Mittelfristiger Finanzplan 2016

www.thueringen.de
Mittelfristiger Finanzplan
für die Jahre 2016 bis 2020
i
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................. I
Verzeichnis der Abbildungen ............................................................................................... II
Verzeichnis der Übersichten ............................................................................................... III
Anlagen
.................................................................................................................. III
Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................IV
1.
Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Finanzplanung ........................................ 1
2.
Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ................................................... 2
2.1
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ........................... 2
2.1.1 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Deutschland ............................ 2
2.1.2 Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Thüringen ................................ 4
2.2
Demografische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum .......................... 7
2.3
Finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum ....................... 12
2.3.1 Schuldenbremse und Stabilitätsrat ......................................................................... 12
2.3.2 Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020........................... 15
2.3.2.1 Bundesstaatlicher Finanzausgleich ........................................................................ 16
2.3.2.2 Solidarpakt II .......................................................................................................... 16
2.3.2.3 Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen................................... 21
2.3.2.4 Berücksichtigung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr
2020 im Mittelfristigen Finanzplan .......................................................................... 21
3
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum 2016 bis
2020
................................................................................................................. 24
3.1
Eckwerte des Mittelfristigen Finanzplans ................................................................ 24
3.2
Entwicklung der Einnahmen ................................................................................... 26
3.2.1 Gesamteinnahmen ................................................................................................. 26
3.2.2 Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen .................. 29
3.2.3 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten . 31
3.2.4 Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen ........................................................... 32
3.2.5 Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen........................................................ 32
3.2.6 Einnahmen aus EU-Programmen ........................................................................... 33
3.2.7 Schuldentilgung ...................................................................................................... 34
3.3
Entwicklung der Ausgaben ..................................................................................... 35
3.3.1 Gesamtausgaben ................................................................................................... 35
3.3.2 Personalausgaben und Versorgungslasten ............................................................ 38
3.3.3 Ausgaben an den kommunalen Bereich ................................................................. 39
3.3.4 Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen .................................................... 41
3.3.5 Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen .................................................... 42
3.3.6 Ausgaben für EU-Programme ................................................................................ 43
3.3.7 Zinsausgaben ......................................................................................................... 43
I
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für den
Zeitraum 2005 bis 2020
3
Abbildung 2: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Thüringen für den
Zeitraum 2005 bis 2015
5
Abbildung 3: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Thüringen und ausgewählten
Vergleichsregionen in den Jahren 2005 bis 2015
6
Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung Thüringens in den Jahren 2005 bis 2014
8
Abbildung 5: Vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung Thüringens
9
Abbildung 6: Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung in den Jahren 1998 und 2014
10
Abbildung 7: Entwicklung ausgewählter Bevölkerungsgruppen für die Jahre 1998,
2014 und 2030
11
Abbildung 8: Entwicklung der Verschuldung des Freistaates Thüringen im Kernhaushalt
in den Jahren 2005 bis 2015
13
Abbildung 9: Schuldenstand der Länder (im Kernhaushalt) je Einwohner im Jahr 2015 14
Abbildung 10: Einnahmestruktur 2016 bis 2020
28
Abbildung 11: Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen BEZ
des Landes seit 2010
30
Abbildung 12: Ausgabestruktur 2016 bis 2020
37
II
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1:
Verwendung der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten ........................ 17
Übersicht 2:
Verteilung der Solidarpakt II-Mittel auf Korb I und Korb II.......................... 18
Übersicht 3:
Solidarpakt II-Mittel für die neuen Länder in den Jahren 2005 bis 2020 .... 19
Übersicht 4:
Entwicklung der von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung
potenziell betroffenen Einnahmen bis zum Jahr 2020 ............................... 23
Übersicht 5:
Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 ... 25
Übersicht 6:
Ausgewählte finanzstatistische Kennzahlen für die Jahre 2016 bis 2020 .. 26
Übersicht 7:
Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in
den Jahren 2016 bis 2020 ........................................................................ 29
Übersicht 8:
SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten von 2016 bis 2020...................... 32
Übersicht 9:
Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen von 2016 bis 2020 ................ 32
Übersicht 10:
Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen von 2016 bis 2020 ............ 33
Übersicht 11:
Einnahmen aus EU-Programmen in den Jahren 2016 bis 2020 ................ 34
Übersicht 12:
Personalausgaben 2016 bis 2020 ............................................................. 38
Übersicht 13:
Finanzausgleichsmasse 2016 bis 2020 .................................................... 40
Übersicht 14:
Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen von 2016 bis 2020 ........ 42
Übersicht 15:
Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen von 2016 bis 2020 ......... 43
Übersicht 16:
Ausgaben für EU-Programme von 2016 bis 2020 ..................................... 43
Übersicht 17:
Entwicklung der Zinsausgaben in den Jahren 2016 bis 2020 .................... 44
Anlagen
Anlage 1:
Einnahmen und Ausgaben 2016 bis 2020 nach Arten (Gemeinsames Schema)
III
Abkürzungsverzeichnis
AAÜG
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
AK VGRdL
Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“
BEZ
Bundesergänzungszuweisungen
BIP
Bruttoinlandsprodukt
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
EMFF
Europäischer Meeres- und Fischereifonds
EntflechtG
Entflechtungsgesetz
ESF
Europäischer Sozialfonds
EU
Europäische Union
FAG
Finanzausgleichsgesetz
GAK
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
ggü.
gegenüber
GRW
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
i. V. m.
in Verbindung mit
Kfz
Kraftfahrzeug
LFA
Länderfinanzausgleich
Mio.
Million
Mrd.
Milliarde
OP
Operationelles Programm
SFG
Solidarpaktfortführungsgesetz
SGB
Sozialgesetzbuch
SoBEZ
Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen
StabG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
StabiRatG
Stabilitätsratsgesetz
ThürFAG
Thüringer Finanzausgleichsgesetz
ThürLHO
Thüringer Landeshaushaltsordnung
ThürPFG
Thüringer Pensionsfondsgesetz
ThürVerf
Thüringer Verfassung
IV
1.
Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Finanzplanung
Die Landesregierung legt diesen Finanzplan gemäß § 31 Abs. 1 ThürLHO i. V. m. §§ 9
und 14 StabG sowie § 50 HGrG vor. Für einen Zeitraum von fünf Jahren werden Umfang
und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen gegenübergestellt. Anders als der Haushaltsplan entfaltet der Finanzplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen und stellt somit auch kein Präjudiz für
künftige Ausgaben dar. Durch die Darstellung künftiger Einnahmen und Ausgaben werden
die perspektivischen Rahmenbedingungen der Finanz- und Haushaltswirtschaft aufgezeigt. Der Finanzplan bietet somit eine grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung;
gleichzeitig kann er jedoch nur als eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes
gesehen werden. Der Finanzplan ist auch deshalb gemäß § 9 Abs. 3 StabG jährlich anzupassen.
Der vorliegenden Finanzplanung kommt besondere Bedeutung zu, da erstmals das Jahr
2020 mit in die Betrachtungen eingeschlossen wird. Dieses Jahr stellt in gewisser Hinsicht
eine Zäsur in den Haushalten – insbesondere der neuen Länder – dar. Einerseits läuft im
Jahr 2019 der Solidarpakt II aus. Andererseits müssen Anschlussregelungen für die Ende
des Jahres 2019 auslaufenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich gefunden werden. Die Verhandlungen dazu sind noch immer nicht abgeschlossen, wodurch
die Planungen für das Jahr 2020 mit zusätzlichen Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmeausstattung verbunden sind.
Das erste Jahr des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums ist gemäß § 50 Absatz 2 und 3
HGrG das laufende Haushaltsjahr. Da Thüringen für die Jahre 2016 und 2017 einen Doppelhaushalt verabschiedet hat, wird der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 unabhängig von einem Haushaltsaufstellungsverfahren vorgelegt. Ausgehend vom aktuellen Doppelhaushalt 2016/2017 erstreckt sich der Finanzplanungszeitraum auf die Jahre 2018 bis
2020. Inhaltlichen Ausgangspunkt des Finanzplans bilden folglich die Haushaltspläne der
Jahre 2016 und 2017. Für die Jahre 2018 und 2019 sind die wesentlichen Punkte der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2015 bis 2019 aktualisiert bzw. fortgeschrieben worden. Die Plandaten für das Jahr 2020 wurden weitgehend aus den Vorjahren abgeleitet.
Der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wurde von der Thüringer Landesregierung im September 2016 beschlossen und anschließend dem Thüringer Landtag zur
Kenntnisnahme zugeleitet.
1
2.
Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum
Die Haushaltswirtschaft des Freistaates Thüringen ist wesentlich von den wirtschaftlichen,
demografischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen abhängig. Deshalb verschafft
dieses Kapitel einen Eindruck über deren maßgebliche Entwicklungen im Planungszeitraum. Zunächst werden dafür die aktuelle und zu erwartende wirtschaftliche und demografische Entwicklung beschrieben. Zusammen determinieren sie zu einem großen Teil die
Einnahmen des Freistaates Thüringen und sind gleichzeitig für viele Ausgabenbereiche
relevant. Im Anschluss daran werden die finanzpolitischen Rahmenbedingungen näher
beleuchtet, die mittelbar und unmittelbar die Haushaltswirtschaft berühren. Der Blick richtet
sich dabei insbesondere auf das Jahr 2020. Zum Ende des Jahres 2019 laufen zahlreiche
einfachgesetzliche Regelungen aus, die einen großen Einfluss auf die Einnahmen des
Freistaates Thüringen haben (u.a. das Finanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen zum
Solidarpakt II). Die Verhandlungen über notwenige Anschlussregelungen sind gegenwärtig
noch nicht abgeschlossen. Hieraus erwachsen – neben der Ungewissheit über die weitere
wirtschaftliche Entwicklung – zusätzliche Risiken hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmeausstattung im Jahr 2020.
2.1
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum
2.1.1
Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Deutschland
Die deutsche Wirtschaft hat ihren Aufschwung aus dem Vorjahr fortgeführt und sogar geringfügig an Dynamik gewonnen. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich 2015
um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr (2014: 1,6 %). Damit trotzte die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland abermals einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld und lag zudem über der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen Jahre.
Mit Blick auf die Jahre ab 2016 wird von einem anhaltenden Aufschwung ausgegangen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Frühjahrsprognose 2016 wird
das BIP im aktuellen Jahr ebenfalls um 1,7 % zunehmen. Für die Jahre des Finanzplanungszeitraums wird eine Wachstumsrate von 1,5 % p.a. erwartet (vgl. Abbildung 1).
2
Abbildung 1: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für
den Zeitraum 2005 bis 2020
6%
Veränderung des BIP (ggü. Vorjahr)
Durchschnitt 2005 bis 2015: 1,4% p.a.
4%
Projektion
2%
0%
-2%
-4%
-6%
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Preisbereinigt, Angaben in Prozent, bis 2015 gemäß AK VGRdL(Ist-Werte nach Revision), ab 2016: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 20. April 2016.
Der Zuwachs des BIP im Jahr 2015 wurde, wie auch schon im Vorjahr, maßgeblich durch
die binnenwirtschaftliche Nachfrage getragen. Die Konsumausgaben stiegen insgesamt
um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr (private Konsumausgaben: +1,9 %; Konsumausgaben
des Staates: +2,4 %). Ihr rechnerischer Wachstumsbeitrag zum BIP lag bei 1,6 %Punkten. Anders als im Vorjahr konnten die Bruttoinvestitionen in diesem Jahr keinen positiven Wachstumsbeitrag leisten. Sie gingen verursacht durch den anhaltenden Vorratsabbau um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Der negative Wachstumsbeitrag der Bruttoinvestitionen auf das BIP betrug rechnerisch 0,1 %-Punkte. Die Zuwachsraten bei den
Exporten und Importen von 5,4 % bzw. 5,7 % haben sich auf hohem Niveau erneut sehr
gleichmäßig entwickelt. Im Ergebnis resultiert ein Wachstumsbeitrag aus dem Außenbeitrag (Exporte abzgl. Importe) in Höhe von 0,2 %-Punkten. Die tatsächliche Entwicklung
des BIP im ersten Quartal 2016 spiegelt die Erwartungen der Frühjahrsprognose wider.
Das BIP stieg um 0,7 % im Vergleich zum Vorquartal. Der positive Wachstumskurs der
deutschen Wirtschaft setzt sich damit weiterhin fort.
