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WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin
WBM.
Finde Deine Mitte
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A)
Vergabenummer:
ÖA 1770-08-2016
Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7
Leistungsumfang: Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Auftraggeber:
BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Standort
Zentrale
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Abteilung
Vergabe/Einkauf
Telefon: +49 30 247130
Telefax: +49 30 24714100
wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für da s oben genannte
Bauvorhaben mit der Bitte um Abga be eines kostenlosen und preisgünstigen
Angebotes für folgendes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Postanschrift
WBM GmbH
Postfach 02 67 00
10129 Berlin
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ausschreibende Stelle:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Für Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen,
etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht
Ihnen zur Verfügung:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Ansprechpartner: Herr Marko Wilke
Tel.: (030) 2471 3609
Datum
01.09.2016
Bearbeiter/in
Herr Marko Wilke
Telefon / Durchwahl
+49 30 2471 3609
Telefax
+49 30 2471 3670
E-Mail
[email protected]
Nicht für Mietzahlungen
Bankverbindung:
Landesbank Berlin AG
IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17
BIC: BELADEBEXXX
WBM Wohnungsbaugesellschaft
Berlin-Mitte mbH
Sitz der Gesellschaft:
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Vorsitzender
des Aufsichtsrates:
Lutz Basse
Geschäftsführung:
Christina Geib
Jan Robert Kowalewski
Handelsregister:
AG Charlottenburg
HRB 35223
UST-IdNr. DE 137189619
Seite 1/3
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jeder-qm-du.de
Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV):
Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten
oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle
der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe
ohne Bedingungen gewährt werden, sind die se ebenfalls an
einer in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen.
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in
technischer Hinsicht sowie in F arb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden
Fall eine Preisangabe erforderlich.
Vergabeprüfstelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Termine:
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Zuschlags- und Bindefrist:
am 06.10.2016 um/bis 09:15 Uhr
bis zum 25.11.2016
Bauzeit gesamt:
vom 10.05.2017
bis 15.12.2017
Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle,
205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift
Zimmernummer …......
oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen.
Aufschrift auf geschlossenem
Umschlag:
„Angebot für … (Be zeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“
"Erst bei Submission öffnen!"
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
nein
ja, Angebote sind möglich:
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose
Anlagen
1)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsdeckblatt
Anlage Tariferklärung
Besondere Vertragsbedingungen (BAVG)
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
Datenschutzerklärung
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung und Verzeichnis der Nachunternehmer
Einhaltung der Frauenförderung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
vom zuständigen Finanzamt
Seite 2/3
Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt)
LV: Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Muster Bürgschaftsurkunde
Tariftreueerklärung
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen
in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung)
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Integritätsvereinbarung
Bewerberbogen
2)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Bauablaufplan
Zeichnungen und Pläne
Mindestanforderungen an Nebenangebote
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind
zusätzlich mit dem Angebot einzureichen:
gemäß Vergabebekanntmachung
weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
können gefordert werden
zusätzlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
die aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
Bauwirtschaft (ULAK in Wiesbaden) bzw. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Urkalkulation
im Auftragsfall vorzulegen:
Der aktuelle Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für
Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 TEUR und
der Versicherungsschutz nach dem
Umweltschadensgesetz.
4 Wochen nach Auftragserteilung, ist eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu übergeben
Wir bitten u m kurze Mitteilung, wenn Sie si ch nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile
entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
i. V.
i. A.
Susanne Ernst
Marko Wilke
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Seite 3/3
Bieter
Angebotsdeckblatt
Vergabenummer:
ÖA 1770-08-2016
Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7
Leistungsumfang: Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Auftraggeber:
BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH
Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen!
Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser
Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses
eingetragen und hier automatisch übernommen.
Anzahl Nebenangebote
Angebotsdatum:
%
Stück
Name des Ansprechpartners:
Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto
EUR
Stempel, Unterschrift
(Name in Druckschrift)
Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den
Vergabeunterlagen.
Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Seite 1/1
Angebotsdeckblatt oLos_VOB, Stand 04/2015
Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben.
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben.
Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich
weiterleiten!
Absender (Bieter):
Vergabe Nr.
ÖA 1770-08-2016
Objekt:
Haberlandweg 1,3,5,7
Angebot für:
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Abgabetermin:
06.10.2016
,
09:15 Uhr
Vom Auftraggeber auszufüllen
Eingang des Angebotes:
Uhr
Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe
und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil.
Registrierung unter
my.vergabeplattform.berlin.de
Kennzettel_VOL (Stand 11/09)
Bürgschaftsurkunde
(Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft)
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages:
Datum:
Bezeichnung der Leistung:
…………
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich
der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadenersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser
Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
Übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
_______________ €
An den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene
Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
Unterschriften:
________________
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4
Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
1
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Baustellen- und Arbeitssicherheit
Baustellen- und Arbeitssicherheit
(Stand 04/2014)
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der
Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch
die Pflichten des Unternehmers gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6
Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die
technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die
ein-schlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln
einzuhalten.
Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen
wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz,
Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die
geltenden Berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR,
Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen
ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG
bzw. der BG`n, bei denen der Auftragnehmer versichert
ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2
zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für
Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten
schriftlich an die Bauleitung/den
Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der
Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf
seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im
Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende
schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für
Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.)
erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten und das Baustellenpersonal des AN ist
darüber aktenkundig zu belehren.
Des Weiteren sind die Festlegungen des auf der
Grundlage der BaustellV vom 10. Juni 1998 zu
erstellenden Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe Plan) sowie der Baustellenordnung einzuhalten. Diese
Dokumente werden bei Beginn der Arbeiten dem
Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bzw. vor Ort im
Baubüro zur Einsichtnahme ausgehangen.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten
Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators
ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die
seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle
eingesetzten SUB - Unternehmen.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der
Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der
Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem
BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden
Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens
einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten
Ersthelfer mit Name und Handy-Nummer.
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich auf der
Baustelle im Falle von sog. Feuerarbeiten (Arbeiten mit
offener Flamme bzw. Funkenflug) mit
Brandbekämpfungsmitteln auf der Grundlage der BGR 133
der Bau Berufsgenossenschaft aus.
Sofern bei Sanierungsvorhaben der Verdacht auf
vorhandene Gebäudeschadstoffe besteht und eine
Gefahrstoff Untersuchung vorliegt, hat der
Auftragnehmer deren Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen,
zu beachten und die in der Untersuchungsdokumentation
enthaltenen Hinweise und Maßnahmen umzusetzen, sofern
es seinen Arbeitsbereich betrifft.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen
Bauleitung folgende Unterlagen vor:
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB
Unternehmen
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über
das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im
Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise
für Montage- und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17
und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
die Gesundheit gefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw.
Baustein A 178 der Bau-Berufsgenossenschaft (gelbe
Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das
Landesamt für Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige
Gewerbeaufsichtsamt (andere
Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft
des Auftragnehmers über den
Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen
entsprechend der dafür geltenden
Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit
asbesthaltigen Bauteilen Technische Regel Gefahrstoffe
519)
1. Baubeschreibung
1. Baubeschreibung
Anschrift: Haberlandweg 1, 3, 5 und 7 in 13591 Berlin.
Die Zufahrt zum Gebäude ist nur über Anliegerstraßen
möglich.
Der ca. 1963 errichtete Gebäudekomplex besteht aus EG
und 7 Obergeschossen unter o.g. Anschrift mit folgender
Aufteilung:
Objektdaten:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzahl Objekte: 1
Anzahl Treppenhäuser: 4
Anzahl Wohnungen: 112
Anzahl Gewerbeeinheiten: 0
Anzahl Garagen: 0
Gesamtwohnfläche: 6.859,8 m²
Die Wohngebäude sind 1- geschossig unterkellert. Die
Hauptverteilungsleitungen befinden sich im
Kellergeschoss. Hier befinden sich auch die
Mieterkeller.
Vorgefundene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen:
Fenster wurden schon teilweise erneuert (ca. 10%).
Bäder und Küchen befinden sich allgemein im
bauzeitlichen Zustand. Durch mietereigene Einbauten
befinden sich ca. 30% der Bäder in einem moderneren
Standard.
Allgemeine Angaben:
Baujahr: 1963
Bautyp: Mehrfamilienhaus
Bauweise: frei stehend
Bauart: Mauerwerksbau
Unterkellerung: 1-geschossig
Geschosse: EG und 7 Obergeschosse
Dach: nicht ausgebaut
Dachform: Flachdach - Pultdach
Dachdeckung: Dachpappe
Fassade: Putzfassade, grob, ohne Anstrich,
teilweise Klinkerflächen
Sockel: Klinker
Traufe / Gesimse: Beton
Balkone: gemauert
Fenster: vorwiegend Holz-Verbundfenster, ca.
10% Kunststofffenster
Hauseingänge: Holztür, Glasfüllung
Geschossdecken: massiv
Kellerdecke: lt. Statik Staka-Decke / Unterdecke:
Puffdecke mit RappPutz, ungedämmt
Technische Ausrüstung:
Sanitärinstallation: Stränge und Installationen
bauzeitlich, Wannenbäder mit WC z.T. Duschen
Wärmeerzeugung /
Heizungsanlage: Nahwärmenetz
Warmwasserbereitung: Elektro-Durchlauferhitzer
Elektroinstallationen: Bestand bauzeitlich
Blitzschutz: nicht vorhanden
Ausstattung WE:
Telefonanschluss: vorhanden
Klingel- Sprechanlage: vorhanden
Ausstattung allgemein:
Briefkasten: in die Hauseingangstür integriert
Fahrradständer: vorhanden
2. Dächer einschließlich Dämmung oberster Geschoßdecke
Zustand vor der Sanierung:
Eine Dachgeschoßdämmung ist mit ca.14-16cm
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dämmstoffdicke vorhanden.
Zustand nach der Sanierung:
Die vorhandene Dachdämmung, einschl. Dichtung, wird
vollständig entfernt. Der neue Dachaufbau wird,
entsprechend Energiekonzept, mit 24 cm Dämmung
erneuert. Weiterhin werden Schornsteinköpfe abgebrochen
bzw. ausgebessert. Die vorhandenen Dachausstiege mit
RWA- Anlagen werden vergrößert.
3. Fenster
Zustand vor der Sanierung:
Die Fenster der Wohnanlage wurden in Einzelfällen (ca.
10%) schon erneuert. Alle übrigen Wohnungen verfügen
über Holz- Verbundfenster bzw. Kastendoppelfenster.
Zustand nach der Sanierung:
Erneuerung der Fenster als Kunststofffenster. Die EGWohnungen erhalten wie schon im Bestand neue
Außenjalousien.
4. Sanierung Fassade
Zustand vor der Sanierung:
Der Gebäudekomplex wurde ca. 1963 in traditionellem
Mauerwerksbau mit Putzfassade gefertigt.
Zustand nach der Sanierung:
Fassadendämmung 16 cm
farbige Gestaltung nach Farbkonzept
5. Loggien / Balkone
Zustand vor der Sanierung:
Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon. Die
vorhandenen Balkone sind z.T. sanierungsbedürftig.
Zustand nach der Sanierung:
Erneuerung Balkonentwässerungen
Sanierung Balkonfußboden
Erneuerung Balkonbrüstungen mit Sichtschutz
6. Erdgeschoßbereiche / Eingangsvorbau / Müllentsorgung
Zustand vor der Sanierung:
Die Hauseingangsbereiche besitzen einen Zugang von der
Straße. Die Türen sind Holzkonstruktionen mit
Einfachverglasung und integrierten Briefkästen.
Die Eingänge besitzen ein Betonvordach.
Zentrale Müllplätze sind vorhanden. Diese sind voll
funktionsfähig und verbleiben damit im Bestand.
Zustand nach der Sanierung:
Hauseingangstüranlage erneuern
Briefkastenanlagen erneuern (im Außenbereich)
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Betonvordächer überarbeiten durch Entfernen des alten
Belages und Aufbringen einer Stehfalzverblechung
7. Treppenhäuser / Etagenflure / Wohnungseingangstüren
Zustand vor der Sanierung:
Die Eingänge und Treppenhäuser sind unsaniert. Die WETüren sind im bauzeitlichem Zustand.
Die Klingelanlagen befinden sich im Festflügel der
Haustüranlage.
Sprechanlagen sind vorhanden.
Zustand nach der Sanierung:
Es erfolgt nach der Strangsanierung eine malermäßige
Überarbeitung der Decken und Wände in den
Treppenhäusern.
8. Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten
Zustand vor der Sanierung:
Die Wohnungen sind unterschiedlich ausgestattet,
entsprechend der Einbauten des Mieters auch
unterschiedlich gefliest. Ca. 35% der Fliesen sind noch
aus dem Originalbestand. Weitere ca. 30% sind zwar
schon einmal erneuert worden, aber schon wieder älter
als 6 Jahre.
Wände und Decken in den Räumen sind tapeziert und/ oder
gestrichen.
Die Küchen sind ebenfalls unterschiedlich ausgestattet,
welche aber standardmäßig mit Elektroherden bestückt
sind.
Alle Küchen sind mit Einbauküchen ausgestattet (ca. 70%
Mietereigentum, ca. 30% Eigentum der WBM).
Alle Küchen verfügen über einen unterschiedlich großen
Fliesenspiegel.
Zustand nach der Sanierung:
Wand- und Bodenfliesen in den Bädern werden komplett
erneuert. Die Bäder werden türhoch gefliest. Die
Restflächen werden gespachtelt und gestrichen. Alle
vertikalen Leitungen werden verkoffert. Die Küchen
erhalten im Arbeitsbereich einen Fliesenspiegel. Nach
den Installationsarbeiten werden diese Bereiche wieder
malermäßig hergestellt.
In den Wohnräumen werden neue Fenster sowie
Lüfterelemente in die Außenwände eingebaut. Diese
Bereiche werden malermäßig wieder hergestellt.
9. Kellerdecke
Zustand vor der Sanierung:
Kellerdecken sind ungedämmt und stellen einen
Schwachpunkt der thermischen Hülle dar.
Zustand nach der Sanierung:
Montage Kellerdeckendämmung 12 cm
10. Außenanlagen
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zustand vor der Sanierung:
Die Zuwegungen zeigen einige Unebenheiten
(Unfallgefahren)
Fahrradständer sind nur unzureichend vorhanden.
Die Außenanlagen sind in Teilbereichen
überarbeitungsbedürftig.
Zustand nach der Sanierung:
Vorgärten nachpflanzen,
Aufwertung der Außenanlagen durch Wegweiser,
Beleuchtung, Hecken
11. Ausbau Leerwohnungen
Anzahl:
Die Wohnanlage verfügt aktuell über keine
Leerwohnungen.
Maßnahmen:
Neben den normal anfallenden Arbeiten an
Heizung/Lüftung und Sanitär sowie den o.g.
Bauleistungen werden die Wohnräume, die Flure und die
Küchen mit Linoleum ausgestattet.
In der Küche wird (wie auch in den bewohnten Wohnungen)
ein Fliesenspiegel angebracht.
Die Leerwohnungen sollen je nach Badtyp mit einer
Badewanne oder einer Dusche ausgestattet werden.
Die Leerwohnungen werden komplett malermäßig instand
gesetzt (weiß, Raufaser).
Die Türen werden maler- und tischlermäßig bearbeitet
und erhalten neue einheitliche Garnituren.
Grundrißänderungen werden nicht vorgenommen.
1. ALLGEMEINER TEIL
1.1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1. Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei
Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und
der bei Auftragsdurchführung
maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw.
Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des
Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der
Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem
Allgemeinen Teil.
1.1.3. Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel
aufzubewahren. Den Auftragnehmer trifft insoweit
auch eine Kontrollpflicht über seine Subunternehmer.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der
Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich
Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht
bereit halten.
1.1.5. Die Bauleistungen sollen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die
Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von
der Verantwortung für eigenes Handeln.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt
grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft
befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen
späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die
Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein
Preisausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.6. Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten
und Leistungspositionen entsprechen den in diesen
ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen
Angaben im
Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im
AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im
Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7. Die in diesen Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen erhobenen technischen
Forderungen bedingen weder eine unentgeltliche
Ausführung noch stellen sie eine
Haftungsfreizeichnung des Auftraggebers oder seines
Architekten dar.
1.1.8. Sofern mehrere Teile einer technischen Regel
anzuwenden sind, ist grundsätzlich nur der
Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist
nur der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die
Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
1.2. Stoffe, Bauteile
1.2.1. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise
gemäß den Rechtsvorschriften, DINBestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so
gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder
einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder
der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen
geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht
berührt.
1.2.2. Werden für nicht genormte Erzeugnisse
Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann
für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht
erbracht werden, gilt das als
Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fall den Nachweis nicht ersetzen.
1.2.3. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokolle vor Ausführungsbeginn der
Bauleitung vorzulegen. Teilkopien genügen den
Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den
Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die
Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem
Baufortschritt zu übergeben.
1.2.4. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich
verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes
Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines
mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des
Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
1.3. Abfallbeseitigung
Der AN ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten
Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem
Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den
öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu
beseitigen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle
unverzüglich vom AN zu räumen, spätestens jedoch
nach Abnahme der vertraglichen Leistungen durch den AG.
Befolgt der AN die dahingehende Aufforderung nicht
unverzüglich, wird der AG die Baustelle auf Kosten
des AN selbst räumen lassen, wenn eine entsprechende
Aufforderung erfolgt und eine angemessene Frist zur
Beseitigung fruchtlos abgelaufen ist. Die
Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt dem
AG vorbehalten.
Die Schuttbeseitigung obliegt dem AN auf dessen
Kosten. Der AN stellt für die Schuttbeseitigung
Container zur Verfügung.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen
sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die
einschlägigen allgemeinen und kommunalen
Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind
zu beachten.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben
auf der Baustelle ist untersagt.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und
Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den
Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes
bzw. der Gemeinde und behördlichen
Auflagen.
Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden
und Transportieren ist danach in den Preis
einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die
Trennung nach
- Wertstoffen
- wiederverwertbarem Abfall
- deponierbaren Abfällen.
