtungsmittel sind Gegenstand der Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Thüringen erhält hieraus jährlich 109,1 Mio. EUR. Im Rahmen der Asylkompromisse kam es zugunsten investiver Maßnahmen im Bereich Wohnraumförderung zur zweimaligen Aufstockung des Betrages in den Jahren bis 2019 (vgl. auch Übersicht 4). 2.3.2.4 Berücksichtigung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 im Mittelfristigen Finanzplan Die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 begannen im Sommer 2014. Sie hatten ihren Ausgangspunkt im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien im Bund vom November 2013. Darin wurden die zu beratenden Themen benannt, u.a. die Reform des Länderfinanzausgleichs, aber auch die Zukunft des Solidaritätszuschlags, die Altschuldenproblematik oder die Aufgabenverteilung der föderalen Ebenen. Die Verhandlungen haben sich als äußerst kompliziert erwiesen und sich dabei schwerpunktmäßig auf den Finanzausgleich konzentriert. Die anderen Themen - insbesondere zu Fragen der föderalen Aufgabenverteilung - sind mit fortdauernder Beratung immer weiter hintenangestellt worden. Die Länder haben, je nach Ausgangslage, höchst unterschiedliche Anforderungen an die Reform. Im Ergebnis muss sich jedoch die Ländergesamtheit gegenüber dem Bund auf eine einheitliche Position verständigen. Auf ihrer Konferenz am 3. Dezember 2015 haben 21 sich die Regierungschefinnen und -chefs auf ein gemeinsames Modell geeinigt. Die Zusage des Bundes hierzu steht allerdings noch aus. Zuletzt wurde das Thema bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 16. Juni 2016 in Berlin ohne konkrete Ergebnisse bzw. weitere Verfahrensschritte erörtert. Der gemeinsame Vorschlag der Länder umfasst im Wesentlichen folgende Elemente: • Änderungen im LFA Abschaffung des Umsatzsteuerausgleichs und stattdessen zunächst vollständige Verteilung nach Einwohnern Abschaffung des Finanzausgleichs unter den Ländern die Umverteilung unter den Ländern erfolgt nun mittels Zu- und Abschlägen bereits auf der Stufe der Umsatzsteuerverteilung Absenkung des Ausgleichsgrades im Ausgleich unter den Ländern (63 % statt bisher bis zu 72,5 %); dafür stärkere Berücksichtigung der Gemeindefinanzkraft (75 % statt bisher 64 %) Anhebung des Niveaus der allgemeinen BEZ für finanzschwache Länder unbefristete Fortführung der neuen Regelung Möglichkeit der Aufkündigung der neuen Regelungen durch Länderminderheit von drei Ländern ab dem Jahr 2030 • Änderungen Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und Zinshilfen Fortführung der Pol-SoBEZ und der Hartz IV-SoBEZ über das Jahr 2019 hinaus, Auslaufen der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten zum Jahr 2020 Neueinführung der Gemeinde-SoBEZ und der Forschungs-SoBEZ Gewährung von Zinshilfen an Bremen und Saarland von je 400 Mio. EUR • Sonstige Elemente Stärkung des Stabilitätsrates - der Stabilitätsrat soll künftig die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen Festlegung auf einen Transferweg für die Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. EUR bei der Eingliederungshilfe Beschränkte Gesetzgebungskompetenz für die Länder im Sozialbereich (insbesondere Eingliederungshilfe, Hilfen zur Erziehung) Gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern ab 2016 sollen zunächst die Konsolidierungsländer (Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland, Sach- 22 sen-Anhalt) gemeinsame Bund-Länder-Anleihen aufnehmen dürfen; ab 2020 dann alle Länder Die nachfolgende Übersicht stellt drei Einnahmeszenarien für den Landeshaushalt im Jahr 2020 dar und vergleicht sie mit den erwarteten Einnahmen der vorausgehenden Jahre 2016 bis 2019: • Ein worst-case-Szenario, in dem unterstellt wird, dass alle bis 2019 befristeten Regelungen mit finanziellen Auswirkungen für die Länder tatsächlich nicht verlängert werden – unabhängig von der sachlichen Begründbarkeit eines solchen Wegfalls; • Ein mittleres Szenario, in dem nur das Auslaufen der SoBEZ teilungsbedingte Lasten angenommen wird und die übrigen bis zum Jahr 2019 befristeten Regelungen fortgeschrieben werden (dieses mittlere Szenario dient im Weiteren auch als Grundlage in der mittelfristigen Finanzplanung); • Ein Szenario MPK-Modell, dass die Einigung der Regierungschefinnen und -chefs vom 3. Dezember 2015 auf Thüringen wiedergibt. Übersicht 4: Entwicklung der von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung potenziell betroffenen Einnahmen bis zum Jahr 2020 Doppelhaushalt Planungszeitraum Worst Case in Mio. EUR Finanzplanung 2016 2017 2018 6.024,0 6.231,0 6.542,1 6.629,7 6.806,7 6.806,7 5.576,7 Ausgleich unter den Ländern 559,0 563,0 589,0 582,0 575,0 575,0 1.540,0 Allgemeine BEZ 229,0 232,0 247,0 247,0 246,0 246,0 705,0 SoBEZ teilungsbedingte Lasten 614,5 512,1 402,3 299,9 0 0 0 Hartz IV-SoBEZ 136,8 136,8 88,7 88,7 0 88,7 88,7 55,7 55,7 55,7 55,7 0 55,7 55,7 109,1 109,1 150,7 137,2 0 109,1 0 Gemeinde-SoBEZ 0 0 0 0 0 0 271,7 ForschungsSoBEZ 0 0 0 0 0 0 13,7 7.728,1 7.839,6 8.075,5 8.040,2 7.627,7 7.881,2 8.251,5 Steuern Pol-SoBEZ Entflechtungsmittel Summe 2019 MPKModell* * unter Berücksichtigung demografischer Effekte. 23 2020 3 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2020 3.1 Eckwerte des Mittelfristigen Finanzplans Der vorliegende Mittelfristige Finanzplan umfasst den Zeitraum 2016 bis 2020. Als Ausgangsbasis für die Betrachtungen dient der Doppelhaushalt 2016/2017. Der Planungszeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2020. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 sowie über daraus resultierende finanzstatistische Kennzahlen. 24 Übersicht 5: Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 Doppelhaushalt Planungszeitraum 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamteinnahmen 9.750,9 10.083,3 10.173,7 10.018,6 9. 