3
Die Bundesregierung betont bei ihrer Frühjahrsprognose, dass das „weltwirtschaftliche
Wachstum […] insgesamt noch fragil [ist]“ (vgl. Pressemitteilung zur Frühjahrsprojektion
vom 20.4.2016). Konkrete Risiken können hierbei beispielsweise in der gegenwärtigen
Wachstumsschwäche in China und Lateinamerika; aber auch in der weiter anhaltenden
Griechenlandkrise sowie der Bankenkrise in Italien gesehen werden. Andere Ereignisse,
wie der Brexit oder der Putschversuch in der Türkei, die zwar noch keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben, aber in deren Folge zumindest die Unsicherheit der Marktteilnehmer steigt, waren zum Zeitpunkt der Frühjahrsprognose noch
nicht bekannt und konnten deshalb auch nicht in der Prognose berücksichtigt werden. Es
bestehen demnach erhebliche Risiken, die dazu führen können, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren schwächer wächst als derzeit angenommen. So haben
sich
sowohl
die
ZEW-Konjunkturerwartungen
(August)
als
auch
der
ifo1
Geschäftsklimaindex (Juli) zuletzt infolge des Brexit-Votums deutlich verschlechtert. Die
Auswirkungen der Flüchtlingsmigration sind über Annahmen zu deren Arbeitsmarktverhalten und den entsprechenden Folgewirkungen (z.B. Stärkung der binnenwirtschaftlichen
Nachfrage) hingegen in der Frühjahrsprojektion enthalten.
Im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung hat sich auch der Arbeitsmarkt weiter
positiv entwickelt. Die Arbeitslosenzahl in 2015 ist jahresdurchschnittlich um 104.000 Personen auf 2,795 Mio. Personen zurückgegangen; die Arbeitslosenquote sank damit um 0,3
%-Punkte auf nunmehr 6,4 %. Parallel hat die Erwerbstätigkeit mit 43,03 Mio. Personen
einen Rekordstand seit der Wiedervereinigung erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr waren
329.000 Personen mehr beschäftigt.
2.1.2
Wirtschaftliche Situation und weitere Entwicklung in Thüringen
Die BIP-Entwicklung in Thüringen blieb mit einer Wachstumsrate von 1,1 % im Jahr 2015,
wie auch bereits im Vorjahr, hinter dem Bundestrend zurück. Damit lag Thüringen auf dem
drittletzten Platz aller Länder und blieb hinter seinem langfristigen Durchschnitt zurück
(siehe Abbildung 2).2
1
2
Es gibt aber auch gegenteilige Ergebnisse: Das DIW-Konjunkturbarometer (Juli) kann einen
solchen Rückgang nicht feststellen.
Die vorläufigen Angaben zur BIP-Entwicklung sind äußerst revisionsanfällig. So wurden aktuell
die Wachstumsraten für 2012 von zuletzt +0,1 % auf -0,3 % und die Wachstumsraten für 2013
von - 0,4 % auf +1,4 % korrigiert. Dauerhaft valide Zahlen auf Länderebene liegen erst mit einem zeitlichen Nachlauf von drei Jahren vor.
4
Abbildung 2: Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes in Thüringen für den
Zeitraum 2005 bis 2015
6%
Veränderung des BIP (ggü. Vorjahr)
Durchschnitt 2005 bis 2015: 1,3% p.a.
4%
2%
0%
-2%
-4%
-6%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Preisbereinigt, Angaben in Prozent gemäß AK VGRdL (Ist-Werte nach Revision).
Insbesondere die Wirtschaftsbereiche Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Öffentliche und sonstige Dienstleister,
Erziehung, Gesundheit haben mit einem realen Anstieg der Bruttowertschöpfung in Höhe
von jeweils 2,0 % zum BIP-Wachstum des Jahres 2015 beigetragen. Die Bereiche Landund Forstwirtschaft, Fischerei sowie das Baugewerbe verzeichneten hingegen rückläufige
Entwicklungen. Das Verarbeitende Gewerbe, viele Jahre der Wachstumsmotor der Thüringer Wirtschaft, erzielte einen leichten Zuwachs der realen Bruttowertschöpfung in Höhe
von 0,7 %.
Hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung stehen keine länderspezifischen
Daten zur Verfügung. Allerdings veröffentlicht die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts
regelmäßig eine separate Konjunkturprognose für Ostdeutschland.3 Danach wird die Wirtschaft in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) im Jahr 2016 mit 1,7 % wachsen. Für
das Jahr 2017 geht das ifo Institut von einem Wachstum in Höhe von 1,3 % aus. Gestützt
wird das Wachstum der beiden Prognosejahre wesentlich durch die private Nachfrage. In
3
Vgl. "ifo Konjunkturprognose für Ostdeutschland und Sachsen 2016/2017", vom 28. Juni 2016..
5
der Tendenz können diese Werte auf Thüringen übertragen werden, wenngleich die Thüringer Wachstumsrate des BIP in der Vergangenheit regelmäßig nicht exakt der durchschnittlichen Wachstumsrate Ostdeutschlands entsprach.
Entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung blieb auch die Entwicklung des Thüringer
Arbeitsmarktes hinter dem Bundestrend zurück. Im Jahr 2015 hatten im Jahresdurchschnitt 1,043 Mio. Personen einen Arbeitsplatz in Thüringen. Das waren 4.200 Personen
weniger als im Jahr 2014. Damit entwickelte sich die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort Thüringen das dritte Jahr in Folge rückläufig. Die Arbeitslosenquote hingegen sank um
0,4 %-Punkte auf 7,4 %, den geringsten Wert seit der Wiedervereinigung. Damit liegt die
Arbeitslosenquote in Thüringen deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder und
nähert sich weiter dem Bundesdurchschnitt an (siehe Abbildung 3). Im bisherigen Jahresverlauf 2016 ist die Arbeitslosenquote weiter auf 6,6 % zurückgegangen. Damit waren im
Juli 2016 noch 75.153 Personen arbeitslos gemeldet.
Abbildung 3: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Thüringen und ausgewählten
Vergleichsregionen in den Jahren 2005 bis 2015
19%
17%
Deutschland
Thüringen
Westdeutschland (ohne Berlin)
Ostdeutschland (mit Berlin)
15%
13%
11%
9%
7%
5%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anmerkung: Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, Angaben in Prozent; Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf 2015.
In Anbetracht des sehr hohen Zugangs an Asylsuchenden bzw. Geflüchteten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 ist allerdings davon auszugehen, dass sich dies perspektivisch auf die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen auswirken wird. Konkrete
6
Größenordnungen sind derzeit noch nicht abschätzbar und in der weiteren Entwicklung zu
beobachten.
2.2
Demografische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum
Die Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Thüringen ist seit der Wiedervereinigung von
einer rückläufigen Bevölkerungszahl bei gleichzeitiger Alterung der Bevölkerung geprägt.
Diese Entwicklungen werden sich, mit unterschiedlichen Dynamiken, auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Hiermit sind weitreichende Einflüsse auf die Haushaltspolitik
aller Gebietskörperschaften verbunden. Eine sich ändernde Bevölkerungszahl hat unmittelbar Einfluss auf die Nachfrage nach dem öffentlichen Leistungsangebot. Mit der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung geht zusätzlich auch eine Veränderung der
Struktur der nachgefragten öffentlichen Leistungen einher. Der Umfang und die Struktur
öffentlicher Leistungen müssen deshalb regelmäßig und rechtzeitig an eine sich ändernde
Nachfrage angepasst werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Trends der vergangenen und künftigen Jahre zusammengefasst.
Mit dem Bevölkerungsrückgang geht tendenziell ein Rückgang der Zahl erwerbsfähiger
Personen mit steuerpflichtigen Einkünften einher. Da auch gleichzeitig die Zuweisungen im
bundesstaatlichen Finanzausgleich von der Einwohnerzahl abhängen, führt eine rückläufige Bevölkerungszahl unmittelbar zu Mindereinnahmen. Die Einnahmen Thüringens reagieren demnach systembedingt auf die veränderte Einwohnerzahl. Für die Ausgaben existiert
ein solch systemischer Mechanismus nicht. Hier muss die Politik zur Anpassung der Ausgaben aktiv gestaltende Eingriffe vornehmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Veränderung der Thüringer Bevölkerungszahl der vergangenen Jahre.
7
Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung Thüringens in den Jahren 2005 bis 2014
10.000
natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten abzgl. Sterbefälle)
Wanderungssaldo (Zuzüge abzgl. Fortzüge)
Bevölkerungsveränderung insgesamt
5.000
0
-5.000
-11.527
-10.015 -4.349
-15.000
-14.915 -13.856
-17.946
-20.802
-23.467
2005
2006
-10.000
-20.000
-21.946 -21.637
-25.000
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: „Wanderungsstatistik“ und „natürliche Bevölkerungsbewegungen“.
Die Bevölkerungszahl in Thüringen ist seit der Wiedervereinigung rückläufig. Während im
Jahr 1991 noch 2,57 Mio. Einwohner in Thüringen lebten, sind es im Jahr 2014 nur noch
2,16 Mio. Einwohner gewesen. Der starke Bevölkerungsrückgang unmittelbar nach der
Wiedervereinigung infolge massiver Abwanderung hat sich in den vergangenen Jahren
jedoch deutlich verlangsamt. In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung Thüringens nur noch um 178.000 Einwohner zurückgegangen. Während beispielsweise in 2005
noch über 20.000 Menschen weniger in Thüringen wohnten als im Vorjahr, hat sich dieser
Rückgang im Jahr 2014 mit einem Wert von etwa 4.300 Einwohnern fast auf ein Fünftel
reduziert.
Maßgeblich verantwortlich für diese Entwicklung ist der Wanderungssaldo Thüringens. Im
Jahr 2013 sind erstmals seit der Wiedervereinigung mehr Menschen nach Thüringen gezogen, als Menschen Thüringen verlassen haben (+152). Diese Entwicklung hat sich in
2014 mit steigender Dynamik fortgesetzt (+4.721). Aufgrund der starken Flüchtlingsmigration wird der Wanderungssaldo zumindest auch am aktuellen Rand weiter ansteigen. Zwar
liegen noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2015 vor – dennoch zeichnet sich bereits in
den ersten drei Quartalen 2015 ein so hoher Wanderungssaldo ab, dass die Thüringer
Bevölkerungszahl im Jahr 2015 voraussichtlich erstmals seit der Wiedervereinigung gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. In den ersten drei Quartalen stieg die Bevölke-
8
rungszahl um 1.813 Personen gegenüber dem Vorjahr (Wanderungssaldo: +10.097; natürliche Bevölkerungsbewegung: -8.454).
Die nachfolgende Abbildung zeigt die erwartete Bevölkerungsentwicklung, die sich gemäß
der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (rBv) des Freistaates Thüringen
ergibt. Die 1. rBv wurde am 3. November 2015 vom Thüringer Kabinett als maßgebliche
Grundlage für Planungen der Landesbehörden des Freistaates Thüringen mit einem Horizont bis einschließlich 2035 festgelegt.4
Abbildung 5: Vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung Thüringens
Einwohner in Tsd.
2.400
2.300
2.200
2.100
2.000
Quelle: bis 2015: Thüringer Landesamt für Statistik: Entwicklung der Bevölkerung ab 1950; ab
2016:Fortschreibung gemäß der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Freistaates Thüringen.
Nach den Ergebnissen der 1. rBv wird Thüringen bis zum Ende des Betrachtungszeitraums kontinuierlich und gleichmäßig Einwohner verlieren (ca. 14.000 Einwohner pro
Jahr).5 Infolge der gegenwärtig starken Zuwanderung kann dieser Rückgang in Zukunft,
zumindest vorübergehend, geringer ausfallen. Gleichzeitig sind die Auswirkungen des gegenwärtigen Flüchtlingszuzugs auf die Binnenmigration nur sehr schwer abschätzbar.
4
5
Die 1. rBv kommt – trotz der Annahme einer relativ hohen Zuwanderung – zu dem Ergebnis,
dass sich die Einwohnerzahl in Thüringen im Zeitraum von 2015 bis 2035 um 12,8% reduzieren
wird. Dieser Rückgang resultiert überwiegend aus dem Sterbefallüberschuss (-314.900 Personen). Dieses Ergebnis ändert sich nach Aussage des TLS in der Tendenz auch nicht wesentlich,
wenn andere Annahmen zu den Nettowanderungen mit dem Ausland in die Berechnungen einfließen, da hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung vor allem die Altersstruktur in den Blick genommen werden muss.
Der starke Einbruch der Einwohnerzahl im Jahr 2011 ist auf die Datenrevision infolge des Zensus 2011 zurückzuführen, der eine erhebliche Korrektur der Thüringer Bevölkerungszahl bewirkt
hat.
9
Die vergangene und zukünftige Entwicklung der Bevölkerungszahl verdeutlicht, dass sich
die demografische Veränderung typischerweise sehr gleichmäßig über einen langen Zeitraum erstreckt. Damit sind die sich abzeichnenden Handlungsbedarfe für die Politik frühzeitig absehbar und nur vergleichsweise geringen Unsicherheiten unterworfen. Trotz aller
Herausforderungen darf deshalb die Chance nicht verkannt werden, die der demografische Wandel mit sich bringt: Werden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Anpassungsmaßnahmen vorgenommen, kann der Umfang der öffentlichen Strukturen an die
veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ähnliche Entwicklungen wie für die Bevölkerungszahl lassen sich auch für die Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung identifizieren. Das hohe Geburtendefizit sowie der lange
Jahre zu beobachtende Fortzug insbesondere der jungen Bevölkerungsgruppen haben zu
einer starken Alterung der Thüringer Bevölkerung geführt. In nachfolgender Abbildung ist
beispielhaft die Bevölkerungsstruktur nach Altersjahren der Bevölkerung („Bevölkerungspyramide“) exemplarisch für die Jahre 1998 und 2014 dargestellt.
