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WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin
WBM.
Finde Deine Mitte
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A)
Vergabenummer:
ÖA 1773-08-2016
Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7
Leistungsumfang: Dachdeckerarbeiten
Auftraggeber:
BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Standort
Zentrale
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Abteilung
Vergabe/Einkauf
Telefon: +49 30 247130
Telefax: +49 30 24714100
wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für da s oben genannte
Bauvorhaben mit der Bitte um Abga be eines kostenlosen und preisgünstigen
Angebotes für folgendes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Postanschrift
WBM GmbH
Postfach 02 67 00
10129 Berlin
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ausschreibende Stelle:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Für Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen,
etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht
Ihnen zur Verfügung:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Ansprechpartner: Herr Marko Wilke
Tel.: (030) 2471 3609
Datum
01.09.2016
Bearbeiter/in
Herr Marko Wilke
Telefon / Durchwahl
+49 30 2471 3609
Telefax
+49 30 2471 3670
E-Mail
[email protected]
Nicht für Mietzahlungen
Bankverbindung:
Landesbank Berlin AG
IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17
BIC: BELADEBEXXX
WBM Wohnungsbaugesellschaft
Berlin-Mitte mbH
Sitz der Gesellschaft:
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Vorsitzender
des Aufsichtsrates:
Lutz Basse
Geschäftsführung:
Christina Geib
Jan Robert Kowalewski
Handelsregister:
AG Charlottenburg
HRB 35223
UST-IdNr. DE 137189619
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wbm.de
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Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV):
Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten
oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle
der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe
ohne Bedingungen gewährt werden, sind die se ebenfalls an
einer in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen.
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in
technischer Hinsicht sowie in F arb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden
Fall eine Preisangabe erforderlich.
Vergabeprüfstelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Termine:
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Zuschlags- und Bindefrist:
am 06.10.2016 um/bis 10:00 Uhr
bis zum 25.11.2016
Bauzeit gesamt:
vom 12.05.2017
bis 01.12.2017
Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle,
205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift
Zimmernummer …......
oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen.
Aufschrift auf geschlossenem
Umschlag:
„Angebot für … (Be zeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“
"Erst bei Submission öffnen!"
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
nein
ja, Angebote sind möglich:
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose
Anlagen
1)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsdeckblatt
Anlage Tariferklärung
Besondere Vertragsbedingungen (BAVG)
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
Datenschutzerklärung
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung und Verzeichnis der Nachunternehmer
Einhaltung der Frauenförderung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
vom zuständigen Finanzamt
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Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt)
LV: Dachdeckerarbeiten_Haberlandweg.d84
Muster Bürgschaftsurkunde
Tariftreueerklärung
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen
in den letzten drei Jahren (siehe Eigenerklärung)
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Integritätsvereinbarung
Bewerberbogen
2)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Bauablaufplan
Zeichnungen und Pläne
Mindestanforderungen an Nebenangebote
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind
zusätzlich mit dem Angebot einzureichen:
gemäß Vergabebekanntmachung
weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
können gefordert werden
zusätzlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
die aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
Bauwirtschaft (ULAK in Wiesbaden) bzw. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Urkalkulation
im Auftragsfall vorzulegen:
Der aktuelle Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für
Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 TEUR und
der Versicherungsschutz nach dem
Umweltschadensgesetz.
4 Wochen nach Auftragserteilung, ist eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu übergeben
Wir bitten u m kurze Mitteilung, wenn Sie si ch nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile
entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
i. V.
i. A.
Susanne Ernst
Marko Wilke
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Bieter
Angebotsdeckblatt
Vergabenummer:
ÖA 1773-08-2016
Maßnahme/Objekt: Haberlandweg 1,3,5,7
Leistungsumfang: Dachdeckerarbeiten
Auftraggeber:
BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH
Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen!
Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser
Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses
eingetragen und hier automatisch übernommen.
Anzahl Nebenangebote
Angebotsdatum:
%
Stück
Name des Ansprechpartners:
Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto
EUR
Stempel, Unterschrift
(Name in Druckschrift)
Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den
Vergabeunterlagen.
Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Seite 1/1
Angebotsdeckblatt oLos_VOB, Stand 04/2015
Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben.
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben.
Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich
weiterleiten!
Absender (Bieter):
Vergabe Nr.
ÖA 1773-08-2016
Objekt:
Haberlandweg 1,3,5,7
Angebot für:
Dachdeckerarbeiten
Abgabetermin:
06.10.2016
,
10:00 Uhr
Vom Auftraggeber auszufüllen
Eingang des Angebotes:
Uhr
Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe
und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil.
Registrierung unter
my.vergabeplattform.berlin.de
Kennzettel_VOL (Stand 11/09)
Bürgschaftsurkunde
(Mängelansprüchebürgschaft)
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages:
Datum:
Bezeichnung der Leistung:
…………
Der Bürge:
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftraggeber die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
_______________€
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird
verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene und rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene
Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Berlin
Ort, Datum
Unterschriften:
_______________
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1
Dachdecker
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Baustellen- und Arbeitssicherheit
Baustellen- und Arbeitssicherheit
(Stand 04/2014)
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der
Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch
die Pflichten des Unternehmers gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6
Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die
technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die
ein-schlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln
einzuhalten.
Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen
wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz,
Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die
geltenden Berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR,
Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen
ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG
bzw. der BG`n, bei denen der Auftragnehmer versichert
ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2
zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für
Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten
schriftlich an die Bauleitung/den
Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der
Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf
seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im
Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende
schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für
Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.)
erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten und das Baustellenpersonal des AN ist
darüber aktenkundig zu belehren.
Des Weiteren sind die Festlegungen des auf der
Grundlage der BaustellV vom 10. Juni 1998 zu
erstellenden Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe Plan) sowie der Baustellenordnung einzuhalten. Diese
Dokumente werden bei Beginn der Arbeiten dem
Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bzw. vor Ort im
Baubüro zur Einsichtnahme ausgehangen.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten
Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators
ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die
seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle
eingesetzten SUB - Unternehmen.
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der
Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der
Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem
BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden
Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens
einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten
Ersthelfer mit Name und Handy-Nummer.
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich auf der
Baustelle im Falle von sog. Feuerarbeiten (Arbeiten mit
offener Flamme bzw. Funkenflug) mit
Brandbekämpfungsmitteln auf der Grundlage der BGR 133
der Bau Berufsgenossenschaft aus.
Sofern bei Sanierungsvorhaben der Verdacht auf
vorhandene Gebäudeschadstoffe besteht und eine
Gefahrstoff Untersuchung vorliegt, hat der
Auftragnehmer deren Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen,
zu beachten und die in der Untersuchungsdokumentation
enthaltenen Hinweise und Maßnahmen umzusetzen, sofern
es seinen Arbeitsbereich betrifft.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen
Bauleitung folgende Unterlagen vor:
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB
Unternehmen
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über
das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im
Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise
für Montage- und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17
und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
die Gesundheit gefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw.
Baustein A 178 der Bau-Berufsgenossenschaft (gelbe
Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das
Landesamt für Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige
Gewerbeaufsichtsamt (andere
Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft
des Auftragnehmers über den
Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen
entsprechend der dafür geltenden
Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit
asbesthaltigen Bauteilen Technische Regel Gefahrstoffe
519)
1. Baubeschreibung
1. Baubeschreibung
Anschrift: Haberlandweg 1, 3, 5 und 7 in 13591 Berlin.
Die Zufahrt zum Gebäude ist nur über Anliegerstraßen
möglich.
Der ca. 1963 errichtete Gebäudekomplex besteht aus EG
und 7 Obergeschossen unter o.g. Anschrift mit folgender
Aufteilung:
Objektdaten:
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzahl Objekte: 1
Anzahl Treppenhäuser: 4
Anzahl Wohnungen: 112
Anzahl Gewerbeeinheiten: 0
Anzahl Garagen: 0
Gesamtwohnfläche: 6.859,8 m²
Die Wohngebäude sind 1- geschossig unterkellert. Die
Hauptverteilungsleitungen befinden sich im
Kellergeschoss. Hier befinden sich auch die
Mieterkeller.
Vorgefundene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen:
Fenster wurden schon teilweise erneuert (ca. 10%).
Bäder und Küchen befinden sich allgemein im
bauzeitlichen Zustand. Durch mietereigene Einbauten
befinden sich ca. 30% der Bäder in einem moderneren
Standard.
Allgemeine Angaben:
Baujahr: 1963
Bautyp: Mehrfamilienhaus
Bauweise: frei stehend
Bauart: Mauerwerksbau
Unterkellerung: 1-geschossig
Geschosse: EG und 7 Obergeschosse
Dach: nicht ausgebaut
Dachform: Flachdach - Pultdach
Dachdeckung: Dachpappe
Fassade: Putzfassade, grob, ohne Anstrich,
teilweise Klinkerflächen
Sockel: Klinker
Traufe / Gesimse: Beton
Balkone: gemauert
Fenster: vorwiegend Holz-Verbundfenster, ca.
10% Kunststofffenster
Hauseingänge: Holztür, Glasfüllung
Geschossdecken: massiv
Kellerdecke: lt. Statik Staka-Decke / Unterdecke:
Puffdecke mit RappPutz, ungedämmt
Technische Ausrüstung:
Sanitärinstallation: Stränge und Installationen
bauzeitlich, Wannenbäder mit WC z.T. Duschen
Wärmeerzeugung /
Heizungsanlage: Nahwärmenetz
Warmwasserbereitung: Elektro-Durchlauferhitzer
Elektroinstallationen: Bestand bauzeitlich
Blitzschutz: nicht vorhanden
Ausstattung WE:
Telefonanschluss: vorhanden
Klingel- Sprechanlage: vorhanden
Ausstattung allgemein:
Briefkasten: in die Hauseingangstür integriert
Fahrradständer: vorhanden
2. Dächer einschließlich Dämmung oberster Geschoßdecke
Zustand vor der Sanierung:
Eine Dachgeschoßdämmung ist mit ca.14-16cm
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dämmstoffdicke vorhanden.
Zustand nach der Sanierung:
Die vorhandene Dachdämmung, einschl. Dichtung, wird
vollständig entfernt. Der neue Dachaufbau wird,
entsprechend Energiekonzept, mit 24 cm Dämmung
erneuert. Weiterhin werden Schornsteinköpfe abgebrochen
bzw. ausgebessert. Die vorhandenen Dachausstiege mit
RWA- Anlagen werden vergrößert.
3. Fenster
Zustand vor der Sanierung:
Die Fenster der Wohnanlage wurden in Einzelfällen (ca.
10%) schon erneuert. Alle übrigen Wohnungen verfügen
über Holz- Verbundfenster bzw. Kastendoppelfenster.
Zustand nach der Sanierung:
Erneuerung der Fenster als Kunststofffenster. Die EGWohnungen erhalten wie schon im Bestand neue
Außenjalousien.
4. Sanierung Fassade
Zustand vor der Sanierung:
Der Gebäudekomplex wurde ca. 1963 in traditionellem
Mauerwerksbau mit Putzfassade gefertigt.
Zustand nach der Sanierung:
Fassadendämmung 16 cm
farbige Gestaltung nach Farbkonzept
5. Loggien / Balkone
Zustand vor der Sanierung:
Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon. Die
vorhandenen Balkone sind z.T. sanierungsbedürftig.
Zustand nach der Sanierung:
Erneuerung Balkonentwässerungen
Sanierung Balkonfußboden
Erneuerung Balkonbrüstungen mit Sichtschutz
6. Erdgeschoßbereiche / Eingangsvorbau / Müllentsorgung
Zustand vor der Sanierung:
Die Hauseingangsbereiche besitzen einen Zugang von der
Straße. Die Türen sind Holzkonstruktionen mit
Einfachverglasung und integrierten Briefkästen.
Die Eingänge besitzen ein Betonvordach.
Zentrale Müllplätze sind vorhanden. Diese sind voll
funktionsfähig und verbleiben damit im Bestand.
Zustand nach der Sanierung:
Hauseingangstüranlage erneuern
Briefkastenanlagen erneuern (im Außenbereich)
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Betonvordächer überarbeiten durch Entfernen des alten
Belages und Aufbringen einer Stehfalzverblechung
7. Treppenhäuser / Etagenflure / Wohnungseingangstüren
Zustand vor der Sanierung:
Die Eingänge und Treppenhäuser sind unsaniert. Die WETüren sind im bauzeitlichem Zustand.
Die Klingelanlagen befinden sich im Festflügel der
Haustüranlage.
Sprechanlagen sind vorhanden.
Zustand nach der Sanierung:
Es erfolgt nach der Strangsanierung eine malermäßige
Überarbeitung der Decken und Wände in den
Treppenhäusern.
8. Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten
Zustand vor der Sanierung:
Die Wohnungen sind unterschiedlich ausgestattet,
entsprechend der Einbauten des Mieters auch
unterschiedlich gefliest. Ca. 35% der Fliesen sind noch
aus dem Originalbestand. Weitere ca. 30% sind zwar
schon einmal erneuert worden, aber schon wieder älter
als 6 Jahre.
Wände und Decken in den Räumen sind tapeziert und/ oder
gestrichen.
