Lesen Sie hier die Infobroschüre für die Abstimmung vom

Einladung zum
Urnengang vom
25. September
2016
Information für die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger
In dieser Broschüre lesen Sie
Eidgenössische Vorlagen
2
Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige
und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)»
2
Volksinitiative vom 17. Dezember 2013
«AHVplus: für eine starke AHV»
2
Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den
Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
Kantonale Vorlagen
2
Kantonale Volksinitiative
«Bezahlbare Kinderbetreuung für alle»
Politische Gemeinde Uitikon
3Sozialbehörde
Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer
2014 bis 2018
2. Wahlgang
4Ortsbus-Vorlage
Nettokredit von CHF 2’356’000 für einen vierjährigen
Probebetrieb zur Erweiterung der Ortsbuslinie 201
von Uitikon nach Schlieren
Am 25. September 2016 geht es um sechs Vorlagen
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Kaum zurück aus den Sommerferien erhalten Sie
diese Informationsbroschüre zum nächsten Urnengang vom 25. September 2016. Praktisch zeitgleich
wird Ihnen die Post auch Ihr persönliches Couvert
mit allen Stimm- und Wahlunterlagen zustellen.
Auf eidgenössischer Ebene werden uns zwei Volksinitiativen und ein Bundesgesetz zur Annahme oder
Ablehnung unterbreitet. Die Forderung nach einer
nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft,
die Grüne Wirtschaft, ist Inhalt der ersten Initiative.
Die weitere Initiative trägt den Titel «AHVplus: für
eine starke AHV». Im Weiteren geht es um das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst, das Nachrichtendienstgesetz, NDG.
Auf kantonaler Ebene müssen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Frage auseinandersetzen, ob sie der Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» zustimmen wollen oder nicht.
Zwei Vorlagen unterbreitet Ihnen der Gemeinderat:
Nachwievor besteht bei der Sozialbehörde Uitikon
eine Vakanz. Im Rahmen des Urnenganges vom
5. Juni 2016 hat keiner der drei Kandidaten das
absolute Mehr erreicht. Eine Wahl konnte daher
noch nicht erfolgen, weshalb am 25. September
2016 ein zweiter Wahlgang durchzuführen ist.
Im Weiteren ist, rückblickend auf die letzte Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Uitikon
vom 25. Mai 2016, über die Ortsbusvorlage abzu-
stimmen. Die Gemeindeversammlung hat den Antrag vorberaten und bereinigt, wie es die Gemeindeordnung verlangt. Es geht um einen Nettokredit von
CHF 2’356’000 für einen vierjährigen Probebetrieb
zur Erweiterung der Ortsbuslinie 201 von Uitikon
nach Schlieren.
Über die Möglichkeiten der Stimmabgabe sind die
routinierten Stimmberechtigten bestens orientiert.
Für alle anderen wurde in der Ausgabe des
Gemeindekuriers vom 25. August 2016 orientiert.
Wie Sie alle wissen: Ohne Ihre Unterschrift auf dem
Stimmrechtsausweise geht gar nichts; also nicht
vergessen. Am besten erledigt man dies gleich als
Erstes, bevor man sich ans Ausfüllen der Stimm- und
Wahlzettel macht.
Und gleich noch ein Wunsch des Wahlbüros: Trennen Sie bei den drei eidgenössischen Vorlagen die
einzelnen Stimmzettel nicht voneinander. Sie erleichtern uns die Arbeit, weil wir die einzelnen
Stimmzettel beigenweise effizienter trennen können. So kommen wir schneller zum Ziel der Resultatermittlung. Vielen Dank.
Nun freuen wir uns einmal mehr auf eine hohe
Stimmbeteiligung. Danke, dass Sie sich am Urnengang beteiligen.
Gemeinderat Uitikon
Uitikon 1. September 2016
1
Eidgenössische und kantonale Vorlagen
Drei Vorlagen gelangen am 25. September 2016 auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung:
1. VOLKSINITIATIVE VOM 6. SEPTEMBER 2012
«FÜR EINE NACHHALTIGE UND RESSOURCENEFFIZIENTE WIRTSCHAFT (GRÜNE WIRTSCHAFT)«
Die Initiative will die Grundlagen für eine Wirtschaft schaffen,
welche die natürlichen Ressourcen nicht übermässig beansprucht. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, empfiehlt das
Begehren jedoch zur Ablehnung, da er das Ziel innerhalb der
angestrebten Frist für nicht umsetzbar hält.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für
eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne
Wirtschaft)» annehmen?