2014
1998
73
70
67
64
61
58
55
52
49
46
43
40
37
34
31
28
25
22
19
16
13
10
7
4
1
Alter in Jahren
Abbildung 6: Altersstruktur der Thüringer Bevölkerung in den Jahren 1998 und 2014
50.000 40.000 30.000 20.000 10.000
0
10.000 20.000 30.000 40.000 50.000
Personen
Anmerkung: Ohne Bevölkerung über 74 Jahren; Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung nach
Alters- und Geburtsjahren sowie Geschlecht nach Kreisen in Thüringen.
Die Abbildung verdeutlicht einerseits noch einmal den starken Bevölkerungsrückgang der
vergangenen Jahre. Andererseits zeigt sie eine erkennbare Verschiebung der Altersstruk10
tur. Während im Jahr 1998 noch die Gruppe der 30- 50-Jährigen dominiert hat, ist dies im
Jahr 2014 die Gruppe der 40- 70-Jährigen gewesen. Im betrachteten Zeitraum von 1998
bis 2014 ist das Durchschnittsalter der Thüringer Bevölkerung von 40,6 Jahren auf 46,3
Jahre gestiegen. Gemäß der 1. rBv ist mit einem weiteren Anstieg des Durchschnittsalters
bis zum Jahr 2035 auf ca. 50 Jahre zu rechnen. Im Zeitraum von 1998 bis 2030 wird sich
der Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung, die 65 Jahre oder älter sind, mehr als
verdoppeln (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: Entwicklung ausgewählter Bevölkerungsgruppen für die Jahre 1998,
2014 und 2030
2,5
Altersgruppe
16 %
2,0
24 %
65+
33 %
1,5
63 %
60 %
1,0
20-64
50 %
0,5
21 %
16 %
17 %
2014
2030
0-19
0,0
1998
Quelle: bis 2014: Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung nach Alters- und Geburtsjahren sowie Geschlecht nach Kreisen in Thüringen; 2030: 1. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Freistaates
Thüringen.
Die Entwicklung der betrachteten Altersgruppen entfaltet unmittelbare Politikimplikationen.
So berührt beispielsweise der Rückgang der jungen Bevölkerungsgruppe die Bereiche
(frühkindliche) Erziehung und Ausbildung; der Rückgang der Personen im erwerbsfähigen
Alter hat besondere Relevanz hinsichtlich des Steueraufkommens und damit der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Freistaates. Der starke Anstieg der älteren Bevölkerungsgruppe erfordert kreative und nachhaltige Ansätze, etwa in den Bereichen Teilhabe und Daseinsvorsorge. Allein diese beispielhafte Aufzählung zeigt, wie facettenreich die Handlungsanforderungen an die (Landes-)Politik sind, die von der Alterung der Bevölkerung
künftig ausgehen werden.
11
2.3
Finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum
Es sind insbesondere zwei finanzpolitische Rahmenbedingungen, die in den nächsten
Jahren einen erheblichen Einfluss auf die Haushaltswirtschaft aller Länder haben: Zum
einen die Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr 2020. Die Länder müssen dann strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen. Zum anderen die anstehende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ebenfalls zum Jahr 2020. Hiervon
sind eine Reihe einfachgesetzlicher Regelungen betroffen. Da gegenwärtig noch keine
Anschlussregelungen gefunden wurden, sind die Planungen für das Jahr 2020 mit erheblichen Haushaltsrisiken für Thüringen verbunden.
2.3.1
Schuldenbremse und Stabilitätsrat
Im Rahmen der Föderalismuskommission II wurde die Neuregelung der grundgesetzlichen
Schuldenbremse im Jahr 2009 beschlossen. Nach Artikel 109 Abs. 3 GG in seiner neuen
Fassung sind die Haushalte von Bund (ab dem Jahr 2016) und Ländern (ab dem Jahr
2020) demnach ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Regelung erlaubt jedoch Ausnahmen bei Konjunkturschwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen.
Für die Länder ist somit in einer konjunkturellen Normallage jegliche Neuverschuldung
ausgeschlossen. Regelungen zur konkreten Ausgestaltung hierzu können die Länder individuell im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen treffen. Für den Bund ist
eine geringfügig abweichende Regelung vorgesehen. Dessen Kreditaufnahme darf auch in
konjunkturellen Normalzeiten 0,35 % des (nominalen) Bruttoinlandsproduktes betragen.
Die Konkretisierungen der Schuldenregelung für den Bund sind in Artikel 115 GG festgehalten.
Die derzeit in der Thüringer Verfassung (ThürVerf) im Artikel 98 festgelegte Schuldenregelung orientiert sich an der alten grundgesetzlichen Fassung des Bundes („Goldene Regel“): die Einnahmen aus Krediten dürfen die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Im Jahr 2009 wurde mit Wirkung zum Jahr 2011 in der Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
jedoch
eine
strengere
Regelung
aufgenommen.
Gemäß
§ 18 ThürLHO ist der Haushaltsplan grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen sind demnach nur bei besonderen Konjunktureinbrüchen, Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. In diesen Fällen ist mit der
Kreditaufnahme jedoch gleichzeitig ein 5-jähriger, verbindlicher Tilgungsplan festzulegen.
12
Die Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse war eine Reaktion auf die immer
weiter steigenden Schuldenstände der öffentlichen Haushalte. Die Schulden von Bund,
Ländern und Gemeinden sind allein im Zeitraum von 1991 bis 2015 von 600 Mrd. EUR auf
2.026 Mrd. EUR gestiegen. Im Jahr 2015 entfielen davon 62,3 % auf den Bund, 30,5 % auf
die Länder und 7,2 % auf die Gemeinden.
Zum 31. Dezember 2015 lag die Verschuldung des Freistaates (im Kernhaushalt des Landes) bei 15,76 Mrd. EUR. Die Entwicklung seit 2005 ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 8: Entwicklung der Verschuldung des Freistaates Thüringen im Kernhaushalt in den Jahren 2005 bis 2015
16,5
16,0
15,5
15,0
14,5
14,0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Angaben in Mrd. EUR.
Nachdem die Verschuldung des Freistaates Thüringen von 15,0 Mrd. EUR im Jahr 2005
auf 16,3 Mrd. EUR im Jahr 2011 gestiegen ist, konnten seitdem kontinuierlich Schulden
abgebaut werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung des Freistaates Thüringen liegt derzeit geringfügig über dem Länderdurchschnitt, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu beachten ist dabei, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Thüringen auch ohne neue Kreditaufnahme infolge des Bevölkerungsrückgangs exponentiell steigt.
13
Abbildung 9: Schuldenstand der Länder (im Kernhaushalt) je Einwohner im Jahr
2015
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
SL
SH
RP
ST
NW
NI
TH
HE
BB
Lges
MV
BW
BY
SN
Angaben in EUR, ohne Stadtstaaten.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenregelung wurde im Artikel 109a GG
auch die Errichtung des Stabilitätsrates beschlossen. Ihm werden im Stabilitätsratsgesetz
(StabiRatG) die folgenden Aufgaben übertragen: (i) die fortlaufende Überwachung der
Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern (§ 3 StabiRatG), (ii) die Feststellung ggf. drohender Haushaltsnotlagen (§ 4 StabiRatG), (iii) die Festlegung und Überwachung von Sanierungsprogrammen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (§ 5 StabiRatG) sowie (iv)
die Überprüfung der Einhaltung des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizites
(§ 6 StabiRatG).
Im Rahmen der jährlichen Stabilitätsberichte kommen der Bund und die Länder ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Stabilitätsrat nach. In den Berichten wird insbesondere
die gegenwärtige und künftige Entwicklung ausgewählter Finanzkennziffern („Struktureller
Finanzierungssaldo“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Schuldenstand je Einwohner“ sowie
„Zins-Steuer-Quote“) zur Beurteilung der Haushaltslage dargelegt. Wenn Länder bei diesen Kennziffern Auffälligkeiten aufweisen, kann der Stabilitätsrat eine Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage einleiten und ggf. ein Sanierungsprogramm mit dem betroffenen
Land beschließen.
14
Für keine der Kennziffern kann im Stabilitätsbericht 2015 eine Auffälligkeit im Sinne des
§ 4 Abs. 2 StabiRatG festgestellt werden. Der Freistaat Thüringen ist somit weiterhin auf
einem guten Weg, die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr
2020 einhalten zu können. Allerdings verlangen die aktuellen Herausforderungen z.B. im
Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine weitsichtige und nachhaltige
Finanzpolitik, um in den kommenden Jahren die erarbeitete Ausgangssituation nicht zu
verspielen.
2.3.2
Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020
Wie bereits angeführt, laufen im Jahr 2019 zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen aus,
die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzausstattung des Freistaates Thüringen haben: das Maßstäbegesetz, das Finanzausgleichsgesetz (FAG), die Regelungen zum Solidarpakt II sowie das Entflechtungsgesetz. Risiken aus der noch nicht feststehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 sind deshalb in die Planungen einzubeziehen.
Bund und Länder haben die Verhandlungen über die Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen im Sommer 2014 aufgenommen. Es wird angestrebt, die Verhandlungen noch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundes (2013 bis 2017) abzuschließen.
Aufgrund der hohen einnahmeseitigen Risiken für die Länder, die mit den auslaufenden
Regelungen verbunden sind, wäre eine frühzeitige Einigung wünschenswert. Nur dann
haben die Länder die Möglichkeit, sich zielgerichtet auf eine veränderte Einnahmeausstattung ab dem Jahr 2020 vorzubereiten. Im Ergebnis der Verhandlungen müssen dabei sowohl die grundgesetzlich vorgegebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als auch
die Handlungsfähigkeit aller Länder vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 im Blick behalten werden. Thüringen setzt sich in den Verhandlungen für die Wahrung seiner Haushaltsautonomie durch eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung ein. Dabei müssen sowohl die Einnahmeentwicklung vom Jahr
2019 auf das Jahr 2020 aber auch die relative Einnahmeposition Thüringens im Länderdurchschnitt im Blick behalten werden.
15
2.3.2.1 Bundesstaatlicher Finanzausgleich
Die aktuellen einfachgesetzlichen Regelungen zum Finanzausgleich – das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz – wurden im Jahr 2001 beschlossen und sind mit
dem 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Während im Maßstäbegesetz die allgemeinen Maßstäbe zur vertikalen und horizontalen Steuerverteilung definiert werden, regelt das Finanzausgleichsgesetz die konkrete jährliche Zuteilung der Steuereinnahmen auf Bund und
Länder.
Neben den finanzkraftabhängigen Zahlungen erhält Thüringen nach den Regelungen des
Finanzausgleichsgesetzes noch Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ)
für folgende Zwecke:
• SoBEZ zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten aus dem infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft gemäß
§ 11 Abs. 3 FAG (2016: 614 Mio. EUR),
• SoBEZ zum Ausgleich von Sonderlasten aufgrund struktureller Arbeitslosigkeit sowie
daraus entstehender überproportionaler Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV-SoBEZ) gemäß § 11 Abs. 3a FAG (2016: 137 Mio.
EUR)
• SoBEZ zum Ausgleich überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung (Pol-BEZ)
gemäß § 11 Abs. 4 FAG (2016: 56 Mio. EUR).
2.3.2.2 Solidarpakt II
Ein Großteil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entfällt bisher auf die
SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten. Diese sind ihrer Höhe nach zwar im FAG festgelegt, haben ihre Grundlage jedoch in den Regelungen zum Solidarpakt II. Das Gesetz zur
Fortführung des Solidarpakts zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungsgesetz – SFG)
wurde ebenfalls im Jahr 2001 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 verabschiedet.
Die SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten stellen dabei die Leistungen des Bundes im
Rahmen des Korb I des Solidarpaktes II dar. Den neuen Ländern werden hieraus für den
16
Zeitraum von 2005 bis 2019 insgesamt 105 Mrd. EUR bereitgestellt. Auf Thüringen entfallen davon 15 Mrd. EUR. Die Leistungen des Korb I sind degressiv ausgestaltet und laufen
bis zum Jahr 2020 vollständig aus. Obwohl diese Mittel nicht zweckgebunden gewährt
werden, müssen die neuen Länder jährlich in ihren Fortschrittsberichten die zweckgemäße
Verwendung nachweisen. Die Mittel sollen zur Schließung der Infrastrukturlücke und zur
Kompensation der Lasten aus der geringen kommunalen Finanzkraft eingesetzt werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst die sich nach dem Berechnungsschema der Fortschrittsberichte ergebenden Verwendungsquoten der Mittel aus den SoBEZ teilungsbedingte Lasten
für Thüringen zusammen. Insbesondere in den vergangenen vier Jahren wurden deutlich
mehr Investitionen durchgeführt, als SoBEZ gewährt wurden. Auch über den gesamten
bisherigen Zeitraum 2005 bis 2015 kann eine vollständig zweckgerechte Verwendung der
SoBEZ nachgewiesen werden. Die entsprechende rechnerische Verwendungsquote liegt
bei 103,3 %.
