Bilder und Figuren (Muhmmad Ibn Salih Al

Von Muhmmad Ibn Salih Al-Uthaimin,
Bilder und Figuren
Man unterscheidet hinsichtlich der bildlichen Darstellung zwei Arten:
1. Die bildliche Darstellung mit der Hand
2. Die bildliche Darstellung mithilfe technischer Geräte
Was nun die bildliche Darstellung mit der Hand betrifft, so ist diese verboten
und zählt sogar zu den schwerwiegenden Vergehen, denn der Prophet ‫ﷺ‬
.
verfluchte den, der solches tut. Nach der überwiegenden Ansicht aufgrund der
allgemeinen Bedeutung der Hadithe besteht dabei kein Unterschied, ob es sich
um eine bildliche Darstellung handelt, die einen Schatten wirft oder um eine
bloße Zeichnung.
Was aber die bildliche Darstellung mithilfe von Geräten, also Kameras, betrifft,
durch deren Vermittlung das Bild aufgeprägt wird, ohne dass der Fotograf
Einfluss auf Maße und äußere Erscheinung des abgebildeten Gegenstandes
selbst hat, so sind die Meinungen unter den späteren Gelehrten dazu geteilt.
Manche sehen als erlaubt an, manche nicht. Wenn man dem äußeren Wortlaut
des Hadithes folgt, ist es nicht erlaubt, denn auch die Aufnahme eines Bildes
mittels einer Kamera fällt dann in den Bereich der bildlichen Darstellung und
würde der Mensch nicht die Kamera in Bewegung setzten, Vorkehrungen treffen
und das Bild letztendlich entwickeln, käme die Aufnahme des Bildes nicht
zustande. Blickt man aber auf die Bedeutung des Hadithes und die Ursache (des
verboten der bildlichen Darstellung), so ist die bildliche Darstellung mithilfe von
Geräten erlaubt. Denn Ursache des Verbotes der bildlichen Darstellung ist die
Nachahmung der Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. Die Aufnahme eines Bildes mit einer
Kamera jedoch bedeutet nicht, die Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. nachzuahmen, sondern
es ist eine Übermittlung des Bildes selbst, das Allah erschuf. Die Aufnahme ist
eine Übertragung der Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. , keine Nachahmung derselben.
Aus Vorsicht aber sollte man sich auch der bildlichen Darstellung mithilfe von
Kameras enthalten, denn dieser Bereich gehört zu jenen, die nicht eindeutig zu
klären sind. Wer sich aber von Zweifelhaften fern hält, der ist in Hinblick auf
seine Religion und seine Ehre ohne Schuld. Wenn es jedoch aufgrund
bestimmte Erfordernisse nötig ist, zum Beispiel, um die Identität einer Person
zu bestimmen, dann ist dagegen nichts einzuwenden, denn die Notwendigkeit
beseitigt den Zweifel.
Beim Erwerb von Bildern unterscheidet man zwei Arten:
1. Wenn es sich um eine plastische Darstellung handelt, dann ist ihr Erwerb
verboten mit Konsens, dieser Konsens betrifft alles, außer die Spielzeuge von
Mädchen.
Aischa ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬überlieferte:
"Ich spielte mit Puppen im Haus des Propheten ‫ﷺ‬
. und meine Freundinnen
spielten auch mit mir. Als der Gesandte hereinkam, versteckten sie sich vor ihm,
er aber war froh, dass sie bei mir waren und so spielten sie mit mir." (Buchari)
Dieser Hadith ist ein Hinweis darauf, dass es erlaubt ist, Puppen und Spielzeuge
zu besitzen, damit Mädchen damit spielen. Dies ist eine Ausnahme des
allgemeinen Verbotes des Erwerbes von Bildern.
2. Es handelt sich um keine Plastik, sondern um eine Zeichnung oder Malerei.
Hier gibt es mehrere Gruppen:
Erste Gruppe: Das Bild wird aus Gründen der Ehrerbietung und Hochschätzung
aufgehängt, so wie etwa Bilder von Königen und Präsidenten, von Ministern,
Gelehrten und angesehenen Männern oder von Vorfahren usw. Das aber ist,
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wegen der sich darin äußernden übertriebenen Einstellung den Geschöpfen
gegenüber, und der Ähnlichkeit zur Götzenverehrung, verboten.
