WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin WBM. Finde Deine Mitte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A) Vergabenummer: ÖA 1774-08-2016 Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7 Leistungsumfang: Metallbauarbeiten Auftraggeber: BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, Standort Zentrale Dircksenstraße 38 10178 Berlin Abteilung Vergabe/Einkauf Telefon: +49 30 247130 Telefax: +49 30 24714100 wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für da s oben genannte Bauvorhaben mit der Bitte um Abga be eines kostenlosen und preisgünstigen Angebotes für folgendes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Freihändige Vergabe Postanschrift WBM GmbH Postfach 02 67 00 10129 Berlin Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Ausschreibende Stelle: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Für Auskünfte zu den Vergabeunterlagen, etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht Ihnen zur Verfügung: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Ansprechpartner: Herr Marko Wilke Tel.: (030) 2471 3609 Datum 01.09.2016 Bearbeiter/in Herr Marko Wilke Telefon / Durchwahl +49 30 2471 3609 Telefax +49 30 2471 3670 E-Mail [email protected] Nicht für Mietzahlungen Bankverbindung: Landesbank Berlin AG IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17 BIC: BELADEBEXXX WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Sitz der Gesellschaft: Dircksenstraße 38 10178 Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrates: Lutz Basse Geschäftsführung: Christina Geib Jan Robert Kowalewski Handelsregister: AG Charlottenburg HRB 35223 UST-IdNr. DE 137189619 Seite 1/3 wbm.de jeder-qm-du.de Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV): Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind die se ebenfalls an einer in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in technischer Hinsicht sowie in F arb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden Fall eine Preisangabe erforderlich. Vergabeprüfstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Termine: Eröffnungs-/Einreichungstermin: Zuschlags- und Bindefrist: am 06.10.2016 um/bis 10:15 Uhr bis zum 25.11.2016 Bauzeit gesamt: vom 23.05.2017 bis 09.10.2017 Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle, 205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift Zimmernummer …...... oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen. Aufschrift auf geschlossenem Umschlag: „Angebot für … (Be zeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“ "Erst bei Submission öffnen!" Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote sind möglich: nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose Anlagen 1) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsdeckblatt Anlage Tariferklärung Besondere Vertragsbedingungen (BAVG) Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben Datenschutzerklärung Eigenerklärung zur Eignung Erklärung und Verzeichnis der Nachunternehmer Einhaltung der Frauenförderung Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen vom zuständigen Finanzamt Seite 2/3 Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt) LV: Metallbauarbeiten_Haberlandweg.d84 Muster Bürgschaftsurkunde Tariftreueerklärung Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Integritätsvereinbarung Bewerberbogen 2) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Bauablaufplan Zeichnungen und Pläne Mindestanforderungen an Nebenangebote Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind zusätzlich mit dem Angebot einzureichen: gemäß Vergabebekanntmachung weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gefordert werden zusätzlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen die aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK in Wiesbaden) bzw. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes Urkalkulation im Auftragsfall vorzulegen: Der aktuelle Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 TEUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz. 4 Wochen nach Auftragserteilung, ist eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu übergeben Wir bitten u m kurze Mitteilung, wenn Sie si ch nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Mit freundlichen Grüßen WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH i. V. i. A. Susanne Ernst Marko Wilke Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Seite 3/3 Bieter Angebotsdeckblatt Vergabenummer: ÖA 1774-08-2016 Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7 Leistungsumfang: Metallbauarbeiten Auftraggeber: BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen! Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses eingetragen und hier automatisch übernommen. Anzahl Nebenangebote Angebotsdatum: % Stück Name des Ansprechpartners: Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto EUR Stempel, Unterschrift (Name in Druckschrift) Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den Vergabeunterlagen. Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 1/1 Angebotsdeckblatt oLos_VOB, Stand 04/2015 Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben. Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben. Kennzettel für Angebotsumschlag Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich weiterleiten! Absender (Bieter): Vergabe Nr. ÖA 1774-08-2016 Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7 Angebot für: Metallbauarbeiten Abgabetermin: 06.10.2016 , 10:15 Uhr Vom Auftraggeber auszufüllen Eingang des Angebotes: Uhr Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil. Registrierung unter my.vergabeplattform.berlin.de Kennzettel_VOL (Stand 11/09) Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft) Der Auftragnehmer Name und Sitz und der Auftraggeber vertreten durch haben folgenden Vertrag geschlossen: Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages: Datum: Bezeichnung der Leistung: ………… Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadenersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft. Der Bürge Name und Anschrift Übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von _______________ € An den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum Unterschriften: ________________ LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 06 Metallbauarbeiten Einheitspreis in EUR 1 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Baustellen- und Arbeitssicherheit Baustellen- und Arbeitssicherheit (Stand 04/2014) Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch die Pflichten des Unternehmers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6 Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber). Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die ein-schlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten. Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die geltenden Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR, Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG bzw. der BG`n, bei denen der Auftragnehmer versichert ist. Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2 zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten schriftlich an die Bauleitung/den Sicherheitskoordinator zu benennen. Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.) erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und das Baustellenpersonal des AN ist darüber aktenkundig zu belehren. Des Weiteren sind die Festlegungen des auf der Grundlage der BaustellV vom 10. Juni 1998 zu erstellenden Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe Plan) sowie der Baustellenordnung einzuhalten. Diese Dokumente werden bei Beginn der Arbeiten dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bzw. vor Ort im Baubüro zur Einsichtnahme ausgehangen. Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle eingesetzten SUB - Unternehmen. LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten Ersthelfer mit Name und Handy-Nummer. Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich auf der Baustelle im Falle von sog. Feuerarbeiten (Arbeiten mit offener Flamme bzw. Funkenflug) mit Brandbekämpfungsmitteln auf der Grundlage der BGR 133 der Bau Berufsgenossenschaft aus. Sofern bei Sanierungsvorhaben der Verdacht auf vorhandene Gebäudeschadstoffe besteht und eine Gefahrstoff Untersuchung vorliegt, hat der Auftragnehmer deren Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, zu beachten und die in der Untersuchungsdokumentation enthaltenen Hinweise und Maßnahmen umzusetzen, sofern es seinen Arbeitsbereich betrifft. Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung folgende Unterlagen vor: Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB Unternehmen Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7 schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise für Montage- und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17 und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12 Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei die Gesundheit gefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw. Baustein A 178 der Bau-Berufsgenossenschaft (gelbe Mappe) Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (andere Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen entsprechend der dafür geltenden Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen Technische Regel Gefahrstoffe 519) 1. Baubeschreibung 1. Baubeschreibung Anschrift: Haberlandweg 1, 3, 5 und 7 in 13591 Berlin. Die Zufahrt zum Gebäude ist nur über Anliegerstraßen möglich. Der ca. 1963 errichtete Gebäudekomplex besteht aus EG und 7 Obergeschossen unter o.g. Anschrift mit folgender Aufteilung: Objektdaten: LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Anzahl Objekte: 1 Anzahl Treppenhäuser: 4 Anzahl Wohnungen: 112 Anzahl Gewerbeeinheiten: 0 Anzahl Garagen: 0 Gesamtwohnfläche: 6.859,8 m² Die Wohngebäude sind 1- geschossig unterkellert. Die Hauptverteilungsleitungen befinden sich im Kellergeschoss. Hier befinden sich auch die Mieterkeller. Vorgefundene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Fenster wurden schon teilweise erneuert (ca. 10%). Bäder und Küchen befinden sich allgemein im bauzeitlichen Zustand. Durch mietereigene Einbauten befinden sich ca. 30% der Bäder in einem moderneren Standard. Allgemeine Angaben: Baujahr: 1963 Bautyp: Mehrfamilienhaus Bauweise: frei stehend Bauart: Mauerwerksbau Unterkellerung: 1-geschossig Geschosse: EG und 7 Obergeschosse Dach: nicht ausgebaut Dachform: Flachdach - Pultdach Dachdeckung: Dachpappe Fassade: Putzfassade, grob, ohne Anstrich, teilweise Klinkerflächen Sockel: Klinker Traufe / Gesimse: Beton Balkone: gemauert Fenster: vorwiegend Holz-Verbundfenster, ca. 10% Kunststofffenster Hauseingänge: Holztür, Glasfüllung Geschossdecken: massiv Kellerdecke: lt. Statik Staka-Decke / Unterdecke: Puffdecke mit RappPutz, ungedämmt Technische Ausrüstung: Sanitärinstallation: Stränge und Installationen bauzeitlich, Wannenbäder mit WC z.T. Duschen Wärmeerzeugung / Heizungsanlage: Nahwärmenetz Warmwasserbereitung: Elektro-Durchlauferhitzer Elektroinstallationen: Bestand bauzeitlich Blitzschutz: nicht vorhanden Ausstattung WE: Telefonanschluss: vorhanden Klingel- Sprechanlage: vorhanden Ausstattung allgemein: Briefkasten: in die Hauseingangstür integriert Fahrradständer: vorhanden 2. Dächer einschließlich Dämmung oberster Geschoßdecke Zustand vor der Sanierung: Eine Dachgeschoßdämmung ist mit ca.14-16cm LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 4 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Dämmstoffdicke vorhanden. Zustand nach der Sanierung: Die vorhandene Dachdämmung, einschl. Dichtung, wird vollständig entfernt. Der neue Dachaufbau wird, entsprechend Energiekonzept, mit 24 cm Dämmung erneuert. Weiterhin werden Schornsteinköpfe abgebrochen bzw. ausgebessert. Die vorhandenen Dachausstiege mit RWA- Anlagen werden vergrößert. 