Die Küchen sind ebenfalls unterschiedlich ausgestattet,
welche aber standardmäßig mit Elektroherden bestückt
sind.
Alle Küchen sind mit Einbauküchen ausgestattet (ca. 70%
Mietereigentum, ca. 30% Eigentum der WBM).
Alle Küchen verfügen über einen unterschiedlich großen
Fliesenspiegel.
Zustand nach der Sanierung:
Wand- und Bodenfliesen in den Bädern werden komplett
erneuert. Die Bäder werden türhoch gefliest. Die
Restflächen werden gespachtelt und gestrichen. Alle
vertikalen Leitungen werden verkoffert. Die Küchen
erhalten im Arbeitsbereich einen Fliesenspiegel. Nach
den Installationsarbeiten werden diese Bereiche wieder
malermäßig hergestellt.
In den Wohnräumen werden neue Fenster sowie
Lüfterelemente in die Außenwände eingebaut. Diese
Bereiche werden malermäßig wieder hergestellt.
9. Kellerdecke
Zustand vor der Sanierung:
Kellerdecken sind ungedämmt und stellen einen
Schwachpunkt der thermischen Hülle dar.
Zustand nach der Sanierung:
Montage Kellerdeckendämmung 12 cm
10. Außenanlagen
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zustand vor der Sanierung:
Die Zuwegungen zeigen einige Unebenheiten
(Unfallgefahren)
Fahrradständer sind nur unzureichend vorhanden.
Die Außenanlagen sind in Teilbereichen
überarbeitungsbedürftig.
Zustand nach der Sanierung:
Vorgärten nachpflanzen,
Aufwertung der Außenanlagen durch Wegweiser,
Beleuchtung, Hecken
11. Ausbau Leerwohnungen
Anzahl:
Die Wohnanlage verfügt aktuell über keine
Leerwohnungen.
Maßnahmen:
Neben den normal anfallenden Arbeiten an
Heizung/Lüftung und Sanitär sowie den o.g.
Bauleistungen werden die Wohnräume, die Flure und die
Küchen mit Linoleum ausgestattet.
In der Küche wird (wie auch in den bewohnten Wohnungen)
ein Fliesenspiegel angebracht.
Die Leerwohnungen sollen je nach Badtyp mit einer
Badewanne oder einer Dusche ausgestattet werden.
Die Leerwohnungen werden komplett malermäßig instand
gesetzt (weiß, Raufaser).
Die Türen werden maler- und tischlermäßig bearbeitet
und erhalten neue einheitliche Garnituren.
Grundrißänderungen werden nicht vorgenommen.
1. ALLGEMEINER TEIL
1.1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1. Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei
Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und
der bei Auftragsdurchführung
maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw.
Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des
Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der
Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem
Allgemeinen Teil.
1.1.3. Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer
entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel
aufzubewahren. Den Auftragnehmer trifft insoweit
auch eine Kontrollpflicht über seine Subunternehmer.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der
Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich
Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht
bereit halten.
1.1.5. Die Bauleistungen sollen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die
Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von
der Verantwortung für eigenes Handeln.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt
grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft
befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen
späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die
Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein
Preisausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.6. Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten
und Leistungspositionen entsprechen den in diesen
ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen
Angaben im
Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im
AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im
Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7. Die in diesen Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen erhobenen technischen
Forderungen bedingen weder eine unentgeltliche
Ausführung noch stellen sie eine
Haftungsfreizeichnung des Auftraggebers oder seines
Architekten dar.
1.1.8. Sofern mehrere Teile einer technischen Regel
anzuwenden sind, ist grundsätzlich nur der
Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist
nur der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die
Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
1.2. Stoffe, Bauteile
1.2.1. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise
gemäß den Rechtsvorschriften, DINBestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so
gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder
einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder
der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen
geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht
berührt.
1.2.2. Werden für nicht genormte Erzeugnisse
Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann
für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht
erbracht werden, gilt das als
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem
Fall den Nachweis nicht ersetzen.
1.2.3. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokolle vor Ausführungsbeginn der
Bauleitung vorzulegen. Teilkopien genügen den
Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den
Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die
Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem
Baufortschritt zu übergeben.
1.2.4. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich
verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes
Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines
mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des
Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
1.3. Abfallbeseitigung
Der AN ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten
Abfälle, Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem
Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den
öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu
beseitigen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle
unverzüglich vom AN zu räumen, spätestens jedoch
nach Abnahme der vertraglichen Leistungen durch den AG.
Befolgt der AN die dahingehende Aufforderung nicht
unverzüglich, wird der AG die Baustelle auf Kosten
des AN selbst räumen lassen, wenn eine entsprechende
Aufforderung erfolgt und eine angemessene Frist zur
Beseitigung fruchtlos abgelaufen ist. Die
Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt dem
AG vorbehalten.
Die Schuttbeseitigung obliegt dem AN auf dessen
Kosten. Der AN stellt für die Schuttbeseitigung
Container zur Verfügung.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen
sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die
einschlägigen allgemeinen und kommunalen
Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind
zu beachten.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben
auf der Baustelle ist untersagt.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und
Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den
Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes
bzw. der Gemeinde und behördlichen
Auflagen.
Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden
und Transportieren ist danach in den Preis
einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die
Trennung nach
- Wertstoffen
- wiederverwertbarem Abfall
- deponierbaren Abfällen.
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN18299 aus dem
Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die
vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder
der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die
Grenze von 1m3 bezieht sich auf einen Auftrag, bei
mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos).
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist
zu dokumentieren.
1.4. Baustelleneinrichtung
1.4.1. Sofern keine gesonderten Positionen
ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht
vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die
Preise einzubeziehen.
1.4.2. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.4.3. Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft
oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer
Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung
feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen
Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den
Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei
Werktagen besenrein zu räumen.
Die Standorte für folgende125 Baumaschinen und
Geräte sind mit der Bauleitung des
Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem
selbst abzustimmen:
- Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane)
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
1.4.4. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene
Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade
nicht verschmutzt wird.
1.4.5. Räume für die Nutzung als Tagesunterkünfte,
werden vom AG nicht bereitgestellt. Die
Bereitstellung und Ausstattung von Tagesunterkünften
ist vom AN zu organisieren. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
1.4.6. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege
und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind
sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
1.4.7. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind
vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und
bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten
abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und
Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Notwendige
Beantragung und Aufstellung von entsprechenden
Verkehrsschildern ist Sache des AN.
1.4.8. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher
Flächen sind grundsätzlich vom AN zu tragen.
1.5. Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche
Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der
Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der
Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner
Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die
anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Gewerke sowie die Vorleistung zu nehmen.
1.5.1. Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke
sowie für die Qualitätsbeurteilung der
abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN
18201 und 18202.
1.5.2 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber unverzüglich die für seine
angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen
Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf.
notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die
Leistungen sind bei Bedarf rechtzeitig abzurufen und
auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des
Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.5.3 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den
Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu
beantragen, falls das nicht Angelegenheit des
Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die
Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs
sowie die Funktionskontrolle.
1.5.4 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen
für technische Anlagen und Pflegeanweisungen
für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als
Nebenleistung zu übergeben.
1.5.5 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,
die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit
erforderlich- besonders zu schützen. An ihnen dürfen
keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht
werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten
Verschmutzungen zu erwarten, erfolgt die Vergütung
gemäß DIN 18299 ff.
1.5.6. Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag
des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen
Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der
Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des
Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht
eingeschränkt.
Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und
dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor der
Ausführung.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen
und sonstige Unterlagen, so ist er für diese
gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom
Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen
zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine
Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine
Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit,
sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.5.7. Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme
mit notwendiger Änderung der Planung oder der
Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber
unverzüglich mit zu teilen. Daraus folgende
Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes
erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein
Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden
und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig
zu gewährleisten. Müssen Rettungswege zeitweilig
blockiert werden, ist das mit der Bauleitung
abzustimmen. Lärmintensive Arbeiten sind nach
Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten
durchzuführen. Auf Treppen darf kein Material gelagert
werden.
Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen
sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase
herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten.
Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu
Maschinen und Material zu verhindern.
Anpflanzungen sind zu schützen. Der Abwurf von
Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. Der
Staubschutz ist so weit wie technisch und
wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. Selbst
verursachte Verunreinigungen sind laufend zu
beseitigen.
Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und
nach Arbeitsschluss zu schließen.
Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu
beseitigen.
1.6 Nebenleistungen, Besondere Leistungen,
Preisinhalte, Preisbildung
1.6.1. Werden im Teil 3 -Ausführung- des Besonderen
Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese
grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen
nichts zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner
bezüglich der Vergütung damit im Zusammenhang stehen
der Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen
nichts anderes vorgesehen ist.
1.6.2. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter
anderem folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der
Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und
Transportleistungen, Vorhaltung und Unterhaltung von
Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das
Bauwerk eingehenden Stoffe, Einbau der gelieferten oder
bauseits bereitgestellten Stoffe.
1.6.3. Nebenleistungen werden nicht gesondert
vergütet und gehören ohne Erwähnung zur
vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur
Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die
ATV DIN18299 ff. (VOB/C).
1.6.4. Die Kosten für den Verbrauch von Strom,
Wärmeenergie und Wasser sind Bestandteil der Preise.
1.6.5. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet, es sei denn, sie werden durch
unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auftraggebers oder seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht.
1.6.6. Für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln
finanzierte Aufträge wird auf die Verordnung
PRNR.1/72 über die Preise für Bauleistungen verwiesen,
welche vorrangig gilt. Dabei ist der sachliche
Geltungsbereich zu beachten.
1.6.7. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich
nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn
vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise
enthalten:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte
und Fahrzeuge enthalten sämtliche
Aufwendungen, wie
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und
Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
- indirekt zurechenbare Kosten
Vorgenannte Kostenbestandteile sind dem Grunde nach
auch in den Einzelpreisen der
Bauleistungen enthalten.
Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle
befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes
einschließlich technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich
in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen
Positionen bereits enthalten sind und wenn die
Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach
Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
1.6.8. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der
Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das
Gewerk geltendenUnfallverhütungsvorschriften
ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen
darstellen.
1.6.9. Materialpreise -sofern gefordert im
Leistungsverzeichnis- gelten frei Baustelle abgeladen.
1.6.10.Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und
Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich
abgegolten.
1.6.11. Die durch in Rechts- oder
Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen
Normen geforderten Prüfungen der
geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und
Gebühren sowie Revisionspläne gelten als
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C
oder in den Vorschriften selbst als Besondere
Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in
diesem Sinne gehören:
- Eignungsprüfungen
- Eigenüberwachungsprüfungen
- Fremdüberwachungsprüfungen
- Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder
vereinbart
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen
erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der
Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen
trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.6.12. Ist für Normelemente oder -bauteile eine
allgemeine statische Berechnung
Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen
vorzulegen oder -als Kopie- auszuhändigen, so gehört
dieses zu den Nebenleistungen.
1.6.13. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur
für das vom Bieter angebotene
Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich
sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach
den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind.
Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle
zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.6.14. Für die Terminologie der Preisvereinbarungen
und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe
der KLR Bau-Kosten- und Leistungsrechnung der
Bauunternehmen. Die Verordnung PRNr. 1/72 wird in
ihrem Geltungsbereich davon nicht berührt.
1.7. Abrechnungshinweise
1.7.1. Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen für die einzelnen Gewerke
(Besonderer Teil) oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt - die Bestimmungen der DIN18299 ff.
(VOB/C).
1.7.2 Zu beseitigende Bauteile, Bewuchs u. dgl. sowie
im Zuge der Bauarbeitenn verdeckte Leistungen sind
vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine
technische
Abnahme verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als
rechtsgeschäftliche Abnahme.
Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die
Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes
sinngemäß.
Bei Rohrmaterial hat der AN mindestens 14 Tage vor
Beginn der Demontagearbeiten diese in Bauplänen
aufzumessen und der Bauleitung vorzulegen, wird das
Aufmass während oder nach der Ausführung der
Demontageleistungen der Bauleitung übergeben, so
behält sich die Bauleitung vor das Aufmass ggf. über
Annahmen mittels Zeichnungen zu ermitteln. (gilt
nicht für Strang und Fallleitungen)
Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen.
Ist das nicht möglich, soll zuvor ein
Umrechnungsfaktor vereinbart werden.
Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
anfällt : 0,82
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
Sperrige Materialien, die die Bildung eines
Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m3
Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die
Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für
nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.7.3. Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich
jedoch grundsätzlich bei Demontageleistungen, durch
Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä.
zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
Das gilt im besonderem für die Nachweisführung von
Kernbohrungen, diese sind in den
Revisionszeichnungen fortlaufend nummeriert unter
Angabe der Lage / Größe einzutragen.
1.7.4. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die
gleichen Positionsnummern wie im
Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die
Abrechnung durch Austausch von elektronischen
Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit der
Positionsnummern auf einfache Weis egegeben sein.
In den Wohnungen wurden
In den Wohnungen wurden
durch ein autorisiertes
Maßnahmen vorgeschlagen
Strangsanierung).
alle Fußboden- und Wandbeläge
alle Fußboden- und Wandbeläge
Büro bewertet und entsprechende
(Ausführung im Rahmen der
Für das Objekt wurde auf eine orientierende
Untersuchung der Bausubstanz auf gesundheitsgefährdende
Schadstoffe in Gebäuden ("Schadstoffgutachten") bisher
verzichtet.