Zweite Gruppe: Das Bild wird aus Gründen der Erinnerung aufgehängt, so wie
manche Menschen Bilder ihrer Freunde in ihrem Zimmer anbringen und das ist,
wie es scheint, von zwei Gesichtspunkten her verboten:
erste Gesichtspunkt: Es fördert die Anhänglichkeit des Herzens an jene Freunde
in einer Weise, von der man nicht mehr loskommt. Es ist, als ob jedes Mal, wenn
du dein Zimmer betrittst, jemand an dein Herz pocht und spricht: Schenke
deinem Freund Beachtung! Und darum heißt es: "Liebe deinen Freund in
Maßen - Denn es mag sein, dass ihr euch einst voll Hass gegenübersteht."
zweite Gesichtspunkt: Der Prophet ‫ﷺ‬
. sagte: “Die Engel betreten kein Haus,
indem sich ein Hund oder ein Bild befinden. ” (Buchari, Muslim)
Das aber ist eine Strafe und eine Strafe gibt es nur für Taten, die verboten sind.
Dritte Gruppe: Das Bild wird als Schmuck und Zierde aufgehängt und auch das
ist, gemäß eines Hadith Aischas ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬verboten: Sie sagte:
"Der Gesandte Allāh's ‫ﷺ‬
. kehrte einst von einer Reise zurück und ich hatte
meine Bettnische mit einem Vorhang verhängt, auf dem Figuren abgebildet
waren. Als das der Gesandte Allāh's ‫ﷺ‬
. sah, zerriss er diesen und sagte: "Jene
werden am Tag der Auferstehung am strengsten bestraft werden, die die
Schöpfung Allahs nachahmen." Dann machte ich daraus ein Kissen." (Buchari)
Aischa ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬berichtete ebenso, dass sie einst ein Polster kaufte, auf dem
sich bildhafte Darstellungen befanden. Als der Prophet ‫ﷺ‬
. diesen sah, blieb er
bei der Tür stehen, trat nicht ein und sie sah in seinem Gesicht Ablehnung.
Aischa ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬berichtete weiter: "Ich sagte darum: "Ich wende mich Allāh
in Reue zu. Welche Sünde habe ich begangen?" Er sagte: "Was ist das für ein
Poster?" Ich antwortete: "Damit du darauf sitzt und deinen Kopf darauf legst."
Da entgegnete der Prophet ‫ﷺ‬
. : "Jene, die diese Bilder herstellen, werden am
Tag der Auferstehung, bestraft werden. Es wird zu ihnen gesagt: "Erweckt das
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zum Leben, was ihr erschaffen habt." Wahrlich, die Engel betreten kein Haus, in
dem sich ein Bild befindet."
Vierte Gruppe: Es handelt sich um Bilder, die sich auf solchen Gegenständen
befinden, die zu niederen Zwecken gebraucht werden, wie bildhafte
Darstellungen auf einem Teppich oder Polster, auf Geschirr oder auf einem
Tuch, auf dem Speisen serviert werden und Ähnliches. An-Nawawi überlieferte
von der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten unter den Gefährten und jenen,
die ihnen folgten, dass das erlaubt sei und sagte, dies sei dei Meinung von atThauri, Malik, Abu Hanifah und asch-Schafi´i. Es entspricht auch der
hanbalitsichen Rechtsschule. Ebenso wird in Fath Al-Bari zusammenfassend
überliefert, was Ibn Al-´Arabi diesbezüglich sagte: Wenn es sich um körperliche
Figuren handelt, dann ist ihr Erwerb gemäß dem Konsens aller Gelehrten
verboten. Handelt es sich um Zeichnungen, so gibt es vier Meinungen:
1. Es ist vollständig erlaubt, dies gemäß der wörtlichen Bedeutung des Hadiths,
in dem es heißt: "(...) es sei denn, eine Zeichnung auf einem Kleiderstoff (...)"
(Buchari, Muslim
2. Es ist vollständig verboten, auch Zeichnungen.
3. Wenn die Form des Bildes und dessen Gestalt erhalten ist, so ist es verboten.
Wurde jedoch der Kopf abgetrennt oder die einzelnen Teile getrennt, ist es
erlaubt. Ibn Al-´Arabi sagte: Dies sei die zutreffendere Ansicht.
4. Wenn es sich auf einem Gegenstand befindet, der für niedere Zwecke
verwendet wird, so ist es erlaubt. Wird es jedoch aufgehängt, so ist es nicht
erlaubt.
Was diese (vierte) Ansicht bestätigt, ist die offensichtliche Bedeutung des
Hadiths über den Polster. Die vierte Meinung entspricht der offensichtlichen
Bedeutung des Hadith über den Vorhang.
