Versteigerungsbestimmung

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / New Yorker Lions Charity-Auktion am 03.09.2016
§ 1 Durchführung der Versteigerung
(1) Die Durchführung der Charity-Auktion erfolgt durch den
1. FFC Braunschweig e.V.
Rote Wiese 9
38124 Braunschweig
(nachfolgend Anbieter genannt)
(2) Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der Auktionsartikel und zuständig für die Abwicklung
nach Zuschlagserteilung ist der Anbieter. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden
Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Anbieter und Bieter/-in.
§ 2 Registrierung
(1) Als Bieter/-in zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und
juristische Personen.
(2) Für die Registrierung als Bieter und Zuteilung einer Bieternummer ist die Angabe der in der
Eingabemaske vorgesehenen Daten erforderlich. Die Online Registrierung muss bis spätestens
01.09.2016 um 18 Uhr erfolgt sein. Spätere Registrierungen können aus organisatorischen Gründen
nicht mehr angenommen werden. Zu finden ist die Eingabemaske unter www.newyorker-lions.de
(3) Die Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Ändern sich die bei der
Registrierung angegebenen Daten, ist der/die Bieter/-in verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu
aktualisieren.
(4) Nach dem elektronischen Absenden der Registrierung erhält der/die Bieter/-in eine E-Mail mit der
Anmeldebestätigung, dass er/sie für die Charity-Auktion registriert ist. Ihre/Seine Bieternummer
erhält der/die Bieter/-in am Tag der Auktion bei der Registrierung auf dem Stadiongelände.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den/die Bieter/-in zu sperren,
wenn er/sie gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt.
(6) Der/Die Bieter/-in kann jederzeit durch einseitige Willenserklärung die Löschung seiner/ihrer
Registrierungsdaten verlangen.
(7) Durch die Anmeldung zur Charity-Auktion werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in
der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
§ 3 Ablauf der Versteigerung
(1) Die Dauer einer Versteigerung eines einzelnen Artikels wird nicht begrenzt. Die Versteigerung
einer Sache wird mit dem höchsten Gebot durch Hammerschlag des Auktionators beendet.
(2) Die in der Charity-Auktion eingestellten Sachen werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot)
ausgeboten. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Es gibt keine
Mindeststeigerungsschritte. Die jeweils erforderlichen Bietschritte werden vom Auktionator klar und
deutlich angesagt.
(3) Das abgegebene Gebot des Bieters/der Bieterin ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Er/Sie
ist an sein/ihr Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
(4) Das vorliegende Höchstgebot wird angenommen. Die Bieternummer der/des Höchstbietenden
wird durch den Auktionator und seinen Stellvertreter notiert.
(5) Die Ersteigerin/der Ersteiger muss nach Ende der Auktion bis spätestens zur Stadionschließung
ihren/seinen Gebotsbetrag an der Auktionskasse bar zahlen und muss seine ersteigerte/n Sache/n
noch am Auktionstag mitnehmen. Zu zahlen ist nur der zugeschlagene Gebotsbetrag , es werden
keine weiteren Gebühren erhoben.
(6) Der Anbieter und/oder der durchführende Auktionator behalten sich bei Vorliegen triftiger
Gründe vor, eine Versteigerung abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen.
(7) Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der
Sache auf den Höchstbieter übertragen.
§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
(1) Die ausgebotene Sache wird eindeutig gekennzeichnet und kann ab 15 Uhr vor der Auktion
besichtigt werden. Sie muss am Tag der Versteigerung nach der Auktion abgeholt und bezahlt
werden.
(2) Die Artikel werden so versteigert, wie sie vor Ort angeboten und vor Gebotsabgabe zu besichtigen
sind. Mit der Abgabe des Gebotes erklärt sich die Ersteigerin/der Ersteigerer ausdrücklich damit
einverstanden, auf die gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die
Ersteigerin/der Ersteigerer genießt KEIN Widerrufs- oder Rückgaberecht.
§ 5 Gefahrübergang; Abholung der Sachen
(1) Die ersteigerte Sache ist am Tag der Versteigerung NACH Ende der Auktion bis spätestens eine
Stunde nach Spielende abzuholen. Ein Versand ist nicht möglich. Die Ersteigerin/der Ersteigerer trägt
das Transportrisiko ab der Abholung.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit
Abholung/Übernahme der Sache auf die Ersteigerin/den Ersteigerer über.
(3) Die Ersteigerin/der Ersteigerer oder der/die von ihm bevollmächtigte Abholer/-in weist sich beim
Abholen der Sache beim Anbieter durch gültigen Personalausweis aus.
(4) Über den entrichteten Gebotsbetrag wird eine Quittung ausgestellt. Die Umsatzsteuer wird nicht
ausgewiesen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Datenschutzbestimmungen sind separat geregelt, wurden bei Registrierung zur Verfügung
gestellt und mussten akzeptiert werden.
§ 7 Rechtswahlklausel
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Bieter/-in unterliegen dem deutschen Recht.
Stand: 28.07.2016