Hier wird auf die Gutachten der baugleichen Häuser BBD
297 und 291 verwiesen.
Dabei sind vor allem im Bereich der Rohrummantelung
KMF-haltige Materialien
(krebserzeugende Künstliche Mineralfasern) vorgefunden
worden. Für den Umgang (Abbruch, Entsorgung, Arbeiten
im Bereich der Schadstoffe etc.) sind die Richtlinien
der TGRS 521 bzw. die Handlungsanleitungen der LAGetSi
besonders zu berücksichtigen. Für genauere
Informationen kann das Schadstoffgutachten im Büro KBA
eingesehen werden.
Die entsprechenden Abbruchpositionen im
Leistungsverzeichnis, die sich auf die KMF-haltigen
Schadstoffe beziehen,sind besonders zu beachten.
Eine Untersuchung auf PAK (Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe) in den Wohnungen wurde nicht
durchgeführt, da eine zerstörungsarme Probeabnahme in
den genutzten Bereichen nicht möglich war.
Möglicherweise befinden sich in den Bädern unterhalb
der gefliesten Böden PAK-haltige Sperrschichten aus
teerölhaltiger Vergussmasse oder
Bahnen, die potentiell gesundheitsgefährdend sein
können. Eine Beprobung von möglichen Sperrschichten in
den gefliesten Bädern sollte kurzfristig vor Beginn der
Arbeiten erfolgen. Beim eventuellen Auffinden von
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
PAK-haltigen Materialien sind die BGR 128 kontaminierte Bereiche, die LAGetSi-Handlungsanleitung
und die Gefahrstoffverordnung 2004 zu berücksichtigen.
Die Dächer der Gebäude BBD 297 und BBD 291 wurden
beprobt. Die Ergebnisse waren negativ.
Die entsprechenden Abbruchpositionen im
Leistungsverzeichnis, die sich auf die PAK-haltigen
Schadstoffe beziehen, sind besonders zu beachten.
Alle Maßnahmen aus den genannten Richtlinien,
Vorschriften etc. im Umgang mit den Schadstoffen sind
zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Abrechnungshinweis
Abrechnungshinweis
Aufmaß und Abrechnung durch den Bieter haben
nachvollziehbar zu erfolgen und sind wohnungsweise zu
dokumentieren. Der Bieter wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Aufmaße für den Auftraggeber von
wirtschaftlicher Bedeutung, hinsichtlich der
Modernisierungsumlage sind.
Die Aufmaße sind im Excelformat schriflich und digital
zu übergeben.
Die Objektdokumentationen sind einfach in Papierform
und
1 mal digital zu übergeben.
Es ist eindeutig nachzuweisen, wo welche Produkte
verbaut wurden.
1.1
Abbrucharbeiten Flachdach/ Sonstiges
Hinweis: Ein Bauaufzug, Tragkraft 1.000 kg, mit
Hinweis: Ein Bauaufzug, Tragkraft 1.000 kg, mit
Zulassung für Personenbeförderung wird bauseits durch
den AN Fassadensanierung aufgestellt u. vorgehalten und
steht zur Mitbenutzung für die Ausführung der
Dacharbeiten zur Verfügung.
1.1.1
Dachfläche aufnehmen und Abbruch
1.1.1.01
Abbruch Dacheindeckung, Flachdach
Dacheindeckung auf Flachdach und Vordächern,
bestehend aus mehrschichtigem Aufbau rückstandsfrei
entfernen.
Einschl. Entfernung von nicht fest haftenden
Kleberresten. Entsorgung des Abbruchmaterials.
Dachaufbau: von oben nach unten:
2-lagige Dachabdichtung aus Bitumendachbahnen, ca. 10 mm
PS-Dämmung ca. 60 mm
Abdichtung 2-lagig, bituminös, ca. 10 - 15 mm,
Styrodurdämmung in Bitumen eingeschwemmt,
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dicke ca. 30 mm
Korkdämmstoff, geschwefelt ("Torfoleum") in
Flüssigbitumen eingeschwemmt.
Dicke ca. 25 mm.
Gesamtaufbau: Dicke ca. 160 mm
1.250,00
1.1.1.02
m²
Zulage Abbruch an aufgehenden Bauteilen
Zulage zu Pos. Abbruch
Abbruch und Demontage von Abdichtungsbahnen und
Verwahrungen an aufgehenden Bauteilen
(Schornsteinköpfe, Aufzugsüberfahrten):
überwiegend alukaschierte Bitumenbahnen mit Kappleiste
aus Aluminium. Entlang aufgehender Bauteile an
Höhenversprung und Dachaufbauten
einschl. Entfernung der Maueranker.
460,00
1.1.1.03
m
PAK-haltige Dachabdichtung- u. Dämmung
In diese Position sind die Mehrkosten für den Abbruch,
den Transport vom Dach sowie die fachgerechte
Entsorgung der kontaminierten, PAK-haltigen
Dachabdichtung u. -Dämmung auf Bitumenbasis,
mehrlagig (bis 3 Lagen), geklebt, einzukalkulieren.
Der Abbruch der Dampfsperre unterhalb der Wärmedämmung
ist ebenfalls Leistungsbestandteil.
Die Arbeiten sind mit den in der Gefahrstoffverordnung
GefStoffV
vom 23.12.2004, der BGR 128 "kontaminierte Bereiche" u.
der
PAK-Handlungsanleitung "Umgang mit teerhaltigen
Materialien
im Hochbau" geforderten Maßnahmen durchzuführen. Dies
beinhaltet Dekontaminierungseinrichtungen wie die
Aufstellung und Vorhaltung
eines Containers mit Schwarz-Weiß-Anlage sowie die
Sicherung des Aufstellortes
des Schwarz-Weiß-Containers und der Verkehrswege gegen
unbefugtes
Betreten durch Einzäunung mittels eines mobilen
Bauzauns.
Die Entsorgung der kontaminierten Abfälle gemäß
KrW-/AbfG in Verbindung mit
den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen (Merkblatt
2)
"Hinweise zur Entsorgung besonders
überwachungsbedürftiger Abfälle,
die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen" sind mit
einzukalkulieren.
Die Beantragungen von gesetzlich notwendigen Auflagen
wie z.B.
Entsorgungsschlüssel etc. sind Bestandteil der
beschriebenen Leistung.
Dachaufbau: von oben nach unten:
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
2-lagige Dachabdichtung aus Bitumendachbahnen, ca. 10 mm
PS-Dämmung ca. 50 mm
Abdichtung 2-lagig, bituminös, ca. 10 - 15 mm,
Styrodurdämmung in Bitumen eingeschwemmt,
Dicke ca. 30 mm
Korkdämmstoff, geschwefelt ("Torfoleum") in
Flüssigbitumen eingeschwemmt.
Dicke ca. 25 mm.
Gesamtaufbau: Dicke ca. 160 mm
1,00
1.1.1.04
m²
Zulage Mehrstärke PAK
Zulage zur Pos.:
Mehr- u. Minderstärken
PAK-haltige Dachabdichtungu. Dämmung
Kalkulationsgrundlage: basiserend auf einem vorhandenem
Gesamtaufbau
von 16 cm ist ein Einheitspreis je 1 cm Mehr- bzw.
Minderstärke anzugeben
1,00
1.1.1.05
Dachrand abbrechen, Rinne, Pultfirst, Unterbau
Dachrand von Flachdach der Vorposition abbrechen.
Sämtliche Bauteile des Dachrands wie z. B.
Zinkblech-Kastenrinne, Zinkblech-Pultfistprofil,
Rinnenhalter, Traufbohle, Einhangblech etc. aufnehmen
einschl. Entfernung der Befestigungsmittel.
Einschl. Abtransport und Entsorgung des
Abbruchmaterials.
450,00
1.1.1.06
m²
m
Demontage Regenrinnen
Regenrinnen demontieren und
fachgerecht entsorgen.
Material: Stahlrohr verzinkt
Durchmesser: bis 400mm
95,00
1.1.1.07
m
Demontage Regenfallrohre Dachentwässerung
Demontage u. Entsorgung der Regenfallrohre der
Dach-entwässerung (bis DN150) bis zum Standrohr,
incl. der 45°-Bögen im Traufenbereich u. aller
Befestigungsmittel an der Fassade
Leistungsgrenze zum AN Sanitär: Die Demontage u.
spätere Montage der Standrohres ist
Leistungsbestandteil des AN Sanitär.
175,00
m
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.1.1.08
Tagwasser, Flexrohr, DN 100/125
Aufrechterhaltung der Dachentwässerung während der
Bauarbeiten durch Anschluß von Flexrohren an den
Dacheinlauf. Herabführen des Rohres bis OK Standrohr
und Anschluß an Standrohr. Rohr am Gebäude sichern.
Einschl. mehrmaligs Verlegen nach Erfordernis.
185,00
1.1.1.09
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
m
Abbruch Schornsteinköpfe, 60 x 60 x 80 cm
Abbruch u. Entsorgung der gemauerten Schornsteinköpfe
in den Abmessungen:
L x B x H = ca. 60 x 60 x 80 cm
Incl. Abdeckung aus Stahlbetonplatte, d = 10cm
11,00
1.1.1.10
ST
Abbruch Schornsteinköpfe, 60 x 90 x 80 cm
Abbruch u. Entsorgung der gemauerten Schornsteinköpfe
in den Abmessungen:
L x B x H = ca. 60 x 90 x 80 cm
Incl. Abdeckung aus Stahlbetonplatte, d = 10cm
3,00
1.1.1.11
ST
Abbruch Schornsteinköpfe, 60 x 150 x 80 cm
Abbruch u. Entsorgung der gemauerten Schornsteinköpfe
in den Abmessungen:
L x B x H = ca. 60 x 150 x 80 cm
Incl. Abdeckung aus Stahlbetonplatte, d = 10cm
2,00
1.1.1.12
ST
Strangentlüfter demontieren, beseitigen
Strangentlüfter wie vor, jedoch Flachdachentlüfter aus
wärmegedämmtem Kunststoffrohr, z.T. mit
Wetterschutzhaube, fachgerecht ausbauen bis auf
Rohdecke. Demontage und Entsorgung.
Strangentlüfter: Kunststoff, ca. DN 150 - 200 mm
20,00
1.1.1.13
ST
Lüftungskuppeln demontieren, beseitigen
Lüftungskuppeln, bestehend aus Bohlenkranz, Aufsatz aus
Metallrohrrahmen sowie Kuppelfenster aus Plexiglas
fachgerecht ausbauen incl. Entsorgung.
Abmessungen:
l x b x h ca. 600 x 600 x 750 mm
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1.1.14
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
4,00
ST
Einheitspreis
in EUR
19
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckendurchbrüche für RWA-Lichtkuppeln herstellen
Herstellen von Deckenöffnungen in der Dachdecke,
Stahlbeton, im Bereich der Treppenhäuser, mittels
Betonschnitt / Kernbohrungen, incl. Entsorgung des
Abbruchmaterials
Deckendicke ca. 23cm
Abmessung: Nenngröße ca. 100 / 100 cm
Im Preis enthalten sind alle erforderlichen Massnahmen
zum Abfangen und Aussteifen der Dachdecke während der
Betonschnitte in den Treppenhausbereichen..
4,00
1.1.1.15
Öffnungen für Lüfterrohre herstellen
vorhandene Lüfteröffnungen verschließen DN bis 150.
neue Lüfteröffnungen bis DN 125 herstellen
4,00
1.1.1.16
ST
St
Schornsteine verfüllen
nicht mehr in Betrieb befindliche Schornsteine mit
Glühsand (Sand ohne organische Bestandteile)
vom Dach aus nach Abschluß der Strangsanierung im
jeweiligen Strang verfüllen.
Anszahl Geschosse: 8
Hauptschachtdurchmesser 150 mm
Nebenschachtdurchmesser 125 mm
3x Hauptschacht-Nebenschacht
2x Nebenschacht-Hauptschacht-Nebenschacht
Die Schachtverfüllung ist entsprechend dem BAP in der
Strangsanierung intergriert und erst nach Freigabe der
geschlossenen Lüftungsöffnungen in den Wohnungen
auszuführen.
33,00
m³
Gesamtsumme:
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
01.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
1.2
Dachabdichtungsarbeiten Flachdach
1.2.1
Vorbereitende Maßnahmen
1.2.1.01
Untergrund reinigen, Beton, grobe Verunreinigungen
Untergrund aus Beton für nachfolgende
Abdichtungsarbeiten von grober Verschmutzung reinigen,
wie z. B. Betonabplatzungen, trennend wirkende
Substanzen.Reinigung trocken. Mit Besen scharf abfegen.
Einschl.Randaufkantung an aufgehenden Wänden.
Abfälle und Kehrmaterial aufnehmen und entsorgen gem.
Angaben zur Ausführung.
