Informationen zu den Prüfungen

ERWACHSENENSCHULE BREMEN
-Schulzentrum für Erwachsene-
Doventorscontrescarpe 172A
28195 BREMEN
Tel.: (0421) 361 - 1 07 59 o. 81 13
Mail: [email protected]
Bremen, 05.09.16
Wichtige Informationen zu den Abschlussprüfungen
Erweiterte Berufsbildungsreife / Mittlerer Schulabschluss
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
die Bildungsgänge Erweiterte Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss
schließen mit einer Abschlussprüfung ab. Durch Ihre bisherigen Leistungen haben Sie
sich die Möglichkeit erarbeitet an dieser Prüfung teilzunehmen. Sie besteht aus drei
schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch und
einer mündlichen Prüfung in einem Fach Ihrer Wahl.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Präsentation zu absolvieren. Die Note für die
Präsentation sowie das gewählte Thema werden im Abschlusszeugnis extra
ausgewiesen. Eine Präsentation ist aber nicht verbindlich.
Auf Ihrem Meldeformular erklären Sie gegenüber der Prüfungskommission
verbindlich, in welchem Fach Sie mündlich geprüft werden wollen.
Bevor Sie eine Entscheidung über das mündliche Prüfungsfach treffen, müssen Sie
das Gespräch mit der Fachlehrkraft suchen und sich zusätzlich von Ihrer Tutorin/Ihrem
Tutor beraten lassen. Die Fachlehrkraft nimmt eine thematische Eingrenzung vor, die
auf Ihrem Formular vermerkt wird. Das Formular geben Sie nach erfolgter Absprache
bei Ihrer Tutorin/ Ihrem Tutor ab.
Von Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor bekommen Sie einen Zeitplan für die Prüfungen, auf dem
alle Prüfungstermine vermerkt sind. Zudem können Sie wichtige Informationen auf der
Plattform „It`s learning“, bzw. der EWS-Seite „plan301“ einsehen.
Bitte beachten Sie bei Ihren persönlichen Planungen die für die mündlichen Prüfungen
vorgesehenen Termine (s. Zeitplan). Ihren ganz persönlichen Prüfungstermin können
Sie einige Tage vor den mündlichen Prüfungen über ein Passwort auf „plan301“
einsehen.
Es ist äußerst wichtig, dass Sie zu allen Terminen pünktlich erscheinen. Sollten Sie
eine Prüfung versäumen , gilt § 14 (1) der Prüfungsordnung:
„Ein Prüfling, der aufgrund von Krankheit oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender
Umstände an Prüfungen nicht teilnimmt, hat die Gründe unverzüglich der
Prüfungskommission mitzuteilen. Bei Erkrankung ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Die Prüfungskommission entscheidet darüber, ob die Nichtteilnahme gerechtfertigt ist.
Ist sie nicht gerechtfertigt, wird die Prüfung mit der Note "ungenügend" bewertet. In
leichteren Fällen ist diese Prüfung zu wiederholen."
ERWACHSENENSCHULE BREMEN
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Bremen, 05.09.16
Wenn Sie zu einem Prüfungstermin aus Krankheitsgründen nicht erscheinen können,
müssen Sie dies vorher, spätestens aber am Tag der Prüfung der Prüfungskommission
über das Sekretariat (Telefon 361 – 81 13 oder 1 07 59) mitteilen.
Der Grund des Versäumnisses ist grundsätzlich schriftlich durch ein Attest zu belegen.
Dieses muss spätestens einen Tag nach dem versäumten Termin über das Sekretariat
bei
Herrn Rose eingegangen sein. Ohne Benachrichtigung der Schule und
fristgerechtem Eingang des Attestes besteht kein Anspruch auf Wiederholung einer
Prüfung.
Die Termine für die Wiederholung von Prüfungen entnehmen Sie bitte Ihrem
Terminplan; eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Wird eine Prüfung nicht bestanden, ist eine Wiederholung nur ein Mal möglich.
Abbruch einer Prüfung oder Nichtteilnahme werden als nicht bestandene Prüfung
gewertet.
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Über Wiederholungsmöglichkeiten, Terminänderungen, Bestehen der Prüfung und
strittige Fragen entscheidet ausschließlich die Prüfungskommission.
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus:
Herrn Müller (Schulleiter)
Frau Beetz (stellvertretende Schulleiterin)
Herrn Rose (Prüfungsorganisation)
Wenn Sie ein Anliegen an die Prüfungskommission haben, wenden Sie sich bitte über
das Sekretariat an Herrn Rose.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Prüfungen.
Die Prüfungskommission