Sportler als Kunden, Teil 2 Warum es bei Sportlern schnell zur Doppelbesteuerung kommen kann Mesut Özil, Toni Kroos, Sami Khedira und Bastian Schweinsteiger sind nur einige namhafte Beispiele für deutsche Profi-Sportler, die im Ausland arbeiten und/oder leben. Gerade für Pendler unter ihnen droht eine Doppelbesteuerung. Was es damit auf sich hat, erklärt die Steuerexpertin Claudia Klümpen-Neusel. Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ist vorbei, der Spielbetrieb in den deutschen Bundesligen hat gerade wieder begonnen – Zeit also, sich den alltäglichen Steuerfragen von Profi-Fußballern zu widmen. Vor dem Hintergrund der EM und dem internationalen Spielbetrieb liegen „internationale Sachverhalte“ natürlich hoch im Kurs. Denn wie in allen anderen Berufen auch findet man unter Fußballern nicht selten Konstellationen, in denen der Profisportler in Deutschland mit seiner Familie lebt und arbeitstäglich ins benachbarte Ausland fährt, weil er dort bei einem Verein unter Vertrag steht. Ein solcher grenzüberschreitender Sachverhalt hat zur Folge, dass der Sportler nicht mehr nur allein nach den Regeln des deutschen Einkommensteuergesetzes, sondern auch unter Beachtung des internationalen Steuerrechts besteuert wird. Nicht anders verhält es sich umgekehrt für einen im Ausland lebenden Fußballer, der bei einem deutschen Verein spielt und daher täglich nach Deutschland einreist. Ein Beispiel: Fußballer A wohnt in Aachen und spielt für einen niederländischen Verein. Er fährt täglich zum Training in die Niederlande und kehrt danach zu seiner Aachener Wohnung zurück, in der er zusammen mit seiner Familie lebt. Neben dem Gehalt, das ihm der niederländische Verein zahlt, erhält A Werbegelder von niederländischen und deutschen Sponsoren. In diesem Zusammenhang öffnen sich einige steuerliche Stolperfallen, die es zu berücksichtigen gilt. Zunächst stellt sich die banale Frage, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der Spieler sein Gehalt nun nicht mehr von einem deutschen, sondern von einem ausländischen Verein erhält. Muss er das Gehalt dann in Deutschland vielleicht gar nicht versteuern? Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Immerhin liegen steuerliche Anknüpfungspunkte zu zwei Staaten vor: In Deutschland hat A einen Wohnsitz und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig; im Ausland wird die Tätigkeit ausgeübt, für die A sein Gehalt erzielt, so dass hier üblicherweise eine beschränkte Steuerpflicht besteht. Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Der entscheidende Unterschied Die unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich immer auf das Welteinkommen. Hat A also einen Wohnsitz in Deutschland, besteuert Deutschland das gesamte weltweite Einkommen des A und zwar unabhängig davon, in welchem Land es erwirtschaftet wird. Auch Gehaltszahlungen in den Niederlanden für eine dort ausgeübte Tätigkeit unterliegen damit grundsätzlich der deutschen Einkommensteuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht hingegen kommt immer dann zum Zuge, wenn eine Person in einem Staat nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt – zum Beispiel weil sie dort keinen Wohnsitz hat und sich dort auch nicht überwiegend aufhält –, aber Einkünfte aus Quellen innerhalb dieses Staates erzielt. Erhält A beispielsweise ein Gehalt von einem niederländischen Arbeitgeber für eine Tätigkeit, die er in den Niederlanden ausübt, dann stammt das Gehalt aus niederländischen Quellen und unterliegt damit (zumindest) der beschränkten niederländischen Einkommensteuerpflicht. Gefahr einer Doppelbesteuerung Das gleichzeitige Vorliegen einer Steuerpflicht in zwei Staaten bedeutet aber nicht, dass A auf sein Gehalt zweimal Steuer zahlen muss. Zwar besteht zunächst bei allen grenzüberschreitenden Sachverhalten die grundsätzliche Gefahr einer Doppelbesteuerung. Diese Gefahr wird jedoch auf internationaler Ebene durch bilaterale Verträge, den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), gebannt oder zumindest deutlich gemildert. Mit einem DBA einigen sich zwei Staaten darüber, welchem Land das Besteuerungsrecht für welche Einkünfte zusteht. Erheben zwei oder mehr Staaten aufgrund ihres innerstaatlichen Rechts einen Besteuerungsanspruch auf dasselbe Einkommen, sorgen also die DBA für eine Kompetenzverteilung zwischen den betroffenen Staaten und legen fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht letztendlich ausüben darf und welcher nicht beziehungsweise nur nachrangig zum Zuge kommt. Unterschieden wird immer zwischen dem Ansässigkeitsstaat auf der einen Seite (wo ist der Steuerpflichtig ansässig) und dem Quellenstaat auf der anderen Seite (Herkunft der Einnahmen). Im obigen Beispielsfall wären Deutschland der Ansässigkeitsstaat und die Niederlande der Quellenstaat. Besonderheiten für Künstler und Sportler Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Für Künstler und Sportler beinhalten die meisten DBA Sondervorschriften. Sportler werden also nicht zwingend wie andere, normale Arbeitnehmer behandelt. Das DBA zwischen Deutschland und den Niederlande (DBA NL) regelt beispielsweise, dass die Einkünfte, die ein Sportler für seine sportliche Tätigkeit bezieht, in dem Land versteuert werden können, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Dementsprechend dürfen die Niederlande das Spielergehalt der niederländischen Einkommensteuer unterwerfen. Aufgrund der Formulierung „können … im Tätigkeitsstaat besteuert werden“ folgt hieraus jedoch nicht zwingend, dass Deutschland damit auf sein Besteuerungsrecht verzichtet, was auch nicht der Fall ist. Vielmehr verpflichtet sich Deutschland im Rahmen des DBA NL nur dazu, die niederländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen. Im Einzelnen vollzieht sich das wie folgt: In den meisten Ländern behält der ausländische Verein als Arbeitgeber mit jeder Gehaltszahlung an den deutschen Profi Lohnsteuer ein und führt diese an den ausländischen Fiskus ab. Der Spieler erhält am Jahresende eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung. Daneben reicht der Profi für das abgelaufene Jahr eine Einkommensteuererklärung in Deutschland ein, in der er auch seine Einkünfte aus seiner Profitätigkeit im Ausland angeben muss. Im Rahmen der Steuerfestsetzung durch das deutsche Finanzamt wird dann die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, vermindert also im Ergebnis die Steuerschuld, die nach deutschem Recht auf das Welteinkommen des Spielers erhoben wird. Ob das Gleiche auch für Werbeeinnahmen gilt, soll in einem Folgebeitrag erläutert werden. Bereits erschienen ist ein Artikel zu den Besonderheiten einer Finanzplanung von Sportler-Kunden. Über die Autorin: Dr. Claudia Klümpen-Neusel, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist im Bereich Private Finance bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton tätig. Sie betreut überwiegend Privatpersonen, Unternehmer und Sportler in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Dieser Artikel erschien am 09.09.2016 unter folgendem Link: https://www.private-banking-magazin.de/sportler-als-kunden-teil-2-warum-es-bei-sportlern-schnell-zur-doppelbesteuerung-kommen-kann-14732423 78/ Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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