Empfehlung
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die
Initiative abzulehnen.
Auch der Bundesrat spricht sich gegen die Initiative aus.
2. VOLKSINITIATIVE VOM 17. DEZEMBER 2013
«AHVPLUS: FÜR EINE STARKE AHV»
Die Initiative fordert einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen
AHV-Altersrenten.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHVplus: für eine starke AHV» annehmen?
3. BUNDESGESETZ VOM 25. SEPTEMBER 2015
ÜBER DEN NACHRICHTENDIENST
(NACHRICHTENDIENSTGESETZ, NDG)
Angesichts der sich stetig wandelnden Bedrohungen, mit
welchen die Schweiz konfrontiert ist, haben Bundesrat und
Parlament das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) verabschiedet. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält
durch das NDG zusätzliche Mittel. Im Gegenzug werden ihm
detailliertere gesetzliche Bestimmungen und zusätzliche Kontrollen auferlegt. Das NDG gewährleistet das Gleichgewicht
zwischen Sicherheit und Wahrung der individuellen Freiheit.
Das Gesetz stärkt die Sicherheit der Schweiz und den Schutz
vor Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation
und Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Gegen das Gesetz
wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet
am 25. September 2016 statt.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2015 über
den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) annehmen?
Weitere Informationen zu den eidgenössischen Vorlagen finden Sie im Abstimmungsbüchlein des Bundes.
Empfehlung
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative «AHVplus: für eine
starke AHV» abzulehnen.
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen ebenfalls, die Initiative abzulehnen.
Nachstehende kantonale Vorlage gelangt am 25. September 2016 zur Abstimmung.
Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung
für alle»
Mit der Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
wird folgendes Begehren gestellt:
treuung und Tagesstrukturen für Vorschul- und Schulkinder unterstützt werden.
Den weiteren Text der von der Initiative verlangten Gesetzesänderung finden Sie in der Abstimmungszeitung des Kantons.
Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ablehnung der Initiative.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 wird wie
folgt ergänzt:
C. Betreuungsfonds (neu) Kantonaler Betreuungsfonds § 27 a.
Der Kanton führt einen Betreuungsfonds, aus dem die Gemeinden
bei der Bereitstellung des Angebots an familienergänzender Be-
2
Eidgenössische und kantonale Vorlagen
Weitere Informationen zu dieser kantonalen Vorlage finden Sie in der Abstimmungszeitung des Kantons.
Politische Gemeinde Uitikon
Sozialbehörde Uitikon
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sozialbehörde Uitikon
für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018,
2. Wahlgang
Orientierung
Weges eines Todesfalls im Dezember 2015 ergab sich in der
Sozialbehörde Uitikon eine Vakanz. Es wurde eine Ersatzwahl
eingeleitet. Aus dem Wahlvorschlagsverfahren ergaben sich zuerst vier Wahlvorschläge. Der Vorschlag für eine Person wurde im
Rahmen des Verfahrens zurückgezogen.
Wahlzettel
Es wird nachstehender, leerer Wahlzettel abgegeben, auf welchem die Stimmberechtigten die von ihnen gewählte Person
handschriftlich einzutragen haben.
Für die verbleibenden drei Kandidaten fand am 5. Juni 2016 eine
Urnenwahl statt. Alle drei Kandidaten wurden nicht gewählt, weil
sie das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht haben.
Zweiter Wahlgang am 25. September 2016
Am 25. September 2016 findet ein weiterer Wahlgang wiederum
mit den gleichen Kandidaten statt. Beim zweiten Wahlgang
gilt – im Gegensatz zum ersten Wahlgang mit dem absoluten
Mehr – das relative Mehr. Wer am meisten Stimmen auf sich vereinigen kann ist gewählt.
