Praktikumsbestimmungen fuer Schueler innen - Anna

Anna- Freud-Schule
Fachoberschule für den Fachbereich Sozialwesen
Halemweg 22, 13627 Berlin
Tel. 030/ 36 41 78 -14/-10
Fax 030/36 41 78 -20
__________________________________________
Praktikumsbestimmungen für Schüler/innen
für die Praktika der 11. Klassen der Fachoberschule
Inhaltsverzeichnis
1. Informationen zum Praktikum
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a) Art und Dauer
Seite 2
b) Ziel des Praktikums
Seite 2
c) Organisation und Abwicklung
Seite 2
d) Wochenbericht
Seite 3
e) Krankheits- und Fehlzeiten
Seite 3
f) Praktikumswechsel
Seite 4
g) Rechtlicher Rahmen
Seite 4
h) An wen wende ich mich?_______________________________________________________________Seite 5
2. Mögliche Praktikumsfelder
Seite 6
3. Wochenberichte
Seite 6
a) Grundsätze der Berichte
Seite 6
b) Mögliche Themen für die Wochenberichte__________________________________________________Seite 7
c) Bewertung
Seite 7
4. Terminliste (1. und 2. Praktikum)
Seite 7
5. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 518 A/C
Seite 10
6. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 518 B/D
Seite 11
7. Gesetzliche Grundlagen für Minderjährige_______________________________________________Seite 12
Anhang / Formulare für das Praktikum
- Formular: „Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“ (sog. “Vertrag“)
- Anschreiben: „An die Praxisanleitung“
- Mitteilungen für die Anleitung: „Hinweise zur Praktikumsbeurteilung des Fachoberschulpraktikums“
- Formular: „Mitteilung/ Bescheinigung (sog. vorläufige Beurteilung)“
- Formular: „Antrittsbestätigung“
- Formular: Genehmigung von Nacharbeit im Praktikum von Minderjährigen
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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1. Informationen zum Praktikum
Die Fachoberschule vermittelt die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung. Allgemeinbildende
Unterrichtsfächer in der 11. Klasse sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Sozialkunde und Sport sowie die auf
das spätere Berufsziel ausgerichteten Fächer wie Recht, Soziologie, Pädagogik und Psychologie. Die Schülerinnen und
Schüler erwerben nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die allgemeine Fachhochschulreife, die zum Studium an
den Fachhochschulen aller Fachbereiche berechtigt. Die Fachoberschule nimmt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem
Schulabschluss oder gleichwertiger Schulbildung auf.
a) Art und Dauer
Zwei Praktika werden im ersten und zweiten Schulhalbjahr der 11. Klasse durchgeführt. Während der Praktikumszeiten
absolvieren die Praktikanten/-innen Seminartage an der Fachoberschule, an welchen sie nicht in ihrer Einrichtung sind.
Die Praktikumsdauer je Praktikum umfasst in der Regel 10 Wochen je nach Dauer des Schulhalbjahres. Das Praktikum
ist in einem Stück in der selben Praktikumsstelle durchzuführen. Sonst gilt das Praktikum als nicht absolviert. Die
konkreten Praktikumszeiten und Termine entnehmen Sie bitte der Terminliste unter Punkt 4!
Die Arbeitszeit umfasst dabei täglich 8 Zeitstunden, zzgl. Pausen. Eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche darf
grundsätzlich nicht überschritten werden. An Nachtschicht- oder Wochenenddiensten nehmen die Praktikantinnen/
Praktikanten nur aufgrund ihres Einverständnisses und dem zusätzlichen Einverständnis der Fachleitung Praxis (Frau
Stasch) teil. Bei Minderjährigen ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig und der Fachleitung
Praxis schriftlich vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass der entsprechende Freizeitausgleich gewährt wird (siehe
Punkt 7: Auszug aus dem JuArbSchG). Das Praktikum endet in keinem Fall vor dem festgelegten Enddatum.
Beide Praktika werden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit absolviert. Die Einrichtungen müssen sich
dabei in der Art der Betreuung, der Altersstruktur der Zielgruppe und ihrem Auftrag (dem Aufgabenschwerpunkt/
Zielsetzung) unterscheiden. Auf diesem Weg lernen alle Schülerinnen und Schüler zwei verschiedenartige soziale
Einrichtungen kennen. Dabei kann keiner der unter 2. genannten Bereiche doppelt belegt werden. In Zweifelsfällen ist
die Rücksprache mit der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) notwendig.
Nur eine der folgenden Berufsausbildungen oder Qualifikationen ist seitens der Anleitung zulässig:
Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sonderpädagogen/-innen, Pädagogen/-innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die
Praxisanleitung die für die jeweilige Aufgabe erforderliche Qualifikation, mit zweijähriger entsprechender
Berufserfahrung, aufweist. Andere Qualifikationen, auch höherwertige, sind nicht zulässig!
Die Schüler/innen sind verpflichtet, jede Woche einen Wochenbericht anzufertigen (siehe: 3. Wochenberichte).
