Presseinformation vom 01.09.2016

Presse
Niedersächsische Landeswahlleiterin
01.09.2016
Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2016
Zahlen, Daten, Fakten
HANNOVER. Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Von
den
rund
7,93
Millionen
Einwohnerinnen
und
Einwohnern
Niedersachsens
sind
ca. 6,46 Millionen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von etwa
2 125 kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- bzw. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte) sowie in 37 Kommunen auch direkt
über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, also die
Landrätinnen
und
Landräte,
(Ober-)Bürgermeisterinnen
und
(Ober-)Bürgermeister,
Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister. Beginn der Wahlperiode ist der 1. November 2016.
Zu den Kommunalwahlen gibt die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:
1.
Umfang der Wahlen
1.1
Kommunale Vertretungen
Bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 werden insgesamt rund 2 125 kommunale
Vertretungen neu oder – sofern es Gebietsveränderungen gegeben hat – erstmals gewählt.
Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung in der Region Hannover, die Kreistage der
36 Landkreise1, die Räte der 8 kreisfreien Städte sowie die Räte von 919 kreisangehörigen
Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 116 Samtgemeinden sowie 1 003 Ortsräte,
Durch die Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz zum 1. November 2016 verringert
sich die Zahl der Landkreise in Niedersachsen auf 36.
1
Nr. KW16/4
Niedersächsische Landeswahlleiterin
- Geschäftsstelle Lavesallee 6, 30169 Hannover
Tel.: (0511) 120-4790, 4792
Fax: (0511) 120-4789
www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de
E-Mail: [email protected]
-2-
44 Stadtbezirksräte sowie die Einwohnervertretungen von 2 gemeindefreien Gebieten
gewählt.
1.2
Direktwahlen
Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 37 Kommunen auch Landrätinnen und
Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr
Amt gewählt. Diese Wahlen finden in 6 Landkreisen, 18 Städten und Gemeinden sowie
13 Samtgemeinden statt.
2.
Zahl der Sitze der Vertretungen
Insgesamt sind landesweit 29 116 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen
Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie liegt bei den
Gemeinden zwischen 6 und 64 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 42 und 68 bzw.
722 Sitzen und für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der
Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen:
Wahlgebiet
Zahl der Sitze
Landkreise und kreisfreie Städte
Region Hannover
Kreisangehörige Gemeinden
(Einschl. Einwohnervertretungen in den
gemeindefreien Gebiete)
Lohheide (LK Celle)
Osterheide (LK Heidekreis)
2 326
15 441
= 11
= 9
Samtgemeinden
2 983
Stadtbezirke, Ortschaften
8 366
72 Sitze für den Kreistag des zum 1. November 2016 neu gebildeten Landkreises Göttingen nach
§ 46 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes.
2
-3-
3.
Wahlvorschlagsträger
Insgesamt können 25 Parteien, darunter die vier im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD,
FDP und GRÜNE, mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen 2016 teilnehmen. Hinzu
kommen lokale Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge).
Für diese Wahlvorschlagsträger werden in der Ergebnisdarstellung folgende satzungsgemäße
Kurzbezeichnungen, sofern vorhanden, verwendet:
CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands in
Niedersachsen
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
GRÜNE
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FDP
Freie Demokratische Partei
DIE LINKE.
DIE LINKE. Niedersachsen
ALFA Niedersachsen
Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) Niedersachsen
AfD Niedersachsen
Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen
Bündnis C
Bündnis C - Christen für Deutschland -AUF&PBC
Niedersachsen
BIG
Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
DMD
DEMOKRATISCHE MITTE DEUTSCHLANDS ökologisch
ökonomisch sozial Landesverband Niedersachsen
DKP
Deutsche Kommunistische Partei
ZENTRUM
Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands
gegründet 1870
DIE EINHEIT
DIE EINHEIT - Landesverband Niedersachsen
Die Friesen
Die Friesen
Die Ge De
Die Gerechten Demokraten
REP
DIE REPUBLIKANER
EINE WELT
Eine-Welt-Partei
FAMILIE
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS,
Landesverband Niedersachsen
-4-
FREIE WÄHLER
FREIE WÄHLER Niedersachsen
NPD
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Landesverband Niedersachsen
Neue Liberale – Die
Sozialliberalen –
Niedersachsen
Neue Liberale – Die Sozialliberalen – Landesverband
Niedersachsen
ÖDP
Ökologisch-Demokratische Partei, Landesverband
Niedersachsen
PARTEI DER
VERNUNFT
Partei der Vernunft Landesverband Niedersachsen
Die PARTEI
Niedersachsen
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative – Landesverband Niedersachsen
PIRATEN
Piratenpartei Niedersachsen
WGR
Wählergruppen
EB
Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge)
4.