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Der Prophet ‫ﷺ‬
. sagte: "Gabriel ‫ ﻋﻠﯿﮫ اﻟﺴﻼم‬kam zu mir und sagte: "Ich kam
gestern zu dir und das Einzige, das mich davon abhielt, einzutreten, waren
Figuren, die sich an der Tür befanden und im Haus befand sich ein Vorhang, auf
dem Figuren dargestellt waren und im Haus war ein Hund. So befiehl, dass der
Kopf der Statue, die sich an der Tür des Hauses befindet, abgeschlagen wird,
sodass sie die Gestalt eines Baumes annimmt und dass der Vorhang zerrissen
und daraus zwei einfache Kissen gemacht werden, auf die man sich stützt und
befiehl, dass der Hund aus dem Haus gebracht wird." (Tirmidhi, Hasan, Albani
sagt: sahih)
In einer Überlieferung von An-Nasa´i heißt es: "Entweder du trennst ihre Köpfe
ab oder machst daraus einen Teppich, auf den man mit den Füßen tritt."( Sahih
(Albani) Nasa´i)
Die Überlieferung weist darauf hin, dass gegen eine Darstellung, die sich auf
einem Gegenstand befindet, der zu niederen Zwecken gebraucht wird, nichts
einzuwenden ist, selbst dann nicht, wenn sie vollständig ist und das ist die
überwiegende Meinung, wie bereits zuvor erwähnt.
Fünfte Gruppe: Es handelt sich um etwas, das allgemein notwendig wurde und
vor dem sich in Acht zu nehmen darum schwierig ist, wie Bilder, die sich in
Zeitschriften, Zeitungen und manchen Büchern befinden, wobei es demjenigen,
der sie gekauft hat, gar nichts um die Bilder geht, sondern es ist etwas, das man
zwar verabscheut und ablehnt, das jedoch unvermeidlich und sich davon
fernzuhalten, schwierig und mühselig ist. Ebenso verhält es sich mit den Bildern
von Königen, Präsidenten und Befehlshabern, die sich auf Münzen befinden, von
denen die islamische Gemeinschaft heimgesucht wurde. Für mich ergibt sich
daraus, dass dagegen nichts einzuwenden ist, wenn jemanden dergleichen in die
Hände gerät, ohne, dass es seine Absicht war, dies gerade eben wegen der Bilder
an sich zu nehmen, sondern es ihm auf das Äußerste verhasst ist und er es
ablehnt, sich davon fernzuhalten aber schwierig für ihn ist. Denn Allāh ‫ﷻ‬. legt
Seinen Dienern in der Religion keine Mühsal auf und Er ordnet ihnen nichts an,
was sie nur mit äußerster Mühe oder durch Korruption zustande bringen
könnten. Das ein Mensch aber wegen der Bilder auf Münzen und in Zeitungen
und deren Besitz bestraft wird, würde damit jedoch nicht in Einklang stehen.
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Bei Bildern geht es im Wesentlichen um den Kopf. Wenn jemand ein Bild
verwischen will, so soll er den Kopf abkratzen und von Ibn ´Abbas - möge Allah
Sich seiner erbarmen - wurde überliefert, dass er sagte:
"Das Bild, das ist der Kopf und wenn der Kopf abgetrennt ist, dann ist es kein
Bild."
Wenn ein Bild durch eine fotografische Aufnahme zustande kommt, ohne das
die Person, die das Bild aufnimmt, irgendwelche Abänderungen oder
Verbesserungen (an Gesichtszügen, Gestalt usw.) vornimmt, so gibt es
bezüglich der Zulässigkeit unter den zeitgenössischen Gelehrten zwei
Meinungen:
1. Es handelt sich um ein Bild und wenn dies so ist, dann wird die Aktion
desjenigen, der es machte, auch als bildliche Darstellung bezeichnet. Denn wäre
er, der Fotografierende, nicht an diese Unternehmung geschritten, so wäre auch
dieses Bild nicht auf das Fotopapier aufgeprägt worden. Wir stimmen darin
überein, dass es sich um ein Bild handelt und darum ist, das was er ausführte,
eine bildliche Darstellung und fällt somit unter die allgemeine Bedeutung des
Hadiths.