Kontakt:
Schulbüro (Sekretariat)
Fachleitung Praxis
Frau Schneider
[email protected]
030- 36417814
Frau Stasch
[email protected]
Bei Kontaktaufnahme bitte immer den vollständigen Namen und die Klasse angeben!
b) Ziel des Praktikums
Die Schülerinnen und Schüler können im Praktikum gemachte Erfahrungen an der Fachoberschule theoretisch vertiefen
und umgekehrt an der Fachoberschule theoretisch erworbene Kenntnisse praktisch anwenden.
Weitere Ziele sind:
• Bekanntmachung mit den fachlichen Arbeitsprinzipien und Vorschriften,
• Kennenlernen der Organisationsstruktur der Einrichtung und der äußeren Gegebenheiten der gewählten Einrichtungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Teilbereichen,
• das Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Zielgruppen der Sozialen Arbeit,
• Entwicklung von Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen durch Selbsterfahrung, Gruppen- und Teamgespräche,
• Erfahren der Möglichkeiten und Grenzen sozialer Arbeit.
c) Organisation und Abwicklung
Spätestens am ersten Schultag sind durch die Schülerinnen und Schüler ein Gesundheitszeugnis (Formular der Schule)
und ein erweitertes Führungszeugnis (vom Bürgeramt) im Sekretariat einzureichen (für das erweiterte Führungszeugnis
fallen Kosten in Höhe von ca. 13,- Euro an). Nach Möglichkeit sollte die Unterlagen erheblich früher eingereicht werden.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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Des Weiteren ist für das erste Praktikum spätestens am ersten Schultag das ausgefüllte Formular zur Bestätigung der
Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes, sog. „Vertrag“, einzureichen. In dieser erklärt die
Praxisstelle, dass sie über die Anerkennung als Praxisstelle nach „AV Praktikum von Schülerinnen und Schülern der
FOS für den Fachbereich Sozialwesen“ verfügt und dass eine Person mit der geforderten Qualifikation die Anleitung
übernehmen wird. Dieser “Vertrag“ ist von der Praktikumsstelle zu unterschreiben, mit dem Einrichtungsstempel zu
versehen und für das erste Praktikum am Aufnahmetag in der Schule abzugeben. Unbedingt erforderlich ist es, die durch
die Praktikumsbestimmungen vorgegebene Qualifikation der Anleitung konkret zu benennen. Der Fachleitung Praxis
(Frau Stasch) obliegt es in Zweifelsfällen, einen schriftlichen Nachweis über die Qualifikation einzufordern. Für das
zweite Praktikum ist die entsprechende Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes
spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums (siehe Terminliste) einzureichen. Etwaige Unklarheiten, die aufgrund
eines verspäteten Nachweises nicht zeitnah geklärt werden können, gehen zu Lasten des Praktikanten, was unter
Umständen zur Nacharbeitsverpflichtung führt. Nach Möglichkeit sollte die Abgabe jedoch erheblich früher erfolgen! Liegt
die Bestätigung nicht zu den genannten Terminen vor, kann das Praktikum angetreten werden und die Voraussetzungen
für das Bestehen des Schuljahres können nicht erfüllt werden. Dies führt zum Nichtbestehen des Schuljahres.
Der Antritt des jeweiligen Praktikums ist am Tage der konkreten Arbeitsaufnahme seitens der Praktikumsstelle schriftlich,
mit Einrichtungsstempel und Unterschrift, der Schule mitzuteilen (Formular: Antrittsbestätigung). Diese Mitteilung ist auf
postalischem Wege unverzüglich einzureichen. Der fristgerechte Zugang dieser Mitteilung liegt in der Verantwortung der
Schülerin / des Schülers. Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt. Dadurch
entstehende Fehlzeiten sind nachzuarbeiten.
Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben auch während der Praktika Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule.
Die Einrichtung stellt eine geeignete Fachkraft zur Verfügung. Diese Fachkraft muss zur Anleitungsverantwortung bereit
und im Sinne der Praktikumsbestimmungen berechtigt sein. Diese gibt den Praktikantinnen und Praktikanten Einblicke in
ihre jeweiligen Aufgaben und Gelegenheit zur Betätigung, führt regelmäßige Gespräche, ist Ansprechpartner/-in für die
Schule und schreibt zum Ende des Praktikums die Beurteilung.
In den Schulferien sind die Schüler/-innen nicht in der Praxisstelle, es sei denn, dies dient der Nacharbeit von Fehlzeiten.
Die etwaige Nacharbeit von Fehlzeiten in den Ferien muss aus versicherungstechnischen Gründen in jedem Fall vorher
schriftlich bei der Fachleitung Praxis (Frau Stasch) beantragt und durch diese genehmigt werden.
Die von der Praxisstelle erstellte Beurteilung wird für die Gesamtbewertung der Schülerin/ des Schülers herangezogen.
Die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum ist Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit bzw. die Versetzung in die
12. Klasse. Die endgültigen Beurteilungen müssen in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden. Ein Exemplar erhält
der Schüler / die Schülerin direkt durch die Praxisstelle, das andere muss der Schule gereicht werden.