Drei Kandidaten
Aus dem eingangs erwähnten Wahlvorschlagsverfahren verblieben
nachstehende drei Kandidaten:
– Engelmann Ingo, geb. 1974, Betriebsökonom,
Husacherstrasse 41, 8142 Uitikon, CVP
– Salzmann Heinrich (Henry), geb. 1962, Dipl.El.Ing.HTL,
Schlierenstrasse 12, 8142 Uitikon, FDP
– Uhlmann Philipp, geb. 1962, Change-Manager,
Binzmatt 15, 8142 Uitikon, parteilos
Diese drei Kandidaten wurden im Rahmen der amtlichen Anzeige
im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Uitikon, Limmattaler Zeitung, der Stimmbürgerschaft am 14. April 2016 bekannt
gegeben. Sie stehen weiterhin zur Wahl. Sollte überraschenderweise eine weitere Person kurzfristig vorgeschlagen werden,
kann diese an der Wahl teilnehmen. Falls sie viele Stimmen auf
sich vereinigt, wird ihr Stimmentotal separat ermittelt, andernfalls
lediglich unter «Vereinzelte Stimmen» mitgezählt.
Politische Gemeinde Uitikon
3
Nettokredit von CHF 2’356’000 zur Erweiterung der
Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren
Kurzinformation zum Traktandum
Uitikon verfügt über keine direkte ÖV-Verbindung ins Limmattal. Die Ortsbuslinie 201 soll daher bis nach
Schlieren verlängert werden. Bei Zustimmung durch die Stimmbürgerschaft für einen vierjährigen Probebetrieb könnte die neue Verbindung ab Dezember 2017 (Fahrplanwechsel 2017/18) in Betrieb genommen
werden. Im Stundentakt soll der Ortsbus neu auch am Sonntag verkehren. Der Kreditantrag ist an der
Gemeindeversammlung vom 25. Mai vorberaten und bereinigt worden und wurde der Urnenabstimmung
vom 25. September 2016 unverändert überwiesen.
Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung zur Vorlage. Den Abschied der Rechnungsprüfungskommission
finden Sie auf Seite 9 dieser Broschüre.
ANTRAG
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne:
Für einen vierjährigen Probebetrieb zur Verlängerung der OrtsbusLinie 201 nach Schlieren wird ein Nettokredit von CHF 2’356’000
bewilligt.
WEISUNG
Ausgangslage
Aufgrund einer Petition von zwei Einwohnerinnen aus dem Halden-Quartier, das Quartier mit dem Ortsbus besser zu erschlies­
sen, führte die Gemeinde bei der Einwohnerschaft im Juni 2012
eine Umfrage durch. Abgefragt wurde auch die Wünschbarkeit
einer Busverbindung nach Schlieren. Während bei der ÖV-Erschliessung des Haldenquartiers die Meinungen der Befragten
weit auseinandergingen, stiess eine ÖV-Verbindung nach Schlieren unter der Woche aber auch am Wochenende auf grosse
Sympathie.
Abklärungen separate Buslinie nach Schlieren und
Erschliessung über das Halden-Quartier
Gestützt auf die Ergebnisse der Befragung wurde eine neue,
separate Linie von Uitikon nach Schlieren geprüft. Zudem führten
Gemeindevertreter von Uitikon Gespräche mit den Verantwort­
lichen der Stadt Schlieren mit dem Ziel, eventuell Synergien nutzen zu können. Die Gespräche verliefen leider ergebnislos.
Auf der anderen Seite wurde in Zusammenarbeit mit PostAuto
Schweiz AG, Region Zürich (die für Uitikon zuständige markt­
verantwortliche Organisation) geprüft, wie eine zusätzliche Bus­
linie über das Haldenquartier einschliesslich Erschliessung des
Hallenbades geführt werden müsste. Ablehnende Rückmeldungen aus dem Haldenquartier, das Erfordernis massiver baulicher
Massnahmen sowie von Landabtretungen Privater und ein anspruchsvoller Winterdienst führten letztlich zum Entscheid, auf
eine ÖV-Erschliessung des Haldenquartiers zu verzichten.
Damit rechtfertigte sich eine separate Verbindung nach Schlieren
nicht mehr. Um dem Wunsch nach einer Busverbindung nach
Schlieren gleichwohl nachkommen zu können, musste eine ein­
fachere Lösung entwickelt werden. Sie fand sich in der Verlängerung der bestehenden Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren.
4
Politische Gemeinde Uitikon
Mehr Möglichkeiten, mehr Kapazität, mehr Komfort
Schlieren ist nebst der Stadt Zürich der wichtigste Zielort für die
Pendlerinnen und Pendler aus Uitikon. Zudem gehört Uitikon ins
Limmattal, d. h. in den Bezirk Dietikon. Mit der Verlängerung der
Ortsbuslinie 201 ist Schlieren innerhalb von 8 Minuten erreichbar.
Der Weg über Zürich dauert mit den zur Verfügung stehenden
ÖV-Mitteln bis zu einer Stunde.
Die verlängerte Linie nach Schlieren bietet zudem eine willkommene Alternative für die Fahrt nach Zürich über die stark aus­
gelastete Achse Uitikon – Triemli – HB. Sie schafft eine direkte
Anbindung an die S-Bahn in Richtung Zürich aber auch in Richtung Baden/Aarau sowie an die Limmattalbahn. Interessant ist
auch die gute Verbindung via Schlieren ins neue Quartier von
Zürich-West. Dort entstehen laufend neue Arbeitsplätze. Auch
der Flughafen ist durch die reisenden Üdikerinnen und Üdiker
effizienter und mit geringerem Zeitaufwand mit der S-Bahn ab
Schlieren erreichbar.
Berufsverkehr: Antwort auf die Siedlungsentwicklung
Uitikon entwickelt sich am westlichen Dorfrand (Gläserenstrasse,
Schlierenstrasse) und im Zentrum, ganz besonders aber im
Leuen-Quartier. Der Gemeinderat geht für die kommenden Jahre
von einem Bevölkerungswachstum von gesamthaft gegen
1’000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Dieses Wachstum
wird die Nachfrage nach ÖV-Angeboten verstärken und insbesondere auch während der Stosszeiten ein erweitertes Angebot nötig
machen. Die Verlängerung der Ortsbuslinie 201 nach Schlieren
schafft ein sinnvolles neues Angebot in Richtung Schlieren/Limmattal bzw. Zürich. Das entlastet die SZU/PostAuto-Verbindungen via Triemli / Wiedikon. Diese Kapazität kommt dem östlichen
Dorfteil, namentlich auch dem neuen Leuen-Quartier zugut. Zusätzlich wird mit der Einführung der Limmattalbahn die Anbindung
ins Limmattal für die Einwohnerschaft von Uitikon via Schlieren
noch attraktiver. Während der Bauphase der Limmattalbahn in
Schlieren sind Übergangslösungen in die Planung eingeflossen.
Einen weiteren positiven Aspekt hat der Bus nach Schlieren für
die Schülerinnen und Schüler von Uitikon, die via Schlieren innert
kurzer Zeit die Kantonsschule Urdorf erreichen können.
Freizeitverkehr: Am Sonntag im Stundentakt
Die Einwohner von Uitikon haben von Montag bis Samstag eine
gute Busverbindung nach Zürich und neu eine erweiterte Linie
nach Schlieren mit Anschlüssen nach Zürich, Zürich-Flughafen
und Richtung Baden. Der Ortsbus wird zusätzlich am Sonntag im
Stundentakt fahren. Ein weiteres Anliegen der Bevölkerung, auch
am Sonntag mit dem Ortsbus die Anschlüsse in Schlieren sowie
in der Waldegg nach Zürich zu erreichen, wird damit erfüllt.
Keine baulichen Investitionen und Massnahmen nötig
Die örtlichen Verhältnisse betreffend die Bushaltestellen Wängiund Schlierenstrasse wurden mit den Verantwortlichen der Kantonspolizei und dem Amt für Verkehr vor Ort geprüft. Die Fachleute
bestätigen die bestehende Lösung Haltestelle Wängistrasse. Es
werden keine zusätzlichen Haltestellen und Investitionen benötigt.
Der Bus fährt wie folgt von der Haltestelle Wängi weiter nach
Schlieren:
… bis zur Endstation auf der Engstringerbrücke
(von dort werden die Züge am Bahnhof Schlieren in kürzester Zeit
und ohne langen Fussweg erreicht).
Haltestelle auf der Engstringerbrücke
in Schlieren mit direktem Zugang
zu den S-Bahn-Anschlüssen
unterhalb der Brücke
Bahnhof Schlieren
Zur Haltestelle Lilienzentrum in Schlieren …
HinreiseRückreise
Politische Gemeinde Uitikon
5
Fahrplan
Verlängerung Linie 201
Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof
RICHTFAHRPLAN
Montag bis Freitag
Linie 201
Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof
05:55 06:25 06:55
06:08 06:38 07:08
05:41 06:11 06:41 07:11
05:48 06:18 06:48 07:18
S10 Zürich HB SZU
S10 Uitikon Waldegg
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
201 Uitikon, Wängi
ab
an
ab
an
Uitikon, Wängi
Schlieren, Bahnhof
ab
an
05:49 06:19 06:49 07:19 07:49 08:19 09:01 09:31
05:59 06:29 06:59 07:29 07:59 08:29 09:09 09:39
weiter im Halbstundentakt
16:01 16:31 17:01 17:31 18:01 18:31 19:01 19:31 20:01 20:31
16:09 16:39 17:10 17:40 18:10 18:40 19:10 19:40 20:09 20:39
Schlieren
Zürich HB
ab
an
06:04 06:34 07:04 07:34 08:04 08:34 09:19 09:49
06:15 06:45 07:15 07:45 08:15 08:45 09:30 10:00
weiter im Halbstundentakt
16:19 16:49 17:19 17:49 18:19 18:49 19:19 19:49 20:19 20:49
16:30 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30 21:00
Zürich HB
Schlieren
ab
an
Linie 201
Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi
05:44 06:14 06:44 07:14 07:44 08:14 09:00 09:30
05:53 06:23 06:53 07:23 07:53 08:23 09:09 09:39
weiter im Halbstundentakt
16:00 16:30 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30
16:09 16:39 17:09 17:39 18:09 18:39 19:09 19:39 20:09 20:39
Schlieren, Bahnhof
Uitikon, Wängi
ab
an
06:04 06:34 07:04 07:34 08:04 08:34 09:15 09:45
06:13 06:43 07:13 07:43 08:13 08:43 09:23 09:53
weiter im Halbstundentakt
16:15 16:45 17:15 17:45 18:15 18:45 19:15 19:45 20:15 20:45
16:23 16:53 17:25 17:55 18:25 18:55 19:25 19:55 20:23 20:53
201 Uitikon, Wängi
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
S10 Uitikon Waldegg
S10 Zürich HB SZU
ab
an
ab
an
06:18
06:29
06:33
06:47
weiter im Halbstundentakt
16:26
16:37
16:43
16:57
RICHTFAHRPLAN
05:48
05:59
06:03
06:17
06:48
06:59
07:03
07:17
07:18
07:29
07:33
07:47
07:48
07:59
08:03
08:17
09:05 09:35
09:18 09:48
weiter im Halbstundentakt
09:22
09:29
08:18
08:29
08:33
08:47
08:56
09:07
09:13
09:27
09:26
09:37
09:43
09:57
09:56
10:07
10:13
10:27
15:35
15:48
15:52
15:59
16:05
16:18
16:22
16:29
16:35
16:48
16:52
16:59
17:05
17:18
17:22
17:29
17:35
17:48
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17:59
18:05
18:18
18:22
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18:35
18:48
18:52
18:59
19:05
19:18
19:22
19:29
Abend: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen
19:35
19:48
19:52
19:59
20:05
20:18
20:22
20:29
20:35
20:48
20:52
20:59
21:05
21:18
21:22
21:29
Abend: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen
16:56
17:07
17:13
17:27
17:26
17:37
17:43
17:57
17:56
18:07
18:13
18:27
18:26
18:37
18:43
18:57
18:56
19:07
19:13
19:27
19:26
19:37
19:43
19:57
19:35
19:48
19:53
20:00
19:55
20:08
20:13
20:20
19:56
20:07
20:13
20:27
20:26
20:37
20:43
20:57
20:56
21:07
21:13
21:27
Samstag
ab
an
ab
an
ab
an
ab
an
Zürich HB
Schlieren
Schlieren, Bahnhof
Uitikon, Wängi
201 Uitikon, Wängi
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
S10 Uitikon Waldegg
S10 Zürich HB SZU
ab
an
ab
an
ab
an
ab
an
Linie 201
Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi
08:00 08:30
08:09 08:39
08:15 08:45
08:23 08:53
07:36 07:56 08:26
07:47 08:07 08:37
07:53 08:13 08:53
08:07 08:27 09:07
RICHTFAHRPLAN
6
08:25
08:38
08:52
08:59
Morgen: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen
S10 Zürich HB SZU
S10 Uitikon Waldegg
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
201 Uitikon, Wängi
Uitikon, Wängi
Schlieren, Bahnhof
Schlieren
Zürich HB
Zürich HB
Schlieren
Schlieren, Bahnhof
Uitikon, Wängi
201 Uitikon, Wängi
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
S10 Uitikon Waldegg
S10 Zürich HB SZU
07:55
08:08
08:11
08:18
Morgen: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen
Linie 201
Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof
07:35 07:55
07:48 08:08
07:53 08:23
08:00 08:30
08:01 08:31
08:09 08:39
08:19 08:49
08:30 09:00
S10 Zürich HB SZU
S10 Uitikon Waldegg
201 Uitikon Waldegg, Bahnhof
201 Uitikon, Wängi
Uitikon, Wängi
Schlieren, Bahnhof
Schlieren
Zürich HB
07:25
07:38
07:41
07:48
weiter im Halbstundentakt
weiter im Halbstundentakt
weiter im Halbstundentakt
weiter im Halbstundentakt
weiter im Halbstundentakt
weiter im Halbstundentakt
19:01
19:09
19:19
19:30
19:31
19:39
19:49
20:00
19:00
19:09
19:15
19:23
19:26
19:37
19:53
20:07
19:30
19:39
19:45
19:53
19:56
20:07
20:13
20:27
Sonntag
ab
an
ab
an
ab
an
ab
an
Linie 201
Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof
08:35
09:35
08:48
09:48
08:52
09:52
08:59
09:59
09:01
10:01
09:09
10:09
09:19
10:19
09:30
10:30
ab
an
ab
an
ab
an
ab
an
Linie 201
Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi
09:00
10:00
09:09
10:09
09:13
10:13
09:21
10:21
09:22
10:22
09:29
10:29
09:33
10:33
09:47
10:47
Politische Gemeinde Uitikon
19:35
19:48
19:52
19:59
weiter im Stundentakt
weiter im Stundentakt
weiter im Stundentakt
weiter im Stundentakt
weiter im Stundentakt
weiter im Stundentakt
19:01
19:09
19:19
19:30
19:00
19:09
19:13
19:21
19:22
19:29
19:33
19:47
Der definitive Fahrplan kann erst erstellt werden, wenn die Fahrpläne von SBB
und SZU bekannt sind (Sommer 2017). Die angegeben Zeiten sind darum
Richtzeiten; die Anzahl Fahrten entspricht aber der Kalkulation von PostAuto Zürich.
Beschaffung zweites Fahrzeug
Um den bestehenden Fahrplan weiter betreiben und zusätzlich
morgens eine frühere Fahrt ab SZU-Bahnhof Uitikon Waldegg
und vom Bahnhof Schlieren anbieten zu können, ist ein zusätz­
liches Fahrzeug notwendig.
Fahrplan für die erweiterte Ortsbus-Linie 201
Die Betriebszeiten sind identisch mit dem heutigen Fahrplan der
Ortsbus-Linie 201.
Neu sind die beiden zusätzlichen Zeiten am Morgen in der Früh
(Uitikon Waldegg, SZU-Bahnhof ab 05.41 Uhr und
Schlieren, Bahnhof ab 06.09 Uhr)
Anzahl Fahrten pro Tag von Montag bis Freitag:
32 Hin- und 32 Rückfahrten
Anzahl Fahrten am Samstag:
26 Hin- und 26 Rückfahrten im
Halbstundentakt (Uitikon Waldegg,
SZU-Bahnhof von 07.50 bis 20.20 Uhr)
Neu fährt der Ortsbus auch am Sonntag von 09.00 bis 19.00 Uhr
im Stundentakt.