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN18299 aus dem
Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die
vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder
der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die
Grenze von 1m3 bezieht sich auf einen Auftrag, bei
mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos).
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist
zu dokumentieren.
1.4. Baustelleneinrichtung
1.4.1. Sofern keine gesonderten Positionen
ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht
vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die
Preise einzubeziehen.
1.4.2. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.4.3. Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft
oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer
Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung
feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen
Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den
Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei
Werktagen besenrein zu räumen.
Die Standorte für folgende125 Baumaschinen und
Geräte sind mit der Bauleitung des
Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem
selbst abzustimmen:
- Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane)
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
1.4.4. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene
Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade
nicht verschmutzt wird.
1.4.5. Räume für die Nutzung als Tagesunterkünfte,
werden vom AG nicht bereitgestellt. Die
Bereitstellung und Ausstattung von Tagesunterkünften
ist vom AN zu organisieren. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
1.4.6. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege
und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind
sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
1.4.7. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind
vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und
bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten
abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und
Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Notwendige
Beantragung und Aufstellung von entsprechenden
Verkehrsschildern ist Sache des AN.
1.4.8. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher
Flächen sind grundsätzlich vom AN zu tragen.
1.5. Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche
Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der
Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der
Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner
Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die
anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen
Gewerke sowie die Vorleistung zu nehmen.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1.5.1. Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke
sowie für die Qualitätsbeurteilung der
abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN
18201 und 18202.
1.5.2 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber unverzüglich die für seine
angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen
Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf.
notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die
Leistungen sind bei Bedarf rechtzeitig abzurufen und
auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des
Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.5.3 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den
Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu
beantragen, falls das nicht Angelegenheit des
Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die
Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs
sowie die Funktionskontrolle.
1.5.4 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen
für technische Anlagen und Pflegeanweisungen
für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als
Nebenleistung zu übergeben.
1.5.5 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,
die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit
erforderlich- besonders zu schützen. An ihnen dürfen
keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht
werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten
Verschmutzungen zu erwarten, erfolgt die Vergütung
gemäß DIN 18299 ff.
1.5.6. Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag
des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen
Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der
Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des
Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht
eingeschränkt.
Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und
dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor der
Ausführung.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen
und sonstige Unterlagen, so ist er für diese
gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom
Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen
zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine
Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine
Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit,
sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.5.7. Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
11
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit notwendiger Änderung der Planung oder der
Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber
unverzüglich mit zu teilen. Daraus folgende
Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes
erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein
Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden
und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig
zu gewährleisten. Müssen Rettungswege zeitweilig
blockiert werden, ist das mit der Bauleitung
abzustimmen. Lärmintensive Arbeiten sind nach
Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten
durchzuführen. Auf Treppen darf kein Material gelagert
werden.
Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen
sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase
herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten.
Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu
Maschinen und Material zu verhindern.
Anpflanzungen sind zu schützen. Der Abwurf von
Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. Der
Staubschutz ist so weit wie technisch und
wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. Selbst
verursachte Verunreinigungen sind laufend zu
beseitigen.
Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und
nach Arbeitsschluss zu schließen.
Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu
beseitigen.
1.6 Nebenleistungen, Besondere Leistungen,
Preisinhalte, Preisbildung
1.6.1. Werden im Teil 3 -Ausführung- des Besonderen
Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese
grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen
nichts zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner
bezüglich der Vergütung damit im Zusammenhang stehen
der Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen
nichts anderes vorgesehen ist.
1.6.2. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter
anderem folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der
Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und
Transportleistungen, Vorhaltung und Unterhaltung von
Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das
Bauwerk eingehenden Stoffe, Einbau der gelieferten oder
bauseits bereitgestellten Stoffe.
1.6.3. Nebenleistungen werden nicht gesondert
vergütet und gehören ohne Erwähnung zur
vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur
Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die
ATV DIN18299 ff. (VOB/C).
1.6.4. Die Kosten für den Verbrauch von Strom,
Wärmeenergie und Wasser sind Bestandteil der Preise.
1.6.5. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet, es sei denn, sie werden durch
unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des
Auftraggebers oder seiner
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erfüllungsgehilfen verursacht.
1.6.6. Für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln
finanzierte Aufträge wird auf die Verordnung
PRNR.1/72 über die Preise für Bauleistungen verwiesen,
welche vorrangig gilt. Dabei ist der sachliche
Geltungsbereich zu beachten.
1.6.7. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich
nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn
vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise
enthalten:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte
und Fahrzeuge enthalten sämtliche
Aufwendungen, wie
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und
Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
- indirekt zurechenbare Kosten
Vorgenannte Kostenbestandteile sind dem Grunde nach
auch in den Einzelpreisen der
Bauleistungen enthalten.
Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle
befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes
einschließlich technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich
in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen
Positionen bereits enthalten sind und wenn die
Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach
Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
1.6.8. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der
Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das
Gewerk geltendenUnfallverhütungsvorschriften
ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen
darstellen.
1.6.9. Materialpreise -sofern gefordert im
Leistungsverzeichnis- gelten frei Baustelle abgeladen.
1.6.10.Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und
Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich
abgegolten.
1.6.11. Die durch in Rechts- oder
Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen
Normen geforderten Prüfungen der
geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und
Gebühren sowie Revisionspläne gelten als
Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
13
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
oder in den Vorschriften selbst als Besondere
Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in
diesem Sinne gehören:
- Eignungsprüfungen
- Eigenüberwachungsprüfungen
- Fremdüberwachungsprüfungen
- Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder
vereinbart
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen
erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der
Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen
trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.6.12. Ist für Normelemente oder -bauteile eine
allgemeine statische Berechnung
Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen
vorzulegen oder -als Kopie- auszuhändigen, so gehört
dieses zu den Nebenleistungen.
1.6.13. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur
für das vom Bieter angebotene
Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich
sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach
den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind.
Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle
zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.6.14. Für die Terminologie der Preisvereinbarungen
und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe
der KLR Bau-Kosten- und Leistungsrechnung der
Bauunternehmen. Die Verordnung PRNr. 1/72 wird in
ihrem Geltungsbereich davon nicht berührt.
1.7. Abrechnungshinweise
1.7.1. Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen für die einzelnen Gewerke
(Besonderer Teil) oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt - die Bestimmungen der DIN18299 ff.
(VOB/C).
1.7.2 Zu beseitigende Bauteile, Bewuchs u. dgl. sowie
im Zuge der Bauarbeitenn verdeckte Leistungen sind
vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine
technische
Abnahme verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als
rechtsgeschäftliche Abnahme.
Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die
Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes
sinngemäß.
Bei Rohrmaterial hat der AN mindestens 14 Tage vor
Beginn der Demontagearbeiten diese in Bauplänen
aufzumessen und der Bauleitung vorzulegen, wird das
Aufmass während oder nach der Ausführung der
Demontageleistungen der Bauleitung übergeben, so
behält sich die Bauleitung vor das Aufmass ggf. über
Annahmen mittels Zeichnungen zu ermitteln. (gilt
nicht für Strang und Fallleitungen)
Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen.
Ist das nicht möglich, soll zuvor ein
Umrechnungsfaktor vereinbart werden.
Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten
anfällt : 0,82
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
14
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
Sperrige Materialien, die die Bildung eines
Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m3
Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die
Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für
nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.7.3. Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich
jedoch grundsätzlich bei Demontageleistungen, durch
Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä.
zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
Das gilt im besonderem für die Nachweisführung von
Kernbohrungen, diese sind in den
Revisionszeichnungen fortlaufend nummeriert unter
Angabe der Lage / Größe einzutragen.
1.7.4. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die
gleichen Positionsnummern wie im
Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die
Abrechnung durch Austausch von elektronischen
Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit der
Positionsnummern auf einfache Weis egegeben sein.
In den Wohnungen wurden
In den Wohnungen wurden
durch ein autorisiertes
Maßnahmen vorgeschlagen
Strangsanierung).
alle Fußboden- und Wandbeläge
alle Fußboden- und Wandbeläge
Büro bewertet und entsprechende
(Ausführung im Rahmen der
Für das Objekt wurde auf eine orientierende
Untersuchung der Bausubstanz auf gesundheitsgefährdende
Schadstoffe in Gebäuden ("Schadstoffgutachten") bisher
verzichtet.
Hier wird auf die Gutachten der baugleichen Häuser BBD
297 und 291 verwiesen.
Dabei sind vor allem im Bereich der Rohrummantelung
KMF-haltige Materialien
(krebserzeugende Künstliche Mineralfasern) vorgefunden
worden. Für den Umgang (Abbruch, Entsorgung, Arbeiten
im Bereich der Schadstoffe etc.) sind die Richtlinien
der TGRS 521 bzw. die Handlungsanleitungen der LAGetSi
besonders zu berücksichtigen. Für genauere
Informationen kann das Schadstoffgutachten im Büro KBA
eingesehen werden.
Die entsprechenden Abbruchpositionen im
Leistungsverzeichnis, die sich auf die KMF-haltigen
Schadstoffe beziehen,sind besonders zu beachten.
Eine Untersuchung auf PAK (Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe) in den Wohnungen wurde nicht
durchgeführt, da eine zerstörungsarme Probeabnahme in
den genutzten Bereichen nicht möglich war.
Möglicherweise befinden sich in den Bädern unterhalb
der gefliesten Böden PAK-haltige Sperrschichten aus
teerölhaltiger Vergussmasse oder
Bahnen, die potentiell gesundheitsgefährdend sein
können. Eine Beprobung von möglichen Sperrschichten in
den gefliesten Bädern sollte kurzfristig vor Beginn der
Arbeiten erfolgen. Beim eventuellen Auffinden von
PAK-haltigen Materialien sind die BGR 128 -
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
15
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
kontaminierte Bereiche, die LAGetSi-Handlungsanleitung
und die Gefahrstoffverordnung 2004 zu berücksichtigen.
Die Dächer der Gebäude BBD 297 und BBD 291 wurden
beprobt. Die Ergebnisse waren negativ.
Die entsprechenden Abbruchpositionen im
Leistungsverzeichnis, die sich auf die PAK-haltigen
Schadstoffe beziehen, sind besonders zu beachten.
Alle Maßnahmen aus den genannten Richtlinien,
Vorschriften etc. im Umgang mit den Schadstoffen sind
zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Abrechnungshinweis
Abrechnungshinweis
Aufmaß und Abrechnung durch den Bieter haben
nachvollziehbar zu erfolgen und sind wohnungsweise zu
dokumentieren. Der Bieter wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Aufmaße für den Auftraggeber von
wirtschaftlicher Bedeutung, hinsichtlich der
Modernisierungsumlage sind.
Die Aufmaße sind im Excelformat schriflich und digital
zu übergeben.
4.1
MALER- UND
LACKIERARBEITEN
1. BESONDERER TEIL - Maler- und Lackierarbeiten - DIN
1. BESONDERER TEIL - Maler- und Lackierarbeiten - DIN
18 363
Bei der Ausführung sind zusätzlich zu - den ATV Malerund Lackierarbeiten - DIN 18 363 - den Allgemeinen
Vorbemerkungen die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Leistungen, die sich hieraus ergeben und in der
Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind,
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten
DIN 18366 Tapezierarbeiten
DIN 53778 Kunststoffdispersionsfarben für innen
DIN 55900 Beschichtungen für Raumheizkörper
1.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sollen
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
16
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen
Einsicht in diese zu gewähren.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst
Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen
Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis
nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der
Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt
von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein,
dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung
auftritt.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche
Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
1.3 Ausführung
1.3.1 Allgemeines
Nach Auftragserteilung ist mit dem Auftraggeber
rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im
Detail Rücksprache zu führen.
- Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
- Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem
Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von
Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen
spricht.
- Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden
oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden.
Das Geltendmachen von Bedenken gemäß
Nr. 3.1.1 DIN 18363 umfasst deshalb auch die vom
Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus
fachspezifischer Sicht.
- Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene
Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder
hochglänzend) ist unbedingt einzuhalten.
- Das eingebaute Material muss dem Muster
entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des
Musters durch den Bauherren ist einzuholen.
- Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung
silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch
Abkleben zu schützen.
- Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu
entfernen und anschließend wieder einzubauen,
anderenfalls sind sie abzukleben
- Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu
gewährleisten (z. B. durch Numerierung), dass sie an
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Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
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Einheitspreis
in EUR
17
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche
Teile sind gangbar zu halten.
- Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der
Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt
werden.
- Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS
einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel
dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der
Baustelle verarbeitet werden.
Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die
Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet
sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die
Bauleitung einen Nachweis verlangen.
- Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer
wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
- Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber
ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu
beseitigen.Gleiches gilt für Verpackung, Behälter,
Abdeckmaterial udgl.
- Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall
sind einzuhalten.
Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis
verlangen.
- Farbreste, auch wenn sie in bezug auf Umweltschutz
unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung
des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
- Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte
Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der
"TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
- Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen,
sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt
zusammeln.
- Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten,
Ortbretter u. a., erhalten den Deckanstrich
grundsätzlich erst nach der Befestigung.
1.3.2 Untergründe und Vorbehandlung
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom
Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363
sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen,
sofern sie beschichtet sind
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei
Stahlbauteilen
- Klebebänder dürfen die Beschichtungen der
Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im
Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
- Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit
der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen
nichtwesentlich verändern.
- In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner
Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw.
Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende
Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
- Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch
das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei
alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln
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Ordnungszahl
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Menge
Einheit
Seite:
Datum:
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in EUR
18
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(bei Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischen
Abbeizern vor der Weiterbehandlung trocken sein.
Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein.
- Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist
nicht zulässig.
- Elastische Dichtungsprofile dürfen nicht
überstrichen werden.
- Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden,
sie sind vollständig zu entfernen.
- Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher
und Risse mit einem der Beschichtung entsprechenden
Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei
lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit der
Bauleitung erforderlich. Letzteres gilt auch bei
festgestellten Rissen im Außenbereich.
- Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind
Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln.
- Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei
Lasuren oder Kunststoff-Dispersions- Beschichtungen
entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nichtkorrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel,
Schrauben u. dgl.
- Verzinkte Untergründe dürfen nicht mit Primern auf
Alkydharzbasis behandelt werden; ebenso ist die
Verwendung von Alkydharzlackfarben dafür untersagt.
1.3.3 Renovierungsarbeiten
- Bei Lackierungsarbeiten, insbesondere von Türen und
Fenstern, muss beim Vorhandensein von elastischen
Dichtungen der Lack weichmacherfest sein.
- Saugende, aber überstreichbare, Altanstriche sind
stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren.
Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen;
Anschleifen ist zulässig.
- Altanstriche auf Polymerisatharzbasis können bei
Zusatz von Lösungsmitteln (Ketone oder
Benzolderivate) zum neuen Beschichtungsstoff ohne
Vorbehandlung überstrichen werden.
- Altanstriche sind nur zu beschichten, wenn die
Elastizität des neuen Trockenfilms das zulässt. Die
Herstellerhinweise sind zu beachten.
- Alte Silikatfarbenanstriche können mit
Kunststoff-Dispersionsfarben beschichtet werden,
umgekehrt ist das nur zulässig, wenn zuvor nach
Werksvorschrift ein entsprechender Umwandler
eingesetzt wird. In diesem Fall sind Glasflächen
abzukleben.
- Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist
unmittelbar abzusaugen.
- Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse
zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des
Grundanstriches nach ausreichender Trocknung
abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse
ist der Auftraggeber zu verständigen, damit
eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind
vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor
Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber
erforderlich.
- Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der
ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung.
- Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder
Abschleifen zu entfernen, so gilt das bis auf den
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
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Datum:
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Einheitspreis
in EUR
19
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unbeschichteten Untergrund.
1.3.4 Hinweise zu Beschichtungsstoffen
Bei Beschichtungen auf Lösungsmittelbasis ist unbedingt
eine ausreichende Trocknung der einzelnen Schichten zu
sichern.
1.4 Preisinhalte
Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für
Schalter und Steckdosen gilt als Nebenleistung.
Farbspuren, Spritzer u. dgl. aus den Arbeiten des
Auftragnehmers sind kostenlos zu beseitigen.
Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind
vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.:
- Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt
werden können und keine Vertiefungen
hinterlassen,
- Löcher, die z.B. durch Stoß entstanden sind,
- Schwundrisse, jedoch nicht Setzrisse,
- durch Stoß und Druck entstandene kleinere
Unebenheiten.
Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden:
Unter dem Begriff "glatt" sind einzuordnen:
- geglättete und geriebene Putzflächen,
- glatt gespachtelte Putzflächen, d.h. Flächen, bei
denen höchstens an vereinzelten Stellen
geringfügige
Unebenheiten auftreten,
- glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten, mit
Rauhfaserpapier tapezierte Flächen u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "rauh" sind einzuordnen:
- Kalk- und Zementputzflächen mit grobem Sandkorn,
- ungeputztes, jedoch bündig verfugtes Ziegel- und
Kalksandsteinmauerwerk,
Unter dem Begriff "stark rauh" sind einzuordnen:
- stark profilierte Oberflächen von Spritzputz,
Wabenputz,
- Rohbeton,
- Kunststeinbossen u.ä. Untergründe
Als Besondere Leistungen gelten in Erweiterung von Nr.
4.2 DIN 18363:
- das Beiarbeiten schadhafter Holzteile mit
spezieller Füllmasse
(soweit technisch noch möglich),
- das Abrunden von scharfen und gefasten Kanten bei
Fenstern und Türen im Außenbereich,
- das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen zur
Altbeschichtung,
- das Verkitten von Fugen an Deckleisten, Übergängen
von Füllung und Rahmen bei Türen und dgl.,
- das Ausbessern von Kittfasen.
1.5 Abrechnungshinweise
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
20
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Werden Materialpreise in m² angegeben, so bezieht
sich der Preis auf das auf der Rolle befindliche
Material.
Alle Preise nach m² gelten im übrigen für die
fertige Leistung einschließlich Überdeckung und
Verschnitt.
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in
anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei
Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den
vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke
bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich
vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen
Position kein angemessener Ausgleich für die
Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis
für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis
zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit
gebildet.
