Ausschreibung - Landkreis Hildburghausen

Ausschreibung
Lieferung und Inbetriebnahme von
Druck- und Kopiersystemen
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr.18
98646 Hildburghausen
Inhaltsverzeichnis
1.
Verdingungsunterlagen VgV
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1.1 L 2110EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.2 L 212EU Bewerbungsbedingungen
1.3 L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen
1.4 L 2130 Angebotsschreiben ohne Lose
1.5 L 124 Eigenerklärung zur Eignung
1.6 L 2270 Gewichtung der Wertungskriterien Los 1/2
1.6 L 2270 Gewichtung der Wertungskriterien Los 3
1.7 L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
1.8 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
1.9 L 2491 Kinderarbeit
1.10 Scientology-Schutzerklärung
1.11 Angebot Terminsache
1.12 Nachprüfung nach § 19 ThürVgG
1.13 Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
1.14 EVB Nachunternehmer, Kontrollen und Sanktionen
1.15 EVB ILO Kernarbeitszeiten
1.16 Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit
1.17 Nachunternehmer ILO Kernarbeitszeiten
Seite 1 - 3
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Seite 1
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2.
Ausschreibung – Neue Druck- und Kopiersysteme....................Seite 1
3.
Angebotskonditionen Druck- und Kopiersysteme.......................Seite 2
4.
Organisatorische Vorbemerkungen............................................ Seite 3
5.
Service- Vertrag (Leistungsumfang)...........................................Seite 6
6.
Leistungsklassen/Leistungsumfang Druck-und Kopiersysteme Seite 9
7.
Software..................................................................................... Seite 11
8.
Zeitplan..................................................................................... Seite 14
9.
Form / Inhalt / Vertragsbedingungen.......................................... Seite 15
10. Standorte / Vertriebswege / Kundendienst................................. Seite 16
11. Bietererklärung........................................................................... Seite 17
12. Kein Rechtsanspruch auf Abnahmeverpflichtung...................... Seite 18
13. Öffnungsklausel.......................................................................... Seite 18
14. Preise......................................................................................... Seite 18
15. Abrechnung, Zahlung, Zahlungsfrist.......................................... Seite 19
16. Änderung der Stückzahlen, Verschiebungen in den
einzelnen Leistungsklassen....................................................... Seite 20
17. Vorzeitige Rückgabe und Nachbestellung von Druck- und
Kopiersystemen..........................................................................Seite 20
18. Geräteinstallationstermin, Einweisung, Stellplatz....................... Seite 21
19. Gerätebeschaffenheit und Gerätesicherheit,
technische Neuerungen..............................................................Seite 21
20. Anforderung an den Datenschutz / die Datensicherheit............. Seite 22
21. Kopierpapier / Druckpapier – Blattware...................................... Seite 22
22. Instandhaltung, Reaktionszeit, ortsnaher Kundendienst,
Mietminderung, Verpackung.......................................................Seite 23
23. Service-Telefonkosten................................................................ Seite 23
24. Einsatzorte mit Stellplätzen, Änderung des Einsatzortes........... Seite 23
25. Abnahme.................................................................................... Seite 24
26. Versicherung.............................................................................. Seite 25
27. Refinanzierungsabtretung...........................................................Seite 25
28. Vertraulichkeit............................................................................. Seite 25
29. Vertragsdauer und Kündigung des Mietvertrages...................... Seite 26
30. Schriftform.................................................................................. Seite 27
31. Lieferzeiten................................................................................ Seite 27
32. Anlagen...................................................................................... Seite 28
1. Verdingungsunterlagen VgV
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 2110 EU
(VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU)
Vergabestelle
Datum der Versendung
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Bieter
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Wettbewerblicher Dialog
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
X



Absendung an EU-Amtsblatt am
Eröffnungs- / Einreichungstermin
Datum 30.08.2016
Uhrzeit 11.00
Ort:
Landratsamt Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Raum: --Zuschlagsfrist endet am 30.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
(Vergabeverfahren gemäß VgV)
Bezeichnung der Leistung
Vergabenummer
Leistung
07-2016-DKP
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
Anlagen
A) Die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
X
X
X
L 212 EU Bewerbungsbedingungen EU
L 2270 Wertungskriterien
Nachprüfung des Vergabeverfahrens
B) Die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
X
L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen
C) Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
L 2130 Angebotsschreiben
Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
L 235 Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Scientology-Schutzerklärung
Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer, Kontrollen, Sanktionen
Ergänzende Vertragsbedingungen ILO Kernarbeitsnormen
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Kernarbeitsnormen
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
D) Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
X
Keine
1. Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen
zu vergeben im Namen und für Rechnung
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
2. Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Dokumente können eingesehen werden bei / beim
Name:
Anschrift:
Email
Frau Anne Lautensack
Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen
[email protected]
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
------------------------
3. Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen
3.1 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
X siehe Vergabebekanntmachung
X L 124 Eigenerklärung zur Eignung
X L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
X siehe Vergabebekanntmachung
3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage L 2270 Wertungskriterien genannten bzw. angekreuzten Wertungskriterien:
------------------------
4. Losweise Vergabe
X Nein
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
5. Angebotswertung
 Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Wertungskriterium Preis (Nebenangebote nicht zugelassen)
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von Nachlässen.
X
Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist
ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes
Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
6. Angebote können abgegeben werden:
X



Schriftlich
Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
Elektronisch mit qualifizierter Signatur
Schriftlich mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei)
7. Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren).
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Eröffnungs- / Einreichungstermin an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben.
Landratsamt Hildburghausen
Herr Hennlein-Reich
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Der Umschlag ist sowohl bei Abgabe in schriftlicher Form, als auch bei Abgabe im Mantelbogenverfahren außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für ...“
Vergabenummer
Leistung
07-2016-DKP
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereitgestellten Kennzettels).
Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist der unterschriebene Mantelbogen im verschlossenen Umschlag bis zum vorgenannten Termin an oben bezeichnete Stelle zu senden oder dort abzugeben sowie das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin
über die Vergabeplattform einzureichen.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgesehen digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der
Vergabestelle einzureichen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
8. Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§104 GWB)
Vergabekammer Thüringen
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon:
Fax:
9. Ende der Erläuterungen
+49 (361) 3773-7254
+49 (361) 3773-9354
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 212EU
(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden
ist.
3. Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das
Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu
signieren.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die
von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von
der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungsoptionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungsoptionen verteilt,
benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter
die Einheitspreise einzelner Leistungsoptionen in „Mischkalkulationen“ auf andere
Leistungsoptionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise
(Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des
Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4. Unterlagen zum Angebot
4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer
Unternehmen.
4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5. Nebenangebote
5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen, dies ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Listung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden bzw. in den
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dies Leistung zu
machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Position 9 des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
6. Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7. Eignungsnachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen
zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot
bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem
von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
8. Angebotsfrist
Die Angebotsfrist läuft mit dem in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU“ genannten Termin ab.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B)
1. Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikatoren von Mengenansatz und Einheitspreis
entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis
zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2. Änderungen der Leistung (§ 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
3. Ausführungsunterlagen (§ 3)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind.
3.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung der
Leistungen und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Ausführung der Leistungen (§ 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere
Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die
Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder andere
Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk-, Fernsehaufnahmen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
5. Holzprodukte (§ 5)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltende Kriterien des FSC oder PEFC einzeln
erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch die Vorlage eins Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d.h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC der PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im
jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch
eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
6. Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies
dem Auftraggeber vor der beabsichtigen Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
7. Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von
Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher
Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
8. Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Nr. 2); Antikorruptionsklausel
8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern die von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17
UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von
Vorlagen) fallen.
8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a) vorgenommen hat, ist
er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt
auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist
8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b) oder 8.1 c) ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4 Die Ziffern 8.1 b) und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten
im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9. Abrechnung (§ 15)
9.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
9.2 In den Rechnungen sind im Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen.
Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Bewirkens
der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat,
gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
9.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesonderten Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeiträge anzugeben.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund 08112004 DI32101701.htm
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 2130
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
__________________________________
__________________________________
__________________________________
__________________________________
Ort:
Datum
Telefon:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
________________
________________
________________
________________
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________________
________________
Name und Anschrift der Vergabestelle
Landratsamt Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Vergabenummer
Leistung
07-2016-DKP
Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme
Anlagen:
X
Leistungsverzeichnis / Ausschreibungsunterlagen inklusive
Anlagen mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und
Erklärungen.
X
X
X
X
L 124 – Eigenerklärung zur Eignung
L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten
aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Scientology-Schutzerklärung
Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Tariftreue
und Entgeltgleichheit
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer, Kontrollen,
Sanktionen
Ergänzende Vertragsbedingungen ILO Kernarbeitsnormen
Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Kernarbeitsnormen
X
X
X
X
X
X
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
1. Ich / Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir / uns
eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot halte(n) ich / wir mich / uns bis zum Ablauf der
Zuschlagsfrist gebunden.
2. Die Angebotsendsumme gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer
(brutto) beträgt
Druck- und Kopiersysteme
___________________ €
3. Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
Druck- und Kopiersysteme
___________________ %
4. Bestandteil meines / unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und
seinen Anlagen:
−
−
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
5. Ich / Wir erkläre(n), dass
−
−
−
−
−
−
ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
ich / wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen bzw.
Verzeichnis für Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen
werde(n).
ich / wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir / uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines / unseres
Angebotes sind.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines / unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von
mir / uns keine Produktangabe (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
Falls von mir / uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein / unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Unterschrift / Signatur
Ist das Angebot nicht wie vorgegeben signiert oder ist das Angebotsschreiben nicht an dieser
Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 124 EU
(Eigenerklärung zur Eignung – EU)
Eigenerklärung zur Eignung
(Auszufüllen soweit von der Vergabestelle angekreuzt)
Auftraggeber:
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Maßnahmennummer:
07-2016-DKP
Leistung:
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen





Bewerber *
Bieter *
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft *
Nachunternehmer *
anderes Unternehmen *
* zutreffendes ankreuzen
X
Angaben zum Umsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Jahr
Umsatz in €
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Angabe von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
X
Angabe von Referenzen (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers)
1. Referenz
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
2. Referenz
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
3. Referenz
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
X
Angabe von Arbeitskräften
Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal:
Berufsgruppe/Lohngruppe
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
X
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
 Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen:
unter der Nummer:
_______________________________________________
beim Amtsgericht:
_______________________________________________
 Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
X
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
 Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
 Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich / Wir erkläre(n), dass
Keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames
Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132 StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§35
GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich / uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Bestechung (§334
StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung
(§253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§265b StGB), Untreue
(§266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer Abzeichnungen (§268 StGB), Delikte
im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkte Absprachen bei Ausschreibungen (§298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB), Brandstiftung (§306 StGB),
Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin / sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zu Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.
_________________________________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 2270
(Zuschlagskriterien)
Vergabenummer:
07-2016-DKP
Auftraggeber:
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Leistung:
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Gewichtung der Wertungskriterien
1. Die Angebotswertung
Gewichtung
erfolgt
für
mehrere
Wertungskriterien
Bewertung einfache Richtwertmethode gemäß Anlage 7
gemäß
nachfolgender
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer)
Vergabenummer:
07-2016-DKP
Bieter:
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Leistung:

Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen
für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ / Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Vergabenummer:
07-2016-DKP
Auftraggeber:
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Leistung:

Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
_________________________________________________________________________________
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter diesem mit
den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ / Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
_________________________________________________________________________________
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
L 2491
(Kinderarbeit)
Vergabenummer:
07-2016-DKP
Auftraggeber:
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Leistung:

Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Ja, ich erkläre / wir erklären, dass die Leistungen oder Lieferungen derartige Produkte
enthalten, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
Für den Fall dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich / erklären wir, dass die Leistung
oder Lieferung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika
hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
1. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende
Erklärung ankreuzen!

