Amtsblatt der Stadt Köln, 47. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 31

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Der
Oberbürgermeister
Amtsblatt der Stadt Köln
44. Jahrgang
Jahrgang
47.
G 2663
2663
G
Ausgegeben
am 31.
23. August
Januar 2016
2013
Ausgegeben am
Inhalt
Inhalt
047
267
268
Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung
über die
Beteiligung
der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung
Festlegungen
gemäß
§ 8 der Satzung der Stadt Köln
gemäß
§ 3 Absatz
1 Baugesetzbuch
vom
28.
Februar
2005
über
die
Erhebung
von
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg Beiträgen Seite 355
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen
29.260
November
2012 33 vom
Seite 45
Korrektur
der vom
lfd. Nr.
im Amtsblatt
24. August 2016
Seite 356
Rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der
269Bekanntmachung
Gebührensatzung
für dengem.
Schlachthof
Stadt
Köln
Ortsübliche
Bekanntgabe
§ 3a Satzder
2 des
Gesetundüber
der die
Satzung
für den Schlachtviehgroßmarkt,
den
zes
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Schlachthof
undder
denVorprüfung
Fleischgroßmarkt
der Stadt
Köln Seite 46
des
Ergebnisses
des Einzelfalls
nach
§ 3c UVPG
Seite 356
049
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß
§
3
Absatz
1
Baugesetzbuch
(BauGB)
270 Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Köln GmbH
Seite 357
Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in
Köln-Weiden, 3. Änderung
Seite 357
47
2015 der Stadtwerke Köln GmbH
271 Konzernabschluss
Seite
048
272
050
273
051
274
052
275
053
276
Öffentlich-rechtliche
Jahresabschluss
2015Vereinbarung
der KölnBäder GmbH
zwischen der Stadt Köln und der Stadt Troisdorf
(Rhein-Sieg-Kreis)
Jahresabschluss 2015 der Wohnungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln mbH
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln
Bekanntmachung Jägerprüfungstermine
Jahresabschluss 2015 der Häfen und Güterverkehr
Köln AG
Öffentliche Bekanntmachung
Seite 358
Seite 48
Seite 359
Seite 48
Seite 359
Seite 49
Jahresabschluss 2015 der Kölner Verkehrs-Betriebe
Bekanntmachung
AG
Seite 360
Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Jahresabschluss 2015 für die AWB Abfallwirtschafts­
(UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
betriebe Köln GmbH
Seite 361
nach § 3c UVPG
Seite 49
277 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung GmbH
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
i. L.
Seite 361
054
278
Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik Jahresabschluss 2015 der GEW Köln AG
Seite 362
2013/0075/2/b
Seite 50
279 Jahresabschluss 2015 der RheinEnergie AG
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL
280
055
Seite 363
Jahresabschluss 2015 der moderne stadt Gesellschaft
Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs
zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentdes Übungsrestaurants (2013/0135/4/q)
Seite 51
wicklung mbH
Seite 363
056
Sicherung und Bewachung von städtischen
Verhandlungsverfahren – VOF
Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r
Seite 52
281
057
Konzeptionelle
der Arbeitsphase
im
Reparatur von Begleitung
Overheadprojekoren
- 2013/0076/2/q
Seite 54
Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung inklusive
Moderation
und
Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren
2016-0163-4
Seite 364
058
Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54
059
Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und
Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c
Seite 56
060
Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger
Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und
Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c
061
Seite 57
Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Ottostraße - 2013/0012-3_c
Seite 58
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren
062
Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches
Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q
Seite 60
063
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln
über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem
Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q
Seite 61
Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich
Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q
Seite 63
064
Nummer34
3
Nummer
267 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
065
Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil
Arbeitstitel:
Mertener
Straße in Köln-Marienburg
des Integrierten
Handlungskonzeptes
MÜLHEIM 2020
(2013/0092/4)
Seite 65
Der
Stadtentwicklungsausschuss
hat in seiner Sitzung am
Verhandlungsverfahren
nach VOF
3. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2
066
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der
Absatz
1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen.
