erlaubnis - CIPA Group

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ndesagentu r füir Arheit
Agentur für Arbeit f\iünnberg
Nürnberg, 30,06.2016
ERLAUBNIS
zur Arbeitnehmerü berlassu ng
Nach den $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AüG)
vom 7, August 1972 - BGBI. I S, 1393 - wurde der Firma
CIPA GmbH
Nördliche Münchner Straße 14 A
82031Grünwald
die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern am 27.05.2016 vom 28.05.2016 bis zum
27.05.2017 erteilt,
Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes fürArbeiten, die üblicherwejse von Arbeitern verrichtet werden, ist
unzulässig, Sie ist
zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Beirieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von
denselbän Rahmen- und Sozialkassentarituerträgen oder von deren Allgemeinverbindiichkeit erfasst wird (g 1 b AüG) OlesiläiElGis isi mjt Beginn
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Verleihs vom Verleiher in geeigneter Weise vorzuhalten.
Diese Erlaubnisurkunde ist Eigenium der Bundesagentur fur Arbeit und auf Verlangen zurückzugeben,