Ich / Wir sicher(n) zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte
ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt
bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung
dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften
zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.

Ich / Wir sicher(n) zu, dass mein / unser Unternehmen, meine / unsere Lieferanten und
deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung
bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
2. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbare falsche Abgabe
der vorstehenden Erklärung meinen / unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren
zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Scient
(Scientology-Schutzerklärung)
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber / Bieter versichert,
•
dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt.
•
Dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten
Personen von der weiteren Durchführungdes Vertrages unverzüglich auszuschließen, die
während der Vertragsdauer Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreitenoder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Angabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß
gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers
bleiben unberührt.
Ort, Datum ______________
_________________________________________
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers / Bieters
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie
von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie
von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern
und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
− Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seines
Beschäftigten eröffnen
− ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
− die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und –pflege, Projektentwicklung und –steuerung,
Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat
den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsabschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben
oder gegen eine mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist
der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
An das
Landratsamt Hildburghausen
Herr Hennlein-Reich
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Für die Abgabe des Angebotes unbedingt diesen Vordruck auf den Briefumschlag aufkleben
NICHT ÖFFNEN
Angebot / Terminsache
Vergabestelle
Landratsamt Hildburghausen
Herr Hennlein-Reich
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Abgabetermin
Dienstag, 30.08.2016 – 11.00 Uhr
Angebot für:
Druck- und Kopiersysteme
Absender / Stempel
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Informationspflicht des Auftraggebers und
Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG
1. Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 100 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt.
Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht:
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information
schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss ab
.
3. Nachprüfung des Vergabeverfahrens
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der vorgenannten Frist schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden.
Die Beanstandung ist an folgende Stelle / Adresse zu senden:
(siehe L 2110 Punkt 8)
b) Hilft der Auftraggeber (Vergabestelle) dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet er die
Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag
in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der
Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. Die Frist beginnt am Tag
nach dem Eingang der Unterrichtung.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem
personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens
100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung,
dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen
Lasten zu erheben.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Wichtiger Hinweis:
Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der
Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum
gekennzeichnet beizufügen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird
das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
• meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine
gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
• meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
• ich/wir, soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, nach § 12 Abs. 2
ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue und der Entgeltgleichheit unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer vereinbare/vereinbaren.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder
eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt.
Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für
den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart.
______________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Ergänzende Vertragsbedingungen zu
- § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz
- § 17 ThürVgG - Kontrollen
- § 18 ThürVgG – Sanktionen
Wichtiger Hinweis:
Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der
Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und
Datum gekennzeichnet beizufügen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt,
wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes
gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG unter Verwendung der beiden Formblätter (1) EVB
Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie (2) EVB ILO-Kernarbeitsnormen aufzuerlegen und
die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
2.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes
gemäß § 12 Abs. 4 ThürVgG,
a) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
b) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
c) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
d) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen
Auftraggeber vereinbart sind.
3.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach
§ 17 Abs. 1 ThürVgG seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Nr.1 ThürVgG und die zwischen Auftragnehmer und
Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen.
Ich/Wir weisen meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin.
Ich/Wir und meine/unsere Nachunternehmer halten nach § 17 Abs. 2 ThürVgG vollständige
und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit.
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
4.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 10 bis 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe von 3
% des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten
uns zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von
mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Ver-stoß weder kannte/n
noch kennen musste/n.
Nach § 18 Abs. 4 ThürVgG bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
5.)Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ich/wir oder
mein(e)/unser(e) Nachunternehmer die aus §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 12 und
§ 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen.
______________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Wichtiger Hinweis:
Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu
übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum
gekennzeichnet beizufügen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig
ausgefüllt beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Anlage zum Angebot zur Ausschreibung
(ggf. Nr., Bezeichnung)
I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet
werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder
Dienstleistung verwendet?
Ja
Nein
Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich.
II. Bitte Zutreffendes ankreuzen!
Erklärung über die
Lieferung
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
von folgenden Waren/Warengruppen
1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)
2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)
3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)
4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)
5. Spielwaren
6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)
7. Holz oder Holzprodukte
8. Natursteine
9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)
10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4:
Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie
überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten
Stand: 07.04.2014
III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!
Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,
die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Als Nachweis ist dieser Erklärung
_________________________________________________
(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.
für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG
genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung
_____________________________________________
(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.
Ich erkläre/ Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung,
Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung
der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen
gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten
diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.
IV.
Die vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags
Bestandteil des Vertrages.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine
unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des
Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt.
Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-ILO bei der Ausführung des
Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG
vertraglich vereinbart.
Soweit Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus
den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer
nach § 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter
Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren.
(Ort, Datum)
______________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Ist das Formblatt nicht oder unvollständig ausgefüllt bzw. ist das Formblatt nicht an dieser
Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Stand: 07.04.2014
LANDRATSAMT
HILDBURGHAUSEN
Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§
10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)
Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2
ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer.
Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer und ist
den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen beizufügen oder, im Falle des
nachträglichen Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird
das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 1
ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen
gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen
den Auftragnehmer verhängen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
• meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine
gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
• meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen
oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während
des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG
(fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer
verhängt werden können.
______________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG
dem Bieter bzw. Auftragnehmer.
Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben und die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer
und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben
sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen oder, im Falle des nachträglichen
Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig
beigefügt, wird das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12
Abs. 1 ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen
Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen
gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den
Auftragnehmer verhängen.
Anlage zum Angebot zur Ausschreibung
(ggf. Nr., Bezeichnung)
I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet
werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder
Dienstleistung verwendet?
Ja
Nein
Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich.
II. Bitte Zutreffendes ankreuzen!
Erklärung über die
Lieferung
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
von folgenden Waren/Warengruppen
1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)
2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)
3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)
4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)
5. Spielwaren
6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)
7. Holz oder Holzprodukte
Stand: 07.04.2014
8. Natursteine
9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)
10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4:
Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie
überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten
III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!
Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,
die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Als Nachweis ist dieser Erklärung
_________________________________________________
(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.
für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG
genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung
_____________________________________________
(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.
Ich erkläre/ Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung,
Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung
der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen
gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten
diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.
IV.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine
unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des
Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3
ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18
ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den
Auftragnehmer verhängt werden können.
(Ort, Datum)
Stand: 07.04.2014
______________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
2.
Ausschreibung – Druck- und Kopiersysteme
Auftraggeber
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Angebotsanforderung / Rückfragen
Fragen im Verfahren sind ausschließlich per E-Mail an Frau Anne Lautensack
([email protected]) und gleichzeitig an Frau Sabine Hanf
([email protected] ) zu richten.
Abgabetermin
Die Ausschreibungsunterlagen inklusive entsprechendem Prospektmaterial zu
den von Ihnen angebotenen Systemen sind ausgefüllt und rechtsgültig
unterschrieben, sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger, in einem
verschlossenen Umschlag bis zum
Dienstag, 30.08.2016 – 11.00 Uhr
an
Landratsamt Hildburghausen
Herr Hennlein-Reich
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
zu senden bzw. abzugeben.
Der Öffnungstermin (nicht öffentlich gemäß VgV) findet am Dienstag,
30.08.2016 – 11.15 Uhr im Landratsamt Hildburghausen statt.
Das Angebot ist ausschließlich schriftlich, in einem fensterlosen Briefumschlag
mit dem beigefügten Formular – Angebot-Terminsache zu kennzeichnen.
1
3.
Angebotskonditionen Druck- und Kopiersysteme
Ausschreibung Druck- und Kopiersysteme
(Übertrag aus Anlage 1 – Leistungsverzeichnis)
Angebotssumme gemäß Leistungsverzeichnis – Vertragslaufzeit 60 Monate
Gesamtsumme
(Standorte )
Angebotssumme (netto)
___________________ €
gesetzliche Mehrwertsteuer (19%)
___________________ €
Angebotssumme (brutto)
___________________ €
2
4.
Organisatorische Vorbemerkungen
Der Landkreis Hildburghausen plant die Anmietung von
netzwerkfähigen Druck- und Kopiersystemen für seine Schulen.
digitalen,
Derzeit betreibt der Auftraggeber eine heterogene Kopier- und
Druckumgebung. Diese Situation soll standardisiert und wirtschaftlich optimiert
werden.
Aus diesem Grund beabsichtigt der Landkreis Hildburghausen zum
01.01.2017 die Neuausstattung dieser Druck- und Kopierumgebung. Die
Vergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VgV.
Ziel ist die All-in- Anmietung von
Druck- und Kopiersystemen für die Schulen - 54 Stück