Zahl der Kandidaturen
4.1
Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber
Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 66 939 Bewerbungen vor.
Die tatsächliche Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele
Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen
Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen:
Wahlgebiet
Zahl der Bewerberinnen und Bewerber
darunter
davon
insgesamt
EUweiblich
EU-Bürger*
Bürgerinnen*
Landkreise,
kreisfreie Städte
und Region
Hannover
12 101
3 263
24
47
Kreisangehörige
Gemeinden
(einschl.
gemeindefreie
Gebiete)
32 184
8 099
52
127
-5-
7 148
1 639
12
38
Stadtbezirke,
Ortschaften
15 506
4 249
23
46
insgesamt
66 939
17 250
111
258
Samtgemeinden
* Eine Übersicht über die Staatsangehörigkeiten der sich bewerbenden EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen
und Einzelwahlvorschläge:
Wahlvorschlagsträger
Zahl der Bewerberinnen und Bewerber
weiblich
männlich
insgesamt
darunter EU-Bürgerinnen und EUBürger
weiblich
männlich
insgesamt
CDU
4 707
16 458
21 165
22
51
73
SPD
5 524
13 913
19 437
28
78
106
GRÜNE
2 314
3 587
5 901
19
20
39
FDP
921
3 316
4 237
9
25
34
DIE LINKE.
356
1 029
1 385
3
15
18
13
87
100
-
-
-
95
645
740
-
1
1
Bündnis C
2
22
24
1
1
2
BIG
6
21
27
1
1
2
DMD
4
4
8
-
-
-
DKP
10
18
28
-
-
-
ZENTRUM
4
9
13
-
-
-
DIE EINHEIT
-
-
-
-
-
-
Die Friesen
9
14
23
-
-
-
Die Ge De
-
2
2
-
-
-
REP
-
-
-
-
-
-
EINE WELT
-
4
4
-
-
-
FAMILIE
4
3
7
-
-
-
FREIE
WÄHLER
32
69
101
2
-
2
NPD
ALFA
Niedersachsen
AfD
Niedersachsen
10
67
77
-
-
-
Neue Liberale Die
Sozialliberalen Niedersachsen
9
6
15
-
-
-
ÖDP
5
2
7
-
-
-
PARTEI DER
VERNUNFT
-
-
-
-
-
-
-6-
Die PARTEI
Niedersachsen
17
90
107
-
-
-
PIRATEN
51
233
284
3
10
13
3 115
9 813
12 928
23
54
77
42
277
319
-
2
2
17 250
49 689
66 939
111
258
369
WGR
EB
insgesamt
4.2
Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und
kreisfreien Städten
3 263 Bewerberinnen (davon 24 EU-Bürgerinnen) und 8 838 Bewerber (davon 47 EU-Bürger)
auf insgesamt 2 210 zugelassenen Wahlvorschlägen kandidieren bei den niedersächsischen
Kommunalwahlen am 11. September 2016 um einen der 2 326 Sitze in der Regionsversammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Räten der
kreisfreien Städte.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen
36 Landkreisen und den 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei
DIE LINKE., die in der Region Hannover, in 35 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten antritt.
In der Region Hannover, allen 36 Landkreisen und in 8 kreisfreien Städten bewerben sich
insgesamt 1 734 Personen auf Wahlvorschlägen von örtlichen Wählergruppen.
Insgesamt 24 Einzelbewerbungen, darunter die einer Frau, liegen in der Region Hannover, 12
Landkreisen und 3 kreisfreien Städten vor.
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
4.3
Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden
9 738 Bewerberinnen (davon 64 EU-Bürgerinnen) und 29 594 Bewerber (davon 165 EUBürger) auf insgesamt 4 923 Wahlvorschlägen kandidieren um einen Ratssitz in einer der
919 kreisangehörigen Gemeinden, um einen Sitz in der Einwohnervertretung in den
zwei gemeindefreien Gebieten oder um einen Sitz im Rat der 116 Samtgemeinden.
-7-
31 030 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8 098 auf den
Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 204 als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber.
CDU und SPD stehen auch diesmal wieder an der Spitze der Statistik. Mit insgesamt
24 481 Bewerberinnen und Bewerbern (CDU = 13 003, SPD = 11 478) stellen sie den weitaus
größten Teil der Parteibewerberinnen und -bewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 3 302, die
FDP mit 2 123 und DIE LINKE. mit 552 Bewerberinnen und Bewerbern.
Wählergruppen bewerben sich mit 8 098 Personen in der Region Hannover und in allen
Landkreisen um Sitze in den Räten der regions- und kreisangehörigen Gemeinden und in
28 Landkreisen um Ratsmandate in den Samtgemeinden. 169 Einzelbewerberinnen und
Einzelbewerber treten in der Region Hannover und in 35 Landkreisen für die Wahlen zum Rat
der kreisangehörigen Gemeinden an. In 19 Landkreisen stellen sich Einzelbewerberinnen und
Einzelbewerber auch zur Wahl für die Räte der Samtgemeinden.
Übersichten über die zugelassenen Wahlvorschläge in den kreisangehörigen Gemeinden und
Samtgemeinden sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
4.4
Direktwahlen
Die Bewerberinnen und Bewerber für die 37 Direktwahlen in Niedersachsen verteilen sich wie
folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge.
Bewerberinnen und Bewerber
Wahlvorschlagsträger
davon
weiblich
männlich
insgesamt
CDU
1
22
23
SPD
4
21
25
GRÜNE
3
5
8
FDP
2
3
5
DIE LINKE.
-
4
4
ALFA Niedersachsen
-
1
1
NPD
-
1
1
WGR
2
3
5
EB
6
22
28
18
82
100
insgesamt
-8-
5.
Wahlberechtigte
Von den rd. 7,93 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens sind bei den
Kommunalwahlen am 11. September 2016 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen
des LSN, Rundungsdifferenzen möglich):
insgesamt
6.
davon
weiblich
männlich
Wahlberechtigte
am 11.09.2016,
darunter:
6 455 000
3 293 000
3 162 000
Deutsche
6 153 000
3 163 000
2 989 000
EU-Bürgerinnen
und EU-Bürger
302 000
130 000
172 000
16-21-Jährige
414 632
201 605
213 027
16-17-Jährige
161 825
78 717
83 108
Erstwählerinnen
und Erstwähler
331 054
161 196
169 858
Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl
Wahlbeteiligung
in %
Briefwahl in %
der Wählerinnen
und Wähler
Kreiswahlen 1981
76,2
10,2
Kreiswahlen 1986
72,1
10,2
Kreiswahlen 1991
68,3
11,5
Kreiswahlen 1996
64,5
12,0
Landtagswahl 1998
73,8
9,1
Bundestagswahl 19981)
83,9
14,7
Europawahl 1999
44,2
11,6
Kreiswahlen 20012)
56,2
13,2
Landtagswahl 2003
67,0
12,1
40,1
11,7
Bundestagswahl 2005
79,4
15,2
Kreiswahlen 20062)
51,7
14,5
Landtagswahl 2008
57,1
10,5
40,5
12,3
73,3
16,2
Wahl
1)
Europawahl 20041)
1)
Europawahl 20091)
1)
Bundestagswahl 2009
-9-
Kreiswahlen 20112)
52,5
15,8
Landtagswahlen 2013
59,4
12,2
Bundestagswahlen 20131)
73,4
18,6
49,1
16,7
1)
Europawahlen 2014
1) in
Niedersachsen
Region Hannover
2) einschl.
7.
Wahlmodus
7.1
Kommunale Vertretungen
Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der
Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder
dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die
jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt sind.
Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählerinnen
und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel
drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit
(Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem
Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere
Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder
verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig.
Ausnahme: Der Stimmzettel enthält bis zu drei Stimmabgabevermerke für eine oder mehrere
Bewerberinnen/einen oder mehrere Bewerber derselben Liste und außerdem weitere
Stimmabgabevermerke für diese Liste (im Feld Gesamtliste); dann gilt folgende Regelung: Es
sind die für die Liste abgegebenen Stimmen ungültig, durch die die Gesamtzahl von
drei Stimmen überschritten wird.
Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen,
Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber wird das modifizierte Proportionalverfahren
„Hare/Niemeyer“ angewandt. Dieses als verfassungsgemäß anerkannte Proportionalverfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Anwendung des Verhältniswahlsystems.
- 10 -
Es überträgt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch exakt auf
die Sitzverteilung.
Beim Verfahren „Hare/Niemeyer“ wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei,
Wählergruppe oder der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers mit der Zahl der zu
vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lässt
sich das Berechnungsverfahren so darstellen:
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag × Anzahl der zu vergebenden Sitze
Anzahl aller gültigen Stimmen
Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält so viele
Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene
Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende
Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt.
Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Über die Verteilung
dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht
vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der
zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge
dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet,
ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen.
Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in
Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils unter Anwendung des „Hare/Niemeyer“Verfahrens in folgenden Schritten:
a) Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre
Liste und die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste, die Stimmen
erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“,
b) Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber einer jeden Liste
entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerberinnen und Bewerbern
erzielten persönlichen Stimmenzahlen,
c) Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenbewerberinnen und
-bewerber in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben
- 11 -
diejenigen, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Buchst. b) erhalten haben,
außer Betracht.
In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den
Buchstaben a) bis c) zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den
Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen – ebenfalls nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahlbereich gesondert nach dem vorstehend in den Buchstaben a) bis c) beschriebenen
Verfahren.
Hat eine Partei oder Wählergruppe danach mehr Sitze errungen als sie Bewerberinnen und
Bewerber aufgestellt hat, bleiben die Sitze, die die Partei oder Wählergruppe nicht besetzen
kann, unbesetzt. In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen wird dabei allerdings noch
geprüft, ob die Partei in einem anderen Wahlbereich des Wahlgebiets noch Bewerberinnen
oder Bewerber hat, die keinen Sitz errungen haben. Sollte dies der Fall sein, so erhalten diese
in ihrem Wahlbereich unberücksichtigt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber in der
Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen die noch zu vergebenden Sitze. Sofern dann immer
noch Sitze frei bleiben, bleiben diese unbesetzt.
7.2
Direktwahlen
Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die
Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer Bewerberin
oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine
Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen, so
findet in der Regel zwei Wochen nach der Direktwahl eine Stichwahl zwischen den beiden
Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann,
wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von
der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los.
- 12 -
8.
Daten zur Wahlorganisation
Die Landeswahlleiterin nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Sie ist
Vorsitzende des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen
Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch
Abgeordnete vertreten sind, für die Kommunalwahlen als Partei anzuerkennen sind.
Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils eine
Wahlleiterin oder ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der
Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der
Wahlergebnisse. Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und
unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane.
Zur Stimmabgabe werden insgesamt rd. 8 200 Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein
Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen
Hauptaufgaben die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse
in den Wahlbezirken sind.
Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf
etwa 75 000 belaufen.
Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe
der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden
und Samtgemeinden wahrgenommen.
9.
Wahltag/Wahlnacht
Die Dienststelle der Landeswahlleiterin ist am Wahltag ab 8.00 Uhr besetzt und befindet sich
im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport in Hannover, Lavesallee 6.
Hier wird auch ein Pressezentrum eingerichtet, das ab 18.00 Uhr geöffnet ist. Am Wahlabend
werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse,
ausgegeben.