3. Fenster Zustand vor der Sanierung: Die Fenster der Wohnanlage wurden in Einzelfällen (ca. 10%) schon erneuert. Alle übrigen Wohnungen verfügen über Holz- Verbundfenster bzw. Kastendoppelfenster. Zustand nach der Sanierung: Erneuerung der Fenster als Kunststofffenster. Die EGWohnungen erhalten wie schon im Bestand neue Außenjalousien. 4. Sanierung Fassade Zustand vor der Sanierung: Der Gebäudekomplex wurde ca. 1963 in traditionellem Mauerwerksbau mit Putzfassade gefertigt. Zustand nach der Sanierung: Fassadendämmung 16 cm farbige Gestaltung nach Farbkonzept 5. Loggien / Balkone Zustand vor der Sanierung: Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon. Die vorhandenen Balkone sind z.T. sanierungsbedürftig. Zustand nach der Sanierung: Erneuerung Balkonentwässerungen Sanierung Balkonfußboden Erneuerung Balkonbrüstungen mit Sichtschutz 6. Erdgeschoßbereiche / Eingangsvorbau / Müllentsorgung Zustand vor der Sanierung: Die Hauseingangsbereiche besitzen einen Zugang von der Straße. Die Türen sind Holzkonstruktionen mit Einfachverglasung und integrierten Briefkästen. Die Eingänge besitzen ein Betonvordach. Zentrale Müllplätze sind vorhanden. Diese sind voll funktionsfähig und verbleiben damit im Bestand. Zustand nach der Sanierung: Hauseingangstüranlage erneuern Briefkastenanlagen erneuern (im Außenbereich) LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 5 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Betonvordächer überarbeiten durch Entfernen des alten Belages und Aufbringen einer Stehfalzverblechung 7. Treppenhäuser / Etagenflure / Wohnungseingangstüren Zustand vor der Sanierung: Die Eingänge und Treppenhäuser sind unsaniert. Die WETüren sind im bauzeitlichem Zustand. Die Klingelanlagen befinden sich im Festflügel der Haustüranlage. Sprechanlagen sind vorhanden. Zustand nach der Sanierung: Es erfolgt nach der Strangsanierung eine malermäßige Überarbeitung der Decken und Wände in den Treppenhäusern. 8. Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten Zustand vor der Sanierung: Die Wohnungen sind unterschiedlich ausgestattet, entsprechend der Einbauten des Mieters auch unterschiedlich gefliest. Ca. 35% der Fliesen sind noch aus dem Originalbestand. Weitere ca. 30% sind zwar schon einmal erneuert worden, aber schon wieder älter als 6 Jahre. Wände und Decken in den Räumen sind tapeziert und/ oder gestrichen. Die Küchen sind ebenfalls unterschiedlich ausgestattet, welche aber standardmäßig mit Elektroherden bestückt sind. Alle Küchen sind mit Einbauküchen ausgestattet (ca. 70% Mietereigentum, ca. 30% Eigentum der WBM). Alle Küchen verfügen über einen unterschiedlich großen Fliesenspiegel. Zustand nach der Sanierung: Wand- und Bodenfliesen in den Bädern werden komplett erneuert. Die Bäder werden türhoch gefliest. Die Restflächen werden gespachtelt und gestrichen. Alle vertikalen Leitungen werden verkoffert. Die Küchen erhalten im Arbeitsbereich einen Fliesenspiegel. Nach den Installationsarbeiten werden diese Bereiche wieder malermäßig hergestellt. In den Wohnräumen werden neue Fenster sowie Lüfterelemente in die Außenwände eingebaut. Diese Bereiche werden malermäßig wieder hergestellt. 9. Kellerdecke Zustand vor der Sanierung: Kellerdecken sind ungedämmt und stellen einen Schwachpunkt der thermischen Hülle dar. Zustand nach der Sanierung: Montage Kellerdeckendämmung 12 cm 10. Außenanlagen LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Zustand vor der Sanierung: Die Zuwegungen zeigen einige Unebenheiten (Unfallgefahren) Fahrradständer sind nur unzureichend vorhanden. Die Außenanlagen sind in Teilbereichen überarbeitungsbedürftig. Zustand nach der Sanierung: Vorgärten nachpflanzen, Aufwertung der Außenanlagen durch Wegweiser, Beleuchtung, Hecken 11. Ausbau Leerwohnungen Anzahl: Die Wohnanlage verfügt aktuell über keine Leerwohnungen. Maßnahmen: Neben den normal anfallenden Arbeiten an Heizung/Lüftung und Sanitär sowie den o.g. Bauleistungen werden die Wohnräume, die Flure und die Küchen mit Linoleum ausgestattet. In der Küche wird (wie auch in den bewohnten Wohnungen) ein Fliesenspiegel angebracht. Die Leerwohnungen sollen je nach Badtyp mit einer Badewanne oder einer Dusche ausgestattet werden. Die Leerwohnungen werden komplett malermäßig instand gesetzt (weiß, Raufaser). Die Türen werden maler- und tischlermäßig bearbeitet und erhalten neue einheitliche Garnituren. Grundrißänderungen werden nicht vorgenommen. 1. ALLGEMEINER TEIL 1.1. Geltungsbereich, Allgemeines 1.1.1. Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.1.2. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. 1.1.3. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Den Auftragnehmer trifft insoweit auch eine Kontrollpflicht über seine Subunternehmer. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten. 1.1.5. Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden. 1.1.6. Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten. 1.1.7. Die in diesen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen erhobenen technischen Forderungen bedingen weder eine unentgeltliche Ausführung noch stellen sie eine Haftungsfreizeichnung des Auftraggebers oder seines Architekten dar. 1.1.8. Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist grundsätzlich nur der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist nur der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1.2. Stoffe, Bauteile 1.2.1. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DINBestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. 1.2.2. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 8 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Fall den Nachweis nicht ersetzen. 1.2.3. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokolle vor Ausführungsbeginn der Bauleitung vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben. 1.2.4. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt. 1.3. Abfallbeseitigung Der AN ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle unverzüglich vom AN zu räumen, spätestens jedoch nach Abnahme der vertraglichen Leistungen durch den AG. Befolgt der AN die dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, wird der AG die Baustelle auf Kosten des AN selbst räumen lassen, wenn eine entsprechende Aufforderung erfolgt und eine angemessene Frist zur Beseitigung fruchtlos abgelaufen ist. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt dem AG vorbehalten. Die Schuttbeseitigung obliegt dem AN auf dessen Kosten. Der AN stellt für die Schuttbeseitigung Container zur Verfügung. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach - Wertstoffen - wiederverwertbarem Abfall - deponierbaren Abfällen. Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die Grenze von 1m3 bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 9 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist zu dokumentieren. 1.4. Baustelleneinrichtung 1.4.1. Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen. 1.4.2. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 1.4.3. Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Die Standorte für folgende125 Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen: - Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane) - Mischeinrichtungen und Silos - Fördereinrichtungen und Aufzüge 1.4.4. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt wird. 1.4.5. Räume für die Nutzung als Tagesunterkünfte, werden vom AG nicht bereitgestellt. Die Bereitstellung und Ausstattung von Tagesunterkünften ist vom AN zu organisieren. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.4.6. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. 1.4.7. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Notwendige Beantragung und Aufstellung von entsprechenden Verkehrsschildern ist Sache des AN. 1.4.8. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sind grundsätzlich vom AN zu tragen. 1.5. Vorgaben zur Ausführung Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie die Vorleistung zu nehmen. LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR 1.5.1. Toleranzen Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202. 1.5.2 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Bedarf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren. 1.5.3 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle. 1.5.4 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben. 1.5.5 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich- besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, erfolgt die Vergütung gemäß DIN 18299 ff. 1.5.6. Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor der Ausführung. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis. 1.5.7. Arbeiten im Bestand, Baureparaturen Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 11 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mit zu teilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist das mit der Bauleitung abzustimmen. Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu Maschinen und Material zu verhindern. Anpflanzungen sind zu schützen. Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen. Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und nach Arbeitsschluss zu schließen. Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu beseitigen. 1.6 Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Preisinhalte, Preisbildung 1.6.1. Werden im Teil 3 -Ausführung- des Besonderen Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen nichts zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner bezüglich der Vergütung damit im Zusammenhang stehen der Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist. 1.6.2. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten: Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen, Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe, Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe. 1.6.3. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN18299 ff. (VOB/C). 1.6.4. Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sind Bestandteil der Preise. 1.6.5. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Erfüllungsgehilfen verursacht. 1.6.6. Für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Aufträge wird auf die Verordnung PRNR.1/72 über die Preise für Bauleistungen verwiesen, welche vorrangig gilt. Dabei ist der sachliche Geltungsbereich zu beachten. 1.6.7. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten: - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten - indirekt zurechenbare Kosten Vorgenannte Kostenbestandteile sind dem Grunde nach auch in den Einzelpreisen der Bauleistungen enthalten. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschließlich technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind. 1.6.8. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltendenUnfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen. 1.6.9. Materialpreise -sofern gefordert im Leistungsverzeichnis- gelten frei Baustelle abgeladen. 1.6.10.Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten. 1.6.11. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören: - Eignungsprüfungen - Eigenüberwachungsprüfungen - Fremdüberwachungsprüfungen - Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei. 1.6.12. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder -als Kopie- auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. 1.6.13. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 1.6.14. Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR Bau-Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen. Die Verordnung PRNr. 1/72 wird in ihrem Geltungsbereich davon nicht berührt. 1.7. Abrechnungshinweise 1.7.1. Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen für die einzelnen Gewerke (Besonderer Teil) oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN18299 ff. (VOB/C). 