gemäß nachfolgenden Anforderungen (siehe Anlage 1 – Leistungsverzeichnis)
der einzelnen Geräte-Leistungsklassen für eine Laufzeit von 60 Monaten
sowie die Erweiterungen mit kürzeren Laufzeiten.
Vertragsart:
Mietvertrag inkl. Full-Service,
(gemäß Erläuterung Service-Vertrag)
Vertragsbeginn:
01.01.2017
Vertragslaufzeit:
60 Monate / Erweiterungen gemäß Anlage
Vertragsende:
Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und
endet für alle Leistungsklassen zum 31.12.2021.
Vertragsumfang:
Lieferung von fabrikneuen Systemen inkl.
Software
und
Zubehör
laut
Leistungsbeschreibung inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien
etc.).
Seitengenaue Abrechnung (quartalsweise) und
Geräteabrechnung
(quartalsweise)
zu
den
definierten Click- / Seitenpreisen und Gerätepreisen (Leistungsverzeichnis).
3
Das Druckvolumen der Schulen des Landkreises Hildburghausen betrug:
Druck- und Kopiersysteme
Jahr
Seiten S/W
Seiten Farbe
Schuljahr 2014/2015
-
2.270.406
Schulen
94.808
Druckvolumen-Prognose
Jahr
Seiten S/W
Seiten Farbe
Schuljahr 2016/2017
-
Schulen
2.300.000
135.000
11.500.000
675.000
2017 bis 2021
-
Schulen
Das prognostizierte Druckvolumen für die Jahre 2017-2021 dient als
Berechnungsgrundlage für den im Leistungsverzeichnis abgefragten Clickpreis.
Dieser fließt in die Bewertung gemäß Dokument L_2270 mit ein.
Die Neuausstattung der Druck- und Kopierlandschaft in den Schulen des
Landkreises hat so zu erfolgen, dass der produktive Betrieb aufrechterhalten
und nicht gestört wird.
Hierfür erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem gewählten Bieter eine
detaillierte Rollout-Planung (Termine, Ressourcen, räumliche Gegebenheiten
etc.). Die dafür notwendigen Ressourcen werden vom Auftraggeber und
Auftragnehmer entsprechend geplant und eingesetzt.
Dem Angebot ist eine Referenzliste von vergleichbaren Projekten (mindestens
3 Stück), welche durch Ihr Unternehmen umgesetzt wurden, beizulegen.
4
Die Lieferung der Komponenten erfolgt dabei an die Standorte des
Auftraggebers und ist auf den Landkreis Hildburghausen verteilt. Die
entsprechende Anlage
 Anlage 5 – Standorte Schulen
stellt die aktuellen Standorte des Auftraggebers dar. Zusätzliche Standorte
können vom Auftraggeber jederzeit benannt werden.
Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit die Änderungen von
Aufstellorten einzelner Geräte ohne Zusatzkosten verlangen. Dabei ist die
Anzahl der Änderungen der Aufstellorte auf 3 Änderungen pro Kalenderjahr
begrenzt. Sofern weitere Änderungen der Aufstellorte vom Auftraggeber
gewünscht werden, führt diese der Auftragnehmer gegen gesonderte Vergütung
durch.
Grundsätzlich sind insbesondere im Rahmen der Erstlieferung die genauen
Aufstellorte mit dem Auftraggeber abzustimmen und zu koordinieren.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht
ausschlaggebend. Es können außerdem nur Angebote berücksichtigt werden,
die alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen. Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Einteilung der einzelnen Kriterien und deren Gewichtung sind in der Anlage
(Dokument L_2270) dieser Ausschreibung sowie in der Anlage 7 hinterlegt.
5.
Service- Vertrag (Leistungsumfang)
Während der gesamten Vertragslaufzeit muss ein Full-Service gewährleistet
sein. Folgender Umfang ist zu erbringen und muss im Mietzins beinhaltet sein:
a) „Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B.
Vorkonfiguration) sowie An- und Abtransport frei Verwendungsstelle und die
Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten Systeme.
b) Die Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation und Konfiguration) der
Systeme an den Endstandorten beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung
wird in Zusammenarbeit mit den Systemadministratoren des Auftraggebers
realisiert.
c) Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig.
5
d) Persönliche, ausführliche Einweisung der User an den Systemen in deren
Funktion und Gebrauch nach Terminplan.
e) Persönliche, ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die
technischen Möglichkeiten der Systeme und Software hinsichtlich
Administration, Installation, Konfiguration etc.
f) Urheberrechtsabgaben.
g) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die bereitgestellten Geräte im
erforderlichen Umfang zu warten und zu reinigen, damit die
Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit erhalten bleibt. Die
Beseitigung gemeldeter Störungen gehört zur Wartung, dies gilt auch für
entsprechende Zubehörteile wie Unterschränke, Rollen usw. Die Wartung
beinhaltet die An- und Abfahrt und die Arbeitszeit des Servicetechnikers
sowie alle Ersatzteile und Softwareupdates, die zur Schadensbehebung,
Wartung und Reinigung notwendig sind.
h) Leistungsumfang ist auch die Lieferung und der Einbau sämtlicher
Verbrauchsmaterialien (Toner s/w und farbig, Starter, Trommel,
Entwicklungseinheit, Heftklammern usw.), jedoch ohne Papier. Die Toner
müssen nur geliefert werden, der Einbau erfolgt durch den Mieter. Die
Bereitstellung der Toner erfolgt unabhängig von der Kopienanzahl.
i) Entgegennahme von Störmeldungen während der üblichen Geschäftszeiten
(Montag bis Donnerstag von jeweils 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag
von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr).
j) Behebung von Störungen innerhalb der nächsten acht Arbeitsstunden nach
Eingang
der
Störmeldung
beim
Auftragnehmer.
Sollte
eine
Störungsbeseitigung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, so ist die
meldende Stelle hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
k) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass – sofern eine Reparatur in der
angegebenen Zeit nicht möglich ist – spätestens nach zwei Werktagen nach
Eingang der Störmeldung für den Reparaturzeitraum ein funktionell
geleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird, sofern dies der
Auftraggeber anfordert.
l) Über erfolgte Wartungsarbeiten ist gerätebezogen Buch zu führen. Die
Aufzeichnungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
m) Störungsbeseitigungen und Aktivitäten im Rahmen der Wartung / Service
sind grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis
Donnerstag von jeweils 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis
13:00 Uhr) durchzuführen.
n) Für den Abruf von Verbrauchsmaterialien und zur Meldung sämtlicher die
Systeme und das Zubehör betreffenden Störungen hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber eine einheitliche Service-Hotline (mit Telefon- und
6
Faxnummer sowie Emailadresse) zu benennen. Die entsprechenden
Kontaktdaten sind im Auftragsfall zu benennen.
o) Der Auftragnehmer nimmt Austauschmaterialien (wie zum Beispiel
Tonerkartuschen usw.) nach Austausch zurück und entsorgt diese
umweltgerecht und ordnungsgemäß auf eigene Kosten. Gleiches gilt für die
Rücknahme und die Verwertung der Altgeräte, von Geräteteilen sowie des
gesamten Wartungsabfalls und der Verpackung.
p) Für die Meldung von Störungen sowie für Nachbestellungen von
Verbrauchsmaterial erstellt der Auftragnehmer in Absprache mit dem
Auftraggeber ein einheitliches Formblatt.
q) Der Auftragnehmer benennt zur Beratung und Betreuung der einzelnen
Geräte kompetente Ansprechpartner seines Unternehmens. Dieser
Personenkreis soll auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Abrechnung
sein.
r) Für netzgebundene Systeme stellt der Auftragnehmer einen RemoteZugang sicher. Dieser beinhaltet:
− Fernüberwachung/-wartung der Systeme durch den Auftragnehmer und
Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien
− Automatische Systemüberwachung
− Automatische Fehlerinformation direkt an den Service des
Dienstleisters
− Informationsmanagement über auftretende Systemfehler
− Abfragemöglichkeit und grafische Auswertung der Auslastung der
Systeme in freien Zeitintervallen
− Automatisches Tonermanagement – Bei Unterschreitung eines
variablen Schwellwertes je System wird automatisch der entsprechende
Toner beim Service bestellt.
− Automatische Übermittlung von Zählerständen
− Abruf von Verbrauchsmaterialien für alle System in Echtzeit
− Integration in das bestehende Kundennetzwerk
− Die Software muss eine einfache Verursacher gerechte Zuordnung und
Abrechnung der Druck-/Kopierkosten über die Systemlandschaft
ermöglichen.
s) Sind einzelne Kopiergeräte häufiger als üblich (3 x im Monat) in ihren
wesentlichen Funktionen gestört und lassen die durchgeführten Reparaturen keine nachhaltige Funktions- und Zuverlässigkeitsverbesserung
erkennen, muss der Auftragnehmer dieses Gerät austauschen. Der
Austausch muss durch ein Modell gleichen Typs, Ausstattung und Leistung
bzw. dessen Nachfolgemodell (Ausstattung gemäß Leistungsbeschreibung)
erfolgen. Die Vertragsbedingungen und Vertragslaufzeiten bleiben davon
unberührt. Für jeden Kalendertag, an dem der Auftraggeber kein Ersatzgerät
betriebsbereit zur Verfügung stellt, entfällt 1/30 der monatlichen
Gesamtmiete für das betreffende Gerät.
7
t) Die Anlieferung von Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen, als auch die
Abholung und Entsorgung von Verbrauchsmaterial erfolgt in verbrauchsüblichen Mengen an den jeweiligen Standorten. Mit Inbetriebnahme der
jeweiligen Systeme werden dem Auftraggeber je zwei entsprechende Toner
als Vorrat für das entsprechende System übergeben. Die Lagerung hat an
den Schulen bei den entsprechenden Systemen zu erfolgen.
6.
Leistungsklassen / Leistungsumfang Druck- und
Kopiersysteme
Die Druck- und Kopiersysteme (Ausschreibung) werden in Leistungs- /
Geräteklassen (Anlage 6 – Geräteklassen) aufgeteilt. Die aufgeführten
Anforderungen sind mindestens durch das von Ihnen angebotene System zu
erfüllen. Ziel ist der Einsatz und Betrieb einer einheitlichen Produkt- bzw.
Herstellerplattform.
a) Die Bedienelemente (Icons und Symbole) bei den Geräteklassen B und D
zur Ansteuerung der Systeme über PC-Systeme sollen klassenübergreifend
bei den je Standorten eingesetzten Systemen möglichst einheitlich sein, um
die Bedienung bei Gerätewechsel zu vereinfachen. Eine entsprechende
Darstellung (Menüführung, Displaydarstellung ...) bei den von Ihnen
angebotenen Systemen muss mit dem Angebot abgegeben werden.
b) Austausch und Anpassung der Systeme an veränderte Anforderungen der
Nutzer sowie die Installation von zusätzlichen Systemen innerhalb der
abgefragten Leistungsklassen müssen während der Vertragslaufzeit
jederzeit möglich sein.
c) Die Systeme bzw. deren Ausstattung und Zubehör müssen den jeweils
geltenden nationalen bzw. gemeinschaftsrechtlichen, arbeitssicherheitsrechtlichen und umweltrechtlichen sowie den sonstigen für den Betrieb
und die Unterhaltung zu beachtenden Vorschriften genügen.
d) Bezeichnung von eingesetzten Komponenten
Alle angebotenen und zu verwendenden Systeme sowie Materialien müssen
die entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartenzulassung, VDE-Zeichen,
Typenschild und Zulassungsbescheide gemäß Strahlenschutzverordnung,
VdS-Nr., FTZ-Nr., CE und dergleichen haben und den jeweiligen Normen
entsprechen.
Werden Systeme oder Materialien während der Vertragslaufzeit festgestellt,
die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, so sind diese zu Lasten des
Auftragnehmers auszutauschen.
8
Kann der Auftragnehmer für seine angebotenen Systeme keine allgemein
anerkannten Zertifikate (z.B. Blauer Engel, Energy Star, oder vergleichbare)
beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie
technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen
oder durch Eigenerklärung des Auftragnehmer zu erfolgen.
Sind die abgefragten Systeme nicht zertifikatsfähig, hat der Auftragnehmer
seinem Angebot aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter
beizulegen.
Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme sollen
dem Angebot beigefügt werden.
e) Umweltkriterien
Alle Systeme müssen grundsätzlich gültige Normen, Gesetze und
Vorschriften erfüllen. Darüber hinaus müssen insbesondere folgende
Kriterien erfüllt sein:
− Vorhandensein der erforderlichen CE- und Umweltprüfzeichen
− Toner dürfen keine krebserregenden Bestandteile enthalten. Der Einsatz
von schadstoffarmen Tonern ist Voraussetzung.
− Das Auffüllen des Toners soll emissionsfrei geschehen können
− Die Ozon-Emissionen müssen geringer 0,02mg/m3 sein
− Ozonfilter müssen regelmäßig ausgetauscht werden
− Die Styrol-Emissionen müssen begrenzt sein, auch hier ist der
Grenzwert von 20 ppm zu unterschreiten
− Es dürfen keine schädlichen Flammschutzmittel verwendet werden
− Es dürfen keine Selen-Kopiertrommeln verwendet werden
− Die Geräte dürfen nur sehr geringe Betriebsgeräusche verursachen (<
55dB/A), dies gilt insbesondere für die Leistungsklassen D und B.
− Die Nachlaufzeit der installierten Lüfter für die Leistungsklassen B und D
sollte möglichst kurz sein.
− In den Systemen sind potenzielle Langlebigkeit der Systeme, die
Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur
Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder
Produktkomponenten realisieren.
− Die Verwendung umweltbelastender Stoffe in den Materialien wird,
soweit technisch möglich, vermieden.
f) Energieverbrauch
Des weiteren sollen die angebotenen Systeme den Anforderungen an
Energieeffizienz entsprechen. Ein Nachweis ist über eine Zertifizierung,
beispielsweise „Energy Star“ oder vergleichbares Zertifikat, zu erbringen.
Darüber hinaus sind die entsprechenden TEC-Werte der jeweiligen Geräte
zu benennen, welche ebenfalls in die Bewertung (Dokument L 2270)
einfließen.
9
g) Bei der Herstellung, dem Betrieb, der Wartung und der Entsorgung der
Systeme und Verbrauchsmaterialien sind Gesichtspunkte des
Umweltschutzes und der Energieeinsparung besonders zu berücksichtigen.
Die angebotenen Systeme müssen daher dem neuesten Stand der Technik
und allen gültigen Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen.
h) Die Systeme müssen mit Standard- und Recycling-Papier ohne Qualitätsverlust verwendbar sein.
i) Sofern während der Vertragslaufzeit neue Geräteklassen definiert werden
müssen, erklärt sich der Auftragnehmer bereit, dem Auftraggeber ein
entsprechendes Angebot kostenlos zu erstellen. Die Kalkulation der
Angebotspreise soll dabei auf Basis der Ausschreibung erfolgen.
7.
Software
Der Auftragnehmer muss eine entsprechende Managementsoftware pro
Standort zur Verfügung stellen. Es muss eine Auswertung nach Usern (PIN),
Abteilungen und Geräten möglich sein.
Die Statistiken sollen in folgenden Formaten generierbar sein: PDF, XLS, RTF.
Es muss möglich sein, zeitlich periodisch (z.B. am 1. des Monats) Statistiken
automatisch zu erstellen und per Mail an den Schulträger zu versenden.
Zusätzlich soll es möglich sein, die Statistik in einem Verzeichnis zu speichern.
Auf Wunsch sollen die Statistiken mit Kreis- und Balkendiagrammen versehen
werden. Es sind Statistiken für die Geräteauslastung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt für die gesamte Vertragslaufzeit Software zum Betrieb
bzw. zur Nutzung der gelieferten Komponenten zur Verfügung. Eine
Beschränkung hinsichtlich Userzahlen darf in diesem Zusammenhang nicht
bestehen. Die Software muss auf Client-Systemen mit dem Betriebssystem
Windows XP, Windows 7, Windows 8 und Windows 10 lauffähig sein. Majorund/oder Minor-Releases der Software müssen dem Auftraggeber kostenlos im
Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden.
Die angebotenen Systeme müssen, genauso wie die zur Nutzung der
geforderten bzw. angebotenen Funktionen erforderliche Software (Treiber
sowie sonstige Software), mit den Anforderungen des Auftraggebers unter
Beibehaltung des geforderten bzw. angebotenen Funktionsumfangs vollständig
kompatibel sein.
Weiterhin wird die Realisierung eines 5-stelligen PIN Systems gefordert.
Das PIN System muss Vorkasse realisieren können (Beispiel: User kauft 100
Kopien, kopiert Volumen, System sperrt nach Erreichen der 100 Kopien).
Das Guthaben muss pro Standort geräteübergreifend zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Auswertung soll das PIN System wie folgt aussehen:
- die ersten 2 Ziffern kennzeichnen den Standort (z.B. 11 Regelschule HBN)
- die letzten 3 Ziffern die entsprechenden User
10
Pro Standort sind mindestens 10 User einzurichten.
Die ausreichende Einweisung des Sekretariats je Schule zur Einrichtung
weiterer User am jeweiligen Standort ist in den zu kalkulierenden Kosten
enthalten.
Anforderungsprofil in Abhängigkeit
Leistungsverzeichnisses (Anlage 1)
der
jeweiligen
Geräteklassen
und
des
Netzwerktechnik:

IPv4 und IPv6 tauglich
100/1000 Base-T Ethernet
- Netzwerkprotokoll TCP/IP
- Netzwerkschnittstelle
- Schnittstelle
Netzwerk – Druck-Server
Unterstützung der Server-Betriebssysteme
- MS-Windows 2003-Server
- MS-Windows 2008-Server R2 / 64 Bit
- MS-Windows 2012-Server R2 / 64 Bit
- MS-Windows 2015-Server
Printserver
- direkt über TCP/IP ansteuerbar
Konfigurations- und Überwachungssoftware
- in deutscher Sprache
- mehrere Multifunktionsgeräte können von
einem Arbeitsplatz gesteuert werden.
- Zentralmanagement für Benutzer (nur
einmaliges Anlegen eines Users zur Nutzung
aller Geräte).








Netzwerk – Druck-Client
Unterstützung der Client-Betriebssysteme
- MS-Windows XP
- MS-Windows 7 (32 Bit / 64 Bit)
- MS-Windows 8
- MS-Windows 10
Seitenbeschreibungssprache PCL/6,
PS3 (Optional)
Benutzerschnittstelle des Treibers:
- Deutsch
11






Technische Daten – Druck
Ausgabepositionen
- 2 Seiten auf eine Druckseite
- Doppelseitige Vorlage (Zeitschrift) auf zwei
einzelne Seiten oder bei Duplex auf ein Blatt
(Vorder- und Rückseite)
- Duplexdruck
Vertraulicher Druck
- über interne Festplatte




Standort Schulen für die Geräteklassen B und D
Netzwerk – Scannen
Unterstützung der Server-Betriebssysteme
- MS-Windows 2003-Server
- MS-Windows 2008-Server R2 / 64 Bit
- MS-Windows 2012-Server R2 / 64 Bit
- MS-Windows 2015-Server
Datenablage (der gescannten Dokumente)
- konfigurierbar für Benutzer und Gruppen
- Anbindung an Exchange-/ LDAP-Adressbuch
- Scan to Mail
- Scan to Folder
- Scan to SMTP









Technische Daten – Scannen
Mögliche Scanauflösung – Klassifizierung der Vorlagen
- Nur Text
- Graustufen
- Farbig
Dateiformate
- PDF
- TIFF
- JPEG
- OCR-Funktion für alle Leistungsklassen
Konfiguration Dateierstellung
- alle in einem Job gescannten Seiten werden in
einer Datei zusammengefasst
- Duplexscan










