zur neuen Oberstufenverordnung

Stellungnahme zur neuen Oberstufenverordnung
Der VDS Niedersachsen begrüßt grundsätzlich die Rückkehr zum G9-Gymnasium. Die angestrebte
Entlastung der Schülerinnen und Schüler bietet neue Freiräume für Musikprojekte und Musik-AG's.
Es wird auch weiterhin für alle Musikabiturienten die Möglichkeit einer zusätzlichen freiwilligen
fachpraktischen Prüfung geben. Die Rückkehr zu fünf- und dreistündigen Kursen in der Qualifikationsphase bedeutet einen beträchtlichen Stundenzuwachs, da sich die Belegungsverpflichtungen für
das Fach Musik nicht verändern. Zukünftig können im dreistündigen Ergänzungsfach auch wieder
die Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die Musik als schriftliches oder mündliches
Prüfungsfach belegen wollen (P4 / P5). Dies ist einerseits für kleinere Schulen eine große Chance,
auch ohne einen Leistungskurs Musik wieder ins Abitur hineinzukommen, bedeutet aber andererseits
auch, dass die dreistündigen „Grundkurse“ Musik in Zukunft wieder den Zentralabiturvorgaben unterliegen, sobald ein Kursmitglied Musik als P4-Prüfungsfach gewählt hat. Für die Umsetzung der
zentralen Vorgaben haben die Kolleginnen und Kollegen dann aber eine Stunde weniger zur Verfügung als in den alten Prüfungskursen (eA/gA).
→ Der VDS Niedersachsen wird sich dementsprechend dafür einsetzen, dass zukünftig die zentralen Abiturvorgaben im Fach Musik qualitativ und quantitativ nach Kursart bzw. Stundenzahl differenziert werden.
Der VDS Niedersachsen kritisiert nachdrücklich den Stundenabbau für unser Fach in der Einführungsphase. Es ist zutiefst bedauerlich, dass die vielen innovativen und konstruktiven Alternativvorschläge, die der VDS Niedersachsen in Absprache mit den anderen künstlerischen Fachverbänden in
die Anhörung eingebracht hat, kaum berücksichtigt worden sind. Der Fächerverbund Musik, Kunst
und Darstellendes Spiel bekommt zukünftig nur noch 2 statt wie bisher 4 Stunden eingeräumt. Das
ist rechnerisch nicht einmal eine 1 Stunde pro Fach! Die Regelung, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig entscheiden können, ob sie eines der drei Fächer (!) das Schuljahr durchgehend zweistündig belegen oder aber zum Halbjahr das Fach wechseln (vgl. Anlage 1, Fußnote 4), hält der VDS Niedersachsen organisatorisch für kaum umsetzbar.
→ Der VDS Niedersachsen empfiehlt den Fachgruppen Musik, darauf hinzuwirken, dass die
Schule eine der beiden Optionen verbindlich festlegt, gibt aber zu bedenken, dass die erste Option (1 Fach durchgehend zweistündig) mit dem Risiko verbunden ist, dass das Fach Musik in
der Konkurrenz zu den Fächern Kunst und Darstellendes Spiel bei geringer Anwahl ganz aus
dem Angebot der Einführungsphase gestrichen werden könnte. Die erste Option empfiehlt sich
wohl eher für Schulen, an denen das Darstellende Spiel als Fach nicht eingeführt ist.
Der VDS Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die gegen große Widerstände getroffene Entscheidung, die Belegungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache in der Einführungsphase unter bestimmten Bedingungen (vgl. § 8, Absatz 3; Anhang 1, Fußnote 2) aufzuheben. Der Schulvorstand bzw. die
Schulkonferenz kann bei durchgehender Belegungsverpflichtung der zweiten Fremdsprache ab dem
6. Schuljahr entscheiden, die Belegungsverpflichtung für die Einführungsphase aufzuheben und alternativ einen Wahlpflichtbereich einzuführen. Hier bietet sich eine große Chance, ein zusätzliches
ein- oder zweistündiges Musikangebot zu etablieren.
