169 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2015

Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 5. September 2016 – 304/16
Asylbewerberleistungen: 169 % mehr
Leistungsberechtigte im Jahr 2015
WIESBADEN – Rund 975 000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem
Vorjahr (363 000 Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen
und -bezieher seit dem Jahr 2010 (130 000 Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht.
2015 waren 67 % der Empfänger männlich und 33 % weiblich. Fast 30 % aller
Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 % im Alter zwischen 18 und
64 Jahren und nur etwa 1 % bereits 65 Jahre oder älter.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und
eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung,
Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch
nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder,
noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag).
Ausländer die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen
nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und werden in dieser Statistik nicht
berücksichtigt.
Mit 63 % kamen 2015 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus
Asien. 22 % stammten aus Europa und 13 % aus Afrika. Die Hälfte der 616 000
Hilfebezieherinnen und -bezieher aus Asien stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen
rund 115 000 aus Afghanistan und 82 000 aus dem Irak. Von den 212 000 europäischen
Leistungsbezieherinnen und -bezieher waren rund 83 000 im Besitz eines serbischen,
kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder stammten aus den
Vorgängerstaaten. Aus Albanien kamen 56 000 Personen und aus Mazedonien 23 000
Personen.
2015 erhielten 91 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger
Grundleistungen. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen
den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und
Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form
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von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird
zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit
einem Zuwachs von 176 % die höchste Steigerung bei den Empfängerinnen und
Empfängern im Vergleich zum Vorjahr.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG – also nach 15
Monaten Aufenthalt in Deutschland – werden den Leistungsberechtigten anstelle der
Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den
Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Jahr 2015
betrug der Anteil an allen Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern 9 %. Im
Vergleich zum Vorjahr nahmen 113 % mehr Personen diese Leistungen in Anspruch.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in
speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft
oder Geburt. 2015 erhielten 340 000 Personen besondere Leistungen, die zumeist
parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 3 400 Empfängerinnen
und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem
AsylbLG um rund 120 % auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto. Dabei wurden 80 % der
Ausgaben für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Im Jahr
2010 hatten die Ausgaben für Asylbewerberleistungen 815 Millionen Euro betragen.
Im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistiken werden jährlich Verwaltungsdaten der
für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene
über die Empfängerinnen und Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die
Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet.
Weitere Ergebnisse der Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger sowie Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können der Fachserie 13,
Reihe 7 entnommen werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Markus Ramacher,
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Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland am 31.12.2015 nach
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Anzahl
Anteil
Veränderung
der Anzahl
zum Vorjahr
in %
211 871
21,7
51,9
82 692
55 783
8,5
5,7
18,1
334,1
Mazedonien
23 281
2,4
61,2
Übriges Europa
50 115
5,1
18,8
616 444
63,3
347,2
Syrien
308 021
31,6
650,8
Afghanistan
114 543
11,8
417,3
82 186
8,4
477,3
111 694
11,5
84,8
126 195
12,9
76,9
Eritrea
27 009
2,8
70,5
Nigeria
16 194
1,7
99,9
Somalia
15 588
1,6
74,9
67 404
6,9
75,2
768
0,1
6,2
Übrige Staaten, staatenlos
3 564
0,4
64,7
Ungeklärt, ohne Angaben
15 709
1,6
39,0
974 551
100,0
168,6
Europa
Montenegro, Kosovo, Serbien
(inklusive Vorgängerstaaten)
Albanien
Asien
Irak
Übriges Asien
Afrika
Übriges Afrika
Amerika
Insgesamt
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