Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr - Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zulässig. Bitte beachten Sie hierzu die Festlegung zur Art der Abgabe des Angebotes im beiliegenden Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines elektronischen Angebotes EU (Formblatt V 2111EU.HF, Pkt. 7). V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer H 92-16 Pe zur Eignung) Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 2111EU.H F Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1- (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Nur elektronische Angebote zugelassen) Württembergische Str. 6 Datum: 07.09.2016 10707 Tel:. Berlin +49 30901393936 +49 30901393931 Fax: E-Mail: [email protected] Deutschland Empfänger Vergabeart offenes Verfahren nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist Datum 11.10.2016 Uhrzeit 13:00 Bindefrist endet am 10.12.2016 Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212EU Teilnahmebedingungen EU (Stand April 2016) V 226EU.H F Mindestanforderungen an Nebenangebote V 227EU.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien V 232 F Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen V 242.H F Instandhaltung Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen V 241 F Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 248 F Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen V 2250 Stoffpreisgleitklausel V 231 F Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen V 244.H F Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: V 213.H F Angebotsschreiben ohne Lose V 2131.H F Angebotsschreiben mit Losen V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 237 F Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare für Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm verpreistes Leistungsverzeichnis ausgefüllter Vertrag Aufzugsservice D) 1 Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise V 236EU F Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin zu vergeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung Humboldt - Universität zu Berlin Technische Abteilung, Referat VF - Technischer Service, Ziegelstraße 11, 10117 Berlin für die Aufzugsanlagen ( Aufzug A1 und A2) zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1-9 Straße Württembergische Straße 6 PLZ, Ort 10707 Berlin Telefon +49 30901393166 E-Mail [email protected] Fax +49 30901393931 Internet Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe Auftragsbekanntmachung 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe Auftragsbekanntmachung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Formblatt V 124.H F) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Formblatt V 124.H F) eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den FinanzSanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung nur ein Los bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU – (V 212EU), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren). Bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 2111EU.H F (Aufforderung zur Abgabe eines elektronischen Angebots EU) 10 (frei) Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 03.10.2016 um 8:00 Uhr. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig (keine öffentliche Verlesung). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann nach den Voraussetzungen gemäß § 160 GWB beantragt werden. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter sowie Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (notwendig nur bei Bauleistungen mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 200.000 Euro, siehe Richtlinie zu Frauenförderung V 246) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212EU (Teilnahmebedingungen EU) EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 8 Eignung 8.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212EU (Teilnahmebedingungen EU) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Einheitspreise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1- Württembergische Str. 6 10707 Berlin Deutschland Vergabenummer Maßnahmenummer H 92-16 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer H 92-16 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 28.08.2017 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 10.08.2017 zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 29.01.2018 innerhalb von ginn. in der KW . 110 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: siehe Punkt 10 weitere besondere Vertragsbedingungen 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber -fach und zugleich bei Objektüberwachung / Bauleitung AG 2 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): vereinbart wird abweichend: Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 1. Mit Auftragserteilung ist die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. 2. Hinweise bezüglich Baustrom und Bauwasser: steht dem AN unentgeltlich zur Verfügung. 3. Aufzug Neubau + Bestand Grobmontage (Ausführungszeitraum: innerhalb von 20 Werktagen nach Ausführungsbeginn) 4. Aufzug Neubau + Bestand Feinmontage (Ausführungszeitraum: innerhalb von 20 Werktagen, jedoch zeitversetzt ca. 70 Werktage nach Fertigstellung Grobmontage) -ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer H 92-16 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 1.1.10 Perseonen-/Lastenaufzug A1 (im Neubau) 1 St. 1.1.20 Personenaufzug A2 (im Bestandsgebäude) 1 St. 1.1.30 Gefahrgutsteuerung für A1 (im Neubau) 1 St. 1.1.40 Schachtentrauchungssystem (SES) für A1 1 St. 1.1.50 Schachtentrauchungssystem (SES) für A2 1 St. 1 psch 10 h 10 h 1 St. 1 psch 1 psch 1 St. 1 psch Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 zusätzliche Halfenschienen 1.1.60 Monteurstunden 2.1.10 Obermonteurstunden 2.1.20 Notrufsystem 2.2.10 Sachverständigenabnahme 2.3.10 Bauaufzug 2.4.10 Sicherheitsprüfung 2.4.20 2.4.30 1 2 3 4 Bereitstellung Aufzugsführer Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer H 92-16 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 235EU F (Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU) Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Namen der anderen Unternehmer (einschl. vorh. ULV- oder PQ-Nummern) (nur nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) Seite 1 von 2 V 235EU F (Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich/beabsichtigen wir mich/uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne ich/benennen wir nachfolgend die Namen der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name des Unternehmens 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung Seite 2 von 2 V 236EU F (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen EU) Bewerber/Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (vom anderen Unternehmen auszufüllen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)Leistungen (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift 1) 1 Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 236EU F (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen EU) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift 2) 2 Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer 14224E70004 Vergabenummer H 92-16 Pe Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer H 92-16 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 242.H F (Instandhaltung) Vergabenummer H 92-16 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Technische Anlage Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Hier: Angebotsteil Instandhaltung Anlage(n) 1 Sie erhalten beiliegende/s Vertragsformular/e beigefügte Arbeitskarten 2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren Inspektion, Wartung, Instandsetzung 3 Im Vertragsformular und in Anlage 1 zum Vertragsformular in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind: in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen. Wird die Aufstellung/Arbeitskarte nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen. die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. Werden/wird die Arbeitskarte/n nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen. die in der/den beigefügten Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten. 4 Prüfung und Wertung Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: Februar 2015 Seite 1 von 2 V 242.H F (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Berechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berechnung des Barwertfaktors beträgt % 1. Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt. Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren von der Vergabestelle einzutragen. 1 ABau 2013, Stand: Februar 2015 Seite 2 von 2 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer H 92-16 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU 0DQDKPHQXPPHU 92-16 Pe H 14224E70004 %DXPDQDKPH HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin /HLVWXQJ&39 Aufzuganlagen mit Wartungsleistungen (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK 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Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR 1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Adlershof die Errichtung eines Laborgebäudes für die Humboldt Universität zu Berlin mit baulicher Anbindung an die bestehenden Gebäude Haus 1 und Haus 2. 1.1 Lage der Baustelle Zum Großen Windkanal 2/6, 12489 Berlin Baufeld 442 Bezirk: Treptow-Köpenick, Gemarkung: Kanne Kartenblatt: 40308 Flur: 2, Flurstück: 7446 1.2 Allgemeines In Berlin Adlershof, soll zwischen zwei Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38,0 / 44,0 / 12,02 bzw. 14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse (zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m erweitert. Die Nutzung des Neubaus (UG-1.OG) wird hauptsächlich durch Labore bestimmt. Im EG sind zusätzlich Flächen für einen Seminarraum, Gemeinschaftsraum sowie eine Teeküche vorgesehen. Das 2.OG wird als Technikfläche und zwischen den Achsen 6-8 als Laborfläche genutzt. Die Dachfläche ist begrünt und wird nur zu wartungszwecken betreten. Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude (Haus 2) ist ein in den 50er Jahren errichtetes teilunterkellertes Gebäude (ca. 80 m lang und ca. 16 m breit) mit Erdgeschoss und 3 Obergeschossen, wobei das 3. Obergeschoss nur den zentralen Gebäudeteil einnimmt. Haus 2 wurde baugleich zum in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude Haus 1 als typisierter Mauerwerksbau mit Stahlbeton-Rippendecken errichtet. In der Lochfassade sind sowohl Kasten- als auch Verbundfensterkonstruktionen vorhanden. Die Gründung besteht aus Streifenfundamenten mit dazwischenliegender Bauwerkssohle aus Beton. Das Gebäude wird im Rahmen der Maßnahme umfassend saniert und bildet zukünftig eine funktionale Einheit mit dem Neubau und dem bereits sanierten Haus 1, wobei die Bestandsbauten im Wesentlichen die Büronutzungen (einschließlich Besprechungs- und Nebenräume) aufnehmen, während der Neubau vor allem die hochinstallierten bzw. schwingungsempfindlichen LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Laborbereiche abbildet. Im Rahmen der Sanierung werden auch in Haus 2 bisher nicht dargestellte Aspekte der Barrierefreiheit realisiert. (z.B. Erreichbarkeit der Ebenen EG, 1.OG, 2.OG mit rollstuhlgerechtem Aufzug) 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.1. Allgemeine Baustellenbedingungen 2.1.1 Unfallschutz Die Maßnahme wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend von einem externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet! Siehe Anlagenverzeichnis, 11 Allgemeine Anlagen, 160321_IRIS_Baustellenordnung. Dessen Hinweise, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan etc. sind zu beachten. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten. 2.1.2 Baubesprechung / Baustellenbesprechung Auf der Baustelle findet wöchentlich mindestens eine Baubesprechung statt. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Er hat dazu seinen Bauleiter als Bevollmächtigten und auf Anforderung des Auftraggebers die für die Fachgewerke notwendigen Ansprechpartner zu entsenden. Die Verpflichtung besteht dann, wenn technischer Klärungsbedarf besteht. Dies kann auch schon vor Beginn der betreffenden Arbeiten sein. Die Besprechungsergebnisse werden von der Objektüberwachung des Auftraggebers in Protokollen festgehalten und den Beteiligten zugestellt. 2.1.3 Zufahrt / Zugänglichkeit Gebäude Die Verkehrserschließung der Baustelle an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Straße Zum Großen Windkanal. Geplante Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßennetzes außerhalb der bauseitigen Baustelleneinrichtung sind bei der Stadt Berlin rechtzeitig anzumelden bzw. anzuzeigen. 2.1.4 Begrenzung Baustellenfahrzeuge Für das Befahren sowie die Erschließung der Baustelle gelten folgende Beschränkungen: -Breite der Fahrzeuge: allgemein zulässige Fahrzeugbreite entsprechend StVO/StVZO: 2,55 m. -Höhe der Fahrzeuge: allgemein zulässige Fahrzeughöhe entsprechend StVO/StVZO: 4,00 m. -Länge der Fahrzeuge: Der Baustellenverkehr ist mit Fahrzeugen der maximalen Gesamtlänge einschließlich Anhänger bis 12,00 m zu realisieren. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache mit der Objetktüberwachung des Auftraggebers die Anlieferung mit einem Sattelauflieger / Sattelzug bis 15,00 m Gesamtlänge möglich. Belastung/Tonnage: Die maximal zulässige Belastung der Zufahrtsstraßen und Baustellenflächen ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Bauklassen nach RStO 86/95. -Baustellenzugang 1 (keine Wendemöglichkeit): Zum Großen Windkanal: Bauklasse III nach RSTO 12. -Baustellenzugang 2 (keine Wendemöglichkeit): Groß-Berliner-Damm: Bauklasse III nach RSTO 12. -Baustellenzugang 3 (keine Wendemöglichkeit): Katharina-Boll-Dornberger-Straße: Bauklasse III nach RSTO 12. 2.1.5 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes Innerhalb des Geländes gilt als Mindestregelung die StVO. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Zum-Großen-Windkanal. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Baustelle sind mit dem Auftraggeber und dessen Objektüberwachung abzusprechen. Materialtransporte sind entsprechend zeitgenau und unterteilt vorzusehen. Rückstauungen außerhalb des Baustellenbereiches oder in die Verkehrswege sind unzulässig. 2.1.6 Baustellenbewachung Eine Baustellenbewachung auch während der Nachtzeit wird bauseits nicht gestellt. 2.1.7 Arbeitszeiten Arbeitszeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle sind festgelegt auf Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Die Baumaßnahme unterliegt einem starken Termindruck, da die Baumaßnahme bis 2018 abgerechnet werden muss, um Fördergelder zu generieren. Bei Bauverzögerungen, Unterbrechungen oder witterungsbedingten Verzögerungen ist mit Sonderschichten oder Samstagarbeiten gegenzusteuern, um die Bauzeitenpläne einzuhalten. Ggf. notwendige Sonderschichten werden bei Erfordernis gesondert vereinbart. 2.1.8 Stoffe und Bauteile Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen und gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sachund fachgerecht eingebaut und verarbeitetet werden. Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte zu verwenden. 2.1.9 Baumasse LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauleitung zu erstellen. Zu jeder Rechnung sind Aufmaßzeichnungen beizufügen, in der alle abgerechneten Positionen qualitativ und quantitativ nachgewiesen werden. Höhenversprünge müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu eignet sich ein raumweises Aufmaß mit Zeichnungen für alle einzelnen Positionen, aus denen die abgerechneten Positionsnummern und der Rechenansatz der Gesamtmenge hervorgehen. Zusätzlich zu Zeichnungen können Listen beigefügt werden. Zeichnerisch nicht darstellbare Positionen sind anhand von Entsorgungsnachweisen, Wiegescheinen, Bautagesberichten, Tagelohnnachweisen usw. lückenlos nachzuweisen werden. 2.1.10 Bauablauf Die einzelnen Arbeitsschritte, auch die parallel arbeitender anderer Gewerke, können dem Bauzeitenplan (s. Anlagenverzeichnis 05) entnommen werden. Die verbindlichen Vertragsfristen/Ausführungsfristen sowie Einzelfristen sind gemäß dem Formblatt Besondere Vertragsbedingungen ABau V214.HF zu entnehmen. 2.1.11 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung, jeweils in zwei Papier-Fertigungen und digital im PDF-Format zu übergeben. 2.1.12 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen Öffentlich-rechtliche Genehmigungen für das Bauvorhaben insgesamt werden durch den Auftraggeber eingeholt. Sonstige Genehmigungen und Abnahmen (z.B. Schwerlast für Autokran etc.), die zur Durchführung der Leistungen des Auftragnehmer notwendig sind, werden durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig eingeholt; die Kosten für die Beauftragung und Durchführung der Verfahren trägt der Auftragnehmer. 2.1.13 Dokumentation -entfällt2.1.14 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden durch den Auftraggeber als digitale Planunterlagen im Format PDF, LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 5 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR DXF und/oder DWG zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Erstellung und Reproduktion der Ausführungszeichnung in Papierform sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinweis: Ab der Auftragsvergabe kann der Auftragnehmer zusätzlich den Server wwb nutzen. Zur Angebotsabgabe stehen jedoch nur pdf`s zur Verfügung. 2.2 Baustelleneinrichtung 2.2.1 Allgemeine Angaben Der Baustelleneinrichtungsplan ist als Anlage beigefügt (s. Anlagenverzeichnis 01 AFU-Pläne). Hier sind die Lage der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, der Lagerplätze, der Transportwege, der Container, der Entladebereiche, der Zufahrten etc. zu entnehmen. Hinweis: Der Baustellenhof befindet sich auf dem Nachbargrundstück. 2.2.2 Angaben zu Ver- und Entsorgungsanschlüssen der Baustelle Im Auftrag des AGs werden von der TGA-Firma im Baubereich ein Versorgungsanschluss für Wasser und Strom, sowie ein Entsorgungsanschluss für Abwasser eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer muss mit dem Wasser und den Energien sparsam umgehen. Die Anschlüsse für Wasser und Energie dürfen nur für den in Verbindung mit den Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch benutzt werden. Die benutzten Anlagen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Verwendung der Anschlüsse ist unter den Gewerken selbständig abzustimmen. Sollten Schläuche zum Gebäude über die Straße verlegt werden, müssen diese überfahrbar ausgeführt werden. Die Kabellegung der Einzelgewerke ist so auszuführen, dass keine Einschränkungen im laufenden Betrieb der Baustelle auftreten. 2.2.3 Bauwasser / Abwasser Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein Bauwasseranschlussverteiler im Erdgeschoss von Haus 2 mit geeichtem Gesamtzähler erstellt. Die Verbrauchskosten für Wasser und Abwasser trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat von diesen Entnahmestellen eigene Versorgungsleitungen und Anschlüsse bis zu seinen Einsatzstellen zu verlegen. Mit den Leitungen anderer Auftragnehmer ist sorgsam umzugehen. Der Auf- und Abbau darf nur mit Zustimmung der Objektüberwachung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm gelegten Entnahme- und Einleitstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und gewartet werden. Wasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Wasseranschlüsse für den gemeinsamen Sanitäranlage und weitere Räume wie Büro- oder Aufenthaltsräume werden bauseits von der TGA-Firma erstellt. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 6 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR 2.2.4 Baustrom Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein Hauptanschlussverteiler mit geeichtem Zähler sowie die Baubeleuchtung auf dem Baugelände und dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten für Strom trägt der Auftraggeber. Die Verwendung von Baustrom zu Heiz- oder Trocknungszwecken ist unzulässig. 2.2.5 Sanitärcontainer Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber bauseits sanitäre Einrichtungen mit WC und Waschplätzen zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Auftragnehmer zur Verfügung. Falls der Auftragnehmer die Aufstellung eigener sanitärer Einrichtungen beabsichtigt oder gemäß der Arbeitsstättenverordnung Aufenthaltsräume und Waschanlagen vorzusehen hat, bedarf dies der vorhergehenden Zustimmung des Auftraggebers. Diese müssen in Abstimmung mit der Objektüberwachung des Auftraggebers selbst gestellt, vorgehalten, gesäubert und abtransportiert werden. Zusätzliche eigene Sanitärräume sind nur mit geeichten Zählern zulässig. 2.2.6 Erste Hilfe-Container Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber bauseits durch die Baustelleneinrichtung-Firma einen Erste-Hilfe-Container zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Auftragnehmer zur Verfügung. 2.2.7 Mitbenutzung fremder Einrichtungen Durch die Baustelleneinrichtungs-Firma werden weitere folgende Baustelleneinrichtungen vorgesehen, die zur Mitbenutzung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden: -Lagerfläche im Außenraum -Containerfläche im Außenraum -Baustraße -Bauzaun -Baustellentore (verschließbar) -Container für Objektüberwachung des AG -Baum- und Wurzelschutz. 2.2.8 Bauschild Auf der Baustelle wird ein Bauschild aufgestellt, hierfür trägt der Auftraggeber die Kosten für das in einheitlicher Form und Größe hergestellte und angebrachte Firmenschild. Die Aufstellung von eigenen Schildern des Auftragnehmers sind nicht gestattet! 2.2.9 Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsflächen werden im Rahmen der im Baustellenlageplan gekennzeichneten Flächen nur begrenzt bereitgestellt (siehe Anlagenverzeichnis, 01 AFU-Pläne, insgesamt ca. 710 m2 auf dem Baustellenhof, ca. 530 m2 auf dem Baufeld, die Flächen sind in Abstimmung mit der LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 7 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Objektüberwachung des AG zu belegen) und von der Objektüberwachung des Auftraggebers zugewiesen. Die Nutzung der Lagerflächenkontingente auf der Baustelle ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume innerhalb der Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt und dürfen als solche auch nicht hergerichtet werden. 2.2.12 Baustellenzugang und Nutzung Die Zugänge zur Baustelle sind vom Auftragnehmer während der Arbeitszeiten und auch nach Arbeitsschluss ordnungsgemäß unter Verschluss zu halten. Der AN erhält von der Objektüberwachung des AG einen Schlüssel. Mannschaftsunterkünfte für Wohnzwecke und Einrichtungen zur Bewirtschaftung dürfen auf der Baustelle nicht eingerichtet werden. Das Aufstellen von mobilen Toilettenkabinen ohne Abwasseranschluss ist unzulässig. Das zur Verfügung gestellte Gelände ist nach Abschluss der eigenen Leistung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Innerhalb des Baustellenbereichs ist der Auftragnehmer bis zur Abnahme seiner Leistungen für Ordnung, Sauberkeit, Unfallverhütung und Verkehrssicherung verantwortlich. 2.2.13 Kranaufstellung Auf dem Baugrundstück wird ein Kranstandort für das zu erstellende Gebäude vorgeschlagen. (siehe Baustellenlageplan in der Anlage). Der Kran wird durch den AN Rohbau gestellt 2.2.14 Krannutzung Der AN Rohbau stellt die Mitbenutzung der Baukräne während der gesamten Rohbauarbeiten dem AN zum Selbstkostenpreis zur Verfügung, soweit die eigenen Leistungen des AN Rohbau hierdurch nicht behindert werden. Behinderungen stellt der AN Rohbau unmittelbar in Rechnung. (Diese Weiterverrechnung an andere am Bau beteiligte Firmen erfolgt ohne Mitwirkung der Objektüberwachung des Auftraggebers.) 2.3. Allgemeine Ausführungsbedingungen 2.3.1 Erschütterungen Grundsätzlich sind die erschütterungsärmsten Verfahren anzuwenden bzw. sind unumgängliche Erschütterungen auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken, um Schäden an der bestehenden Bebauung zu vermeiden. Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen sowie Verkehr und Lagerungen im Nahbereich der Böschungen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Werden beim Aushub Medien, Leitungen, Kabel und Kanäle angetroffen, die nicht bekannt sind, müssen die Arbeiten in diesem Bereich sofort eingestellt und eine LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 8 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Klärung des Sachverhalts herbeigeführt werden. 2.3.2 Nachweise Ohne Aufforderung des Auftraggebers sind zu allen Bauteilen: -die Werksgarantien und Lieferscheine -die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller -die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide -erforderliche Qualitätsnachweise vor der Verwendung/ dem Einbau vorzulegen. 2.3.3 Bestandsgebäude im laufenden Betrieb Verwendung von Maschinen: Das Haus 1 bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb. Der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag muss auf ein Mindestmaß reduziert sein. Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Technik entsprechen. Der Immissionsrichtwert in Gewerbegebieten liegt bei 65dB(A). 2.3.4 Bauschutt / Baureinigung Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist strengstens untersagt. Der Auftragnehmer muss seine Baustellenabfälle, Verpackungen etc. unter Einhaltung der aktuellen Abfallgesetzgebung selbst und ordnungsgemäß entsorgen. Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist berechtigt, sich die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Vorgefundene Verunreinigungen, Zurücklassen von Verpackungen, Abbruchmaterial etc. werden nach einmaliger Fristsetzung von max. 2 Tagen durch den Auftraggeber zu Lasten des Verursachers entsorgt. 3. ANLAGEN ZUM LV 3. ANLAGEN ZUM LV 01- AFU-Pläne Pläne Aufzug 1 (3 Stück) Pläne Aufzug 2 (3 Stück) Baustelleneinrichtungsplan 02- CAD-Richtlinie Anlage 19b (8 Seiten) Anlage 19 (3 Seiten) 03- VwVBU_Senatsbeschluss_Auszug_ANI_AbIN4_AbII (3Seiten) 04- AMEV Aufzüge 2014 (96 Seiten) 05- 160831 IRIS Bauzeitenplan Rev 03 ( 2 Seiten) Die aufgeführten Unterlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bilden somit auch die Grundlage für die Kalkulation und Preisermittlung. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR 4. ZUSÄTZLICHE HINWEISE 4. ZUSÄTZLICHE HINWEISE Bautagebuch Es wird festgelegt, dass der Auftragnehmer ein Bautagebuch zu führen hat. Das Bautagebuch gemäß Senatsvorgaben wird dem Vertreter des AG mindestens 1 x wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt. Besondere Hinweise Vor Erstellen der Montageplanungen sind die Leitungsführungen mit den vorhandenen Bestandsleitungen in den einzelnen Gebäuden abzustimmen. Erforderliche Kernbohrungen sind anzuzeichnen, in die Montageplanung aufzunehmen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die gelieferten und montierten Bauteile müssen zu der Abnahme sauber sein. Eine Feinreinigung ist nicht vorgesehen. Für Einweisungen des Betreiberpersonals ist der Termin 14 Tage vorher anzumelden. Bestandsunterlagen sind 14 Tage vor Abnahme dem AG zur Prüfung vorzulegen. Bauteile mit gleichen Funktionen sind Hersteller und typengleich auszuführen. 5. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 5. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 5.1 Leistungsumfang Im Leistungsumfang sind folgende Leistungen enthalten: Personen-/Lastenaufzug (A1): als triebwerksraumloses Aufzugssystem, behindertengerecht, Schachttüren einseitig, ausgeführt entsprechend der EN 81, Nennlast / Personen : 2800 kg / 37, Haltestellen : 4 Personenaufzug (A2): als triebwerksraumloses Aufzugssystem, behindertengerecht, Schachttüren zweiseitig, ausgeführt entsprechend der EN 81, Nennlast / Personen : 1000 kg / 13, Haltestellen : 4 Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Ausgenommen sind nur die beschriebenen "bauseitigen Leistungen". Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu erbringen. 5.2 Unterlagen Der AN erstellt folgende Unterlagen: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 10 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Anlagezeichnungen für Fahrschächte 14 Tage nach Auftragserteilung und Vorlage der Baupläne. Die Anlagezeichnungen sind vom AG oder seinem Vertreter zu genehmigen, bevor mit der Fertigung des Materials begonnen werden darf. - Schalt- und Stromlaufpläne sowie weitere durch die EN 81-20/50 geforderten Unterlagen - Unterlagen für die behördliche Abnahme 5.3 Vorschriften Zu berücksichtigen ist jeweils die neueste Fassung: - Die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV) - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-20/50 - Die Europäische Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) - Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG) - Die relevanten VDE-Bestimmungen. - Die relevanten VDI-Richtlinien. - Die relevanten DIN-Normen. - Unfallverhütungsvorschriften. - Die Bauordnung des Bundeslandes. - Bauaufsichtliche Auflagen 5.4 Netzanschluss Drehstrom 400 V, 50 Hz, TN-S, Schutzmaßnahmen VDE 0100 durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter. 5.5 Materialien Für die Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nicht rostendem Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach Montage auszubessern. 5.6 Montage Die Montage und Montageaufsicht hat durch ausgebildete Aufzugsmonteure zu erfolgen. Die Montageleistung schließt ein: - Abladen und Transportarbeiten auf der Baustelle, Transportwege laut BE-Plan - Beistellen der Hebezeuge, Rüsthülsen und Rüstschuhe, - Lieferung und Montage der Abstiegseinrichtungen für die Schachtgruben. 5.7 Abnahme Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN in Abstimmung mit der Fachbauleitung veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung sind Sache des LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 11 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR AN. 5.8 Leistungsabgrenzung zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) 5.8.1. Vor Montagebeginn Leistung des AG bzw. bauseitige Leistung: Bei Auftragserteilung werden verbindliche Angaben bzw. Architektenpläne (Grundrisse, Schnitte) als Grundlage für die Erstellung der Montagepläne vorgelegt. Bereitstellung des Schachtes einschließlich Lieferung u. Montage der Halfenschienen zur Befestigung der Führungsschienen und Schachttüren oben u. unten. Die Abstände der Halfenschienen werden entsprechend der Richtlinie AMEV Aufzüge 2014 (s. Anlagenverzeichnis 04, S.83) festgelegt. Verbindliche Genehmigung der Bauzeichnungen als Grundlage zum Beginn der Fertigung. Einbringen der Rüsthülsen u. Lasthaken gemäß Angaben in den AFU-Plänen des Planers. Durchführung aller erforderlichen Maurer-, Stemm-, Putz- und Malerarbeiten. Anbringen eines Meterrisses an allen Fahrschachtzugängen je Etage. Absperrung des Aufzugsschachtes bis zum Einbau der Schachttüren. Einrüstung des Aufzugsschachtes gemäß Angaben in den Montageplänen des AN. Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Rüstungen im Fahrschacht nach Angaben des AN und entspr. DIN 4420 und UVV. Elektrische Zuleitung bis zum Schaltschrank, Beleuchtung der Schachtzugänge. Bereitstellung elektrischer Energie für Beleuchtung, Montage und Probebetrieb des Aufzuges. Ausführung der Schachtgrube so, dass die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes eingehalten werden. Beistellung bzw. Nutzungsmöglichkeit des Baukranes in Abstimmung mit der Bauleitung. Baustromanschluss 400/230 V, 50 Hz am/im Schacht. Leistung des AN: Beistellung von zusätzlichen Halfenschienen in Abhängigkeit des Baufortschrittes. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 12 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Erstellung der Werk- und Montagepläne auf der Grundlage: a) der bauseits vorhandenen Schächte, b) der Ausführungspläne für die Aufzüge A1 und A2 Lieferung der Montageplanung 3 Wochen nach Auftragsvergabe. Lieferung der Aufzugsanlage mit vorherigem Lotaufmaß. 5.8.2. Während der Aufzugmontage: Leistung des AG: Aus- und Rückbau der Schachteinrüstung entsprechend des Baufortschrittes vom Aufzugsgewerks. Herstellung der baulichen Be- und Entlüftungs- bzw. Rauchabzugsöffnung des Fahrschachtes. Absichern des Fahrschachtes bis zum Einbau der Türen sowie Schutzgeländer für Deckendurchbrüche, Absätze und Treppen. Leistung des AN: Liefern und Verlegen aller Elektro-Verbindungsleitungen für die Aufzugsanlage innerhalb und außerhalb vom Schacht bzw. Steuerschrank. Brandschutzverschluss aller Durchführungen im Schacht. Lieferung der Rüsthülsen, Rüstschuhe, Lastösen und Halfenschienen, soweit im bauseitigen Schacht nicht bereits vorhanden. Abladen und Transport (Transportentfernung siehe BE-Plan) sämtlicher Komponenten bis zum/ in den Aufzugschacht einschließlich erforderlicher Hebezeuge (bauseitiger Kran kann benutzt werden). Fachgerechte Entsorgung aller Verpackungsmaterialien. Grundanstrich aller nichtblanken Teile sowie ein löslicher Schutzüberzug der funktionsbedingten blanken Teile. Schachtbeleuchtung mit Leuchtstofflampen, Ausführung und Menge nach den Anforderungen der EN81, schaltbar von jedem Etagenzugang, von der Etagendecke und von der Schachtgrube. Der Schacht erhält außerdem noch eine Steckdose 230V/50Hz in Schutzart IP54. Hauptschalter und Sicherungen einschließlich Montage. Anschluß der Einspeiseleitung im Schaltschrank. Überspannungsschutz (Mittel- und Feinschutz) eingangsseitig für alle Leitungen. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 13 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Durchgehender Potentialausgleich für alle Metallteile der Aufzugsanlage. Schwellenwinkel oder Schwellenkonsolen zur Befestigung der Schachttürschwellen. Fahrbahnverkleidung aus Stahlblech in Türrahmenbreite. Stahlsockel zur Aufnahme der Aufsetzpuffer und eine Abstiegseinrichtung in der Schachtgrube. Drehende Teile sind mit einem gelben Warnanstrich nach DIN 4818 RAL 1004 zu versehen. Schmierstellen sind rot zu kennzeichnen. Maschinenrahmen, Schaltgeräte, Seilbefestigung sind zur Vermeidung von Körperschallübertragungen mit Schwingmetallisolation gegenüber dem Baukörper auszuführen (VDI-Richtlinien 2566). Sämtliche Beschriftungen aller Steuer- und Befehlsgeräte im und außerhalb des Schaltschrankes (dauerhafte Ausführung, in Klartext). 5.8.3. Nach der Aufzugmontage bzw. für eine mängelfreie Abnahme der Anlage/n: Leistung des AG bzw. bauseitige Leistung: Stellen eines Aufzugswärters zur Abnahme des Aufzuges durch eine benannte Stelle (z. B. TÜV). Bereitstellung eines analogen Telefonhauptanschlusses für das Notruf-/ Fernüberwachungssystem. Beleuchtung vor der Steuerung und vor den Schachtzugängen Leistung des AN: Fertiganstrich der grundiert gelieferten Aufzugsteile, soweit erforderlich. Beschilderung der Aufzuganlage (z. B. "Aufzug im Brandfall nicht benutzen", zweisprachig: deutsch u. englisch) Lieferung der erforderlichen Entriegelungs- und Schaltschrankschlüssel Bereitstellung Schmiermaterial und Erstabschmierung des Aufzuges Einweisung eines Aufzugwärters Erstellung der Aufzugpapiere für die Abnahme LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 14 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Stellung eines Fachmonteurs für die Abnahme Stellung der Prüfgewichte für die Abnahme Übernahme der Gebühren für die Abnahme durch eine benannte Stelle (z. B. TÜV) 5.9 Schachtentrauchungsystem Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV besteht die Forderung, dass alle Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Hintergrund für diese Vorschrift ist die generelle Zielstellung, unnötige Wärmeenergieverluste durch unkontrolliertes Entweichen erwärmter Gebäudeluft über Permanent-Öffnungen im Aufzugsschachtkopf zu vermeiden. Gefordert wird ein baumustergeprüftes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten. 5.10 Bauaufzug Der Aufzug A1 im Neubau soll nach der Fertigstellung und innerhalb der Bauzeit für Materialtransporte zur Verfügung gestellt werden. 6. Hinweis Wartung 6. Hinweis Wartung Mit der Angebotsabgabe ist auch ein ausgefülltes Vertragsmuster Wartung einzureichen. Sollte dieses Vertragsmuster nicht eingereicht und ausgefüllt werden, führt das zum Ausschluss des Angebotes. 1 Aufzugsanlagen 1.1 Personen-/Lastenaufzüge 1.1.10 Personen-/Lastenaufzug A1 (im Neubau) Personen-/Lastenaufzug (A1), als triebwerksraumloses Aufzugssystem, behindertengerecht, Schachttüren einseitig, ausgeführt entsprechend der EN 81-20/50 und der VDI 4707 mit der Energieeffizienzklasse A; mit folgenden technischen Daten und Abmessungen: - Nennlast / Personen: 2800 kg / 37 Geschwindigkeit: 1,0 m/s Förderhöhe / Haltestellen: 14,24 m / 4 Geschosse: KG, EG, 1., 2.OG Türenanzahl/Lage: 4 / einseitig Fahrkorbmaße BxTxH: 2000 x 2800 x 2500 mm Türmaße BxH: 1900 x 2200 mm - Schachtöffnung je Etage: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 15 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Breite: 2100 mm - Höhe: 2460 mm (UK Sturz - OKRF) - Schachtmaße BxT: 3775 x 3200 mm - Schachtkopfhöhe: 4650 mm (UKRD Schacht OKRF) - Schachtgrubentiefe: 1900 mm - Fahrtenanzahl: 150 pro h - Steuerung: richtungsunempfindliche Zweiknopfsteuerung - Position Antrieb: im Schachtkopf - Netzspannung: 400 V, 50 Hz (TN-S); 230 V, 50 Hz (für Beleuchtung) - Haltegenauigkeit: +/- 5 % - Bedien- und Anzeigeelemente: im Fahrkorb u. außen, - mit Evakuierungsfahrt bei Gefahren, Brandalarm, Stromausfall mit nachfolgender Stilllegung und dynamischer Brandfallsteuerung (Kopplung mit Brandmeldeanlage durch das Schwachstrom-Gewerk) Anlagenaufbau, Ausstattung und Materialien: Material der sichtbaren Teile: komplett aus NIRO-Stahl (Edelstahl, nichtrostend, V2A); Oberfläche der sichtbaren Teile: - Fahrkorbwände: gebürstet Korn 240 - Kabinentür: Karo-Muster - Schachtüren: gebürstet Korn 240 - Sockelleiste: gebürstet Korn 240 - Rammschutz: gebürstet Korn 240 - Tableau 1 u. 2: Karo-Muster Material u. Oberfläche der nicht sichtbaren Teile: - Korrosionsschutz für alle korrosionsfähigen Stahlteile im Schacht, einschließlich Gewichteinlagen aus Stahl, sowie sonstige Stahlteile des Fahrkorbes - Beschädigungen des Schutzanstriches durch die Montage sind nachzubehandeln - alle Anstrichstoffe entspr. DIN-Zulassungen, Produkte mit Umweltzeichen Steuerung (allgemein): - Mikroprozessor-Technologie, als richtungsunempfindliche frei parametrierbare Steuerung - Standardleiterplatten für Kommandosteuerung und Ansteuerung der Signalelemente - Logikleiterplatte mit digitaler Diagnoseanzeige oder einen Anschluss für ein separates Diagnosegerät zum Prüfen und Programmieren der gesamten Steuerung - Park- und Haupthaltestellen - Tür-Offen-Zeiten, getrennt nach Außen- und Innenkommandos bis zu 15 s LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 16 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Brandfallsteuerung über Signal der BMA - automatische Kabinenlichtabschaltung, bei längeren Standzeiten, automatische Zuschaltung bei Außenruf - Standortanzeige, ohne Voreilung - mit Speicherung und Anzeige von jeder während des Betriebs aufgetretenen Fehlfunktion bzw. Betriebsunterbrechung - die jeweils letzte Speicherung muss zeitlich zu bestimmen sein - Speicherung der Innenkommandos und Außenrufe bis zu ihrer Abarbeitung; fährt der Aufzug in die Haltestelle ein, wird der Außenruf gelöscht - gesamter Datenaustausch über serielle Datenübertragung, über Busleitungen und Multiplexkabel - Sperrfunktion: Abschaltung Aussenrufe über Schlüsselschalter im Fahrkorb-Tableau - Innen- und Außenkommandos mit Sammelfunktion, Beantwortung entspr. der räumlichen Reihenfolge - Abarbeitung der Außenrufe ausgehend von der Haupthaltestelle in Abwärtsrichtung - mit Volllastschaltung, bei Überschreitung der Nennlast ertönt ein Signal in der Kabine, bis die Belastungsgrenze wieder unterschritten ist Inspektionssteuerung: - als Inspektionsschalter nach EN81 - Lage: Fahrkorbdach - ermöglicht Inspektionsfahrten für Reparatur und Wartungszwecke - Inspektionsfahrt über die gesamte Förderhöhe ohne Halt Antrieb / Bremse: - als getriebeloser, vektorgeregelter, schwingungsisolierter Antrieb - Treibscheibenaufzug mit getriebeloser Synchronmaschine - Kaltleiter-Temperaturfühler in jeder Phasenwicklung, als Motorschutz geschaltet - mit Frequenzregelung und wartungsfreier Scheibenbremse - Antriebsregelung mit geschlossenem Regelkreis - Lage des Antriebes: im Schachtkopf ohne Erfordernis einer zusätzlichen Wartungsöffnung; seitlich im Bereich der Führungsschienen oder im Schachtkopf über dem Fahrkorb, einschl. notwendiger Träger, Konsolen o. ä. - Bremsüberwachungseinrichtung mit Bremskontrollschaltern u. Auswerteelektronik zur Überwachung der Lüftung der Triebwerksbremse, Außerbetriebsetzung sobald der Motor gegen die geschlossene Bremse läuft - mit Schutz gegen unbeabsichtiges Einziehen von Fingern oder Kleidung LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 17 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Regelung: - Drehzahlregelung über Frequenzumrichter - Hochfrequenzpfeifen > 50 dBA darf nicht entstehen - Einfahrt des Fahrkorbes in die Haltestelle ohne Schleichfahrt - stufenlose Beschleunigung u. Verzögerung des Fahrkorbes bis zum Halten, ruckfreies Anfahren, Beschleunigen, Verzögern u. Anhalten Geräusche / Schallpegel: - bei Betrieb der Aufzugsanlage max. Schallpegel vor den Schachttüren 55 dB(A) in 1 m Entfernung - Öffnen/Schließen der Türen max. 55 dB(A) - Schallpegel ist nachzuweisen Tragmittel: - als Spezialtreibscheibenseile oder gleichwertige Tragmittel (z. B. Traggurte) - bei Traggurten mit permanenter elektronischer Überwachung, so dass kein vorbeugender Tragmittelwechsel erforderlich wird - bei Stahlseilen sichere Prüfeinrichtungen - Auslegung der Tragseile/Tragmittel u. Seilaufhängungen so, dass der Fahrkorb frühestens bei einer Laständerung von 30 % der Nenntragfähigkeit die Haltetoleranzzone der untersten Haltestelle verlässt u. die Nachstellsteuerung wirksam wird - keine Berührung der Seilendbefestigungen Schachtausrüstung: - Führungsschienen für Kabine u. Gegengewicht mit Befestigungsbügeln - Gegengewicht mit Einlagegewichten und gefederter Rollenführung - Aufsetzvorrichtung in Grube - Grubenleiter, als ortsfeste eingebaute Abstiegsvorrichtung entspr. den UVV-Bestimmungen - Geschwindigkeitsbegrenzer mit Reglerseil und Spannrolle - Hängekabel mit Reserveadern und Tragorgan Fahrkorbtableau 1: - behindertengerechte Ausführung - Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 - mit Großflächentastern - waagerecht angeordnet an rechter Kabinenwand zw. den Handläufen - Material: V2A Oberfläche Karo-Muster - mit integrierter LED-Tasterbeleuchtung, Farbton blau, - mit Standort-/Fahrtrichtungsanzeige, Überlast-Anzeige Fahrkorbtableau 2: - alle Tableaukomponenten in Wandpaneel integriert LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 18 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR entsprechend AFU-Plan Kabinenabwicklung Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 mit Tastern, flächenbündig in Wandpaneel Material: V2A Oberfläche Karo-Muster mit integrierter LED-Tasterbeleuchtung, Farbton blau, mit Standort-/Fahrtrichtungsanzeige, Überlast-Anzeige - - Standort-/Etagenansage zweisprachig (deutsch u. englisch) - Größe der Anzeigen bzw. Symbolgröße mindestens 50 mm - mit Notrufsprechstelle als Notruftelefon - mit Tür-auf-Taster, Türschließfunktion erst beim Loslassen des Tasters Kabinenfußboden: - Unterbau zur Aufnahme von Bodenbelag (Kautschuk) herstellen; Kautschuk-Verlegung erfolgt durch Fußbodenleger; Unterbau als flächige Holzwerkstoffplatte Handlauf: - Montage an Seiten- u. Rückwand, als Rohr, - Oberfläche Korn 240 Rammschutz: - umlaufend in einer Höhe, aus V2A-Rohr, Durchmesser 20 mm, Auswechselung vom Fahrkorbinneren muss möglich sein - Oberfläche Korn 240 Sockelleiste: - umlaufend, aus V2A-Stahl, Maße (HxT) 70 x 4 mm, mit untenliegenden, verdeckten Zuluftöffnungen - Oberfläche Korn 240 Fahrkorbbeleuchtung: - als einteilige Lichtdecke mit VSG Mattglas 10 mm - mit V2A-Rahmen Korn 240, als Schattenfuge hinterGlasrahmen - Bestückung mit LED, Lichtfarbe: neutralweiß 4000 Kelvin, Beleuchtungsstärke 350 lux in 1 m Höhe über Fahrkorbboden - Öffnung der Lichtdecke mit Spezialwerkzeug vom Fahrkorbinneren aus, als abklappbare Lichtdecke - mit Standby-Funktion: automatische Ausschaltung bei Nichtbenutzung, Zuschaltung der Beleuchtung bei Rufkommando - mit Notlicht-Funktion Sprechstellen: - Anzahl / Lage: 3 Stück / auf dem Fahrkorb, in der Schachtgrube, in der Kabine (wie oben beschrieben) Etagenportal: - zum Verschluss der Schachtöffnung über/neben den Schachttüren - mit biegesteifer Unterkonstruktion - verdeckter Befestigung an Halfenschiene oder zusätzlichen Trägern und Winkeln - mit Anarbeitung/Abdichtung der Portale an die LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR StahlbetonSchachtöffnung; Etagenzargen: - Herstellung und Montage erfolgt bauseits Etagentableau: - als Unter-Putz-Tableau in Stahlbeton-Wandscheibe - flächenbündiger Einbau - bestehend aus: - Kurzhubtasten als Richtungs-Drucktaster (auf, ab), in der untersten u. obersten Etage eine Ruftaste (auf bzw. ab) - hinterleuchtete Pfeile in Ruftaste integriert - hörbare Tastenbetätigung - Rufquittierung muss solange aufleuchten, bis Fahrkorb in Haltestelle einfährt - Hinweistableau oder Hinweisfeld, mit LED-Leuchtrahmen, als Anzeige der Fahrkorbposition und Fahrkorbrichtung, Anzeige der jeweils vorgesteuerten Fahrtrichtung durch beleuchtete/hinterleuchtete Fahrtrichtungspfeile, Pfeile sollen solange aufleuchten, bis die entsprechende Fahrt ausgeführt wird - mit Leuchtfeld, Anzeige: "Außer Betrieb" bei Wartungsarbeiten, Störungen u. im Brandfall - im Brandfall in der Bestimmungshaltestelle (Straßenebene) mit Kennzeichnung "KEIN Zutritt" - Mindestgröße der Anzeigen 25 mm an den Befehlsgebern in der Haltestelle u. 50 mm bei separater Anordnung - mit eingravierten rot ausgelegten Schrifthinweis "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" - mit Leerfeld für Transponderleser, inkl. Abdeckung mit Symbol "Transponder", zum Holen und zum Aktivieren des Aufzuges für die Gefahrguttransporte entsprechend der WMP des AN Schachttüren: - als automatische zweiteilige Teleskopschiebetür, einseitig öffnend - errichtet nach Brandschutzklasse E120 nach EN81-58 - obere und untere Befestigung an vorhandener Halfenschiene - umlaufende Türeinfassung - Türschwelle aus V2A Kabinentüren, Antriebe, Türsteuerung, Türsicherungen: - als automatische zweiteilige einseitig öffnende Schiebetür 19 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 20 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Brandschutzklasse Türantrieb: E120 nach EN81-58 - mit geregelten Türantrieb, unabhängig voneinander einstellbare Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit, Beschleunigung und Verzögerung - zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren mit Hochleistungstürantrieb u. geräuscharmen Lauf - Antrieb mit geregelter schwingungsgedämpfter Türmaschine und einen umlaufenden Zahnriemen, der direkt mit den Türblättern gekoppelt ist - Antriebs- und Kontrollsystem in Mikroprozessortechnologie - permanente Geschwindigkeits- und Türpositions-Überwachung im geschlossenen Regelkreis, zur Einhaltung des jeweils eingestellten Türgeschwindigkeitsprofils - systemspezifische Parameter für die Türposition vor Ort einstellbar - Tür-Auf-Funktion mittels Mikrokontakte am Türmechanismus, Funktionsbeschreibung: eine sich schließende Tür muss sich öffnen, sobald der Türflügel auf ein Hindernis (Personen, Gegenstände) trifft - Belastbarkeit der Türschwelle 300 kg als Punktlast - mit akustischem Warnsignal an der Tür bei längerer ununterbrochener Blockierung der Türkantenüberwachung - die Türschließfunktion hat Vorrang vor einem nachfolgenden Außenruf in der selben Haltestelle Zusätzliche Türsicherung: - Türkantensicherung als Reversiereinrichtung und Lichtvorhang - mit Mikrokontakten u. Lichtvorhang auf Infrarotbasis - Lichtvorhang mit Sender und Empfänger - Überwachung der Türschließkante mit mind. 56 Strahlen - erste horizontale Lichtstrahl 15 mm über Fahrkorbfußboden - übrige Lichtstrahlen im Abstand von ca. 35 mm bis zu einer Höhe von 1,80 m parallel laufend angeordnet - Sende- und Empfangssysteme zurückgesetzt, direkt am Fahrkorb montiert, um die mechanische Belastung so gering wie möglich zu halten sowie eine Zugangsmöglichkeit für Aufzugsbenutzer unmöglich zu machen Fahrkorb / Fahrkorbrahmen / Plattform / Konstruktion: - schwingungsisolierte, mittig geführte Aufhängung in einem stabilen Fangrahmen aus Profilstahl - mit gefederter Rollenführung - stabiler, verwindungssteifer Tragrahmen - als Profilstahlkonstruktion in geschraubter Ausführung mit Verstrebungen zur Aufnahme des Plattformrahmens - schwingungsisolierte Montage des Korbes in den Rahmen LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - stabile, verwindungssteife Plattform in Stahlkonstruktion - Plattform ist zum Fahrkorbrahmen schwingungsisoliert zu lagern Fahrkorbwände/-decke: - als Stahlblechkonstruktion - Wände in Abkantbauweise, bestehend aus Einzelpaneelen - Material-Mindestdicke: 1,30 mm - aus V2A, Oberfläche geschliffen Korn 240 - Rückwand mit Spiegel, in voller Breite von der Decke bis zur Handlaufhöhe, Spiegel mit Halteleisten befestigt, nicht verklebt, daher bei Beschädigung leicht auswechselbar; flächenbündig, - untere Rückwand aus V2A, Oberfläche geschliffen Korn 240 - Fahrkorbdecke trittfest u. eben, betretbar und für eine Belastung von min. 2 Personen ausgelegt - mit Geländer auf Fahrkorbdach an Rückwand und Seitenwänden, mindestens 700 mm hoch, in stabiler Profilstahl-Konstruktion Schalter und Impulsgeber: - zur Überwachung der Fahrkorbposition, der Türzone und der Bündigstellung - als berührungslose Impulsgeber - End- und Grenzschalter in Grube und Schachtkopf als mechanisch betätigte Sicherheitsschalter Überlasteinrichtung: - verhindert den Start des Aufzugs bei überlastetem Fahrkorb - mit optischer und akustischer Signalisierung im Fahrkorb - bis zur Entlastung des Fahrkorbes bleibt der Aufzug mit geöffneten Türen stehen Steuerschrank: - Lage: oberste Etage, in Stahlbeton-Wandscheibe integriert oder als separater Steuerschrank in unmittelbarer Schachtkopfnähe - aus Stahlblech pulverbeschichtet, Schutzgrad IP 40 oder aus NIRO-Stahl V2A (sichtbare Tür) - mit Verschlußeinrichtung, vorgerichtet für Profilzylinder, einschl. Profilzylinder und 5 Schlüsseln; Schliessung nach Vorgabe des AG - durch eine dauerhafte Beschilderung an der Innentürseite sind die Handgriffe für das Befreien von Personen zu erklären - Werkzeug u. Schlüssel zur Notöffnung der EtagenSchachttüren und für die Befreiung müssen im Schrank LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 22 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR hinterlegt sein - weiterhin bestehend aus Leistungs- und Steuerteil - Leistungsteil mit abschließbaren Hauptschalter, 3-polig, 400 V AC; FI-Schutzschalter, Sicherungen, Lastschützen, Klemmen, Rangierleitungen, Kabeleinführungen - Betriebszustände der Antriebsregelung, der Steuerung, die Türfunktionen und auftretende Fehlfunktionen sind anzuzeigen (LED-Signallampen oder in ähnlicher Art) - Netz mit getrennten N- und PE-Leiter (TNS-Netz) - folgende Anlagenteile sind getrennt abzusichern: Aufzugstriebwerk, Steuerung, Fahrkorbbeleuchtung, Schachtbeleuchtung, Steckdosen, 2 x Reserve 230 V AC / 10 A - Steckdosen über FI-Schutzschalter gesichert - Steuerteil mit Prozessorkarten, Klemmen für pot.