Anna- Freud-Schule Fachoberschule für den Fachbereich Sozialwesen Halemweg 22, 13627 Berlin Tel. 030/ 36 41 78 -14/-10 Fax 030/36 41 78 -20 __________________________________________ Praktikumsbestimmungen für Schüler/innen für die Praktika der 11. Klassen der Fachoberschule Inhaltsverzeichnis 1. Informationen zum Praktikum Seite 2 a) Art und Dauer Seite 2 b) Ziel des Praktikums Seite 2 c) Organisation und Abwicklung Seite 2 d) Wochenbericht Seite 3 e) Krankheits- und Fehlzeiten Seite 3 f) Praktikumswechsel Seite 4 g) Rechtlicher Rahmen Seite 4 h) An wen wende ich mich?_______________________________________________________________Seite 5 2. Mögliche Praktikumsfelder Seite 6 3. Wochenberichte Seite 6 a) Grundsätze der Berichte Seite 6 b) Mögliche Themen für die Wochenberichte__________________________________________________Seite 7 c) Bewertung Seite 7 4. Terminliste (1. und 2. Praktikum) Seite 7 5. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 518 A/C Seite 10 6. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 518 B/D Seite 11 7. Gesetzliche Grundlagen für Minderjährige_______________________________________________Seite 12 Anhang / Formulare für das Praktikum - Formular: „Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“ (sog. “Vertrag“) - Anschreiben: „An die Praxisanleitung“ - Mitteilungen für die Anleitung: „Hinweise zur Praktikumsbeurteilung des Fachoberschulpraktikums“ - Formular: „Mitteilung/ Bescheinigung (sog. vorläufige Beurteilung)“ - Formular: „Antrittsbestätigung“ - Formular: Genehmigung von Nacharbeit im Praktikum von Minderjährigen Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 1 1. Informationen zum Praktikum Die Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung. Allgemeinbildende Unterrichtsfächer in der 11. Klasse sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Sozialkunde und Sport sowie die auf das spätere Berufsziel ausgerichteten Fächer wie Recht, Soziologie, Pädagogik und Psychologie. Die Schülerinnen und Schüler erwerben nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die allgemeine Fachhochschulreife, die zum Studium an den Fachhochschulen aller Fachbereiche berechtigt. Die Fachoberschule nimmt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss oder gleichwertiger Schulbildung auf. a) Art und Dauer Zwei Praktika werden im ersten und zweiten Schulhalbjahr der 11. Klasse durchgeführt. Während der Praktikumszeiten absolvieren die Praktikanten/-innen Seminartage an der Fachoberschule, an welchen sie nicht in ihrer Einrichtung sind. Die Praktikumsdauer je Praktikum umfasst in der Regel 10 Wochen je nach Dauer des Schulhalbjahres. Das Praktikum ist in einem Stück in der selben Praktikumsstelle durchzuführen. Sonst gilt das Praktikum als nicht absolviert. Die konkreten Praktikumszeiten und Termine entnehmen Sie bitte der Terminliste unter Punkt 4! Die Arbeitszeit umfasst dabei täglich 8 Zeitstunden, zzgl. Pausen. Eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche darf grundsätzlich nicht überschritten werden. An Nachtschicht- oder Wochenenddiensten nehmen die Praktikantinnen/ Praktikanten nur aufgrund ihres Einverständnisses und dem zusätzlichen Einverständnis der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) teil. Bei Minderjährigen ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig und der Fachleitung Praxis schriftlich vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass der entsprechende Freizeitausgleich gewährt wird (siehe Punkt 7: Auszug aus dem JuArbSchG). Das Praktikum endet in keinem Fall vor dem festgelegten Enddatum. Beide Praktika werden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit absolviert. Die Einrichtungen müssen sich dabei in der Art der Betreuung, der Altersstruktur der Zielgruppe und ihrem Auftrag (dem Aufgabenschwerpunkt/ Zielsetzung) unterscheiden. Auf diesem Weg lernen alle Schülerinnen und Schüler zwei verschiedenartige soziale Einrichtungen kennen. Dabei kann keiner der unter 2. genannten Bereiche doppelt belegt werden. In Zweifelsfällen ist die Rücksprache mit der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) notwendig. Nur eine der folgenden Berufsausbildungen oder Qualifikationen ist seitens der Anleitung zulässig: Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sonderpädagogen/-innen, Pädagogen/-innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Praxisanleitung die für die jeweilige Aufgabe erforderliche Qualifikation, mit zweijähriger entsprechender