1.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt unter bewohnten
Bedingungen. Die Arbeiten haben so zu erfolgen, sodass
die Wohnung uneingeschränkt für den Mieter nutzbar
bleibt. Sich daraus ergebene Schutzmaßnahmen
(Abdeckmaßnahmen im Arbeitsbereich) erfolgen durch den
AN und sind in die Einheitspreise einzukalkuliern.
Die Arbeiten erfolgen im Zuge der Strangsanierung. Die
vom AG aufgangs- bzw. wohnungsweise vorgegebenen
Termine haben äußerste Priorität.
Bei den Abbrucharbeiten ist die Tapete sauber
einzuschneiden, sodass im Nachgang keine zusätzlichen
Tapezierarbeiten erforderlich sind.
Bei den Arbeiten im Treppenhaus sind ebernfalls
Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die TH sind täglich
zu reinigen.
1.7 Modernisierungsumlage, Aufmaß/Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung durch den Bieter hat
wohnungsweise nachvollziehbar zu erfolgen. Der Bieter
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese für
den Auftraggeber von wirtschaftlicher Bedeutung für die
Modernisierungsumlage ist. Die Übergabe der Aufmaße hat
zusätzlich zur schriflichen Ausfertigung in
Dateifomat, z.B. Excel zu erfolgen.
Der Auftraggeber wird diese bei Nichterfüllung zu
Lasten des Bieters ausführen lassen. Die Aufwendungen
werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
1.8 Kalkulationshinweise
Die Leistungen erfolgen hauptsächlich in Bädern und
Küchen, wohnungsweise und in den Treppenhäusern.
Zur Bearbeitung der Treppenhausköpfe etc. ist eine
entsprechende Rüstung vorzuhalten.
1.9. Besondere Angaben zu den Bedingungen und
örtlichen Gegebenheiten der Baustelle
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
21
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Baustelle befindet sich in einem geschlossenem
Wohngebiet. Die Häuser haben 8 Geschosse,
ein Aufzug ist vorhanden. Die Nutzung des Aufzuges
ist nur nach Freigabe durch den AG möglich. Zu
kalkulieren
ist als Transportweg das Treppenhaus.
1.10. Reinigung
Bei den Arbeiten unter bewohnten Bedingungen sind
besondere Anforderungen gestellt.
Zusätzlich zur geschuldeten Reinigung hat jeder Bieter
entsprechend Vorgabe der Bauleitung
zusätzlich 1 mal in der Woche die Hauptverantwortung
für Treppenhaus und Außenbereiche.
Das Treppenhaus ist an diesem Tag nach Arbeitsende zu
reinigen und nass zu wischen.
Die erhöhten Aufwendungen für die Reinigung unter
bewohnten Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.1.1
WANDFLÄCHEN WOHNUNGEN
4.1.1.01
Maler- Abdeckfolie bereitstellen
Maler-Abdeckfolie liefern und den Mietern bereitstellen
Foliengröße : 20 m²
400,00
4.1.1.02
St
Kreppband 30mm bereitstellen
Kreppband zum Abkleben der Folien für die Mieter
bereitstellen
Breite
100,00
4.1.1.03
St
Wandflächen, Abriss Tapete
Tapeten an Wänden komplett entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Küche und Bad
Bauteil: Wand
Leistung: Abriss bis 3 Lagen Tapete
800,00
4.1.1.04
m²
Wandflächen, Abriss Styroporplatten
Styroporplatten an Wänden
einschl. Klebereste
rückstandslos entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort:
Bauteil:
Küche, Flur und Bad
Wände
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.1.1.05
Menge
Einheit
35,00
m²
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
22
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wandflächen, Fleckspachtelung, bis 30 %
Fleckspachtelung, Wandflächen bis 30%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Wandbeläge;
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 5 mm ansatzfrei
beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Fleckspachtelung ca. 30% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
1.800,00
4.1.1.06
m²
Wandfläche, Fleckspachtelung bis 50%
Fleckspachtelung, Wandflächen bis 50%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Wandbeläge;
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 5 mm ansatzfrei
beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Fleckspachtelung ca. 50% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
1.300,00
4.1.1.07
m²
Wandflächen Spachteln 100%
Spachtelung der Wandflächen 100%
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Leistung: Flächen spachteln bis zur
vollständigen
Glättung;
Oberfläche: Qualität Q3
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
100 % der angegebenen Fläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
500,00
4.1.1.08
m²
Wandflächen, Grundierung
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Wandbelägen wie Rauhfasertapete;
Bauteil: Wand
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Angeb. Fabrikat:
..............
3.800,00
4.1.1.09
m²
Wandflächen, Grundierung, Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Bauteil: Leibungen
Breite: ca. 20cm
450,00
4.1.1.10
m²
Wandflächen, Haftbrücke
herstellen einer Haftbrücke auf vorhandenem Ölpaneel
Bauteil: Wand
Untergrund: Ölanstrich
Ausführungsort: Küche, über und unter
Fliesenspiegel
angebotenes Fabrikat: ........
1.500,00
4.1.1.11
m²
Wandflächen, Sperranstrich
Sperranstrich an stark verschmutzten Wandflächen:
Bauteil: Wand
Untergrund: Altanstrich
Ort: Wohnungen
23
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
24
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Lage: EG - 7.OG
angebotenes Fabrikat: ........
150,00
4.1.1.12
m²
Wandflächen, Untergrundbehandlung, Schimmel
Untergrundbehandlung für Malerarbeiten bei
Schimmelbefall wie folgt:
Ausführung: Reinigen der Oberfläche von
Verunreinigungen, Behandlung der Flächen mit
speziellem Schutzmittel, inkl. aller
erforderlichen Vorleistungen.
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Bauteil: Wand
Angeb. Fabrikat: .............
15,00
4.1.1.13
m²
Wandflächen, Rauhfasertapete
Liefern und tapezieren auf Stoß einer Rauhfasertapete,
vollflächig, Verklebung mit gebrauchsfertigem,
lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmem und
schadstoffgeprüftem Dispersionskleber, auf tragfähigen
Untergrund.
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/Altanstriche behandelt entspr.
Vorpositionen;
Material: Rauhfasertapete
Körnung: mittel, weiß
Ausführungsort: Küche, Flur
Angeb. Fabrikat:
..............
2.500,00
4.1.1.14
m²
Wandflächen, Rauhfasertapete, Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Ausführung: Leibungen
Bauteil: Wand
Ausführungsort: Küche
320,00
4.1.1.15
m
Wandflächen, Beschichtung, Kunststoff- Disp.
Beschichtung im Innenbereich, waschbeständig, deckend,
mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
25
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Klasse 3 DIN EN 13300, matt
Farbton: weiß, nach Bemusterung des AG
Untergrund: Rauhfasertapete
Bauteil: Wand, innen
Ausführungsort: Bad, Küche, Flur
Angeb. Fabrikat: .............
4.300,00
4.1.1.16
m²
Wandflächen, Beschichtung, Kunststoff- Disp., Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Bauteil: Leibungen, innen
Tiefe: bis 200mm
450,00
m
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
26
05.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.1.2
DECKENFLÄCHEN WOHNUNGEN
4.1.2.01
Deckenflächen, Abriss Tapete
Tapeten an Decken komplett entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Bauteil: Decke
150,00
4.1.2.02
m²
Deckenflächen, Abriss Styroporplatten
Styroporplatten an Decken einschl. Klebereste
rückstandslos entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Bauteil: Decke
35,00
4.1.2.03
m²
Deckenflächen, Fleckspachtelung, bis 30 %
Fleckspachtelung, Deckenflächen bis 30%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Deckenbeläge;
Bauteil: Decke
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 3 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Fleckspachtelung ca. 30% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat: .............
600,00
4.1.2.04
m²
Deckenflächen, Fleckspachtelung, bis 50 %
Fleckspachtelung, Deckenflächen bis 50%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Deckenbeläge;
Bauteil: Decke
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 3 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Fleckspachtelung ca. 50% der angegebenen Gesamtfläche.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
27
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angeb. Fabrikat: .............
300,00
4.1.2.05
m²
Deckenflächen 100 % spachteln
Spachtelung vollflächig an Deckenflächen
Bauteil: Decke
Leistung: Deckenflächenspachteln bis zur
vollständigen
Glättung
Oberfläche: Qualität Q3
Ort: Küche, Bad, Flur
Lage: EG bis 7.OG
Angeb. Fabrikat: .............
400,00
4.1.2.06
m²
Deckenflächen, Grundierung
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe;
Bauteil: Decke
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich, Gipskarton
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Angeb. Fabrikat: .............
1.300,00
4.1.2.07
m²
Deckenflächen, Untergrundbehandlung, Schimmel
Untergrundbehandlung für Malerarbeiten bei
Schimmelbefall wie folgt:
Ausführung: Reinigen der Oberfläche von
Verunreinigungen, Behandlung der
Flächen mit speziellem Schutzmittel, inkl. aller
erforderlichen Vorleistungen.
Bauteil: Decke
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Angeb. Fabrikat: .............
50,00
4.1.2.08
m²
Deckenflächen, Rauhfasertapete, innen
Liefern und tapezieren auf Stoß einer Rauhfasertapete,
vollflächig, Verklebung mit gebrauchsfertigem,
lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmem und
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
28
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
schadstoffgeprüftem Dispersionskleber, auf tragfähigen
Untergrund.
Bauteil: Decke
Untergrund: Putz/Altanstriche, behandelt entspr.
Vorpositionen;
Material: Rauhfasertapete
Körnung: mittel, weiß
Ausführungsort: Küche, Flur
Angeb. Fabrikat: .............
80,00
4.1.2.09
m²
Deckenflächen, Beschichtung, innen, Kunststoff- Disp.
Beschichtung im Innenbereich, waschbeständig, deckend,
mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit
Klasse 3 DIN EN 13300, matt
Farbton: weiß, nach Bemusterung des AG
Untergrund: Rauhfasertapete oder grundierte
Flächen
Bauteil: Decke
Ausführungsort: Bad, Küche, Flur
Angeb. Fabrikat:
..............
1.300,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4.1.3
AUSBESSERUNGSARBEITEN IN KÜCHEN UND
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
29
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgen in
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgen in
Teilflächen für Ausbesserungen und Anarbeitungen an
Wandflächen nach der Montage neuer
Elektrounterverteiler, Schalter, Steckdosen und
Sprechstellen im Flur, nach Montage von Heizkörpern,
an beschädigten Badtürschwellen und Stahlzargen der
Innentüren.
4.1.3.01
Tapete in Kleinstflächen unter 2,5m² an Wandflächen
ausbessern
Tapete an Wänden in Kleinstflächen vorsichtig
einschneiden und entfernen, Tapete (Mietereigentum oder
Rauhfaser) passgerecht anarbeiten sowie mit
Dirpersionsfarbe gut deckend beschichten.
Schützen eventuell vorhandener Einbauteile im Preis
abgegolten.
Ausführungsort: Küchen und Flure
Bauteil: Wand/ Decke/
120,00
4.1.3.02
Reparaturen um Schalter und Steckdosen
Ausbesserungen von Kleinstflächen an Wänden
im Flurbereich nach Endmontage der Lichtschalter und
Steckdosen, sowie Verlegung von Kabelkanal
377,00
4.1.3.03
St
St
Beschichtung, Kunststoff- Disp.
Beschichtung der F 90 Schachtverkleidung in Küchen,
inclusive Grundierung und Abdecken aller angrenzenden
Bereiche und Einbauteile
Beschichtung:
Grund-, Zwischen- und Schlußbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe, Nassabriebbeständigkeit
Klasse 3 DIN EN 13300, matt
Farbton: weiß, nach Bemusterung des AG
Bauteil: Wandfläche GKFI
Ausführungsort: Küchen
Schachtabmessungen 0,30m + 0,65m * 2,73m
Angeb. Fabrikat: .............
15,00
4.1.3.04
St
Reparaturbeschichtung, Stahlzarge, innen
Reparaturbeschichtung auf streichfähige Metallzargen im
Innenbereich, deckend, mit Kunstharz wie folgt:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
30
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung: lose Beschichtungen entfernen,
Spachteln kleinerer Stellen mit AlkydharzlackSpachtelmasse, eine Grund-, und Schlußbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe : weiß, nach Bemusterung des AG
Größe: 850/2050mm
Zargenbreite: ca. 125mm
Ausführungsort: Innenbereich, Beschädigungen an
Badtüren infolge Sanierung,
einschließlich Schwellen
Angb. Fabrikat:
...............
100,00
4.1.3.05
St
Beschichtung, Oberlicht Stahlzarge ,beidseitig innen
Beschichtung auf streichfähige Metallzargen im
Innenbereich, deckend, mit Kunstharz wie folgt:
Ausführung: lose Beschichtungen entfernen,
Spachteln kleinerer Stellen mit AlkydharzlackSpachtelmasse, eine Grund-, und Schlußbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe : weiß, nach Bemusterung des AG
Größe: ca. 1500/550mm
Ausführungsort: Innenbereich, Bad und Küche in
bewohnten Wohnungen
Angb. Fabrikat:
...............
48,00
4.1.3.06
St
Verfugungen
Dauerelstischen Anschluß an Bauteile herstellen mit
Ein- Komponenten- Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis
(überstreichbar)
Vor Ausführung ist die Leistung im Umfang mit der
Bauleitung abzustimmen. Im Wesentlichen soll auf
Acrylfugen verzichtet werden.
Ausführungsort:
Angeb. Fabrikat :
.............
Bad, Küche, Flur
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.1.3.07
Menge
Einheit
2.050,00
m
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
31
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Alkydh.-Besch., Heizkörper, bis 1m²
Alkydharzlack-Beschichtung auf Heizkörpern,
hitzebeständig, wie folgt:
Ausführung: Untergrund reinigen,
Grundbeschichtung,
Zwischenbeschichtung, Schlußbeschichtung
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: weiß
Größe: bis 1m²
Ausführungsort: bewohnte Wohnungen
Angeb. Fabrikat: .............
15,00
4.1.3.08
St
Alkydh.-Besch., Heizungsrohre,Stahl/ Kupfer, 1/4 - 1/2"
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Bauteil: Heizungsrohre
Rohrdurchmesser: 1 - 11/2"
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: weiß
Ausführungsort: Küchen, Bäder
Angeb. Fabrikat: .............
120,00
4.1.3.09
m
Ausbesserung an Wandflächen
Ausbesserungen an Wandflächen
im Flurbereich nach Endmontage der
Sprechstellen (zeitlich nach den Arbeiten
in den Wohnungen)
100,00
St
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.1.4
MALERARBEITEN IN DEN TREPPENHÄUSERN
4.1.4.01
TRH, Wandflächen, Untergrund vorbereiten,
Untergrundvorbereitung, Wandflächen wie folgt:
32
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vorbereitung: abstoßen nicht fest haftender
Beschichtungen, reinigen verschmutzter Wandbereiche von
groben
Verschmutzungen.
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich (Floc)
Bauteil: Wand
Abstoßen und Reinigen ca. 5 % der Gesamtfläche
1.800,00
4.1.4.02
m²
TRH, Wandflächen, Fleckspachtelung, bis 30%
Fleckspachtelung, Wandflächen bis 30%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz, einschl. Schrauben, Haken etc.
entfernen.
Untergrund: Spachtelung / Putz/ Anstriche
Fülltiefe: bis ca. 5 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Bauteil: Wand
Fleckspachtelung ca. 30% der Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat: .............
1.600,00
4.1.4.03
m²
Wandflächen Spachteln 100%
Spachtelung der Wandflächen 100%
Bauteil: Wand
Untergrund: Promatverkleidung
Leistung: Flächen spachteln bis zur
vollständigen
Glättung;
Oberfläche: Qualität Q3
Ausführungsort: Treppenhaus Elektroschacht
100 % der angegebenen Fläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
140,00
4.1.4.04
m²
TRH, Wandflächen, Grundierung, Putz
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe;
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
33
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauteil: Wand
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Angeb. Fabrikat: .............
450,00
4.1.4.05
m²
TRH, Wandflächen, Grundierung, Haftverbesserung,
Leibung, 250mm
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe;
Bauteil: Leibung
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Angeb. Fabrikat: .............
360,00
4.1.4.06
m
TRH, Wandflächen, Grundierung, Treppenwangen, seitlich
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe;
Bauteil: Treppenwangen, seitlich
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Tiefe: bis 350mm
Angeb. Fabrikat: .............
350,00
4.1.4.07
m
TRH, Wandflächen, Beschichtung, innen, KunststoffDisp.
Beschichtung im Innenbereich, deckend, mit
Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlussbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 DIN EN
13300, seidenglanz
Farbton: weiß od. hell getönt, nach
Bemusterung
Untergrund: Putz/ Altanstrich
Bauteil: Wand
Ausführungsort: Treppenhaus, Wände
Angeb. Fabrikat: .............
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.1.4.08
Menge
Einheit
450,00
m²
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
34
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
TRH, Wandflächen, Beschichtung, innen, KunststoffDisp., Wischsockel
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Ausführung: Herstellen eines Wischsockels neben
den
Treppenstufen;
Höhe: ca. 25cm
Nassabriebbeständigkeit Klasse 1
DIN EN 13300, matt
Farbe: stark getönt
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat: .............
150,00
4.1.4.09
m
TRH, Wandflächen, Beschichtung, Treppenwangen, seitlich
Beschichtung der Treppenwange im Innenbereich, deckend,
mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN
EN 13300, matt
Farbton: weiß od. hell getönt, nach
Bemusterung
Bauteil: Treppenwangen, seitlich
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Angeb. Fabrikat: .............
350,00
4.1.4.10
Wandflächen Strukturanpassungen
ausgebesserte Putzstellen (bis ca. 0,5m²)
der vorhandenen Struktur der Wände anpassen.
120,00
4.1.4.11
m
St
TRH, Wandflächen ausbessern
Beschädigungen an den Treppenhauswänden mit Latexfarbe
entsprechend dem vorhandenen Bestand ausbessern
Ausführung nur als punktuelle Ergänzung
Der Farbton wird nach Bemusterung durch den Bauherren
freigegeben.