Objektplanung
(2013/0008/4)
Seite 67
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt des Dezernats für
Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr hat ein Investor
für einen Bereich zwischen dem Raderberggürtel im Norden,
der Mertener Straße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner
047 Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung
über
die
Straße
im Osten, der Gaedestraße im Süden
sowie der
öffentFestlegungen
gemäß
§
8
der
Satzung
der
Stadt
lichen Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des
Köln vom 28.
über die
Erhebung
von in
Deutschlandfunks
imFebruar
Westen 2005
(Arbeitstitel:
Mertener
Straße
Beiträgen
nach
§
8
Absatz
1
Satz
2
KAG
NRW
für
Köln-Marienburg) ein städtebauliches Planungskonzept erarbeitet.straßenbauliche Maßnahmen
vom 29. November 2012
Ziel der Planung ist es, nach Abbruch der seit 2003 nicht mehr
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012
genutzten Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen „Deutaufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabschen Welle“ eine Wohnbebauung einschließlich der erfordergabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
lichen Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita und Spielplätze) zu
21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610)
ermöglichen. Es soll ein Wohnquartier mit circa 700 Wohnunin Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordgen und einer Tiefgarage entstehen. Hierzu ist eine Mehrfachnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
beauftragung mit fünf Architekturbüros durchgeführt worden,
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/
aus der das Kölner Büro ASTOC als Sieger hervorgegangen
SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die
ist.
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt
Das
städtebauliche
Planungskonzept
der
Köln 2005,
S. 116, 2010,
S. 450) - jeweilssieht
in derimbeiBereich
Erlass dieehemaligen
„Deutschen
Welle“
eine
Bebauung
mit
einer
Abser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen:
folge von mehreren Höfen vor. Überwiegend ist eine Wohnnutzung mit einer bis zu sieben-geschossige
Bebauung geplant.
§1
Südlich der ehemaligen „Deutschen Welle“ ist im Übergang
zu
gewerblichen
Nutzung Straßen
auch einvorgeseBereich
Fürder
dievorhandenen
in den nachstehend
aufgeführten
mit
einer
nicht störendenMaßnahmen
gewerblichen
Nutzung
vorgesehen.
henen
straßenbaulichen
werden
gemäß
§ 8 der
Das
Quartier
öffnetKöln
sichüber
im Süden
in Richtung
des geplanten
Satzung
der Stadt
die Erhebung
von Beiträgen
nach
öffentlichen
undNRW
ermöglicht
dadurch eineMaßnahVerzah§ 8 Absatz 1Grünzugs
Satz 2 KAG
für straßenbauliche
nung
von 28.02.2005
öffentlichenfolgende
und privaten
Freiflächen.
Südlich des
men vom
Festlegungen
getroffen:
Deutschlandradios sind eine sechsgruppige Kindertagestätte
und
ein öffentlicher Spielplatz geplant.
1. Augustastraße
(Stadtbezirk 9)
in dem Straßenabschnitt
Dasvon
städtebauliche
Planungskonzept wird am Dienstag,
Graf-Adolf-Straße
denbis
6. September
2016 um 19.00 Uhr im Schützenheim der
Vincenzstraße
„Schützengesellschaft
Adler
in 2der
Fritz-Hecker-Straße
Anliegerstraße gemäß
§ 31930“
Absatz
Ziffer
1
98 Erneuerung
in Köln-Zollstock
öffentlich vorgestellt.
Bürgerinnen
der Straßenbeleuchtung
mit Alle
Ausnahme
einer
undLeuchte
Bürger sind
herzlich
eingeladen
und können während der
durch
Aufstellen
neuer Straßenleuchten.
Veranstaltung Vorschläge zur Planung äußern.
2. Buchheimer Straße
(Stadtbezirk 9)
in dem Straßenabschnitt
Telefonische
Auskünfte gibt das Stadtplanungsamt zu den
von Mülheimer
normalen
BürozeitenFreiheit
unter der Rufnummer 0221/221-27008
Adamsstraße
oderbis
0221/221-23990.