Berufserfahrung, aufweist. Andere Qualifikationen, auch höherwertige, sind nicht zulässig! Die Schüler/innen sind verpflichtet, jede Woche einen Wochenbericht anzufertigen (siehe: 3. Wochenberichte). Kontakt: Schulbüro (Sekretariat) Fachleitung Praxis Frau Schneider [email protected] 030- 36417814 Frau Stasch [email protected] Bei Kontaktaufnahme bitte immer den vollständigen Namen und die Klasse angeben! b) Ziel des Praktikums Die Schülerinnen und Schüler können im Praktikum gemachte Erfahrungen an der Fachoberschule theoretisch vertiefen und umgekehrt an der Fachoberschule theoretisch erworbene Kenntnisse praktisch anwenden. Weitere Ziele sind: • Bekanntmachung mit den fachlichen Arbeitsprinzipien und Vorschriften, • Kennenlernen der Organisationsstruktur der Einrichtung und der äußeren Gegebenheiten der gewählten Einrichtungen, • Mitarbeit in verschiedenen Teilbereichen, • das Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Zielgruppen der Sozialen Arbeit, • Entwicklung von Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen durch Selbsterfahrung, Gruppen- und Teamgespräche, • Erfahren der Möglichkeiten und Grenzen sozialer Arbeit. c) Organisation und Abwicklung Spätestens am ersten Schultag sind durch die Schülerinnen und Schüler ein Gesundheitszeugnis (Formular der Schule) und ein erweitertes Führungszeugnis (vom Bürgeramt) im Sekretariat einzureichen (für das erweiterte Führungszeugnis fallen Kosten in Höhe von ca. 13,- Euro an). Nach Möglichkeit sollte die Unterlagen erheblich früher eingereicht werden. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 2 Des Weiteren ist für das erste Praktikum spätestens am ersten Schultag das ausgefüllte Formular zur Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes, sog. „Vertrag“, einzureichen. In dieser erklärt die Praxisstelle, dass sie über die Anerkennung als Praxisstelle nach „AV Praktikum von Schülerinnen und Schülern der FOS für den Fachbereich Sozialwesen“ verfügt und dass eine Person mit der geforderten Qualifikation die Anleitung übernehmen wird. Dieser “Vertrag“ ist von der Praktikumsstelle zu unterschreiben, mit dem Einrichtungsstempel zu versehen und für das erste Praktikum am Aufnahmetag in der Schule abzugeben. Unbedingt erforderlich ist es, die durch die Praktikumsbestimmungen vorgegebene Qualifikation der Anleitung konkret zu benennen. Der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) obliegt es in Zweifelsfällen, einen schriftlichen Nachweis über die Qualifikation einzufordern. Für das zweite Praktikum ist die entsprechende Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums (siehe Terminliste) einzureichen. Etwaige Unklarheiten, die aufgrund eines verspäteten Nachweises nicht zeitnah geklärt werden können, gehen zu Lasten des Praktikanten, was unter Umständen zur Nacharbeitsverpflichtung führt. Nach Möglichkeit sollte die Abgabe jedoch erheblich früher erfolgen! Liegt die Bestätigung nicht zu den genannten Terminen vor, kann das Praktikum angetreten werden und die Voraussetzungen für das Bestehen des Schuljahres können nicht erfüllt werden. Dies führt zum Nichtbestehen des Schuljahres. Der Antritt des jeweiligen Praktikums ist am Tage der konkreten Arbeitsaufnahme seitens der Praktikumsstelle schriftlich, mit Einrichtungsstempel und Unterschrift, der Schule mitzuteilen (Formular: Antrittsbestätigung). Diese Mitteilung ist auf postalischem Wege unverzüglich einzureichen. Der fristgerechte Zugang dieser Mitteilung liegt in der Verantwortung der Schülerin / des Schülers. Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt. Dadurch entstehende Fehlzeiten sind nachzuarbeiten. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben auch während der Praktika Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule. Die Einrichtung stellt eine geeignete Fachkraft zur Verfügung. Diese Fachkraft muss zur Anleitungsverantwortung bereit und im Sinne der Praktikumsbestimmungen berechtigt sein. Diese gibt den Praktikantinnen und Praktikanten Einblicke in ihre jeweiligen Aufgaben und Gelegenheit zur Betätigung, führt regelmäßige Gespräche, ist Ansprechpartner/-in für die Schule und schreibt zum Ende des Praktikums die Beurteilung. In den Schulferien sind die Schüler/-innen nicht in der Praxisstelle, es sei denn, dies dient der Nacharbeit von Fehlzeiten. Die etwaige Nacharbeit von Fehlzeiten in den Ferien muss aus versicherungstechnischen Gründen in jedem Fall vorher schriftlich bei der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) beantragt