Amtsblatt 01. September 2016 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 1. Bekanntmachung – Öffentliche Ausschreibung – Stromlieferung 2. Bekanntmachung – Öffentliche Ausschreibung – Ausführung von Bauleistungen 3. Bekanntmachung – Vollzug der Wassergesetze Nummer 17 vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stromlieferung Stadt Weiden i.d.OPf. 2017/2018/2019 Vergabenummer 65/68-2016-Lo-001 II.1.2) Art des Auftrags: Lieferleistung Ort der Ausführung: Weiden i.d.OPf. Weiden i.d.OPf., 16.08.2016 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister 4. Bekanntmachung – Eintrittspreise für die Hans-Schröpf-Arena 5. Bekanntmachung – Eintrittspreise für die Weidener-Thermen-Welt (WTW) 6. Familiennachrichten BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung I.1) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Stadt Weiden i.d.OPf., Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Telefon: 0961 / 81-6521 Telefax: 0961 / 81-6019, E-Mail: [email protected] Internet: www.kubus-mv.de nähere Auskünfte und Auskünfte zur Anforderung von Unterlagen EU-Amtsblatt www.simap.europa.eu Information: Die Stadt Weiden i.d.OPf. wird BEKANNTMACHUNG Öffentliche Ausschreibung a) Stadt Weiden i.d.OPf., Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Telefon: 0961 / 81-6503 Telefax: 0961 / 81-6019, E-Mail: [email protected] Internet: www.weiden.de b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: 65-2016-Sc-003 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden f) Art und Umfang der Leistung: Ausbau und Entsorgung von 2 vorhandenen Aufzugsanlagen, Lieferung und Einbau von 2 Personenaufzügen ohne Triebwerksraum mit je 4 Halte-/Zugangsstellen h) Aufteilung in Lose: Nein Amtsblatt i) j) k) l) o) p) q) r) t) u) Ausführungsfristen: 06.03.2017 – 28.04.2017 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Anforderung der Vergabeunterlagen: ab 22.08.2016 bis 23.09.2016 zwischen 07:30 Uhr und 12:30 Uhr, Anschrift siehe a), Abgabe Zi.Nr. 2.06, Einsichtnahme: Zi.Nr. 2.28 Kosten für die Übersendung/Abholung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 20,00 EUR Zahlungsweise: Banküberweisung an Stadt Weiden i.d.OPf., Kto.-Nr. 100 040, BLZ: 753 500 00, Sparkasse Oberpfalz Nord, oder Verrechnungsscheck Verwendungszweck: Aufzugserneuerung Neues Rathaus Fehlt der Verwendungszweck auf ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und sie erhalten keine Unterlagen. IBAN: DE50 7535 0000 0000 1000 40 BIC-Code: BYLADEM1WEN Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn – auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, – gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe der vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, – das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe a), Zi.Nr.: 2.02; Telefon: 09 61/81-60 03 Das Angebot ist abzufassen in: Deutsch Ablauf der Angebotsfrist: am 30.09.2016 um 11:00 Uhr Eröffnungstermin: am 30.09.2016 um 11:00 Uhr Anschrift s. a), Zi.Nr.: 2.02 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen 01. September 2016, Nummer 17, Seite 2 ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Bindefrist: 04.11.2016 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße, Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Regierung der Oberpfalz, VOB-Stelle, 93039 Regensburg Weiden i.d.OPf., 12.08.2016 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 3 Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung der Gemeinde Theisseil; Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB 1 (Fl.Nr. 813, Gemarkung Edeldorf) in den Almesbach BEKANNTMACHUNG Die Gemeinde Theisseil hat beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab unter Vorlage entsprechender Unterlagen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB 1 (Fl.Nr. 813, Gemarkung Edeldorf) in den Almesbach beantragt. Vorgelegt wurden Tektur-Unterlagen vom 28.04.2016 zur bereits vorliegenden Planung vom 08.07.2013. Die Gemeinde Theisseil unterhielt ursprünglich für den Ortsteil Theisseil eine zentrale Abwasserentsorgungsanlage mit Betrieb einer Teichkläranlage zur Abwasserreinigung. Im Jahr 2013 erfolgte der Anschluss der Schmutzwasserbehandlung der Gemeinde Theisseil an die Abwasseranlage des Kommunalbetriebes der Stadt Weiden i.d.OPf. Parallel zum Anschluss an die Abwasseranlage des Kommunalbetriebes der Stadt Weiden i.d.OPf. reichte die Gemeinde Theisseil beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab im Juli 2013 einen Bauentwurf (datiert mit 08.07.2013) zum Umbau der gemeindeeigenen Kläranlage zur Mischwasserbehandlungsanlage und Regenrückhaltung ein und beantragte aufgrund dieser Pläne eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser in den Almesbach. In dem hierfür eingeleiteten Wasserrechtsverfahren für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wurden Einwendungen von den an den Almesbach anliegenden Grundstückseigentümern vorgebracht, in denen auf den schlechten Zustand des Gewässers hingewiesen und eine weitere Einleitung von Abwasser abgelehnt wurde. Die Gemeinde Theisseil beantragte mit Schreiben vom 25.11.2013 für die Dauer des Wasserrechtsverfahrens für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis. Mit wasserrechtlichem Bescheid vom 02.12.2013 wurde der Gemeinde Theisseil, zunächst für ein Jahr, eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in den Almesbach erteilt. Diese Erlaubnis wurde bis zum 31.12.2015 verlängert. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. als amtlicher Sachverständiger im wasserrechtlichen Verfahren hatte der Erteilung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zugestimmt. Bezüglich der vorgebrachten Einwände hatte das das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. mitgeteilt, dass durch den Umbau der Kläranlage Theisseil das anfallende Mischwasser zukünftig nach dem Stand der Technik behandelt und der Entlastungsabfluss in den Almesbach auf 10 l/s gedrosselt wird. Zudem wird dann kein Schmutzwasser mehr in den Almesbach eingeleitet, was insgesamt eine erhebliche Verbesserung der bisherigen Situation für den Almesbach bewirkt. Anlässlich einer Bauabnahme Mitte des Jahres 2014 stellte das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. fest, dass lediglich die Baumaßnahme für den Anschluss des Schmutzwassers an die Abwasseranlage des Kommunalbetriebes der Stadt Weiden i.d.OPf. ausgeführt wurden. Zudem wurde das Pumpwerk nicht an der in den Plänen eingetragenen Stelle errichtet, sondern auf der anderen Seite des ehem. Fangbeckens. Aufgrund der erfolgten Bauabweichung musste eine Tektur-Planung eingereicht werden, mit der Folge, dass eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens erforderlich ist. Auf der Grundlage der nunmehr eingereichten Tektur-Unterlagen vom 28.02.2016 soll die bestehende Abwasserbehandlungsanlage an die gültigen DWA-Richtlinien angepasst und der Gewässerschutz des betroffenen Vorfluters verbessert werden. Das Einleiten von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB 1 (Fl.Nr. 813, Gem. Edeldorf) des Ortsteiles Theisseil in den Almesbach ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis bedarf (§§ 8 und 10 WHG). Gegenstand dieses wasserrechtlichen Verfahrens ist nur die Gewässerbenutzung, also das Einleiten Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 4 von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB 1 (Fl.Nr. 813, Gem. Edeldorf) des Ortsteiles Theisseil in den Almesbach. Das Unternehmen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Vorhaben Einwendungen zu erheben. Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen einen Monat, und zwar in der Zeit vom 07.09.2016 bis 07.10.2016 im Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf. – Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz –, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 0.19/0.20, während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr 4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, – können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, – kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 5. Diese öffentliche Bekanntmachung wird gemäß Art. 27 a BayVwVfG zusätzlich im Internet des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab unter der Internetadresse: www.neustadt.de unter dem Punkt „Amtliche Veröffentlichungen“ veröffentlicht. Dort können der Erläuterungsbericht und die Pläne zum Vorhaben eingesehen werden. Weiden, den 26.08.2016 Stadt Weiden i.d.OPf. Hermann Hubmann Rechts- und Sozialdezernent oder nach Vereinbarung, Tel.: 0961 / 81-3103, zur Einsichtnahme aus. BEKANNTMACHUNG 2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.10.2016 Einwendungen gegen das Unternehmen erheben. Etwaige Einwendungen sind schriftlich (Postadresse: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab: Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Felixallee 9, Zimmer Nr. 2.08 (2. Stock), 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, oder bei der Stadt Weiden i.d.OPf., Umweltamt, Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 0.19/0.20, vorzubringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 3. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin kann ohne ihn verhandelt werden. Eintrittspreise für die Hans-Schröpf-Arena des Kommunalunternehmens Stadtwerke Weiden i.d.OPf., AöR ab 01.09.2016 Für die Benutzung der Hans-Schröpf-Arena gelten folgende Preise und Bedingungen: I. Eintrittspreise 1. Einzelkarte – für eine Benutzungszeit – Erwachsene ab 18 Jahre 3,50 € Kinder und Jugendliche vom 6. bis 15.Lebensjahr 1,50 € (bei Besuchern allgemeinbildender Schulen bis 18 Jahre gegen Vorlage eines Ausweises) Kleinkinder von 2 bis 5 Jahren 1,00 € (pauschal) Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 5 Babys und Kleinkinder bis unter 2 Jahre freier Eintritt 2. Besucherkarten – für eine Benutzungszeit – 1,00 € (pauschal) 3. Partyveranstaltungen – für eine Benutzungszeit – Erwachsene ab 18 Jahre 4,00 € c) Eishockey – Hobbymannschaften Preis für die Halleneisfläche pro Stunde 95,00 € Preis für die Freieisfläche pro Stunde 55,00€ d) Inline oder Rollhockey-Hobbymannschaften (während der eisfreien Zeit) Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 3,00 € (bei Besuchern allgemeinbildender Schulen bis 18 Jahre gegen Vorlage eines Ausweises) Preis für Freieisfläche bis zu 2,5 Std. ohne Nutzung sanitärer Anlagen bzw. Stromverbrauchseinrichtungen 45,00 € Als Benutzungszeit gelten maximal 2,5 Stunden innerhalb der täglichen allgemeinen Öffnungszeiten bei einmaligem Einlass. Preis für Freieisfläche bis zu 2,5 Std. mit Nutzung sanitärer Anlagen bzw. Stromverbrauchseinrichtungen 72,00 € Jede weitere angefangene Stunde 18,00 € II. Benutzung durch Vereine / Sonstige 1. Benutzung durch Vereine a) Eisstocksport Weidener Eisstocksportvereine für Trainingseinheiten kostenlos Auswärtige Eisstocksportvereine für Trainingseinheiten pro Bahn 17,00 € Bei Benutzung der Halleneisfläche für Turniere durch Vereine oder Verbände pro Stunde 55,00 € Bei Benutzung