Anforderungen müssen mit den angebotenen Systemen verfügbar sein
12
8.
Zeitplan
Vorläufiger Zeitplan (Änderungen sind jederzeit durch den AG möglich)
Öffnungstermin
30.08.2016 – 11.15 Uhr
Zuschlagsfrist endet am
30.09.2016
Implementierung / Fertigstellung
Druck- und Kopiersysteme
bis zum 31.12.2016
Die Angebotsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und
endet mit dem Abgabetermin am 30.08.2016 um 11.00 Uhr.
Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht
mehr berücksichtigt werden, es sei denn der Bieter weist nach, dass er die
Verspätung nicht zu vertreten hat.
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich
berichtigen oder zurückziehen (per Post).
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet
spätestens am 30.09.2016.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
Am Submissionstermin / Öffnungstermin der Angebote sind Bieter gemäß
VgV nicht zugelassen.
13
9.
Form / Inhalt / Vertragsbedingungen
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen,
ebenso muss das Angebot selbst in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Unterlagen und beigefügten Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit einem
dokumentenechten Stift zu unterschreiben und mit dem Firmenstempel zu
versehen.
Die Abgaben von an entsprechenden Stellen der Vergabeunterlagen
geforderten Anlagen und Bescheinigungen bleibt hiervon unberührt.
Wo Anlagen des Bieters in der Leistungsbeschreibung/dem Fragenkatalog
ausdrücklich gefordert sind bzw. Möglichkeiten für die Abgabe dieser
bestehen, sind diese den Angebotsunterlagen beizufügen.
Für die Anmietung der Kopier- und Drucksysteme sind alle in der
Ausschreibung beigefügten Dokumente, sowie die Anforderungen des
Leistungsverzeichnisses bindend.
Die beigefügten Anlagen sind vom Bieter vollständig auszufüllen und bei
Aufforderung entsprechend rechtsverbindlich und dokumentenecht zu
unterschreiben. Nicht unterschriebene Anlagen / Dokumente führen zum
Ausschluss.
Bitte geben Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen zur Ausschreibung für
den Auftraggeber an:
Firma:
___________________________________
Name:
___________________________________
Telefon:
___________________________________
Email:
___________________________________
14
10.
Standorte / Vertriebswege / Kundendienst
Standorte (Zentrale, Niederlassungen)
Vertriebsweg
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Direktvertrieb
über Sytemhäuser / Partner
Falls Händler eingeschaltet werden, Name und Ort angeben.
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
(Gegebenenfalls auf besonderem Blatt fortsetzen)
Kundendienst
Zutreffendes bitte ankreuzen:
eigener Kundendienst
fremder Kundendienst
Falls ein fremder Kundendienst eingeschaltet wird, Name und Ort angeben.
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
(Gegebenenfalls auf besonderem Blatt fortsetzen)
15
11.
Bietererklärung
Das Angebot ist auf Grundlage einer seitengenauen Abrechnung und Gerät zu
den definierten Click- / Seitenpreisen und Gerätepreisen (Leistungsverzeichnis) zu kalkulieren.
Das Druckvolumen der Schulen des Landkreises Hildburghausen betrug:
Druck- und Kopiersysteme
Jahr
Seiten S/W
Seiten Farbe
Schuljahr 2014/2015
-
2.270.406
Schulen
94.808
Druckvolumen-Prognose
Jahr
Seiten S/W
Seiten Farbe
Schuljahr 2016/2017
-
Schulen
2.300.000
135.000
11.500.000
675.000
2017 bis 2021
-
Schulen
Die genannten Werte (Druckvolumen) werden als Bemessungsgrundlage für
die Wertermittlung – Konditionen (siehe hierzu auch Anlage 1 –
Leistungsverzeichnis) herangezogen.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung (Druckvolumen) für die vereinbarte
Vertragslaufzeit.
Ein DIN A4-Ausdruck bzw. eine DIN A4-Kopie wird als Klick gezählt. Ein DIN
A3-Ausdruck bzw. eine DIN A3- Seite wird als zwei Klick gezählt. Scannen
zählt nicht als Kopie und wird daher auch nicht berechnet.
16
12.
Kein Rechtsanspruch auf Abnahmeverpflichtung
Bei den ermittelten Zahlen der Kopien / Drucke handelt es sich um eine
Prognose auf Grund des Erfahrungswertes des letzten Jahres.
Die Zahl der Kopien / Drucke kann sich nach oben oder unten verändern. Die
ermittelten Werte ergeben keinen Rechtsanspruch auf eine Abnahmeverpflichtung.
13.
Öffnungsklausel
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen auf nationale Normen Bezug
genommen wird, sichert der Auftraggeber zu, dass Produkte aus anderen EUMitgliedsstaaten nicht über diese technische Spezifikationen ausgeschlossen
werden.
14.
Preise
Für die Dauer des Mietvertrages werden Festpreise für die angebotenen Mietund Click- bzw. Staffelpreise vereinbart. Preiserhöhungen während der
Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. Preissenkungen sind jederzeit ohne
Änderungskündigung zulässig.
Die vereinbarten „All-in-Preise“ für Mietzinspauschalen und Seiten schließen
alle Kosten für An- und Abtransport, Einweisung des Bedienungspersonals,
die Urheberrechtsabgabe nach § 54a / § 54c UrhG, Instandhaltung durch
Inspektion, Wartung, Reinigung, Instandsetzung einschließlich Ersatzteile und
Verbrauchsmaterialien inklusive Heftklammern (15000 Stück je Gerät) –
ausgenommen Papier und Strom – ein.
Nicht mit der Miete abgegolten sind solche Instandsetzungsarbeiten, die
nachweislich wegen unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber
erforderlich werden.
Den Nachweis einer solchen unsachgemäßen Behandlung hat der
Auftragnehmer zu führen. Diese Instandsetzungsarbeiten werden nach
entstandenen Zeit- und Materialkosten zu den Stundenverrechnungssätzen,
Wegpauschalen und Ersatzteilpreisen, die mit dem kostenlosen Angebot
einzureichen sind, verrechnet.
17
15.
Abrechnung, Zahlung, Zahlungsfrist
Die Rechnungsstellung hat grundsätzlich getrennt nach den Bereichen
Druck- und Kopiersysteme
a) Standort Schulen (Anlage 1 – LV Schulen)
Die Einzelberechnung der Mietpauschalen erfolgt quartalsmäßig vorschüssig)
pro Stellplatz (Kostenstelle).
Die Kopier- und Druckzählerstände werden quartalsmäßig nachschüssig –
vom Vermieter automatisch (wenn sich die Systeme im LAN des
Auftraggebers befinden und von extern erreichbar sind) bei dem
Stellplatzinhaber abgefragt und berechnet, erstmals zum 31.03.2017.
Bei netzgebundenen Systemen soll dies über eine Accounting-Lösung
erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine automatische Übermittlung von
Zählerständen erfolgen. Die Verschlüsselung der Daten bei Übermittlung ist
dabei sicherzustellen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt mit dem Tag des
Rechnungseinganges, jedoch nicht vor dem Tag, zu dem die Miete frühestens
in Rechnung gestellt werden kann. Skonto kann gewährt werden.
Dem Landratsamt Hildburghausen wird jeweils nach erfolgter
Rechnungsstellung (Mietpauschale, Kopier- und
Druckzählerstandsabrechnung) unaufgefordert die Gesamtkopiensumme und
die Gesamtdrucksumme sowie der Gesamtrechnungsbetrag schriftlich
übermittelt. Auf der Rechnung muss der Standort, Gerätetyp und der
Zählerstand ersichtlich sein.
Der Auftragnehmer erstellt nach Beauftragung eine Muster-Rechnung und legt
diese dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vor.
18
16.
Änderung der Stückzahlen, Verschiebungen in den einzelnen
Leistungsklassen
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der
Verschiebungen in den einzelnen Leistungsklassen vor.
Stückzahlen
und
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vierteljährlich einen technischen
Report in elektronischer Form (Word oder Excel) zur Verfügung. Der Export
muss insbesondere folgende Inhalte umfassen:
− Auflistung aller aufgestellten und installierten Systeme mit Installationsund Aufstelldatum
− Standort der Systeme
− Störungen und deren Ursachen im Berichtszeitraum
− Zählerstände der Systeme
− Auslastung bzw. Empfehlung von Änderungen einzelner Leistungsklassen
17.
Vorzeitige Rückgabe und Nachbestellung von Kopier- /
Drucksystemen
Der Auftraggeber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie dem
Wegfall der Dienststelle u. ä., gemietete Kopier-/Drucksysteme vorzeitig
zurückgeben (maximal 10% der ursprünglich Mietsumme aller Geräte). Die
Kosten für den Abtransport trägt der Auftragnehmer. Die Zahlung der
Mietpauschale endet dann zum Monatsende der schriftlichen Abbaumitteilung.
Bei zusätzlichem Kopier- / Druckbedarf ist die Nachbestellung und
entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der
Vertragsdauer (kostenpflichtig gemäß Leistungsverzeichnis) möglich.
Nachfolgemodelle für während der Vertragslaufzeit nicht mehr lieferbare
angebotene Modelle müssen fabrikneu-, gleich- oder höherwertig in Funktion
und Ausstattung wie die ursprünglich im Leistungsverzeichnis angebotenen
Kopier- und Drucksysteme sein, sowie zum im Leistungsverzeichnis
angebotenen Preis geliefert werden. Der Auftraggeber muss vorab nach
Begutachtung der Kopier- und Drucksysteme sowie Sichtung der Datenblätter
seine Freigabe für die Ersatzlieferung erteilen.
Für jede Leistungsklasse ist das Sicherheitsdatenblatt für Geräte und Toner,
sowie das Umweltdatenblatt für Geräte und Toner dem Angebot beizulegen.
Für den Zeitraum der Restlaufzeit von 23 - 12 Monate kann auch mit dem
Einsatz von gebrauchten Systemen kalkuliert werden. Die Systeme haben die
Anforderungen der jeweiligen Leistungsklassen zu erfüllen.
19
18.
Geräteinstallationstermin, Einweisung, Stellplatz
Die Leistungspflicht des Auftragsnehmers schließt die kostenlose Lieferung
und betriebsbereite Aufstellung sowie Übergabe der Mietsache an dem noch
mitzuteilenden Einsatzort (Stellplatz) ein. Für jeden Stellplatz wird ein
Stellplatzschein unter Angabe des Typs, der Seriennummer, des Anfangszählerstandes usw. erstellt.
Der Auftragnehmer weist das Bedienungspersonal persönlich ohne besondere
Berechnung nach Absprache mit der Einsatzstelle gründlich in die Bedienung
und im erforderlichen Umfang in die technischen Funktionen ein.
Bei Bedarf wird der Auftragnehmer weiteres Personal des Auftraggebers
nachträglich ohne besondere Berechnung einweisen.
19.
Gerätebeschaffenheit
Neuerungen
und
Gerätesicherheit,
technische
Für jeden Gerätetyp ist der beiliegende Fragebogen „Mindestangabe für
Kopiergeräte“ (Anlage 3) auszufüllen und zusammen mit aussagefähigen
Prospektunterlagen dem Angebot beizufügen.
Eine DIN-A4-Kopie, ein DIN-A4-Druck ist eine Seite. Das Zählwerk muss
dementsprechend eingestellt werden und darf nicht rückstellbar sein. Eine
DIN-A3-Kopie, ein DIN-A3-Druck ist als 2 Seiten DIN- A4 zu zählen.
Tastaturhinweise und Displayinformationen müssen in deutscher Sprache
bzw. mit eindeutigen Symbolen erfolgen.
Bedienungsanleitungen und ähnliche Unterlagen sind allgemeinverständlich in
deutscher Sprache abzufassen und allen Einsatzstellen auszuhändigen.
In den angebotenen Kopiergeräten muss ein integrierter Kostenstellenzähler
enthalten sein.
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber laufend über wesentliche
technische Neuerungen bei den Kopier- und Drucksystemen, welche
Gegenstand dieses Mietvertrages sind.
20
20.
Anforderungen an den Datenschutz / die Datensicherheit
Der Auftraggeber verwaltet hochsensible Personaldaten. Damit der Schutz
dieser Daten gewährleistet ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Während der Vertragslaufzeit:

Werden im Rahmen von Servicefällen die Festplatten der Systeme
ausgetauscht oder Systeme zurückgegeben, so sind diese Festplatten so
zu löschen, dass sich keine Daten wiederherstellen lassen.

Über die Löschung hat der Auftragnehmer je Festplatte eine schriftliche
Bestätigung auszustellen.

Bei Nutzung der Systeme muss gewährleistet sein, dass nach jedem Job
dieser unmittelbar nach Erledigung automatisch gelöscht wird, ohne
Initiative eines Users.

Der Auftragnehmer hat entsprechende Nachweise zu erbringen und
beizulegen, welche die Datensicherheit der Systeme als auch des
Unternehmens in geeigneter Weise belegen (z.B. Zertifikate oder
gleichwertiges etc.).
Am Vertragsende:

