Einladung zum Urnengang vom 25. September 2016 Information für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger In dieser Broschüre lesen Sie Eidgenössische Vorlagen 2 Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» 2 Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHVplus: für eine starke AHV» 2 Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) Kantonale Vorlagen 2 Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» Politische Gemeinde Uitikon 3Sozialbehörde Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 2. Wahlgang 4Ortsbus-Vorlage Nettokredit von CHF 2’356’000 für einen vierjährigen Probebetrieb zur Erweiterung der Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren Am 25. September 2016 geht es um sechs Vorlagen Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Kaum zurück aus den Sommerferien erhalten Sie diese Informationsbroschüre zum nächsten Urnengang vom 25. September 2016. Praktisch zeitgleich wird Ihnen die Post auch Ihr persönliches Couvert mit allen Stimm- und Wahlunterlagen zustellen. Auf eidgenössischer Ebene werden uns zwei Volksinitiativen und ein Bundesgesetz zur Annahme oder Ablehnung unterbreitet. Die Forderung nach einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft, die Grüne Wirtschaft, ist Inhalt der ersten Initiative. Die weitere Initiative trägt den Titel «AHVplus: für eine starke AHV». Im Weiteren geht es um das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst, das Nachrichtendienstgesetz, NDG. Auf kantonaler Ebene müssen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Frage auseinandersetzen, ob sie der Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» zustimmen wollen oder nicht. Zwei Vorlagen unterbreitet Ihnen der Gemeinderat: Nachwievor besteht bei der Sozialbehörde Uitikon eine Vakanz. Im Rahmen des Urnenganges vom 5. Juni 2016 hat keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr erreicht. Eine Wahl konnte daher noch nicht erfolgen, weshalb am 25. September 2016 ein zweiter Wahlgang durchzuführen ist. Im Weiteren ist, rückblickend auf die letzte Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Uitikon vom 25. Mai 2016, über die Ortsbusvorlage abzu- stimmen. Die Gemeindeversammlung hat den Antrag vorberaten und bereinigt, wie es die Gemeindeordnung verlangt. Es geht um einen Nettokredit von CHF 2’356’000 für einen vierjährigen Probebetrieb zur Erweiterung der Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren. Über die Möglichkeiten der Stimmabgabe sind die routinierten Stimmberechtigten bestens orientiert. Für alle anderen wurde in der Ausgabe des Gemeindekuriers vom 25. August 2016 orientiert. Wie Sie alle wissen: Ohne Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweise geht gar nichts; also nicht vergessen. Am besten erledigt man dies gleich als Erstes, bevor man sich ans Ausfüllen der Stimm- und Wahlzettel macht. Und gleich noch ein Wunsch des Wahlbüros: Trennen Sie bei den drei eidgenössischen Vorlagen die einzelnen Stimmzettel nicht voneinander. Sie erleichtern uns die Arbeit, weil wir die einzelnen Stimmzettel beigenweise effizienter trennen können. So kommen wir schneller zum Ziel der Resultatermittlung. Vielen Dank. Nun freuen wir uns einmal mehr auf eine hohe Stimmbeteiligung. Danke, dass Sie sich am Urnengang beteiligen. Gemeinderat Uitikon Uitikon 1. September 2016 1 Eidgenössische und kantonale Vorlagen Drei Vorlagen gelangen am 25. September 2016 auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung: 1. VOLKSINITIATIVE VOM 6. SEPTEMBER 2012 «FÜR EINE NACHHALTIGE UND RESSOURCENEFFIZIENTE WIRTSCHAFT (GRÜNE WIRTSCHAFT)« Die Initiative will die Grundlagen für eine Wirtschaft schaffen, welche die natürlichen Ressourcen nicht übermässig beansprucht. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, empfiehlt das Begehren jedoch zur Ablehnung, da er das Ziel innerhalb der angestrebten Frist für nicht umsetzbar hält. Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» annehmen? Empfehlung Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Auch der Bundesrat spricht sich gegen die Initiative aus. 2. VOLKSINITIATIVE VOM 17. DEZEMBER 2013 «AHVPLUS: FÜR EINE STARKE AHV» Die Initiative fordert einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Altersrenten. Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHVplus: für eine starke AHV» annehmen? 3. BUNDESGESETZ VOM 25. SEPTEMBER 2015 ÜBER DEN NACHRICHTENDIENST (NACHRICHTENDIENSTGESETZ, NDG) Angesichts der sich stetig wandelnden Bedrohungen, mit welchen die Schweiz konfrontiert ist, haben Bundesrat und Parlament das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) verabschiedet. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält durch das NDG zusätzliche Mittel. Im Gegenzug werden ihm detailliertere gesetzliche Bestimmungen und zusätzliche Kontrollen auferlegt. Das NDG gewährleistet das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wahrung der individuellen Freiheit. Das Gesetz stärkt die Sicherheit der Schweiz und den Schutz vor Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 25. September 2016 statt. Abstimmungsfrage Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) annehmen? Weitere Informationen zu den eidgenössischen Vorlagen finden Sie im Abstimmungsbüchlein des Bundes. Empfehlung Der Bundesrat empfiehlt die Initiative «AHVplus: für eine starke AHV» abzulehnen. Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen ebenfalls, die Initiative abzulehnen. Nachstehende kantonale Vorlage gelangt am 25. September 2016 zur Abstimmung. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» Mit der Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird folgendes Begehren gestellt: treuung und Tagesstrukturen für Vorschul- und Schulkinder unterstützt werden. Den weiteren Text der von der Initiative verlangten Gesetzesänderung finden Sie in der Abstimmungszeitung des Kantons. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ablehnung der Initiative. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 wird wie folgt ergänzt: C. Betreuungsfonds (neu) Kantonaler Betreuungsfonds § 27 a. Der Kanton führt einen Betreuungsfonds, aus dem die Gemeinden bei der Bereitstellung des Angebots an familienergänzender Be- 2 Eidgenössische und kantonale Vorlagen Weitere Informationen zu dieser kantonalen Vorlage finden Sie in der Abstimmungszeitung des Kantons. Politische Gemeinde Uitikon Sozialbehörde Uitikon Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sozialbehörde Uitikon für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018, 2. Wahlgang Orientierung Weges eines Todesfalls im Dezember 2015 ergab sich in der Sozialbehörde Uitikon eine Vakanz. Es wurde eine Ersatzwahl eingeleitet. Aus dem Wahlvorschlagsverfahren ergaben sich zuerst vier Wahlvorschläge. Der Vorschlag für eine Person wurde im Rahmen des Verfahrens zurückgezogen. Wahlzettel Es wird nachstehender, leerer Wahlzettel abgegeben, auf welchem die Stimmberechtigten die von ihnen gewählte Person handschriftlich