Teilnahmebedingungen: "#MakeItYourTrail“ Instagram-Wettbewerb graubündenBIKE Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahre. Minderjährige benötigen für die Teilnahme das ausdrückliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. Die Teilnahme ist zwischen dem 7. September 2016 und dem 2. Oktober 2016 möglich. Teilnahmen werden nur mit den Hashtags #MakeItYourTrail und #graubündenBIKE über Instagram akzeptiert. Teilnahme via Instagram: Um am Wettbewerb teilzunehmen, laden User ein Video ihres Arbeitsweges – und dieser muss als solcher erkennbar sein – im Bikesattel auf Instagram hoch. Das Video kann mit spektakulären Sprüngen, unglaublichen Landschaften im Morgengrauen oder einfach einer kreativen, witzigen Idee, wie der Arbeitsweg zum Mountainbike-Trail wird, überzeugen. Einzige Bedingungen: Die Teilnehmenden müssen dem Instagram-Account von graubündenBIKE (@graubuendenBIKE) folgen und ihr Video mit den Hashtags #graubuendenBIKE und #MakeItYourTrail versehen. Mehrfachteilnahmen sind möglich, pro Instagram-Account & Person kann nur ein Preis gewonnen werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptierst du die Teilnahmebedingungen. Kein Kaufzwang: Gratisteilnahme via kostenloser Instagram-App. Jurierung der Gewinner Nach dem Ende des Wettbewerbs am 2. Oktober 2016 wählt eine Fachjury die fünf spektakulärsten Einreichungen aus. Die auserkorenen Videos werden dann auf dem graubündenBIKE-Account auf Instagram als Repost geschaltet. Das Video mit den meisten Likes bis zum 16. Oktober gewinnt. Preise 1. Platz: 1x Package „Nationalpark Bike-Tour“ für 2 Personen (4 Übernachtungen inkl. Gepäcktransport) im Wert von rund CHF 1’000.-. An- und Abreise nach Scuol sind nicht im Preis inkludiert. 2. bis 5. Platz: 4 x graubündenBIKE-Outfits im Gesamtwert von CHF 280.00 Die Beschreibungen und die Abbildungen der Preise im Rahmen des Gewinnspiels sind symbolisch und nicht verbindlich. Freistellung von Facebook und Instagram Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist weder Facebook noch Instagram, sondern Graubünden Ferien. Facebook und Instagram stehen nicht als Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel zur Verfügung. Bildrecht Durch die Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und somit die Nutzung ihrer Bilder zu Marketingzwecken durch Graubünden Ferien. Gewinner Um die jeweiligen Preise zustellen zu können, werden die Gewinner aufgefordert sich bei Graubünden Ferien unter der E-Mail Adresse [email protected] zu melden. Die Zustellung der Preise erfolgt aufgrund der persönlichen Angaben der Gewinner. Bei Annahme des Gewinns können die Gewinner auf der offiziellen Graubünden Ferien Webseite namentlich (Name, Vorname, Ort) veröffentlicht werden. Gewinnanspruch Die Feststellung, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, obliegt dem Wettbewerbsveranstalter. Kann ein Gewinner über sein Instagram-Profil nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen erreicht werden oder kann ein Gewinn aufgrund der angegebenen Angaben nicht zugestellt werden, hat der Teilnehmende keinen Gewinnanspruch mehr. Für den entsprechenden Preis wird ein neuer Gewinner durch die Jury bestimmt. Kann oder will ein Gewinner den Gewinn nicht einlösen, kann der Gewinn in nützlicher Frist an eine gewinnberechtigte Person weiter verschenkt werden oder der Gewinner kann vom Gewinn zurücktreten. In diesem Falle verzichtet der Gewinner auf jeglichen nachträglichen Gewinnanspruch. Ausschluss/Manipulation Automatisch generierte Einträge und Teilnehmer, welche technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Mitarbeiter von Graubünden Ferien und den partizipierenden Firmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen, die die Wahl, den Teilnahmevorgang, die Verlosung oder die Aktions-Seite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen. Seite 2 Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen sowie deren Profile zu sperren. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn ein Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet / festgestellt werden. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen an der Webseite / Aktion vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung / Abschaltung von Webseiten, bei Manipulationen durch Dritte / Teilnehmende, Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb anzupassen, auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Haftungsausschluss Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Für Angebote von Drittanbietern gelten die jeweiligen Bestimmungen der Veranstalter/Organisationen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Graubünden Ferien übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in den Inhalten der Promotionsseite, technische Fehler in der Abwicklung sowie Angebote von Drittanbietern! Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen. Graubünden Ferien behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Ankündigung anzupassen. Gerichtsstand ist Chur. Es gilt Schweizer Recht. Seite 3
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