1.500,00
4.1.4.12
m²
Wandflächen, Beschichtung, Kunststoff- Disp., Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
35
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauteil: Leibungen und Sturzbereiche , innen
Tiefe: bis 200mm
im angepassten Farbton streichen, incl. scharfem
Beschnitt an Bestandsflächen
350,00
4.1.4.13
m
TRH, Podestdecken, Untergrund vorbereiten, abstoßen und
reinigen, bis 5 %
Untergrundvorbereitung, Podestdecken und des TH- Kopfes
wie folgt:
Untergrund: Altanstrich
Vorbereitung: abstoßen nicht fest haftender
Beschichtungen, reinigen verschmutzter
Deckenbereiche von groben Verschmutzungen.
Bauteil: Podestdecke
Ausführungsort: Treppenhaus
Abstoßen und Reinigen ca. 5 % der Gesamtfläche
350,00
4.1.4.14
m²
TRH, Podestdecken, Fleckspachtelung, bis 30%
Fleckspachtelung, Podestdecken und des TH- Kopfes wie
folgt:
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz, einschl. Schrauben, Haken etc.
entfernen.
Untergrund: Altanstrich
Fülltiefe: bis ca. 5 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel
Kunststoffdispersionsbasis
Bauteil: Podestdecke
Ausführungsort: Treppenhaus
Fleckspachtelung ca. 30% der Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat: .............
350,00
4.1.4.15
m²
TRH, Podestdecken, Grundierung, Putz
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe an
Podestdecken wie folgt:
Bauteil: Podestdecke, TH- Kpof
Untergrund: Altanstrich
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat: .............
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.1.4.16
Menge
Einheit
120,00
m²
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
36
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
TRH, Podestdecke, Beschichtung, innen, KunststoffDisp.
Beschichtung im Innenbereich an Deckenflächen sowie
Treppenlaufunteransichten inkl. TH- Kopf, deckend, mit
Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN
13300, matt
Farbton: weiß od. hell getönt, nach
Bemusterung
des AG
Untergrund: Putz/ Altanstrich
Bauteil: Decke
Ausführungsort: Treppenhaus
In den Preis ist eine punktuelle Ergänzung der Frabe
einzukalkulieren.
Angeb. Fabrikat: .............
120,00
4.1.4.17
m²
TRH, Unterseite Treppenlauf, Untergrund vorbereiten,
abstoßen und reinigen, bis 5 %
Untergrundvorbereitung, Treppenlaufuntersichten wie
folgt:
Untergrund: Altanstrich
Vorbereitung: abstoßen nicht fest haftender
Beschichtungen, reinigen verschmutzter
Deckenbereiche von groben Verschmutzungen.
Bauteil: Unterseite Treppenlauf
Ausführungsort: Treppenhaus
Abstoßen und Reinigen ca. 5 % der Gesamtfläche
In den Preis ist eine punktuelle Ergänzung der Frabe
einzukalkulieren.
200,00
4.1.4.18
m²
TRH, Unterseite Treppenlauf, Fleckspachtelung, bis 15 %
Fleckspachtelung, Treppenlaufuntersichten wie folgt:
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz, einschl. Schrauben, Haken etc.
entfernen.
Untergrund: Altanstrich
Fülltiefe: bis ca. 5 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel
Kunststoffdispersionsbasis
Bauteil: Unterseite Treppenlauf
Ausführungsort: Treppenhaus
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Fleckspachtelung ca. 15% der Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat: .............
200,00
4.1.4.19
m²
TRH, Unterseite Treppenlauf, Grundierung, Putz
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Kunststoffdispersionsfarbe an
Podestdecken;
Bauteil: Unterseite Treppenlauf
Untergrund: Altanstrich
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat: .............
75,00
4.1.4.20
m²
TRH, Unterseite Treppenlauf, Beschichtung, innen,
Kunststoff- Disp.
Beschichtung im Innenbereich an Deckenfläche sowie
Treppenlaufunteransichten, deckend, mit
Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN
13300, matt
Farbton: weiß od. hell getönt, nach
Bemusterung
des AG
Untergrund: Putz/ Altanstrich
Bauteil: Unterseite Treppenlauf
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat: .............
75,00
4.1.4.21
m²
TRH, Überholungsbeschichtung, Geländer
Überholungsbeschichtung, deckend auf Treppengeländern
aus Holz wie folgt:
Ausführung: Untergrund reinigen, eine Grund- und
Schlussbeschichtung
Konstruktion: Holzgeländer mit Ober- und Untergurt,
Füllung aus Rechteckstäben ca. 3 x 2cm; Stababstand
ca. 10 cm
Höhe: ca. 100cm
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: mittel getönt, nach Bemusterung des
AG
37
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Handlauf farblich abgesetzt
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat: .............
160,00
4.1.4.22
m²
Beschichtung, Stahlblechtür, innen
Beschichtung auf vorhandenen Grundanstrich auf
Metalltüroberflächen im Innenbereich, deckend, mit
Kunstharz wie folgt:
Ausführung: Untergrund für Beschichtung
vorbereiten,
durch Herstellen eines tragfähigen
Untergrundes, Spachteln kleinerer Stellen
mit Alkydharzlack- Spachtelmasse, eine
Grund-,Zwischen,- und Schlussbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe: dunkel, nach Bemusterung des AG
Ausführungsort: Keller, Dachgeschoss
(Aufzugsmaschinenraum)
Angeb. Fabrikat: .............
50,00
4.1.4.23
m²
Beschichtung, Stahleckzarge, innen
Beschichtung auf grundierte Metallzargen
(Stahleckzargen) im Innenbereich, deckend, mit
Kunstharz wie folgt:
Ausführung: Untergrund für Beschichtung
vorbereiten,
durch Herstellen eines tragfähigen
Untergrundes, Spachteln kleinerer Stellenmit
Alkydharzlack- Spachtelmasse, eine Grund-,
Zwischen,- und Schlußbeschichtung
Kunstharz: Alkydharzlack
Größe: bis 1010/2135 mm
Maulweite: bis 125 mm
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe: dunkel, nach Bemusterung des AG
Ausführungsort: Keller, Dachgeschoss
Angeb. Fabrikat: .............
25,00
4.1.4.24
St
Zulage, Grundierung, Epoxi
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch als
Zulage:
38
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
39
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Grundierung: Epoxidharz 2K
Untergrund: Pulverbeschichtung
Angeb. Fabrikat: .............
50,00
4.1.4.25
m²
Beschriftung der Türen TH-Keller
Beschriftung der neu montierten Türen im Bereich
Treppenhaus zu den Kellerräumen mit negativ Schablonen
Mieterkeller und Fahrradraum
Schriftfarbe: schwarz
Schrifthöhe: 60 mm
12,00
4.1.4.26
St
Dauerelstischer Anschluß, Acryl
Dauerelstischen Anschluß an Bauteile herstellen mit
Ein- Komponenten- Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis
(überstreichbar)
Vor Ausführung ist die Leistung im Umfang mit der
Bauleitung abzustimmen. Im Wesentlichen soll auf
Acrylfugen verzichtet werden.
Ausführungsort: Treppenhaus
Angeb. Fabrikat :
.............
420,00
m
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4.1.5
STUNDENSÄTZE MALERARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
40
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die nachstehend angebotenen Stundenverrechnungssätze
Die nachstehend angebotenen Stundenverrechnungssätze
werden unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt und gelten unabhängig der Anzahl
der abzurechnenden Stunden.
Für eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten, die nur
auf besondere Anforderung der Bauleitung ausgeführt
werden dürfen, werden folgende Verrechnungssätze
(einschl. Tariflohn, übertarifliche Zulagen und alle
Zuschläge wie Sozialabgaben, Auslösung, Wegegeld etc.)
berechnet.
4.1.5.01
Stundenlohn für Polier/Vorarbeiter
Stundenlohn für Polier/Vorarbeiter
1,00
4.1.5.02
Stundenlohn für Facharbeiter
Stundenlohn für Facharbeiter
1,00
4.1.5.03
Std
Std
Stundenlohn für Helfer
Stundenlohn für Helfer
1,00
Std
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.2
MALER- UND
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
41
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LACKIERARBEITEN
Grundlage dieser Positionen sind eine Anzahl
Grundlage dieser Positionen sind eine Anzahl
von 9 Leerwohnungen in unterschiedlicher Größe
(1- Raum bis 4- Raumwohnung).
Sollte sich während der Leistungserbringung
die Anzahl der Leerwohnungen erhöhen, ist nur
auf Anweisung des AG weiter zu arbeiten.
4.2.1
WANDFLÄCHEN LEERWOHNUNGEN
4.2.1.01
Wandflächen, Abriss Tapete
Tapeten an Wänden komplett entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Bauteil: Wand
1.580,00
4.2.1.02
m²
Wandflächen, Abriss Styroporplatten
Styroporplatten an Wänden einschl. Klebereste
rückstandslos entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Bauteil: Wand
25,00
4.2.1.03
m²
Wandflächen, Fleckspachtelung, bis 30 %
Fleckspachtelung, Wandflächen bis 30%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Wandbeläge;
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 5 mm
ansatzfrei beispachteln mit Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Fleckspachtelung ca. 30% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
800,00
4.2.1.04
m²
Wandfläche, Fleckspachtelung bis 50%
Fleckspachtelung, Wandflächen bis 50%
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
42
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Wandbeläge;
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 5 mm ansatzfrei
beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Flur und Wohnräume
Fleckspachtelung ca. 50% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
350,00
4.2.1.05
m²
Wandflächen Spachteln 100%
Spachtelung der Wandflächen 100%
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Leistung: Flächen spachteln bis zur
vollständigen
Glättung;
Oberfläche: Qualität Q3
Ausführungsort: Flur und Wohnräume
100 % der angegebenen Fläche.
Angeb. Fabrikat:
..............
430,00
4.2.1.06
m²
Wandflächen, Grundierung
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Wandbelägen wie Rauhfasertapete;
Bauteil: Wand
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat: .............
2.120,00
4.2.1.07
m²
Wandflächen, Grundierung, Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
43
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauteil: Leibungen
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
320,00
4.2.1.08
m
Wandflächen, Untergrundbehandlung, Schimmel
Untergrundbehandlung für Malerarbeiten bei
Schimmelbefall wie folgt:
Ausführung: Reinigen der Oberfläche von
Verunreinigungen, Behandlung der Flächen mit
speziellem Schutzmittel, inkl. aller
erforderlichen Vorleistungen.
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Bauteil: Wand
Angeb. Fabrikat: .............
25,00
4.2.1.09
m²
Wandflächen, Rauhfasertapete
Liefern und tapezieren auf Stoß einer Rauhfasertapete,
vollflächig, Verklebung mit gebrauchsfertigem,
lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmem und
schadstoffgeprüftem Dispersionskleber, auf tragfähigen
Untergrund.
Bauteil: Wand
Untergrund: Putz/Altanstriche behandelt entspr.
Vorpositionen;
Material: Rauhfasertapete
Körnung: mittel, weiß
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat: .............
2.120,00
4.2.1.10
m²
Wandflächen, Rauhfasertapete, Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Ausführung: Leibungen
Bauteil: Wand
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
320,00
4.2.1.11
m
Wandflächen, Beschichtung, Kunststoff- Disp.
Beschichtung im Innenbereich, waschbeständig, deckend,
mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Klasse 3 DIN EN 13300, matt
Farbton: weiß, nach Bemusterung des AG
Untergrund: Rauhfasertapete
Bauteil: Wand, innen
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat: .............
2.120,00
4.2.1.12
m²
Wandflächen Beschichtung Kunststoff-Disp., Leibungen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Ausführung: Leibungen
Bauteil: Wand
Ausführungsort: Flur und Wohnräume
320,00
m
Gesamtsumme:
44
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
45
05.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.2.2
DECKENFLÄCHEN LEERWOHNUNGEN
4.2.2.01
Deckenflächen, Abriss Tapete
Tapeten an Decken komplett entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Bauteil: Decke
585,00
4.2.2.02
m²
Deckenflächen, Abriss Styroporplatten
Styroporplatten an Decken einschl. Klebereste
rückstandslos entfernen, incl. Entsorgung.
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Bauteil: Decke
25,00
4.2.2.03
m²
Deckenflächen, Fleckspachtelung, bis 30 %
Fleckspachtelung, Deckenflächen bis 30%
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln; Schrauben, Haken
etc. entfernen; Untergrund vorbereiten zur Aufnahme
neuer Deckenbeläge;
Bauteil: Decke
Untergrund: Putz/ Altanstriche
Fülltiefe: bis ca. 3 mm
ansatzfrei beispachteln mit
Reparaturspachtel auf
Kunststoffdispersionsbasis
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Fleckspachtelung ca. 30% der angegebenen Gesamtfläche.
Angeb. Fabrikat: .............
385,00
4.2.2.04
m²
Deckenflächen 100 % spachteln
Spachtelung vollflächig an Deckenflächen
Bauteil:
Decke
Leistung:
Deckenflächenspachteln bis zur
vollständigen
Glättung
Oberfläche:
Qualität Q3
Ort:
Leerwohnungen
Lage:
EG bis 7.OG
Angeb. Fabrikat:
.............
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.2.2.05
Menge
Einheit
300,00
m²
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
46
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckenflächen, Grundierung
Grundierung, verfestigend, für nachfolgende
Beschichtung mit Wandbelägen wie Rauhfasertapete;
Bauteil: Decke
Untergrund: Beton, Putz, Anstrich, Gipskarton
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat:
..............
700,00
4.2.2.06
m²
Deckenflächen, Untergrundbehandlung, Schimmel
Untergrundbehandlung für Malerarbeiten bei
Schimmelbefall wie folgt:
Ausführung: Reinigen der Oberfläche von
Verunreinigungen, Behandlung der
Flächen mit speziellem Schutzmittel, inkl. aller
erforderlichen Vorleistungen.
Bauteil: Decke
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat:
..............
25,00
4.2.2.07
m²
Deckenflächen, Rauhfasertapete, innen
Liefern und tapezieren auf Stoß einer Rauhfasertapete,
vollflächig, Verklebung mit gebrauchsfertigem,
lösemittel- und weichmacherfreiem, emissionsarmem und
schadstoffgeprüftem Dispersionskleber, auf tragfähigen
Untergrund.
Bauteil:
Decke
Untergrund:
Putz/Altanstriche, behandelt entspr.
Vorpositionen;
Material:
Rauhfasertapete
Körnung:
mittel, weiß
Ausführungsort:
Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat:
.............
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.2.2.08
Menge
Einheit
50,00
m²
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
47
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckenflächen, Beschichtung, innen, Kunststoff- Disp.
Beschichtung im Innenbereich, waschbeständig, deckend,
mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Beschichtung: Grund-, Zwischen- und
Schlußbeschichtung aus
Kunststoffdispersionsfarbe,
Nassabriebbeständigkeit
Klasse 3 DIN EN 13300, matt
Farbton: weiß, nach Bemusterung des AG
Untergrund: Decken mit und ohne Rauhfaser
Bauteil: Decke
Ausführungsort: Flur, Wohnräume
Angeb. Fabrikat: .............
725,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.2.3
LACKIERARBEITEN
4.2.3.01
Überholungsbeschichtung, Holztürflächen, innen
Überholungsbeschichtung auf streichfähige
Holztüroberflächen im Innenbereich,
beidseitig, deckend, mit
Kunstharz wie folgt:
48
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung: lose Beschichtungen entfernen,
Spachteln kleinerer Fehlstellen mit
Alkydharzlack- Spachtelmasse, eine Grund-, und
Schlußbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe : weiß, nach Bemusterung des AG
Ausführungsort: Innenbereich, Zimmertüren
Angb. Fabrikat: ..............
144,00
4.2.3.02
m²
Überholungsbeschichtung, Holzzarge, innen
Überholungsbeschichtung auf streichfähige Metallzargen
im
Innenbereich, deckend, mit Kunstharz wie folgt:
Ausführung: lose Beschichtungen entfernen,
Spachteln kleinerer Stellen mit AlkydharzlackSpachtelmasse, eine Grund-, und Schlußbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe : weiß, nach Bemusterung des AG
Größe: 850/2050mm
Zargenbreite: ca. 125mm
Ausführungsort: Innenbereich, Zimmertüren
Angb. Fabrikat:
...............
72,00
4.2.3.03
St
Überholungsbeschichtung, Holztür, innen
Überholungsbeschichtung auf streichfähige
Holztüroberflächen im Innenbereich, deckend, mit
Kunstharz wie folgt:
Ausführung: lose Beschichtungen entfernen,
Spachteln kleinerer Fehlstellen mit
Alkydharzlack- Spachtelmasse, eine Grund-, und
Schlußbeschichtung
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe : hell getönt nach Bemusterung
des AG
Ausführungsort: Innenbereich, TH
Wohnungseingangstüren (innenseitig)
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
49
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angeb. Fabrikat:
..............
24,00
4.2.3.04
m²
Überholungsbeschichtung, Holzzarge, innen
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Bauteil: Holzzargen
Größe: ca. 850/2050mm
Zargenbreite: ca. 125mm
Ausführungsort: WE- Türen (innenseitig)
Angeb. Fabrikat:
..............
12,00
4.2.3.05
St
Alkydh.-Besch., Heizungsrohre,Stahl/ Kupfer, 1/4 - 1/2"
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch:
Bauteil: Heizungsrohre
Rohrdurchmesser: 1 - 11/2"
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: weiß
Ausführungsort: Leerwohnungen
Angeb. Fabrikat: .............
300,00
4.2.3.06
m
Alkydh.-Besch., Heizkörper, bis 2m²
Alkydharzlack-Beschichtung auf Heizkörpern,
hitzebeständig, wie folgt:
Ausführung: Untergrund reinigen,
Grundbeschichtung,
Zwischenbeschichtung, Schlußbeschichtung
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: weiß
Größe: bis 2 m²
Ausführungsort: Wohnungen, Treppenhäuser
Angeb. Fabrikat: .............