Bituminöse Klebeschicht auf Flachdachflächen
rückstandsfrei entfernen. Nicht fest haftende
Kleberreste mittels abspachteln und abbürsten entfernen
unter strikter Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften.
Fachgerechte Entsorgung der Reinigungsrückstände.
Dicke; ca. 1- 2 mm.
Ausführungsort: alle Dachflächen
1.250,00
1.2.1.02
m²
Betondeckung ausbessern, Teilflächen
Flachdach auf schadhafte Stellen in der Betondeckung
untersuchen. Betonabplatzungen abstoßen und mit
geeignetem Zementestrich ausgleichen und ausbessern.
Schadhafte Stellen in Kleinflächen bis ca. 10 % der
Dachfläche.
Unterkonstruktion: Ziegelsplitt-Betonrippendecke
Ausbesserung: ca. 3 - 10 mm Schichtdicke.
80,00
1.2.1.03
m²
Gebäudetrennfuge reinigen
Gebäudetrennfuge an Haustrennwänden freilegen und
säubern.
Ausräumen der Fuge bis ca. 30 mm Tiefe.
Fugenbreite bis ca. 50 mm.
Hinterfüllen der Fuge mit geeignetem Material n. Wahl
d. AN, z. B. komprimierbare, geschlossenzellige
PE-Dichtschnur o. glw.
bis ca. 60 mm.
Ausführungsort: Haustrennwände
55,00
1.2.1.04
m
Voranstrich, Dach, Beton, Bitumenbasis
Einmaliger Voranstrich auf Bitumenbasis, für bituminöse
Dachabdichtung.
Untergrund: Beton
Aufbringmenge: mind. 0,3 kg/m²
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
1.250,00
1.2.1.05
Voranstrich Bitumenlösung, Aufkantung, H ca. 470 mm
Voranstrich in der beschriebenen Ausführung im Bereich
von Aufkantungen im Spritzwasserbereich bis 30 cm ü.
wasserführende Schicht.
.
Untergrund: Beton/Mauerwerk mit u. ohne Putz
Aufkantungshöhe: i. M. ca. 470 mm
Einbauort: Schornsteine, Wandanschlüsse
460,00
1.2.1.06
m²
m
Dämmkeil Polystyrol, 60 / 60 mm, Aufkantungen
Dämmkeil aus Polystyrol-Hartschaum, DIN EN 13163 EPS,
an aufgehenden Bauteilen. Einbetten in die noch frische
Bitumenlösung.
Querschnitt: 60 / 60 mm
150,00
1.2.1.07
m
Dampfsperre, Bitumenbahn Al+G200S4
Dampfsperrschicht für unbelüftetes Dach, aus
Bitumenbahnen, Bitumen-Schweißbahn DIN 52131 mit
Aluminiumbandeinlage und Glasgewebeeinlage 200 g/m2,
punktförmig / streifenweise auf Untergrund mit
Voranstrich verkleben. Einschl. Nähte und Stöße.
Aufkantung gem. ges. Positionen.
Material: Al+ G 200 S 4 (Dicke 4 mm)
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
1.250,00
1.2.1.08
m²
Dampfsperre, aufg. Bauteile, i. M. 470 mm
Dampfsperre im Bereich der Aufkantungen an aufgehende
Bauteile und Attika hochführen und an Untergrund
dampfdicht anschließen.
Untergrund:
Stahlbeton, Mauerwerk
Aufkantungshöhe:
ca. 350 - 500 mm
Einbauort:
Schornsteine, Wandanschlüsse
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.2.1.09
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
460,00
m
Einheitspreis
in EUR
22
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dampfsperre, Eckausbildung
Eckausbildung im Bereich der hochgeführten Dampfsperre
an Außen- und Innenecken.
Höhe: i.M. ca. 470 mm
Einbauort: Kamine, Dachaufbauten, Dachversprünge
130,00
1.2.1.10
Dampfsperre an Bewegungsfuge, Zulage
Bewegungsfuge in der Dampfsperre am Anschluß an
aufgehende Bauwerke beweglich ausbilden durch
Ausbildung einer Schlaufe.
Schlaufe einlegen in Vertiefung an Trennwandfuge.
50,00
1.2.1.11
m
Bewegungsfuge, Eckausbildung
Eckausbildungen in Bewegungsfuge bei Dampfsperre an
Nachbargebäude. Innen- und Aussenecken.
10,00
1.2.1.12
ST
ST
Tagwasserschutz
Witterungsschutz mit Plane, zum Abdecken einer offenen
Fläche vorhalten und unterhalten für die Dauer der
Dachdeckungsarbeiten, incl. Beseitigen der Abdeckung.
1.250,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.2.2
Einbauteile
1.2.2.01
Stirnbrett für Dachrand
Stirnbrett aus Nadelholz, imprägniert, für
Dachrandverstärkung entlang Traufe.
23
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Untergrund: Bauzeitliche Attika aus Stahlbeton
Ausführung: Stirnbrett an Dachrand aus Stahlbeton
befestigen mittels geeigneter SchraubDübel-Verbindung. Einschl. Setzen der Bohrungen,
einschl. Befestigungsmittel aus Edelstahl.
Stirnbrett: b x d ca. 200 x 60 mm
Planverweis: DA 01, DA 02, DA 03
232,00
1.2.2.02
m
Aufgedoppelte Dachrandbohle, 300/200, imprägniert
Dachrandbohle aus Nadelholz, imprägniert, für Trauf-,
Pultfirst- und Ortgangausbildung, aufgedoppelt auf eine
Höhe von 24 cm
Untergrund: Stahlbeton
Ausführung: Traufbohle mit Überstand über
Stirnbrett
aus Vorpos. einbauen.
zwischen Stahlbeton und Stirnbrett ist
eine therm. trennende Zwischenlage aus
druckfestem Dämmstreifen aus
Schaumkunststoff einzubauen, einschl.
Dämmstoffstreifen.
Traufbohle: ca. 30 x 200 mm
Überstand: ca. 70 mm
232,00
1.2.2.03
m
Flachdachabsturzsicherung mit horizontalen Führungen
Flachdachabsturzsicherung, als Drahtseilsystem mit
GS-Prüfplakette, bestehend aus korrosionsgeschütztem
Stahlrohr mit Edelstahlkopf und Ösen als
Anschlagkonstruktion für Seilsicherung auf Flachdach
für Reparatur- und Kontrollarbeiten, Fest- u. Eckpunkte
überfahrbar, einschl. der beweglichen Anschlagpunkte
nach DIN EN 795 bzw. Montageanleitung des Herstellers
Dauerhaft, mit Wärmedämmung, im Mindestabstand von 2,50
m von der Dachkante in der Dachkonstruktion befestigen,
inkl. elastischer Anschlussmanschette, Eindichten in
die Dachkonstruktion inkl. Dämm- und
Witterungsschutzhaube.
Zulässige Zugkraft: min. 7,5 kN
Bauhöhe: ca. 600 mm
Montageabstand: ca. 7 m
Einbauart: Verschraubung mit geeigneten
Ankern und Dübeln auf der Rohdecke.
Befestigungsmittel aus
Edelstahl.
Einbauort: alle Dächer
Angeb. Fabrikat: ...........
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(vom Bieter einzutragen)
25,00
1.2.2.04
ST
RWA-Lichtkuppel, lüftbar, 120/120 cm
Lichtkuppel aus wärmegedämmtem
Aufsatzkranz aus Kunststoff, lüftbar, nutzbar als
Dachausstieg, mit Einfassrahmen, Beschlägen und den
notwendigen Öffnungsvorrichtungen, mit Antrieb für RWA
mehrschalig mit angeformter Tropfkante und
wärmegedämmtem Aufsatzkranz,
inkl. Schlagregenschürze; alle Befestigungsmittel
feuerverzinkt, wie folgt liefern und montieren:
Bohlenkranz aus Nadelholz, imprägniert, für
Lichtkuppelaufsatz, auf Stahlbetonbrüstung aufsetzen
und mit Überstand für bündigen Abschluß an OK
Wärmedämmung in mehrlagiger Ausführung.
Breite: mit Überstand ca. 24 cm
Aufbauhöhe: ca. 15 cm
elektrischer Anschluß erfolgt bauseits
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
4,00
1.2.2.05
Bohlenkranz für Lichtkuppeln
Bohlrenkranz für RWA- Lichtkuppel aus Vorposition
4,00
1.2.2.06
ST
St
Aufmauern Schornsteinköpfe, 60 x 60 x 100 cm
Aufmauern, Porenbeton, der Schornsteinköpfe mit den
Außenabmessungen:
DIN EN 771-4 - PPW 2 - 0,40 - 499 x 150 x 249
PPW 2: Porenbeton - Planstein - wärmedämmend Festigkeitsklasse: 2
Rohdichteklasse: 0,40
624 x 300 x 249: Maße Länge x Breite x Höhe
Abmessung Schornsteinkopf:
L x B x H = ca. 60 x 60 x 100 cm (OK Porenbeton mind.
80cm oberhalb Dämmlage)
"Meidinger Scheibe" zur Abdeckung von
Lüftungsschornstein der innenliegenden Bäder.
Material: Edelstahl, Mat.-Nr. 4301 (V2A) o.
glw.
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Montageabstand: ca. 250 mm
Ausführung: mit Randabkantung
Montage: auf 4 St. Stützen aus Flachstahl,
verzinkt.
Schornsteinkopfverkleidung aus Titan-Zinkblech mit
vertikalen Stehfalze. Einschl. Eckumführungen, einschl.
Unterkonstruktion und Unterschnitt der
Schornsteinabdeckung aus Nachfolgeposition; einschl.
Setzen von Bohrungen, einschl. aller erforderlichen
Befestigungsmittel aus Edelstahl etc.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Untergrund: Mauerwerk mit Bekleidung aus
alukaschierter Bitumenfolie
Höhe: i. M ca. 800 mm
1,00
1.2.2.07
ST
Aufmauern Schornsteinköpfe, 60 x 90 x 100 cm
Aufmauern, Porenbeton, der Schornsteinköpfe mit den
Außenabmessungen:
DIN EN 771-4 - PPW 2 - 0,40 - 499 x 150 x 249
PPW 2: Porenbeton - Planstein - wärmedämmend Festigkeitsklasse: 2
Rohdichteklasse: 0,40
624 x 300 x 249: Maße Länge x Breite x Höhe
Abmessung Schornsteinkopf:
L x B x H = ca. 60 x 90 x 100 cm (OK Porenbeton mind.
80cm oberhalb Dämmlage)
"Meidinger Scheibe" zur Abdeckung von
Lüftungsschornstein der innenliegenden Bäder.
Material: Edelstahl, Mat.-Nr. 4301 (V2A) o.
glw.
Montageabstand: ca. 250 mm
Ausführung: mit Randabkantung
Montage: auf 4 St. Stützen aus Flachstahl,
verzinkt.
Schornsteinkopfverkleidung aus Titan-Zinkblech mit
vertikalen Stehfalze. Einschl. Eckumführungen, einschl.
Unterkonstruktion und Unterschnitt der
Schornsteinabdeckung aus Nachfolgeposition; einschl.
Setzen von Bohrungen, einschl. aller erforderlichen
Befestigungsmittel aus Edelstahl etc.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Untergrund: Mauerwerk mit Bekleidung aus
alukaschierter Bitumenfolie
Höhe: i. M ca. 800 mm
4,00
ST
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.2.2.08
Aufmauern Schornsteinköpfe, 60 x 150 x 100 cm
Aufmauern, Porenbeton, der Schornsteinköpfe mit den
Außenabmessungen:
26
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
DIN EN 771-4 - PPW 2 - 0,40 - 499 x 150 x 249
PPW 2: Porenbeton - Planstein - wärmedämmend Festigkeitsklasse: 2
Rohdichteklasse: 0,40
624 x 300 x 249: Maße Länge x Breite x Höhe
Abmessung Schornsteinkopf:
L x B x H = ca. 60 x 150 x 100 cm (OK Porenbeton mind.
80cm oberhalb Dämmlage)
"Meidinger Scheibe" zur Abdeckung von
Lüftungsschornstein der innenliegenden Bäder.
Material: Edelstahl, Mat.-Nr. 4301 (V2A) o.
glw.
Montageabstand: ca. 250 mm
Ausführung: mit Randabkantung
Montage: auf 4 St. Stützen aus Flachstahl,
verzinkt.
Schornsteinkopfverkleidung aus Titan-Zinkblech mit
vertikalen Stehfalze. Einschl. Eckumführungen, einschl.
Unterkonstruktion und Unterschnitt der
Schornsteinabdeckung aus Nachfolgeposition; einschl.
Setzen von Bohrungen, einschl. aller erforderlichen
Befestigungsmittel aus Edelstahl etc.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Untergrund: Mauerwerk mit Bekleidung aus
alukaschierter Bitumenfolie
Höhe: i. M ca. 800 mm
3,00
ST
Gesamtsumme:
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.2.3
Dämmung, Abdichtung
1.2.3.01
Dämmschicht 1. lagig, PSE, DAA 035, D 240 mm
Dämmschicht, 1-lagig, für nicht belüftetes Dach, aus
Polystyrol-Hartschaumplatten, mit Stufenfalz, mit
Bitumenkleber auf Unterlage befestigt.