-freie Kontakte, Notrufeinrichtung, TAE-/Daten-Dose - Ein- und Ausgänge elektronisch strombegrenzt und kurzschlussfest - Akku-Pufferung für Notlicht u. Notruf in Kabine - Steuerteil mit TCP/IP-Schnittstelle zur Datenfernübertragung - serielle Datenübertragung über DLON Netzwerk, Verknüpfung mit vorhandener Visualisierung - Aufschaltungen/Verknüpfungen zu anderen tech. Anlagen: a) Notrufschaltung zur ständig besetzten Stelle des AG/Nutzer b) Kopplung mit Brandmeldeanlage als dynamische Brandfallsteuerung, über potentialfreie Wechselkontakte (S/Ö) c) Aufschaltung der Stör- und Betriebsmeldung auf die GLT, über potentialfreie Kontakte Einspeisung: - aus vorh. Elektrohauptverteilung mit Kabeltyp max. NYM-J 5x16 mm² Schachtbeleuchtung: - Ausführung mit Feuchtraum-Langfeldleuchten, Bestückung mit LED-Stablampen - pro Etage eine Leuchte - Ein/Aus-Schaltung vom Fahrkorbdach, vom Schaltschrank und von der Grube Wartungssteckdosen - als Schuko-Steckdosen 230 V, 16 A, AC - Lage: in der Grube, im Schaltschrank, auf dem Fahrkorbdach Aufzugsanlage liefern und betriebfertig montieren. angebotenes Fabrikat / Typ des Motors: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Regeleinrichtung: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Steuerung: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ des Fahrkorbes: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Türen: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ des Notrufgerätes im Fahrkorb: ..................... vom Bieter einzutragen Nennleistung .................. (vom Bieter einzutragen) Betriebsstrom / Anlaufstrom: .. (vom Bieter einzutragen) 1,00 1.1.20 St. Personenaufzug A2 (im Bestandsgebäude) Personenaufzug (A2), als triebwerksraumloses Aufzugssystem, behindertengerecht, Schachttüren zweiseitig, ausgeführt entsprechend der EN 81 und der VDI 4707 mit der Energieeffizienzklasse A; 23 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 24 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR mit folgenden technischen Daten und Abmessungen: - Nennlast / Personen: 1000 kg / 13 Geschwindigkeit: 1,0 m/s Förderhöhe/Haltestellen: 7,96 m / 4 Geschosse: EG, 1., 2. OG Türenanzahl/Lage: 4 / EG - zweiseitig, 1. u. 2.OG - einseitig - Fahrkorbmaße BxTxH: 1100 x 2100 x 2200 mm - Türmaße BxH: 900 x 2000 mm - Schachtöffnung je Etage: - Breite: 1260 mm - Höhe: 2180 mm (UK Sturz - OKFF) - Schachtmaße BxT: 1670 x 2660 mm - Schachtkopfhöhe: 2830 mm (UKRD Schacht OKRF) - Schachtgrubentiefe: 860 mm - Fahrtenanzahl: 150 pro h - Steuerung: richtungsunempfindliche Zweiknopfsteuerung - Position Antrieb: im Schachtkopf - Netzspannung: 400 V, 50 Hz (TN-S); 230 V, 50 Hz (für Beleuchtung) - Haltegenauigkeit: +/- 5 % - Bedien- und Anzeigeelemente: im Fahrkorb u. außen, - mit Evakuierungsfahrt bei Gefahren, Brandalarm, Stromausfall mit nachfolgender Stilllegung und dynamischer Brandfallsteuerung (Kopplung mit Brandmeldeanlage durch das Schwachstrom-Gewerk) Zur besonderen Beachtung: Der Aufzug wird in ein Bestandsgebäude eingebaut. Daraus ergeben sich hinsichtlich Schachtkopfhöhe und Schachtgrubentiefe abweichende Maße gegenüber den von der AMEV vorgegebenen Abmessungen. Die Schachtabmessungen sind fest vorgegeben. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten. Anlagenaufbau, Ausstattung und Materialien: Material der sichtbaren Teile: komplett aus NIRO-Stahl (Edelstahl, nichtrostend, V2A); Oberfläche der sichtbaren Teile: - Fahrkorbwände: gebürstet Korn 240 - Kabinentür: Karo-Muster - Schachtüren: gebürstet Korn 240 - Sockelleiste: gebürstet Korn 240 - Rammschutz: gebürstet Korn 240 - Tableau 1 u. 2: Karo-Muster Material u. Oberfläche der nicht sichtbaren Teile: - Korrosionsschutz für alle korrosionsfähigen Stahlteile im Schacht, einschließlich Gewichteinlagen aus Stahl, sowie sonstige Stahlteile des Fahrkorbes - Beschädigungen des Schutzanstriches durch die Montage sind nachzubehandeln - alle Anstrichstoffe entspr. DIN-Zulassungen, Produkte LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 25 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Umweltzeichen Steuerung (allgemein): - Mikroprozessor-Technologie, als richtungsunempfindliche frei parametrierbare Steuerung - Standardleiterplatten für Kommandosteuerung und Ansteuerung der Signalelemente - Logikleiterplatte mit digitaler Diagnoseanzeige oder einen Anschluss für ein separates Diagnosegerät zum Prüfen und Programmieren der gesamten Steuerung - Park- und Haupthaltestellen - Tür-Offen-Zeiten, getrennt nach Außen- und Innenkommandos bis zu 15 s - Brandfallsteuerung über Signal der BMA - automatische Kabinenlichtabschaltung, bei längeren Standzeiten, automatische Zuschaltung bei Außenruf - Standortanzeige, ohne Voreilung - mit Speicherung und Anzeige von jeder während des Betriebs aufgetretenen Fehlfunktion bzw. Betriebsunterbrechung - die jeweils letzte Speicherung muss zeitlich zu bestimmen sein - Speicherung der Innenkommandos und Außenrufe bis zu ihrer Abarbeitung; fährt der Aufzug in die Haltestelle ein, wird der Außenruf gelöscht - gesamter Datenaustausch über serielle Datenübertragung, über Busleitungen und Multiplexkabel - Sperrfunktion: Abschaltung Aussenrufe über Schlüsselschalter im Fahrkorb-Tableau - Innen- und Außenkommandos mit Sammelfunktion, Beantwortung entspr. der räumlichen Reihenfolge - Abarbeitung der Außenrufe ausgehend von der Haupthaltestelle in Abwärtsrichtung - mit Volllastschaltung, bei Überschreitung der Nennlast ertönt ein Signal in der Kabine, bis die Belastungsgrenze wieder unterschritten ist Inspektionssteuerung: - als Inspektionsschalter nach EN81 - Lage: Fahrkorbdach - ermöglicht Inspektionsfahrten für Reparatur und Wartungszwecke - Inspektionsfahrt über die gesamte Förderhöhe ohne Halt Antrieb / Bremse: - als getriebeloser, vektorgeregelter, schwingungsisolierter Antrieb - Treibscheibenaufzug mit getriebeloser Synchronmaschine - Kaltleiter-Temperaturfühler in jeder Phasenwicklung, als Motorschutz geschaltet LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 26 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - mit Frequenzregelung und wartungsfreier Scheibenbremse - Antriebsregelung mit geschlossenem Regelkreis - Lage des Antriebes: im Schachtkopf ohne Erfordernis einer zusätzlichen Wartungsöffnung; seitlich im Bereich der Führungsschienen oder im Schachtkopf über dem Fahrkorb, einschl. notwendiger Träger, Konsolen o. ä. - Bremsüberwachungseinrichtung mit Bremskontrollschaltern u. Auswerteelektronik zur Überwachung der Lüftung der Triebwerksbremse, Außerbetriebsetzung sobald der Motor gegen die geschlossene Bremse läuft - mit Schutz gegen unbeabsichtiges Einziehen von Fingern oder Kleidung Regelung: - Drehzahlregelung über Frequenzumrichter - Hochfrequenzpfeifen > 50 dBA darf nicht entstehen - Einfahrt des Fahrkorbes in die Haltestelle ohne Schleichfahrt - stufenlose Beschleunigung u. Verzögerung des Fahrkorbes bis zum Halten, ruckfreies Anfahren, Beschleunigen, Verzögern u. Anhalten Geräuche / Schallpegel: - bei Betrieb der Aufzugsanlage max. Schallpegel vor den Schachttüren 55 dB(A) in 1 m Entfernung - Öffnen/Schließen der Türen max. 55 dB(A) - Schallpegel ist nachzuweisen Tragmittel: - als Spezialtreibscheibenseile oder gleichwertige Tragmittel (z. B. Traggurte) - bei Traggurten mit permanenter elektronischer Überwachung, so dass kein vorbeugender Tragmittelwechsel erforderlich wird - bei Stahlseilen sichere Prüfeinrichtungen - Auslegung der Tragseile/Tragmittel u. Seilaufhängungen so, dass der Fahrkorb frühestens bei einer Laständerung von 30 % der Nenntragfähigkeit die Haltetoleranzzone der untersten Haltestelle verlässt u. die Nachstellsteuerung wirksam wird - keine Berührung der Seilendbefestigungen Schachtausrüstung: - Führungsschienen für Kabine u. Gegengewicht mit Befestigungsbügeln - Gegengewicht mit Einlagegewichten und gefederter Rollenführung - Aufsetzvorrichtung in Grube - Grubenleiter, als ortsfeste eingebaute Abstiegsvorrichtung entspr. den UVV-Bestimmungen LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 27 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Geschwindigkeitsbegrenzer mit Reglerseil und Spannrolle - Hängekabel mit Reserveadern und Tragorgan Fahrkorbtableau 1: - behindertengerechte Ausführung - Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 - mit Großflächentastern - waagerecht angeordnet an rechter Kabinenwand zw. den Handläufen - Material: V2A Oberfläche Karo-Muster - mit integrierter LED-Tasterbeleuchtung, Farbton blau, - mit Standort-/Fahrtrichtungsanzeige, Überlast-Anzeige Fahrkorbtableau 2: - alle Tableaukomponenten in Wandpaneel integriert entsprechend AFU-Plan Kabinenabwicklung - Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 - mit Tastern, flächenbündig in Wandpaneel - Material: V2A Oberfläche Karo-Muster - mit integrierter LED-Tasterbeleuchtung, Farbton blau, - mit Standort-/Fahrtrichtungsanzeige, Überlast-Anzeige - Standort-/Etagenansage zweisprachig (deutsch u. englisch) - Größe der Anzeigen bzw. Symbolgröße mindestens 50 mm - mit Notrufsprechstelle als Notruftelefon - mit Tür-auf-Taster, Türschließfunktion erst beim Loslassen des Tasters Kabinenfußboden: - Unterbau zur Aufnahme von Bodenbelag (Kautschuk) herstellen; Kautschuk-Verlegung erfolgt durch Fußbodenleger; Unterbau als flächige Holzwerkstoffplatte Handlauf: - Montage an Seiten- u. Rückwand, als Rohr, D=33,7mm Rammschutz: - umlaufend in einer Höhe, aus V2A-Rohr, Durchmesser 20 mm, Auswechselung vom Fahrkorbinneren muss möglich sein Sockelleiste: - umlaufend, aus V2A-Stahl, Maße (HxT) 70 x 4 mm, mit untenliegenden, verdeckten Zuluftöffnungen Fahrkorbbeleuchtung: - als einteilige Lichtdecke mit VSG Mattglas 10 mm - mit V2A-Rahmen Korn 240, als Schattenfuge hinter Glasrahmen - Bestückung mit LED, Lichtfarbe: neutralweiß 4000 Kelvin, Beleuchtungsstärke 350 lux in 1 m Höhe über Fahrkorbboden - Öffnung der Lichtdecke mit Spezialwerkzeug vom Fahrkorbinneren aus, als abklappbare Lichtdecke - mit Standby-Funktion: automatische Ausschaltung bei Nichtbenutzung, Zuschaltung der Beleuchtung bei LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Rufkommando - mit Notlicht-Funktion Sprechstellen: - Anzahl / Lage: 3 Stück / auf dem Fahrkorb, in der Schachtgrube, in der Kabine (wie oben beschrieben) Etagenportal: - zum Verschluss der Schachtöffnung über/neben den Schachttüren - mit biegesteifer Unterkonstruktion - verdeckter Befestigung an Halfenschiene oder zusätzlichen Trägern und Winkeln - mit Anarbeitung/Abdichtung der Portale an die StahlbetonSchachtöffnung; Etagenzargen: - Herstellung und Montage erfolgt bauseits Etagentableau: - als Unter-Putz-Tableau in Stahlbeton-Wandscheibe - flächenbündiger Einbau - bestehend aus: - Kurzhubtasten als Richtungs-Drucktaster (auf, ab), in der untersten u. obersten Etage eine Ruftaste (auf bzw. ab) - hinterleuchtete Pfeile in Ruftaste integriert - hörbare Tastenbetätigung - Rufquittierung muss solange aufleuchten, bis Fahrkorb in Haltestelle einfährt - Hinweistableau oder Hinweisfeld, mit LED-Leuchtrahmen, als Anzeige der Fahrkorbposition und Fahrkorbrichtung, Anzeige der jeweils vorgesteuerten Fahrtrichtung durch beleuchtete/hinterleuchtete Fahrtrichtungspfeile, Pfeile sollen solange aufleuchten, bis die entsprechende Fahrt ausgeführt wird - mit Leuchtfeld, Anzeige: "Außer Betrieb" bei Wartungsarbeiten, Störungen u. im Brandfall - im Brandfall in der Bestimmungshaltestelle (Straßenebene) mit Kennzeichnung "KEIN Zutritt" - Mindestgröße der Anzeigen 25 mm an den Befehlsgebern in der Haltestelle u. 50 mm bei separater Anordnung - mit eingravierten rot ausgelegten Schrifthinweis "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" Schachttüren: - als automatische zweiteilige Teleskopschiebetür, einseitig öffnend - errichtet nach Brandschutzklasse E120 nach EN81-58 - obere und untere Befestigung an vorhandener 28 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 29 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Halfenschiene - umlaufende Türeinfassung - Türschwelle aus Aluminium Kabinentüren, Antriebe, Türsteuerung, Türsicherungen: - als automatische zweiteilige Teleskopschiebetür - einseitig öffnend - Brandschutzklasse Türantrieb: E120 nach EN81-58 - mit geregelten Türantrieb, unabhängig voneinander einstellbare Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit, Beschleunigung und Verzögerung - zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren mit Hochleistungstürantrieb u. geräuscharmen Lauf - Antrieb mit geregelter schwingungsgedämpfter Türmaschine und einen umlaufenden Zahnriemen, der direkt mit den Türblättern gekoppelt ist - Antriebs- und Kontrollsystem in Mikroprozessortechnologie - permanente Geschwindigkeits- und Türpositions-Überwachung im geschlossenen Regelkreis, zur Einhaltung des jeweils eingestellten Türgeschwindigkeitsprofils - systemspezifische Parameter für die Türposition vor Ort einstellbar - Tür-Auf-Funktion mittels Mikrokontakte am Türmechanismus, Funktionsbeschreibung: eine sich schließende Tür muss sich öffnen, sobald der Türflügel auf ein Hindernis (Personen, Gegenstände) trifft - Belastbarkeit der Türschwelle 300 kg als Punktlast - mit akustischem Warnsignal an der Tür bei längerer ununterbrochener Blockierung der Türkantenüberwachung - die Türschließfunktion hat Vorrang vor einem nachfolgenden Außenruf in der selben Haltestelle Zusätzliche Türsicherung: - Türkantensicherung als Reversiereinrichtung und Lichtvorhang - mit Mikrokontakten u. Lichtvorhang auf Infrarotbasis - Lichtvorhang mit Sender und Empfänger - Überwachung der Türschließkante mit mind. 56 Strahlen - erste horizontale Lichtstrahl 15 mm über Fahrkorbfußboden - übrige Lichtstrahlen im Abstand von ca. 35 mm bis zu einer Höhe von 1,80 m parallel laufend angeordnet - Sende- und Empfangssysteme zurückgesetzt, direkt am Fahrkorb montiert, um die mechanische Belastung so gering wie möglich zu halten sowie eine Zugangsmöglichkeit für Aufzugsbenutzer unmöglich zu machen Fahrkorb / Fahrkorbrahmen / Plattform / Konstruktion: - schwingungsisolierte, mittig geführte Aufhängung in einem LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 30 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR stabilen Fangrahmen aus Profilstahl - mit gefederter Rollenführung - stabiler, verwindungssteifer Tragrahmen - als Profilstahlkonstruktion in geschraubter Ausführung mit Verstrebungen zur Aufnahme des Plattformrahmens - schwingungsisolierte Montage des Korbes in den Rahmen - stabile, verwindungssteife Plattform in Stahlkonstruktion - Plattform ist zum Fahrkorbrahmen schwingungsisoliert zu lagern Fahrkorbwände/-decke: - als Stahlblechkonstruktion - Wände in Abkantbauweise, bestehend aus Einzelpaneelen - Material-Mindestdicke: 1,30 mm - aus V2A, Oberfläche geschliffen Korn 240 - Rückwand mit Spiegel, in voller Breite von der Decke bis zur Handlaufhöhe, Spiegel mit Halteleisten befestigt, nicht verklebt, daher bei Beschädigung leicht auswechselbar; flächenbündig, - untere Rückwand aus V2A, Oberfläche geschliffen Korn 240 - Fahrkorbdecke trittfest u. eben, betretbar und für eine Belastung von min. 2 Personen ausgelegt - mit Geländer auf Fahrkorbdach an Rückwand und Seitenwänden, mindestens 700 mm hoch, in stabiler Profilstahl-Konstruktion Schalter und Impulsgeber: - zur Überwachung der Fahrkorbposition, der Türzone und der Bündigstellung - als berührungslose Impulsgeber - End- und Grenzschalter in Grube und Schachtkopf als mechanisch betätigte Sicherheitsschalter Überlasteinrichtung: - verhindert den Start des Aufzugs bei überlastetem Fahrkorb - mit optischer und akustischer Signalisierung im Fahrkorb - bis zur Entlastung des Fahrkorbes bleibt der Aufzug mit geöffneten Türen stehen Steuerschrank: - Lage: oberste Etage, im/am Portal integriert oder als separater Steuerschrank in unmittelbarer Schachtkopfnähe - aus Stahlblech pulverbeschichtet, Schutzgrad IP 40 - mit Verschlußeinrichtung, vorgerichtet für Profilzylinder, einschl. Profilzylinder und 5 Schlüsseln; Schliessung nach Vorgabe des AG - durch eine dauerhafte Beschilderung an der LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 31 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Innentürseite sind die Handgriffe für das Befreien von Personen zu erklären - Werkzeug u. Schlüssel zur Notöffnung der EtagenSchachttüren und für die Befreiung müssen im Schrank hinterlegt sein - weiterhin bestehend aus Leistungs- und Steuerteil - Leistungsteil mit abschließbaren Hauptschalter, 3-polig, 400 V AC; FI-Schutzschalter, Sicherungen, Lastschützen, Klemmen, Rangierleitungen, Kabeleinführungen - Betriebszustände der Antriebsregelung, der Steuerung, die Türfunktionen und auftretende Fehlfunktionen sind anzuzeigen (LED-Signallampen oder in ähnlicher Art) - Netz mit getrennten N- und PE-Leiter (TNS-Netz) - folgende Anlagenteile sind getrennt abzusichern: Aufzugstriebwerk, Steuerung, Fahrkorbbeleuchtung, Schachtbeleuchtung, Steckdosen, 2 x Reserve 230 V AC / 10 A - Steckdosen über FI-Schutzschalter gesichert - Steuerteil mit Prozessorkarten, Klemmen für pot.-freie Kontakte, Notrufeinrichtung, TAE-/Daten-Dose - Ein- und Ausgänge elektronisch strombegrenzt und kurzschlussfest - Akku-Pufferung für Notlicht u. Notruf in Kabine - Steuerteil mit TCP/IP-Schnittstelle zur Datenfernübertragung - serielle Datenübertragung über DLON Netzwerk, Verknüpfung mit vorhandener Visualisierung - Aufschaltungen/Verknüpfungen zu anderen tech. Anlagen: a) Notrufschaltung zur ständig besetzten Stelle des AG/Nutzer b) Kopplung mit Brandmeldeanlage als dynamische Brandfallsteuerung, über potentialfreie Wechselkontakte (S/Ö) c) Aufschaltung der Stör- und Betriebsmeldung auf die GLT, über potentialfreie Kontakte Einspeisung: - aus vorh. Elektrohauptverteilung im Kellergeschoss mit Kabeltyp max. NYM-J 5x16 mm² Schachtbeleuchtung: - Ausführung mit Feuchtraum-Langfeldleuchten, Bestückung mit LED-Stablampen - pro Etage eine Leuchte - Ein/Aus-Schaltung vom Fahrkorbdach, vom Schaltschrank und von der Grube Wartungssteckdosen - als Schuko-Steckdosen 230 V, 16 A, AC - Lage: in der Grube, im Schaltschrank, auf dem Fahrkorbdach Aufzugsanlage liefern und betriebfertig montieren. LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR angebotenes Fabrikat / Typ des Motors: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Regeleinrichtung: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Steuerung: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ des Fahrkorbes: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ der Türen: vom Bieter einzutragen angebotenes Fabrikat / Typ des Notrufgerätes im Fahrkorb: ..................... vom Bieter einzutragen Nennleistung .................. (vom Bieter einzutragen) Betriebsstrom / Anlaufstrom: .. (vom Bieter einzutragen) 1,00 St. 32 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1.1.30 Gefahrgutsteuerung für A1 (im Neubau) Gefahrgutsteuerung, als Zusatzfunktion für den Personen-/Lastenaufzug A1 (im Neubau); für den Transport von Gefahrgut ohne Personen im Fahrkorb; Steuerfunktion: Etagentableaus sind zusätzlich mit je einem Transponderleser mit Abdeckung u. Symbol auszustatten, Transponderleser wird bauseits beigestellt, Bedienung mit Transponder aktiviert bzw. gibt die Gefahrguttransporte frei, Etagenwahl erfolgt zuvor über das Kabinentableau. 1,00 1.1.40 Einheit Einheitspreis in EUR 33 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR St. Schachtentrauchungsystem (SES) für Aufzug A1 Schachtentrauchungssystem, für den Aufzugsschacht des Aufzuges A1 (im Neubau), ohne RWA-Wetterschutzkuppel, als Zentraleinheit mit EN 54-20 zertifizierten Rauchansaugsystem und Filtereinheit, Anbindung an vorhandene GLT oder BMZ; bestehend aus: - Ansaugrohrstrang, Ø 25mm, aus Kunststoffrohr, mittels Steckverbindungen zusammen fügbar ohne Zusatz von lösemittelhaltigen Klebstoffen und Reinigern - Verschlusseinrichtung für die Entlüftungsöffnung, welche aus einer Jalousieklappe und einem Sicherheitsstellantrieb mit Federrücklauf besteht; Jalousieklappe aus verzinktem Stahlblech; verfügt über Hohlkammerlamellen mit elastischen Dichtungen, im geschlossenen Zustand luftdichter Abschluß; mit Einbaurahmen für die flächenbündige Montage in der Laibungsöffnung Größe der Jalousieklappe (LxB): 800 x 800 mm, weitere technische Parameter: Rauchauslösung: Die angesaugte Luft wird permanent auf Rauchpartikel untersucht. Bei Überschreitung eines Schwellwertes (0,8% / Meter) löst das Gerät Alarm aus und die Jalousieklappe öffnet sofort. Temperaturauslösung: Bei Überschreitung eines Wertes von 35°C im Schachtkopf öffnet die Jalousieklappe und schließt erst bei Unterschreitung des eingestellten Wertes (unter Einhaltung einer Schalthysterese). Der Wert lässt sich bedarfsorientiert einstellen (max. 45°C). Automatik-Lüftung: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 34 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Eine Zeituhr gesteuerte automatische Lüftungsfunktion sorgt für den regelmäßigen Luftaustausch im Schacht. Die Zeituhr lässt sich bedarfsorientiert programmieren. Die Sommer-Winterzeit-Umstellung erfolgt automatisch. Das Gerät wird über die Aufzugsteuerung eingespeist (24V DC / In 150 mA) ohne zusätzlichen Netzanschluss. Eine Notstromeinheit ist nicht erforderlich. Die Rauchabzugöffnung öffnet bei Netzausfall mechanisch über Federkraft. Bei Wiederkehr der Netzspannung schließt die Rauchabzugsöffnung automatisch und das System geht von allein in den normalen Betriebszustand über. Das Schachtentrauchungssystem wird komplett im Aufzugsschacht montiert. Es sollen keine zusätzlichen Komponenten in der Etage untergebracht werden. Schachtentrauchungssystem liefern und betriebfertig montieren. 1,00 1.1.50 St. SES für Aufzug A2 Schachtentrauchungssystem, wie zuvor beschrieben, jedoch für den Aufzugsschacht des Aufzuges A2 (im Bestandsgebäude) und Größe der Jalousieklappe (L x B): 450 x 450 mm. 1,00 St. Hinweis "Zusätzliche Halfenschienen" Hinweis "Zusätzliche Halfenschienen" Durch das Rohbaugewerk werden, entsprechend des Baufortschritts, bereits Halfenschienen für die Türkonstruktionen und die Führungsschienen in den Betonwänden mit verbaut. Die Abstände bzw. Lage der Halfenschienen orientiert sich an den Maßvorgaben aus den AMEV-Richtlinien. Ziel ist es, mit der Auftragserteilung und an Hand der anschließenden freigegebenen Montageplanung des AN, die Halfenschienen durch den AN beizustellen und durch das Rohbaugewerk montieren zu lassen. 1.1.60 Zusätzliche Halfenschienen Zusätzliche Halfenschienen für beide Aufzugsschächte, einschließlich Befestigung in den Schächten, in zugelassener Dübeltechnik (Spezialdübel für Beton-Schacht im Neubau; Spezialdübel für Mauerwerk Schacht im Bestandsgebäude u. zusätzlich für Betonringanker). 25,00 m LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 35 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2 Sonstige Leistungen 2.1 Stundenlohnarbeiten Einheitspreis in EUR 36 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Stundenlohnarbeiten sind durch Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggeber auszuführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn, einschl. vermögenwirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträgen, Winterbau-Umlage und derg.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht beigerechnet. Diese sind jeweils gesondert auszuweisen, soweit sie vom Auftraggeber angeordnet waren. Facharbeiterstundensätze werden nur für Arbeiten anerkannt, für die eine entsprechende Qualifikation erforderlich ist. Für Arbeiten, die von Helfern ausgeführt wurden bzw. für die keine Facharbeiter erforderlich sind, werden nur Helferstundensätze anerkannt, unabhängig davon, ob Facharbeiter für die Ausführung eingesetzt worden sind oder nicht. Auf den Stundenlohnzettel sind die ausgeführten Arbeitsleistungen einschl. Begründung aufzuführen. Die Stundenzettel sind wöchentlich, spätestens im Rahmen der auf sie folgenden Baubesprechung zur Prüfung vorzulegen. 2.1.10 Monteurstunden Stunden eines Monteurs auf besondere Anordnung des AG zum Nachweis, sonst wie vor. 10,00 2.1.20 h Obermonteurstunden Stunden eines Obermonteurs auf besondere Anordnung des AG zum Nachweis, sonst wie vor. 10,00 h Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 37 09.09.2016 05.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.2 Notrufsystem 2.2.10 Notrufsystem Notrufsystem als Fernüberwachungssystem nach Aufzugsrichtlinie 95/16 EG & EN 81-28; als computergestütztes Notrufleit- und Ferndiagnosesystem mit Gegensprechverbindung; Notruf bzw. Störmeldung ist über das öffentliche Fernsprechnetz automatisch an eine 24 Stunden zu besetzende Zentrale des Lieferers zu übermitteln; System ist mit einer Missbrauchs- erkennung auszurüsten; Telefoneinrichtung wird bauseitig gestellt; Weiterhin soll das System folgende Bedingungen erfüllen: Der AN übernimmt die Verpflichtung der ständigen Bereitschaft für den Eventualfall einer Personenbefreiung. Bei Betätigung des Notruftasters wird automatisch eine Sprechverbindung zur durchgehend besetzten Zentrale des AN aufgebaut. Missbräuchlich gegebene Notrufe werden vom System erkannt, die Übermittlung an die Zentrale wird unterdrückt. Das System soll Funktionsbeeinträchtigungen erkennen und selbstständig an die Leitstelle übermitteln. (Systemeigenüberwachung). Das Fernüberwachungssystem soll folgende Komponenten enthalten: Das Basismodul einschließlich der Wähleinrichtung Anschlussmodule für jeden weiteren Aufzug Eine Freisprecheinrichtung je Aufzug Installationsmaterial mit Ausnahme erforderlicher Verbindungsleitungen zwischen Notrufeinrichtungen und einem analogfähigen Telefonhauptanschluss. Bauseitig ist pro Basismodul ein analoger Telefonhauptanschluss zu installieren. Bereitstellung eines Schlüsseltresors zum bauseitigen Einbau. Notrufsystem wie vor beschrieben liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 St. Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3 Sachverständigenabnahme 2.3.10 Sachverständigenabnahme Sachverständigenabnahme Die Aufzüge A1 und A2 sind nach Fertigstellung und vor der ersten Inbetriebnahme der technischen Anlagen bzw. Einrichtung durch einen definierten Sachverständigen abnehmen zu lassen. Alle zur Abnahme notwendigen Unterlagen sind durch den AN anzufertigen und beim Sachverständigen einzureichen. Die Organisation der Abnahme übernimmt der AN. 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR 38 09.09.2016 05.09.2016 psch Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.4 Bereitstellung Aufzug A1 Einheitspreis in EUR 39 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Bauaufzug Hinweis Bauaufzug Der Aufzug A1 im Neubau soll nach der Fertigstellung und innerhalb der Bauzeit für Materialtransporte zur Verfügung gestellt werden. Zeitraum der Nutzung: in der Ausbauphase Zeitspanne der Nutzung: 10 Monate Zeitpunkt/Beginn der Nutzung: 1. Quartal 2018 Sollte es zu Beschädigungen der Aufzugsanlage in diesem Nutzungszeitraum kommen, werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kosten zur Beseitigung von Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen, sind durch den AN gesondert auszuweisen. Die VOB-Abnahme erfolgt nach der Nutzung als Bauaufzug. Folgende Abnahmen sind durchzuführen: - 1x protokollierte Sichtabnahme mit AG vor Inbetriebnahme als Bauaufzug - 1x protokollierte Sichtabnahme vor Umbau zum Aufzug 2.4.10 Bauaufzug Ertüchtigung des Aufzuges A1 als Bauaufzug, herzustellen ist: - Schutzauskleidung der Kabine und den Umfassungszargen mit Spanplatten ohne brandschutztechnische Anforderungen - provisorische Beleuchtung in Kabine - Ersatztableau für Baunutzung - örtlicher Notruf an der Aufzugsanlage ohne GSM-Modul; Personenbefreiung ist durch Bauleitung zu organisieren nach Nutzung als Bauaufzug erfolgt: - Rückbau der o. b. Komponenten - Reinigung des Schachtes - Funtionstest der Anlage 1,00 2.4.20 Sicherheitsprüfung Sicherheitstechnische Prüfung des Aufzuges durch einen unabhängigen Sachverständigen für die Nutzung während der Bauzeit; Beistellen des Personals und der Prüfgewichte einschl. Transport innerhalb der Baustelle. 1,00 2.4.30 psch St Bereitstellung Aufzugsführer Bereitstellung eines Aufzugsführers, LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 40 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR für Serviceleistungen und Personenbefreiungen, für den Zeitraum: während der Ausbauphase der Baustelle, an: Werktagen ausser samstags, auf Abruf bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung, Gesamteinsatzzeit: 10 Monate. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Aufzugsanlagen 1.1 Personen-/Lastenaufzüge 2 Sonstige Leistungen 2.1 Stundenlohnarbeiten 2.2 Notrufsystem 2.3 Sachverständigenabnahme 2.4 Bereitstellung Aufzug A1 Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 41 09.09.2016 05.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Anlage 1 zur Senatsvorlage S- 448 /2015 Beschaffungsbeschränkungen und Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen durch Änderung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU I. Beschaffungsbeschränkungen für Baumaschinen bei der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) werden in Abschnitt I, Kapitel 4, als Nummer 19 und 20 folgende Beschaffungsbeschränkungen aufgenommen: [Die Beschaffung folgender Produkte und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte sind unzulässig:] 19. Einsatz von mit Dieselmotoren betriebenen Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen) im Rahmen von Bauleistungen, die folgende Mindestanforderungen an die Emission nicht erreichen: • Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 kW bis 560 kW: mindestens Stufe III B der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt. • Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 kW bis unter 37 kW: Stufe III A der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt. • Baumaschinen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr mit Typgenehmigung des Motors nach den Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge: Abgasstufe Euro IV (nach 98/69/EG I; B oder 1999/96/EG; B1) oder höher; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem der Partikelminderungsstufe PMK 2 nach Anlage XXVII StVZO erfolgt. • Baumaschinen ab einer Motorleistung von 19 kW, deren Motoren mit konstanter Drehzahl (oder mehreren definierten Drehzahlniveaus) betrieben werden, sind mit einem geeigneten Partikelminderungssystem ausgestattet. Das verwendete Partikelminderungssystem muss nach einem der folgenden oder nach gleichwertigen Verfahren geprüft sein und die Einhaltung der jeweils geforderten Kriterien mittels Siegel oder einer Bescheinigung dokumentiert werden: • Stufe PMK 2 oder besser gemäß Anlage XXVII zur StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) • REC 1-Richtlinie No. 132 Klasse 1 oder 2, Reduktionsstufe 01 • Qualitätssiegel des FAD 2 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) • Gütesiegel des VERT-Vereins 3 1 UN/ECE-Richtlinie No. 132 Addendum 131, Revision 1 über “Uniform provisions concerning the approval of Retrofit Emission Control devices (REC) for heavy duty vehicles, agricultural and forestry tractors and non-road mobile machinery equipped with compression ignition engines https://www2.unece.org/wiki/download/attachments/14319901/REC-16-06.docx?api=v2 2 Filterliste unter www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2 3 Filterliste unter www.vert-dpf.eu 9 • Konformitätsbescheinigung gemäß der Luftreinhalteverordnung der Schweiz 4 Die Beschaffungsbeschränkungen sind gestaffelt nach Maschinenkategorien ab folgenden Zeitpunkten bei der Ausschreibung der Bauleistung zu beachten: Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards und betroffene Maschinenkategorien Umweltstandards Maschinenkategorien bei der Ausschreibung zu beachten ab: • Radlader, Baggerlader, Raupenlader, Kompaktlader, 1.01.2016 Teleskoplader, sonstige Lader oder darauf beruhende Maschinen • Kompressoren und Generatoren • Mörtelförderer und Verputzgeräte, Betonmischer und Betonpumpen • Pumpen zum Wassermanagement • unabhängig von der Maschinenkategorie: selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenzulassung nach Richtlinie 88/77/EWG • Mobilbagger, Standbagger, Hydraulikbagger, Seilbag1.07.2016 ger, Schreitbagger, Minibagger, Kompaktbagger, Teleskopbagger, sonstige Bagger oder darauf beruhende Maschinen • Dumper/Muldenkipper, Planierraupen • Verdichtungsmaschinen Die Maschinenkategorien Rammen, Grader, Straßenfertiger, Gussasphaltkocher und Mischanlagen für Schwarzdecken sowie sonstige nicht in der Tabelle aufgeführte Maschinenkategorien werden aufgrund der geringen Beiträge zur Gesamtemission von Dieselruß aus Baumaschinen von der Einhaltung der Umweltstandards befreit. 20. Einsatz von Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte) mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 97/68/EG fallen und im Rahmen von Bau- und Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern sie folgende Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG nicht erreichen: handgehaltene Geräte: Stufe II der Klasse SH nicht handgehaltene Geräte: Stufe I oder Stufe II der Klasse SN Infolge der Neu-Regelung in den Beschaffungsbeschränkungen entfallen die Anforderungen für Baumaschinen in den Leistungsblättern Nr. 27 (27.10) und 28 (28.12). 4 Filterliste unter www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste 10 II. Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) werden in Anhang 1 Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen als neues Leistungsblatt aufgenommen: Nr. 30 Baumaschinen Hinweis für Auftraggeber: Zu den mobilen Maschinen und Geräten sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Dieselmotor gehören z.B. Baumaschinen inkl. Kompressoren im Hoch- und Tiefbau sowie im Garten- und Landschaftsbau, aber z.B. auch Fahrzeuge der Straßenreinigung oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Untersuchungen zeigen, dass Maschinen durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter auf den Partikelstandard für Neumaschinen gebracht werden können. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden im Folgenden für die Beschaffung von Baumaschinen verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt: Anforderungen an die Abgasemission bei der Beschaffung Baumaschinen mit Dieselmotor müssen mindestens folgende Emissionsstandards der Richtlinie 97/68/EG einhalten: • bei einer Motorleistung ≥ 19 bis unter 37 kW: Stufe III A • bei einer Motorleistung ≥ 37 kW bis unter 56 kW: Stufe III B • bei einer Motorleistung ≥ 56 kW: Stufe IV Außerdem müssen die Baumaschinen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein, der nach einer der folgenden Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zertifiziert ist oder für den dokumentiert wird, dass ein Partikelanzahlgrenzwert von 1x1012/kWh eingehalten wird: • • • • REC 5-Richtlinie No. 132 Klasse 2, Reduktionsstufe 01 Anlage XXVII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Gütesiegel des Schweizer VERT-Vereins 6, oder Konformitätsbescheinigung gemäß der Schweizer Luftreinhalteverordnung Qualitätssiegel des FAD 7 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) Baumaschinen, die mit Fremdzündungsmotoren von oder unter 19 kW betrieben werden, müssen die folgenden Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG einhalten: • handgehaltende Geräte: Stufe II der Klasse SH • nicht handgehaltene Geräte: Stufe I der Klasse SN . Für die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte während der Lebensdauer der Geräte ist sicherzustellen, dass hierfür ab Werk vorgenommene Einstellungen für die Gemischbildung der Motoren nicht verstellt werden können, z.B. durch Anbringen einer Verplombung. 5 6 7 UN/ECE-Richtlinie No. 132 über Retrofit Emission Control devices (REC) Filterliste unter: http://www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste oder www.vert-dpf.eu) Filterliste unter: http://www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2 11 Aufzug 2014 Hinweise für Planung, Ausschreibung und Betrieb von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden Broschüre Nr. 124 AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen AMEV Aufzug 2014 Hinweise für Planung, Ausschreibung und Betrieb von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden lfd. Nr.: 124 Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2014 Geschäftsstelle des AMEV im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB); Referat B I 3 Krausenstraße 17-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 18-305-7136 Computerfax: (030) 18-10-305-7136 E-Mail: [email protected] Der Inhalt dieser Broschüre darf für eigene Zwecke vervielfältigt werden. Eine Verwendung in nicht vom AMEV herausgegebenen Medien wie z.B. Fachartikeln oder kostenpflichtigen Veröffentlichungen ist vor der Veröffentlichung mit der AMEV-Geschäftsstelle zu vereinbaren. Informationen über Neuerscheinungen erhalten Sie unter http://www.amev-online.de oder bei der AMEV-Geschäftsstelle Aufzug 2014 AMEV AMEV Inhalt Vorwort Seite ............................................................................................................. 11 1 Allgemeine Grundsätze ...................................................................................... 12 1.1 Gesetze, Verordnungen, Normen ...................................................................... 12 2 Beschaffenheit von Aufzugsanlagen ................................................................ 16 2.1 Aufzugsvarianten ................................................................................................ 16 2.1.1 Sonderarten von Personen-/Lastenaufzügen nach AufzR .................................... 17 2.1.2 Sonderarten von Personen-/Lastenaufzüge nach MaschR .................................. 18 2.2 Grundsätze zur Planung von Aufzugsanlagen ................................................. 19 2.2.1 Bauwerke / Gebäude ............................................................................................ 19 2.2.2 Allgemeines .......................................................................................................... 20 2.2.3 Planungsdisziplinen .............................................................................................. 21 2.2.4 Technische Aspekte: ............................................................................................ 22 2.2.5 Energieeffizienz von Aufzugsanlagen ................................................................... 22 2.2.6 Häufige Konfliktpunkte .......................................................................................... 23 3 Bauliche Ausführung .......................................................................................... 24 3.1 Brandschutz ........................................................................................................ 24 3.2 Schallschutz ........................................................................................................ 25 3.3 Schutz vor Elementarereignissen ..................................................................... 25 3.4 Fahrschacht ........................................................................................................ 26 3.4.1 Schachtumwehrung .............................................................................................. 26 3.4.2 Schachtkopf (SK) und Schachtgrube (SG) ........................................................... 27 3.4.3 Öffnung zur Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht .................................... 28 3.4.4 Aussparungen für Befehlsgeber und Anzeigeelemente........................................ 29 3.4.5 Fahrschachtzugangsöffnungen............................................................................. 29 3.4.6 Führungsschienenbefestigung .............................................................................. 29 Aufzug 2014 AMEV 3.4.7 Mindestabstand Haltestellen ................................................................................. 29 3.5 Triebwerksräume, Rollenräume ........................................................................ 30 3.5.1 Zugänge und Wege zu Triebwerks- und Rollenräumen ....................................... 30 3.5.2 Lüftungsöffnungen in Triebwerksräumen.............................................................. 31 3.5.3 Hebezeuge für Aufzugsteile .................................................................................. 31 3.5.4 Montageluken / Bodenklappen ............................................................................. 31 3.6 Besonderheiten von Betriebsräumen hydraulischer Aufzüge ........................ 31 3.7 Besonderheiten beim Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung im Schacht ................................................................................................................ 32 3.8 Nachträglicher Einbau von Aufzügen ............................................................... 32 3.9 Verbesserung /Grundinstandsetzung von Aufzügen....................................... 33 3.9.1 Sanierung von Hydraulikaufzügen ........................................................................ 34 3.9.2 Bestehende Aufzüge ............................................................................................ 34 4 Technische Ausführung einer Aufzugsanlage ................................................. 36 4.1. Fahrschacht- und Fahrkorbtüren ...................................................................... 36 4.1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 36 4.1.2 Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen ........................................................ 37 4.1.3 Steuerung kraftbetätigter Türen ............................................................................ 37 4.2 Fahrkörbe ............................................................................................................ 37 4.2.1 Abmessungen ....................................................................................................... 37 4.2.2 Beleuchtung .......................................................................................................... 37 4.2.3 Schrammleisten/ Schutzprofile ............................................................................. 38 4.2.4 Brandschutz .......................................................................................................... 38 4.2.5 Besonderheiten bei Aufzügen für Personen mit Behinderungen .......................... 38 4.2.6 Führungen, Fangvorrichtungen, Puffer und Geschwindigkeitsbegrenzer ............. 39 4.3 Triebwerke ........................................................................................................... 39 4.3.1 Allgemeines .......................................................................................................... 39 AMEV 4.3.2 Elektrische Triebwerke mit Treibscheibe .............................................................. 40 4.3.3 Hydraulische Triebwerke ...................................................................................... 40 4.3.4 Anhalten und Nachregulierung ............................................................................. 41 4.4 Elektrische Ausrüstung ...................................................................................... 41 4.4.1 Bemessung der Netzzuleitung für Antrieb und Steuerung .................................... 41 4.4.2 Elektromagnetische Verträglichkeit ....................................................................... 41 4.4.3 Schalter zur Ausschaltung der Aufzüge ................................................................ 42 4.4.4 Fahrten- und Betriebsstundenzähler..................................................................... 42 4.4.5 Beleuchtung und Steckdosen ............................................................................... 42 4.5 Steuerungen ........................................................................................................ 42 4.5.1 Einzelfahrt-Steuerung ........................................................................................... 42 4.5.2 Sammelsteuerung................................................................................................. 42 4.5.3 Nützliche Ergänzungen ......................................................................................... 44 4.6 Befehlsgeber und Anzeigeelemente ................................................................. 45 4.6.1 Befehlsgeber......................................................................................................... 45 4.6.2 Anzeigeelemente (kurz: Anzeigen) ....................................................................... 46 4.7 Melde-, Überwachungs- und Sondereinrichtungen ......................................... 47 4.7.1 Notrufeinrichtungen .............................................................................................. 47 4.7.2 Stromversorgung für Notruf und Beleuchtung ...................................................... 47 4.7.3 Ersatzstrombetrieb ................................................................................................ 48 4.7.4 Gebäudeautomation (GA) ..................................................................................... 48 4.7.5 Weitere Technische Einrichtungen ....................................................................... 49 5 Ausschreibung, Angebotswertung und Dokumentation ................................. 50 5.1 Ausschreibung .................................................................................................... 50 5.2 Angebotswertung ............................................................................................... 50 5.3 Dokumentation (Technische Unterlagen) ......................................................... 51 Aufzug 2014 AMEV 6 Betrieb von Aufzugsanlagen .............................................................................. 53 6.1 Betriebssicherheitsverordnung ......................................................................... 53 6.2 Gefährdungsbeurteilung .................................................................................... 54 6.3 Instandhaltung und Service ............................................................................... 55 6.4 Notruf und Befreiungsdienst ............................................................................. 55 6.5 Regelmäßige Kontrollen und Beaufsichtigung der Aufzugsanlage durch den Betreiber ............................................................................................ 56 6.6 Weitere Pflichten des Betreibers ....................................................................... 56 6.7 Energieeffizienter Betrieb .................................................................................. 56 6.8 Wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen nach §15 BetrSichV und TRBS 1201 Teil 4 ................................................................................................. 57 6.9 Sonstiges Prüfmanagement .............................................................................. 58 7 Anhänge............................................................................................................... 