der Freieisfläche für Turniere durch Vereine oder Verbände pro Stunde 18,00 € 2. Vermietung a) Bei Vermietung der Hans-Schröpf-Arena zu Eissport- bzw. sonstigen Veranstaltungen ohne gewerbsmäßigen Charakter beträgt die Miete pro Stunde 95,00 € b) Bei Vermietung der Hans-Schröpf-Arena für gewerbsmäßige Eissportveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen beträgt die Miete pro Stunde 260,00 € c) Bei Veranstaltungen mit mehrtägigen Vorbereitungen erfolgt eine Entgeltregelung durch Sondervertrag. III. Verleihentgelte und Sonstiges Bei Benutzung der Hallen- oder Freieisfläche für Turniere durch Vereine oder Verbände im Sommer 55,00 € Schlittschuhverleih pro öffentlichen Lauf Eisstockverleih pro Stunde Schlittschuhschleifen je Paar Lernschlittenverleih 4,00 € 1,00 € 5,00 € 1,00 € b) Eissportverein Weiden i.d.OPf. Für Trainingseinheiten ist die Benutzung kostenlos Bei öffentl. Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern erhalten die Stadtwerke 10 % der Bruttoeinnahmen IV. Schulsport Für Benutzung durch Schulen im Rahmen des Lehrplanes pro Stunde 95,00 € Für Schlittschuhverleih je Schüler 3,00 € Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 6 V. Nutzung der Wohnmobilstellplätze pro Stellplatz und Tag (inkl. Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie Eintritt für 1 Person für eine Benutzungszeit) 15,00 € Schutzgebühr für ausgegebene Schlüssel 10,00 € 7. Es wird generell nur eine Ermäßigung gewährt. Wird eine Ermäßigung in Anspruch genommen, schließt dies eine weitere Ermäßigung aus. In den angegebenen Preisen ist die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer bereits enthalten. Weiden i.d.OPf., 12.08.2016 Kommunalunternehmen Stadtwerke Weiden i.d.OPf., AöR VI.Ermäßigte Eintrittspreise 1. Familienticket Ab dem 2. Kind wird ein ermäßigter pauschaler Eintrittspreis von 1,00 Euro pro Kind erhoben. Diese Regelung gilt nicht für Jugendliche über 15 Jahren mit Ausnahme von Schülern, die eine allgemeinbildende Schule besuchen (gegen Vorlage eines Ausweises). gez. Johann Riedl – Vorstand – BEKANNTMACHUNG 2. Ermäßigung für Behinderte Schwerbehinderte ab 70 % zahlen den halben Eintrittspreis. Im Behindertenausweis eingetragene Begleitpersonen haben bei gleichzeitigem Einlass freien Eintritt. 3. Für organisierte Gruppen ab 15 Personen gibt es 10 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis für eine Benutzungszeit. Eintrittspreise für die Weidener-Thermen-Welt (WTW) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Weiden i.d.OPf., AöR ab 01.09.2016 Für die Benutzung der Weidener Thermenwelt gelten folgende Preise und Bedingungen: 4. Rabattstaffeln bei Geldwertkarten Preis Ermäßigung Aufenthaltsdauer Bronze Silber Gold Platin 50,00 € 100,00 € 200,00 € 400,00 € 5% 10 % 15 % 20 % Für alle Geldwertkarten ist – soweit noch nicht erfolgt – eine Schutzgebühr von 5,00 € zu entrichten. Die Geldwertkarte kann durch Nachzahlung an der Kasse wieder aufgebucht werden. 5. Eintrittskarten mit Ermäßigung werden nur an der Kasse ausgegeben. 6. Schüler und Studenten erhalten die Ermäßigung gemäß I. nur gegen Vorlage des Personalausweises in Verbindung mit dem Schüler-/Studentenausweis und wenn sie über kein eigenes Einkommen, wie z.B. Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Anwärterbezüge, Berufsförderung, Altersbezüge o.ä. verfügen. 2 Std. 4 Std. Tageskarte I. Thermenwelt (ohne Sauna) 1. Erwachsene – Einzelkarte – 5,50 € 9,00 € 10,50 € 2. Kinder und Jugendliche vom 6. bis 15. Lebensjahr 3,00 € 5,00 € 6,00 € (bei Besuchern allgemeinbildender Schulen bis 18 Jahre gegen Vorlage eines Ausweises) 3. Kleinkinder von 2 bis 5 Jahren 2,00 € (pauschal) 4. Babys und Kleinkinder bis unter 2 Jahre freier Eintritt Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 7 II. Thermenwelt inkl. Benutzung der Saunawelt 1. Erwachsene – Einzelkarte – 11,50 € 15,00 € III. Nutzung der Wohnmobilstellplätze pro Stellplatz und Tag (inkl. Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie Eintritt für 1 Person für 2 Stunden in die Thermenwelt (ohne Sauna) 17,00 € 15,00 € 200,00 € 400,00 € 15 % 20 % Für alle Geldwertkarten ist – soweit noch nicht erfolgt – eine Schutzgebühr von 5,00 € zu entrichten. Die Geldwertkarte kann durch Nachzahlung an der Kasse wieder aufgebucht werden. 5. Eintrittskarten mit Ermäßigung werden nur an der Kasse ausgegeben. Schutzgebühr für ausgegebene Schlüssel 10,00 € IV. Leihgebühren Badeanzug Badehose Handtuch Saunatuch Aqua-Jogging-Gürtel Tischtennisschläger u. -bälle Gold Platin Preis Pfand 2,50 € 1,50 € 1,00 € 2,00 € 1,00 € 1,50 € 20,00 € 10,00 € 5,00 € 10,00 € 20,00 € 15,00 € 6. Schüler und Studenten erhalten die Ermäßigung gemäß I.2. nur gegen Vorlage des Personalausweises in Verbindung mit dem Schüler-/Studentenausweis und wenn sie über kein eigenes Einkommen, wie z.B. Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Anwärterbezüge, Berufsförderung, Altersbezüge o.ä. verfügen. 7. Es wird generell nur eine Ermäßigung gewährt. Wird eine Ermäßigung in Anspruch genommen, schließt dies eine weitere Ermäßigung aus. VI.Zeitüberschreitungen V. Ermäßigte Eintrittspreise 1. Familienticket Ab dem 2. Kind wird ein ermäßigter pauschaler Eintrittspreis von 2,00 Euro pro Kind erhoben. Diese Regelung gilt nicht für Jugendliche über 15 Jahren mit Ausnahme von Schülern, die eine allgemeinbildende Schule besuchen (gegen Vorlage eines Ausweises). 2. Ermäßigung für Behinderte Schwerbehinderte ab 70 % zahlen den halben Eintrittspreis. Im Behindertenausweis eingetragene Begleitpersonen haben bei gleichzeitigem Einlass freien Eintritt. 3. Für organisierte Gruppen ab 15 Personen gibt es 10 % Ermäßigung auf die 4-StundenKarte und die Tageskarte. 4. Rabattstaffeln bei Geldwertkarten Preis Ermäßigung Bronze Silber 50,00 € 100,00 € 5% 10 % Für Zeitüberschreitungen wird je angefangene halbe Stunde eine Nachzahlung von 1,00 € für Erwachsene und 0,50 € für Kinder und Jugendliche erhoben. Bei Verlust der Eintrittskarte wird eine Nachzahlung von 10,50 € für Erwachsene und 6,00 € für Kinder und Jugendliche erhoben. In den angegebenen Preisen ist die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer bereits enthalten. Weiden i.d.OPf., 12.08.2016 Kommunalunternehmen Stadtwerke Weiden i.d.OPf., AöR gez. Johann Riedl – Vorstand – Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 8 BEKANNTMACHUNG Standesamt Weiden i.d.OPf. Auszug aus den Beurkundungen des Standesamtes Weiden i.d.OPf. Familiennachrichten (08.08.2016 bis 21.08.2016) Die Beteiligten sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Geburten: 10.07.2016, Saray Susanne Lang, weiblich, Ramona Marita Erika Lang und Tobias Josef Bock, Glashüttenweg 3, 92724 Trabitz; 02.08.2016, Florentine Christine Kaiser, weiblich, Kathrin Anja Kaiser geb. Wilhelm und Markus Siegfried Kaiser, Grub 35, 92709 Moosbach; 03.08.2016, Ben Klein, männlich, Tatjana Klein geb. Weber und Alexander Klein, Königsberger Str. 17, 92637 Weiden i.d.OPf.; 04.08.2016, Felix Leonhardt, männlich, Isabell Leonhardt geb. Bäuml und Dominik Matthias Leonhardt, Zum Naabtalhaus 14, 92706 Luhe-Wildenau; 04.08.2016, Ryan Lee Millman, männlich, Torii May Lyne Millman geb. Miller und Ryan Lee Millman, US-Army, 92655 Grafenwöhr; 04.08.2016, Betul Mina Al Najjar, weiblich, Amira Al Mubaid und Mohamad Al Najjar, Kantstr. 12, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 04.08.2016, Stella Isabella Hofacker, weiblich, Angelina Ursula Isabella Hofacker und Enrico Braatz, Fabrikstr. 7, 92637 Weiden i.d.OPf.; 05.08.2016, Xenia Samoljak, weiblich, Anna Samoljak geb. Sobkalo und Alexander Samoljak, Gabelsbergerstr. 25 a, 92637 Weiden i.d. OPf.; 07.08.2016, Lukas Gerhard Josef Lindner, männlich, Bettina Susanne Lindner geb. Weidner und Bernhard Hans Lindner, Artesgrün 4, 92702 Kohlberg; 07.08.2016, Landen Trent-Lee Lumibao, männlich, Ashley Dawn Steiner und Roger Bartolone Hill Lumibao, Danziger Str. 7 a, 95478 Kemnath; 07.08.2016, Lukas Wolfgang Wettinger, männlich, Anna Christina Gabriele Wettinger geb. Müller und Johannes Markus Wettinger, Bismarckstr. 4, 92637 Weiden i.d.OPf.; 08.08.2016, Niklas Feneis, männlich, Beate Hilde Feneis geb. Gleißner und Karl Johann Feneis, Strehberg 12, 92709 Moosbach; 08.08.2016, Sophia Marie Beigler, weiblich, Silvia Anita Beigler geb. Beierl und Christian Hermann Beigler, Döllnitz 12, 92705 Leuchtenberg; 08.08.2016, Garren Phillip Cardillo, männlich, Jessica Lynn Cardillo geb. Pryor und Phillip William Cardillo, US-Army, 92655 Grafenwöhr; 08.08.2016, Emily Simon, weiblich, Sandra Margareta Simon geb. Knorr und Stefan Lothar Simon, Bahnhofstr. 1, 92706 Luhe-Wildenau; 09.08.2016, Paul Michael Kleber, männlich, Christine Marion Kleber geb. Grötsch und Alexander Ludwig Kleber, Ernst-Michl-Str. 31, 92693 Eslarn; 10.08.2016, Sarah Luisa Ibisch, weiblich, Christina Maria Ibisch geb. Gmeiner und Oliver Jochen Ibisch, Josef-Dippel-Str. 1, 92711 Parkstein; 08.08.2016, Romina Kerstin Punzmann, weiblich, Sonja Michaela Punzmann geb. Zuber und Christian Winfried Josef Punzmann, Brunnenpaint 17, 92715 Püchersreuth, GT Wurz; 09.08.2016, Hannes Schieder, männlich, Simone Waltraud Schieder geb. Götz und Christian Ulrich Schieder, Adolf-Kolping-Str. 3, 92670 Windischeschenbach; 09.08.2016, Viola Demjan, weiblich, Laura Christine Demjan geb. Hoellinger und Jan Demjan, BürgermeisterDirscherl-Str. 3, 92648 Vohenstrauß; 10.08.2016, Maximilian Fabian Rogler, männlich, Katharina Härtl, Am Steinbühl 7, 95707 Thiersheim und Thomas Harald Rogler, Neuenreuth 5, 95707 Thiersheim; 10.08.2016, Annalena Prieschenk, weiblich, Corinna Anneliese Prieschenk geb. Hirsch und Christian Herbert Prieschenk, Köglitz 15, 95478 Kemnath; 11.08.2016, Markus Saller, männlich, Manuela Gisela Saller geb. Eger und Matthias Herbert Saller, Pauschendorf 5, 92685 Floß; 11.08.2016, Timo Jürgen Schopf, männlich, Carola Theresia Schopf geb. Neumaier und Matthias Peter Schopf, Dr.-Eisenbarth-Str. 10, 92526 Oberviechtach; 11.08.2016, Paul Tim Thomas Meiler, männlich, Nina Anneliese Meiler geb. Schlecht und Christian Hans Meiler, Oskar-von-Miller-Str. 3, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.08.2016, Hannah Zisler, weiblich, Sylvia Zisler geb. Schütz und Stefan Franz Zisler, Kühnried 3, 93449 Waldmünchen; 13.08.2016, Raphaela Katja Schindler, weiblich, Sonja Stephanie Schindler geb. Schröter und Thomas Schindler, Wirbenz 7, 95469 Speichersdorf; 14.08.2016, Melina Silvia Partsch, weiblich, Bianca Brigitte Partsch geb. Weiß und Marko Ferdinand Partsch, An der Point 4, 92706 Luhe-Wildenau; 14.08.2016, Hannah Hacker, weiblich, Elke Andrea Hacker geb. Hütter und Dominik Martin Hacker, Am Fuchssteinach 1, 92648 Vohenstrauß; 15.08.2016, Julian Michael Falk, männlich, Petra Falk geb. Schön und Michael Peter Falk, Brunn 3, 95643 Tirschenreuth; 16.08.2016, Lukas Markus Presche, männlich, Nicole Sieglinde Presche geb. Scharnagl und Dominikus Presche, Erzstr. 