Belehrung über Streitwert / Gegenstandswert und Kostenrisiko In der Angelegenheit Auftraggeber / Mandant: wurde ich darüber belehrt, dass sich die Höhe der anfallenden Kosten wie Anwalts- und Gerichtskosten nach dem sog. Gegenstands- / Streitwert richten, also abhängig davon sind, wie hoch die Interessen der Parteien am Ausgang des Verfahrens sind. Die Bedeutung des vorgenannten wurde mir erörtert, ich wurde darauf hingewiesen, dass ich die Möglichkeit habe, mir eine Darstellung des Prozesskostenrisikos aushändigen zu lassen. Gleichzeitig wurde mit mir erörtert, dass der Gegenstands- / Streitwert endgültig erst nach Abschluss des Verfahrens durch das Gericht festgelegt wird, so dass es den Anwälten nicht möglich ist, den Wert im voraus zu beziffern; es ist lediglich eine Skizzierung möglich. Rinteln, den (Unterschrift Auftraggeber)
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