1.7.2 Zu beseitigende Bauteile, Bewuchs u. dgl. sowie im Zuge der Bauarbeitenn verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine technische Abnahme verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme. Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Bei Rohrmaterial hat der AN mindestens 14 Tage vor Beginn der Demontagearbeiten diese in Bauplänen aufzumessen und der Bauleitung vorzulegen, wird das Aufmass während oder nach der Ausführung der Demontageleistungen der Bauleitung übergeben, so behält sich die Bauleitung vor das Aufmass ggf. über Annahmen mittels Zeichnungen zu ermitteln. (gilt nicht für Strang und Fallleitungen) Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein Umrechnungsfaktor vereinbart werden. Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren: - Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt : 0,82 LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 14 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR - Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68 Sperrige Materialien, die die Bildung eines Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m3 Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für nicht direkt aufmessbare Abfälle. 1.7.3. Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich jedoch grundsätzlich bei Demontageleistungen, durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen. Das gilt im besonderem für die Nachweisführung von Kernbohrungen, diese sind in den Revisionszeichnungen fortlaufend nummeriert unter Angabe der Lage / Größe einzutragen. 1.7.4. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit der Positionsnummern auf einfache Weis egegeben sein. In den Wohnungen wurden In den Wohnungen wurden durch ein autorisiertes Maßnahmen vorgeschlagen Strangsanierung). alle Fußboden- und Wandbeläge alle Fußboden- und Wandbeläge Büro bewertet und entsprechende (Ausführung im Rahmen der Für das Objekt wurde auf eine orientierende Untersuchung der Bausubstanz auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Gebäuden ("Schadstoffgutachten") bisher verzichtet. Hier wird auf die Gutachten der baugleichen Häuser BBD 297 und 291 verwiesen. Dabei sind vor allem im Bereich der Rohrummantelung KMF-haltige Materialien (krebserzeugende Künstliche Mineralfasern) vorgefunden worden. Für den Umgang (Abbruch, Entsorgung, Arbeiten im Bereich der Schadstoffe etc.) sind die Richtlinien der TGRS 521 bzw. die Handlungsanleitungen der LAGetSi besonders zu berücksichtigen. Für genauere Informationen kann das Schadstoffgutachten im Büro KBA eingesehen werden. Die entsprechenden Abbruchpositionen im Leistungsverzeichnis, die sich auf die KMF-haltigen Schadstoffe beziehen,sind besonders zu beachten. Eine Untersuchung auf PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in den Wohnungen wurde nicht durchgeführt, da eine zerstörungsarme Probeabnahme in den genutzten Bereichen nicht möglich war. Möglicherweise befinden sich in den Bädern unterhalb der gefliesten Böden PAK-haltige Sperrschichten aus teerölhaltiger Vergussmasse oder Bahnen, die potentiell gesundheitsgefährdend sein können. Eine Beprobung von möglichen Sperrschichten in den gefliesten Bädern sollte kurzfristig vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Beim eventuellen Auffinden von PAK-haltigen Materialien sind die BGR 128 - LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 15 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR kontaminierte Bereiche, die LAGetSi-Handlungsanleitung und die Gefahrstoffverordnung 2004 zu berücksichtigen. Die Dächer der Gebäude BBD 297 und BBD 291 wurden beprobt. Die Ergebnisse waren negativ. Die entsprechenden Abbruchpositionen im Leistungsverzeichnis, die sich auf die PAK-haltigen Schadstoffe beziehen, sind besonders zu beachten. Alle Maßnahmen aus den genannten Richtlinien, Vorschriften etc. im Umgang mit den Schadstoffen sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Abrechnungshinweis Abrechnungshinweis Aufmaß und Abrechnung durch den Bieter haben nachvollziehbar zu erfolgen und sind wohnungsweise zu dokumentieren. Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufmaße für den Auftraggeber von wirtschaftlicher Bedeutung, hinsichtlich der Modernisierungsumlage sind. Die Aufmaße sind im Excelformat schriflich und digital zu übergeben. 06.01 Balkongeländer u. Sichtblenden 06.01.0001 Balkongeländer u. Handlauf Geländer aus feuerverzinktem Stahl bzw. V2A für Balkonbrüstungen wie folgt: Geländerpfosten aus Stahlrohrprofil für den Außenbereich, feuerververzinkt, mit aufgesetzten Rohrstücken. Befestigung der Rohrpfosten mittels Kopfplatte an den Unterseiten der auskragenden Balkonplatte, d.h. Pfosten doppelt um 90° abgewinkelt ; Pfostenabstand nach Statik ; je Pfosten 2 Laschen mit Langloch vorsehen für die Befestigung der Geländerverkleidung (siehe Folgeposition) Anprall-Last: 1,0 kN/m Stahl: feuerverzinkt Pfosten: ca. 21 / 2 / 1100 mm Kopfplatte: ca. 180 / 14 / 10 mm Füllstäbe - vertikale Vierkantstäbe 10/10 mm Achsabstand ca. 120mm, zwischen Ober- u. Untergurte aus Flachstahl, 50/10 mm, geschweißt, Achsabstand Untergurt / Obergurt ca. 800 mm Handlauf: Rundrohr V2A 42,4 / 2,6 mm, mit konisch zulaufenden Auflagern an den Geländerpfosten verschraubt (mit Hutmuttern), Krümmlinge als einheitlich gerundete Formstücke mit Rundrohreinsatz, Anschluss an geraden Handlauf mit leicht gefaster Pressfuge ; Kalkulationsansatz: an 44 Balkonen jeweils LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 16 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR 2 Krümmlinge, an 8 Balkonen 1 Krümmling Verschraubungen in V2A bzw. bei HV-Schrauben feuerverzinkt, mit Distanzhülsen zum Ausgleich von Maßtoleranzen Zum Leistungsumfang gehören je Balkon 4 Stück Blumenkastenhalter (für 2 Blumenkästen) passend zum System. incl. Werk- u. Montageplanung zur Freigabe durch den Architekten bzw. die Bauüberwachung incl. statischer Nachweis und Freigabe durch den zuständigen Prüfingenieur (der Aufwand für Prüfgebühren ist in den Einheitspreis einzukalkulieren) 320,40 06.01.0002 m Balkongeländer u. Handlauf Geländer aus feuerverzinktem Stahl bzw. V2A für Balkonbrüstungen (Absturzhöhe über 12m) wie folgt: Geländerpfosten aus Stahlrohrprofil für den Außenbereich, feuerververzinkt, mit aufgesetzten Rohrstücken. Befestigung der Rohrpfosten mittels Kopfplatte an den Unterseiten der auskragenden Balkonplatte, d.h. Pfosten doppelt um 90° abgewinkelt ; Pfostenabstand nach Statik ; je Pfosten 2 Laschen mit Langloch vorsehen für die Befestigung der Geländerverkleidung (siehe Folgeposition) Anprall-Last: 1,0 kN/m Stahl: feuerverzinkt Pfosten: ca. 21 / 2 / 1300 mm Kopfplatte: ca. 180 / 14 / 10 mm Füllstäbe - vertikale Vierkantstäbe 10/10 mm Achsabstand ca. 120mm, zwischen Ober- u. Untergurte aus Flachstahl, 50/10 mm, geschweißt, Achsabstand Untergurt / Obergurt ca. 800 mm Handlauf: Rundrohr V2A 42,4 / 2,6 mm, mit konisch zulaufenden Auflagern an den Geländerpfosten verschraubt (mit Hutmuttern), Krümmlinge als einheitlich gerundete Formstücke mit Rundrohreinsatz, Anschluss an geraden Handlauf mit leicht gefaster Pressfuge ; Kalkulationsansatz: an 44 Balkonen jeweils 2 Krümmlinge, an 8 Balkonen 1 Krümmling Verschraubungen in V2A bzw. bei HV-Schrauben feuerverzinkt, mit Distanzhülsen zum Ausgleich von Maßtoleranzen Zum Leistungsumfang gehören je Balkon 4 Stück Blumenkastenhalter (für 2 Blumenkästen) passend zum System. incl. Werk- u. Montageplanung zur Freigabe durch den Architekten bzw. die Bauüberwachung LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 17 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR incl. statischer Nachweis und Freigabe durch den zuständigen Prüfingenieur (der Aufwand für Prüfgebühren ist in den Einheitspreis einzukalkulieren) 320,40 06.01.0003 m Geländerverkleidung harzvergüteter Holzwerkstoff für Geländer h mind. 900mm Verkleidung der Balkongeländer wie folgt: Lieferung und fachgerechte Montage von Werkstoffplatten auf Basis thermohärtender Harze, homogen verstärkt mit Fasern auf Holzbasis und einer integrierten dekorativen Oberfläche aus pigmentierten Harzen, ausgehärtet mittels Elektronenstrahlen (EBC Verfahren). z.B. BALKO-TOP oder gleichwertiger Art Angeb. Fabrikat: ........... (vom Bieter einzutragen) 5 verschiedene Farbe nach Angabe des AG: Architekten: unifarben, beidseitig dekorativ Dekor: glatt Dicke: 8 mm Montage: Befestigungspunkte von außen auf Geländerpfosten Montage mittels in Plattenfarbe kopflackierten Blindnieten, die Platten sind zwängungsfrei einzubauen Plattenaufteilung gemäß Werkplan des AN, genaue Plattengröße nach Aufmaß vor Ort. Kalkulationsansatz: Plattenhöhe: ca. 800 mm Maximale Fugenbreite :10 mm 300,00 06.01.0004 m Geländerverkleidung harzvergüteter Holzwerkstoff für Geländer mit h mind. 110mm Verkleidung der Balkongeländer (Absturzhöhe über 12m) wie folgt: Lieferung und fachgerechte Montage von Werkstoffplatten auf Basis thermohärtender Harze, homogen verstärkt mit Fasern auf Holzbasis und einer integrierten dekorativen Oberfläche aus pigmentierten Harzen, ausgehärtet mittels Elektronenstrahlen (EBC Verfahren). z.B. Trespa Meteon oder Resoplan X-Line oder gleichwertiger Art LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Angeb. Fabrikat: ........... (vom Bieter einzutragen) Farbe gemäß Farbpalette des Herstellers / Angabe des Architekten: unifarben, beidseitig dekorativ Dicke: 8 mm Montage: Befestigungspunkte von außen auf Geländerpfosten Montage mittels in Plattenfarbe kopflackierten Blindnieten, die Platten sind zwängungsfrei einzubauen Plattenaufteilung gemäß Werkplan des AN, genaue Plattengröße nach Aufmaß vor Ort. Kalkulationsansatz: Plattenhöhe: ca. 1.000 mm Maximale Fugenbreite :10 mm 300,00 06.01.0005 m Seitliche Sichtblenden ohne Absturzfunktion als Acrylglas satiniert Seitliche Sichtblenden der Geländer ohne absturzsichernde Funktion wie folgt ausführen: Acrylglas satiniert, umlaufend in Alurahmen eingefasst Angeb. Fabrikat: ........... (vom Bieter einzutragen) Farbe gemäß Farbpalette des Herstellers / Angabe des Architekten: unifarben, beidseitig dekorativ Dicke: 10 mm Montage: Befestigungspunkte von außen auf Geländerpfosten sowie zusätzlich an der Unterseite der darüber liegenden Balkonplatte über Alu.Einfassleisten, die Platten sind zwängungsfrei einzubauen Kalkulationsansatz: Abmessung ca. 700 x 2200 mm Genaue Plattengröße nach Aufmaß vor Ort ! 136,00 Stck LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 06.01.0006 Vorhängeschlösser liefern Vorhängeschlösser liefern und im Baubüro, mit je zwei Schlüssel 20,00 Einheit Einheitspreis in EUR Stck Gesamtsumme: 19 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 01.09.2016 12.