Übersicht 1:
Verwendungsanteil in %
Verwendung der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
32,8
64,2
108,7
108,3
111,5
86,8
81,2
121,9
156,7
165,4
192,0
Quelle: Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2015 des Freistaates Thüringen.
Daneben enthält der Korb II des Solidarpaktes II überproportionale Leistungen des Bundes
in den ostdeutschen Ländern zur Förderung des „Aufbau Ost“, wie folgende Abbildung
zeigt.
17
Übersicht 2:
Verteilung der Solidarpakt II-Mittel auf Korb I und Korb II
Solidarpakt II
Korb I
Korb II
SonderbedarfsBundesergänzungszuweisung (SoBEZ):
§ 11 Abs. 3 FAG: „Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem
bestehenden starken infrastrukturellen
Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft...“
Überproportionale Zweckzuweisungen des
Bundes und der EU (investiv, inkl.
Investitionszulage)
- Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen,
Kompensationsmittel nach Art 143 c
GG (19,1 Mrd. EUR)
- EU-Strukturfondsmittel (17,3 Mrd.
EUR)
- Bundesprogramme (inkl. Investitionszulage, Sonstiges (15,0 Mrd. EUR)
Volumen: ca. 105,3 Mrd. EUR
Volumen: ca. 51,4 Mrd. EUR
Volumen gesamt: ca. 156,7 Mrd. EUR
Die Leistungen aus dem Korb II unterliegen wie die SoBEZ ebenfalls einer Degression für
den Vergabezeitraum. Allerdings unterliegt diese Degression keiner gesetzlich festgelegten jährlichen Abschmelzung, sondern hängt je nach konkreter Ausgestaltung des Korb II
von den jährlich verausgabten Mitteln ab. Der Korb II sieht ein Gesamtvolumen von 51
Mrd. EUR für die Jahre 2005 bis 2019 vor. Insgesamt wurden bis zum Jahr 2014 bereits
91 % der vorgesehenen Korb II-Mittel bereitgestellt. Thüringen hat in diesem Zeitraum 8,4
Mrd. EUR aus dem Korb II erhalten. Auch diese Mittel laufen bis zum Jahr 2020 vollständig aus. Die Leistungen aus dem Korb I und dem Korb II im Rahmen des Solidarpaktes II
sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.
18
Übersicht 3:
Solidarpakt II-Mittel für die neuen Länder in den Jahren 2005 bis 2020
in
Mrd.
EUR
SoBEZ teilungsbedingte Lasten
(Korb I)
Neue Länder
SoBEZ teilungsbedingte Lasten
(Korb I)
Thüringen
Überproportionale Überproportionale
Leistungen des
Leistungen des
Bundes (Korb II)
Bundes (Korb II)
Neue Länder
Thüringen
2005
10,5
1,51
5,9
1,05
2006
10,5
1,50
5,2
0,97
2007
10,4
1,48
4,9
0,83
2008
10,2
1,46
5,1
0,92
2009
9,5
1,36
5,2
0,97
2010
8,7
1,25
4,8
0,90
2011
8,0
1,15
4,7
0,87
2012
7,3
1,04
4,5
0,78
2013
6,5
0,94
4,4
0,74
2014
5,8
0,83
2,2
0,35
2015
5,1
0,72
2016
4,3
0,61
2017
3,6
0,51
2018
2,8
0,40
2019
2,1
0,30
2020
0,0
0,0
0,0
0,0
insg.
105,3
15,07
51,4
unbekannt
4,6 Mrd. EUR für die Jahre
2015 bis 2019;
Aufteilung auf die Jahre und die Länder
noch nicht bekannt
Gegenüber dem Jahr 2005 muss Thüringen im Jahr 2020 somit einen Rückgang der Solidarpakt II-Mittel in Höhe von 2,6 Mrd. EUR in seinem Haushalt kompensieren. Dies bedeutet eine enorme Herausforderung, die derzeit durch die konjunkturell bedingte, positive
Einnahmesituation etwas abgemildert wird. Diese Mehreinnahmen sind jedoch nicht nachhaltig für eine strukturelle Entlastung des Haushalts wirksam.
Exkurs: Lasten aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG
Die im Rahmen des Korb I des Solidarpaktes II gewährten SoBEZ zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten bilden nur einen Teil der tatsächlichen, teilungsbedingten
Sonderlasten der neuen Länder ab. Keine Berücksichtigung finden vor allem die Zahlungen für die Finanzierung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen
DDR.
19
Neben der Rentenversicherung gab es in der ehemaligen DDR eine Reihe von Zusatzund Sonderversorgungssystemen als zusätzliche soziale Sicherungselemente für bestimmte Personengruppen. Leistungen aus diesem System sind durch das Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung
überführt worden. Die neuen Länder erstatten dem Bund Aufwendungen für Leistungen an
Begünstigte der Sonder- und Zusatzversorgung der ehemaligen DDR einschließlich der
Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei wurde die Funktionsnachfolge der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme vor Gründung der neuen Länder
und einseitig zu deren Lasten geregelt. Die finanzielle Dimension dieser Regelung war
damals nicht absehbar und wurde durch nachfolgende gerichtliche Festlegungen noch
verschärft. Auch die schrittweise Erhöhung des Bundesanteils gem. Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze führte zu
keiner Verringerung der Zahllast. Erwartete Ausgabereduzierungen aufgrund einer sinkenden Anzahl von Leistungsberechtigten als auch einer niedrigeren Anspruchshöhe werden
durch die Mehrbelastung aus Rentenerhöhungen aus den jährlichen Rentenwertbestimmungsverordnungen aufgezehrt.
So stiegen die Erstattungsleistungen Thüringens in 2015 auf 401,9 Mio. EUR bzw. 4,3 %
des Haushaltsvolumens und haben somit die Vorjahresausgaben nochmals überschritten.
Der rechnerische Anteil an den SoBEZ teilungsbedingte Lasten erreichte mit 55,5 % einen
neuen Höchststand.
Dabei sind die AAÜG-Leistungen keine mit den Beamtenpensionen vergleichbaren Leistungen. Im Unterschied zu den Ausgaben für die Versorgung von Beamten, die während
ihrer aktiven Zeit in dem jeweiligen Land gearbeitet haben, standen die von der Sonderund Zusatzversorgung Begünstigten nie in einem Dienstverhältnis zu den neuen Ländern,
sondern haben ihre Ansprüche zu Zeiten der ehemaligen DDR erworben. Die neuen Länder sind jedoch nicht der Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR. Die neuen Länder werden demnach für Rentenleistungen in Anspruch genommen, die ansonsten bei den Sozialversicherungsträgern anfielen. Die Heranziehung der AAÜG-Lasten ist daher eindeutig
eine teilungsbedingte Sonderlast, die den neuen Ländern aufgebürdet wurde, um die an
sich gerechtfertigte Mehrbelastung der Rentenversicherung zu vermeiden. Diese Sonderbelastung der neuen Länder darf bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
nicht außer Acht gelassen werden.
20
2.3.2.3 Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
Den Ländern stehen derzeit bis zum Jahr 2019 befristet Leistungen aus dem Gesetz zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) zu. Diese Mittel dienen der Finanzierung von zusätzlichen Länderaufgaben infolge der Beendigung der Gemeinschaftsaufgaben „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich
Hochschulkliniken“ und „Bildungsplanung“ sowie der Finanzhilfen des Bundes für „Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ und „Wohnraumförderung“. Die Entflechtung von Aufgaben und Mischfinanzierungen von Bund und Ländern
war ein Ergebnis der Föderalismuskommission I im Jahr 2006. Das Entflechtungsgesetz
trat zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Obwohl die den Ländern übertragenen Aufgaben über das Jahr 2019 hinaus fortbestehen
werden, ist die Fortführung der Finanzierung über das Jahr 2019 hinaus derzeit nicht gesichert. Die Entflechtungsmittel sind Gegenstand der Verhandlungen zur Neugestaltung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Thüringen erhält hieraus jährlich 109,1 Mio. EUR. Im
Rahmen der Asylkompromisse kam es zugunsten investiver Maßnahmen im Bereich
Wohnraumförderung zur zweimaligen Aufstockung des Betrages in den Jahren bis 2019
(vgl. auch Übersicht 4).
2.3.2.4 Berücksichtigung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem
Jahr 2020 im Mittelfristigen Finanzplan
Die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr
2020 begannen im Sommer 2014. Sie hatten ihren Ausgangspunkt im Koalitionsvertrag
der regierungstragenden Parteien im Bund vom November 2013. Darin wurden die zu beratenden Themen benannt, u.a. die Reform des Länderfinanzausgleichs, aber auch die
Zukunft des Solidaritätszuschlags, die Altschuldenproblematik oder die Aufgabenverteilung
der föderalen Ebenen. Die Verhandlungen haben sich als äußerst kompliziert erwiesen
und sich dabei schwerpunktmäßig auf den Finanzausgleich konzentriert. Die anderen
Themen - insbesondere zu Fragen der föderalen Aufgabenverteilung - sind mit fortdauernder Beratung immer weiter hintenangestellt worden.
Die Länder haben, je nach Ausgangslage, höchst unterschiedliche Anforderungen an die
Reform. Im Ergebnis muss sich jedoch die Ländergesamtheit gegenüber dem Bund auf
eine einheitliche Position verständigen. Auf ihrer Konferenz am 3. Dezember 2015 haben
21
sich die Regierungschefinnen und -chefs auf ein gemeinsames Modell geeinigt. Die Zusage des Bundes hierzu steht allerdings noch aus. Zuletzt wurde das Thema bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 16.
Juni 2016 in Berlin ohne konkrete Ergebnisse bzw. weitere Verfahrensschritte erörtert.
Der gemeinsame Vorschlag der Länder umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
•
Änderungen im LFA
Abschaffung des Umsatzsteuerausgleichs und stattdessen zunächst vollständige
Verteilung nach Einwohnern
Abschaffung des Finanzausgleichs unter den Ländern
die Umverteilung unter
den Ländern erfolgt nun mittels Zu- und Abschlägen bereits auf der Stufe der Umsatzsteuerverteilung
Absenkung des Ausgleichsgrades im Ausgleich unter den Ländern (63 % statt bisher bis zu 72,5 %); dafür stärkere Berücksichtigung der Gemeindefinanzkraft (75 %
statt bisher 64 %)
Anhebung des Niveaus der allgemeinen BEZ für finanzschwache Länder
unbefristete Fortführung der neuen Regelung
Möglichkeit der Aufkündigung der neuen Regelungen durch Länderminderheit von
drei Ländern ab dem Jahr 2030
•
Änderungen Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und Zinshilfen
Fortführung der Pol-SoBEZ und der Hartz IV-SoBEZ über das Jahr 2019 hinaus,
Auslaufen der SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten zum Jahr 2020
Neueinführung der Gemeinde-SoBEZ und der Forschungs-SoBEZ
Gewährung von Zinshilfen an Bremen und Saarland von je 400 Mio. EUR
•
Sonstige Elemente
Stärkung des Stabilitätsrates - der Stabilitätsrat soll künftig die Einhaltung der
Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen
Festlegung auf einen Transferweg für die Entlastung der Kommunen in Höhe von 5
Mrd. EUR bei der Eingliederungshilfe
Beschränkte Gesetzgebungskompetenz für die Länder im Sozialbereich (insbesondere Eingliederungshilfe, Hilfen zur Erziehung)
Gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern
ab 2016 sollen zunächst
die Konsolidierungsländer (Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland, Sach-
22
sen-Anhalt) gemeinsame Bund-Länder-Anleihen aufnehmen dürfen; ab 2020 dann
alle Länder
Die nachfolgende Übersicht stellt drei Einnahmeszenarien für den Landeshaushalt im Jahr
2020 dar und vergleicht sie mit den erwarteten Einnahmen der vorausgehenden Jahre
2016 bis 2019:
•
Ein worst-case-Szenario, in dem unterstellt wird, dass alle bis 2019 befristeten Regelungen mit finanziellen Auswirkungen für die Länder tatsächlich nicht verlängert werden – unabhängig von der sachlichen Begründbarkeit eines solchen Wegfalls;
•
Ein mittleres Szenario, in dem nur das Auslaufen der SoBEZ teilungsbedingte Lasten
angenommen wird und die übrigen bis zum Jahr 2019 befristeten Regelungen fortgeschrieben werden (dieses mittlere Szenario dient im Weiteren auch als Grundlage in
der mittelfristigen Finanzplanung);
•
Ein Szenario MPK-Modell, dass die Einigung der Regierungschefinnen und -chefs
vom 3. Dezember 2015 auf Thüringen wiedergibt.