Generell ist die praktikumsbegleitende Lehrkraft erste/r Ansprechpartner/in hinsichtlich aller Fragen und etwaiger
Probleme im Rahmen der Durchführung des Praktikums. Die Aufgaben bestehen in der motivierenden Anteilnahme,
ggf. in der Besprechung konkreter Probleme, sowie in der Kontaktpflege zwischen Schule und Einrichtung, der
kontinuierlichen Beratung des Praktikanten/ der Praktikantin, der Annahme und Überprüfung der Wochenberichte und
einer abschließenden Beurteilung des Praktikums insgesamt. Die praktikumsbegleitende Lehrkraft führt mit der
Praxisanleitung und den jeweiligen Schülern/ innen Anleitungsgespräche, die telefonisch stattfinden können.
d) Wochenbericht
Die Schüler/-innen erstellen Wochenberichte, die der Praxisanleiter/-in vorzulegen sind und von diesem/ dieser mit
Unterschrift und Stempel zu versehen sind. Die Wochenberichte werden bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft am
Seminartag abgegeben. Je nicht abgegebenen oder unvollständigen Wochenbericht entsteht eine
Nacharbeitsverpflichtung von ½ Arbeitstag (4 Stunden ohne Pause). Bei Erkrankung am Seminartag sind die
Wochenberichte unverzüglich per Post an den praktikumsbetreuenden Lehrer (Schulanschrift) zu senden. Jeder/ jede
Praktikant/-in muss für jede Praktikumswoche einen vollumfänglichen Wochenbericht (eine A4 Seite) abgeben,
unabhängig davon wie viele Tage oder Arbeitsstunden der Praktikant/ die Praktikantin tatsächlich in der Praktikumsstelle
war. Nur bei völliger Abwesenheit entfällt diese Verpflichtung. Entsprechend sind über die Nacharbeitszeit
Wochenberichte zu erstellen. Bei 1 bis 5 nachzuarbeitenden Fehltagen ist ein Wochenbericht zu verfassen, ab dem 6.
Tag ein zweiter, ab dem 11. Tag ein dritter usw.
e) Krankheits- und Fehlzeiten
Bei Erkrankung oder Verhinderung hat sich der/ die Praktikant/-in unverzüglich bei der Praxisstelle und bei der
Fachoberschule im Schulbüro zu entschuldigen. Bei Erkrankung an Seminartagen genügt eine Entschuldigung im
Schulsekretariat. Dauert eine Erkrankung länger als drei Tage, muss der/ die Praktikant/-in sich in der Praktikumsstelle
krankmelden und spätestens am 4. Tag eine ärztliche Bescheinigung an die Fachoberschule für die Schulakte
einreichen. Die Krankschreibung muss am 4. Tag bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft in der Schule sein! In jedem
Fall muss der Name der praktikumsbetreuenden Lehrkraft und die Klasse auf der Krankmeldung vermerkt sein. Zu spät
eingegangene Entschuldigungen und Atteste werden nicht anerkannt.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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Für die Krankheitszeiten im Praktikum gelten folgende Regelungen:
Unentschuldigte Tage müssen Sie komplett nacharbeiten. Zusätzlich können Sie einen Verweis erhalten.
Pro Praktikum dürfen Sie höchstens zwei Krankheitstage ohne ärztliches Attest, die Sie aber schriftlich entschuldigen
müssen, fehlen. Alle weiteren Fehltage, auch einzelne Fehltage, müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Diese
wirksam entschuldigten Tage brauchen Sie bei Unterschreitung der 5-Tage-Regel nicht nachzuarbeiten. Auch durch
Attest belegte Krankheitstage müssen im Fall der Überschreitung von insgesamt 5 Fehltagen nachgearbeitet werden.
Die Anzahl der Krankheitstage darf also je Praktikum grundsätzlich 5 Tage nicht überschreiten.
Jegliche Ämtergänge, Arztbesuche, etc. können nur ganz ausnahmsweise und nach rechtzeitiger Absprache mit der
Fachleitung Praxis (Frau Stasch) genehmigt werden und sind in der Regel vorher zu beantragen und zu belegen. Die
Genehmigung und der schriftliche Nachweis erfolgt ausschließlich über die Fachleitung Praxis (Frau Stasch). Die
Praktikanten/-innen haben auch diese Zeiten in jedem Fall in ihrer Einrichtung nachzuarbeiten. Bei nicht frühzeitiger
Anmeldung kann die Ausnahme nicht bewilligt werden. Etwaiges Fehlen würde dann zu unentschuldigten Fehlzeiten
führen.
Die geleisteten Nacharbeitszeiten sind schriftlich und konkret (Datum, Arbeitsstunden) zu belegen. Die Praxisstelle muss
die inhaltliche Richtigkeit durch Unterschrift und Einrichtungsstempel bestätigen. Der unverzügliche Nachweis der
geleisteten Nacharbeitszeiten liegt in der Verantwortung der Schüler/-innen. Über die Nacharbeitszeiten sind gleichfalls
Wochenberichte anzufertigen. Auch diese müssen durch die Praxisstelle abgestempelt und unterschrieben werden.
Sollten die Praxisstellen während der Praktikumsphasen Schließzeiten haben, sind die dadurch entstehenden Fehlzeiten
vom Praktikanten/ von der Praktikantin ebenfalls nachzuarbeiten. Die Schließzeiten sind bereits in der Bestätigung der
Praxisstellen über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes mit den konkreten Daten aufzunehmen und durch die
Fachleitung Praxis (Frau Stasch) genehmigen zu lassen.
