Politik Mehrwertsteuer auf Jagdpacht Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gegeben, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) wegen der EU-Harmonisierung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert wurde. Eine Folge davon ist, dass Jagdpachtpreise künftig der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent unterliegen. Dr. Peter Greeske, Vorsitzender des BJV-Rechtsausschusses, erläutert die Rechtslage und was sie genau für Jagdpächter bedeutet. Jagdgenossenschaft unter bestimmten Umständen einseitig den Pachtpreis verändern kann. Weitere Ausnahmen Die neue Steuer Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Rechtsänderung betrifft auch Jagdpachtverträge von oder mit Jagdgenossenschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nicht von der Besteuerung des UStG erfasst wurden. Ihre Pachtverträge sind bislang nicht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet. rung der Jagdgenossenschaft muss also rechtzeitig beim Finanzamt eingehen. Sofern der Jagdpächter seine Jagdgenossenschaft dazu veranlassen kann, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen, ändert sich bis zum Ablauf des Jahres 2020 nichts am Pachtpreis. Sofern die Jagdgenossenschaft den Antrag nicht stellt oder die Frist verpasst, ist sie künftig steuerpflichtig. Sie muss also aus dem Pachtpreis 19 Prozent Mehrwertsteuer herausrechnen und an die Finanzbehörde abführen. Es gibt eine Befreiungsmöglichkeit Was das für Jagdpächter bedeutet Die Gesetzesänderung trat zum 1. Januar 2016 in Kraft und ist ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Die Gesetzesanwendung ist aber gemäß § 27 Abs. 22 UStG für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020, also für vier Jahre, vermeidbar, wenn die Jagdgenossenschaft bis zum 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Frist ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist – die schriftliche Erklä- Der Jagdpächter ist davon eigentlich nicht betroffen. Würde die Jagdgenossenschaft die 19 Prozent Mehrwertsteuer vom Jagdpächter verlangen, so wäre dies eine einseitige Pachtpreiserhöhung, die gegen den Willen des Jagdpächters nicht durchgesetzt werden kann. 6 9/2016 Dies gilt nur dann nicht, wenn im laufenden Jagdpachtvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, wonach die Eine Besonderheit gilt für Jagdpachtverträge, die innerhalb von vier Kalendermonaten vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Als Stichtag gilt hier der 1. Januar 2016. Die Jagdgenossenschaft kann dann gemäß § 29 UStG vom Jagdpächter einen angemessenen Ausgleich für die Belastung des Pachtpreises mit Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2017 verlangen. Dies gilt natürlich nur, sofern die Jagdgenossenschaft den Antrag nicht gestellt hat und die Umsatzsteuerpflicht auch tatsächlich greift. Selbstverständlich kann die Jagdgenossenschaft nach Ablauf des laufenden Jagdpachtvertrags bei der Neuverpachtung die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Pachtpreis aufschlagen. Ebenso ist es möglich, die Verlängerung eines bestehenden Jagdpachtvertrags abhängig zu machen von der Zustimmung des Pächters zur zusätzlichen Zahlung der 19 Prozent auf den bisherigen Pachtpreis. Steuer meist nicht absetzbar Weil die Jagd in den meisten Fällen freizeitlich betrieben wird und ein Jagdpächter im umsatzsteuerrechtlichen Sinne regelmäßig nicht als Unternehmer handeln kann, gibt es keine Möglichkeit, die 19 Prozent Mehrwertsteuer als „Vorsteuer“ vom Finanzamt zurückzuholen. Politik Austrag aus EU-Feuerwaffenpass nicht erforderlich Das Bayerische Staatministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat den bayerischen Waffenbehörden empfohlen, künftig beim Verkauf oder der Weitergabe einer Waffe auf den Austrag aus dem Europäischen Feuerwaffenpass zu verzichten. Das ergab eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Innern der CDU/CSU-Fraktion. Anlass war der Fall eines Jägers aus dem Kreis Altötting, der sich seit Monaten dagegen wehrte, dass seine Behörde diesen Austrag vorgenommen und ihm dafür Gebühren in Rechnung gestellt hatte. Zwar sieht das Waffengesetz in § 34 Abs. 2 Satz 2 vor, dass Waffenbesitzkarte und Feuerwaffenpass bei Abgabe der Waffe zum Zweck der Berichtigung vorzulegen sind. Der EU-Feuerwaffenpass bietet allerdings gar kein Feld für einen Austrag an. Laut Innenministerium handhaben die Behörden den Austrag deshalb unterschiedlich – eine Praxis, die jetzt vereinheitlicht werden soll. Bürgerallianz Bayern wächst weiter auf über 2,2 Millionen Mitglieder In ihrer letzten Arbeitssitzung haben die Repräsentanten der Bürgerallianz Bayern die Aufnahme des Bayerischen Skiverbandes (BSV) beschlossen. Der Präsident des BSV, Manfred Baldauf, freute sich über das positive Ergebnis und betonte die gemeinsamen Interessen seines Verbandes mit der Bürgerallianz. Der BSV sei ein Traditionsverein, pflege bayerisches Brauchtum und sei stark im Ehrenamt. Damit vertritt die Bürgerallianz Bayern mit ihrem Sprecher, BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke, 2,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern. Schon für Herbst dieses Jahres sowie kommendes Frühjahr sind verschiedene Spitzengespräche mit der Politik in Planung. Außerdem hat die Bürgerallianz Bayern die bereits in der letzten Sitzung beschlossene Resolution zum Waffenrecht erneut bekräftigt. S. Schmid Anzeige DAS LEISE WUNSCHKONZERT. 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Neben Vertretern der Jägerschaft mit dem BJV-Regierungsbezirksvorsitzenden und Vizepräsidenten Dr. Günther Baumer (l.) an der Spitze konnte Flierl auch den Bezirkspräsident der Oberpfalz im Bayerischen Bauernverband, Franz Kustner, sowie den Vorstand der Bayerischen Staatsforsten, Reinhard Neft, begrüßen. Flierl führte aus, dass Jagdpolitik kein Randthema im Landtag sei und die Jäger Sachverständige für die Zusammenhänge in JETILZIGTEN! BETE BJV fordert: Raus aus der Zwangsversicherung Versand der SVLFG-Beitragsbescheide – BJV rät zum Widerspruch Sozialwahl 2017: Unterschreiben Sie jetzt für eine Beteiligung von BJV und DJV! Derzeit verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Beitragsrechnungen an die Jagdpächter. Wer noch keinen Widerspruch gegen seinen Beitragsbescheid eingelegt hat, kann dies innerhalb der angegebenen Frist tun. Der BJV hat dafür eine Vorlage samt Begründung erarbeitet. Beide finden Sie im Internet unter www.jagd-bayern.de. Bei der Überweisung des Beitrags an die SVLFG sollte zudem im Verwendungszweck vermerkt werden, dass die Zahlung „unter Vorbehalt“ erfolgt. Zudem kann auf die laufenden Musterverfahren des BJV verwiesen werden. Im Mai 2017 stehen die Sozialwahlen an. Dabei wird es erstmals eine Liste „Jagd“ geben, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen. Damit sich BJV und DJV daran beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 1.000 so genannte Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftenliste sowie die dazugehörige Erläuterung finden Sie auf der Homepage des BJV zum Herunterladen: www.jagd-bayern.de. Hier finden Sie die genaue Anleitung dazu, wer unterschreiben darf, was Sie auf der Unterschriftenliste und der Erklärung zur Wahlberechtigung ausfüllen müssen, was Sie einsenden müssen und an wen Sie die Unterlagen