59 7.1 Vorschriften und Technische Regelwerke ....................................................... 59 7.2 Gefährdungsbeurteilungsschema als Element des Arbeitsschutzmanagements .......................................................................................... 62 7.3 Mustervorlagen „Sicherheitstechnische Bewertung“ ..................................... 63 7.3.1 Sicherheitstechnische Bewertung für Aufzugsanlagen, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb waren ............................................................. 63 7.3.2 Sicherheitstechnische Bewertung für Aufzugsanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2003 ........................................................... 63 7.4 Klassifikation der Gefährdungsfaktoren........................................................... 66 7.5 Dimensionierung................................................................................................. 71 7.5.1 Definitionen ........................................................................................................... 71 7.5.2 Überschlägige Verkehrsberechnung ..................................................................... 72 7.5.3 Detaillierte Verkehrsberechnung........................................................................... 74 7.5.4 Berechnungshilfe .................................................................................................. 77 7.6.1 Fahrkorbfüllgrad .................................................................................................... 78 AMEV 7.6.2 Zahl wahrscheinlicher Halte .................................................................................. 79 7.6.3 Nenngeschwindigkeit für Standardaufzüge .......................................................... 80 7.6.4 Verlustzeiten für Beschleunigung und Verzögerung ............................................. 80 7.6.5 Zeiten für das Öffnen, Offenhalten und Schließen von kraftbetätigten Türen ...... 80 7.6.6 Tabelle Vergleich Aufzugsverkehrsberechnungen................................................ 81 7.7 Bauliche Einzelheiten am Fahrschacht ............................................................ 82 7.7.1 Fahrschacht - Begriffe .......................................................................................... 82 7.7.2 Fahrschacht - Schnitt ............................................................................................ 83 7.7.3 Fahrschacht – Grundrisse..................................................................................... 84 7.8 Empfohlene Standardabmessungen für Personen-/Lastenaufzüge .............. 85 7.9 Empfohlene Standardabmessungen für Betten- /Lastenaufzüge ................... 86 7.10 Auslegung und Verfügbarkeit nach STLB Bau 069 Aufzüge .......................... 87 7.11 Tabelle B1 nach VDI 4707 Einflussfaktoren bei Aufzugskomponenten, Empfehlungen für Hersteller .............................................................................. 88 7.12 Prüfmanagement für Aufzugsanlagen .............................................................. 90 7.13 Skizze Mindestabstände für Rollstuhlfahrer vor einer Aufzugsanlage .......... 91 7.14 Formular Prüfprotokoll elektrische Sicherheit nach Technischer Regel für Betriebssicherheit 1201 Teil 4 ........................................................................... 92 Abkürzungen und Bezeichnungen .................................................................... 94 Mitarbeiter ........................................................................................................... 96 Aufzug 2014 AMEV AMEV Vorwort Die gesetzlich geforderte barrierefreie Erschließung öffentlicher Gebäude gewährleisten in der Regel Aufzugsanlagen. Kommen bei kleineren, mehrgeschossigen Gebäuden Standardaufzüge zum Einsatz, so erfordern größere Objekte mit hohem Bediensteten- und Besucherverkehr eine komplexe und individuell konzipierte Fördertechnik, die erhebliche Investitionen auslöst und im Betrieb erheblichen Aufwand verursacht. Die „Aufzug 2014“ bietet allen an der Planung und Errichtung von Aufzugsanlagen beteiligten Planern sowie den Betreibern der Anlagen eine umfassende und praxisbezogene Arbeitshilfe mit wirtschaftlichen Lösungsansätzen. Sie ersetzt keinesfalls eine Fachplanung für Aufzugsanlagen/Fördertechnik. Die vorliegende AMEV-Empfehlung „Aufzug 2014“ ersetzt die bisherige Fassung „Aufzug 2010“. Sie ist inhaltlich überarbeitet, neu strukturiert und thematisiert unter Berücksichtigung der seit 2010 eingeführten neuen Normen und Richtlinien bis zum Stand März 2014. Die Empfehlungen berücksichtigen die weiteren Entwicklungen in der Aufzugstechnik, insbesondere auch die der Antriebstechniken. Folgende Themen sowie Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen wurden in die Hinweise neu aufgenommen: - Planungsdisziplinen zwischen Gebäudeplaner (Architekt), Tragwerksplaner sowie Beteiligung weiterer Fachplaner einschließlich möglicher Konfliktpunkte - Betretbare Güteraufzüge - Schutz vor Elementarereignissen - Prüfmanagement von Aufzugsanlagen - Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden - Betrieb von Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 - Prüfungen nach TRBS 1201 Teil 4 sowie nach BGV A3 Dipl.-Ing. Torsten Wenisch Vorsitzender des AMEV AUFZUG 2014 Dipl.-Ing. Friedhelm Niggemeier Obmann des AK 'Aufzug' AMEV 11 1 Allgemeine Grundsätze Für Dienstgebäude der öffentlichen Hand kommen zur Beförderung von Personen und Lasten fast ausschließlich Aufzüge zum Einsatz. Die Landesbauordnungen (LBO) und die Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- bzw. Landesebene schreiben vor, dass öffentliche Einrichtungen und Gebäude sowie Wohngebäude mit einer bestimmten Wohnungsanzahl für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar (barrierefrei) gestaltet sein müssen. Dies wird in der Regel mit mindestens einem behindertengerechten Aufzug erreicht. 1.1 Gesetze, Verordnungen, Normen Bei der Planung, Herstellung, Errichtung und dem Betrieb von Aufzugsanlagen sind die im Anhang 7.1 aufgelisteten Vorschriften des öffentlichen Rechts und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. In den folgenden Absätzen werden die allgemeinen gesetzlichen Zusammenhänge bzw. Unterscheidungsmerkmale der Vorschriften und technischen Regeln kurz dargestellt. Mit dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG erfolgt die nationale Umsetzung des EU-Rechts zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Darin sind das erstmalige Bereitstellen, Ausstellen oder Verwenden von Produkten sowie die Errichtung und der Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen auch die Aufzugsanlagen. Darüber hinaus wurden auf Basis des ProdSG und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen wie die 9. und 12. ProdSV sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlassen. Ferner werden die Schutzanforderungen u. a. an Aufzugsanlagen durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) entsprechend dem Stand der Technik konkretisiert. Hieraus resultiert eine strikte Trennung des Verantwortungsbereiches in Beschaffenheit (Errichter / Montagebetrieb) und Betrieb (Nutzer / Betreiber) einer Aufzugsanlage, die in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert werden. 12. Verordnung zum ProdSG – Aufzugsverordnung (12. ProdSV) Diese Verordnung (VO) gilt für das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen sowie für Sicherheitsbauteile und für Bauteile, die in diesen Aufzügen verwendet bzw. eingebaut werden. Sie hat Vorrang vor anderen Verordnungen, die ebenfalls Aussagen zu sicherheitstechnischen Belangen machen. Diese VO gilt u. a. nicht für Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit ≤ 0,15m/s, Baustellenaufzüge, Schachtförderanlagen, Zahnradbahnen, Fahrtreppen und Fahrsteige. Im Sinne der 12. ProdSV gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Als Aufzug gilt ein Hebezeug, dass zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich entlang starrer um mehr als 15° gegenüber der Horizontalen geneigten Führung fortbewegt und bestimmt ist zur Personenbeförderung, zur Personen- und Güterbeförderung oder nur zur Güterbeförderung mit betretbaren Lastträger und innerer erreichbarer Steuerung. 12 AMEV Als Lastträger wird der Teil des Aufzuges bezeichnet, indem Personen oder Güter zur Aufwärts- und Abwärtsbeförderung untergebracht werden. In der DIN EN 81 Normreihe wird in gültigen älteren Ausgaben, in den für Aufzüge zuständigen TRBS´en sowie im verbreiteten Sprachgebrauch der Fachwelt der Lastträger als Fahrkorb bezeichnet. Hier findet mit Verabschiedung neuer Richtlinien, europäischer und nationaler Normen ein prozessbedingter Umbruch statt. 2. Hebeeinrichtungen, die sich nicht entlang starrer Führungen, jedoch in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen, gelten ebenfalls als Aufzüge dieser VO. 3. Als Montagebetrieb wird diejenige natürliche oder juristische Person bezeichnet, die die Verantwortung für den Entwurf, die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen des Aufzuges übernimmt, die CE-Kennzeichnung anbringt und die EG-Konformitätserklärung ausstellt. 4. Inverkehrbringen eines Aufzuges bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Montagebetrieb den Aufzug dem Benutzer erstmals zur Verfügung stellt. 5. Als Sicherheitsbauteil wird ein im Anhang IV der Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie - AufzR) aufgeführtes Bauteil bezeichnet (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzer, energiespeichernde Puffer). 6. Als Hersteller der Sicherheitsbauteile wird diejenige natürliche oder juristische Person bezeichnet, die die Verantwortung für den Entwurf und die Fertigung der Sicherheitsbauteile übernimmt, die CE-Kennzeichnung anbringt und die EGKonformitätserklärung ausstellt. 7. Als Musteraufzug wird ein Aufzug bezeichnet, nach dem andere Aufzüge gebaut werden können. Aufzüge, die nach Musteraufzug gebaut werden, müssen dessen grundlegende Sicherheitsanforderungen einhalten. Die technischen Unterlagen des Musteraufzuges dokumentieren objektive Parameter, mit deren Hilfe Aufzüge mit identischen Sicherheitsbauteilen abgeleitet werden können. Aufzüge dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhang I der AufzR entsprechen und bei sachgemäßen Einbau, sachgemäßer Wartung sowie bestimmungsgemäßen Betrieb die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Gütern nicht gefährden. Ferner müssen die für die Errichtung des Gebäudes oder Bauwerks verantwortliche Person und der Montagebetrieb alle Angaben untereinander austauschen und geeignete Maßnahmen treffen, um einen einwandfreien Betrieb sowie die gefahrlose Nutzung des Aufzuges zu gewährleisten. Außerdem dürfen im Aufzugsschacht keine aufzugsfremden Leitungen und Einrichtungen verlegt bzw. installiert sein, außer denen, die für die Sicherheit und den Aufzugsbetrieb erforderlich sind. Ähnliche Vorgaben gelten für das Inverkehrbringen von Sicherheitsbauteilen. Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen bzw. Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sind im Anhang I der AufzR einschließlich der entsprechenden zu beachtenden unterschiedlichen Verfahren unter Beachtung der weiteren Anhänge in der AufzR zur Durchführung der jeweiligen EG-Konformitätserklärung enthalten. Das Inverkehrbringen schließt mit der jeweiligen CE-Konformitätskennzeichnung des Aufzuges bzw. für das Sicherheitsbauteil ab. AUFZUG 2014 AMEV 13 Mit der CE-Kennzeichnung von Aufzugsanlagen wird die Konformität mit den harmonisierten Normen der DIN EN 81 bescheinigt. Anlagen, die vor dem 01.07.1999 in Betrieb genommen wurden, müssen die Kriterien der DIN EN 81 Normen nicht erfüllen. Änderungen an der Anlage sind erforderlich, wenn die TRBS, insbesondere die TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitstechnische Bewertung“ sowie die TRBS 1121 „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen“ dieses fordern. Nach der Richtlinie 95/16/EG hat der Montagebetrieb beim erstmaligen Inverkehrbringen einen Aufzug mit allen erforderlichen Bescheinigungen und Dokumentationen so zu übergeben, dass er unmittelbar durch den Benutzer bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Dazu gehört nach Artikel 8 der Richtlinie 95/16/EG u.a. die EG-Konformitätserklärung. Ein wesentlicher Bestandteil der EGKonformitätserklärung ist der Nachweis einer erfolgreich durchgeführten Endabnahme. Für diese Endabnahme ist der Montagebetrieb verantwortlich. Er kann die Endabnahme entweder selbst durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass der Montagebetrieb über ein dazu berechtigendes Qualitätssicherungssystem verfügt. In der EGKonformitätserklärung ist dann die benannte Stelle anzugeben, die das QSSystem zertifiziert hat und überwacht. oder - von einer benannten Stelle durchführen lassen, die der Montagebetrieb frei wählen kann. In der EG-Konformitätserklärung ist dann die benannte Stelle anzugeben, die die Endabnahme durchgeführt hat. Zurzeit ist das Verfahren nach dem zweiten Spiegelstrich am verbreitesten. Welche Organisationen als benannte Stellen (notified body) zertifiziert sind, kann auf den Seiten der Europäischen Union in der Nando-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) unter „legislation“ – „95/16/EC lifts“ eingesehen werden. Aus Deutschland sind dort (Stand März 2014) verschiedene Länder-TÜV sowie GTÜ und Dekra gelistet. - Die DIN EN 81 Normenreihe beschreibt im Teil 1 elektrisch betriebene (Seilaufzüge) und im Teil 2 hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge. Weitere Normenteile beschreiben besondere Ausführungen und Anforderungen an Aufzugsanlagen. Darin sind u. a. Mindestvorgaben enthalten für: • Schutzräume je nach Antrieb und Fahrgeschwindigkeit • Bestimmte Bauteile in Abhängigkeit zur Größe des Schachtgrundrisses • Höhe des Schachtkopfes und Tiefe der Schachtgrube in Abhängigkeit von Nennlast und Nenngeschwindigkeit • Technische Schutzeinrichtungen für Benutzer und Anlage 9. Verordnung zum ProdSG – Maschinenverordnung (9. ProdSV) Ein Teil der Hebezeuge, wie z. B. vereinfachte Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, die nicht unter die 12. ProdSV fallen, gelten als „Maschine“ im Sinne der 9. ProdSV in Verbindung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der 14 AMEV Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MaschR). Hier sind als harmonisierte Normen u. a. die DIN EN 81-3 „Kleingüteraufzüge“, die DIN EN 81-31 „betretbare Güteraufzüge“, die DIN EN 81-40 „Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn“ und die DIN EN 81-41 „vertikale Plattformaufzüge“ verabschiedet worden. Auf diese Anlagen wird in der AMEV Aufzug 2014 nur am Rande eingegangen. Weitere Regelwerke Die Landesbauordnungen (LBO) stellen je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen an die bauliche Ausführung der Aufzugsanlage, ihr Umfeld sowie an den Brandschutz. Als Planungsgrundlage für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen (z. B. Rollstuhlfahrer) ist die DIN EN 81-70 zu beachten; zusätzlich in den Bundesländern als Technische Baubestimmung die DIN 18040. Um bezogen auf die Schacht- sowie Fahrkorbabmessungen die Variantenvielfalt einzuschränken, wurden vom ISO-Gremium Dimensionierungsvorschläge für die Haupteinsatzbereiche von Aufzügen erstellt. Die Bau-, Fahrkorb- und Türmaße sind in der ISO 4190-1 bzw. DIN 15306 / 15309 zusammengefasst und dienen zur Fabrikat neutralen Planung. AUFZUG 2014 AMEV 15 2 2.1 Beschaffenheit von Aufzugsanlagen Aufzugsvarianten Aufzüge kann man unterscheiden hinsichtlich der Nutzung oder der technischen Ausführung. Genutzt werden die Aufzüge zum Transport für Personen, Lasten und / oder für besondere Einsatzzwecke wie der Bettentransport im Krankenhaus, Betrieb mit Gabelstaplern, Evakuierung von Gebäuden unter Federführung der Feuerwehr usw. Die häufigsten technischen Ausführungsvarianten sind der Seilaufzug (Tragmittel mit Seil oder Gurt) und der Hydraulikaufzug (direkt bzw. indirekt) Anmerkung: Die DIN EN 81 unterscheidet bei der Aufzugsauswahl nicht zwischen dem Transport von Personen und Lasten, sondern kennt nur Personen/Lastenaufzüge. Personen-/Lastenaufzüge sollen im Gebäudeschwerpunkt liegen und vom (Haupt-) Zugang aus leicht erkennbar sein, d.h. in der Regel in dessen Nähe liegen. Sie sollen möglichst in einem Verkehrskern zusammengefasst sein. Aufzugsgruppen sind so anzuordnen, dass höchstens 3 Aufzüge nebeneinander angeordnet werden. Ab 4 Aufzügen sollen diese einander paarweise gegenüberliegen. Nach den baurechtlichen Vorschriften dürfen in einem gemeinsamen Schacht bis zu 3 Aufzüge eingebaut sein. Bei Aufzugsgruppen sollen alle Aufzüge einer Gruppe die gleichen Haltestellen bedienen. Die Tiefe der Wartezone vor bzw. zwischen gegenüberliegenden Personenaufzügen soll 3,0 m, bei Sechsergruppen 3,5 m, bei Achtergruppen 4,0 m betragen. Diese Wartezonen müssen außerhalb der Verkehrswege liegen. Aufzüge, die vorwiegend zum Transport von Lasten/ Gütern eingesetzt werden, sollen möglichst nicht in unmittelbarem Bereich von Aufzügen für den vorwiegenden Personentransport liegen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Aufzugsanlage nur für Lasten/Güter nach MaschR oder für Lasten/Güter und Personen nach AufzR bzw. MaschR. genutzt wird. In vielen Fällen ist es günstig, den Aufzug für den Lastentransport im Bereich eines Nebeneinganges (mit LKW-Anfahrtsmöglichkeit) anzuordnen. Der Stauraum vor solchen Aufzügen muss mindestens gleich der Fahrkorbtiefe zuzüglich 0,5 m bis 1,0 m sein; Ausnahme beim Transport ausschließlich kleinvolumiger Lasten. In Nebentreppenhäusern können Aufzüge eingebaut werden, wenn Personennebeneingänge dadurch erschlossen werden oder wenn im Hinblick auf den Zwischenstockverkehr die Entfernung zu den Hauptaufzügen zu groß ist (z. B. über 40 m). Mindestens ein Aufzug sollte das oberste und das unterste Geschoss bedienen können, wenn sich dort Diensträume, Wohnräume oder Lagerräume befinden. Nach den Länderbauordnungen (LBO) muss ab einer bestimmten Gebäudehöhe ein für den Transport von Krankentragen geeigneter Aufzug vorgesehen werden, dessen lichte (nutzbare) Fahrkorbtiefe mindestens 2,1 m beträgt. Muss aufgrund der Umgebung von Aufzugsanlagen von mutwilliger Zerstörung ausgegangen werden, so können die in der DIN EN 81-71 enthaltenen Vorschläge das Risiko von Beschädigungen der Anlage verringern. Indirekt ist damit auch eine Verringerung der Gefährdung von Aufzugsbenutzern verbunden, da Anlage und sicher- 16 AMEV heitsrelevante Bauteile vor Beschädigung geschützt sind und funktionstüchtig bleiben. Die notwendigen zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial. Die Anordnung der Aufzüge in leicht zu beobachtenden Bereichen, der Einsatz von Glas in Fahrkörben und Türen und der Einsatz von Überwachungsgeräten können das Ausmaß mutwilliger Zerstörung stark senken. Empfohlene Schutzmaßnahmen betreffen insbesondere den Schacht, den Triebwerksraum, Schacht- und Fahrkorbtüren, den Fahrkorb mit den Einbauten sowie Bedien- und Anzeigetableaus der Haltestellen. 2.1.1 Sonderarten von Personen-/Lastenaufzügen nach AufzR 2.1.1.1 Feuerwehraufzüge Die Notwendigkeit von Feuerwehraufzügen ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der Länder zu Hochhäusern. Dies bedeutet für die meisten Bundesländer, dass in Hochhäusern, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, mindestens einen Feuerwehraufzug in einem eigenem vor Feuer und Rauch geschütztem Fahrschacht mit Haltestellen in jedem Geschoss haben muss. Ferner müssen in den meisten Bundesländern folgende Bedingungen in Anlehnung an die Musterhochhausrichtlinie - MHHR erfüllt werden: Vom Feuerwehraufzug darf der entfernteste Punkt eines Aufenthaltsraumes höchstens 50 m entfernt liegen Vor jeder Fahrschachtür muss ein Vorraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können, angeordnet sein Die Fahrkörbe von Feuerwehraufzügen müssen zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein Die Fahrschacht- und Fahrkorbtüren müssen eine fest verglaste Sichtöffnung ≥ 600 cm² haben, über die die ausreichend angebrachten Geschosskennzeichnungen erkannt werden können Im Fahrschacht müssen ortsfeste Leitern angebracht sein, mit denen ein sicheres Übersteigen vom Fahrkorb bis zur ohne Hilfsmittel öffnenden Fachschachttür gewährleistet ist. Feuerwehraufzüge müssen mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet sein, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Darüber hinaus dienen diese Anlagen insbesondere dem Transport von Feuerwehrleuten und deren Gerätschaften sowie der Evakuierung von Personen unter Kontrolle der Feuerwehr. Die Besonderheit ihrer Ausführung wird in der DIN EN 81- 72 festgelegt; sie gilt prinzipiell für neue Feuerwehraufzüge in Neubauten. Die technische Ausführung ist auch bei Einbau in bestehenden Gebäuden im Detail mit dem Brandschutzkonzept und der Feuerwehreinsatzplanung abzustimmen. Folgende weitere besondere Anforderungen aus der DIN EN 81-72 sind u. a. zu erfüllen: Funktionsfähigkeit bei erhöhten Umgebungstemperaturen AUFZUG 2014 AMEV 17 Mindestgröße: 1,10 m x 2,10 m = 1.000 kg (krankentragegerecht) Schutz elektrischer Einrichtungen vor Löschwasser Rettungsmöglichkeit von im Aufzug eingeschlossenen Feuerwehrleuten Zusätzliche Steuerungskomponenten und Bedienungselemente im Fahrkorb und in den Haltestellen Ersatzstromversorgung Kommunikationssystem für die Feuerwehr Die Übereinstimmung der Ausführung von Feuerwehraufzügen mit den Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen muss nach Tabelle 3 der DIN EN 81-72 festgelegt werden. 2.1.1.2 Bettenaufzüge Die Notwendigkeit und die Besonderheiten der Ausführung ergeben sich aus den baurechtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen der Länder. Im Anhang 7.9 ist eine Tabelle aufgeführt, die in Anlehnung an DIN 15309 bzw. ISO 4190-1 Standardabmessungen für Bettenaufzüge im Altenpflege- und Krankenhausbereich empfiehlt. Für diese Aufzüge sind die unterschiedlichen Forderungen der Bundesländer zu beachten. Sehr wichtig ist auch das Anforderungsprofil des jeweiligen Krankenhauses. Damit sind die Lage und der Umfang der Bettentrakte sowie die Lage der Behandlungsräume gemeint. Aufzüge für Besucher und Krankentransporte sollten getrennt angeordnet werden. Ferner ist eine Trennung zwischen "reiner Fracht" und "unreiner Fracht" zu bedenken. Zur Ermittlung der überschlägigen Bettenaufzugsanzahl für ein mehrgeschossiges Bettenhaus kann mit 80 Betten / Bettenaufzug als Anhaltswert gerechnet werden. Bettenaufzüge können ggf. im Spitzenverkehr für die Beförderung von Personen einschließlich Personen mit Behinderungen mit eingesetzt und teilweise bei der Berechnung der Förderleistung berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. 2.1.2 Sonderarten von Personen-/Lastenaufzüge nach MaschR 2.1.2.1 Kleingüteraufzüge Kleingüteraufzüge müssen gemäß MaschR ausgeführt werden. Bei Anwendung der DIN EN 81-3 kann unterstellt werden, dass die Sicherheitsanforderungen aus der MaschR erfüllt sind (Vermutungswirksamkeit). Hierzu empfiehlt sich diesen mit einem Kabinenabschluss vorzusehen, um das Verrutschen des Ladegutes in den Aufzugsschacht zu vermeiden (z. B. Rollladen). Folgende Aufzugsgrunddaten sind beim Kleingüteraufzug zu beachten: 18 • Nennlast max. 300 kg • Fahrkorbgröße: max. 1,0 m², wobei die Fahrkorbtiefe max. 1,0m und Fahrkorbhöhe max. 1,2 m betragen darf AMEV Diese Anlagen dienen vorwiegend dem Transport von Speisen, Akten und kleineren Laborbehälter/-geräte. 2.1.2.2 Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn / vertikale Plattformaufzüge Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn nach DIN EN 81-40 und vertikale Plattformaufzüge nach DIN EN 81-41 sind zum Transport von Personen mit Behinderungen im Wohnungsbau prinzipiell einsetzbar. Wegen deren Besonderheiten im Betrieb ist ein Einsatz im öffentlich zugänglichen Bereich stark eingeschränkt und nicht zu empfehlen. Die Nutzbarkeit der Treppe als notwendiger Rettungsweg und ihre Verkehrssicherheit müssen in jedem Fall gewährleistet bleiben. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV festgelegte erforderliche Maßnahmen sind zwingend umzusetzen. 2.1.2.3 Betretbare Güteraufzüge Für betretbare Güteraufzüge gelten die grundlegenden Anforderungen der DIN EN 81-31 auf Basis der MaschR. Sie gelten für neue, elektrisch betriebene, betretbare Güteraufzüge mit Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb und neue, hydraulisch betriebene, betretbare Güteraufzüge, die in eingeschränkten Bereichen dauerhaft installiert sind und/oder nur von befugten und eingewiesenen Personen bestimmungsgemäß genutzt werden. Hierbei sind folgende Grunddaten zu beachten: Nennlast > 300 kg und nicht für den Transport von Personen vorgesehen Grundfläche Lastträger (Fahrkorb) > 1,0 m² Tiefe Lastträger > 1,0 m Höhe Lastträger > 1,2 m max. Nenngeschwindigkeit = 1,0 m/s Es gibt zwei Typen von betretbaren Güteraufzügen: Typ A = max. Nenngeschw. 0,30 m/s und max. Förderhöhe = 12,0 m; Typ B = Anlagen außerhalb der beiden vorherigen Bedingungen Übliche Anwendungsbeispiele sind Behälteraufzüge für den Wäschetransport, Güteraufzüge in Industriehallen usw. 2.2 2.2.1 Grundsätze zur Planung von Aufzugsanlagen Bauwerke / Gebäude Die Planung von Aufzugsanlagen erfolgt in den Planungsschritten, welche sich aus den Leistungsbild der HOAI, Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Förderanlagen ableiten lassen. Das Leistungsbild muss unter fördertechnischen Gesichtspunkten angepasst werden. Eine konkrete Aufgabenstellung vom Nutzer/Betreiber der Anlage ist Grundlage für eine fachgerechte Planung. Diese ist schriftlich zu fixieren. Vorplanung / Entwurfsplanung In diesen Phasen sollte neben der Erarbeitung des Förderkonzeptes auch unterschiedliche Lösungsansätze unter Einbeziehung des Nutzers / Betreibers erfolgen. AUFZUG 2014 AMEV 19 Für die Besonderheiten beim Einbau von Aufzugsanlagen in bestehenden Gebäuden sind neben der DIN EN 81-1/2 zusätzlich die Anforderungen aus der DIN EN 81-21 zu beachten. Unter einem bestehenden Gebäude versteht man Gebäude, die benutzt werden oder bereits genutzt wurden, bevor der Auftrag für den Aufzug erteilt wurde. Ein Gebäude, dessen innere Struktur vollständig erneuert wurde, wird als ein neues Gebäude betrachtet. Die Anwendung der DIN EN 81-21 für bestehende Gebäude ermöglicht dem Planer und auch dem späteren Betreiber alternative Maßnahmen, insbesondere für die Wahl vorzuhaltender Freiräume für den Schachtkopf und für die Schachtgrube. 2.2.2 Allgemeines Da die Gebäudeplanung durch die Anordnung von Aufzügen stark beeinflusst wird, ist möglichst frühzeitig die Entwicklung eines Förderkonzeptes erforderlich. Planungsänderungen führen in der Regel zu nicht vermeidbaren Kompromissen, höheren Kosten und Zeitverlust. Das Förderkonzept beschreibt die Art, Anzahl und Anordnung von Aufzugsanlagen und ist anhand von Basisdaten, ggf. einer Verkehrsberechnung oder einer Verkehrsanalyse aufzustellen. Zu den wichtigen Basisdaten gehören insbesondere: • Anzahl der Personen / Arbeitsplätze je Geschoss • Öffnungszeiten, Nutzungszeiten, Arbeitszeitregelungen • Dienstbetrieb mit / ohne Publikumsverkehr • Anforderungen an Lastentransporte (z.B. Möbel, Geräte, Europaletten mit Flurförderzeug) • Beförderung von Personen mit Behinderungen • Anordnung von Parkplätzen bzw. einer Tiefgarage • Anordnung einer Kantine • Anordnung von Hörsälen, Sitzungssälen und Besprechungsräumen, • Schutz vor Elementarereignissen • Beachtung besonderer nutzungsspezifischer Belange (z. B Sicherheitskonzept) Mit den ermittelten Basisdaten kann in Verbindung mit den Vorentwürfen für das geplante Gebäude eine überschlägige Aufzugsdimensionierung durchgeführt und ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das dann Zug um Zug zu verfeinern ist. Da einerseits ein Gebäude nachhaltig durch Aufzüge beeinflusst wird, andererseits die Konzeption eines Gebäudes Einfluss auf die mögliche Ausführung und wirtschaftliche Gestaltung von Aufzügen hat, wird deutlich, dass es sich um einen relativ komplexer Planungsprozess handelt, der optimal nur gemeinsam und iterativ durch Fachplaner und Architekt zu lösen ist. 20 AMEV 2.2.3 Planungsdisziplinen Die Planung von Aufzugsanlagen erfolgt als Fachplanungsleistung der technischen Ausrüstung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik. Sie ist mit der Vielfalt der Gebäudeplanung Gewerke übergreifend vernetzt. Die Ermittlung und Klärung von Voraussetzungen für die Aufzugsanlage ist eine der wesentlichen Bestandteile der Aufzugplanung und wird häufig unterschätzt. Eine detaillierte Kenntnis der Gebäudestruktur, der Transport- und Bewegungsprozesse im und zum Gebäude sowie Evakuierungskonzepte sind vorrangig für eine optimale Anordnung der Aufzugsanlagen. Bei den technischen Abstimmungen sind in allen Planungsphasen die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Verfügbarkeit, die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit nachvollziehbar festzulegen. Gebäudeplaner (Architekt) / Tragwerksplaner Nach Erstellung des Schachtes im Neubau sind sämtliche Rohbaumaße und –toleranzen des Schachtes auf ihre Verwendbarkeit für die geplante Aufzugsanlage durch den Gebäudeplaner zu prüfen und zu dokumentieren. Bei bestehendem Schacht im Bestandsbau sind diese Maße zu erfassen und ihre Verwendbarkeit durch den Fachplaner zu überprüfen und zu dokumentieren sowie bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für die barrierefreie Erschließung sind die Vorgaben der Länderbauordnungen, die DIN 18040 sowie die DIN EN 81-70 maßgebend. Wichtig ist die Planung der erforderlichen Betriebsräume wie z. B. Schacht und Triebwerksraum. Baubeeinflussende Vorgaben sind vom Aufzugsplaner zu erstellen und zu liefern. Fahrschächte können aus einer Vielzahl von Baustoffen erstellt werden, z. B. Mauerwerk, Beton, Stahl, Glas und in Kombination dieser. Die Befestigungspunkte der Aufzugsanlage am und im Schacht ist mit dem Tragwerksplaner abzustimmen, wobei dieser den statischen Nachweis erbringt. Weitere Fachplanung für technische Ausrüstung Für die vollständige Planung einer Aufzugsanlage sind weitere Fachplanungsleistungen einzubinden, insbesondere Elektroplanungen (Elektrische Energieversorgung, Brandmelde-, Zutrittskontroll-, Telekommunikations-, Erdungs- und Blitzschutzanlagen), HKLS-Planungen, RWA-Planungen und Fachplanungen für Gebäudeautomation. Mit diesen Fachplanern sind nach Vorlage der Nutzer-/Betreiberanforderung vor und während der Planung der Aufzugsanlage entsprechende Leistungsabgrenzungen festzulegen und Schnittstellen zu definieren. Diese Abstimmung dient der Sicherheit der Kostenkalkulation. Zusätzliche Festlegungen aus weiteren gutachterlichen Stellungnahmen sind zu berücksichtigen, z. B.: Brandschutzgutachten, Schallschutzgutachten, Forderungen von Feuerwehr, Bauphysiker und Lichtplaner. AUFZUG 2014 AMEV 21 Fachplanung für den Betrieb Neben der Beschaffenheit der Aufzugsanlage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, ist auch der spätere Betrieb der Aufzugsanlage fachgerecht zu planen. Die HOAI sieht in der Leistungsphase 6 zur technischen Gebäudeausrüstung das Erarbeiten von Wartungsplanungen und -organisation als besondere Leistung vor. Dies trifft auch auf die Instandhaltungsplanung gemäß AMEV Aufzug Service Vertrages zu. Für große Gebäudekomplexe ist die Planung eines Aufzugsmanagements zur Koordination von Instandhaltungsleistungen und Prüftätigkeiten erforderlich. Dieses ist unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit, der Zuverlässigkeit bzw. der Energieeffizienz zu erstellen. Die Voraussetzung hierfür wird in der fachgerechten Planung der Aufzugsanlagen gelegt. Hinweis: Vor Ablauf der Mängelbeseitigungsanspruchsfrist ist eine Kontrolle durch den beauftragten Fachplaner (Leistungsphase 9) durchzuführen. 2.2.4 Technische Aspekte: Neue Aufzugstechniken bieten technisch bessere und wirtschaftlichere Lösungen wie zum Beispiel: • drehzahlgesteuerte 3-Phasen-Wechselstromantriebe (Drehstromantriebe mit Frequenzumrichter), die z. B. durch Nutzbremsung einen wesentlich energiesparenderen und zugleich komfortablen Betrieb ermöglichen • Optimierung aufzugsrelevanter Parameter durch ständiges Abfragen (Anschluss an Gebäudeautomation, Lift-PC, etc.) • Raumersparnis durch Aufzugsanlagen mit Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung im Schacht ohne separaten Triebwerksraum • Bei neuen Aufzügen, die in bestehenden Gebäuden eingeplant werden, kann unter Beachtung der DIN EN 81-21 mit abweichenden Schachtkopfhöhen und – grubentiefen mittels technischer Ersatzlösungen das gleiche Schutzziel erreicht werden. Jedoch sind für Aufzüge in neu errichteten Gebäuden die Schutzräume grundsätzlich nach den Berechnungsvorgaben aus DIN EN 81-1/2 zu dimensionieren. Soll ein hydraulisch betriebener Aufzug zum Einsatz kommen, sind die Belange des Umweltschutzes (Energieeinsatz, Gewässerschutz) zu beachten. Der typische Einsatzfall sind Anlagen mit großer Nennlast und/oder geringer Förderhöhe bzw. Fahrtenzahl. 2.2.5 Energieeffizienz von Aufzugsanlagen Aufzugsanlagen können bis zu 8% des Gesamtstromverbrauchs eines Gebäudes ausmachen. Die VDI 4707 beschreibt Verfahrensweisen, wie Aufzugsanlagen nach Energie effizienten Gesichtspunkten gestaltet und betrieben werden können. Sie bietet weiterhin Möglichkeiten, die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen in Abhängigkeit ihrer Betriebsweise (z.B. Fahrtenzahl) zu bewerten und mit einem Label (A, B, - G) zu klassifizieren. 22 AMEV Um ein Label für eine hohe Energieeffizienzklasse zu erhalten, müssen die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen bereits bei der Planung und Dimensionierung von Aufzugsanlagen Berücksichtigung finden. Eine bedarfsgerechte Auslegung der Aufzüge auf die erforderliche Förderleistung unter Berücksichtigung von Anzahl, Größe, Geschwindigkeit, Nennlast und Antriebsart ist dabei eine der Voraussetzungen für einen energieeffizienten Betrieb. Zentral öffnende Türen mit kurzen Verlustzeiten und wegabhängigen Antriebsregelungen erhöhen die Förderleistung ohne zusätzlichen Energieaufwand (s. auch Anhang 7.11: Tabelle B 1 der VDI 4707 Blatt1). Zusätzlich soll eine intelligente Steuerung die Leer- und Parallelfahrten in Aufzugsgruppen weitmöglich reduzieren und möglichst viele Komponenten einer Aufzugsanlage bei Nichtbenutzung vorübergehend abschalten (z.B. Beleuchtung). Werden Aufzugsanlagen EU-weit ausgeschrieben, ist die Vergabeverordnung zu beachten, in der in § 6 besondere Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender technischer Geräte, also auch an Aufzugsanlagen, gestellt werden. Weitere Ausführungen zum energieeffizienten Betrieb sind in Kapitel 6.7 aufgeführt. 2.2.6 Häufige Konfliktpunkte Bei der Planung und Ausführung von Aufzugsanlagen können folgende Konfliktpunkte auftreten: • gestalterisches Konzept vs. funktionale Aufzugsplanung • Beachtung besonderer nutzungsspezifischer Belange (z. B Sicherheitskonzept, Brandschutzkonzept) • Fehlendes / ungenügendes Programming hinsichtlich des Aufzugsförderkonzeptes (meist nur bei Großprojekten) • fehlendes bzw. unzureichend vorliegendes Betriebskonzept der Liegenschaft (Betreibervorgaben) • Herstellung bauvorbereitender Maßnahmen (z. B. Schalpläne, Durchbrüche, ) • Wettbewerbsbeschränkungen durch Fabrikat spezifische Planungen insbesondere der Schachtabmessungen s. Ziffer 3.4.2 • Erschließungszonen / Verkehrsflächen vor Aufzugsanlagen s. Ziffer 2.2 • Schallschutz s. Ziffer 3.2 • Nicht eingehaltene Maße und Toleranzen im Schachtrohbau s. Ziffer 2.2.3 • Betreiberpflichten in Verbindung mit Fremdvergabemanagement AUFZUG 2014 AMEV 23 3 Bauliche Ausführung Die nachfolgende Betrachtung erfolgt in der Reihenfolge der Normenreihe DIN EN 81. Zur einfacheren Handhabung der dort genannten Anforderungen wurden Begriffe, Schnitte und Grundrisse von Fahrschächten in Anhang 7.7 zusammengestellt. Empfohlene Schachtabmessungen für Personen-/ Lastenaufzüge und für Betten-/ Lastenaufzüge enthalten Anhang 7.8 und 7.9. Für die Dimensionierung der Schachtkopfhöhe und Schachtgrubentiefe siehe Pkt. 3.4.2. 3.1 Brandschutz Zum Brandschutz in Fahrschächten und an Fahrschachttüren wird generell darauf hingewiesen, dass besondere Maßnahmen immer dann zu treffen sind, wenn die Fahrschachtzugänge gleichzeitig in Brandabschnittsgrenzen liegen. Zu beachten sind die jeweilige Landesbauordnung, die Bauproduktenrichtlinie mit den Bauregellisten A, B und C sowie die DIN 4102. Um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere Geschosse zu verhindern, sollte bei Neubauten (im Bestand nach Möglichkeit) der Fahrschacht einer Aufzugsanlage sowie die Zugänge zum Aufzug in den Treppenraum integriert werden, da Treppenräume ohnehin zu den Geschossen durch entsprechende Türen geschützt sind. Wegen eines möglichen Brandes an den Einrichtungen der Aufzugsanlage ist bei dieser Schachtanordnung durch entsprechend gestaltete Schachttüren eine Brand- und Rauchausbreitung aus dem Schacht in den Treppenraum hinein zu verhindern. Im Übrigen wird die Übertragung von Rauch in andere Geschosse ausreichend verhindert, wenn der Fahrschacht im Brandfall wirksam entraucht wird (siehe Abschnitt 3.4.3). Es ist auf eine entsprechende Schottung zwischen Mauerwerk und Türrahmen zu achten. Für Fahrschachttüren gibt es folgende Zulassungsverfahren: Einhaltung der Konstruktionsnorm nach DIN 18091 / DIN 18090 Einhaltung der Prüfvorgaben nach DIN EN 81 – 58 bzw. Brandprüfung beim Institut für Bautechnik mit Zulassungsbescheid (F 90 nach DIN 4102) Diese Türarten unterliegen bei der Produktion einer Güteüberwachung. In der DIN EN 81- 58 „Prüfung der Feuerwiderstandfähigkeit von Fahrschachtüren“ werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen an Aufzugsschachttüren in den Kategorien Raumabschluss (E), Wärmedämmkriterien (I) und Strahlungskriterium (W) in Verbindung mit 7 Klassen neu definiert. Hierbei kann für eine Fahrschachttür die Klasse E alleine und / oder in Verbindung mit der Klasse I oder W ausgeführt werden (z. B. E 90, EI 45, EW 60). Die Zahlen stellen die einzuhaltende Mindestwiderstandsdauer in Minuten dar. Für Deutschland sind aus dieser EN-Norm folgende Türklassen in die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) umgesetzt worden: E 30 (feuerhemmend) in feuerhemmende Fahrschachtwände E 60 (hochfeuerhemmend) in hochfeuerhemmende Fahrschachtwände 24 AMEV E 90 (feuerbeständig) in feuerbeständige Fahrschachtwände Für Aufzüge in Glas bzw. mit Glastüren gibt es die Feuerschutzklassen G 30 bis G 120, die neben einer Bauartzulassung, zusätzlich mit der Kennzeichnung des Herstellers, der Glasart und –dicke versehen sein müssen. Weiterhin sind die brandschutztechnischen Anforderungen der LAR zu berücksichtigen. Durch das Brandschutzgutachten sind im Zusammenhang mit dem Brandschutzund Evakuierungskonzept die Regelungen zur statischen oder dynamischen Brandfallsteuerung einschließlich der Haupt- und Nebenevakuierungshaltestellen festzulegen. Die DIN EN 81-73 „Verhalten im Brandfall“ sowie die VDI 6017 können hier Hilfestellung geben. 3.2 Schallschutz Bereits bei der Planung von Aufzugsanlagen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der DIN 4109 und der VDI 2566 zu berücksichtigen. Insbesondere ist bei bestehenden Gebäuden auf den entsprechenden Schallschutz zu achten. Der Nachweis der Schallemissionen ist zu dokumentieren. Generell sollten schutzbedürftige Räume wie Arbeits-, Unterrichts-, Wohn- und Schlaf- sowie Bettenräume in Krankenanstalten möglichst nicht unmittelbar an Fahrschächte und / oder Triebwerksräume grenzen. Folgende Schallschutzwerte (Schallschutzstufen = SST nach DIN 4109) sind einzuhalten: • SST I für Arbeits- und Unterrichtsräume ≤ 35 dB(A) • SST I für Wohn-, Schlaf- und Bettenräume ≤ 30 dB(A.) Sofern höhere Schallschutzstufen erforderlich sind (z. B. bei Leseräumen von Bibliotheken), müssen diese vertraglich mit dem Planer und demjenigen, der die Aufzugsanlage in Verkehr bringt, vereinbart werden. Unter Umständen ist in Spezialfällen ein Schallschutz-Fachplaner hinzuzuziehen. 3.3 Schutz vor Elementarereignissen Schutz vor Eindringen von Wasser Für Aufzugsanlagen in Gebieten, die von Schäden durch Eindringen von Wasser gefährdet sein können (Hochwasser, Starkregen) sind besondere Maßnahmen zu berücksichtigen. Für Anlagen in Hochwassergebieten bietet die VDI 6004 Blatt 1 entsprechende Hinweise. Aufzüge in erdbebengefährdeten Gebieten Für Aufzugsanlagen in Gebieten, in denen Erdbeben auftreten können, sind besondere konstruktive und betriebliche Anforderungen in der DIN EN 81-77 aufgeführt. Diese Norm differenziert die Erdbebenkategorien 0 bis 3 in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beschleunigungen, wobei die Kategorie 0 durch die DIN EN 81-1/2 abgedeckt ist und keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. In den anderen Kategorien werden je nach erwarteter Beschleunigung konstruktive Maßnahmen AUFZUG 2014 AMEV 25 und Steuerungsanforderungen beschrieben, die im Bedarfsfall unter Erdbebenbedingungen den Fahrkorb in eine günstige Haltestelle bewegen und den Aufzug dort mit geöffneten Türen außer Betrieb setzen. Die Erdbebenkategorien können den Karten aus DIN EN 1998 “Erdbebenzonenkarte“ entnommen werden (z. B. zu finden auch unter www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage). 3.4 Fahrschacht Im Nachfolgenden wird auf Bauvorschriften der Länder nur in allgemeiner Form eingegangen. Die sicherheitstechnischen und baulichen Anforderungen der DIN EN 81Reihe müssen eingehalten werden. Alle nachfolgend genannten Maße zur baulichen Planung am Fahrschacht sind einzuhaltende Mindestwerte; für die bauliche Ausführung müssen die verbindlichen Vorgaben der Montage- und Werkstattpläne, die den Aufzug betreffen, und die Angaben des beauftragten Montagebetriebes herangezogen werden. Werden Schachtgerüste eingesetzt, so dienen die Fahrschachtwände mindestens dem Unfall- und Arbeitsschutz und können darüber hinaus Brand- / Schallschutzanforderungen erfüllen. Sie werden für die Ableitung der statischen Kräfte nicht mehr benötigt. Diese Variante kommt häufig beim nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen zur Anwendung. Zur Unterstützung sind die folgenden Abschnitte 3.4.1 bis 3.5.4 in der Fahrschachtzeichnung in Anhang 7.7 schematisch dargestellt. 3.4.1 Schachtumwehrung Aufzüge müssen durch Wände, Fußboden, Decke oder mit ausreichendem Freiraum gegenüber der Umgebung abgetrennt sein. Dabei kann der Schacht in vollständiger Umwehrung, teilumwehrt oder ohne Umwehrung (erforderlicher Schutzbereich innerhalb eines Umkreises von 1,5 m von beweglichen Teilen) ausgeführt werden. Zum Schutz des Wartungspersonals muss der Raum für das Gegengewicht vom Schachtboden bis in eine Höhe von 2,50 m umwehrt sein. Teilumwehrte Schächte bilden keinen ausreichenden Brandschutz; sie sind z. B.: als Panoramaaufzüge in Galerien und Atrien sowie in Türmen und als Außenaufzug einsetzbar. Auf die zu erfüllenden Bedingungen zum Schutz der Personen und der Anlage wird nicht näher eingegangen, weil diese Aufzugsart selten in der öffentlichen Verwaltung anzutreffen ist (ggf. siehe DIN EN 81–1/2). Befinden sich mehrere Aufzüge in einem Schacht, muss hinsichtlich der Abtrennung die DIN EN 81–1/2 beachtet werden. Fahrschachtwände müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Ebene und gebogene Glasscheiben in Verkehrsbereichen (z. B.: Eingangsebene) müssen aus Verbundsicherheitsglas (VSG) bis folgende Höhen ausgeführt sein: 26 • auf Seite Fahrschachttüren ≥ 3,5 m sowie • auf den anderen Fahrschachtseiten ≥ 2,5 m und Einhaltung des Mindestabstandes von beweglichen Aufzugsteilen ≥ 0,5 m. Ist dieser Abstand größer, so kann die Höhe kontinuierlich auf max. 1,1 m reduziert werden. AMEV Bei Unterschreitungen dieser Maße sind die Ersatzmaßnahmen gemäß DIN EN ISO 13857 zu beachten (z. B zusätzlicher Einsatz von Sicherheitslichtgittern). Die insbesondere bei höheren Gebäuden oder bei Aufzugsgruppen weitergehenden Vorschriften der Länder sind zu beachten. Das Beschichten der Schachtinnenwände wird aus Gründen der Staubbindung empfohlen. Bei einem Treibscheibenantrieb mit Triebwerk über dem Schacht wirken von der Aufzugsanlage her folgende vertikalen Kräfte auf das Schachtbauwerk: • auf die Schachtwände die vom Triebwerk über die Schachtdecke eingeleiteten statischen und dynamischen Kräfte (Fahrkorbgewicht, Zuladung, Gegengewicht, Triebwerkgewicht) sowie bei oben aufgehängten Führungsschienen die Fangkräfte. • auf die Schachtsohle die von den Fahrkorb- und Gegengewichtspuffern eingeleiteten Kräfte sowie an den Führungsschienen-Stellpunkten die Fangkräfte (ausgenommen bei aufgehängten Führungsschienen). Fahrkorbfangkraft, Gegengewichtsfangkraft, Fahrkorbpufferkraft und Gegengewichtspufferkraft wirken an verschiedenen Punkten, aber untereinander nie gleichzeitig, so dass für die Gesamtbetrachtung nur jeweils die größte dieser Kräfte zu berücksichtigen ist. Die genaue Lage und Größe der Kräfte kann nur durch einen Fachplaner oder einen Montagebetrieb angegeben werden. 3.4.2 Schachtkopf (SK) und Schachtgrube (SG) Schachtgrube und Schachtkopf dienen als aus der DIN EN 81-Reihe geforderter Schutzraum vor unkontrollierten Bewegungen des Fahrkorbes für das bei Wartungsarbeiten im Schacht tätige Personal. Der Schachtkopf ist der obere Schachtteil, gemessen von Oberkante Fertigfußboden der obersten Haltestelle bis zur Unterkante der Schachtdecke und kann in den darüber liegenden Triebwerks- oder Rollenraum bzw. in das darüber liegende Geschoss hineinragen. Die Schachtgrube ist der untere Schachtteil, gemessen von Oberkante Fertigfußboden der untersten Haltestelle bis zur Schachtsohle. Die Abmessungen von Schachtkopfhöhe und Schachtgrubentiefe sind zwingend nach den Berechnungsbedingungen der DIN EN 81-1 / -2 und -21 zu ermitteln. In einer ersten überschlägigen Ermittlung können die in den Tabellen 7.8 (Personen/Lastenaufzüge) und 7.9 (Betten/Lastenaufzüge) enthalten Abmessungen herangezogen werden. Jedoch ist zu beachten, dass die aus den Berechnungen aus DIN EN 81-1/2 und -21 ermittelten Werte meist zu niedrigeren Schachtgrubentiefen und Schachtkopfhöhen führen. Für Fahrschächte in Neubauten lässt die DIN EN 81-Reihe keine Abweichungen von den Schutzraummaßen in Schachtkopf und –grube zu. Für bestehende Gebäude, in denen die Schutzraummaße nicht realisiert werden können, beschreibt der Teil 21 der DIN EN 81 mögliche Ersatzmaßnahmen. AUFZUG 2014 AMEV 27 Werden dennoch bei Neubauten Abweichungen von den normgerechten Schutzraummaßen in Schachtkopf und –grube realisiert, ist dies äußerst kritisch zu bewerten. Auch wenn über Gefahrenanalysen und technisch mögliche Ersatzmaßnahmen das Schutzziel vermeintlich erreicht wird, so sind die geforderten Schutzräume zunächst nicht vorhanden und werden erst durch organisatorische Maßnahmen zu Beginn der Wartungsarbeiten hergestellt (z.B. Aufstellen von Stützen). Ein solcher Aufzug entspricht nicht der Norm DIN EN 81-1/2 und ist aufgrund der für den späteren Betrieb damit verbundenen sowie vermeidbaren Risiken abzulehnen. Der Boden der Schachtgrube muss möglichst eben und waagerecht (Ausnahme: Puffersockel, Führungsschienen, Entwässerungseinrichtungen) und gegen eindringendes Wasser geschützt sein; über 2,5 m Schachtgrubentiefe ist eine separate kontaktgesicherte Zugangstür vorzusehen. Eine Schachtgrubenleiter muss vorgesehen werden. Aufzugsschächte sollten nicht über Räumen liegen, die Personen zugänglich sind. Ist dies nicht möglich sind entsprechende Ersatzmaßnahmen gemäß DIN EN 81-1/2 vorzusehen. 3.4.3 Öffnung zur Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht Der Fahrschacht muss entsprechend der LBO entraucht werden können. Zusätzlich muss nach DIN EN 81-1/2 der Fahrschacht angemessen belüftet werden (Frischluft für Personen im Fahrkorb). Bei Anordnung des Triebwerks im Fahrschacht ist die zusätzliche Verlustwärme mit zu berücksichtigen. Dies kann jeweils mit getrennten Systemen oder in einem kombinierten System erfolgen. Hierbei sind die EnEV, die Baumusterzulassung als Entrauchungsöffnung sowie die Einhaltung der Temperatur im Fahrschacht von 5°C bis 40°C zu gewährleisten. Anmerkung: Zur Frage, ob die Entrauchungs-/Belüftungsöffnung des Fahrschachtes eine unzulässige Öffnung im Sinne der EnEV darstellt, nimmt das DiBt in seinen Auslegungsfragen zur EnEV in Teil 11 wie folgt Stellung: „….Die Anforderung nach § 6 Absatz 1 EnEV soll sicherstellen, dass nach Fertigstellung des Gebäudes unnötige Wärmeverluste durch Ex- und Infiltration über Gebäude- und Montagefugen oder sonstige Leckagen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche vermieden werden. ‚Geplante Undichtigkeiten’, die aufgrund anderer ordnungsrechtlicher Anforderungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes eingebaut werden müssen, werden von dieser Dichtheitsanforderung nicht erfasst. …“ Eine nicht verschließbare Öffnung zur Rauchableitung ist somit gemäß EnEV zulässig. Werden dennoch solche Anlagen eingebaut, die ein automatisches und /oder manuelles Verschließen /Öffnen der Entrauchungs-/Belüftungsöffnung ermöglichen, sind die im Schacht bzw. Triebwerksraum zu installierenden Einrichtungen auf ein Minimum zu begrenzen. Solche Anlagen müssen bauartzugelassen sein. Punktförmige Rauchmelder können nur eingeschränkt eingesetzt werden. In jedem Fall muss die Belüftung für im Störungsfall (nicht Brandfall) eingeschlossene Personen gegeben sein. Zusätzlich darf die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden. In der Regel sollte eine Amortisationszeit von 10 Jahren nicht überschritten 28 AMEV werden. Bei Einzelaufzugsanlagen bis 1.000 kg Nennlast und nicht mehr als 5 Haltestellen dürfte ein Wirtschaftlichkeitsnachweis in der Regel schwer darstellbar sein. Solche Verschlüsse sind analog zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu betrachten und entsprechend von Fachleuten zu planen. Für die Belüftung des Schachtes im Störungsfall können entweder eigenständige Öffnungsanlagen dienen oder in Kombination mit der Rauchabzugsöffnung verwendet werden. 