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 06.02 Stahlblechtüren 06.02.0001 T30-1, rdts, feuerhemmend, lichtes Rohbaumaß bis 1010 x 2135 mm Stahl-Feuerschutztür, T30-1 feuerhemmend , rdts Gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung geprüft nach DIN 4102 als Türelement T30-1 feuerhemmend sowie als Stahl-Rauchschutztür RS-1, geprüft nach DIN 18095 Einflügliges Türelement für Einbauöffnung in Stahlbeton Lichtes Rohbaumaß: 885 - 1010 x 2010 - 2135 mm Die vorhandenen Öffnungsmaße sind vor Bestellung beim Hersteller vor Ort aufzumessen! Türblatt verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9002 (Grauweiß), 52mm dick, Blechdicke 1mm, doppelwandig, 3-seitig gefälzt, Dünnfalz, 3 Sicherungszapfen, Aussteifung mit Flachstahl, Isolierung mit Mineralfaserplatten Sonderausstattung: absenkbare Bodendichtung im Türblatt Zarge: Umfassungszarge mit 3-seitiger Dichtung, Blechdicke 2mm, Montage als verdeckte Schraub- bzw. Dübelmontage. Ausführung mit Brandschutzleisten. Verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9002 (Grauweiß) Wandstärke: 150 bis 260 mm Beschläge: Drückergarnitur gemäß Anforderung nach DIN 18273, Ausführung in Leichtmetall, Drücker festdrehbar gelagert, z.B. FSB 1016 (DIN EN 179) oder gleichwertiges Fabrikat Einsteckschloss mit Wechsel gemäß DIN 18251, Teil 1, Klasse 4 (Behördenschloss), vorgerüstet für Einbau eines Profilzylinders Bänder: 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager Schließmittel: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 und Öffnungsbegrenzer Das Türelement ist als fix und fertiges Element zu liefern u. zu montieren gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung, d.h. incl. Vergießen / Vermörtelung bzw. Ausstopfen der Türzarge. Angeb. Fabrikat: .............. (vom Bieter einzutragen) incl. Abbruch u. Entsorgung der Bestandstür incl. erforderlicher Beiputz- u. Spachtelarbeiten LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 21 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR u. Beseitigung von Putz- oder Mauerausbrüchen bei den Demontage- / Montagearbeiten, 20,00 06.02.0002 St T30- Tür feuerhemmend, lichtes Rohbaumaß bis 2010 x 2135mm Stahl-Feuerschutztür, T30-1 feuerhemmend, Gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung geprüft nach DIN 4102 als Türelement T30-1 feuerhemmend, Einflügliges Türelement für Einbauöffnung in Stahlbeton u. Mauerwerk Lichtes Rohbaumaß: 885 - 1010 x 2010 - 2135 mm Die vorhandenen Öffnungsmaße sind vor Bestellung beim Hersteller vor Ort aufzumessen! Anschlagart: DIN links bzw. DIN rechts, entsprechend Planung Türblatt verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9002 (Grauweiß), 52 mm dick, Blechdicke 1mm, doppelwandig, 3-seitig gefälzt, Dünnfalz, 3 Sicherungszapfen, Aussteifung mit Flachstahl, Isolierung mit Mineralfaserplatten Zarge: Eckzarge mit 3-seitiger Dichtung, Blechdicke 2mm, Montage als verdeckte Schraub- bzw. Dübelmontage. Ausführung mit Brandschutzleisten. Verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) ähnlich RAL 9002 (Grauweiß) Wandstärke: bis 150 mm Mauerwerk Beschläge: Drückergarnitur gemäß Anforderung nach DIN 18273, Ausführung in Leichtmetall, Drücker festdrehbar gelagert, z.B. FSB 1016 (DIN EN 179) oder gleichwertiges Fabrikat Einsteckschloss mit Wechsel gemäß DIN 18251, Teil 1, Klasse 4 (Behördenschloss),vorgerüstet für Einbau eines Profilzylinders, Bänder: 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager Schließmittel: Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 und Öffnungsbegrenzer Das Türelement ist als fix und fertiges Element zu liefern u. zu montieren gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung, d.h. incl. Vermörtelung bzw. Ausstopfen der Türzarge Angeb. Fabrikat: .............. (vom Bieter einzutragen) LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Einbauort: Kellergeschoss, Dachgeschoß incl. Abbruch u. Entsorgung der Bestandstür incl. erforderlicher Beiputz- u. Spachtelarbeiten u. Beseitigung von Putz- oder Mauerausbrüchen bei den Demontage- / Montagearbeiten, 5,00 06.02.0003 St Zulage zur Demontage Zulage zur Demontage der Bestandstür Türblatt mit asbesthaltiger Dämmeinlage fachgerecht gem. TRGS 519 ausbauen und entsorgen 20,00 St Gesamtsumme: 22 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 06.03 Briefkastenanlagen Einheitspreis in EUR Zur Leistung gehört auch die aktenkundige Verteilung Zur Leistung gehört auch die aktenkundige Verteilung der neuen Briefkastenschlüssel an die Mieter. 06.03.0001 Hausbriefkastenanlage, 32 WE, freistehend Hausbriefkasten (HBK) für 32 Wohneinheiten als freistehende Briefkastenanlage, incl. Verkleidungsgestell u. Fundamentierung, aus korrosionsgeschütztem Stahl, pulverbeschichtet in RAL 9007, graualuminium Fronteinwurf mit Alu-Profil-Einwurfklappe Material : Stahlblech, feuerverzinkt Farbe: RAL 9007, graualuminium Frontplatte: Alu mit Rundprofil-Abschlussrahmen RAL 9007 graualuminium Einwurf : Format C4, 265/33 mm, Gr. 2 Größe: 370 / 110 / 270 mm Planfabrikat: RENZ Modellgruppe 13 oder gleichwertiger Art incl. Zylinderschloss mit 2 Schlüsseln sowie Kunststoff-Namensschild Im Preis enthalten ist die Beschriftung der Namensschilder gemäß der aktuellen Mieterlisten. Angeb. Fabrikat: ........... (vom Bieter einzutragen) 2,00 06.03.0002 Stck Hausbriefkastenanlage, 24 WE, freistehend Hausbriefkasten (HBK) für 24 Wohneinheiten als freistehende Briefkastenanlage, incl. Verkleidungsgestell u. Fundamentierung, aus korrosionsgeschütztem Stahl, pulverbeschichtet in RAL 9007, graualuminium Fronteinwurf mit Alu-Profil-Einwurfklappe Material : Stahlblech, feuerverzinkt Farbe: RAL 9007, graualuminium Frontplatte: Alu mit Rundprofil-Abschlussrahmen RAL 9007 graualuminium Einwurf : Format C4, 265/33 mm, Gr. 2 Größe: 370 / 110 / 270 mm Planfabrikat: RENZ Modellgruppe 13 oder gleichwertiger Art incl. Zylinderschloss mit 2 Schlüsseln sowie Kunststoff-Namensschild 23 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Im Preis enthalten ist die Beschriftung der Namensschilder gemäß der aktuellen Mieterlisten. Angeb. Fabrikat: ........... (vom Bieter einzutragen) 2,00 Stck Gesamtsumme: 24 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 06.04 Absturzsicherung 06.04.0001 Reparatur der Dachausstiegstür Vorhandene Dachausstiegstür reparieren: Roststellen fachgerecht bearbeiten und mit einem dauerhaften Rostschutz versehen. Tür gang- und schließbar machen, vorhandene Drückergarnitür ersetzen. Geländer und Geländerbefestigungsstellen auf Rostschäden untersuchen und gegebenfalls verrostete Schweißstellen neu befestigen. Abmessungen derAusstiegstür: ca. 0,80 x 1,40m 1,00 Stck Gesamtsumme: 25 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 06.05 Stundensätze 06.05.0001 Stundensatz Facharbeiter, Metallbauarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter 1,00 06.05.0002 Einheit Einheitspreis in EUR Std Stundensatz Helfer, Metallbauarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer 1,00 Std Gesamtsumme: 26 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Metallbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 06 Metallbauarbeiten 06.01 Balkongeländer u. Sichtblenden 06.02 Stahlblechtüren 06.03 Briefkastenanlagen 06.04 Absturzsicherung 06.05 Stundensätze Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 27 01.09.2016 12.08.2016 Gesamtbetrag in EUR Stand: 04.08.2016 Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Eignungleihe) Objekt: ________________________________________________________________________________ Vergabenummer: ________________________________________________________________________________ A. Allgemeine Angaben Auftraggeber des Unterauftragnehmers: ______________________________________________________________ Name des Unterauftragnehmers: ______________________________________________________________ Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): ______________________________________________________________ Unternehmensinhaber: ______________________________________________________________ (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) Leistungsumfang: ______________________________________________________________ Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird, verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind. Ort, Datum ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Name Funktion Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) B. Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________ beim Amtsgericht _________________________________________________________________________ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt. Handwerk Ich gehöre/Wir gehören zu: Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________ Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________ II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren Jahr Gesamtumsatz in EUR netto Umsatz für vergleichbare Leistungen in EUR netto _____________________________ _______________________________________ _____________________________ _______________________________________ _____________________________ _______________________________________ 2013 2014 2015 2 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit Referenzen Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind 1. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ 2. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ 3. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ 3 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) Angabe der technischen Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt Art der Ausbildung, Berufliche Qualifikation des Personals wie z.B. Angabe der handwerklichen Ausbildung Durchschnittliche Anzahl der Berufsjahre Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ______________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ Studien- und Ausbildungsnachweise Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden 4 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) Anzahl der Beschäftigten Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal abgeschlossenes Kalenderjahr Mitarbeiter gesamt Angestellte gewerbliche Mitarbeiter ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ 2013 2014 2015 Technische Ausstattung Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt 5 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: 6 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. 7 Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe) Stand: 04.08.2016 Bewerberbogen – Bauleistungen Leistungsort: Art der Leistung: Vergabenummer: Haberlandweg 1, 3, 5, 7 Metallbauarbeiten ÖA 1774-08-2016 Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auszufüllen! Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen) Einzelbewerber Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt Allgemeine Hinweise Für den Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers ist ausschließlich dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt ist: A. B. C. Allgemeine Angaben Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen V. Sonstiges Ausführungs- und Vertragsbedingungen Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen jederzeit während des Vergabeverfahrens anzufordern. Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ort, Datum ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Name Funktion Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) A. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: ______________________________________________________________ Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): ______________________________________________________________ Jahr der Unternehmensgründung: ______________________________________________________________ Rechtsform: ______________________________________________________________ Unternehmensinhaber: ______________________________________________________________ (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) Eintragungsort: ______________________________________________________________ Bewerbergemeinschaft: ☐ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Mitgliedes/r liegen bei ☐ nein Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern: Ich/Wir beabsichtige(n), mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder eines Dritten zu bedienen. ☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Eignungsleihe) des/der Unterauftragnehmer(s)/Dritten liegen bei ☐ nein Unterauftragnehmer: Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zu bedienen. ☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Unterauftragnehmer) des/der Unterauftragnehmer(s) und die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer liegen bei ☐ nein Ansprechpartner/in für das laufende Vergabeverfahren: Frau/Herr: _______________________________________________ Tel: _______________________________________________ Fax: _______________________________________________ Email: _______________________________________________ Frau/Herr: _______________________________________________ Tel: _______________________________________________ Fax: _______________________________________________ Email: _______________________________________________ Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung: Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 2 B. Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________ beim Amtsgericht _________________________________________________________________________ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt. Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie Ich gehöre/Wir gehören zum Handel Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen Sonstiges 2. Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________ Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________ II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von _______________ EUR und/oder eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von ________________________ EUR vor. Sofern die aktuelle Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht den Anforderungen gemäß Bekanntmachung entspricht, bestätige(n) ich/wir hiermit, dass im Auftragsfall die vorhandene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird. 2. Angaben zum Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren: Jahr Gesamtumsatz in EUR netto Umsatz für vergleichbare Leistungen in EUR netto _____________________________ _______________________________________ _____________________________ _______________________________________ _____________________________ _______________________________________ 2013 2014 2015 Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 3 III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit 1. Angaben zu Referenzen Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind: 1. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ 2. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ 3. Referenz Einsatzort: ______________________________________________________________ Auftraggeber: ______________________________________________________________ Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): ______________________________________________________________ Leistungsbeginn & Laufzeit: ______________________________________________________________ Auftragsvolumen in EUR netto: ______________________________________________________________ Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 4 2. Angaben der technischen Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt: Art der Ausbildung, berufliche Qualifikation des Personals, wie z. B. Angabe der handwerklichen Ausbildung Durchschnittliche Anzahl der Berufsjahre Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ______________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ __________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ ______________________________ 3. Angaben der technischen Ausrüstung Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten: Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 5 4. Anzahl der Beschäftigten Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal: abgeschlossenes Kalenderjahr Mitarbeiter gesamt Angestellte gewerbliche Mitarbeiter ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ ______________ davon: ___________________ davon: ____________________ 2013 2014 2015 5. Angaben der technischen Ausstattung Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt 6. Angaben zu Unterauftragnehmer Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Erklärung Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Leistungen, für die ich mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden. Unterauftragnehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Unterauftragnehmer beauftragen. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie deren Eignungsnachweise und einen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden. Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen:. Leistung an Firma (Name, Adresse): _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) _____________________________________________ 6 IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 1. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2. Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift Name: Vornamen: Geburtsname: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsname: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsname: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 7 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. V. Sonstiges 1. Erklärung Urkalkulation Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden. Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 8 C. Vertragsbedingungen 1. Erklärung Frauenförderung Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG 1) Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: Beschäftigtenzahl1) I. Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen 10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 9 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: ______________________________________________________________________________________________ Begründung: ______________________________________________________________________________________________ (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 10 2. Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen 1. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns: 1.1. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns MiLoG) zu entlohnen; Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind; 1.2. die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind; 1.3. das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Ar beitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einzuhalten; 1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten Beschäf tigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung gem. Ziffer 1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen; 1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben; das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen; 1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und Sozi alversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen Behörden zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten; 1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben; 1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer Unter auftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und weiterer eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen. 2. Ich/Wir bevollmächtige(n) Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1b) genannten Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber auf entsprechende Anforderung aus. 3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1 a) und 1 b) berechtigen den Auftraggeber, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 11 3. Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz 1. zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein zuhalten, 1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, 1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, 1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt. 2. zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, 2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen, 2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. 3. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). 4. Vertragsstrafen, Kündigungsrechte Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. C.1, 2 und 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 12 Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. 5. Kontrollrechte Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 6. Bevorzugte Vergabe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 13 4. Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB-ILO) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rezu Kollektiv verhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten muss zu Kontrollzwecken Einblick in die Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Regelungen der ILO-Kernarbeitsnormen gewährt werden. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 14 5. Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten. 3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden. 4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich verpflichtet wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. 5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungsoder sonstige Rechte hergeleitet werden. 6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus. 6. Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 5 und 11 Bundesdatenschutzgesetz Benennung übergebener Daten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen werden. Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG. Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG verarbeiten und nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der Anlage zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz, Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 15 Zweckbindung Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen, Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich gestattet hat. Kontrollrecht des Auftraggebers Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung. Schadenersatz und Sonstiges Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben unberührt. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 16 7. Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“. 1. 1.1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Beginn der Ausführung* Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan 1.2 Folgende Einzelfristen sind als Vertragsfristen vereinbart: Der AN ist verpflichtet, erkennbare Terminverschiebung im Bauablauf umgehend gegenüber dem Auftraggeber zu melden. Die Vertragsparteien werden kurzfristig eine diesbezügliche vertragliche Regelung treffen.. 2. 2.1. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9) Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 2.1. Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.2. Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche Aufwendungen abgegolten. 3. Geforderte Kautionen und Sicherheiten 3.1. Vertragserfüllungssicherheit Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu übergeben. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß den Vergabeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu übergeben. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens sechs Wochen vor Baubeginn durch den Auftragnehmer zu übergeben. 3.2. Mängelansprüchesicherheit Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für Mängelansprüche eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme zu übergeben. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt). Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der Sicherheiten nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt. 3.3. Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto nicht verpflichtet. 3.4. § 648 BGB wird abgedungen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 17 3.5. Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist. 3.6. Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz vorzulegen. Ohne deren Vorlage werden Rechnungen des AN nicht fällig. 4. Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B) 4.1. Allgemeines 4.1.1. Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, in der Regel durch den im Zuschlag benannten Planer. 4.1.2. Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. 4.1.3. Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. In der Rechnung sind anzugeben: - Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme - Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. 4.1.4. Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. 4.1.5. Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 4.1.6. Die Rechnungsanschrift wird mit dem Zuschlag mitgeteilt. 4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung 4.2.1. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. 