dann schicken sollten. Ansprechpartnerin zu SVLFG und Sozialwahl: Anita Weimann, Tel.: 089/990234-54 8 der Natur, das Wild und dessen Lebensräume sind. Er sprach sich dafür aus, die Jagd weiterhin nicht zum Spielball von Ideologien werden zu lassen. Beißwenger hob das notwendige Miteinander von Jagd, Landund Forstwirtschaft hervor. Man dürfe sich nicht auseinanderdividieren lassen und müsse die Jagd als Teil des Eigentumsrechts sichern. „Schützen und Nützen gehören für uns zusammen“, so Beißwenger. Anschließend wurden aktuelle Probleme, wie der Konflikt der Teichwirtschaft mit dem Fischotter, der steigende Freizeitdruck und die Auswirkungen auf das Wild sowie die stetige Entfremdung der Gesellschaft von der Natur diskutiert. Die Jäger wünschten sich Erleichterungen für Verkehrsanordnungen bei Treib- und Drückjagden ebenso wie eine intensivere Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten bei der Schwarzwildbejagung. Für Nachsuchen durch anerkannte Nachsuchengespanne über Reviergrenzen hinweg soll geprüft werden, ob eine Regelung im Verordnungsweg möglich ist. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass sich das Bayerische Jagdgesetz bewährt hat und keine Änderungen veranlasst sind. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung durch die Jagdhornbläser des Jägervereins Sankt Hubertus Schwandorf unter der Leitung von Hornmeister Wolfgang Prebeck. PM 9/2016 Politik „Zur Sorge um die Heimat gehört die heimische Natur“ Ein bewährter Partner des BJV in der Bürgerallianz Bayern ist die Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen der Naturschutzwacht Bayern e. V., kurz AGNA. Wir sprachen mit ihrem Vorsitzenden Claus Wittmann. Claus Wittmann ist seit seinem 18. Lebensjahr Naturschützer und seit 2007 bei der Naturschutzwacht. Die AGNA führt er seit 2011 an. Wittmann: Wir sind Mitglied in der Bürgerallianz aus Sorge um die Heimat, zu welcher, nicht unwesentlich, die heimische Natur gehört. Diese ist in letzter Zeit massiven Veränderungen ausgesetzt, welche den Schulterschluss mit anderen Verbänden und Vereinen gebieten. In einer starken Gemeinschaft kann zum Wohle aller viel erreicht werden. JiB: Herr Wittmann, was ist die AGNA, und wieviele Mitglieder hat sie? Wittmann: Die AGNA ist der Dachverband aller bayerischen Naturschutzwächter und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Behörden. Derzeit vertritt sie rund 850 ehrenamtlich tätige Naturschutzwächter. JiB: Gibt es besondere Anliegen, die die AGNA über die Bürgerallianz vertreten wissen möchte? Wittmann: Die AGNA möchte, wie die anderen Verbände und Vereine in der Bürgerallianz auch, eine Stärkung des Ehrenamtes erreichen. Der Politik und Gesellschaft muss die Bedeutung des Ehrenamtes immer wieder eindringlich vor Augen geführt werden. JiB: Die AGNA ist Mitglied in der Bürgerallianz Bayern. Warum? JiB: Gibt es Anliegen, wo sich die Vorstellungen von BJV und AGNA beson- ders stark überschneiden? Wittmann: Die Interessen des Bayerischen Jagdverbandes und der AGNA überschneiden sich im Bereich Naturschutz besonders. Mit der Wildland-Stiftung Bayern kam es bei Fortbildungsveranstaltungen der bayerischen Naturschutzwacht zu sehr positiven Erfahrungen, die auch eventuell vorhandene Reibungspunkte zwischen Jagd und Naturschutz verringern halfen. Mehr Informationen zur AGNA im Internet: www.agna.de In einer der kommenden Ausgaben der „Jagd in Bayern“ stellen wir Ihnen das praktische Tun und die Ausbildung der Naturschutzwacht Bayern detaillierter vor. SAVAGE ARMS HOG HUNTER“ – DER SPEZIALIST FÜR DIE SAUENJAGD. ” Saukurz. Sauleise. Saugünstig. 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