2. Es handelt sich um keine bildliche Darstellung, den eine bildliche Darstellung
ist eine Handlung desjenigen, der das Bild macht. Tatsächlich hat aber hier nicht
der, der fotografiert, das Bild gemacht, sondern es wurde von einem Apparat
aufgenommen und das Dargestellte ist das, was Allāh ‫ﷻ‬. erschuf. Ein Beispiel
dafür: Wird ein Schriftstück mit der Kamera aufgenommen, so stammt die
Zeichnung der Buchstaben, die auf der Aufnahme zu sehen ist, vom
ursprünglichen Schreiber, nicht von demjenigen, der die Aufnahme machte und
als Beweis kann diese Aktion des Fotografierens sogar von jemanden
durchgeführt werden, der weder lesen noch schreiben kann oder der blind ist.
Die letztere Meinung aber scheint zutreffender zu sein, denn der Fotograf kann
nicht als jemand gesehen werden, der eine Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. hervorbringt,
skizziert oder nachahmt und das ist auch nicht der Fall.
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Allāh ‫ﷻ‬. sagt in einen Hadith Qudsi: "Wer ist übler als der, der sich daran
macht, etwas zu erschaffen, das Meiner Schöpfung gleicht. Dann sollen sie doch
ein Stäubchen erschaffen oder ein Samenkorn oder ein Gerstenkorn"
(Buchari, Muslim)
Der Prophet ‫ﷺ‬
. sagte:
"Jeder Bildermacher ist im Feuer und für jedes Bild, das er anfertigte wird eine
Seele erschaffen werden, die ihn in der Hölle quälen wird." (Muslim)
Abu Dschuhayfah ‫" رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮫ‬Der Prophet hat den verflucht, der
Tätowierungen macht und der sich tätowieren lässt, der Zinsen verzehrt und der,
der sie gibt, das Geld für einen Hund und den Lohn einer Hure verboten und er
hat den Bildermacher verflucht." (Buchari)
Aischa ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬berichtete das der Prophet ‫ﷺ‬
. sagte: "Diejenigen unter den
Menschen werden am Tag der Auferstehung am schwersten bestraft werden, die
die Schöpfung Allahs nachahmen." (Buchari, Muslim)
Bezüglich der Absicht des Bildermachers
Ein Bildermacher ist in den meisten Fällen nicht frei von der Absicht
nachzuahmen, sondern er ist stolz auf sein Werk, je treffender und perfekter das
Bild ist. Deswegen auch sind jene falschen Auslegungen hinfällig, die die
bildliche Darstellung deswegen billigen, weil der Bildermacher keine
Nachahmung der Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. anstrebe. Denn wir sagen zu ihm: Die
Ähnlichkeit kam durch dein bloßes Tun zustande, ob du dies wolltest oder nicht.
Wenn jemand irgendein Werk vollbringt, das dem eines anderen ähnelt, so
sagen wir und alle anderen: Dieses Werk gleicht jenem, auch wenn der Urheber
die Ähnlichkeit nicht beabsichtigte.
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Fazit
Die bildliche Darstellung mithilfe einer Kamera als verboten anzusehen, ist
sicherer und sie als erlaubt anzusehen, ist weniger sicher. Sie als erlaubt
anzusehen ist jedoch an Bedingungen gebunden, dass nämlich jene bildliche
Darstellung durch eine Kamera nichts Verbotenes einschließt. Umfasst sie etwas
Verbotenes, wie die Abbildung einer fremden Frau oder irgendeiner Person, um
ihr Foto im Zimmer als Erinnerung aufzuhängen oder es in einem Album
aufzubewahren, um seinen Anblick zu genießen und sich an sie zu erinnern, so
ist das verboten. Denn Bilder aufzuhängen oder zu erwerben, außer für niedere
Zwecke, ist der Meinung der Gelehrten zufolge oder der meisten der Gelehrten
verboten, gemäß den Hinweisen der authentischen Sunnah.
Ebenso gibt es - wie behauptet wird - keinen Unterschied dahingehend, ob etwas
zum Spiel und Zeitvertreib bildlich dargestellt oder ob zur Erklärung und
Veranschaulichung für Studenten etwas auf eine Tafel gezeichnet wird. Darum
ist es auch dem Lehrer nicht erlaubt, einen Menschen oder ein Tier auf der Tafel
abzubilden. Wenn die Notwendigkeit es aber erfordert, dass ein Körper
gezeichnet wird, so sollen dessen Teile einzeln dargestellt werden, sodass etwa
der Fuß alleine gezeichnet und dabei erklärt wird, was diesbezüglich notwendig
ist, dann von der Tafel abgelöscht und die Hand dargelegt wird, diese wieder
weggewischt wird und dann der Kopf und so jeder Teil einzeln abgebildet wird.
dagegen ist, so Allāh ‫ﷻ‬. es will, nichts einzuwenden.