Unterlage : Dampfsperre Al+ G 200 S 4
Untergrund: flach geneigt 5 % und 10 %
Anwendungsgebiet: DAA -dm
WLG: 035
Gef. Baustoffklasse: B1 n. DIN 4102
Dicke: 240 mm
Einbauort: alle Dachflächen und Vordächer
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
1.250,00
1.2.3.02
m²
Zulage Dämmschicht Mineralwolle
Zulage:
Dämmplatten Mineralwolle
Dämmschicht, 1-lagig, für nicht belüftetes Dach, aus
Mineralwolleplatten, mit Bitumenkleber auf Unterlage
befestigt.
Unterlage : Dampfsperre Al+ G 200 S 4
Untergrund: flach geneigt 5 % und 10 %
Anwendungsgebiet: DAA -dm
WLG: 035
Gef. Baustoffklasse: A1 n. DIN 4102
Dicke: 240 mm
Angeb. Fabrikat: ...........
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Gebäudeübergänge, Streifen von 1m
Breite
80,00
1.2.3.03
m²
Bewegungsfuge, Abdichtungsaufkantung
Bewegungsfuge in der Dämmebene und Dachabdichtung aus
Bitumenbahnen am Anschluß an aufgehende Bauwerke
herstellen.
Ausführung:
Einbau einer Sockeldämmung,
Dicke ca. 80 mm;
Einbauhöhe ca. 360 mm (bis ca. 200
mm über wasserführende Schicht). mit offener
Stoßfuge zur unten anschließenden Dachdämmung.
27
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fuge ca. 50 mm.
Fugen dauerelastisch mit geeign.
Material, wärmedämmend, verfüllen.
Oberer Anschluß an Sockelschiene WDVS
Einbau eines Stützwinkels aus Stahlblech,
verzinkt, Befestigung auf der Rohdecke.
Hochführen der Dampfsperre auf Stützwinkel.
Einbau der Dachdämmung;
Abdichtung über Dämmstoffkeil aus ges. Pos.
hochführen und an Winkelblech mech. fixieren mit
Aluschiene aus ges. Position.
Sockeldämmung: PUR/PIR,
Dicke 80 mm, WLG 025
Stützwinkel: Stahlblech verzinkt, ca. 150/360 mm
Einbauort:
Einbau horizontal entlang Bauteilanschluß
an aufgehende Bauteile.
245,00
1.2.3.04
Bewegungsfuge, Eckausbildung
Eckausbildungen in Bewegungsfuge bei Dachabdichtung an
Nachbargebäude. Innen- und Aussenecken.
101,00
1.2.3.05
m
ST
Dämmkeil Polystyrol, 60 / 60 mm, Aufkantungen
Dämmkeil aus Polystyrol-Hartschaum, DIN EN 13163 EPS,
an aufgehende Fassadenanschlüsse.
Querschnitt: 60 / 60 mm
Einbauort: aufgehende Bauteile z.B.
Haustrennwände, Dachaufbauten, Schornsteine
150,00
1.2.3.06
m
Dachabdichtung DIN 18351, 2-lagig,
Abdichtung für Flachdach nach DIN 18351für hohe mech.
Beanspruchung bei gleichzeitig hoher therm.
Beanspruchung.
Untergrund:
Wärmedämmung aus Vorpositionen
Neigung: ca. 5% und 10%
Anforderungen:
Anwendungskategorie K1 (DIN 18531)
Beanspruchungsklasse IA; (DIN 18531)
Aufbau:
zweilagig, mit 2 unterschiedlichen Bahnen,
Anforderungsklasse für Abdichtung E1 n. DIN 18531.
untere Lage: kaltselbstklebende Bahn DU/E1 LRB KSP S3 PV 250 mit einer unverrottbaren
Trägereinlage aus Polyestervlies, für mehrlagige
Dachabdichtung in höchster Qualität gem. DIN EN
13707, DIN EN 13969, DIN V 20000-201/-202.
Wasserdicht nach DIN EN 1928 Verfahren B.
Dicke: 2,8mm, Polyestervlies 250 g/m²
obere Lage: Polymerbitumen-Schweißbahn DIN 52133
PYE - PV 200 S 5 (Dicke 5 mm) o. glw.
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Polyestervlieseinlage 200/250 g/m2,
vollflächig schweißen.
1. Lage
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
2. Lage
Angeb. Fabrikat:
..............
(vom Bieter einzutragen)
1.250,00
1.2.3.07
m²
Dachabdichtungsanschluss, bit., 2-lagig, H 200 mm
Dachabdichtungsanschluss der zweilagigen Abdichtung aus
Bitumenschweißbahnen an aufgehende Bauteile.
Aufkantungshöhe: ca. 200 mm
Ausführungsort: Aufzugsüberfahrten
Brandwand
168,00
1.2.3.08
Dachabdichtung, 2-lagig, Eckausbildung
Eckausbildung im Bereich der hochgeführten
Dachabdichtung an Außen- und Innenecken.
101,00
1.2.3.09
m
ST
Abdichtungsanschluss, Schornsteine, H 200 mm
Dachabdichtungsanschluss der zweilagigen Abdichtung aus
Bitumenschweißbahnen an aufgehende Bauteile wie folgt:
Material: Dachdichtungsbahnen gem. Vorposition
Untergrund: Mauerwerk
Ausführung: beide Lagen Dachabdichtung über
Kehlleisten (aus ges. Position) führen,
mit Zuschnitt von Dichtungsbahnen für
Randanschluß wechselweise
überlappend einkleben.
Aufkantungshöhe: ca. 200 mm
Ausführungsort: aufgehende Bauteile
77,60
1.2.3.10
m
Abdichtungsanschluss, Lichtkuppel, Bitumen
Dachabdichtungsanschluss der zweilagigen
Bitumenschweißbahn an Lichtkuppel wie folgt:
Bohlenkranz mit Bahnenstreifen auf Dampfsperre
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
30
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
abschotten
1. Lage der Abdichtung unter Klebeflansch führen
1 Lage Bitumenbahn auf untere Abdichtungslage
aufschweißen und an Klebeflansch aufkleben
Schleppstreifen auf erste Abdichtungslage und auf
Klebeflansch
1 Lage Bitumenbahn auf obere Abdichtungslage
aufschweißen und an Aufsatzkranz über ersten Streifen
hinaus hochführen hochgeführte Bahn mit Klemmprofil aus
Aluminium in Aufsatzkranz befestigen
Aufbauhöhe ges.: bis ca. 600 mm
Querschnitt: Nenngröße 1200 x 1200 mm
Schleppstreifen: Z = ca. 350 mm
4,00
1.2.3.11
ST
Abdichtungsanschluss Strangentlüfter, DN 125
Strangentlüfter, wärmegedämmt, zweiteilig, mit
Klebeflanschen und stufenförmigem Rohrstutzen, für
Rohranschluss bis DN 125, inkl. schlagregensicherer
Abdeckhaube auf Haltestützen mit Kondenswasserrand
liefern und montieren und in Abdichtungslagen
eindichten, auch Standrohr für Satellitenschüssel.
Nenngröße: DN 125
Material: Titanzink d= 0,7 mm
Die Montage erfolgt entsprechend dem BAP der
Strangsanierung in den Wohnungen. Der zeitliche Ablauf
ist im Gesamtterminplan der Dacharbeiten zu
berücksichtigen.
20,00
1.2.3.12
ST
Dachdurchdringungen Elektrokabel
Rohr mit Klebeflanschen und stufenförmigem
Rohrstutzen, für die fachgerechte Eindichtung von
Dachdurchdringungen der Elektroinstallationl liefern
und montieren und in Abdichtungslagen eindichten,
Nenngröße: DN 40
12,00
1.2.3.13
St
Linienbefestigung, Aluschiene
Randbefestigung der Dachabdichtung aus Bitumenbahnen an
Aufkantungen, als Linienbefestigung.
Befestigungsmittel korrosionsbeständig. einschl. aller
Eckausbildungen, setzen der Bohrungen,
Befestigungsmittel etc.
Klemmschiene: Aluminium/ Kappleisten
Montageuntergrund: Stahlbeton / Mauerwerk
60,00
1.2.3.14
m
Ausbildung Brandwand
Aufmauerung für Brandwand herstellen aus 2x 24 cm
Porenbeton - Planstein Mauerwerk
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Wärmedämmung der Brandwandinnenseite
unter Beachtung der aktuell gültigen EnEV und der DIN
4108 wie folgt herstellen:
gem. Plan DE -14-001
Höhe: bis 550 mm
Abdichtungen und deren Verwahrung wie in vorher
stehenden Positionen beschrieben.
Einbauort: Brandwand
Angeb. Fabrikat: ............
(vom Bieter
einzutragen)
27,31
m
Gesamtsumme:
31
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
32
01.09.2016
12.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
1.3
Klempnerarbeiten Flachdach
1.3.1
Pultfirst, Traufe, Attika
1.3.1.01
Pultfirst und Ortgang, Ti-Zn, Formteil, Z 500
Firstausbildung der Bitumen-Dacheindeckung , aus
mehrteiligem Dachrandabschlussprofil,
passend zur Dachdeckung, einschl. Haften, Eindichtung,
Verbindungsstücken Schiebenaht etc..
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: ca. 0,8 mm
Zuschnitt: ca. 500 mm
Oberfläche: walzgrau
Ausführung gemäß Detail: DE-10-001
450,00
1.3.1.02
m
Firstendstück, Titanzink
Firstendstück für Pultfirst bzw. Ortgang aus verzinktem
Stahlblech. Passend zur Firstabdeckung.
Material : Titan-Zinkblech
28,00
1.3.1.03
ST
Firstecke, Titanzink
Firsteecke für Pultfirst bzw. Ortgang aus verzinktem
Stahlblech, beschichtet. Passend zur Firstabdeckung.
Material : Titan-Zinkblech.
20,00
1.3.1.04
ST
Hängerinne, halbrund, Titan-Zinkblech, NG 400
Dachrinne, halbrund, nieten und löten. Einschl.
Traufausbildung mit Einhangstreifen einschl.
Verblendung an Rinne, Rinnenhalter, Schiebenaht für
Rinne und Traufstreifen etc.
Wulstdurchmesser: Klasse Y
Nennmaß: NG 400
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Im Preis enthalten ist das Aufbringen von
Korrosionsschutz in der Rinne, inclusive der dazu
erforderlichen Vorarbeiten.
80,00
1.3.1.05
m
Rinnenwinkel, Titan-Zinkblech
Rinnenwinkel als Innen- oder Außenecke für halbrunde
Dachrinnen, mit 90° über Eck geführt.
Art der Rinne: Einhangrinne
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Zuschnitt: ca. 400 mm
20,00
1.3.1.06
ST
Rinnen-Endstück,flach,Titan-Zinkblech
Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde Dachrinnen.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Zuschnitt: ca. 400 mm
28,00
1.3.1.07
ST
Rinnenablaufstutzen, zylindr., Ti-Zinkbl.
Rinnenablaufstutzen, zylindrisch, für Dachrinnen, als
Zulage.
Abgang: gerade
Material: Titan-Zinkblech
Nenngröße: DN 125
8,00
1.3.1.08
ST
Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 120
Fallrohr, rund, für vorg. Dachrinnen etc., inkl. der
Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, Laubfangkorb am
Einlauf, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile.
Montage in Mauerwerk durch WDVS. Einschl. aller
Zuschnitte.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Nenngröße: DN 120
Ausführung: Klasse Y
200,00
1.3.1.09
m
Fallrohrbogen, einf., rund, Titanzink, DN120
Satz Fallrohrbogen, bestehend aus:
- 2 x Bogen oben
- 2 x Bogen unten (in Standrohr)
einschl. aller Zubehörteile wie Schellen etc.
Bogenwinkel: ca. 45 Grad
Material: Titan-Zinkblech
Nenngröße: DN 120
8,00
1.3.1.10
ST
Fallrohrbogen, einf., rund, Titanzink, DN120
Satz Fallrohrbogen, bestehend aus:
- 2 x Bogen oben
- 1 x Bogen in Dachrinne
sonst wie vor.
33
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.3.1.11
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
2,00
ST
Einheitspreis
in EUR
34
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Brandmauer- u. Wandanschluß, Ti-Zinkbl., ,3-seitig
Brandmaueranschluß und Mauerabdeckung, dreiseitig
inkl. Vorstoßblech und zweilagiger bituminöser
Dachabdichtung
Falze, Abkantungen
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,7 mm
Zuschnitt/Abdeckblech ca. 950 mm
ca. 4 Abkantungen
Ausführung gemäß Detail DE 14-001
Wandanschluß-/ Sockel:
ca. 200 mm, . Befestigung mit Aluschiene aus
Abdichtungsanschluss gem. ges. Position.
Sockelschutzblech mit Überhangstreifen an
Mauerwerkswand inkl. Fräsarbeiten und Herstellung der
elastischen Anschlussfuge.
