Antrag auf Altersrente Altersrente ab . . Tarif DA, B, Leistungsplan A: frühestens ab Beginn des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist Tarif DN, N, Leistungsplan N: frühestens ab Beginn des Monats nach Vollendung des 65. Lebensjahres Vorgezogene Altersrente ab . . Altersrente aus Tarif ARLEP ab . . Angaben zur Person - Versicherten-Nr. Name Geburtsname Geburtsdatum . . * Meldeanschrift Telefonnummer E-Mail Steuer-ID BVV = „Nebenarbeitgeber“ (Steuerklasse VI) BVV = „Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) Hinweise zur Lohnsteuerpflicht Nur für den Teil Ihrer Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) besteht Lohnsteuerpflicht. Wenn Sie mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten, wird zwischen einem „Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) und den „Nebenarbeitgebern“ (Steuerklasse VI) unterschieden. Sie dürfen nur eine zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“ festlegen. Jeder weitere lohnsteuerpflichtige Bezug unterliegt der Besteuerung mit der Steuerklasse VI. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht lohnsteuerpflichtig. RSP0001 Antrag Altersrente 07.09.2016 Liegen uns die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten – z. B. Ihre Steuer-ID – nicht vor, müssen wir die Steuerklasse VI anwenden. Familienstand ledig geschieden verheiratet seit verwitwet . eingetragene Lebenspartnerschaft . Name des Ehegatten * Eine gegebenenfalls von der Meldeanschrift abweichende Postanschrift teilen Sie uns bitte gesondert mit. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Seite 2 des Antrags auf Altersrente Versicherten-Nr. - Name Kinderzuschuss (gilt nur für den Tarif DA und den Leistungsplan A) Bei Renten aus beitragsfreier Versicherung wird kein Kinderzuschuss gezahlt. Für folgende Kinder unter 27 Jahren (ab 21 Jahren nur mit Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung) wird ein Kinderzuschuss beantragt: Name Geburtsdatum . . Name Geburtsdatum . . Name Geburtsdatum . . Krankenversicherung der Rentner Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert Name und Anschrift der Krankenversicherung Wir bestätigen, dass für den oben genannten Versorgungsempfänger bei uns eine private Kranken- und Pflegevollversicherung besteht und der Versicherungsschutz Leistungen beinhaltet, die ihrer Art und ihrem Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Ort, Datum Stempel und Unterschrift der PKV Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Name und Anschrift der Krankenkasse Renten-/Sozialversicherungs-Nr. Erklärung des Antragstellers Mit meiner Unterschrift bestätige ich – die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. – den Erhalt der beigefügten Belehrung über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Folgen von Obliegenheitsverletzungen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind Sie verpflichtet, uns jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Sie sind dafür verantwortlich, uns eine sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht zu ermöglichen, indem Sie uns alle Angaben machen, die für die Aufklärung des Versicherungsfalles notwendig sind (Aufklärungsobliegenheit). Bei Bedarf ist es erforderlich, dass Sie uns im Versicherungsfall Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Handeln Sie grob fahrlässig, kann der BVV die Leistungen kürzen. Die Höhe der Kürzung ist abhängig von der Schwere des Verschuldens. Sie haben jedoch die Möglichkeit den vollen Leistungsumfang zu erhalten, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unsere Leistungspflicht bleibt in dem Umfang bestehen, in dem Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nicht ursächlich war für die Feststellung des Versicherungsfalles, der Leistungspflicht oder deren Höhe. Verletzen Sie arglistig die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bitte beachten Sie Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Arbeitgeberbestätigung - Versicherten-Nr. Die Bestätigung entfällt, wenn die Versicherung beitragsfrei geführt wird oder die Beitragszahlung durch den Versicherten selbst erfolgt. Angaben zum Tag des Ausscheidens Hiermit bestätigen wir, dass Frau/Herr zum . . ausscheidet/ausgeschieden ist. zum . . den Vorruhestand beendet. Angaben zur Beitragszahlung Der letzte Beitrag ist für den Monat Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) in Höhe von mit dem BVV abgerechnet worden. Für die Monate bis zum Ausscheiden werden noch Beiträge Euro monatlich entrichtet (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). mit Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Einzureichende Unterlagen Für die Beantragung der Altersrente sind folgende Unterlagen einzureichen: Vollständig ausgefüllter Antrag auf Altersrente Vollständig ausgefüllte Erklärung zur bargeldlosen Rentenzahlung Bei vorgezogener Altersrente: Rentenbescheid des deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgers (Kopie der Seite, aus welcher der Beginn der Rentenzahlung hervorgeht) Bei Altersrente zum regulären Rentenbeginn: Amtlicher Altersnachweis (z. B. Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) Nachweis über die Elterneigenschaft (Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, aus der die Namen der Eltern hervorgehen müssen) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind anstatt des Rentenbescheids folgende Unterlagen einzureichen: Nachweis über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Bestätigung, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anderweitig keiner regelmäßigen entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen wird Kinderzuschuss (nur bei laufender Beitragszahlung aus Tarif DA/Leistungsplan A) Wir zahlen einen Kinderzuschuss bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes ohne Nachweis von Schul- oder Berufsausbildung. Ist das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, so zahlen wir den Kinderzuschuss auf Antrag auch bis zum 27. Lebensjahr. Das Gleiche gilt, wenn das Kind sich infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst versorgen kann. Für die Beantragung einzureichen: eines Kinderzuschusses sind folgende Unterlagen Kopie der Geburtsurkunde, aus der die Namen der Eltern hervorgehen müssen Aktueller Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung für Kinder älter als 21 Jahre Gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis, sofern sich das Kind infolge körperlicher oder geistiger Behinderung nicht selbst versorgen kann BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Hinweise zur Steuerpflicht A – Renten aus der BVV Pensionskasse Die Renten des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (Pensionskasse) sind nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einkommensteuerpflichtig. In Abhängigkeit von der steuerlichen Behandlung der Beiträge sind sie entweder voll oder mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Ihre Rentenanteile, die sich aus unversteuerten Beiträgen oder zulagegeförderten Beiträgen ergeben, sind im Leistungsfall voll steuerpflichtig. Die Rentenanteile, die auf pauschal versteuerten oder voll versteuerten Beiträgen beruhen, werden im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil (§ 22 Abs. 1 EStG) versteuert. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Die Steuern werden nicht von uns einbehalten. Wir sind gesetzlich verpflichtet, für unsere Leistungsempfänger eine Rentenbezugsmitteilung mit den ausgezahlten Beträgen an das Finanzamt zu übermitteln. Sie erhalten eine Aufstellung über die gemeldeten Daten. B – Renten aus der BVV Unterstützungskasse Nur die Renten der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Unterstützungskasse) unterliegen als Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG – wie Arbeitseinkommen – der Lohnsteuerpflicht. Diese Steuern werden von uns einbehalten. Der BVV ruft unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und Ihres Geburtsdatums die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung ab. Diese Daten werden in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet (ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Wir benötigen von Ihnen bei Rentenantragstellung daher die Information, ob der BVV als „Hauptarbeitgeber“ oder „Nebenarbeitgeber“ Ihre ELStAM abrufen soll. Wenn Sie mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten, wird zwischen einem „Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) und den „Nebenarbeitgebern“ (Steuerklasse VI) unterschieden. Sie dürfen nur eine zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“ festlegen. Jeder weitere lohnsteuerpflichtige Bezug unterliegt der Besteuerung mit der Steuerklasse VI. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht lohnsteuerpflichtig. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Rentenfestsetzung zunächst die Steuerklasse I („Hauptarbeitgeber“, nicht verheiratet), IV („Hauptarbeitgeber“, verheiratet) oder VI („Nebenarbeitgeber“) entsprechend Ihrer Angaben im Rentenantrag berücksichtigen. Nach Abruf der ELStAM ab Rentenbeginn erfolgt gegebenenfalls eine Korrektur (Rückrechnung). Liegen uns die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten – zum Beispiel Ihre Steuer-ID – nicht vor, müssen wir die Steuerklasse VI anwenden. C – Renten aus dem BVV Pensionsfonds Die Renten des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG (Pensionsfonds) sind nach § 22 Nr. 5 EStG einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Die Steuern werden nicht von uns einbehalten. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Hinweise zur Krankenversicherungspflicht Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung Jede Zahlstelle von Versorgungsbezügen – zu denen der BVV gehört – ist verpflichtet, die zuständige Krankenkasse zu ermitteln und dieser den Beginn sowie die Höhe der Versorgungsbezüge zu melden (§ 202 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Dazu benötigen wir Ihre Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer, die Ihr Geburtsdatum enthält. Sie finden sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis oder in Ihrem Rentenbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Die Krankenkasse prüft die Beitragspflicht und erteilt dem BVV den vorgeschriebenen elektronischen Beitragsbescheid. Bis zur Übermittlung des Beitragsbescheides werden wir zunächst die Beiträge zur Krankenversicherung aus dem vollen Versorgungsbezug einbehalten und an die Krankenkasse abführen. Eventuell zu viel einbehaltene Beiträge erstatten wir nach Erhalt eines entsprechenden Beitragsbescheides. Hinweise zur gesetzlichen Pflegeversicherung Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung gilt als Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Bei einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden vom BVV zunächst auch die Beiträge zur Pflegeversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Besteht keine Abführungspflicht für den Beitrag zur Pflegeversicherung oder ein Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise Heilfürsorge, so werden wir dem Versorgungsempfänger zu viel einbehaltene Beiträge nach Erhalt eines entsprechenden Beitragsbescheides erstatten. Hinweise zur Elterneigenschaft Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose ist um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Bei nachgewiesener Elterneigenschaft entfällt dieser Beitragszuschlag. Sofern Sie auch nur einmal in der Vergangenheit die Elterneigenschaft als leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern nachgewiesen haben, ist die Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlages dauerhaft. Die Dauer der Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder spielt hierbei keine Rolle. Die Vorlage des Nachweises der Elterneigenschaft sollte umgehend erfolgen. Weisen Sie erst später nach, dass Sie ein Kind haben, gelten Sie bis zum Ablauf des Monats, in dem Sie den Nachweis erbracht haben, als kinderlos. Bis dahin ist der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zu zahlen. Sofern Sie keine Kinder haben, geben Sie uns bitte Bescheid. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Erklärung zur bargeldlosen Rentenzahlung (Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Rückseite) - Versicherten-Nr. Name des Rentners Anschrift Erklärung des Rentners Die Rente soll ab . . auf folgendes Konto überwiesen werden: IBAN BIC Name der Bank Name des Kontoinhabers Ich beauftrage unwiderruflich – auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben – das kontoführende Kreditinstitut, Rentenzahlungen zu erstatten, soweit diese nach meinem Tod überwiesen werden und dies aus dem Guthaben des Überweisungskontos möglich ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der BVV nach seinen Versicherungsbedingungen berechtigt ist, Lebensbescheinigungen von mir anzufordern. Ort, Datum Unterschrift des Rentners Erklärung der kontoführenden Stelle Wenn nach dem Ableben von Herrn/Frau weitere Rentenzahlungen des BVV auf das bei uns bestehende Konto erfolgen, verpflichten wir uns, diese Beträge auf Anforderung des BVV an diesen zurückzuzahlen, soweit das Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Die bestehenden Regelungen zu Pfand- und Aufrechnungsrechten seitens der auszahlenden Bank bleiben unberührt. Ort, Datum Unterschrift und Stempel der kontoführenden Stelle BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm 111 - 113 10711 Berlin Telefon: 030 / 896 01-681 Telefax: 030 / 896 01-29 681 rente bvv.de www.bvv.de Erläuterungen 1. Die Zahlung der Rente erfolgt grundsätzlich auf das Girokonto Rentenempfängers. Zahlungen auf andere Konten sind nicht möglich. des 2. In der „Erklärung der kontoführenden Stelle" verpflichtet sich die Bank, uns überzahlte Beträge, soweit sie gedeckt sind, zu erstatten. Die „Erklärung der kontoführenden Stelle" kann bei Pensionären der Deutsche Bank AG Commerzbank AG Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank) entfallen, sofern die Rente auf ein Konto des ehemaligen Arbeitgebers gezahlt wird. 3. Die „Erklärung der kontoführenden Stelle“ kann bei Konten der Postbank AG NATIONAL-BANK AG Landesbank Baden-Württemberg ebenfalls entfallen. Seite 2 von 2
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