Kinderspielzeug
Es ist richtig, dass hinsichtlich des Kinderspielzeuges eine Ausnahme besteht.
Aber welche Art von Spielzeug betrifft die Ausnahme? Ist es jenes Spielzeug, das
früher typisch war und in seiner bildlichen Darstellung nicht so präzise war wie
heute? Denn das Spielzeug früherer Zeiten wies nicht solche Augen, Lippen
oder Nasen auf, wie das heute beim Kinderspielzeug der Fall ist. Oder handelt es
sich um eine umfassende Ausnahme, die jede Art von Kinderspielzeug betrifft,
selbst wenn es so aussieht, wie heutiges Spielzeug?
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Dieses ist eine Frage, die erwogen werden muss. Sicherer aber ist es, solches
Spielzeug, das heute verbreitet ist, zu meiden und sich auf jenes zu beschränken,
das in früherer Zeit typisch war.
Jene Puppen, bei denen man keine vollkommene Darstellung findet, sondern bei
den Körperglieder und Kopf nur teilweise vorhanden sind, die vollständige
äußere Erscheinung jedoch nicht deutlich wird, sind zweifellos erlaubt, denn es
handelt sich um jene Art von Puppen, mit denen auch Aischa ‫رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬
spielte. Wenn die äußere Erscheinung jedoch vollständig ist, so als ob man einen
Menschen selbst betrachten würde und besonderes, wenn Bewegungen und
Stimme noch hinzukommen, so habe ich an der Zulässigkeit solcher Puppen
Zweifel, denn hier wird die Schöpfung Allāh's ‫ﷻ‬. genau nachgeahmt. Es ist ganz
offensichtlich, dass jenes Spielzeug mit dem Aischa ‫ رﺿﻲ ﷲ ﻋﻨﮭﺎ‬gespielt hatte,
nicht von dieser Art war und darum ist es besser, von solchen Puppen Abstand zu
nehmen. Ich sage jedoch nicht mit Sicherheit, dass es verboten ist und dies in
Hinblick darauf, dass in diesem Bereich für Kinder zulässig ist, was für
Erwachsene verboten ist. Kinder sind von Natur aus zu Spiel und Erheiterung
geneigt und es sind ihnen noch keine gottesdienstlichen Handlungen auferlegt,
so dass man etwa sagen könnte, sie würden ihre Zeit mit Spaß und Spielerei
vergeuden.
Zeichentrickfilme
Was Zeichentrickfilme betrifft, die im Fernsehen zu sehen sind, so ist das Urteil
darüber umstritten. Erreichen sie den Grad eines echten Abbildes oder nicht?
Näherliegender ist es, dass sie dies nicht tun. Wenn es sich um keine
menschlichen Abbildungen handelt, dann ist nichts dagegen einzuwenden, sie
anzusehen, wen es nicht mit abzulehnenden Aspekten, was die Musik und
Ähnliches betrifft, verbunden ist, und es nicht davon abhält, seine Pflichten
nachzukommen.
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Das aufhängen von Bildern
Das Aufhängen von Bildern an Wänden, besonders wenn es sich um große
Bilder handelt, ist verboten, selbst dann wenn nur ein Teil des Körpers under der
Kopf abgebildet sind. Die Absicht der Verherrlichung ist hier offensichtlich. Die
Beigesellung zu Allāh ‫ ﷻ‬aber hat ihren Ursprung in solcher Übertreibung, denn
es ist überliefert, dass Ibn ´Abbas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - über die
Götzen des Volkes Noahs sagte, dass es sich bei diesen Götzen um
rechtschaffene Männer handelte, von denen das Volk Noahs Bilder zur
Erinnerung anfertigte. Im Laufe der Zeit aber begann das Volk Noahs, diese
Abbilder selbst anzubeten. (Buhari 4920 im Kapitel "Tafsir")
Zusammengefasst von Abdullah Abu Yunus aus dem Buch: Fatawa des
Ehrenwerten Gelehrten Muhmmad Ibn Salih Al-Uthaimin,
Quelle:
٣ ‫ﻣﺤﻤﺪ ﺑﻦ ﺻﺎﻟﺢ اﻟﻌﺜﯿﻤﯿﻦ ﻓﺘﺎوى اﻟﻤﺠﻠﺪ‬
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