einzutragen haben. Für die verbleibenden drei Kandidaten fand am 5. Juni 2016 eine Urnenwahl statt. Alle drei Kandidaten wurden nicht gewählt, weil sie das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht haben. Zweiter Wahlgang am 25. September 2016 Am 25. September 2016 findet ein weiterer Wahlgang wiederum mit den gleichen Kandidaten statt. Beim zweiten Wahlgang gilt – im Gegensatz zum ersten Wahlgang mit dem absoluten Mehr – das relative Mehr. Wer am meisten Stimmen auf sich vereinigen kann ist gewählt. Drei Kandidaten Aus dem eingangs erwähnten Wahlvorschlagsverfahren verblieben nachstehende drei Kandidaten: – Engelmann Ingo, geb. 1974, Betriebsökonom, Husacherstrasse 41, 8142 Uitikon, CVP – Salzmann Heinrich (Henry), geb. 1962, Dipl.El.Ing.HTL, Schlierenstrasse 12, 8142 Uitikon, FDP – Uhlmann Philipp, geb. 1962, Change-Manager, Binzmatt 15, 8142 Uitikon, parteilos Diese drei Kandidaten wurden im Rahmen der amtlichen Anzeige im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Uitikon, Limmattaler Zeitung, der Stimmbürgerschaft am 14. April 2016 bekannt gegeben. Sie stehen weiterhin zur Wahl. Sollte überraschenderweise eine weitere Person kurzfristig vorgeschlagen werden, kann diese an der Wahl teilnehmen. Falls sie viele Stimmen auf sich vereinigt, wird ihr Stimmentotal separat ermittelt, andernfalls lediglich unter «Vereinzelte Stimmen» mitgezählt. Politische Gemeinde Uitikon 3 Nettokredit von CHF 2’356’000 zur Erweiterung der Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren Kurzinformation zum Traktandum Uitikon verfügt über keine direkte ÖV-Verbindung ins Limmattal. Die Ortsbuslinie 201 soll daher bis nach Schlieren verlängert werden. Bei Zustimmung durch die Stimmbürgerschaft für einen vierjährigen Probebetrieb könnte die neue Verbindung ab Dezember 2017 (Fahrplanwechsel 2017/18) in Betrieb genommen werden. Im Stundentakt soll der Ortsbus neu auch am Sonntag verkehren. Der Kreditantrag ist an der Gemeindeversammlung vom 25. Mai vorberaten und bereinigt worden und wurde der Urnenabstimmung vom 25. September 2016 unverändert überwiesen. Der Gemeinderat empfiehlt Zustimmung zur Vorlage. Den Abschied der Rechnungsprüfungskommission finden Sie auf Seite 9 dieser Broschüre. ANTRAG Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne: Für einen vierjährigen Probebetrieb zur Verlängerung der OrtsbusLinie 201 nach Schlieren wird ein Nettokredit von CHF 2’356’000 bewilligt. WEISUNG Ausgangslage Aufgrund einer Petition von zwei Einwohnerinnen aus dem Halden-Quartier, das Quartier mit dem Ortsbus besser zu erschlies sen, führte die Gemeinde bei der Einwohnerschaft im Juni 2012 eine Umfrage durch. Abgefragt wurde auch die Wünschbarkeit einer Busverbindung nach Schlieren. Während bei der ÖV-Erschliessung des Haldenquartiers die Meinungen der Befragten weit auseinandergingen, stiess eine ÖV-Verbindung nach Schlieren unter der Woche aber auch am Wochenende auf grosse Sympathie. Abklärungen separate Buslinie nach Schlieren und Erschliessung über das Halden-Quartier Gestützt auf die Ergebnisse der Befragung wurde eine neue, separate Linie von Uitikon nach Schlieren geprüft. Zudem führten Gemeindevertreter von Uitikon Gespräche mit den Verantwort lichen der Stadt Schlieren mit dem Ziel, eventuell Synergien nutzen zu können. Die Gespräche verliefen leider ergebnislos. Auf der anderen Seite wurde in Zusammenarbeit mit PostAuto Schweiz AG, Region Zürich (die für Uitikon zuständige markt verantwortliche Organisation) geprüft, wie eine