und durch diese genehmigt werden. Die von der Praxisstelle erstellte Beurteilung wird für die Gesamtbewertung der Schülerin/ des Schülers herangezogen. Die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum ist Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit bzw. die Versetzung in die 12. Klasse. Die endgültigen Beurteilungen müssen in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden. Ein Exemplar erhält der Schüler / die Schülerin direkt durch die Praxisstelle, das andere muss der Schule gereicht werden. Generell ist die praktikumsbegleitende Lehrkraft erste/r Ansprechpartner/in hinsichtlich aller Fragen und etwaiger Probleme im Rahmen der Durchführung des Praktikums. Die Aufgaben bestehen in der motivierenden Anteilnahme, ggf. in der Besprechung konkreter Probleme, sowie in der Kontaktpflege zwischen Schule und Einrichtung, der kontinuierlichen Beratung des Praktikanten/ der Praktikantin, der Annahme und Überprüfung der Wochenberichte und einer abschließenden Beurteilung des Praktikums insgesamt. Die praktikumsbegleitende Lehrkraft führt mit der Praxisanleitung und den jeweiligen Schülern/ innen Anleitungsgespräche, die telefonisch stattfinden können. d) Wochenbericht Die Schüler/-innen erstellen Wochenberichte, die der Praxisanleiter/-in vorzulegen sind und von diesem/ dieser mit Unterschrift und Stempel zu versehen sind. Die Wochenberichte werden bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft am Seminartag abgegeben. Je nicht abgegebenen oder unvollständigen Wochenbericht entsteht eine Nacharbeitsverpflichtung von ½ Arbeitstag (4 Stunden ohne Pause). Bei Erkrankung am Seminartag sind die Wochenberichte unverzüglich per Post an den praktikumsbetreuenden Lehrer (Schulanschrift) zu senden. Jeder/ jede Praktikant/-in muss für jede Praktikumswoche einen vollumfänglichen Wochenbericht (eine A4 Seite) abgeben, unabhängig davon wie viele Tage oder Arbeitsstunden der Praktikant/ die Praktikantin tatsächlich in der Praktikumsstelle war. Nur bei völliger Abwesenheit entfällt diese Verpflichtung. Entsprechend sind über die Nacharbeitszeit Wochenberichte zu erstellen. Bei 1 bis 5 nachzuarbeitenden Fehltagen ist ein Wochenbericht zu verfassen, ab dem 6. Tag ein zweiter, ab dem 11. Tag ein dritter usw. e) Krankheits- und Fehlzeiten Bei Erkrankung oder Verhinderung hat sich der/ die Praktikant/-in unverzüglich bei der Praxisstelle und bei der Fachoberschule im Schulbüro zu entschuldigen. Bei Erkrankung an Seminartagen genügt eine Entschuldigung im Schulsekretariat. Dauert eine Erkrankung länger als drei Tage, muss der/ die Praktikant/-in sich in der Praktikumsstelle krankmelden und spätestens am 4. Tag eine ärztliche Bescheinigung an die Fachoberschule für die Schulakte einreichen. Die Krankschreibung muss am 4. Tag bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft in der Schule sein! In jedem Fall muss der Name der praktikumsbetreuenden Lehrkraft und die Klasse auf der Krankmeldung vermerkt sein. Zu spät eingegangene Entschuldigungen und Atteste werden nicht anerkannt. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 3 Für die Krankheitszeiten im Praktikum gelten folgende Regelungen: Unentschuldigte Tage müssen Sie komplett nacharbeiten. Zusätzlich können Sie einen Verweis erhalten. Pro Praktikum dürfen Sie höchstens zwei Krankheitstage ohne ärztliches Attest, die Sie aber schriftlich entschuldigen müssen, fehlen. Alle weiteren Fehltage, auch einzelne Fehltage, müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Diese wirksam entschuldigten Tage brauchen Sie bei Unterschreitung der 5-Tage-Regel nicht nachzuarbeiten. Auch durch Attest belegte Krankheitstage müssen im Fall der Überschreitung von insgesamt 5 Fehltagen nachgearbeitet werden. Die Anzahl der Krankheitstage darf also je Praktikum grundsätzlich 5 Tage nicht überschreiten. Jegliche Ämtergänge, Arztbesuche, etc. können nur ganz ausnahmsweise und nach rechtzeitiger Absprache mit der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) genehmigt werden und sind in der Regel vorher zu beantragen und zu belegen. Die Genehmigung und der schriftliche Nachweis erfolgt ausschließlich über die Fachleitung Praxis (Frau Stasch). Die Praktikanten/-innen haben auch diese Zeiten in jedem Fall in ihrer Einrichtung nachzuarbeiten. Bei nicht frühzeitiger Anmeldung kann die Ausnahme nicht bewilligt werden. Etwaiges Fehlen würde dann zu unentschuldigten Fehlzeiten führen. Die geleisteten Nacharbeitszeiten sind schriftlich und konkret (Datum, Arbeitsstunden) zu belegen. Die Praxisstelle muss die inhaltliche Richtigkeit durch Unterschrift und Einrichtungsstempel bestätigen. Der unverzügliche Nachweis der geleisteten Nacharbeitszeiten liegt in der Verantwortung der Schüler/-innen. Über die Nacharbeitszeiten sind gleichfalls Wochenberichte anzufertigen. Auch diese müssen durch die Praxisstelle abgestempelt und unterschrieben werden. Sollten die Praxisstellen während der Praktikumsphasen Schließzeiten haben, sind die dadurch entstehenden Fehlzeiten vom Praktikanten/ von der Praktikantin ebenfalls nachzuarbeiten. Die Schließzeiten sind bereits in der Bestätigung der Praxisstellen über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes mit den konkreten Daten aufzunehmen und durch die Fachleitung Praxis (Frau Stasch) genehmigen zu lassen. Jegliche etwaig auftretende Verspätung im Rahmen der Praktika ist vollumfänglich nachzuarbeiten. Verspätungen können zudem mit einem Verweis geahndet werden. Eine Verspätung von mehr als 15 Minuten am Seminartag führt zum Ausschluss von diesem Seminartag. Dies hat zur Folge, dass der entstandene Fehltag mit voller Stundenzahl nachzuarbeiten ist. Dies ist nicht mehr am Tage des eigentlichen Fehlens zulässig. Die Nacharbeit ist auch in diesem Fall schriftlich zu belegen. Vorzeitiges Beenden des Seminartages, ohne vorherige Absprache, führt gleichfalls zu entsprechender Nacharbeitsverpflichtung. Der Nachweis über geleistete Nacharbeit muss für das erste Praktikum spätestens eine Woche nach den Osterferien bei Frau Manigel vorliegen! f) Praktikumswechsel Grundsätzlich muss das Praktikum in einer einzigen Praktikumsstelle vollumfänglich absolviert werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann überhaupt davon abgewichen werden, ohne die Möglichkeit des Schulabschlusses zu gefährden. Wer wegen einer Kündigung durch die Praktikumsstelle sein Praktikum beenden muss, hat dies der Fachoberschule (Frau Stasch) sofort mitzuteilen, sonst droht die Streichung von der Schülerliste. Während des Praktikums wird nur in begründeten Fällen und mit Genehmigung durch die Fachleitung Praxis (Frau Stasch) einem Wechsel zugestimmt. Bevor dem Wechsel zugestimmt werden kann, ist stets ein Gespräch mit dem Anleiter in der Einrichtung und mit der praktikumsbetreuenden Lehrkraft zu führen, um die Situation zu klären. Der Schüler/ die Schülerin hat die Pflicht, die Praxisstelle über seinen Wunsch nach einem Wechsel zu informieren. Die durch den Praktikumswechsel entstehenden Fehlzeiten müssen nachgearbeitet werden. Von der Praxisstelle ist ein Nachweis der bisher gearbeiteten Tage, mit der zusätzlichen Bemerkung „bestanden“ oder „nicht bestanden“, auszustellen. Sollte die Beurteilung dieses Praktikumsabschnittes mit „nicht bestanden“ bewertet werden, sind auch diese Teilzeiten grundsätzlich nachzuarbeiten. Die Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss des Praktikums oder eines Praktikumsabschnitts trifft die Klassenkonferenz. g) Rechtlicher Rahmen Die Schülerinnen und Schüler sind während ihres Praktikums nicht aufgrund eines arbeitsrechtlichen Vertrages oder Ausbildungsverhältnisses tätig. Aus diesem Grunde braucht der Träger der praktischen Ausbildung keine Ausbildungsverträge mit den Schülerinnen und Schülern abzuschließen. Den Schülern und der Fachoberschule ist seitens des Trägers die Bereitschaft zur Durchführung des Praktikums schriftlich zu bestätigen (sog. “Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“). Rechtlicher Hinweis: Das Erstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen an der Praktikumsstelle ist ganz grundsätzlich verboten. Etwaige Ausnahmen sind nur gestattet, wenn die aufgenommenen Personen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, vorher die schriftliche Erlaubnis dafür erteilt haben. Ein Fehlverhalten kann ggf. zur Strafanzeige und zu einem Strafverfahren nach §§ 33, 22, 23 KunstUrhG und BDSG führen. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 4 h) An wen wende ich mich? - Praktikumsbegleitende Lehrkraft Erste/r Ansprechpartner/in bei Fragen und Problemen hinsichtlich der konkreten Durchführung des Praktikums Annahme der Antrittsbestätigung, Entschuldigungen und Atteste, Wochenberichte und Beurteilungen Telefonischer Kontakt mit der Einrichtung und dem Praktikanten/ der Praktikantin Gemeinsame Durchführung der Seminartage mit der Seminarleitung Kontrolle der Fehlzeiten und Besprechung der Nacharbeitszeiten - - Praktikumsbetreuung FOS - Praxisanleitung (in der Einrichtung) Anleitung im Praktikum Abzeichnen der Wochenberichte Feedbackgespräch mit dem/ der Praktikant/in fristgerechte schriftliche Beurteilung (ggf. vorläufige Beurteilung) Erstellung einer Übersicht über Fehlzeiten, Berechnung der Nacharbeitszeiten und Darlegung - Fachleitung Praxis (Frau Stasch) - Raum 315 Überprüfung der Eignung einer Praxisstelle Bewertung der Verträge und Rückmeldung falls Probleme bestehen Entscheidung über etwaige Genehmigungen von Praktikumswechseln, Sonderbedingungen, Arbeit in den Ferien und an Wochenenden etc. SchulWork (Frau Schnee) - Raum 073 Ausschließlich Ansprechpartnerin für persönliche Probleme und Belange Planung und Durchführung der Seminartage Schulbüro (Frau Schneider) Annahmen aller administrativen Anfragen bzgl. des Praktikums Aufforderung um Nachreichung von Papieren an die Praxisstelle Klassenlehrer/in, bzw. stellvertretende Klassenlehrer/in Ausgabe und Besprechung der Praktikumsbestimmungen und Information zur Anfertigung der Wochenberichte am Aufnahmetag/ bzw. vor dem 2. Praktikum Erinnerung der Schüler/innen an das Stattfinden des Seminartages, mit Bekanntgabe des Tages, der Uhrzeit und der Örtlichkeit Einsammeln der schriftlichen Bestätigung der Kenntnisnahme der Praktikumsbestimmungen am Aufnahmetag und Weiterleitung an Frau Stasch rechtzeitige Erinnerung der Schüler/innen an die Abgabe der „Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“ für das 2. Praktikum (Bis spätestens 14.12.2016 für die Klassen A/C bzw. bis 09.03.2017 für die Klassen B/D!) Erneute Erörterung der Praktikumsbestimmungen mit den Schüler/innen (im Januar/ März). Die endgültigen Beurteilungen und Wochenberichte und ggf. der Nachweis über geleistete Nacharbeit zum jeweiligen Halbjahresende sind durch den Klassenlehrer im Austausch gegen das Zeugnis einzusammeln. Nur daraufhin kann die Zeugnisausgabe erfolgen!!! Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 5 2. Mögliche Praktikumsfelder Beide Praktika werden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit absolviert. Die Einrichtungen müssen sich dabei in der Art der Betreuung, der Altersstruktur der Zielgruppe und ihrem Auftrag (dem Aufgabenschwerpunkt/ Zielsetzung) unterscheiden. Nur eine der folgenden Berufsausbildungen oder Qualifikationen ist seitens der Anleitung zulässig: Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sonderpädagogen/-innen, Pädagogen/-innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Praxisanleitung die für die jeweilige Aufgabe erforderliche Qualifikation, mit zweijähriger entsprechender Berufserfahrung, aufweist. Andere Qualifikationen, auch höherwertige, sind nicht zulässig! Tageseinrichtungen bis zum Alter des Schuleintritts Kindergarten, Kinderladen Kinderkrippe Kindertagesstätten Hort* Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Andere Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Hort in Verbindung mit einer Grundschule Internate Abenteuerspielplatz Kinder- und Jugendbüros Jugendclubs Kinderbauernhöfe Antigewalt-, Medienprojekte Obdachlosenhilfe Mehrgenerationenhäuser Behinderteneinrichtungen Behindertenwerkstätten Kinder- und Jugend Wohngruppen Integrationsprojekte Jugendbildungsstätten Kinderzirkus * Es wird mit Nachdruck empfohlen, die Wahl des Praktikums in einem Hort auf das erste Halbjahr zu begrenzen, da sich erfahrungsgemäß eine etwaige Nacharbeit im zweiten Halbjahr als sehr schwierig bis unmöglich erweist und das Praktikum ggf. nicht bestanden werden kann. Nicht zugelassen sind Gymnasien und Oberschulen. Alle hier nicht ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen, die möglicherweise als Praktikumsstelle geeignet wären, sind nur aufgrund einer vorher erteilten Sondergenehmigung durch die Fachleitung Praxis (Frau Stasch) zulässig. Diese ist frühzeitig bei der Fachleitung Praxis, unter Darlegung der konkreten Arbeitsinhalte und Qualifikation der Anleitung, schriftlich zu beantragen. 