Jegliche etwaig auftretende Verspätung im Rahmen der Praktika ist vollumfänglich nachzuarbeiten. Verspätungen
können zudem mit einem Verweis geahndet werden. Eine Verspätung von mehr als 15 Minuten am Seminartag führt
zum Ausschluss von diesem Seminartag. Dies hat zur Folge, dass der entstandene Fehltag mit voller Stundenzahl
nachzuarbeiten ist. Dies ist nicht mehr am Tage des eigentlichen Fehlens zulässig. Die Nacharbeit ist auch in diesem
Fall schriftlich zu belegen. Vorzeitiges Beenden des Seminartages, ohne vorherige Absprache, führt gleichfalls zu
entsprechender Nacharbeitsverpflichtung.
Der Nachweis über geleistete Nacharbeit muss für das erste Praktikum spätestens eine Woche nach den Osterferien bei
Frau Manigel vorliegen!
f) Praktikumswechsel
Grundsätzlich muss das Praktikum in einer einzigen Praktikumsstelle vollumfänglich absolviert werden. Nur in
begründeten Ausnahmefällen kann überhaupt davon abgewichen werden, ohne die Möglichkeit des Schulabschlusses
zu gefährden.
Wer wegen einer Kündigung durch die Praktikumsstelle sein Praktikum beenden muss, hat dies der Fachoberschule
(Frau Stasch) sofort mitzuteilen, sonst droht die Streichung von der Schülerliste.
Während des Praktikums wird nur in begründeten Fällen und mit Genehmigung durch die Fachleitung Praxis (Frau
Stasch) einem Wechsel zugestimmt. Bevor dem Wechsel zugestimmt werden kann, ist stets ein Gespräch mit dem
Anleiter in der Einrichtung und mit der praktikumsbetreuenden Lehrkraft zu führen, um die Situation zu klären. Der
Schüler/ die Schülerin hat die Pflicht, die Praxisstelle über seinen Wunsch nach einem Wechsel zu informieren. Die
durch den Praktikumswechsel entstehenden Fehlzeiten müssen nachgearbeitet werden. Von der Praxisstelle ist ein
Nachweis der bisher gearbeiteten Tage, mit der zusätzlichen Bemerkung „bestanden“ oder „nicht bestanden“,
auszustellen. Sollte die Beurteilung dieses Praktikumsabschnittes mit „nicht bestanden“ bewertet werden, sind auch
diese Teilzeiten grundsätzlich nachzuarbeiten. Die Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss des Praktikums oder
eines Praktikumsabschnitts trifft die Klassenkonferenz.
g) Rechtlicher Rahmen
Die Schülerinnen und Schüler sind während ihres Praktikums nicht aufgrund eines arbeitsrechtlichen Vertrages oder
Ausbildungsverhältnisses tätig. Aus diesem Grunde braucht der Träger der praktischen Ausbildung keine
Ausbildungsverträge mit den Schülerinnen und Schülern abzuschließen. Den Schülern und der Fachoberschule ist
seitens des Trägers die Bereitschaft zur Durchführung des Praktikums schriftlich zu bestätigen (sog. “Bestätigung der
Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“).
Rechtlicher Hinweis:
Das Erstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen an der Praktikumsstelle ist ganz grundsätzlich verboten.
Etwaige Ausnahmen sind nur gestattet, wenn die aufgenommenen Personen, bei Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten, vorher die schriftliche Erlaubnis dafür erteilt haben.
Ein Fehlverhalten kann ggf. zur Strafanzeige und zu einem Strafverfahren nach §§ 33, 22, 23 KunstUrhG und BDSG
führen.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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h) An wen wende ich mich?
-
Praktikumsbegleitende Lehrkraft
Erste/r Ansprechpartner/in bei Fragen und Problemen hinsichtlich der konkreten
Durchführung des Praktikums
Annahme der Antrittsbestätigung, Entschuldigungen und Atteste, Wochenberichte und
Beurteilungen
Telefonischer Kontakt mit der Einrichtung und dem Praktikanten/ der Praktikantin
Gemeinsame Durchführung der Seminartage mit der Seminarleitung
Kontrolle der Fehlzeiten und Besprechung der Nacharbeitszeiten
-
-
Praktikumsbetreuung FOS
-
Praxisanleitung (in der Einrichtung)
Anleitung im Praktikum
Abzeichnen der Wochenberichte
Feedbackgespräch mit
dem/ der Praktikant/in
fristgerechte schriftliche Beurteilung
(ggf. vorläufige Beurteilung)
Erstellung einer Übersicht über
Fehlzeiten, Berechnung der
Nacharbeitszeiten und Darlegung
-
Fachleitung Praxis (Frau Stasch) - Raum 315
Überprüfung der Eignung einer Praxisstelle
Bewertung der Verträge und Rückmeldung falls Probleme
bestehen
Entscheidung über etwaige Genehmigungen von
Praktikumswechseln, Sonderbedingungen, Arbeit in den
Ferien und an Wochenenden etc.
