Teilnahmebedingungen Cashcom Gewinnspiel: 1. Teilnahme & Berechtigte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Firma Cashcom Abrechnungssysteme GmbH (im Folgenden: „CASHCOM“ genannt). Durch die Teilnahme an einem der von CASHCOM veranstalteten Gewinnspiele erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich und verbindlich, dass er/sie die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. CASHCOM behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen, je nach Voraussetzungen und Anforderungen, an das jeweilige Gewinnspiel anzupassen. Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer. Mitarbeiter der Firma Cashcom Abrechnungssystem und dieser verbundenen Unternehmen, sowie deren Lebenspartner/innen, Familienangehörige und diejenigen, die an der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Kooperationspartner. Abgesehen von eben genannten Ausnahmen ist jede natürliche Person berechtigt an den Gewinnspielen teilzunehmen, sofern er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen der Altersbegrenzung werden direkt beim Gewinnspiel ausgewiesen. Der Veranstalter (Congress und Messe Innsbruck GmbH) „Fafga 2016“ hat keinerlei Bezug zum Gewinnspiel der Firma Cashcom Abrechnungssysteme GmbH. 2. Sonstige Bedingungen der Teilnahme Die Teilnahme ist nur per Gewinnspielkarte möglich, welche vor Ort, Messestand FAFGA 2016 /Halle B.1 – Stand: B1.18 bzw. durch die Firma Cashcom berechtigte Personen verteilt wurden Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen der Firma Cashcom oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist bis einschließlich 22.September 2016 möglich. 3. Gewinnbeschreibung Die Beschreibung des Gewinns/ der Gewinne erfolgt auf dem Messestand FAFGA 2016 /Halle B.1 – Stand: B1.18, Websites, auf den Profilen der jeweiligen Social Media Netzwerke, bzw. in der Benachrichtigung an den Gewinner/ an die Gewinnerin. Sollte die Gewinnbeschreibung (Lieferschwierigkeiten usw.…) abweichen, gilt unverändert die Beschreibung auf den Cashcom Websites, den jeweiligen Social Media Profilen, bzw. in dem persönlichen Schreiben an den/die Gewinner. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Cashcom nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Cashcom übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn. Ist es Cashcom aufgrund von seinem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe, Verzug im Transport oder Transportschäden, unvorhersehbarer Ausfall des Lieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik etc., nicht möglich, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieses Ereignisses. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus der automatischen Fristverlängerung wie immer geartete Ansprüche abzuleiten. 4. Gewinnermittlung Die Gewinner die Gewinnerin wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezogen. Die angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen und müssen vollständig sein. Anderenfalls wird der Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, bzw. die Auslosung eines anderen Gewinners / einer anderen Gewinnerin wird vorgenommen. 5. Benachrichtigung der Gewinner Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und auf der Facebook Seite der Firma Cashcom Abrechnungssysteme GmbH veröffentlicht. 6. Übermittlung der Gewinne Die Gewinne werden NUR persönlich übergeben. Der Gewinn kann weder in Bar abgelöst werden, noch sind alternative Gutschriften oder der Eintausch des Gewinns möglich 7. Beendigungsmöglichkeiten Die Firma Cashcom behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann. Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat das BFI Tirol zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren. 8. Datenschutz Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir selbstverständlich alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben. 9. Rechtsweg und Haftung Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Firma Cashcom haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Firma Cashcom haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Gerichtsstand ist das sachlich für den Sitz von Cashcom kompetente Gericht. Cashcom ist jedoch berechtigt, Klagen gegen den Auftraggeber auch bei dem für dessen Sitz zuständigen Gericht anzubringen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort der Sitz von Cashcom, dies auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem anderen Ort vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmungen gültig und rechts- wirksam. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht besteht. Vereinbarungen mit dem Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonal von Cashcom sowie mündliche Zusagen des Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonals von Cashcom binden Cashcom nicht. Solche Vereinbarungen bzw. Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ein vertretungsbefugtes Organ von Cashcom. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu. 10. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird. 11. Anwendbares Recht Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht. 12. AGB www.cashcom.at/de/agb
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