Kindergärten 2016/2017 ab 01.09.2016 Monatliche Kosten Regelkindergarten flexible Gruppe 126 € 145 € 96 € 111 € 63 € 73 € 21 € 24 € Ganztagesbetreuung Kinder über 3 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahre 5 Tage pro Woche 4 Tage pro Woche 3 Tage pro Woche 2 Tage pro Woche 1 Tag pro Woche 267 € 250 € 228 € 207 € 185 € 204 € 191 € 175 € 158 € 141 € 133 € 125 € 114 € 103 € 92 € ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahre 53 € 50 € 46 € 41 € 37 € Kinder über 3 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind für ein Kind aus einer Fam. mit 2 Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Fam. mit 3 Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Fam. mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Preis pro Betreuungsstunde 1,36€ Die Verpflegungskosten werden zusätzlich berechnet. Sie betragen pro Tag und Essen 3,70 €. Ganztagesbetreuung Kinderkrippe "Sonnenwinkel" Kinder unter 3 Jahren 5 Tage pro Woche 4 Tage pro Woche 3 Tage pro Woche 2 Tage pro Woche 1 Tag pro Woche ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahre 534 € 500 € 456 € 414 € 370 € 408 € 382 € 350 € 316 € 282 € 266 € 250 € 228 € 206 € 184 € ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahre 106 € 100 € 92 € 82 € 74 € Die Verpflegungskosten werden zusätzlich berechnet. Sie betragen pro Tag und Essen 2,80 €. Bei der Ganztagesbetreuung ist ein Mittagessen mit zu buchen. keine Ganztagesbetreuung Kinder unter 3 Jahren Regelkindergarten flexible Gruppe ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahre ein Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahre 252 € 290 € 192 € 222 € 126 € 146 € 42 € 48 € Der Monat September ist beitragsfrei Wichtige Hinweise: Eltern, deren Haushaltsnettoeinkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können einen Zuschuss zu den Gebühren der Kindertageseinrichtung beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Kreisjugendamt, Landratsamt Esslingen – Wirtschaftliche Jugendhilfe. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, können die Betreuungskosten zu zwei Dritteln steuerlich geltend gemacht werden, d.h. das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag gemindert. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Inhaber der Köngen Card erhalten eine Ermäßigung der Verpflegungskosten um 50%.
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