SchulWork (Frau Schnee) - Raum 073
Ausschließlich Ansprechpartnerin für persönliche Probleme
und Belange
Planung und Durchführung der Seminartage
Schulbüro (Frau Schneider)
Annahmen aller administrativen Anfragen bzgl. des
Praktikums
Aufforderung um Nachreichung von Papieren an die
Praxisstelle
Klassenlehrer/in, bzw. stellvertretende Klassenlehrer/in
Ausgabe und Besprechung der Praktikumsbestimmungen
und Information zur Anfertigung der Wochenberichte am
Aufnahmetag/ bzw. vor dem 2. Praktikum
Erinnerung der Schüler/innen an das Stattfinden des
Seminartages, mit Bekanntgabe des Tages, der Uhrzeit
und der Örtlichkeit
Einsammeln der schriftlichen Bestätigung der
Kenntnisnahme
der Praktikumsbestimmungen am Aufnahmetag und
Weiterleitung an Frau Stasch
rechtzeitige Erinnerung der Schüler/innen an die Abgabe
der „Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung
eines Praktikumsplatzes“ für das 2. Praktikum (Bis
spätestens
14.12.2016 für die Klassen A/C bzw. bis 09.03.2017 für die
Klassen B/D!)
Erneute Erörterung der Praktikumsbestimmungen mit den
Schüler/innen (im Januar/ März).
Die endgültigen Beurteilungen und Wochenberichte und ggf.
der Nachweis über geleistete Nacharbeit zum jeweiligen
Halbjahresende sind durch den Klassenlehrer im Austausch
gegen das Zeugnis einzusammeln. Nur daraufhin kann die
Zeugnisausgabe erfolgen!!!
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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2. Mögliche Praktikumsfelder
Beide Praktika werden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit absolviert. Die Einrichtungen müssen sich
dabei in der Art der Betreuung, der Altersstruktur der Zielgruppe und ihrem Auftrag (dem Aufgabenschwerpunkt/
Zielsetzung) unterscheiden.
Nur eine der folgenden Berufsausbildungen oder Qualifikationen ist seitens der Anleitung zulässig:
Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sonderpädagogen/-innen, Pädagogen/-innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die
Praxisanleitung die für die jeweilige Aufgabe erforderliche Qualifikation, mit zweijähriger entsprechender
Berufserfahrung, aufweist. Andere Qualifikationen, auch höherwertige, sind nicht zulässig!
Tageseinrichtungen bis
zum Alter des
Schuleintritts
Kindergarten, Kinderladen
Kinderkrippe
Kindertagesstätten
Hort*
Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen
Andere Arbeitsfelder der
Sozialen Arbeit
Hort in Verbindung mit
einer Grundschule
Internate
Abenteuerspielplatz
Kinder- und Jugendbüros
Jugendclubs
Kinderbauernhöfe
Antigewalt-, Medienprojekte
Obdachlosenhilfe
Mehrgenerationenhäuser
Behinderteneinrichtungen
Behindertenwerkstätten
Kinder- und Jugend
Wohngruppen
Integrationsprojekte
Jugendbildungsstätten
Kinderzirkus
* Es wird mit Nachdruck empfohlen, die Wahl des Praktikums in einem Hort auf das erste Halbjahr zu begrenzen, da sich
erfahrungsgemäß eine etwaige Nacharbeit im zweiten Halbjahr als sehr schwierig bis unmöglich erweist und das Praktikum ggf. nicht
bestanden werden kann. Nicht zugelassen sind Gymnasien und Oberschulen.
Alle hier nicht ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen, die möglicherweise als Praktikumsstelle geeignet wären, sind nur
aufgrund einer vorher erteilten Sondergenehmigung durch die Fachleitung Praxis (Frau Stasch) zulässig. Diese ist
frühzeitig bei der Fachleitung Praxis, unter Darlegung der konkreten Arbeitsinhalte und Qualifikation der Anleitung,
schriftlich zu beantragen.
3. Wochenberichte
Die Schüler/innen sind verpflichtet, Wochenberichte zu erstellen und diese am Ende jeder Woche des Praktikums von
der Praxisstelle abzeichnen (Stempel und Unterschrift) zu lassen. Zur Anfertigung des Wochenberichtes haben die
Praktikanten/-innen eine wöchentliche Arbeitszeit von 1,5 Zeitstunden in der Praktikumsstelle innerhalb der zu
absolvierenden Praktikumszeit zur Verfügung. Diese Zeit ist vor Ort zu nutzen! Eine gesonderte Räumlichkeit inkl. PC
oder ähnlichem kann zur Verfügung gestellt werden.
a) Grundsätze zur Berichtsform









Die Vorlage des Wochenberichtes ist zu nutzen (Word Datei) und auf dem Computer auszufüllen.
Der Wochenbericht muss den Namen des/ der Praktikant/-in, die Klasse sowie den Praktikumszeitraum, den
Namen der Praxisanleitung, den Stempel der Praktikumsstelle und den Namen der praktikumsbegleitenden
Lehrkraft enthalten.
Die Seitenränder müssen oben und unten 1,7 Zentimeter, links 2,5 Zentimeter und rechts 1,7 Zentimeter
betragen.