Schriftliche Stellungnahmen zur Planung können bis einschließlich 16. September 2016 an den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks Rodenkirchen, Mike Homann, Bürgeramt
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Nummer 34
Seite 356
Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln (mike.homann@
stadt-koeln.de) gerichtet werden.
Es lädt ein:
Herr Mike Homann
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks Rodenkirchen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
     
50
0
100
200
300 Meter
268 Korrektur der lfd. Nr. 260 im Amtsblatt 33 vom
24. August 2016
Die korrekte E-Mail-Anschrift der Bezirksregierung lautet:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_
strasse_planfeststellungsverfahren/index.html
N
für Verbrennungsmotoren (Produktion), Ottostr 1, 51149 Köln
-Porz, beantragt.
Gegenstand dieses Antrages ist die Errichtung und Betrieb eines unterirdischen LPG*-Tanklagers.
*Liquefied Petroleum Gas (Autogas)
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG
fällt, wurde eine standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 3c Abs. 2 UVPG durchgeführt.
269 Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntgabe gem. § 3a Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des
Einzelfalls nach § 3c UVPG
Die Deutz AG hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die wesentliche Änderung Ihrer Prüfstände
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die beantragten Änderungen keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die beantragten Änderungen können aufgrund überschlägiger
Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nummer 2
UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen
wären.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Die Unterlagen können nach Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes nach vorheriger Terminabsprache bei der
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-BrandtPlatz 2, 50679 Köln, Tel.: 0221/221-22715 eingesehen werden.
Köln, den 25.08.2016
Im Auftrag
Konrad Peschen
Amtsleiter
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Nummer 34
Seite 357
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
270 Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Köln GmbH
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH
hat am 22. Juni 2016 den Jahres­abschluss zum 31. Dezember
2015 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt
beschlos­sen:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 65.398.093,22 Euro wird
vollständig an die Gesellschafterin Stadt Köln ausgeschüttet.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte
KPMG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft, Köln, hat am
13. Mai 2016 folgenden Bestätigungsvermerk für den Jahres­
abschluss und den Lage­bericht erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, 23.08.2016
Die Geschäftsführung
271 Konzernabschluss 2015 der Stadtwerke Köln GmbH
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH
hat am 22. Juni 2016 den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, der mit einer Bilanzsumme von 5.136.370.796,57
Euro abschließt, billigend zur Kenntnis genommen.
Konzernabschluss und Konzernlagebericht können bei Bedarf
im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln
(Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung
SWK 40, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragte
KPMG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat am
13. Mai 2016 folgenden Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht erteilt:
„Wir haben den von der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, aufgestellten Konzernabschluss –
bestehend aus Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, zusammengefasstem Anhang des Konzerns und
der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Eigenkapitalspiegel – sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter
Haftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und
Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des
Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Nummer 34
Seite 358
feld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte, ATH
Allgemeine Treuhand­
gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 19.03.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht der KölnBäder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Köln, 23.08.2016
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lage­berichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Die Geschäftsführung
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
272 Jahresabschluss 2015 der KölnBäder GmbH
Die Gesellschafterversammlung der KölnBäder GmbH hat am
22.06.2016 den Jahresab­schluss zum 31.12.2015 festgestellt.
Aufgrund des Organschaftsverhältnisses zu der Stadtwerke
Köln GmbH und der Verlustaus­gleichsvereinbarung weist die
Gesellschaft ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KölnBäder Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Köln. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Köln, 23.08.2016
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehren-
Die Geschäftsführung
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
273 Jahresabschluss 2015 der Wohnungsgesellschaft
der Stadtwerke Köln mbH
Die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft
der Stadtwerke Köln mbH hat am 06.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe
von 822.365 Euro aus, der vorbehaltlich der Zustimmung
durch die Gesellschafterversammlung der Gewinnrücklage
(Bauerneuerungsrücklage) zugeführt wird.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte DIPL.KFM. HANS M. KLEIN + PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat am 05.04.2016
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH, Köln, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
Nummer 34
Seite 359
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, den 23.08.2016
Die Geschäftsführung
274 Jahresabschluss 2015 der Häfen und Güterverkehr
Köln AG
Die Hauptversammlung der Häfen und Güterverkehr Köln AG
hat am 22.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt.
