Politik - Bayerischer Jagdverband eV

Politik
Mehrwertsteuer auf Jagdpacht
Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gegeben, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) wegen der
EU-Harmonisierung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert wurde. Eine Folge davon ist, dass Jagdpachtpreise künftig der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent unterliegen. Dr. Peter Greeske, Vorsitzender des BJV-Rechtsausschusses, erläutert die Rechtslage und was sie genau für Jagdpächter bedeutet.
Jagdgenossenschaft unter bestimmten
Umständen einseitig den Pachtpreis
verändern kann.
Weitere Ausnahmen
Die neue Steuer
Durch Artikel 12 des Gesetzes vom
2. November 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts neu gefasst.
Die Rechtsänderung betrifft auch Jagdpachtverträge von oder mit Jagdgenossenschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nicht
von der Besteuerung des UStG erfasst
wurden. Ihre Pachtverträge sind bislang
nicht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet.
rung der Jagdgenossenschaft muss also
rechtzeitig beim Finanzamt eingehen.
Sofern der Jagdpächter seine Jagdgenossenschaft dazu veranlassen kann,
diesen Antrag rechtzeitig zu stellen,
ändert sich bis zum Ablauf des Jahres
2020 nichts am Pachtpreis.
Sofern die Jagdgenossenschaft den Antrag nicht stellt oder die Frist verpasst,
ist sie künftig steuerpflichtig. Sie muss
also aus dem Pachtpreis 19 Prozent
Mehrwertsteuer herausrechnen und an
die Finanzbehörde abführen.
Es gibt eine
Befreiungsmöglichkeit
Was das für Jagdpächter
bedeutet
Die Gesetzesänderung trat zum 1. Januar 2016 in Kraft und ist ab 1. Januar 2017
anzuwenden.
Die Gesetzesanwendung ist aber gemäß § 27 Abs. 22 UStG für den Zeitraum
1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020,
also für vier Jahre, vermeidbar, wenn die
Jagdgenossenschaft bis zum 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt
einen entsprechenden Antrag stellt.
Diese Frist ist eine nicht verlängerbare
Ausschlussfrist – die schriftliche Erklä-
Der Jagdpächter ist davon eigentlich
nicht betroffen. Würde die Jagdgenossenschaft die 19 Prozent Mehrwertsteuer vom Jagdpächter verlangen, so wäre
dies eine einseitige Pachtpreiserhöhung, die gegen den Willen des Jagdpächters nicht durchgesetzt werden
kann.
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Dies gilt nur dann nicht, wenn im laufenden Jagdpachtvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, wonach die
Eine Besonderheit gilt für Jagdpachtverträge, die innerhalb von vier Kalendermonaten vor Inkrafttreten des Gesetzes
abgeschlossen wurden. Als Stichtag gilt
hier der 1. Januar 2016. Die Jagdgenossenschaft kann dann gemäß § 29 UStG
vom Jagdpächter einen angemessenen
Ausgleich für die Belastung des Pachtpreises mit Mehrwertsteuer ab dem
1. Januar 2017 verlangen. Dies gilt natürlich nur, sofern die Jagdgenossenschaft
den Antrag nicht gestellt hat und die
Umsatzsteuerpflicht auch tatsächlich
greift.
Selbstverständlich kann die Jagdgenossenschaft nach Ablauf des laufenden
Jagdpachtvertrags bei der Neuverpachtung die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf
den Pachtpreis aufschlagen. Ebenso ist
es möglich, die Verlängerung eines bestehenden Jagdpachtvertrags abhängig
zu machen von der Zustimmung des
Pächters zur zusätzlichen Zahlung der
19 Prozent auf den bisherigen Pachtpreis.
Steuer meist nicht absetzbar
Weil die Jagd in den meisten Fällen freizeitlich betrieben wird und ein Jagdpächter im umsatzsteuerrechtlichen
Sinne regelmäßig nicht als Unternehmer handeln kann, gibt es keine Möglichkeit, die 19 Prozent Mehrwertsteuer
als „Vorsteuer“ vom Finanzamt zurückzuholen.
Politik
Austrag aus EU-Feuerwaffenpass
nicht erforderlich
Das Bayerische Staatministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
hat den bayerischen
Waffenbehörden empfohlen, künftig beim
Verkauf oder der Weitergabe einer Waffe auf
den Austrag aus dem
Europäischen Feuerwaffenpass zu verzichten.
Das ergab eine Anfrage
des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Innern der CDU/CSU-Fraktion. Anlass war
der Fall eines Jägers aus dem Kreis Altötting, der sich
seit Monaten dagegen wehrte, dass seine Behörde diesen Austrag vorgenommen und ihm dafür Gebühren in
Rechnung gestellt hatte. Zwar sieht das Waffengesetz
in § 34 Abs. 2 Satz 2 vor, dass Waffenbesitzkarte und
Feuerwaffenpass bei Abgabe der Waffe zum Zweck der
Berichtigung vorzulegen sind. Der EU-Feuerwaffenpass
bietet allerdings gar kein Feld für einen Austrag an. Laut
Innenministerium handhaben die Behörden den Austrag deshalb unterschiedlich – eine Praxis, die jetzt vereinheitlicht werden soll.
Bürgerallianz Bayern wächst weiter auf
über 2,2 Millionen Mitglieder
In ihrer letzten Arbeitssitzung haben die Repräsentanten der
Bürgerallianz Bayern die Aufnahme des Bayerischen Skiverbandes (BSV) beschlossen. Der Präsident des BSV, Manfred
Baldauf, freute sich über das positive Ergebnis und betonte
die gemeinsamen Interessen seines Verbandes mit der Bürgerallianz. Der BSV sei ein Traditionsverein, pflege bayerisches Brauchtum und sei stark im Ehrenamt. Damit vertritt
die Bürgerallianz Bayern mit ihrem Sprecher, BJV-Präsident
Prof. Dr. Jürgen Vocke, 2,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern. Schon für Herbst dieses Jahres sowie
kommendes Frühjahr sind verschiedene Spitzengespräche
mit der Politik in Planung. Außerdem hat die Bürgerallianz
Bayern die bereits in der letzten Sitzung beschlossene Resolution zum Waffenrecht erneut bekräftigt.
S. Schmid
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Politik
Austausch in Schwandorf
Zu einem jagdpolitischen Gedankenaustausch lud Landtagsabgeordneter Alexander Flierl (i. Bild M.) den für die Jagd
zuständigen Berichterstatter der CSU im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landtags, Eric Beißwenger, MdL, (r.) nach Schwandorf ein. Neben Vertretern der
Jägerschaft mit dem BJV-Regierungsbezirksvorsitzenden und
Vizepräsidenten Dr. Günther Baumer (l.) an der Spitze konnte Flierl auch den Bezirkspräsident der Oberpfalz im Bayerischen Bauernverband, Franz Kustner, sowie den Vorstand
der Bayerischen Staatsforsten, Reinhard Neft, begrüßen.
Flierl führte aus, dass Jagdpolitik kein Randthema im Landtag
sei und die Jäger Sachverständige für die Zusammenhänge in
JETILZIGTEN!
BETE
BJV fordert: Raus aus der Zwangsversicherung
Versand der SVLFG-Beitragsbescheide –
BJV rät zum Widerspruch
Sozialwahl 2017: Unterschreiben Sie jetzt für
eine Beteiligung von BJV und DJV!
Derzeit verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Beitragsrechnungen an die Jagdpächter. Wer noch keinen Widerspruch gegen seinen Beitragsbescheid eingelegt hat,
kann dies innerhalb der angegebenen Frist tun. Der BJV
hat dafür eine Vorlage samt Begründung erarbeitet. Beide
finden Sie im Internet unter www.jagd-bayern.de.
Bei der Überweisung des Beitrags an die SVLFG sollte zudem im Verwendungszweck vermerkt werden, dass die
Zahlung „unter Vorbehalt“ erfolgt. Zudem kann auf die
laufenden Musterverfahren des BJV verwiesen werden.
Im Mai 2017 stehen die Sozialwahlen an. Dabei wird es
erstmals eine Liste „Jagd“ geben, um die Interessen der
Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) besser zur Sprache zu bringen. Damit sich BJV
und DJV daran beteiligen können, müssen bundesweit
mindestens 1.000 so genannte Unterstützerunterschriften gesammelt werden.
Die Unterschriftenliste sowie die dazugehörige Erläuterung finden Sie auf der Homepage des BJV zum Herunterladen: www.jagd-bayern.de. Hier finden Sie die genaue
Anleitung dazu, wer unterschreiben darf, was Sie auf der
Unterschriftenliste und der Erklärung zur Wahlberechtigung ausfüllen müssen, was Sie einsenden müssen und
an wen Sie die Unterlagen dann schicken sollten.
Ansprechpartnerin zu SVLFG und Sozialwahl:
Anita Weimann, Tel.: 089/990234-54
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der Natur, das Wild und dessen Lebensräume sind. Er sprach
sich dafür aus, die Jagd weiterhin nicht zum Spielball von
Ideologien werden zu lassen.
Beißwenger hob das notwendige Miteinander von Jagd, Landund Forstwirtschaft hervor. Man dürfe sich nicht auseinanderdividieren lassen und müsse die Jagd als Teil des Eigentumsrechts sichern. „Schützen und Nützen gehören für uns zusammen“, so Beißwenger.
Anschließend wurden aktuelle Probleme, wie der Konflikt der
Teichwirtschaft mit dem Fischotter, der steigende Freizeitdruck und die Auswirkungen auf das Wild sowie die stetige
Entfremdung der Gesellschaft von der Natur diskutiert.
Die Jäger wünschten sich Erleichterungen für Verkehrsanordnungen bei Treib- und Drückjagden ebenso wie eine intensivere Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten bei der Schwarzwildbejagung. Für Nachsuchen durch
anerkannte Nachsuchengespanne über Reviergrenzen hinweg soll geprüft werden, ob eine Regelung im Verordnungsweg möglich ist.
Einig waren sich alle Teilnehmer, dass sich das Bayerische Jagdgesetz bewährt hat und keine Änderungen veranlasst sind. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung
durch die Jagdhornbläser des Jägervereins Sankt Hubertus
Schwandorf unter der Leitung von Hornmeister Wolfgang
Prebeck. PM
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Politik
„Zur Sorge um die Heimat gehört die
heimische Natur“
Ein bewährter Partner des BJV in der Bürgerallianz Bayern ist die Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen der Naturschutzwacht Bayern e. V., kurz
AGNA. Wir sprachen mit ihrem Vorsitzenden Claus Wittmann.
Claus Wittmann ist seit seinem 18. Lebensjahr
Naturschützer und seit 2007 bei der Naturschutzwacht. Die AGNA führt er seit 2011 an.
Wittmann: Wir sind Mitglied in der
Bürgerallianz aus Sorge um die Heimat,
zu welcher, nicht unwesentlich, die heimische Natur gehört. Diese ist in letzter
Zeit massiven Veränderungen ausgesetzt, welche den Schulterschluss mit
anderen Verbänden und Vereinen gebieten. In einer starken Gemeinschaft kann
zum Wohle aller viel erreicht werden.
JiB: Herr Wittmann, was ist die AGNA,
und wieviele Mitglieder hat sie?
Wittmann: Die AGNA ist der Dachverband aller bayerischen Naturschutzwächter und vertritt deren Interessen
gegenüber Politik und Behörden. Derzeit vertritt sie rund 850 ehrenamtlich
tätige Naturschutzwächter.
JiB: Gibt es besondere Anliegen, die
die AGNA über die Bürgerallianz vertreten wissen möchte?
Wittmann: Die AGNA möchte, wie die
anderen Verbände und Vereine in der
Bürgerallianz auch, eine Stärkung des
Ehrenamtes erreichen. Der Politik und
Gesellschaft muss die Bedeutung des
Ehrenamtes immer wieder eindringlich
vor Augen geführt werden.
JiB: Die AGNA ist Mitglied in der Bürgerallianz Bayern. Warum?
JiB: Gibt es Anliegen, wo sich die Vorstellungen von BJV und AGNA beson-
ders stark überschneiden?
Wittmann: Die Interessen des Bayerischen Jagdverbandes und der AGNA
überschneiden sich im Bereich
Naturschutz besonders. Mit der
Wildland-Stiftung Bayern kam es
bei Fortbildungsveranstaltungen der
bayerischen Naturschutzwacht zu
sehr positiven Erfahrungen, die auch
eventuell vorhandene Reibungspunkte
zwischen Jagd und Naturschutz verringern halfen.
Mehr Informationen zur AGNA im
Internet: www.agna.de
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