Der Zeilenabstand von 1 muss eingehalten werden, die Schriftgröße ist 11pt, die Schriftart ist Arial.
Von allen Wochenberichten sollte für die eigenen Unterlagen ein Duplikat angefertigt werden.
Alle Wochenberichte müssen sowohl von der anleitenden Fachkraft, als auch von der Praktikantin/ von dem
Praktikanten unterschrieben werden.
Der Umfang des jeweiligen Wochenberichts beträgt mindestens eine Din A4 Seite.
Jeder / jede Praktikant/-in muss für jede Praktikumswoche einen Wochenbericht abgeben, unabhängig davon
wie viele Tage oder Arbeitsstunden der Praktikant/ die Praktikantin tatsächlich in der Praktikumsstelle war. Nur
bei völliger Abwesenheit entfällt diese Verpflichtung.
Auch über die Nacharbeitszeiten müssen Wochenberichte gefertigt werden.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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b) Mögliche Themen für die Wochenberichte
-
-
-
Die erste Woche: Ankommen, Erfahrungen, Überraschungen, Aktivitäten, Fragen, erste Einschätzungen
Beschreibung der Einrichtung: Träger, Ort, Größe, Räumlichkeiten, Möglichkeiten, Personal, Arbeitsteilung und
Strukturen, Kommunikationsstrukturen, Angebote
Der Alltag: Tages- und Wochenstruktur, Alltagsroutine und besondere Ereignisse
Zielsetzungen der Einrichtung und ihre Umsetzung im Alltag: pädagogische Konzepte und Leitlinien und ihre
Umsetzung im Alltag, Erfahrungen der Kinder bzw. Jugendlichen bzw. Senioren
Beschreibung der Zielgruppe: Alter und Gruppengröße der Kinder bzw. Jugendlichen bzw. Senioren, sozialer
und ethnischer Hintergrund, Besonderheiten, Konflikte und Konfliktmanagement, Kommunikation (z.B.
Recherche Ich-Botschaften),
Schwerpunktthema: ein spezieller Tag, ein Projekt, ein besonderes Kind, Lerntagebuch, interkulturelles Lernen,
Inklusion, Sprachförderung, Vorlesesituationen und Kinderbücher, Förderung der Feinmotorik,
Gedächtnistraining, Demenz, Alzheimer, Autismus
Berufsbild des Erziehers oder Sozialpädagogen: Aufgaben und Herausforderungen, Funktionen und Rollen,
Anforderungen an die Persönlichkeit
Reflexion des Praktikums: Erwartungen und Erfahrungen, Lernprozesse und Selbstreflexion, eigene
Perspektive
c) Bewertung
Die Qualität der Berichte fließt als Kriterium für die Beurteilung des Praktikums insgesamt in die Zeugnisbemerkung zum
Bestehen des Praktikums mit ein. Eine nicht fristgerechte Abgabe der Wochenberichte führt zur
Nacharbeitsverpflichtung, ebenso ein unvollständiger Bericht. Bei etwaigem Nichtableisten wären die
Praktikumsauflagen nicht erfüllt und das Praktikum nicht bestanden. Die Qualität der Teilnahme an den Seminartagen
wird durch die Seminarleitung beurteilt und fließt in die Gesamtbewertung des Praktikums anteilig ein. Voraussetzung
zum Bestehen des Praktikums: Abgabe aller erforderlichen Wochenberichte!
In die Gesamtbeurteilung fließen ein:
Beurteilung durch Einrichtung
Einschätzung durch die praktikumsbetreuende Lehrkraft
Qualität der Teilnahme an den Seminartagen
Die Durchführung des Praktikums wird im Zeugnis mit den Bemerkungen „mit großem Erfolg bestanden“, „mit Erfolg
bestanden“ und „bestanden“ vermerkt.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
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4. Terminliste
1. Praktikumsphase FOS
Praktika der Klassen:
518 A/C
518 B/D
1. Praktikum
06.09.2016 – 21.11.2016
15.11.2016 – 26.01.2017
2.Praktikum
06.02.2017 – 03.05.2017
20.04.2017 – 18.07.2017
Termin
Was?
Klassen
A/C und B/D
05.09.2016
Aufnahmetag in der Schule
Späteste Abgabe der Bestätigung der Praxisstelle über die
Bereitstellung eines Praktikums, sowie des Führungs- und
Gesundheitszeugnisses
Ausgabe und Besprechung der Praktikumsbestimmungen
Am ersten Praktikumstag wird die Antrittsbestätigung an die Schule gesendet (Post
oder Fax).
Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt.
Klassen
A/C: 06.09.2016
B/D: 15.11.2016
Innerhalb der
ersten 2 Wochen
nach
Praktikumsbeginn
Klassen
A: 13.09.2016
C: 15.09.2016
B: 22.11.2016
D: 24.11.2016
Wo? /
Durch wen?
Klassenlehrer/-in
(stellvertretender
Klassenlehrer/-in)
Anna-FreudSchule
z. H. Schulbüro
Halemweg 22
13627 Berlin
Kontaktaufnahme durch praktikumsbegleitende Lehrkraft mit der Praxisstelle.