Nach Abzug der Garantiedividende an den Rhein-Erft-Kreis
von 51.132,26 Euro ergibt sich aus dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2015 ein Gewinn von 3.201.866 Euro, der im
Rahmen des bestehenden Organschaftsvertrages an die Gesellschafterin Stadtwerke Köln GmbH abgeführt wird.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Warth
& Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hat am 31.03.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Häfen und
Güterverkehr Köln AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015
bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der
Häfen und Güterverkehr Köln AG für das Geschäftsjahr vom
01.01.2015 bis 31.12.2015 den gesetzlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, 23.08.2016
Der Vorstand
275 Jahresabschluss 2015 der Kölner Verkehrs-Betriebe
AG
Die Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat
am 22.06.2016 den Jahres-abschluss zum 31.12.2015 festgestellt.
Aufgrund des Organschaftsverhältnisses zu der Stadtwerke
Köln GmbH und der Verlust-ausgleichsvereinbarung weist die
Gesellschaft ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Köln, hat am 12.05.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver¬lustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft, Köln, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs.
5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflich-
Nummer 34
Seite 360
ten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie die
Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der
Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie
über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach
§ 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt
sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung
der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung
der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.“
Köln, 23.08.2016
Der Vorstand
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Seite 361
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
276 Jahresabschluss 2015 für die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Die Gesellschafterversammlung der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH hat am 17.05.2016 den Jahresabschluss
zum 31.12.2015 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2015 betrifft das fünfzehnte operative
Geschäftsjahr der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH,
die durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AWB
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG im Jahr 2014
entstanden ist. Gegenüber dem Jahresergebnis vor Gewinnabführung laut Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von 9.223 T2
schließt es mit einem um 4.966 T2 besseren Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 14.189 T2 ab. Auf Grund des im
Jahr 2014 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags mit
der alleinigen Gesellschafterin, der Stadtwerke Köln GmbH,
wird ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss von 0 T2 ausgewiesen.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Nummer 34
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, 23.08.2016
Die Geschäftsführung
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte KPMG
Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen
Sektor AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat am
31. März 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der AWB
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmun-gen des
Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
277 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung
GmbH i. L.
Die Gesellschafterversammlung der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung GmbH i.L. hat am 17.06.2016 den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt.
In der Gesellschafterversammlung der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung GmbH i.L. wurde beschlossen, den
in der Bilanz zum 31.12.2015 ausgewiesenen Jahresüberschuss 2015 in Höhe von insgesamt 2.139,25 € auf neue Rechung vorzutragen.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte KPMG
Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen
Sektor AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat am
31. März 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung GmbH
i.L., Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
liegen in der Verantwortung der Liquidatoren der Gesellschaft.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Nummer 34
Seite 362
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte KPMG
AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat am 19. April
2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht der GEW Köln AG, Köln,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrecht­
lichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
278 Jahresabschluss 2015 der GEW Köln AG
Die Hauptversammlung der GEW Köln AG hat am 22. Juni
2016 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festgestellt.
Aufgrund des Organschaftsverhältnisses zu der Stadtwerke
Köln GmbH und der Ergebnis-abführungsvereinbarung ist ein
zu verwendendes Ergebnis nicht ausgewiesen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Köln, 05.08.2016
Der Vorstand
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Nummer 34
Seite 363
Die Hauptversammlung der RheinEnergie AG hat am
22.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt.
lung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt
sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der GEW Köln
AG ist ein gesonderter Be­schluss über die Ergebnisverwendung nicht erforderlich.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung
der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40,
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grund­sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht
im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
279 Jahresabschluss 2015 der RheinEnergie AG
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte KPMG
AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat am 19. April
2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RheinEnergie AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die
Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung
der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten
zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurtei-
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b
Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.“
Köln, 05.08.2016
Der Vorstand
280 Jahresabschluss 2015 der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH
Die Gesellschafterversammlung der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH hat am 3. Juni 2016 den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2015 festgestellt.
