Bedingungen für Abruf und Vermittlung von OBI Geschenkkarten

Bedingungen für Abruf und Vermittlung von OBI Geschenkkarten
Die OBI GmbH & Co. Deutschland KG (kurz „OBI“) ist Franchise­geber und Betreiber von
einen Provisionssatz von 10% erreicht hat, so gilt dieser im Folgejahr schon für den ersten
OBI Bau- und Heim­werker­märkten mit Gartencenter in Deutschland. Sie organisiert für
Abruf. Wird die Schwelle von EUR 10.000 (Stufe 1) bzw. EUR 50.000 (Stufe 2) im Folgejahr
diese (kurz: „OBI Markt“) ein Geschenkkartensystem, das Kunden den Erwerb und das Ver-
unterschritten, reduziert sich der Provisionssatz für das anschließende Jahr auf die jeweils
schenken von Geschenkkarten, die von ihrem Empfänger im OBI Markt zur Bezahlung von
darunterliegende Stufe.
Waren­einkäufen eingesetzt werden können, ermöglicht. Die Nut­z­ungs­bedingungen sind
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei dem Vertrieb der Geschenkkarten um
unter www.obi.de ersichtlich.
eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Vermittlers an OBI handelt. Die Provision er-
Für von OBI hierzu zugelassene Vermittler (kurz: Ver­mittler) besteht die Möglichkeit zum
höht sich um die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sofern der Vermittler sie schuldet.
Abruf größerer Stückzahlen dieser OBI Geschenkkarten über das auf der Internetseite:
www.grosskundenobigeschenkkarte.de zur Verfügung gestellte B2B-Portal nach Maßga-
§ 3 Markenschutz
be der nachfolgenden Bedingungen:
OBI ist Inhaber der beim DPMA hinterlegten Wort-Bild-Marke 39921 554, die wie folgt
eingeblendet ist:
§ 1 Leistungsbeziehungen
Der Vermittler beabsichtigt, im Rahmen und zur Förder­ung seines Unternehmenszwecks im
eigenbetrieblichen Interesse Geschenkarten von OBI zu vertreiben.
sowie weiterer nationaler, europäischer und internatio­naler Marken mit dem Bestandteil
Der Vermittler hat aufgrund seiner geschäftlichen Aktivitäten Zugang zu einem hinreichend
„OBI“ – nachfolgend „die Marke“ –, die über überdurchschnittlich hohe Kennzeichnungskraft
breiten Personenkreis, der eine für die OBI Märkte interessante Zielkundengruppe
verfügt.
darstellt. Der Vermittler verpflichtet sich, die OBI Märkte bei der Erschließung dieser
Zur Erbringung der bedingungsgemäßen Leistung hat Vermittler die Marke im Rahmen der
Zielkundengruppe zu unterstützen. Dazu verpflichtet er sich zur Verbreitung von OBI
Leistungsbeziehung auf allen hierfür geeigneten Werbemitteln nach folgender Maßgabe zu
Geschenkkarten im Rahmen seines Geschäftsmodells an das von diesem angesprochene
verwenden:
Publikum. Die Geschenkkarten dürfen nicht zur Abgeltung etwaiger dem Vermittler
OBI räumt Vermittler ausschließlich zweckgebunden im Rahmen dieser Bedingungen
obliegender Pflichten weitergegeben werden (z. B. zur Erfüllung von Renovierungspflich-
eine einfache, sachlich und räumlich auf Deutschland begrenzte Lizenz zur Nutzung der
ten eines Wohnungsvermieters).
Marke für alle im Rahmen des Vertragszwecks geeigneten Werbemaßnahmen ein. Die
Marke darf nur in der vorstehend eingeblendeten Form verwendet werden. (Beistellung)
Der Vermittler wird die abgerufene Kartenmenge zu kleineren, ab­nehmergerechten Stücke-
Jede Werbemaßnahme ist vor ihrer Verwendung OBI zur Zustimmung vorzulegen. Nur von
lungen zusammenstellen, auf eigene Kosten und Gefahr den Transfer zu den Abnehmern
OBI schriftlich genehmigte Werbungen, die mit der Marke gekenn­zeich­net sind, dürfen
besorgen und den Vertrieb der OBI Geschenkkarten durch eigene werb­liche Maßnahmen
eingesetzt werden. Etwaige von OBI ge­nehmigte Kommunikationsmittel werden geson­­dert
fördern. Sofern und soweit Vermittler auf seinen Internetseiten Geschenkkarten bildlich,
außerhalb dieser Vereinbarung festgehalten.
textlich oder auf andere Art und Weise darstellt, ist Vermittler verpflichtet, die OBI Geschenk-
Die Lizenz für Vermittler ist nicht exklusiv. Vermittler ist nicht berechtigt, die Rechte aus
karte in angemessenem Umfang und angemessener Platzierung werblich darzustellen.
dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.