1. Seminartag
Seminareinführung (Vertiefung der Praktikumsbestimmungen)
Erwartungsabfrage
Kennenlernen
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
Erste Abgabe der Wochenberichte bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
Klassen
A: 20.09.2016
C: 22.09.2016
2. Seminartag
A/C: Trend- und Funsport mit Kindern und Jugendlichen
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
B: 06.12.2016
D: 08.12.2016
Klassen
A: 11.10.2016
C: 13.10.2016
B/C: Ideenwerkstatt zur Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen
09.30 – 15.15 Uhr
3. Seminartag
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
B: 13.12.2016
D: 15.12.2016
Klassen
A: 08.11.2016
C: 10.11.2016
B: 17.01.2017
D: 19.01.2017
Klassen
A/C: 22.11.2016
Flucht und Asyl
09.30 – 15.15 Uhr
4. Seminartag
Teamarbeit und Besonderheiten von Gruppen
Wahrnehmung und Beobachtung
Entwicklung einer Spielesammlung
Abgabe des letzten Wochenberichts mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in
das Fach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft (Verzögerungen führen zur
Nacharbeitsverpflichtung!)
Klassen
A/C: 05.12.2016
Abgabe Praxisbeurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
B: 21.12.2016
D: 21.12.2016
Abgabe der vorläufigen Beurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
persönlich oder mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Postfach der
praktikumsbetreuenden Lehrkraft
Abgabe des letzten Wochenberichts und der Praxisbeurteilung beim
Klassenlehrer im Austausch gegen das Zeugnis. Andernfalls wird das Zeugnis
nicht ausgegeben und es besteht ggf. eine Nacharbeitsverpflichtung!
Der Nachweis über geleistete Nacharbeit muss für das erste Praktikum spätestens
eine Woche nach den Osterferien bei Frau Manigel vorliegen!
Klassen
B/D: 27.01.2017
Alle Klassen
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
Anna-FreudSchule
-SchulbüroHalemweg 22
13627 Berlin
oder
Schulpostfach 123
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
8
Terminliste 2. Praktikumsphase FOS
Termin
Klassen A/C u.
B/D
14.12.16/ 09.03.17
Klassen A/C
09.01.2017
Was?
Spätester Termin zur Erinnerung der Schüler/innen an die Abgabe der sog.
„Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes“
Späteste Abgabe der “Bestätigung der Praxisstelle über die Bereitstellung
eines Praktikumsplatzes“. Nach Möglichkeit sollte die Abgabe jedoch erheblich
früher erfolgen!
Besprechung der Praktikumsbestimmungen
Wo? /
Durch wen?
Anna-FreudSchule
-SchulbüroHalemweg 22
13627 Berlin
oder
Schulpostfach 123
Klassen B/D
20.03.2017
Klassen
A/C: 06.02.2017
B/D: 20.04.2017
Am ersten Praktikumstag wird die Antrittsbestätigung an die Schule gesendet (Post
oder Fax).
Das Praktikum gilt als nicht angetreten, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt.
Innerhalb der
ersten 2 Wochen
nach
Praktikumsbeginn
Klassen
A: 14.02.2017
C: 16.02.2017
Kontaktaufnahme durch praktikumsbegleitende Lehrkraft mit der Praxisstelle.
B: 02.05.2017
D: 04.05.2017
Klassen
A: 28.02.2017
C: 02.03.2017
1. Seminartag
Seminareinführung (Vertiefung der Praktikumsbestimmungen)
Die eigenen Stärken / Schwächen
Fremdbild
Erste Abgabe der Wochenberichte bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
2. Seminartag
Fotografieprojekt
3. Seminartag
Interkulturelle Kommunikation
B: 04.07.2017
D: 06.07.2017
Klassen
A/C: 08.05.2017
Klassen
A/C: 17.05.2017
B: 20.06.2017
D: 22.06.2017
Klassen
B/D: 19.07.2017
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
B: 20.06.2017
D: 22.06.2017
Klassen
A: 25.04.2017
C: 27.04.2017
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
B: 16.05.2017
D: 18.05.2017
Klassen
A: 21.03.2017
C: 23.03.2017
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
4. Seminartag
Ausflug in den Niedrigseilgarten
Teamarbeit
Abgabe des letzten Wochenberichts mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in
das Fach der praktikumsbetreuenden Lehrkraft (Verzögerungen führen zur
Nacharbeitsverpflichtung!)
Abgabe Praxisbeurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
Abgabe der vorläufigen Beurteilung bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft
persönlich oder mit Eingangsstempel aus dem Schulbüro in das Postfach der
praktikumsbetreuenden Lehrkraft
Abgabe des letzten Wochenberichts und der Praxisbeurteilung beim
Klassenlehrer im Austausch gegen das Zeugnis. Andernfalls wird Zeugnis nicht
ausgegeben und es besteht eine Nacharbeitsverpflichtung
Vor der
Lernwerkstatt in
der Schule.