3.4.4 Aussparungen für Befehlsgeber und Anzeigeelemente Aussparungen für Fahrbefehlsgeber und Anzeigeelemente in den Haltestellen sind zu berücksichtigen, wenn die Schachtvorderwand an den Türrahmen angepasst wird. Die Größe und die Anordnung der Elemente erfolgt gemäß DIN EN 81-70. Die Festlegung erfolgt mit den Montage- und Werkstattplänen gemäß VOB/C ATV DIN 18385. 3.4.5 Fahrschachtzugangsöffnungen Oft ist es vorteilhaft, die Fahrschachtvorderwand erst nach der Vergabe des Aufzuges nach den Angaben des Auftragnehmers mit genauen Aussparungen herzustellen. Sonst sind die Rohbauöffnungen der Zugänge mit einem Zuschlag von 0,5 m in Breite und Höhe auf das lichte Türfertigmaß auszusparen. Kleinere, d.h. genauere Aussparungen für die Fahrschachtzugänge sind allenfalls vertretbar, wenn die Lage der Türmitte bezogen auf die Schachtmitte oder Fahrkorbmitte genau bekannt ist (z. B. bei mittig öffnenden Türen); Fertiglaibungen müssen ggf. berücksichtigt werden. Schachttüren werden meist im Rohbauzustand eingebaut, d.h. deren genaue Höhenlage muss nach dem Höhenriss (Meterriss) in jedem Geschoss festgelegt werden. Es ist zu veranlassen, dass bauseits der Höhenriss in der Nähe der Schachttüröffnungen angezeichnet wird. Weitere Erläuterungen siehe hierzu unter Abschnitt 4.1.1. 3.4.6 Führungsschienenbefestigung Bei Betonschächten ist für die Befestigung der Führungsschienen max. alle 2,0 m eine Ankerschiene zu setzen (siehe dazu Anhang 7.7.2). Sollte sich ausnahmsweise bei der Bauausführung dieses als nicht ausreichend herausstellen, so sind für zusätzliche Befestigungen bauartzugelassene Dübel einzusetzen. Bei gemauerten Schächten können entweder sog. Ankerschienensteine / Betonsteine und/oder Sonderkonstruktionen gemäß Aufzugsplanung verwendet werden. 3.4.7 Mindestabstand Haltestellen Zwischen zwei Haltestellen muss ein Mindestabstand sein, da zwischen den Türen die Verriegelungs- und Schließtechnik sowie Schutzeinrichtungen untergebracht werden müssen. Empfohlen wird bei lichter Türhöhe von 2,10 m ein Mindestabstand von 2,55 m bei Anordnung der Schachtüranordnung auf gleicher Seite. In Bestandsgebäuden mit geringen Geschosshöhen, die geringere Abstände zwischen den Haltestellen erfordern, sind konstruktive Sonderlösungen möglich. AUFZUG 2014 AMEV 29 3.5 Triebwerksräume, Rollenräume Triebwerksräume müssen gegen Witterungseinflüsse geschützt, trocken, ausreichend belüftet und als besonderer Raum ausgewiesen sein. Zudem müssen sie die vorgesehenen Lasten und Kräfte aufnehmen können und mit einer rutschhemmenden Fußbodenoberfläche (z. B: Riffelblech, Glattestrich) ausgestattet sein. Für eine optimale Seilführung sind sie nach Möglichkeit über dem Fahrschacht anzuordnen. Die Zugänge zu den Triebwerks- und Rollenräumen müssen jederzeit leicht und sicher begehbar sein. Hierbei ist eine Mindesthöhe für Triebwerksräume von 2,0 m und bei Rollenräumen von 1,5 m einzuhalten. Ausnahme für bestehende Gebäude siehe DIN EN 81-21. Aufzugsfremde Einrichtungen dürfen in Triebwerks- oder Rollenräumen nicht untergebracht werden. Triebwerks- und Rollenräume dürfen nicht als Zugänge zu aufzugsfremden Räumen genutzt werden. Ferner darf durch sie auch nicht die Abluft aufzugsfremder Räume oder Entwässerungsleitungen geführt werden. Decken, Wände, Fußböden und Türen / Klappen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen (DIN 4102), weitergehende baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Triebwerks- und Rollenräume sind ausreichend wärmegedämmt auszuführen und im Temperaturbereich von +5° und +40°C zu halten. 3.5.1 Zugänge und Wege zu Triebwerks- und Rollenräumen Die lichte Höhe in Gängen muss mindestens 1,8 m betragen. Ausnahme für bestehende Gebäude siehe DIN EN 81-21. Zugänge zu den freien Flächen in den Triebwerks- und Rollenräumen müssen mindestens 0,5 m breit sein, wobei die Breite auf 0,4 m verringert werden kann, wenn sich in diesem Bereich keine beweglichen Teile befinden. Die Zugangstüren müssen mindestens 0,6 m breit und bei Triebwerksräumen 1,8 m sowie bei Rollenräumen 1,4 m hoch sein. Da es sich bei den Maßen um Mindestmaße handelt, ist bei Festlegung der Maße auf die Einbringmöglichkeit der Aufzugskomponenten zu achten. Über Dächer und Terrassen führende Zugangswege sind zu vermeiden, weil bei Eis und Schnee der sichere oder ungehinderte Zugang nicht gewährleistet ist. Aufstiege sind vorzugsweise als fest eingebaute Treppen auszuführen. Besteht diese Möglichkeit nicht, sind fest installierte Leitern mit den geregelten Anforderungen in der DIN EN 81-1 / 2 zu verwenden. Zugangstüren sind entsprechend dem Brandschutzkonzept des Gebäudes auszuführen. Sie müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und gegen unbefugten Zutritt verschlossen sein. Vom Rauminnern müssen diese Türen ohne Schlüssel zu öffnen sein (z. B. Panikschlösser). 30 AMEV 3.5.2 Lüftungsöffnungen in Triebwerksräumen Entsprechend der DIN EN 81-1 / 2 müssen Triebwerksräume geeignet be- und entlüftet sein. Die Triebwerksraumlüftung sollte entsprechend den Angaben zur Verlustwärme durch den Montagebetrieb von Lüftungstechnikern bestimmt werden. Lüftungsöffnungen in einer Wand sind möglichst auf der Seite, die der Hauptwindrichtung abgewandt ist, anzuordnen. Wenn möglich, sollte die Zuluftöffnung nicht an der Süd- oder Westseite angeordnet werden. Eine Diagonallüftung ist anzustreben. Bei hochfrequentierten Aufzugsanlagen mit fremdbelüfteten Motoren kann die Motorabluft über Kanäle unmittelbar ins Freie geführt werden. 3.5.3 Hebezeuge für Aufzugsteile Zum sicheren Anheben schwerer Aufzugsteile (Erstmontage bzw. Austausch) müssen je nach Erfordernis ein oder mehrere metallische Anschlagspunkte oder Haken mit Angabe der jeweiligen Tragfähigkeit an der Triebwerksraumdecke bzw. an der Decke befindlichen Trägern befestigt und zweckdienlich angeordnet sein (siehe auch dazu DIN EN 81-1/2) 3.5.4 Montageluken / Bodenklappen Der Einbau einer Montageluke zum Einbringen des Triebwerks und des Schaltschrankes ist aufgrund der heutigen kompakten und leichteren Bauweise bzw. moderner Systemlösungen sowie intelligenter Montagelösungen (z. B. über Schachtgerüst oder über Gerüste durch Fahrschachttüren) nur noch selten erforderlich und kommt wenn überhaupt bei der Nachrüstung in bestehenden Gebäuden zum Einsatz. Gleiches gilt für das Vorhalten einer Bodenklappe als Zugang zum über dem Fahrschacht liegenden Triebwerksraum. Die hierfür einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen sind in der DIN EN 81-1/2 aufgeführt. 3.6 Besonderheiten von Betriebsräumen hydraulischer Aufzüge Bei hydraulischen Aufzügen muss der Triebwerksraum nicht unmittelbar neben dem Schacht liegen, jedoch sollten zu lange Hydraulikleitungen vermieden werden (Richtwert nicht mehr als 10 m). Hydraulische Aufzüge mit unter dem Fahrkorb zentral angeordnetem Zylinder inkl. des damit verbundenen doppelwandigen Erdschutzrohres einschließlich erforderlicher Überwachungseinrichtungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wichtig: Hydraulische Aufzüge fallen zur Einhaltung des Gewässerschutzes unter den Geltungsbereich der länderspezifischen Anlagenverordnungen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (WasgefStAnlV) und sollten mit im Fahrschacht seitlich angeordneten Hubzylindern geplant werden. Nähere Ausführungen hierzu sind unter Abschnitt „Hydraulische Triebwerke“ aufgeführt. Der Betreiber von hydraulischen Aufzugsanlagen ist auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.03.2010 verpflich- AUFZUG 2014 AMEV 31 tet, die Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung durch einen Aufzugsmontagebetrieb vornehmen zu lassen, der auch Fachbetrieb im Sinne v. g. VO ist. Außerdem muss die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen der hydraulischen Aufzugsanlage ständig überwacht werden. Dazu wird der Schachtboden und Triebwerksraumboden flüssigkeitsdicht ausgeführt, indem dieser z. B. einen ölbeständigen Anstrich oder eine Edelstahlwanne usw. erhält. Da bei hydraulischen Antrieben die Betriebszuverlässigkeit und der Fahrkomfort stark von der Viskosität des Hydraulikmediums und damit von dessen Temperatur abhängt, wird empfohlen, falls keine elektronisch gesteuerten Ventilblöcke bzw. frequenzgeregelten Pumpenantriebe verwendet werden, die Temperatur dieser Betriebsräume abweichend von der Norm (+5 bis +40°C) zwischen +15°C bis +35°C zu halten. Bei der Auswahl des Hydraulikmediums sollte u. a. der Einsatz von biologisch abbaubaren Ölen unter Umweltverträglichkeitsaspekten (UVPG) geprüft werden (s. auch unter 4.3.3) 3.7 Besonderheiten beim Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung im Schacht Auf die Besonderheiten dieser elektrisch bzw. hydraulisch betriebenen Aufzüge geht die DIN EN 81-1 bzw. DIN EN 81-2 ein. Der Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung und ggf. Seilrollen im Schacht hat baulich nachfolgende Vor- und Nachteile, welche entsprechend der Einsatzsituation zu beachten sind. Vorteile: • Entfall des separaten Triebwerksraums und damit Einsparung dieser Bau- und Betriebskosten • Einfache architektonische Gestaltung durch Wegfall des separaten Triebwerkraumes Durch diese Vorteile hat sich diese Variante am Markt u. a. auch in öffentlichen Gebäuden durchgesetzt. Nachteile: • Mögliche höhere Geräusch- und Schwingungsübertragung durch Antrieb im Schacht, hier muss in enger Abstimmung zwischen Planung und Aufzugsersteller ausreichend Abschirmung erzielt werden (s. Vorgaben Schallschutz) • Höherer Aufwand bei Wartung und ggf. bei der Personenbefreiung durch eingeschränkte Zugänglichkeit von Baugruppen Die vorgenannten Nachteile sind im Rahmen einer Fachplanung durch technische Maßnahmen zu kompensieren. Kommen diese Anlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sonderbauten zum Einsatz, ist in jedem Fall eine Fachplanung notwendig. 3.8 Nachträglicher Einbau von Aufzügen In bestehenden öffentlichen Gebäuden kann die barrierefreie Erschließung durch den nachträglichen Einbau eines Aufzuges erreicht werden. Dabei sind die Aufzugsschachtmaße und eine ausreichende Wartezone soweit wie möglich nach der DIN 32 AMEV 18040-1 vor den Aufzugstüren auszuführen. Beim Einbau in ein Treppenauge reicht ein Stahlgerüstbau, ansonsten genügt eine Betonschale (aus statischen Gründen) bzw. ein Schachtgerüst auch in Teilausführung. Unter Umständen ist insbesondere aus Gründen des baulichen Brandschutzes ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren einzuleiten. Bei Denkmal geschützten Gebäuden ist bereits im Vorfeld der Planung die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Neue Aufzugsanlagen bzw. deren Austausch in bestehenden Gebäuden müssen die Anforderungen nach der DIN EN 81-21 erfüllen. Diese Norm befasst sich mit einer Anzahl von möglichen Einschränkungen in vorhandenen Gebäuden und nennt Anforderungen für alternative Lösungen gegenüber den Vorgaben aus der DIN EN 81-1 oder 81-2. Darin sind Ausführungen zu Abständen zwischen Fahrkorb, Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht, Umlenkrollen im Fahrschacht, Fahrkorbumwehrung usw. enthalten. Die beiden Hauptthemen betreffen die Reduzierung der Freiräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsbedingungen im Betrieb. Weiterhin enthält die Norm Vorgaben zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und /oder Schutzmaßnahmen zur Verifizierung. Außerdem führt sie die zusätzlichen Anforderungen zur Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und Vorhaltung technischer Unterlagen bei Aufzugsanlagen mit reduziertem Schachtkopf und Schachtgrube auf. Ferner enthält die Norm Hinweise für Benutzerinformationen, Anleitungen und Angaben anzubringender Schilder und Warnhinweise an den erforderlichen Stellen der Aufzugsanlage mit folgenden Beschriftungen: Gefahr – reduzierter Schachtkopf – Anweisungen beachten! Gefahr -reduzierte Schachtgrube – Anweisungen beachten! Schürze muss vor Personenbefreiung vollständig ausgefahren sein! 3.9 Verbesserung /Grundinstandsetzung von Aufzügen Bei anstehender Verbesserung bzw. Grundinstandsetzung von bestehenden Aufzugsanlagen muss unterschieden werden, zwischen: der Änderung an einer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage nach §2 Abs. 5 BetrSichV; betrifft alle Änderungen, die die Sicherheit der Aufzugsanlage beeinflussen. (Anmerkung: Eine Prüfung zur Wiederinbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gemäß BetrSichV ist erforderlich). der wesentlichen Änderung an einer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage nach §2 Abs. 6 BetrSichV; ist wie Neuanlage einzustufen mit den daraus resultierenden Anforderungen wie Inverkehrbringen, Konformitätserklärung, CEKennzeichnung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitstechnische Bewertung. AUFZUG 2014 AMEV 33 der Erneuerung von Anlagenteilen durch Ersatz identischer nichtsicherheitsrelevanter Bauteile Eine umfassende Auflistung von sicherheitsbeeinflussenden (wesentlichen) Änderungen für Umbauten und Verbesserungen bestehender Personen- und Lastenaufzüge ist in der TRBS 1121 „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen“ einschließlich der „Handlungsanleitung zur TRBS 1121“ aufgeführt. Die beschriebenen Anforderungen basieren auf dem durch die DIN EN 81 Normreihe definierten Stand der Technik. Andere Lösungen können angewendet werden, wenn für diese ein gleichwertiges Sicherheitsniveau anhand von Gefahrenanalysen nachgewiesen und mit der ZÜS abgestimmt sind. Zusätzlich ist mit Auflagen aus den Rechtsvorschriften wie LBO, Brandschutzrichtlinien, WasgefStAnlV, etc. zu rechnen. 3.9.1 Sanierung von Hydraulikaufzügen Bei Sanierungen von hydraulischen Aufzügen mit zentral angeordnetem Zylinder sind in der Regel der oder die Hubzylinder im Schacht mit unterzubringen und das alte Schutzrohr nach Möglichkeit zu entfernen. Sofern die Herausnahme des Schutzrohres nicht möglich ist, sind unter wirtschaftlichen Aspekten folgende Lösungen gegenüber zustellen. 1. Das Schutzrohr wird nach entsprechender Vorbereitung und in Abstimmung mit der zuständigen unteren Wasserbehörde verfüllt. 2. Das Schutzrohr kann anhand einer fachgerechten Überprüfung weiterverwendet werden, in dem dieses fachgerecht Instand gesetzt und durch eine Dichtheitsabnahmeprüfung bescheinigt wird. Der Betrieb mit einem zentralen Stempel wird dann aufrechterhalten. 3.9.2 Bestehende Aufzüge Bestehende Aufzugsanlagen, die nach den vormaligen Vorschriften Technische Güter- und Lieferbedingungen (TGL) bzw. Technische Regeln für Aufzüge (TRA) errichtet wurden, dürfen nach der BetrSichV weiter betrieben werden. Über die durchzuführende sicherheitstechnische Bewertung und Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, die die dort ermittelten Gefährdungen abstellen. Dabei sind insbesondere die Gefahren für Leben und Gesundheit unter Beachtung der TRBS 1121 abzustellen. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein Nachrüstung mit Fahrkorbabschlusstüren oder anderer Sicherheitsmaßnahmen wie senkrecht betätigte Fahrkorbtüren, Lichtgitter, Führersteuerung, etc. Sachverständige für Aufzugsanlagen, Fachplaner oder betreuende Wartungsunternehmen können hierbei beraten und Hilfestellung leisten. Nachrüstung bestehender Aufzugsanlagen Im Hinblick des demographischen Wandels zeigt sich, dass die Menschen länger leben und damit zunehmend Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Gestaltung und Zugänglichkeit von bestehenden Gebäuden erwarten. Zudem ist erfahrungsgemäß der Lebenszyklus einer Aufzugsanlage gegenüber anderen Transport- 34 AMEV systemen recht lang, wodurch deren Beschaffenheit, Sicherheit und Zugänglichkeit hinter modernen Technologien zurückfallen kann. Zur Auffindung von praktikablen Lösungen und Wegen für Betreiber, Behörden und Aufzugs-Konstrukteuren/-Herstellern besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und Nutzung für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen bei bestehenden Aufzugsanlagen mit Hilfe der DIN EN 81-82 basierend auf der DIN EN 81-70 zu verbessern. Darüber hinaus unterbreitet die DIN EN 81-82 alternative Vorschläge, sofern die Vorgaben aus der DIN EN 81-70 an der bestehenden Aufzugsanlage aus praktischen Gründen nicht vollständig umgesetzt werden können. In derartigen Fällen ist auch die Anwendung von nur Teilen der DIN EN 81-70 als vorteilhaft anzusehen. In der Norm ist die Anwendung für eine Revision einer bestehenden Aufzugsanlage nach Anhang A „Leitfaden zur Verbesserung der Zugänglichkeit“ und Anhang B „Zugänglichkeits-Checkliste für bestehende Aufzüge“ aufgeführt. Hiermit ist ein Abgleich möglich um festzustellen, in wieweit in der Norm aufgeführte Anforderungen hinsichtlich Zugang, Gebrauch und Schutzmaßnahmen durch freiwillige Nachrüstungen an bestehenden Anlangen eine Verbesserung erreicht werden kann. AUFZUG 2014 AMEV 35 4 Technische Ausführung einer Aufzugsanlage Es wird auf die Auslegungs- und Verfügbarkeitskriterien für Aufzüge in Anhang 7.10 hingewiesen, die sich an den Ausschreibungstexten des StLB-Bau 069 „Aufzüge“ orientieren. Es ist ein Zeitrahmen (z. B: täglich) zu definieren, indem die Aufzugsanlage verfügbar im Sinne der DIN 31051 sein soll. Zusätzlich sind tolerierte Ausfallzeiten je Tag, je Woche, je Monat und je Jahr festzulegen. Zeitfenster für planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen sind zu definieren. Ein Beispiel einer Verfügbarkeitsdefinition siehe Anhang 7.10 4.1. 4.1.1 Fahrschacht- und Fahrkorbtüren Allgemeines Im öffentlichen Bereich sollten Fahrschachttüren gemäß den Konstruktionsnormen DIN 18090 sowie DIN 18091 mit den dort verwendeten vereinheitlichten Begriffsdefinitionen verwendet werden. Die Fahrschachttüren werden unterschieden nach Schiebe- (Standard), Dreh- und Falttüren. Sie bestehen im Wesentlichen aus Türzargen und Türblättern. Türzarge (allgemein unter Türrahmen bekannt) bestehend aus Kopfteil (Kämpfer), dem Fußteil (Schwelle) und den 2 Seitenteilen (Pfosten), welche mittels Schweiß- und/ oder Schraubkonstruktion mit dem Kopf- und Fußteil verbunden werden. Für die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren sind die Vorgaben der DIN EN 81-58 zu beachten. Die Türzarge kann entweder an bzw. in der Rohbauöffnung (Nische) befestigt oder mit so genannten Mauerumfassungszargen oder Flächenportalen in Kombination in die Schachtvorderwand integriert werden. Im Weiteren sind die brandschutztechnischen Vorgaben der einzelnen LBO und der DIN 4102 für den Einbau einzuhalten. Bei Aufzugsanlagen mit dem Aufstellungsort von Steuerung am Schacht gemäß DIN EN 81-1/ 2 ist eine Integration in die Mauerumfassungszarge bzw. der Flächenportale unter Beachtung der DIN 4102 und DIN 18090 / DIN 18091 zu favorisieren, da diese eine produktneutrale Ausführung zulässt. Bei Einsatz von Flächenportalen ist unter Umständen eine bauaufsichtliche Einzelzulassung bezüglich des Brandverhaltens erforderlich. Es wird unterschieden nach selbständig und nicht selbständig bewegten Fahrkorbtüren. Bei selbständig bewegten Türen sind grundsätzlich nur noch Antriebe in geregelter Ausführung zu empfehlen. Deren Ausführung muss eine Gefährdung durch Einklemmen verhindern. Die Türen müssen gemäß DIN EN 81 Norm eine lichte Höhe von mind. 2,0 m haben und vollwandig sein. Es wird dringend empfohlen, in öffentlichen Gebäuden eine lichte Höhe von 2,10 m zu realisieren. Zweiblättrige horizontal bewegte mittig öffnende kraftbetätigte Schiebetüren Diese Türen ergeben die kürzesten Öffnungs- und Schließzeiten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Aufzugsbenutzer sowohl vor als auch beim Verlassen des Fahrkorbes ein sicheres Gefühl durch einen schnelleren Überblick erhält. 36 AMEV Die Mindestbreite sollte 900 mm betragen und somit barrierefrei sein. Wegen der erforderlichen großen Schachtbreite werden 2-blättrige Türen meist nur bis 1.100 mm lichte Breite verwendet. Sind größere Türbreiten erforderlich (z. B. wegen Transport sperriger Güter), so können auch mehrblättrige zentral öffnende Türen (Teleskoptüren) vorgesehen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die einzelnen Türteile mindestens 350 mm breit sein sollen, um ausreichende Laufeigenschaften zu erreichen (schmale Türblätter verkanten). Zweiblättrig horizontal bewegte nach rechts oder links öffnende kraftbetätigte Teleskopschiebetüren Einseitig öffnende Teleskoptüren sollen wegen der langen Öffnungs- und Schließzeiten nur verwendet werden, wenn die baulichen Gegebenheiten einen Einbau von mittig öffnenden Schiebetüren nicht zulassen. Dies ist vorwiegend in Altbauten anzutreffen. 4.1.2 Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen Nach DIN EN 81-70, die die Zugänglichkeit von Aufzügen für alle Personen regelt, muss die Schutzeinrichtung (z. B: Lichtgitter) zwischen 25 mm und 1.800 mm, gemessen von Fußbodenoberkante, zwingend wirksam sein, damit ein Einklemmen der Aufzugsbenutzer verhindert wird. Eine Vorraumüberwachung kommt dann zum Einsatz, wenn das Beladen des Aufzuges innerhalb der standardmäßigen Türoffenzeit nicht erfolgen kann. Dies ist z.B. sinnvoll beim Bettentransport oder in Altenheimen. Auch bei Kinderkrippen kann der Einsatz einer Vorraumüberwachung sinnvoll sein, um unmittelbar vor der Aufzugstür spielende Kinder zu erkennen und diese vor dem Einklemmen zu schützen. (Anm.: Rotsignal für Erkennung bei Türschließung) 4.1.3 Steuerung kraftbetätigter Türen Die Steuerung der Türen soll so ausgelegt sein, dass eine möglichst hohe Förderleistung erreicht wird. Letztere kann gesteigert werden, wenn das Öffnen der Türen bereits beim Einfahren innerhalb der Entriegelungszone der Haltestelle erfolgt und/oder über einen „Tür-Zu-Taster“ im Fahrkorb das Schließen vor Ablauf der Türoffenhaltezeit gezielt eingeleitet werden kann (siehe nähere Erläuterung in Anhang 7.6.5). 4.2 4.2.1 Fahrkörbe Abmessungen Fahrkorbabmessungen für Personen-/Lastenaufzüge und Betten-/Lastenaufzüge sind in den Anhängen 7.8 und 7.9 in Anlehnung an ISO 4190-1 bzw. DIN 15306 und 15309 aufgeführt und werden stets als lichte Innenabmessungen angegeben. 4.2.2 Beleuchtung Die Beleuchtungsstärke in den Fahrkörben muss den Bedürfnissen angepasst werden. Nach der DIN EN 81-1 / 2 muss die Beleuchtungsstärke im Fahrkorb auf dem Fußboden und an den Befehlsgebern mindestens 50 Lux betragen. Empfohlen werden entsprechend der „AMEV Beleuchtung “ wie bei Verkehrswegen 100 Lux. AUFZUG 2014 AMEV 37 Weiterhin wird empfohlen die Beleuchtung des Fahrkorbes mit Betätigung des Befehlstasters zu kombinieren und sinnvoll zeitverzögert (z. B. 3 – 5 Minuten) nach Fahrtende wieder abzuschalten. Eventuell können Präsensmelder bei der Steuerung der Fahrkorbbeleuchtung zur Energieeinsparung beitragen. Es sollten grundsätzlich Leuchten mit energiesparenden Leuchtmitteln (Leuchtstofflampen oder LED) installiert und wegen der Beschädigungsgefahr möglichst in der Fahrkorbdecke versenkt werden; diese sollten nur mit Werkzeug zu öffnen sein. Weiterhin ist nach DIN EN 81-1 / 2 sicher zu stellen, dass auch die Aufzugsvorräume mit mind. 100 Lux beleuchtet sind, solange sich die Aufzugsanlage im Betrieb befindet. Unter Umständen ist auch diese Beleuchtung über Präsensmelder schaltbar. 4.2.3 Schrammleisten/ Schutzprofile Es ist zweckmäßig im Fahrkorb auswechselbare Schrammleisten an den Stellen anzubringen, wo die größte Gefährdung durch Beladung im Fahrkorb entstehen kann. Nutzungsspezifische Besonderheiten (z. B. Betten- / Speisetransport usw.) sind zu beachten. 4.2.4 Brandschutz Nach der DIN 18091 dürfen pro m² Fahrkorbinnenfläche max. 2,5 kg aus brennbaren Materialien der Brandschutzklasse B 2 nach DIN 4102 verwendet werden. Nach Möglichkeit sind brennbare Materialien in Fahrkörben zu vermeiden. 4.2.5 Besonderheiten bei Aufzügen für Personen mit Behinderungen Hierzu sind die Anforderungen der DIN EN 81-70 zu beachten. In der DIN EN 81-70 sind unter Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen nach Anhang I der AufzR diverse zu beachtende Mindestanforderungen für: • Zugänge und Türöffnungen, • Fahrkorbabmessungen als drei Typklassen, • Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit, • Einrichtungen, Befehlsgeber und Anzeigen im Fahrkorb und an den Haltestellen • Benutzerinformationen in Form eines Betriebshandbuches aufgeführt. Ebenfalls enthält die EN-Norm allgemeine Hinweise und Anmerkungen über zu berücksichtige Besonderheiten bei Personen mit Behinderungen, welche in den Anhängen A bis G beschrieben sind. Auch wenn bei jeder Aufzugsplanung grundsätzlich Absprachen zwischen dem Betreiber und dem Planer über die bestimmungsgemäße Aufzugsnutzung, zeitlich begrenzte Aktivierung gewisser Funktionen, zu beachtende Umgebungsbedingungen und/ oder bauliche Probleme erfolgen sollte, sind generell folgende Ausstattungsmerkmale bei Aufzügen für Personen mit Behinderungen zu beachten: • Vorzugsweise sind die Mindestmaße des Fahrkorbes des Typs 2 (KB x KT = 1,10 m x 1,40 m mit 630 kg Nennlast) anzuwenden; Platz für einen Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson 38 AMEV • • • • • 4.2.6 Die lichte Türbreite muss gemäß DIN 18040 mind. 900 mm betragen Der Bewegungsraum vor dem Aufzug muss Mindestabmessungen entsprechend der Skizze in der Anlage 7.13 aufweisen, jedoch mind. 1,5 m x 1,5 m betragen. Es muss ein Handlauf im Fahrkorb angebracht werden. Dieser muss so gestaltet sein, dass die Verletzungsgefahr minimiert ist. Mindestvorgaben bezüglich Montageort, Radien, Abschlüsse usw. sind in der DIN EN 81-70 aufgeführt. Im Fahrkorb muss beim Typ 2 gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel (bei Glas aus VSG) zur Orientierung (z. B: eines rückwärtsfahrenden Rollstuhlbenutzers) angebracht sein. Die Befehlsgeber und Anzeigen im und vor dem Aufzug müssen zur Erkennung ihrer jeweiligen Funktion deutlich sichtbar und akustisch eindeutig zugeordnet werden können sowie für Rollstuhlbenutzer erreichbar sein (z. B: unterschiedliche Töne für Auf- und Abwärtsfahrt bei Sammelsteuerung, unterschiedliche Farbwahl für Notrufabgabe und –annahme, Mindestabstände von Wänden (s. Skizze in Anlage 7.13) nach Vorgaben der DIN EN 81-70. Wenn die Verkehrsflächen es zulassen, sind vorgesetzte freistehende Säulen für die barrierefreie Anordnung der Bedienelemente von Vorteil. Führungen, Fangvorrichtungen, Puffer und Geschwindigkeitsbegrenzer Die Beschaffenheitsanforderungen an Führungen, Fangvorrichtungen, Puffer und Geschwindigkeitsbegrenzer sind in der DIN EN 81-1 / 2 eingehend beschrieben und von den Aufzugserstellern zu beachten. Bei Auswahl einer Rollenführung ist die geeignete Ausführung der Rollengrößen und der eingesetzten Materialien in Abhängigkeit der gewählten Fahrkorbaufhängung und der Nenngeschwindigkeit bereits bei der Aufzugsplanung auszuwählen. Bei Personen-/Lastenaufzügen und Aufzügen im Standardbereich mit geringen Nenngeschwindigkeiten bis 1,0 m/s und/oder Nennlasten bis 1.600 kg kommen Gleitführungen zum Einsatz. Bei Glasschächten ist auf eine möglichst geringe Verschmutzung der Glasinnenflächen durch die Aufzugstechnik zu achten, z.B. durch Verwendung von Rollenführungen. 4.3 4.3.1 Triebwerke Allgemeines Entsprechend dem Einsatzbereich sind für neue Aufzugsanlagen die bereits beschriebenen Besonderheiten von Hydrauliktriebwerken gegenüber den Eigenschaften von Treibscheibenaufzügen abzuwägen. Hydraulische Antriebe, u. U. mit Frequenzregelung, dürften in Abhängigkeit der geforderten Nutzungsintensität insbesondere bei Anlagen mit niedriger Hubhöhe und/oder hohen Lasten ihren Einsatz finden. Ansonsten hat sich am Markt das elektrisch betriebene getriebelose Treibscheibentriebwerk mit Frequenzregelung und Anordnung im Schacht als Standardlösung heraus gestellt. Bei der Wahl des Elektromotors hat sich am Markt die Synchronmaschine durchgesetzt, jedoch hat eine Asynchronmaschine gegenüber einer AUFZUG 2014 AMEV 39 Synchronmaschine den ökologischen Vorteil, dass keine seltenen Erden für die Permanentmagnete verwendet werden. Für die technische und thermische Auslegung der Triebwerke von Aufzugsanlagen wird die Belastbarkeit in Fahrten je Stunde angegeben (i. d. R. Bewegung zwischen zwei Haltestellen über die halbe Förderhöhe). Diese Auslegungsgröße gibt nicht die tatsächlich erzielten Förderspiele je Stunde wieder. hohe Belastung : 120 - 240 Fahrten pro Stunde (z. B.: große Büro- und Verwaltungsbauten) mittlere Belastung : 60 - 120 Fahrten pro Stunde (z. B.: einfache Verwaltungsgebäude, Nebentreppenhäuser) geringe Belastung : 15 – 60 Fahrten pro Stunde (z. B.: bei Aufzügen mit überwiegendem Lastentransport). Für die vollständige Dimensionierung des Triebwerks ist immer das Wertepaar aus thermischer Auslegung in Fahrten je Stunde und die erzielbaren Förderspiele je Stunde maßgebend. Die Einsatzbedingungen einer möglichen Rückspeisung von Elektroenergie in das Versorgungsnetz sind im Vorfeld mit dem örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zu klären. 4.3.2 Elektrische Triebwerke mit Treibscheibe Triebwerke werden üblicherweise mit folgender Seilaufhängung für den Fahrkorb und das Gegengewicht gebaut: Nennlast Nenngeschwindigkeit bis etwa 2,5 m/s 1:1/2:1 1:1/2:1 2 : 1/ 4 : 2 bis 1.000 kg 1.000 – 1.500 kg über 1.500 kg Bei einer Seilaufhängung 2 : 1 bzw. 4 : 2 (lose Rolle) werden zwar die Getriebe und Motoren kostengünstiger, dagegen werden die Seillängen größer. Auch die Standzeit (Lebensdauer) der Seile kann geringer sein. Die Wahl der Aufhängung und der Tragmittel werden in der Regel vom Montagebetrieb vorgeschlagen und sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Antriebe für Nenngeschwindigkeiten bis 2,5 m/s werden als frequenzgeregelte Antriebe mit und ohne Getriebe von allen Herstellern angeboten. Sie haben sich in der Praxis gut bewährt. 4.3.3 Hydraulische Triebwerke Hydraulische Triebwerke sind für nachfolgende Einsatzfälle vorteilhaft: - 40 hohe Nennlasten > 2.500 kg mit mehreren Hebern bei Nenngeschwindigkeiten < 1,0 m/s große Transportflächen für Lastentransporte AMEV - barrierefreie Erschließung mit geringer Nutzungsintensität und begrenzter Förderhöhe Die Antriebsregelung sollte in Abhängigkeit von der Belastung frequenzgeregelt bzw. mit einem elektronisch geregelten Ventilblock ausgeführt werden. Die Vorgaben der länderspezifischen Verordnungen über den Umgang mit wassergefährdeten Stoffen sind zu beachten. Bei Wechsel von konventionellen zu biologisch abbaubaren Hydraulikölen sind die eingebauten Dichtungen und sonstige ölbeaufschlagten Komponenten auf ihre Eignung zu überprüfen. Die Anordnung des Triebwerkes und der Steuerung im oder am Schacht ist bei hydraulischen Triebwerken mit kleineren Nennlasten gängige Praxis. Heizung, Kühlen und Belüftung des Aggregates Der Hydraulikkreislauf (Aggregat und Heber) ist frostfrei zu halten. Für die einzuhaltenden Temperaturen siehe Abschnitt 3.6. 4.3.4 Anhalten und Nachregulierung Exakte Bündigstellung und die automatische Nachholeinrichtung wird bei jeder Fahrkorbbelastung von Aufzügen durch die eingebaute Elektronik gewährleistet Als Standardwerte sind gemäß DIN EN 81-70 für die Anhaltegenauigkeit + 10 mm und für die Nachregulierungsgenauigkeit + 20 mm vorgegeben. Höhere Haltegenauigkeiten sind technisch machbar. 4.4 4.4.1 Elektrische Ausrüstung Bemessung der Netzzuleitung für Antrieb und Steuerung Bei der Dimensionierung des Querschnitts der Zuleitung sind der Spannungsfall bei den meist langen Strecken bis zu den Verteilungen und die Kabelerwärmung im Belastungsfall zu berücksichtigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die möglichst rechnergestützte Nachprüfung der Selektivität der Schutzorgane bei Speisung durch die allgemeine Stromversorgung und wenn vorhanden, bei Einspeisung durch eine Ersatzstromquelle, die in der Regel einen erheblich kleineren Kurzschlussstrom erzeugt. In den meisten länderspezifischen LAR ist u. a. die Vorgabe enthalten, dass die Leitungen für Personen-/Lastenaufzüge mit Brandfallsteuerung mindestens 30 Minuten funktionssicher sein müssen (Funktionsklasse E 30 nach DIN 4102 Teil 12), ausgenommen sind Leitungen innerhalb eines Aufzugsschachtes bzw. Triebwerksraumes. Für Feuerwehr- und /oder Bettenaufzüge ist eine Funktionsklasse E 90 gefordert. 4.4.2 Elektromagnetische Verträglichkeit Für Störaussendungen sowie Störfestigkeit gelten nach der EMV – Richtlinie und dem EMV – Gesetz die DIN EN 12015 und 12016, die durch den Montagebetrieb zu beachten sind. Bei frequenzgeregelten Antrieben sind in der Regel Netzfilter zum Schutz des vorgelagerten Netzes vorzusehen. AUFZUG 2014 AMEV 41 4.4.3 Schalter zur Ausschaltung der Aufzüge Aufzüge, die planmäßig abgeschaltet werden (z. B. aus Gründen der Energieeffizienz, oder weil keine beauftragte Person für die Befreiungsmaßnahmen zur Verfügung steht), sollen eine Schalteinrichtung erhalten mit der die Anlage komplett abgeschaltet werden kann (z. B. durch Schlüsselschalter, Transponder in der Hauptzugangsebene oder Fernwirkeinrichtung). Der Notruf muss weiter in Betrieb bleiben. Vor der Aufzugsabschaltung soll eine Evakuierungsfahrt in die Haupthaltestelle durchgeführt werden. 4.4.4 Fahrten- und Betriebsstundenzähler Gemäß AMEV EnMess sind Aufzüge mit Fahrten- und Betriebsstundenzähler auszustatten. Diese sollten nicht rückstellbar, manipulationssicher ausgeführt und von Beginn der Aufzugsmontage in Betrieb sein. Das Zählwerk des Fahrtenzählers ist mindestens 7-stellig auszuführen. 4.4.5 Beleuchtung und Steckdosen Die vorzuhaltende Beleuchtungsstärke beträgt 50 Lux in einem Meter Höhe über dem Fahrkorbdach sowie dem Schachtgrubenboden; weitere Festlegungen zur Anordnung der Leuchten sowie Steckdosen auf dem Kabinendach, im Schacht, in Triebwerks- und Rollenräumen einschließlich zugehöriger Starkstrominstallation sind in der DIN EN 81-1 / 2 aufgeführt. 4.5 Steuerungen Die Aufzugssteuerung beeinflusst maßgeblich die Verkehrsabwicklung. 4.5.1 Einzelfahrt-Steuerung Es kann immer nur ein Fahrbefehl angenommen und ausgeführt werden; ein Anhalten des Fahrkorbes zum Zusteigen anderer Aufzugsbenutzer ist nicht möglich. Die Fahrbefehle können meist erst nach dem Schließen der Türen eingegeben werden. Die Außensteuerung wird verzögert nach dem Schließen der Türen freigegeben, um den Zugestiegenen die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrbefehle vorrangig zu erteilen. Diese Steuerung ist nur bei Aufzügen mit vorwiegendem Lastentransport oder bei Anlagen mit 2 Haltestellen vorzusehen. 4.5.2 Sammelsteuerung 4.5.2.1 Einknopfsammelsteuerung Bei dieser Steuerung werden alle Fahrbefehle der Innen- und Außensteuerung gespeichert. Der Aufzug wickelt alle vorliegenden Steuerbefehle in der eingeschlagenen Fahrtrichtung ab. Diese Steuerung eignet sich für Einzelanlagen. Sie kann beispielsweise von UG bis 1. OG als Sammelaufwärtssteuerung und vom 1. OG bis X. OG als Sammelabwärtssteuerung eingerichtet werden. 42 AMEV Bei der Einknopfsammelsteuerung gibt es keine Fehlbedienung, daher ist sie eine optimale Lösung für Einzelaufzüge mit wenigen Haltestellen. Sie kann aber nicht flexibel auf unterschiedliche Beförderungsanforderungen reagieren. 4.5.2.2 Zweiknopfsammelsteuerung Auch hier werden alle Innen- und Außensteuerbefehle gespeichert. In den Außensteuertafeln der Zwischenhaltestellen sind jedoch 2 richtungsabhängige Befehlsschalter vorhanden, damit der Aufzugsbenutzer die gewünschte Fahrtrichtung eingeben kann. Der Aufzug hält nur an, wenn die vom Fahrkorb eingeschlagene Fahrtrichtung mit der außen gewünschten übereinstimmt. Wenn beide Außenknöpfe gedrückt werden, kommt es zu unnötigen Halten bzw. Leerfahrten (Durchsatzverlust bis zu 30 %). Daher ist die Steuerung entweder so zu konzipieren, dass die Außenrufe einer Haltestelle bei der Einfahrt gelöscht werden, oder dass nach Anforderung einer Fahrtrichtung die Anforderung der Gegenfahrtrichtung nicht mehr möglich ist. 4.5.2.3 Gruppen-Sammelsteuerung Hier werden mehrere Aufzüge gemeinsam gesteuert. Der nächste in der gewünschten Fahrtrichtung ankommende Aufzug bedient die Haltestelle. Die modernen Steuerungen sind selbstlernend und können die Aufzüge optimal steuern, wie z. B. nach folgenden Kriterien: • „Füllprogramm“ am Morgen; die Aufzüge fahren automatisch das Erdgeschoss bzw. das Tiefengaragengeschoss an • „Kantinenprogramm“ zur Mittagszeit; ein Aufzug wartet im Kantinengeschoss • „Gehendprogramm“ am Nachmittag; je nach Uhrzeit wird das gewünschte Anforderungsprofil automatisch für optimale Personenbeförderung erstellt Die „Besetzt-Einrichtung“ verhindert bei Personenaufzügen, dass vollbesetzte Kabinen auf Außenrufe anhalten. Die Außenrufe werden gespeichert und bei der nächsten Fahrt erledigt. Die „Besetzt-Einrichtung“ muss in der Ausschreibung besonders verlangt und ausgeschrieben werden. 4.5.2.4 Gruppen-Sammelsteuerung mit Zielwahlsteuerung Bei dieser Art der Steuerung sind im Fahrkorb keine Taster zur Anwahl eines Stockwerkes angebracht. Der Aufzugsbenutzer muss hier auf seiner Zusteig-Etage durch Angabe seiner Ziel-Etage den Aufzugsruf auslösen. Meist ist hierzu eine vom Telefon oder sonstigen Automaten bekannte 12-er Tastatur in den einzelnen Stockwerken angebracht. (siehe Musterbeispiele in DIN EN 81-70) Die Steuerung arbeitet optimiert die Fahraufträge nach vorkonfigurierten Programmen und Profilen unter unterschiedlichen Prioritäten ab. Dies können sein: • • • • AUFZUG 2014 geringster Energieeinsatz, kürzeste Wartezeiten, höchste Förderleistung, usw. oder auch Kombinationen daraus, die möglicherweise auch Tagesablaufzeitabhängig gesteuert sein können. AMEV 43 Diese Steuerung kommt in erster Linie bei Gruppenaufzügen in Hochhäusern zum Einsatz. Bei Einsatz einer Zielwahlsteuerung erfolgt der vorrangige Ruf durch Eingabe einer nur den berechtigten Beschäftigen bzw. Personen bekannten Code-Zahl. 4.5.3 Nützliche Ergänzungen 4.5.3.1 Für Bettenaufzüge • Bettenerkennungseinrichtung: Beim Betten-, bzw. Essencontainertransport werden alle Außenrufe des Aufzuges gelöscht und nur der Innenruf ausgeführt (Unterbindung unnötiger Zwischenhalte) • Vorraumüberwachung: Erfolgt ein Betten-, bzw. Containertransport, so wird die Türöffnungszeit des Aufzuges darüber verlängert, um ein vorzeitiges Schließen zu verhindern. 4.5.3.2 Vorrangsteuerung In größeren Liegenschaften (z. B. im Krankenhaus) besteht die Notwendigkeit einer bestimmten Personengruppe bei der Benutzung der Aufzüge Vorrang zu gewähren. Klassisch wird im Fahrkorb eine Schalteinrichtung (z.B. Schlüsselschalter; Transponderleser) vorgesehen, der bei Betätigung alle bestehenden Fahrkommandos (außen und innen) löscht und dann nur noch das unmittelbar nach Schaltereinrichtungsbetätigung erfolgte Innenkommando ausführt. Nach der Vorrangfahrt steht der Aufzug wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Analog kann auch eine Schalteinrichtung auf den Etagen für einen vorrangigen Aufzugsruf angebracht sein. Jedoch wird die Förderleistung einer Aufzugsanlage mit steigender Zahl von Vorrangfahrten erheblich reduziert. Es sollte daher genau geprüft werden, ob für die betrieblichen Belange tatsächlich eine solche Einrichtung notwendig und zweckmäßig ist. Ohnehin ist die Verwendung von Schlüsselschaltern nur bei Einzelaufzügen sinnvoll. Bei größeren Gebäudekomplexen mit Aufzugsgruppen sollte auf Schlüsselschalter verzichtet werden. So kann z. B. bei Bettenaufzugsgruppen in Nähe der Etagenruftaster ein unauffälliger Taster aus dem im Haus verwendeten Schalterprogramm vorgesehen werden, der den vorrangigen Ruf auslöst. Die Funktion dieses Tasters ist nur den Beschäftigten bekannt. Um Missbrauch, z. B. durch Kinder oder Verwechselung mit Lichttastern zu vermeiden, könnte dieser Taster auf deutlich größere Höhe montiert werden. Alternativ kann zur Vermeidung von Fehlbedienungen die Steuerung so ausgelegt sein, dass dieser Taster auf eine nur Intern bekannte bestimmte Mindestzeit (z. B. 2 Sekunden) dauerhaft gedrückt sein muss um die Vorrangschaltung auszulösen. 4.5.3.3 Evakuierungsfahrten Im allgemeinem gilt bei Aufzügen: Im Brandfall nicht benutzen! Die Ausnahme bildet der Feuerwehraufzug nach DIN EN 81-72. Dieser darf auch im Brandfall durch die Feuerwehr zur Personenrettung eingesetzt werden. Die Evakuierungsfahrt ist die gezielte Fahrt eines Aufzuges in eine Haltestelle bei einem Störfall (z. B. im Brandfall, bei Netzausfall). 44 AMEV Verhalten von Aufzügen im Brandfall Für den sicheren Betrieb nach BetrSichV ist im Brandfall eine gezielte Evakuierung des Fahrkorbes und Außerbetriebsetzung der Aufzugsanlage über eine Brandfallsteuerung zu gewährleisten. Hierzu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Statische Brandfallsteuerung Bei Auslösung des Brandalarms über die vorhandene Brandmeldeanlage (BMA) fährt der Aufzug in die vorgegebene Hauptbestimmungshaltestelle (i. d. Regel das Erdgeschoss), öffnet die Türen, welche offen bleiben und setzt sich still. Bei der Auswahl der Hauptbestimmungshaltestelle ist eine Abstimmung mit dem Gebäudebrandschutzkonzept erforderlich. Erweiterte statische Brandfallsteuerung Hier wird gegenüber der vorherigen Ausführung geprüft, ob die vorgegebene Hauptbestimmungshaltestelle verraucht ist und falls ja, wird eine definierte alternative Evakuierungshaltestelle angefahren, die jedoch auf Verrauchtheit nicht mehr überprüft wird. Dynamische Brandfallsteuerung Bei Auslösung des Brandalarms über die vorhandene BMA fährt der Aufzug abhängig von der Brandmeldeanlage zu einer dem Brandbereich nicht betroffene Haltestelle (unbestimmt), öffnet die Türen, welche offen bleiben und setzt sich still. Brandfallsteuerung ohne BMA Ist keine Brandmeldeanlage vorhanden, so muss an der Hauptbestimmungshaltestelle eine manuelle Rücksendeeinrichtung gemäß DIN EN 81-73 vorhanden sein. Ihre Funktion ist die einer statischen Brandfallsteuerung gleichzusetzen. Die Rücksendeeinrichtung kann wie in der VDI 6017 beschrieben aussehen (z. B. gelber Druckknopfmelder mit der Aufschrift „Brandfallsteuerung Aufzug“). Auch Rauchabzugssysteme für Aufzugsschächte erfüllen die Forderungen nach DIN EN 81-73 und VDI 6017. Ihre Funktion entspricht einer statischen Brandfallsteuerung einschließlich Überwachung der Hauptbestimmungshaltestelle durch Rauchmelder. Hiermit ist das Halten in einer alternativen Bestimmungshaltestelle möglich. Verhalten von Aufzügen bei Netzausfall Bei Netzausfall bleibt der Aufzug unmittelbar stehen. Es ist sicherzustellen, dass bei Netzwiederkehr die Aufzugsanlage selbsttätig den Normalbetrieb wieder aufnimmt. Soll nach einem Netzausfall eine Evakuierung erfolgen, ist eine Hilfsstromquelle erforderlich, die den Aufzug in die nächstgelegene lastgünstigste Haltestelle bzw. in die Hauptbestimmungshaltestelle fährt und dort nach dem Öffnen der Türen selbstständig abschaltet. Die elektrische Versorgung erfolgt in der Regel durch eine Batterie, deren Kapazität üblicherweise für diese eine Evakuierungsfahrt ausgelegt ist. 4.6 4.6.1 Befehlsgeber und Anzeigeelemente Befehlsgeber Ausgehend von der DIN EN 81-70 „Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“ sind die Befehlsgeber in die nachfolgenden Kategorien zu unterscheiden. AUFZUG 2014 AMEV 45 Anmerkung: Bei Aufzügen, die nicht für die Benutzung für Personen mit Behinderungen bestimmt sind, entfallen die besonderen Anforderungen an behindertengerechte Ausstattung. Befehlsgeber in den Haltestellen Diese Befehlsgeber sind gemäß Tabelle 2 gemäß DIN EN 81-70 auszuführen (Mindeststandard). Bei Sonderanlagen können Zehnertastaturen und bei der Notwendigkeit einer erhöhten Zugängigkeit von Personen mit Behinderungen Ausführungen als extra große Befehlsgeber (XL) möglich werden, wobei die länderspezifischen Belange und die DIN 18040 beachtet werden müssen. Als Sonderbefehlsgeber können beispielsweise zum Einsatz kommen manuelle Rücksendeeinrichtungen für Aufzüge gemäß DIN EN 81-73, Feuerwehrschalter für Aufzüge gemäß DIN EN 81-72, Schlüsselschalter zum Fernabschalten der Steuerung und des Lichtes in einer definierten Haltestelle, Schlüsselschalter oder Taster für Vorzugs- und Sonderfahrten, Transponder oder Chipkarteneingabe- und Lesegeräte. Befehlsgeber im Fahrkorb Diese sind gemäß Tabelle 2 der DIN EN 81-70 auszuführen (Mindeststandard). Bei der Notwendigkeit einer erhöhten Zugängigkeit von Personen mit Behinderungen können Ausführungen als extra große Befehlsgeber (XL) erforderlich sein, wobei die länderspezifischen Belange und die DIN 18040 beachtet werden müssen. Bei Sonderanlagen sind ebenfalls Bedienelemente in Anordnung als Zehnertastatur oder eine Anordnung der Befehlsgeber in Kombination mit Anzeigeschildern möglich. Auf Besonderheiten der Zielwahlsteuerung wird im Abschnitt 4.5.2.4 eingegangen. Sonderbefehlsgeber im Fahrkorb sind Schlüsselschalter für Außenrufabschaltung (Hausmeisterfahrt), Schlüsselschalter oder Taster für Vorzugs- oder Sonderfahrten, Transponder-, Lesegeräte oder Chipkarteneingabegeräte Bei Bedarf sind bei der Auswahl der Befehlsgeber die Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung der DIN EN 81-71 zu beachten und die Material- und Qualitätsvorgaben entsprechend der im konkreten Fall anliegenden Aufzugskategorie Tabelle A 1 einzuhalten. Grundsätzlich sollten die Befehlsgeber mit einer optischen bzw. akustischen Rufquittierung versehen sein, damit der Benutzer über die Betätigung rückinformiert wird. 4.6.2 Anzeigeelemente (kurz: Anzeigen) Anzeigen in den Haltestellen Unterschieden werden die Anzeigeeinrichtungen nach optischer und akustischer Signalisierung gemäß den Mindestvorgaben der DIN EN 81-70. Im täglichen Betrieb haben sich freiprogrammierbare Anzeigen (Stand der Technik) über den Befehlsgebern bzw. den Fahrschachttüren als zusätzliche Rückinformation für die Benutzer bewährt. Eine freie Umprogrammierung sollte ohne größere Aufwendungen vor Ort möglich sein. 46 AMEV Die Anzeigen werden unterschieden nach Fahrkorbstand, Fahrtrichtungsanzeige, welche je nach dem technischen Konzept (Einzelaufzug oder Gruppe) mit Textanzeigen kombiniert werden können; z. B: Außer Betrieb, Wartung, Feuer. Anzeigen im Fahrkorb Die optischen und akustischen Anzeigen im Fahrkorb sind als Mindeststandard gemäß DIN EN 81-70 und analog der Anzeigen in den Haltestellen auszuführen. Bei der Verwendung der Anzeigen als Informationssystem für das Gebäude können auch Bildschirme zum Einsatz kommen. Bei der Auswahl der Befehlsgeber und Anzeigeelemente sollte in jedem Fall nach gebäudespezifischen und einsatzspezifischen Merkmalen eine optimierte Lösung vorgesehen werden, da eine zu große Anzahl von Informationen eher zur Verwirrung der Benutzer führt. Sprachansagen erfolgen in deutscher Sprache. In Sonderfällen (z. B. Kongressgebäude, Botschaften) kann auf die offiziellen örtlichen Sprachen zurückgegriffen werden. Auf Ansagequalität (Hi-Fi) und einstellbaren Schallpegel zwischen 35 dB (A) und maximal 65 dB (A) je nach Gebäudenutzung ist zu achten. 4.7 4.7.1 Melde-, Überwachungs- und Sondereinrichtungen Notrufeinrichtungen Gemäß der DIN EN 81-1 / 2 muss im Fahrkorb eine Notrufeinrichtung vorhanden sein, die als Gegensprechanlage einen Kontakt mit einer ständig besetzten hilfeleistenden Stelle gewährleistet, solange der Aufzug zur Benutzung bereit steht; sie ist deutlich zu kennzeichnen. Bei Aufzugsgruppen und / oder mehreren Einzelaufzügen muss eine eindeutige Zuordnung des Notrufes erkannt werden. Für die Weiterleitung außer Haus ist die DIN EN 81-28 maßgebend. Dort ist auch eine Notruffilterung zur Missbrauchsvermeidung geregelt. Sprechverbindung Fahrkorbdach - Triebwerksraum Zu Inspektions-, Wartungs- und Prüftätigkeiten ist eine dem aufzugstechnischen Konzept angepasste Sprechverbindung vorzusehen. Die Ausführung hat gemäß DIN EN 81 1 / 2 zu erfolgen. 4.7.2 Stromversorgung für Notruf und Beleuchtung Fällt die Netzspannung für Fahrkorbbeleuchtung und Notrufeinrichtung aus, so muss: • eine Hilfsstromquelle die Notrufeinrichtung noch mindestens 1 Stunde betriebsbereit halten und • während dieser Zeit eine Hilfsbeleuchtung (evtl. Ausführung als LED) im Fahrkorb wirksam sein. Hilfsstromquelle Die o. a. Forderung bedingt normalerweise ständig aufgeladene, ausreichend bemessene Batterien, angepasste Notrufeinrichtungen und zusätzliche Kleinspannungsleuchten. AUFZUG 2014 AMEV 47 Ersatzstromquelle Die Landesbauordnungen bzw. Hochhausrichtlinien der Länder fordern, dass Hochhäuser (Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt) eine vom Versorgungsnetz unabhängige, bei Ausfall des Netzstromes sich selbsttätig einschaltende Ersatzstromanlage zur Beleuchtung der Rettungswege und zum Betrieb notwendiger Versorgungs- und Lüftungsanlagen erhalten müssen. Die getrennt auszuführende Stromzuführung für Notrufeinrichtung und Beleuchtung für den Fahrkorb soll daher bei Hochhäusern von dem Netz aus erfolgen, das bei Ausfall des öffentlichen Netzes über die Ersatzstromquelle weiter versorgt wird. Eine zusätzliche Hilfsstromquelle am Aufzug ist dann nicht mehr erforderlich. Bei niedrigeren Gebäuden mit Ersatzstromquellen kann ebenso verfahren werden. 