zusätzliche Bus linie über das Haldenquartier einschliesslich Erschliessung des Hallenbades geführt werden müsste. Ablehnende Rückmeldungen aus dem Haldenquartier, das Erfordernis massiver baulicher Massnahmen sowie von Landabtretungen Privater und ein anspruchsvoller Winterdienst führten letztlich zum Entscheid, auf eine ÖV-Erschliessung des Haldenquartiers zu verzichten. Damit rechtfertigte sich eine separate Verbindung nach Schlieren nicht mehr. Um dem Wunsch nach einer Busverbindung nach Schlieren gleichwohl nachkommen zu können, musste eine ein fachere Lösung entwickelt werden. Sie fand sich in der Verlängerung der bestehenden Ortsbuslinie 201 von Uitikon nach Schlieren. 4 Politische Gemeinde Uitikon Mehr Möglichkeiten, mehr Kapazität, mehr Komfort Schlieren ist nebst der Stadt Zürich der wichtigste Zielort für die Pendlerinnen und Pendler aus Uitikon. Zudem gehört Uitikon ins Limmattal, d. h. in den Bezirk Dietikon. Mit der Verlängerung der Ortsbuslinie 201 ist Schlieren innerhalb von 8 Minuten erreichbar. Der Weg über Zürich dauert mit den zur Verfügung stehenden ÖV-Mitteln bis zu einer Stunde. Die verlängerte Linie nach Schlieren bietet zudem eine willkommene Alternative für die Fahrt nach Zürich über die stark aus gelastete Achse Uitikon – Triemli – HB. Sie schafft eine direkte Anbindung an die S-Bahn in Richtung Zürich aber auch in Richtung Baden/Aarau sowie an die Limmattalbahn. Interessant ist auch die gute Verbindung via Schlieren ins neue Quartier von Zürich-West. Dort entstehen laufend neue Arbeitsplätze. Auch der Flughafen ist durch die reisenden Üdikerinnen und Üdiker effizienter und mit geringerem Zeitaufwand mit der S-Bahn ab Schlieren erreichbar. Berufsverkehr: Antwort auf die Siedlungsentwicklung Uitikon entwickelt sich am westlichen Dorfrand (Gläserenstrasse, Schlierenstrasse) und im Zentrum, ganz besonders aber im Leuen-Quartier. Der Gemeinderat geht für die kommenden Jahre von einem Bevölkerungswachstum von gesamthaft gegen 1’000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Dieses Wachstum wird die Nachfrage nach ÖV-Angeboten verstärken und insbesondere auch während der Stosszeiten ein erweitertes Angebot nötig machen. Die Verlängerung der Ortsbuslinie 201 nach Schlieren schafft ein sinnvolles neues Angebot in Richtung Schlieren/Limmattal bzw. Zürich. Das entlastet die SZU/PostAuto-Verbindungen via Triemli / Wiedikon. Diese Kapazität kommt dem östlichen Dorfteil, namentlich auch dem neuen Leuen-Quartier zugut. Zusätzlich wird mit der Einführung der Limmattalbahn die Anbindung ins Limmattal für die Einwohnerschaft von Uitikon via Schlieren noch attraktiver. Während der Bauphase der Limmattalbahn in Schlieren sind Übergangslösungen in die Planung eingeflossen. Einen weiteren positiven Aspekt hat der Bus nach Schlieren für die Schülerinnen und Schüler von Uitikon, die via Schlieren innert kurzer Zeit die Kantonsschule Urdorf erreichen können. Freizeitverkehr: Am Sonntag im Stundentakt Die Einwohner von Uitikon haben von Montag bis Samstag eine gute Busverbindung nach Zürich und neu eine erweiterte Linie nach Schlieren mit Anschlüssen nach Zürich, Zürich-Flughafen und Richtung Baden. Der Ortsbus wird zusätzlich am Sonntag im Stundentakt fahren. Ein weiteres Anliegen der Bevölkerung, auch am Sonntag mit dem Ortsbus die Anschlüsse in Schlieren sowie in der Waldegg nach Zürich zu erreichen, wird damit erfüllt. Keine baulichen Investitionen und Massnahmen nötig Die örtlichen Verhältnisse betreffend die Bushaltestellen