09.30 – 15.15 Uhr
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Anna-FreudSchule
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
9
5. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 517 A und C
1. Praktikum
1. Woche
06.09. – 09.09.2016
2. Woche
12.09. – 16.09.2016
3. Woche
19.09. – 23.09.2016
4. Woche
26.09. – 30.09.2016
5. Woche
04.10. – 07.10.2016
6. Woche
10.10. – 14.10.2016
Herbstferien
7. Woche
31.10. – 04.11.2016
8. Woche
07.11. – 11.11.2016
9. Woche
14.11. – 18.11.2016
Letzter Praktikumstag 21.11.2016
Abgabe des Wochenberichts
Erledigt
Abgabe 1. Wochenbericht
A: 13.09.16
C: 15.09.16
Abgabe 2. Wochenbericht:
A: 20.09.2016
C: 22.09.2016
Abgabe 3+ 4.+ 5. Bericht
A: 11.10.2016
C: 13.10.2016
Abgabe der Berichte 6+7
A: 08.11.2016
C: 10.11.2016
Abgabe 8+ 9. Bericht
A/C: 22.11.2016
Erneut bei der praktikumsbetreuenden Lehrkraft in
der Schule
2. Praktikum
1. Woche
06.02. – 10.02.2017
2. Woche
13.02. – 17.02.2017
3. Woche
20.02. – 24.02.2017
4. Woche
27.02. – 03.03.2017
5. Woche
06.03. – 10.03.2017
6. Woche
13.03. – 17.03.2017
7.Woche
20.03. – 24.03.2017
8. Woche
27.03. – 31.03.2017
9. Woche
03.04. – 07.04.2017
Osterferien
10. Woche
19.04. – 21.04.2017
11. Woche
24.04. – 28.04.2017
12. Woche
A/C: Letzter Praktikumstag 03.05.2017
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
Abgabe 1. Bericht
A: 14.02.17
C: 16.02.17
Abgabe 2.+ 3. Bericht
A: 28.02.2017
C: 02.03.2017
Abgabe 4.+5.+6. Bericht
A: 21.03.2017
C: 23.03.2017
Abgabe 7.+8.+9.+10. Bericht
A: 25.04.2017
C: 27.04.2017
Abgabe 11. Bericht
A/C: 04.05.2017
Erneut bei der praktikumsbegleitenden Lehrkraft in
der Schule
10
6. Abgabe der Wochenberichte für die Klassen 517 B und D
1. Praktikum
1. Woche
15.11. – 18.11.2016
2. Woche
21.11. – 25.11.2016
3. Woche
28.11. – 02.12.2016
4. Woche
05.12. – 09.12.2016
5. Woche
12.12. – 16.12.2016
6. Woche
19.12. – 22.12.2016
Weihnachtsferien
7. Woche
04.01. – 06.01.2017
8. Woche
09.01. – 13.01.2017
9. Woche
16.01. – 20.01.2017
10. Woche
23.01. – 26.01.2017
Zeugnistag 27.01.2017
Abgabe des Wochenberichts
Erledigt
Abgabe 1. Wochenbericht
B: 22.11.16
D: 24.11.16
Abgabe der Berichte 2.+ 3.
B: 06.12.16
D: 08.12.16
Abgabe 4. Bericht
B: 13.12.2016
D: 15.12.2016
Abgabe 5.+6.+7.+8. Bericht
B: 17.01.2016
C: 19.01.2017
Abgabe 9.+10. Bericht
B/D: 27.01.17
Bericht und Beurteilung beim Klassenlehrer im
Tausch gegen das Zeugnis abgeben.
2. Praktikum
1. Woche
20.04. – 21.04.2017
2. Woche
24.04. – 28.04.2017
3. Woche
02.05. – 05.05.2017
4. Woche
08.05. – 12.05.2017
05. Woche
15.05. – 19.05.2017
6. Woche
22. – 23.05.2017
Himmelfahrt
7. Woche
29.05 – 02.06..2017
Pfingstferien
8.Woche
12.06. – 16.06.2017
9. Woche
19.06. – 23.06.2017
10. Woche
26.06. – 30.06.2017
11. Woche
03.07. – 07.07.2017
12. Woche
10.07. - 14.07.17
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
Abgabe 1.+2. Bericht
B: 02.05.2017
D: 04.05.2017
Abgabe 3.+4. Bericht
B: 16.05.2017
D: 18.05.2017
Abgabe 5.+6.+7.+ 8. Bericht
B: 20.06.2017
D: 22.06.2017
Abgabe 9.+ 10. Bericht
B: 04.07.17
D: 06.07.17
Zeugnistag B/D: 19.07.
Bericht und Beurteilung beim Klassenlehrer im
Tausch gegen das Zeugnis abgeben.
11
7. Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz- Regelungen für Minderjährige
Stand: März 2016
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt
werden.
…
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den
übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
…
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
(1) Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die
Ruhepausen müssen mindestens betragen
1.30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und
spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht
ohne Ruhepause beschäftigt werden.
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die
Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt
wird.
…
§ 13 Tägliche Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von
mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
§ 14 Nachtruhe
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
…
§ 15 Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach
Möglichkeit aufeinander folgen.
§ 16 Samstagsruhe
(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
…
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem
anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der
Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen
Berufsschulunterricht haben.
(4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann
der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr
ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.
§ 17 Sonntagsruhe
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
...
Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem
anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der
Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen
Berufsschulunterricht haben.
Praktikumsbestimmungen FOS 2016-2017
12