42,00
4.2.3.07
m²
Alkydh.-Beschichtung Heizkörper, bis 5 m²
Alkydharzlack-Beschichtung auf Heizkörpern,
hitzebeständig, wie folgt:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
50
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung: Untergrund reinigen,
Grundbeschichtung,
Zwischenbeschichtung, Schlußbeschichtung
Oberfläche: hochglänzend
Farbe: weiß
Größe: bis 5m²
Ausführungsort: Leerwohnungen
Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach Festlegungen
durch den AG.
Angeb. Fabrikat: .............
89,00
4.2.3.08
m²
Anstrich an Einbauschränken
Beschichtung der Einbauschränke von innen und außen - ,
einschließlich aller Einlegeböden deckend mit
Kunstharz wie folgt:
Leistung:
- lose Beschichtung entfernen und entsorgen
- tragfähigen Untergrund herstellen durch anschleifen
- spachteln kleinerer Fehlstellen mit AlcydharzSpachtelmasse
- Untergrund von haftmindernden Rückständen reinigen
- Haftgrundierung vostreichen für nachfolgende
Beschichtung mit Alcydharz:
Zwischenbeschichtung,
Schlußbeschichtung
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe: weiß
Größe: bis 7,0 m²
Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach Festlegungen
durch den AG.
Angeb. Fabrikat: .............
65,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4.3
TISCHLERARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
51
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. BESONDERER TEIL - TISCHLERARBEITEN
1. BESONDERER TEIL - TISCHLERARBEITEN
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus DIN18355
Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für
Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN18357
-Beschlagarbeiten, und DIN 18055 - Fenster.
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend
zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien
desInstituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie
die Angaben der RAL-RG424/1 Holzfenster, Gütesicherung
der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt,
anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien
Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN18056
entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische
Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten:
Zur Beurteilung der Oberfläche endbeschichteter
Holzfenster dient die "Richtlinie zur visuellen
Beurteilung einer
endbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern" vom
Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks.
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere
-- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
ausreagierenden Klebstoffen
-- Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für
Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und
Ausführung
1.2 Stoffe, Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von
Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen
und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen.
Bei wesentlichen -von der Holzart abhängigenUnterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an
sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen
kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im
sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und
Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig.
Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren
Stellen zulässig.
1.3 Ausführung
1.3.1 Allgemeines
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
52
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die
Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen
und/oder Absauggeräte zu verwenden.
- Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam
mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit
stehenden Jahresringen verwendet werden. Das
Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom
verwendeten Leim nach 1 bis 2 Tagen erfolgen.
- Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt
die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie
die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer
überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung
einzustellen.
- Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber
ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche
Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent
ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder
Kammverbindungen.
- Elastische Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht
saugende Meterialien zu verwenden.
- Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen,
auswechselbar und an den Ecken dicht sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den
Malerarbeiten einzubauen.
4.3.1
TÜREN
4.3.1.01
WE- Türen, 1-flüglig, 850/2000mm, überarbeiten
WE- Tür, 1- flüglig, überarbeiten für nachfolgende
bauseitige malermäßige Überarbeitung.
Größe b x h: ca. 850/2000mm
Die Maßnahmen umfassen:
Gang- und schließbar machen sowie abdichten des
Türflügels wie folgt:
- Befestigen, Kröpfen, Feilen, Richten oder Versetzen
der Bänder
- Reinigen, Ölen und Nachstellen der Beschlagteile
- Nachpassen, ggf. Nachhobeln der Falze
- Ausbruchstellen aufarbeiten und spachteln
- Dichtung einfräsen und mit Leiste abdecken
Ausgebaute Materialien werden Eigentum des AN
und sind zu entsorgen!
12,00
4.3.1.02
Stck
Innentüren, 1-flüglig, 800/2000mm, überarbeiten
Zimmertür, 1- flüglig, überarbeiten für nachfolgende
bauseitige malermäßige Überarbeitung.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Größe b x h: ca. 800/2000mm
Die Maßnahmen umfassen:
Gang- und schließbar machen des Türflügels wie folgt:
- Befestigen, Kröpfen, Feilen, Richten oder Versetzen
der Bänder
- Reinigen, Ölen und Nachstellen der Beschlagteile
- Nachpassen, ggf. Nachhobeln der Falze
Ausgebaute Materialien werden Eigentum des AN
und sind zu entsorgen!
12,00
4.3.1.03
Stck
Innentüren, 1-flüglig, 700/2000mm, überarbeiten
Zimmertür, 1- flüglig, überarbeiten für nachfolgende
bauseitige malermäßige Überarbeitung.
Größe b x h: ca. 700/2000mm
Die Maßnahmen umfassen:
Gang- und schließbar machen des Türflügels wie folgt:
- Befestigen, Kröpfen, Feilen, Richten oder Versetzen
der Bänder
- Reinigen, Ölen und Nachstellen der Beschlagteile
- Nachpassen, ggf. Nachhobeln der Falze
Ausgebaute Materialien werden Eigentum des AN
und sind zu entsorgen!
66,00
4.3.1.04
Stck
Innentüren, Türbeschläge, erneuern
Drückergarnituren der Innentüren wie folgt erneuern:
Ausführung: Demontage und Entsorgung
der alten Garnituren,
Neubau: Beschlag nach
DIN 18257 mit Innen- und Außenschild;
Ausführung: Klinke/Klinke Langschild
Farbe: Edelstahl matt
Modell: Hoppe Trontheim
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
54,00
4.3.1.05
Stck
Innentüren Türbeschäge Bad
Position wie vor beschrieben, jedoch
53
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Ausführung: Demontage und Entsorgung
der alten Garnituren,
Neubau: Beschlag nach
DIN 18257 mit Innen- und Außenschild;
Ausführung: WC Garnitur Langschild
Farbe: Edelstahl matt
Modell: Hoppe Trontheim
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
12,00
4.3.1.06
St
Innentüren, erneuern
Innentüren mit Holzzarge und Türblatt liefern und
montieren wie folgt:
Ausführung: Holztürblatt und Zarge als
Umfassungszarge, bestehend aus Futter und
Bekleidung, liefern und montieren in bauseits
vorhandene Öffnung;
Baurichtmaß: B/H 800/2000mm
Oberfläche: Dekor Buche
Kantenausbildung: Normfalz
Aufbau: Röhrenspan
Türblattdicke: ca. 40mm
Beschläge: Gangbar und funktionsfähig
eingebaut, Oberfläche vernickelt
Schloss: Buntbart
Drückergarnitur: Messingbeschlag nach DIN 18257 mit
Innen- und Außenschild;
Ausführung: Klinke/Klinke; nach Bemusterung
des AG
Angeb. Fabrikat: .............
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Produkt: .............
(vom Bieter einzutragen)
1,00
4.3.1.07
Stck
Glaseinsatz in Innentüren erneuern
defekte Lichtausschnitte in Innentüren durch neue
ersetzen
Größe: ca. 500 x 1000 mm
Ausführung: Ornamentglas Chinchilla
54
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
55
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Befestigungs- und Versieglungsmaterialien werden nicht
extra vergütet.
6,00
4.3.1.08
Türen kürzen
Türblätter in Wohnräumen (Bäder) aushängen, kürzen und
wieder einhängen;
30,00
4.3.1.09
m²
Stck
Zuluftelemente in Bestands- Innentüren
Lieferung und Montage von Zuluftgittern (ca. 15x45cm)
in Innentüren (Bestand) in bewohnten Wohnungen inkl.
des dafür notwendigen Türausschnittes.
520,00
St
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.3.2
KÜCHENMÖBEL, SONSTIGES
4.3.2.01
Wandflächen, Abriss Paneele
Paneele aus Holz od. Kunststoff an Wänden komplett
entfernen, einschl. Unterkonstruktion, incl.
Entsorgung.
56
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Bauteil: Wand
50,00
4.3.2.02
m²
Wandflächen, Zulage Paneele montieren
Zulage zur Vorposition wie folgt:
Ausführung: Paneele an Wandflächen aus Vorposition
über die Bauzeit einlagern und nach
Fertigstellung der Strangsanierung montieren;
50,00
4.3.2.03
m²
Wandflächen, Paneele,
Paneele liefern und montieren an Wandflächen, einschl.
Unterkonstruktion und Wandanschluss mit Abdeckleiste;
Material: Paneele mit Nut und Feder aus MDF
Konstruktion: Montage auf Unterkonstruktion aus
Holzleisten, verdeckt genagelt;
Bauteil: Wand
Oberfläche: Dekor Esche weiß
Maße: Paneelbreite ca. 150mm
Einbauort: Küche, Bad, Flur
Angeb. Fabrikat: .............
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Produkt: ..............
(vom Bieter einzutragen)
25,00
4.3.2.04
m²
Deckenflächen, Abriss Paneele
Paneele aus Holz od. Kunststoff an Decken komplett
entfernen, einschl. Unterkonstruktion, incl.
Entsorgung.
Ausführungsort: Küche, Flur und Bad
Bauteil: Decke
40,00
m²
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.3.2.05
Deckenflächen, Zulage Paneele montieren
Zulage zur Vorposition wie folgt:
Ausführung: Paneele an Decken aus Vorposition über
die Bauzeit einlagern und nach
Fertigstellung der Strangsanierung montieren;
40,00
4.3.2.06
m²
Deckenflächen, Paneele,
Paneele liefern und montieren an Deckenflächen,
einschl. Unterkonstruktion und Wandanschluss mit
Abdeckleiste;
Material: Paneele mit Nut und Feder aus MDF
Konstruktion: Montage auf Unterkonstruktion aus
Holzleisten, verdeckt genagelt;
Bauteil: Decke
Oberfläche: Dekor Esche weiß
Maße: Paneelbreite ca. 150mm
Einbauort: Küche, Bad, Flur
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Produkt:
...............
(vom Bieter einzutragen)
20,00
4.3.2.07
m²
Gardinenstangen an Hängeböden demontieren
Gardinenstangen an Hängeböden demontieren,
entsprechend der Verlegung von Kabelkanal kürzen und
wieder montieren
Länge der Gardinenstange: bis ca.1,50m
72,00
4.3.2.08
St
Verkleidungen an Hängeböden demontieren/montieren
Verkleidungen an Hängeböden wie:
Türen, Rollos, Holzplatten
demontieren, entsprechend der bauseits montierten
Kabelkanalführung umarbeiten und wieder montieren
Abmessungen Hängeböden (Verkleidete Fläche):
ca: 1,00m x 0,70m
40,00
St
57
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.3.2.09
Schließen von Oberlichter
Vorhandene Oberlichter zwischen Bad und Küche
schließen,
in einer Ebene mit der Wandfläche mit geeignetem
Material,
Rahmenkonstruktion zur Befestigung von Platten
inclusive aller Nebenarbeiten und
Befestigungsmaterialien.
58
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abmessungen: ca 1500 x 550 mm
Der Metallrahmen und Glas können in der Wand
verbleiben.
16,00
4.3.2.10
St
Staubschutzwand herstellen
Herstellen einer Staubschutzwand zur Trennung der
Rückzugsräume von den zu sanierenden Bereichen.
In den Preis ist das Liefern und Montieren der
Holzkonstruktion und Folien, sowie die Demontage nach
Abschluß der Sanierungsarbeiten einzukalkulieren.
Die Konstruktion soll nicht geschraubt oder genagelt
werden, sondern in die Decken- und Wandflächen
eingespannt werden.
Abmessungen : ca 1,30m - 3,50m x 2,75m
Ort: Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer
70,00
4.3.2.11
St
Mietercontainer
Lagercontainer, 6,00 x 2,00 m groß, für die
Zwischenlagerung von Küchenmöbeln.
Ausstattung:
Doppelflügeltür, Holzfußboden.
In diese Position einzukalkulieren ist die Anlieferung
der
Container, Vorhaltung über die gesamte Bauzeit, sowie
der Abtransport der Container.
3,00
4.3.2.12
St
Einbauküchen demontieren und entsorgen
Komplette Küchenmöbel demontieren, aus der Wohnung
tragen und fachgerecht entsorgen.
vorhanden Einbaugeräte wie Spüle, Herd, Geschirspüler
etc.sind ebenfalls zu demontieren und zu entsogen..
Die Leistung ist nur nach Festlegung und Aufforderung
der Bauleitung auszuführen.
4,00
4.3.2.13
St
Küchenmöbel 2-zeilig demontieren, lagern und rückbauen
Im Bestand vorhandene Einbauküchen demontieren, alle
Zubehörteile für die Wiedermontage aufbewahren, nach
Strangsanierung wie folgt anpassen:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1 Schritt:
vor Strangsanierung sind die
vorhandenen Einbauküchen in verschiedenen
Oberflächenqualitäten zu demontieren.
Einzukalkulieren sind die Demontage von
Unterschränken und Oberschränken, sowie die Demontage
der gesamten Arbeitsplatte, Sockelleisten, Abweisern
etc.
gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirspüler etc. zu demontieren
2. Schritt:
Transport in Container und Zwischenlagerung
3. Schritt:
Verunreinigte Bodenbeläge im Bereich der Rückbaumöbel
fegen und feucht wischen.
Wiedermontage demontierter Unterschränke und
Oberschränke.
Gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirrspüler etc. zu montieren.
Der Anschluß erfolgt durch Monteure Elektro und
Sanitär.
Die nicht genutzten Schränke sind dem Mieter zu
Verfügung zu stellen!
einzukalkulieren ist jedoch die Entsorgung sämtlicher
Restmaterialien.
Hauptsituation: Lüftungsschacht-Küche
44,00
4.3.2.14
St
Küchenmöbel in U-Form, demontieren, lagern und
rückbauen
Im Bestand vorhandene Einbauküchen demontieren, alle
Zubehörteile für die Wiedermontage aufbewahren, nach
Strangsanierung wie folgt anpassen:
1 Schritt:
vor Strangsanierung sind die
vorhandenen Einbauküchen in verschiedenen
Oberflächenqualitäten zu demontieren.
Einzukalkulieren sind die Demontage von
Unterschränken und Oberschränken, sowie die Demontage
der gesamten Arbeitsplatte, Sockelleisten, Abweisern
etc.
gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirspüler etc. zu demontieren
2. Schritt:
Transport in Container und Zwischenlagerung
3. Schritt:
Verunreinigte Bodenbeläge im Bereich der Rückbaumöbel
fegen und feucht wischen.
Wiedermontage demontierter Unterschränke und
Oberschränke.
Gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirrspüler etc. zu montieren.
Der Anschluß erfolgt durch Monteure Elektro und
Sanitär.
59
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
60
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die nicht genutzten Schränke sind dem Mieter zu
Verfügung zu stellen!
einzukalkulieren ist jedoch die Entsorgung sämtlicher
Restmaterialien.
Hauptsituation: Lüftungsschacht-Küche
24,00
4.3.2.15
St
Küchenmöbel in L-Form demontieren, lagern und rückbauen
Im Bestand vorhandene Einbauküchen demontieren, alle
Zubehörteile für die Wiedermontage aufbewahren, nach
Strangsanierung wie folgt anpassen:
1 Schritt:
vor Strangsanierung sind die
vorhandenen Einbauküchen in verschiedenen
Oberflächenqualitäten zu demontieren.
Einzukalkulieren sind die Demontage von
Unterschränken und Oberschränken, sowie die Demontage
der gesamten Arbeitsplatte, Sockelleisten, Abweisern
etc.
gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirspüler etc. zu demontieren
2. Schritt:
Transport in Container und Zwischenlagerung
3. Schritt:
Verunreinigte Bodenbeläge im Bereich der Rückbaumöbel
fegen und feucht wischen.
Wiedermontage demontierter Unterschränke und
Oberschränke.
Gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirrspüler etc. zu montieren.
Der Anschluß erfolgt durch Monteure Elektro und
Sanitär.
Die nicht genutzten Schränke sind dem Mieter zu
Verfügung zu stellen!
einzukalkulieren ist jedoch die Entsorgung sämtlicher
Restmaterialien.
Hauptsituation: Lüftungsschacht-Küche
40,00
4.3.2.16
St
Im Bestand vorhandene Einbauschränke nach
Im Bestand vorhandene Einbauschränke nach
Strangsanierung wie folgt anpassen:
auf Grund der Ertüchtigung der Lüftungsschächte ändert
sich die Schachtgröße, die Länge der Küchenzeile wird
verringert
Ausführung: Änderung des Korpus,Schranktüren kürzen,
Pfosten einsetzen und Türen neu anschlagen,
Beschlagteile liefern und montieren;
Zusätzlich sind weiß bis hellgetönte Abschlußlblenden
(Breite bis 200mm, Länge bis 2,0m)
für den Anschluß der Schränke an den Schacht einzubauen
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
incl. aller Befestigungsmittel.
25,00
4.3.2.17
St
Anpassung vorhandener Einbauküchen
Im Bestand vorhandene Einbauküchen für die
Strangsanierung wie folgt anpassen:
1 Schritt:
vor Lüftungsstrangmontage sind die
vorhandenen Einbauküchen in verschiedenen
Oberflächenqualitäten zum Teil im Bereich des neu zu
erstellenden Lüftungsschachtes zu demontieren.
Einzukalkulieren sind die Demontage von 1
Unterschrank (ca. 60 x 60 cm) und einem
Oberschrank sowie die Demontage der gesamten
Arbeitsplatte, Sockelleisten, Abweisern etc.
gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirspüler etc. zu demontieren
2 Schritt:
nach Herstellung des Lüftungsschachtes;
Wiedermontage demontierten Unterschränken und
Oberschränken. Die Arbeitsplatte, Sockelleisten und
Abweisern sind einzukürzen bzw. den entstandenen
Bedingungen anzupassen. Zusätzlich sind weiß bis hell
getönte Anschlußblenden
(Breite bis 200 mm, Länge bis 2,00 m),
für den Anschluß der Schränke an den Schacht
einzubauen inkl. aller Befestigungsmittel
gegebenenfalls sind die Einbaugeräte wie Spüle,
Herd, Geschirrspüler etc. zu montieren und
anzuschließen.