- 13 -
Die
Feststellung
der
vorläufigen
Ergebnisse
am
Wahlabend
wird
wegen
des
Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei
Landtags- oder Bundestagswahlen. Der Landeswahlleiterin werden am Wahlabend die
Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, in den
Landkreisen und kreisfreien Städten sowie – regions-/landkreisweise zusammengefasst – in
den kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können auch über die
Internetseite
www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de
abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des Landesergebnisses wird erst in den frühen
Morgenstunden des 12. September 2016 gerechnet. Die einzelnen Ergebnisse der
Vertretungswahlen auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene sowie der Ortsrats- und
Stadtbezirksratswahlen werden durch die Landeswahlleiterin nicht erfasst. Diese Ergebnisse
können nur von den jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 1 zur PI KW 16/4
Übersicht
über die Staatsangehörigkeit der sich bewerbenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
BE
BG
DK
EE
FI
FR
EL
IE
IT
HR
LV
LT
LU
MT
w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m
Wahlen in der Region
Hannover, in den
Landkreisen/kreisfreien
Städten
1
Gemeindewahlen in den
kreisangehörigen
Gemeinden
2
1
1
1
1
2
1
1
Samtgemeindewahlen
2
2
2
2
1
3 11
1
Wahlen in den
Stadtbezirken/Ortschaften
1
3
1
2
3 10
1
1
4 19
1
4
5
NL
w m
5 16
1
19 55
6 19
2
1
1
1
1
2
5
6 12
1
5
3
2
6
4
7 23 1
3 13 46 3
3
8
Direktwahlen
insgesamt:
Legende:
4
BE
BG
DK
EE
FI
1
1
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
FR
EL
IE
IT
HR
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
1
LV
LT
LU
MT
NL
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
33 98
Anlage 1 zur PI KW 16/4
Übersicht
über die Staatsangehörigkeit der sich bewerbenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
AT
w m
PL
w m
PT
w m
Wahlen in der Region
Hannover, in den
Landkreisen/kreisfreien
Städten
1
3
3
1
1
Gemeindewahlen in den
kreisangehörigen
Gemeinden
1 11
7
2
5
Samtgemeindewahlen
1
4
3
7
3
1
1
3 25 16
4
10
Wahlen in den
Stadtbezirken/Ortschaften
RO
w m
1
3
3
SE
w m
SK
w m
SI
w
m
ES
w m
1
3
2
5
5
CZ
w m
1
HU
w m
UK
w m
1
1
1
3
1
1
3
8
1
1
1
1
2
1
1
2
9
9
2
3
1
1
1
6
Direktwahlen
insgesamt:
Legende:
AT
PL
PT
RO
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
SE
SK
SI
ES
1
4
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
CZ
HU
UK
CY
3
6 18
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
CY
w m
Anlage 2 zur PI KW 16/4
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Regionsversammlung in der Region Hannover,
der Kreistage in den Landkreisen und der Räte in den kreisfreien Städten
bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2016
Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/
Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden:
Wahlvorschlagsträger
Region Hannover/
Landkreise
Zahl der
kreisfr.
Bewerberinnen und Bewerber
Städte
w
m
insg.
davon EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger
w
m
insg.
1.
CDU
37
8
713
2 202
2 915
1
3
4
2.
SPD
37
8
901
1 987
2 888
3
14
17
3.
GRÜNE
37
8
623
937
1 560
7
2
9
4.
FDP
37
8
325
1 202
1 527
4
9
13
5.
DIE LINKE.
36
8
151
456
607
1
4
5
8
1
8
53
61
–
–
–
37
5
55
371
426
–
1
1
6.
7.
ALFA
Niedersachsen
AfD
Niedersachsen
8.
Bündnis C
2
1
1
7
8
–
–
–
9.
BIG
1
1
2
9
11
1
1
2
10.
DMD
–
1
4
4
8
–
–
–
11.
DKP
–
–
–
–
–
–
12.
ZENTRUM
1
–
2
2
4
–
–
–
13.
DIE EINHEIT
–
–
–
–
–
–
–
–
14.
Die Friesen
2
–
4
11
–
–
–
15.
Die Ge De
1
–
–
1
1
–
–
–
16.
REP
–
–
–
–
–
–
–
–
17.
EINE WELT
1
–
–
4
4
–
–
–
18.
FAMILIE
–
1
3
2
5
–
–
–
19.
FREIE WÄHLER
3
1
22
43
65
1
–
1
20.
NPD
9
1
7
45
52
–
–
–
21.
Neue Liberale-Die
SozialliberalenNiedersachsen
3
–
6
4
10
–
–
–
22.
ÖDP
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
6
3
9
43
52
–
–
–
23.
24.
PARTEI DER
VERNUNFT
Die PARTEI
Niedersachsen
–
–
7
25.
PIRATEN
11
5
22
106
128
1
4
5
26.
WGR
36
8
404
1 330
1 734
5
9
14
27.
EB
13
3
1
23
24
–
–
–
3 263
8 838
12 101
24
47
71
Gesamtzahl:
Anlage 3 zur PI KW 16/4
Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen in den kreisangehörigen Gemeinden bei den
Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2016
Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/
Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden:
Zahl der
Wahlvorschlagsträger
Region
Hannover/
Landkreise
Wahlvorschläge
Bewerberinnen und Bewerber
davon EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger
w
m
insg.
w
m
insg.
