Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu 70 Euro Bei Verschlechterung der Leistung: Sonderkündigungsrecht / Meldefristen für Umzug bei DSLund Kabelanbietern von bis zu drei Monaten / Rufnummernmitnahme zu neuem Anbieter kostet bis zu 30 Euro / Vertragsumschreibung bei vier Anbietern kostenlos München, 09. September 2016 Verbraucher, die ihren bestehenden Internetanschluss bei einem Umzug in die neue Wohnung mitnehmen möchten, zahlen dafür einmalig zwischen 40 und 70 Euro. Bei keinem der betrachteten DSL- und Kabelanbieter ist die Vertragsmitnahme kostenlos möglich. Kann der Internetanbieter den Vertrag am neuen Anschlussort nicht mehr erfüllen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Je nach Anbieter muss der Umzug bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Bei sieben der neun betrachteten Versorger ist auch eine Übertragung des Internetvertrages auf den Nachmieter möglich, bei vier davon sogar kostenfrei. Wollen Verbraucher bei einem umzugsbedingten Anbieterwechsel ihre aktuelle Rufnummer zum neuen Versorger mitnehmen, kostet sie das in der Regel rund 30 Euro. Bei keinem Anbieter ist die Portierung gratis. Umzugspauschale: DSL-Anbieter verlangen bis zu 70 Euro, Kabelanbieter bis zu 50 Euro Bei allen neun betrachteten Internetanbietern ist die Mitnahme des bestehenden Internet- und Telefonvertrages an eine neue Adresse kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür eine einmalige Umzugspauschale zwischen 39,99 Euro (Unitymedia, Vodafone, Vodafone Kabel Deutschland) und 69,95 Euro (Telekom). sortiert nach Umzugspauschale und Alphabet 1 Standard-Anschluss IP- und Universal-Anschluss 3 Der Kunde muss mindestens zehn Tage vor dem Umzug einen neuen Anschluss für die neue Adresse bestellen und den alten Vertrag kündigen. Dafür zahlt er evtl. anfallende Bereitstellungsgebühren. Quelle: CHECK24 (www.check24.de/dsl/; 089 - 24 24 11 77), Angaben ohne Gewähr, Stand: 05.09.2016 2 Manche Anbieter verzichten auf die Pauschale, wenn Kunden beim Umzug einem Neustart der Vertragslaufzeit zustimmen. Diese Variante sollten Verbraucher genau durchrechnen, weil effektiv höhere Kosten entstehen könnten, z. B. durch Wegfall von Sonderkonditionen. Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, wenn Anbieter Vertrag nicht mehr erfüllen kann Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag am neuen Anschlussort überhaupt nicht oder nicht zu denselben Bedingungen und Konditionen erfüllen wie bisher, hat der Kunde ein gesetzlich geregeltes Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Dieses sollten Verbraucher unbedingt in Anspruch nehmen, um eine finanzielle Doppelbelastung zu vermeiden. Zudem profitieren sie bei einem Anbieterwechsel in der Regel von Neukundenangeboten am neuen Wohnort. CHECK24 Vergleichsportal GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de Besteht an der neuen Adresse bereits ein Anschluss, etwa bei Einzug in eine WG, haben Kunden kein Sonderkündigungsrecht und müssen auf die Kulanz des Versorgers hoffen. Im schlechtesten Fall muss der bestehende Vertrag bis zum Ende erfüllt werden. Einen bevorstehenden Umzug sollten Verbraucher so früh wie möglich beim Internetanbieter melden, um einen reibungslosen Wechsel des Anschlusses zu gewährleisten. Je nach Anbieter muss dies bis zu drei Monate vorher erfolgen. Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel: nur innerhalb des Vorwahlgebietes Seine bestehende Rufnummer kann ein Kunde nur innerhalb eines Vorwahlgebietes behalten. Zieht er mit seinem alten Vertrag um, wird die Rufnummer automatisch übertragen. Wechselt der Verbraucher bei Umzug den Anbieter, muss er für die Rufnummernmitnahme zahlen. Bei den betrachteten Anbietern liegt diese Gebühr zwischen 6,92 Euro (Telekom) und 29,99 Euro (Vodafone Kabel Deutschland). Vertragsumschreibung: bei vier Versorgern kostenlos, bei zwei Kabelanbietern nicht möglich Eine weitere Möglichkeit, aus bestehenden Verträgen herauszukommen, ist die Übertragung auf den Nachmieter. Eine Umschreibung ist bei den meisten Anbietern möglich – bei easybell, M-net, Unitymedia und Vodafone sogar kostenlos. Kostenpflichtig ist es bei der Telekom (69,95 Euro), 1&1 (49,00 Euro) und O2 (29,99 Euro). Kunden von Tele Columbus und Vodafone Kabel Deutschland können ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen. Pressekontakt CHECK24 Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173, [email protected] Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, [email protected] Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter über 300 Kfz-Versicherungstarife, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik & Haushalt, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter. CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 800 Mitarbeiter mit Hauptsitz in München. CHECK24 Vergleichsportal GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de
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