Monteure Elektro und Sanitär sind auf der Baustelle
und können für De- und Montage der o.g. Einbaugeräte
zur Verfügung gestellt werden.
Die nicht genutzte Schränke sind dem Mieter zu
Verfügung zu stellen!
einzukalkulieren ist jedoch die Entsorgung sämtlicher
Restmaterialien.
Hauptsituation: Lüftungsschacht-Küche
32,00
4.3.2.18
St
Küchenmöbel reinigen
Rückmontierte Küchenmöbel reinigen wie folgt:
die Möbel werden innenseitig nach Umbauarbeiten
ausgefegt und feucht ausgewischt.
Des Weiteren sind die Oberflächen von Staub zu
befreien, auch feucht zu wischen.
105,00
4.3.2.19
St
neue Arbeitsplatten
neue Arbeitsplatte nach Abschluß der
61
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Strangsanierung liefern und in vorhandener
Einbauküche anpassen (Ausschnitte einrechnen) und
montieren
incl. Erneuerung defekter Wandanschlußprofile
sowie der dazugehörigen Innen- und Außenecken,
Endkappen.
50,00
4.3.2.20
m
Wandanschlußprofil liefern und montieren
Defekte Wandanschlußleiste durch neue ersetzen.
Liefern und montieren einer zum Küchendekor passenden
Wandanschlußleiste, einschließlich Innen- und
Außenecken und Endkappen.
125,00
4.3.2.21
m
Kellerverschlagstüren kürzen
Kellerverschlagstüren aus Holz nach Verlegung von
Rohrleitungen an der Kellerdecke und Montage der
Kellerdeckendämmung kürzen.
56,00
St
Gesamtsumme:
62
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4.3.3
STUNDENSÄTZE TISCHLERARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
63
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die nachstehend angebotenen Stundenverrechnungssätze
Die nachstehend angebotenen Stundenverrechnungssätze
werden unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt und gelten unabhängig der Anzahl
der abzurechnenden Stunden.
Für eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten, die nur
auf besondere Anforderung der Bauleitung ausgeführt
werden dürfen, werden folgende Verrechnungssätze
(einschl. Tariflohn, übertarifliche Zulagen und alle
Zuschläge wie Sozialabgaben, Auslösung, Wegegeld etc.)
berechnet.
4.3.3.01
Stundenlohn für Polier/Vorarbeiter
Stundenlohn für Polier/Vorarbeiter
1,00
4.3.3.02
Stundenlohn für Facharbeiter
Stundenlohn für Facharbeiter
1,00
4.3.3.03
Std
Std
Stundenlohn für Helfer
Stundenlohn für Helfer
1,00
Std
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4.4
BODENBELAGSARBEITEN LEER-WE UND
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
64
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. BESONDERER TEIL - BODENBELAGSARBEITEN
1. BESONDERER TEIL - BODENBELAGSARBEITEN
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN18365 Bodenbelagsarbeiten.
1.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf
Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu
gewähren.
Bodenbeläge, die der BaustoffklasseA oder B1
entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen
entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf
nur von einer im Verzeichnis des Instituts für
Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle
erteilt worden sein.
Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und
Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein
(z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und
isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und
Stuhlrolleneignung).
Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen.
Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen
dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht
enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen,
Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere
zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete
Lösungsmittel.
Zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
gelten folgende Normen, auch wenn sie noch nicht in
nationale Normen:
1.3 Ausführung
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig
anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach
Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
65
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch
Trennschienen herzustellen.
Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so
einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die
vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten
werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und
Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche
Chargen-Nummer ist zu achten. Die Farben sind mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine
Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf
Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks
eventuell erforderlicher Nachbestellung.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so sind die
Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und
zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand
hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Das Belagmaterial soll so frühzeitig angeliefert
werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes
angenommen hat.
Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige
Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten,
die ein Wandern von Weichmachern verhindern.
PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als
auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des
Klebers).
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten
Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf
Verlangen der Herstellernachweis über
- Verschleißgruppe
- Eignungsklasse
- Komfortwert
- antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit)
- Ableitfähigkeit
- Stuhlrolleneignung
- Treppeneignung
- Feuchtraumeignung
- Fußbodenheizungseignung
zu führen.
Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind
auf Verlangen die Herstellernachweise bzw.
Gütezertifikate über
- Brandverhalten
- Trittschallverbesserungsmaß
- Schallabsorptionsgrad
- Wärmedurchlasswiderstand
- Eigengewicht
zu erbringen.
Soweit erforderlich sind Gutachten über
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
66
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- schmutzabweisende Eigenschaften
- antibakterielle Wirkung
- elektrische Eigenschaften (Isolierwert,
Aufladefähigkeit)
- Licht- und Wasserechtheit
- rutschhemmende Eigenschaften
vorzulegen.
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie
Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der
Leistung gelten als wesentliche Mängel.
In den zu belegenden Räumen ist während und nach
Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt.
Entgegen Nr.3.4.4 DIN18365 wird die Verlegerichtung
durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in
gleicher Richtung verlaufen.
Entgegen Nr.3.4.6 Satz2 DIN18365 dürfen Türnischen
nicht mit Streifen belegt werden, es sei denn, dass
dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen
und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur
Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung,
Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen, textile
Beläge sind frei von Fusseln und Schnittresten zu
übergeben.
1.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als
Nebenleistung:
- Das Ein- und Aushängen der Türen.
- Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen
Begehen.
- Das Herstellen von Aussparungen in
Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von
Heizungsrohren.
Ergänzend zu Nr.4.2 DIN18365 gelten als Besondere
Leistung:
Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von
Nr.4.2.7 DIN18365 sind u.a.
- Räume in Produktionsstätten oder Werkstätten mit
technologischen Einbauten.
- Räume mit Lüftungsrohren, deren Durchmesser
größer ist als bei üblichen Sanitärinstallationen.
- Räume mit Bodenauslässen für veränderbare
Leitungen und Rohre.
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
67
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zusätzlich - als Besondere Leistungen-sind die unter
Nr.5.1.3 DIN18365 erfassten Teile zu berechnen.
Weitere Besondere Leistungen:
- Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle.
- Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen.
- Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw.
Polieren elastischer oder plastischer Beläge
(Ersteinpflege).
1.5 Abrechnungshinweise
Alle Preise nach m² gelten im übrigen für die fertige
Leistung einschließlich Überdeckung und Verschnitt.
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer
Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der
genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund
der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer
Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen
Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein
angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten
ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis
für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis
zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit
gebildet.
1.6 Modernisierungsumlage, Aufmaß/Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung durch den Bieter hat
wohnungsweise nachvollziehbar zu erfolgen. Der Bieter
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese für
den Auftraggeber von wirtschaftlicher Bedeutung für die
Modernisierungsumlage ist. Die Übergabe hat zusätzlich
zur schriflichen Ausfertigung in Dateifomat, z.B Excel
zu erfolgen. Der Auftraggeber wird diese bei
Nichterfüllung zu Lasten des Bieters ausführen lassen.
Die Aufwendungen werden von der Schlussrechnung in
Abzug gebracht.
1.7 Kalkulationshinweise
Die Leistungen erfolgen in Leerstandswohnungen. Das
Anarbeiten von Türöffnungen ist in die jeweilige
Position einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht!
1.8. Besondere Angaben zu den Bedingungen und
örtlichen Gegebenheiten der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in einem geschlossenem
Wohngebiet. Die Häuser haben 8eschosse, ein
Aufzug ist vorhanden, darf aber ohne Zustimmung
des AG nicht benutzt werden.
Als Transportwege sind die Treppenhäuser zu
kalkulieren.
4.4.1
ABBRUCH BODENBELAG IN LEER - WE
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.4.1.01
Bodenbeläge entfernen
Bodenbeläge, wie PVC, Linoleum einschl. Klebereste
entfernen, Boden staubfrei reinigen, zur Aufnahme von
neuen Bodenbelägen, inkl. Entsorgung
Untergrund: Zementestrich
AUsführungsort: Wohnräume und Flure in Leerwohnungen
750,00
4.4.1.02
Bodenbelag mehrlagig
Zulage zur Vorposition Abbruch und Entsorgung von
Laminat und mehrlagigen Kunststoffbelägen
75,00
4.4.1.03
m²
m²
Sockelleisten, Holz, entfernen
Sockelleisten, Holz, entfernen und Untergrund für die
Neuverlegung von Sockelleisten vorbereiten, inkl.
Ausbessern von Ausbruchstellen an den Wänden
890,00
m
Gesamtsumme:
68
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
69
05.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.4.2
BODENBELAG IN LEER - WE
4.4.2.01
Bodenbelag, Grundierung, Haftvermittler, Estrich
Zementestrich mit einem lösungsmittelfreien
Dispersionsvorstrich vorstreichen, um eine gute Haftung
für nachfolgende zementäre Spachtelschichten zu
erzielen;
Ausführungsort: Wohnräume in Leerwohnungen
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
750,00
4.4.2.02
m²
Bodenbelag, Ausgleichsspachtelung, Estrich, 5mm
Ganzflächiges Spachteln des Untergrundes aus
Zementestrich mit einer hochwertigen Spachtelmasse;
Auftragsstärke: bis 5mm
Untergrund: Zementestrich, behandelt entspr.
Vorposition;
Beispiel: Ardex A 55 od. gleichwertiger Art
Ausführungsort: Wohnräume
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
Eventuelle Zulage von Glasfasern zur Überbrückung von
Schwundrissen ist im Preis enthalten.
750,00
4.4.2.03
m²
Bodenränder schließen
Fugen der Bodenränder fachgerecht schließen zur
Vermeidung von Durchdringung der Bodennivelliermasse in
darunterliegende Wohnungen
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
700,00
m
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
70
05.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.4.2.04
Bodenbelag, Ausgleichsspachtelung, Estrich, Mehrstärken
Leistung wie in Vorposition beschrieben, jedoch
Ausführung: Mehrstärken bis 3mm über die in
Vorposition beschriebenen 5mm;
75,00
4.4.2.05
m²
Bodenbelag, Linoleum, 2,5 mm
Linoleum- Fußbodenbelag, Einstufung DIN EN 548 Klasse
31- 34, antistatisch, Aufladungsspannung im
Begehversuch gemäß DIN EN 1815 max. 2kV, geeignet für
Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, beständig gegen Öle,
Fette und Zigarettenglut, auf ganzflächig gespachtelten
Untergrund mit Dispersionsklebstoff einseitig
verkleben, einschl. verschweißen des Bodenbelages,
Oberfläche glatt mit Schweißschnur passend zum
Bodenbelag;
Dessin/Farbe: Standardkollektion, nach
Bemusterung
des AG: Planke Eiche
Baustoffklasse: B1
Dicke: min. 2,5mm, in Bahnen für starke
Beanspruchung
Rutschfestigkeit: R9
Ausführungsort: Wohnräume
Angeb. Fabrikat Linoleum:
.....
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Fabrikat Kleber:
.......
(vom Bieter einzutragen)
750,00
4.4.2.06
m²
Sockelleiste, MDF foliert, 70-80 mm
Sockelleiste, MDF foliert, inkl. Verschweißen der
Übergänge und Stöße, Wandanschlüsse elastisch verfugt.
Untergrund: Putz
Sockelhöhe: 70 - 80 mm
Profil: L-Profil
Farbe: angepasst an Linoleumbelag aus
Vorposition;
Kleber chem. Basis: Dispersion
Giscode: D 1
Emicode: EC 1
Ausführungsort: Wohnräume
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
890,00
4.4.2.07
m
Bodenbelag, Laminat
Laminat-Bodenbelag, schwimmend verlegt, einschl.
Vliesunterlage aus Kunststoff zur
Trittschallverbesserung, wie folgt:
Ausführung: Liefern und verlegen von Laminatboden,
im Click - Verlegesystem;
Material: Oberschicht aus Schichtstoff-Laminat
Mittelschicht aus Holzwerkstoff
Unterschicht aus Gegenzug-Laminat
Untergrund: Estrich
Oberfläche: Holzdekor
Dekor: Buche bzw. nach Bemusterung
Vliesdicke: 2 - 3 mm
Verbindung: Nut und Feder
Belagdicke: ca. 8 mm
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
25,00
4.4.2.08
m²
Bodenbelag, Laminat, Sockelleisten
Sockelleisten aus MDF, endbehandelt im Dekor wie
Laminat aus Vorposition, mit abgerundeter Kante, als
Kantenabschluss, für Bodenbeläge, geschraubt,
Verstreichen der Schattenfugen zu den Wänden mit
dauerelastischer Fugenmasse;
Querschnitt: 20/ 70- 80mm
Fugenmasse: Acryl weiß
Oberfläche: Holzdekor
Dekor: Buche bzw. nach Bemusterung
Ausführungsort: Wohnräume/ Leerwohnungen
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
23,50
m
71
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
72
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Menge
4.4.3
BODENBELAG SONSTIGES
4.4.3.01
Schützen der Bodenbeläge in TH
Fußböden im Lauf- und Podestbereich in den
Treppenhäusern mit stabiler Folie (Tetra-Pak von Rolle)
schützen. Die Randbereiche sind abzukleben.
Der Zustand ist ständig zu kontrollieren und ggf.
auszubessern.
Nach Beendigung der Arbeiten in den Treppenhäusern ist
die Folie zu entfernen und zu entsorgen.
4.4.3.02
Einheitspreis
in EUR
73
05.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
550,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EUR
m²
Reinigung Terrazzostufen- und Podeste
mechanische Reinigung, entfernen von alten
Reinigungsmitteln durch abschleifen
und anschließende Versiegelung
Bauteil: TH EG zum 1.OG
Podest und Stufen
Abrechnung je TH
Ausführung der Arbeiten nach Sanierungsende im
Treppenhaus
4,00
4.4.3.03
St
Bodenbelag, Übergangsprofil
Übergangsprofil aus Aluminium, eloxiert, an Übergängen
verschiedener Bodenbeläge, mit Dübeln
Linsenkopf-Schrauben;
Farbe: Alu natur
Oberfläche: glatt leicht gerundet
Breite: 30mm
Einzellänge: ca. 900mm
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
10,00
4.4.3.04
m
Sockelleisten in bewohnten Wohnungen ergänzen
Sockelleisten in bewohnten Wohnungen nach
erfolgter Strangsanierung in Kleinmengen ca. 1m
analog Bestand ergänzen.
88,00
m
Gesamtsumme:
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.5
FEINREINIGUNG
4.5.1
LEERWOHNUNGEN
4.5.1.01
Bodenflächen, Linoleum reinigen
Feinreinigung von Linoleumbodenbelag wie folgt:
74
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung: Grobreinigung durch fegen,
Feinreinigung durch nasses Wischen mit einem
Reinigungs- und Pflegemittelzusatz reinigen;
750,00
4.5.1.02
m²
Bodenflächen, Textil reinigen
Feinreinigung zur Bauübergabe, in inneren
Nutzungsbereichen, von Böden einschl. Sockelleisten;
Reinigung durch absaugen; Absaugmaterial wird Eigentum
des AN und ist zu entsorgen!
Untergrund: textiler Belag, Velour
10,00
4.5.1.03
m²
Bodenflächen, Fliesenbelag reinigen
Feinreinigung von Fliesenbelägen wie folgt:
Ausführung: Grobreinigung durch fegen,
Feinreinigung, incl. Fugen, durch nasses Wischen
mit einem Reinigungs- und Pflegemittelzusatz
sowie mit einem Zementschleierentferner reinigen;
Auf die elastischen Fugen ist besondere Rücksicht zu
nehmen.
Diese Position kommt nur bei Bestandsfliesenbelägen in
Ansatz.
45,00
4.5.1.04
Bäder und WC- Anlagen reinigen
Bäder und WC- Anlagen mit allen
Einrichtungsgegenständen, wie Spiegel,
Handtuchhalter etc. reinigen;
12,00
4.5.1.05
St
Heizkörper reinigen
Rippen,- oder Plattenheizkörper, incl. Anbindung,
reinigen.
72,00
4.5.1.06
m²
St
Fenster reinigen
Fenster- und Brüstungsflächen, innen und außen, incl.
Rahmen, Beschläge und Fensterbänke reinigen.