3. Wochenberichte Die Schüler/innen sind verpflichtet, Wochenberichte zu erstellen und diese am Ende jeder Woche des Praktikums von der Praxisstelle abzeichnen (Stempel und Unterschrift) zu lassen. Zur Anfertigung des Wochenberichtes haben die Praktikanten/-innen eine wöchentliche Arbeitszeit von 1,5 Zeitstunden in der Praktikumsstelle innerhalb der zu absolvierenden Praktikumszeit zur Verfügung. Diese Zeit ist vor Ort zu nutzen! Eine gesonderte Räumlichkeit inkl. PC oder ähnlichem kann zur Verfügung gestellt werden. a) Grundsätze zur Berichtsform Die Vorlage des Wochenberichtes ist zu nutzen (Word Datei) und auf dem Computer auszufüllen. Der Wochenbericht muss den Namen des/ der Praktikant/-in, die Klasse sowie den Praktikumszeitraum, den Namen der Praxisanleitung, den Stempel der Praktikumsstelle und den Namen der praktikumsbegleitenden Lehrkraft enthalten. Die Seitenränder müssen oben und unten 1,7 Zentimeter, links 2,5 Zentimeter und rechts 1,7 Zentimeter betragen. Der Zeilenabstand von 1 muss eingehalten werden, die Schriftgröße ist 11pt, die Schriftart ist Arial. Von allen Wochenberichten sollte für die eigenen Unterlagen ein Duplikat angefertigt werden. Alle Wochenberichte müssen sowohl von der anleitenden Fachkraft, als auch von der Praktikantin/ von dem Praktikanten unterschrieben werden. Der Umfang des jeweiligen Wochenberichts beträgt mindestens eine Din A4 Seite. Jeder / jede Praktikant/-in muss für jede Praktikumswoche einen Wochenbericht abgeben, unabhängig davon wie viele Tage oder Arbeitsstunden der Praktikant/ die Praktikantin tatsächlich in der Praktikumsstelle war. Nur bei völliger Abwesenheit entfällt diese Verpflichtung. Auch über die Nacharbeitszeiten müssen Wochenberichte gefertigt werden. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 6 b) Mögliche Themen für die Wochenberichte - - - Die erste Woche: Ankommen, Erfahrungen, Überraschungen, Aktivitäten, Fragen, erste Einschätzungen Beschreibung der Einrichtung: Träger, Ort, Größe, Räumlichkeiten, Möglichkeiten, Personal, Arbeitsteilung und Strukturen, Kommunikationsstrukturen, Angebote Der Alltag: Tages- und Wochenstruktur, Alltagsroutine und besondere Ereignisse Zielsetzungen der Einrichtung und ihre Umsetzung im Alltag: pädagogische Konzepte und Leitlinien und ihre Umsetzung im Alltag, Erfahrungen der Kinder bzw. Jugendlichen bzw. Senioren Beschreibung der Zielgruppe: Alter und Gruppengröße der Kinder bzw. Jugendlichen bzw. Senioren, sozialer und ethnischer Hintergrund, Besonderheiten, Konflikte und Konfliktmanagement, Kommunikation (z.B. Recherche Ich-Botschaften), Schwerpunktthema: ein spezieller Tag, ein Projekt, ein besonderes Kind, Lerntagebuch, interkulturelles Lernen, Inklusion, Sprachförderung, Vorlesesituationen und Kinderbücher, Förderung der Feinmotorik, Gedächtnistraining, Demenz, Alzheimer, Autismus Berufsbild des Erziehers oder Sozialpädagogen: Aufgaben und Herausforderungen, Funktionen und Rollen, Anforderungen an die Persönlichkeit Reflexion des Praktikums: Erwartungen und Erfahrungen, Lernprozesse und Selbstreflexion, eigene Perspektive c) Bewertung Die Qualität der Berichte fließt als Kriterium für die Beurteilung des Praktikums insgesamt in die Zeugnisbemerkung zum Bestehen des Praktikums mit ein. Eine nicht fristgerechte Abgabe der Wochenberichte führt zur Nacharbeitsverpflichtung, ebenso ein unvollständiger Bericht. Bei etwaigem Nichtableisten wären die Praktikumsauflagen nicht erfüllt und das Praktikum nicht bestanden. Die Qualität der Teilnahme an den Seminartagen wird durch die Seminarleitung beurteilt und fließt in die Gesamtbewertung des Praktikums anteilig ein. Voraussetzung zum Bestehen des Praktikums: Abgabe aller erforderlichen Wochenberichte! In die Gesamtbeurteilung fließen ein: Beurteilung durch Einrichtung Einschätzung durch die praktikumsbetreuende Lehrkraft Qualität der Teilnahme an den Seminartagen Die Durchführung des Praktikums wird im Zeugnis mit den Bemerkungen „mit großem Erfolg bestanden“, „mit Erfolg bestanden“ und „bestanden“ vermerkt. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 7 4. Terminliste 1. Praktikumsphase FOS Praktika der Klassen: 518 A/C 518 B/D 1. Praktikum 06.09.2016 – 21.11.2016 15.11.2016 – 26.01.2017 2.Praktikum 06.02.2017 – 03.05.2017 20.04.2017 – 18.07.2017 Termin Was? Klassen A/C und B/D 05.09.2016 Aufnahmetag in der Schule Späteste Abgabe der Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikums, sowie des Führungs- und Gesundheitszeugnisses Ausgabe und Besprechung der Praktikumsbestimmungen Am ersten Praktikumstag wird die Antrittsbestätigung an die Schule gesendet (Post oder Fax). Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt. Klassen A/C: 06.09.2016 B/D: 15.11.2016 Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Praktikumsbeginn Klassen A: 13.09.2016 C: 15.09.2016 B: 22.11.2016 D: 24.11.2016 Wo? / Durch wen? Klassenlehrer/-in (stellvertretender Klassenlehrer/-in) Anna-FreudSchule z. H. Schulbüro Halemweg 22 13627 Berlin Kontaktaufnahme durch praktikumsbegleitende Lehrkraft mit der Praxisstelle. 