21.
Alle in den Vertragssystemen verbauten festen Massenspeicher /
Festplatten müssen am Vertragsende vom Auftragnehmer nach
entsprechenden Verfahren (BSI etc.) gelöscht werden. Hierüber sind dem
Auftraggeber entsprechende Zertifikate vorzulegen.
Kopierpapier / Druckpapier – Blattware
− Handelsübliches weißes Papier, holzfrei 80 - 256g/m2 (evtl. über
Einzelblatteinzug)
− Urkundenpapier
− Umweltpapier
− OHP-Kopierfolien
− Klebeetiketten
21
22.
Instandhaltung, Reaktionszeit, Kundendienst, Mietminderung,
Verpackung
Der Auftragnehmer gewährleistet die ständige Betriebsbereitschaft der Kopierund Drucksysteme. Er verpflichtet sich insbesondere, diese Systeme auf seine
Kosten auf hoher Kopier- und Druckqualität, stets einsatzbereit und
entsprechend
den
einschlägigen
Schutzvorschriften
(VDE-,
Unfallverhütungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz usw.) betriebssicher zu
halten. Der betriebssichere Zustand wird vom Auftragnehmer in regelmäßigen,
unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Schutzvorschriften im
vorgeschriebenen Umfang und Zeitabständen geprüft, ggf. hergestellt und im
Geräte-Bordbuch schriftlich bestätigt.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die werkseitig vorgeschriebenen
Inspektionen und Wartungsintervalle eingehalten werden.
Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich, spätestens innerhalb der
definierten Reaktionszeit von acht Stunden, nach Anzeige des Mangels zu
beginnen. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei dieser Fristberechnung
außer Betracht.
Die Servicehotline hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Bei Anlieferung der Geräte ist das Verpackungsmaterial vom Auftragnehmer
komplett zurückzunehmen.
23.
Service-Telefonkosten zum Ortstarif
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für den Auftraggeber ServiceTelefonkosten nur zum „Ortstarif“ anfallen.
24.
Einsatzorte mit Stellplätzen, Änderung des Einsatzortes
Einsatzorte mit Stellplätzen für die Kopier- und Drucksysteme sind die Schulen
des Landkreises Hildburghausen. Eine detaillierte Liste wird dem
Auftragnehmer nach Auftragserteilung überlassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den vereinbarten Einsatzort der Mietsachen
zu ändern und dafür die kostenfreie Unterstützung des Auftragsnehmers zu
verlangen (maximal 10% der ursprünglich beauftragten Stückzahlen).
22
25.
Abnahme
Als Stichtag für den Lauf von Fristen, z. B. für vereinbarte Gewährleistung,
Instandhaltung sowie Preisgarantie etc, gilt der Tag der Endabnahme der
mängelfreien Gesamtkonfiguration.
Systemprüfung
Der Auftragnehmer hat die von ihm installierten Systeme sofort nach
Fertigstellung prüfen zu lassen. Die Vereinbarung des Prüftermins erfolgt
einvernehmlich mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer. Für die
Durchführung ist das erforderliche deutschsprachige Personal in der
entsprechenden Qualifikation durch den Auftragnehmer zu stellen.
Abnahme-Protokoll
Die Abnahme wird gemeinsam mit der Projektleitung durchgeführt. Über die
Abnahme ist ein Protokoll zu führen, das von Auftragnehmer und Auftraggeber
zu unterschreiben ist. Die Abnahme erfolgt erst, wenn alle festgestellten
Fehler hinsichtlich Form und technischem Inhalt beseitigt wurden.
Übernahme der Systeme
Der Auftraggeber übernimmt die Systeme erst nach Beseitigung aller Mängel
des Abnahme-Protokolls. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Systeme in dem
erforderlichen Umfang von einem Fachmann des Auftragnehmers zu warten.
Vorzeitige Inbetriebnahme von Systemen
Ist es, beispielsweise zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes, notwendig, einen Teil vorzeitig in Betrieb zu nehmen, so gilt dieser
Teil noch nicht als abgenommen.
Notwendige Dokumentation (auch elektronisch)
Alle Dokumentationen zu den Systemen und deren Peripherie sind zu liefern
mit:
− Bedienungsanweisung/Bedienungsanleitung
− Geräte- und Stücklisten
− Nachweis über durchgeführte Einweisungen
23
26.
Versicherung
a) Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer stellt den Mieter, soweit gesetzlich zulässig, von der
Haftung für Verlust oder Beschädigung der Mietsache frei.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch den Betrieb der Kopierund Drucksysteme einschließlich Zusatzeinrichtungen verursacht werden.
Die Schadenshaftung beträgt für nachgewiesene
•
Personenschäden bis
_______________ €
je Schadensereignis
•
Sachschäden bis
_______________ €
je Schadensereignis
•
Vermögensschäden bis
_______________ €
je Schadensereignis
(Diese Angaben sind vom Auftragnehmer zu machen)
b) Elektronik- / Schwachstromversicherung
Vom Auftraggeber wird für sämtliche ausgelieferten Systeme eine
Elektronik- bzw. Schachstromversicherung abgeschlossen, die anfallende
Schäden (Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Überspannung,
Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Vandalismus) übernimmt.
Der Neuwert der 54 Geräte beträgt: ______________ €
27.
Refinanzierungsabtretung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die gemieteten Gegenstände (Druck- /
Kopiersysteme), häufig refinanziert sind. Zur berechtigten Absicherung des
Refinanzierers (oftmals Eigentümer) wird zwischen dem Auftragnehmer und
dem Refinanzierer eine Vorausabtretung vereinbart. Sollte der Auftragnehmer
zur Absicherung des Refinanzierers die Zustimmung zur Vorausabtretung
benötigen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zustimmung.
28.
Vertraulichkeit
Der Auftraggeber hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle
Personen, die von ihm mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten beauftragt
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die
aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie nicht
offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten.
24
29.
Vertragsdauer und Kündigung des Mietvertrages
Im Falle des Zuschlages tritt dieser Mietvertrag für die Bereiche,
Druck- und Kopiersysteme am 01.01.2017
in Kraft. Der Mietvertrag endet mit Ablauf des 31.12.2021, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Nach Vertragsende erfolgt eine kostenfreie Abholung sämtlicher Systeme
inklusive Zubehör und Verbrauchsmaterial durch den Auftragnehmer. Der
Auftragnehmer sichert eine fachgerechte Entsorgung oder eine
Wiedervermarktung der abgeholten Systeme zu. Es werden dem
Auftragnehmer keine Transport- und / oder Verpackungskosten erstattet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Ablauf des Vertrages auf Wunsch
des Auftraggebers sämtliche zu diesem Zeitpunkt installierten Systeme bis zu
vier Wochen weiter zu betreiben. Für die Abwicklung des Betriebs in diesem
Zeitraum gelten die Bestimmungen des Vertrags.
a) Sollte der Auftragnehmer seinen Pflichten nicht bzw. nicht in gehöriger
Weise erfüllen, ist der Auftraggeber berechtigt, neben der Vertragserfüllung
Vertragsstrafen geltend zu machen. Eine Nicht- bzw. Schlechterfüllung
liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer:
− Die Reaktionszeit von acht Arbeitsstunden bei der Behebung von
Störungen nicht einhält.
− Seinen Wartungs-, Betreuungs- und Serviceverpflichtungen nicht oder
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
− Seiner Pflicht zur Versorgung mit Verbrauchsmaterial nicht oder nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
− Die Abrechnung bzw. Teile der Abrechnung nicht korrekt erstellt.
Auf ein Verschulden des Auftragnehmers bzw. seiner Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen kommt es hierbei nicht an.
Als Vertragsstrafen werden
− pro Arbeitstag, an dem die Reaktionszeit von acht Stunden im Einzelfall
überschritten wird, 1/30 der monatlichen Kosten in Abzug gebracht.
− bei den übrigen Pflichtverletzungen bis zu 5% vom jeweiligen Wert des
Rechnungsbetrages nach Abrechnung in Abzug gebracht. Die
Festlegung der Vertragsstrafe erfolgt hierbei durch den Auftraggeber
nach billigem Ermessen.
Die Summe aller Vertragsstrafen ist pro Monat auf maximal 5 Prozent der
Gesamtmiet- / Nutzungsgebühr begrenzt.
25
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, Teile des Vertrages bei schuldhafter
Pflichtverletzung
und
Unzumutbarkeit
der
Fortsetzug
die
Vertragsfortführung durch den Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist
zu kündigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen bei
− wiederholter schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten bzgl.
Wartung und Betreuung durch den Auftragnehmer oder seiner
Erfüllungsgehilfen oder bei
− anderen schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bestimmungen, bei
denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis
fortzusetzen.
c) Beweislastverteilung
Es obliegt dem Auftragnehmer zu beweisen, dass eine Nicht- bzw.
Schlechterfüllung bzw. eine schuldhafte Verletzung und Unzumutbarkeit
der Fortsetzung der Vertragspflicht nicht vorliegt.
30.
Schriftform
Änderungen wie optionale Aufrüstung, Neuanmietung innerhalb des
Mietvertrages, Austausch, Rückgabe oder Ähnliches bedürfen der Schriftform.
31.
Lieferzeiten
Wie viele Wochen Lieferzeit haben Sie nach schriftlicher Auftragserteilung für
die jeweiligen Systemkomponenten?
______________________________________________
______________________________________________
______________________________________________
26
32.
Anlagen
Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Schulen
Anlage 2 - Energie TEC-Werte
Anlage 3 - Nachkauf Erweiterung
Anlage 4 - Mindestangaben für digitale Druck- und Kopiersysteme
Anlage 5 - Standort Schulen
Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen
Anlage 7 - Bewertungsmatrix
……………………………………………………..
(Ort, Datum)
..……………………………………………………
Firmenstempel/Unterschrift des Bieters
(Rechtsverbindlich)
27
Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Druck- und Kopiersysteme
Leistungsverzeichnis Druck- und Kopiersysteme
Vertragslaufzeit
Standort - Schulen mit 60 Monaten Laufzeit
Stückzahlen
Geräteklasse - LK A
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteanzahl (gesamt) - Standort Schulen
€
10
€
€
3
€
€
17
€
€
7
€
€
48
Vertragslaufzeit
Geräteklasse - LK D_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
€
€
51 Monate
Geamtpreis pro Monat
(Netto)
Einzelpreis x Stückzahl
Einzelpreis (Miete- /
Leasingpreis) pro System,
monatlich - netto
€
€
1
€
€
Vertragslaufzeit
Stückzahlen
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geamtpreis pro Monat
(Netto)
Einzelpreis x Stückzahl
Einzelpreis (Miete- /
Leasingpreis) pro System,
monatlich - netto
1
Standort - Schulen - RS Heldburg
Geräteklasse - LK B_1
€
57 Monate
Vertragslaufzeit
Stückzahlen
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
€
1
Standort - Schulen - GS+RS Schleusingen
Geräteklasse - LK D_1
Geamtpreis pro Monat
(Netto)
Einzelpreis x Stückzahl
Vertragslaufzeit
Stückzahlen
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
59 Monate
Einzelpreis (Miete- /
Leasingpreis) pro System,
monatlich - netto
1
Standort - Schulen - Römhild
Geräteklasse - LK D_1
Geamtpreis pro Monat
(Netto)
Einzelpreis x Stückzahl
€
Stückzahlen
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Einzelpreis (Miete- /
Leasingpreis) pro System,
monatlich - netto
11
Standort - Schulen - Streudorf
Geräteklasse - LK A
60 Monate
47 Monate
Geamtpreis pro Monat
(Netto)
Einzelpreis x Stückzahl
Einzelpreis (Miete- /
Leasingpreis) pro System,
monatlich - netto
1
€
€
1
€
€
1
Miete- / Leasingpreis pro Monat (Netto)
€
Gesamtsumme
Der Miet- / Leasingpreis beinhaltet die Hardware, die Installation und Einweisung, UHG (Urheberrechtsabgabe), Transportkosten zum
jeweiligen Standort, Softwarepflegevertrag inklusive Upgrades und Updates über die Laufzeit. Kostenloser Rücktransport der Systeme
nach Vertragsende.
Gesamtsumme (Miete- / Leasingpreis) mtl. (Netto) - Laufzeit bis zum 31.12.2021
Gesamtsumme Miete- / Leasing
Clickpreise (Seiten)
Seitenpreis - schwarz/weiß (Netto)
Seitenpreis - farbig (Netto)
Seitenzahl pro Jahr
€
Clickpreis (Seite)
2.300.000
135.000
Summe pro Jahr
€
€
€
€
Gesamtsumme Clickpreis
(Netto) pro Jahr
€
Gesamtsumme Clickpreis
(Netto)
Laufzeit
31.12.2021
€
Gesamtsumme (Miete- / Leasing- und Clickpreis) (Netto) - Laufzeit bis zum 31.12.2021
€
Unterschrift und Stempel Bieter
Ort, Datum
2
Anlage 2 - Energie TEC-Werte - Druck- und Kopiersysteme
TEC-Werte Druck- und Kopiersysteme
Stückzahlen
Geräteklasse - LK A
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
12
11
3
19
9
54
Unterschrift und Stempel Bieter
Ort, Datum
TEC-WERTE
TEC-WERT (Gesamt)
TEC-Wert gesamt
Anlage 3 - Nachkauf / Erweiterungen Druck- und Kopiersysteme
Nachkauf / Erweiterungen Druck- und Kopiersysteme
Vertrags- / Restlaufzeit
60 - 48 Monate
47 - 36 Monate
35 - 24 Monate
23 - 12 Monate *
Bei Ergänzungen / Nachrüstungen während der Rahmenvertragslaufzeit
Monatliche Miete- / Leasingkonditionen
(Gerätekosten pro Stück) - Netto
Geräteklasse - LK A
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK B_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_1
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
Geräteklasse - LK D_2
Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
* Für den Zeitraum der Restlaufzeit von 23 - 12 Monate kann auch mit dem Einsatz von gebrauchten Systemen kalkuliert werden. Die Systeme haben die
Anforderungen der jeweiligen Leistungsklassen zu erfüllen
Unterschrift und Stempel Bieter
Ort, Datum
Anlage 4 - Mindestangaben zu Druck- und Kopiersysteme
Diese Anlage ist für jeden von Ihnen, auf Grundlage der geforderten Ausschreibungskriterien, angebotenen Gerätetypen auszufüllen.
Bitte nennen Sie, für welche Leistungsklasse (Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) diese Angaben Gültigkeit haben:
1.
Allgemeine Angaben
a)
2.
Fabrikat (Hersteller / Vertrieb) und Modell
Leistungsangaben
a)
Anlaufzeit bzw. Anwärmzeit
Sekunden
b)
Nach Anlaufzeit: Erste Kopie fertig nach
Sekunden (Format DIN A4)
Sekunden (Format DIN A3)
c)
Kopien / Minute von einer Vorlage, ohne 1. Kopie
Sekunden (Format DIN A4)
Sekunden (Format DIN A3)
d)
Kopien / Minute bei je einer Kopie von verschiedenen Vorlagen bei automatischen Einzug
Stück (Format DIN A4)
Stück (Format DIN A3)
e)
Maximale Kopienanzahl je Monat (Einschichtbetrieb)
e)
Belastbarkeit
Stück (Format DIN A4)
Intervalbetrieb
Kurzbetrieb (1 Stunde)
Dauerbetrieb (8 Stunden)
3.
Geräteeigenschaften und gerätebedingte Anforderungen
a)
Zuführung und Bewegung der Vorlage
Vorlagenzuführung
Manuell
Selbststätig bei Handanlage
Selbsttätig vom Stapel
Stapelhöhe maximal
Selbsttätig für Endlosvorlage
Blatt für Papier mit 80 g/qm
Vorlagenbewegung beim Belichtungsvorgang
ohne Bewegung
mittels Vorlagenträger
Buchkopiermöglichkeit
b)
Beschaffenheit des Kopierpapiers
Flächenbezogene Masse (Flächengewicht) des Kopierpapiers
Mindestens - g/m2
Maximal - g/m2
c)
Abbildungsmaßstab
Wählbare Verkleinerungsfaktoren
Wählbare Vergrößerungsfaktoren
d)
Vorwahlmöglichkeit für Kopienzahl
e)
Papiermagazine
Anzahl der ansteuerbaren Papiermagazine
davon auswechselbar
4.
Stück
Stück
Stück
Fassungsvermögen
Blatt DIN A4 - 80 g/m2
Weitere Angaben
Blatt
Gerätemaße, Masse (Gewicht)
Breite
mm
Höhe
mm
Tiefe
mm
Masse (Gewicht)
kg
g/m2
5.
Elektronische Anschlusswerte
Nennspannung
V
Leistungsaufnahme
6.
Betrieb
Maximal
W
Ruhezustand (Standby)
Maximal
W
Nennfrequenz
Hz
Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Woche (TEC-Wert)
Hz
Normalbetrieb
Schallleistungspegel
dB
Ruhebetrieb (Standby)
Schallleistungspegel
dB
Geräuschemission
Ist die Messung des Schallleistungspegels nach DIN EN ISO 7779 erfolgt?
Ja
Nein
Ort,Datum
Stempel, Unterschrift
Anlage 5 - Standort Schulen - Druck- und Kopiersysteme
Standort- und Leistungsklassenübersicht - Schulen
Standort
Druckvolumen pro Gerät
SW
Farbe
Geräteklasse
1. Gymnasien
Hildburghausen
Sekretariat 2.OG
Sekretariat EG
Physik 1.OG
Physik 1.OG
Bibliothek
Flur EG
51500
10900
79600
71600
2300
4350
8000 D_1
A
B_2
A
A
A
Schleusingen
Lehrerzimmer
Sekretariat
Schülerkopierer
56000
85000
B_1
15000 D_2
A
BSZ H2
Sekretariat
Lehrerzimmer
Flur 1.OG
33000
42000
2800
2000 D_1
B_1
A
FöZ
Sekretariat
Lehrerzimmer
31000
24000
B_1
3500 D_1
Schullandheim
Sekretariat
60000
B_1
42000
26000 D_2
2. BSZ, FöZ, Medienzentrum
Medienzentrum
3. Grundschulen
Bedheim
Zimmer Beratungslehrer
Lehrerzimmer
15000
18000
A
2000 D_1
Brattendorf
Sekretariat
Lehrerzimmer
2500
39000
2800 D_1
B_1
Eisfeld
Lehrerzimmer
100000
6000 D_2
Erlau
Sekretariat
55000
3000 D_1
Hellingen
Lehrerzimmer
85000
4000 D_2
HBN GS 1
Lehrerzimmer
Schulleiterzimmer
42000
7000
1500 D_1
A
HBN GS 2
Sekretariat
Lehrerzimmer
19000
115000
2000 D_1
B_2
Milz
Flur
19000
1000 D_1
Reurieth
Sekretariat
35000
2500 D_1
Sachsenbrunn
Lehrerzimmer
60000
1000 D_1
Schleusingen
Kopierraum
85000
6000 D_2
Schönbrunn
Lehrerzimmer
80000
6000 D_2
Streufdorf
Lehrerzimmer
Sekretariat
12000
12000
A
1200 D_1
Themar
Sekretariat
65000
4000 D_2
4. Regelschulen
Crock
Sekretariat
Lehrerzimmer
38000
80000
7000 D_1
B_1
Eisfeld
Sekretariat
Kopierraum
15000
75000
3000 D_1
B_1
Heldburg
Lehrerzimmer
Bibliothek
36000
82000
6000 D_2
B_1
HBN 1
Sekretariat
Lehrerzimmer
SL Zimmer
7000
78000
5000
A
3000 D_2
A
HBN 2
Sekretariat
Keller
10000
144000
2000 D_1
B_2
Römhild
Sekretariat
Lehrerzimmer
10000
50000
8000 D_1
B_1
Schleusingen
Lehrerzimmer
Sekretariat
30000
35000
A
2000 D_1
Schönbrunn
Sekretariat
Kopierraum
7000
55000
1000 D_1
B_1
Themar
Sekretariat
Lehrerzimmer
20000
65000
6000 D_1
B_1
Gesamt pro Schuljahr
2.303.550
135.500
Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen
Geräteklasse - A
Ausstattung
Universalgeräte - A4 SW
mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen
Display
Seitenleistung - S/W - Seiten A4/min
Duplexdruck
Papierformat (Max-Min)
Papiergewicht (g(m2)
Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug mind. 50 Blatt
Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt
Universal Papierkassetten DIN A4 je 500 Blatt
Kopierfunktionen
Mehrfachkopien bis 999
Zoombereich 25-400%
Faxmodul Super G3
Scanfunktion
Scangeschwindigkeit /min.
Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe
Scanformate: JPEG, TIFF, PDF
Druckspeicher
Schnittstellen: USB, RJ-45
Aufwärmzeit
Erstkopie
Ausführung als Tischgerät inklusive Unterschrank mit Rollen (das System
muss bei Bedarf auch ohne Unterschrank eingesetzt werden können)
Leistungsmerkmale
pro System