Übersicht 4:
Entwicklung der von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung
potenziell betroffenen Einnahmen bis zum Jahr 2020
Doppelhaushalt
Planungszeitraum
Worst
Case
in Mio. EUR
Finanzplanung
2016
2017
2018
6.024,0
6.231,0
6.542,1
6.629,7
6.806,7
6.806,7
5.576,7
Ausgleich unter
den Ländern
559,0
563,0
589,0
582,0
575,0
575,0
1.540,0
Allgemeine BEZ
229,0
232,0
247,0
247,0
246,0
246,0
705,0
SoBEZ teilungsbedingte Lasten
614,5
512,1
402,3
299,9
0
0
0
Hartz IV-SoBEZ
136,8
136,8
88,7
88,7
0
88,7
88,7
55,7
55,7
55,7
55,7
0
55,7
55,7
109,1
109,1
150,7
137,2
0
109,1
0
Gemeinde-SoBEZ
0
0
0
0
0
0
271,7
ForschungsSoBEZ
0
0
0
0
0
0
13,7
7.728,1
7.839,6
8.075,5
8.040,2
7.627,7
7.881,2
8.251,5
Steuern
Pol-SoBEZ
Entflechtungsmittel
Summe
2019
MPKModell*
* unter Berücksichtigung demografischer Effekte.
23
2020
3
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2020
3.1
Eckwerte des Mittelfristigen Finanzplans
Der vorliegende Mittelfristige Finanzplan umfasst den Zeitraum 2016 bis 2020. Als Ausgangsbasis für die Betrachtungen dient der Doppelhaushalt 2016/2017. Der Planungszeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2020.
Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 sowie über daraus resultierende finanzstatistische Kennzahlen.
24
Übersicht 5:
Eckwerte der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020
Doppelhaushalt
Planungszeitraum
2016
2017
2018
2019
2020
Gesamteinnahmen
9.750,9
10.083,3
10.173,7
10.018,6
9. 809,5
Bereinigte Gesamteinnahmen (ohne
haushaltstechnische Verrechnungen,
Kredite, Rücklagen und Überschüsse
Vorjahr)
9.692,7
9.887,3
10.171,6
10.021,6
9.817,5
+5,0
+2,0
+2,9
-1,5
-2,0
6.024,0
6.231,0
6.542,1
6.629,7
6.806,7
559,0
563,0
589,0
582,0
575,0
1.036,0
936,6
793,8
691,4
390,4
390,3
489,0
523,3
421,7
379,1
52,0
189,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-5,0
-10,0
-15,0
Gesamtausgaben
9.750,9
10.083,3
10.173,7
10.018,6
9.809,5
Bereinigte Gesamtausgaben (ohne
haushaltstechnische Verrechnungen,
Tilgungen, Rücklagen und Fehlbetrag Vorjahr)
9.750,9
10.083,3
10.173,7
10.018,6
9.809,5
+4,9
+3,4
+0,9
-1,5
-2,1
2.646,1
2.750,1
2.770,0
2.825,7
2.881,4
* Sächliche Verwaltungsausgaben ohne Zinsen
576,3
630,1
587,7
592,3
597,0
* Zinsausgaben
492,3
468,9
454,6
448,6
429,6
* Zuweisungen/ Zuschüsse ohne Investitionen
4.733,2
4.965,2
5.129,1
5.030,6
5.004,1
* Investitionsausgaben
1.302,9
1.338,1
1.435,0
1.398,0
1.294,5
* Globale Minderausgabe
0,0
-69,0
0,0
0,0
0,0
* Konsolidierungsbedarf
0,0
0,0
-202,7
-276,7
-397,1
in Mio. EUR
Veränderung der bereinigten Gesamteinnahmen ggü. Vorjahr in %
darunter
* Steuern
* Länderfinanzausgleich
* Bundesergänzungszuweisungen
* EU-Einnahmen
Entnahme aus der allg. Rücklage
Nettokreditaufnahme (+)/ Tilgung (-)
Veränderung der bereinigten Gesamtausgaben ggü. Vorjahr in %
darunter
* Personalausgaben
25
Übersicht 6:
Ausgewählte finanzstatistische Kennzahlen für die Jahre 2016 bis 2020
Doppelhaushalt
Planungszeitraum
in %
2016
2017
2018
2019
2020
Steuerdeckungsquote
61,8
61,8
64,3
66,2
69,4
Personalausgabenquote
27,1
27,3
27,2
28,2
29,4
Investitionsausgabenquote
13,4
13,3
14,1
14,0
13,2
Zinsausgabenquote
5,0
4,6
4,5
4,5
4,4
Zins-Steuerquote
8,2
7,5
6,9
6,8
6,3
Aus der Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen mit den geplanten Ausgaben
in den Jahren 2018 bis 2020 lässt sich ein Konsolidierungsbedarf von 202,7 Mio. EUR in
2018 bis 397,1 Mio. EUR in 2020 erkennen (vgl. Übersicht 6). Zu gegebener Zeit wird zu
entscheiden sein, wie dieser Konsolidierungsbedarf konkret erbracht wird. Aufgrund der
Regelungen des § 18 ThürLHO zur Begrenzung der Neuverschuldung ist unter den gegenwärtigen konjunkturellen Rahmenbedingungen eine Kreditaufnahme in diesen Jahren
nicht möglich. Zusätzlich kommt das grundgesetzliche Verschuldungsverbot ab 2020 zum
Tragen.
3.2
Entwicklung der Einnahmen
3.2.1
Gesamteinnahmen
Die mittelfristige Finanzplanung geht von sinkenden Einnahmen ab dem Jahr 2018 aus.
Zwar wachsen die Steuereinnahmen sowie die steuerinduzierten Einnahmen dynamisch
an, können aber die rückläufigen teilungsbedingten SoBEZ nur begrenzt abfangen. Bei
den EU-Einnahmen kommt es aufgrund von Abschlusszahlungen aus der Förderperiode
2007 bis 2013 in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zu erhöhten Einnahmen.
Bei der Fortschreibung der Einnahmen (und Ausgaben) sind bereits die finanzwirksamen
Beschlüsse der jüngsten Konferenzen der Regierungschefinnen und -chefs jeweils mit der
Bundeskanzlerin vom Juni und Juli 2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften enthalten. Folgende Elemente wurden damit im Zahlenwerk berücksichtigt:
26
•
Entlastung um 5 Mrd. EUR p.a. ab dem Jahr 2018 im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes durch Erhöhung des Anteils von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer um 4,2 Mrd. EUR in 2018 und 3,4 Mrd. EUR ab 2019 sowie Anhebung der
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 0,8 Mrd. EUR in 2018 und 1,6
Mrd. EUR ab 2019 (Anteil Land Thüringen: 25,7 Mio. EUR p.a.; Anteil Kommunen: ca.
85 Mio. EUR p.a.)
•
zusätzliche Aufstockung der Regionalisierungsmittel um 200 Mio. EUR auf dann 8,2
Mrd. EUR p.a.
•
Übernahme der steigenden Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in Höhe
von insgesamt 2,6 Mrd. EUR in den Jahren 2016 bis 2018
•
Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. EUR p.a. in den Jahren 2016 bis 2018 (Anteil Thüringen: 51,4 Mio. EUR p.a.)
•
Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 500 Mio. EUR jeweils im Jahr 2017 und 2018 (Anteil Thüringen: 13,5 Mio. EUR p.a.)
Die Planungsgrundlage für den mittelfristigen Finanzplan stellt der Doppelhaushalt der
Jahre 2016 und 2017 dar. Finanzwirksame MPK-Beschlüsse, die sich auf diese Jahre
auswirken, bleiben im Zahlenwerk der Jahre 2016 und 2017 deshalb unberücksichtigt.
Darüber hinaus bleibt der Beschluss der MPK vom 16. Juni 2016 zu den „Hilfen für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben“ unberücksichtigt. Aufgrund der hohen Unsicherheiten hinsichtlich der Zahl der tatsächlichen Antragsstellungen und des konkreten Auszahlungsbeginns sowie der Auszahlungsdauer, ist eine Berücksichtigung der daraus resultierenden
Belastungen des Haushalts noch nicht im Zahlenwerk abbildbar.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Einnahmen der Jahre 2016 bis 2020 nach ausgewählten Kategorien dar.
27
Abbildung 10: Einnahmestruktur 2016 bis 2020
11.000
Mio. Euro
10.000
189,0
294,7
52,0
378,7
390,3
9.000
489,0
741,9
694,5
367,4
8.000
614,5
∑ 10.018,6
∑ 10.173,7
∑ 10.083,3
∑ 9.750,9
377,2
512,1
∑ 9.809,5
290,7
286,7
421,7
523,3
813,3
799,0
282,8 Entnahmen aus allgem.
379,6 Rücklagen
796,1
359,1
372,4
329,8 sonstige Einnahmen (z.B.
Verwaltungseinnahmen)
299,9
402,3
7.000
EU-Programme (z.B. EFRE, ESF,
ELER)
6.000
Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen
5.000
Bund-Länder-Programme
4.000
7.253,5
7.479,5
8.021,1
7.852,1
7.771,5
3.000
SoBEZ wegen teilungsbedingter
Lasten
2.000
Steuern, LFA, BEZ (ohne
teilungsbedingte SoBEZ),
Kompensation KFZ-Steuer,
1.000
Schuldentilgung
0
-5
-10
-15
-1.000
Soll 2016
Soll 2017
Finanzplan 2018
Finanzplan 2019
28
Finanzplan 2020
3.2.2
Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen
Die im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesenen Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen BEZ basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ vom Mai 2015. Zusätzlich wurden ein zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwarteter Entlastungbetrag zugunsten der Länder im Bereich Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie die positive Entwicklung der Steuereinnahmen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte zudem die Veranschlagung von Steuermehreinnahmen in Höhe von 32 Mio. EUR aus der beschlossenen
Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Ab dem Jahr
2018 liegen den Betrachtungen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2016
ergänzt um die berücksichtigten MPK-Beschlüsse vom Juni und Juli 2016 zugrunde.
Übersicht 7:
Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2016 bis 2020
Doppelhaushalt
in Mio. EUR
2016
Steuern
Planungszeitraum
2017
2018
2019
2020
6.024,0
6.231,0
6.542,1
6.629,7
6.806,7
Länderfinanzausgleich
559,0
563,0
589,0
582,0
575,0
Allgemeine BEZ
229,0
232,0
247,0
247,0
246,0
6.812,0
7.026,0
7.378,1
7.458,7
7.627,7
136,8
136,8
88,7
88,7
88,7
SoBEZ politischer Führung
55,7
55,7
55,7
55,7
55,7
Kfz-Steuer-Kompensation
230,5
230,5
230,5
230,5
230,5
18,5
30,5
18,5
18,5
18,5
7.253,5
7.479,5
7.771,5
7.852,1
8.021,1
Hartz IV-SoBEZ
Nachrichtlich:
Steuerähnliche Abgaben
Gesamt
Abweichungen durch Rundung.
Im Hinblick auf das Auslaufen des Finanzausgleichsgesetzes mit Ablauf des Jahres
2019 werden in der Steuerschätzung die für das Jahr 2019 geltenden Regelungen zum
Länderfinanzausgleich und den allgemeinen BEZ als technische Annahme in das Jahr
2020 fortgeschrieben. Insofern ist das Ergebnis für das Jahr 2020 abhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen. Es kann daher sowohl inhaltlich als auch betragsmäßig zu erheblichen Abweichungen kommen.
29
Im Jahr 2015 erreichten Steuereinnahmen, Länderfinanzausgleich und allgemeine BEZ
mit 6.635 Mio. EUR einen neuen Höchststand. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
sind im Haushaltsplan entsprechende Einnahmen in Höhe von 6.812 Mio. EUR und
7.026 Mio. EUR veranschlagt. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums werden
Einnahmen in Höhe von 7.628 Mio. EUR erwartet. Damit wird auch weiterhin von einem dynamischen Anwachsen der Steuereinnahmen ausgegangen.