4.7.3 Ersatzstrombetrieb Es gibt zwei Betriebsarten von Aufzügen beim Ersatzstrombetrieb: 1. Vollversorgung aller Aufzüge ohne Einschränkung (Achtung: Anfahrströme berücksichtigen) 2. Teilversorgung; Vollversorgung einiger Aufzüge, die anderen Aufzüge fahren in das nächstgelegene Stockwerk und bleiben mit geöffneten Türen stehen. Hierfür muss je nach Einzelfall ein gesondertes Steuerungsprogramm erarbeitet werden. Sofern nicht im Einzelfall bestimmte Gebäudehöhen überschritten werden zählen Aufzüge nach den baurechtlichen Vorschriften normalerweise nicht zu denjenigen notwendigen Versorgungseinrichtungen, die ersatzstromversorgt werden müssen, ausgenommen Feuerwehraufzüge und bestimmte Aufzüge in Krankenhäusern. Es ist jedoch zu empfehlen, dass bei mehreren Aufzügen mindestens ein Aufzug auf das Ersatzstromnetz aufgeschaltet wird. Bei Gebäuden über 40 m Höhe sind die Ersatzstromanlagen so groß zu bemessen, dass bei Netzausfall ein Aufzug weiter betrieben werden kann. Hierfür ist der Leistungsbedarf des stärksten Triebwerks der Aufzüge maßgebend. Für die Bemessung der Ersatzstromversorgungsanlage sind die Anlaufcharakteristiken (Strom, Spannung, Frequenz, Oberwellen) des oder der Aufzüge zu berücksichtigen. 4.7.4 Gebäudeautomation (GA) In Gebäuden ohne Gebäudeautomation erfolgt die Aufschaltung von Stör- und Betriebsmeldungen, auf die vorhandene GLT oder auf ein Tableau beim Pförtner. In Gebäuden mit Gebäudeautomation sollen die Aufzüge auf die Leitzentrale aufgeschaltet werden. Bei der Aufschaltung ist die VDI-Richtlinie 6013 „Aufzüge, Fahrtreppen, Fahrsteige – Informationsaustausch mit anderen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ zu beachten. Hiermit können Zustandsparameter über die Aufzüge in verschiedenen Hierarchiestufen je nach Erfordernis abgefragt werden. Eine Abfrage dieser Hierarchiestufen ist bei Ausschreibungen von Aufzugsanlagen über das Standleistungsbuch STLB-Bau 069 „Aufzüge“ möglich. 48 AMEV 4.7.5 Weitere Technische Einrichtungen Zusätzliche technische Einrichtungen erleichtern und unterstützen den Betrieb und die Überwachung von Aufzugsanlagen, insbesondere wenn eine größere Anzahl von Aufzügen zu betreiben ist. Dies können sein: • • • AUFZUG 2014 Vorrangschaltung für Feuerwehr, Notfalldienst oder besondere Personen Vorrangschaltung durch Schlüsselschalter im Fahrkorb – z.B. für Lastentransport Übertragungseinrichtung von Betriebszuständen an Montagebetrieb bzw. Instandhaltungs-/Wartungsfirma (Ferndiagnose), welche in Abstimmung mit dem Nutzer oftmals in Verbindung mit dem Fernnotrufsystem der Aufzugsfirma eingerichtet wird. AMEV 49 5 5.1 Ausschreibung, Angebotswertung und Dokumentation Ausschreibung Unterliegt die Vergabe von Aufzugsanlagen der Vergabeverordnung, so ist die Energieeffizienz als ein Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen. Durch Forderung der höchsten Energieeffizienzklasse nach VDI 4707 wird dem grundsätzlich Rechnung getragen (weitere Erläuterungen und Ausführungen zum energieeffizienten Betrieb siehe Ziffer 6.7). In Abhängigkeit von der nutzungsspezifischen Betriebsweise kann eine niedrigere Energieeffizienzklasse sinnvoll und wirtschaftlich sein. Diese Vorgehensweise wird auch bei nationalen Vergaben empfohlen. Die vereinbarte Energieeffizienzklasse ist vom Montagebetrieb nach Inbetriebnahme durch Messungen nachzuweisen. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes ist folgendes zu empfehlen: a) Beachtung der DIN 18385 VOB / C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“: Förderanlagen, Aufzugsanlagen und Fahrsteige b) Aufstellung der Leistungsbeschreibung mit Hilfe des StLB-Bau Leistungsbereich 069 „Aufzüge“ des Gemeinsamen Ausschusses für Elektronik im Bauwesen (GAEB), c) Bei Sonderanlagen sind ggf. mit dem Nutzer abgestimmte Freitexte zu verwenden d) Angabe von Leistungsdaten wie Belastung/ Frequentierung der Anlage und Verfügbarkeit (siehe Anhang 7.10) e) Abzufragen sind der Anlaufstrom und die Anschlussleistung des Aufzuges / der Aufzüge f) Sofern der Nutzer beabsichtigt mit dem Montagebetrieb einen Instandhaltungs/Wartungsvertrag abzuschließen, sind den Ausschreibungsunterlagen das AMEV Vertragsmuster „Aufzug – Service“ sowie das zusätzliche Formblatt für Bauleistungen für Wartung (242) bzw. Instandhaltung (243) aus dem Vergabehandbuch beizufügen. Firmenspezifische und patentierte Aufzugskonstruktionen beinhalten ggf. eine Bindung bei der Wartung / Instandhaltung über gesamte Aufzugslebensdauer. g) Bei der Abfrage der Instandhaltungsanweisungen nach DIN EN 13015 ist u. a. zu fordern, dass Zugang zu allen Softwaremodulen uneingeschränkt gegeben ist. Hinweis: keine Passwörter zulassen oder diese bekannt geben lassen. 5.2 Angebotswertung In die Wertung der Angebote sind neben den Erstellungskosten auch die betriebsund verbrauchsgebundenen Kosten einzubeziehen; empfohlen wird die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung je nach Notwendigkeit von einer Preisgegenüberstellung bis hin zu einer komplexen Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung der bauseitigen Kosten sowie der späteren Betriebskosten. Bei europaweiten Ausschreibungen ist ein entsprechender Hinweis mit Angabe der Gewichtung in die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen aufzunehmen. Die Wartungskosten sind gemäß vorgesehener Vertragsdauer zu berücksichtigen. 50 AMEV Bei der Festlegung der Laufzeit für den Vertrag Aufzug-Service ist zu berücksichtigen, dass gemäß der VOB der Mängelanspruchszeitraum (Gewährleistungszeitraum) 4 Jahre bzw. bei Nichtübertragung der Instandhaltung/Wartung auf den Auftragnehmer 2 Jahre beträgt. 5.3 Dokumentation (Technische Unterlagen) Ausgehend von den Pflichten des Betreibers gemäß TRBS 1201 kommt der Bestandsdokumentation, die den Zustand der Aufzugsanlage zum Zeitpunkt der förmlichen mängelfreien Abnahme beschreibt, eine hohe Bedeutung bei. Mit der Aufzugsanlage sind vollständige und fachlich korrekte Unterlagen auszuschreiben und deren Einreichung zu kontrollieren. Insbesondere sind nachfolgende Unterlagen für die Bestandsdokumentation vom Errichter der Aufzugsanlage einzufordern: 1. Montage- und Werkstattpläne gemäß VOB/C ATV DIN 18385 sowie mit zu liefernde Unterlagen als Revisionsunterlagen, die für einen sicheren Betrieb notwendig sind 2. Aufzugsprüfbuch der Aufzugsanlage einschließlich Aufzeichnungen gemäß TRBS 1201 3. Technische Unterlagen gemäß den Vorgaben der informativen Anhänge nach dem angewendeten Teil der DIN EN 81-Reihe 4. Unterlagen gemäß DIN EN 13015 für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung 5. Abnahmebescheinigungen gemäß BetrSichV und TRBS 1201 einschließlich Einweisungsprotokollen 6. Gefahrenanalysen bei Abweichungen von harmonisierten Normen 7. Baumusterprüfbescheinigungen 8. Konformitätsbescheinigung 9. Konformitätserklärungen 10. Prüfbescheinigungen für EMV 11. Prüfbescheinigung für Schallschutz 12. Prüfbescheinigung für Verhalten Aufzüge im Brandfall 13. Prüfbescheinigung für alle peripheren Maßnahmen an der Aufzugsanlage 14. Bescheinigung für Sicherheitsbaugruppen 15. Unterlagen gemäß DIN EN 81 Teil 28 16. Soweit vereinbart Nachweis über die Energieeffizienzklasse 17. Sonstige notwendige Unterlagen, die für den Standort und die Ausführung der Aufzugsanlage erforderlich sind AUFZUG 2014 AMEV 51 Bei der Zusammenstellung, Prüfung und Fortschreibung der Bestandsunterlagen während der Nutzungsdauer ist u. a. auf Lesbarkeit, Archivierungsform, deutsche Sprache zu achten. Weitere, für eine vollständige Bestandsdokumentation erforderliche Unterlagen, sind von weiteren Beteiligten, z.B. Betreiber, Auftraggeber beizusteuern (siehe auch Ziffer 6.2). 52 AMEV 6 Betrieb von Aufzugsanlagen Die wichtigsten Anforderungen an den Betrieb von Aufzugsanlagen sind in den nachfolgend genannten gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt: • Produktsicherheitsgesetz • Arbeitsschutzgesetz • Betriebssicherheitsverordnung Diese Bestimmungen enthalten Festlegungen zu • Betriebsanleitungen • Angemessener Instandhaltung/Wartung Vorschriften für den Betrieb sind u. a. enthalten in: • • • • • 6.1 TRBS, insbesondere die TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen, die TRBS 2128 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln und die TRBS 1201- 4 Prüfung von Aufzugsanlagen DIN EN 13015 Instandhaltungsanweisungen DIN EN 81-80 Regeln zur Erhöhung der Sicherheit DIN EN 81-28 Fern-Notruf DIN EN 81 – 1 / 2 Wartungserfordernis und Prüfvorschriften Betriebssicherheitsverordnung Die BetrSichV unterscheidet zwischen: • überwachungsbedürftige Anlagen nach dem ProdSG, z. B. Aufzüge mit Personenbeförderung und Maschinen zum Heben von Personen über 3 m Hubhöhe sowie • nicht überwachungsbedürftige Anlagen nach dem ProdSG, z. B. Aufzüge ohne Personenbeförderung wie Kleingüteraufzüge, vereinfachte Güteraufzüge usw. Der Arbeitgeber muss nach den §§ 4 und 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung an seinen aufzugstechnischen Anlagen und dem Umfeld in Wechselwirkung vornehmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Element des Arbeitsschutzmanagements und nach dem im Anhang 7.2 befindlichen Ablaufschema der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchzuführen. Als Ergebnis können ggf. Umrüstmaßnahmen oder verkürzte Prüfungsintervalle erforderlich werden. Zudem müssen in der Gefährdungsbeurteilung die Fristen für wiederkehrende Prüfungen festgelegt werden. Diese betragen: • bei überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen nach Aufzugsrichtlinie bzw. 12. ProdSV höchstens 2 Jahre (gemäß § 15 Abs. 13 BetrSichV) und sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen sowie • bei überwachungsbedürftigen Maschinen zum Heben von Personen nach Maschinenrichtlinie bzw. 9. ProdSV höchstens 4 Jahre (gemäß § 15 Abs. 14 BetrSichV) und sind durch eine ZÜS durchzuführen. Bei Aufzugsanlagen ohne Personenbeförderungen nach Maschinenrichtlinie bzw. 9. ProdSV werden die Prüffristen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt und können durch eine „befähigte Person“ gemäß den Anfor- AUFZUG 2014 AMEV 53 derungen der TRBS 1203 (z. B. Fachfirma, Ing-Büro, etc. s. auch §7 BetrSichV) durchgeführt werden. Empfehlung: Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) schreibt jährliche wiederkehrende Prüfungen für diese Anlagen durch einen Sachkundigen entsprechend BGV D 8 vor. Weitere Hilfen zur Anwendung der BetrSichV bieten die turnusmäßig aktualisierten „Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung“ des LASI (Länderausschuss für Arbeitssicherheit) an. 6.2 Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 ist vom Arbeitgeber durchzuführen. Dies kann nach den organisatorischen Vorgaben der Amtsleiter, eine Liegenschaftsverwaltung oder ein Bürgermeister sein. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann durch Beschäftigte des Arbeitgebers vorgenommen werden (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) bzw. den Sicherheitsbeauftragten). Die Beurteilung gliedert sich in zwei Teile auf: a) Sicherheitstechnische Bewertung gemäß § 15 BetrSichV, für Aufzugsanlagen, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb waren (s. Anhang 7.3.1) und für alle anderen Aufzugsanlagen (s. Anhang 7.3.2) und b) Bewertung des Gefährdungspotentials, das durch die Wechselwirkung der Aufzugsanlage und sonstige Hebezeuge mit ihrem Umfeld entsteht (s. Anhang 7.2). Über die Festlegung der Verfahrensinhalte zur Gefährdungsbeurteilung gibt es keine einheitliche Regelung und kann im Umfang und ihrer Ausführung länderspezifisch unterschiedlich sein. Im Anhang 7.3 und 7.4 sind Musterchecklisten zu a) und b) als Empfehlung enthalten. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass der bisherige gesetzliche Sicherheitsstandard von bestehenden Aufzugsanlagen zumindest die Sicherheitsanforderungen des Anhang I der BetrSichV genügt. Somit besteht unter Beachtung des § 27 Abs 3 BetrSichV keine generelle Verpflichtung, vorhandene Aufzugsanlagen sicherheitstechnisch nachzurüsten, wobei dieses von Fall zu Fall zu entscheiden und vom nachzurüstenden Umfang abhängig ist (z. B. fehlender Notruf). Dieses wurde im Rahmen einer Sitzung des Unterausschusses 4 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) festgelegt, wonach eine generelle Nachrüstpflicht an vorhandenen Aufzügen abgelehnt wird. Daher steht auch keine auf Basis der DIN EN 81-80 „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge“ erstellte länderübergreifende Umsetzungsempfehlung zur Verfügung. Jedoch kann die nicht harmonisierte DIN EN 81-80 für eine entsprechende Bewertung über mögliche sicherheitsrelevante Nachrüstungen als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Prinzipiell ist die sicherheitstechnische Verbesserung durch technische Maßnahmen den organisatorischen Maßnahmen vorzuziehen. 54 AMEV 6.3 Instandhaltung und Service Gemäß BetrSichV ist der Betreiber einer Aufzugsanlage verpflichtet, die Anlage in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten. Dazu sind gem. DIN 31051 neben der Inspektion und Wartung auch notwendige Instandsetzungen sowie ggf. erforderliche Verbesserungen zur Steigerung der Funktionssicherheit an der Anlage durchzuführen. Darüber hinaus hat er einen Bereitschaftsdienst zu gewährleisten, der sowohl zur Störungsbeseitigung als auch zur Personenbefreiung befähigt ist. Ebenfalls hat er die Vorgaben für die wiederkehrenden Prüfungen vorzugeben, welche durch eine ZÜS durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass jede Aufzugsanlage hinsichtlich des erforderlichen Instandhaltungs-/Wartungsumfanges und –zyklus für sich zu betrachten ist. Abhängigkeiten bestehen im Wesentlichen von: • • • • Benutzungshäufigkeit (Fahrtenzahl) Betriebsbedingungen (Umgang mit der Anlage und den Belastungszuständen) Technischer Ausstattung und Umgebung der Anlage Alter und Zustand der Anlage (bei bestehenden Anlagen) Die notwendigen Tätigkeiten legt das Instandhaltungsunternehmen auf der Grundlage der von ihm durchzuführenden systematischen Instandhaltungskontrollen unter Berücksichtigung der vom Errichter neuer Aufzugsanlagen nach DIN EN 13015 zu erstellenden Instandhaltungsanweisung fest. In Zusammenhang mit Angebotseinholung für bestehende Anlagen sind die notwendigen Tätigkeiten von der Vergabestelle unter Berücksichtigung vorhandener Instandhaltungsanweisungen und der Aufzugsbeschreibung entsprechend der DIN EN 13015 zu definieren. All diese Leistungen können bis auf wenige Ausnahmen nicht von eigenem Personal erbracht werden und sind einer geeigneten Instandhaltungsfirma (z. B. Montagebetrieb, Anlagenhersteller, etc.) zu übertragen. Zur Anwendung wird das Vertragsmuster „Aufzug-Service“ empfohlen. 6.4 Notruf und Befreiungsdienst Der Betreiber muss gemäß § 12 Abs. 4 BetrSichV sicherstellen, dass auf die Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht von einer beauftragten Person (s. TRBS 3121) durchgeführt werden. Eine Konkretisierung der zu erfüllenden technischen und organisatorischen Mindestanforderungen für Notrufe in Aufzugsanlagen ist im Anhang A der TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln“ aufgeführt. So soll beispielsweise die Zeit von Notrufabgabe bis Eintreffen der Hilfe leistenden Person an der Anlage 30 Minuten nicht überschreiten. Mit der möglichen Aufschaltung an ein Fernnotrufsystem mit Ferndiagnose gemäß DIN EN 81 - 28 wird ebenfalls die Forderung aus der BetrSichV erfüllt. Jeder Notruf mit Notbefreiung ist im Aufzugsbuch zu dokumentieren. AUFZUG 2014 AMEV 55 6.5 Regelmäßige Kontrollen und Beaufsichtigung der Aufzugsanlage durch den Betreiber Nach TRBS 3121 hat der Betreiber eine oder mehrere beauftragte Personen zu bestimmen, die die Aufzugsanlage regelmäßig kontrollieren und beaufsichtigen. Die durchzuführenden Kontrolltätigkeiten sowie die Anforderungen an die beauftragten Personen sind in der TRBS 3121 enthalten. Die Häufigkeit der Kontrollen ist in der sicherheitstechnischen Bewertung festzulegen. Für normal belastete Aufzüge (Ziffer 7.10, Tabelle 1) in einem Verwaltungsgebäude dürfte ein 1-wöchiger Zyklus angemessen sein. Die Durchführung der regelmäßigen Kontrollen ist zu dokumentieren. Empfohlen wird, sie beim Aufzugsbuch aufzubewahren. 6.6 Weitere Pflichten des Betreibers Der Betreiber ist verpflichtet, ein Aufzugsbuch zu führen, welches die EGKonformitätsbescheinigung, die Abnahmeunterlagen, die Wartungsunterlagen sowie die besonderen Vorkommnisse und die Prüfbescheinigungen der wiederkehrenden und dazwischen liegenden Prüfungen beinhaltet. Das Aufzugsbuch sowie der Entriegelungsschlüssel sind vor Ort beim Aufzug vorzuhalten. Die vorgeschriebenen wiederkehrenden und dazwischen liegenden Prüfungen an der Aufzugsanlage sind nach Vorgabe der BetrSichV zu veranlassen. Bei wesentlichen Mängeln, durch die eine Gefährdung für Beschäftigte oder Dritte nicht auszuschließen ist, ist die Aufzugsanlage unverzüglich abzuschalten und gegen Wiedereinschaltung zu sichern sowie eine sicherheitstechnische Beurteilung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vornehmen zu lassen. Unfälle und Schadenereignisse mit der Aufzugsanlage sind gemäß §18 BetrSichV bei der länderspezifischen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Aufzug ist außer Betrieb zu setzen und darf erst nach Freigabe durch die Aufsichtsbehörde wieder in Betrieb genommen werden. 6.7 Energieeffizienter Betrieb Das Blatt 1 der VDI 4707 klassifiziert neue Aufzugsanlagen für 5 Nutzungskategorien (-intensitäten) in die Energieeffizienzklassen A bis G. Maßgebliche Kriterien für die Zuordnung sind der Leistungsbedarf des Aufzugs im Stillstand sowie sein Energiebedarf im Fahrbetrieb. In der Tabelle B1 der VDI 4707 Blatt 1 (s. Anhang 7.11) werden Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs im Stillstands- und Fahrmodus aufgelistet. Durch Abschalten von Verbrauchern im Stillstand (insbesondere der Kabinenbeleuchtung) sowie durch die Wahl energieeffizienter Aufzugskomponenten und bei größeren Antriebsleistungen und hoher Nutzungsintensität von Antrieben mit Energierückspeisung kann der Energieverbrauch neuer und auch zu modernisierender Aufzugsanlagen deutlich reduziert werden. 56 AMEV 6.8 Wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen nach §15 BetrSichV und TRBS 1201 Teil 4 Aufgrund der Harmonisierung der Prüforganisationen tritt im Rahmen der Betreiberpflichten die Notwendigkeit der Beauftragung einer zugelassenen Prüforganisation für die Prüfung nach BetrSichV § 15 auf. Im Zusammenhang mit der fachtechnischen Auswahl von geeigneten, in dem jeweiligen Bundesland akkreditierten ZÜS (siehe Internetseiten des BAuA), sind Themen wie Leistungsumfang, Haftung und Kosten in jedem Fall im Vorfeld zu klären. Sind eine größere Anzahl von Aufzugsanlagen zu prüfen, können im Rahmen eines Wettbewerbes unter den akkreditieren ZÜS`en u. U. wirtschaftliche Preise für die Prüfungen erzielt werden. Auf nachfolgende Punkte sollte bei einer Angebotseinholung geachtet werden. Die Vereinbarung der VOL als Vertragsgrundlage wird empfohlen. Notwendiger Leistungsumfang: Prüfungen und Dokumentation nach § 15 BetrSichV bestehend aus: - Prüfung auf Übereinstimmung der Aufzugsanlage mit den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften bzw. mit Vorschriften, die nachträglich verpflichtend wurden - Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile unter Beachtung zulässiger Abnutzung auf ihre Betriebssicherheit bzw. Gefahr für Leben und Gesundheit von Aufzugsbenutzern und / oder Instandhaltungspersonal Mitwirkung des AG durch Bereitstellen von Hilfskräften und ggf. Hilfsmaterialien. Möglicher zusätzlicher Leistungsumfang: Sicherheitstechnische Bewertung nach AMEV Musterempfehlungen, Einweisen von beauftragten Personen für Befreiungsmaßnahmen, Überwachung der Prüffristen Haftung Übernahme der Haftung durch die ZÜS für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch die Tätigkeit der ZÜS verursacht werden. Kosten Detaillierte Aufschlüsselung für die Angebotsprüfung und um die tatsächlich beauftragen bzw. erbrachten Leistungen prüfen und vergüten zu können. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „TRBS 1201- 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen“ werden die Prüfanforderungen an Aufzugsanlagen im Rahmen der Prüfung vor Inbetriebnahme nach §14 BetrSichV, der wiederkehrenden Zwischenprüfung und der wiederkehrenden Prüfung nach §15 BetrSichV konkretisiert. Die Inhalte der wiederkehrenden Prüfung, welche durch einen Beauftragten einer zugelassenen Prüforganisation (ZÜS) erfolgt, sind Überprüfungen • • • • AUFZUG 2014 der Tragmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand Wirksamkeit des Notrufsystems sichere Funktion der Tragseil-Gewichtsausgleichseinrichtung ausreichende Wirksamkeit der mechanischen Bremsen AMEV 57 • • • • • • • ausreichende Treibfähigkeit bei Anlagen mit Treibscheibe Funktion der Fangvorrichtung Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtung gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegung Funktion und Wirksamkeit der Aufsetzvorrichtung Ansprechen der Druckbegrenzungseinrichtungen und Absinkverhinderungsvorrichtungen bei Anlagen mit Hydraulikantrieb Funktion der Puffer der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises und der sicheren elektrischen Anlagen und Betriebsmittel obliegt der ZÜS, wobei diese sich bei letztere auf die Prüfungen und Aussagen auf Dritter in Form einer Elektrofachfachkraft im Sinne von §2 Abs. 3 BGV A3 abstützen kann. Basis dieses Mindestprüfumgangs als Teilprüfung ist die Anwendung des „Protokolls zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4“ in Anlage 7.14 bzw. unter www.baua.de. Der Mindestprüfumfang gilt auch, wenn diese Prüfung durch die ZÜS selbst durchgeführt wird. 6.9 Sonstiges Prüfmanagement Zusätzlich zu den wiederkehrenden Prüfungen gemäß Pkt. 6.8 können zur Erhaltung der Betriebssicherheit und zur Absicherung des Qualitätsstandards der Aufzugsanlagen Prüfungen durch Prüforganisationen bzw. beauftragte Personen durchgeführt werden. Diese sollten jedoch im Einzelfall entsprechend vertraglich gebunden werden. Eine nähere Aufstellung ist in der Anlage „Liste Prüfmanagement“ aufgeführt (s. Anlage 7.12). 58 AMEV 7 7.1 Anhänge Vorschriften und Technische Regelwerke Europäische Richtlinien und Normen Aufzugsrichtlinie (AufzR) – 95/16/EG Maschinenrichtlinie (MaschR) – 2006/42/EG DIN EN 81 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 1 Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge Teil 2 Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge Teil 3 Elektrisch oder hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge Teil 21 Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden Teil 28 Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge Teil 31 Betretbare Güteraufzüge Teil 40 Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn Teil 41 Vertikale Plattformaufzüge für Behinderte Teil 43 Kranführeraufzüge Teil 58 Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren Teil 70 Zugänglichkeit von Aufzügen von Personen einschließlich Personen mit Behinderungen Teil 71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung Teil 72 Feuerwehraufzüge Teil 73 Verhalten von Aufzügen im Brandfall Teil 77 Aufzüge unter Erdbebenbedingungen Teil 80 Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge Teil 82 Regeln für die Erhöhung der Zugänglichkeit von bestehenden Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen CEN/TS 81-11 Auslegung zur Normenreihe EN 81 DIN EN 12015 Elektromagnetische Verträglichkeit – Störaussendung DIN EN 12016 Elektromagnetische Verträglichkeit – Störfestigkeit DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Instandhaltungsanweisungen DIN EN ISO 13857 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen ISO 4190 - 1 Lift (US: Elevator) Installation Part 1 (übertragen in DIN 15306 und DIN 15309) Ausblick: Entwürfe von Europäischen Richtlinien und Normen E DIN EN 81 E Teil 20 E Teil 22 E Teil 50 AUFZUG 2014 (Entwürfe, d. h. noch nicht offiziell über das Bundesarbeitsblatt veröffentlicht sind) Personen- und Lastenaufzüge (ersetzt Teil 1 und Teil 2, unterscheidet nicht mehr zwischen elektrischen und hydraulischen Aufzügen) Elektrische Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten AMEV 59 Nationale Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln für Beschaffung und Errichtung Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) 12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung – 12. ProdSV) Bauordnungen der Länder mit den brandschutztechnischen Anforderungen (LBO) einschließlich Verwaltungsvorschriften Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (WasgefStAnlV) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) Musterhochhausrichtlinie (MHHR) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) EnEV Energieeinsparverordnung DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 15306 Personenaufzüge für Wohngebäude DIN 15309 Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge DIN 18040 Teil 1 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen öffentlich zugängliche Gebäude Teil 2 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Wohnungen DIN 18090 Fahrschacht – Dreh- und Falttüren für Fahrschächte der Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 18091 Schachtschiebetüren für Fahrschächte der Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 18092 Vertikal-Schiebetüren für Kleingüteraufzüge DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige ATV DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V VDI 2566 Blatt 1 Schallschutz bei Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum Blatt 2 Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum VDI 4707 Blatt 1 Aufzüge – Energieeffizienz Blatt 2 Aufzüge – Energieeffizienz von Komponenten VDI 6004 Blatt1 Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung Hochwasser VDI 6013 Aufzüge, Fahrtreppen, Fahrsteige – Informationsaustausch mit anderen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung VDI 6017 Steuerung von Aufzugsanlagen im Brandfall VDMA 15303 Aufzüge Anschlussbedingungen der parallelen Schnittstelle an Umrichtern VDMA 15304 Instandhaltung von Aufzugsanlagen 60 AMEV StLB Bau 069 Standardleistungsbuch Bau des GAEB „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“, Leistungsbereich 069 Aufzüge Nationale Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln für Betrieb und Sicherheit Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitssicherheitsverordnung – BetrSichV) TRBS 1001 Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1101 Struktur und Anwendung 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen 1203 Befähigte Personen (Allgemeine Anforderungen) 1203 Teil 3 Befähigte Personen (Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen) 2111 Mechanische Gefährdungen (Allgemeine Anforderungen) 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen (Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen) 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz (Allgemeine Anforderungen) 2128 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung BGV A 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV D 8 Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte BGI 779 Berufsgenossenschaftliche Information über Montage, Demontage und Instandsetzung von Aufzugsanlagen Leitlinien zur BetrSichV des Unterausschusses (UA 4) des LASI AUFZUG 2014 AMEV 61 7.2 Gefährdungsbeurteilungsschema als Element des Arbeitsschutzmanagements Festlegung Betrachtungsbereich Aufzugsanlage/n mit Umfeld Gefährdungsermittlung (Ist – Zustand) Anwendung der Beurteilungskriterien z. B. BetrSichV, TRBS, DIN EN 81-Reihe, BGV, BGI, keine Gefahr Gefährdungsbeurteilung Schutzziel erreicht Gefahr gegeben zwingender Handlungsbedarf (sofort /später) Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) Erfolgskontrolle 62 AMEV ggfs., freiwillige Optimierung 7.3 7.3.1 7.3.2 Mustervorlagen „Sicherheitstechnische Bewertung“ Sicherheitstechnische Bewertung für Aufzugsanlagen, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb waren Sicherheitstechnische Bewertung für Aufzugsanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2003 (nächste beiden Seiten) AUFZUG 2014 AMEV 63 Sicherheitstechnische Bewertung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb waren auf Grundlage: Tabelle B 2 – Prüfliste für die Sicherheit bestehender Aufzüge nach DIN EN 81"80 „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen" und Lastenaufzüge“ ___________________________________________________________________ Betreiber: ____________________________________________ Straße: ____________________________ PLZ: ________________ Ort: ___________________________ Anlagen"Nr. _________________________________ Anlagendaten: Anlagestandort: _________________________ Hersteller: ___________________________ Prüfbuch Nr.: _________________ Modernisiert durch: ___________________________ Jahr: Anlagenart: Errichtervorschrift: Technische Daten: Gebäudenutzung: Nutzungsbetrieb Wartung: regelmäßige Kontrolle _________ Personenaufzug Personen"/Lastenaufzug Lastenaufzug Bettenaufzug Feuerwehraufzug Güteraufzug Kleingüteraufzug Hebebühne TGL EN 81"1 / 2 TRA AufzRL MaschRL Sonstige: __________________ Nennlast [kg] : ________ Nenngeschwindigkeit [m/s]: ________ Halte" / Ladestellen [Anz.]: ________ Förderhöhe [m]: __________ Antriebsart: Seil Besonderheiten: Keine Hydraulisch Seilhydraulisch Sonstige: __________________ Ja: _____________________________________________ Büro"/ Verwaltungsgebäude Wohn" / Geschäftshaus Senioren"/ Pflegeheim Sonstige: _________________________________________________ Krankenhaus Belastung [Fahrten / Monat] sehr gering [ 3.000 ] gering [ 6.000 ] normal [ 12.000 ] mittel [ 20.000 ] stark [ 30.000 ] hoch [ 60.000 ] Wartungsfirma: ________________________________ Wartungsintervall / Jahr 1x 2x Wartungsvertrag: AMEV DIN EN 13015 3x 4x 6x Keiner Sonstige: ___________________ _____x durch beauftragte Person nach TRBS 3121 betriebstäglich Prüfungen : Baujahr: _________ wöchentlich zweiwöchentlich monatlich Gemäß §27 Abs. 3 BetrSichV gelten die hisherigen Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen (ehem. Hauptprüfungen) einschl. dazwischenzwischenliegender Prüfungen (ehem. Zwischenprüfungen) bei ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand weiter für: 2 Jahre (nur Personenbeförderung) 4 Jahre (nur Güterbeförderung bis max. 1.000 kg) andere nach ___________________________________________ Unterschriften: ________________________________________________ ausgefüllt durch: _______________________________________________ Betreiber zutreffendes ankreuzen 64 AMEV __________________________ Ort, Datum __________________________ Ort, Datum Sicherheitstechnische Bewertung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2003 auf Grundlage: Tabelle B 2 – Prüfliste für die Sicherheit bestehender Aufzüge nach DIN EN 81"80 „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen" und Lastenaufzüge“ ___________________________________________________________________ Betreiber: ____________________________________________ Straße: ____________________________ PLZ: ________________ Ort: ___________________________ Anlagen"Nr. _________________________________ Anlagendaten: Anlagestandort: _________________________ Hersteller: ___________________________ Prüfbuch Nr.: _________________ Modernisiert durch: ___________________________ Jahr: Anlagenart: Errichtervorschrift: Technische Daten: Nutzungsbetrieb Wartung: regelmäßige Kontrolle Personen"/Lastenaufzug Lastenaufzug Bettenaufzug Feuerwehraufzug Güteraufzug Kleingüteraufzug Hebebühne TGL EN 81"1 / 2 TRA AufzRL Nennlast [kg] : ________ Antriebsart: Seil Besonderheiten: Keine MaschRL Sonstige: __________________ Nenngeschwindigkeit [m/s]: ________ Förderhöhe [m]: __________ Hydraulisch Seilhydraulisch Sonstige: __________________ Ja: _____________________________________________ Büro"/ Verwaltungsgebäude Wohn" / Geschäftshaus Senioren"/ Pflegeheim Sonstige: _________________________________________________ Krankenhaus Belastung [ Fahrten / Monat] sehr gering [ 3.000 ] gering [ 6.000 ] normal [ 12.000 ] mittel [ 20.000 ] stark [ 30.000 ] hoch [ 60.000 ] Wartungsfirma: ________________________________ Wartungsintervall / Jahr 1x 2x Wartungsvertrag: AMEV DIN EN 13015 3x 4x 6x Keiner Sonstige: ___________________ _____x durch beauftrage Person nach TRBS 3121 betriebstäglich Prüfungen : _________ Personenaufzug Halte" / Ladestellen [Anz.]: ________ Gebäudenutzung: Baujahr: _________ wöchentlich zweiwöchentlich monatlich Gemäß BetrSichV sind als wiederkehrende Prüfungen (ehem. Hauptprüfungen) einschließlich dazwischen"liegender Prüfungen (ehem. Zwischenprüfungen) bei ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand der Tragmittel folgende Höchstfristen vorgesehen: max. 2 Jahre nach §15 Abs. 13 max. 4 Jahre nach § 15 Abs. 14 andere nach ___________________________________________ Unterschriften: ________________________________________________ ausgefüllt durch: __________________________ Ort, Datum _______________________________________________ Betreiber __________________________ Ort, Datum ______________________________________________ Sachverständiger Der Prüffristermittlung wird zugestimmt __________________________ Ort, Datum Ja Nein zutreffendes ankreuzen AUFZUG 2014 AMEV 65 7.4 Klassifikation der Gefährdungsfaktoren für fördertechnische Arbeitsmittel / Aufzugsanlagen Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist zu unterschieden zwischen: • Nutzung lediglich durch Beschäftigte - Benennung von Wartungsfirma und –intervallen - Benennung der Stelle, die vorzunehmende Wartung, Störung usw. einleitet - Benennung der ständig besetzten Stelle, die auf Notrufe reagiert und Befreiungsmaßnahmen nach §12 BetrSichV einleitet - Benennung desjenigen, der Befreiung vornimmt - Sicherheitstechnische Bewertung (siehe Anhang 7.3) • - Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für beauftragte Personen Gilt nur für Anlagen vor dem Stichtag 01.01.2003 Betrachtet werden hierbei ausschließlich die Aufgaben der beauftragten Personen wie Außerbetriebnahme, Notrufannahme und Befreiung aus dem Fahrkorb gemäß TRBS 3121 Anmerkung: Die Anforderungen für beauftragte Personen einschließlich deren Unterweisungsvorgaben sind unter Pkt. 3.3 TRBS 3121 festgelegt • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für Beschäftige der Wartungsfirma bzw. für sachverständigen Prüfer der ZÜS - Es ist für die Beschäftigten von der Wartungsfirma bzw. von der ZÜS jeweils eine eigene arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung an der Aufzugsanlage durchzuführen. Diese Beurteilungen, deren Inhalt weit über die vorherigen Anforderungen hinausgeht, sind nicht durch den Aufzugsbetreiber zu veranlassen bzw. zu vergüten. Für die v. g. Kriterien sind auf den nachfolgenden Seiten Musterempfehlungen aufgeführt. Weitere Informationen über Gefährdungsbeurteilungen können aus dem Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung, Verlag Technik & Information, Gruber Mierdel entnommen werden. 66 AMEV Musterempfehlung Bericht über eine Gefährdungsbeurteilung Betreiber: Straße: PLZ / Ort: Für die Aufzugsanlage Nr.: am Standort: wurde gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in Sicherheitstechnische Bewertung nach § 15 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung eines Aufzuges und Gefährdungsbeurteilung für die beauftragte Personen. Diese Beurteilung einschließlich beigefügter Anlagen ist den Unterlagen der Anlage dauerhaft zu hinterlegen. Unterschriften: Durchgeführt durch: Ort, Datum Betreiber Ort, Datum Anmerkung: Die Wartungsfirma und die zugelassenen Überwachungsstellen müssen für ihre Beschäftigten bzw. sachverständigen Prüfer jeweils eine eigene arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für die Aufzugsanlage durchführen. Diese Beurteilungen sind nicht durch den Aufzugsbetreiber zu veranlassen bzw. zu vergüten. Anlagen: 1. Sicherheitstechnische Bewertung nach §15 BetrSichV 2. Gefährdungsbeurteilung - Nutzung eines Aufzuges 3. Gefährdungsbeurteilung – beauftragte Person 4. Erforderliche Maßnahmen AUFZUG 2014 AMEV 67 Gefährdungsbeurteilung Nutzung eines Aufzuges Wartung: Wartungsfirma: Wartungsintervall / Jahr 1x 2x 3x 4x 6x Name der einleitenden Stelle für vorzunehmende Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Notruf: Vorhandene Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle? Ja Nein Angabe der ständig besetzten Stelle Name der beauftragten Person, die die Befreiungsmaßnahmen aus dem Fahrkorb vornimmt Angabe der Zeit bis die Befreiungsmaßnahmen eingeleitet sind Sonstiges: Besteht eine Sprechverbindung zwischen Fahrkorb und Triebwerksraum? Ja Nein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Ist die geprüfte Anlage frei von Mängeln und Gefährdungen? Ja Nein erforderliche Maßnahmen sind in nachfolgender Tabelle festzulegen zutreffendes ankreuzen 68 AMEV Musterempfehlung Gefährdungsbeurteilung beauftragte Person gilt für Anlagen, die vor dem 01.01.2003 errichtet wurden Benennung der beauftragten Personen: Tätigkeitsumfang: Die Tätigkeit beinhaltet die Außerbetriebnahme der Anlage sowie die Annahme des Notrufes einschließlich der Befreiung aus dem Fahrkorb. Sofern der / die beauftragte Person auch Wartungsarbeiten an der Aufzugsanlage durchführen, reicht diese Beurteilung nicht aus. Schulung: Wurden die beauftragte Person von der Herstellerfirma/ dem Montagebetrieb in die Bedienung der Aufzugsanlage eingewiesen (Betriebs/Bedienungsanweisung)? Ja Nein Jahr: Schutz: Technisch: Haben nur beauftragte Personen Zugang per Schlüssel zum Triebwerksraum? Ja Nein Ist im Triebwerksraum eine ausreichende Beleuchtung vorhanden? Ja Nein Ist im Triebwerksraum ein Schutz bei elektrischen Anlagen gegen direktes Berühren vorhanden bzw. sind die beauftragten Personen auf die entsprechenden Gefahren hingewiesen worden? Ja Nein Sind an Treibscheiben und Seilrollen im Triebwerksraum ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen vorhanden bzw. die beauftragten Personen auf die entsprechenden Gefahren hingewiesen worden? Ja Personenbezogen: Nein Sind die beauftragten Personen darauf hingewiesen worden, dass bei Arbeiten im Triebwerksraum eng anliegende Kleidung und keine Handschuhe getragen werden? Ja Nein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Ist die geprüfte Anlage frei von Mängeln und Gefährdungen? Ja Nein erforderliche Maßnahmen sind in nachfolgender Tabelle festzulegen zutreffendes ankreuzen AUFZUG 2014 AMEV 69 Erforderliche Maßnahmen für die Aufzugsanlage Nr.: am Standort: Gefährdung/Mangel Realisierung Wer Wann Erforderliche Maßnahmen Unterschriften: 70 ausgefüllt durch: Ort, Datum Betreiber Ort, Datum AMEV Erledigt 7.5 7.5.1 Dimensionierung Definitionen Die Verkehrsberechnung ist Basis für die Dimensionierung von Aufzügen. Sie kann je nach Bedarf überschlägig nach 7.5.2 oder detailliert nach 7.5.3 erstellt werden. Für einfach strukturierte Verwaltungsgebäude reicht eine überschlägige Abschätzung der Größe und Anzahl der erforderlichen Aufzüge aus. Dabei werden unter Berücksichtigung des Fahrkorbfüllgrades die Anzahl und Leistung der Aufzüge sowie als weitere wesentliche Verkehrswerte die Förderleistung in 5 Minuten und die Zeitdauer eines Förderspiels (= Fahrkorbumlaufzeit) ermittelt. Detaillierte Verkehrsberechnungen ermitteln zusätzlich die mittlere Fahrkorbfolgezeit und die mittlere Wartezeit. Bei großen komplexen Gebäuden mit einer Vielzahl von Verkehrsströmen erfolgt die Ermittlung der Anzahl, Größe und Anordnung der Aufzüge mit Hilfe von Simulationsprogrammen durch Fachplaner. Die Förderleistung (F) gibt die max. Förderleistung innerhalb eines Fünf-MinutenIntervalls oberhalb der Einstiegsebene an. Die Berechnung einer 90-minütigen zu transportierenden Personenzahl ist wenig hilfreich, weil sie den Verkehr zu Ballungszeiten nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Anteile beziehen sich immer auf die Gesamtbelegung der Obergeschosse, wobei Urlauber, Kranke und Fußgänger bei der Aufstellung mitberücksichtigt sind. Die Zeitdauer je Förderspiel - Fahrkorbumlaufzeit (Z) gibt die Zeit an, die ein Aufzug für einen Umlauf bis zurück zur Ausgangshaltestelle benötigt. Sie enthält alle Türzeiten, Ein- und Ausstiegszeiten, Fahrzeiten inkl. Beschleunigung und Verzögerung, tatsächliche Fahrkorbbelegung sowie die Anzahl wahrscheinlicher Halte. Bei gleitender Arbeitszeit ist der Gegenverkehr erfahrungsgemäß mit einer Zeit von 20 Sekunden in die Fahrkorbumlaufzeit einzubeziehen. Gleiches gilt für das Anfahren des 1. UG`s als Tiefgarage, welches mit 15 Sekunden als Erfahrungswert berücksichtigt wird (zuzüglich 8 Sekunden für jedes weitere UG). Der Fahrkorbfüllgrad (P) wird ermittelt nach DIN EN 81-1 / 2, die einer Fahrkorbgrundfläche einer Nennlast zugeordnet ist. Die Nennlast ergibt sich aus der Anzahl der Personen, die in der Realität mit einem Fahrkorb maximal transportiert werden. Sie ist deutlich kleiner als die Gedrängelast mit maximaler Auslastung des Fahrkorbs (s. Anhang 7.6.1 und 7.6.2) Die mittlere Fahrkorbfolgezeit (K) gibt die Zeit zwischen Abfahrt eines Fahrkorbes und Ankunft des nächsten in der Haltestelle an. Sie wird ermittelt aus Fahrkorbumlaufzeit durch Anzahl der Aufzüge pro Gruppe. Die mittlere Wartezeit (W) gibt die Zeit an, die durchschnittlich vor einem Aufzug gewartet werden muss. Sie ist abhängig von der Fahrkorbfolgezeit. Die mittlere Wartezeit sollte im Hauptzugangsbereich (i. d. Regel das EG) auch bei Spitzenbetrieb im Durchschnitt nicht mehr als 25 Sekunden betragen, da sonst Staubildung zu erwarten ist. AUFZUG 2014 AMEV 71 7.5.2 Überschlägige Verkehrsberechnung Vor einer überschlägigen Verkehrsberechnung sollte vor allem bei kleineren Projekten geprüft werden, ob andere vorherrschende Faktoren zu berücksichtigen sind. So kann z. B. bei Gebäuden mit nur einem Obergeschoss der Einbau eines Aufzugs mit 630 kg Nennlast erforderlich sein, da nur auf diese Weise das Obergeschoss für Rollstuhlfahrer erschlossen werden kann, wenn nicht durch die jeweilige LBO andere Anforderungen dagegen stehen. In anderen Fällen können besondere Transportaufgaben den Einbau eines Aufzuges erfordern, der für den reinen Personentransport eigentlich überdimensioniert ist. Bei Durchführung einer überschlägigen Verkehrsberechnung ist zunächst abzuschätzen, wie viele Personen den Aufzug benutzen werden und in welchem Zeitraum diese Personen in die oberen Stockwerke zu transportieren sind. Es kann überschlägig angenommen werden, dass a) erst ab dem zweiten Obergeschoss regelmäßig 80% der Gebäudebenutzer den Aufzug verwenden und b) der Fahrkorb nur mit 75% der zulässigen Personenzahl belegt wird. Für den Zeitraum, in dem die Gebäudenutzer in die oberen Stockwerke zu transportieren sind, muss zwischen festem Arbeitsbeginn und gleitender Arbeitszeit unterschieden werden. In ersterem Fall kann von 15 bis 20 Minuten ausgegangen werden. Bei gleitender Arbeitszeit kann aus der örtlichen Regelung die Differenz zwischen frühestem und spätestem Beginn der Arbeitszeit als zur Verfügung stehender Zeitraum angenommen werden. Mit diesen beiden Angaben kann ermittelt werden, wie viele Personen je Minute über den Aufzug das Gebäude betreten werden. Beispiel 1 Gegeben ist ein Gebäude mit 6 Stockwerken (EG und 1. bis 5. OG) mit je 80 Personen und 3,5 m Geschosshöhe sowie mit gleitendem Arbeitszeitbeginn über 1,5 Stunden. Gesucht werden die erforderliche Anzahl und Größe der Aufzüge. Rechenschritt 1: Förderleistung Annahme: Rund 80 % der Personen in den oberen 4 Geschossen (2. bis 5. OG) benutzen den Aufzug zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes. Anzahl Personen: 4 Stockwerke * 80 Personen / Stockwerk * 80 % / 100 % = 256 Personen Förderleistung: 256 Personen / 90 Minuten = 2,84 Personen / Minute Die erforderliche Förderleistung beträgt rund 3 Personen / Minute. 72 AMEV Rechenschritt 2: Zeit je Förderspiel Annahme: Die Fahrzeit von Haltestelle zu Haltestelle kann aus der Fahrgeschwindigkeit nach Anhang 7.6.3 (typisch 1,0 m/s) und der Förderhöhe errechnet werden. Hinzu kommt ein Zuschlag für Beschleunigen und Verzögern, Öffnen und Schließen der Türen und Aus- bzw. Einsteigen der Personen von ca. 10 Sekunden je Halt. Die mittlere Förderhöhe ist ein Mittelniveau der vier Stockwerke zwischen dem zweiten und vierten OG, ist also ein fiktives 3 ½-tes Stockwerk. Beim Befüllen eines Gebäudes kann davon ausgegangen werden, dass von den oberen Haltestellen während eines Förderspiels nicht jede Haltestelle, sondern nur jede zweite Haltestelle angefahren wird. Somit sind 3 Halte (EG und zwei in den oberen Geschossen) vorzusehen. Mittlere Förderhöhe: 3,5 Stockwerke * 3.5 m / Stockwerk = 12,25 m Fahrzeit (ohne Halte): 12,25 m / 1,0 m/s * 12,25 s * 2 =24,5 s Fahrzeitzuschlag Halte: 3 Halte * 10 s = 30 s Fahrzeit je Förderspiel: 24,5 s + 30 s = 54,5 s Die Fahrzeit je Förderspiel beträgt danach rund 1 Minute. Rechenschritt 3: Personenzahl je Förderspiel Aus der Förderleistung und der Zeit je Förderspiel kann die Anzahl der Personen je Förderspiel bestimmt werden. Personen je Förderspiel: 3 Personen / Minute * 1 Minute / Förderspiel = 3 Personen / Förderspiel Rechenschritt 4: Anzahl und Größe der Aufzüge Mit der errechneten Anzahl der Personen je Förderspiel können die erforderliche Größe des Aufzugs / der Aufzugsanlage und deren Anzahl bestimmt werden. Annahme: Der Fahrkorb wird in der Regel mit 75% der zulässigen Personenzahl belegt. Demnach wäre für die Beförderung von 3 Personen / Förderspiel ein Fahrkorb für 4 Personen (Nennlast 320 kg) ausreichend. Unabhängig von diesem Rechenergebnis ist jedoch wegen der Anzahl der Vollgeschosse und der Forderung nach barrierefreier Erschließung je nach LBO ein Aufzug für 8 bzw. 13 Personen (Nennlast 630 kg bzw. 1.000 kg) erforderlich. Alternative: Bei einem Ergebnis von z. B. 12 Personen je Förderspiel könnte überlegt werden, ob anstelle eines Aufzuges nicht eine Aufzugsgruppe mit zwei Aufzügen sinnvoller ist. Jeder Aufzug aus der Gruppe müsste dann die Hälfte, also 6 Personen/Förderspiel bewältigen. Bei einem Füllgrad von 75% müsste jeder Fahrkorb dann für 8 Personen ausgelegt sein (Nennlast 630 kg). Aber auch hier wäre zu beachten, ob nach LBO mindestens einer der Aufzüge größer zu dimensionieren ist. AUFZUG 2014 AMEV 73 7.5.3 Detaillierte Verkehrsberechnung Die detaillierte Verkehrsberechnung betrachtet vor allem den morgendlichen Füllbetrieb (Gebäudefüllzeit) und den in beiden Richtungen ausgeglichenen Tagesbetrieb (Gegenverkehr), der bei Bürogebäuden zur Mittagszeit zu starker Belastung der Aufzugsanlagen führen kann (Kantine im Dach- oder Erdgeschoss). Wenn der morgendliche Füllbetrieb eine ausreichende Förderleistung erbringt, dann ist der Tagesbetrieb in der Regel zufriedenstellend sofern dabei keine Aufzüge für Sondernutzungen gesperrt sind. Folgende Einflüsse auf den Füllbetrieb sind bei der Berechnung der Förderleistung zu berücksichtigen: Maximalbelegung, Aufgabenart der nutzenden Behörde (Publikumsverkehr), Dienstbeginn, Lage und Anzahl der Eingänge, Tiefgaragen. Die Bürozeit bestimmt die Länge der Gebäudefüllzeit. Da die flexible Arbeitszeitregelung weit verbreitet ist, kann in der Regel mit einer Gebäudefüllzeit von ca. 90 Minuten ausgegangen werden. Hieraus ergibt sich ein gebäude- und belegungsspezifisches Verkehrsprofil mit mehreren Spitzen. Dieser Spitzenbetrieb ist für die Berechnung der Förderleistung zugrunde zu legen, um Staubildung in der Eingangsebene zu vermeiden. Hierbei muss mit Gegenverkehr während des Füllbetriebes gerechnet werden, weil Personen schon im Gebäude sind. Eine feste Anfangszeit für die gesamte Belegschaft oder feste Zeiten für Publikumsverkehr haben eine kurze Füllzeit zur Folge, wodurch für einen kurzen Zeitraum eine hohe Förderleistung erforderlich ist (evtl. mehr Aufzugskapazität notwendig). Beispiel 2 Gegeben ist ein Verwaltungsgebäude mit Kantine (EG), Tiefgarage (UG) und nachstehender Personenbelegung sowie gleitendem Arbeitszeitbeginn über 1,5 Stunden. Der Publikumsverkehr ist vernachlässigbar. Es gibt einen Haupteingang und zwei Nebeneingänge. Die maximale Förderhöhe beträgt ca. 25,0 m. 74 Etage Belegungszahl 7. OG 6. OG 5. OG 4. OG 3. OG 2. OG 1. OG EG UG Summe 5 56 109 112 115 123 132 124 151 Stellplätze AMEV Raumreserve 0 11 16 10 2 4 5 6 Nominelle Belegungszahl 5 67 125 122 117 127 137 130 0 830 Gesucht werden die erforderliche Anzahl (n) und Größe der Aufzüge. Rechenschritt 1: Fahrkorbumlaufzeit Im Gebäude sind 830 Bedienstete beschäftigt, von denen sich 130 im Erdgeschoss befinden. Daher ist mit 700 Bediensteten weiter zu rechnen. Bei festem Arbeitsbeginn sind alle Bediensteten innerhalb von 20 Minuten oder 25 % der Bediensteten in 5 Minuten zu befördern. Bei gleitendem Arbeitsbeginn sind alle Bediensteten innerhalb von 90 Minuten zu befördern. Die Fahrkorbumlaufzeit (Z) ist die Fahrzeit je Förderspiel und wird wie folgt ermittelt: Z = 2 * h/v + c * P + H * (t1 + t2). h = mittlere Hubhöhe (m) = tatsächliche Höhe * Faktor; Faktor aus Anhang 7.6.2 Die tatsächliche Hubhöhe ist ein rechnerisches Maß der Förderhöhe, abzüglich der Geschosse, die für die Berechnung der Fahrkorbumlaufzeit unwichtig sind (z. B. wenig genutztes Keller- und Dachgeschoss). Förderhöhe = Maß OKFF unterste Haltestelle bis OKFF oberste Haltestelle. h = 22,0 m * 0,95 = 21,0 m (nur UG bis 6. OG, da 7. OG wenig besetzt) v = Nenngeschwindigkeit (m/s) nach Anhang 7.6.3 Die Nenngeschwindigkeit beeinflusst nicht nur die Förderleistung, die Umlauf-, Warte- und Fahrzeiten, sondern auch in erheblichem Maße die Art des Antriebes und die Energiekosten. Eine Erhöhung ist nur in begrenztem Maße sinnvoll. v = 1,6 m/s c = Zeit für das Ein- und Aussteigen eines Benutzers (s/Person). Aus Erfahrung werden folgende Zeiten angesetzt: bei Aufzügen mit lichter Türweite von 800 - 1.000 mm und bei allen Tiefkörben = 2,0 bis 2,5 s/Person bei Aufzügen mit lichter Türweite von 1.100 mm und mehr und bei Aufzügen, die nicht tiefer als breit sind = 1,5 bis 2,0 s/Person c = 2,0 s/Person P = Fahrkorbfüllgrad (Personen) nach Anhang 7.6.2 Hinweis: Nachfolgend wird mit 2 Aufzuggrößen parallel gerechnet: P = 6 Personen (Aufzug 630 kg) P = 10 Personen (Aufzug 1000 kg) H = Anzahl der wahrscheinlichen Halte nach Anhang 7.6.2 Die Zahl der wahrscheinlichen Halte ist abhängig von der Anzahl der Obergeschosse und dem Fahrkorbfassungsvermögen bei etwa gleicher Stockwerksbelegung. In Sonderfällen (vorhandene starre Aufzugsteuerungen) ist stattdessen die Anzahl der Programmhalte einzusetzen (Anzahl der Haltestellen in Obergeschossen + 1). H = 5,2 (Aufzug 630 kg) H = 6,3 (Aufzug 1.000 kg) AUFZUG 2014 AMEV 75 t1 = Verlustzeit für Beschleunigung und Verzögerung (s) nach Anhang 7.6.4 Die Verlustzeit ist stark abhängig von den verwendeten Antrieben und den zulässigen Maximalwerten für Beschleunigung und Beschleunigungsänderung. t1 = 3,0 s; t2 = Zeiten für das Öffnen, Offenhalten und Schließen der kraftbetätigten Türen (s) t2 = (tauf + toffen) + tzu nach Anhang 7.6.5 t2 = (3,0 s)+ 4,0 s = 7,0 s Z = 2 * h/v + c * P + H * (t1 + t2) Aufzug 630 kg: Z = 2 * 21,0 m / 1,6 m/s + 2,0 s/Pers. * 6 Pers. + 5,2 * (3,0 s + 7,0 s) = 90,25 s Aufzug 1000 kg: Z = 2 * 21,0 m / 1,6 m/s + 2,0 s/Pers. * 10 Pers. + 6,3 * (3,0 s + 7,0 s) = 109,25 s Zuzüglich der Erfahrungswerte für Anfahren der Tiefgarage und für Gegenverkehr: Z = 90,25 s + 15 s + 20 s = 125,25 s (Aufzug 630 kg) Z = 109,25 s + 15 s + 20 s = 144,25 s (Aufzug 1000 kg) Rechenschritt 2: Förderleistungen (bezogen auf ein 5-Min.