43, 92729 Weiherhammer; 16.08.2016, Melina Kliebhan, weiblich, Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 9 Jennifer Kliebhan geb. Schulz und Alfred Markus Kliebhan, Ludwig-Thoma-Str. 35, 95615 Marktredwitz; 17.08.2016, Anna Michaela Maria Falkert, weiblich, Susanne Theresa Falkert geb. Graf und Andreas Erich Viktor Falkert, Gaßäckerstr. 15 a, 92637 Weiden i.d.OPf. Sterbefälle: Eheschließungen: 08.08.2016, Verena Viktoria Schregelmann, Sternstr. 3, 92708 Mantel und Sven Martin Baier, Bachstr. 22, 92708 Mantel; 08.08.2016, Silke Sabine Huber und Michael Wolfgang Jörg Weiß, Merklsteig 39, 92637 Weiden i.d.OPf.; 12.08.2016, Julia Frommhold und André Josef Scherer, Hochstr. 19, 92699 Irchenrieth; 16.08.2016, Franziska Anna Elke Schmucker und Kevin Thomas Nikolaus, Tilsiter Str. 8, 92637 Weiden i.d.OPf.; 18.08.2016, Jessica-Alina Lederer und Matthias Thomas Schottenhaml, Siechenstr. 14, 92637 Weiden i.d.OPf.; 19.08.2016, Nadine Sabine Margareta Merten und Thomas Pillak, Richard-Strauß-Str. 11, 92637 Weiden i.d.OPf.; 19.08.2016, Sabrina Ingrid Fenzl und Alexander Rauscher, Pfarräckerstr. 3 a, 92637 Weiden i.d.OPf.; 19.08.2016, Sandra Sybille Schüller und Fabian Siegfried Pfeffer, Entenbühlstr. 15, 92637 Weiden i.d.OPf.; 20.08.2016, Katharina Sabine Ebnet, Mooswiesen 22, 92720 Schwarzenbach und Klaus Horst Meißner, Kalmreuth 19, 92685 Floß; 20.08.2016, Nicoletta Sylvia Marioara Stanca und Alexander Andreas Bernklau, Schätzlerstr. 11, 92637 Weiden i.d.OPf. 05.08.2016, Heidemarie Barbara Behringer geb. Pentner, Wacholderweg 7, 92637 Weiden i.d.OPf.; 05.08.2016, Herbert Gerhard Kranz, Birkenstr. 10, 92533 Wernberg-Köblitz; 06.08.2016, Wilfried Karl Schieder, Trebsauer Str. 35, 92712 Pirk; 06.08.2016, Olga Anna Hirmer geb. Woppmann, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.OPf.; 07.08.2016, Günter Josef Gmeiner, Kneippstr. 24, 92637 Weiden i.d.OPf.; 08.08.2016, Josef Anton Ermer, Blumenstr. 3, 92718 Schirmitz; 08.08.2016, Manfred Siegfried Koslowski, Weha 4, 95506 Kastl; 08.08.2016, Maria Graf geb. Weiherer, Erhardstr. 9, 92637 Weiden i.d.OPf.; 09.08.2016, Adolf Hofstetter, Sperberweg 39, 92637 Weiden i.d.OPf.; 09.08.2016, Sophie König geb. Pfab, Altstr. 6, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.08.2016, Emma Rummer geb. Winter, Zur Waldrast 28, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.08.2016, José da Silva Ndala, Frauenrichter Str. 103, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.08.2016, Margaretha Zintl geb. Hirn, Dresdner Str. 2, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 11.08.2016, Elisabeth Luber geb. Schmauß, Erhardstr. 9, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.08.2016, Margarete Helene Erna Gregor, Friedrich-Ebert-Str. 8, 92637 Weiden i.d.OPf.; 12.08.2016, Johann Karl Ach, Landrat-ChristianKreuzer-Str. 29, 92699 Irchenrieth; 13.08.2016, Erika Babette Rast geb. Meichner, Hauptstr. 8, 92718 Schirmitz; 14.08.2016, Maria Emma Halfar geb. Müller, Maistr. 21, 92637 Weiden i.d.OPf.; 15.08.2016, Erna Magdalena Fees, Sintzelstr. 11, 92637 Weiden i.d.OPf.; 15.08.2016, Winfried Johannes Reber, Hammerwegsiedlung 7 c, 92637 Weiden i.d.OPf.; 15.08.2016, Gertraud Helene Riebl geb. van den Heuvel, Fichtestr. 30, 92637 Weiden i.d.OPf.; 15.08.2016, Elisabeth Bojer, Jahnstr. 22, 92637 Weiden i.d.OPf. Amtsblatt Notizen: 01. September 2016, Nummer 17, Seite 10 Amtsblatt Notizen: 01. September 2016, Nummer 17, Seite 11 Amtsblatt 01. September 2016, Nummer 17, Seite 12 Notizen: Herausgeber: Stadt Weiden i.d.OPf. – Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. – Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. – Layout und Satz: Digitalsatz Lidl, 83075 Bad Feilnbach. – Druck: Internes Servicebüro der Stadt Weiden i.d.OPf.
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