Ausschreibung Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Landkreis Hildburghausen Wiesenstr.18 98646 Hildburghausen Inhaltsverzeichnis 1. Verdingungsunterlagen VgV − − − − − − − − − − − − − − − − − − 1.1 L 2110EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.2 L 212EU Bewerbungsbedingungen 1.3 L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen 1.4 L 2130 Angebotsschreiben ohne Lose 1.5 L 124 Eigenerklärung zur Eignung 1.6 L 2270 Gewichtung der Wertungskriterien Los 1/2 1.6 L 2270 Gewichtung der Wertungskriterien Los 3 1.7 L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer 1.8 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer 1.9 L 2491 Kinderarbeit 1.10 Scientology-Schutzerklärung 1.11 Angebot Terminsache 1.12 Nachprüfung nach § 19 ThürVgG 1.13 Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit 1.14 EVB Nachunternehmer, Kontrollen und Sanktionen 1.15 EVB ILO Kernarbeitszeiten 1.16 Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit 1.17 Nachunternehmer ILO Kernarbeitszeiten Seite 1 - 3 Seite 1 - 2 Seite 1 - 3 Seite 1 - 2 Seite 1 - 3 Seite 1 - 2 Seite 1 - 2 Seite 1 Seite 1 Seite 1 Seite 1 – 2 Seite 1 Seite 1 Seite 1 Seite 1 - 2 Seite 1 - 2 Seite 1 Seite 1 - 2 2. Ausschreibung – Neue Druck- und Kopiersysteme....................Seite 1 3. Angebotskonditionen Druck- und Kopiersysteme.......................Seite 2 4. Organisatorische Vorbemerkungen............................................ Seite 3 5. Service- Vertrag (Leistungsumfang)...........................................Seite 6 6. Leistungsklassen/Leistungsumfang Druck-und Kopiersysteme Seite 9 7. Software..................................................................................... Seite 11 8. Zeitplan..................................................................................... Seite 14 9. Form / Inhalt / Vertragsbedingungen.......................................... Seite 15 10. Standorte / Vertriebswege / Kundendienst................................. Seite 16 11. Bietererklärung........................................................................... Seite 17 12. Kein Rechtsanspruch auf Abnahmeverpflichtung...................... Seite 18 13. Öffnungsklausel.......................................................................... Seite 18 14. Preise......................................................................................... Seite 18 15. Abrechnung, Zahlung, Zahlungsfrist.......................................... Seite 19 16. Änderung der Stückzahlen, Verschiebungen in den einzelnen Leistungsklassen....................................................... Seite 20 17. Vorzeitige Rückgabe und Nachbestellung von Druck- und Kopiersystemen..........................................................................Seite 20 18. Geräteinstallationstermin, Einweisung, Stellplatz....................... Seite 21 19. Gerätebeschaffenheit und Gerätesicherheit, technische Neuerungen..............................................................Seite 21 20. Anforderung an den Datenschutz / die Datensicherheit............. Seite 22 21. Kopierpapier / Druckpapier – Blattware...................................... Seite 22 22. Instandhaltung, Reaktionszeit, ortsnaher Kundendienst, Mietminderung, Verpackung.......................................................Seite 23 23. Service-Telefonkosten................................................................ Seite 23 24. Einsatzorte mit Stellplätzen, Änderung des Einsatzortes........... Seite 23 25. Abnahme.................................................................................... Seite 24 26. Versicherung.............................................................................. Seite 25 27. Refinanzierungsabtretung...........................................................Seite 25 28. Vertraulichkeit............................................................................. Seite 25 29. Vertragsdauer und Kündigung des Mietvertrages...................... Seite 26 30. Schriftform.................................................................................. Seite 27 31. Lieferzeiten................................................................................ Seite 27 32. Anlagen...................................................................................... Seite 28 1. Verdingungsunterlagen VgV LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 2110 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU) Vergabestelle Datum der Versendung Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Bieter Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb X Absendung an EU-Amtsblatt am Eröffnungs- / Einreichungstermin Datum 30.08.2016 Uhrzeit 11.00 Ort: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Raum: --Zuschlagsfrist endet am 30.09.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Vergabeverfahren gemäß VgV) Bezeichnung der Leistung Vergabenummer Leistung 07-2016-DKP Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Anlagen A) Die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: X X X L 212 EU Bewerbungsbedingungen EU L 2270 Wertungskriterien Nachprüfung des Vergabeverfahrens B) Die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden X L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen C) Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: X X X X X X X X X X X X L 2130 Angebotsschreiben Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse L 124 Eigenerklärung zur Eignung L 235 Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Scientology-Schutzerklärung Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer, Kontrollen, Sanktionen Ergänzende Vertragsbedingungen ILO Kernarbeitsnormen Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Kernarbeitsnormen LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN D) Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: X Keine 1. Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen 2. Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Dokumente können eingesehen werden bei / beim Name: Anschrift: Email Frau Anne Lautensack Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen [email protected] Nicht beigefügte Unterlagen sind: ------------------------ 3. Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: X siehe Vergabebekanntmachung X L 124 Eigenerklärung zur Eignung X L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: X siehe Vergabebekanntmachung 3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage L 2270 Wertungskriterien genannten bzw. angekreuzten Wertungskriterien: ------------------------ 4. Losweise Vergabe X Nein LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 5. Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Wertungskriterium Preis (Nebenangebote nicht zugelassen) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. X Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 6. Angebote können abgegeben werden: X Schriftlich Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur Elektronisch mit qualifizierter Signatur Schriftlich mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei) 7. Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren). Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Eröffnungs- / Einreichungstermin an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben. Landratsamt Hildburghausen Herr Hennlein-Reich Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Der Umschlag ist sowohl bei Abgabe in schriftlicher Form, als auch bei Abgabe im Mantelbogenverfahren außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für ...“ Vergabenummer Leistung 07-2016-DKP Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereitgestellten Kennzettels). Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist der unterschriebene Mantelbogen im verschlossenen Umschlag bis zum vorgenannten Termin an oben bezeichnete Stelle zu senden oder dort abzugeben sowie das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin über die Vergabeplattform einzureichen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgesehen digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 8. Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§104 GWB) Vergabekammer Thüringen Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: Fax: 9. Ende der Erläuterungen +49 (361) 3773-7254 +49 (361) 3773-9354 LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 212EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV). 1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3. Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungsoptionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungsoptionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungsoptionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungsoptionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4. Unterlagen zum Angebot 4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen. 4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 5. Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen, dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Listung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden bzw. in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dies Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Position 9 des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7. Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. 8. Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU“ genannten Termin ab. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 2150 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 1. Preise 1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikatoren von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. 1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. 1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 2. Änderungen der Leistung (§ 2) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung der Leistung in Textform anzeigen. 3. Ausführungsunterlagen (§ 3) 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind. 3.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung der Leistungen und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers. 4. Ausführung der Leistungen (§ 4) 4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. 4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk-, Fernsehaufnahmen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 5. Holzprodukte (§ 5) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltende Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch die Vorlage eins Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d.h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC der PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6. Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigen Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. 7. Sprache Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. 8. Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Nr. 2); Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern die von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a) vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b) oder 8.1 c) ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1 b) und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9. Abrechnung (§ 15) 9.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. 9.2 In den Rechnungen sind im Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz. 9.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesonderten Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeiträge anzugeben. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund 08112004 DI32101701.htm LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 2130 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters __________________________________ __________________________________ __________________________________ __________________________________ Ort: Datum Telefon: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: ________________ ________________ ________________ ________________ ________________ ________________ ________________ Name und Anschrift der Vergabestelle Landratsamt Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Angebotsschreiben Bezeichnung der Leistung: Vergabenummer Leistung 07-2016-DKP Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme Anlagen: X Leistungsverzeichnis / Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen. X X X X L 124 – Eigenerklärung zur Eignung L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Scientology-Schutzerklärung Ergänzende Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Tariftreue und Entgeltgleichheit Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer, Kontrollen, Sanktionen Ergänzende Vertragsbedingungen ILO Kernarbeitsnormen Ergänzende Vertragsbedingungen Nachunternehmer Kernarbeitsnormen X X X X X X LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 1. Ich / Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halte(n) ich / wir mich / uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2. Die Angebotsendsumme gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer (brutto) beträgt Druck- und Kopiersysteme ___________________ € 3. Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme Druck- und Kopiersysteme ___________________ % 4. Bestandteil meines / unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: − − Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 5. Ich / Wir erkläre(n), dass − − − − − − ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). ich / wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen bzw. Verzeichnis für Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich / wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir / uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines / unseres Angebotes sind. Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines / unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir / uns keine Produktangabe (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. Falls von mir / uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein / unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Unterschrift / Signatur Ist das Angebot nicht wie vorgegeben signiert oder ist das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) Eigenerklärung zur Eignung (Auszufüllen soweit von der Vergabestelle angekreuzt) Auftraggeber: Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Maßnahmennummer: 07-2016-DKP Leistung: Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Bewerber * Bieter * Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft * Nachunternehmer * anderes Unternehmen * * zutreffendes ankreuzen X Angaben zum Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Jahr Umsatz in € LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Angabe von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. X Angabe von Referenzen (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers) 1. Referenz __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ 2. Referenz __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ 3. Referenz __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ X Angabe von Arbeitskräften Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal: Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN X Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen: unter der Nummer: _______________________________________________ beim Amtsgericht: _______________________________________________ Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. X Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich / Wir erkläre(n), dass Keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132 StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich / uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Bestechung (§334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung (§253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer Abzeichnungen (§268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkte Absprachen bei Ausschreibungen (§298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB), Brandstiftung (§306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin / sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zu Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. _________________________________________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 2270 (Zuschlagskriterien) Vergabenummer: 07-2016-DKP Auftraggeber: Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Leistung: Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Gewichtung der Wertungskriterien 1. Die Angebotswertung Gewichtung erfolgt für mehrere Wertungskriterien Bewertung einfache Richtwertmethode gemäß Anlage 7 gemäß nachfolgender LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer) Vergabenummer: 07-2016-DKP Bieter: _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Leistung: Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Vergabenummer: 07-2016-DKP Auftraggeber: Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Leistung: Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens _________________________________________________________________________________ Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung _________________________________________________________________________________ (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN L 2491 (Kinderarbeit) Vergabenummer: 07-2016-DKP Auftraggeber: Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Leistung: Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Ja, ich erkläre / wir erklären, dass die Leistungen oder Lieferungen derartige Produkte enthalten, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. Für den Fall dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich / erklären wir, dass die Leistung oder Lieferung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. 1. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen! Ich / Wir sicher(n) zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben. Ich / Wir sicher(n) zu, dass mein / unser Unternehmen, meine / unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen. 2. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbare falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen / unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Scient (Scientology-Schutzerklärung) Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Der Bewerber / Bieter versichert, • dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt. • Dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.2 Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen von der weiteren Durchführungdes Vertrages unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreitenoder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.3 Die Angabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Ort, Datum ______________ _________________________________________ Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers / Bieters LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die − Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seines Beschäftigten eröffnen − ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder − die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und –pflege, Projektentwicklung und –steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsabschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen eine mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft. An das Landratsamt Hildburghausen Herr Hennlein-Reich Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Für die Abgabe des Angebotes unbedingt diesen Vordruck auf den Briefumschlag aufkleben NICHT ÖFFNEN Angebot / Terminsache Vergabestelle Landratsamt Hildburghausen Herr Hennlein-Reich Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Abgabetermin Dienstag, 30.08.2016 – 11.00 Uhr Angebot für: Druck- und Kopiersysteme Absender / Stempel LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Informationspflicht des Auftraggebers und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG 1. Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 100 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht: Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss ab . 3. Nachprüfung des Vergabeverfahrens a) Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der vorgenannten Frist schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Die Beanstandung ist an folgende Stelle / Adresse zu senden: (siehe L 2110 Punkt 8) b) Hilft der Auftraggeber (Vergabestelle) dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet er die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis: Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ich erkläre/Wir erklären, dass • meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. • meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. • ich/wir, soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, nach § 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue und der Entgeltgleichheit unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer vereinbare/vereinbaren. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt. Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart. ______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Ergänzende Vertragsbedingungen zu - § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz - § 17 ThürVgG - Kontrollen - § 18 ThürVgG – Sanktionen Wichtiger Hinweis: Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG unter Verwendung der beiden Formblätter (1) EVB Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie (2) EVB ILO-Kernarbeitsnormen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren. 2.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 4 ThürVgG, a) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, b) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, c) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und d) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind. 3.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 ThürVgG seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Nr.1 ThürVgG und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Ich/Wir weisen meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Ich/Wir und meine/unsere Nachunternehmer halten nach § 17 Abs. 2 ThürVgG vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit. LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN 4.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 10 bis 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Ver-stoß weder kannte/n noch kennen musste/n. Nach § 18 Abs. 4 ThürVgG bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. 5.)Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ich/wir oder mein(e)/unser(e) Nachunternehmer die aus §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 12 und § 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen. ______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis: Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung) I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet? Ja Nein Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich. II. Bitte Zutreffendes ankreuzen! Erklärung über die Lieferung Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von folgenden Waren/Warengruppen 1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5. Spielwaren 6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7. Holz oder Holzprodukte 8. Natursteine 9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft) 10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten Stand: 07.04.2014 III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen! Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung _________________________________________________ (z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt. für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung _____________________________________________ (z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt. Ich erkläre/ Wir erklären, dass die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden. IV. Die vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt. Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-ILO bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart. Soweit Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren. (Ort, Datum) ______________________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Ist das Formblatt nicht oder unvollständig ausgefüllt bzw. ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen. Stand: 07.04.2014 LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer: Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer. Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen beizufügen oder, im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 1 ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen. Ich erkläre/Wir erklären, dass • meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. • meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängt werden können. ______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer: Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer. Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben und die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen oder, im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes(§ 12 Abs. 3 ThürVgG), nachzureichen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig beigefügt, wird das Angebot des Bieters im Falle des anfänglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 1 ThürVgG) vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes kann der Auftraggeber aufgrund der genannten Versäumnisse Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen. Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung) I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet? Ja Nein Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich. II. Bitte Zutreffendes ankreuzen! Erklärung über die Lieferung Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von folgenden Waren/Warengruppen 1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5. Spielwaren 6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7. Holz oder Holzprodukte Stand: 07.04.2014 8. Natursteine 9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft) 10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen! Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung _________________________________________________ (z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt. für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung _____________________________________________ (z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt. Ich erkläre/ Wir erklären, dass die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden. IV. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängt werden können. (Ort, Datum) Stand: 07.04.2014 ______________________________ (Unterschrift, Firmenstempel) 2. Ausschreibung – Druck- und Kopiersysteme Auftraggeber Landkreis Hildburghausen Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen Angebotsanforderung / Rückfragen Fragen im Verfahren sind ausschließlich per E-Mail an Frau Anne Lautensack ([email protected]) und gleichzeitig an Frau Sabine Hanf ([email protected] ) zu richten. Abgabetermin Die Ausschreibungsunterlagen inklusive entsprechendem Prospektmaterial zu den von Ihnen angebotenen Systemen sind ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben, sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger, in einem verschlossenen Umschlag bis zum Dienstag, 30.08.2016 – 11.00 Uhr an Landratsamt Hildburghausen Herr Hennlein-Reich Wiesenstr. 18 98646 Hildburghausen zu senden bzw. abzugeben. Der Öffnungstermin (nicht öffentlich gemäß VgV) findet am Dienstag, 30.08.2016 – 11.15 Uhr im Landratsamt Hildburghausen statt. Das Angebot ist ausschließlich schriftlich, in einem fensterlosen Briefumschlag mit dem beigefügten Formular – Angebot-Terminsache zu kennzeichnen. 1 3. Angebotskonditionen Druck- und Kopiersysteme Ausschreibung Druck- und Kopiersysteme (Übertrag aus Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) Angebotssumme gemäß Leistungsverzeichnis – Vertragslaufzeit 60 Monate Gesamtsumme (Standorte ) Angebotssumme (netto) ___________________ € gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) ___________________ € Angebotssumme (brutto) ___________________ € 2 4. Organisatorische Vorbemerkungen Der Landkreis Hildburghausen plant die Anmietung von netzwerkfähigen Druck- und Kopiersystemen für seine Schulen. digitalen, Derzeit betreibt der Auftraggeber eine heterogene Kopier- und Druckumgebung. Diese Situation soll standardisiert und wirtschaftlich optimiert werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Landkreis Hildburghausen zum 01.01.2017 die Neuausstattung dieser Druck- und Kopierumgebung. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VgV. Ziel ist die All-in- Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die Schulen - 54 Stück gemäß nachfolgenden Anforderungen (siehe Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) der einzelnen Geräte-Leistungsklassen für eine Laufzeit von 60 Monaten sowie die Erweiterungen mit kürzeren Laufzeiten. Vertragsart: Mietvertrag inkl. Full-Service, (gemäß Erläuterung Service-Vertrag) Vertragsbeginn: 01.01.2017 Vertragslaufzeit: 60 Monate / Erweiterungen gemäß Anlage Vertragsende: Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und endet für alle Leistungsklassen zum 31.12.2021. Vertragsumfang: Lieferung von fabrikneuen Systemen inkl. Software und Zubehör laut Leistungsbeschreibung inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.). Seitengenaue Abrechnung (quartalsweise) und Geräteabrechnung (quartalsweise) zu den definierten Click- / Seitenpreisen und Gerätepreisen (Leistungsverzeichnis). 3 Das Druckvolumen der Schulen des Landkreises Hildburghausen betrug: Druck- und Kopiersysteme Jahr Seiten S/W Seiten Farbe Schuljahr 2014/2015 - 2.270.406 Schulen 94.808 Druckvolumen-Prognose Jahr Seiten S/W Seiten Farbe Schuljahr 2016/2017 - Schulen 2.300.000 135.000 11.500.000 675.000 2017 bis 2021 - Schulen Das prognostizierte Druckvolumen für die Jahre 2017-2021 dient als Berechnungsgrundlage für den im Leistungsverzeichnis abgefragten Clickpreis. Dieser fließt in die Bewertung gemäß Dokument L_2270 mit ein. Die Neuausstattung der Druck- und Kopierlandschaft in den Schulen des Landkreises hat so zu erfolgen, dass der produktive Betrieb aufrechterhalten und nicht gestört wird. Hierfür erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem gewählten Bieter eine detaillierte Rollout-Planung (Termine, Ressourcen, räumliche Gegebenheiten etc.). Die dafür notwendigen Ressourcen werden vom Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend geplant und eingesetzt. Dem Angebot ist eine Referenzliste von vergleichbaren Projekten (mindestens 3 Stück), welche durch Ihr Unternehmen umgesetzt wurden, beizulegen. 4 Die Lieferung der Komponenten erfolgt dabei an die Standorte des Auftraggebers und ist auf den Landkreis Hildburghausen verteilt. Die entsprechende Anlage Anlage 5 – Standorte Schulen stellt die aktuellen Standorte des Auftraggebers dar. Zusätzliche Standorte können vom Auftraggeber jederzeit benannt werden. Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit die Änderungen von Aufstellorten einzelner Geräte ohne Zusatzkosten verlangen. Dabei ist die Anzahl der Änderungen der Aufstellorte auf 3 Änderungen pro Kalenderjahr begrenzt. Sofern weitere Änderungen der Aufstellorte vom Auftraggeber gewünscht werden, führt diese der Auftragnehmer gegen gesonderte Vergütung durch. Grundsätzlich sind insbesondere im Rahmen der Erstlieferung die genauen Aufstellorte mit dem Auftraggeber abzustimmen und zu koordinieren. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht ausschlaggebend. Es können außerdem nur Angebote berücksichtigt werden, die alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen. Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Einteilung der einzelnen Kriterien und deren Gewichtung sind in der Anlage (Dokument L_2270) dieser Ausschreibung sowie in der Anlage 7 hinterlegt. 5. Service- Vertrag (Leistungsumfang) Während der gesamten Vertragslaufzeit muss ein Full-Service gewährleistet sein. Folgender Umfang ist zu erbringen und muss im Mietzins beinhaltet sein: a) „Rollout“ der Systeme inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Vorkonfiguration) sowie An- und Abtransport frei Verwendungsstelle und die Rücknahme des Verpackungsmaterials der angelieferten Systeme. b) Die Anbindung bzw. Netzwerkanbindung (Installation und Konfiguration) der Systeme an den Endstandorten beim Auftraggeber. Die Netzwerkanbindung wird in Zusammenarbeit mit den Systemadministratoren des Auftraggebers realisiert. c) Inbetriebnahme der Systeme und Software vollständig und lauffähig. 5 d) Persönliche, ausführliche Einweisung der User an den Systemen in deren Funktion und Gebrauch nach Terminplan. e) Persönliche, ausführliche Einweisung der Systemadministratoren in die technischen Möglichkeiten der Systeme und Software hinsichtlich Administration, Installation, Konfiguration etc. f) Urheberrechtsabgaben. g) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die bereitgestellten Geräte im erforderlichen Umfang zu warten und zu reinigen, damit die Funktionsfähigkeit während der Vertragslaufzeit erhalten bleibt. Die Beseitigung gemeldeter Störungen gehört zur Wartung, dies gilt auch für entsprechende Zubehörteile wie Unterschränke, Rollen usw. Die Wartung beinhaltet die An- und Abfahrt und die Arbeitszeit des Servicetechnikers sowie alle Ersatzteile und Softwareupdates, die zur Schadensbehebung, Wartung und Reinigung notwendig sind. h) Leistungsumfang ist auch die Lieferung und der Einbau sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Toner s/w und farbig, Starter, Trommel, Entwicklungseinheit, Heftklammern usw.), jedoch ohne Papier. Die Toner müssen nur geliefert werden, der Einbau erfolgt durch den Mieter. Die Bereitstellung der Toner erfolgt unabhängig von der Kopienanzahl. i) Entgegennahme von Störmeldungen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von jeweils 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr). j) Behebung von Störungen innerhalb der nächsten acht Arbeitsstunden nach Eingang der Störmeldung beim Auftragnehmer. Sollte eine Störungsbeseitigung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, so ist die meldende Stelle hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. k) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass – sofern eine Reparatur in der angegebenen Zeit nicht möglich ist – spätestens nach zwei Werktagen nach Eingang der Störmeldung für den Reparaturzeitraum ein funktionell geleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird, sofern dies der Auftraggeber anfordert. l) Über erfolgte Wartungsarbeiten ist gerätebezogen Buch zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. m) Störungsbeseitigungen und Aktivitäten im Rahmen der Wartung / Service sind grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von jeweils 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durchzuführen. n) Für den Abruf von Verbrauchsmaterialien und zur Meldung sämtlicher die Systeme und das Zubehör betreffenden Störungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine einheitliche Service-Hotline (mit Telefon- und 6 Faxnummer sowie Emailadresse) zu benennen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Auftragsfall zu benennen. o) Der Auftragnehmer nimmt Austauschmaterialien (wie zum Beispiel Tonerkartuschen usw.) nach Austausch zurück und entsorgt diese umweltgerecht und ordnungsgemäß auf eigene Kosten. Gleiches gilt für die Rücknahme und die Verwertung der Altgeräte, von Geräteteilen sowie des gesamten Wartungsabfalls und der Verpackung. p) Für die Meldung von Störungen sowie für Nachbestellungen von Verbrauchsmaterial erstellt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber ein einheitliches Formblatt. q) Der Auftragnehmer benennt zur Beratung und Betreuung der einzelnen Geräte kompetente Ansprechpartner seines Unternehmens. Dieser Personenkreis soll auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Abrechnung sein. r) Für netzgebundene Systeme stellt der Auftragnehmer einen RemoteZugang sicher. Dieser beinhaltet: − Fernüberwachung/-wartung der Systeme durch den Auftragnehmer und Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien − Automatische Systemüberwachung − Automatische Fehlerinformation direkt an den Service des Dienstleisters − Informationsmanagement über auftretende Systemfehler − Abfragemöglichkeit und grafische Auswertung der Auslastung der Systeme in freien Zeitintervallen − Automatisches Tonermanagement – Bei Unterschreitung eines variablen Schwellwertes je System wird automatisch der entsprechende Toner beim Service bestellt. − Automatische Übermittlung von Zählerständen − Abruf von Verbrauchsmaterialien für alle System in Echtzeit − Integration in das bestehende Kundennetzwerk − Die Software muss eine einfache Verursacher gerechte Zuordnung und Abrechnung der Druck-/Kopierkosten über die Systemlandschaft ermöglichen. s) Sind einzelne Kopiergeräte häufiger als üblich (3 x im Monat) in ihren wesentlichen Funktionen gestört und lassen die durchgeführten Reparaturen keine nachhaltige Funktions- und Zuverlässigkeitsverbesserung erkennen, muss der Auftragnehmer dieses Gerät austauschen. Der Austausch muss durch ein Modell gleichen Typs, Ausstattung und Leistung bzw. dessen Nachfolgemodell (Ausstattung gemäß Leistungsbeschreibung) erfolgen. Die Vertragsbedingungen und Vertragslaufzeiten bleiben davon unberührt. Für jeden Kalendertag, an dem der Auftraggeber kein Ersatzgerät betriebsbereit zur Verfügung stellt, entfällt 1/30 der monatlichen Gesamtmiete für das betreffende Gerät. 7 t) Die Anlieferung von Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen, als auch die Abholung und Entsorgung von Verbrauchsmaterial erfolgt in verbrauchsüblichen Mengen an den jeweiligen Standorten. Mit Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme werden dem Auftraggeber je zwei entsprechende Toner als Vorrat für das entsprechende System übergeben. Die Lagerung hat an den Schulen bei den entsprechenden Systemen zu erfolgen. 6. Leistungsklassen / Leistungsumfang Druck- und Kopiersysteme Die Druck- und Kopiersysteme (Ausschreibung) werden in Leistungs- / Geräteklassen (Anlage 6 – Geräteklassen) aufgeteilt. Die aufgeführten Anforderungen sind mindestens durch das von Ihnen angebotene System zu erfüllen. Ziel ist der Einsatz und Betrieb einer einheitlichen Produkt- bzw. Herstellerplattform. a) Die Bedienelemente (Icons und Symbole) bei den Geräteklassen B und D zur Ansteuerung der Systeme über PC-Systeme sollen klassenübergreifend bei den je Standorten eingesetzten Systemen möglichst einheitlich sein, um die Bedienung bei Gerätewechsel zu vereinfachen. Eine entsprechende Darstellung (Menüführung, Displaydarstellung ...) bei den von Ihnen angebotenen Systemen muss mit dem Angebot abgegeben werden. b) Austausch und Anpassung der Systeme an veränderte Anforderungen der Nutzer sowie die Installation von zusätzlichen Systemen innerhalb der abgefragten Leistungsklassen müssen während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich sein. c) Die Systeme bzw. deren Ausstattung und Zubehör müssen den jeweils geltenden nationalen bzw. gemeinschaftsrechtlichen, arbeitssicherheitsrechtlichen und umweltrechtlichen sowie den sonstigen für den Betrieb und die Unterhaltung zu beachtenden Vorschriften genügen. d) Bezeichnung von eingesetzten Komponenten Alle angebotenen und zu verwendenden Systeme sowie Materialien müssen die entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartenzulassung, VDE-Zeichen, Typenschild und Zulassungsbescheide gemäß Strahlenschutzverordnung, VdS-Nr., FTZ-Nr., CE und dergleichen haben und den jeweiligen Normen entsprechen. Werden Systeme oder Materialien während der Vertragslaufzeit festgestellt, die nicht diesen Bestimmungen entsprechen, so sind diese zu Lasten des Auftragnehmers auszutauschen. 8 Kann der Auftragnehmer für seine angebotenen Systeme keine allgemein anerkannten Zertifikate (z.B. Blauer Engel, Energy Star, oder vergleichbare) beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen oder durch Eigenerklärung des Auftragnehmer zu erfolgen. Sind die abgefragten Systeme nicht zertifikatsfähig, hat der Auftragnehmer seinem Angebot aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter beizulegen. Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme sollen dem Angebot beigefügt werden. e) Umweltkriterien Alle Systeme müssen grundsätzlich gültige Normen, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Darüber hinaus müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein: − Vorhandensein der erforderlichen CE- und Umweltprüfzeichen − Toner dürfen keine krebserregenden Bestandteile enthalten. Der Einsatz von schadstoffarmen Tonern ist Voraussetzung. − Das Auffüllen des Toners soll emissionsfrei geschehen können − Die Ozon-Emissionen müssen geringer 0,02mg/m3 sein − Ozonfilter müssen regelmäßig ausgetauscht werden − Die Styrol-Emissionen müssen begrenzt sein, auch hier ist der Grenzwert von 20 ppm zu unterschreiten − Es dürfen keine schädlichen Flammschutzmittel verwendet werden − Es dürfen keine Selen-Kopiertrommeln verwendet werden − Die Geräte dürfen nur sehr geringe Betriebsgeräusche verursachen (< 55dB/A), dies gilt insbesondere für die Leistungsklassen D und B. − Die Nachlaufzeit der installierten Lüfter für die Leistungsklassen B und D sollte möglichst kurz sein. − In den Systemen sind potenzielle Langlebigkeit der Systeme, die Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder Produktkomponenten realisieren. − Die Verwendung umweltbelastender Stoffe in den Materialien wird, soweit technisch möglich, vermieden. f) Energieverbrauch Des weiteren sollen die angebotenen Systeme den Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen. Ein Nachweis ist über eine Zertifizierung, beispielsweise „Energy Star“ oder vergleichbares Zertifikat, zu erbringen. Darüber hinaus sind die entsprechenden TEC-Werte der jeweiligen Geräte zu benennen, welche ebenfalls in die Bewertung (Dokument L 2270) einfließen. 9 g) Bei der Herstellung, dem Betrieb, der Wartung und der Entsorgung der Systeme und Verbrauchsmaterialien sind Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Energieeinsparung besonders zu berücksichtigen. Die angebotenen Systeme müssen daher dem neuesten Stand der Technik und allen gültigen Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen. h) Die Systeme müssen mit Standard- und Recycling-Papier ohne Qualitätsverlust verwendbar sein. i) Sofern während der Vertragslaufzeit neue Geräteklassen definiert werden müssen, erklärt sich der Auftragnehmer bereit, dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot kostenlos zu erstellen. Die Kalkulation der Angebotspreise soll dabei auf Basis der Ausschreibung erfolgen. 7. Software Der Auftragnehmer muss eine entsprechende Managementsoftware pro Standort zur Verfügung stellen. Es muss eine Auswertung nach Usern (PIN), Abteilungen und Geräten möglich sein. Die Statistiken sollen in folgenden Formaten generierbar sein: PDF, XLS, RTF. Es muss möglich sein, zeitlich periodisch (z.B. am 1. des Monats) Statistiken automatisch zu erstellen und per Mail an den Schulträger zu versenden. Zusätzlich soll es möglich sein, die Statistik in einem Verzeichnis zu speichern. Auf Wunsch sollen die Statistiken mit Kreis- und Balkendiagrammen versehen werden. Es sind Statistiken für die Geräteauslastung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt für die gesamte Vertragslaufzeit Software zum Betrieb bzw. zur Nutzung der gelieferten Komponenten zur Verfügung. Eine Beschränkung hinsichtlich Userzahlen darf in diesem Zusammenhang nicht bestehen. Die Software muss auf Client-Systemen mit dem Betriebssystem Windows XP, Windows 7, Windows 8 und Windows 10 lauffähig sein. Majorund/oder Minor-Releases der Software müssen dem Auftraggeber kostenlos im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden. Die angebotenen Systeme müssen, genauso wie die zur Nutzung der geforderten bzw. angebotenen Funktionen erforderliche Software (Treiber sowie sonstige Software), mit den Anforderungen des Auftraggebers unter Beibehaltung des geforderten bzw. angebotenen Funktionsumfangs vollständig kompatibel sein. Weiterhin wird die Realisierung eines 5-stelligen PIN Systems gefordert. Das PIN System muss Vorkasse realisieren können (Beispiel: User kauft 100 Kopien, kopiert Volumen, System sperrt nach Erreichen der 100 Kopien). Das Guthaben muss pro Standort geräteübergreifend zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Auswertung soll das PIN System wie folgt aussehen: - die ersten 2 Ziffern kennzeichnen den Standort (z.B. 11 Regelschule HBN) - die letzten 3 Ziffern die entsprechenden User 10 Pro Standort sind mindestens 10 User einzurichten. Die ausreichende Einweisung des Sekretariats je Schule zur Einrichtung weiterer User am jeweiligen Standort ist in den zu kalkulierenden Kosten enthalten. Anforderungsprofil in Abhängigkeit Leistungsverzeichnisses (Anlage 1) der jeweiligen Geräteklassen und des Netzwerktechnik: IPv4 und IPv6 tauglich 100/1000 Base-T Ethernet - Netzwerkprotokoll TCP/IP - Netzwerkschnittstelle - Schnittstelle Netzwerk – Druck-Server Unterstützung der Server-Betriebssysteme - MS-Windows 2003-Server - MS-Windows 2008-Server R2 / 64 Bit - MS-Windows 2012-Server R2 / 64 Bit - MS-Windows 2015-Server Printserver - direkt über TCP/IP ansteuerbar Konfigurations- und Überwachungssoftware - in deutscher Sprache - mehrere Multifunktionsgeräte können von einem Arbeitsplatz gesteuert werden. - Zentralmanagement für Benutzer (nur einmaliges Anlegen eines Users zur Nutzung aller Geräte). Netzwerk – Druck-Client Unterstützung der Client-Betriebssysteme - MS-Windows XP - MS-Windows 7 (32 Bit / 64 Bit) - MS-Windows 8 - MS-Windows 10 Seitenbeschreibungssprache PCL/6, PS3 (Optional) Benutzerschnittstelle des Treibers: - Deutsch 11 Technische Daten – Druck Ausgabepositionen - 2 Seiten auf eine Druckseite - Doppelseitige Vorlage (Zeitschrift) auf zwei einzelne Seiten oder bei Duplex auf ein Blatt (Vorder- und Rückseite) - Duplexdruck Vertraulicher Druck - über interne Festplatte Standort Schulen für die Geräteklassen B und D Netzwerk – Scannen Unterstützung der Server-Betriebssysteme - MS-Windows 2003-Server - MS-Windows 2008-Server R2 / 64 Bit - MS-Windows 2012-Server R2 / 64 Bit - MS-Windows 2015-Server Datenablage (der gescannten Dokumente) - konfigurierbar für Benutzer und Gruppen - Anbindung an Exchange-/ LDAP-Adressbuch - Scan to Mail - Scan to Folder - Scan to SMTP Technische Daten – Scannen Mögliche Scanauflösung – Klassifizierung der Vorlagen - Nur Text - Graustufen - Farbig Dateiformate - PDF - TIFF - JPEG - OCR-Funktion für alle Leistungsklassen Konfiguration Dateierstellung - alle in einem Job gescannten Seiten werden in einer Datei zusammengefasst - Duplexscan Anforderungen müssen mit den angebotenen Systemen verfügbar sein 12 8. Zeitplan Vorläufiger Zeitplan (Änderungen sind jederzeit durch den AG möglich) Öffnungstermin 30.08.2016 – 11.15 Uhr Zuschlagsfrist endet am 30.09.2016 Implementierung / Fertigstellung Druck- und Kopiersysteme bis zum 31.12.2016 Die Angebotsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibung und endet mit dem Abgabetermin am 30.08.2016 um 11.00 Uhr. Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (per Post). Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet spätestens am 30.09.2016. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Am Submissionstermin / Öffnungstermin der Angebote sind Bieter gemäß VgV nicht zugelassen. 13 9. Form / Inhalt / Vertragsbedingungen Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen, ebenso muss das Angebot selbst in deutscher Sprache verfasst sein. Die Unterlagen und beigefügten Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit einem dokumentenechten Stift zu unterschreiben und mit dem Firmenstempel zu versehen. Die Abgaben von an entsprechenden Stellen der Vergabeunterlagen geforderten Anlagen und Bescheinigungen bleibt hiervon unberührt. Wo Anlagen des Bieters in der Leistungsbeschreibung/dem Fragenkatalog ausdrücklich gefordert sind bzw. Möglichkeiten für die Abgabe dieser bestehen, sind diese den Angebotsunterlagen beizufügen. Für die Anmietung der Kopier- und Drucksysteme sind alle in der Ausschreibung beigefügten Dokumente, sowie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses bindend. Die beigefügten Anlagen sind vom Bieter vollständig auszufüllen und bei Aufforderung entsprechend rechtsverbindlich und dokumentenecht zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anlagen / Dokumente führen zum Ausschluss. Bitte geben Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen zur Ausschreibung für den Auftraggeber an: Firma: ___________________________________ Name: ___________________________________ Telefon: ___________________________________ Email: ___________________________________ 14 10. Standorte / Vertriebswege / Kundendienst Standorte (Zentrale, Niederlassungen) Vertriebsweg Zutreffendes bitte ankreuzen: Direktvertrieb über Sytemhäuser / Partner Falls Händler eingeschaltet werden, Name und Ort angeben. _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ (Gegebenenfalls auf besonderem Blatt fortsetzen) Kundendienst Zutreffendes bitte ankreuzen: eigener Kundendienst fremder Kundendienst Falls ein fremder Kundendienst eingeschaltet wird, Name und Ort angeben. _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ (Gegebenenfalls auf besonderem Blatt fortsetzen) 15 11. Bietererklärung Das Angebot ist auf Grundlage einer seitengenauen Abrechnung und Gerät zu den definierten Click- / Seitenpreisen und Gerätepreisen (Leistungsverzeichnis) zu kalkulieren. Das Druckvolumen der Schulen des Landkreises Hildburghausen betrug: Druck- und Kopiersysteme Jahr Seiten S/W Seiten Farbe Schuljahr 2014/2015 - 2.270.406 Schulen 94.808 Druckvolumen-Prognose Jahr Seiten S/W Seiten Farbe Schuljahr 2016/2017 - Schulen 2.300.000 135.000 11.500.000 675.000 2017 bis 2021 - Schulen Die genannten Werte (Druckvolumen) werden als Bemessungsgrundlage für die Wertermittlung – Konditionen (siehe hierzu auch Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) herangezogen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung (Druckvolumen) für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Ein DIN A4-Ausdruck bzw. eine DIN A4-Kopie wird als Klick gezählt. Ein DIN A3-Ausdruck bzw. eine DIN A3- Seite wird als zwei Klick gezählt. Scannen zählt nicht als Kopie und wird daher auch nicht berechnet. 16 12. Kein Rechtsanspruch auf Abnahmeverpflichtung Bei den ermittelten Zahlen der Kopien / Drucke handelt es sich um eine Prognose auf Grund des Erfahrungswertes des letzten Jahres. Die Zahl der Kopien / Drucke kann sich nach oben oder unten verändern. Die ermittelten Werte ergeben keinen Rechtsanspruch auf eine Abnahmeverpflichtung. 13. Öffnungsklausel Soweit in den Ausschreibungsunterlagen auf nationale Normen Bezug genommen wird, sichert der Auftraggeber zu, dass Produkte aus anderen EUMitgliedsstaaten nicht über diese technische Spezifikationen ausgeschlossen werden. 14. Preise Für die Dauer des Mietvertrages werden Festpreise für die angebotenen Mietund Click- bzw. Staffelpreise vereinbart. Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. Preissenkungen sind jederzeit ohne Änderungskündigung zulässig. Die vereinbarten „All-in-Preise“ für Mietzinspauschalen und Seiten schließen alle Kosten für An- und Abtransport, Einweisung des Bedienungspersonals, die Urheberrechtsabgabe nach § 54a / § 54c UrhG, Instandhaltung durch Inspektion, Wartung, Reinigung, Instandsetzung einschließlich Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien inklusive Heftklammern (15000 Stück je Gerät) – ausgenommen Papier und Strom – ein. Nicht mit der Miete abgegolten sind solche Instandsetzungsarbeiten, die nachweislich wegen unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber erforderlich werden. Den Nachweis einer solchen unsachgemäßen Behandlung hat der Auftragnehmer zu führen. Diese Instandsetzungsarbeiten werden nach entstandenen Zeit- und Materialkosten zu den Stundenverrechnungssätzen, Wegpauschalen und Ersatzteilpreisen, die mit dem kostenlosen Angebot einzureichen sind, verrechnet. 17 15. Abrechnung, Zahlung, Zahlungsfrist Die Rechnungsstellung hat grundsätzlich getrennt nach den Bereichen Druck- und Kopiersysteme a) Standort Schulen (Anlage 1 – LV Schulen) Die Einzelberechnung der Mietpauschalen erfolgt quartalsmäßig vorschüssig) pro Stellplatz (Kostenstelle). Die Kopier- und Druckzählerstände werden quartalsmäßig nachschüssig – vom Vermieter automatisch (wenn sich die Systeme im LAN des Auftraggebers befinden und von extern erreichbar sind) bei dem Stellplatzinhaber abgefragt und berechnet, erstmals zum 31.03.2017. Bei netzgebundenen Systemen soll dies über eine Accounting-Lösung erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine automatische Übermittlung von Zählerständen erfolgen. Die Verschlüsselung der Daten bei Übermittlung ist dabei sicherzustellen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt mit dem Tag des Rechnungseinganges, jedoch nicht vor dem Tag, zu dem die Miete frühestens in Rechnung gestellt werden kann. Skonto kann gewährt werden. Dem Landratsamt Hildburghausen wird jeweils nach erfolgter Rechnungsstellung (Mietpauschale, Kopier- und Druckzählerstandsabrechnung) unaufgefordert die Gesamtkopiensumme und die Gesamtdrucksumme sowie der Gesamtrechnungsbetrag schriftlich übermittelt. Auf der Rechnung muss der Standort, Gerätetyp und der Zählerstand ersichtlich sein. Der Auftragnehmer erstellt nach Beauftragung eine Muster-Rechnung und legt diese dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vor. 18 16. Änderung der Stückzahlen, Verschiebungen in den einzelnen Leistungsklassen Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Verschiebungen in den einzelnen Leistungsklassen vor. Stückzahlen und Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vierteljährlich einen technischen Report in elektronischer Form (Word oder Excel) zur Verfügung. Der Export muss insbesondere folgende Inhalte umfassen: − Auflistung aller aufgestellten und installierten Systeme mit Installationsund Aufstelldatum − Standort der Systeme − Störungen und deren Ursachen im Berichtszeitraum − Zählerstände der Systeme − Auslastung bzw. Empfehlung von Änderungen einzelner Leistungsklassen 17. Vorzeitige Rückgabe und Nachbestellung von Kopier- / Drucksystemen Der Auftraggeber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie dem Wegfall der Dienststelle u. ä., gemietete Kopier-/Drucksysteme vorzeitig zurückgeben (maximal 10% der ursprünglich Mietsumme aller Geräte). Die Kosten für den Abtransport trägt der Auftragnehmer. Die Zahlung der Mietpauschale endet dann zum Monatsende der schriftlichen Abbaumitteilung. Bei zusätzlichem Kopier- / Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer (kostenpflichtig gemäß Leistungsverzeichnis) möglich. Nachfolgemodelle für während der Vertragslaufzeit nicht mehr lieferbare angebotene Modelle müssen fabrikneu-, gleich- oder höherwertig in Funktion und Ausstattung wie die ursprünglich im Leistungsverzeichnis angebotenen Kopier- und Drucksysteme sein, sowie zum im Leistungsverzeichnis angebotenen Preis geliefert werden. Der Auftraggeber muss vorab nach Begutachtung der Kopier- und Drucksysteme sowie Sichtung der Datenblätter seine Freigabe für die Ersatzlieferung erteilen. Für jede Leistungsklasse ist das Sicherheitsdatenblatt für Geräte und Toner, sowie das Umweltdatenblatt für Geräte und Toner dem Angebot beizulegen. Für den Zeitraum der Restlaufzeit von 23 - 12 Monate kann auch mit dem Einsatz von gebrauchten Systemen kalkuliert werden. Die Systeme haben die Anforderungen der jeweiligen Leistungsklassen zu erfüllen. 19 18. Geräteinstallationstermin, Einweisung, Stellplatz Die Leistungspflicht des Auftragsnehmers schließt die kostenlose Lieferung und betriebsbereite Aufstellung sowie Übergabe der Mietsache an dem noch mitzuteilenden Einsatzort (Stellplatz) ein. Für jeden Stellplatz wird ein Stellplatzschein unter Angabe des Typs, der Seriennummer, des Anfangszählerstandes usw. erstellt. Der Auftragnehmer weist das Bedienungspersonal persönlich ohne besondere Berechnung nach Absprache mit der Einsatzstelle gründlich in die Bedienung und im erforderlichen Umfang in die technischen Funktionen ein. Bei Bedarf wird der Auftragnehmer weiteres Personal des Auftraggebers nachträglich ohne besondere Berechnung einweisen. 19. Gerätebeschaffenheit Neuerungen und Gerätesicherheit, technische Für jeden Gerätetyp ist der beiliegende Fragebogen „Mindestangabe für Kopiergeräte“ (Anlage 3) auszufüllen und zusammen mit aussagefähigen Prospektunterlagen dem Angebot beizufügen. Eine DIN-A4-Kopie, ein DIN-A4-Druck ist eine Seite. Das Zählwerk muss dementsprechend eingestellt werden und darf nicht rückstellbar sein. Eine DIN-A3-Kopie, ein DIN-A3-Druck ist als 2 Seiten DIN- A4 zu zählen. Tastaturhinweise und Displayinformationen müssen in deutscher Sprache bzw. mit eindeutigen Symbolen erfolgen. Bedienungsanleitungen und ähnliche Unterlagen sind allgemeinverständlich in deutscher Sprache abzufassen und allen Einsatzstellen auszuhändigen. In den angebotenen Kopiergeräten muss ein integrierter Kostenstellenzähler enthalten sein. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber laufend über wesentliche technische Neuerungen bei den Kopier- und Drucksystemen, welche Gegenstand dieses Mietvertrages sind. 20 20. Anforderungen an den Datenschutz / die Datensicherheit Der Auftraggeber verwaltet hochsensible Personaldaten. Damit der Schutz dieser Daten gewährleistet ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Während der Vertragslaufzeit: Werden im Rahmen von Servicefällen die Festplatten der Systeme ausgetauscht oder Systeme zurückgegeben, so sind diese Festplatten so zu löschen, dass sich keine Daten wiederherstellen lassen. Über die Löschung hat der Auftragnehmer je Festplatte eine schriftliche Bestätigung auszustellen. Bei Nutzung der Systeme muss gewährleistet sein, dass nach jedem Job dieser unmittelbar nach Erledigung automatisch gelöscht wird, ohne Initiative eines Users. Der Auftragnehmer hat entsprechende Nachweise zu erbringen und beizulegen, welche die Datensicherheit der Systeme als auch des Unternehmens in geeigneter Weise belegen (z.B. Zertifikate oder gleichwertiges etc.). Am Vertragsende: 21. Alle in den Vertragssystemen verbauten festen Massenspeicher / Festplatten müssen am Vertragsende vom Auftragnehmer nach entsprechenden Verfahren (BSI etc.) gelöscht werden. Hierüber sind dem Auftraggeber entsprechende Zertifikate vorzulegen. Kopierpapier / Druckpapier – Blattware − Handelsübliches weißes Papier, holzfrei 80 - 256g/m2 (evtl. über Einzelblatteinzug) − Urkundenpapier − Umweltpapier − OHP-Kopierfolien − Klebeetiketten 21 22. Instandhaltung, Reaktionszeit, Kundendienst, Mietminderung, Verpackung Der Auftragnehmer gewährleistet die ständige Betriebsbereitschaft der Kopierund Drucksysteme. Er verpflichtet sich insbesondere, diese Systeme auf seine Kosten auf hoher Kopier- und Druckqualität, stets einsatzbereit und entsprechend den einschlägigen Schutzvorschriften (VDE-, Unfallverhütungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz usw.) betriebssicher zu halten. Der betriebssichere Zustand wird vom Auftragnehmer in regelmäßigen, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Schutzvorschriften im vorgeschriebenen Umfang und Zeitabständen geprüft, ggf. hergestellt und im Geräte-Bordbuch schriftlich bestätigt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die werkseitig vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsintervalle eingehalten werden. Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich, spätestens innerhalb der definierten Reaktionszeit von acht Stunden, nach Anzeige des Mangels zu beginnen. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei dieser Fristberechnung außer Betracht. Die Servicehotline hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bei Anlieferung der Geräte ist das Verpackungsmaterial vom Auftragnehmer komplett zurückzunehmen. 23. Service-Telefonkosten zum Ortstarif Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für den Auftraggeber ServiceTelefonkosten nur zum „Ortstarif“ anfallen. 24. Einsatzorte mit Stellplätzen, Änderung des Einsatzortes Einsatzorte mit Stellplätzen für die Kopier- und Drucksysteme sind die Schulen des Landkreises Hildburghausen. Eine detaillierte Liste wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung überlassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den vereinbarten Einsatzort der Mietsachen zu ändern und dafür die kostenfreie Unterstützung des Auftragsnehmers zu verlangen (maximal 10% der ursprünglich beauftragten Stückzahlen). 22 25. Abnahme Als Stichtag für den Lauf von Fristen, z. B. für vereinbarte Gewährleistung, Instandhaltung sowie Preisgarantie etc, gilt der Tag der Endabnahme der mängelfreien Gesamtkonfiguration. Systemprüfung Der Auftragnehmer hat die von ihm installierten Systeme sofort nach Fertigstellung prüfen zu lassen. Die Vereinbarung des Prüftermins erfolgt einvernehmlich mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer. Für die Durchführung ist das erforderliche deutschsprachige Personal in der entsprechenden Qualifikation durch den Auftragnehmer zu stellen. Abnahme-Protokoll Die Abnahme wird gemeinsam mit der Projektleitung durchgeführt. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu führen, das von Auftragnehmer und Auftraggeber zu unterschreiben ist. Die Abnahme erfolgt erst, wenn alle festgestellten Fehler hinsichtlich Form und technischem Inhalt beseitigt wurden. Übernahme der Systeme Der Auftraggeber übernimmt die Systeme erst nach Beseitigung aller Mängel des Abnahme-Protokolls. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Systeme in dem erforderlichen Umfang von einem Fachmann des Auftragnehmers zu warten. Vorzeitige Inbetriebnahme von Systemen Ist es, beispielsweise zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes, notwendig, einen Teil vorzeitig in Betrieb zu nehmen, so gilt dieser Teil noch nicht als abgenommen. Notwendige Dokumentation (auch elektronisch) Alle Dokumentationen zu den Systemen und deren Peripherie sind zu liefern mit: − Bedienungsanweisung/Bedienungsanleitung − Geräte- und Stücklisten − Nachweis über durchgeführte Einweisungen 23 26. Versicherung a) Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer stellt den Mieter, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung für Verlust oder Beschädigung der Mietsache frei. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch den Betrieb der Kopierund Drucksysteme einschließlich Zusatzeinrichtungen verursacht werden. Die Schadenshaftung beträgt für nachgewiesene • Personenschäden bis _______________ € je Schadensereignis • Sachschäden bis _______________ € je Schadensereignis • Vermögensschäden bis _______________ € je Schadensereignis (Diese Angaben sind vom Auftragnehmer zu machen) b) Elektronik- / Schwachstromversicherung Vom Auftraggeber wird für sämtliche ausgelieferten Systeme eine Elektronik- bzw. Schachstromversicherung abgeschlossen, die anfallende Schäden (Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Vandalismus) übernimmt. Der Neuwert der 54 Geräte beträgt: ______________ € 27. Refinanzierungsabtretung Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die gemieteten Gegenstände (Druck- / Kopiersysteme), häufig refinanziert sind. Zur berechtigten Absicherung des Refinanzierers (oftmals Eigentümer) wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Refinanzierer eine Vorausabtretung vereinbart. Sollte der Auftragnehmer zur Absicherung des Refinanzierers die Zustimmung zur Vorausabtretung benötigen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zustimmung. 28. Vertraulichkeit Der Auftraggeber hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten beauftragt sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten. 24 29. Vertragsdauer und Kündigung des Mietvertrages Im Falle des Zuschlages tritt dieser Mietvertrag für die Bereiche, Druck- und Kopiersysteme am 01.01.2017 in Kraft. Der Mietvertrag endet mit Ablauf des 31.12.2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Vertragsende erfolgt eine kostenfreie Abholung sämtlicher Systeme inklusive Zubehör und Verbrauchsmaterial durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer sichert eine fachgerechte Entsorgung oder eine Wiedervermarktung der abgeholten Systeme zu. Es werden dem Auftragnehmer keine Transport- und / oder Verpackungskosten erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Ablauf des Vertrages auf Wunsch des Auftraggebers sämtliche zu diesem Zeitpunkt installierten Systeme bis zu vier Wochen weiter zu betreiben. Für die Abwicklung des Betriebs in diesem Zeitraum gelten die Bestimmungen des Vertrags. a) Sollte der Auftragnehmer seinen Pflichten nicht bzw. nicht in gehöriger Weise erfüllen, ist der Auftraggeber berechtigt, neben der Vertragserfüllung Vertragsstrafen geltend zu machen. Eine Nicht- bzw. Schlechterfüllung liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer: − Die Reaktionszeit von acht Arbeitsstunden bei der Behebung von Störungen nicht einhält. − Seinen Wartungs-, Betreuungs- und Serviceverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. − Seiner Pflicht zur Versorgung mit Verbrauchsmaterial nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. − Die Abrechnung bzw. Teile der Abrechnung nicht korrekt erstellt. Auf ein Verschulden des Auftragnehmers bzw. seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen kommt es hierbei nicht an. Als Vertragsstrafen werden − pro Arbeitstag, an dem die Reaktionszeit von acht Stunden im Einzelfall überschritten wird, 1/30 der monatlichen Kosten in Abzug gebracht. − bei den übrigen Pflichtverletzungen bis zu 5% vom jeweiligen Wert des Rechnungsbetrages nach Abrechnung in Abzug gebracht. Die Festlegung der Vertragsstrafe erfolgt hierbei durch den Auftraggeber nach billigem Ermessen. Die Summe aller Vertragsstrafen ist pro Monat auf maximal 5 Prozent der Gesamtmiet- / Nutzungsgebühr begrenzt. 25 b) Der Auftraggeber ist berechtigt, Teile des Vertrages bei schuldhafter Pflichtverletzung und Unzumutbarkeit der Fortsetzug die Vertragsfortführung durch den Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen bei − wiederholter schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten bzgl. Wartung und Betreuung durch den Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen oder bei − anderen schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bestimmungen, bei denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. c) Beweislastverteilung Es obliegt dem Auftragnehmer zu beweisen, dass eine Nicht- bzw. Schlechterfüllung bzw. eine schuldhafte Verletzung und Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Vertragspflicht nicht vorliegt. 30. Schriftform Änderungen wie optionale Aufrüstung, Neuanmietung innerhalb des Mietvertrages, Austausch, Rückgabe oder Ähnliches bedürfen der Schriftform. 31. Lieferzeiten Wie viele Wochen Lieferzeit haben Sie nach schriftlicher Auftragserteilung für die jeweiligen Systemkomponenten? ______________________________________________ ______________________________________________ ______________________________________________ 26 32. Anlagen Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Schulen Anlage 2 - Energie TEC-Werte Anlage 3 - Nachkauf Erweiterung Anlage 4 - Mindestangaben für digitale Druck- und Kopiersysteme Anlage 5 - Standort Schulen Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen Anlage 7 - Bewertungsmatrix …………………………………………………….. (Ort, Datum) ..…………………………………………………… Firmenstempel/Unterschrift des Bieters (Rechtsverbindlich) 27 Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Druck- und Kopiersysteme Leistungsverzeichnis Druck- und Kopiersysteme Vertragslaufzeit Standort - Schulen mit 60 Monaten Laufzeit Stückzahlen Geräteklasse - LK A Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteanzahl (gesamt) - Standort Schulen € 10 € € 3 € € 17 € € 7 € € 48 Vertragslaufzeit Geräteklasse - LK D_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht € € 51 Monate Geamtpreis pro Monat (Netto) Einzelpreis x Stückzahl Einzelpreis (Miete- / Leasingpreis) pro System, monatlich - netto € € 1 € € Vertragslaufzeit Stückzahlen Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geamtpreis pro Monat (Netto) Einzelpreis x Stückzahl Einzelpreis (Miete- / Leasingpreis) pro System, monatlich - netto 1 Standort - Schulen - RS Heldburg Geräteklasse - LK B_1 € 57 Monate Vertragslaufzeit Stückzahlen Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht € 1 Standort - Schulen - GS+RS Schleusingen Geräteklasse - LK D_1 Geamtpreis pro Monat (Netto) Einzelpreis x Stückzahl Vertragslaufzeit Stückzahlen Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht 59 Monate Einzelpreis (Miete- / Leasingpreis) pro System, monatlich - netto 1 Standort - Schulen - Römhild Geräteklasse - LK D_1 Geamtpreis pro Monat (Netto) Einzelpreis x Stückzahl € Stückzahlen Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Einzelpreis (Miete- / Leasingpreis) pro System, monatlich - netto 11 Standort - Schulen - Streudorf Geräteklasse - LK A 60 Monate 47 Monate Geamtpreis pro Monat (Netto) Einzelpreis x Stückzahl Einzelpreis (Miete- / Leasingpreis) pro System, monatlich - netto 1 € € 1 € € 1 Miete- / Leasingpreis pro Monat (Netto) € Gesamtsumme Der Miet- / Leasingpreis beinhaltet die Hardware, die Installation und Einweisung, UHG (Urheberrechtsabgabe), Transportkosten zum jeweiligen Standort, Softwarepflegevertrag inklusive Upgrades und Updates über die Laufzeit. Kostenloser Rücktransport der Systeme nach Vertragsende. Gesamtsumme (Miete- / Leasingpreis) mtl. (Netto) - Laufzeit bis zum 31.12.2021 Gesamtsumme Miete- / Leasing Clickpreise (Seiten) Seitenpreis - schwarz/weiß (Netto) Seitenpreis - farbig (Netto) Seitenzahl pro Jahr € Clickpreis (Seite) 2.300.000 135.000 Summe pro Jahr € € € € Gesamtsumme Clickpreis (Netto) pro Jahr € Gesamtsumme Clickpreis (Netto) Laufzeit 31.12.2021 € Gesamtsumme (Miete- / Leasing- und Clickpreis) (Netto) - Laufzeit bis zum 31.12.2021 € Unterschrift und Stempel Bieter Ort, Datum 2 Anlage 2 - Energie TEC-Werte - Druck- und Kopiersysteme TEC-Werte Druck- und Kopiersysteme Stückzahlen Geräteklasse - LK A Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht 12 11 3 19 9 54 Unterschrift und Stempel Bieter Ort, Datum TEC-WERTE TEC-WERT (Gesamt) TEC-Wert gesamt Anlage 3 - Nachkauf / Erweiterungen Druck- und Kopiersysteme Nachkauf / Erweiterungen Druck- und Kopiersysteme Vertrags- / Restlaufzeit 60 - 48 Monate 47 - 36 Monate 35 - 24 Monate 23 - 12 Monate * Bei Ergänzungen / Nachrüstungen während der Rahmenvertragslaufzeit Monatliche Miete- / Leasingkonditionen (Gerätekosten pro Stück) - Netto Geräteklasse - LK A Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK B_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_1 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht Geräteklasse - LK D_2 Anforderungen gemäß Anlage 6 - Geräteübersicht € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € * Für den Zeitraum der Restlaufzeit von 23 - 12 Monate kann auch mit dem Einsatz von gebrauchten Systemen kalkuliert werden. Die Systeme haben die Anforderungen der jeweiligen Leistungsklassen zu erfüllen Unterschrift und Stempel Bieter Ort, Datum Anlage 4 - Mindestangaben zu Druck- und Kopiersysteme Diese Anlage ist für jeden von Ihnen, auf Grundlage der geforderten Ausschreibungskriterien, angebotenen Gerätetypen auszufüllen. Bitte nennen Sie, für welche Leistungsklasse (Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) diese Angaben Gültigkeit haben: 1. Allgemeine Angaben a) 2. Fabrikat (Hersteller / Vertrieb) und Modell Leistungsangaben a) Anlaufzeit bzw. Anwärmzeit Sekunden b) Nach Anlaufzeit: Erste Kopie fertig nach Sekunden (Format DIN A4) Sekunden (Format DIN A3) c) Kopien / Minute von einer Vorlage, ohne 1. Kopie Sekunden (Format DIN A4) Sekunden (Format DIN A3) d) Kopien / Minute bei je einer Kopie von verschiedenen Vorlagen bei automatischen Einzug Stück (Format DIN A4) Stück (Format DIN A3) e) Maximale Kopienanzahl je Monat (Einschichtbetrieb) e) Belastbarkeit Stück (Format DIN A4) Intervalbetrieb Kurzbetrieb (1 Stunde) Dauerbetrieb (8 Stunden) 3. Geräteeigenschaften und gerätebedingte Anforderungen a) Zuführung und Bewegung der Vorlage Vorlagenzuführung Manuell Selbststätig bei Handanlage Selbsttätig vom Stapel Stapelhöhe maximal Selbsttätig für Endlosvorlage Blatt für Papier mit 80 g/qm Vorlagenbewegung beim Belichtungsvorgang ohne Bewegung mittels Vorlagenträger Buchkopiermöglichkeit b) Beschaffenheit des Kopierpapiers Flächenbezogene Masse (Flächengewicht) des Kopierpapiers Mindestens - g/m2 Maximal - g/m2 c) Abbildungsmaßstab Wählbare Verkleinerungsfaktoren Wählbare Vergrößerungsfaktoren d) Vorwahlmöglichkeit für Kopienzahl e) Papiermagazine Anzahl der ansteuerbaren Papiermagazine davon auswechselbar 4. Stück Stück Stück Fassungsvermögen Blatt DIN A4 - 80 g/m2 Weitere Angaben Blatt Gerätemaße, Masse (Gewicht) Breite mm Höhe mm Tiefe mm Masse (Gewicht) kg g/m2 5. Elektronische Anschlusswerte Nennspannung V Leistungsaufnahme 6. Betrieb Maximal W Ruhezustand (Standby) Maximal W Nennfrequenz Hz Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Woche (TEC-Wert) Hz Normalbetrieb Schallleistungspegel dB Ruhebetrieb (Standby) Schallleistungspegel dB Geräuschemission Ist die Messung des Schallleistungspegels nach DIN EN ISO 7779 erfolgt? Ja Nein Ort,Datum Stempel, Unterschrift Anlage 5 - Standort Schulen - Druck- und Kopiersysteme Standort- und Leistungsklassenübersicht - Schulen Standort Druckvolumen pro Gerät SW Farbe Geräteklasse 1. Gymnasien Hildburghausen Sekretariat 2.OG Sekretariat EG Physik 1.OG Physik 1.OG Bibliothek Flur EG 51500 10900 79600 71600 2300 4350 8000 D_1 A B_2 A A A Schleusingen Lehrerzimmer Sekretariat Schülerkopierer 56000 85000 B_1 15000 D_2 A BSZ H2 Sekretariat Lehrerzimmer Flur 1.OG 33000 42000 2800 2000 D_1 B_1 A FöZ Sekretariat Lehrerzimmer 31000 24000 B_1 3500 D_1 Schullandheim Sekretariat 60000 B_1 42000 26000 D_2 2. BSZ, FöZ, Medienzentrum Medienzentrum 3. Grundschulen Bedheim Zimmer Beratungslehrer Lehrerzimmer 15000 18000 A 2000 D_1 Brattendorf Sekretariat Lehrerzimmer 2500 39000 2800 D_1 B_1 Eisfeld Lehrerzimmer 100000 6000 D_2 Erlau Sekretariat 55000 3000 D_1 Hellingen Lehrerzimmer 85000 4000 D_2 HBN GS 1 Lehrerzimmer Schulleiterzimmer 42000 7000 1500 D_1 A HBN GS 2 Sekretariat Lehrerzimmer 19000 115000 2000 D_1 B_2 Milz Flur 19000 1000 D_1 Reurieth Sekretariat 35000 2500 D_1 Sachsenbrunn Lehrerzimmer 60000 1000 D_1 Schleusingen Kopierraum 85000 6000 D_2 Schönbrunn Lehrerzimmer 80000 6000 D_2 Streufdorf Lehrerzimmer Sekretariat 12000 12000 A 1200 D_1 Themar Sekretariat 65000 4000 D_2 4. Regelschulen Crock Sekretariat Lehrerzimmer 38000 80000 7000 D_1 B_1 Eisfeld Sekretariat Kopierraum 15000 75000 3000 D_1 B_1 Heldburg Lehrerzimmer Bibliothek 36000 82000 6000 D_2 B_1 HBN 1 Sekretariat Lehrerzimmer SL Zimmer 7000 78000 5000 A 3000 D_2 A HBN 2 Sekretariat Keller 10000 144000 2000 D_1 B_2 Römhild Sekretariat Lehrerzimmer 10000 50000 8000 D_1 B_1 Schleusingen Lehrerzimmer Sekretariat 30000 35000 A 2000 D_1 Schönbrunn Sekretariat Kopierraum 7000 55000 1000 D_1 B_1 Themar Sekretariat Lehrerzimmer 20000 65000 6000 D_1 B_1 Gesamt pro Schuljahr 2.303.550 135.500 Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen Geräteklasse - A Ausstattung Universalgeräte - A4 SW mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen Display Seitenleistung - S/W - Seiten A4/min Duplexdruck Papierformat (Max-Min) Papiergewicht (g(m2) Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug mind. 50 Blatt Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt Universal Papierkassetten DIN A4 je 500 Blatt Kopierfunktionen Mehrfachkopien bis 999 Zoombereich 25-400% Faxmodul Super G3 Scanfunktion Scangeschwindigkeit /min. Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe Scanformate: JPEG, TIFF, PDF Druckspeicher Schnittstellen: USB, RJ-45 Aufwärmzeit Erstkopie Ausführung als Tischgerät inklusive Unterschrank mit Rollen (das System muss bei Bedarf auch ohne Unterschrank eingesetzt werden können) Leistungsmerkmale pro System mind. 35 Seiten A5 - A4 80 - 128 2 mind. 25 Seiten mind. 500 MB maximal 20 Sekunden maximal 10 Sekunden Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen Geräteklasse - B_1 Leistungsmerkmale pro System Universalgeräte - A4 / A3 SW mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen Farbiges Display mit Touch-Screen Seitenleistung - S/W - Seiten A4 Seitenleistung - S/W - Seiten A3 Duplexdruck Papierformat (Max-Min) Papiergewicht (g(m2) Universal Papierkassetten DIN A5 - A3, mind. je 500 Blatt Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug für bis A3 Scannfunktion Scangeschwindigkeit /min. Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe Scanformate: JPEG, TIFF, PDF, Kompakt PDF Kopierfunktionen Mehrfachkopien bis 999 Zoombereich 25-400% Faxmodul Super G3 Festplattenkapazität Druckspeicher Schnittstellen: USB, RJ-45 Aufwärmzeit Erstkopie Geräuschpegel Standgerät B_2 höhere Seitenleistung mindestens 35 Seiten A4 mind. 25 Seiten mind. 15 Seiten A3 – A5R 80-220 2 mind. 50 Seiten mind. 50 Seiten mind. 150 GB mind. 1000 MB maximal 30 Sekunden maximal 10 Sekunden maximal 55 dB Anlage 6 - Übersicht Geräteklassen Geräteklasse - D_1 Ausstattung Universalgeräte - A4 / A3 Farbe und SW mit den Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen Farbiges Display mit Touch-Screen Seitenleistung - Farbe - Seiten A4 Seitenleistung - S/W - Seiten A4 Seitenleistung - Farbe - Seiten A3 Seitenleistung - S/W - Seiten A3 Duplexdruck Papierformat (Max-Min) 2 Papiergewicht (g(m ) Universal Papierkassetten DIN A5 - A3, mind. je 500 Blatt Bypass Seiteneinzug mindestens 80 Blatt Automatischer Vorlageneinzug - mit Duplex-Scaneinzug für bis A3 Interner oder externer Finisher (Heften) und versetzte Ausgabe Scannfunktion Scangeschwindigkeit /min. Scanziele: Email, SMB/FTP Freigabe Scanformate: JPEG, TIFF, PDF, Kompakt PDF Kopierfunktionen Mehrfachkopien bis 999 Zoombereich 25-400% Faxmodul Super G3 Festplattenkapazität Druckspeicher Schnittstellen: USB, RJ-45 Aufwärmzeit Erstkopie SW + Farbe Geräuschpegel Standgerät D_2 höhere Seitenleistung mindestens 30 Seiten A4 Farbe / A4 S/W Leistungsmerkmale pro System mind. 25 Seiten mind. 25 Seiten mind. 15 Seiten mind. 15 Seiten A3 – A5R 80-256 4 mind. 50 Seiten mind. 250 GB mind. 1000 MB maximal 35 Sekunden maximal 10 Sekunden maximal 55 dB Anlage 7 - Bewertungsmatrix Grundlage der Vergabe bildet die einfache Richtwertmethode. Es wird für jedes Angebot ein Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, das heißt es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) : Preis / Wertungssumme (Euro) errechnet. Der Anbieter mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag. Wertungssumme Die zur Ermittlung des Quotienten notwendige Wertungssumme (Euro) wird wie folgt zusammengefasst: a) b) Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Gesamtsumme (Miet-, Leasing / Wartungskonditionen) - Laufzeit 60 Monate + Anlage 2 - Nachkaufkonditionen 10% der Gesamtsumme aller abgefragter Werte Leistungspunkte Erklärung zu dem nachfolgenden Fragenkatalog: A Ausschlusskriterium Ausschlusskriterien werden nicht mit Bewertungspunkten versehen. Angebote, die ein Ausschlussskriterium nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. B Bewertungskriterium Die mit B gekennzeichneten Kriterien werden entsprechend der aufgeführten Punkte/Gewichtung bewertet. Die Punkteanzahl setzt sich zusammen aus erreichten Punkten und Gewichtung. 1. Allgemeine Anforderungen Kriterium Ja Nein Punkte Gewichtung Maximale Punkte Nein = 0 7 70 Ja = 10 Nein = 0 7 70 B Ja = 10 Nein = 0 3 30 Der Anbieter ist umweltzertifiziert nach DIN EN ISO 14001:2004. B Ja = 10 Nein = 0 3 30 1.5. Der Anbieter ist sicherheitszertifiziert nach DIN EN ISO 27001. B Ja = 10 Nein = 0 3 30 1.6. Der Anbieter hat mind. 1 Mitarbeiter, welcher Microsoft zertifiziert ist. A 1.7. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die angebotenen Systeme / Software nicht abgekündigt. A 1.8. Bei den angebotenen Systemen handelt es sich um fabrikneue Systeme (keine Recycling-Systeme), sowie Software A 1.9. Ist die Ersatzteilversorgung der angebotenen Systeme für die nächsten 5 Jahre gesichert? A 1.1. Die angebotenen Druck- und Kopiersysteme (LK A - D2) stammen alle von einem Hersteller? B Ja = 10 1.2. Die angebotene Managementsoftware stammt vom gleichen Hersteller wie die Druck- und Kopiersysteme? B 1.3. Der Anbieter ist qualitätszertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008. 1.4. 1.10. Die zu liefernden Systeme entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. (EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln etc.) A Bewertungspunkte (1.1 - 1.10) 2. Produktanforderung Kriterium Ja Nein Punkte 230 Gewichtung Maximale Punkte 2.1. Die angebotenen Systeme müssen netzwerkfähig sein, dies muss über einen Netzwerkanschluss realisiert sein. (Vom Auftraggeber wird bauseitig nur ein Anschluss je System bereitgestellt). A 2.2. Für die Netzwerkanbindung der angebotenen Systeme sowie für die Nutzung der geforderten bzw. angebotenen Funktionen wird keine zusätzliche Hard- und Software (z.B. externe Printserver) benötigt. A 2.3. Bieten die angebotenen Systeme eine einheitliche Benutzerführung / Displaysteuerung für die Leistungsklassen A-D2? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 2.4. Sind alle angebotenen Systeme der Leistungsklassen A-D2 mit einem entsprechenden Touch-Panel ausgestattet? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 2.5. Besteht die Möglichkeit eines Remote-Zugangs auf das Display der Systeme der Leistungsklassen A-D2 ? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 2.6. Verfügen die Systeme der Leistungsklasse D über einen integrierten Offline-Finisher ? B Ja = 10 Nein = 0 1 Bewertungspunkte (2.1 - 2.6) 3. Managementsoftware Kriterium Ja Nein Punkte 10 40 Gewichtung Maximale Punkte 3.1. Bietet diese Software die Möglichkeit automatisiert Störungs- und Verbrauchsmaterialmeldungen an definierte Email-Ziele (Servicestelle) zu senden? A 3.2. Ist eine automatische Toner-Lieferung an den jeweiligen Standort des Systems gegeben? A 3.3. Automatische Zählerstandsmeldungen – soweit technisch möglich an Auftragnehmer und Auftraggeber. A 3.4. Bietet die Software die Möglichkeit zur automatischen Störungsmeldung an definierte Stellen? A 3.5. Ist eine standortbezogene Zuordnung der Geräte sowie eine standortbezogene Zuordnung des Kopiervolumens (Kostenstelle) je Nutzer Geräteübergreifend möglich? A 3.6. Die Managementsoftware muss eine Zusammenfassung bzw. eine Statistikfunktion bereitstellen. Alle erfassten Kosten sollen in einer Statistik ausgewiesen werden können. Die Statistiken müssen individuell anzupassen und in unterschiedlichen Dateiformaten (PDF, XLS) abrufbar und als XML exportierbar sein. A 3.7. Die Managementsoftware muss eine einfache Netzwerk-ScanFunktionalität gewährleisten. Die Funktionen wie Scan-to-Mail oder Scan-toHomefolder sind erforderlich. A 3.8. Nutzer müssen sich jederzeit über eine Website anmelden und alle Kontobewegungen nachvollziehen können. B Ja = 10 Nein = 0 2 20 3.9. Die Managementsoftware ist eine durchgängig webbasierte Lösung und vollständig über einen Webbrowser administrierbar. B Ja = 10 Nein = 0 2 20 B Ja = 10 Nein = 0 1 10 Lizenzierung - 3.10. Benutzeranzahl Kopiersysteme. Es besteht keine Beschränkung der und der maximal einzubeziehenden maximalen Druck- / 3.11. Können mit der angebotenen Managementsoftware auch Druck- und Kopiersysteme von Drittanbietern (beim Kunden sind Drucksysteme der Hersteller Kyocera, Lexmark, HP) erfasst bzw. gemonitort (Zählerstände, Tonerstände) werden? B Ja = 10 Nein = 0 1 Bewertungspunkte (3.1 - 3.11) 4. Dienstleistungen und Service Kriterium Ja Nein Punkte 10 60 Gewichtung Maximale Punkte 4.1. Die Möglichkeit der Herstellung der ersten Einsatzbereitschaft der Neusysteme durch eine Vorabinstallation / Konfiguration vor Auslieferung an den Auftraggeber nach vorheriger Übermittlung der nötigen Daten durch den Auftraggeber muss gegeben sein. A 4.2. Erfolgt die Anlieferung und der Aufbau der Neusysteme beim Auftraggeber frei Verwendungsstelle (nach Systemübersicht bzw. Absprache mit Auftraggeber)? A 4.3. Erfolgt ein für den Auftraggeber kostenfreier Abbau und Abtransport der Vertragssysteme nach Vertragsablauf? A 4.4. Unterstützung des EDV-Personals vor Ort beim Auftraggeber bei der Installation und Konfiguration der Neusysteme und Einbindung in NetzwerkInfrastruktur. Im Leistungsumfang müssen hier mindestens 16 Stunden berücksichtigt werden. A 4.5. Einweisung des Personals vor Ort beim Auftraggeber nach Aufstellung der Systeme in deren Funktion und Gebrauch. Im Leistungsumfang müssen hier mindestens 8 Stunden berücksichtigt werden. A 4.6. Einweisung des EDV Personals vor Ort beim Auftraggeber nach Aufstellung der Systeme und Installation der Software in deren Funktion und Gebrauch. Für eine entsprechende Administratorschulung müssen im Leistungsumfang mindestens 4 Stunden berücksichtigt werden. A 4.7. Verfügt Ihr Unternehmen über eine eigene Serviceabteilung. B Ja = 10 Nein = 0 8 80 4.8. Steht dem Kunden ein zentraler Servicemanager (Ansprechpartner) zur Meldung bzw. Klärung von Servicethemen zur Verfügung. B Ja = 10 Nein = 0 8 80 4.9. Verfügt Ihr Unternehmen über eine Störungshotline welche für den Kunden Erreichbarkeit während der Zeiten Mo-Do 8-16 Uhr und Fr 8-13 Uhr garantiert? A 4.10. Die Reaktionszeit bei der Behebung von Störungen beträgt 8 Stunden (Montag - Freitag). A Der Auftragnehmer gewährleistet, dass – sofern eine Reparatur in der angegebenen Zeit nicht möglich ist – spätestens am dritten Werktag nach Eingang der Störmeldung für den Reparaturzeitraum 4.11. nach den Anforderungen des Auftraggebers ein funktionell gleichwertiges Ersatzgerät gleichen Typs, gleicher Ausstattung und gleicher Leistung bzw. ein Nachfolgemodell (Ausstattung gemäß Leistungsklasse) zur Verfügung gestellt wird. A In welcher Entfernung befindet sich Ihr nächstgelegener Servicestützpunkt (Entfernung zum Kunden - LRA Hildburghausen, Wiesenstr. 18 -Einfache Entfernung / Hinweg). Darstellung unter Nennung der genauen Adresse auf einer Anlage zum Angebot. B 7 70 4.12. Entfernung (kleiner - gleich) 50 km = 10 Punkte Entfernung (kleiner - gleich) 100 km = 7 Punkte Entfernung (kleiner - gleich) 200 km = 5 Punkte 4.13. Erläutern Sie im Rahmen einer Anlage Ihre Planungen / Überlegungen für die Lieferung und Herstellung der Einsatzbereitschaft der neuen Systemlandschaft (Rollout - Konzept für Systeme, Einweisung Anwender, Unterstützung bei Installationen, Darstellung Zeitschiene). B Anforderungen werden erfüllt = 10 Punkte Anforderungen werden teilweise erfüllt = 5 Punkte Anforderungen werden nicht erfüllt = 0 Punkte 7 Bewertungspunkte (4.1 - 4.13) 5. Benutzer und Umweltfreundlichkeit Kriterium 5.1. Kostenfreie Rücknahme von Leerkartuschen u.a. ? A 5.2. Arbeitet das Unternehmen nach umwelt- und ressourcenschonenden Gesichtspunkten? (z.B. nach Kriterien/Merkmalen der DIN ISO 14001 oder erfüllt es entsprechende gleichwertige Kriterien?) A 5.3. Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung / Verwertung der Verbrauchsmaterialien durch den Auftragnehmer? A 5.4. Erfolgt eine Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung / Verwertung der Verpackungsmaterialien (bei Anlieferung der Neusysteme) durch den Auftragnehmer? A 5.5. Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „CE Siegels “ oder gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter Anlage) A 5.6. Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des „TÜV/GS Siegels “ oder gleichwertige? (Bei gleichwertigen Kriterien bitte Erläuterung/Nachweis in gesonderter Anlage) A 5.7. Die Funktionsfähigkeit der Systeme wird auch bei ausschließlicher Verwendung von Recyclingpapier nach EN 12281:2002. RAL-UZ-14 gewährleistet. A 5.8. Weisen die Systeme Displays auf, anhand derer dem Anwender Informationen bereitgestellt werden? A 5.9. Displayinformationen und Tastaturhinweise sind in deutscher Sprache bzw. mit eindeutigen Symbolen abgefasst? A 5.10. Wird dem Benutzer am Display der Systeme textlich (graphisch) angezeigt, dass eine Störung vorliegt? B 5.11. Kann der Benutzer einen Papierstau eigenständig ohne Technikerhilfe auf dem gesamten Papierweg beseitigen? A 5.12. Kann ein Auftrag nach Beseitigung der Störung (z.B. Papierstau, Tonerleer, Papiervorrat aufgefüllt etc.) nahtlos wieder fortgesetzt werden? A Die Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache für die jeweiligen Systeme zur Verfügung zu stellen. Diese muss für die Grundfunktionen als Systemen beiliegen. Darüber hinaus sind die Anleitungen in ihrem kompletten Umfang elektronisch verfügbar zu machen (CD-ROM, Download Homepage des Anbieters). A Gibt es für die von Ihnen angebotenen Produkte für die abgefragten Leistungsklassen ein einheitliches Treibermodell? B 5.13. Druckversion den 5.14. Ja Nein Punkte 70 300 Gewichtung Punkte Ja = 10 Nein = 0 6 60 Ja = 10 Nein = 0 6 60 5.15. Erfüllen die Geräte die Anforderungen des „Blauen Engel“ (RAL-UZ 171)? B Ja = 10 Nein = 0 8 Bewertungspunkte (5.1 - 5.15) 6. Energie Kriterium Ja Nein Punkte 80 200 Gewichtung Punkte 6.1. Werden die aktuellen gültigen Anforderungen des Energy-StarAbkommens für Bürogeräte (2009/347/EG) erfüllt ? Ein entsprechender Nachweis ist durch die Bieter zu führen und dem Angebot beizulegen. A 6.2. Haben die angebotenen Geräte einen Ein-/Ausschalter zur kompletten Trennung vom Netz? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 6.3. Kann die Skalierung der Umschaltzeiten in Betriebszustände mit einem verringerten Energieverbrauch auch in Schritten von mindestens 5 Minuten erfolgen? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 6.4. Kann über das Powermanagement ein Ein- / Auszustand außerhalb der Arbeitszeit programmiert werden? B Ja = 10 Nein = 0 1 10 6.5. TEW-Werte (Anlage 2 TEC-Werte) 7 70 B Stück TEC-Wert TEC-Wert Geräteklasse - LK A 12 0,000 Geräteklasse - LK B_1 11 0,000 Geräteklasse - LK B_2 3 0,000 Geräteklasse - LK D_1 19 0,000 Geräteklasse - LK D_2 9 0,000 0,000 Datum / Ort Stempel / Unterschrift Bewertungspunkte (6.1 - 6.5.) 100 Bewertungspunkte (1. - 6.) 930
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