27,31
1.3.1.12
m
Hinterschnittblech, Titanzink, gekantet
Hinterschnittblech aus Titanzinblech an Bewegungsfugen
an Trennung zwischen Spritzwassersockel und WDVS an
Mauerwerkswand befestigt. Durch die Dämmebene über die
Verwahrung der Dachabdichtung wegführen.
Einschl. Ausbildung einer Tropfkante über der
Dichtungsverwahrung.
Blech: Z330 4-fach-gekantet.
50,55
m
Gesamtsumme:
LV: Dachdecker
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.4
Stundensätze
1.4.1
Stundensätze
1.4.1.01
Stundensatz Fachwerker, Dachdecker
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
1,00
1.4.1.02
Einheit
Einheitspreis
in EUR
h
Stundensatz Helfer, Dachdecker
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
1,00
h
Gesamtsumme:
35
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dachdecker
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Dachdecker
1.1
Abbrucharbeiten Flachdach/ Sonstiges
1.1.1
Dachfläche aufnehmen und Abbruch
1.2
Dachabdichtungsarbeiten Flachdach
1.2.1
Vorbereitende Maßnahmen
1.2.2
Einbauteile
1.2.3
Dämmung, Abdichtung
1.3
Klempnerarbeiten Flachdach
1.3.1
Pultfirst, Traufe, Attika
1.4
Stundensätze
1.4.1
Stundensätze
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
36
01.09.2016
12.08.2016
Gesamtbetrag
in EUR
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1773-08-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
12-038c
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Berlin
Leistung/CPV
Dachdeckerarbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1773-08-2016
Baumaßnahme
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Maßnahmenummer
12-038c
Berlin
Leistung/CPV
Dachdeckerarbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1773-08-2016
Baumaßnahme
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Maßnahmenummer
12-038c
Berlin
Leistung/CPV
Dachdeckerarbeiten
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
ÖA 1773-08-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
12-038c
Haberlandweg 1,3,5,7
13591
Berlin
Leistung/CPV
Dachdeckerarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen – Bauleistungen
Leistungsort:
Art der Leistung:
Vergabenummer:
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Dachdeckerarbeiten
ÖA 1773-08-2016
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft auszufüllen!
Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen)
Einzelbewerber
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt
Allgemeine Hinweise
Für den Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers ist ausschließlich
dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt ist:
A.
B.
C.
Allgemeine Angaben
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
IV. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
V. Sonstiges
Ausführungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen jederzeit während des Vergabeverfahrens anzufordern.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei
Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
A.
Allgemeine Angaben
Name des Unternehmens:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Jahr der Unternehmensgründung:
______________________________________________________________
Rechtsform:
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Eintragungsort:
______________________________________________________________
Bewerbergemeinschaft:
☐ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Mitgliedes/r liegen bei
☐ nein
Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern:
Ich/Wir beabsichtige(n), mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
oder eines Dritten zu bedienen.
☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Eignungsleihe) des/der
Unterauftragnehmer(s)/Dritten liegen bei
☐ nein
Unterauftragnehmer:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers zu bedienen.
☐ ja, der Bewerberbogen/die Bewerberbögen (BB_Unterauftragnehmer)
des/der Unterauftragnehmer(s) und die Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Unterauftragnehmer liegen bei
☐ nein
Ansprechpartner/in für das
laufende Vergabeverfahren:
Frau/Herr:
_______________________________________________
Tel:
_______________________________________________
Fax:
_______________________________________________
Email:
_______________________________________________
Frau/Herr:
_______________________________________________
Tel:
_______________________________________________
Fax:
_______________________________________________
Email:
_______________________________________________
Ansprechpartner/in
für die Vertragsabwicklung:
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
2
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/Unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Ich gehöre/Wir gehören zum Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zur Industrie
Ich gehöre/Wir gehören zum Handel
Ich bin/Wir sind ein Versorgungsunternehmen
Sonstiges
2.
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von _______________ EUR und/oder
eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von ________________________ EUR vor.
Sofern die aktuelle Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht den Anforderungen gemäß Bekanntmachung entspricht, bestätige(n) ich/wir hiermit, dass im Auftragsfall die vorhandene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird.
2.
Angaben zum Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren:
Jahr
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
2013
2014
2015
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
3
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zu Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind:
1. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
2. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
4
2.
Angaben der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen,
über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Art der Ausbildung, berufliche
Qualifikation des Personals, wie
z. B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter
______________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
3.
Angaben der technischen Ausrüstung
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten:
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
5
4.
Anzahl der Beschäftigten
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal:
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Mitarbeiter gesamt
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
2013
2014
2015
5.
Angaben der technischen Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
6.
Angaben zu Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Erklärung
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Leistungen, für die ich
mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden.
Unterauftragnehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Unterauftragnehmer beauftragen.
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie deren Eignungsnachweise
und einen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen
werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt
werden.
Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen:.
Leistung
an Firma (Name, Adresse):
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
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IV.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2.
Angaben über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
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3.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
V.
Sonstiges
1.
Erklärung Urkalkulation
Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden.
Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben.
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C.
Vertragsbedingungen
1.
Erklärung Frauenförderung
Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
1)
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
(keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
Beschäftigtenzahl1)
I.
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung
von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme
der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß
§ 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, zumindest
entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für
männlich dominierte Berufe interessieren sollen
10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen,
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer
inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15. Angebot alternierender Telearbeit
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16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,
auch in Führungspositionen
17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen
20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV.
(Erforderlichenfalls anzugeben)
Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin
ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
______________________________________________________________________________________________
Begründung:
______________________________________________________________________________________________
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene
Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
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2.
Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
1. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns:
1.1. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns MiLoG) zu entlohnen; Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser
Unternehmen anzuwenden sind;
1.2. die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse
meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind;
1.3. das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Ar
beitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den
Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einzuhalten;
1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten Beschäf
tigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1
AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung gem. Ziffer
1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise im jeweiligen
Büro des Auftraggebers vorzulegen;
1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben;
das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und
Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen;
1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und Sozi
alversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen Behörden
zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten;
1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung
mir/uns gegenüber abgeben;
1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer Unter
auftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger Verleiher
und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und weiterer
eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen.
2. Ich/Wir bevollmächtige(n) Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1b) genannten
Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber auf
entsprechende Anforderung aus.
3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1 a) und 1 b) berechtigen den Auftraggeber, den
Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
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3.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
1. zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein
zuhalten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens
ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten
Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm
oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen
Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten,
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu
zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2. zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten,
2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV
aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durchzuführen,
2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
3. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards
gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli
1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961
II S. 98),
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
4. Vertragsstrafen, Kündigungsrechte
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. C.1,
2 und 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
v. H. bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer
ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird
nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer
wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind.
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Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
5. Kontrollrechte
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der
ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen
und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen
haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
6. Bevorzugte Vergabe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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4.
Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB-ILO)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
• dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
• dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948
(BGBl. 1956 II S. 2073),
• dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rezu Kollektiv
verhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
• dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
• dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
• dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II
S. 98),
• dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
• dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung.
Dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten muss zu Kontrollzwecken Einblick in die Unterlagen zum
Nachweis der Einhaltung der Regelungen der ILO-Kernarbeitsnormen gewährt werden. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber
vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen.
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für
folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames
Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung)
werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 02/2011 vom 09.06.2011 in der
jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der
Vergabestelle vorlegen.
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5.
Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und
Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes
Stillschweigen zu bewahren.
2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den
Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten.
3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen,
die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden.
4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß §
5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich verpflichtet
wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungsoder sonstige Rechte hergeleitet werden.
6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus.
6. Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 5
und 11 Bundesdatenschutzgesetz
Benennung übergebener Daten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen werden.
Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG.
Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG verarbeiten
und nutzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen
wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch
über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit
dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die
Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden.
Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG
mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der Anlage
zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz, Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten
des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu
bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf.
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Zweckbindung
Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden,
darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern
oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen,
Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich
gestattet hat.
Kontrollrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber
insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während
der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die Kontrollen
erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an
den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer
übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten
unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung.
Schadenersatz und Sonstiges
Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der Auftragnehmer
entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber.
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7.
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“.
1.
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Beginn der Ausführung*
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers
ist der
ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan
Verbindlicher Fertigstellungstermin
ist der
ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bauablaufplan
1.2
Folgende Einzelfristen sind als Vertragsfristen vereinbart:
Der AN ist verpflichtet, erkennbare Terminverschiebung im Bauablauf umgehend gegenüber dem Auftraggeber zu
melden. Die Vertragsparteien werden kurzfristig eine diesbezügliche vertragliche Regelung treffen..
2.
2.1.
Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9)
Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und beinhaltet auch
ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.1. Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
2.2. Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche
Aufwendungen abgegolten.
3.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
3.1. Vertragserfüllungssicherheit
Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht
Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu
übergeben. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers
Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder
Kreditversicherers gemäß den Vergabeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu
übergeben.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens sechs Wochen vor Baubeginn durch den Auftragnehmer zu
übergeben.
3.2. Mängelansprüchesicherheit
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für Mängelansprüche eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 5 % der
Nettoabrechnungssumme zu übergeben.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen
Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt).
Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der Sicherheiten nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt.
3.3. Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein
Sperrkonto nicht verpflichtet.
3.4.
§ 648 BGB wird abgedungen.
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3.5. Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine
Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist.
3.6. Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR
für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz vorzulegen. Ohne deren Vorlage werden Rechnungen des AN nicht fällig.
4.
Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
4.1. Allgemeines
4.1.1. Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber, in der Regel durch den im Zuschlag benannten Planer.
4.1.2. Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für
Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
4.1.3. Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
In der Rechnung sind anzugeben:
- Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
- Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im
Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und
Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen.
4.1.4. Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes
DIN A4-Papier zu verwenden.
4.1.5. Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
4.1.6. Die Rechnungsanschrift wird mit dem Zuschlag mitgeteilt.
4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
4.2.1. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die
Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen
und dem erreichten Leistungsstand orientiert.
4.2.2. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.2.3. Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen.
4.3.
Schlussrechnungen
4.3.1. Erst nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen.
4.3.2. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
4.3.3. Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.4.
Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen
der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt
auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
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4.5.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift
eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
4.6.
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
4.6.1. Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 benannten Zahlungsfristen gelten
als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde.
Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung
abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage.
4.6.2. Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit
anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
5.
Projekt- und Zeichnungsunterlagen
Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor Baubeginn
übergeben und ebenso Vertragsbestandteil
6.
Bauüberwachung und verantwortlicher Bauleiter gemäß BauO Bln
Sofern die Bauüberwachung nicht vom Auftraggeber wahrgenommen wird, sondern ein Architekt/Fachplaner beauftragt ist, so ist dieser ermächtigt, das vertragliche Weisungsrecht des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
auszuüben und für den Auftraggeber entsprechende Erklärungen wie Mahnungen, Rügen, Fristsetzungen, und zwar
auch mit der Ankündigung der Teil- oder Gesamtauftragskündigung, sowie die Schlusszahlungserklärung abzugeben.
Der Architekt ist insbesondere berechtigt, dem Auftragnehmer Weisungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B zu
erteilen. Der Fachbauleiter wird, sofern erforderlich, vom Auftragnehmer gestellt.
Die Ansprechpartner werden mit Zuschlagerteilung benannt.
7.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt.
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8.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
1. Leistungsumfang
Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“
genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden.
2.
Preise, Preisermittlungen
2.1. Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe
bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten
eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart.
2.2. Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen,
Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen.
2.3. Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst
seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und
Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um
Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt.
2.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung
der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und
Säubern der Baustelle abgegolten.
2.5. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen (Urkalkulation UK) verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
3. Geänderte und zusätzliche Leistungen/Stundenlohn
3.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1
Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen.
3.2. Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur
Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige
Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die
sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht. Der AG kann auch Anordnungen zu Bauumständen, insbesondere zu bauzeitlichen Aspekten erteilen. Der Auftragnehmer hat diese zu befolgen, es sei denn, die Umsetzung ist
für den Auftragnehmer nicht zumutbar.
3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den AG angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet
mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die
Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die
geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung
innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird.
3.4. Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe.
3.5. Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der Urkalkulation zu
benennen.
3.6. Stundenlohnleistungen
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten:
•
detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten;
•
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft;
•
Art und Anzahl des eingesetzten Materials.
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Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftraggeber erbrachten Leistungen
umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den AG.
4. Ausführung, Pflichten des Auftragnehmer
4.1. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und
berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen.
4.2. Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass
dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht.
Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen
werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Verantwortung und Haftung.
4.3. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw.
in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4.4. Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung
des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen,
dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu beantragen.
4.5. Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen.
4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen,
teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt.
Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser
verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese
als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.
Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des
Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich.
4.7. Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben.
Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und
andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs.
4.8. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.9. Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art
der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
4.10. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei
Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und
welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will.
Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der
Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin.
Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Qualität dieser Materialien.
Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier
Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner
Terminplanung zu berücksichtigen.
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4.11. Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren
gesichert ist.
4.12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind.
4.13. Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen
täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber
und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
4.14. Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht
nach § 7 VOB/B.
4.15. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten
Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
4.16. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse
an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung
dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.
4.17. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern
jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt.
4.18. Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende
Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden
abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen
und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren.
Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen.
4.19. Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das
unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.20. Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen
entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen
nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und
fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen.