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2015 in Höhe von
10.272.754,22 EUR wird an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Jahresabschluss und Lagebericht können bei Bedarf im Verwaltungsgebäude der
RheinEnergie AG, 50823 Köln (Ehrenfeld), Parkgürtel 24, Gebäude 11.1, 5. OG, Abteilung SWK 40, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Bacher & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn,
hat am 31. März 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der moderne
stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH, Köln, mit einer Bilanzsumme von
109.104.461,06 2 unter Einbeziehung der Buchführung und
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, 09.08.2016
Die Geschäftsführung
Nummer 34
Seite 364
281 Verhandlungsverfahren – VOF
Konzeptionelle Begleitung der Arbeitsphase im
Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung inklusive
Moderation und Öffentlichkeitsbeteiligung
2016-0163-4
Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt
-27-, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Stadt Köln beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Vergabenummer: 2016-0163-4
Verfahrens-/Vertragsart: Verhandlungsverfahren VOF
Zusendung der Unterlagen: Online-FormularAusgabestelle
Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach
dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
– TVgG – NRW) vom 10. Januar 2012. Hiernach müssen Bieterinnen oder Bieter, deren Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer beziehungsweise Verleiherinnen oder Verleiher
von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind beziehungsweise bekannt sein müssen, gemäß
den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen
Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch
zu Tarif- beziehungsweise Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftrag
Ort der Ausführung: Köln
Kurze Beschreibung des Auftrags: Konzeptionelle Begleitung
der Arbeitsphase im Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung inklusive Moderation der Sitzungen des Arbeitsgremiums Bürgerbeteiligung, Entwicklung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entwicklung von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Formulierung der Leitlinien.
Aufteilung in Lose: Die Ausschreibung ist nicht in Lose aufgeteilt.
Varianten/Nebenangebote sind zulässig: nein
Gesamtmenge beziehungsweise -umfang des Auftrags:
80.000,00 Euro netto
Optionen: nein
Vertragslaufzeit der Auftragsausführung: 12 Monate
Voraussetzungen des Auftrags: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertreterin
oder bevollmächtigtem Vertreter.
Geforderte Nachweise zur persönlichen Lage: Referenzen entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Konzeptionelles und praktisches Know-how in der formatübergreifenden Bürgerbeteiligung (Verzahnung von On- und
Offline-Formaten) in Kommunen mit einer Größenordnung von
über 200.000 Einwohnern (Referenzen).
Erfahrungen in der Moderation, Auswertung und Dokumentation von Bürgerbeteiligungsverfahren in unterschiedlichen
Politikfeldern (Stadtplanung/-Entwicklung und mindestens
2 weitere Politikfelder; Referenzen) einschließlich Öffentlichkeitsarbeit inclusive Social Media.
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Kenntnisse in der Mediation (Schulungsnachweis erforderlich).
Referenzen mit Ansprechpersonen und Kontaktdaten.
Zeitpunkt der Vorlage der geforderten Nachweise
Mit der Abgabe des Angebots.
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung
der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll: ja
Teilnahmekriterien (objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern) mit Gewichtung:
Voraussetzung für eine Auftragserteilung ist die Präsentation
des Konzeptvorschlags vor einer Jury – bestehend aus neun
Mitgliedern des Arbeitsgremiums Bürgerbeteiligung beziehungsweise dem gesamten Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung. Für die Präsentation werden die 5 geeignetsten Angebote nach folgenden Kriterien ausgewählt.
