Selbstständigkeit, Witwenrente & Co. In diesen Fällen können sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen Die Basis der Altersvorsorge für fast alle Deutschen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Man kann dort auch freiwillig Beiträge einzahlen. In welchen Fällen sich das lohnen kann, lesen Sie hier. Man ist fest angestellt und automatisch geht Monat für Monat von jedem Bruttolohn der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung ab. Man kann aber auch freiwillig in das System einzahlen. Das Portal gevestor.de hat einmal aufgeschlüsselt, wann sich das rechnet. Bei einer Selbstständigkeit Wer sich aus seiner Festanstellung löst, um sein eigener Chef zu werden, muss sich um sowas wie Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst kümmern. Für Selbstständige kann es sich also lohnen, weiter in die Rentenkasse einzuzahlen, „da sonst die Ansprüche auf eine eventuelle Erwerbsminderungsrente verloren gehen“, schreibt das Portal. Natürlich steigt dadurch auch die Höhe der späteren Rente. Für die Hinterbliebenenrente Um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört etwa, dass man mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Auch hier kann sich die freiwillige Einzahlung also lohnen. Für den Rentenanspruch allgemein Unabhängig von der Hinterbliebenenrente kann es sich lohnen, die freiwilligen Beiträge zu entrichten, um die fünf Jahre Mindesteinzahlung zu erreichen. Das betrifft etwa Fälle von Auszeiten, längerer Krankheit oder schlicht die Geburt eines Kindes. „Falls noch keine fünf Jahre Wartezeit zusammenkommen, sollte zumindest diese Zeit erreicht werden, um Ansprüche auf die Regelaltersrente zu erwerben“, schreibt gevestor.de. Wie viel man freiwillig einzahlen will, können die Sparer selbst bestimmen. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 84 Euro, höchstens können 1.160 Euro eingezahlt werden. Bis zu zwölf Monatsbeiträge pro Jahr sind erlaubt. Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Dieser Artikel erschien am 31.08.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/selbststaendigkeit-witwenrente--co--in-diesen-faellen-koennen-sich-freiwillige-rentenbeitraege-lohnen-1472634108/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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