FAFGA GEWINNSPIEL - Cashcom Abrechnungssysteme GmbH

Teilnahmebedingungen Cashcom Gewinnspiel:
1.
Teilnahme & Berechtigte
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Firma Cashcom Abrechnungssysteme GmbH
(im Folgenden: „CASHCOM“ genannt).
Durch die Teilnahme an einem der von CASHCOM veranstalteten Gewinnspiele erklärt der
Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich und verbindlich, dass er/sie die Teilnahmebedingungen
gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
CASHCOM behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen, je nach Voraussetzungen und
Anforderungen, an das jeweilige Gewinnspiel anzupassen. Für die Teilnahme an der Ziehung sind
mindestens Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen
dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
Mitarbeiter der Firma Cashcom Abrechnungssystem und dieser verbundenen Unternehmen, sowie
deren Lebenspartner/innen, Familienangehörige und diejenigen, die an der Durchführung des
jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen
ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Kooperationspartner. Abgesehen von eben
genannten Ausnahmen ist jede natürliche Person berechtigt an den Gewinnspielen teilzunehmen,
sofern er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen der Altersbegrenzung werden direkt beim
Gewinnspiel ausgewiesen.
Der Veranstalter (Congress und Messe Innsbruck GmbH) „Fafga 2016“ hat keinerlei Bezug zum
Gewinnspiel der Firma Cashcom Abrechnungssysteme GmbH.
2. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Gewinnspielkarte möglich, welche vor Ort, Messestand FAFGA 2016 /Halle
B.1 – Stand: B1.18 bzw. durch die Firma Cashcom berechtigte Personen verteilt wurden Die
Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen der Firma Cashcom oder von
anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am
Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die
Teilnahme ist bis einschließlich 22.September 2016 möglich.
3. Gewinnbeschreibung
Die Beschreibung des Gewinns/ der Gewinne erfolgt auf dem Messestand FAFGA 2016 /Halle B.1 –
Stand: B1.18, Websites, auf den Profilen der jeweiligen Social Media Netzwerke, bzw. in der
Benachrichtigung an den Gewinner/ an die Gewinnerin.
Sollte die Gewinnbeschreibung (Lieferschwierigkeiten usw.…) abweichen, gilt unverändert die
Beschreibung auf den Cashcom Websites, den jeweiligen Social Media Profilen, bzw. in dem
persönlichen Schreiben an den/die Gewinner. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben
werden, übernimmt Cashcom nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Cashcom übernimmt keinerlei
Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn.
Ist es Cashcom aufgrund von seinem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere
Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe, Verzug im Transport oder Transportschäden, unvorhersehbarer
Ausfall des Lieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik etc., nicht möglich, die vereinbarte
Lieferfrist einzuhalten, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieses Ereignisses.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus der automatischen Fristverlängerung wie immer geartete
Ansprüche abzuleiten.
4. Gewinnermittlung
Die Gewinner die Gewinnerin wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezogen. Die angegebenen
Daten müssen der Wahrheit entsprechen und müssen vollständig sein. Anderenfalls wird der
Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, bzw. die Auslosung eines
anderen Gewinners / einer anderen Gewinnerin wird vorgenommen.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und auf der Facebook Seite der Firma Cashcom
Abrechnungssysteme GmbH veröffentlicht.
6. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden NUR persönlich übergeben.
Der Gewinn kann weder in Bar abgelöst werden, noch sind alternative Gutschriften oder der Eintausch
des Gewinns möglich
7. Beendigungsmöglichkeiten
Die Firma Cashcom behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung
abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen
Gründen nicht planmäßig laufen kann. Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen
technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität
und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen
Fällen hat das BFI Tirol zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
8. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu
Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung
eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir selbstverständlich alle anwendbaren
Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
9. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der
Gewinne. Die Firma Cashcom haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die
Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der
Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden
Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder
anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere
auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.
Die Firma Cashcom haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder
Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel
gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung
übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen
entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.
Gerichtsstand ist das sachlich für den Sitz von Cashcom kompetente Gericht. Cashcom ist jedoch
berechtigt, Klagen gegen den Auftraggeber auch bei dem für dessen Sitz zuständigen Gericht
anzubringen.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort der Sitz von Cashcom, dies
auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem anderen Ort vereinbart ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zwingende
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmungen gültig und rechts- wirksam.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Rechtsgeschäfte mit
Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht
besteht.
Vereinbarungen mit dem Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonal von Cashcom sowie mündliche
Zusagen des Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonals von Cashcom binden Cashcom nicht.
Solche Vereinbarungen bzw. Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch ein vertretungsbefugtes Organ von Cashcom.
Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Wege der elektronischen
Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem
solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der
unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
11. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht.
12. AGB
www.cashcom.at/de/agb