Der Vermittler verpflichtet sich, OBI Geschenkarten gegenüber gleichen oder ähnlichen
Zum Zwecke des Vertriebs abgerufener OBI Geschenkkarten hergestellte Werbemittel dür-
Marketinginstrumenten anderer Unter­nehmen im Rahmen seines Kartenbetriebs nicht zu
fen von Vermittler auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bis zu ihrem Aufbrauch wei-
benachteiligen.
ter-verwendet werden, solange Vermittler die Vermittlung der OBI Geschenkkarten betreibt.
und Anzahl ver­­bindlich über das B2B-Geschenkkarten-Portal ab. Nach Eingang eines Abrufs
OBI wird Vermittler erforderliche Materialien wie Logos, Grafiken, Bilder etc. unentgeltlich zur
bestätigt OBI diesen in einer E-Mail an die vom Vermittler an­gegebene E-Mail-Adresse und
Verfügung stellen. OBI wird die Kommunikationsmaßnahmen nach eigenem Ermessen
löst den Versandprozess aus.
unterstützen.
In der Regel erfolgt die Zustellung der mit Seriennummern eindeutig gekennzeichneten
Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Ver­pflich­tungen zahlt Vermittler an OBI
OBI Geschenkkarten – jeweils besteh­end aus einem Kartenrohling – innerhalb von
eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000. Die Geltendmachung eines weiter­gehenden
5 Arbeits­tagen (10–14 Arbeitstagen bei Zahlungsart Vorkasse) ab Eingang des Abrufs an
Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Zahlung
den von Vermittler benannten Ort in Deutschland. Die OBI Geschenkkarten werden deakti-
einer Vertragsstrafe entbindet nicht von der Pflicht zur Erfüllung.
viert versendet, sodass eine Versandversicherung nicht notwendig ist. Die Aktivierung
der OBI Geschenkkarten erfolgt nach Bestätigung ihres Erhalts durch Klicken auf einen
§ 4 Schlussbestimmungen
Bestätigungslink in einer E-Mail bzw. im OBI Geschenkkarten-Portal. Weitere Bedingung
Der Vermittler verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zu­stimmung von OBI keine
zur Aktivier­ung der Karten ist der Zahlungseingang (gilt nur, sofern mit dem Vermittler
Geschenkkarten oder vergleichbare Instrumente von mit OBI im Wettbewerb stehenden
Zahlung per Vorkasse vereinbart ist).
Unternehmen zu bewerben oder zu ver­breiten, solange er OBI Geschenk­karten vermit-
Der Vermittler erhält abschließend eine E-Mail als Bestätigung der Aktivierung der OBI
telt. Auf die nachfolgenden Nutzungsbedingungen der OBI Geschenkkarte wird besonders
Geschenkkarten. Diese können inner­halb von etwa 24 Stunden nach ihrer Aktivierung in
hingewiesen:
einem teilnehmenden OBI Markt zur Zahlung eingesetzt werden.
Das Kartenguthaben ist unverzinslich. Es verjährt, soweit es nicht vor Ablauf des dritten
Der Vermittler hat OBI den für die jeweilige Karte gespeicherten von OBI abgerechneten
auf die Aktivier­ung der OBI Geschenkkarte folgenden Kalenderjahres durch Einsatz in
Betrag (Kartengut­haben) zu erstatten.
einem teilnehmenden OBI Markt verbraucht wurde. Der Verjährungstermin der OBI Ge­
Sofern und soweit nicht jeder OBI Markt in Deutschland an dem Geschenkkartensystem
schenkkarte und der jeweilige Stand des Karten­guthabens können durch Nachfrage in
teilnimmt, ist die Geschenkkarte mit einem auf diesen Umstand hinweisenden Zusatz
einem teilnehm­enden OBI Markt, durch Benutzung eines Kunden­informa­tionsterminals,
verse­hen. Der Vermittler ist verpflichtet, bei Weitergabe einer Geschenk­karte auf die
durch Eingabe der Kartennummer und der PIN unter www.obi.de, Markt­services, OBI
Geltung ihrer Nutzungsbedingungen für das Rechtsverhältnis zwischen OBI und dem
Geschenkkarte abgefragt werden.
Kunden hinzuweisen. Sie sind auch Bestandteil dieser Bedingungen.
Die Regelungen dieser Bedingungen, die die Zeit bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums
der letzten umlaufenden OBI Geschenkkarte betreffen, gelten bis dahin.
§ 2 Provision
Sofern die Summe der abgerufenen Kartenguthaben in einem Kalenderjahr EUR 10.000 (Stufe
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund dieser Bedingun-
1) überstiegen hat, schreibt OBI dem Vermittler bei jedem weiteren Abruf für seine Tätigkeit
gen ist Köln.
eine Provision von 5% der Kartenguthaben dieses Abrufs gut. Damit sind alle Aufwendungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden
und der Gewinn des Vermittlers für den Vertrieb der OBI Geschenkkarten abgegolten.
oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit
Sofern die Summe der abgerufenen Kartenguthaben in einem Kalenderjahr EUR 50.000
des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall vielmehr
(Stufe 2) überstiegen hat, erhöht sich der Provisionssatz für jeden weiteren Abruf auf 10%
die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die
der Kartenguthaben dieses Abrufs.
dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Sofern der Vermittler in einem abgelaufenen Kalenderjahr durch Übersteigen der Schwelle
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungs­lücken.
von EUR 10.000 (Stufe 1) einen Provisionssatz von 5% bzw. von EUR 50.000 (Stufe 2)
OBI GmbH & Co. Deutschland KG Albert-Einstein-Straße 7–9, D-42929 Wermelskirchen, Deutschland
Der Vermittler ruft die von ihm gewünschten OBI Ge­schenk­karten nach Design, Stückelung