809,5 Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Kredite, Rücklagen und Überschüsse Vorjahr) 9.692,7 9.887,3 10.171,6 10.021,6 9.817,5 +5,0 +2,0 +2,9 -1,5 -2,0 6.024,0 6.231,0 6.542,1 6.629,7 6.806,7 559,0 563,0 589,0 582,0 575,0 1.036,0 936,6 793,8 691,4 390,4 390,3 489,0 523,3 421,7 379,1 52,0 189,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -5,0 -10,0 -15,0 Gesamtausgaben 9.750,9 10.083,3 10.173,7 10.018,6 9.809,5 Bereinigte Gesamtausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr) 9.750,9 10.083,3 10.173,7 10.018,6 9.809,5 +4,9 +3,4 +0,9 -1,5 -2,1 2.646,1 2.750,1 2.770,0 2.825,7 2.881,4 * Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen 576,3 630,1 587,7 592,3 597,0 * Zinsausgaben 492,3 468,9 454,6 448,6 429,6 * Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen 4.733,2 4.965,2 5.129,1 5.030,6 5.004,1 * Investitionsausgaben 1.302,9 1.338,1 1.435,0 1.398,0 1.294,5 * Globale Minderausgabe 0,0 -69,0 0,0 0,0 0,0 * Konsolidierungsbedarf 0,0 0,0 -202,7 -276,7 -397,1 in Mio. EUR Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in % darunter * Steuern * Länderfinanzausgleich * Bundesergänzungszuweisungen * EU-Einnahmen Entnahme aus der allg. Rücklage Nettokreditaufnahme (+)/ Tilgung (-) Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in % darunter * Personalausgaben 25 Übersicht 6: Ausgewählte finanzstatistische Kennzahlen für die Jahre 2016 bis 2020 Doppelhaushalt Planungszeitraum in % 2016 2017 2018 2019 2020 Steuerdeckungsquote 61,8 61,8 64,3 66,2 69,4 Personalausgabenquote 27,1 27,3 27,2 28,2 29,4 Investitionsausgabenquote 13,4 13,3 14,1 14,0 13,2 Zinsausgabenquote 5,0 4,6 4,5 4,5 4,4 Zins-Steuerquote 8,2 7,5 6,9 6,8 6,3 Aus der Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen mit den geplanten Ausgaben in den Jahren 2018 bis 2020 lässt sich ein Konsolidierungsbedarf von 202,7 Mio. EUR in 2018 bis 397,1 Mio. EUR in 2020 erkennen (vgl. Übersicht 6). Zu gegebener Zeit wird zu entscheiden sein, wie dieser Konsolidierungsbedarf konkret erbracht wird. Aufgrund der Regelungen des § 18 ThürLHO zur Begrenzung der Neuverschuldung ist unter den gegenwärtigen konjunkturellen Rahmenbedingungen eine Kreditaufnahme in diesen Jahren nicht möglich. Zusätzlich kommt das grundgesetzliche Verschuldungsverbot ab 2020 zum Tragen. 3.2 Entwicklung der Einnahmen 3.2.1 Gesamteinnahmen Die mittelfristige Finanzplanung geht von sinkenden Einnahmen ab dem Jahr 2018 aus. Zwar wachsen die Steuereinnahmen sowie die steuerinduzierten Einnahmen dynamisch an, können aber die rückläufigen teilungsbedingten SoBEZ nur begrenzt abfangen. Bei den EU-Einnahmen kommt es aufgrund von Abschlusszahlungen aus der Förderperiode 2007 bis 2013 in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zu erhöhten Einnahmen. Bei der Fortschreibung der Einnahmen (und Ausgaben) sind bereits die finanzwirksamen Beschlüsse der jüngsten Konferenzen der Regierungschefinnen und -chefs jeweils mit der Bundeskanzlerin vom Juni und Juli 2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften enthalten. Folgende Elemente wurden damit im Zahlenwerk berücksichtigt: 26 • Entlastung um 5 Mrd. EUR p.a. ab dem Jahr 2018 im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes durch Erhöhung des Anteils von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer um 4,2 Mrd. EUR in 2018 und 3,4 Mrd. EUR ab 2019 sowie Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 0,8 Mrd. EUR in 2018 und 1,6 Mrd. EUR ab 2019 (Anteil Land Thüringen: 25,7 Mio. EUR p.a.; Anteil Kommunen: ca. 85 Mio. EUR p.a.) • zusätzliche Aufstockung der Regionalisierungsmittel um 200 Mio. EUR auf dann 8,2 Mrd. EUR p.a. • Übernahme der steigenden Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. EUR in den Jahren 2016 bis 2018 • Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. EUR p.a. in den Jahren 2016 bis 2018 (Anteil Thüringen: 51,4 Mio. EUR p.a.) • Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 500 Mio. EUR jeweils im Jahr 2017 und 2018 (Anteil Thüringen: 13,5 Mio. EUR p.a.) Die Planungsgrundlage für den mittelfristigen Finanzplan stellt der Doppelhaushalt der Jahre 2016 und 2017 dar. Finanzwirksame MPK-Beschlüsse, die sich auf diese Jahre auswirken, bleiben im Zahlenwerk der Jahre 2016 und 2017 deshalb unberücksichtigt. Darüber hinaus bleibt der Beschluss der MPK vom 16. Juni 2016 zu den „Hilfen für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben“ unberücksichtigt. Aufgrund der hohen Unsicherheiten hinsichtlich der Zahl der tatsächlichen Antragsstellungen und des konkreten Auszahlungsbeginns sowie der Auszahlungsdauer, ist eine Berücksichtigung der daraus resultierenden Belastungen des Haushalts noch nicht im Zahlenwerk abbildbar. Die nachfolgende Übersicht stellt die Einnahmen der Jahre 2016 bis 2020 nach ausgewählten Kategorien dar. 27 Abbildung 10: Einnahmestruktur 2016 bis 2020 11.000 Mio. Euro 10.000 189,0 294,7 52,0 378,7 390,3 9.000 489,0 741,9 694,5 367,4 8.000 614,5 ∑ 10.018,6 ∑ 10.173,7 ∑ 10.083,3 ∑ 9.750,9 377,2 512,1 ∑ 9.809,5 290,7 286,7 421,7 523,3 813,3 799,0 282,8 Entnahmen aus allgem. 379,6 Rücklagen 796,1 359,1 372,4 329,8 sonstige Einnahmen (z.B. Verwaltungseinnahmen) 299,9 402,3 7.000 EU-Programme (z.B. EFRE, ESF, ELER) 6.000 Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen 5.000 Bund-Länder-Programme 4.000 7.253,5 7.479,5 8.021,1 7.852,1 7.771,5 3.000 SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten 2.000 Steuern, LFA, BEZ (ohne teilungsbedingte SoBEZ), Kompensation KFZ-Steuer, 1.000 Schuldentilgung 0 -5 -10 -15 -1.000 Soll 2016 Soll 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 28 Finanzplan 2020 3.2.2 Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen Die im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesenen Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen BEZ basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2015. Zusätzlich wurden ein zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwarteter Entlastungbetrag zugunsten der Länder im Bereich Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie die positive Entwicklung der Steuereinnahmen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte zudem die Veranschlagung von Steuermehreinnahmen in Höhe von 32 Mio. EUR aus der beschlossenen Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Ab dem Jahr 2018 liegen den Betrachtungen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2016 ergänzt um die berücksichtigten MPK-Beschlüsse vom Juni und Juli 2016 zugrunde. Übersicht 7: Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2016 bis 2020 Doppelhaushalt in Mio. EUR 2016 Steuern Planungszeitraum 2017 2018 2019 2020 6.024,0 6.231,0 6.542,1 6.629,7 6.806,7 Länderfinanzausgleich 559,0 563,0 589,0 582,0 575,0 Allgemeine BEZ 229,0 232,0 247,0 247,0 246,0 6.812,0 7.026,0 7.378,1 7.458,7 7.627,7 136,8 136,8 88,7 88,7 88,7 SoBEZ politischer Führung 55,7 55,7 55,7 55,7 55,7 Kfz-Steuer-Kompensation 230,5 230,5 230,5 230,5 230,5 18,5 30,5 18,5 18,5 18,5 7.253,5 7.479,5 7.771,5 7.852,1 8.021,1 Hartz IV-SoBEZ Nachrichtlich: Steuerähnliche Abgaben Gesamt Abweichungen durch Rundung. Im Hinblick auf das Auslaufen des Finanzausgleichsgesetzes mit Ablauf des Jahres 2019 werden in der Steuerschätzung die für das Jahr 2019 geltenden Regelungen zum Länderfinanzausgleich und den allgemeinen BEZ als technische Annahme in das Jahr 2020 fortgeschrieben. Insofern ist das Ergebnis für das Jahr 2020 abhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen. Es kann daher sowohl inhaltlich als auch betragsmäßig zu erheblichen Abweichungen kommen. 