5. Baubeginn, Ausführungsfristen
5.1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
5.2. Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen.
5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind.
Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren.
6. Unterauftragnehmer
6.1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von
Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf
einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern.
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Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. Falls keine
ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige
Bescheinigungen vorlegen.
6.2. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig und leistungsfähig
sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2. Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages
auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen,
dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die
Unterauftragnehmer eingehalten werden.
Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
6.3. Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass
diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht
werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden.
6.4. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR
brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto, zu
zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird
eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7. Vertragsstrafe
7.1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Nettoauftragssumme für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen.
7.2. Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen oder verändern die Parteien vertragsstrafenbewehrte
Vertragsfristen durch ergänzende Vereinbarungen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine
entsprechend, ohne dass dies gesondert geregelt sein müsste.
7.3. Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Dies
gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden.
7.4. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine
verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.5. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden.
8. Kündigung
8.1. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen
Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn
• das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers;
• der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt;
• der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das
Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt.
Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5.
8.2. Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur
Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden
sein.
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8.3. Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1
VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt.
8.4. Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen
Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
9. Abnahme
9.1. Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich
die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Erklärung von Teilabnahmen.
9.2. Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den
Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten.
9.3. Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen:
• Entwurf für Wartungsverträge,
• Gebrauchsanweisungen,
• Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt,
• Regel- und Strangschemata,
• Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe,
Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen zu übergeben:
• Vollständige Dokumentationsunterlagen,
• Bestandspläne,
• gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung,
10. Mängelansprüche
10.1. Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungs-; und Fassadenarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im
Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
10.2. Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat
dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich
durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen,
dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen.
11. Rechnungen und Zahlungen
11.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag
der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut.
Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise.
11.2. Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
24
11.3. Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen.
11.4. Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich
zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 %
über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.
11.5. Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen.
Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der
Bereicherung berufen.
11.6. Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen.
11.7. Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang
der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
12. Abwendungsbefugnis
12.1. Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er
deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat.
12.2. Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungs- oder
Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im
Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung.
12.3. Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB
entsprechende Anwendung.
13. Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise
13.1. Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und
dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich
der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss
jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass
der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
13.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13.3. Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen
Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen MindestlohnTarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird.
Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen
Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage
einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim
Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKA-BAU abzufordern.
Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung
gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung
oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu
gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere
von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
25
13.4. Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person
eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet.
14. Versicherungen
14.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen
Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen.
14.2. Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten.
Der Prämiensatz beträgt für
• Neubaumaßnahmen,
• Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
• Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und
• Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der
Baukosten.
Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
15.2. Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
15.3. Gerichtsstand ist Berlin.
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Bewerberbogen Bauleistungen national (BB_VOB)
26
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Eignungleihe)
Objekt:
________________________________________________________________________________
Vergabenummer: ________________________________________________________________________________
A.
Allgemeine Angaben
Auftraggeber des
Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Name des Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Leistungsumfang:
______________________________________________________________
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird,
verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren
Jahr
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
_____________________________
_______________________________________
2013
2014
2015
2
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
1. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
2. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3. Referenz
Einsatzort:
______________________________________________________________
Auftraggeber:
______________________________________________________________
Ansprechpartner
(Name und Telefonnummer):
______________________________________________________________
Leistungsbeginn & Laufzeit:
______________________________________________________________
Auftragsvolumen in EUR netto:
______________________________________________________________
3
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen,
über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Art der Ausbildung, Berufliche
Qualifikation des Personals wie
z.B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter
______________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
Studien- und Ausbildungsnachweise
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers
und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
4
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Anzahl der Beschäftigten
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Mitarbeiter gesamt
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
______________
davon: ___________________
davon: ____________________
2013
2014
2015
Technische Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
5
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
IV.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
6
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
7
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Eignungsleihe)
Stand: 04.08.2016
Bewerberbogen Unterauftragnehmer (BB_Unterauftragnehmer)
Objekt:
________________________________________________________________________________
Vergabenummer: ________________________________________________________________________________
A.
Allgemeine Angaben
Auftraggeber des
Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Name des Unterauftragnehmers:
______________________________________________________________
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
______________________________________________________________
Unternehmensinhaber:
______________________________________________________________
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Leistungsumfang:
______________________________________________________________
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen.
Für den Fall, dass der Zuschlag in dem o. g. Vergabeverfahren an den Bieter/an die Bietergemeinschaft erteilt wird,
verpflichten wir uns, diesem Bieter/dieser Bietergemeinschaft gegenüber verbindlich, diejenigen Leistungen zu erbringen, die unserem Unternehmen bereits mit dem Angebot zugeordnet worden sind.
Ort, Datum
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Name
Funktion
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
B.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer __________________________________
beim Amtsgericht _________________________________________________________________________
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Handwerk
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer: ________________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: ___________________________
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: ___________________ gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: _______________________
II.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht

gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§
334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319
StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326
StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
2
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
_______________________
_______________________
_______________________
________________
Geburtsort:
____________________________________________________________________
Funktion in der Firma:
____________________________________________________________________
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Bewerberbogen Unterauftragnehmer national (BB_Unterauftragnehmer)
3
Bieterg
gemeinscchaftserklärung
Leistun
ngsumfang:
Vergabe
enummer:
Die Biete
ergemeinsch
haft erklärt, dass
-
im
m Fall der Zuschlagsert
Z
teilung auf ihr Angebott/Auftragserteilung eine Arbeitsgem
meinschaft
ge
ebildet wird,
-
de
er bevollmäcchtigte Vertre
eter und 1. M
Mitglied der Bietergemeins
schaft ist:
-
die
e Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mittgliedern bes
steht:
2. Mitglie
ed
3. Mitglie
ed
4. Mitglie
ed
5. Mitglie
ed
(Anzuge
eben ist jeweils die vollstä
ändige Firma
a und Adress
se)
-
de
er bevollmäcchtigte Vertrreter die Mittglieder geg
genüber dem
m Auftraggebber rechtsve
erbindlich
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ertritt und sicch die Vollma
acht auch au
uf die Bietere
erklärungen des
d Teilnahm
meantrages und
u eines
An
ngebotes bezzieht,
-
alle Mitglieder als Gesamts
schuldner ha
aften.
ergemeinsc
chaftsmitglie
eder
Stempel/Unterschriift aller Biete
el
Stempe
Untersch
hrift
Stempe
el
Untersch
hrift
Stempe
el
Untersch
hrift
Stempe
el
Untersch
hrift
Bietergeme
einschaftserklärrungen_160802
2.docx
Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM
Zukünftig nur noch
Vergabeverfahren
digitale
Angebotsabgabe
bei
EU-weiten
Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung
der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich.
Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto
die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot
eingereicht wurde.
In Kürze werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote zugelassen. Soweit ein
digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines Angebotes in Papierform
selbstverständlich zulässig.
Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die
technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen.
Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind:





Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des
Trustcenters)
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"
Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign
Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)
Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission
Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich.
Technische und organisatorische Voraussetzungen:
1.
2.
Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren.
(www.vergabeplattform.berlin.de)
Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur.
Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen
elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links:
-
http://www.d-trust.de/
http://www.s-trust.de/
Stand: 12/2015
Integritätsvereinbarung
Objekt:
Leistungsumfang:
Vergabe-Nr.:
zwischen der
Haberlandweg 1, 3, 5, 7,
Dachdeckerarbeiten
ÖA 1773-08-2016
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
- im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt –
Präambel
Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages.
1
Verpflichtungen des AG
1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen
zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat,
für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter
vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der
Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die
Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
2
Verpflichtungen des Bieters / AN
2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten.
2.
Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen
der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die
ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG
auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten
oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen
im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
5.
Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG
handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm
Vorteile verschaffen.
2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten.
−1−
Integritätsvereinbarung
2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im
Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten
(Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die
seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits
eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige
Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt.
3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen
kann.
4
Schadensersatz
4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu
kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen.
4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch
Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der
Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen,
dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein
höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
5
Frühere Verfehlungen
5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem
Grunde gekündigt werden.
6
Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer
6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen
Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen.
6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung
verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer
Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN
oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
8
Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch
den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind.
8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG.
8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern
unterschrieben werden.
8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
- 2 -
Stand: 17.05.2016
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der
tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von
Bauleistungen
Auftragnehmer:
Unterauftragnehmer:
Leistungsumfang:
Maßnahme/Objekt:
Vergabenummer:
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A oder an
Unterauftragnehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B ist die nachstehende Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV,
DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und
die
Sicherheitsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften
(Unfallverhütungsvorschriften,
insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 Rammen, BGV D 16 -Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283)
zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten
nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den MindestentgeltRegelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger
weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der
Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die
auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit,
illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und
das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir (Unterauftragnehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung
zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von
Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von
Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen
sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir
werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und
auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischen Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch
des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx
Stand: 17.05.2016
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer nach § 4
Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen,
der Unterauftragnehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber
abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die o. a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis
zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird.
2. Ergänzung der Besonderen
Vergabegesetz (BAVG)
Vertragsbedingungen
gemäß
Berliner
Ausschreibungs-
und
2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU VOB/A, Unterauftragnehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die
beigefügte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und
Unterauftragnehmer zum
Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes.
2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt, kann es für eine angemessene
Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Auftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer
von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Unterauftragnehmer ausgeschlossen werden.
anerkannt:
anerkannt:
_____________________________________
(Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Auftragnehmer)
_____________________________________
(Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Unterauftragnehmer)
Ver ei n b a r u n g_U n t e r a uf t r a g n e h m e r_VOB.do cx
Stand: 31.05.2016
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1
Bestand
Abriss
Neubau
WDVS :
EPS 16 cm, WLG 035,
Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035,
StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022
Baustoffkl.: A1 (DIN 4102)
Brandschutzverlkeidung 4 cm
Index :
Datum :
N
Zeile 4
dweg
Haberlan
5
1 3
Zeile 10
Zeile 5
7
Zeile 5
Lageplan
Auftraggeber :
Anschluss Haberlandweg 3
Projekt :
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Sanierung und Modernisierung
Zeile 5
Planung :
Grundriss Obergeschoss
Haberlandweg 1
Index :
Zeichnungs-Nr. :
12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-001Datum :
1:100
02.12.2015
Auftr.- Nr. :
Bearb. / Gruppe :
A / tz
12017.1357
Format :
A2
Bestand
Abriss
Neubau
WDVS :
EPS 16 cm, WLG 035,
Sockelbereich XPS 12 cm WLG 035,
StarTherm XS 022 8 cm, WLG 022
Baustoffkl.: A1 (DIN 4102)
Brandschutzverlkeidung 4 cm
Index :
Datum :
N
dweg
Haberlan
1 3
5
Zeile 5
7
Zeile 5
Zeile 10
Anschluss Haberlandweg 1
Zeile 4
Lageplan
Auftraggeber :
Projekt :
Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Sanierung und Modernisierung
Zeile 5
Planung :
Grundriss Obergeschoss
Haberlandweg 3, 5, 7
Index :
Zeichnungs-Nr. :
12017.1357-5-AR-kba-GR-OG-002Datum :
1:100
02.12.2015
Auftr.- Nr. :
Bearb. / Gruppe :
A / tz
12017.1357
Format :
970x420
kba Architekten und Ingenieure GmbH
Rudower Chaussee 12B
12489 Berlin
Nr.
1
BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Sanierung Haberlandweg 1, 3, 5, 7
279 Tage
Mi 01.03.17
Fr 06.04.18
279 Tage
Mi 01.03.17
Fr 06.04.18
10 Tage
Mi 01.03.17
Di 14.03.17
192 Tage
Mi 15.03.17
Fr 15.12.17
2
Baubeginn
3
Herstellen der Baustelleneinrichtung
4
Fassadenarbeiten Kellergeschoß
Ende
5
Schachtarbeiten für Sockeldämmung, Mauerwerk säubern
10 Tage
Mo 20.03.17
Fr 31.03.17
6
Abdichtung Sockelbereich, Perimeterdämmung und Armierung
herstellen, Arbeitsraum verfüllen
Gerüstaufbau
15 Tage
Mo 03.04.17
Di 25.04.17
7
33 Tage
Do 13.04.17
Fr 02.06.17
8
Gerüstaufbau HBLW 1 incl. Aufzug
15 Tage
Do 13.04.17
Mo 08.05.17
9
Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Eingangsseite, incl. Aufzug
15 Tage
Di 09.05.17
Di 30.05.17
10
Gerüstaufbau HBLW 3, 5, 7 Hofseite, incl. Aufzug
15 Tage
Di 09.05.17
Di 30.05.17
11
Treppenturm HBLW 7 Hofseite
4 Tage
Di 30.05.17
Fr 02.06.17
143 Tage
Fr 12.05.17
Fr 01.12.17
60 Tage
Fr 12.05.17
Mo 07.08.17
Fr 10.11.17
12
Dach
13
Abbruch Dach + Demontage Fallrohre
14
Erneuerung Dach
113 Tage
Di 06.06.17
15
Erneuerung Dach HBLW 1
29 Tage
Di 06.06.17
Fr 14.07.17
16
Erneuerung Dach HBLW 3, 5
41 Tage
Do 27.07.17
Do 21.09.17
Erneuerung HBLW 7
20 Tage
Mo 16.10.17
Fr 10.11.17
40 Tage
Fr 22.09.17
Fr 17.11.17
17
18
19
20
21
Klempnerarbeiten inkl. Fallrohre
Restleistungen
Balkone
Abbruch Balkonbrüstungen und Estrich (136 St.)