Finanzierung
PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, stellt folgende Offerte für
die Gesamtleistung des Angebotes der neuen Buslinie von Uitikon
nach Schlieren, von Montag bis Samstag sowie den Sonntag im
Stundentakt vor:
Bruttokosten
CHF630’900
minus 10 % von den zu erwartenden
Einnahmen des ZVVs
– CHF 63’090
plus Vorsteuerabzug von 3.7 %
(von CHF 567’810)
+ CHF
21’009
Nettokosten pro Jahr (aufgerundet)
CHF 589’000
Nettokosten für vier Jahre
CHF 2’356’000
In der Vorfinanzierung der vierjährigen Testphase sind das Fahrzeug, die Lohn- und Treibstoffkosten, die Kapital- und Abschreibungskosten sowie die Abgeltungen der entgangenen Ticket­
einnahmen enthalten.
Die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, ist für die Beschaffung
des Fahrzeuges zuständig. Die Lieferfrist beträgt neun Monate.
Finanzierung gemäss § 20
(Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr)
Die Finanzierung der Verlängerung der Buslinie 201 und allfällige
Angebotsausbauten (Abend, Wochenenden) erfolgen bei einer
Bestellung als Zusatzangebot gemäss § 20 PVG (Gesetz über den
öffentlichen Personenverkehr) durch die Gemeinde. Eine Integration in das Verbundangebot und damit die Übernahme der Finanzierung durch den ZVV ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Der ZVV stellt verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen,
damit er die Übernahme der neuen Linie ins Verbundangebot
prüft. Dazu gehört in erster Linie das Erreichen eines Kosten­
deckungsgrads von 30 %. Die Kosten sind netto und pro Jahr
angegeben. Von den Bruttokosten dürfen bei einem § 20-Angebot für die zu erwartenden Erträge aus dem Billettverkauf 10 %
abgezogen werden. Zu addieren ist ein Vorsteuerabzug von 3.7 %.
(Anpassungen bei veränderten Kosten (Teuerung) sind möglich).
Eine Übernahme durch den ZVV ist auch bei Erfüllung
der Kriterien nicht garantiert.
Der bestehende Ortsbus 201 ist seit dem Jahre 1991 in Betrieb.
Diese Kosten werden seit 1999 vom ZVV übernommen, obwohl
der Ortsbus nur einen Kostendeckungsgrad von 27 % erreicht.
Massgebend sind die einschlägigen Bestimmungen in der Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung) vom 14. Dezember 1988. Diese lauten wie folgt:
Erschliessung als Grundsatz:
§ 4 Abs.1: Zusammenhängende, überbaute Siedlungsgebiete mit
mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen
werden mit mindestens einer Haltestelle erschlossen. Noch nicht
überbauten Bauzonen wird Rechnung getragen.
Netzgestaltungsgrundsätze:
§ 6 Abs.1: Das Liniennetz verbindet Wohngebiete mit Schwerpunkten von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für den Pendlerund Schülerverkehr und mit regionalen Einrichtungen und Einkaufsorten für den Freizeit- und Einkaufsverkehr.
Weiterer Verlauf
Nach der Vorberatung und Bereinigung an der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2016 ist nun die Urnenabstimmung vom
25. September 2016 durchzuführen. Bei Zustimmung durch die
Stimmbürgerschaft könnte die verlängerte Ortsbus-Linie von
Uitikon nach Schlieren auf den Fahrplanwechsel 2017/18, Mitte
Dezember 2017, in Betrieb genommen werden.
Empfehlung an die Stimmbürgerschaft
Gemäss Umfrage aus dem Jahr 2012 sind die Anknüpfung ins
Limmattal, d. h. eine erweiterte Ortsbuslinie nach Schlieren sowie
ein Sonntagsangebot ein grosses Bedürfnis der Einwohnerschaft
von Uitikon. Mit dem beschriebenen ÖV-Ausbau kann dieser
Wunsch realisiert werden, und es entsteht eine neue Verbindung
nach Zürich, Zürich-Flughafen und Richtung Baden. Dieses Zusatzangebot entlastet die bestehenden ÖV-Verbindungen nach
Zürich, was dem sich rasch entwickelnden östlichen Ortsteil,
namentlich dem Leuen-Quartier zu gut kommt.