4.2.2. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.2.3. Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. 4.3. Schlussrechnungen 4.3.1. Erst nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen. 4.3.2. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. 4.3.3. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.4. Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 18 4.5. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. 4.6. Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) 4.6.1. Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage. 4.6.2. Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. 5. Projekt- und Zeichnungsunterlagen Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor Baubeginn übergeben und ebenso Vertragsbestandteil 6. Bauüberwachung und verantwortlicher Bauleiter gemäß BauO Bln Sofern die Bauüberwachung nicht vom Auftraggeber wahrgenommen wird, sondern ein Architekt/Fachplaner beauftragt ist, so ist dieser ermächtigt, das vertragliche Weisungsrecht des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben und für den Auftraggeber entsprechende Erklärungen wie Mahnungen, Rügen, Fristsetzungen, und zwar auch mit der Ankündigung der Teil- oder Gesamtauftragskündigung, sowie die Schlusszahlungserklärung abzugeben. Der Architekt ist insbesondere berechtigt, dem Auftragnehmer Weisungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B zu erteilen. Der Fachbauleiter wird, sofern erforderlich, vom Auftragnehmer gestellt. Die Ansprechpartner werden mit Zuschlagerteilung benannt. 7. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 19 8. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1. Leistungsumfang Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden. 2. Preise, Preisermittlungen 2.1. Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.2. Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen. 2.3. Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt. 2.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten. 2.5. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen (Urkalkulation UK) verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen. 3. Geänderte und zusätzliche Leistungen/Stundenlohn 3.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen. 3.2. Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht. Der AG kann auch Anordnungen zu Bauumständen, insbesondere zu bauzeitlichen Aspekten erteilen. Der Auftragnehmer hat diese zu befolgen, es sei denn, die Umsetzung ist für den Auftragnehmer nicht zumutbar. 3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den AG angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird. 3.4. Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe. 3.5. Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der Urkalkulation zu benennen. 3.6. Stundenlohnleistungen Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten: • detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten; • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft; • Art und Anzahl des eingesetzten Materials. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 20 Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftraggeber erbrachten Leistungen umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den AG. 4. Ausführung, Pflichten des Auftragnehmer 4.1. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen. 4.2. Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung. 4.3. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 4.4. Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu beantragen. 4.5. Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen. 4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen, teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt. Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich. 4.7. Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben. Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs. 4.8. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren. 4.9. Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. 4.10. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will. Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin. Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner Terminplanung zu berücksichtigen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 21 4.11. Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren gesichert ist. 4.12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. 4.13. Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 4.14. Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht nach § 7 VOB/B. 4.15. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 4.16. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können. 4.17. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt. 4.18. Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren. Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen. 4.19. Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 4.20. Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen. 5. Baubeginn, Ausführungsfristen 5.1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen. 5.2. Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen. 5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren. 6. Unterauftragnehmer 6.1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 22 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen. 6.2. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig und leistungsfähig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2. Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die Unterauftragnehmer eingehalten werden. Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt. 6.3. Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden. 6.4. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7. Vertragsstrafe 7.1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Nettoauftragssumme für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. 7.2. Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen oder verändern die Parteien vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen durch ergänzende Vereinbarungen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine entsprechend, ohne dass dies gesondert geregelt sein müsste. 7.3. Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. 7.4. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7.5. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. 8. Kündigung 8.1. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn • das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers; • der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt; • der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt. Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5. 8.2. Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden sein. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 23 8.3. Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt. 8.4. Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. 9. Abnahme 9.1. Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Erklärung von Teilabnahmen. 9.2. Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten. 9.3. Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen: • Entwurf für Wartungsverträge, • Gebrauchsanweisungen, • Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt, • Regel- und Strangschemata, • Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe, Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben: • Vollständige Dokumentationsunterlagen, • Bestandspläne, • gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung, 10. Mängelansprüche 10.1. Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungs-; und Fassadenarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B. 10.2. Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen, dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht. Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen. 11. Rechnungen und Zahlungen 11.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut. Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise. 11.2. Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 24 11.3. Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen. 11.4. Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. 11.5. Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. 11.6. Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen. 11.7. Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig. 12. Abwendungsbefugnis 12.1. Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat. 12.2. Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung. 12.3. Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB entsprechende Anwendung. 13. Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise 13.1. Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. 13.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 13.3. Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen MindestlohnTarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKA-BAU abzufordern. Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 25 13.4. Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet. 14. Versicherungen 14.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen. 14.2. Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für • Neubaumaßnahmen, • Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, • Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und • Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der Baukosten. Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall. 15. Schlussbestimmungen 15.1. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt. 15.2. Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 15.3. Gerichtsstand ist Berlin. 15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB) 26 Stand: 04.08.2016 Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Unterauftragnehmer) Objekt: ________________________________________________________________________________ Vergabenummer: ________________________________________________________________________________ A. Allgemeine Angaben Auftraggeber des Unterauftragnehmers: ______________________________________________________________ Name des Unterauftragnehmers: ______________________________________________________________ Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): ______________________________________________________________ Unternehmensinhaber: ______________________________________________________________ (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) Leistungsumfang: ______________________________________________________________ Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird, verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind. Ort, Datum ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Name Funktion Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer) B. Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________ beim Amtsgericht _________________________________________________________________________ Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt. Handwerk Ich gehöre/Wir gehören zu: Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________ Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________ II. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer) 2 Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: _______________________ _______________________ _______________________ ________________ Geburtsort: ____________________________________________________________________ Funktion in der Firma: ____________________________________________________________________ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer) 3 Bieterg gemeinscchaftserklärung Leistun ngsumfang: Vergabe enummer: Die Biete ergemeinsch haft erklärt, dass - im m Fall der Zuschlagsert Z teilung auf ihr Angebott/Auftragserteilung eine Arbeitsgem meinschaft ge ebildet wird, - de er bevollmäcchtigte Vertre eter und 1. M Mitglied der Bietergemeins schaft ist: - die e Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mittgliedern bes steht: 2. Mitglie ed 3. Mitglie ed 4. Mitglie ed 5. Mitglie ed (Anzuge eben ist jeweils die vollstä ändige Firma a und Adress se) - de er bevollmäcchtigte Vertrreter die Mittglieder geg genüber dem m Auftraggebber rechtsve erbindlich ve ertritt und sicch die Vollma acht auch au uf die Bietere erklärungen des d Teilnahm meantrages und u eines An ngebotes bezzieht, - alle Mitglieder als Gesamts schuldner ha aften. ergemeinsc chaftsmitglie eder Stempel/Unterschriift aller Biete el Stempe Untersch hrift Stempe el Untersch hrift Stempe el Untersch hrift Stempe el Untersch hrift Bietergeme einschaftserklärrungen_160802 2.docx Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM Zukünftig nur noch Vergabeverfahren digitale Angebotsabgabe bei EU-weiten Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich. Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot eingereicht wurde. In Kürze werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote zugelassen. Soweit ein digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines Angebotes in Papierform selbstverständlich zulässig. Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden. Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind: Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des Trustcenters) Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im Bietertool "ava-Sign" Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig zurückgezogen oder verändert werden) Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich. Technische und organisatorische Voraussetzungen: 1. 2. Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren. (www.vergabeplattform.berlin.de) Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur. Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links: - http://www.d-trust.de/ http://www.s-trust.de/ Stand: 12/2015 Integritätsvereinbarung Objekt: Leistungsumfang: Vergabe-Nr.: zwischen der Haberlandweg 1, 3, 5, 7, Metallbauarbeiten ÖA 1774-08-2016 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH vertreten durch die Geschäftsführung Dircksenstraße 38, 10178 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und - im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt – Präambel Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages. 1 Verpflichtungen des AG 1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. 1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. 2 Verpflichtungen des Bieters / AN 2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. 5. Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm Vorteile verschaffen. 2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. −1− Integritätsvereinbarung 2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre 3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. 3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. 3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. 4 Schadensersatz 4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. 4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. 4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. 5 Frühere Verfehlungen 5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. 5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. 6 Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer 6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen. 6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. 7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. 8 Sonstige Bestimmungen 8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind. 8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG. 8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. 8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. 8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. - 2 - Stand: 17.05.2016 Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Auftragnehmer: Unterauftragnehmer: Leistungsumfang: Maßnahme/Objekt: Vergabenummer: Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A oder an Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B ist die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 Rammen, BGV D 16 -Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den MindestentgeltRegelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir (Unterauftragnehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischen Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx Stand: 17.05.2016 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Unterauftragnehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. 2. Ergänzung der Besonderen Vergabegesetz (BAVG) Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Auftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Unterauftragnehmer ausgeschlossen werden. anerkannt: anerkannt: _____________________________________ (Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift Auftragnehmer) _____________________________________ (Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift Unterauftragnehmer) Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx Stand: 31.05.2016 Verwe endungsve erbote und Verwendu ungsbesch hränkungen n von Bausstoffen Bei der V Vergabe von BauB und Diens stleistungen so ollen nur Mate erialien vorges sehen bzw. veerwendet werd den, die nach h den Vors schriften des s europäische en Gemeinsc chaftsrechts oder o des deu utschen Rech hts hinsichtlich h Gewinnung,, Transportt, Verarbeitun ng, Funktion und u Entsorgu ng eine hohe e Gesundheits s- und Umweeltverträglichke eit aufweisen.. Baustoffe e sollen stofflicch oder energe etisch verwerttbar sein. Die nachffolgenden Pro odukte dürfen weder für Bau uteile und Bau unebenprodukte, z.B. Schaltttafeln aus Tropenho olz, noch als Bauhilfssto offe, Verpackkungsmaterial oder Rein nigungsmittel verwendet werden. Derr Anwendu ungsbereich errstreckt sich sowohl auf Hocchbau- als auc ch auf Tiefbau umaßnahmen.. Dies gilt ffür a asbesthaltige Baustoffe, Farbmittel auff Schwermetallbasis, Holz und Holzzprodukte, die e nicht nachwe eislich aus leg galer und nach hhaltiger Walddbewirtschaftu ung stammen.. Der Nachweiss ist vom Bie eter durch Vo orlage eines Zertifikats Z von n FSC oder ddurch einen gleichwertigen g n Nachweis in Form F eines ve ergleichbaren Zertifikats ode er durch Einze elnachweise zzu erbringen. Vergleichbare V e Z Zertifikate ode er Einzelnachw weise sind an nzuerkennen, wenn w vom Bie eter nachgewieesen wird, da ass die für dass jjeweilige Herkkunftsland gelttenden Kriterie en des FSC erfüllt werden. B Baustoffe, so ofern keine Verpflichtung gserklärung des d Herstelle ers darüber vorliegt, das ss sie keine e tteilhalogeniertte Fluorchlork kohlenwassersstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlen-w wasserstoffe enthalten e oderr u unter Verwend dung dieser Stoffe S hergeste ellt wurden, Holzschutzmitttel, deren Wirkstoff/e W nich ht im Anhang g I / IA der Richtlinie 98/88/EG für die Produktart 8 ((Holzschutzmittel) aufgenom mmen worden n sind, V Vor-Ort verarbeitete Besch hichtungen vo n nicht minerralischen Oberflächen, Korrrosionsschutz z, Dichtungen,, Kleber und Versiegelung K gen, die ein nen VOC (v volatile organ nic com-pounnds/ flüchtige e organische e V Verbindungen n)-Gehalt überr 3 Prozent de es eingebauten n Produkts nach 2004/42/EG G aufweisen, u unbeschichtette und bes schichtete Ho olzwerkstoffplatten, sofern n deren Auusgleichskonzentration fürr Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum P überrschreitet, Bauteile aus PVC (Polyvin B nylchlorid), wiie Fensterpro ofile, Rollläden n, Türen, Dacch- und Dichtungsbahnen,, Rohre, Kabellkanäle, Kabe el, sofern die e blei- und cadmiumfreie c Stabilisierungg des Neuma aterials durch h Herstellererklä ärung nicht be elegt ist, die B auteile zur Ko ontrolle der geforderten Proddukteigenscha aften nicht mitt e einer Kennze eichnung verrsehen sind und keine Verpflichtungserklärung ddes Herstelle ers bzw. derr b betreffenden Branche B zur R Rücknahme vorliegt. haffung folgen nder Produkte ist ebenfalls u unzulässig: Die Besch Produkte, deren Transporrtverpackunge en aus Karton n nicht mindestens 80 Prrozent (Mass se) recyceltess alten. Material entha cchlorhaltige Reiniger R sowie Spülkastenzu usätze und Lufterfrischer Bei Nichtb beachtung sin nd die widerrechtlich eingeb bauten Bausto offe und Materialien auf Kossten des Auftra agnehmers zu u beseitigen n, umweltgere echt zu entso orgen oder e inem umweltg gerechten Re ecyclingverfahrren zuzuführe en und durch h Baustoffe e und Materiallien zu ersetze en, die nicht u unter diese Ve erwendungsve erbote und –bbeschränkungen fallen. Derr Auftragge eber behält sicch vor, Ansprü üche auf Ersattz des etwa en ntstehenden weiteren w Schaddens geltend zu machen. s- und Instan ndsetzungsarrbeiten in asb bestbelasteten Bauwerken n Abbruch-, Sanierungs Mit der S Sanierung asbe esthaltiger Ma aterialien könn nen nur Firme en beauftragt werden, w die m mit den Arbeite en, den dabeii auftretend den Gefahren n- und Schutzm maßnahmen vvertraut sind und u über die erforderlichen e n Geräte und Ausrüstungen A n verfügen.. Sie müsssen technisc ch und perrsonell in der d Lage sein, s unter strikter Einh haltung allerr Sicherheiitsvorkehrunge en eine zügige Erledigung g des Sanierungsauftrage es zu gewährrleisten und dieses durch h erfolgreicche Sanierung an anderen Gebäuden G nacchgewiesen ha aben. anerkannt: a ____________ _ _______________________ ______ (O Ort, Datum, Firmenstempel , Unterschrift)) ahme am elekktronischen Ve ergabeverfahre en ersetzt die elektronische e Signatur die händische Un nterschrift. Bei Teilna Verwendun ngsverbote 1 Bestand Abriss Neubau WDVS : EPS 16 cm, WLG 035, Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035, StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022 Baustoffkl.: A1 (DIN 4102) Brandschutzverlkeidung 4 cm Index : Datum : N Zeile 4 dweg Haberlan 5 1 3 Zeile 10 Zeile 5 7 Zeile 5 Lageplan Auftraggeber : Anschluss Haberlandweg 3 Projekt : Haberlandweg 1, 3, 5, 7 Sanierung und Modernisierung Zeile 5 Planung : Grundriss Obergeschoss Haberlandweg 1 Index : Zeichnungs-Nr. : 12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-001Datum : 1:100 02.12.2015 Auftr.- Nr. : Bearb. / Gruppe : A / tz 12017.1357 Format : A2 Bestand Abriss Neubau WDVS : EPS 16 cm, WLG 035, Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035, StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022 Baustoffkl.: A1 (DIN 4102) Brandschutzverlkeidung 4 cm Index : Datum : N dweg Haberlan 1 3 5 Zeile 5 7 Zeile 5 Zeile 10 Anschluss Haberlandweg 1 Zeile 4 Lageplan Auftraggeber : Projekt : Haberlandweg 1, 3, 5, 7 Sanierung und Modernisierung Zeile 5 Planung : Grundriss Obergeschoss Haberlandweg 3, 5, 7 Index : Zeichnungs-Nr. : 12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-002Datum : 1:100 02.12.2015 Auftr.