Wängiund Schlierenstrasse wurden mit den Verantwortlichen der Kantonspolizei und dem Amt für Verkehr vor Ort geprüft. Die Fachleute bestätigen die bestehende Lösung Haltestelle Wängistrasse. Es werden keine zusätzlichen Haltestellen und Investitionen benötigt. Der Bus fährt wie folgt von der Haltestelle Wängi weiter nach Schlieren: … bis zur Endstation auf der Engstringerbrücke (von dort werden die Züge am Bahnhof Schlieren in kürzester Zeit und ohne langen Fussweg erreicht). Haltestelle auf der Engstringerbrücke in Schlieren mit direktem Zugang zu den S-Bahn-Anschlüssen unterhalb der Brücke Bahnhof Schlieren Zur Haltestelle Lilienzentrum in Schlieren … HinreiseRückreise Politische Gemeinde Uitikon 5 Fahrplan Verlängerung Linie 201 Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof RICHTFAHRPLAN Montag bis Freitag Linie 201 Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof 05:55 06:25 06:55 06:08 06:38 07:08 05:41 06:11 06:41 07:11 05:48 06:18 06:48 07:18 S10 Zürich HB SZU S10 Uitikon Waldegg 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof 201 Uitikon, Wängi ab an ab an Uitikon, Wängi Schlieren, Bahnhof ab an 05:49 06:19 06:49 07:19 07:49 08:19 09:01 09:31 05:59 06:29 06:59 07:29 07:59 08:29 09:09 09:39 weiter im Halbstundentakt 16:01 16:31 17:01 17:31 18:01 18:31 19:01 19:31 20:01 20:31 16:09 16:39 17:10 17:40 18:10 18:40 19:10 19:40 20:09 20:39 Schlieren Zürich HB ab an 06:04 06:34 07:04 07:34 08:04 08:34 09:19 09:49 06:15 06:45 07:15 07:45 08:15 08:45 09:30 10:00 weiter im Halbstundentakt 16:19 16:49 17:19 17:49 18:19 18:49 19:19 19:49 20:19 20:49 16:30 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30 21:00 Zürich HB Schlieren ab an Linie 201 Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi 05:44 06:14 06:44 07:14 07:44 08:14 09:00 09:30 05:53 06:23 06:53 07:23 07:53 08:23 09:09 09:39 weiter im Halbstundentakt 16:00 16:30 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30 16:09 16:39 17:09 17:39 18:09 18:39 19:09 19:39 20:09 20:39 Schlieren, Bahnhof Uitikon, Wängi ab an 06:04 06:34 07:04 07:34 08:04 08:34 09:15 09:45 06:13 06:43 07:13 07:43 08:13 08:43 09:23 09:53 weiter im Halbstundentakt 16:15 16:45 17:15 17:45 18:15 18:45 19:15 19:45 20:15 20:45 16:23 16:53 17:25 17:55 18:25 18:55 19:25 19:55 20:23 20:53 201 Uitikon, Wängi 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof S10 Uitikon Waldegg S10 Zürich HB SZU ab an ab an 06:18 06:29 06:33 06:47 weiter im Halbstundentakt 16:26 16:37 16:43 16:57 RICHTFAHRPLAN 05:48 05:59 06:03 06:17 06:48 06:59 07:03 07:17 07:18 07:29 07:33 07:47 07:48 07:59 08:03 08:17 09:05 09:35 09:18 09:48 weiter im Halbstundentakt 09:22 09:29 08:18 08:29 08:33 08:47 08:56 09:07 09:13 09:27 09:26 09:37 09:43 09:57 09:56 10:07 10:13 10:27 15:35 15:48 15:52 15:59 16:05 16:18 16:22 16:29 16:35 16:48 16:52 16:59 17:05 17:18 17:22 17:29 17:35 17:48 17:52 17:59 18:05 18:18 18:22 18:29 18:35 18:48 18:52 18:59 19:05 19:18 19:22 19:29 Abend: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen 19:35 19:48 19:52 19:59 20:05 20:18 20:22 20:29 20:35 20:48 20:52 20:59 21:05 21:18 21:22 21:29 Abend: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen 16:56 17:07 17:13 17:27 17:26 17:37 17:43 17:57 17:56 18:07 18:13 18:27 18:26 18:37 18:43 18:57 18:56 19:07 19:13 19:27 19:26 19:37 19:43 19:57 19:35 19:48 19:53 20:00 19:55 20:08 20:13 20:20 19:56 20:07 20:13 20:27 20:26 20:37 20:43 20:57 20:56 21:07 21:13 21:27 Samstag ab an ab an ab an ab an Zürich HB Schlieren Schlieren, Bahnhof