Amtliche Mitteilung Waidhofner Stadtnachrichten Mitteilungen der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya SONDERAUSGABE: Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 Informationen zur Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 Zivilschutz-Probealarm Waidhofner START. FEST. 1. Sonderausgabe 45. Jahrgang September 2016 Sonderausgabe Waidhofner Stadtnachrichten Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stichwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss. Der Termin für die Wiederholungswahl ist Sonntag, der 2. Oktober 2016. Zur Teilnahme an der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober 2016 sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie Anfang September 2016 wurde/wird Ihnen die „Amtliche Wahlinformation“ zugestellt. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen. • österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind und schon beim ersten und zweiten Wahlgang wählen durften, • Auslandsösterreicher sind und bis zum 24. März 2016 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden. Grundlage der Wahl bildet das abgeschlossene Wählerverzeichnis. Die Einteilung der Wahlsprengel ist hinsichtlich der Zugehörigkeit und des Wahllokales ident mit denen der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016. UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 28. September 2016, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 30. September 2016, 12.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte! durchgeführt. Für Ihre Sicherheit Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich am Samstag, 1. Oktober 2016, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr Österreich verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem. Mit mehr als 8.000 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt und alarmiert werden. Um Sie mit diesen Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und Reichweite der Sirenen zu testen, wird einmal jährlich von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres mit den Ämtern der Landesregierungen ein österreichweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Achtung: Keine Notrufnummern blockieren! NÖ Zivilschutzverband - Ihr kompetenter Partner in Fragen der Sicherheit Bedeutung der Signale Sirenenprobe Sirenenprobe 15 Sekunden Warnung 3 Minuten gleich bleibender Dauerton Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten. Am 1. Oktober nur Probealarm! Alarm 1 Minute auf- und abschwellender Heulton Gefahr! Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. Am 1. Oktober nur Probealarm! Entwarnung 1 Minute gleich bleibender Dauerton Ende der Gefahr! Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten. Am 1. Oktober nur Probealarm! 1. Oktober | ab 13 Uhr | Hauptplatz Die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya feiert ihre neue Markenpositionierung! Musik, Schmankerl & buntes Rahmenprogramm der Waidhofner Vereine. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya; Grafik und Design: Beatrix Leberth; Grafik und Layout: Druckerei Janetschek; Redaktion: Karin Otto, Tel.: 02842/503-14, E-Mail: [email protected]; Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet: Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya. Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen unterfertigte Artikel): Vizebürgermeister KO LAbg. Gottfried Waldhäusl; Gesamtherstellung: Druckerei Janetschek Die Redaktion behält sich vor, zugesandte Beiträge und Texte zu kürzen! gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens Druckerei Janetschek GmbH · UW-Nr. 637
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