-Intervall) Ftats. = tatsächliche Förderleistung = P / Z * 300 Sek. (= 5 Minuten) Aufzug 630 kg: Ftats. = 6 Personen / 125,25 s * 300 = 14,4 Personen / 5 Minuten Aufzug 1000 kg: Ftats. = 10 Personen / 144,25 s * 300 = 20,8 Personen / 5 Minuten Erforderliche Förderleistung (je 5-Min.-Intervall) Ferf. = Belegungszahl / Gleitzeitphase * 5 Ferf. = 700 Personen /90 Min. *5 = 39 Personen / 5 Minuten Rechenschritt 3: Art und Anzahl der Aufzüge n = Anzahl erforderliche Aufzüge = Ferf. / Ftats. Aufzug 630 kg: n = 39 Pers. / 5 Minuten / 14,4 Personen / 5 Minuten = 2,71 ≈ 3 Aufzug 1000 kg: n = 39 Pers. / 5 Minuten / 20,8 Personen / 5 Minuten = 1,88 ≈ 2 Rechenschritt 4: Mittlere Fahrkorbfolgezeit und Wartezeit K = mittlere Fahrkorbfolgezeit pro Gruppe = Z / n K = 125,25 s / 3 ≈ 41,75 s (Aufzug 630 kg) K = 144,25 s / 2 ≈ 72,13 s 76 (Aufzug 1000 kg) AMEV W = mittlere Wartezeit = K * 0,5 W = 41,75 s * 0,5 ≈ 20 s (Aufzug 630 kg) W = 72,13 s * 0,5 ≈ 36 s (Aufzug 1000 kg) Danach ist für das Verwaltungsgebäude eine Gruppe von 3 Personenaufzügen mit 630 kg oder 2 Personenaufzügen mit 1.000 kg notwendig. Aufgrund der Förderhöhe von 25,00 m muss mindestens ein Aufzug für Krankentragen (1,10m * 2,10m ≅ 1.000 kg) ausgelegt sein. Aus Kostengründen würde der Einsatz von zwei Aufzügen mit 1.000 kg reichen. Unter Berücksichtigung der zwei Nebeneingänge und einer möglichst kurzen Wartezeit von maximal 25 Sekunden wird der Einsatz von zwei Aufzügen mit 630 kg im Haupteingang und einem Aufzug mit 1000 kg in einem der Nebeneingänge empfohlen. 7.5.4 Berechnungshilfe Zur übersichtlichen Darstellung der Ergebnisse und schnelleren Auswahl der errechneten Aufzugsparameter empfiehlt es sich, eine Excel-Tabelle für den iterativen Lösungsprozess zu erstellen (siehe Anhang 7.6.6). Wie die Tabelle zeigt, können hier verschiedene Aufzugsgrößen durchgerechnet werden. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Aufzüge mit den entsprechenden Wartezeiten. Zuschläge zu Öffnungs- und Schließ- sowie Verlustzeiten können variiert werden. Auswirkungen zu Personenzahlen aus Tiefgarage und wenig frequentierten Geschossen beeinflussen das Berechnungsergebnis. Da die Planung von Aufzugsanlagen generell eine Frage von Kosten, Platzbedarf und Komfort ist, die einvernehmlich mit dem Objektplaner diskutiert werden muss, sollte überlegt werden, ob eher mehrere kleine Aufzugsanlagen (höhere Flexibilität, mehr Komfort, geringere Wartezeiten ) oder nur einzelne große Anlagen zum Einsatz kommen. Diese Kriterien sind mit der Gesamtkonzeption der Gebäudeplanung zu diskutieren. Beiliegende Tabelle liefert hierbei schnelle Ergebnisse, die mit den Projektbeteiligten konkret diskutiert werden können. Die Excel-Tabelle als Berechnungshilfe aus Anhang 7.6.6 steht auf der AMEV Seite zum Download bereit. AUFZUG 2014 AMEV 77 7.6.1 Fahrkorbfüllgrad Die abgebildeten Personen sind mittelgroß und 16 bis 60 Jahre alt. Somit entsprechen diese Maße rund 50 % der Menschen. Person mit AktenKoffer ~ 0,35 m² Normalperson ~ 0,25 m² Beispiel 630 kg Personen-/Lastenaufzug 8 Personen Gedrängelast = 100 % 6 Personen tats. Auslastung = 75 % Bei Beförderung von Personen mit Aktenkoffern kann die Auslastung bis auf 60% absinken. 78 AMEV 7.6.2 Zahl wahrscheinlicher Halte Zahl der wahrscheinlichen Halte "H" einschließlich Erdgeschoß und mittlere Förderhöhe "h" von Personenaufzügen bei etwa gleicher Stockwerksbelegung 630 kg 800 kg 1000 kg 1275 kg 1600 kg maximale Auslastung des Fahrkorbes (Personen) 8 10 13 16 21 Zahl d.Obergeschosse 6 = 75 % 7 = 70 % 10 = 77 % 12 = 75 % 15 = 71 % 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 22 24 26 28 30 3,7 4,3 4,7 5,0 5,2 5,4 5,6 5,7 5,8 5,9 6,0 6,0 6,1 6,1 6,2 6,2 6,3 6,3 6,4 6,4 6,5 6,5 6,5 3,8 4,5 5,0 5,3 5,6 5,9 6,1 6,2 6,4 6,5 6,6 6,7 6,7 6,0 6,9 6,9 7,0 7,0 7,1 7,2 7,2 7,3 7,3 3,9 4,7 5,3 5,8 6,3 6,6 6,9 7,1 7,3 7,5 7,7 7,8 7,9 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8 8,9 3,9 4,8 5,5 6,0 6,5 6,9 7,2 7,5 7,8 8,0 8,2 8,3 8,5 8,6 8,7 8,8 8,9 9,0 9,2 9,3 9,4 9,5 9,6 4,0 4,9 5,7 6,4 7,1 7,6 8,1 8,5 8,8 9,1 9,4 9,7 9,9 10,1 10,3 10,4 10,6 10,7 11,0 11,2 11,4 11,5 11,7 zusätzliche Faktoren * tatsächliche Auslastung des Fahrkorbes (Personen) h = 0,90 x h = 0,95 x tatsächlicher Förderhöhe tats. Förderhöhe h=1x tats.Förderhöhe * Mit diesen Förderhöhen wird die tatsächliche Förderhöhe korrigiert AUFZUG 2014 AMEV 79 7.6.3 Nenngeschwindigkeit für Standardaufzüge Zahl der Haltestellen (X) ohne die Bezugshaltestelle (X - 1) Nenngeschwindigkeit [m/s] Elektrisch: Hydraulisch: Bis 3 1,0 0,63 3 bis 5 1,0 ≤ 1,0 5 bis 10 1,6 / 10 bis 15 2,0 / ≥ 2,5 / >15 7.6.4 Verlustzeiten für Beschleunigung und Verzögerung Nenngeschwindigkeit [m/s] 1,0 2,5 1,6 3,0 2,0 3,5 2,5 4,0 Hydraulisch: 0,63 4,0 mit Anfahrventil und Stern-DreieckAnlauf des Motors 1,0 5,0 Elektrisch: 7.6.5 Zeiten für das Öffnen, Offenhalten und Schließen von kraftbetätigten Türen Türart und Türbreite Mittig öffnende Türen (zentral öffnend) Türbreiten bis 900 mm Türbreiten größer 900 mm Einseitig öffnende Türen (Teleskop) Türbreiten bis 1.000 mm Mittig / Einseitig öffnende Türen 1 Zeit (t auf + tzu) [s] 1 3 4,5 6 Zeit toffen [s] Variabel von 2 bis 6 Sekunden 80 Verlustzeit t1 [s] 4 Die Öffnungszeiten können um ca. 1,5 Sekunden verkürzt werden, wenn das Öffnen bereits beim Einfahren innerhalb der Entriegelungszone in die Haltestelle beginnt. AMEV 7.6.6 Tabelle Vergleich Aufzugsverkehrsberechnungen Rechenbeispiel gemäß Abschnitt 7.5.3 Grundangaben Einfluß Tiefgarage mit Zuschlag Quelle Bezeichnung Geschosse/ Anzahl Haltestellen Rechnerische Geschosse Gebäudehöhe Förderhöhe Anzahl Personen Personen im EG Anzahl Personen über Tiefgarage Gleitzeit Zeit Ein-/Aussteigen ( Sekunden ) Geschwindigkeit wahrscheinl. Halte Aufzugsgröße ( Personen ) Nennlast Füllgrad Verlustzeit Türzeit 9 6 25 21 830 130 120 ja c aus Formel Z Anhang 7.6.3 Anhang 7.6.2 Anhang 7.6.2 Anhang 7.6.2 Anhang 7.6.1 +2 Anhang 7.6.4 Anhang 7.6.5 9 6 25 21 830 130 120 ja 2 1,6 5,2 8 630 kg Einfluß Tiefgarage nach F erf ohne Zuschlag 9 6 25 21 830 130 120 ja 2 1,6 5,6 10 800 kg 9 6 25 21 830 130 120 9 6 25 21 830 130 120 ja 2 1,6 6,3 13 1000 kg ja 2 1,6 6,5 16 1275 kg 9 6 25 21 830 130 120 ja 2 1,6 5,2 8 630 kg 2 1,6 6,3 13 1000 kg 6 3 7 7 3 7 10 3 7 16 3 7 6 3 7 10 3 7 38,89 90,25 38,89 96,25 38,89 109,25 38,89 123,25 45,56 90,25 45,56 109,25 20 15 125,25 20 15 131,25 20 15 144,25 20 15 158,25 20 0 110,25 20 0 129,25 14,37 2,71 3 41,75 20,88 16,00 2,43 3 43,75 21,88 20,80 1,87 2 72,13 36,06 30,33 1,28 2 79,13 39,56 16,33 2,79 3 36,75 18,38 23,21 1,96 2 64,63 32,31 Berechnung Erforderl. Förderleistung ( 5min ) Zeitdauer eines Förderspieles ( s ) Zusätze: Gegenverkehr Tiefgarage Gesamtzeitdauer F erf. Z Ergebnisse Tats. Förderleistung ( Pers./5min ) Anzahl Aufzüge Gerundet Mittlere Fahrkorbfolgezeit Mittlere Wartezeit ( Richtwert max. 25 s ) AUFZUG 2014 F tats n K W AMEV 81 7.7 Bauliche Einzelheiten am Fahrschacht 7.7.1 Fahrschacht - Begriffe 82 1 Fahrschacht 2 Schachtumwehrung 3 Schachtkopf (SK) und Schachtgrube (SG) 4 Schachtdecke 5 Öffnung zur Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht 6 Aussparungen für Befehlsgeber und Anzeigeelemente 7 Fahrschachtzugangsöffnungen 8 Führungsschienenbefestigung 9 Triebwerksraum, Rollenraum separater Raum entfällt bei Anordnung von Triebwerk und Steuerung im Schacht; s. auch Abschnitt 3.7 10 Zugang und Weg zum Triebwerks- und Rollenraum 11 Lüftungsöffnung im Triebwerksraum 12 Hebezeuge für Aufzugsteile 13 Montageluken / Bodenklappen TWH Triebwerksraumhöhe KH Mindesthöhe Fahrkorb TH Mindesthöhe Fahrschacht- und Fahrkorbtür AMEV 7.7.2 Fahrschacht - Schnitt AUFZUG 2014 AMEV 83 7.7.3 Fahrschacht – Grundrisse Fahrschacht FB Mindestbreite FT Mindesttiefe TB Mindesttürbreite Fahrkorb KB Mindestbreite KT Mindesttiefe Triebwerksraum 84 TWB Triebwerksraumbreite TWT Triebwerksraumtiefe AMEV 7.8 Empfohlene Standardabmessungen für Personen-/Lastenaufzüge In Anlehnung an ISO 4190-1 bzw. DIN 15306 / DIN 15309; erläuternden Text in Ziffer 3.4.2 beachten!! Nennlast: max. Personenzahl: Nenngeschwindigkeit: 3) m/s 0,63 630 8 1,00 KB KT KH mm mm mm 1100 1400 2200 1350 1400 2200 1100 2100 2200 2000 1400 2300 2100 1600 2400 TB TH mm mm 900 2100 900 2100 900 2100 1100 2100 1100 2100 FB FT SK SG mm mm mm mm kg v 3) 1,60 0,63 800 10 1,00 1.000 13 1,00 1,60 3) 1,60 0,63 2,00 1,00 1.275 17 1,60 2,00 1.600 21 1,60 2,00 Fahrkorb Mindestbreite: Mindesttiefe: Mindesthöhe: Tür Mindesttürbreite: Mindesttürhöhe: Fahrschacht Mindestbreite: Mindesttiefe: Schachtkopfhöhe:4) Schachtgrubentiefe:4) 20002) 2000 1900 2200 3800 3800 4000 3800 3800 4000 1400 1600 1600 1400 20002) 2600 3800 3800 4000 1400 1600 4400 4200 1750 1400 2500 2200 4200 4400 1600 1750 2700 2500 4400 1900 2100 Triebwerksraum1) Breite: Tiefe: Mindesthöhe: TWB mm TWT mm TWH mm 2000 2500 3700 2100 2100 2000 3200 4900 2100 2100 2000 3200 4900 2100 1) Entfällt bei Ausführung Aufstellungsort Triebwerk und Steuerung im Schacht 2) Bei Einsatz einseitig-öffnender Türen kann dieses Maß auf 1700 mm reduziert werden 3) Diese Nenngeschwindigkeit kommt vorwiegend bei Hydraulikaufzügen zum Einsatz 4) Diese Maße sind projektspezifisch nach den Berechnungsregeln aus DIN EN 81-1/2 zu ermitteln. In Bestandsgebäuden sind Abweichungen nach DIN EN 81-21 zulässig. AUFZUG 2014 AMEV 85 3200 2700 4900 5100 2200 2100 3000 5300 2200 3200 3000 4900 5300 2200 7.9 Empfohlene Standardabmessungen für Betten- /Lastenaufzüge in Anlehnung an ISO 4190-1 bzw. DIN 15309; erläuternden Text in Ziffer 3.4.2 beachten!! Standard Nennlast: max. Personenzahl: Nenngeschwindigkeit: 1,3) kg 0,63 1.275 17 1,00 1,60 0,63 1.600 21 1,00 1) 2.000 26 0,63 1,00 2.5002,4,6) 33 1,00 2,6) v m/s 1,60 KB KT KH mm mm mm 1200 2300 2200 1400 2400 2300 1500 2700 2300 1800 2700 2300 TB TH mm mm 1100 2100 1300 2100 1300 2100 1300 2100 FB FT SK SG mm mm mm mm 2100 2900 4000 1700 2400 3000 4200 1700 2400 3200 4400 2700 3300 4600 1900 TWB TWT TWH mm mm mm Fahrkorb Mindestbreite: Mindesttiefe: Mindesthöhe: Tür Mindesttürbreite: Mindesttürhöhe: Fahrschacht Mindestbreite: Mindesttiefe: Schachtkopfhöhe: 5) Schachtgrubentiefe: 5) 1600 1900 1600 1900 1600 1700 Triebwerksraum Breite: Tiefe: Mindesthöhe: 1) Für Bettenabmessungen von 900 x 2000 mm 3200 5500 2100 3200 5500 2100 3200 5800 2100 3) Kommt vorwiegend im Altenpflegebereich zum Einsatz 2) Für Bettenabmessungen von 1000 x 2300 mm 4) Kommt zum Einsatz beim Transport zus. Med. Geräte 5) Diese Maße sind projektspezifisch nach den Berechnungsregeln aus DIN EN 81-1/2 zu ermitteln. In Bestandsgebäuden sind Abweichungen nach DIN EN 81-21 zulässig. 6) Intensivbettenabmessungen von 1000 x 2450 mm 86 AMEV 3500 5800 2200 7.10 Auslegung und Verfügbarkeit nach STLB Bau 069 Aufzüge Die Verfügbarkeit einer Aufzugsanlage ist abhängig von der jeweiligen Wichtung des Gebäudes (Gebäudeart, Standort im Gebäude, Anzahl, Alter, Zustand, lokale Umgebungsbedingungen) und der zulässigen Ausfallzeit während des Gebäudebetriebs. Sie ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Die in fett gedruckten Werte entsprechen dem anzuwendenden Regelfall. Tabelle 1 Auslegung (Fahrten /Monat) Belastung Einsatzbeispiele 3.000 sehr gering 6.000 gering 12.000 normal 20.000 mittel Personen/Lastenaufzug: ab 7 Haltestellen, Krankenhaus: ca. 200 Betten 30.000 stark Personen/Lastenaufzug: Hochhaus, Krankenhaus:300 - 400 Betten 60.000 hoch Personen/Lastenaufzug: Klinikum 600 Betten Tabelle 2 Güteraufzug 2 Haltestellen Personen/Lastenaufzug: bis 4 Haltestellen, vorw. Privatbereich Personen/Lastenaufzug: 4 – 6 Haltestellen, normales Büro – und Verwaltungsgebäude Verfügbarkeit pro Monat (%) Wichtung 97 gering 98 normal 99 hoch 99,5 sehr hoch Falls die Verfügbarkeitsdefinitionen aus o. g. Tabellen eine weitere Präzisierung erfordern, dient nachfolgendes Beispiel als Hilfestellung zur Konkretisierung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Einhaltung der zugelassenen Ausfallzeiten Instandhaltungsarbeiten u. U. Nachts und / oder am Wochenende durchführbar sein müssen. Beispiel einer detaillierten Verfügbarkeitsdefinition: Der Aufzugserrichter bzw. die Instandhaltungsfirma ist verpflichtet, für die Aufzugsanlage(n) folgende Verfügbarkeiten (DIN 31051) gleichzeitig zu erfüllen: täglich von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr: zulässige Gesamtausfallzeit 2 Std. wöchentlich von Montag bis Freitag jeweils von 06.00 bis 21:00 Uhr: zulässige Gesamtausfallzeit 3 Std. monatlich vom ersten eines Kalendermonates bis zum letzten desselben Kalendermonates jeweils arbeitstäglich von 06.00 bis 21:00 Uhr: zulässige Gesamtausfallzeit 4 Std. in einem Kalenderjahr jeweils arbeitstäglich von 06.00 bis 21.00 Uhr: zulässige Gesamtausfallzeit 8 Std. AUFZUG 2014 AMEV 87 7.11 Tabelle B1 nach VDI 4707 Einflussfaktoren bei Aufzugskomponenten, Empfehlungen für Hersteller „Wiedergegeben mit Erlaubnis des Vereins Deutscher Ingenieure e. V.“ 88 AMEV „Wiedergegeben mit Erlaubnis des Vereins Deutscher Ingenieure e. V.“ AUFZUG 2014 AMEV 89 7.12 Prüfmanagement für Aufzugsanlagen Falls Prüfleistungen im Wettbewerb ausgeschrieben werden sollen, müssen für einen sicheren Betrieb der Aufzugsanlagen nachfolgende Prüfungen Bestandteil der Angebotseinholung sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die ZÜS, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in dem jeweiligen Bundesland akkreditiert ist. Das komplette Prüfmanagement wird nach BetrSichV, TRBS 1201-4, ArbSchG und BGV wie nachfolgend beschrieben untergliedert. Es kann ein virtuelles Prüfbuch im Zusammenhang mit einer digitalen Dokumentation erstellt werden, welches über einen zu vereinbarenden Zugangscode vom Betreiber der Aufzugsanlage und dem ZÜS abrufbar ist. Die Prüfungen sind in den Fristen, wie sie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt sind, mit der ZÜS zu vereinbaren. Aus dem von der ZÜS zu erstellenden Prüfprotokoll muss hervorgehen, mit welchem Endergebnis nachfolgende Kriterien, soweit diese für die jeweilige Aufzugsanlage zutreffen, geprüft wurden: 1. 1.1. 1.2. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Prüfung nach BetrSichV, TRBS 1204 Teil 4, harmonisierte Norm DIN EN 81 Teil 1/ Teil 2 Wiederkehrende Prüfung nach § 15 Abs. (1) Satz 1 BetrSichV Zwischenprüfung nach § 15 Abs. (13) Satz 2 BetrSichV Erstellung bzw. Aktualisierung von sicherheitstechnischen Bewertungen und Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV, TRBS 1111 und ArbSchG unter Beachtung der DIN EN 81 Teil 80 und Teil 82 sowie der damit verbundenen Prüfung nach TRBS 1121 – Änderung und wesentliche Veränderung Prüfungen nach DIN EN 81 Teil 28 – Prüfnachweis für das Fern – Notruf System Prüfungen nach DIN EN 81 Teil 70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der DIN 18040 Prüfung nach DIN EN 81 Teil 71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung Prüfung nach DIN EN 81 Teil 72 - Feuerwehraufzüge Prüfung nach DIN EN 81 Teil 73 – Verhalten der Aufzüge im Brandfall im Zusammenhang mit der Prüfung der Brandfallsteuerung gemäß VDI 6017 – Musterprüfprotokoll für wiederkehrende Prüfung Prüfung der elektrischen Anlage gemäß ehemals BGV A 3/ TRBS 1204 T 4 Prüfung nach VDI 4707 Teil 1 – 3 Energieeffizienz der Aufzugsanlagen Prüfung nach DIN 4109 und VDI 2566 Teil 1/ 2 - Einhaltung des Schallschutzes Sonstige Prüfungen im Abstimmung mit ZÜS, z. B. Einhaltung WHG, elektromagnetische Verträglichkeit, angeordnete außerordentliche Prüfung Das Prüfmanagement sollte jährlich hinsichtlich Prüfumfang, Fristen und gesetzlichen sowie normativen Vorgaben aktualisiert werden. 90 AMEV 7.13 Skizze Mindestabstände für Rollstuhlfahrer vor einer Aufzugsanlage AUFZUG 2014 AMEV 91 7.14 92 Formular Prüfprotokoll elektrische Sicherheit nach Technischer Regel für Betriebssicherheit 1201 Teil 4 AMEV AUFZUG 2014 AMEV 93 Abkürzungen und Bezeichnungen AMEV ArbSchG ATV AufzR AufzV BAuA BGG BGI BGV BetrSichV c CE dB (A) DIN EN DIN EG EMV EN EnEV EU F FASi Ferf Ftats FB FT GA GAEB GLT ProdSG ProdSV h H HOAI Hi-Fi ISO K KB KH KT LASI LBO LED 94 Arbeitskreis Maschinen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Aufzugsrichtlinie Aufzugsverordnung (12. ProdSV) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Behindertengleichstellungsgesetz Berufsgenossenschaftliche Informationen Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Verordnung über die Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) Zeit für das Ein- und Aussteigen eines Benutzers EG-Konformitätszeichen Dezibel (Lärm) Deutsche Industrie Norm; Europäische Norm Deutsche Industrie Norm Erdgeschoss Elektro-Magnetische Verträglichkeit Europäische Norm Energieeinsparverordnung Europäische Union Förderleistung Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderliche Förderleistung tatsächliche Förderleistung Fahrschachtbreite Fahrschachttiefe Gebäudeautomation Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen Gebäudeleittechnik Produktsicherheitsgesetz Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz mittlere Förderhöhe Zahl der wahrscheinlichen Halte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure High Fidelity International Organization for Standardization Mittlere Fahrkorbfolgezeit Fahrkorbbreite Fahrkorbhöhe Fahrkorbtiefe Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Landes-Bau-Ordnung Light Emitting Diode AMEV MaschR MHHR LAR n OG P prEN SG SK SST Std. STLB Bau t1 t2 TA Lärm TB TH TRA TRBS TGL TWB TWH TWR TWT UA UG UVPG UVV v VDE VDI VDMA VgV VOB VOL VSG W WasgefStAnlV WGK WHG XL Z ZÜS AUFZUG 2014 Maschinenrichtlinie Musterhochhausrichtlinie Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie) Anzahl der Aufzüge Obergeschoss Fahrkorbfüllgrad preNorm Europäische Norm (Entwurf für europäische Norm) Schachtgrubentiefe Schachtkopfhöhe Schallschutzstufe Stunde Standardleistungsbuch Bau Verlustzeiten für Beschleunigung und Verzögerung von Personenaufzügen Zeiten für das Öffnen, Offenhalten und Schließen von Hochleistungstüren von Personenaufzügen Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Türbreite Türhöhe Technische Regeln für Aufzüge Technische Regeln für Betriebssicherheit Technische Güter- und Lieferbedingungen Triebwerksraumbreite Triebwerksraumhöhe Triebwerksraum Triebwerksraumtiefe Unterausschuss Untergeschoss Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Unfall-Verhütungs-Vorschrift Nenngeschwindigkeit Verband Deutscher Elektrotechniker Verein Deutscher Ingenieure Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Verbundsicherheitsglas Mittlere Wartezeit Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wassergefährdungsklasse Wasserhaushaltsgesetz Extra Large Zeitdauer eines Förderspiels – Fahrkorbumlaufzeit Zugelassene Überwachungsstelle AMEV 95 Mitarbeiter 96 Andreas Haardt Dipl.-Ing., Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Fachstelle Maschinenwesen Süd, Nürnberg Friedhelm Niggemeier Dipl.-Ing., Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Bielefeld (Obmann) Lutz Petzold Dipl.-Ing., Ingenieurbüro Petzold & Partner Dresden Reinhard Schwedhelm Dipl.-Ing., Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement Manfred Ulbert Dipl.-Ing., Regierung von Niederbayern Landshut Jörn Wendt Dipl.-Ing., Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Hannover AMEV IRIS Berlin Bauzeitenplan / Stand Mit 31.08.16 Neubau & Umbau Nr. Dauer Anfang Ende Vorgänger Nachfolger Zuständig 2016 1. Qtl, 2016 Jan BAUAUSFÜHRUNG Vorgangsname 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 51 56 62 68 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 BAUAUSFÜHRUNG Nutzer+Bauherr Räumung Haus 2 Temporäre Räumung/ Freimachung Bestand Haus 1 Achse N-O/ 6-14 Wiederbezug Bestand Haus 1 Achse N-O/ 6-14 Baufeldfreimachung - Außenanlagen Baumfällung Baufeldfreimachung - Hochbau Befestigungen aufnehmen inkl. Rasterfeldbeprobung bis Grundwasser Herstellen befestigte Flächen Betonasphalt Haus 1 Rückbau Lichtschächte + Vorbauten Bestand Achse D+N/ 6-13 Rückbau Bestandsleitungen Vermessungsarbeiten ÖbVI Absteckung Gebäudegeometrie Einmessen der Gebäudehauptachsen Meterrisse (Neubau + Bestand) Gerüstarbeiten Haus 1 Herstellen Gerüsttreppenturm und Treppenpodest Umversetzen Treppenpodest Baufeldfreimachung - Erweiterter Rohbau Haus 1 Provisorien Haus 1 PHASE 1 ABNAHME PHASE 1 IB GIESE Provisorien Haus 1 PHASE 2 ABNAHME PHASE 2 IB GIESE Vorbereitende Maßnahmen/ TGA Stilllegung TGA Strom Haus 2 Neuanschluss TGA Trinkwasser Bestand Haus 1 (BWB) Rückbau Außenbeleuchtung Baufeld Stilllegung TGA Trinkwasser Bestand Haus 1 Kanalgräben TGA Schmutzwasser Bestand Haus 1 herstellen Schmutzwasseranschluss herstellen Bestand Haus 1 Stilllegung/Umschluss Schmutzwasseranschluss Bestand Haus 1 Baustrom/ Bauwasser Aufbau und Inbetriebnahme Bauwasser Baustrom Baustelleneinrichtung Baustrom Etagen Haus 2 Ringerder/ Fundamenterder Baustrom + Baulicht Etagen Neubau Baustrom EG + UG Baustrom 1.OG Baustrom 2.OG Baustelleinrichtung Herstellen allgemeine Baustelleneinrichtung Baugrubenumschließung Vorbereitende Arbeiten Schlitzwandarbeiten DSV-Arbeiten Ankerherstellung Mikropfahlherstellung Wasserhaltung BE und Aufbau Wasserhaltungsanlage Brunnen Trog 1. Pumpversuch Fluten der Baugrube 2. Pumpversuch Start Restwasserhaltung im Trog Erdarbeiten Voraushub Aushub inkl. Feinplanum im Trog inkl. Rasterfeldbeprobung ab Grundwasser Aushub inkl. Feinplanum Bodenplatte EG Schadstoffsanierung und Grobabbruch Schadstoffsanierung inkl. BE Demontage Holzfenster + Außentüren TGA im Außenbereich Grundleitungen Fernwärme Grundleitungen Schmutzwasser unter BP EG Neubau Grundleitungen Regenwasser unter BP EG Neubau TGA Graben Heliumrückgewinnung und SV-Ltg zum Physikgebäude Leitungsverzug Physikgebäude HU Leitungsverlegung Heliumrückgewinnung und SV-Leitung Außenbereich Leitungsverzug Heliumrückgewinnung und SV-Leitung Innenbereich Rohbauarbeiten NEUBAU BE Rohbau inkl. Kranaufstellung Sohle und Unterfahrten UG + EG (inkl. Grundleitungen HLS) Begradigen Schlitzwandoberfläche Wände + Stützen UG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke UG + Sohle EG Wiederverfüllen Baugrube EG Wände + Stützen EG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke EG Wände + Stützen 1.OG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke 1.OG Wände + Stützen 2.OG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke 2.OG (inkl. Brüstung+Attika+Demontage Gerüstausleger) Mauerwerksarbeiten 2.OG Verschließen WD + DD Verschließen WD und DD 2.OG Verschließen WD und DD 1.OG Verschließen WD und DD EG Verschließen WD und DD UG BESTAND Demontage Fenster UG Achse D+N/ 6-13 Aufmauern Fenster UG Bestand Achse D+N/ 6-13 Abdichtung + Dämmung Außenwände Achse D+N/ 6-13 Herstellen Absenkungen UG Bestand Haus 2 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenraum I Haus 1 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenräume III+IV Haus 2 Abbrucharbeiten Außenwände Haus 2 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenraum II Haus 1 Rückbau Fenster Haus 1 EG-1.OG, Achse N/ 6-13 + Aufmauern Durchbrucharbeiten Haus 2 Mauerwerksarbeiten Haus 2 Dachabdichtungsarbeiten/ Klempnerarbeiten Dach BESTAND Dampfsperre Bestand Haus 2 Dachabdichtung Bestand Haus 2 inkl. Demontage und Montage Dachentwässerung Dachabdichtung Bestand Haus 1 Treppenraum 1 inkl. RWA Dachabdichtung Bestand Haus 1 Treppenraum 2 inkl. RWA NEUBAU Dampfsperre Neubau Decke ü. UG inkl. Tiefhof Dampfsperre Neubau Decke ü. 1.OG, Achse D-E+M-N/ 6-14 + Innenhof Dampfsperre Neubau Decke ü. 2.OG Dachabdichtung Neubau Decke ü. 2.OG Dachabdichtung Neubau Decke ü. 1.OG, Achse D.-E+M-N/ 6-14 Dachabdichtung Innenhof Dachabdichtung Decke ü. UG inkl. Los-Fest-Flansch Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten Bestand Haus 2 AUFBAU Nordseite Ostseite Südseite Westseite Gerüstarbeiten Neubau AUFBAU Nordseite Südseite Ostseite 2.OG Westseite 2.OG Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Raumgerüst Lichthof Foyer Achse F-L/12-13 Gerüst Neubau ABBAU Nordseite Ost- + Westseite 2.OG Südseite Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Raumgerüst Lichthof Foyer Achse F-L/12-13 Gerüst Bestand Haus 2 ABBAU Nordseite Ostseite Südseite Westseite Stahlbauarbeiten NEUBAU Montage Stahlstützen Technikzentrale/ Müll-Gaslager Montage Stahldachkonstruktion inkl. Trapezblech Metallbauarbeiten/ Pfosten-Riegel-Fassade NEUBAU 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Fassade Glasfugen Nord + Süd Oberlicht Achse F-L/ 12-13 Verglasung Lichthof Foyer Achse F-L/ 12-13 Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Vorgehängte hinterlüftete Fassade NEUBAU UK/ Dämmung UK/ Dämmung Nordseite UK/ Dämmung Südseite (inkl. Auskragung + 2.OG Achse E-M/ 12) UK/ Dämmung Ostseite UK/ Dämmung Westseite Bekleidung Fassade Faserzement Nord + Technikzentrale Fassade Blech Achse E-M/ 12-15 Fassade Müll-/ Gaslager Tischlerarbeiten - Holzfenster, Innentüren Bestand BESTAND Holzfenster Bestand Nordseite Ostseite Südseite Westseite Innentüren Bestand/ Sockelleisten 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Innenputzarbeiten Neubau Innenputz Technikzentrale Innenputz Lichthof Foyer Innenputz Bestand Haus 1 Achse N/ 6-13 EG + 1.OG Innenputzarbeiten Bestand Innenputz Bestand Haus 1 Treppenraum 1 Innenputz Bestand Haus 1 Treppenraum 2 Fassade WDVS Neubau Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Fassade WDVS Bestand Haus 2 Deckendämmung UG Nordseite Ostseite Südseite Westseite Metallbau- und Schlosserarbeiten I NEUBAU Schachtinstallationen UK Treppengeländer Abdeckung Absenkung Sonderfundamente Schachtinstallationen Gitterroste Brüstungsgeländer Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Luftfedern TEM Montage Estrich- und Terrazzoarbeiten Estrich Fläche Bestand Haus 2 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Estrich Fläche Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Erdgeschoss Terrazzo Foyer Trockenbauarbeiten BESTAND Bürotrennwände doppelseitig beplankt Bestand Haus 2 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Decken herstellen Bestand Haus 2 784 Tage Fre 29.01.16 Mon 18.03.19 500 Tage Fre 29.01.16 Die 30.01.18 0 Tage Fre 29.01.16 Fre 29.01.16 7AE-6 Tage 0 Tage Fre 06.10.17 Fre 06.10.17 121AE-20 Tage 0 Tage Die 30.01.18 Die 30.01.18 271EA+20 Tage Räumung Haus 2 35 Tage Mon 22.02.16 Fre 08.04.16 7 15 Tage Mon 22.02.16 Fre 11.03.16 10 Tage Mon 22.02.16 Fre 04.03.16 7 18 10 Tage Mon 14.03.16 Fre 25.03.16 9;29 12 10 Tage Mon 28.03.16 Fre 08.04.16 32;11 3 Tage Mon 14.08.17 384 Tage Mon 07.03.16 10 Tage Mon 07.03.16 5 Tage Fre 01.09.17 399 Tage Mon 29.02.16 30 Tage Mon 29.02.16 0 Tage Fre 08.04.16 10 Tage Fre 08.09.17 0 Tage Don 21.09.17 12 Tage Mon 22.02.16 23;117 ABNAHME PHASE 1 IB GIESE 11;27AA 31 5 Tage Mon 29.02.16 Fre 04.03.16 30 32 2 Tage Mon 07.03.16 Die 08.03.16 31 12 28;21 Stilllegung TGA Trinkwasser Bestand Haus 1 Kanalgräben TGA Schmutzwasser Bestand Haus 1 herstellen Schmutzwasseranschluss herstellen Bestand Haus 1 Stilllegung/Umschluss Schmutzwasseranschluss Bestand Haus 1 Baustrom/ Bauwasser BplusL Fre 25.03.16 7 43EA+5 Tage 10 Tage Mon 22.02.16 Fre 04.03.16 7 36 5 Tage Mon 07.03.16 Fre 11.03.16 35 5 Tage Mon 02.01.17 Fre 06.01.17 95 Aufbau und Inbetriebnahme Bauwasser Baustrom Baustelleneinrichtung Baustrom Etagen Haus 2 Ringerder/ Fundamenterder Baustrom + Baulicht Etagen Neubau Mit 07.06.17 Baustrom EG + UG Baustrom 1.OG Baustrom 2.OG 38 Tage Mon 23.05.16 Mit 13.07.16 20 Tage Mon 11.07.16 Fre 05.08.16 Baustelleinrichtung Stump Herstellen allgemeine Baustelleneinrichtung 46AA Don 13.10.16 Mit 13.07.16 Stump Baugrubenumschließung Vorbereitende Arbeiten Schlitzwandarbeiten DSV-Arbeiten Ankerherstellung Mikropfahlherstellung 10 Tage Die 09.08.16 Mon 22.08.16 Wasserhaltung Don 13.10.16 Fre 19.08.16 67EA-10 Tage 72AA Fre 29.07.16 71AA BE und Aufbau Wasserhaltungsanlage 73EA+1 Tag Brunnen Trog 3 Tage Die 02.08.16 Don 04.08.16 72EA+1 Tag 74 1. Pumpversuch 2 Tage Fre 05.08.16 Mon 08.08.16 73 69 3 Tage Die 30.08.16 Don 01.09.16 69EA+5 Tage 79;76 30 Tage Fre 02.09.16 Mit 18.05.16 5 Tage Mit 18.05.16 Fluten der Baugrube 2. Pumpversuch Start Restwasserhaltung im Trog Don 13.10.16 75 Voraushub Die 24.05.16 54EA+2 Tage 25 Tage Fre 02.09.16 Don 06.10.16 75 80EA-10 Tage 10 Tage Fre 23.09.16 Don 06.10.16 79EA-10 Tage 86AA;87AA;94EA+1 Tag 227 Tage Don 23.06.16 Mon 22.05.17 Fre 30.09.16 112AE-16 Tage 30 Tage Mon 10.04.17 Mon 22.05.17 192AE-10 Tage 177 Tage Don 01.09.16 Fre 19.05.17 35 Tage Don 01.09.16 Mit 19.10.16 02.09 Erdarbeiten Don 06.10.16 71 Tage Don 23.06.16 Aushub inkl. Feinplanum im Trog inkl. Rasterfeldbeprobung ab Grundwasser Aushub inkl. Feinplanum Bodenplatte EG SLEA-TEC Schadstoffsanierung und Grobabbruch Schadstoffsanierung inkl. BE Demontage Holzfenster + Außentüren TGA im Außenbereich Grundleitungen Fernwärme 10 Tage Fre 23.09.16 Don 06.10.16 80AA Grundleitungen Schmutzwasser unter BP EG Neubau 10 Tage Fre 23.09.16 Don 06.10.16 80AA Grundleitungen Regenwasser unter BP EG Neubau 10 Tage Mon 03.04.17 Fre 14.04.17 98EA+10 Tage 89 10 Tage Mon 17.04.17 Fre 28.04.17 88 90 5 Tage Mon 01.05.17 Fre 05.05.17 89 91 10 Tage Mon 08.05.17 Fre 19.05.17 90 379 Tage Mon 10.10.16 Die 24.04.18 379 Tage Mon 10.10.16 Die 24.04.18 15 Tage Mon 10.10.16 Fre 28.10.16 80EA+1 Tag TGA Graben Heliumrückgewinnung und SV-Ltg zum Physikgebäude Leitungsverzug Physikgebäude HU Leitungsverlegung Heliumrückgewinnung und SV-Leitung Außenbereich Leitungsverzug Heliumrückgewinnung und SV-Leitung Innenbereich NEUBAU BE Rohbau inkl. Kranaufstellung 95EA-5 Tage;117 Fre 16.12.16 94EA-5 Tage 100EA+5 Tage;113AA;15AE-5 Tage;96;37 10 Tage Mon 02.01.17 Fre 13.01.17 95 97 Sohle und Unterfahrten UG + EG (inkl. Grundleitungen HLS) Begradigen Schlitzwandoberfläche Wände + Stützen UG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) 20 Tage Mon 16.01.17 Fre 10.02.17 96 98 25 Tage Mon 13.02.17 Fre 17.03.17 97 39;131EA+10 Tage;88EA+10 Tage;99 5 Tage Mon 20.03.17 Fre 24.03.17 98 Decke UG + Sohle EG Wiederverfüllen Baugrube EG Wände + Stützen EG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) 15 Tage Mon 09.01.17 Fre 27.01.17 95EA+5 Tage 101 15 Tage Mon 30.01.17 Fre 17.02.17 100 102;39 15 Tage Mon 20.02.17 Fre 10.03.17 101 103 15 Tage Mon 13.03.17 Fre 31.03.17 102 104;40 20 Tage Mon 03.04.17 Fre 28.04.17 103 105 25 Tage Mon 01.05.17 Fre 02.06.17 104 41;122;132;145;167 20 Tage Mon 17.07.17 Fre 11.08.17 167 201;16 60 Tage Mit 31.01.18 Die 24.04.18 15 Tage Mit 31.01.18 Mit 21.02.18 109AE 15 Tage Mit 21.02.18 Mit 14.03.18 110AE 108AE 15 Tage Mit 14.03.18 Mit 04.04.18 111AE 109AE 15 Tage Mit 04.04.18 Die 24.04.18 310 110AE Don 16.11.17 Rohbauarbeiten Riedelbau 40 Tage Mon 24.10.16 269 Tage Mon 24.10.16 Decke EG Wände + Stützen 1.OG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke 1.OG Wände + Stützen 2.OG (inkl. Leerrohrarbeiten ELT 3 Tage) Decke 2.OG (inkl. Brüstung+Attika+Demontage Gerüstausleger) Mauerwerksarbeiten 2.OG Verschließen WD + DD Verschließen WD und DD 2.OG Verschließen WD und DD 1.OG Verschließen WD und DD EG Verschließen WD und DD UG BESTAND 82AE-16 Tage Demontage Fenster UG Achse D+N/ 6-13 2 Tage Mon 24.10.16 Die 25.10.16 95AA 114 5 Tage Mit 26.10.16 Die 01.11.16 113 115 Aufmauern Fenster UG Bestand Achse D+N/ 6-13 7 Tage Mit 02.11.16 Don 10.11.16 114 116 Abdichtung + Dämmung Außenwände Achse D+N/ 6-13 20 Tage Fre 11.11.16 Don 08.12.16 115 351EA+30 Tage;339 25 Tage Mon 31.10.16 Fre 02.12.16 22;94 118EA-10 Tage;128EA+10 Tage 25 Tage Mon 21.11.16 Fre 06.01.17 117EA-10 Tage 119 10 Tage Mon 09.01.17 Herstellen Absenkungen UG Bestand Haus 2 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenraum I Haus 1 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenräume III+IV Haus 2 Abbrucharbeiten Außenwände Haus 2 Fre 20.01.17 118 Abbrucharbeiten/ Unterfangung/ Aufmauern Treppenraum II Haus 1 25 Tage Fre 22.09.17 Don 26.10.17 23 129 10 Tage Fre 03.11.17 Don 16.11.17 133;168 4AE-20 Tage;203 Rückbau Fenster Haus 1 EG-1.OG, Achse N/ 6-13 + Aufmauern 50 Tage Mon 05.06.17 Fre 11.08.17 105 123AA Durchbrucharbeiten Haus 2 50 Tage Mon 05.06.17 Fre 11.08.17 122AA 285EA+10 Tage Mauerwerksarbeiten Haus 2 372 Tage Mon 02.01.17 Fre 22.06.18 Dachabdichtungsarbeiten/ Klempnerarbeiten Dach 326 Tage Mon 02.01.17 Don 19.04.18 BESTAND 20 Tage Mon 10.07.17 Fre 04.08.17 139 20 Tage Fre 23.03.18 Don 19.04.18 134 15 Tage Mon 02.01.17 10 Tage Fre 27.10.17 307 Tage Mon 03.04.17 Fre 20.01.17 117EA+10 Tage Don 09.11.17 120 Dampfsperre Bestand Haus 2 134;332AE-10 Tage;298 Dachabdichtung Bestand Haus 2 inkl. Demontage und Montage Dachentwässerung 160 Dachabdichtung Bestand Haus 1 Treppenraum 1 inkl. RWA 205;328 Dachabdichtung Bestand Haus 1 Treppenraum 2 inkl. RWA 206;329 NEUBAU Fre 22.06.18 20 Tage Mon 03.04.17 Fre 28.04.17 98EA+10 Tage 145;132;140EA+10 Tage;297 Dampfsperre Neubau Decke ü. UG inkl. Tiefhof 10 Tage Mon 05.06.17 Fre 16.06.17 105;131 147;148;133;149;299 Dampfsperre Neubau Decke ü. 1.OG, Achse D-E+M-N/ 6-14 + Innenhof 20 Tage Fre 21.07.17 Don 17.08.17 145;147;148;146;132;167 121;201;151EE;218;219;220;205;206;303EA-20 Tage;232;300 20 Tage Fre 23.02.18 Don 22.03.18 126;303;341;342;344;345 127;153;154;155;156;309AE-10 Tage 10 Tage Fre 01.06.18 Don 14.06.18 154;163 10 Tage Mit 28.03.18 20 Tage Mon 28.05.18 Fre 22.06.18 153;222 Die 26.06.18 40 Tage Mon 15.05.17 Fre 07.07.17 Dachabdichtung Neubau Decke ü. 2.OG Dachabdichtung Neubau Decke ü. 1.OG, Achse D.-E+M-N/ 6-14 Dachabdichtung Innenhof Dachabdichtung Decke ü. UG inkl. Los-Fest-Flansch 157 Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten Bestand Haus 2 AUFBAU 126 Nordseite Fre 19.05.17 145AE-35 Tage;131EA+10 Tage 141;192EA+10 Tage 15 Tage Mon 22.05.17 Fre 09.06.17 140 142 5 Tage Mon 12.06.17 Fre 16.06.17 141 143 15 Tage Mon 19.06.17 Fre 07.07.17 142 112 Tage Mon 05.06.17 Dampfsperre Neubau Decke ü. 2.OG Die 10.04.18 156 279 Tage Mon 15.05.17 5 Tage Mon 15.05.17 Ostseite Südseite Westseite Gerüstarbeiten Neubau AUFBAU Die 07.11.17 Nordseite 10 Tage Mon 05.06.17 Fre 16.06.17 131;105 170;133;146;140AE-35 Tage 10 Tage Mon 19.06.17 Fre 30.06.17 145 133;147 Südseite Die 11.07.17 132;146 148;133 Ostseite 2.OG 7 Tage Mon 03.07.17 7 Tage Mit 12.07.17 Don 20.07.17 132;147 133 7 Tage Fre 13.10.17 Mon 23.10.17 176;132 150;208 3 Tage Fre 03.11.17 10 Tage Fre 04.08.17 160 Tage Fre 27.10.17 Die 07.11.17 177;149 202;234;174 Die 26.06.18 436 Mon 02.04.18 186;134 137;154 5 Tage Die 03.04.18 Mon 09.04.18 186;153;134 135;155 7 Tage Die 10.04.18 Mit 18.04.18 187;154;134 3 Tage Fre 23.03.18 Die 27.03.18 208;134 5 Tage Fre 27.10.17 30 Tage Fre 20.04.18 Nordseite Ost- + Westseite 2.OG Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Die 26.06.18 156;137 Raumgerüst Lichthof Foyer Achse F-L/12-13 161 10 Tage Fre 27.04.18 Don 10.05.18 160 162 5 Tage Fre 11.05.18 Don 17.05.18 161 163 10 Tage Fre 18.05.18 Don 31.05.18 162 135 45 Tage Mon 15.05.17 Fre 14.07.17 30 Tage Mon 05.06.17 Gerüst Neubau ABBAU Don 02.11.17 175EA+25 Tage 436 15 Tage Mon 15.05.17 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Raumgerüst Lichthof Foyer Achse F-L/12-13 136;157 Don 26.04.18 127;212EA+10 Tage 45 Tage Mon 15.05.17 Innenhof Achse F-L/ 9-10 Südseite Don 31.05.18 5 Tage Fre 20.04.18 Westseite 2.OG 218 Don 17.08.17 133EE 7 Tage Fre 23.03.18 2 Tage Mon 25.06.18 Gerüst Bestand Haus 2 ABBAU Nordseite Ostseite Südseite Westseite Stahlbauarbeiten NEUBAU Fre 14.07.17 Montage Stahlstützen Technikzentrale/ Müll-Gaslager Mon 05.06.17 167AE Fre 14.07.17 105 99 Tage Mon 19.06.17 Don 02.11.17 99 Tage Mon 19.06.17 Don 02.11.17 Montage Stahldachkonstruktion inkl. Trapezblech 133;106;166AE Metallbauarbeiten/ Pfosten-Riegel-Fassade 121;219;218;220 NEUBAU 2. Obergeschoss 15 Tage Mon 19.06.17 Fre 07.07.17 145 171 20 Tage Mon 10.07.17 Fre 04.08.17 170 172;232 25 Tage Mon 07.08.17 Fre 08.09.17 171 173 15 Tage Mon 11.09.17 Fre 29.09.17 172 181 15 Tage Fre 18.08.17 Don 07.09.17 151 175 10 Tage Fre 08.09.17 Don 21.09.17 174 176;158EA+25 Tage 15 Tage Fre 22.09.17 Don 12.10.17 175 177;149 15 Tage Fre 13.10.17 Don 02.11.17 176 150 1. Obergeschoss Erdgeschoss Fassade Glasfugen Nord + Süd Oberlicht Achse F-L/ 12-13 Verglasung Lichthof Foyer Achse F-L/ 12-13 Innenhof Achse F-L/ 9-10 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 294 Tage Mon 02.10.17 Die 04.12.18 Vorgehängte hinterlüftete Fassade 294 Tage Mon 02.10.17 Die 04.12.18 NEUBAU 70 Tage Mon 02.10.17 Mit 24.01.18 UK/ Dämmung 20 Tage Mon 02.10.17 Fre 27.10.17 173 182;186 20 Tage Mon 30.10.17 Fre 24.11.17 181 187;183 15 Tage Mon 27.11.17 Fre 15.12.17 182 184;186 15 Tage Mon 18.12.17 Mit 24.01.18 183 186 254 Tage Mon 27.11.17 30 Tage Don 25.01.18 UK/ Dämmung Ostseite UK/ Dämmung Westseite Bekleidung Die 04.12.18 Mit 07.03.18 181;183;184 153;154 30 Tage Mon 27.11.17 Mit 24.01.18 182 155 15 Tage Die 04.12.18 435 Mit 14.11.18 UK/ Dämmung Nordseite UK/ Dämmung Südseite (inkl. Auskragung + 2.OG Achse E-M/ 12) Fassade Faserzement Nord + Technikzentrale Fassade Blech Achse E-M/ 12-15 Fassade Müll-/ Gaslager Tischlerarbeiten - Holzfenster, Innentüren Bestand 319 Tage Mon 05.06.17 Die 11.09.18 319 Tage Mon 05.06.17 Die 11.09.18 80 Tage Mon 05.06.17 Fre 22.09.17 238 15 Tage Mon 05.06.17 Fre 23.06.17 140EA+10 Tage 193;212;211AE;83AE-10 Tage 25 Tage Mon 26.06.17 Fre 28.07.17 192 194;213 15 Tage Mon 31.07.17 Fre 18.08.17 193 195;214 25 Tage Mon 21.08.17 Fre 22.09.17 194 215 20 Tage Mit 15.08.18 Die 11.09.18 10 Tage Mit 15.08.18 Die 28.08.18 369 10 Tage Mit 29.08.18 Die 11.09.18 197 BESTAND Südseite Westseite 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Fre 20.07.18 Don 07.12.17 15 Tage Fre 18.08.17 Don 07.09.17 106;133 202 10 Tage Fre 08.09.17 Don 21.09.17 201;151 203 271 Innenputzarbeiten Neubau 15 Tage Fre 17.11.17 Don 07.12.17 121;202 70 Tage Fre 18.08.17 Don 23.11.17 10 Tage Fre 18.08.17 Don 31.08.17 128;133 269 10 Tage Fre 10.11.17 Don 23.11.17 129;133 270 Innenputz Technikzentrale Innenputz Lichthof Foyer Innenputz Bestand Haus 1 Achse N/ 6-13 EG + 1.OG Innenputzarbeiten Bestand Innenputz Bestand Haus 1 Treppenraum 1 Innenputz Bestand Haus 1 Treppenraum 2 Fassade WDVS Neubau Fre 20.07.18 40 Tage Die 24.10.17 Mon 18.12.17 149 40 Tage Mon 28.05.18 Fre 20.07.18 222 20 Tage Mon 08.05.17 Ostseite Innentüren Bestand/ Sockelleisten 80 Tage Fre 18.08.17 140 Tage Mon 08.05.17 Nordseite 198 302 Tage Mon 08.05.17 181 Tage Die 24.10.17 Holzfenster Bestand Innenhof Achse F-L/ 9-10 156 Tiefhof Achse G-K/ 3-4 Fassade WDVS Bestand Haus 2 Fre 17.11.17 Deckendämmung UG Mon 05.06.17 192AE 25 Tage Mon 26.06.17 Fre 28.07.17 192 40 Tage Mon 31.07.17 Fre 22.09.17 193 25 Tage Mon 21.08.17 Fre 22.09.17 194 40 Tage Mon 25.09.17 Fre 17.11.17 195 Nordseite 160EA+10 Tage Ostseite Südseite Westseite 215 Tage Mit 08.11.17 Fre 21.09.18 Metallbau- und Schlosserarbeiten I 215 Tage Mit 08.11.17 Fre 21.09.18 NEUBAU 15 Tage Mit 08.11.17 Fre 13.04.18 168;133;150 219 10 Tage Mon 16.04.18 Fre 27.04.18 168;218;133 220 10 Tage Mon 30.04.18 Fre 11.05.18 168;219;133 224AE-10 Tage;222 20 Tage Mon 27.08.18 Fre 21.09.18 288;320 10 Tage Mon 14.05.18 Fre 25.05.18 220 Schachtinstallationen UK Treppengeländer Abdeckung Absenkung Sonderfundamente Schachtinstallationen Gitterroste Brüstungsgeländer Tiefhof Achse G-K/ 3-4 209;137 Luftfedern TEM 10 Tage Mon 02.04.18 Mon 16.04.18 10 Tage Mon 02.04.18 Montage Mon 16.04.18 220AE-10 Tage Estrich- und Terrazzoarbeiten 57 Tage Fre 18.08.17 Mon 06.11.17 Estrich Fläche Bestand Haus 2 18 Tage Don 12.10.17 Mon 06.11.17 3 Tage Don 12.10.17 Mon 16.10.17 238EA+3 Tage 228;366EA+30 Tage;326EA+10 Tage;327EA+10 Tage;331EA+103 Tage;334EA+10 Tage;335EA+10 Tage;322AE-30 Tage 5 Tage Die 17.10.17 Mon 23.10.17 227 229;309 5 Tage Die 24.10.17 Mon 30.10.17 228 230;342EA+10 Tage;343EA+10 Tage;338EA+10 Tage;344EA+10 Tage;340EA+10 Tage;341EA+10 Tage 5 Tage Die 31.10.17 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Mon 06.11.17 229 Estrich Fläche Neubau 30 Tage Fre 18.08.17 Don 28.09.17 15 Tage Fre 18.08.17 Don 07.09.17 171;133 249EA+10 Tage;309;233;370EA+30 Tage 15 Tage Fre 08.09.17 Don 28.09.17 232 250EA+10 Tage;371EA+30 Tage 10 Tage Fre 18.08.17 Don 31.08.17 151 295AE-5 Tage 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Erdgeschoss Terrazzo Foyer Trockenbauarbeiten 225 Tage Fre 22.09.17 Die 21.08.18 199 Tage Mon 25.09.17 Die 17.07.18 BESTAND 20 Tage Mon 25.09.17 Fre 20.10.17 Bürotrennwände doppelseitig beplankt Bestand Haus 2 10 Tage Mon 25.09.17 Fre 06.10.17 191;298 227EA+3 Tage;239 10 Tage Mon 09.10.17 Fre 20.10.17 238 315 40 Tage Die 17.07.18 Mit 23.05.18 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Decken herstellen Bestand Haus 2 Vorgang Rollup-Vorgang Unterbrechung Externer Meilenstein Inaktiver Meilenstein Nur Dauer Nur Anfang Geplanter Meilenstein Meilenstein Rollup-Meilenstein Externe Vorgänge Inaktiver Vorgang Inaktiver Sammelvorgang Manueller Sammelrollup Nur Ende Geplanter Sammelvorgang Sammelvorgang Rollup in Arbeit Projekt-Sammelvorgang Inaktiver Vorgang Manueller Vorgang Manueller Sammelvorgang Geplant In Arbeit 160831_IRIS_Bauzeitenplan_Rev03.mpp 21.09 Rückbau Außenbeleuchtung Baufeld 25 Tage Mon 22.02.16 Fre 20.05.16 30.01 Neuanschluss TGA Trinkwasser Bestand Haus 1 (BWB) Mit 07.06.17 30 Tage Mon 11.04.16 06.10 Stilllegung TGA Strom Haus 2 Fre 26.02.16 7 73 Tage Mon 04.04.16 Dez Vorbereitende Maßnahmen/ TGA Landscaper Fre 26.02.16 7 Fre 29.04.16 34EA+5 Tage Nov Provisorien Haus 1 PHASE 2 ABNAHME PHASE 2 IB GIESE 5 Tage Mon 22.02.16 Fre 29.04.16 Sep 08.04 24;120;19AE Die 08.03.16 20 Tage Mon 04.04.16 Aug Provisorien Haus 1 PHASE 1 Don 21.09.17 23 20 Tage Mon 04.04.16 Jun Umversetzen Treppenpodest 22 Mit 07.06.17 105 Mai Baufeldfreimachung - Erweiterter Rohbau Haus 1 KUSA Fre 08.04.16 21 Mit 05.04.17 103 Mrz Herstellen Gerüsttreppenturm und Treppenpodest Fre 08.04.16 7AA;26 3 Tage Mon 05.06.17 Feb Vermessungsarbeiten ÖbVI Fre 08.09.17 23AE 3 Tage Mon 03.04.17 Dez Meterrisse (Neubau + Bestand) Don 21.09.17 Mit 22.03.17 98;101 Nov Gerüstarbeiten Haus 1 Paul Becker Fre 18.03.16 10 3 Tage Mon 20.03.17 Sep 29.01 Mit 16.08.17 106 Fre 08.09.17 Don 21.09.17 269;22 Aug Einmessen der Gebäudehauptachsen 5 Tage Mon 22.02.16 102 Tage Jun 2019 1. Qtl, 201 Absteckung Gebäudegeometrie Die 01.03.16 26 5 Tage Mon 25.07.16 Mai 4. Qtl, 2018 Okt Rückbau Bestandsleitungen Biermann & Heldt Fre 26.02.16 29AA 20 Tage Mon 25.07.16 Mrz 3. Qtl, 2018 Jul Herstellen befestigte Flächen Betonasphalt Haus 1 2 Tage Mon 29.02.16 59 Tage Mon 25.07.16 Feb 2. Qtl, 2018 Apr Rückbau Lichtschächte + Vorbauten Bestand Achse D+N/ 6-13 5 Tage Mon 22.02.16 139 Tage Mon 04.04.16 Dez 2018 1. Qtl, 2018 Jan Baufeldfreimachung - Hochbau REA Fre 26.02.16 7 58 Tage Mon 20.03.17 Nov 4. Qtl, 2017 Okt Befestigungen aufnehmen inkl. Rasterfeldbeprobung bis Grundwasser 11 5 Tage Mon 22.02.16 328 Tage Mon 22.02.16 Sep 3. Qtl, 2017 Jul Baumfällung 26;21AA;30;29;34;35;3AE-6 Tage;10;8 Mit 16.08.17 Mon 17.10.16 95AE-5 Tage Aug 2. Qtl, 2017 Apr Wiederbezug Bestand Haus 1 Achse N-O/ 6-14 Fre 19.02.16 Mon 28.03.16 47AE-5 Tage Jun 2017 1. Qtl, 2017 Jan Baufeldfreimachung - Außenanlagen LaTiSt Fre 19.02.16 1 Tag Fre 14.10.16 Mai 4. Qtl, 2016 Okt Temporäre Räumung/ Freimachung Bestand Haus 1 Achse N-O/ 6-14 10 Tage Mon 08.02.16 1 Tag Fre 25.03.16 Mrz 3. Qtl, 2016 Jul Nutzer+Bauherr HU-TA/ IRIS 10 Tage Mon 08.02.16 354 Tage Fre 25.03.16 Feb 2. Qtl, 2016 Apr Seite 1 von 2 Stichtag 1 /2 IRIS Berlin Bauzeitenplan / Stand Mit 31.08.16 Neubau & Umbau Nr. Dauer Anfang Ende Vorgänger Nachfolger Zuständig 2016 1. Qtl, 2016 Jan Vorgangsname 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Umbauarbeiten Bestand Haus 1 1. Obergeschoss inkl. Staubschutzwände NEUBAU Einseitige Wand + Türzargen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Wände schließen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Decken herstellen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Türblätter einbauen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Malerarbeiten - Los 1 Bestand BESTAND Decken abgehängt/ Wände Bestand Haus 1/2 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Bestand Haus 1 Bestand Haus 1 Treppenraum 1 Bestand Haus 1 Treppenraum 2 Bestand Haus 1 Achse N/ 6-13 EG + 1.OG Malerarbeiten - Los 2 Neubau NEUBAU Decken Beton Labore Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Decken abgehängt/ Wände Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Lichthof Foyer Maler Nacharbeit 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss TGA Aufzüge Aufzug Neubau + Bestand Grobmontage Aufzug Neubau + Bestand Feinmontage TGA - HLS/ ELT/ MSR TGA - Neubau Schachtinstallationen UG - 2.OG Reinraum Wand- und Deckeninstallation Vormontage Fertiginstallationen Leerrohrinstallation HLS+ELT auf Estrich Leerrohre EG Foyer FBH Foyer Provisorische Entwässerung SAN Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. UG Provisorische Entwässerung Bestand Haus 2 Decke ü. 2.+3.OG Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. 1.OG Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. 