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, den
Kredit zur Erweiterung der Ortsbus-Linie 201 von Uitikon nach
Schlieren sowie den zusätzlichen Sonntagsfahrten an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016 zu bewilligen.
Politische Gemeinde Uitikon
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Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Die RPK Uitikon hat Antrag und Weisung des Gemeinderates für
einen Nettokredit von CHF 2’356’000 geprüft und empfiehlt
deren Ablehnung mit folgender Begründung:
1. Die Nettokosten zu Lasten der laufenden Rechnung betragen
pro Jahr CHF 589’000 bzw. ca. CHF 1’600 pro Betriebstag.
Diese Kosten entsprechen ca. 1,66 Steuerprozenten, gerechnet auf einen ordentlichen Steuerertrag pro Steuerfussprozent
von CHF 355’000 (Budgetwert 2016).
2. ln der letzten Finanzplanung für den Zeitraum 2015 bis 2019
war für die Busverbindung nach Schlieren ein einmaliger Investitionsbeitrag von CHF 150’000 für die Folgejahre ab 2020
eingestellt. Der vorliegende Antrag für einen Nettokredit zur
Erweiterung der Ortsbuslinie ist nicht in der laufenden Finanzplanung berücksichtigt und die Finanzierung ist mit dem gegenwärtigen Steuerfuss nicht gesichert.
3. Der heutige Beitrag der Gemeinde an den Zürcher Verkehrsverbund ZVV beträgt ca. CHF 430’000 pro Jahr. Dieser Betrag
ist in der Position Verkehr der Gemeinderechnung enthalten. ln
der Finanzplanung 2015 bis 2019 ist in dieser Position nur eine
allgemeine Teuerung berücksichtigt.
4. Die Voraussetzung, dass der ZVV die Kosten für den Betrieb
der Linienverlängerung ab 2022 übernimmt, ist der Nachweis
eines Kostendeckungsgrades von mindestens 30 %. Der Kosten­
deckungsgrad des heutigen Ortsbusses beträgt ca. 27 %.
Damit die Verlängerung der Ortsbuslinie 201 nach Schlieren
den heutigen Deckungsgrad nicht vermindert, müsste die Nutzung des Busses nach Schlieren in etwa der Nutzung des
Busses zum Bahnhof Uitikon entsprechen.
ln der Umfrage bei der Bevölkerung wurde u.a. auch nach der
Nutzung des Buses nach Schlieren gefragt.
Das Resultat dieser Umfrage lässt keine höheren Nutzungswerte für die Strecke nach Schlieren erwarten.
5. Der ZVV nimmt die Beurteilung der Übernahme der Linienverlängerung erst 2021 nach drei Jahren Probebetrieb vor. Es gibt
keine Garantie, dass dann die gleichen Beurteilungskriterien
wie heute gelten. Falls die Übernahmekriterien (heute 30 %
Kostendeckung) weiter verschärft werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme der Kosten durch den ZVV.
Zudem gibt es bei der Einstellung des Probebetriebes das
Risiko, dass ein nicht abgeschriebener Restwert des angeschafften Postbusses durch die Gemeinde übernommen werden muss, falls der Betreiber keine andere Verwendung des
Busses hat.
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Politische Gemeinde Uitikon
Die RPK anerkennt die aufwändigen Bemühungen des Gemeinderates, die Petition aus der Bevölkerung und die Umfrageergebnisse ernst zu nehmen und eine Vorlage zur Abstimmung zu
bringen. Die Kosten eines Probebetriebes übersteigen aber bei
weitem die ursprünglichen Erwartungen und sind deshalb nicht in
ausreichender Höhe in die Finanzplanung eingeflossen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass der ZVV das Angebot übernimmt, betrachtet die RPK als relativ gering. Wir nehmen an, dass das Angebot überwiegend zu den Hauptverkehrszeiten von Montag bis
Freitag genutzt wird. Für den Einsatz von ca. 1,66 Steuerprozenten ist der Nutzen einer Verlängerung des Ortsbusses nach
Schlieren aus Sicht der RPK zu gering.
Impressum
Herausgegeben im Auftrag
des Gemeinderates Uitikon.
Verantwortlich für die Redaktion :
B. Bauder, dipl. Gemeindeschreiber, Uitikon.
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