1. Seminartag Seminareinführung (Vertiefung der Praktikumsbestimmungen) Erwartungsabfrage Kennenlernen Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr Erste Abgabe der Wochenberichte bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft Klassen A: 20.09.2016 C: 22.09.2016 2. Seminartag A/C: Trend- und Funsport mit Kindern und Jugendlichen Vor der Lernwerkstatt in der Schule. B: 06.12.2016 D: 08.12.2016 Klassen A: 11.10.2016 C: 13.10.2016 B/C: Ideenwerkstatt zur Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen 09.30 – 15.15 Uhr 3. Seminartag Vor der Lernwerkstatt in der Schule. B: 13.12.2016 D: 15.12.2016 Klassen A: 08.11.2016 C: 10.11.2016 B: 17.01.2017 D: 19.01.2017 Klassen A/C: 22.11.2016 Flucht und Asyl 09.30 – 15.15 Uhr 4. Seminartag Teamarbeit und Besonderheiten von Gruppen Wahrnehmung und Beobachtung Entwicklung einer Spielesammlung Abgabe des letzten Wochenberichts mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Fach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft (Verzögerungen führen zur Nacharbeitsverpflichtung!) Klassen A/C: 05.12.2016 Abgabe Praxisbeurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft B: 21.12.2016 D: 21.12.2016 Abgabe der vorläufigen Beurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft persönlich oder mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Postfach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft Abgabe des letzten Wochenberichts und der Praxisbeurteilung beim Klassenlehrer im Austausch gegen das Zeugnis. Andernfalls wird das Zeugnis nicht ausgegeben und es besteht ggf. eine Nacharbeitsverpflichtung! Der Nachweis über geleistete Nacharbeit muss für das erste Praktikum spätestens eine Woche nach den Osterferien bei Frau Manigel vorliegen! Klassen B/D: 27.01.2017 Alle Klassen Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr Anna-FreudSchule -SchulbüroHalemweg 22 13627 Berlin oder Schulpostfach 123 Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 8 Terminliste 2. Praktikumsphase FOS Termin Klassen A/C u. B/D 14.12.16/ 09.03.17 Klassen A/C 09.01.2017 Was? Spätester Termin zur Erinnerung der Schüler/innen an die Abgabe der sog. „Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“ Späteste Abgabe der “Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“. Nach Möglichkeit sollte die Abgabe jedoch erheblich früher erfolgen! Besprechung der Praktikumsbestimmungen Wo? / Durch wen? Anna-FreudSchule -SchulbüroHalemweg 22 13627 Berlin oder Schulpostfach 123 Klassen B/D 20.03.2017 Klassen A/C: 06.02.2017 B/D: 20.04.2017 Am ersten Praktikumstag wird die Antrittsbestätigung an die Schule gesendet (Post oder Fax). Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt. Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Praktikumsbeginn Klassen A: 14.02.2017 C: 16.02.2017 Kontaktaufnahme durch praktikumsbegleitende Lehrkraft mit der Praxisstelle. B: 02.05.2017 D: 04.05.2017 Klassen A: 28.02.2017 C: 02.03.2017 1. Seminartag Seminareinführung (Vertiefung der Praktikumsbestimmungen) Die eigenen Stärken / Schwächen Fremdbild Erste Abgabe der Wochenberichte bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft 2. Seminartag Fotografieprojekt 3. Seminartag Interkulturelle Kommunikation B: 04.07.2017 D: 06.07.2017 Klassen A/C: 08.05.2017 Klassen A/C: 17.05.2017 B: 20.06.2017 D: 22.06.2017 Klassen B/D: 19.07.2017 Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr B: 20.06.2017 D: 22.06.2017 Klassen A: 25.04.2017 C: 27.04.2017 Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr B: 16.05.2017 D: 18.05.2017 Klassen A: 21.03.2017 C: 23.03.2017 Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr 4. Seminartag Ausflug in den Niedrigseilgarten Teamarbeit Abgabe des letzten Wochenberichts mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Fach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft (Verzögerungen führen zur Nacharbeitsverpflichtung!) Abgabe Praxisbeurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft Abgabe der vorläufigen Beurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft persönlich oder mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Postfach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft Abgabe des letzten Wochenberichts und der Praxisbeurteilung beim Klassenlehrer im Austausch gegen das Zeugnis. Andernfalls wird Zeugnis nicht ausgegeben und es besteht eine Nacharbeitsverpflichtung Vor der Lernwerkstatt in der Schule. 