2.OG Rohinstallation 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss (inkl. FREIGABE FÜR TB WÄNDE SCHLIEßEN) Montage 2.OG Montage 1.OG Montage EG Montage UG Einbringung Sicherheitsschränke (exkl. UB) ALLE ETAGEN Restleistungen Ende Grobmontage LABORTECHNIK - Optische Tische Hauptleistung Einbringung/Aufbau Optische Tische Tischlerarbeiten II - Einbauten Festeinbauten 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Blendschutz/ Verdunkelungen 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Schließanlage 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Kunst am Bau Aufbau Beschilderung 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Baureinigung - Los 1 Grobreinigung 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Außenanlagen Abbrucharbeiten Erdarbeiten Technische Anlagen Tragschichten herstellen Beläge herstellen Einbauten Oberboden und Pflanzung Inbetriebnahmen TGA Funktionsprüfung und Einregulierung TGA Inbetriebnahme TGA Abnahmen und Mängelbeseitigung TGA Inbetriebnahmen LABORTECHNIK Vorleistung Haustechnik: Medien in Betrieb Inbetriebnahme Labor mit TGA Probebetrieb TGA - Fahren im Verbund (NEUBAU) Nutzereinweisung Labortechnik VOB Abnahme Mängelbeseitigung Baureinigung - Los 2 Feinreinigung Nachreinigung Gebäude ÜBERGABE AN BAUHERRN Mit 23.05.18 Die 05.06.18 325 242;263 10 Tage Mit 06.06.18 Die 19.06.18 241 243 10 Tage Mit 20.06.18 Die 03.07.18 242 244 10 Tage Mit 04.07.18 Die 17.07.18 243;336 266 20 Tage Fre 03.11.17 Don 30.11.17 20 Tage Fre 03.11.17 Don 30.11.17 248 Feb Mrz Mai Jun 3. Qtl, 2016 Jul Aug Sep 4. Qtl, 2016 Okt Nov Dez 2017 1. Qtl, 2017 Jan Feb Mrz 2. Qtl, 2017 Apr Mai Jun Aug Sep Don 02.11.17 377;246;276AE Don 12.10.17 232EA+10 Tage 304;305;306;307;308 311;312;313;314;315 15 Tage Fre 13.10.17 Don 02.11.17 233EA+10 Tage 58 Tage Fre 09.02.18 Die 01.05.18 20 Tage Fre 09.02.18 Don 08.03.18 302 255 Die 01.05.18 310 256 Die 22.05.18 Don 29.03.18 252 15 Tage Mit 02.05.18 Die 22.05.18 253 25 Tage Mit 18.07.18 Die 21.08.18 5 Tage Mit 18.07.18 Die 24.07.18 370 5 Tage Mit 15.08.18 Decken herstellen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss 279;363EA+10 Tage Türblätter einbauen 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Die 07.08.18 BESTAND Decken abgehängt/ Wände Bestand Haus 1/2 5 Tage Mit 06.06.18 Die 12.06.18 241 347;264 10 Tage Mit 13.06.18 Die 26.06.18 263 366;265 10 Tage Mit 27.06.18 Die 10.07.18 264 266 10 Tage Mit 18.07.18 Die 31.07.18 265;244 348;267 5 Tage Mit 01.08.18 Die 07.08.18 266 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Bestand Haus 1 Don 14.12.17 Don 07.09.17 205 5 Tage Fre 24.11.17 Don 30.11.17 206 5 Tage Fre 08.12.17 Don 14.12.17 203 Bestand Haus 1 Treppenraum 1 23 Bestand Haus 1 Treppenraum 2 Bestand Haus 1 Achse N/ 6-13 EG + 1.OG 5EA+20 Tage 315 Tage Fre 11.08.17 Die 13.11.18 Malerarbeiten - Los 2 Neubau 315 Tage Fre 11.08.17 Die 13.11.18 NEUBAU 30 Tage Fre 11.08.17 Fre 22.09.17 Decken Beton Labore Neubau 15 Tage Fre 11.08.17 Fre 01.09.17 276AE 304;305;306;307;308 15 Tage Fre 01.09.17 Fre 22.09.17 248AE 311;312;313;314;315;275AE 30 Tage Mit 09.05.18 Die 19.06.18 10 Tage Mit 09.05.18 Mit 23.05.18 279AE 355;317 10 Tage Mit 23.05.18 Die 05.06.18 256 318;278AE;280 10 Tage Mit 06.06.18 Die 19.06.18 279 10 Tage Mit 31.10.18 Die 13.11.18 5 Tage Mit 31.10.18 Mit 07.11.18 283AE 5 Tage Mit 07.11.18 Die 13.11.18 397 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Decken abgehängt/ Wände Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Lichthof Foyer Maler Nacharbeit 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss 282AE TGA Aufzüge 98 Tage Mon 28.08.17 Mon 29.01.18 20 Tage Mon 28.08.17 Fre 22.09.17 123EA+10 Tage 20 Tage Don 14.12.17 Mon 29.01.18 340EA+20 Tage 402 Tage Mon 23.01.17 Fre 24.08.18 332 Tage Mon 01.05.17 Fre 24.08.18 30 Tage Fre 01.09.17 110 Tage Fre 27.10.17 Fre 24.11.17 310AE-10 Tage Die 17.04.18 310 15 Tage Fre 21.07.17 5 Tage Fre 21.07.17 Aufzug Neubau + Bestand Feinmontage TGA - HLS/ ELT/ MSR Schachtinstallationen UG - 2.OG Reinraum Wand- und Deckeninstallation Vormontage 354AE Fertiginstallationen Leerrohrinstallation HLS+ELT auf Estrich Fre 11.08.17 Leerrohre EG Foyer Fre 28.07.17 295AE 10 Tage Fre 28.07.17 Fre 11.08.17 234AE-5 Tage 82 Tage Mon 01.05.17 Die 22.08.17 3 Tage Mon 01.05.17 Mit 03.05.17 131 3 Tage Mon 07.08.17 Mit 09.08.17 126 3 Tage Mon 19.06.17 Mit 21.06.17 132 3 Tage Fre 18.08.17 Die 22.08.17 133 FBH Foyer 294AE Provisorische Entwässerung SAN Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. UG Provisorische Entwässerung Bestand Haus 2 Decke ü. 2.+3.OG 238;337;339 Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. 1.OG Provisorische Entwässerung Neubau Decke ü. 2.OG Rohinstallation 170 Tage Fre 21.07.17 Die 03.04.18 132 Tage Fre 21.07.17 Fre 09.02.18 386AA;252 5 Tage Fre 21.07.17 TGA - Neubau 221 Die 17.04.18 10 Tage Mit 04.04.18 Aufzug Neubau + Bestand Grobmontage Fre 13.10.17 304AE 20 Tage Fre 27.10.17 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss (inkl. FREIGABE FÜR TB WÄNDE SCHLIEßEN) RLT, Dachdurchführungen Neubau Don 27.07.17 133EA-20 Tage 134 40 Tage Fre 13.10.17 Don 07.12.17 249;275 311;289AE 50 Tage Fre 13.10.17 Die 09.01.18 249;275 312 ELT 50 Tage Fre 13.10.17 Die 09.01.18 249;275 308AA+10 Tage;313;393 RLT 40 Tage Fre 13.10.17 Don 07.12.17 249;275 40 Tage Fre 27.10.17 5 Tage Fre 02.02.18 SAN+Gase MSR RLT, Einbringung Großkomponenten Fre 09.02.18 134AE-10 Tage;232;228 Die 03.04.18 40 Tage Fre 08.12.17 Die 20.02.18 250;304;276 50 Tage Mit 10.01.18 Die 20.03.18 250;305;276 50 Tage Mit 10.01.18 Die 20.03.18 250;306;276 315AA+20 Tage;393 50 Tage Fre 08.12.17 Die 06.03.18 250;307;276 315AA+20 Tage 40 Tage Mit 07.02.18 Die 03.04.18 250;308;313AA+20 Tage;314AA+20 Tage;276;239 68 Tage Mit 23.05.18 Fre 24.08.18 20 Tage Mit 23.05.18 Die 19.06.18 278 444;393;370 20 Tage Mit 06.06.18 Die 03.07.18 279 444 3 Tage Mit 22.08.18 40 Tage Don 03.08.17 20 Tage Don 03.08.17 20 Tage Don 31.08.17 KLT + HZG 308AA+10 Tage;314 Die 09.01.18 249;275;306AA+10 Tage;307AA+10 315 Tage 70 Tage Fre 08.12.17 399 Tage Mon 23.01.17 Erdgeschoss + Untergeschoss (inkl. FREIGABE FÜR TB WÄNDE SCHLIEßEN) 253;111;389AA;291AE-10 Tage;292 SAN+Gase ELT RLT KLT + HZG MSR Fertiginstallation (Absperrventile Labore) 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Anschluss Außenleuchten Fre 24.08.18 438 Die 21.08.18 TGA - Bestand Haus 1/2 221 Leerrohre ELT Bodentanks/ Verkabelung auf Rohdecke Mit 27.09.17 Don 31.08.17 227AE-30 Tage TGA 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 323 TGA 1.Obergeschoss + Erdgeschoss Mit 27.09.17 322 334 Tage Mon 23.01.17 Die 22.05.18 334 Tage Mon 23.01.17 Die 22.05.18 Rohinstallation TGA 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss 241 10 Tage Die 31.10.17 Mon 13.11.17 227EA+10 Tage 353AE-10 Tage SAN+Gase 20 Tage Die 31.10.17 Mon 27.11.17 227EA+10 Tage 353AE-10 Tage ELT 5 Tage Mon 23.01.17 Fre 27.01.17 128 5 Tage Fre 10.11.17 Don 16.11.17 129 1 Tag Fre 17.11.17 Fre 17.11.17 329 25 Tage Mit 28.03.18 5 Tage Mon 19.06.17 Die 01.05.18 227EA+103 Tage ELT, Verkabelung RWA Haus 1 Treppenraum 1 ELT, Verkabelung RWA Haus 1 Treppenraum 2 330 ELT, Inbetriebnahme RWA Haus 1 RLT, Dachdurchführungen Bestand Mon 26.06.17 126AE-10 Tage RLT, Einbringung Großkomponenten Mit 11.04.18 Die 17.04.18 353 20 Tage Mit 11.04.18 Die 08.05.18 331AA+10 Tage;227EA+10 Tage 353AE-10 Tage 20 Tage Mit 25.04.18 Die 22.05.18 331AA+20 Tage;227EA+10 Tage 353AE-10 Tage 5 Tage Don 10.08.17 10 Tage Mit 11.04.18 2 Tage Don 10.08.17 RLT 353AE-10 Tage;334AA+10 Tage;335AA+20 Tage 5 Tage 171 Tage Don 10.08.17 Die 24.04.18 KLT + HZG MSR TGA Erdgeschoss + Untergeschoss 244 SAN, Einbringung Großkomponenten Mit 16.08.17 298 RLT, Einbringung Großkomponenten Die 24.04.18 229EA+10 Tage;353 HZG, Einbringung Großkomponenten Fre 11.08.17 116;298 ELT, Einbringung Großkomponenten 2 Tage Die 14.11.17 Mit 15.11.17 229EA+10 Tage 30 Tage Die 14.11.17 Don 11.01.18 229EA+10 Tage 134 SAN+Gase 30 Tage Die 14.11.17 Don 11.01.18 229EA+10 Tage 134 ELT 50 Tage Die 14.11.17 Don 08.02.18 229EA+10 Tage 344AA+10 Tage;345AA+20 Tage RLT 40 Tage Die 28.11.17 Don 08.02.18 343AA+10 Tage;229EA+10 Tage 134;345AA+10 Tage 40 Tage Die 12.12.17 Don 22.02.18 343AA+20 Tage;344AA+10 Tage 134 50 Tage Mit 13.06.18 Die 21.08.18 15 Tage Mit 13.06.18 Die 03.07.18 263 444 15 Tage Mit 01.08.18 Die 21.08.18 266 444 185 Tage Fre 29.09.17 10 Tage Mit 21.03.18 10 Tage Mit 21.03.18 185 Tage Fre 29.09.17 5 Tage Mit 04.04.18 286EA+20 Tage MSR 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Beschichtungsarbeiten Die 03.07.18 BESTAND Mit 04.04.18 Bestand Haus 2 Technikräume Mit 04.04.18 116EA+30 Tage;353AE NEUBAU Die 03.07.18 Neubau ölfeste Beschichtungen/ Großgeräte 3. Obergeschoss Mit 11.04.18 326AE-10 Tage;327AE-10 Tage;331AE-10 351AE;333;338 Tage;334AE-10 Tage;335AE-10 Tage Fre 27.10.17 291AE 355 15 Tage Mit 23.05.18 Die 12.06.18 278;354 356 15 Tage Mit 13.06.18 Die 03.07.18 355 40 Tage Mit 25.04.18 Die 19.06.18 20 Tage Mit 25.04.18 Mit 23.05.18 10 Tage Mit 25.04.18 Mit 09.05.18 360AE 10 Tage Mit 09.05.18 Mit 23.05.18 361AE 359AE 10 Tage Mit 23.05.18 Mit 06.06.18 363AE 360AE 10 Tage Mit 06.06.18 Die 19.06.18 10 Tage Mit 06.06.18 Die 19.06.18 256EA+10 Tage 40 Tage Mit 20.06.18 Die 14.08.18 35 Tage Mit 27.06.18 Die 14.08.18 10 Tage Mit 27.06.18 Die 10.07.18 227EA+30 Tage;264 367 15 Tage Mit 11.07.18 Die 31.07.18 366 368 10 Tage Mit 01.08.18 Die 14.08.18 367 40 Tage Mit 20.06.18 Die 14.08.18 373AA;197 20 Tage Mit 20.06.18 Die 17.07.18 317;232EA+30 Tage 258;394;371 259 Erdgeschoss Reinraum 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Fliesen- und Plattenarbeiten BESTAND 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss NEUBAU Untergeschoss 361AE Bodenbelagsarbeiten - Los 1 (Kautschuk/ Linoleum) Bodenbelag Linoleum Bestand 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Treppenräume 20 Tage Mit 18.07.18 Die 14.08.18 370;233EA+30 Tage 30 Tage Mit 20.06.18 Die 31.07.18 10 Tage Mit 20.06.18 Die 03.07.18 369AA 374 10 Tage Mit 04.07.18 Die 17.07.18 373 375 10 Tage Mit 18.07.18 Die 31.07.18 374 5 Tage Fre 03.11.17 KLT + HZG Fertiginstallation 20 Tage Fre 29.09.17 85 Tage Fre 03.11.17 Bodenbelag Kautschuk Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Bodenbelagsarbeiten - Los 2 (Parkett) 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Metallbau- und Schlosserarbeiten II (Türanlagen) Die 20.03.18 Don 09.11.17 248 Aufmaß 378EA+40 Tage 5 Tage Mit 24.01.18 Die 30.01.18 377EA+40 Tage 379 10 Tage Mit 31.01.18 Die 13.02.18 378 380 10 Tage Mit 14.02.18 Die 27.02.18 379 381 10 Tage Mit 28.02.18 Die 13.03.18 380 382 5 Tage Mit 14.03.18 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Die 20.03.18 381 LABORTECHNIK - Labormöbel 335 Tage Fre 21.07.17 Die 20.11.18 335 Tage Fre 21.07.17 Die 20.11.18 NEUBAU Die 23.01.18 Vorgezogene Leistung 120 Tage Fre 21.07.17 0 Tage Fre 21.07.17 Fre 21.07.17 302AA 5 Tage Fre 21.07.17 Don 27.07.17 386 10 Tage Fre 28.07.17 Don 10.08.17 387 0 Tage Fre 08.12.17 10 Tage Fre 08.12.17 10 Tage Mit 10.01.18 110 Tage Die 19.06.18 0 Tage Die 19.06.18 Start Rohinstallation Haustechnik OG2/OG1 387 21.07 UK/Abhängungen DVEs OG2 388 UK/Abhängungen DVEs OG1 Fre 08.12.17 310AA 390 Die 09.01.18 389 391 Start Rohinstallation Haustechnik OG2/OG1 08.12 UK/Abhängungen DVEs/Geräteträger EG UK/Abhängungen Geräteträger UG Die 23.01.18 390 Die 20.11.18 Hauptleistung (Grobmontage 90%) 420AE;424AA+10 Tage Fertigstellung RLT NEUBAU (exkl. Anschluss an Labormöbel)/ Malerarbeiten/ Absperrventile Die 19.06.18 306;313;317 20 Tage Mit 18.07.18 Die 14.08.18 370 395;406AA;411AA+10 Tage 20 Tage Mit 15.08.18 Die 11.09.18 394 396 20 Tage Mit 12.09.18 Die 09.10.18 395 397;398AA 20 Tage Mit 10.10.18 Die 06.11.18 396 399;283 10 Tage Mit 12.09.18 Die 25.09.18 396AA 10 Tage Mit 07.11.18 Die 20.11.18 397 0 Tage Die 20.11.18 Die 20.11.18 399 Montage 2.OG Montage 1.OG Montage EG Montage UG Einbringung Sicherheitsschränke (exkl. UB) ALLE ETAGEN Restleistungen Ende Grobmontage Mit 12.12.18 10 Tage Mit 28.11.18 Mit 12.12.18 10 Tage Mit 28.11.18 Mit 12.12.18 449AE 45 Tage Mit 18.07.18 Die 18.09.18 45 Tage Mit 18.07.18 Die 18.09.18 15 Tage Mit 18.07.18 Die 07.08.18 394AA 407 15 Tage Mit 08.08.18 Die 28.08.18 406 408 15 Tage Mit 29.08.18 Die 18.09.18 407 40 Tage Mit 01.08.18 Die 25.09.18 5 Tage Mit 19.09.18 Die 25.09.18 414 10 Tage Mit 01.08.18 Die 14.08.18 394AA+10 Tage 412 10 Tage Mit 15.08.18 Die 28.08.18 411 413 10 Tage Mit 29.08.18 Die 11.09.18 412 414 5 Tage Mit 12.09.18 Die 18.09.18 413 410 15 Tage Mit 30.05.18 Die 19.06.18 3 Tage Hauptleistung Einbringung/Aufbau Optische Tische Tischlerarbeiten II - Einbauten Festeinbauten 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Blendschutz/ Verdunkelungen 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Schließanlage 3. Obergeschoss Mit 30.05.18 Mon 04.06.18 417AE 3 Tage Mon 04.06.18 Don 07.06.18 418AE 416AE 3 Tage Don 07.06.18 Die 12.06.18 419AE 417AE 3 Tage Die 12.06.18 Fre 15.06.18 420AE 418AE Erdgeschoss Die 19.06.18 392AE 419AE Untergeschoss Mit 04.07.18 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Kunst am Bau Die 24.07.18 Aufbau 15 Tage Mit 04.07.18 Die 24.07.18 423AA 15 Tage Mit 04.07.18 Die 24.07.18 422AA 3 Tage Mit 04.07.18 Fre 06.07.18 392AA+10 Tage 425 3 Tage Mon 09.07.18 Mit 11.07.18 424 426 3 Tage Don 12.07.18 Mon 16.07.18 425 427 3 Tage Die 17.07.18 Don 19.07.18 426 428 3 Tage Fre 20.07.18 Die 24.07.18 427 Beschilderung 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Baureinigung - Los 1 Grobreinigung 50 Tage Mit 13.06.18 Mit 22.08.18 10 Tage Mit 13.06.18 Mit 27.06.18 431AE 10 Tage Mit 27.06.18 Mit 11.07.18 432AE 430AE 10 Tage Mit 11.07.18 Mit 25.07.18 433AE 431AE 10 Tage Mit 25.07.18 Mit 08.08.18 434AE 432AE 10 Tage Mit 08.08.18 Mit 22.08.18 444AE 433AE 100 Tage Mit 27.06.18 Die 13.11.18 188 Außenanlagen 5 Tage Mit 27.06.18 Die 03.07.18 152;159 437 Abbrucharbeiten 15 Tage Mit 04.07.18 Die 24.07.18 436 438 20 Tage Mit 25.07.18 Die 21.08.18 437 439;319 15 Tage Mit 22.08.18 Die 11.09.18 438 440 25 Tage Mit 12.09.18 Die 16.10.18 439 441 10 Tage Mit 17.10.18 Die 30.10.18 440 442 10 Tage Mit 31.10.18 Die 13.11.18 441 100 Tage Mit 22.08.18 Die 22.01.19 50 Tage Mit 22.08.18 Die 30.10.18 317;318;347;348 456;445;434AE 30 Tage Mit 31.10.18 Die 11.12.18 444 448;446 20 Tage Mit 12.12.18 Die 22.01.19 445 456 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Erdarbeiten Technische Anlagen Tragschichten herstellen Beläge herstellen Einbauten Oberboden und Pflanzung Inbetriebnahmen TGA Funktionsprüfung und Einregulierung TGA Inbetriebnahme TGA Abnahmen und Mängelbeseitigung TGA Inbetriebnahmen LABORTECHNIK 59 Tage Die 11.12.18 Mon 18.03.19 0 Tage Die 11.12.18 Vorleistung Haustechnik: Medien in Betrieb Die 11.12.18 445 449 15 Tage Mit 12.12.18 Die 15.01.19 448 450;403AE 25 Tage Mit 16.01.19 Die 19.02.19 449 451;455AA+10 Tage 5 Tage Mit 20.02.19 Die 26.02.19 450 452EA-1 Tag;456 Die 26.02.19 451EA-1 Tag 453 0 Tage Die 26.02.19 15 Tage Die 26.02.19 20.11 LABORTECHNIK - Optische Tische Mit 28.11.18 3 Tage Fre 15.06.18 19.06 400 10 Tage 15 Tage Dez Erdgeschoss + Untergeschoss 230 Tage Fre 01.09.17 5 Tage Fre 01.09.17 Nov 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Malerarbeiten - Los 1 Bestand Die 07.08.18 Sep Wände schließen Die 21.08.18 371 Mit 06.06.18 Aug Erdgeschoss + Untergeschoss Die 07.08.18 45 Tage Jun 2019 1. Qtl, 201 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss 230 Tage Fre 01.09.17 75 Tage Fre 01.09.17 Mrz 4. Qtl, 2018 Okt Umbauarbeiten Bestand Haus 1 15 Tage Fre 22.09.17 15 Tage Fre 09.03.18 Feb 3. Qtl, 2018 Jul 1. Obergeschoss inkl. Staubschutzwände 30 Tage Fre 22.09.17 53 Tage Fre 09.03.18 Dez 2. Qtl, 2018 Apr Mai 3. Obergeschoss Erdgeschoss NEUBAU Mit 04.04.18 Nov 2018 1. Qtl, 2018 Jan 1. Obergeschoss Einseitige Wand + Türzargen 20 Tage 4. Qtl, 2017 Okt 2. Obergeschoss 11.12 Inbetriebnahme Labor mit TGA Probebetrieb TGA - Fahren im Verbund (NEUBAU) Nutzereinweisung Laborte Mängelbes Mon 18.03.19 452 10 Tage Mit 30.01.19 Die 12.02.19 10 Tage Mit 30.01.19 Die 12.02.19 450AA+10 Tage 1 Tag Mit 27.02.19 Mit 27.02.19 444;446;455;451 Baureinigung - Los 2 Feinreinigung Nachreinigung Gebäude 456 ÜBERGABE AN BA Vorgang Rollup-Vorgang Unterbrechung Externer Meilenstein Inaktiver Meilenstein Nur Dauer Nur Anfang Geplanter Meilenstein Meilenstein Rollup-Meilenstein Externe Vorgänge Inaktiver Vorgang Inaktiver Sammelvorgang Manueller Sammelrollup Nur Ende Geplanter Sammelvorgang Sammelvorgang Rollup in Arbeit Projekt-Sammelvorgang Inaktiver Vorgang Manueller Vorgang Manueller Sammelvorgang Geplant In Arbeit 160831_IRIS_Bauzeitenplan_Rev03.mpp 3. Qtl, 2017 Jul Die 21.08.18 225 Tage Fre 22.09.17 RLT, Dachdurchführungen Neubau SAN+Gase ELT RLT KLT + HZG MSR RLT, Einbringung Großkomponenten Erdgeschoss + Untergeschoss (inkl. FREIGABE FÜR TB WÄNDE SCHLIEßEN) SAN+Gase ELT RLT KLT + HZG MSR Fertiginstallation (Absperrventile Labore) 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Anschluss Außenleuchten TGA - Bestand Haus 1/2 Leerrohre ELT Bodentanks/ Verkabelung auf Rohdecke TGA 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss TGA 1.Obergeschoss + Erdgeschoss Rohinstallation TGA 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss SAN+Gase ELT ELT, Verkabelung RWA Haus 1 Treppenraum 1 ELT, Verkabelung RWA Haus 1 Treppenraum 2 ELT, Inbetriebnahme RWA Haus 1 RLT RLT, Dachdurchführungen Bestand RLT, Einbringung Großkomponenten KLT + HZG MSR TGA Erdgeschoss + Untergeschoss SAN, Einbringung Großkomponenten RLT, Einbringung Großkomponenten HZG, Einbringung Großkomponenten ELT, Einbringung Großkomponenten SAN+Gase ELT RLT KLT + HZG MSR Fertiginstallation 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Beschichtungsarbeiten BESTAND Bestand Haus 2 Technikräume NEUBAU Neubau ölfeste Beschichtungen/ Großgeräte 3. Obergeschoss Erdgeschoss Reinraum 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Fliesen- und Plattenarbeiten BESTAND 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss NEUBAU Untergeschoss Bodenbelagsarbeiten - Los 1 (Kautschuk/ Linoleum) Bodenbelag Linoleum Bestand 3. Obergeschoss + 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss + Erdgeschoss Treppenräume Bodenbelag Kautschuk Neubau 2. Obergeschoss + 1. Obergeschoss Erdgeschoss + Untergeschoss Bodenbelagsarbeiten - Los 2 (Parkett) 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Metallbau- und Schlosserarbeiten II (Türanlagen) Aufmaß 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss Erdgeschoss Untergeschoss LABORTECHNIK - Labormöbel NEUBAU Vorgezogene Leistung Start Rohinstallation Haustechnik OG2/OG1 UK/Abhängungen DVEs OG2 UK/Abhängungen DVEs OG1 Start Rohinstallation Haustechnik OG2/OG1 UK/Abhängungen DVEs/Geräteträger EG UK/Abhängungen Geräteträger UG Hauptleistung (Grobmontage 90%) Fertigstellung RLT NEUBAU (exkl. Anschluss an Labormöbel)/ Malerarbeiten/ Absperrventile 10 Tage 2. Qtl, 2016 Apr Seite 2 von 2 Stichtag 2 /2 81, als triebwerksraumloses Aufzugssystem. Schnitt D-D 1:50 Technische Daten: Antrieb Grundriss 2.OG 1:25 25 Entrauchungsklappen, Ansteuerung durch ein RAS; RAS ist Bestandteil der Aufzugsanlage 6.08 300 Entrauchungsschacht 25 3.20 elektrisches Triebwerk mit Treibscheibe und 2800 kg Nennlast Personen Geschwindigkeit 37 1,0 m/s Haltestellen 14.24 m 4 Fahrtenanzahl 4 / einseitig 150 pro h 25 NIRO-Stahl (V2A) Fahrkorbtableau: 300 - Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 2200 TH Antriebsmotor mit Treibscheibe Kabine Fahrkorbbeleuchtung: - als Lichtdecke Brandfallsteuerung: Aufzugsanlage ist Bestandteil der Brandfallsteuerung. 2.OG welches vom Brand nicht betroffen ist. Hinweis: Aufzug wird als Bauaufzug genutzt. Es erfolgt eine Schutzauskleidung der Kabine. Legende: 3.775x3.20m GG FS-K FS-GG KB / KT SB / ST TB / TH RAS HS FS-K FS-GG X X 72 TA Entrauchungsschacht HS Kabinenbreite / Kabinentiefe Schachtbreite / Schachttiefe Rauchansaugsystem Tableauaussparung BxHxT= 100x350x100mm TA Index Datum Name 2200 TH FS-GG Halfenschiene 50/30 Halfenschiene 40/22 Gegengewicht 1.OG 9m 1 08.07.2016 slp/krg HS Grundriss 1.OG 1:25 FS-K HS FS-GG 2200 TH FS-GG EG Planbezeichnung T90RS 32d 7362 7362-1304-5-E-DE-3500-F-1 HS Bauherr: HS und Wissenschaft GG vertreten durch: FS-K FS-GG und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin FS-GG Unterschrift: FS-GG Nutzer: HS IRIS - Adlershof FS-K 2200 TH HS FS-K GG UG 1900 TB FS-GG 2000 KB 3775 SB Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 Nutzervertretung: Technische Abteilung, Referat Baumanagement Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 3.775x3.20m Planverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste FS-K HS 250 FS-GG TA HS HS 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung Projekt-Nr.: Projekt: Planungsphase: 2800 KT Planinhalt: Aufzug 1 Neubau 3200 ST 594x841 gezeichnet: 1:25, 1:50 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3500-F-1 Index 1 Grundriss 2.OG 1:25 EN 81, als triebwerksraumloses Aufzugssystem. Technische Daten: Nennlast Personen Geschwindigkeit 250 1000 kg 13 1,0 m/s 7,96 m Haltestellen 4 4 / EG zweiseitig, 1.-2.OG einseitig 150 pro h TA O dB Fahrtenanzahl Stahlblech, pulverbeschichtet Fahrkorbtableau: - Gestaltung entsprechend DIN EN 81-70 Fahrkorbbeleuchtung: - als Lichtdecke Entrauchungsschacht Schnitt B-B 1:50 Entrauchungsklappen, Ansteuerung durch ein RAS; RAS ist Bestandteil der Aufzugsanlage Brandfallsteuerung: Aufzugsanlage ist Bestandteil der Brandfallsteuerung. welches vom Brand nicht betroffen ist. Legende: Entrauchungsschacht Halfenschiene 50/30 Halfenschiene 40/22 Gegengewicht GG FS-K FS-GG KB / KT SB / ST TB / TH RAS Kabinenbreite / Kabinentiefe Schachtbreite / Schachttiefe Rauchansaugsystem Tableauaussparung BxHxT= 100x350x100mm TA Antriebsmotor mit Treibscheibe Index Datum Name HS Grundriss EG 1:25 2000 TH 2.OG 1 08.07.2016 slp/krg Kabine HS HS 1670 ST 1.OG 2000 TH FS-K 1100 KB parung ger UZ Planbezeichnung 7362 900 TB 7362-1304-5-E-DE-3501-F-1 Bauherr: und Wissenschaft 250 HS vertreten durch: TA FS-GG IW MW (F und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin HS Unterschrift: = UK RD -0.22m FS-K Nutzer: HS GG EG IRIS - Adlershof EG HS 2000 TH FS-GG Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 FS-GG Technische Abteilung, Referat Baumanagement HS GG Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 FS-K HS FS-GG TA GK 12.6cm (BW) (50dB) glasung (F90) ,00 2660 ST HS 2100 KT 2000 TH Nutzervertretung: Planverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste FS-K 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung Projekt-Nr.: Projekt: 250 Planungsphase: Planinhalt: Aufzug 2 sparung ager UZ 594x841 gezeichnet: 1:25, 1:50 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3501-F-1 Index 1 50 2000 1900 50 50 Deckenunteransicht V2A KARO Kabinendecke: V2A Korn 240 nur als Schattenfuge hinter Glasrahmen 2700 2800 Index Datum Name LED - Lichtdecke: VSG Mattglas, 10mm Lichtfarbe: 4000K umlaufender Rahmen 30 mm 1 08.07.2016 slp/krg rechte Seitenwand 50 Spiegel: VSG 6mm allseitig poliert 2800 Fahrkorbtableau: V2A KARO Tastenbeleuchtung: LED, blau linke Seitenwand Planbezeichnung V2A Struktur Korn 240 7362 3 Etagenansage hinter Tableaulochung 7362-1304-5-E-DE-3502-F-1 Bauherr: und Wissenschaft 2500 Notrufsprechstelle hinter Tableaulochung vertreten durch: und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin 2 1 0 -1 Unterschrift: 2 1 0 -1 Nutzer: IRIS - Adlershof Handlauf: V2A-Rohr Korn 240 Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 Nutzervertretung: Technische Abteilung, Referat Baumanagement Rammschutz: V2A-Rohr Korn 240 Boden-Ansicht Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 waagerechtes Tableau in bePlanverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste ch uk V2A KARO Tastenbeleuchtung: LED, blau 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung uts Projekt-Nr.: Projekt: Ka Sockelleiste: V2A Flach Korn 240 70x4 mm bauseitig nur Bodenbelag; durch AN ist geeigneter Bodenaufbau Planungsphase: Planinhalt: Aufzug 1 - Kabinenabwicklung Neubau zu liefern) 420x594 gezeichnet: 1:25 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3502-F-1 Index 1 Deckenunteransicht 50 50 50 1100 1000 Kabinendecke: V2A Korn 240 nur als Schattenfuge hinter Glasrahmen 2000 2100 Index Datum Name LED - Lichtdecke: VSG Mattglas, 10mm 1 08.07.2016 slp/krg Lichtfarbe: 4000K 50 umlaufender Rahmen 30 mm Spiegel: VSG 6mm allseitig poliert rechte Seitenwand 2100 Fahrkorbtableau: V2A KARO Tasterbeleuchtung: LED, blau linke Seitenwand Planbezeichnung 7362 7362-1304-5-E-DE-3503-F-1 3 Bauherr: und Wissenschaft 2200 V2A-Struktur Korn 240 Etagenansage hinter Tableaulochung 2 vertreten durch: Notrufsprechstelle hinter Tableaulochung und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin 1 0 Handlauf: -1 Unterschrift: 2 1 0 -1 Nutzer: IRIS - Adlershof Handlauf: V2A-Rohr Korn 240 Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 Nutzervertretung: Technische Abteilung, Referat Baumanagement Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 Sockelleiste: V2A-Flach Korn 240 70x4 mm Rammschutz: V2A-Rohr Korn 240 waagerechtes Tableau in bePlanverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste V2A KARO Tastenbeleuchtung: LED, blau Boden-Ansicht m Lin ole u 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung Projekt-Nr.: Projekt: bauseitig nur Bodenbelag; durch AN ist geeigneter Bodenaufbau Planungsphase: Planinhalt: Aufzug 2 - Kabinenabwicklung zu liefern) 420x594 gezeichnet: 1:25 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3503-F-1 Index 1 Schnitt B-B 1:50 100 Grundriss 1.OG - Darstellung Ankerschienen 1:25 T9 25 3.20 2 25 30 H h B 2 300 1 R R 3600 Legende 2 80 R Halfen-/Ankerschiene 40/22 L= 1450mm 2 2 2 Halfen-/Ankerschiene 50/30 L= 2300mm 3.775x3.20m TA 1 2 1 1 1 R 300 250 R R 1 TA 1 2 75 2 Tableauaussparung BxHxT= 100x350x100mm TA Index Datum Name 200 2800 200 TA 2 80 1 08.07.2016 slp/krg 1 R 2 300 R 1:25 1 Planbezeichnung TA T9 80 25 25 R 30 7362 7362-1304-5-E-DE-3504-F-1 Bauherr: und Wissenschaft H h vertreten durch: R und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin Unterschrift: 1675 2 1675 R R B 1 3.20 300 300 2 Nutzer: IRIS - Adlershof 300 Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 1 Nutzervertretung: Technische Abteilung, Referat Baumanagement R 2 R Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 3.775x3.20m 2 R 300 TA 300 250 R 2 siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste 1500 1500 1 R Planverfasser: 80 830 TA 350 100 R 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung Projekt-Nr.: Projekt: Planungsphase: Planinhalt: Aufzug 1 - Einbauteile Aufzugsschacht Neubau 594x841 gezeichnet: 1:25, 1:50 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3504-F-1 Index 1 Schnitt B-B 1:50 Grundriss EG - Darstellung Ankerschienen 1:25 Legende 1:25 1 1 1 Halfen-/Ankerschiene 40/22 L= 1450mm 2 2 2 Halfen-/Ankerschiene 50/30 L= 2300mm R R Tableauaussparung BxHxT= 100x350x100mm TA 24 2 1 Index Datum Name TA 250 250 TA TA IW MW 24 IW M R R 1 2 1 R R 1000 R 24 R 12 2 R 1 1 R R R Planbezeichnung 7362 1060 R 12 24 R 24 2300 TA 2 08.07.2016 slp/krg 300 R 1 1 180 2 2 7362-1304-5-E-DE-3505-F-1 Bauherr: und Wissenschaft vertreten durch: 1 R TA TA 24 830 (50dB) 2 1 R 110 250 estandsbodenplatte gem tatische Berechnung TWP 300 R 350 12 24 R 100 180 2 2 1 und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin R Unterschrift: TA (50dB) 1450 110 Nutzer: 250 IRIS - Adlershof estandsbodenplatte gem tatische Berechnung TWP Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 Nutzervertretung: 1 24 Technische Abteilung, Referat Baumanagement 2 Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 Planverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung Projekt-Nr.: Projekt: Planungsphase: Planinhalt: Aufzug 2 - Einbauteile Aufzugsschacht 594x841 gezeichnet: 1:25, 1:50 slp krg Datum: 08.07.2016 (Datei-) Planbezeichnung 7362-1304-5-E-DE-3505-F-1 Index 1 TWK DN 50 im Erdreich verlegen Umbau nach Abschluss Rohbauarbeiten, neuer Aufstellort je nach Bedarf, nach Anordnung Bauleitung Wird nach Abschluss Rohbauarbeiten entfernt an den Bestand anzupassen. Schmutzwasser (SW) Trinkwasser kalt (TWK) 2 2 Anschluss Bauaufzug Umbau nach Abschluss Rohbauarbeiten, neuer Aufstellort im EG, Neubau Umbau nach Abschluss Rohbauarbeiten, neuer Aufstellort im 2.OG, Neubau 1 2 16.02.2016 SW DN 150 0 SW DN 150 - im Erdreich verlegen Schacht Bestand 7362-1304-5-A-LP-e002-0-V SW DN 150 - im Erdreich verlegen SW DN 150 SW DN 150 TWK DN 50 - im Erdreich verlegen 1 Architekten und Ingenieure Stralauer Platz 34, 10243 Berlin Tel. 030-398 809-0, Fax. 030-398 809-19 TWK DN 50 TWK DN 50 Unterschrift: TWK DN 50 TWK DN 50 ARGE Berlin HU-IRIS Nickl & Partner Architekten AG IDK Kleinjohann GmbH & Co. KG TWK DN 50 - im Erdreich verlegen Baustelleneinrichtung SW DN 150 - im Erdreich verlegen SW DN 150 16.02.2016 sbo waz 7362-1304-5-A-LP-e002-0-V 0 Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Vorgaben für M 1:100 Strichstärke (mm) 0= 0,13 1= 0,18 2= 0,25 3= 0,35 4= 0,50 5= 0,70 Name Default IMP_FREI_1 IMP_FREI_2 IMP_FREI_3 IMP_FREI_4 IMP_FREI_5 IMP_FREI_6 IMP_FREI_7 BST_FUßBODENAUFBAUTEN BST_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG BST_FUNDAMENTE BST_STÜTZEN BST_AW_MASSIV BST_AW_LEICHT BST_IW_MASSIV BST_IW_LEICHT BST_DACH BST_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION BST_TÜREN BST_FENSTER BST_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE BST_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK BST_BT_VERDECKT 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Strichart IMP= Import, BST= Bestand, ROH= Neubau, ABR= Abriss, AUS= Ausbau, TXT= Texte, ZEL= Zellen, MAS= Maßketten, GRF= Graph. Elemente, UMG= Außenanlagen, RST= Raster, BKO= Baukonstruktionen: alle Layer zur freien Auswahl BRZ= Brandschutz, SAN= Sanitär, HZG= Heizung, KLT= Kälte/ Lüftung, LFT= Lüftung, ELT= Starkstrom; NT= Niederspannung GA= Gebäudeautomation 0 1 2 3 4 5 6 7 Nummer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Farbe 0 5 5 5 5 5 5 5 253 253 174 97 253 159 160 39 253 109 75 76 2 2 2 RGB Rot 255 255 255 255 255 255 255 255 0 0 105 0 0 0 105 0 0 165 195 195 0 0 0 RGB Grün 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 77 0 0 105 105 225 0 0 0 195 225 225 225 Seite 1 von 8 RGB Blau 255 255 255 255 255 255 255 255 0 0 0 165 0 105 105 225 0 165 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 1 0 0 0 1 0 0 Default Import Import Import Import Import Import Import Bestand Fußbodenaufbauten Bestand Aufsicht Wände Brüstung Bestand Fundamente Bestand Stützen Bestand Außenwände Massiv Bestand Außenwände Leicht Bestand Innenwände Massiv Bestand Innenwände Leicht Bestand Dach Bestand Treppenaufsicht Bestand Türen Bestand Fenster Bestand Stürze-Unterzüge-Überzüge Bauteile oberhalb Schnitt Deckengrafik Bauteile verdeckt Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name BST_DECKEN_GESCHNITTEN BST_TREPPEN_GESCHNITTEN BST_DURCHBRÜCHE BST_SCHRAFFUR_WÄNDE BST_SCHRAFFUR_SONSTIGES BST_FREI_28 ROH_FUßBODENAUFBAUTEN ROH_FUNDAMENTE ROH_STÜTZEN ROH_AW_MASSIV ROH_AW_LEICHT ROH_IW_MASSIV ROH_IW_LEICHT ROH_DACH ROH_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION ROH_TÜREN ROH_FENSTER ROH_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE ROH_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK ROH_BT_VERDECKT ROH_DECKEN_GESCHNITTEN ROH_TREPPEN_GESCHNITTEN ROH_DURCHBRÜCHE ROH_SCHRAFFUR_WÄNDE ROH_SCHRAFFUR_SONSTIGES ROH_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG ROH_WÄRMEDÄMMUNG ROH_FREI ABR_DECKEN ABR_TÜREN ABR_FENSTER ABR_TREPPEN ABR_AUSBAU ABR_SCHWARZ_WEISS ABR_SCHRAFFUR ABR_FUNDAMENTE_STÜTZEN_WÄNDE ABR_DACH ABR_FREI_60 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 Farbe 253 109 2 253 253 253 253 174 97 253 159 160 39 253 109 75 76 2 2 2 253 109 2 253 253 253 253 253 4 4 4 4 4 253 4 4 4 4 RGB Rot 0 165 0 0 0 0 0 105 0 0 0 105 0 0 165 195 195 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 255 255 255 255 255 0 255 255 255 255 RGB Grün 0 0 225 0 0 0 0 77 0 0 105 105 225 0 0 0 195 225 225 225 0 0 225 0 0 0 0 0 255 255 255 255 255 0 255 255 255 255 Seite 2 von 8 RGB Blau 0 165 0 0 0 0 0 0 165 0 105 105 225 0 165 0 0 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abrisslinie 0 0 0 0 2 2 1 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 1 0 0 0 1 0 0 2 2 1 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 0 2 2 2 0 Bestand Decken geschnitten Bestand Treppen geschnitten Bestand Durchbrüche Bestand Schraffur Wände Bestand Schraffur sonstiges Bestand freie Ebene Neubau Fußbodenaufbauten Neubau Fundamente Neubau Stützen Neubau Außenwände Massiv Neubau Außenwände Leicht Neubau Innenwände Massiv Neubau Innenwände Leicht Neubau Dach Neubau Treppenaufsicht Neubau Türen Neubau Fenster Neubau Unterzüge Überzüge Neubau Bauteile Oberhalb Schnitt Deckengrafik Neubau Bauteile verdeckt Neubau Decken geschnitten Neubau Treppen geschnitten Neubau Durchbrüche Neubau Schraffur Wände Neubau Schraffur sonstiges Neubau Aufsicht Wände Brüstung Neubau Wärmedämmung Neubau Freie Ebene Abriss Decke Abriss Türen Abriss Fenster Abriss Treppen Abriss Ausbau/Einrichtung Abriss Abrisslinie Abriss Schraffur Abriss Fundamente, Stützen, Wände Abriss Dach Abriss Freie Ebene Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name AUS_AUFZÜGE_NEU AUS_AUFZÜGE_BESTAND AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_BESTAND AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_NEU AUS_FREI_65 AUS_FREI_66 AUS_FREI_67 TXT_BESCHRIFTUNG_M_ TXT_BESCHRIFTUNG_M100 TXT_BESCHRIFTUNG_M50 TXT_FREI_71 TXT_FREI_72 ZEL_RAUMSTEMPEL ZEL_TUER_FENSTERSTEMPEL ZEL_BLATTRAND_PLANKOPF ZEL_NEUER_INDEX ZEL_FREI_77 MAS_BEMASZUNG_HILFSLINIEN MAS_BEMASZUNG_ MAS_BEMASZUNG_M100 MAS_BEMASZUNG_M50 MAS_FREI_82 MAS_FREI_83 MAS_HÖHENKOTEN_M100 MAS_HÖHENKOTEN_M_ MAS_FREI_86 GRF_SCHRAFFUR_ALLGEMEIN GRF_FREI_88 GRF_SCHNITTLINIEN GRF_SYMBOLE GRF_FREI_91 GRF_FREI_92 GRF_BGF_93 GRF_FLÄCHENPOLYGON_94 GRF_NF 1_95 GRF_NF 2_96 GRF_NF 3_97 GRF_NF 4_98 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Farbe 3 3 253 3 3 3 3 253 253 253 253 253 253 253 253 235 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 171 234 224 225 226 227 RGB Rot 255 255 0 255 255 255 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 180 0 154 195 255 224 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 166 135 184 218 220 150 Seite 3 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 123 0 94 203 105 159 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 4 0 0 0 0 Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Text freier Maßstab Text Maßstab 100 Text Maßstab 50 Text freie Ebene Text freie Ebene Zellen Zellen Zellen Zellen Markierung neuer Index Zellen Bemaßung Hilfslinien Bemaßung freier Maßstab Bemaßung Maßstab 100 Bemaßung Maßstab 50 Bemaßung freie Ebene Bemaßung freie Ebene Bemaßung Höhenkoten Maßstab 100 Bemaßung Höhenkoten freier Maßstab Bemaßung freie Ebene Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Bruttogrundfläche FLÄCHENPOLYGON Nutzfläche 1 Nutzfläche 2 Nutzfläche 3 Nutzfläche 4 Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name GRF_NF 5_99 GRF_NF 6_100 GRF_NF 7_101 GRF_TF_102 GRF_VF_TH_103 GRF_VF_104 GRF_LEGENDE_105 UMG_BEBAUUNG_BESTAND UMG_VEGETATION UMG_STRASSEN UMG_BEBAUUNG_NEU UMG_FREI_110 RST_HAUPTRASTER RST_AUSBAURASTER RST_SYMBOLE_ACHSEN RST_NULLNULL_114 RST_FREI_115 BKO_FREI_116 BKO_FREI_117 BKO_FREI_118 BKO_FREI_119 BKO_FREI_120 BKO_FREI_121 BKO_FREI_122 BKO_FREI_123 BKO_FREI_124 BKO_FREI_125 BKO_FREI_126 BKO_FREI_127 BKO_FREI_128 BKO_FREI_129 BKO_FREI_130 BKO_FREI_131 BKO_FREI_132 BKO_FREI_133 BKO_FREI_134 BKO_FREI_135 BKO_FREI_136 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 Farbe 228 229 230 231 232 233 253 253 253 253 3 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 RGB Rot 250 222 169 181 207 237 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 RGB Grün 138 190 201 178 207 237 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 4 von 8 RGB Blau 97 162 225 214 212 241 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nutzfläche 5 Nutzfläche 6 Nutzfläche 7 Technikfläche Verkehrsfläche Treppenhaus Verkehrsfläche Legende Nutzung Umgebung Umgebung Umgebung Umgebung Umgebung Raster Raster Raster Raster Raster Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name BKO_FREI_137 BKO_FREI_138 BKO_FREI_139 BKO_FREI_140 BKO_FREI_141 BKO_FREI_142 BKO_FREI_143 BRZ_TEXT_144 BRZ_GASLÖSCHL_145 BRZ_SPRINKLER_146 BRZ_ARMATUREN_147 BRZ_AGGREGATE_148 BRZ_SYMBOLE_149 BRZ_FREI_150 BRZ_FREI_151 SAN_SCHMUTZWASSER SAN_REGENWASSER SAN_MISCHWASSER SAN_KALTWASSER SAN_WARMWASSER SAN_LÜFTUNGSLEITUNG SAN_ZIRKULATION SAN_ARMATUREN SAN_DRUCKLUFT SAN_VAKUUM SAN_GAS SAN_TECHNISCHE_GASE SAN_DEMONTAGE SAN_LEGENDE SAN_BEMASZUNG SAN_TEXT SAN_PLANKOPF SAN_SANITÄROBJEKTE_BESTAND SAN_SANITÄROBJEKTE_NEU SAN_FREI_171 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 Farbe 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 150 150 150 1 3 150 5 8 2 76 36 36 116 253 253 253 253 253 3 253 RGB Rot 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 120 120 120 0 255 120 255 64 0 195 225 225 150 0 0 0 0 0 255 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 82 82 82 0 0 82 0 64 225 195 225 225 150 0 0 0 0 0 0 0 Seite 5 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 255 64 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 4 6 0 4 3 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name HZG_VORLAUF HZG_RÜCKLAUF HZG_LÜFTUNG HZG_DAMPF HZG_KONDENSAT HZG_ARMATUREN HZG_AGGREGATE HZG_DEMONTAGE HZG_BEMASZUNG HZG_TEXT HZG_LEGENDE HZG_PLANKOPF HZG_OBJEKTE_BESTAND HZG_OBJEKTE_NEU HZG_FREI_186 KLT_KW_VORLAUF KLT_KW_RÜCKLAUF KLT_KW_ARMATUREN KLT_KW_AGGREGATE KLT_DEMONTAGE KLT_BEMASZUNG KLT_TEXT KLT_LEGENDE KLT_PLANKOPF KLT_FREI_196 KLT_FREI_197 KLT_FREI_198 LFT_FORTLUFT LFT_ABLUFT LFT_AUSSENLUFT LFT_ZULUFT LFT_MISCHLUFT LFT_UMLUFT LFT_AGGREGATE LFT_ARMATUREN LFT_MSR_STEUERLEITUNGEN LFT_DEMONTAGE LFT_BEMASZUNG 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 Farbe 3 1 1 3 1 253 253 4 253 253 253 253 253 3 253 1 75 253 253 4 253 253 253 253 253 253 253 52 52 50 75 30 52 253 253 253 4 253 RGB Rot 255 0 0 255 0 0 0 255 0 0 0 0 0 255 0 0 195 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 219 219 0 195 240 219 0 0 0 255 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 206 206 210 0 122 206 0 0 0 255 0 Seite 6 von 8 RGB Blau 0 255 255 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 138 138 0 0 0 138 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 2 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 2 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 0 Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name LFT_TEXT LFT_LEGENDE LFT_PLANKOPF LFT_FREI_213 LFT_FREI_214 LFT_FREI_215 ELT_SYMBOLE ELT_TRASSEN_STEIGEPUNKTE ELT_BEMASZUNG_SYMBOLE ELT_BEMASZUNG_LEUCHTENSYMBOLE ELT_STROMKREISNUMMERN ELT_TEXT_LEGENDE ELT_TEXT_PLANKOPF ELT_ELEKTROGERÄTE_LEUCHTEN_BESTAND ELT_ELEKTROGERÄTE_LEUCHTEN_NEU ELT_FREI_225 NT_TRASSEN NT_STEIGEPUNKTE NT_TP NT_KOAX NT_LWL NT_BMA_HA NT_TUER_WL NT_WL NT_EMA NT_VIDEO NT_AUDIO NT_ZUTRITTSKONTROLLE NT_FM_NETZ NT_FLUCHTTÜREN NT_RAUCHSCHUTZTÜREN NT_ANTENNENANLAGEN NT_UHRENANLAGEN NT_TEXT_TRASSEN NT_TEXT_STEIGEPUNKTE NT_TEXT_TP 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 Farbe 253 253 253 253 253 253 2 1 253 2 100 253 253 2 2 253 1 1 2 2 2 3 2 2 3 2 2 2 17 3 17 2 2 1 1 2 RGB Rot 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 255 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 225 0 0 225 165 0 0 225 225 0 0 0 225 225 225 0 225 225 0 225 225 225 0 0 0 225 225 0 0 225 Seite 7 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 255 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 240 0 240 0 0 255 255 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 3 4 4 0 0 0 2 2 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name NT_TEXT_KOAX NT_TEXT_LWL NT_TEXT_BMA_HA NT_TEXT_TÜR_WL NT_TEXT_WL NT_TEXT_EMA NT_TEXT_VIDEO NT_TEXT_AUDIO NT_TEXT_ZUTRITTSKONTROLLE NT_TEXT_FM_NETZ NT_TEXT_FLUCHTTÜREN NT_TEXT_RAUCHSCHUTZTÜREN NT_TEXT_ANTENNENANLAGEN NT_TEXT_UHRENANLAGEN NT_BEMASZUNG NT_DV_TK_SERVER_BESTAND NT_DV_TK_SERVER_NEU NT_FREI_263 GA_SCHALT_WANDSCHRÄNKE GA_LEGENDE GA_TEXT GA_PLANKOPF GA_BEMASZUNG GA_RAUMREGELUNGSTYPEN GA_FELDGERÄTE GA_TRASSEN_STEIGER GA_KABEL_LEITUNGEN GA_FREI_273 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 Farbe 2 2 3 2 2 3 2 2 2 17 3 17 2 2 253 1 1 253 5 253 253 253 253 5 5 5 5 253 RGB Rot 0 0 255 0 0 255 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 255 255 255 255 0 RGB Grün 225 225 0 225 225 0 225 225 225 0 0 0 225 225 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 8 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 240 0 240 0 0 0 255 255 0 255 0 0 0 0 255 255 255 255 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 1 2 1 0 Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 1. Zeichnung im dgn Format 1.1. Zu übergebende Planunterlagen aktuelle Pläne aller Etagen (LP 2,3,5 und Bestandspläne nach ABau 2013; VI, Nr.120) Schnitte aller signifikanten Gebäudeachsen Sichtbare Fassaden mit Fensteröffnungen Detailpläne 1.2. Enthaltene Informationen in den Plänen: Konstruktionselemente des Gebäudes mit Unterscheidung zwischen tragenden u. nichttragenden Elementen Fenster, Türen und Treppen Schraffuren zur Materialunterscheidung Raumhöhen, Brüstungshöhen, Unter- und Überzüge, Deckenversprünge, Detailplanverweise und abgehängte Decken Durchbruchs- und Leitungsangaben gemäß Fachplanung metrische Bemaßung und Höhenkoten ( OKRD und OKFF) - Bemaßung: Ebene siehe Ebenenstruktur, Bemaßungsstil [siehe seed - Datei] Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA (siehe svg). - Raumstempel : Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : Arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei) 1.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus: Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr._Status_Index 1111 1401 3 A GR e 0 0 0 F 12 1.3.1. Gebäudenummer HU 1111- vier-fünfstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VA 1.3.2. Projektnummer 1401- vierstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VC1 1.3.3. LP-Leistungsphasen 1-Grundlagen 2-Vorplanung 3-Entwurfsplanung 4-Genehmigungsplanung 5- Ausführungsplanung 6-Vergabe 7-Objektüberwachung 8-Werkstatt/Montageplanung 9-Bestandspläne 1.3.4. Gewerk A- Architektur F-Freiraumplanung T-Tragwerksplanung E-Elektro H-Heizung S-Sanitär L-Lüftung K-Kälte LB-Labortechnik D-Daten/Nachrichtentechnik B-Brandschutz BPY-Bauphysik Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich 1.3.5. Plantyp GR-Grundriss TG-Teilgrundriss TA-Teilansicht IP-Installationspläne BW-Bewehrungsplan AN-Ansicht DE-Detail ST-Strangschemata RB-Raumbelegung LP-Lagepläne VE-Verteilerpläne SC-Schaltschemata MO-Möblierung SN-Schnitt DS-Deckenspiegel WA-Wandabwicklung DB-Durchbruchspläne BZ-Blitzschutz FL-Feuerlöschanlagen PO-Positionsplan SP-Schalplan U-Übersichtsplan Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich. 1.3.6. Bereich u- Untergeschoss e-Erdgeschoss bei Plantyp Detail 1000 Dachdetails 2000 Fassadendetails 2100 Decken/-Wandbekleid. (abgeh.) 2200 Bodenaufbau 2300 Treppendetails 3000 Geländer/sonst. Schlosserdetails g- Obergeschoss 3500 3600 4000 4500 4600 4800 d- Dachgeschoss Aufzugdetails Stahltüren Holztüren Fensterdetails Tischlerdetails Einbaumöbel 5000 5100 7000 8000 9000 Labordetails Schachtdetails WC- und TK- Details Außenanlagen Sonstiges ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 1.3.7. Planteil Erforderlich bei größeren Bauvorhaben bzw. großen Gebäuden oder großen Zeichnungsmaßstäben. 1.3.8. Ebene – Bezeichnung mit Nummern 1.UG: 1 UG: 0 EG: 0 1.OG: 1 2.OG: 2 1.3.9. Zwischengeschoss Bezeichnung mit Nummern Zwischengeschoss - 1 Zwischengeschoss - 2 Alle Ansichten und Schnitte erhalten nur eine fortlaufende Nummerierung (siehe Bsp.1.3.12.). 1.3.10. Status A-Abstimmung P-Prüflauf F-Freigabe V-Vorabzug 1.3.11. Index Nummern 1-99 1.3.12. Beispiel Geb.-Nr.: 1111, Proj.-Nr.: 0702, Leistungsphase: Entwurfsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich:1. OG, Status: Freigabe, Index 1 1111-0702-3-A-GR- g010-F-1 Geb.-Nr.: 2220, Proj.-Nr.: 0604, Leistungsphase: Genehmigungsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Detail, Einbaumöbel, Status: Vorabzug, Index 2 2220-0604-4-A-DE-4801-V-2 Geb.-Nr.: 1180, Proj.-Nr.: 1404, Leistungsphase: Bestandsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Schnitt 12, Status: Freigabe, Index 12 1180-1404-9-A-SN- 12-F-12 1.4. Form der Unterlagen Die Unterlagen sind in elektronischer Form als MicroStation V8.5/V8i – Dateien (dgn) zu übergeben. Folgende Punkte sind zu beachten: die Ebenenstruktur der HU ist zu verwenden(siehe Ebenenerläuterung ANLAGE 19b) Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten, d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig. Alle Texte müssen bearbeitbar sein. Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu achten, bzw. diese zu umschreiben. Freie Ebenen nicht umbenennen (Information an VC1 mit der Bezeichnung der Ebenenbelegung senden). Die Zeichnung muss nahe am Nullpunkt angelegt werden. Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Der Maßstab ist 1:1. Die HU arbeitet nicht mit Layoutbereichen, Blattumrandungen und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem Modellbereich. Alle oben genannten Vorgaben werden mit der seed - Datei anhand von Beispielen näher erklärt und übergeben. 1.5. Form des durch die HU bereitzustellenden Basismaterials Es stehen für die meisten Gebäude Etagenpläne im dgn-Format zur Verfügung, die zum Teil nicht auf Aufmaßen beruhen. Für die Erstellung der Planung bzw. Umwandlung der Zeichnungen in „ms V 8i“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von der HU in digitaler Form übergeben. Ebenso wird die Layer- Struktur mit Farbzuweisung zur Gestaltung der CAD-Pläne übersendet (ANLAGE 19b). Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. genannten Kontaktpersonen. 1.6. Transportmedien Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen. sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache 1.7. Kontakt/ Ansprechpartner VC1 Gisela Kottke-Gaffrontke Tel: (030) 2093 99807 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 103 Dörte Fleischer Tel: (030) 2093 99809 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 104 2 ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 2. Zeichnungen im svg Format 2.1. Zu übergebende Planunterlagen aktuelle Grundrisspläne aller Etagen 2.2. Enthaltene Informationen in den Plänen: Außenwände, Innenwände, Fenster, Türen, Treppen Ausfüllung der Wände als komplexe Polygone (solid) Raumflächen als komplexe Polygone gefüllt Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA (siehe unter 2.6.). Raumstempel : mit Angabe der Raumnummer, Fläche und Raumhöhe Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei) Keine Bemaßung / Leitungsführung 2.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus: Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr. 1111 1401 9 A GR e 0 0 0 Die Erklärung zu den Planbezeichnungen sind dem Kapitel 1.3 ff zu entnehmen. 2.3.1. Beispiel Gebäude-Nr.: 2220, Proj.-Nr. 0702, Leistungsphase: Bestand, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich: 1. OG: 2220-0702-9-A-GR-g010 2.4. Form der Unterlagen Svg´s (Skalierbare Vektorgrafiken) werden zur Visualisierung der Gebäudenutzung im Rahmen des Flächenmanagements nach Abschluss der Baumaßnahme auf Grundlage der Bestandspläne benötigt. Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten, d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig. Alle Texte müssen bearbeitbar sein. Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu achten, bzw. diese zu umschreiben, vorzugsweise Zeichensatz UTF8 Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Die HU arbeitet nicht mit Layoutbereichen, Blattumrandungen und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem Modellbereich. Für die Umwandlung der Zeichnungen in „svg“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von der HU in digitaler Form übergeben. Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. (Seite 2) genannten Kontaktpersonen. 2.5. Transportmedien Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen. sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache 2.6. Kontakt/ Ansprechpartner für svg Dateien und Raumdaten Technische Fragen: Martin Mammel Tel / Fax: (030) 2093 -46002 / -1980 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 129 Inhaltliche Fragen: Alexander Metzner Tel / Fax: (030)2093 -99909 / -99917 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 133 3 Aufzug – Service 2010 Vertragsmuster für Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden Broschüre Nr.: 110 Stand: September 2015 AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen Vertragsmuster für Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden (Aufzug – Service 2010) lfd. Nr.: 110 Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2010 Geschäftsstelle des AMEV im: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Krausenstrasse 17-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 18-305-7136 Computerfax: (030) 18-10-305-7136 E-Mail: [email protected] Der Inhalt dieser Broschüre darf für eigene Zwecke vervielfältigt werden. Eine Verwendung in nicht vom AMEV herausgegebenen Medien wie z.B. Fachartikeln oder kostenpflichtigen Veröffentlichungen ist vor der Veröffentlichung mit der AMEV-Geschäftsstelle zu vereinbaren. Informationen über Neuerscheinungen erhalten Sie unter http://amev-online.de oder bei der AMEV-Geschäftsstelle AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -2- Mitarbeiter Friedhelm Niggemeier Obmann Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Bielefeld Lutz Petzold Ingenieurbüro Petzold & Partner Dresden Reinhard Schwedhelm Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement Manfred Ulbert Regierung von Niederbayern Landshut Jörn Wendt Oberfinanzdirektion Niedersachsen AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -3- Inhaltsverzeichnis Seite MITARBEITER ....................................................................................................... 3 VORWORT ............................................................................................................. 6 HINWEISE ZUM VERTRAGSMUSTER ................................................................. 7 ABLAUFDIAGRAMM ............................................................................................. 9 1 GEGENSTAND DES VERTRAGES .................................................... 12 1.1 Bestandteile des Vertrages ............................................................... 12 1.2 Definitionen zum Vertrag; Verweise auf Normierungen ................. 12 2 LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS ......................................... 13 2.1 Inspektion und Wartung .................................................................... 13 2.1.1 Leistungen ................................................................................................... 13 2.1.2 Materiallieferungen ..................................................................................... 14 2.1.3 Ausführungszeit .......................................................................................... 14 2.1.4 Vergütung .................................................................................................... 14 2.2 Instandsetzung und Verbesserung .................................................. 15 2.2.1 Leistungen ................................................................................................... 15 2.2.2 Materiallieferungen ..................................................................................... 15 2.2.3 Ausführungszeit .......................................................................................... 15 2.2.4 Reaktionszeiten ........................................................................................... 16 2.2.5 Vergütung .................................................................................................... 16 2.3 Notrufentgegennahme und Personenbefreiung ............................. 16 2.3.1 Notrufentgegennahme ................................................................................ 16 2.3.2 Befreiungsmaßnahmen .............................................................................. 16 2.3.3 Vergütung .................................................................................................... 17 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS ............................................ 17 4 FERNBETREUUNG ............................................................................ 17 AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -4- 5 BESONDERE VEREINBARUNGEN ................................................... 17 6 WEITERE REGELUNGEN ZUR VERGÜTUNG .................................. 18 6.1 Vergütung bei Mängelhaftung .......................................................... 19 6.2 Vergütung bei Außerbetriebsetzung ................................................ 19 7 ANNAHMESTELLEN FÜR BENACHRICHTIGUNGEN ...................... 19 7.1 Annahmestellen beim AG ................................................................. 19 7.2 Annahmestellen beim AN ................................................................. 19 8 GEWÄHRLEISTUNG .......................................................................... 20 9 HAFTUNG ........................................................................................... 20 10 VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG ..................................................... 20 11 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS ............................................... 21 12 STREITIGKEITEN ............................................................................... 22 13 GERICHTSSTAND .............................................................................. 22 14 SCHRIFTFORM UND SALVATORISCHE KLAUSEL ........................ 22 15 ANLAGEN ........................................................................................... 22 AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -5- Vorwort Aufzugsanlagen sind in der Regel überwachungsbedürftige Anlagen, die der Betreiber in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten hat; er muss erforderliche Wartungsarbeiten durchführen, notwendige Instandsetzungen unverzüglich vornehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen. Die gesetzlichen Grundlagen und detaillierte Hinweise zu den Betreiberpflichten sind in den Hinweisen für Planung, Ausschreibung und Betrieb von Aufzugsanlagen (Aufzug 2010) in Kapitel 6 dargestellt. Das Vertragsmuster „Aufzug - Service“ ist modular aufgebaut. Zusätzlich zur Wartung und Inspektion können je nach Bedarf die Instandsetzung, die Verbesserung der Anlage, die Notrufentgegennahme und die Personenbefreiung beauftragt werden. Die Hinweise zum Vertragsmuster sowie der Ablaufplan bieten dem Anwender Hilfestellung bei der Wahl der zu vereinbarenden Leistungen. Die Vertragsinhalte wurden mit dem VDMA sowie dem VmA abgestimmt Der Vertragstext steht gesondert als editierbare geschützte Word-Datei auf der AMEV – Homepage zur Verfügung. Nach dem Ausfüllen der vorgegebenen Felder kann diese abgespeichert und als Druckversion dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Verbesserungsvorschläge zur vorliegenden AMEV- Empfehlung können der Geschäftsstelle des AMEV zugeleitet werden. Bei Bedarf werden aktuelle Informationen auf der AMEV - Homepage veröffentlicht (siehe http://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Infobereich/Aktuelles/). MR Torsten Wenisch Vorsitzender des AMEV AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) RBD Friedhelm Niggemeier Obmann -6- Hinweise zum Vertragsmuster Grundsätzliche Hinweise Das Vertragsmuster ist anzuwenden für die Instandhaltung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden. Die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen nehmen Bezug auf die Gliederung im Vertragsmuster. Öffentliche Auftraggeber haben bei der Einholung von Angeboten die Vergabebestimmungen zu beachten. Wird dieses Vertragsmuster zur Angebotseinholung für Verträge zu vorhandenen Aufzugsanlagen verwendet, sind Herstelleranweisungen zur Instandhaltung und/oder evtl. vorhandene Arbeitskarten der Ausschreibung beizufügen. Gesetze und Verordnungen, hier sind insbesondere zu nennen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), legen dem Betreiber einer Aufzugsanlage Verpflichtungen auf. Die Vertragsversion 092015 berücksichtigt die in der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung den §§ 10, 16, 17 und 19 neu zugeordneten Betreiberpflichten. Diese kann ein Betreiber nur erbringen, wenn er selbst sachkundig ist oder sachkundiges Personal beschäftigt hat. Dies dürfte in den meisten Fällen, in denen eine Aufzugsanlage in einem öffentlichen Gebäude betrieben wird, nicht der Fall sein. Daher ist es dringend angebracht, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage in einem öffentlichen Gebäude obige gesetzliche Verpflichtungen per Vertrag an einen sachkundigen Partner delegiert. Begriffsdefinitionen Reparieren, inspizieren, ölen, schmieren, warten, instandhalten, instandsetzen sind Begriffe, die technische Maßnahmen an technischen Anlagen und Einrichtungen beschreiben. Jedoch leider nicht immer ausreichend genau definiert, um sie als Beschreibungsmerkmal in einem Vertrag zu verwenden. Diese und andere Begriffe werden in der DIN 31051 definiert. Diese DIN ist Bestandteil des Vertrages. Für das Verständnis des Vertrages muss man aus dieser DIN wissen, dass dort unter anderem unterschieden wird zwischen inspizieren (nachschauen, Zustand beurteilen, bei Bedarf weitere Maßnahmen veranlassen), warten (einfache Maßnahmen zur Erhaltung des Zustandes wie Öl wechseln, abschmieren, Betriebsstoffe ergänzen), instandsetzen (reparieren) und verbessern (Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen oder die Nutzbarkeit erweitern). Der Oberbegriff für diese vier Maßnahmen lautet instandhalten; daher auch der Name Instandhaltungsvertrag. Vertragsumfang Gleich in Abschnitt 1.1 des Vertragsmusters ist durch ankreuzen auszuwählen, welche Teilaspekte der Instandhaltung Bestandteil des Vertrages sein sollen. Zusätzlich können noch Notrufentgegennahme und Befreiungsmaßnahmen sowie besondere Leistungen vereinbart werden. Zur Abdeckung der weiter oben zitierten gesetzlichen Betreiberpflichten sind die Bestandteile Inspektion und Wartung zwingend erforderlich und daher bereits angekreuzt. Vertragsinhalte In Normen definierte Begriffe und Maßnahmen werden im Vertragstext nicht erläutert. Die unter Ziffer 2.1.1 ankreuzbare Prüfung der elektrischen Einrichtungen nach BGV A3 sollte nur vereinbart werden, wenn unter Ziffer 10 eine Vertragslaufzeit länger als der Prüfrhythmus nach BGV A3 vereinbart wird (zurzeit 4 Jahre). Für alle Teilleistungen dieses Instandhaltungsvertrages ist die Vergütung als monatliche Pauschale vorgesehen, außer Notrufentgegennahme (hierzu siehe weiter unten). Instandhaltungsanweisungen des Montagebetriebes nach DIN EN 13015 sind Vertragsbestandteil. Für alle Instandhaltungsmaßnahmen ist optional wählbar: - die Lieferung der erforderlichen Ersatzteile und Betriebsstoffe ist mit den vereinbarten Preisen abgegolten (wird bei der Instandhaltung neu errichteter Aufzugsanlagen empfohlen). - Ersatzteile mit einem Gesamtersatzteillistenpreis von mehr als 30 € (netto) je Instandhaltungsmaßnahme werden gesondert vergütet (vorzugsweise für bestehende Aufzugsanlagen). AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -7- Wird Instandsetzung vereinbart, besteht hier die Möglichkeit auch Verbesserung zur Erhöhung der Betriebssicherheit vertraglich festzulegen. Dazu gehört z.B. das Einspielen neuer Software, um bekannte Fehler zu beheben oder das Austauschen von Anlagenteilen, an den Mängel allgemein bekannt sind (vergleichbar Rückrufaktionen bei Kraftfahrzeugen, jedoch hier kostenpflichtig). Verbesserungen mit Änderung der Nutzungsmöglichkeiten und des Funktionsumfanges sind nicht vorgesehen, da es für die Partnerfirmen kaum kalkulierbar ist, welche solcher Verbesserungsmaßnahmen in der Zukunft umzusetzen sein werden, was zu unverhältnismäßig hohen Vertragspreisen führen kann. Falls Notrufentgegennahme und Personenbefreiung Bestandteil des Vertrages sein sollen, bietet sich die Vergütung nach besonderem Auftrag nur an, wenn die Notrufentgegennahme beim AG liegt und die Befreiungsmaßnahmen durch den AN erfolgen sollen; die dann dafür vereinbarten Preise sind in Anlage 2 formlos festzuhalten. Zu 5 Besondere Vereinbarungen Hier können besondere Vereinbarungen getroffen werden, die über die Vereinbarungen im allgemeinen Vertragsmuster hinausgehen. Zu 6 Weitere Regelungen zur Vergütung Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Regelungen der verwaltenden Dienststelle für die Aufzugsanlage(n). Materialpreisgleitung ist nicht zu vereinbaren, wenn - keine Instandsetzung und/oder Verbesserung beauftragt wird, oder - bei der Instandsetzung die Option „Ersatzteile mit einem Gesamtersatzteillistenpreis von mehr als 30 € (netto) je Instandhaltungsmaßnahme werden gesondert vergütet (vorzugsweise für bestehende Aufzugsanlagen).“ vereinbart wird. Bei Außerbetriebnahme oder Außerbetriebsetzung ist zu beachten, dass eine Außerbetriebnahme stets unbefristet und eine Außerbetriebsetzung stets befristet ist. Zu 9 Haftung Nach der Rechtsprechung hat der Auftraggeber im Schadensfalle nachzuweisen, dass der Auftragnehmer den Schaden verursacht hat. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er nachweist, dass er den Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Als Grenze dürfte bei Vermögensschäden 250.000,- € je Schadensfall typisch sein. Eine übliche Deckungssumme der Versicherer sieht für Sachschäden mindestens 1.000.000,- €, für Vermögensschäden mindestens 100.000,- € und für Personenschäden mindestens 2.000.000,- € vor. Zu 10 Vertragsdauer/Kündigung Bei Aufzugsanlagen sollte ein Vertrag mit längerfristiger Vertragsdauer abgeschlossen werden. Mit Auslaufen des Vertrages muss die verwaltende Dienststelle die gesetzlichen Betreiberpflichten selbst tragen. Deshalb sind zum Ende der Vertragslaufzeit rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit die Anlage ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Bestimmungen weiter betrieben wird. Zu 11 Pflichten des Auftraggebers Die Gestellung von Arbeitskräften ist nur in wenigen Ausnahmefällen üblich (Hilfe bei Transportleistungen, Störungssuche über mehrere Liegenschaften hinweg, etc.). Zu 15 Anlagen Der Auftraggeber listet in Anlage 1 alle Aufzugsanlagen auf, für die Inspektion, Wartung, Instandsetzung bzw. sonstige Leistungen ausgeschrieben werden sollen (siehe Beispiel). Der Auftraggeber muss die Spalten der Leistungen und Vergütungsarten sperren, die nicht vereinbart sind. Wichtige Kriterien für die Instandhaltungsmaßnahmen und deren Preiskalkulation sind einmal die Belastung eines Aufzuges in Fahrten je Monat und die gewünschte Verfügbarkeit in Prozent. Der AG hat daher diese Auslegungsdaten in Anlage 1 für jeden Aufzug anzugeben. Weitere Details und Erläuterungen hierzu siehe auch AMEV-Empfehlung „Aufzug“. Der Bieter trägt die angebotenen Einheitspreise in den Spalten „Monatliche Vergütung“ ein. In der Anlage 2 können weitere Vereinbarungen festgehalten werden, die mit den Texten des vorliegenden Mustervertrages nicht regulierbar sind. AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -8- Ablaufdiagramm Instandhaltung und Betrieb von Aufzugsanlage(n) nein Nur Grundvereinbarungen? Eigenes Personal ? mit Befreiungsmaßnah men? mehr ja nein ja nein Reparaturen? ll a lf e z in E m i g n u r e ss e b r e V r e d g n u g a rt f u a e B ja ja mit Verbesserung? nein ja Wartung + Inspektion mit den Verpflichtungen aus der BetrSichV Instandsetzung Notrufe und Personenbefreiung Instandsetzung mit Verbesserung Instandhaltungsvertrag Aufzug-Service AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) -9- ll a lf e z in E m i g n u zt se d n a ts In r e d n e g a trf u a e B im n e m h a n ß a m s g n u i re f e B n o v g n u g a rt f u a e B ll a lf e z in E l a n o rs s e e P n se e g iig e d n u k h c , a s h cr u d n e m h a n ß a M r le l a g n ru h ü f h cr u D Anlage 1 Liste der Aufzugsanlagen (BEISPIEL) Monatliche Vergütung in € (netto) lfd Nr. Aufzugsanlage(n) / -gruppe Standort: Straße; Hausnr; PLZ; Ort Fabr.-Nr. Größe [kg / Pers] Belastung [Fahrten je Monat] Verfügbar keit [%] Inspektion und Wartung Instandsetzung ggf. mit Verbess. Notrufentgegennahme 25/99 630/8 6000 97 38,00 150,00 15,00 203,00 35,00 Gesamt Personenbefreiung je Fall 1 Personenaufzug Nr 7 Schöner Platz 5; 54321 Musterdorf 2 Aufzugsgruppe aus lfd Nr 3 bis 5 3 Bettenaufzug Nr 1 Klinikstr. 5; 12345 Musterhausen 265/03 1200/15 20000 99 38,00 180,00 15,00 233,00 35,00 4 Bettenaufzug Nr 2 Klinikstr. 5; 12345 Musterhausen 266/03 1200/15 20000 99 38,00 180,00 15,00 233,00 35,00 5 Bettenaufzug Nr 3 (Feuerwehraufzug) Klinikstr. 5; 12345 Musterhausen 267/03 1200/15 20000 99 45,00 215,00 15,00 275,00 35,00 Gesamtsumme der monatlichen Vergütung 944,00 Standardwerte für Belastungen : sehr gering – 3000; gering – 6000; normal – 12.000; mittel – 20.000; stark – 30.000; hoch – 60.000 Standardwerte für Verfügbarkeit: gering – 97; normal – 98; hoch – 99; sehr hoch – 99,5 weitere Details siehe auch AMEV-Heft „Aufzug“ AMEV Vertrag Aufzug - Service 2010 (Version 09-2015) - 10 - VERTRAG für Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden (Aufzug - Service 2010 - Version 09-2015) Gebäude: Betreiber der Aufzugsanlage(n): Baudurchführende Dienststelle: Zwischen vertreten durch vertreten durch - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt - und der Firma - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 11 - 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Bestandteile des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen für die in Anlage 1 aufgeführte(n) Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte: Inspektion und Wartung (Abschnitt 2.1) Instandsetzung und Verbesserung (Abschnitt 2.2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung (Abschnitt 2.3) Besondere Vereinbarungen (Anlage 2) In Anlage 1 sind die Vergütungen der einzelnen Leistungen vereinbart. 1.2 Definitionen zum Vertrag; Verweise auf Normierungen Insoweit in diesem Vertrag Begriffe der DIN 31051 verwendet werden, gelten für diese Begriffe die Definitionen dieser DIN. Betrachtungseinheiten gemäß DIN 31051 sind z.B. Aufzugsanlage, Baugruppen, Einrichtungen, Geräte und Austauschteile/-baugruppen. Es gilt als vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle gemäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig davon, ob die Verbesserung auch für den AN wirtschaftlich ist. Instandhaltungsanweisungen des Montagebetriebes nach DIN EN 13015 sind anzuwenden und Vertragsbestandteil. Als Zeitintervall der Verfügbarkeit im Sinne der DIN 31051 gilt ein Kalenderjahr. Die prozentualen Angaben zur Verfügbarkeit (s. Anlage 1) beziehen sich auf die Arbeitszeit des AG. Kernarbeitszeit des AG ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von Arbeitszeit des AG ist Montag bis 1) bis Uhr. Freitag / Uhr bis 1) Samstag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 1) Abweichende Regelungen können in der Anlage 2 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart werden . vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 12 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen Uhr. Uhr 1) 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Inspektion und Wartung 2.1.1 Leistungen Die Leistungen der Inspektion und Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Der AN führt die Inspektion und Wartung der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch: gemäß Hersteller-Instandhaltungsanweisung nach DIN EN 13015; Anlagen, die mit Vertragsbeginn erstmalig in Verkehr gebracht werden) 2) mal jährlich (nur für gemäß beiliegender Arbeitsanweisung (nur für vorhandene Anlagen) Zu den Leistungen der Inspektion und Wartung zählen weiterhin: das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 10 BetrSichV hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden § 16 und § 17 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der Prüfungen - § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadenfall. Alle Schreiben an Aufsichtsbehörden und/oder Überwachungsstellen sind dem AG als Durchschrift/Kopie zeitgleich zuzuleiten. das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Belastungsgewichte sind vom AN bereitzustellen. Belastungsgewichte werden vom AG beigestellt. - Soweit zulässig, können bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten zugelassene, elektronische Prüfsysteme auf Kosten des AN eingesetzt werden. die Prüfung und Ergebnisdokumentation der elektrischen Einrichtungen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A3 an Aufzugsanlage(n) und Schacht- und Betriebsrauminstallationen Die Inspektionen und Wartungen können, wenn im Abschnitt 4 vereinbart, auch per Fernbetreuung erfolgen. Ausgenommen davon sind z.B. Akkumulatoren und das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen. Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Wenn für den fehlerhaften Teil der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung gegen monatliche Vergütung unter Abschnitt 2.2.5 vereinbart ist, hat der AN unverzüglich die Instandsetzung vorzunehmen. Ist für die fehlerhaften Teile der Aufzugsanlage(n) die Vereinbarung zur Instandsetzung nach 2.2 nicht getroffen oder werden durch den AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung innerhalb der darin vereinbarten Fristen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet, Ziffer 2.1.4. bleibt unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 13 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.1.2 Materiallieferungen Der AN liefert alle für die vereinbarten Leistungen nach Abschnitt 2.1 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z.B. Öle, Schmierstoffe, Leuchtmittel, Akkumulatoren, sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN. Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumentation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist: in ausgedruckter Form in ausdruckbarer Form Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte, vervielfältigen. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen. Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen. 2.1.3 Ausführungszeit Die Inspektionen und Wartungen sind durchzuführen: Während der Kernarbeitszeit Während der Arbeitszeit 1) 2.1.4 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den in Anlage 1 vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.1.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.1.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.1.2 bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 30 € (netto) je Instandhaltungsmaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet. Die Vergütung erfolgt monatlich. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 14 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.2 Instandsetzung und Verbesserung 2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen gemäß DIN 31051 ( “Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand“) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers um die geforderte Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Ist der Auftragnehmer Errichter der Anlage, so werden ihm während der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen nicht vergütet. Zusätzlich werden vereinbart: Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit (Verbesserungen gemäß DIN 31051, ohne Änderung der bestehenden Funktionen). Wenn dem AN eine Verbesserung nur durch eine Änderung/Modifikation gemäß DIN 31051 möglich ist, sind diese Kosten mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 1) 2.2.2 Materiallieferungen Der AN liefert alle für die vereinbarten Leistungen nach Abschnitt 2.2 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z.B. Öle, Schmierstoffe, sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN. Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumentation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist: in ausgedruckter Form in ausdruckbarer Form Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte, vervielfältigen. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft für alle notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen. Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen. 2.2.3 Ausführungszeit Die Leistungen sind durchzuführen: Während der Kernarbeitszeit Während der Arbeitszeit Während vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 15 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.2.4 Reaktionszeiten Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt am selben Tag bei Meldungseingang bis 12.00 Uhr, ansonsten am nächsten Arbeitstag, innerhalb des vereinbarten Ausführungszeitraums. innerhalb von 2 Stunden nach Meldungseingang innerhalb der vereinbarten Ausführungszeit. 1) 2.2.5 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den in Anlage 1 vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.2.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.2.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.2.2 bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 30€ (netto) je Instandhaltungsmaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet. Die Vergütung erfolgt monatlich. Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt. 3) Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche endet am 2.3 Notrufentgegennahme und Personenbefreiung 2.3.1 Notrufentgegennahme Notrufe aus dem Fahrkorb nimmt der AG eine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen. Fernsprechanschlusskosten sowie die laufenden Fernsprechgebühren trägt der AG. 2.3.2 Befreiungsmaßnahmen Befreiungsmaßnahmen führt der AG der AN durch. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 16 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.3.3 Vergütung Die Vergütung enthält alle Nebenkosten und erfolgt monatlich nach Anlage 1 für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaßnahmen. je Fall einer Personenbefreiung nach Anlage 1 nur bei besonderem Auftrag nach Anlage 2 (als „Besondere Vereinbarungen“ festzuhalten). 3 Pflichten des Auftragnehmers Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugsanlage erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AGs an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Erkennt der AN Fehler, welche die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit an der Aufzugsanlage gefährden können, hat er die Annahmestelle des AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetriebnahme der Aufzugsanlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen gehören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vorschriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag notwendig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen. 4 Fernbetreuung Leistungen, die nach Ihrer Eigenart per Fernbetreuung erbracht werden können, dürfen über Fernbetreuung erbracht werden. Protokolle über die durchgeführten Arbeiten werden dem AG innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten übersandt. Fernsprechanschlusskosten sowie die laufenden Fernsprechgebühren trägt der AN dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. 5 Besondere Vereinbarungen Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen. Die Vereinbarungen gemäß Anlage 2 „Besondere Vereinbarungen“ sind zu beachten. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 17 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 6 Weitere Regelungen zur Vergütung Die in Anlage 1 vereinbarten monatlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt: vierteljährlich in der Mitte des Quartals 1) Eine Anpassung der Vergütung während der Dauer des Vertrages erfolgt nicht, weiter bei Ziffer 6.1 Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohnkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisanpassungsklauseln. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohn- und den Materialkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisanpassungsklauseln. Die monatliche Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin Festpreis. Fahrtkosten sind Bestandteil der monatlichen Vergütung. Ändert sich nach Ablauf der Frist von 12 Monaten eine oder mehrere der in der Preisgleitklausel berücksichtigten Größen, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die monatliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden. L M K n = K ∗ PA + PL ∗ n + PM * n L M Dabei bedeuten: K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot Kn = neue Vergütung PA = 0, 2) PL = 0, 2) } PM = 0, 2) } L = Ln = M = Mn = = Allgemeinkostenanteil} = Lohnkostenanteil = Materialkostenanteil 5) €/Std. 5) zusammen 1,0 €/Monat = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe 2) Materialindex im Jahr des Vertragsangebotes (Basisjahr = 100) neuer Materialindex Maßgebender Tarifvertrag 2) Maßgebende Lohngruppe 2) Maßgebender Materialindex 2) Maßgebender Materialindex ist der Jahresdurchschnittsindex für Walzstahl des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Indices für industrielle Produkte). Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats. Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 18 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 6.1 Vergütung bei Mängelhaftung Soweit der AN Ansprüchen des AGs aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistungen keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für Teilelieferungen. 6.2 Vergütung bei Außerbetriebsetzung Werden in Anlage 1 aufgeführte Aufzugsanlagen oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. Die Absicht, Aufzugsanlagen oder Teile davon durch den AG außer Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu setzen, ist dem AN 3 Monate vorher mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung ist mit anzuzeigen. Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme ggf. erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der AG hat zumindest die Kosten für die u. U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweislich durch den Stillstand bedingt sind sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wiederinbetriebnahme zu erstatten. 7 7.1 Annahmestellen für Benachrichtigungen Annahmestellen beim AG Name: 1) Telefon: 1) Telefax: 1) E-Mail: 1) Vertretung: 1) Telefon: 1) Telefax: 1) E-Mail: 1) 7.2 Annahmestellen beim AN Name: 2) Telefon: 2) Telefax: 2) E-Mail: 2) Vertretung: 2) Telefon: 2) Telefax: 2) E-Mail: 2) Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 19 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 8 Gewährleistung Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr. Hiervon abweichend beträgt für die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen die Verjährungsfrist 2 Jahre 9 Haftung Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für • Sachschäden auf höchstens aber • Vermögensschäden auf höchstens aber 500.000,- € je Schadensfall, 1.000.000,- € insgesamt 1) € je Schadensfall, 500.000,- € insgesamt. Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist. • • • 10 Sachschäden 1) € Vermögensschäden 1) € Personenschäden 1) € Vertragsdauer/Kündigung Der Vertrag beginnt am 3) . Der Vertrag wird auf die Dauer von 1) Jahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, wenn die in Anlage 1 aufgeführten Aufzugsanlagen wesentlich geändert oder außer Betrieb genommen werden. Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn: • der Vertrag für die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird. • die vereinbarten Leistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind. • der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt. • der AN in Vermögensverfall gerät, insbesondere wenn über das Vermögen des AN das Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. • der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 20 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen • der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt. • der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 11 Pflichten des Auftraggebers Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an den Aufzugsanlagen, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, werden unverzüglich dem AN mitgeteilt. Der AG führt darüber entsprechende Aufzeichnungen. Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die sicherheitsempfindlichen Bereiche mitteilen. Bei Arbeiten in sicherheitsempfindlichen Bereichen oder außerhalb der üblichen Dienstzeit wird Begleitpersonal gestellt. Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außerhalb der Anlage verwenden. Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der Aufzugsanlage sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den Aufzugsanlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. Der AG stellt folgende Arbeitskräfte keine 1) vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 21 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 12 Streitigkeiten Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen. 13 Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AGs zuständigen Stelle. 14 Schriftform und salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. 15 Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1: Liste der Aufzugsanlage(n) Anlage 2: Besondere Vereinbarungen Für den Auftraggeber: , den ................................................................... Name/Unterschrift Für den Auftragnehmer: 6) , den ............................................................... Name/Unterschrift vom AG anzukreuzen 1) vom AG auszufüllen 2) vom AN auszufüllen 3) nach Abnahme auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen 5) vom AN anzukreuzen 6) Unterschriften und Stempel entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B einschließlich Instandhaltung AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 22 - Anlage 1 Liste der Aufzugsanlage(n) monatliche Vergütung in € (netto, ohne USt) lfd. Nr. Aufzugsanlage(n) / -gruppe Standort: Straße; Hausnr.; PLZ; Ort Fabr.-Nr. Größe [kg / Pers] Belastung [Fahrten je Monat] Verfügbarkeit [%] Inspektion und Wartung Instandsetzung ggf. mit Verbess. Notrufentgegennahme Gesamt Gesamtsumme der monatlichen Vergütung Standardwerte für Belastungen : sehr gering – 3000; gering – 6000; normal – 12.000; mittel – 20.000; stark – 30.000; hoch – 60.000 Standardwerte für Verfügbarkeit: gering – 97; normal – 98; hoch – 99; sehr hoch – 99,5 t weitere Details siehe auch AMEV-Heft „Aufzug“ AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 23 - Personenbefreiung je Fall Anlage 2: Besondere Vereinbarungen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 24 - VERTRAG für Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden (Aufzug - Service 2010 - Version 09-2015) Gebäude: IRIS Adlershof Betreiber der Aufzugsanlage(n): HU-Technische Abteilung Baudurchführende Dienststelle: Zwischen vertreten durch vertreten durch - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt - und der Firma - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) -1- 1 1.1 Gegenstand des Vertrages Bestandteile des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen für die in Anlage 1 aufgeführte(n) Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte: Inspektion und Wartung (Abschnitt 2.1) Instandsetzung und Verbesserung (Abschnitt 2.2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung (Abschnitt 2.3) Besondere Vereinbarungen (Anlage 2) In Anlage 1 sind die Vergütungen der einzelnen Leistungen vereinbart. 1.2 Definitionen zum Vertrag; Verweise auf Normierungen Insoweit in diesem Vertrag Begriffe der DIN 31051 verwendet werden, gelten für diese Begriffe die Definitionen dieser DIN. Betrachtungseinheiten gemäß DIN 31051 sind z.B. Aufzugsanlage, Baugruppen, Einrichtungen, Geräte und Austauschteile/-baugruppen. Es gilt als vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle gemäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig davon, ob die Verbesserung auch für den AN wirtschaftlich ist. Instandhaltungsanweisungen Vertragsbestandteil. des Montagebetriebes nach DIN EN 13015 sind anzuwenden und Als Zeitintervall der Verfügbarkeit im Sinne der DIN 31051 gilt ein Kalenderjahr. Die prozentualen Angaben zur Verfügbarkeit (s. Anlage 1) beziehen sich auf die Arbeitszeit des AG. Kernarbeitszeit des AG ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.1) Arbeitszeit des AG ist Montag bis ✘ Freitag / bis 19:30 Uhr. 1) Samstag1) (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 6:00 Uhr Abweichende Regelungen können in der Anlage 2 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart werden1). vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 2- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2 2.1 Leistungen des Auftragnehmers Inspektion und Wartung 2.1.1 Leistungen Die Leistungen der Inspektion und Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Der AN führt die Inspektion und Wartung der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch: ✘ gemäß Hersteller-Instandhaltungsanweisung nach DIN EN 13015; Anlagen, die mit Vertragsbeginn erstmalig in Verkehr gebracht werden) 2) mal jährlich (nur für gemäß beiliegender Arbeitsanweisung (nur für vorhandene Anlagen) Zu den Leistungen der Inspektion und Wartung zählen weiterhin: das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ✘ § 10 BetrSichV hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden § 16 und § 17 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der Prüfungen - § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadenfall. Alle Schreiben an Aufsichtsbehörden und/oder Überwachungsstellen sind dem AG als Durchschrift/Kopie zeitgleich zuzuleiten. das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. ✘ Belastungsgewichte sind vom AN bereitzustellen. Belastungsgewichte werden vom AG beigestellt. Soweit zulässig, können bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten zugelassene, elektronische Prüfsysteme auf Kosten des AN eingesetzt werden. - die Prüfung und Ergebnisdokumentation der elektrischen Einrichtungen nach Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A3 an Aufzugsanlage(n) und SchachtBetriebsrauminstallationen der und Die Inspektionen und Wartungen können, wenn im Abschnitt 4 vereinbart, auch per Fernbetreuung erfolgen. Ausgenommen davon sind z.B. Akkumulatoren und das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen. Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Wenn für den fehlerhaften Teil der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung gegen monatliche Vergütung unter Abschnitt 2.2.5 vereinbart ist, hat der AN unverzüglich die Instandsetzung vorzunehmen. Ist für die fehlerhaften Teile der Aufzugsanlage(n) die Vereinbarung zur Instandsetzung nach 2.2 nicht getroffen oder werden durch den AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung innerhalb der darin vereinbarten Fristen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet, Ziffer 2.1.4. bleibt unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 3- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.1.2 Materiallieferungen Der AN liefert alle für die vereinbarten Leistungen nach Abschnitt 2.1 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z.B. Öle, Schmierstoffe, Leuchtmittel, Akkumulatoren, sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN. Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumentation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist: ✘ in ausgedruckter Form ✘ in ausdruckbarer Form Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte, vervielfältigen. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen. Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen. 2.1.3 Ausführungszeit Die Inspektionen und Wartungen sind durchzuführen: Während der Kernarbeitszeit Während der Arbeitszeit ✘ 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr 1) 2.1.4 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den in Anlage 1 vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.1.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.1.2. ✘ Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.1.2 bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 30 € (netto) je Instandhaltungsmaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet. Die Vergütung erfolgt monatlich. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 4- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.2 Instandsetzung und Verbesserung 2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen gemäß DIN 31051 ( “Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand“) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers um die geforderte Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Ist der Auftragnehmer Errichter der Anlage, so werden ihm während der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen nicht vergütet. Zusätzlich werden vereinbart: ✘ Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit (Verbesserungen gemäß DIN 31051, ohne Änderung der bestehenden Funktionen). Wenn dem AN eine Verbesserung nur durch eine Änderung/Modifikation gemäß DIN 31051 möglich ist, sind diese Kosten mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 1) 2.2.2 Materiallieferungen Der AN liefert alle für die vereinbarten Leistungen nach Abschnitt 2.2 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z.B. Öle, Schmierstoffe, sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN. Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumentation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist: ✘ in ausgedruckter Form ✘ in ausdruckbarer Form Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte, vervielfältigen. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft für alle notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen. Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen. 2.2.3 Ausführungszeit Die Leistungen sind durchzuführen: Während der Kernarbeitszeit ✘ Während der Arbeitszeit Während 1) vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 5- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.2.4 Reaktionszeiten Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt am selben Tag bei Meldungseingang bis 12.00 Uhr, ansonsten am nächsten Arbeitstag, innerhalb des vereinbarten Ausführungszeitraums. ✘ innerhalb von 2 Stunden nach Meldungseingang innerhalb der vereinbarten Ausführungszeit. 1) 2.2.5 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den in Anlage 1 vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.2.2. Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.2.2. ✘ Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2.2.2 bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 30€ (netto) je Instandhaltungsmaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet. Die Vergütung erfolgt monatlich. Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche endet am 3) 2.3 Notrufentgegennahme und Personenbefreiung 2.3.1 Notrufentgegennahme Notrufe aus dem Fahrkorb nimmt ✘ der AG eine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen. Fernsprechanschlusskosten sowie die laufenden Fernsprechgebühren trägt der AG. 2.3.2 Befreiungsmaßnahmen Befreiungsmaßnahmen führt ✘ der AG der AN durch. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 6- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 2.3.3 Vergütung Die Vergütung enthält alle Nebenkosten und erfolgt ✘ monatlich nach Anlage 1 für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaßnahmen. je Fall einer Personenbefreiung nach Anlage 1 nur bei besonderem Auftrag nach Anlage 2 (als „Besondere Vereinbarungen“ festzuhalten). 3 Pflichten des Auftragnehmers Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugsanlage erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AGs an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Erkennt der AN Fehler, welche die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit an der Aufzugsanlage gefährden können, hat er die Annahmestelle des AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetriebnahme der Aufzugsanlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen gehören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vorschriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag notwendig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen. 4 Fernbetreuung Leistungen, die nach Ihrer Eigenart per Fernbetreuung erbracht werden können, dürfen über Fernbetreuung erbracht werden. Protokolle über die durchgeführten Arbeiten werden dem AG innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten übersandt. Fernsprechanschlusskosten sowie die laufenden Fernsprechgebühren trägt der AN ✘ 5 dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. Besondere Vereinbarungen ✘ Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen. Die Vereinbarungen gemäß Anlage 2 „Besondere Vereinbarungen“ sind zu beachten. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 7- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 6 Weitere Regelungen zur Vergütung Die in Anlage 1 vereinbarten monatlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt: vierteljährlich in der Mitte des Quartals 1) ✘ Eine Anpassung der Vergütung während der Dauer des Vertrages erfolgt nicht, weiter bei Ziffer 6.1 Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohnkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisanpassungsklauseln. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohn- und den Materialkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisanpassungsklauseln. Die monatliche Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin Festpreis. Fahrtkosten sind Bestandteil der monatlichen Vergütung. Ändert sich nach Ablauf der Frist von 12 Monaten eine oder mehrere der in der Preisgleitklausel berücksichtigten Größen, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die monatliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden. L M Kn K PA PL n PM * n L M Dabei bedeuten: K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot Kn = neue Vergütung PA = 0, 2)= Allgemeinkostenanteil } PL = 0, 2)= Lohnkostenanteil } PM = 0, 2)= Materialkostenanteil } 5) 5) €/Std. zusammen 1,0 €/Monat = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot L = Ln = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe M = 2) Materialindex im Jahr des Vertragsangebotes (Basisjahr = 100) Mn = neuer Materialindex Maßgebender Tarifvertrag 2) Maßgebende Lohngruppe 2) Maßgebender Materialindex 2) Maßgebender Materialindex ist der Jahresdurchschnittsindex für Walzstahl des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Indices für industrielle Produkte). Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats. Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 8- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 6.1 Vergütung bei Mängelhaftung Soweit der AN Ansprüchen des AGs aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistungen keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für Teilelieferungen. 6.2 Vergütung bei Außerbetriebsetzung Werden in Anlage 1 aufgeführte Aufzugsanlagen oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. Die Absicht, Aufzugsanlagen oder Teile davon durch den AG außer Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu setzen, ist dem AN 3 Monate vorher mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung ist mit anzuzeigen. Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme ggf. erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der AG hat zumindest die Kosten für die u. U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweislich durch den Stillstand bedingt sind sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wiederinbetriebnahme zu erstatten. 7 Annahmestellen für Benachrichtigungen 7.1 Annahmestellen beim AG Name: Clauß, Hardy 1) Telefon: 030/2093 1626 / Mobil: 0160 3645714 1) Telefax: 030/2093 1627 1) E-Mail: [email protected] 1) Vertretung: 1) Telefon: 1) Telefax: 1) E-Mail: 1) 7.2 Annahmestellen beim AN Name: 2) Telefon: 2) Telefax: 2) E-Mail: 2) Vertretung: 2) Telefon: 2) Telefax: 2) E-Mail: 2) Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen. 8 Gewährleistung Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 9- 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen Hiervon abweichend beträgt für die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen die Verjährungsfrist 2 Jahre 9 Haftung Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für Sachschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt 1) € je Schadensfall, Vermögensschäden auf höchstens aber 500.000,- € insgesamt. Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist. Sachschäden 500.0001) € Vermögensschäden 500.0001) € Personenschäden 1.000.0001) € 10 Vertragsdauer/Kündigung Der Vertrag beginnt am 3). ✘ Der Vertrag wird auf die Dauer von 4 1) Jahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, wenn die in Anlage 1 aufgeführten Aufzugsanlagen wesentlich geändert oder außer Betrieb genommen werden. Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn: der Vertrag für die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird. die vereinbarten Leistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind. der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt. der AN in Vermögensverfall gerät, insbesondere wenn über das Vermögen des AN das Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt. vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 10 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 11 Pflichten des Auftraggebers Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an den Aufzugsanlagen, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, werden unverzüglich dem AN mitgeteilt. Der AG führt darüber entsprechende Aufzeichnungen. Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die sicherheitsempfindlichen Bereiche mitteilen. Bei Arbeiten in sicherheitsempfindlichen Bereichen oder außerhalb der üblichen Dienstzeit wird Begleitpersonal gestellt. Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außerhalb der Anlage verwenden. Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der Aufzugsanlage sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den Aufzugsanlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. Der AG stellt folgende Arbeitskräfte keine 1) vom AG anzukreuzen 3) nach Abnahme auszufüllen 1) vom AG auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 11 - 2) vom AN auszufüllen 5) vom AN anzukreuzen 12 Streitigkeiten Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen. 13 Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AGs zuständigen Stelle. 14 Schriftform und salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. 15 Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: ✘ Anlage 1: Liste der Aufzugsanlage(n) Anlage 2: Besondere Vereinbarungen Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: 6) , den , den ................................................................... Name/Unterschrift ............................................................... Name/Unterschrift vom AG anzukreuzen 1) vom AG auszufüllen 2) vom AN auszufüllen 3) nach Abnahme auszufüllen 4) nicht zutreffendes streichen 5) vom AN anzukreuzen 6) Unterschriften und Stempel entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B einschließlich Instandhaltung AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 12 - Anlage 1 Liste der Aufzugsanlage(n) monatliche Vergütung in € (netto, ohne USt) Aufzugsanlage(n) / -gruppe Standort: Straße; Hausnr.; PLZ; Ort lfd. Nr. Fabr.-Nr. Größe [kg / Pers] Belastung [Fahrten je Monat] Verfügbark eit [%] Inspektion und Wartung Instandset zung ggf. mit Verbess. Notrufentg egennahm e Gesamt Personenb efreiung je Fall 01 Aufzug A1 (im Neubau) IRIS - Adlershof, Zum Großen Windkanal 6, 12489 Berlin 2800 / 37 02 Aufzug A2 (im Bestandsgebäude) IRIS - Adlershof, Zum Großen Windkanal 6, 12489 Berlin 1000 / 13 Gesamtsumme der monatlichen Vergütung Standardwerte für Belastungen : sehr gering – 3000; gering – 6000; normal – 12.000; mittel – 20.000; stark – 30.000; hoch – 60.000 Standardwerte für Verfügbarkeit: gering – 97; normal – 98; hoch – 99; sehr hoch – 99,5 weitere Details siehe auch AMEV-Heft „Aufzug“ t AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 13 - Anlage 2: Besondere Vereinbarungen AMEV Vertrag Aufzug – Service 2010 (Version 09-2015) - 14 -
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