Stadtnachrichten, September 2016

Amtliche Mitteilung
Waidhofner
Stadtnachrichten
Mitteilungen der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
SONDERAUSGABE:
Wiederholung des zweiten Wahlganges
der Bundespräsidentenwahl 2016
Informationen zur
Wiederholung des zweiten
Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016
Zivilschutz-Probealarm
Waidhofner START. FEST.
1. Sonderausgabe
45. Jahrgang
September 2016
Sonderausgabe
Waidhofner Stadtnachrichten
Wiederholung des zweiten Wahlganges
der Bundespräsidentenwahl 2016
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stichwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich und komplett
wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl ist Sonntag, der 2. Oktober 2016.
Zur Teilnahme an der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober 2016
sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie
Anfang September 2016 wurde/wird Ihnen die „Amtliche
Wahlinformation“ zugestellt. Werden Sie am Wahltag nicht
in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am
besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür
bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“,
weil diese personalisiert ist.
Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die
Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.
• österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in
Österreich sind und schon beim ersten und zweiten Wahlgang wählen durften,
• Auslandsösterreicher sind und bis zum 24. März 2016 in
die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.
Grundlage der Wahl bildet das abgeschlossene Wählerverzeichnis. Die Einteilung der Wahlsprengel ist hinsichtlich
der Zugehörigkeit und des Wahllokales ident mit denen der
Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt
für schriftliche und Online-Anträge ist der 28. September 2016, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 30. September 2016, 12.00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!
durchgeführt.
Für Ihre Sicherheit
Zivilschutz-Probealarm
in ganz Österreich
am Samstag, 1. Oktober 2016, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr
Österreich verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem. Mit mehr als
8.000 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt und alarmiert werden.
Um Sie mit diesen Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und Reichweite
der Sirenen zu testen, wird einmal jährlich von der Bundeswarnzentrale im
Bundesministerium für Inneres mit den Ämtern der Landesregierungen ein
österreichweiter Zivilschutz-Probealarm
durchgeführt.
Achtung: Keine Notrufnummern blockieren!
NÖ Zivilschutzverband - Ihr kompetenter Partner in Fragen der Sicherheit
Bedeutung der Signale
Sirenenprobe
Sirenenprobe
15 Sekunden
Warnung
3 Minuten gleich bleibender Dauerton
Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten,
Verhaltensmaßnahmen beachten.
Am 1. Oktober nur Probealarm!
Alarm
1 Minute auf- und abschwellender
Heulton
Gefahr!
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über
Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at)
durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Am 1. Oktober nur Probealarm!
Entwarnung
1 Minute gleich bleibender Dauerton
Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF)
bzw. Internet (www.orf.at) beachten.
Am 1. Oktober nur Probealarm!
1. Oktober | ab 13 Uhr | Hauptplatz
Die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
feiert ihre neue Markenpositionierung!
Musik, Schmankerl & buntes Rahmenprogramm der Waidhofner Vereine.
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya; Grafik und Design: Beatrix Leberth; Grafik und Layout: Druckerei Janetschek; Redaktion: Karin Otto, Tel.: 02842/503-14, E-Mail: [email protected]; Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet: Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya. Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen unterfertigte Artikel): Vizebürgermeister KO LAbg.
Gottfried Waldhäusl; Gesamtherstellung: Druckerei Janetschek
Die Redaktion behält sich vor, zugesandte Beiträge und Texte zu kürzen!
gedruckt nach der Richtlinie
„Druckerzeugnisse“
des Österreichischen Umweltzeichens
Druckerei Janetschek GmbH · UW-Nr. 637