14 Tage
Di 14.11.17
Fr 01.12.17
107 Tage
Di 09.05.17
Mo 09.10.17
46 Tage
Di 09.05.17
Do 13.07.17
22
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
10 Tage
Di 09.05.17
Mo 22.05.17
23
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
10 Tage
Mi 31.05.17
Mi 14.06.17
24
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Do 15.06.17
Fr 23.06.17
25
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Mo 26.06.17
Di 04.07.17
26
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
7 Tage
Mi 05.07.17
Do 13.07.17
Fr 14.07.17
27
Aufmass Unterkonstruktion
37 Tage
Di 23.05.17
28
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
1 Tag
Di 23.05.17
Di 23.05.17
29
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
1 Tag
Do 15.06.17
Do 15.06.17
30
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
1 Tag
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
31
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
1 Tag
Mi 05.07.17
Mi 05.07.17
32
33
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
Kosmetik Stirnseiten und Rohbodenplatten
1 Tag
Fr 14.07.17
Fr 14.07.17
50 Tage
Di 16.05.17
Mi 26.07.17
34
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
14 Tage
Di 16.05.17
Di 06.06.17
35
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
14 Tage
Di 13.06.17
Fr 30.06.17
36
HBLW 3, (3 x 8 Balkone) Hofseite
10 Tage
Mo 26.06.17
Fr 07.07.17
37
HBLW 5, 7 (6 x 8 Balkone) Hofseite
16 Tage
Mi 05.07.17
Mi 26.07.17
38
Lieferung und Montage Unterkonstruktion
40 Tage
Fr 23.06.17
Do 17.08.17
39
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
5 Tage
Fr 23.06.17
Do 29.06.17
40
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
5 Tage
Fr 14.07.17
Do 20.07.17
41
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
4 Tage
Di 25.07.17
Fr 28.07.17
42
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
4 Tage
Do 03.08.17
Di 08.08.17
43
44
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
Wärmedämmung und Estrich neu
4 Tage
Mo 14.08.17
Do 17.08.17
50 Tage
Fr 30.06.17
Do 07.09.17
45
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
18 Tage
Fr 30.06.17
Di 25.07.17
46
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
18 Tage
Fr 21.07.17
Di 15.08.17
47
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Mo 31.07.17
Fr 18.08.17
48
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Mi 09.08.17
Di 29.08.17
49
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
15 Tage
Fr 18.08.17
Do 07.09.17
50
Herstellen Innenwandflächen finish
36 Tage
Fr 28.07.17
Fr 15.09.17
51
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
8 Tage
Fr 28.07.17
Di 08.08.17
52
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
8 Tage
Mi 16.08.17
Fr 25.08.17
53
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mo 21.08.17
Mo 28.08.17
54
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mi 30.08.17
Mi 06.09.17
55
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
31 Tage
Mi 09.08.17
Mi 20.09.17
56
Montage Geländerkonstruktion
57
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
4 Tage
Mi 09.08.17
Mo 14.08.17
58
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Mo 28.08.17
Do 31.08.17
59
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Fr 01.09.17
Di 05.09.17
60
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 07.09.17
Mo 11.09.17
61
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
62
Verkleidung der Stirnseiten mit Blechen
3 Tage
Mo 18.09.17
Mi 20.09.17
30 Tage
Di 15.08.17
Mo 25.09.17
63
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
4 Tage
Di 15.08.17
Fr 18.08.17
64
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Fr 01.09.17
Mi 06.09.17
65
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Mi 06.09.17
Fr 08.09.17
66
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Di 12.09.17
Do 14.09.17
67
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 21.09.17
Mo 25.09.17
Mi 04.10.17
68
Beschichtung der Bodenflächen
32 Tage
Mo 21.08.17
69
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
8 Tage
Mo 21.08.17
Mi 30.08.17
70
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
8 Tage
Do 07.09.17
Mo 18.09.17
71
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Mo 11.09.17
Mo 18.09.17
72
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
73
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
6 Tage
Di 26.09.17
Mi 04.10.17
27 Tage
Do 31.08.17
Mo 09.10.17
4 Tage
Do 31.08.17
Di 05.09.17
74
75
BV Haberlandweg 1-7
Datum: 22.07.2016
20160811_BAP_B-ah.mpp
Montage der Brüstungsplatten und Sichtschutz
HBLW 1 (4 x 8 Balkone)
2018
Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Vorgang
Meilenstein
Externe Vorgänge
Unterbrechung
Sammelvorgang
Externer Meilenstein
In Arbeit
Projektsammelvorgang
Stichtag
Seite 1
kba Architekten und Ingenieure GmbH
Rudower Chaussee 12B
12489 Berlin
Nr.
BV Haberlandweg 1, 3, 5, 7
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
76
HBLW 3, 5, 7 (4 x 8 Balkone) Eingangsseite
4 Tage
Di 19.09.17
Fr 22.09.17
77
HBLW 3 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 21.09.17
Mo 25.09.17
78
HBLW 5 (3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Di 26.09.17
Do 28.09.17
79
HBLW 7(3 x 8 Balkone) Hofseite
3 Tage
Do 05.10.17
Mo 09.10.17
80
131 Tage
Di 09.05.17
Fr 10.11.17
81
WDVS HBLW 1
40 Tage
Di 09.05.17
Mi 05.07.17
82
WDVS HBLW 3, 5 ,7 Eingangsseite
30 Tage
Mo 10.07.17
Fr 18.08.17
83
WDVS HBLW 3, 5, 7 Hofseite
30 Tage
Fr 29.09.17
Fr 10.11.17
52 Tage
Mo 24.04.17
Fr 07.07.17
84
WDVS
Fenster WE und Treppenhaus
85
Erneuerung Fenster ( HBLW 1, je WE 4 Tage, 32 WE)
14 Tage
Mo 24.04.17
Fr 12.05.17
86
Erneuerung Fenster (HBLW 3 , je WE 4 Tage, 24 WE)
12 Tage
Mo 15.05.17
Mi 31.05.17
87
Erneuerung Fenster (HBLW 5 , je WE 4 Tage, 24 WE)
12 Tage
Do 01.06.17
Mo 19.06.17
88
Erneuerung Fenster ( HBLW 7, je WE 4 Tage, 32 WE)
14 Tage
Di 20.06.17
Fr 07.07.17
172 Tage
Mi 15.03.17
Fr 17.11.17
89
Strangsanierung in 112 WE (Heizung neu nur im Bad)
90
Vorbereitung Verteilungsleitungen KG (HSE)
25 Tage
Mi 15.03.17
Do 20.04.17
91
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 1
Sanierung Stränge / Bäder Strang 1
10 Tage
Fr 28.04.17
Fr 12.05.17
14 Tage
Mo 15.05.17
Fr 02.06.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 2/3
Sanierung Stränge / Bäder Strang 2,3
9 Tage
Mo 22.05.17
Fr 02.06.17
14 Tage
Di 06.06.17
Fr 23.06.17
9 Tage
Di 13.06.17
Fr 23.06.17
15 Tage
Mo 26.06.17
Fr 14.07.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 7/8
Sanierung Stränge / Bäder Strang 7,8 (Bad+WC)
10 Tage
Mo 03.07.17
Fr 14.07.17
15 Tage
Mo 17.07.17
Fr 04.08.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 6/9
Sanierung Stränge / Bäder Strang 6,9
10 Tage
Mo 24.07.17
Fr 04.08.17
15 Tage
Mo 07.08.17
Fr 25.08.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 11/12
Sanierung Stränge / Bäder Strang 11,12 (Bad+WC)
10 Tage
Mo 14.08.17
Fr 25.08.17
15 Tage
Mo 28.08.17
Fr 15.09.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 10/13
Sanierung Stränge / Bäder Strang 10,13
10 Tage
Mo 04.09.17
Fr 15.09.17
14 Tage
Mo 18.09.17
Fr 06.10.17
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 14/15
Sanierung Stränge / Bäder Strang 14,15
9 Tage
Mo 25.09.17
Fr 06.10.17
15 Tage
Mo 09.10.17
Fr 27.10.17
10 Tage
Mo 16.10.17
Fr 27.10.17
15 Tage
Mo 30.10.17
Fr 17.11.17
25 Tage
Mo 09.10.17
Fr 10.11.17
118 Tage
Di 04.07.17
Fr 15.12.17
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 4/5
Sanierung Stränge / Bäder Strang 4,5
Durchführung Schadstoffsanierung entsprechend Begutachtung
Strang 16
Sanierung Stränge / Bäder Strang 16
Komplettierungen, Isolierungen, Beschilderungen HLSE
Leerwohnungen
Maler, Bodenbelag, Fliesen, Elektro, Sanitär
Treppenhäuser
118 Tage
Di 04.07.17
Fr 15.12.17
160 Tage
Mi 03.05.17
Fr 15.12.17
113
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 1
5 Tage
Mi 03.05.17
Di 09.05.17
114
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 3
5 Tage
Mi 14.06.17
Di 20.06.17
115
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 5
5 Tage
Mi 26.07.17
Di 01.08.17
116
Vorrüsten Elektrosteiger HBLW 7
5 Tage
Di 26.09.17
Mo 02.10.17
117
Einbau FH Türen Aufzugsmaschinenräume
118
Einbau FH-Türen Keller
119
120
121
122
123
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 1
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 3
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 5
Verkleidung Elektrosteiger, malermäßige Ausbesserungen
HBLW 7
Kellerdeckendämmung
5 Tage
Mo 17.07.17
Fr 21.07.17
10 Tage
Mo 30.10.17
Fr 10.11.17
20 Tage
Mo 17.07.17
Fr 11.08.17
20 Tage
Mo 28.08.17
Fr 22.09.17
20 Tage
Mo 09.10.17
Fr 03.11.17
20 Tage
Mo 20.11.17
Fr 15.12.17
99 Tage
Mo 17.07.17
Fr 01.12.17
124
Kellerdeckendämmung HBLW 1
15 Tage
Mo 17.07.17
Fr 04.08.17
125
Kellerdeckendämmung HBLW 3
15 Tage
Mo 28.08.17
Fr 15.09.17
126
Kellerdeckendämmung HBLW 5
15 Tage
Mo 09.10.17
Fr 27.10.17
127
128
Kellerdeckendämmung HBLW 7
Gerüstabbau
15 Tage
Mo 13.11.17
Fr 01.12.17
60 Tage
Mi 06.09.17
Mi 29.11.17
129
Gerüstabbau HBLW 1
10 Tage
Mi 06.09.17
Di 19.09.17
130
Gerüstabbau HBLW 3,5 Eingangsseite
8 Tage
Fr 22.09.17
Mi 04.10.17
131
Gerüstabbau HBLW 3, 5 Hofseite
8 Tage
Fr 27.10.17
Di 07.11.17
132
Gerüstabbau HBLW 7 Eingangsseite und Giebel
8 Tage
Mo 13.11.17
Mi 22.11.17
133
Gerüstabbau HBLW 7 Hofseite, Treppenturm
134
Eingangsbereiche HE-Türen, WDVS,Vordach
135
Montage Briefkastenanlagen HBLW 1
136
Eingangsbereiche HBLW 1 incl. Podestbeschichtung
137
Montage Briefkastenanlagen HBLW 3, 5
138
Eingangsbereiche HBLW 3, 5 incl. Podestbeschichtung
139
Montage Briefkastenanlagen HBLW 7
140
141
Eingangsbereiche HBLW 7 incl. Podestbeschichtung
Außenanlagen
142
Grünrückschnitt
143
Aufarbeitung Außananlagen
144
Übergabe an den Bauherren
145
Baustellendokumentation und Abrechnung, Modernisierungsabrechnung
BV Haberlandweg 1-7
Datum: 22.07.2016
20160811_BAP_B-ah.mpp
8 Tage
Mo 20.11.17
Mi 29.11.17
56 Tage
Mi 20.09.17
Do 07.12.17
1 Tag
Mi 20.09.17
Mi 20.09.17
10 Tage
Do 21.09.17
Do 05.10.17
1 Tag
Do 05.10.17
Do 05.10.17
14 Tage
Fr 06.10.17
Mi 25.10.17
1 Tag
Do 23.11.17
Do 23.11.17
Do 07.12.17
10 Tage
Fr 24.11.17
192 Tage
Mi 15.03.17
Fr 15.12.17
9 Tage
Mi 15.03.17
Mo 27.03.17
15 Tage
Mo 27.11.17
Fr 15.12.17
1 Tag
Mo 18.12.17
Mo 18.12.17
12 Wochen
Mo 15.01.18
Fr 06.04.18
2018
Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Vorgang
Meilenstein
Externe Vorgänge
Unterbrechung
Sammelvorgang
Externer Meilenstein
In Arbeit
Projektsammelvorgang
Stichtag
Seite 2
18.12.