- Nr. : Bearb. / Gruppe : A / tz 12017.1357 Format : 970x420 kba Architekten und Ingenieure GmbH Rudower Chaussee 12B 12489 Berlin Nr. 1 BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7 Vorgangsname Dauer Anfang Sanierung Haberlandweg 1, 3, 5, 7 279 Tage Mi 01.03.17 Fr 06.04.18 279 Tage Mi 01.03.17 Fr 06.04.18 10 Tage Mi 01.03.17 Di 14.03.17 192 Tage Mi 15.03.17 Fr 15.12.17 2 Baubeginn 3 Herstellen der Baustelleneinrichtung 4 Fassadenarbeiten Kellergeschoß Ende 5 Schachtarbeiten für Sockeldämmung, Mauerwerk säubern 10 Tage Mo 20.03.17 Fr 31.03.17 6 Abdichtung Sockelbereich, Perimeterdämmung und Armierung herstellen, Arbeitsraum verfüllen Gerüstaufbau 15 Tage Mo 03.04.17 Di 25.04.17 7 33 Tage Do 13.04.17 Fr 02.06.17 8 Gerüstaufbau HBLW 1 incl. Aufzug 15 Tage Do 13.04.17 Mo 08.05.17 9 Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Eingangsseite, incl. Aufzug 15 Tage Di 09.05.17 Di 30.05.17 10 Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Hofseite, incl. Aufzug 15 Tage Di 09.05.17 Di 30.05.17 11 Treppenturm HBLW 7 Hofseite 4 Tage Di 30.05.17 Fr 02.06.17 143 Tage Fr 12.05.17 Fr 01.12.17 60 Tage Fr 12.05.17 Mo 07.08.17 Fr 10.11.17 12 Dach 13 Abbruch Dach + Demontage Fallrohre 14 Erneuerung Dach 113 Tage Di 06.06.17 15 Erneuerung Dach HBLW 1 29 Tage Di 06.06.17 Fr 14.07.17 16 Erneuerung Dach HBLW 3, 5 41 Tage Do 27.07.17 Do 21.09.17 Erneuerung HBLW 7 20 Tage Mo 16.10.17 Fr 10.11.17 40 Tage Fr 22.09.17 Fr 17.11.17 17 18 19 20 21 Klempnerarbeiten inkl. Fallrohre Restleistungen Balkone Abbruch Balkonbrüstungen und Estrich (136 St.) 14 Tage Di 14.11.17 Fr 01.12.17 107 Tage Di 09.05.17 Mo 09.10.17 46 Tage Di 09.05.17 Do 13.07.17 22 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 10 Tage Di 09.05.17 Mo 22.05.17 23 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 10 Tage Mi 31.05.17 Mi 14.06.17 24 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 7 Tage Do 15.06.17 Fr 23.06.17 25 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 7 Tage Mo 26.06.17 Di 04.07.17 26 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 7 Tage Mi 05.07.17 Do 13.07.17 Fr 14.07.17 27 Aufmass Unterkonstruktion 37 Tage Di 23.05.17 28 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 1 Tag Di 23.05.17 Di 23.05.17 29 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 1 Tag Do 15.06.17 Do 15.06.17 30 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 1 Tag Mo 26.06.17 Mo 26.06.17 31 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 1 Tag Mi 05.07.17 Mi 05.07.17 32 33 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite Kosmetik Stirnseiten und Rohbodenplatten 1 Tag Fr 14.07.17 Fr 14.07.17 50 Tage Di 16.05.17 Mi 26.07.17 34 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 14 Tage Di 16.05.17 Di 06.06.17 35 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 14 Tage Di 13.06.17 Fr 30.06.17 36 HBLW 3, (3 x 8 Balkone) Hofseite 10 Tage Mo 26.06.17 Fr 07.07.17 37 HBLW 5, 7 (6 x 8 Balkone) Hofseite 16 Tage Mi 05.07.17 Mi 26.07.17 38 Lieferung und Montage Unterkonstruktion 40 Tage Fr 23.06.17 Do 17.08.17 39 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 5 Tage Fr 23.06.17 Do 29.06.17 40 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 5 Tage Fr 14.07.17 Do 20.07.17 41 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 4 Tage Di 25.07.17 Fr 28.07.17 42 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 4 Tage Do 03.08.17 Di 08.08.17 43 44 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite Wärmedämmung und Estrich neu 4 Tage Mo 14.08.17 Do 17.08.17 50 Tage Fr 30.06.17 Do 07.09.17 45 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 18 Tage Fr 30.06.17 Di 25.07.17 46 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 18 Tage Fr 21.07.17 Di 15.08.17 47 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 15 Tage Mo 31.07.17 Fr 18.08.17 48 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 15 Tage Mi 09.08.17 Di 29.08.17 49 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 15 Tage Fr 18.08.17 Do 07.09.17 50 Herstellen Innenwandflächen finish 36 Tage Fr 28.07.17 Fr 15.09.17 51 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 8 Tage Fr 28.07.17 Di 08.08.17 52 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 8 Tage Mi 16.08.17 Fr 25.08.17 53 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Mo 21.08.17 Mo 28.08.17 54 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Mi 30.08.17 Mi 06.09.17 55 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Fr 08.09.17 Fr 15.09.17 31 Tage Mi 09.08.17 Mi 20.09.17 56 Montage Geländerkonstruktion 57 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 4 Tage Mi 09.08.17 Mo 14.08.17 58 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 4 Tage Mo 28.08.17 Do 31.08.17 59 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Fr 01.09.17 Di 05.09.17 60 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Do 07.09.17 Mo 11.09.17 61 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 62 Verkleidung der Stirnseiten mit Blechen 3 Tage Mo 18.09.17 Mi 20.09.17 30 Tage Di 15.08.17 Mo 25.09.17 63 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 4 Tage Di 15.08.17 Fr 18.08.17 64 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 4 Tage Fr 01.09.17 Mi 06.09.17 65 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Mi 06.09.17 Fr 08.09.17 66 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Di 12.09.17 Do 14.09.17 67 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Do 21.09.17 Mo 25.09.17 Mi 04.10.17 68 Beschichtung der Bodenflächen 32 Tage Mo 21.08.17 69 HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 8 Tage Mo 21.08.17 Mi 30.08.17 70 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 8 Tage Do 07.09.17 Mo 18.09.17 71 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Mo 11.09.17 Mo 18.09.17 72 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Fr 15.09.17 Fr 22.09.17 73 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 6 Tage Di 26.09.17 Mi 04.10.17 27 Tage Do 31.08.17 Mo 09.10.17 4 Tage Do 31.08.17 Di 05.09.17 74 75 BV Haberlandweg 1-7 Datum: 22.07.2016 20160811_BAP_B-ah.mpp Montage der Brüstungsplatten und Sichtschutz HBLW 1 (4 x 8 Balkone) 2018 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Vorgang Meilenstein Externe Vorgänge Unterbrechung Sammelvorgang Externer Meilenstein In Arbeit Projektsammelvorgang Stichtag Seite 1 kba Architekten und Ingenieure GmbH Rudower Chaussee 12B 12489 Berlin Nr. BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7 Vorgangsname Dauer Anfang Ende 76 HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite 4 Tage Di 19.09.17 Fr 22.09.17 77 HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Do 21.09.17 Mo 25.09.17 78 HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Di 26.09.17 Do 28.09.17 79 HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite 3 Tage Do 05.10.17 Mo 09.10.17 80 131 Tage Di 09.05.17 Fr 10.11.17 81 WDVS HBLW 1 40 Tage Di 09.05.17 Mi 05.07.17 82 WDVS HBLW 3, 5 ,7 Eingangsseite 30 Tage Mo 10.07.17 Fr 18.08.17 83 WDVS HBLW 3, 5, 7 Hofseite 30 Tage Fr 29.09.17 Fr 10.11.17 52 Tage Mo 24.04.17 Fr 07.07.17 84 WDVS Fenster WE und Treppenhaus 85 Erneuerung Fenster ( HBLW 1, je WE 4 Tage, 32 WE) 14 Tage Mo 24.04.17 Fr 12.05.17 86 Erneuerung Fenster (HBLW 3 , je WE 4 Tage, 24 WE) 12 Tage Mo 15.05.17 Mi 31.05.17 87 Erneuerung Fenster (HBLW 5 , je WE 4 Tage, 24 WE) 12 Tage Do 01.06.17 Mo 19.06.17 88 Erneuerung Fenster ( HBLW 7, je WE 4 Tage, 32 WE) 14 Tage Di 20.06.17 Fr 07.07.17 172 Tage Mi 15.03.17 Fr 17.11.17 89 Strangsanierung in 112 WE (Heizung neu nur im Bad) 90 Vorbereitung Verteilungsleitungen KG (HSE) 25 Tage Mi 15.03.17 Do 20.04.17 91 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 1 Sanierung Stränge / Bäder Strang 1 10 Tage Fr 28.04.17 Fr 12.05.17 14 Tage Mo 15.05.17 Fr 02.06.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 2/3 Sanierung Stränge / Bäder Strang 2,3 9 Tage Mo 22.05.17 Fr 02.06.17 14 Tage Di 06.06.17 Fr 23.06.17 9 Tage Di 13.06.17 Fr 23.06.17 15 Tage Mo 26.06.17 Fr 14.07.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 7/8 Sanierung Stränge / Bäder Strang 7,8 (Bad+WC) 10 Tage Mo 03.07.17 Fr 14.07.17 15 Tage Mo 17.07.17 Fr 04.08.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 6/9 Sanierung Stränge / Bäder Strang 6,9 10 Tage Mo 24.07.17 Fr 04.08.17 15 Tage Mo 07.08.17 Fr 25.08.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 11/12 Sanierung Stränge / Bäder Strang 11,12 (Bad+WC) 10 Tage Mo 14.08.17 Fr 25.08.17 15 Tage Mo 28.08.17 Fr 15.09.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 10/13 Sanierung Stränge / Bäder Strang 10,13 10 Tage Mo 04.09.17 Fr 15.09.17 14 Tage Mo 18.09.17 Fr 06.10.17 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 14/15 Sanierung Stränge / Bäder Strang 14,15 9 Tage Mo 25.09.17 Fr 06.10.17 15 Tage Mo 09.10.17 Fr 27.10.17 10 Tage Mo 16.10.17 Fr 27.10.17 15 Tage Mo 30.10.17 Fr 17.11.17 25 Tage Mo 09.10.17 Fr 10.11.17 118 Tage Di 04.07.17 Fr 15.12.17 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 4/5 Sanierung Stränge / Bäder Strang 4,5 Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung Strang 16 Sanierung Stränge / Bäder Strang 16 Komplettierungen, Isolierungen, Beschilderungen HLSE Leerwohnungen Maler, Bodenbelag, Fliesen, Elektro, Sanitär Treppenhäuser 118 Tage Di 04.07.17 Fr 15.12.17 160 Tage Mi 03.05.17 Fr 15.12.17 113 Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 1 5 Tage Mi 03.05.17 Di 09.05.17 114 Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 3 5 Tage Mi 14.06.17 Di 20.06.17 115 Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 5 5 Tage Mi 26.07.17 Di 01.08.17 116 Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 7 5 Tage Di 26.09.17 Mo 02.10.17 117 Einbau FH Türen Aufzugsmaschinenräume 118 Einbau FH-Türen Keller 119 120 121 122 123 Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen HBLW 1 Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen HBLW 3 Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen HBLW 5 Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen HBLW 7 Kellerdeckendämmung 5 Tage Mo 17.07.17 Fr 21.07.17 10 Tage Mo 30.10.17 Fr 10.11.17 20 Tage Mo 17.07.17 Fr 11.08.17 20 Tage Mo 28.08.17 Fr 22.09.17 20 Tage Mo 09.10.17 Fr 03.11.17 20 Tage Mo 20.11.17 Fr 15.12.17 99 Tage Mo 17.07.17 Fr 01.12.17 124 Kellerdeckendämmung HBLW 1 15 Tage Mo 17.07.17 Fr 04.08.17 125 Kellerdeckendämmung HBLW 3 15 Tage Mo 28.08.17 Fr 15.09.17 126 Kellerdeckendämmung HBLW 5 15 Tage Mo 09.10.17 Fr 27.10.17 127 128 Kellerdeckendämmung HBLW 7 Gerüstabbau 15 Tage Mo 13.11.17 Fr 01.12.17 60 Tage Mi 06.09.17 Mi 29.11.17 129 Gerüstabbau HBLW 1 10 Tage Mi 06.09.17 Di 19.09.17 130 Gerüstabbau HBLW 3,5 Eingangsseite 8 Tage Fr 22.09.17 Mi 04.10.17 131 Gerüstabbau HBLW 3, 5 Hofseite 8 Tage Fr 27.10.17 Di 07.11.17 132 Gerüstabbau HBLW 7 Eingangsseite und Giebel 8 Tage Mo 13.11.17 Mi 22.11.17 133 Gerüstabbau HBLW 7 Hofseite, Treppenturm 134 Eingangsbereiche HE-Türen, WDVS,Vordach 135 Montage Briefkastenanlagen HBLW 1 136 Eingangsbereiche HBLW 1 incl. Podestbeschichtung 137 Montage Briefkastenanlagen HBLW 3, 5 138 Eingangsbereiche HBLW 3, 5 incl. Podestbeschichtung 139 Montage Briefkastenanlagen HBLW 7 140 141 Eingangsbereiche HBLW 7 incl. Podestbeschichtung Außenanlagen 142 Grünrückschnitt 143 Aufarbeitung Außananlagen 144 Übergabe an den Bauherren 145 Baustellendokumentation und Abrechnung, Modernisierungsabrechnung BV Haberlandweg 1-7 Datum: 22.07.2016 20160811_BAP_B-ah.mpp 8 Tage Mo 20.11.17 Mi 29.11.17 56 Tage Mi 20.09.17 Do 07.12.17 1 Tag Mi 20.09.17 Mi 20.09.17 10 Tage Do 21.09.17 Do 05.10.17 1 Tag Do 05.10.17 Do 05.10.17 14 Tage Fr 06.10.17 Mi 25.10.17 1 Tag Do 23.11.17 Do 23.11.17 Do 07.12.17 10 Tage Fr 24.11.17 192 Tage Mi 15.03.17 Fr 15.12.17 9 Tage Mi 15.03.17 Mo 27.03.17 15 Tage Mo 27.11.17 Fr 15.12.17 1 Tag Mo 18.12.17 Mo 18.12.17 12 Wochen Mo 15.01.18 Fr 06.04.18 2018 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Vorgang Meilenstein Externe Vorgänge Unterbrechung Sammelvorgang Externer Meilenstein In Arbeit Projektsammelvorgang Stichtag Seite 2 18.12. V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1774-08-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 12-038c Haberlandweg 1,3,5,7 13591 Berlin Leistung/CPV Metallbauarbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1774-08-2016 Baumaßnahme Haberlandweg 1,3,5,7 13591 Maßnahmenummer 12-038c Berlin Leistung/CPV Metallbauarbeiten Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1774-08-2016 Baumaßnahme Haberlandweg 1,3,5,7 13591 Maßnahmenummer 12-038c Berlin Leistung/CPV Metallbauarbeiten Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer ÖA 1774-08-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 12-038c Haberlandweg 1,3,5,7 13591 Berlin Leistung/CPV Metallbauarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3
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