→ Der VDS Niedersachsen empfiehlt den Fachgruppen Musik, einen Beschluss zur Einführung
eines Wahlpflichtbereichs für die Einführungsphase herbeizuführen. Es ist zu überlegen, ob
dieser Wahlpflichtbereich nicht in erster Linie den musisch-künstlerischen Fächern vorbehalten werden sollte, um deren Benachteiligung in der Pflichtstundentafel auszugleichen. Denkbar
wäre dann eine Regelung, nach der die Schülerinnen und Schüler ein musisch-künstlerisches
Fach im Pflichtbereich durchgehend zweistündig belegen und ggf. ein zweites künstlerisch-musisches Fach zweistündig im Wahlpflichtbereich.
Insgesamt ist für den VDS Niedersachsen nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum die
Pflichtstundenzahl im Jahrgang 11 nicht auf 32 Stunden festgelegt wurde. So hätte man dem musisch-künstlerischen Fächerverbund zwei zusätzliche Wochenstunden bereitstellen und damit den alten Zustand fortführen können. So wird es in Zukunft dazu kommen, dass an Schulen mit verbindlichem Wahlpflichtbereich in den Jahrgängen 8 – 10 eine höhere Pflichstundenzahl erreicht wird als
im Jahrgang 11! Bemerkenswert ist allerdings, dass in der neuen Oberstufenverordnung ausdrücklich
die Möglichkeit eingeräumt wird, zusätzliche Projekte und zusätzlichen Unterricht anzubieten, „um
den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Kenntnisdefizite in den Fächern auszugleichen.“
(vgl. § 8, Absatz 4) Dies entspricht erfreulicherweise in Ansätzen einem Vorschlag, den der VDS Niedersachsen im Rahmen des Anhörungsverfahrens ins Spiel gebracht hat.
→ Der VDS Niedersachsen empfiehlt den Fachgruppen Musik, an Schulen, die die Belegungsverpflichtung für die zweite Fremdsprache nicht aufheben und keinen Wahlpflichtbereich für
den Jahrgang 11 einführen, darauf hinzuwirken, dass freiwillig zu belegender Zusatzunterricht
im Fach Musik angeboten wird.
Der VDS Niedersachsen bittet zu beachten, dass nach § 10 Absatz 4 auf der gymnasialen Oberstufe
nur zwei Profile verbindlich sind, nämlich der sprachliche und der mathematisch-naturwissenschaftliche Schwerpunkt. Als weiteres sollen der musisch-künstlerische und der gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunkt (man achte auf die Reihenfolge) eingeführt werden. Nach dieser Formulierung ist es durchaus möglich, dass auch in kleineren Oberstufen mit vielleicht nur 3 Profilangeboten ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt eingerichtet werden kann.
→ Der VDS Niedersachsen empfiehlt den Fachgruppen Musik, bei der Einrichtung von Profilen an den Schulen genau auf die Begründungen zu achten. Kleinere Schulen können bei der
Einrichtung von Profilen viel flexibler sein, als vielleicht behauptet wird.
Abschließend stellen wir mit Bedauern fest, dass das verpflichtende Schulfach Musik in den
Jahrgängen 8-11 nicht mehr kontinuierlich unterrichtet werden kann und in der Einführungsphase
stark aus dem Pflichtbereich herausgedrängt wird. Kein anderes Abiturfach hat derart schlechte Rahmenbedingungen für die Vorbereitung auf die Qualifikationsphase. Es wird in Zukunft in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen, inwieweit das Unterrichtsfach Musik in der gymnasialen
Oberstufe sich entwickeln kann. Die Fachgruppen Musik werden sich auf harte Verhandlungen und
Verteilungskämpfe einstellen müssen, während sich das Niedersächsische Kultusministerium aus seiner Verantwortung für eine ausgewogene Allgemeinbildung und für eine individuelle Förderung aller individuellen Begabungen weiter zurückzieht. Der VDS Niedersachsen wird in Anbetracht der
schulpolitischen Tatsachen die Schwächung des Schulfaches Musik nicht unkommentiert hinnehmen.
Er wird seine Bemühungen um Einflussnahme im Sinne der Stärkung unseres Schulfaches Musik intensivieren.