Uitikon, Wängi 201 Uitikon, Wängi 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof S10 Uitikon Waldegg S10 Zürich HB SZU ab an ab an ab an ab an Linie 201 Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi 08:00 08:30 08:09 08:39 08:15 08:45 08:23 08:53 07:36 07:56 08:26 07:47 08:07 08:37 07:53 08:13 08:53 08:07 08:27 09:07 RICHTFAHRPLAN 6 08:25 08:38 08:52 08:59 Morgen: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen S10 Zürich HB SZU S10 Uitikon Waldegg 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof 201 Uitikon, Wängi Uitikon, Wängi Schlieren, Bahnhof Schlieren Zürich HB Zürich HB Schlieren Schlieren, Bahnhof Uitikon, Wängi 201 Uitikon, Wängi 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof S10 Uitikon Waldegg S10 Zürich HB SZU 07:55 08:08 08:11 08:18 Morgen: mehr Fahrzeit infolge Verkehrsaufkommen Linie 201 Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof 07:35 07:55 07:48 08:08 07:53 08:23 08:00 08:30 08:01 08:31 08:09 08:39 08:19 08:49 08:30 09:00 S10 Zürich HB SZU S10 Uitikon Waldegg 201 Uitikon Waldegg, Bahnhof 201 Uitikon, Wängi Uitikon, Wängi Schlieren, Bahnhof Schlieren Zürich HB 07:25 07:38 07:41 07:48 weiter im Halbstundentakt weiter im Halbstundentakt weiter im Halbstundentakt weiter im Halbstundentakt weiter im Halbstundentakt weiter im Halbstundentakt 19:01 19:09 19:19 19:30 19:31 19:39 19:49 20:00 19:00 19:09 19:15 19:23 19:26 19:37 19:53 20:07 19:30 19:39 19:45 19:53 19:56 20:07 20:13 20:27 Sonntag ab an ab an ab an ab an Linie 201 Uitikon, Wängi–Schlieren, Bahnhof 08:35 09:35 08:48 09:48 08:52 09:52 08:59 09:59 09:01 10:01 09:09 10:09 09:19 10:19 09:30 10:30 ab an ab an ab an ab an Linie 201 Schlieren, Bahnhof–Uitikon, Wängi 09:00 10:00 09:09 10:09 09:13 10:13 09:21 10:21 09:22 10:22 09:29 10:29 09:33 10:33 09:47 10:47 Politische Gemeinde Uitikon 19:35 19:48 19:52 19:59 weiter im Stundentakt weiter im Stundentakt weiter im Stundentakt weiter im Stundentakt weiter im Stundentakt weiter im Stundentakt 19:01 19:09 19:19 19:30 19:00 19:09 19:13 19:21 19:22 19:29 19:33 19:47 Der definitive Fahrplan kann erst erstellt werden, wenn die Fahrpläne von SBB und SZU bekannt sind (Sommer 2017). Die angegeben Zeiten sind darum Richtzeiten; die Anzahl Fahrten entspricht aber der Kalkulation von PostAuto Zürich. Beschaffung zweites Fahrzeug Um den bestehenden Fahrplan weiter betreiben und zusätzlich morgens eine frühere Fahrt ab SZU-Bahnhof Uitikon Waldegg und vom Bahnhof Schlieren anbieten zu können, ist ein zusätz liches Fahrzeug notwendig. Fahrplan für die erweiterte Ortsbus-Linie 201 Die Betriebszeiten sind identisch mit dem heutigen Fahrplan der Ortsbus-Linie 201. Neu sind die beiden zusätzlichen Zeiten am Morgen in der Früh (Uitikon Waldegg, SZU-Bahnhof ab 05.41 Uhr und Schlieren, Bahnhof ab 06.09 Uhr) Anzahl Fahrten pro Tag von Montag bis Freitag: 32 Hin- und 32 Rückfahrten Anzahl Fahrten am Samstag: 26 Hin- und 26 Rückfahrten im Halbstundentakt (Uitikon Waldegg, SZU-Bahnhof von 07.50 bis 20.20 Uhr) Neu fährt der Ortsbus auch am Sonntag von 09.00 bis 19.00 Uhr im Stundentakt. Finanzierung PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, stellt folgende Offerte für die Gesamtleistung des Angebotes der neuen Buslinie von Uitikon nach Schlieren, von Montag bis Samstag sowie den Sonntag im Stundentakt vor: Bruttokosten CHF630’900 minus 10 % von den zu erwartenden Einnahmen des ZVVs – CHF 63’090 plus Vorsteuerabzug von 3.7 % (von CHF 567’810) + CHF 21’009 Nettokosten pro Jahr (aufgerundet) CHF 589’000 Nettokosten für vier Jahre CHF 2’356’000 In der Vorfinanzierung der vierjährigen Testphase sind das Fahrzeug, die Lohn- und Treibstoffkosten, die Kapital- und Abschreibungskosten sowie die Abgeltungen der entgangenen Ticket einnahmen enthalten. Die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, ist für die Beschaffung des Fahrzeuges zuständig. Die Lieferfrist beträgt neun Monate. Finanzierung gemäss § 20 (Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr) Die Finanzierung der Verlängerung der Buslinie 201 und allfällige Angebotsausbauten (Abend, Wochenenden) erfolgen bei einer Bestellung als Zusatzangebot gemäss § 20 PVG (Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr) durch die Gemeinde. Eine Integration in das Verbundangebot und damit die Übernahme der Finanzierung durch den ZVV ist frühestens nach vier Jahren möglich. Der ZVV stellt verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit er die Übernahme der neuen Linie ins Verbundangebot prüft. Dazu gehört in erster Linie das Erreichen eines Kosten deckungsgrads von 30 %. Die Kosten sind netto und pro Jahr angegeben. Von den Bruttokosten dürfen bei einem § 20-Angebot für die zu erwartenden Erträge aus dem Billettverkauf 10 % abgezogen werden. Zu addieren ist ein Vorsteuerabzug von 3.7 %. (Anpassungen bei veränderten Kosten (Teuerung) sind möglich). Eine Übernahme durch den ZVV ist auch bei Erfüllung der Kriterien nicht garantiert. Der bestehende Ortsbus 201 ist seit dem Jahre 1991 in Betrieb. Diese Kosten werden seit 1999 vom ZVV übernommen, obwohl der Ortsbus nur einen Kostendeckungsgrad von 27 % erreicht. Massgebend sind die einschlägigen Bestimmungen in der Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung) vom 14. Dezember 1988. Diese lauten wie folgt: Erschliessung als Grundsatz: § 4 Abs.1: Zusammenhängende, überbaute Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen werden mit mindestens einer Haltestelle erschlossen. Noch nicht überbauten Bauzonen wird Rechnung getragen. Netzgestaltungsgrundsätze: § 6 Abs.1: Das Liniennetz verbindet Wohngebiete mit Schwerpunkten von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für den Pendlerund Schülerverkehr und mit regionalen Einrichtungen und Einkaufsorten für den Freizeit- und Einkaufsverkehr. Weiterer Verlauf Nach der Vorberatung und Bereinigung an der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2016 ist nun die Urnenabstimmung vom 25. September 2016 durchzuführen. Bei Zustimmung durch die Stimmbürgerschaft könnte die verlängerte Ortsbus-Linie von Uitikon nach Schlieren auf den Fahrplanwechsel 2017/18, Mitte Dezember 2017, in Betrieb genommen werden. Empfehlung an die Stimmbürgerschaft Gemäss Umfrage aus dem Jahr 2012 sind die Anknüpfung ins Limmattal, d. h. eine erweiterte Ortsbuslinie nach Schlieren sowie ein Sonntagsangebot ein grosses Bedürfnis der Einwohnerschaft von Uitikon. Mit dem beschriebenen ÖV-Ausbau kann dieser Wunsch realisiert werden, und es entsteht eine neue Verbindung nach Zürich, Zürich-Flughafen und Richtung Baden. Dieses Zusatzangebot entlastet die bestehenden ÖV-Verbindungen nach Zürich, was dem sich rasch entwickelnden östlichen Ortsteil, namentlich dem Leuen-Quartier zu gut kommt. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, den Kredit zur Erweiterung der Ortsbus-Linie 201 von Uitikon nach Schlieren sowie den zusätzlichen Sonntagsfahrten an der Urnenabstimmung vom 25. September 2016 zu bewilligen. Politische Gemeinde Uitikon 7 Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Die RPK Uitikon hat Antrag und Weisung des Gemeinderates für einen Nettokredit von CHF 2’356’000 geprüft und empfiehlt deren Ablehnung mit folgender Begründung: 1. Die Nettokosten zu Lasten der laufenden Rechnung betragen pro Jahr CHF 589’000 bzw. ca. CHF 1’600 pro Betriebstag. Diese Kosten entsprechen ca. 1,66 Steuerprozenten, gerechnet auf einen ordentlichen Steuerertrag pro Steuerfussprozent von CHF 355’000 (Budgetwert 2016). 2. ln der letzten Finanzplanung für den Zeitraum 2015 bis 2019 war für die Busverbindung nach Schlieren ein einmaliger Investitionsbeitrag von CHF 150’000 für die Folgejahre ab 2020 eingestellt. Der vorliegende Antrag für einen Nettokredit zur Erweiterung der Ortsbuslinie ist nicht in der laufenden Finanzplanung berücksichtigt und die Finanzierung ist mit dem gegenwärtigen Steuerfuss nicht gesichert. 3. Der heutige Beitrag der Gemeinde an den Zürcher Verkehrsverbund ZVV beträgt ca. CHF 430’000 pro Jahr. Dieser Betrag ist in der Position Verkehr der Gemeinderechnung enthalten. ln der Finanzplanung 2015 bis 2019 ist in dieser Position nur eine allgemeine Teuerung berücksichtigt. 4. Die Voraussetzung, dass der ZVV die Kosten für den Betrieb der Linienverlängerung ab 2022 übernimmt, ist der Nachweis eines Kostendeckungsgrades von mindestens 30 %. Der Kosten deckungsgrad des heutigen Ortsbusses beträgt ca. 27 %. Damit die Verlängerung der Ortsbuslinie 201 nach Schlieren den heutigen Deckungsgrad nicht vermindert, müsste die Nutzung des Busses nach Schlieren in etwa der Nutzung des Busses zum Bahnhof Uitikon entsprechen. ln der Umfrage bei der Bevölkerung wurde u.a. auch nach der Nutzung des Buses nach Schlieren gefragt. Das Resultat dieser Umfrage lässt keine höheren Nutzungswerte für die Strecke nach Schlieren erwarten. 5. Der ZVV nimmt die Beurteilung der Übernahme der Linienverlängerung erst 2021 nach drei Jahren Probebetrieb vor. Es gibt keine Garantie, dass dann die gleichen Beurteilungskriterien wie heute gelten. Falls die Übernahmekriterien (heute 30 % Kostendeckung) weiter verschärft werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme der Kosten durch den ZVV. Zudem gibt es bei der Einstellung des Probebetriebes das Risiko, dass ein nicht abgeschriebener Restwert des angeschafften Postbusses durch die Gemeinde übernommen werden muss, falls der Betreiber keine andere Verwendung des Busses hat. 8 Politische Gemeinde Uitikon Die RPK anerkennt die aufwändigen Bemühungen des Gemeinderates, die Petition aus der Bevölkerung und die Umfrageergebnisse ernst zu nehmen und eine Vorlage zur Abstimmung zu bringen. Die Kosten eines Probebetriebes übersteigen aber bei weitem die ursprünglichen Erwartungen und sind deshalb nicht in ausreichender Höhe in die Finanzplanung eingeflossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der ZVV das Angebot übernimmt, betrachtet die RPK als relativ gering. Wir nehmen an, dass das Angebot überwiegend zu den Hauptverkehrszeiten von Montag bis Freitag genutzt wird. Für den Einsatz von ca. 1,66 Steuerprozenten ist der Nutzen einer Verlängerung des Ortsbusses nach Schlieren aus Sicht der RPK zu gering. Impressum Herausgegeben im Auftrag des Gemeinderates Uitikon. Verantwortlich für die Redaktion : B. Bauder, dipl. Gemeindeschreiber, Uitikon. Internet : www.uitikon.ch E-Mail : [email protected] Zürcherstrasse 59 CH-8142 Uitikon Tel. 044 200 15 00 www.uitikon.ch [email protected]
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