09.30 – 15.15 Uhr Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Anna-FreudSchule Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 9 5. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 517 A und C 1. Praktikum 1. Woche 06.09. – 09.09.2016 2. Woche 12.09. – 16.09.2016 3. Woche 19.09. – 23.09.2016 4. Woche 26.09. – 30.09.2016 5. Woche 04.10. – 07.10.2016 6. Woche 10.10. – 14.10.2016 Herbstferien 7. Woche 31.10. – 04.11.2016 8. Woche 07.11. – 11.11.2016 9. Woche 14.11. – 18.11.2016 Letzter Praktikumstag 21.11.2016 Abgabe des Wochenberichts Erledigt Abgabe 1. Wochenbericht A: 13.09.16 C: 15.09.16 Abgabe 2. Wochenbericht: A: 20.09.2016 C: 22.09.2016 Abgabe 3+ 4.+ 5. Bericht A: 11.10.2016 C: 13.10.2016 Abgabe der Berichte 6+7 A: 08.11.2016 C: 10.11.2016 Abgabe 8+ 9. Bericht A/C: 22.11.2016 Erneut bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft in der Schule 2. Praktikum 1. Woche 06.02. – 10.02.2017 2. Woche 13.02. – 17.02.2017 3. Woche 20.02. – 24.02.2017 4. Woche 27.02. – 03.03.2017 5. Woche 06.03. – 10.03.2017 6. Woche 13.03. – 17.03.2017 7.Woche 20.03. – 24.03.2017 8. Woche 27.03. – 31.03.2017 9. Woche 03.04. – 07.04.2017 Osterferien 10. Woche 19.04. – 21.04.2017 11. Woche 24.04. – 28.04.2017 12. Woche A/C: Letzter Praktikumstag 03.05.2017 Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 Abgabe 1. Bericht A: 14.02.17 C: 16.02.17 Abgabe 2.+ 3. Bericht A: 28.02.2017 C: 02.03.2017 Abgabe 4.+5.+6. Bericht A: 21.03.2017 C: 23.03.2017 Abgabe 7.+8.+9.+10. Bericht A: 25.04.2017 C: 27.04.2017 Abgabe 11. Bericht A/C: 04.05.2017 Erneut bei der praktikumsbegleitenden Lehrkraft in der Schule 10 6. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 517 B und D 1. Praktikum 1. Woche 15.11. – 18.11.2016 2. Woche 21.11. – 25.11.2016 3. Woche 28.11. – 02.12.2016 4. Woche 05.12. – 09.12.2016 5. Woche 12.12. – 16.12.2016 6. Woche 19.12. – 22.12.2016 Weihnachtsferien 7. Woche 04.01. – 06.01.2017 8. Woche 09.01. – 13.01.2017 9. Woche 16.01. – 20.01.2017 10. Woche 23.01. – 26.01.2017 Zeugnistag 27.01.2017 Abgabe des Wochenberichts Erledigt Abgabe 1. Wochenbericht B: 22.11.16 D: 24.11.16 Abgabe der Berichte 2.+ 3. B: 06.12.16 D: 08.12.16 Abgabe 4. Bericht B: 13.12.2016 D: 15.12.2016 Abgabe 5.+6.+7.+8. Bericht B: 17.01.2016 C: 19.01.2017 Abgabe 9.+10. Bericht B/D: 27.01.17 Bericht und Beurteilung beim Klassenlehrer im Tausch gegen das Zeugnis abgeben. 2. Praktikum 1. Woche 20.04. – 21.04.2017 2. Woche 24.04. – 28.04.2017 3. Woche 02.05. – 05.05.2017 4. Woche 08.05. – 12.05.2017 05. Woche 15.05. – 19.05.2017 6. Woche 22. – 23.05.2017 Himmelfahrt 7. Woche 29.05 – 02.06..2017 Pfingstferien 8.Woche 12.06. – 16.06.2017 9. Woche 19.06. – 23.06.2017 10. Woche 26.06. – 30.06.2017 11. Woche 03.07. – 07.07.2017 12. Woche 10.07. - 14.07.17 Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 Abgabe 1.+2. Bericht B: 02.05.2017 D: 04.05.2017 Abgabe 3.+4. Bericht B: 16.05.2017 D: 18.05.2017 Abgabe 5.+6.+7.+ 8. Bericht B: 20.06.2017 D: 22.06.2017 Abgabe 9.+ 10. Bericht B: 04.07.17 D: 06.07.17 Zeugnistag B/D: 19.07. Bericht und Beurteilung beim Klassenlehrer im Tausch gegen das Zeugnis abgeben. 11 7. Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz- Regelungen für Minderjährige Stand: März 2016 § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. … (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. … § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume (1) Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1.30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. (2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. (3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird. … § 13 Tägliche Freizeit Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. § 14 Nachtruhe (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. … § 15 Fünf-Tage-Woche Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. § 16 Samstagsruhe (1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur 1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, … Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. (3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben. (4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind. § 17 Sonntagsruhe (1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur 1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, ... Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. (3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben. Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017 12
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