200,00
m²
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.5.1.07
Türen reinigen
Türen in Wohnräumen, inkl. aller Beschlagteile,
beidseitig reinigen;
Einzelgröße: B/H ca. 900/2000mm
72,00
Stck
Gesamtsumme:
75
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.5.2
TREPPENHAUS/BEWOHNTE WOHNUNGEN
4.5.2.01
Reinigung Wohnungen
Wohnungen nach Strangsanierung wie folgt reinigen:
76
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung: Bäder und WC- Anlagen, Gäste- WC (16
Stück) mit allen Einrichtungsgegenständen, wie Spiegel,
Handtuchhalter etc. reinigen;
Fliesenbeläge an Wänden und auf Böden in
Bad und Küche reinigen durch nasses Wischen mit
einem Reinigungs- und Pflegemittelzusatz sowie
mit einem Zementschleierentferner;
einzurechnen sind die beidseitige Reinigung der
Oberlichter und das feuchte Wischen der Türen in Bad
und Küche, sowie der Heizkörper in Küchen,
weiterhin die Fenster und Balkontüren in Bäder und
Küchen innenseitig reinigen
Flure in den Wohnungen reinigen durch
absaugen oder wischen;
Einzelgröße: Bad/Küche/Flur ca. 20,0m²
Gäste- WC ca. 2 m²
112,00
4.5.2.02
Stck
Reinigung Treppenhaus
Treppenhäuser incl. Geländerhandlauf während der
Strangsanierung täglich zum
Feierabend besenrein und wöchentlich Dienstag reinigen
durch nasses Wischen mit einem Reinigungs- und
Pflegemittelzusatz;
4 TH gemäß BAP Strangsanierung je Woche,
gesamt 9 Wochen je TH
Größe: Treppenhäuser mit 8 Obergeschossen
Untergrund: Terrazzoplatten/ Linoleumbeläge belegt
mit
wischfester Schutzfolie
40,00
4.5.2.03
Stck
Endreinigung Treppenhäuser
Reinigen der Treppenhäuser nach erfolgter Sanierung in
Wohnungen und im Treppenhaus
Leistungsumfang:
- alle Glasflächen und Rahmen
- Wohnungstüren von außen, einschließlich Beschläge und
Zargen/Rahmen
- Geländer von Staub durch feuchtes Wischen befreien
- sämtliche Schalter und Steckdosenabdeckungen
- Heizkörper und Heizleitungen
- Fußböden aller Art auf Podeste und Stufen
- Fenster und Fensterbänke außen und innen
- Entfernen aller Schutzfolien, Markierungen,
Etiketten,
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Klebereste und Flecken
4,00
St
Gesamtsumme:
77
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
4
Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
4.1
MALER- UND
4.1.1
WANDFLÄCHEN WOHNUNGEN
4.1.2
DECKENFLÄCHEN WOHNUNGEN
4.1.3
AUSBESSERUNGSARBEITEN IN KÜCHEN UND
4.1.4
MALERARBEITEN IN DEN TREPPENHÄUSERN
4.1.5
STUNDENSÄTZE MALERARBEITEN
4.2
MALER- UND
4.2.1
WANDFLÄCHEN LEERWOHNUNGEN
4.2.2
DECKENFLÄCHEN LEERWOHNUNGEN
4.2.3
LACKIERARBEITEN
4.3
TISCHLERARBEITEN
4.3.1
TÜREN
4.3.2
KÜCHENMÖBEL, SONSTIGES
4.3.3
STUNDENSÄTZE TISCHLERARBEITEN
4.4
BODENBELAGSARBEITEN LEER-WE UND
4.4.1
ABBRUCH BODENBELAG IN LEER - WE
4.4.2
BODENBELAG IN LEER - WE
4.4.3
BODENBELAG SONSTIGES
4.5
FEINREINIGUNG
4.5.1
LEERWOHNUNGEN
4.5.2
TREPPENHAUS/BEWOHNTE WOHNUNGEN
LACKIERARBEITEN
LACKIERARBEITEN
78
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Maler-,Tischler- und Bodenbelagsarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
79
05.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1770-08-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
12-038c
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Berlin
Leistung/CPV
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1770-08-2016
Baumaßnahme
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Maßnahmenummer
12-038c
Berlin
Leistung/CPV
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1770-08-2016
Baumaßnahme
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Maßnahmenummer
12-038c
Berlin
Leistung/CPV
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
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V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1770-08-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
12-038c
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Berlin
Leistung/CPV
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
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V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
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V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
Stand: 31.05.2016
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Bei Teilna
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1
Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM
Zukünftig nur noch
Vergabeverfahren
digitale
Angebotsabgabe
bei
EU-weiten
Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung
der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich.
Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto
die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot
eingereicht wurde.
In Kürze werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote zugelassen. Soweit ein
digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines Angebotes in Papierform
selbstverständlich zulässig.
Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die
technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen.
Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind:





Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des
Trustcenters)
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"
Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign
Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)
Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission
Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich.
Technische und organisatorische Voraussetzungen:
1.
2.
Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren.
(www.vergabeplattform.berlin.de)
Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur.
Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen
elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links:
-
http://www.d-trust.de/
http://www.s-trust.de/
Bieterg
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Bietergeme
einschaftserklärrungen_160802
2.docx
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Unterauftragnehmer)
Objekt:
________________________________________________________________________________
Vergabenummer: ________________________________________________________________________________
A.
Allgemeine Angaben
Auftraggeber des
Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Name des Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Leistungsumfang:
______________________________________________________________
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird,
verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
2
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
3
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Eignungleihe)
Objekt:
________________________________________________________________________________
Vergabenummer: ________________________________________________________________________________
A.
Allgemeine Angaben
Auftraggeber des
Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Name des Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Leistungsumfang:
______________________________________________________________
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird,
verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren
Jahr
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
2013
2014
2015
2
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
1. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
2. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen,
über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Art der Ausbildung, Berufliche
Qualifikation des Personals wie
z.B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter
______________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
Studien- und Ausbildungsnachweise
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers
und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
4
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Anzahl der Beschäftigten
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Mitarbeiter gesamt
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
2013
2014
2015
Technische Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
5
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
IV.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
6
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
7
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
kba Architekten und Ingenieure GmbH
Rudower Chaussee 12B
12489 Berlin
Nr.
1
BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Sanierung Haberlandweg 1, 3, 5, 7
279 Tage
Mi 01.03.17
Fr 06.04.18
279 Tage
Mi 01.03.17
Fr 06.04.18
10 Tage
Mi 01.03.17
Di 14.03.17
192 Tage
Mi 15.03.17
Fr 15.12.17
2
Baubeginn
3
Herstellen der Baustelleneinrichtung
4
Fassadenarbeiten Kellergeschoß
Ende
5
Schachtarbeiten für Sockeldämmung, Mauerwerk säubern
10 Tage
Mo 20.03.17
Fr 31.03.17
6
Abdichtung Sockelbereich, Perimeterdämmung und Armierung
herstellen, Arbeitsraum verfüllen
Gerüstaufbau
15 Tage
Mo 03.04.17
Di 25.04.17
7
33 Tage
Do 13.04.17
Fr 02.06.17
8
Gerüstaufbau HBLW 1 incl. Aufzug
15 Tage
Do 13.04.17
Mo 08.05.17
9
Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Eingangsseite, incl. Aufzug
15 Tage
Di 09.05.17
Di 30.05.17
10
Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Hofseite, incl. Aufzug
15 Tage
Di 09.05.17
Di 30.05.17
11
Treppenturm HBLW 7 Hofseite
4 Tage
Di 30.05.17
Fr 02.06.17
143 Tage
Fr 12.05.17
Fr 01.12.17
60 Tage
Fr 12.05.17
Mo 07.08.17
Fr 10.11.17
12
Dach
13
Abbruch Dach + Demontage Fallrohre
14
Erneuerung Dach
113 Tage
Di 06.06.17
15
Erneuerung Dach HBLW 1
29 Tage
Di 06.06.17
Fr 14.07.17
16
Erneuerung Dach HBLW 3, 5
41 Tage
Do 27.07.17
Do 21.09.17
Erneuerung HBLW 7
20 Tage
Mo 16.10.17
Fr 10.11.17
40 Tage
Fr 22.09.17
Fr 17.11.17
17
18
19
20
21
Klempnerarbeiten inkl. Fallrohre
Restleistungen
Balkone
Abbruch Balkonbrüstungen und Estrich (136 St.)
14 Tage
Di 14.11.17
Fr 01.12.17
107 Tage
Di 09.05.17
Mo 09.10.17
46 Tage
Di 09.05.17
Do 13.07.17
22
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
10 Tage
Di 09.05.17
Mo 22.05.17
23
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
10 Tage
Mi 31.05.17
Mi 14.06.17
24
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Do 15.06.17
Fr 23.06.17
25
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Mo 26.06.17
Di 04.07.17
26
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Mi 05.07.17
Do 13.07.17
Fr 14.07.17
27
Aufmass Unterkonstruktion
37 Tage
Di 23.05.17
28
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
1 Tag
Di 23.05.17
Di 23.05.17
29
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
1 Tag
Do 15.06.17
Do 15.06.17
30
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
1 Tag
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
31
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
1 Tag
Mi 05.07.17
Mi 05.07.17
32
33
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
Kosmetik Stirnseiten und Rohbodenplatten
1 Tag
Fr 14.07.17
Fr 14.07.17
50 Tage
Di 16.05.17
Mi 26.07.17
34
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
14 Tage
Di 16.05.17
Di 06.06.17
35
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
14 Tage
Di 13.06.17
Fr 30.06.17
36
HBLW 3, (3 x 8 Balkone) Hofseite
10 Tage
Mo 26.06.17
Fr 07.07.17
37
HBLW 5, 7 (6 x 8 Balkone) Hofseite
16 Tage
Mi 05.07.17
Mi 26.07.17
38
Lieferung und Montage Unterkonstruktion
40 Tage
Fr 23.06.17
Do 17.08.17
39
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
5 Tage
Fr 23.06.17
Do 29.06.17
40
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
5 Tage
Fr 14.07.17
Do 20.07.17
41
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
4 Tage
Di 25.07.17
Fr 28.07.17
42
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
4 Tage
Do 03.08.17
Di 08.08.17
43
44
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
Wärmedämmung und Estrich neu
4 Tage
Mo 14.08.17
Do 17.08.17
50 Tage
Fr 30.06.17
Do 07.09.17
45
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
18 Tage
Fr 30.06.17
Di 25.07.17
46
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
18 Tage
Fr 21.07.17
Di 15.08.17
47
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Mo 31.07.17
Fr 18.08.17
48
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Mi 09.08.17
Di 29.08.17
49
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Fr 18.08.17
Do 07.09.17
50
Herstellen Innenwandflächen finish
36 Tage
Fr 28.07.17
Fr 15.09.17
51
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
8 Tage
Fr 28.07.17
Di 08.08.17
52
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
8 Tage
Mi 16.08.17
Fr 25.08.17
53
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mo 21.08.17
Mo 28.08.17
54
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mi 30.08.17
Mi 06.09.17
55
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
31 Tage
Mi 09.08.17
Mi 20.09.17
56
Montage Geländerkonstruktion
57
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
4 Tage
Mi 09.08.17
Mo 14.08.17
58
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Mo 28.08.17
Do 31.08.17
59
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Fr 01.09.17
Di 05.09.17
60
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 07.09.17
Mo 11.09.17
61
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
62
Verkleidung der Stirnseiten mit Blechen
3 Tage
Mo 18.09.17
Mi 20.09.17
30 Tage
Di 15.08.17
Mo 25.09.17
63
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
4 Tage
Di 15.08.17
Fr 18.08.17
64
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Fr 01.09.17
Mi 06.09.17
65
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Mi 06.09.17
Fr 08.09.17
66
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Di 12.09.17
Do 14.09.17
67
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 21.09.17
Mo 25.09.17
Mi 04.10.17
68
Beschichtung der Bodenflächen
32 Tage
Mo 21.08.17
69
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
8 Tage
Mo 21.08.17
Mi 30.08.17
70
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
8 Tage
Do 07.09.17
Mo 18.09.17
71
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mo 11.09.17
Mo 18.09.17
72
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
73
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Di 26.09.17
Mi 04.10.17
27 Tage
Do 31.08.17
Mo 09.10.17
4 Tage
Do 31.08.17
Di 05.09.17
74
75
BV Haberlandweg 1-7
Datum: 22.07.2016
20160811_BAP_B-ah.mpp
Montage der Brüstungsplatten und Sichtschutz
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
2018
Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Vorgang
Meilenstein
Externe Vorgänge
Unterbrechung
Sammelvorgang
Externer Meilenstein
In Arbeit
Projektsammelvorgang
Stichtag
Seite 1
kba Architekten und Ingenieure GmbH
Rudower Chaussee 12B
12489 Berlin
Nr.
BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
76
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Di 19.09.17
Fr 22.09.17
77
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 21.09.17
Mo 25.09.17
78
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Di 26.09.17
Do 28.09.17
79
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 05.10.17
Mo 09.10.17
80
131 Tage
Di 09.05.17
Fr 10.11.17
81
WDVS HBLW 1
40 Tage
Di 09.05.17
Mi 05.07.17
82
WDVS HBLW 3, 5 ,7 Eingangsseite
30 Tage
Mo 10.07.17
Fr 18.08.17
83
WDVS HBLW 3, 5, 7 Hofseite
30 Tage
Fr 29.09.17
Fr 10.11.17
52 Tage
Mo 24.04.17
Fr 07.07.17
84
WDVS
Fenster WE und Treppenhaus
85
Erneuerung Fenster ( HBLW 1, je WE 4 Tage, 32 WE)
14 Tage
Mo 24.04.17
Fr 12.05.17
86
Erneuerung Fenster (HBLW 3 , je WE 4 Tage, 24 WE)
12 Tage
Mo 15.05.17
Mi 31.05.17
87
Erneuerung Fenster (HBLW 5 , je WE 4 Tage, 24 WE)
12 Tage
Do 01.06.17
Mo 19.06.17
88
Erneuerung Fenster ( HBLW 7, je WE 4 Tage, 32 WE)
14 Tage
Di 20.06.17
Fr 07.07.17
172 Tage
Mi 15.03.17
Fr 17.11.17
89
Strangsanierung in 112 WE (Heizung neu nur im Bad)
90
Vorbereitung Verteilungsleitungen KG (HSE)
25 Tage
Mi 15.03.17
Do 20.04.17
91
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 1
Sanierung Stränge / Bäder Strang 1
10 Tage
Fr 28.04.17
Fr 12.05.17
14 Tage
Mo 15.05.17
Fr 02.06.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 2/3
Sanierung Stränge / Bäder Strang 2,3
9 Tage
Mo 22.05.17
Fr 02.06.17
14 Tage
Di 06.06.17
Fr 23.06.17
9 Tage
Di 13.06.17
Fr 23.06.17
15 Tage
Mo 26.06.17
Fr 14.07.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 7/8
Sanierung Stränge / Bäder Strang 7,8 (Bad+WC)
10 Tage
Mo 03.07.17
Fr 14.07.17
15 Tage
Mo 17.07.17
Fr 04.08.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 6/9
Sanierung Stränge / Bäder Strang 6,9
10 Tage
Mo 24.07.17
Fr 04.08.17
15 Tage
Mo 07.08.17
Fr 25.08.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 11/12
Sanierung Stränge / Bäder Strang 11,12 (Bad+WC)
10 Tage
Mo 14.08.17
Fr 25.08.17
15 Tage
Mo 28.08.17
Fr 15.09.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 10/13
Sanierung Stränge / Bäder Strang 10,13
10 Tage
Mo 04.09.17
Fr 15.09.17
14 Tage
Mo 18.09.17
Fr 06.10.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 14/15
Sanierung Stränge / Bäder Strang 14,15
9 Tage
Mo 25.09.17
Fr 06.10.17
15 Tage
Mo 09.10.17
Fr 27.10.17
10 Tage
Mo 16.10.17
Fr 27.10.17
15 Tage
Mo 30.10.17
Fr 17.11.17
25 Tage
Mo 09.10.17
Fr 10.11.17
118 Tage
Di 04.07.17
Fr 15.12.17
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 4/5
Sanierung Stränge / Bäder Strang 4,5
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 16
Sanierung Stränge / Bäder Strang 16
Komplettierungen, Isolierungen, Beschilderungen HLSE
Leerwohnungen
Maler, Bodenbelag, Fliesen, Elektro, Sanitär
Treppenhäuser
118 Tage
Di 04.07.17
Fr 15.12.17
160 Tage
Mi 03.05.17
Fr 15.12.17
113
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 1
5 Tage
Mi 03.05.17
Di 09.05.17
114
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 3
5 Tage
Mi 14.06.17
Di 20.06.17
115
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 5
5 Tage
Mi 26.07.17
Di 01.08.17
116
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 7
5 Tage
Di 26.09.17
Mo 02.10.17
117
Einbau FH Türen Aufzugsmaschinenräume
118
Einbau FH-Türen Keller
119
120
121
122
123
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 1
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 3
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 5
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 7
Kellerdeckendämmung
5 Tage
Mo 17.07.17
Fr 21.07.17
10 Tage
Mo 30.10.17
Fr 10.11.17
20 Tage
Mo 17.07.17
Fr 11.08.17
20 Tage
Mo 28.08.17
Fr 22.09.17
20 Tage
Mo 09.10.17
Fr 03.11.17
20 Tage
Mo 20.11.17
Fr 15.12.17
99 Tage
Mo 17.07.17
Fr 01.12.17
124
Kellerdeckendämmung HBLW 1
15 Tage
Mo 17.07.17
Fr 04.08.17
125
Kellerdeckendämmung HBLW 3
15 Tage
Mo 28.08.17
Fr 15.09.17
126
Kellerdeckendämmung HBLW 5
15 Tage
Mo 09.10.17
Fr 27.10.17
127
128
Kellerdeckendämmung HBLW 7
Gerüstabbau
15 Tage
Mo 13.11.17
Fr 01.12.17
60 Tage
Mi 06.09.17
Mi 29.11.17
129
Gerüstabbau HBLW 1
10 Tage
Mi 06.09.17
Di 19.09.17
130
Gerüstabbau HBLW 3,5 Eingangsseite
8 Tage
Fr 22.09.17
Mi 04.10.17
131
Gerüstabbau HBLW 3, 5 Hofseite
8 Tage
Fr 27.10.17
Di 07.11.17
132
Gerüstabbau HBLW 7 Eingangsseite und Giebel
8 Tage
Mo 13.11.17
Mi 22.11.17
133
Gerüstabbau HBLW 7 Hofseite, Treppenturm
134
Eingangsbereiche HE-Türen, WDVS,Vordach
135
Montage Briefkastenanlagen HBLW 1
136
Eingangsbereiche HBLW 1 incl. Podestbeschichtung
137
Montage Briefkastenanlagen HBLW 3, 5
138
Eingangsbereiche HBLW 3, 5 incl. Podestbeschichtung
139
Montage Briefkastenanlagen HBLW 7
140
141
Eingangsbereiche HBLW 7 incl. Podestbeschichtung
Außenanlagen
142
Grünrückschnitt
143
Aufarbeitung Außananlagen
144
Übergabe an den Bauherren
145
Baustellendokumentation und Abrechnung, Modernisierungsabrechnung
BV Haberlandweg 1-7
Datum: 22.07.2016
20160811_BAP_B-ah.mpp
8 Tage
Mo 20.11.17
Mi 29.11.17
56 Tage
Mi 20.09.17
Do 07.12.17
1 Tag
Mi 20.09.17
Mi 20.09.17
10 Tage
Do 21.09.17
Do 05.10.17
1 Tag
Do 05.10.17
Do 05.10.17
14 Tage
Fr 06.10.17
Mi 25.10.17
1 Tag
Do 23.11.17
Do 23.11.17
Do 07.12.17
10 Tage
Fr 24.11.17
192 Tage
Mi 15.03.17
Fr 15.12.17
9 Tage
Mi 15.03.17
Mo 27.03.17
15 Tage
Mo 27.11.17
Fr 15.12.17
1 Tag
Mo 18.12.17
Mo 18.12.17
12 Wochen
Mo 15.01.18
Fr 06.04.18
2018
Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Vorgang
Meilenstein
Externe Vorgänge
Unterbrechung
Sammelvorgang
Externer Meilenstein
In Arbeit
Projektsammelvorgang
Stichtag
Seite 2
18.12.