Abbildung 11: Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen
BEZ des Landes seit 2010 (in Mio. EUR)
8.000
7.628
7.500
7.378
7.459
2018
2019
7.026
6.812
7.000
6.635
6.314
6.500
6.141
5.899
6.000
5.529
5.500
5.186
5.000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2020
Grundlage für diese erneute Verbesserung der Einnahmeerwartungen in den Jahren
des Betrachtungszeitraums ist die Annahme einer weiterhin stabilen Konjunkturentwicklung in den kommenden Jahren. Die unterstellten BIP-Wachstumserwartungen
liegen im Planungszeitraum bei jeweils überdurchschnittlichen 1,5 % im Jahr. Aber
auch die Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung nach § 1 FAG zugunsten der
Länder aufgrund der Asylkompromisse spielen in den Jahren ab 2015 eine nicht zu
vernachlässigende Rolle. Die entsprechenden Steuermehreinnahmen betrugen im Jahr
2015 53,1 Mio. EUR. In den Haushaltsansätzen 2016 und 2017 sind entsprechend der
zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung diesbezüglich vorliegenden Prognosen jeweils
78,0 Mio. EUR eingeplant. Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie des sich
abzeichnenden Verfahrens zur personenscharfen Spitzabrechnung der Asylbewerberzahlen wird es zu abweichenden tatsächlichen Steuermehreinnahmen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in diesen Jahren kommen. Im Planungszeitraum wird von asylbedingten Steuermehreinnahmen unter Einbeziehung der aktuellen
30
Beschlüsse in Höhe von 126,6 Mio. EUR in 2018, 52,9 Mio. EUR in 2019 und 44,0 Mio.
EUR in 2020 ausgegangen.
Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sowie die allgemeinen BEZ ergeben
sich entsprechend der Systematik des Finanzausgleichsgesetzes in Abhängigkeit von
der relativen Steuerkraft des Landes je Einwohner zum Länderdurchschnitt. Diese originäre Steuerkraft betrug für Thüringen im Jahr 2015 55,2 % des Länderdurchschnitts.
Innerhalb des Betrachtungszeitraums wird ein weiterer Zuwachs der relativen Steuerkraft um knapp 0,3 %-Punkte pro Jahr auf 56,7 % in 2020 erwartet.
Die Steuerdeckungsquote beträgt im laufenden Haushalt 61,8 % und wird angesichts
der konjunkturbedingt wachsenden Steuereinnahmen kontinuierlich ansteigen. Die
aktuelle Planung geht von einem Anwachsen der Steuerdeckungsquote auf 69,4 % in
2020 aus.
Die SoBEZ gem. § 11 Abs. 4 FAG wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer
Führung betragen für Thüringen innerhalb des Betrachtungszeitraums jährlich 55,7
Mio. EUR.
Mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) werden gem. § 11 Abs. 3a FAG den neuen Ländern seit 2005 SoBEZ
zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit gewährt. Gegenwärtig beträgt die Gesamthöhe der Zuweisungen 777 Mio. EUR jährlich, die von
der Ländergesamtheit aus ihrem Umsatzsteueraufkommen aufgebracht wird. Auf Thüringen entfallen davon rund 136,8 Mio. EUR jährlich, die in den Haushaltsjahren 2016
und 2017 veranschlagt wurden. Im Hinblick auf die im laufenden Jahr stattfindende
Revision der Hartz IV-SoBEZ ist mit einer erneuten Reduzierung der Gesamthöhe der
Zuweisung ab 2017 zu rechnen. Daher wurde für den Planungszeitraum ab 2018 ein
reduzierter Betrag von 88,7 Mio. EUR für Thüringen berücksichtigt.
3.2.3
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten
Die SoBEZ gem. § 11 Abs. 3 FAG zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten
aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft gewährt der Bund im Rahmen des Solidarpaktes II
31
befristet bis zum Jahr 2019. Seit dem Jahr 2009 reduzieren sich diese SoBEZ jährlich
um einen Betrag von über 100 Mio. EUR. Den letzten Betrag in Höhe von 299,9 Mio.
EUR erhält Thüringen im Jahr 2019.
Übersicht 8:
SoBEZ wegen teilungsbedingter Lasten von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
teilungsbedingte Sonderbedarfs-BEZ
614,5
512,1
402,3
299,9
0,0
3.2.4
Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen
Die Einnahmen des Freistaates aus den Bund-Länder-Programmen sinken im mittelfristigen Planungszeitraum. Das überdurchschnittliche Niveau in den Jahren 2016 und
2017 ist auf höhere Zuweisungen des Bundes für den Hochschulpakt 2020 zurückzuführen. Nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden für die Jahre 2016
bis 2019 jährlich ca. 28 Mio. EUR zu den bisherigen Kompensationsleistungen des
Bundes für investive Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus zusätzlich vereinnahmt. Im Ergebnis der MPK vom 7. Juli 2016 wurden diese Kompensationsleistungen
nochmals ausgestockt (siehe Abschnitt 3.2.1). Der Thüringer Anteil von 13,5 Mio. EUR
führt zu einem nochmaligen Einnahmeanstieg im Jahr 2018.
Weitere zentrale Einnahmepositionen in diesem Bereich sind Einnahmen für Bildungsplanung/Forschungsförderung aus den Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK sowie
die Städtebauförderung. Die Programme sind vom Land mitzufinanzieren.
Übersicht 9:
Einnahmen aus Bund-Länder-Programmen von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Einnahmen aus BundLänder-Programmen
367,4
377,2
372,4
359,1
329,8
3.2.5
Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen
Einen wesentlichen Anteil an den Einnahmen des Landes für bundesgesetzliche Leistungen nehmen die Leistungen nach dem Regionalisierungsgesetz ein. Diese Mittel
wurden zum 1. Januar 2016 auf 8,0 Mrd. EUR aufgestockt. Anders als in der Vergan32
genheit werden diese Mittel jährlich mit 1,8 % dynamisiert. Auf der MPK am 16. Juni
2016 wurde eine weitere Aufstockung von 200 Mio. EUR beschlossen. Diese Aufstockung gilt ebenfalls bereits ab dem Jahr 2016. Von ihr profitieren insbesondere die
neuen Länder. Der Aufstockungsbetrag nimmt ebenfalls an der Dynamisierung teil.
Eine weitere Einnahmeposition betrifft die Kosten für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, die seit 2014 vom Bund vollständig erstattet
werden. Mit der Weiterleitung vom Land an die Kommunen werden diese in gleicher
Höhe entlastet. Der Aufwuchs der Einnahmen ergibt sich im Wesentlichen durch die
mehrfache Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft nach
SGB II. Hierbei wurde sowohl die Entlastung der Kommunen durch eine Erhöhung der
Bundesbeteiligung als auch die Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft entsprechend der MPK-Beschlüsse unter Berücksichtigung des vorliegenden
Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration
und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften bereits in die Finanzplanung einbezogen. Auch diese
Bundesleistung wird ausgabeseitig an die Kommunen weitergeleitet.
Übersicht 10: Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Einnahmen für bundesgesetzliche Leistungen
694,5
741,9
813,3
799,0
796,1
3.2.6
Einnahmen aus EU-Programmen
Die Einnahmen des Landes von der EU fließen im Betrachtungszeitraum entsprechend
des Abschlusses der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013. Für das Jahr 2016
wird für den ESF noch mit einer Erstattung in Höhe von 9,3 Mio. EUR und für das Jahr
2017 bereits mit einer Abschlusszahlung aus dem EU-Fonds ELER/EMFF in Höhe von
32,9 Mio. EUR gerechnet. Die Finanzplanung geht zudem davon aus, dass die Abschlusszahlungen für die Förderperiode 2007 bis 2013 für den Bereich EFRE im Jahr
2018 in Höhe von ca. 73,9 Mio. EUR sowie für den Bereich ESF in Höhe von ca. 31,5
Mio. EUR im Jahr 2019 eingehen werden.
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 steht dem Freistaat ein Mittelvolumen in Höhe
von ca. 1.664 Mio. EUR aus den EU-Strukturfonds zur Verfügung. Dies bedeutet gegenüber der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 mit einem Volumen von 2.107
33
Mio. EUR eine deutliche Reduzierung der EU-Strukturfondsmittel um 443 Mio. EUR.
Die finanzielle Ausstattung des ELER in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt (unter Berücksichtigung der Umschichtungsmittel von der 1. in die 2. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik in Höhe von 54 Mio. EUR) 679,7 Mio. EUR. Gegenüber der
alten Förderperiode ergibt sich für Thüringen somit eine Absenkung der ELER-Mittel
von bisher 747,6 Mio. EUR um 67,9 Mio. EUR. Dies entspricht einer Kürzung um
9,1 %.
Die Genehmigung des OP EFRE erfolgte am 3. Dezember 2014. Das OP ESF wurde
am 3. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt.
Für das Jahr 2016 beträgt der Vorschuss für EFRE und ESF insgesamt 46,9 Mio. EUR
und für das Jahr 2017 41 Mio. EUR.
Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Thüringen wurde am 26. Mai
2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Vorschusszahlungen aus dem
ELER wurden für das Jahr 2016 in Höhe von 6,8 Mio. EUR geleistet. Dies entspricht
1 % des Gesamtvolumens.
Unter diesen Annahmen ergeben sich voraussichtlich folgende Einnahmen des Landes
von der EU für die Jahre 2016 bis 2020.
Übersicht 11: Einnahmen aus EU-Programmen in den Jahren 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Einnahmen aus EUprogrammen
390,3
489,0
523,3
421,7
379,6
3.2.7
Schuldentilgung
Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurde abweichend von vergangenen Haushaltsjahren
die planmäßige Tilgung insbesondere aufgrund der enormen Belastungen infolge der
Bewältigung der Flüchtlingskrise ausgesetzt. Ab dem Jahr 2018 ist jedoch wieder eine
regelgebundene Tilgung vorgesehen, um die Schuldenlast des Freistaates Thüringen
von derzeit 15,757 Mrd. EUR (Stand: 31. Dezember 2015) abzubauen.
Eine solche regelgebundene Tilgung könnte mit der vom Thüringer Finanzministerium
vorgeschlagenen Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie erreicht werden. Danach soll für
34
neu verbeamtete Bedienstete die Differenz zu den Ausgaben des Landes, die für einen
vergleichbaren Arbeitnehmer aufzubringen sind, in die Tilgung der bestehenden Landesschulden investiert werden. Für die Jahre 2018 bis 2020 ergibt sich eine Tilgung
von 5 Mio. EUR, 10 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.
Mit einem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt, kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben zumindest teilweise im Landeshaushalt kompensiert werden. Gleichzeitig würde
mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag
zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags umgesetzt. Darin wird gefordert, für künftige Verbeamtungen finanzpolitische Vorkehrungen zu treffen, um zukünftigen Pensionslasten besser Rechnung tragen zu können. Im Zuge der noch ausstehenden Beratungen innerhalb der Landesregierung hierzu sind noch Änderungen am Konzept selbst sowie an
dem vorgesehenen Tilgungspfad möglich.
3.3
Entwicklung der Ausgaben
3.3.1
Gesamtausgaben
Die bereinigten Gesamtausgaben steigen zunächst von 9,8 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf
10,2 Mrd. EUR im Jahr 2018 an. Ausgehend von den erwarteten Einnahmen in den
Jahren des Planungszeitraums ist – unter Berücksichtigung der Schuldenbremse – ein
Rückgang der Gesamtausgaben bis 2020 auf 9,8 Mrd. EUR notwendig. Wesentliche
Ausgabenbereiche sind die Personalausgaben, die weiterhin ansteigen, sowie die
Ausgaben für die Kommunen.
Die Haushalte im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 sind zudem signifikant durch
die Ausgaben im Zusammenhang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen beeinflusst.
Wurden im Haushaltsjahr 2015 noch Ist-Ausgaben in Höhe von 199 Mio. EUR geleistet, so sind im Haushalt 2016 bereits 538 Mio. EUR und für das Jahr 2017 672 Mio.
EUR für den Gesamtbereich Asyl und die unbegleiteten Minderjährigen etatisiert.
Führt man sich die Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab Beginn des Jahres 2015 bis
heute vor Augen, so ist festzustellen, dass eine sicher belastbare Prognose der für die
35
zu erwartenden Ausgaben entscheidenden Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren nicht möglich ist.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Zugangszahlen von Flüchtlingen seit Beginn
des Jahres 2016 wird für diese Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 jedoch angenommen, dass sich die noch mit dem Haushalt 2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 erwarteten Ausgabensteigerungen nicht vollumfänglich realisieren.
Zudem ist anzunehmen, dass sich Verschiebungen in der Ausgabenstruktur weg von
den Ausgaben für die Erstaufnahme und die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zu Ausgaben im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme und Maßnahmen der Integration ergeben werden. Die MPK-Beschlüsse vom Juni und Juli 2016
haben diesen Entwicklungen bereits in gewissem Maße Rechnung getragen. Welche
zusätzlichen Veränderungen noch folgen, ist gegenwärtig offen.
Davon ausgehend wird für die Planjahre 2018 bis 2020 angenommen, dass sich die
Gesamtausgaben für Asylbewerber, Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige jährlich
auf dem Niveau des Jahres 2016 bewegen werden, ohne gegenwärtig eine exakte
Zuordnung auf die einzelnen Aufgabenbereiche vornehmen zu können.
Das – gesetzgeberisch bisher noch nicht umgesetzte – beitragsfreie KITA-Jahr ist ab
2018 als zusätzlich zu erwartende Ausgabesteigerung mit berücksichtigt.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Ausgaben der Jahre 2016 bis 2020 nach ausgewählten Kategorien dar. Wesentliche Kategorien werden in den anschließenden Abschnitten erläutert.
36
Abbildung 12: Ausgabestruktur 2016 bis 2020
11.000
Mio. Euro
34,5
10.000
43,1
533,0
9.000
8.000
492,3
484,0
468,9
142,0
607,7
∑ 10.018,6
∑ 10.173,7
∑ 10.083,3
∑ 9.750,9
140,9
620,2
537,0
34,5
536,0
454,6
141,8
448,6
643,9
616,9
636,5
615,9
37,2
525,3
141,9
429,6
663,2
681,5
600,7
571,9
578,2
483,0
707,0
771,3
alternative Finanzierung
59,8
142,5
restliche Ausgaben (Mieten/
Bewirtschaftung, disponible
Ausgaben, Globale Minderausgabe)
Zinsen
450,8
506,2
403,6
7.000
∑ 9.809,5
432,0
Landesprogramme
630,8
544,1
Vereinbarungen und Verträge
6.000
1.822,2
1.986,0
1.952,0
1.930,6
1.935,0
Bund-Länder-Programm/
Institutionelle Förderung
5.000
EU-Programme (z.B. EFRE, ESF,
ELER)
4.000
1.900,8
1.901,1
1.921,4
1.949,3
1.948,2
Landesgesetze (ohne KFA)
3.000
Bundesgesetze
2.000
2.646,1
2.750,1
Kommunaler Finanzausgleich
2.881,4
2.825,7
2.770,0
1.000
Personalausgaben
0
-202,7
-276,7
-397,1
-1.000
Soll 2016
Soll 2017
Finanzplan 2018
Finanzplan 2019
37
Finanzplan 2020
Konsolidierungsbedarf
3.3.2
Personalausgaben und Versorgungslasten
Personalausgaben sind wegen der vom Land zu erfüllenden, besonders personalintensiven
Aufgaben im Planungszeitraum wiederum ein wesentlicher Teil der Landesausgaben.
Im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 stellen sich die Personalausgaben ohne die ausgegliederten Bereiche, wie z. B. die Thüringer Hochschulen, wie folgt dar:
Übersicht 12: Personalausgaben 2016 bis 2020
in Mio. EUR
Personalausgaben
Personalausgabenquote in %
2016
2017
2018
2019
2020
2.646,1
2.750,1
2.770,0
2.825,7
2.881,4
27,1
27,3
27,2
28,2
29,4
Auch die bereits durchgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wie Personal-/ Stellenabbau, Kommunalisierung oder Ausgliederungen können den im Wesentlichen der Tarifund Besoldungsanpassung geschuldeten Anstieg der Ausgaben der Hauptgruppe 4 lediglich
dämpfen, jedoch nicht aufhalten.
Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien sind sich daher einig, das bislang vereinbarte Stellenabbauziel beizubehalten. Gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen DIE
LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom November 2014 ist die Zahl der im Landesdienst stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Niveau vergleichbarer deutscher Länder zu bringen.
Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Stellenabbau/Aufgabenkritik“ (IMAG) werden der bisherige Stellenabbaupfad sowie seine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der
Ressorts überprüft. Ferner wird die IMAG unter Einbeziehung der Zielsetzungen des Koalitionsvertrages und der angestrebten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform ggf. auch
alternative Vorschläge zum Stellenabbau sowie der Begrenzung des Anstiegs der Personalausgaben im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungskonzeptes für den öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen erarbeiten.
Wie im Doppelhaushalt 2016/2017 ausgewiesen, werden beginnend mit dem Haushaltsjahr
2011 in der Landesverwaltung zunächst 9.035 Planstellen und Stellen abgebaut bzw. durch
Rückführung von Zuschüssen für Personalausgaben ein entsprechender monetärer Gegenwert eingespart.
38
Bestandteil der Personalausgaben sind auch die Versorgungsausgaben für Beamte und
Richter sowie deren Hinterbliebenen. Mussten im Jahr 2015 in der Obergruppe 43 (ohne
ausgegliederte Bereiche, wie z. B. die Thüringer Hochschulen) Versorgungsausgaben von
mehr als 130 Mio. EUR vom Land geschultert werden, ist hier bis zum Jahr 2020 ein weiterer
Aufwuchs auf über 210 Mio. EUR zu erwarten.
3.3.3
Ausgaben an den kommunalen Bereich
Die finanzielle Gesamtausstattung der Kommunen wird – neben den eigenen Einnahmen der
Kommunen – sowohl durch Leistungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz ThürFAG (Kapitel 1720 des Thüringer Haushaltsplanes) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als auch durch Zuschüsse aus den Ressorteinzelplänen und damit außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt.
Nach Artikel 93 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu gewähren,
damit diese die ihnen übertragenen und pflichtigen, aber auch freiwillige Aufgaben in angemessener Weise wahrnehmen können.
Seit dem Jahr 2013 bestimmt sich die Finanzausgleichsmasse nach gesetzlich vorgeschriebenen Parametern (§ 3 ThürFAG), wie z.B. die Steuereinnahmen, die Einnahmen aus dem
Länderfinanzausgleich und die wesentlichen Solidarpaktmittel auf Seiten des Landes und die
Gemeindesteuereinnahmen auf Seiten der Kommunen. Somit ergibt sich für das Land wie
auch die Kommunen hinsichtlich der Finanzausgleichsmasse als regelgebundenen Teil der
angemessenen Finanzausstattung eine bessere Planbarkeit.
Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer
Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das ThürFAG in bestimmten Abständen
Revisionen vor. Zur Übergangsevaluation nach § 3 Abs. 8 ThürFAG wurde ein ausführlicher
Bericht erarbeitet, welcher der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des
Kommunalen Finanzausgleichs als Anlage 1 beigefügt wurde. Dieser Bericht diente als Basis
für die Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2016ff. Zum Ausgleichsjahr 2018 wird eine erneute Überprüfung gemäß § 3 Abs. 5 ThürFAG stattfinden.
39
Nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz in seiner aktuellen Fassung erhöht sich mit
Wirkung ab dem Jahr 2016 der kommunale Anteil im Rahmen des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes von 36,47 % auf 36,92 %. Hierdurch ergibt sich eine Finanzausgleichsmasse
von 1,901 Mrd. EUR sowohl für 2016 als auch für 2017. Darüber hinaus ergeben sich auf
Basis der Steuerschätzung Mai 2016 für den mittelfristigen Planungszeitraum folgende Finanzausgleichsmassen:
Übersicht 13: Finanzausgleichsmasse 2016 bis 2020
in Mio. EUR
Finanzausgleichsmasse
2016
2017
2018
2019
2020
1.900,8
1.901,1
1.948,2
1.949,3
1.921,4
Abbildung 13: Entwicklung der Finanzmasse der Kommunen 2016 bis 2020
4.000
3.500
3.392
3.639
3.682
3.720
1.948
1.949
1.921
3.494
3.000
2.500
1.901
1.901
FAG-Masse
2.000
Steuern
1.500
1.000
1.593
1.691
1.732
1.799
1.491
2016
2017
2018
2019
2020
500
0
Die in der Finanzausgleichsmasse enthaltenen allgemeinen Schlüsselzuweisungen belaufen
sich im Jahr 2016 auf rund 1,232 Mrd. EUR und in 2017 auf rund 1,222 Mrd. EUR.
In der Finanzausgleichsmasse sind im Jahr 2016 rund 273,3 Mio. EUR und in 2017 rund
277,6 Mio. EUR für die Erstattung der angemessenen Kosten für übertragene staatliche Aufgaben (Mehrbelastungsausgleich – ehemalige Auftragskostenpauschale) enthalten. Seit dem
40
Ausgleichsjahr 2013 wird für diesen gesamten Aufgabenbereich ein Betrag je Einwohner
nach den bisherigen Verwaltungseinheitstypen ausgereicht.
Weitere wesentliche Bestandteile der Finanzausgleichsmasse sind die Sonderlastenausgleiche für Kindertagesbetreuung sowie Schule. Diese belaufen sich in Summe auf insgesamt
333,2 Mio. EUR in 2016 und 337,0 Mio. EUR in 2017.
Die Leistungen des Landesausgleichsstocks sind auf jährlich 47 Mio. EUR aufgestockt worden. Ebenso wurde ein Sonderlastenausgleich für die Belastungen der Kurorte im Umfang
von 10 Mio. EUR eingeführt.
Darüber hinaus werden außerhalb des ThürFAG weitere Leistungen des Landes an die Thüringer Kommunen ausgereicht. Diese ergeben sich aus der sogenannten Anlage 3 zum
ThürFAG. Diese besonderen, zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen, zum Teil freiwilligen
Leistungen des Landes bestimmen sich - wie der die finanzielle Mindestausstattung der
Kommunen übersteigende Anteil der Finanzausgleichsmasse - nach der Leistungsfähigkeit
des Landes und werden weitgehend nach Maßgabe des Landeshaushalts festgesetzt. Sie
wurden insbesondere aufgrund der Prognose hinsichtlich der steigenden Flüchtlingszahlen
entsprechend höher etatisiert. So belaufen sich die Leistungen der sog. Anlage 3 (Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs) auf ca. 1,1 bzw. 1,2 Mrd. EUR in den Jahren 2016 und 2017. Wie sich die Höhe
der Leistungen des Landes außerhalb des ThürFAG entwickeln wird, hängt u.a. von der zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab.
3.3.4
Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen
Der Anstieg der Ausgaben des Landes für bundesgesetzliche Leistungen in 2017 hat seine
Ursache im Wesentlichen in den bundesgesetzlichen Leistungen an Asylbewerber und
Flüchtlinge. Hierfür steigt zunächst die Beteiligungsquote des Bundes bei den Kosten der
Unterkunft für die Thüringer Kommunen von 31,3 % in 2016 auf 35,0 % in 2017. Ab dem
Jahr 2018 sind die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zum einen
für steigende Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge sowie zum anderen zur Entlastung der
Kommunen bei der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes gemäß
dem MPK-Beschluss vom 16. Juni 2016 berücksichtigt (siehe hierzu auch Abschnitte 3.2.1
und 3.2.5).
41
Weitere vom Bund mitfinanzierte Leistungen in diesem Ausgabenbereich sind z. B. Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Die Ausgaben für den Maßregelvollzug stellen hingegen Verpflichtungen dar, die vom Land aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben zu leisten sind. Wesentliche finanzielle Belastungen entstehen dem Freistaat in diesem Bereich auch durch die
Erstattungen an die Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR.
Ferner werden hier die Ausgaben erfasst, die durch Bundeseinnahmen voll finanziert sind.
Dies sind die Ausgaben für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII, das Bundesprogramm GVFG sowie Ausgaben in Verbindung mit dem
Regionalisierungsgesetz. Die sich aus dem MPK-Beschluss vom 16. Juni 2016 sowie dem
zusätzlichen Aufstockungsbetrag insbesondere für die neuen Länder (vgl. Abschnitt 3.2.1)
ergebenden Mehreinnahmen werden vollständig verausgabt.
Übersicht 14: Ausgaben für Leistungen nach Bundesgesetzen von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
Ausgaben für bundesgesetzliche Leistungen
3.3.5
2016
2017
2018
2019
2020
1.822,2
1.986,0
1.952,0
1.935,0
1.930,6
Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen
In diesem Abschnitt werden die Ausgaben des Landes aufgrund landesgesetzlicher Regelungen mit Ausnahme der Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs betrachtet.
Das vergleichsweise hohe Ausgabeniveau in den Jahren 2018 und 2019 ist auf die Auswirkungen des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform in Thüringen i. H. v. 155 Mio. EUR zurückzuführen.
Weitere Ausgaben für Landesgesetze betreffen beispielsweise die Zahlung des Landesblindengeldes, die Leistungen an Schulen in freier Trägerschaft, die Zuschüsse für Forschung
an Hochschulen und Hochschulklinikum und die Leistungen aufgrund der Staatskirchenverträge. Die Leistungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz laufen in 2017 aus. Für
das Schulbauprogramm bis 2019 sind entsprechend Mittel ausgewiesen.
42
Ferner ist in diesem Ausgabenbereich die Zuführung zu den Thüringer Sondervermögen
enthalten. Aufgrund des gesetzlichen Endes des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“
sind ab 2018 die laufenden Ausgaben aus dem Landeshaushalt zu erbringen. Auch die Zuführungen an das Teilvermögen „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“
steigen jährlich an.
Übersicht 15: Ausgaben für Leistungen nach Landesgesetzen von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Ausgaben für landesgesetzliche Leistungen
544,1
578,2
771,3
707,0
630,8
3.3.6
Ausgaben für EU-Programme
Die Förderperiode 2014 bis 2020 befindet sich in der Umsetzungsphase. Dies schlägt sich in
steigenden Ausgaben nieder. Aus der Förderperiode 2007 bis 2013 ergeben sich ab 2016
keine Ausgaben mehr.