29 Im Jahr 2015 erreichten Steuereinnahmen, Länderfinanzausgleich und allgemeine BEZ mit 6.635 Mio. EUR einen neuen Höchststand. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind im Haushaltsplan entsprechende Einnahmen in Höhe von 6.812 Mio. EUR und 7.026 Mio. EUR veranschlagt. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums werden Einnahmen in Höhe von 7.628 Mio. EUR erwartet. Damit wird auch weiterhin von einem dynamischen Anwachsen der Steuereinnahmen ausgegangen. Abbildung 11: Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen BEZ des Landes seit 2010 (in Mio. EUR) 8.000 7.628 7.500 7.378 7.459 2018 2019 7.026 6.812 7.000 6.635 6.314 6.500 6.141 5.899 6.000 5.529 5.500 5.186 5.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2020 Grundlage für diese erneute Verbesserung der Einnahmeerwartungen in den Jahren des Betrachtungszeitraums ist die Annahme einer weiterhin stabilen Konjunkturentwicklung in den kommenden Jahren. Die unterstellten BIP-Wachstumserwartungen liegen im Planungszeitraum bei jeweils überdurchschnittlichen 1,5 % im Jahr. Aber auch die Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung nach § 1 FAG zugunsten der Länder aufgrund der Asylkompromisse spielen in den Jahren ab 2015 eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die entsprechenden Steuermehreinnahmen betrugen im Jahr 2015 53,1 Mio. EUR. In den Haushaltsansätzen 2016 und 2017 sind entsprechend der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung diesbezüglich vorliegenden Prognosen jeweils 78,0 Mio. EUR eingeplant. Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie des sich abzeichnenden Verfahrens zur personenscharfen Spitzabrechnung der Asylbewerberzahlen wird es zu abweichenden tatsächlichen Steuermehreinnahmen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in diesen Jahren kommen. Im Planungszeitraum wird von asylbedingten Steuermehreinnahmen unter Einbeziehung der aktuellen 30 Beschlüsse in Höhe von 126,6 Mio. EUR in 2018, 52,9 Mio. EUR in 2019 und 44,0 Mio. EUR in 2020 ausgegangen. Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie die allgemeinen BEZ ergeben sich entsprechend der Systematik des Finanzausgleichsgesetzes in Abhängigkeit von der relativen Steuerkraft des Landes je Einwohner zum Länderdurchschnitt. Diese originäre Steuerkraft betrug für Thüringen im Jahr 2015 55,2 % des Länderdurchschnitts. Innerhalb des Betrachtungszeitraums wird ein weiterer Zuwachs der relativen Steuerkraft um knapp 0,3 %-Punkte pro Jahr auf 56,7 % in 2020 erwartet. Die Steuerdeckungsquote beträgt im laufenden Haushalt 61,8 % und wird angesichts der konjunkturbedingt wachsenden Steuereinnahmen kontinuierlich ansteigen. Die aktuelle Planung geht von einem Anwachsen der Steuerdeckungsquote auf 69,4 % in 2020 aus. Die SoBEZ gem. § 11 Abs. 4 FAG wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung betragen für Thüringen innerhalb des Betrachtungszeitraums jährlich 55,7 Mio. EUR. Mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) werden gem. § 11 Abs. 3a FAG den neuen Ländern seit 2005 SoBEZ zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit gewährt. Gegenwärtig beträgt die Gesamthöhe der Zuweisungen 777 Mio. EUR jährlich, die von der Ländergesamtheit aus ihrem Umsatzsteueraufkommen aufgebracht wird. Auf Thüringen entfallen davon rund 136,8 Mio. EUR jährlich, die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 veranschlagt wurden. Im Hinblick auf die im laufenden Jahr stattfindende Revision der Hartz IV-SoBEZ ist mit einer erneuten Reduzierung der Gesamthöhe der Zuweisung ab 2017 zu rechnen. Daher wurde für den Planungszeitraum ab 2018 ein reduzierter Betrag von 88,7 Mio. EUR für Thüringen berücksichtigt. 3.2.3 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten Die SoBEZ gem. § 11 Abs. 3 FAG zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft gewährt der Bund im Rahmen des Solidarpaktes II 31 befristet bis zum Jahr 2019. Seit dem Jahr 2009 reduzieren sich diese SoBEZ jährlich um einen Betrag von über 100 Mio. EUR. Den letzten Betrag in Höhe von 299,9 Mio. EUR erhält Thüringen im Jahr 2019. Übersicht 8: SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten von 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 teilungsbedingte Sonderbedarfs-BEZ 614,5 512,1 402,3 299,9 0,0 3.2.4 Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen Die Einnahmen des Freistaates aus den Bund-Länder-Programmen sinken im mittelfristigen Planungszeitraum. Das überdurchschnittliche Niveau in den Jahren 2016 und 2017 ist auf höhere Zuweisungen des Bundes für den Hochschulpakt 2020 zurückzuführen. Nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich ca. 28 Mio. EUR zu den bisherigen Kompensationsleistungen des Bundes für investive Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus zusätzlich vereinnahmt. Im Ergebnis der MPK vom 7. Juli 2016 wurden diese Kompensationsleistungen nochmals ausgestockt (siehe Abschnitt 3.2.1). Der Thüringer Anteil von 13,5 Mio. EUR führt zu einem nochmaligen Einnahmeanstieg im Jahr 2018. Weitere zentrale Einnahmepositionen in diesem Bereich sind Einnahmen für Bildungsplanung/Forschungsförderung aus den Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK sowie die Städtebauförderung. Die Programme sind vom Land mitzufinanzieren. Übersicht 9: Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen von 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Einnahmen aus BundLänder-Programmen 367,4 377,2 372,4 359,1 329,8 3.2.5 Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen Einen wesentlichen Anteil an den Einnahmen des Landes für bundesgesetzliche Leistungen nehmen die Leistungen nach dem Regionalisierungsgesetz ein. Diese Mittel wurden zum 1. Januar 2016 auf 8,0 Mrd. EUR aufgestockt. Anders als in der Vergan32 genheit werden diese Mittel jährlich mit 1,8 % dynamisiert. Auf der MPK am 16. Juni 2016 wurde eine weitere Aufstockung von 200 Mio. EUR beschlossen. Diese Aufstockung gilt ebenfalls bereits ab dem Jahr 2016. Von ihr profitieren insbesondere die neuen Länder. Der Aufstockungsbetrag nimmt ebenfalls an der Dynamisierung teil. Eine weitere Einnahmeposition betrifft die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, die seit 2014 vom Bund vollständig erstattet werden. Mit der Weiterleitung vom Land an die Kommunen werden diese in gleicher Höhe entlastet. Der Aufwuchs der Einnahmen ergibt sich im Wesentlichen durch die mehrfache Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft nach SGB II. Hierbei wurde sowohl die Entlastung der Kommunen durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung als auch die Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft entsprechend der MPK-Beschlüsse unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften bereits in die Finanzplanung einbezogen. Auch diese Bundesleistung wird ausgabeseitig an die Kommunen weitergeleitet. Übersicht 10: Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen von 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen 694,5 741,9 813,3 799,0 796,1 3.2.6 Einnahmen aus EU-Programmen Die Einnahmen des Landes von der EU fließen im Betrachtungszeitraum entsprechend des Abschlusses der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013. Für das Jahr 2016 wird für den ESF noch mit einer Erstattung in Höhe von 9,3 Mio. EUR und für das Jahr 2017 bereits mit einer Abschlusszahlung aus dem EU-Fonds ELER/EMFF in Höhe von 32,9 Mio. EUR gerechnet. Die Finanzplanung geht zudem davon aus, dass die Abschlusszahlungen für die Förderperiode 2007 bis 2013 für den Bereich EFRE im Jahr 2018 in Höhe von ca. 73,9 Mio. EUR sowie für den Bereich ESF in Höhe von ca. 31,5 Mio. EUR im Jahr 2019 eingehen werden. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 steht dem Freistaat ein Mittelvolumen in Höhe von ca. 1.664 Mio. EUR aus den EU-Strukturfonds zur Verfügung. Dies bedeutet gegenüber der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 mit einem Volumen von 2.107 33 Mio. EUR eine deutliche Reduzierung der EU-Strukturfondsmittel um 443 Mio. EUR. Die finanzielle Ausstattung des ELER in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt (unter Berücksichtigung der Umschichtungsmittel von der 1. in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in Höhe von 54 Mio. EUR) 679,7 Mio. EUR. Gegenüber der alten Förderperiode ergibt sich für Thüringen somit eine Absenkung der ELER-Mittel von bisher 747,6 Mio. EUR um 67,9 Mio. EUR. Dies entspricht einer Kürzung um 9,1 %. Die Genehmigung des OP EFRE erfolgte am 3. Dezember 2014. Das OP ESF wurde am 3. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt. Für das Jahr 2016 beträgt der Vorschuss für EFRE und ESF insgesamt 46,9 Mio. EUR und für das Jahr 2017 41 Mio. EUR. Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Thüringen wurde am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Vorschusszahlungen aus dem ELER wurden für das Jahr 2016 in Höhe von 6,8 Mio. EUR geleistet. Dies entspricht 1 % des Gesamtvolumens. Unter diesen Annahmen ergeben sich voraussichtlich folgende Einnahmen des Landes von der EU für die Jahre 2016 bis 2020. Übersicht 11: Einnahmen aus EU-Programmen in den Jahren 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Einnahmen aus EUprogrammen 390,3 489,0 523,3 421,7 379,6 3.2.7 Schuldentilgung Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurde abweichend von vergangenen Haushaltsjahren die planmäßige Tilgung insbesondere aufgrund der enormen Belastungen infolge der Bewältigung der Flüchtlingskrise ausgesetzt. Ab dem Jahr 2018 ist jedoch wieder eine regelgebundene Tilgung vorgesehen, um die Schuldenlast des Freistaates Thüringen von derzeit 15,757 Mrd. EUR (Stand: 31. Dezember 2015) abzubauen. Eine solche regelgebundene Tilgung könnte mit der vom Thüringer Finanzministerium vorgeschlagenen Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie erreicht werden. Danach soll für 34 neu verbeamtete Bedienstete die Differenz zu den Ausgaben des Landes, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer aufzubringen sind, in die Tilgung der bestehenden Landesschulden investiert werden. Für die Jahre 2018 bis 2020 ergibt sich eine Tilgung von 5 Mio. EUR, 10 Mio. EUR und 15 Mio. EUR. Mit einem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt, kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben zumindest teilweise im Landeshaushalt kompensiert werden. Gleichzeitig würde mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags umgesetzt. Darin wird gefordert, für künftige Verbeamtungen finanzpolitische Vorkehrungen zu treffen, um zukünftigen Pensionslasten besser Rechnung tragen zu können. Im Zuge der noch ausstehenden Beratungen innerhalb der Landesregierung hierzu sind noch Änderungen am Konzept selbst sowie an dem vorgesehenen Tilgungspfad möglich. 3.3 Entwicklung der Ausgaben 3.3.1 Gesamtausgaben Die bereinigten Gesamtausgaben steigen zunächst von 9,8 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf 10,2 Mrd. EUR im Jahr 2018 an. Ausgehend von den erwarteten Einnahmen in den Jahren des Planungszeitraums ist – unter Berücksichtigung der Schuldenbremse – ein Rückgang der Gesamtausgaben bis 2020 auf 9,8 Mrd. EUR notwendig. Wesentliche Ausgabenbereiche sind die Personalausgaben, die weiterhin ansteigen, sowie die Ausgaben für die Kommunen. Die Haushalte im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 sind zudem signifikant durch die Ausgaben im Zusammenhang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen beeinflusst. Wurden im Haushaltsjahr 2015 noch Ist-Ausgaben in Höhe von 199 Mio. EUR geleistet, so sind im Haushalt 2016 bereits 538 Mio. EUR und für das Jahr 2017 672 Mio. EUR für den Gesamtbereich Asyl und die unbegleiteten Minderjährigen etatisiert. Führt man sich die Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab Beginn des Jahres 2015 bis heute vor Augen, so ist festzustellen, dass eine sicher belastbare Prognose der für die 35 zu erwartenden Ausgaben entscheidenden Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren nicht möglich ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Zugangszahlen von Flüchtlingen seit Beginn des Jahres 2016 wird für diese Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 jedoch angenommen, dass sich die noch mit dem Haushalt 2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 erwarteten Ausgabensteigerungen nicht vollumfänglich realisieren. Zudem ist anzunehmen, dass sich Verschiebungen in der Ausgabenstruktur weg von den Ausgaben für die Erstaufnahme und die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zu Ausgaben im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme und Maßnahmen der Integration ergeben werden. Die MPK-Beschlüsse vom Juni und Juli 2016 haben diesen Entwicklungen bereits in gewissem Maße Rechnung getragen. Welche zusätzlichen Veränderungen noch folgen, ist gegenwärtig offen. Davon ausgehend wird für die Planjahre 2018 bis 2020 angenommen, dass sich die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige jährlich auf dem Niveau des Jahres 2016 bewegen werden, ohne gegenwärtig eine exakte Zuordnung auf die einzelnen Aufgabenbereiche vornehmen zu können. Das – gesetzgeberisch bisher noch nicht umgesetzte – beitragsfreie KITA-Jahr ist ab 2018 als zusätzlich zu erwartende Ausgabesteigerung mit berücksichtigt. Die nachfolgende Übersicht stellt die Ausgaben der Jahre 2016 bis 2020 nach ausgewählten Kategorien dar. Wesentliche Kategorien werden in den anschließenden Abschnitten erläutert. 36 Abbildung 12: Ausgabestruktur 2016 bis 2020 11.000 Mio. Euro 34,5 10.000 43,1 533,0 9.000 8.000 492,3 484,0 468,9 142,0 607,7 ∑ 10.018,6 ∑ 10.173,7 ∑ 10.083,3 ∑ 9.750,9 140,9 620,2 537,0 34,5 536,0 454,6 141,8 448,6 643,9 616,9 636,5 615,9 37,2 525,3 141,9 429,6 663,2 681,5 600,7 571,9 578,2 483,0 707,0 771,3 alternative Finanzierung 59,8 142,5 restliche Ausgaben (Mieten/ Bewirtschaftung, disponible Ausgaben, Globale Minderausgabe) Zinsen 450,8 506,2 403,6 7.000 ∑ 9.809,5 432,0 Landesprogramme 630,8 544,1 Vereinbarungen und Verträge 6.000 1.822,2 1.986,0 1.952,0 1.930,6 1.935,0 Bund-Länder-Programm/ Institutionelle Förderung 5.000 EU-Programme (z.B. EFRE, ESF, ELER) 4.000 1.900,8 1.901,1 1.921,4 1.949,3 1.948,2 Landesgesetze (ohne KFA) 3.000 Bundesgesetze 2.000 2.646,1 2.750,1 Kommunaler Finanzausgleich 2.881,4 2.825,7 2.770,0 1.000 Personalausgaben 0 -202,7 -276,7 -397,1 -1.000 Soll 2016 Soll 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 37 Finanzplan 2020 Konsolidierungsbedarf 3.3.2 Personalausgaben und Versorgungslasten Personalausgaben sind wegen der vom Land zu erfüllenden, besonders personalintensiven Aufgaben im Planungszeitraum wiederum ein wesentlicher Teil der Landesausgaben. Im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 stellen sich die Personalausgaben ohne die ausgegliederten Bereiche, wie z. B. die Thüringer Hochschulen, wie folgt dar: Übersicht 12: Personalausgaben 2016 bis 2020 in Mio. EUR Personalausgaben Personalausgabenquote in % 2016 2017 2018 2019 2020 2.646,1 2.750,1 2.770,0 2.825,7 2.881,4 27,1 27,3 27,2 28,2 29,4 Auch die bereits durchgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wie Personal-/ Stellenabbau, Kommunalisierung oder Ausgliederungen können den im Wesentlichen der Tarifund Besoldungsanpassung geschuldeten Anstieg der Ausgaben der Hauptgruppe 4 lediglich dämpfen, jedoch nicht aufhalten. Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien sind sich daher einig, das bislang vereinbarte Stellenabbauziel beizubehalten. Gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom November 2014 ist die Zahl der im Landesdienst stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Niveau vergleichbarer deutscher Länder zu bringen. Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Stellenabbau/Aufgabenkritik“ (IMAG) werden der bisherige Stellenabbaupfad sowie seine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Ressorts überprüft. Ferner wird die IMAG unter Einbeziehung der Zielsetzungen des Koalitionsvertrages und der angestrebten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ggf. auch alternative Vorschläge zum Stellenabbau sowie der Begrenzung des Anstiegs der Personalausgaben im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungskonzeptes für den öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen erarbeiten. Wie im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesen, werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 in der Landesverwaltung zunächst 9.035 Planstellen und Stellen abgebaut bzw. durch Rückführung von Zuschüssen für Personalausgaben ein entsprechender monetärer Gegenwert eingespart. 38 Bestandteil der Personalausgaben sind auch die Versorgungsausgaben für Beamte und Richter sowie deren Hinterbliebenen. Mussten im Jahr 2015 in der Obergruppe 43 (ohne ausgegliederte Bereiche, wie z. B. die Thüringer Hochschulen) Versorgungsausgaben von mehr als 130 Mio. EUR vom Land geschultert werden, ist hier bis zum Jahr 2020 ein weiterer Aufwuchs auf über 210 Mio. EUR zu erwarten. 3.3.3 Ausgaben an den kommunalen Bereich Die finanzielle Gesamtausstattung der Kommunen wird – neben den eigenen Einnahmen der Kommunen – sowohl durch Leistungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz ThürFAG (Kapitel 1720 des Thüringer Haushaltsplanes) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als auch durch Zuschüsse aus den Ressorteinzelplänen und damit außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Nach Artikel 93 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu gewähren, damit diese die ihnen übertragenen und pflichtigen, aber auch freiwillige Aufgaben in angemessener Weise wahrnehmen können. Seit dem Jahr 2013 bestimmt sich die Finanzausgleichsmasse nach gesetzlich vorgeschriebenen Parametern (§ 3 ThürFAG), wie z.B. die Steuereinnahmen, die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und die wesentlichen Solidarpaktmittel auf Seiten des Landes und die Gemeindesteuereinnahmen auf Seiten der Kommunen. Somit ergibt sich für das Land wie auch die Kommunen hinsichtlich der Finanzausgleichsmasse als regelgebundenen Teil der angemessenen Finanzausstattung eine bessere Planbarkeit. Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das ThürFAG in bestimmten Abständen Revisionen vor. Zur Übergangsevaluation nach § 3 Abs. 8 ThürFAG wurde ein ausführlicher Bericht erarbeitet, welcher der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs als Anlage 1 beigefügt wurde. Dieser Bericht diente als Basis für die Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2016ff. Zum Ausgleichsjahr 2018 wird eine erneute Überprüfung gemäß § 3 Abs. 5 ThürFAG stattfinden. 39 Nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz in seiner aktuellen Fassung erhöht sich mit Wirkung ab dem Jahr 2016 der kommunale Anteil im Rahmen des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes von 36,47 % auf 36,92 %. Hierdurch ergibt sich eine Finanzausgleichsmasse von 1,901 Mrd. EUR sowohl für 2016 als auch für 2017. Darüber hinaus ergeben sich auf Basis der Steuerschätzung Mai 2016 für den mittelfristigen Planungszeitraum folgende Finanzausgleichsmassen: Übersicht 13: Finanzausgleichsmasse 2016 bis 2020 in Mio. EUR Finanzausgleichsmasse 2016 2017 2018 2019 2020 1.900,8 1.901,1 1.948,2 1.949,3 1.921,4 Abbildung 13: Entwicklung der Finanzmasse der Kommunen 2016 bis 2020 4.000 3.500 3.392 3.639 3.682 3.720 1.948 1.949 1.921 3.494 3.000 2.500 1.901 1.901 FAG-Masse 2.000 Steuern 1.500 1.000 1.593 1.691 1.732 1.799 1.491 2016 2017 2018 2019 2020 500 0 Die in der Finanzausgleichsmasse enthaltenen allgemeinen Schlüsselzuweisungen belaufen sich im Jahr 2016 auf rund 1,232 Mrd. EUR und in 2017 auf rund 1,222 Mrd. EUR. In der Finanzausgleichsmasse sind im Jahr 2016 rund 273,3 Mio. EUR und in 2017 rund 277,6 Mio. EUR für die Erstattung der angemessenen Kosten für übertragene staatliche Aufgaben (Mehrbelastungsausgleich – ehemalige Auftragskostenpauschale) enthalten. Seit dem 40 Ausgleichsjahr 2013 wird für diesen gesamten Aufgabenbereich ein Betrag je Einwohner nach den bisherigen Verwaltungseinheitstypen ausgereicht. Weitere wesentliche Bestandteile der Finanzausgleichsmasse sind die Sonderlastenausgleiche für Kindertagesbetreuung sowie Schule. Diese belaufen sich in Summe auf insgesamt 333,2 Mio. EUR in 2016 und 337,0 Mio. EUR in 2017. Die Leistungen des Landesausgleichsstocks sind auf jährlich 47 Mio. EUR aufgestockt worden. Ebenso wurde ein Sonderlastenausgleich für die Belastungen der Kurorte im Umfang von 10 Mio. EUR eingeführt. Darüber hinaus werden außerhalb des ThürFAG weitere Leistungen des Landes an die Thüringer Kommunen ausgereicht. Diese ergeben sich aus der sogenannten Anlage 3 zum ThürFAG. Diese besonderen, zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen, zum Teil freiwilligen Leistungen des Landes bestimmen sich - wie der die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen übersteigende Anteil der Finanzausgleichsmasse - nach der Leistungsfähigkeit des Landes und werden weitgehend nach Maßgabe des Landeshaushalts festgesetzt. Sie wurden insbesondere aufgrund der Prognose hinsichtlich der steigenden Flüchtlingszahlen entsprechend höher etatisiert. So belaufen sich die Leistungen der sog. Anlage 3 (Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs) auf ca. 1,1 bzw. 1,2 Mrd. EUR in den Jahren 2016 und 2017. Wie sich die Höhe der Leistungen des Landes außerhalb des ThürFAG entwickeln wird, hängt u.a. von der zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab. 3.3.4 Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen Der Anstieg der Ausgaben des Landes für bundesgesetzliche Leistungen in 2017 hat seine Ursache im Wesentlichen in den bundesgesetzlichen Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge. Hierfür steigt zunächst die Beteiligungsquote des Bundes bei den Kosten der Unterkunft für die Thüringer Kommunen von 31,3 % in 2016 auf 35,0 % in 2017. Ab dem Jahr 2018 sind die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zum einen für steigende Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge sowie zum anderen zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes gemäß dem MPK-Beschluss vom 16. Juni 2016 berücksichtigt (siehe hierzu auch Abschnitte 3.2.1 und 3.2.5). 41 Weitere vom Bund mitfinanzierte Leistungen in diesem Ausgabenbereich sind z. B. Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Die Ausgaben für den Maßregelvollzug stellen hingegen Verpflichtungen dar, die vom Land aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben zu leisten sind. Wesentliche finanzielle Belastungen entstehen dem Freistaat in diesem Bereich auch durch die Erstattungen an die Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Ferner werden hier die Ausgaben erfasst, die durch Bundeseinnahmen voll finanziert sind. Dies sind die Ausgaben für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, das Bundesprogramm GVFG sowie Ausgaben in Verbindung mit dem Regionalisierungsgesetz. Die sich aus dem MPK-Beschluss vom 16. Juni 2016 sowie dem zusätzlichen Aufstockungsbetrag insbesondere für die neuen Länder (vgl. Abschnitt 3.2.1) ergebenden Mehreinnahmen werden vollständig verausgabt. Übersicht 14: Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen von 2016 bis 2020 in Mio. EUR Ausgaben für bundesgesetzliche Leistungen 3.3.5 2016 2017 2018 2019 2020 1.822,2 1.986,0 1.952,0 1.935,0 1.930,6 Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen In diesem Abschnitt werden die Ausgaben des Landes aufgrund landesgesetzlicher Regelungen mit Ausnahme der Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs betrachtet. Das vergleichsweise hohe Ausgabeniveau in den Jahren 2018 und 2019 ist auf die Auswirkungen des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform in Thüringen i. H. v. 155 Mio. EUR zurückzuführen. Weitere Ausgaben für Landesgesetze betreffen beispielsweise die Zahlung des Landesblindengeldes, die Leistungen an Schulen in freier Trägerschaft, die Zuschüsse für Forschung an Hochschulen und Hochschulklinikum und die Leistungen aufgrund der Staatskirchenverträge. Die Leistungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz laufen in 2017 aus. Für das Schulbauprogramm bis 2019 sind entsprechend Mittel ausgewiesen. 42 Ferner ist in diesem Ausgabenbereich die Zuführung zu den Thüringer Sondervermögen enthalten. Aufgrund des gesetzlichen Endes des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“ sind ab 2018 die laufenden Ausgaben aus dem Landeshaushalt zu erbringen. Auch die Zuführungen an das Teilvermögen „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ steigen jährlich an. Übersicht 15: Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen von 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Ausgaben für landesgesetzliche Leistungen 544,1 578,2 771,3 707,0 630,8 3.3.6 Ausgaben für EU-Programme Die Förderperiode 2014 bis 2020 befindet sich in der Umsetzungsphase. Dies schlägt sich in steigenden Ausgaben nieder. Aus der Förderperiode 2007 bis 2013 ergeben sich ab 2016 keine Ausgaben mehr. Übersicht 16: Ausgaben für EU-Programme von 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Ausgaben für EU-Programme 403,6 483,0 506,2 450,8 432,0 3.3.7 Zinsausgaben Abhängig vom Schuldenstand, aber auch den für die Schulden im Durchschnitt zu zahlenden Zinsen ergibt sich die Zinsbelastung des Landeshaushaltes. Die erwartete Entwicklung der Zinsausgaben im Finanzplanungszeitraum spiegelt die lang andauernde Niedrigzinsphase wider. So konnte in den letzten Jahren durch Umschuldungen der Durchschnitt der zu zahlenden Zinsen, gerechnet auf den Gesamtschuldenstand, reduziert werden. 43 Übersicht 17: Entwicklung der Zinsausgaben in den Jahren 2016 bis 2020 in Mio. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 Zinsausgaben 492,3 468,9 454,6 448,6 429,6 5,0 4,6 4,5 4,5 4,4 Zinsausgabenquote in % Aufgrund der Unwägbarkeiten auf den Finanzmärkten besteht bezüglich der Kalkulation der Zinsausgaben für die kommenden Jahre Unsicherheit. 44 Anlage 1 Seite 1 Einnahmen und Ausgaben 2016 bis 2020 nach Arten - gemeinsames Schema Ziffer Gruppe 1 Zweckbestimmung Finanzplanung 2019 2016 2017 Einnahmen der laufenden Rechnung (Ziff. 11-17) 9.143,3 9.236,7 9.495,0 9.461,6 9.285,9 6.024,0 6.231,0 6.542,1 6.629,7 6.806,7 2018 Mio. EUR 2020 11 011-069 Steuern und EU-Eigenmittel 12 09 (ohne 092) Steuerähnliche Abgaben (ohne Münzeinnahmen) 18,5 30,5 18,5 18,5 18,5 13 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 24,7 20,5 20,5 20,5 20,5 14 Zinseinnahmen 9,7 10,2 10,2 10,2 10,2 141 von Verwaltungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1411 152 von Ländern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1412 153 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1413 157 von Zweckverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1414 151,154,156 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 142 16 von anderen Bereichen 9,7 10,2 10,2 10,2 10,2 15 Lfd. Zuweisungen u. Zusch. (o. Schuldendiensthilf.) 2.836,8 2.789,8 2.748,1 2.626,3 2.272,7 151 von Verwaltungen 2.577,3 2.526,7 2.462,5 2.337,4 2.025,7 1.981,8 1.927,9 1.837,7 1.719,6 1.414,9 1511 211,231 vom Bund 1512 212 Länderfinanzausgleich 559,0 563,0 589,0 582,0 575,0 1513 232 sonstige von Ländern 18,3 17,7 17,7 17,7 17,7 1514 213,233 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 17,5 17,6 17,6 17,6 17,6 1515 217,237 von Zweckverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1516 216,235,236 von Sozialversicherungsträgern 0,6 0,5 0,5 0,5 0,5 1517 214,234 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 152 112,27,28 von anderen Bereichen 259,5 263,1 285,6 288,9 246,9 16 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsaufgaben 2,7 2,9 2,9 2,9 2,9 161 Schuldendiensthilfen vom öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1611 221 vom Bund 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1612 222 von Ländern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Anlage 1 Seite 2 Ziffer Gruppe 1613 223,224,225, 226,227 162 26 17 Zweckbestimmung vom sonstigen öffentlichen Bereich 2016 2017 2018 Mio. EUR Finanzplanung 2019 2020 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsaufgaben von anderen Bereichen Sonstige Einnahmen der lfd. Rechnung 2,7 2,9 2,9 2,9 2,9 227,0 151,8 152,6 153,5 154,4 171 111 Gebühren, sonstige Entgelte 111,6 112,6 113,5 114,4 115,2 172 119 Sonstige Einnahmen 115,3 39,1 39,1 39,1 39,2 Einnahmen der Kapitalrechnung (Ziff. 21-25) 549,3 650,6 676,7 560,0 531,6 6,2 6,0 6,0 6,0 6,0 2 21 131,132 Veräußerung von Sachvermögen 22 Vermögensübertragungen 526,6 632,1 658,1 541,4 513,0 221 Zuweisungen für Investitionen vom öffentlichen Bereich 318,1 320,3 334,3 322,3 293,9 290,1 292,8 306,8 294,8 266,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22,0 21,8 21,8 21,8 21,8 2211 331 vom Bund 2212 332 von Ländern 2213 333 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2214 336 von Sozialversicherungsträgern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2215 334,337 vom sonstigen öffentlichen Bereich 5,9 5,7 5,7 5,7 5,7 222 34 von anderen Bereichen 208,6 311,8 323,8 219,1 219,1 223 29 sonstige Vermögensübertragungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13,5 12,5 12,5 12,5 12,5 23 Darlehnsrückflüsse 231 von Verwaltungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2311 172 von Ländern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2312 173 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2313 177 von Zweckverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2314 171,174,176 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 von anderen Bereichen 13,5 12,5 12,5 12,5 12,5 13,5 12,5 12,5 12,5 12,5 232 2321 141,181,182 von Sonstigen im Inland 2322 146,186 vom Ausland 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 24 133,134 Veräußerung von Beteiligungen und dgl. 