mind. 35 Seiten

A5 - A4
80 - 128


2





mind. 25 Seiten


mind. 500 MB

maximal 20 Sekunden
maximal 10 Sekunden

Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen
Geräteklasse - B_1
Leistungsmerkmale
pro System
Universalgeräte - A4 / A3 SW
mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen
Farbiges Display mit Touch-Screen
Seitenleistung - S/W - Seiten A4
Seitenleistung - S/W - Seiten A3
Duplexdruck
Papierformat (Max-Min)
Papiergewicht (g(m2)
Universal Papierkassetten DIN A5 - A3, mind. je 500 Blatt
Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt
Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug für bis A3
Scannfunktion
Scangeschwindigkeit /min.
Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe
Scanformate: JPEG, TIFF, PDF, Kompakt PDF
Kopierfunktionen
Mehrfachkopien bis 999
Zoombereich 25-400%
Faxmodul Super G3
Festplattenkapazität
Druckspeicher
Schnittstellen: USB, RJ-45
Aufwärmzeit
Erstkopie
Geräuschpegel
Standgerät
B_2 höhere Seitenleistung mindestens 35 Seiten A4


mind. 25 Seiten
mind. 15 Seiten

A3 – A5R
80-220
2

mind. 50 Seiten

mind. 50 Seiten






mind. 150 GB
mind. 1000 MB

maximal 30 Sekunden
maximal 10 Sekunden
maximal 55 dB

Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen
Geräteklasse - D_1
Ausstattung
Universalgeräte - A4 / A3 Farbe und SW
mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen
Farbiges Display mit Touch-Screen
Seitenleistung - Farbe - Seiten A4
Seitenleistung - S/W - Seiten A4
Seitenleistung - Farbe - Seiten A3
Seitenleistung - S/W - Seiten A3
Duplexdruck
Papierformat (Max-Min)
2
Papiergewicht (g(m )
Universal Papierkassetten DIN A5 - A3, mind. je 500 Blatt
Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt
Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug für bis A3
Interner oder externer Finisher (Heften) und versetzte Ausgabe
Scannfunktion
Scangeschwindigkeit /min.
Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe
Scanformate: JPEG, TIFF, PDF, Kompakt PDF
Kopierfunktionen
Mehrfachkopien bis 999
Zoombereich 25-400%
Faxmodul Super G3
Festplattenkapazität
Druckspeicher
Schnittstellen: USB, RJ-45
Aufwärmzeit
Erstkopie SW + Farbe
Geräuschpegel
Standgerät
D_2 höhere Seitenleistung mindestens 30 Seiten A4 Farbe / A4 S/W
Leistungsmerkmale
pro System