Bestand
Abriss
Neubau
WDVS :
EPS 16 cm, WLG 035,
Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035,
StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022
Baustoffkl.: A1 (DIN 4102)
Brandschutzverlkeidung 4 cm
Index :
Datum :
N
dweg
Haberlan
1 3
5
Zeile 5
7
Zeile 5
Zeile 10
Anschluss Haberlandweg 1
Zeile 4
Lageplan
Auftraggeber :
Projekt :
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Sanierung und Modernisierung
Zeile 5
Planung :
Grundriss Obergeschoss
Haberlandweg 3, 5, 7
Index :
Zeichnungs-Nr. :
12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-002Datum :
1:100
02.12.2015
Auftr.- Nr. :
Bearb. / Gruppe :
A / tz
12017.1357
Format :
970x420
Bestand
Abriss
Neubau
WDVS :
EPS 16 cm, WLG 035,
Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035,
StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022
Baustoffkl.: A1 (DIN 4102)
Brandschutzverlkeidung 4 cm
Index :
Datum :
N
Zeile 4
dweg
Haberlan
5
1 3
Zeile 10
Zeile 5
7
Zeile 5
Lageplan
Auftraggeber :
Anschluss Haberlandweg 3
Projekt :
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Sanierung und Modernisierung
Zeile 5
Planung :
Grundriss Obergeschoss
Haberlandweg 1
Index :
Zeichnungs-Nr. :
12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-001Datum :
1:100
02.12.2015
Auftr.- Nr. :
Bearb. / Gruppe :
A / tz
12017.1357
Format :
A2
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen – Bauleistungen
Leistungsort:
Art der Leistung:
Vergabenummer:
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
ÖA 1770-08-2016
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft auszufüllen!
Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen)
Einzelbewerber
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt
Allgemeine Hinweise
Für den Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers ist ausschließlich
dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt ist:
A.
B.
C.
Allgemeine Angaben
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
V. Sonstiges
Ausführungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen jederzeit während des Vergabeverfahrens anzufordern.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei
Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
A.
Allgemeine Angaben
Name des Unternehmens:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Jahr der Unternehmensgründung:
______________________________________________________________
Rechtsform:
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Eintragungsort:
______________________________________________________________
Bewerbergemeinschaft:
☐ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Mitgliedes/r liegen bei
☐ nein
Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern:
Ich/Wir beabsichtige(n), mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
oder eines Dritten zu bedienen.
☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Eignungsleihe) des/der
Unterauftragnehmer(s)/Dritten liegen bei
☐ nein
Unterauftragnehmer:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers zu bedienen.
☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Unterauftragnehmer)
des/der Unterauftragnehmer(s) und die Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Unterauftragnehmer liegen bei
☐ nein
Ansprechpartner/in für das
laufende Vergabeverfahren:
Frau/Herr:
_______________________________________________
Tel:
_______________________________________________
Fax:
_______________________________________________
Email:
_______________________________________________
Frau/Herr:
_______________________________________________
Tel:
_______________________________________________
Fax:
_______________________________________________
Email:
_______________________________________________
Ansprechpartner/in
für die Vertragsabwicklung:
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
2
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie
Ich gehöre/Wir gehören zum Handel
Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen
Sonstiges
2.
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von _______________ EUR und/oder
eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von ________________________ EUR vor.
Sofern die aktuelle Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht den Anforderungen gemäß Bekanntmachung entspricht, bestätige(n) ich/wir hiermit, dass im Auftragsfall die vorhandene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird.
2.
Angaben zum Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren:
Jahr
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
2013
2014
2015
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
3
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zu Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind:
1. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
2. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
4
2.
Angaben der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen,
über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Art der Ausbildung, berufliche
Qualifikation des Personals, wie
z. B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter
______________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
3.
Angaben der technischen Ausrüstung
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten:
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
5
4.
Anzahl der Beschäftigten
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal:
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Mitarbeiter gesamt
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
2013
2014
2015
5.
Angaben der technischen Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
6.
Angaben zu Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Erklärung
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Leistungen, für die ich
mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden.
Unterauftragnehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Unterauftragnehmer beauftragen.
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie deren Eignungsnachweise
und einen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen
werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt
werden.
Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen:.
Leistung
an Firma (Name, Adresse):
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
_____________________________________________
6
IV.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2.
Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
7
3.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
V.
Sonstiges
1.
Erklärung Urkalkulation
Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden.
Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
8
C.
Vertragsbedingungen
1.
Erklärung Frauenförderung
Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
1)
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
(keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
Beschäftigtenzahl1)
I.
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung
von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme
der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß
§ 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, zumindest
entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für
männlich dominierte Berufe interessieren sollen
10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen,
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer
inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15. Angebot alternierender Telearbeit
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
9
16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,
auch in Führungspositionen
17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen
20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV.
(Erforderlichenfalls anzugeben)
Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin
ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
______________________________________________________________________________________________
Begründung:
______________________________________________________________________________________________
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene
Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
10
2.
Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
1. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns:
1.1. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns MiLoG) zu entlohnen; Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser
Unternehmen anzuwenden sind;
1.2. die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse
meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind;
1.3. das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Ar
beitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den
Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einzuhalten;
1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten Beschäf
tigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1
AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung gem. Ziffer
1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise im jeweiligen
Büro des Auftraggebers vorzulegen;
1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben;
das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und
Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen;
1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und Sozi
alversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen Behörden
zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten;
1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung
mir/uns gegenüber abgeben;
1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer Unter
auftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger Verleiher
und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und weiterer
eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen.
2. Ich/Wir bevollmächtige(n) Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1b) genannten
Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber auf
entsprechende Anforderung aus.
3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1 a) und 1 b) berechtigen den Auftraggeber, den
Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
11
3.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
1. zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein
zuhalten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens
ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten
Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm
oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen
Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten,
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu
zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2. zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten,
2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV
aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durchzuführen,
2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
3. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards
gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli
1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961
II S. 98),
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
4. Vertragsstrafen, Kündigungsrechte
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. C.1,
2 und 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
v. H. bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer
ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird
nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer
wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
12
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
5. Kontrollrechte
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der
ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen
und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen
haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
6. Bevorzugte Vergabe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
13
4.
Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB-ILO)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
• dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
• dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948
(BGBl. 1956 II S. 2073),
• dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rezu Kollektiv
verhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
• dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
• dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
• dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II
S. 98),
• dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
• dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung.
Dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten muss zu Kontrollzwecken Einblick in die Unterlagen zum
Nachweis der Einhaltung der Regelungen der ILO-Kernarbeitsnormen gewährt werden. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber
vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen.
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für
folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames
Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung)
werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der
jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der
Vergabestelle vorlegen.
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5.
Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und
Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes
Stillschweigen zu bewahren.
2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den
Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten.
3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen,
die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden.
4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß §
5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich verpflichtet
wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungsoder sonstige Rechte hergeleitet werden.
6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus.
6. Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 5
und 11 Bundesdatenschutzgesetz
Benennung übergebener Daten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen werden.
Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG.
Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG verarbeiten
und nutzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen
wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch
über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit
dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die
Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden.
Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG
mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der Anlage
zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz, Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten
des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu
bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
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Zweckbindung
Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden,
darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern
oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen,
Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich
gestattet hat.
Kontrollrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber
insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während
der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die Kontrollen
erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an
den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer
übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten
unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung.
Schadenersatz und Sonstiges
Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der Auftragnehmer
entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber.
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7.
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“.
1.
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Beginn der Ausführung*
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers
ist der
ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan
Verbindlicher Fertigstellungstermin
ist der
ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan
1.2
Folgende Einzelfristen sind als Vertragsfristen vereinbart:
Der AN ist verpflichtet, erkennbare Terminverschiebung im Bauablauf umgehend gegenüber dem Auftraggeber zu
melden. Die Vertragsparteien werden kurzfristig eine diesbezügliche vertragliche Regelung treffen..
2.
2.1.
Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9)
Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und beinhaltet auch
ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.1. Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
2.2. Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche
Aufwendungen abgegolten.
3.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
3.1. Vertragserfüllungssicherheit
Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht
Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu
übergeben. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers
Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder
Kreditversicherers gemäß den Vergabeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu
übergeben.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens sechs Wochen vor Baubeginn durch den Auftragnehmer zu
übergeben.
3.2. Mängelansprüchesicherheit
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für Mängelansprüche eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 5 % der
Nettoabrechnungssumme zu übergeben.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen
Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt).
Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der Sicherheiten nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt.
3.3. Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein
Sperrkonto nicht verpflichtet.
3.4.
§ 648 BGB wird abgedungen.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
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3.5. Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine
Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist.
3.6. Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR
für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz vorzulegen. Ohne deren Vorlage werden Rechnungen des AN nicht fällig.
4.
Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
4.1. Allgemeines
4.1.1. Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber, in der Regel durch den im Zuschlag benannten Planer.
4.1.2. Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für
Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
4.1.3. Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
In der Rechnung sind anzugeben:
- Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
- Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im
Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und
Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen.
4.1.4. Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes
DIN A4-Papier zu verwenden.
4.1.5. Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
4.1.6. Die Rechnungsanschrift wird mit dem Zuschlag mitgeteilt.
4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
4.2.1. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die
Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen
und dem erreichten Leistungsstand orientiert.
4.2.2. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.2.3. Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen.
4.3.
Schlussrechnungen
4.3.1. Erst nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen.
4.3.2. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
4.3.3. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.4.
Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen
der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt
auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
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4.5.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift
eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
4.6.
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
4.6.1. Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 benannten Zahlungsfristen gelten
als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde.
Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung
abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage.
4.6.2. Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit
anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
5.
Projekt- und Zeichnungsunterlagen
Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor Baubeginn
übergeben und ebenso Vertragsbestandteil
6.
Bauüberwachung und verantwortlicher Bauleiter gemäß BauO Bln
Sofern die Bauüberwachung nicht vom Auftraggeber wahrgenommen wird, sondern ein Architekt/Fachplaner beauftragt ist, so ist dieser ermächtigt, das vertragliche Weisungsrecht des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
auszuüben und für den Auftraggeber entsprechende Erklärungen wie Mahnungen, Rügen, Fristsetzungen, und zwar
auch mit der Ankündigung der Teil- oder Gesamtauftragskündigung, sowie die Schlusszahlungserklärung abzugeben.
Der Architekt ist insbesondere berechtigt, dem Auftragnehmer Weisungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B zu
erteilen. Der Fachbauleiter wird, sofern erforderlich, vom Auftragnehmer gestellt.
Die Ansprechpartner werden mit Zuschlagerteilung benannt.
7.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt.
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8.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
1. Leistungsumfang
Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“
genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden.
2.
Preise, Preisermittlungen
2.1. Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe
bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten
eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart.
2.2. Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen,
Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen.
2.3. Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst
seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und
Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um
Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt.
2.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung
der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und
Säubern der Baustelle abgegolten.
2.5. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen (Urkalkulation UK) verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
3. Geänderte und zusätzliche Leistungen/Stundenlohn
3.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1
Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen.
3.2. Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur
Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige
Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die
sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht. Der AG kann auch Anordnungen zu Bauumständen, insbesondere zu bauzeitlichen Aspekten erteilen. Der Auftragnehmer hat diese zu befolgen, es sei denn, die Umsetzung ist
für den Auftragnehmer nicht zumutbar.
3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den AG angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet
mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die
Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die
geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung
innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird.
3.4. Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe.
3.5. Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der Urkalkulation zu
benennen.
3.6. Stundenlohnleistungen
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten:
•
detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten;
•
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft;
•
Art und Anzahl des eingesetzten Materials.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
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Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftraggeber erbrachten Leistungen
umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den AG.
4. Ausführung, Pflichten des Auftragnehmer
4.1. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und
berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen.
4.2. Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass
dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht.
Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen
werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Verantwortung und Haftung.
4.3. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw.
in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4.4. Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung
des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen,
dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu beantragen.
4.5. Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen.
4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen,
teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt.
Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser
verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese
als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.
Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des
Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich.
4.7. Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben.
Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und
andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs.
4.8. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.9. Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art
der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
4.10. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei
Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und
welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will.
Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der
Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin.
Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Qualität dieser Materialien.
Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier
Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner
Terminplanung zu berücksichtigen.
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4.11. Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren
gesichert ist.
4.12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind.
4.13. Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen
täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber
und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
4.14. Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht
nach § 7 VOB/B.
4.15. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten
Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
4.16. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse
an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung
dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.
4.17. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern
jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt.
4.18. Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende
Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden
abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen
und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren.
Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen.
4.19. Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das
unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.20. Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen
entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen
nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und
fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen.
5. Baubeginn, Ausführungsfristen
5.1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
5.2. Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen.
5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind.
Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren.
6. Unterauftragnehmer
6.1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von
Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf
einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern.
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Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. Falls keine
ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige
Bescheinigungen vorlegen.
6.2. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig und leistungsfähig
sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2. Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages
auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen,
dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die
Unterauftragnehmer eingehalten werden.
Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
6.3. Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass
diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht
werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden.
6.4. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR
brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto, zu
zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird
eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7. Vertragsstrafe
7.1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Nettoauftragssumme für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen.
7.2. Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen oder verändern die Parteien vertragsstrafenbewehrte
Vertragsfristen durch ergänzende Vereinbarungen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine
entsprechend, ohne dass dies gesondert geregelt sein müsste.
7.3. Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Dies
gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden.
7.4. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine
verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.5. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden.
8. Kündigung
8.1. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen
Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn
• das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers;
• der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt;
• der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das
Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt.
Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5.
8.2. Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur
Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden
sein.
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8.3. Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1
VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt.
8.4. Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen
Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
9. Abnahme
9.1. Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich
die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Erklärung von Teilabnahmen.
9.2. Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den
Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten.
9.3. Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen:
• Entwurf für Wartungsverträge,
• Gebrauchsanweisungen,
• Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt,
• Regel- und Strangschemata,
• Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe,
Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen zu übergeben:
• Vollständige Dokumentationsunterlagen,
• Bestandspläne,
• gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung,
10. Mängelansprüche
10.1. Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungs-; und Fassadenarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im
Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
10.2. Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat
dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich
durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen,
dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen.
11. Rechnungen und Zahlungen
11.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag
der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut.
Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise.
11.2. Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt.
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11.3. Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen.
11.4. Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich
zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 %
über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.
11.5. Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen.
Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der
Bereicherung berufen.
11.6. Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen.
11.7. Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang
der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
12. Abwendungsbefugnis
12.1. Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er
deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat.
12.2. Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungs- oder
Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im
Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung.
12.3. Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB
entsprechende Anwendung.
13. Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise
13.1. Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und
dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich
der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss
jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass
der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
13.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13.3. Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen
Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen MindestlohnTarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird.
Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen
Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage
einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim
Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKA-BAU abzufordern.
Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung
gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung
oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu
gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere
von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen.
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13.4. Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person
eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet.
14. Versicherungen
14.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen
Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen.
14.2. Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten.
Der Prämiensatz beträgt für
• Neubaumaßnahmen,
• Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
• Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und
• Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der
Baukosten.
Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
15.2. Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
15.3. Gerichtsstand ist Berlin.
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Stand: 12/2015
Integritätsvereinbarung
Objekt:
Leistungsumfang:
Vergabe-Nr.:
zwischen der
Haberlandweg 1, 3, 5, 7,
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
ÖA 1770-08-2016
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
- im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt –
Präambel
Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages.
1
Verpflichtungen des AG
1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen
zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat,
für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter
vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der
Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die
Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
2
Verpflichtungen des Bieters / AN
2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten.
2.
Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen
der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die
ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG
auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten
oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen
im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
5.
Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG
handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm
Vorteile verschaffen.
2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten.
−1−
Integritätsvereinbarung
2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im
Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten
(Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die
seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits
eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige
Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt.
3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen
kann.
4
Schadensersatz
4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu
kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen.
4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch
Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der
Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen,
dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein
höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
5
Frühere Verfehlungen
5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem
Grunde gekündigt werden.
6
Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer
6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen
Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen.
6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung
verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer
Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN
oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
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Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch
den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind.
8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG.
8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern
unterschrieben werden.
8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
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Stand: 17.05.2016
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der
tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von
Bauleistungen
Auftragnehmer:
Unterauftragnehmer:
Leistungsumfang:
Maßnahme/Objekt:
Vergabenummer:
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A oder an
Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B ist die nachstehende Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV,
DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und
die
Sicherheitsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften
(Unfallverhütungsvorschriften,
insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 Rammen, BGV D 16 -Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283)
zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten
nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den MindestentgeltRegelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger
weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der
Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die
auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit,
illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und
das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir (Unterauftragnehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung
zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von
Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von
Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen
sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir
werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und
auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischen Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch
des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx
Stand: 17.05.2016
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4
Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen,
der Unterauftragnehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber
abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die o. a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis
zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird.
2. Ergänzung der Besonderen
Vergabegesetz (BAVG)
Vertragsbedingungen
gemäß
Berliner
Ausschreibungs-
und
2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die
beigefügte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und
Unterauftragnehmer zum
Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes.
2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt, kann es für eine angemessene
Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Auftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer
von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Unterauftragnehmer ausgeschlossen werden.
anerkannt:
anerkannt:
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(Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Auftragnehmer)
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(Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Unterauftragnehmer)
Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx