Zur Bildungsempfehlung

Zur Bildungsempfehlung
- Die Bildungsempfehlungen der Klassenstufe 4 werden den Eltern am 3. März 2017
schriftlich bekannt gegeben.
- Anmeldung und Aufnahme an einer Mittel-/Oberschule ihrer Wahl bis 10. März 2017
- Anmeldung und Aufnahme an einem Gymnasium ihrer Wahl bis 10. März 2017
- Auch Schüler, die eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, werden zunächst an
einer Mittelschule angemeldet. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer
Mittel- /Oberschule oder an einem Gymnasium erhalten die Eltern am 16. Mai 2017.
- Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium
erteilt werden kann, ist diese am 9. Juni 2017 den Eltern schriftlich bekannt zu geben.
Diese Eltern können bis zum 19. Juni 2017 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei
dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Entscheidung über die Aufnahme am
Gymnasium erfolgt dann bis zum 3. Juli 2017.
- Den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum
6. März 2017 für die Schüler der Klassenstufe 4 bei der Grundschule.
- Die Eignungsprüfung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet
am 9. März 2017 statt. (Nachprüfung am 23. März 2017)  Das Ergebnis der
Eignungsprüfung wird den Eltern der Schüler der Klasse 4 durch die Grundschule, an der
das Kind die Eignungsprüfung abgelegt hat, bis zum 23. März 2016 und bei Teilnahme an
der Nachprüfung bis zum 28. März 2017 schriftlich mitgeteilt. Einen Antrag auf
Aufnahme ihres Kindes nach bestandener Eignungsprüfung bei dem Gymnasium ihrer
Wahl können Eltern bis zum 30. März 2017 stellen. (an angemeldeter Mittel-/Oberschule
wieder abmelden)