mind. 25 Seiten
mind. 25 Seiten
mind. 15 Seiten
mind. 15 Seiten

A3 – A5R
80-256
4




mind. 50 Seiten






mind. 250 GB
mind. 1000 MB

maximal 35 Sekunden
maximal 10 Sekunden
maximal 55 dB

Anlage 7 - Bewertungsmatrix
Grundlage der Vergabe bildet die einfache Richtwertmethode.
Es wird für jedes Angebot ein Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, das heißt es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) : Preis / Wertungssumme (Euro) errechnet.
Der Anbieter mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag.
Wertungssumme
Die zur Ermittlung des Quotienten notwendige Wertungssumme (Euro) wird wie folgt zusammengefasst:
a)
b)
Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Gesamtsumme (Miet-, Leasing / Wartungskonditionen) - Laufzeit 60 Monate
+ Anlage 2 - Nachkaufkonditionen 10% der Gesamtsumme aller abgefragter Werte
Leistungspunkte
Erklärung zu dem nachfolgenden Fragenkatalog:
A
Ausschlusskriterium
Ausschlusskriterien werden nicht mit Bewertungspunkten versehen. Angebote, die ein Ausschlussskriterium
nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
B
Bewertungskriterium
Die mit B gekennzeichneten Kriterien werden entsprechend der aufgeführten Punkte/Gewichtung bewertet.
Die Punkteanzahl setzt sich zusammen aus erreichten Punkten und Gewichtung.
1.
Allgemeine Anforderungen
Kriterium
Ja
Nein
Punkte
Gewichtung
Maximale Punkte
Nein = 0
7
70
Ja = 10
Nein = 0
7
70
B
Ja = 10
Nein = 0
3
30
Der Anbieter ist umweltzertifiziert nach DIN EN ISO 14001:2004.
B
Ja = 10
Nein = 0
3
30
1.5.
Der Anbieter ist sicherheitszertifiziert nach DIN EN ISO 27001.
B
Ja = 10
Nein = 0
3
30
1.6.
Der Anbieter hat mind. 1 Mitarbeiter, welcher Microsoft zertifiziert ist.
A
1.7.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die angebotenen Systeme /
Software nicht abgekündigt.
A
1.8.
Bei den angebotenen Systemen handelt es sich um fabrikneue Systeme
(keine Recycling-Systeme), sowie Software
A
1.9.
Ist die Ersatzteilversorgung der angebotenen Systeme für die nächsten 5
Jahre gesichert?
A
1.1.
Die angebotenen Druck- und Kopiersysteme (LK A - D2) stammen alle von
einem Hersteller?
B
Ja = 10
1.2.
Die angebotene Managementsoftware stammt vom gleichen Hersteller wie
die Druck- und Kopiersysteme?
B
1.3.
Der Anbieter ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.
1.4.
1.10.
Die zu liefernden Systeme entsprechen den zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. (EN,
DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln etc.)
A
Bewertungspunkte (1.1 - 1.10)
2.
Produktanforderung
Kriterium
Ja
Nein
Punkte
230
Gewichtung
Maximale Punkte
2.1.
Die angebotenen Systeme müssen netzwerkfähig sein, dies muss über
einen Netzwerkanschluss realisiert sein. (Vom Auftraggeber wird bauseitig
nur ein Anschluss je System bereitgestellt).
A
2.2.
Für die Netzwerkanbindung der angebotenen Systeme sowie für die
Nutzung der geforderten bzw. angebotenen Funktionen wird keine
zusätzliche Hard- und Software (z.B. externe Printserver) benötigt.
A
2.3.
Bieten die angebotenen Systeme eine einheitliche Benutzerführung /
Displaysteuerung für die Leistungsklassen A-D2?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
2.4.
Sind alle angebotenen Systeme der Leistungsklassen A-D2 mit einem
entsprechenden Touch-Panel ausgestattet?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
2.5.
Besteht die Möglichkeit eines Remote-Zugangs auf das Display der
Systeme der Leistungsklassen A-D2 ?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
2.6.
Verfügen die Systeme der Leistungsklasse D über einen integrierten
Offline-Finisher ?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
Bewertungspunkte (2.1 - 2.6)
3.
Managementsoftware
Kriterium
Ja
Nein
Punkte
10
40
Gewichtung
Maximale Punkte
3.1.
Bietet diese Software die Möglichkeit automatisiert Störungs- und
Verbrauchsmaterialmeldungen an definierte Email-Ziele (Servicestelle)
zu senden?
A
3.2.
Ist eine automatische Toner-Lieferung an den jeweiligen Standort des
Systems gegeben?
A
3.3.
Automatische Zählerstandsmeldungen – soweit technisch möglich an
Auftragnehmer und Auftraggeber.
A
3.4.
Bietet die Software die Möglichkeit zur automatischen Störungsmeldung an
definierte Stellen?
A
3.5.
Ist eine standortbezogene Zuordnung der Geräte sowie eine
standortbezogene Zuordnung des Kopiervolumens (Kostenstelle) je Nutzer
Geräteübergreifend möglich?
A
3.6.
Die Managementsoftware muss eine Zusammenfassung bzw. eine
Statistikfunktion bereitstellen. Alle erfassten Kosten sollen in einer Statistik
ausgewiesen werden können. Die Statistiken müssen individuell
anzupassen und in unterschiedlichen Dateiformaten (PDF, XLS) abrufbar
und als XML exportierbar sein.
A
3.7.
Die Managementsoftware muss eine einfache Netzwerk-ScanFunktionalität gewährleisten. Die Funktionen wie Scan-to-Mail oder Scan-toHomefolder sind erforderlich.
A
3.8.
Nutzer müssen sich jederzeit über eine Website anmelden und alle
Kontobewegungen nachvollziehen können.
B
Ja = 10
Nein = 0
2
20
3.9.
Die Managementsoftware ist eine durchgängig webbasierte Lösung und
vollständig über einen Webbrowser administrierbar.
B
Ja = 10
Nein = 0
2
20
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
Lizenzierung
-
3.10. Benutzeranzahl
Kopiersysteme.
Es besteht keine Beschränkung der
und der maximal einzubeziehenden
maximalen
Druck- /
3.11.
Können mit der angebotenen Managementsoftware auch Druck- und
Kopiersysteme von Drittanbietern (beim Kunden sind Drucksysteme der
Hersteller Kyocera, Lexmark, HP) erfasst bzw. gemonitort (Zählerstände,
Tonerstände) werden?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
Bewertungspunkte (3.1 - 3.11)
4.
Dienstleistungen und Service
Kriterium
Ja
Nein
Punkte
10
60
Gewichtung
Maximale Punkte
4.1.
Die Möglichkeit der Herstellung der ersten Einsatzbereitschaft der
Neusysteme durch eine Vorabinstallation / Konfiguration vor Auslieferung
an den Auftraggeber nach vorheriger Übermittlung der nötigen Daten durch
den Auftraggeber muss gegeben sein.
A
4.2.
Erfolgt die Anlieferung und der Aufbau der Neusysteme beim Auftraggeber
frei Verwendungsstelle (nach Systemübersicht bzw. Absprache mit
Auftraggeber)?
A
4.3.
Erfolgt ein für den Auftraggeber kostenfreier Abbau und Abtransport der
Vertragssysteme nach Vertragsablauf?
A
4.4.
Unterstützung des EDV-Personals vor Ort beim Auftraggeber bei der
Installation und Konfiguration der Neusysteme und Einbindung in NetzwerkInfrastruktur. Im Leistungsumfang müssen hier mindestens 16 Stunden
berücksichtigt werden.
A
4.5.
Einweisung des Personals vor Ort beim Auftraggeber nach Aufstellung der
Systeme in deren Funktion und Gebrauch. Im Leistungsumfang müssen
hier mindestens 8 Stunden berücksichtigt werden.
A
4.6.
Einweisung des EDV Personals vor Ort beim Auftraggeber nach
Aufstellung der Systeme und Installation der Software in deren Funktion
und Gebrauch. Für eine entsprechende Administratorschulung müssen im
Leistungsumfang mindestens 4 Stunden berücksichtigt werden.
A
4.7.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine eigene Serviceabteilung.
B
Ja = 10
Nein = 0
8
80
4.8.
Steht dem Kunden ein zentraler Servicemanager (Ansprechpartner) zur
Meldung bzw. Klärung von Servicethemen zur Verfügung.
B
Ja = 10
Nein = 0
8
80
4.9.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Störungshotline welche für den Kunden
Erreichbarkeit während der Zeiten Mo-Do 8-16 Uhr und Fr 8-13 Uhr
garantiert?
A
4.10.
Die Reaktionszeit bei der Behebung von Störungen beträgt 8
Stunden (Montag - Freitag).
A
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass – sofern eine Reparatur in
der angegebenen Zeit nicht möglich ist – spätestens am dritten
Werktag nach Eingang der Störmeldung für den Reparaturzeitraum
4.11. nach den Anforderungen des Auftraggebers ein funktionell
gleichwertiges Ersatzgerät gleichen Typs, gleicher Ausstattung und
gleicher Leistung bzw. ein Nachfolgemodell (Ausstattung gemäß
Leistungsklasse) zur Verfügung gestellt wird.
A
In welcher Entfernung befindet sich Ihr nächstgelegener Servicestützpunkt
(Entfernung zum Kunden - LRA Hildburghausen, Wiesenstr. 18 -Einfache
Entfernung / Hinweg). Darstellung unter Nennung der genauen Adresse
auf einer Anlage zum Angebot.
B
7
70
4.12.
Entfernung
(kleiner - gleich)
50 km
= 10 Punkte
Entfernung
(kleiner - gleich)
100 km
= 7 Punkte
Entfernung
(kleiner - gleich)
200 km
=
5 Punkte
4.13.
Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihre Planungen / Überlegungen für
die Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft der neuen
Systemlandschaft (Rollout - Konzept für Systeme, Einweisung Anwender,
Unterstützung bei Installationen, Darstellung Zeitschiene).
B
Anforderungen
werden erfüllt
= 10 Punkte
Anforderungen
werden teilweise
erfüllt
=
5 Punkte
Anforderungen werden nicht
erfüllt
= 0 Punkte
7
Bewertungspunkte (4.1 - 4.13)
5.
Benutzer und Umweltfreundlichkeit
Kriterium
5.1.
Kostenfreie Rücknahme von Leerkartuschen u.a. ?
A
5.2.
Arbeitet das Unternehmen nach umwelt- und ressourcenschonenden
Gesichtspunkten? (z.B. nach Kriterien/Merkmalen der DIN ISO 14001 oder
erfüllt es entsprechende gleichwertige Kriterien?)
A
5.3.
Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung / Verwertung der
Verbrauchsmaterialien durch den Auftragnehmer?
A
5.4.
Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung / Verwertung der
Verpackungsmaterialien (bei Anlieferung der Neusysteme) durch den
Auftragnehmer?
A
5.5.
Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „CE Siegels
“
oder
gleichwertige?
(Bei
gleichwertigen
Kriterien
bitte
Erläuterung/Nachweis in gesonderter Anlage)
A
5.6.
Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „TÜV/GS
Siegels “ oder gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte
Erläuterung/Nachweis in gesonderter Anlage)
A
5.7.
Die Funktionsfähigkeit der Systeme wird auch bei ausschließlicher
Verwendung von Recyclingpapier nach EN 12281:2002. RAL-UZ-14
gewährleistet.
A
5.8.
Weisen die Systeme Displays auf, anhand derer dem Anwender
Informationen bereitgestellt werden?
A
5.9.
Displayinformationen und Tastaturhinweise sind in deutscher Sprache bzw.
mit eindeutigen Symbolen abgefasst?
A
5.10.
Wird dem Benutzer am Display der Systeme textlich (graphisch) angezeigt,
dass eine Störung vorliegt?
B
5.11.
Kann der Benutzer einen Papierstau eigenständig ohne Technikerhilfe auf
dem gesamten Papierweg beseitigen?
A
5.12.
Kann ein Auftrag nach Beseitigung der Störung (z.B. Papierstau,
Tonerleer, Papiervorrat aufgefüllt etc.) nahtlos wieder fortgesetzt werden?
A
Die Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache für die jeweiligen
Systeme zur Verfügung zu stellen. Diese muss für die Grundfunktionen als
Systemen beiliegen. Darüber hinaus sind die
Anleitungen in ihrem kompletten Umfang elektronisch verfügbar zu machen
(CD-ROM, Download Homepage des Anbieters).
A
Gibt es für die von Ihnen angebotenen Produkte für die abgefragten
Leistungsklassen ein einheitliches Treibermodell?
B
5.13. Druckversion den
5.14.
Ja
Nein
Punkte
70
300
Gewichtung
Punkte
Ja = 10
Nein = 0
6
60
Ja = 10
Nein = 0
6
60
5.15. Erfüllen die Geräte die Anforderungen des „Blauen Engel“ (RAL-UZ 171)?
B
Ja = 10
Nein = 0
8
Bewertungspunkte (5.1 - 5.15)
6.
Energie
Kriterium
Ja
Nein
Punkte
80
200
Gewichtung
Punkte
6.1.
Werden die aktuellen gültigen Anforderungen des Energy-StarAbkommens für Bürogeräte (2009/347/EG) erfüllt ? Ein entsprechender
Nachweis ist durch die Bieter zu führen und dem Angebot beizulegen.
A
6.2.
Haben die angebotenen Geräte einen Ein-/Ausschalter zur kompletten
Trennung vom Netz?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
6.3.
Kann die Skalierung der Umschaltzeiten in Betriebszustände mit einem
verringerten Energieverbrauch auch in Schritten von mindestens 5 Minuten
erfolgen?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
6.4.
Kann über das Powermanagement ein Ein- / Auszustand außerhalb der
Arbeitszeit programmiert werden?
B
Ja = 10
Nein = 0
1
10
6.5.
TEW-Werte (Anlage 2 TEC-Werte)
7
70
B
Stück
TEC-Wert
TEC-Wert
Geräteklasse - LK A
12
0,000
Geräteklasse - LK B_1
11
0,000
Geräteklasse - LK B_2
3
0,000
Geräteklasse - LK D_1
19
0,000
Geräteklasse - LK D_2
9
0,000
0,000
Datum / Ort
Stempel / Unterschrift
Bewertungspunkte (6.1 - 6.5.)
100
Bewertungspunkte (1. - 6.)
930