Preis
Der Arbeitsplan und das Moderationskonzept für die Begleitung des Arbeitsgremiums sind realistisch.
Das Konzept (Gesamtkonzept) ist mit den vorgegebenen Ressourcen und im vorgegebenen Zeitrahmen realistisch umsetzbar. Die Vernetzung von Arbeitsgremium und Verwaltung ist
detailliert darzustellen.
Das vorgeschlagene Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit ist
schlüssig.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien (bei europaweiten Verfahren mit deren Gewichtung)
Der Preis fließt zu 30 % in die Bewertung ein. Die Qualität zu
70 %. Für die übrigen Bewertungskriterien – siehe Bewertungsmatrix.
Ausgabe der Unterlagen
Weitere Unterlagen können gefordert werden bei: Stadt Köln,
Zentrales Vergabeamt -27-, Zimmer-Nummer: 10 A04, WillyBrandt-Platz 2, 50679 Köln
Telefon: 0221 221-32554, Fax: 0221/221-26272
Abgeholt werden können die Unterlagen montags bis freitags
von 8 bis 12 Uhr.
Wird ein Entgelt für die Unterlagen erhoben, ist dieses sowohl bei Abholung als auch bei Versand im Voraus zu überweisen. Bitte zahlen Sie den Betrag auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN DE98370501981929792990, BIC
COLSDE33XXX.
Als Verwendungszweck ist die oben genannte zehnstellige Vergabenummer anzugeben. Die Vorlage des Einzahlungsbelegs,
zum Beispiel die Auftragsbestätigung bei Onlinebuchung, ist
Voraussetzung für die Herausgabe oder den Versand der Vergabeunterlagen.
Entgelt für die Unterlagen:
Für Abholer: 0,00 Euro, Bei Versand: 0,00 Euro
Empfohlener Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen: 22.09.2016
Frist für die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge:
28.09.2016, 14.00 Uhr
Bewerbung/Angebote bitte richten an: Stadt Köln, Zentrales
Vergabeamt -27, Zimmer-Nummer: 10 A21, Willy-Brandt-Platz
2, 50679 Köln
Bewerbungen/Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Auskunft erteilt: Ihre Fragen senden Sie bitte an die E-MailAdresse [email protected] oder
an die Faxnummer 0221/221-26272.
Nachprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße
2–10, 50667 Köln
Nummer 34
Seite 365
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 31. August 2016
Nummer 34
Seite 366
Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
G 2663
Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
05.09.2016
– Bauauschuss
– Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
05.09.2016
Historisches Rathaus,
Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18)
15.00 Uhr
Bezirksvertretung Mülheim
Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal,
Erdgeschoss, Wiener Platz 2a, 51065 Köln
17.00 Uhr
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Rathaus Spanischer Bau,
Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
17.00 Uhr
06.09.2016
Wahlausschuss zur Seniorenvertretungswahl
Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1,
Raum 6 D 01, 51103 Köln
14.00 Uhr
– Ausschuss Kunst und Kultur
– Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
– Betriebsausschuss Wallraf-RichartzMuseum & Fondation Corboud
– Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
Bezirksvertretung Lindenthal
Bezirksrathaus Lindenthal
7. Etage, Sitzungssaal im Konferenzzentrum
Aachener Straße 220, 50931 Köln
16.00 Uhr
08.09.2016
Bezirksvertretung Kalk
Bürgeramt Kalk,
Nebengebäude Bezirksrathaus Kalk,
Raum 901,
Kalker Hauptstr. 247–273, 51103 Köln-Kalk
17.00 Uhr
Historisches Rathaus,
Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18)
15.30 Uhr
Verkehrsausschuss
Rathaus Spanischer Bau,
Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
16.30 Uhr
08.09.2016
Rechnungsprüfungsausschuss
Rathaus Spanischer Bau,
Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
17.00 Uhr
Sportausschuss
Historisches Rathaus,
Konrad-Adenauer-Saal (Raum-Nr. 1.18)
17.00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected]
Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de
Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829.
Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ”
Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln
bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden.
Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der
Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.