Gebühren 2016/17

Kindergärten 2016/2017
ab 01.09.2016
Monatliche Kosten
Regelkindergarten
flexible
Gruppe
126 €
145 €
96 €
111 €
63 €
73 €
21 €
24 €
Ganztagesbetreuung
Kinder über 3 Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 1 Kind unter 18 Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18
Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahre
5 Tage
pro Woche
4 Tage
pro Woche
3 Tage
pro Woche
2 Tage
pro Woche
1 Tag
pro Woche
267 €
250 €
228 €
207 €
185 €
204 €
191 €
175 €
158 €
141 €
133 €
125 €
114 €
103 €
92 €
ein Kind aus einer Familie
mit 4 Kindern unter 18 Jahre
53 €
50 €
46 €
41 €
37 €
Kinder über 3 Jahren
für ein Kind aus einer
Familie mit 1 Kind
für ein Kind aus einer Fam.
mit 2 Kindern unter 18
Jahren
für ein Kind aus einer Fam.
mit 3 Kindern unter 18
Jahren
für ein Kind aus einer Fam.
mit 4 und mehr Kindern
unter 18 Jahren
Preis pro Betreuungsstunde 1,36€
Die Verpflegungskosten werden zusätzlich berechnet. Sie betragen pro Tag und Essen 3,70 €.
Ganztagesbetreuung
Kinderkrippe
"Sonnenwinkel"
Kinder unter 3 Jahren
5 Tage
pro Woche
4 Tage
pro Woche
3 Tage
pro Woche
2 Tage
pro Woche
1 Tag
pro Woche
ein Kind aus einer Familie
mit 1 Kind unter 18 Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18
Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahre
534 €
500 €
456 €
414 €
370 €
408 €
382 €
350 €
316 €
282 €
266 €
250 €
228 €
206 €
184 €
ein Kind aus einer Familie
mit 4 Kindern unter 18 Jahre
106 €
100 €
92 €
82 €
74 €
Die Verpflegungskosten werden zusätzlich berechnet. Sie betragen pro Tag und Essen 2,80 €. Bei der Ganztagesbetreuung ist ein
Mittagessen mit zu buchen.
keine Ganztagesbetreuung
Kinder unter 3 Jahren
Regelkindergarten
flexible
Gruppe
ein Kind aus einer Familie
mit 1 Kind unter 18 Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18
Jahren
ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahre
ein Kind aus einer Familie
mit 4 Kindern unter 18 Jahre
252 €
290 €
192 €
222 €
126 €
146 €
42 €
48 €
Der Monat September ist beitragsfrei
Wichtige Hinweise:
Eltern, deren Haushaltsnettoeinkommen unterhalb einer
bestimmten Einkommensgrenze liegt, können einen
Zuschuss zu den Gebühren der Kindertageseinrichtung
beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das
Kreisjugendamt, Landratsamt Esslingen –
Wirtschaftliche Jugendhilfe. Wenn beide Elternteile
berufstätig sind, können die Betreuungskosten zu zwei
Dritteln steuerlich geltend gemacht werden, d.h. das zu
versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag
gemindert. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr
zuständiges Finanzamt.
Inhaber der Köngen Card erhalten eine Ermäßigung der
Verpflegungskosten um 50%.