1.
CDU
37
817
2 260
8 241
10 501
12
29
41
2.
SPD
37
816
2 542
6 698
9 240
14
32
46
3.
GRÜNE
37
561
1 052
1 644
2 696
7
11
18
4.
FDP
37
430
376
1 408
1 784
3
12
15
5.
DIE LINKE.
35
219
130
364
494
2
6
8
8
19
4
27
31
–
–
–
26
129
35
212
247
–
–
–
6.
7.
ALFA
Niedersachsen
AfD
Niedersachsen
8.
Bündnis C
3
5
1
10
11
1
1
2
9.
BIG
1
5
–
5
5
–
–
–
10.
DMD
–
–
–
–
–
–
–
–
11.
DKP
1
14
5
11
16
–
–
–
12.
ZENTRUM
1
3
2
7
9
–
–
–
13.
DIE EINHEIT
–
–
–
–
–
–
–
–
14.
Die Friesen
2
3
5
6
11
–
–
–
15.
Die Ge De
1
1
–
1
1
–
–
–
16.
REP
–
–
–
–
–
–
–
–
17.
EINE WELT
–
–
–
–
–
–
–
–
18.
FAMILIE
–
–
–
–
–
–
–
–
19.
FREIE WÄHLER
5
8
8
21
29
1
–
1
20.
NPD
9
14
2
15
17
–
–
–
21.
Neue Liberale-Die
SozialliberalenNiedersachsen
2
5
3
2
5
–
–
–
22.
ÖDP
2
2
5
2
7
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
6
30
7
26
33
–
–
–
23.
24.
PARTEI
DER VERNUNFT
Die PARTEI
Niedersachsen
25.
PIRATEN
11
57
17
80
97
1
3
4
26.
WGR
37
918
1 624
5 155
6 779
11
32
43
27.
EB
36
169
21
150
171
–
1
1
4 225
8 099
24 085
32 184
52
127
179
Gesamtzahl:
Anlage 4 zur PI KW 16/4
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Räte in den Samtgemeinden bei den Kommunalwahlen in
Niedersachsen am 11. September 2016
Für die obigen Wahlen sind die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/
Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge) wie folgt zugelassen worden:
Zahl der
Wahlvorschlagsträger
Landkreise
Wahlvorschläge
Bewerberinnen und Bewerber
davon EU-Bürgerinnen
und EU-Bürger
w
m
insg.
w
m
insg.
1.
CDU
28
134
472
2 030
2 502
2
7
9
2.
SPD
28
135
543
1 695
2 238
4
13
17
3.
GRÜNE
26
103
212
394
606
1
4
5
4.
FDP
26
78
80
259
339
2
2
4
5.
DIE LINKE.
19
28
11
47
58
–
4
4
2
2
1
5
6
–
–
–
10
15
4
28
32
–
–
–
6.
7.
ALFA
Niedersachsen
AfD
Niedersachsen
8.
Bündnis C
–
–
–
–
–
–
–
–
9.
BIG
–
–
–
–
–
–
–
–
10.
DMD
–
–
–
–
–
–
–
–
11.
DKP
–
–
–
–
–
–
–
–
12.
ZENTRUM
–
–
–
–
–
–
–
–
13.
DIE EINHEIT
–
–
–
–
–
–
–
–
14.
Die Friesen
1
1
–
1
1
–
–
–
15.
Die Ge De
–
–
–
–
–
–
–
–
16.
REP
–
–
–
–
–
–
–
–
17.
EINE WELT
–
–
–
–
–
–
–
–
18.
FAMILIE
–
–
–
–
–
–
–
–
19.
FREIE WÄHLER
1
1
–
3
3
–
–
–
20.
NPD
4
4
1
6
7
–
–
–
21.
Neue Liberale-Die
SozialliberalenNiedersachsen
–
–
–
–
–
–
–
–
22.
ÖDP
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
3
4
–
–
–
23.
24.
PARTEI DER
VERNUNFT
Die PARTEI
Niedersachsen
25.
PIRATEN
2
2
26.
WGR
28
162
309
1 010
1 319
3
8
11
27.
EB
19
33
5
28
33
–
–
–
Gesamtzahl:
698
1 639
5 509
7 148
12
38
50