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 Schuldenaufnahme beim öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25 Anlage 1 Seite 3 Ziffer Gruppe Zweckbestimmung 2016 2017 2018 Mio. EUR Finanzplanung 2019 2020 251 311 vom Bund 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 252 312 von Ländern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 253 313 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 254 314,317 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3 37 Globale Mehr- oder Mindereinnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9.692,7 9.887,3 10.171,6 10.021,6 9.817,5 4 Gesamteinnahmen (Ziff. 1+2+3) Einnahmen ohne besondere Finanzierungsvorgänge 5 Besondere Finanzierungsvorgänge 58,1 196,0 2,0 -3,0 -8,0 0,0 0,0 -5,0 -10,0 -15,0 58,1 196,0 7,0 7,0 7,0 51 32 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt 52 35 Entnahme aus Rücklagen 53 36 Überschüsse aus Vorjahren 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zu- Absetzungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Haushaltstechnische Verrechnungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 9.750,9 10.083,3 10.173,7 10.018,6 9.809,5 6 64 7 38 Abschlusssumme der Haushalte (Ziff. 4+5+6) Anlage 1 Seite 4 Ziffer Gruppe 1 11 4 12 Zweckbestimmung Finanzplanung 2019 2016 2017 Ausgaben der lfd. Rechnung (Ziff. 11-15) 8.448,0 8.814,2 8.941,3 8.897,3 8.912,0 Personalausgaben 2.646,1 2.750,1 2.770,0 2.825,7 2.881,4 Laufender Sachaufwand 893,4 974,7 950,8 957,6 952,7 2018 Mio. EUR 2020 121 51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben 576,2 630,1 587,7 592,3 597,0 123 67 Erstattungen an andere Bereiche 72,8 74,1 75,8 76,8 77,8 124 686 244,4 270,5 287,2 288,5 277,8 13 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke Zinsausgaben 492,5 468,9 454,6 448,6 429,6 131 an öffentlichen Bereich 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 1311 561 an Bund 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 1312 564 an Sondervermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1313 562,563,567 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 492,3 468,9 454,6 448,6 429,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 492,3 468,9 454,6 448,6 429,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4.390,6 4.594,9 4.739,5 4.643,5 4.630,2 2.842,8 2.953,2 3.074,3 2.964,0 2.936,1 416,1 424,7 424,7 424,7 424,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22,9 24,3 24,3 24,3 24,3 1.552,2 1.546,5 1.718,6 1.619,8 1.591,9 841,8 947,9 896,9 885,4 885,4 132 an andere Bereiche 1321 573 für Ausgleichsforderungen 1322 571,575,576 für Kreditmarktmittel im engeren Sinne 1323 572 an Sozialversicherungsträger Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse (o. Schuldendiensthilfen) an Verwaltungen 14 141 1411 611,631 an Bund 1412 612 Länderfinanzausgleich 1413 632 Sonstige an Länder 1414 613 Allgemeine Finanzzuweisungen an Gemeinden (GV) 1415 633 Sonstige an Gemeinden und Gemeindeverbände 1416 614,634 an Sondervermögen 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1417 617,637 an Zweckverbände 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1418 616,636 an Sozialversicherungsträger 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 an andere Bereiche 1.547,7 1.641,6 1.665,2 1.679,5 1.694,1 1.042,2 1.093,0 1.132,9 1.147,2 1.161,8 258,0 286,1 269,2 269,2 269,2 142 1421 682,683,685 Sonstige an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen 1422 681 Renten, Unterstützungen u.ä. Anlage 1 Seite 5 Ziffer Gruppe Zweckbestimmung 1423 684 an soziale und ähnliche Einrichtungen 1424 687,688 an Ausland 2016 2017 2018 Mio. EUR Finanzplanung 2019 2020 244,8 256,4 256,4 256,4 256,4 2,7 6,2 6,8 6,8 6,8 25,4 25,6 26,5 21,8 18,2 15 Schuldendiensthilfen 151 an Verwaltungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1511 622 an Länder 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1512 623 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1513 621,624,626, 627 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 an andere Bereiche 25,4 25,6 26,5 21,8 18,2 25,0 25,3 26,2 21,5 17,9 152 1521 661,662,664 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen 1522 663 an Sonstige im Inland 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 1523 666 an Ausland 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.302,9 1.338,1 1.435,0 1.398,0 1.294,5 2 Ausgaben der Kapitalrechnung (Ziff. 21-25) 21 Sachinvestitionen 332,1 314,6 309,7 312,2 312,6 204,7 199,9 197,6 197,4 175,1 211 7 Bauausgaben 212 82 Erwerb unbeweglicher Sachen 52,2 40,6 38,9 41,6 64,3 213 81 Erwerb von beweglichen Sachen 75,2 74,1 73,2 73,2 73,2 22 Vermögensübertragungen 906,7 952,2 1.054,0 1.014,4 910,7 221 Zuweisungen für Investitionen 499,3 523,0 598,7 618,9 515,4 1,9 4,3 25,3 24,8 16,6 387,7 399,4 443,4 459,9 358,7 2211 882 an Länder 2212 883 an Gemeinden und Gemeindeverbände 2213 887 an Zweckverbände 33,9 36,4 34,9 34,9 34,9 2214 881,884,886 an sonstigen öffentlichen Bereich 75,8 82,9 95,1 99,3 105,3 222 89 Zuschüsse für Investitionen 407,4 429,2 455,4 395,5 395,3 223 69 sonstige Vermögensübertragungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 64,0 71,2 71,2 71,2 71,2 23 Darlehen 231 an Verwaltungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2311 852 an Länder 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2312 853 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Anlage 1 Seite 6 Ziffer Gruppe Zweckbestimmung 2016 2017 2018 Mio. EUR Finanzplanung 2019 2020 2313 857 an Zweckverbände 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2314 851,854,856 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 232 86,87 an andere Bereiche 64,0 71,2 71,2 71,2 71,2 24 83 Erwerb von Beteiligungen u.ä. 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Schuldentilgung an öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25 251 581 an Bund 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 252 584 an Sondervermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 253 582,583,587 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3 97 Globale Mehr- und Minderausgaben 0,0 -69,0 -202,7 -276,7 -397,1 9.750,8 10.083,3 10.173,6 10.018,6 9.809,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 9.750,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 10.083,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 10.173,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 10.018,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 9.809,5 4 5 51 511 512 513 514 52 53 6 64 7 595 593 592 591,596 91 96 98 Gesamtausgaben (Ziffern 1+2+3) (Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge) Besondere Finanzierungsvorgänge Tilgungsausgaben am Kreditmarkt für Kreditmarktmittel für Ausgleichsforderungen an Sozialversicherungsträger an Sonstige Zuführung an Rücklagen, Fonds und Stöcke Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Zu- und Absetzungen Verrechnungen u.ä. Abschlusssumme der Haushalte (Ziff. 4+5+6) www.thueringen.de Herausgeber: Thüringer Finanzministerium Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt Stand: September 2016
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