Übersicht 16: Ausgaben für EU-Programme von 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Ausgaben für EU-Programme
403,6
483,0
506,2
450,8
432,0
3.3.7
Zinsausgaben
Abhängig vom Schuldenstand, aber auch den für die Schulden im Durchschnitt zu zahlenden
Zinsen ergibt sich die Zinsbelastung des Landeshaushaltes. Die erwartete Entwicklung der
Zinsausgaben im Finanzplanungszeitraum spiegelt die lang andauernde Niedrigzinsphase
wider. So konnte in den letzten Jahren durch Umschuldungen der Durchschnitt der zu zahlenden Zinsen, gerechnet auf den Gesamtschuldenstand, reduziert werden.
43
Übersicht 17: Entwicklung der Zinsausgaben in den Jahren 2016 bis 2020
in Mio. EUR
2016
2017
2018
2019
2020
Zinsausgaben
492,3
468,9
454,6
448,6
429,6
5,0
4,6
4,5
4,5
4,4
Zinsausgabenquote in %
Aufgrund der Unwägbarkeiten auf den Finanzmärkten besteht bezüglich der Kalkulation der
Zinsausgaben für die kommenden Jahre Unsicherheit.
44
Anlage 1
Seite 1
Einnahmen und Ausgaben 2016 bis 2020 nach Arten
- gemeinsames Schema Ziffer
Gruppe
1
Zweckbestimmung
Finanzplanung
2019
2016
2017
Einnahmen der laufenden Rechnung (Ziff. 11-17)
9.143,3
9.236,7
9.495,0
9.461,6
9.285,9
6.024,0
6.231,0
6.542,1
6.629,7
6.806,7
2018
Mio. EUR
2020
11
011-069
Steuern und EU-Eigenmittel
12
09 (ohne 092)
Steuerähnliche Abgaben (ohne Münzeinnahmen)
18,5
30,5
18,5
18,5
18,5
13
12
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
24,7
20,5
20,5
20,5
20,5
14
Zinseinnahmen
9,7
10,2
10,2
10,2
10,2
141
von Verwaltungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1411
152
von Ländern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1412
153
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1413
157
von Zweckverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1414
151,154,156
vom sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
142
16
von anderen Bereichen
9,7
10,2
10,2
10,2
10,2
15
Lfd. Zuweisungen u. Zusch. (o. Schuldendiensthilf.)
2.836,8
2.789,8
2.748,1
2.626,3
2.272,7
151
von Verwaltungen
2.577,3
2.526,7
2.462,5
2.337,4
2.025,7
1.981,8
1.927,9
1.837,7
1.719,6
1.414,9
1511
211,231
vom Bund
1512
212
Länderfinanzausgleich
559,0
563,0
589,0
582,0
575,0
1513
232
sonstige von Ländern
18,3
17,7
17,7
17,7
17,7
1514
213,233
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
17,5
17,6
17,6
17,6
17,6
1515
217,237
von Zweckverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1516
216,235,236
von Sozialversicherungsträgern
0,6
0,5
0,5
0,5
0,5
1517
214,234
vom sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
152
112,27,28
von anderen Bereichen
259,5
263,1
285,6
288,9
246,9
16
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von
Verwaltungsaufgaben
2,7
2,9
2,9
2,9
2,9
161
Schuldendiensthilfen vom öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1611
221
vom Bund
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1612
222
von Ländern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Anlage 1
Seite 2
Ziffer
Gruppe
1613
223,224,225,
226,227
162
26
17
Zweckbestimmung
vom sonstigen öffentlichen Bereich
2016
2017
2018
Mio. EUR
Finanzplanung
2019
2020
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von
Verwaltungsaufgaben von anderen Bereichen
Sonstige Einnahmen der lfd. Rechnung
2,7
2,9
2,9
2,9
2,9
227,0
151,8
152,6
153,5
154,4
171
111
Gebühren, sonstige Entgelte
111,6
112,6
113,5
114,4
115,2
172
119
Sonstige Einnahmen
115,3
39,1
39,1
39,1
39,2
Einnahmen der Kapitalrechnung (Ziff. 21-25)
549,3
650,6
676,7
560,0
531,6
6,2
6,0
6,0
6,0
6,0
2
21
131,132
Veräußerung von Sachvermögen
22
Vermögensübertragungen
526,6
632,1
658,1
541,4
513,0
221
Zuweisungen für Investitionen vom öffentlichen Bereich
318,1
320,3
334,3
322,3
293,9
290,1
292,8
306,8
294,8
266,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
22,0
21,8
21,8
21,8
21,8
2211
331
vom Bund
2212
332
von Ländern
2213
333
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
2214
336
von Sozialversicherungsträgern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2215
334,337
vom sonstigen öffentlichen Bereich
5,9
5,7
5,7
5,7
5,7
222
34
von anderen Bereichen
208,6
311,8
323,8
219,1
219,1
223
29
sonstige Vermögensübertragungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
13,5
12,5
12,5
12,5
12,5
23
Darlehnsrückflüsse
231
von Verwaltungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2311
172
von Ländern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2312
173
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2313
177
von Zweckverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2314
171,174,176
vom sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
von anderen Bereichen
13,5
12,5
12,5
12,5
12,5
13,5
12,5
12,5
12,5
12,5
232
2321
141,181,182
von Sonstigen im Inland
2322
146,186
vom Ausland
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
24
133,134
Veräußerung von Beteiligungen und dgl.
2,9
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldenaufnahme beim öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
25
Anlage 1
Seite 3
Ziffer
Gruppe
Zweckbestimmung
2016
2017
2018
Mio. EUR
Finanzplanung
2019
2020
251
311
vom Bund
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
252
312
von Ländern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
253
313
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
254
314,317
vom sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3
37
Globale Mehr- oder Mindereinnahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
9.692,7
9.887,3
10.171,6
10.021,6
9.817,5
4
Gesamteinnahmen (Ziff. 1+2+3) Einnahmen ohne
besondere Finanzierungsvorgänge
5
Besondere Finanzierungsvorgänge
58,1
196,0
2,0
-3,0
-8,0
0,0
0,0
-5,0
-10,0
-15,0
58,1
196,0
7,0
7,0
7,0
51
32
Schuldenaufnahme am Kreditmarkt
52
35
Entnahme aus Rücklagen
53
36
Überschüsse aus Vorjahren
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zu- Absetzungen
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
Haushaltstechnische Verrechnungen
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
9.750,9
10.083,3
10.173,7
10.018,6
9.809,5
6
64
7
38
Abschlusssumme der Haushalte (Ziff. 4+5+6)
Anlage 1
Seite 4
Ziffer
Gruppe
1
11
4
12
Zweckbestimmung
Finanzplanung
2019
2016
2017
Ausgaben der lfd. Rechnung (Ziff. 11-15)
8.448,0
8.814,2
8.941,3
8.897,3
8.912,0
Personalausgaben
2.646,1
2.750,1
2.770,0
2.825,7
2.881,4
Laufender Sachaufwand
893,4
974,7
950,8
957,6
952,7
2018
Mio. EUR
2020
121
51-54
Sächliche Verwaltungsausgaben
576,2
630,1
587,7
592,3
597,0
123
67
Erstattungen an andere Bereiche
72,8
74,1
75,8
76,8
77,8
124
686
244,4
270,5
287,2
288,5
277,8
13
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke
Zinsausgaben
492,5
468,9
454,6
448,6
429,6
131
an öffentlichen Bereich
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
1311
561
an Bund
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
1312
564
an Sondervermögen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1313
562,563,567
an sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
492,3
468,9
454,6
448,6
429,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
492,3
468,9
454,6
448,6
429,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
4.390,6
4.594,9
4.739,5
4.643,5
4.630,2
2.842,8
2.953,2
3.074,3
2.964,0
2.936,1
416,1
424,7
424,7
424,7
424,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
22,9
24,3
24,3
24,3
24,3
1.552,2
1.546,5
1.718,6
1.619,8
1.591,9
841,8
947,9
896,9
885,4
885,4
132
an andere Bereiche
1321
573
für Ausgleichsforderungen
1322
571,575,576
für Kreditmarktmittel im engeren Sinne
1323
572
an Sozialversicherungsträger
Lfd. Zuweisungen und Zuschüsse (o.
Schuldendiensthilfen)
an Verwaltungen
14
141
1411
611,631
an Bund
1412
612
Länderfinanzausgleich
1413
632
Sonstige an Länder
1414
613
Allgemeine Finanzzuweisungen an Gemeinden (GV)
1415
633
Sonstige an Gemeinden und Gemeindeverbände
1416
614,634
an Sondervermögen
6,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1417
617,637
an Zweckverbände
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1418
616,636
an Sozialversicherungsträger
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
an andere Bereiche
1.547,7
1.641,6
1.665,2
1.679,5
1.694,1
1.042,2
1.093,0
1.132,9
1.147,2
1.161,8
258,0
286,1
269,2
269,2
269,2
142
1421
682,683,685
Sonstige an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
1422
681
Renten, Unterstützungen u.ä.
Anlage 1
Seite 5
Ziffer
Gruppe
Zweckbestimmung
1423
684
an soziale und ähnliche Einrichtungen
1424
687,688
an Ausland
2016
2017
2018
Mio. EUR
Finanzplanung
2019
2020
244,8
256,4
256,4
256,4
256,4
2,7
6,2
6,8
6,8
6,8
25,4
25,6
26,5
21,8
18,2
15
Schuldendiensthilfen
151
an Verwaltungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1511
622
an Länder
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1512
623
an Gemeinden und Gemeindeverbände
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1513
621,624,626,
627
an sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
an andere Bereiche
25,4
25,6
26,5
21,8
18,2
25,0
25,3
26,2
21,5
17,9
152
1521
661,662,664
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
1522
663
an Sonstige im Inland
0,4
0,3
0,3
0,3
0,3
1523
666
an Ausland
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1.302,9
1.338,1
1.435,0
1.398,0
1.294,5
2
Ausgaben der Kapitalrechnung (Ziff. 21-25)
21
Sachinvestitionen
332,1
314,6
309,7
312,2
312,6
204,7
199,9
197,6
197,4
175,1
211
7
Bauausgaben
212
82
Erwerb unbeweglicher Sachen
52,2
40,6
38,9
41,6
64,3
213
81
Erwerb von beweglichen Sachen
75,2
74,1
73,2
73,2
73,2
22
Vermögensübertragungen
906,7
952,2
1.054,0
1.014,4
910,7
221
Zuweisungen für Investitionen
499,3
523,0
598,7
618,9
515,4
1,9
4,3
25,3
24,8
16,6
387,7
399,4
443,4
459,9
358,7
2211
882
an Länder
2212
883
an Gemeinden und Gemeindeverbände
2213
887
an Zweckverbände
33,9
36,4
34,9
34,9
34,9
2214
881,884,886
an sonstigen öffentlichen Bereich
75,8
82,9
95,1
99,3
105,3
222
89
Zuschüsse für Investitionen
407,4
429,2
455,4
395,5
395,3
223
69
sonstige Vermögensübertragungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
64,0
71,2
71,2
71,2
71,2
23
Darlehen
231
an Verwaltungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2311
852
an Länder
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2312
853
an Gemeinden und Gemeindeverbände
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Anlage 1
Seite 6
Ziffer
Gruppe
Zweckbestimmung
2016
2017
2018
Mio. EUR
Finanzplanung
2019
2020
2313
857
an Zweckverbände
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2314
851,854,856
an sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
232
86,87
an andere Bereiche
64,0
71,2
71,2
71,2
71,2
24
83
Erwerb von Beteiligungen u.ä.
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
Schuldentilgung an öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
25
251
581
an Bund
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
252
584
an Sondervermögen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
253
582,583,587
an sonstigen öffentlichen Bereich
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3
97
Globale Mehr- und Minderausgaben
0,0
-69,0
-202,7
-276,7
-397,1
9.750,8
10.083,3
10.173,6
10.018,6
9.809,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
9.750,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
10.083,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
10.173,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
10.018,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
9.809,5
4
5
51
511
512
513
514
52
53
6
64
7
595
593
592
591,596
91
96
98
Gesamtausgaben (Ziffern 1+2+3) (Ausgaben ohne
besondere Finanzierungsvorgänge)
Besondere Finanzierungsvorgänge
Tilgungsausgaben am Kreditmarkt
für Kreditmarktmittel
für Ausgleichsforderungen
an Sozialversicherungsträger
an Sonstige
Zuführung an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Zu- und Absetzungen
Verrechnungen u.ä.
Abschlusssumme der Haushalte (Ziff. 4+5+6)
www.thueringen.de
Herausgeber:
Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Stand:
September 2016